gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Geo am 26. Juni 2014, 12:02
-
Hallo,
ich habe mal eine hypothetische Frage zu den Änderungen ab Januar 2013.
Wohngemeinschaft A bestand bis Oktober 2013 aus einem Studierenden A und einem Arbeitslosengeld II Empfänger B. Zuletzt genannter hat gegenüber A gesagt, dass das Jobcenter oder Arge sich um Rundfunkbeiträge kümmert und Studierender A hat auch wegen der Änderung 2013 nie Post vom Beitragsservice bekommen.
Nun ist Anfang Oktober 2013 B aus der Wohngemeinschaft A ausgezogen und stattdessen ein weiterer Studierender C eingezogen. Sagen wir aus Stress Gründen hat A nicht daran gedacht, wie sich der Wechsel auf den Rundfunkbeitrag auswirkt und hat nun kürzlich einen Brief vom Beitragsservice bekommen, in dem es heißt dass unter den Adressdaten der Einwohnermeldeämter kein Beitragskonto vorhanden ist und A solle Angaben ab wann er die Wohnung innehat.
A fragt sich nun, was er genau machen soll, da er befürchtet, dass rückwirkend bis zum 01.01.2013 der Rundfunkbeitrag gezahlt werden soll und er sich das als Studierender niemals leisten könnte.
Anzumerken ist vllt noch, dass A mit B etwas im Klinsch liegt und von B unter Umständen nicht viel Hilfe zu erwarten ist.
ich hoffe ihr könnt helfen, dieses hypothetische Rätsel zu lösen.
MfG
-
B wäre als ALG-II-Empfänger vom Rundfunkbeitrag befreit worden. Darum muss A eh allein die Beiträge bis Oktober 2013 zahlen.
Es sei denn, er bekäme Bafög; dann wäre auch er befreit.