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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Baden-Württemberg => Thema gestartet von: JohnMcClane am 14. Oktober 2018, 23:29

Titel: Vollstreckungsankündigung trotz vorläufigem Rechtsschutz u. Klage VG FR
Beitrag von: JohnMcClane am 14. Oktober 2018, 23:29
Hallo,

folgende fiktive Situation:

Person A hat Anfang des Jahres Klage eingereicht und Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt. Der letzte Brief vom VG war die Info dass der SWR beantragt alles abzuweisen. Das war im April. Seither kam kein Brief mehr vom VG. Nurnoch Bettelbriefe vom BS.
Nun kam dieser Tage ein Brief vom SWR und kurz darauf vom BS dass die elektronische Sperre des Beitragskontos von Person A aufgehoben wird weil sonst die Verjährung der Ansprüche droht.
Im Brief vom BS steht das der Gerichtsvollzieher beauftragt wurde.
Nun ist die Frage was tun?
Warum kommt vom Gericht nichts? Was ist mit dem Antrag auf Rechtsschutz? Kann der GV eintreiben obwohl nicht über den Antrag entschieden wurde?

Habe leider keinen vergleichbaren Fall gefunden.

Viele Grüße
JMC
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung trotz vorläufigem Rechtsschutz u. Klage VG FR
Beitrag von: maikl_nait am 17. Oktober 2018, 15:26
Hallo!

Theo Rettisch auch schöne Grüße an fiktive Person A.

Der BS könnte möglicherweise einen fiktiven GV eine fiktive Person A vollstrecken lassen, da vom Gericht noch nicht über den Antrag entschieden wurde. Erst eine Entscheidung des Gerichts bewirkt den Rechtsschutz.

a) Es wäre möglicherweise dem fiktiven GV eine Kopie des Antrags bei Gericht vorzubereiten, und den GV bei seinem "Antrittsbesuch" bitten, auf die Klärung mit dem Gericht zu warten. Der GV könn dann mit dem Original vergleichen und die Kopie zu seinen Akten nehmen, Person A würde sich dann mit dem VG beschäftigen um den Stand des Antrags zu erfahren.

b) Dazu könnte fiktive Person A hypothetisch sich mit Fall "Zossen" (und ähnlichen) beschäftigen, um in der eingeleiteten (Zwangs)vollstreckung Fehler zu finden, sobald die "Ankündigung" eintrifft. Manche Fehler könnten eine Vollstreckung unzulässig machen.

MfG
Michael
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung trotz vorläufigem Rechtsschutz u. Klage VG FR
Beitrag von: art18GG am 22. Oktober 2018, 15:03
Man sollte vielleicht nicht nur an die Ausschöpfung des inländischen Rechtsweges denken, sondern auch in Betracht ziehen, dass es internationale Rechtswege gibt. Daher möchte ich alle Menschen, die durch den Rundfunkbeitrag von Vollstreckungsmaßnahmen betroffen sind, dazu aufrufen, sich an einer Beschwerdeaktion bei Amnesty International zu beteiligen.   
Die Aktion besteht darin die Kopie einer Vollstreckungsankündigung oder eines Mahnschreibens zusammen mit dem folgende Anschreiben an den AI-Hauptsitz in London zu schicken: 
Anschreiben für eine Beschwerden bei Amnesty International
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.msg182044.html#msg182044
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung trotz vorläufigem Rechtsschutz u. Klage VG FR
Beitrag von: Shran am 11. Dezember 2018, 18:42
Man könne das Gericht konkret mit dem Umstand betrauen und erfordern eine eindeutige Antwort haben zu wollen.

Das vollstreckende Amt müsse warten bis der Rechtschutz vom Gericht bestätigt oder abgesagt würde.
Es könne auch sein dass das Amt den Schuldner die Aufgabe erteilt, die Antwort des Gerichts einzuholen.

Besteht bei Rechtschutz keine Vollstreckung?
Solle man sich fragen.

Ansonsten Angriffe der Mahngebühren (sollten diese vollstreckt werden, wären sie eben nicht vollstreckbar).