gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: excelsior am 29. Juni 2014, 11:17
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Am 21 Mai hat Person A den Antwortbogen zugeschickt bekommen.
Am 18. Juni hat A folgendes Schreiben und den Antwortbogen per Einschrieben mit Rückschein zurückgeschickt.
Rückschein ist seitdem nie mehr bei mir aufgetaucht...
(http://spectrum.agsarchives.com/archiv/gez/gez_an1.jpg)
(http://spectrum.agsarchives.com/archiv/gez/gez_an2.jpg)
Eingangsbestätigung des Anschreibens liegt mir vor.
(http://spectrum.agsarchives.com/archiv/gez/gez_best.gif)
Am 25. Juni erhielt A erneut eine Anfrage mit Antwortbogen mit der Begründung man hätte A vor vier Wochen angeschrieben und angefragt aber keine Antwort erhalten.
Wie kann Person A weiter vorgehen?
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Die Schreiben, die A erhalten hat, sind automatisiert.
Da kann eine Antwort, die erst am Montag dort eingegangen ist, noch gar nicht berücksichtigt sein.
A darf sich also weiterhin auf die Bestätigung seiner Anmeldung und eine Rechnung freuen.
Bis zum Bescheid werden wohl noch Monate ins Land gehen.