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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Bayern => Thema gestartet von: hcalex am 28. Januar 2018, 15:15

Titel: Zwangsvollstreckung obwohl Klage beim VG eingereicht
Beitrag von: hcalex am 28. Januar 2018, 15:15
Hallo,

ich weiß es gibt schon sehr viele Beiträge zum Thema Zwangsvollstreckung.

Person A hatte schon einmal Klage beim VG Ansbach eingereicht. Diese wurde erfolglos abgewiesen. Danach hat A per Dauerauftrag das ganze in monatlichen Raten beglichen, dabei aber einen Restbetrag von ca. 15Euro vergessen.

Nach der Klage kamen irgendwann zwei weitere Festsetzungsbescheide. Gegen diese hat A Widerspruch eingelegt und einen negativen Widerspruchsbescheid erhalten und darauf jetzt wieder Klage beim VG eingereicht in der Hoffnung, dass bis zur Entscheidung über die Klage das BVerfG entscheidet.

Nun hat A aber überraschender Weise gelbe Post vom GV bekommen "Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft" inkl. Kopie des Vollstreckungsersuchen  sowie Begleichung von ca 400 Euro.

Darin werden sowohl die o.g. 15 Euro erwähnt als auch die Beträge gegen die aktuell Klage eingereicht wurden.

Frage:
- Angenommen A möchte die 15 Euro begleichen (da diese ja noch aus dem alten verlorenen Verfahren stammen), sollte diese am besten dem GV oder direkt dem Beitragsservice überwiesen werden?
- Für die restlichen Beträge: Dem GV schreiben mit Verweis auf anhängige Klagen? Erinnerung gegen Zwangsvollstreckung beim AG einlegen? Oder beim VG? Den Beitragsservice bitten die Vollziehung bis zur Entscheidung über die Klage auszusetzen? Oder alles gleichzeitig?

Leider hat A vergessen im Widerspruch "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" zu stellen. Nichtsdestotrotz wurde im Widerspruchsbescheid ein Antrag auf Aussetzung abgelehnt, da "öffentliche Abgaben und deswegen keine aufschiebende Wirkung gem. §80 Abs. 2 Nr. 1". Dieser Bescheid kam übrigens sogar per Einschreiben.

Der Termin für die Abgabe ist schon in ca. 1,5 Wochen! Ist diese Zeit ausreichend um eine Vollstreckung abzuwenden?

Danke im Voraus!
Titel: Re: Zwangsvollstreckung obwohl Klage beim VG eingereicht
Beitrag von: Markus KA am 28. Januar 2018, 20:37
Zu diesem Thema wurden bereits viele wertvolle und hilfreiche Beiträge im Forum geschrieben, bitte hierzu die Suche-Funktion nutzen. Ein Besuch eines Runden Tisches wäre auch von Vorteil.
Bisherige Erfahrungen zum Thema Zwangsvollstreckunge zeigen, dass eine Abwehr mit sehr viel Schreibarbeit verbunden ist und zeitnah reagiert werden sollte.

Weitere Hinweise z. B. auch unter:
Re: OGV Amtsgericht Heidelberg - Zwangsvollstreckung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23156.msg153395.html#msg153395 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23156.msg153395.html#msg153395)
Titel: Re: Zwangsvollstreckung obwohl Klage beim VG eingereicht
Beitrag von: hcalex am 28. Januar 2018, 20:46
Was in diesem Fall etwas anders ist, dass es eine Teilforderung gibt, die schon durch ein Urteil vom VG negativ beschieden wurde, wo A dann keine Revision in der nächsten Instanz eingereicht hat. Das heißt, diese Teilforderung würde A gerne bezahlen, aber den Rest nicht.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung obwohl Klage beim VG eingereicht
Beitrag von: art18GG am 22. Oktober 2018, 15:08
Man sollte vielleicht nicht nur an die Ausschöpfung des inländischen Rechtsweges denken, sondern auch in Betracht ziehen, dass es internationale Rechtswege gibt. Daher möchte ich alle Menschen, die durch den Rundfunkbeitrag von Vollstreckungsmaßnahmen betroffen sind, dazu aufrufen, sich an einer Beschwerdeaktion bei Amnesty International zu beteiligen.   
Die Aktion besteht darin die Kopie einer Vollstreckungsankündigung oder eines Mahnschreibens zusammen mit dem folgende Anschreiben an den AI-Hauptsitz in London zu schicken: 
Anschreiben für eine Beschwerden bei Amnesty International
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.msg182044.html#msg182044