gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: chevignon am 26. Juni 2014, 00:30
-
Hallo Freunde,
Person A ist jetzt kürzlich arbeitslos geworden und aufgrund des geringen Einkommens sofort ins Hartz 4 gerutscht.
Bis jetzt hatte A noch nie bezahlt, geschweigem irgendeinen Kontakt mit der GEZ oder jetzt dem Beitragsservice gepflegt. (Beitragsbescheid Anfang Juni erhalten)
A hat jetzt ihren Bewilligungsbescheid bekommen mit anhängendem Befreiungsformular. Dieses hat A samt Online-Anschreiben von www.rundfunkbeitrag.de
an den Beitragsservice übersandt.
Nun erhielt Person A folgendes Schreiben (siehe Anhang), wo sie rückwirkend ab dem 01.01.2013 befreit ist !
Etwas skeptisch macht sie der Absatz direkt darunter, da er im Widerspruch mit dem dickgedruckten obendrüber steht.
PS: Ich habe bewusst viele Datumsangaben geschwärzt, damit A unerkannt bleibt, falls da ein Fehler derer Seite vorlag.
-
Hi chevignon,
ähnliche Situation bei Person B.
.... Dieses hat B samt Online-Anschreiben von www.rundfunkbeitrag.de
an den Beitragsservice übersandt.
Welches Datum hat Person A im Online-Anschreiben bei "Anmeldung zum:" eingetragen?
-
Hallo,
Person C hat gerade das gleiche Problem. Was haben Person A und B denn im Antrag angegeben Januar 2013 oder aktuelles Datum ?
Danke im voraus
-
Hallo,
Person C hat gerade das gleiche Problem. Was haben Person A und B denn im Antrag angegeben Januar 2013 oder aktuelles Datum ?
Danke im voraus
Person B hatte da vorher anonym angerufen, laut einer Mitarbeiterin werden ALG2 Empfänger momentan noch rückwirkend bis 01.01.2013befreit.
Sie hat es B das sehr, sehr glaubwürdig versichert, muss natürlich trotzdem nicht stimmen. :o
B hat dann 01.01.2013 im Online Formular angegeben, ausgedruckt und das letzte Befreiungsschreiben beigelegt.
Hat aber bis jetzt noch keine Reaktion von denen...
-
Es hat funktioniert! >:D
Person B hatte nur den aktuellen Bescheid vom Jobcenter beigelegt.
Person B hat inzwischen eine Antwort von denen erhalten und wurde ab dem 01.01.2013 rückwirkend befreit !!! ;D ;D ;D
Es wurde nicht nachgefragt seid wann Person B ALG2 bezieht. :P :P :P
-
ich habe was gefunden..werde auch das gleiche machen ...
habe es schon ausgedruckt und heute früh gleich ab in die post
http://sozialberatung-kiel.de/2014/08/27/zur-ruckwirkenden-befreiung-vom-rundfunkbeitrag/
Edit "Bürger":
Aktuell thematisiert unter
"Rückwirkende Befreiung ist möglich" für ALG2-Empfänger - mit Beispiel
"Rückwirkende Befreiung ist möglich" für ALG2-Empfänger - mit Beispiel