gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: ddnichtzahler am 29. Juni 2014, 19:20
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Hallo,
Person A versucht sich nun schon seit 3 Wochen durch dieses Forum zu lesen, findet aber keine Antwort auf seine Fragen.
Ich hoffe A kann jemand helfen:
Ein Bekannter ignoriert seit Anbeginn des Beitragsservice dessen Bettelbriefe, wobei er alle Schriftstücke doppelt erhällt.
Eine Ausführung ist an ihn selber adressiert und eine Andere an seine Ehefrau.
Beide wohnen gemeinsam in einer Wohnung.
Nun kam natürlich auch der Beitragsbescheit inkl. Rechtsbehelfsbelehrung in zweifacher Ausführung.
Reicht nun ein Widerspruch für die gemeinsam genutzte Wohnung oder müssen beide Zahlungsverweigerer je einen Widerspruch absenden?
Vielen Dank im Voraus
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Eine Frage wäre noch: Zählt beim Thema Widerspruchsfrist das auf dem Brief rechts analog aufgedruckte Datum oder der digitale "Poststempel"direkt neben dem Empfängerfeld.
vielen Dank
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Wenn beide verweigern wollen, müssen auch beide ihren eigenen Widerspruch schreiben.
Es dürfte aber nicht schaden, beide Widersprüche in einem gemeinsamen Brief zu verschicken.
Für die Frist kommt es auf das Datum an, an dem das Schreiben zur Post gegeben wurde. (Das dürfte am ehesten dem Poststempel entsprechen.) Drei Tage danach gilt es als zugegangen.
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Da nur ein einziger Beitragsschuldner pro Wohnung für die Beiträge verantwortlich ist, reicht es, wenn eine Person einen Widerspruch einreicht mit der Begründung, dass die andere Person mit der Beitragsnummer ..x..x..x.. für diese Wohnung verantwortlich ist. Die verantwortliche Person kann Widerspruch einlegen mit den bekannten Argumenten. Es ist später nur eine Klage nötig, die andere Person ist raus. Die Frist fängt an zu laufen, wenn der Beitragsbescheid aus dem Briefkasten geholt wurde, ganz unverbindlich ist dass das Zustellungsdatum, denn niemand hat unterschrieben. Im Zweifelsfall ist BS in der Nachweispflicht, um einige Tage werden die nicht feilschen.