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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Mai 2016 => Thema gestartet von: René am 01. Mai 2016, 12:36

Titel: Sogar von Arbeitslosen: WDR fordert Rundfunkgebühr mit aller Härte ein
Beitrag von: René am 01. Mai 2016, 12:36
Trotz Befreiungsantrag
Sogar von Arbeitslosen:
WDR fordert Rundfunkgebühr mit aller Härte ein


(http://p5.focus.de/img/fotos/origs5453226/0608511946-w630-h472-o-q75-p5/urn-newsml-dpa-com-20090101-160420-99-654142-large-4-3.jpg)
Foto: dpa/Arno Burgi – focus.de

Zitat:
»Wer Arbeitslosengeld II bezieht, muss keine Rundfunkgebühren zahlen. Voraussetzung ist, dass der Betroffene einen Befreiungsantrag stellt. Dass das schnell schiefgehen kann, musste ein Mann aus Dortmund auf die harte Tour lernen.

Im Januar 2013 schickte er zwei Befreiungsanträge, die er vom Jobcenter bekam, an den WDR: einen für den bereits begonnenen Monat Januar, einen Zweiten für das restliche Jahr. Beide habe er in denselben Umschlag gelegt, berichtet die "WAZ". Doch eines der beiden Dokumente ging auf unerklärliche Weise verloren. Der Antrag für das restliche Jahr kam nie beim WDR an.
Einer der Anträge ging verloren

Für den Januar wurde der Dortmunder also von den Gebühren befreit, nicht so für den Rest des Jahres. Er ahnte nichts von dem Übermittlungsfehler, wurde aber plötzlich von der Rechnung überrascht. 115 Euro sollte der Mann zahlen - den Beitrag für ein halbes Jahr plus Bearbeitungsgebühren.«

Weiterlesen:
http://www.focus.de/finanzen/frist-verpasst-dokument-war-verloren-gegangen-wdr-fordert-mit-aller-haerte-gebuehren-ein_id_5487322.html
Titel: Re: Sogar von Arbeitslosen: WDR fordert Rundfunkgebühr mit aller Härte ein
Beitrag von: speedy777 am 02. Mai 2016, 11:32
Beweispflicht liegt beim Absender

Das Gericht urteilte, dass die Beweispflicht grundsätzlich beim Absender und nicht beim Beitragsservice liege.



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Titel: Re: Sogar von Arbeitslosen: WDR fordert Rundfunkgebühr mit aller Härte ein
Beitrag von: LeckGEZ am 02. Mai 2016, 12:02
Sollte ich einmal arbeitslos sein, würde ich alle meine Pauschalen vom Arbeitsamt (ohne Umbenennung, analog GEZ) für "Bewerbungen" beim BS/LRA/Staatskanzlei/Abgeordneten/Staatsanwalt/Gericht/Datenschutzbeauftragten/EU-Obman/... einsetzen. Allemal besser als die Alternative vom Fernseher sozial kalt gestellt und sich die Gehirnwindungen fräsen zu lassen.
Titel: Re: Sogar von Arbeitslosen: WDR fordert Rundfunkgebühr mit aller Härte ein
Beitrag von: noGez99 am 02. Mai 2016, 12:43
Zitat
Beweispflicht liegt beim Absender
Das Gericht urteilte, dass die Beweispflicht grundsätzlich beim Absender und nicht beim Beitragsservice liege.

Das gilt wenn der Bürger etwas schickt.
Wenn der BS seine Bescheide verschickt gilt natürlich das Gegenteil.
Titel: Re: Sogar von Arbeitslosen: WDR fordert Rundfunkgebühr mit aller Härte ein
Beitrag von: kolja am 02. Mai 2016, 12:54
Zitat
Beweispflicht liegt beim Absender
Das Gericht urteilte, dass die Beweispflicht grundsätzlich beim Absender und nicht beim Beitragsservice liege.

Das gilt wenn der Bürger etwas schickt.
Wenn der BS seine Bescheide verschickt gilt natürlich das Gegenteil.


Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02):
Zitat
„Die Vollstreckungsbehörde trägt die materielle Beweislast für die wirksame Bekanntgabe des Leistungsbescheides. Die Bescheinigung der Vollstreckbarkeit durch die um die Vollstreckung ersuchende Stelle ersetzt den Beweis der wirksamen Bekanntgabe des Leistungsbescheides nicht …“


BFH Beschluss vom 04.07.1986 – VII B 151/85 – NvWZ 1987, S. 535
Zitat
"Denn mit der Bescheinigung der ersuchenden Stelle übernimmt diese lediglich im Innenverhältnis zur ersuchten Vollstreckungsbehörde die Verantwortung für das Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen. Im Verhältnis zwischen Vollstreckungsbehörde und Vollstreckungsschuldner kann sich dieser jedoch weiterhin auf das Fehlen der Vollstreckungsvoraussetzungen berufen, zumal diese als die Behörde, die den angegriffenen Verwaltungsakt erlassen hat, die einzig richtige Beklagte … und von daher prozessual verantwortlich für das vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen ist "


Beschluss, Az. X B11/08
Zitat
Rd. Nr. 4 ff.?In diesem Zusammenhang weist der angerufene Senat darauf hin, dass es –soweit ersichtlich—einmütiger Auffassung entspricht, dass

- der Adressat eines schriftlichen Verwaltungsaktes, der den Zugang des Schriftstück überhaupt bestreitet, nicht substantiiert vortragen muss, warum ihn die Sendung nicht erreicht hat. Er ist hierzu objektiv nicht in der Lage (Urteil des Bundesfinanzhofs –BFH—vom 5. Dezember 1974 V R 111/74, BFHE 114, 176, BStBl II 1975, 286);

- der Finanzbehörde der volle Beweis für den Zugang des schriftlichen Verwaltungsakts auch dann obliegt, wenn der Nichtzugang erst nach Jahren geltend gemacht wird (BFH-Urteil vom 14. März 1989 VII R 75/85, BFHE 156, 66, BStBl II 1989, 534);

- dieser Beweis auf Indizien gestützt und im Wege der freien Beweiswürdigung geführt werden kann. Bestimmte Verhaltensweisen des Steuerpflichtigen innerhalb eines längeren Zeitraums nach Absendung des Steuerbescheids können im Zusammenhang mit dem Nachweis der Absendung des Bescheid vom FG dahingehend gewürdigt werden, dass --entgegen der Behauptung des Steuerpflichtigen-- von einem Zugang des Bescheids ausgegangen wird (BFH-Urteil in BFHE 156, 66, BStBl II 1989, 534)

- auf den sog. Anscheinsbeweis, der auf einen typischen, nicht aber auf den tatsächlichen Geschehensablauf abstellt, der Zugangsbeweis nach § 122 Abs. der AO hingegen nicht gestützt werden kann (BFH-Urteil vom 15. September 1994 XI R 31/94, BFHE 175, 327, BStBl II 1995, 41


Edit "Bürger":
...obige Infos u.a. auch nachzulesen unter
Hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html
Dies hier aber bitte nicht weiter vertiefen, da die Nachweispflicht der "Behörde" in hiesigem Thread nicht Kern-Thema ist, sondern vielmehr die Nachweispflicht des den Befreiungsantrag versendenden Betroffenen - sowie auch die Frage, inwiefern Befreiungen bei entsprechendem Nachdruck u.U. auch rückwirkend gewährt werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Sogar von Arbeitslosen: WDR fordert Rundfunkgebühr mit aller Härte ein
Beitrag von: Icke72 am 25. Juli 2016, 21:15
Hallo. Entschuldigt bitte das Pushen dieses Beitrags.

Als Laie sucht Person A jetzt seit fast zwei Stunden nach dem Aktenzeichen(?) zu diesem Urteil.
Er wurde weder über Google, noch direkt auf der Seite des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen fündig.
Es wäre nett, wenn jemand damit helfen könnte.

Person A möchte dieses neuere Urteil gerne in seinen Brief an das FA mit aufnehmen.

Danke.
Titel: Re: Sogar von Arbeitslosen: WDR fordert Rundfunkgebühr mit aller Härte ein
Beitrag von: Emge Phil am 25. Juli 2016, 22:59
Da der Kläger seine Klage im Laufe des Verfahrens zurückgezogen hat, dürfte nur ein Kostenbeschluss ergangen sein, der grundsätzlich nicht veröffentlicht wird.
Titel: Re: Sogar von Arbeitslosen: WDR fordert Rundfunkgebühr mit aller Härte ein
Beitrag von: Icke72 am 26. Juli 2016, 19:51
Vielen Dank für die Info.