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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Februar 2016 => Thema gestartet von: Uwe am 12. Februar 2016, 22:19

Titel: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: Uwe am 12. Februar 2016, 22:19
(http://www.ruhrnachrichten.de/css/rn_logo.png)
Quelle Logo:http://www.ruhrnachrichten.de/css/rn_logo.png
Zwangsvollstreckung -
Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf


Quelle: Ruhrnachrichten 11.02.2016 von Gaby Kolle

Immer mehr Dortmunder zahlen ihre Rundfunkgebühren nicht.
Verantwortlich für die Eintreibung der Gebühren ist die Stadt - im Auftrag des WDR.
Laut Stadtverwaltung ist das allerdings ein Minusgeschäft.
Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu.

Wie hoch ist die Zahl der Dortmunder, die ihre Rundfunkgebühren nicht bezahlen?

2013 gab es in Dortmund 6082 säumige Zahler, gegen die ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet wurde, 2014 schon 7126 und im vergangenen Jahr 9128.

Warum treibt die Stadt die Gebühren trotzdem ein?

Der WDR beschwerte sich beim Innenministerium, das per Erlass festlegte, „dass die Kommunen für die Vollstreckung der rückständigen Rundfunkgebühren zuständig sind.“

weiterlesen auf:

http://www.ruhrnachrichten.de/staedte/dortmund/44137-Dortmund~/Zwangsvollstreckung-Rundfunkgebuehr-Stadt-zahlt-bei-Schwarzsehern-drauf;art930,2943098
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 12. Februar 2016, 22:29
Das sind keine Schwarzseher, sondern Nichtnutzer  ;)
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: Viktor7 am 12. Februar 2016, 22:44
Wenn eine Zeitung die nicht mehr vorhandenen Rundfunkgebühren von den Rundfunkbeiträgen unterscheiden kann, wie soll sie dann die Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Medienoption von echten Schwarzsehern oder von  Nichtnutzern die aus Verunsicherung weiterzahlen unterscheiden?

Solcher üble Nachrede Gefälligkeitsjournalismus ist dumm und macht das Blatt für die Leser unattraktiv.

Habe soeben diesen Kommentar
auf der Facebookseite der Zeitung an die Redaktion gesendet:
https://m.facebook.com/RuhrNachrichten/
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: Kurt am 12. Februar 2016, 22:54
Zitat
Autor
Gaby Kolle, Redaktion Dortmund
Quelle: http://www.ruhrnachrichten.de/staedte/dortmund/44137-Dortmund~/Zwangsvollstreckung-Rundfunkgebuehr-Stadt-zahlt-bei-Schwarzsehern-drauf;art930,2943098

Zitat
Dortmund
Redaktionsleiter: Ulrich Breulmann
Westenhellweg 86-88, 44137 Dortmund
Telefon: 0231-90594801 Telefax: 0231-90598403
E-Mail: lokalredaktion.dortmund@ruhrnachrichten.de
Startseite: www.RuhrNachrichten.de/dortmund
Quelle: http://www.ruhrnachrichten.de/kontaktmoeglichkeiten/redaktionen_geschaeftsstellen/Fuer-Sie-vor-Ort-Die-Lokalredaktionen;art156255,64463

Einfach. Für alle.
Einfach email schreiben.


Gruß
Kurt
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: Spark am 12. Februar 2016, 23:24
Und da wundert sich noch jemand, daß die Presse in diesem Land immer mehr an Glaubwürdigkeit verliert.
Solche Artikel wie dieser ohne ansatzweises Hintergrundwissen sind das beste Beispiel dafür.
Wir haben mittlerweile 2016 und seit dem 01.01.2013 gibt es keine Rundfunkgebühren mehr.
Wenn die gute Frau Kolle bei anderen Themen genauso schlampig verfährt, dann bleibt nicht mehr viel an Glaubwürdigkeit übrig.

Wenn ich früher so gearbeitet hätte, dann wäre ich meinen Job ziemlich schnell losgewesen.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: cleverle2009 am 13. Februar 2016, 08:09
Ich habe gemailt:

Zitat
Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
DORTMUND Immer mehr Dortmunder zahlen ihre Rundfunkgebühren nicht. Verantwortlich für die Eintreibung der Gebühren ist die Stadt - im Auftrag des WDR. Laut Stadtverwaltung ist das allerdings ein Minusgeschäft. Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu.

Zitat
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxx,

seit 1. 1.2013 haben die Ministerpräsidenten der Länder das mit den Rundfunkgebühren geändert. Diese Ministerpräsidenten haben es seitdem den Rundfunkanstalten erlaubt Zwangsbeiträge zu erheben. Dagegen wehren sich bereits Millionen Grundrechtträger in Deutschland. Diese Grundrechtträger haben es allerdings sehr schwer, weil der größte Teil der Mainstreampresse kein Interesse hat, dem Grundrechtträger bei seinem Kampf um seine Grundrechte zur Seite zu stehen.

Sie können sich gerne ein breites Wissen auf den Webseiten darüber aneignen:

gez-boykott.de

rundfunkbeitragsklage.de

und auf meiner Webseite:

zwangsabzocke-nein.de

Mit freundlichen Grüßen

Name
Anschrift
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: hessischer-verweigerer am 13. Februar 2016, 09:09
Man (Frau auch) sollte das Positive aus dem Artikel ziehen.

Kommunen = meist Verschuldet treiben Geld für ein überblähten 8.5 Mrd Euro örR ein. ;D

Da sollten die Ungenauigkeiten entschuldbar sein. Die meisten Menschen in dem Land ist es doch garicht klar was sich geändert hat.
Wie auch, sie haben vorher Bezahlt, ergo hat sich für sie nix geändert.

Aber man könnte ja mal seine Kreis/Stadt-verwaltung freundlich Anfragen nach der Arbeitsbelastung durch den BS.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: PersonX am 13. Februar 2016, 10:21
Verständlich ist es nicht, schließlich könnten Sie die Kosten zurück geben oder die Amtshilfe einstellen.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 13. Februar 2016, 12:58
Person J hat sich mit dem Thema mal eingehend beschäftigt: Bei den Hexenverbrennungen vor ein paar Hundert Jahren in Deutschland waren die hohen Brennholzkosten übrigens auch ein Thema   ::)
Und auch damals wurden kurzerhand "Gesetze" konstruiert, die Unrecht zu Recht machen. Gewisse mafiöse Verbindungen, die Macht der Kirche, die Unwissenheit/Untätigkeit der Massen und vor allem Richter die mitspielen und diese Pseudogesetze skrupellos anwenden und fertig war das System. Wehe Du hattest an der falschen Stelle ne Warze.

Heute: Wehe Du hast ne Wohnung. Es geht zwar heute nicht um Leib und Leben, aber um eine verdammt riesengroße milliardenschwere Abzocke und um Macht. Ziel: Zahlpflicht ohne Bedarf/Nutzung. Im Falle örr mussten Gesetze (sog. "Staatsverträge") konstruiert werden, die paradoxerweise auch Nichtnutzer zu "Beitragsschuldnern" machen aber ohne das das Ganze eine Steuer sein darf. Das das eigentlich nicht geht, spiegelt sich in den zweifelhaften, ja fast verzweifelten aktuellen Urteilsbegründungen von möglicherweise nicht ganz unabhängigen "Richtern" die teilweise selbst im Rundfunkrat sitzen und deren Kollegen, zu diesem Thema wider...

Und auch damals gings um viel Geld. Es gab Anweisungen, bevorzugt wohlhabende Menschen der Hexerei zu bezichtigen, nachdem ein Gesetz erschaffen wurde, das das Vermögen des Opfers nach der Urteilsvollstreckung/Liquidierung der Kirche und damit auch den Handlangern zufällt. Stadt zahlte sonst bei den Verbrennungen drauf  ;)

Auch in der braunen Vergangenheit war der Ablauf erschreckend ähnlich und auch da gings um viel Geld und Macht...
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: Viktor7 am 13. Februar 2016, 13:26
Den folgenden Kommentar bei Facebook:
Wenn eine Zeitung die nicht mehr vorhandenen Rundfunkgebühren von den Rundfunkbeiträgen unterscheiden kann, wie soll sie dann die Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Medienoption von echten Schwarzsehern oder von  Nichtnutzern die aus Verunsicherung weiterzahlen unterscheiden?

Solcher üble Nachrede Gefälligkeitsjournalismus ist dumm und macht das Blatt für die Leser unattraktiv.

hat Ruhr Nachrichten wie folgt beantwortet:
Zitat
Hallo XXX,
Sie haben vollkommen recht - seit 2013 heißt es eigentlich nicht mehr "Rundfunkgebühr" sondern "Rundfunkbeitrag". Auch wenn jeder bei "Gebühr" weiß, was gemeint ist, werde ich das an meine Kollegin weitergeben.
Deinen zweiten Kommentar (die Unterscheidung von Nichtnutzern, Schwarzsehern und Nichtnutzern, die weiterzahlen) kann ich jedoch nicht so ganz nachvollziehen. Auf welche Stelle ich Text beziehst du dich?
Grüße, XXX, OnlineTeam

Darauf meine Antwort:

Zitat
Danke für Ihre Rückmeldung und Weiterleitung  an die Autorin des Artikels.

Die Frage zu den angeblichen "Schwarzsehern" lässt sich recht einfach beantworten. Dies ist ein Ausdruck (üble Nachrede) den die ö.-r. Anstalten gerne verbreiten, um die vorhandenen Gruppen der Nutzer und Nichtnutzer der ö.-r. Medienoption gegeneinander auszuspielen und Stimmung für den Rundfunkbeitrag zu machen. Innerhalb der Nutzer gab es früher prozentual sehr wenige s.g. echte "Schwarzseher". Mehrere Mio. Bürger gehören zu den Nichtnutzern der ö.-r. Medienoption, inkl. der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer.


Die Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Programme sinkt unaufhaltsam weiter. Dazu die offiziellen Stellen:

Zitat:
„Haupt- und Medienausschuss, 13. Sitzung (öffentlich) vom 7. April 2011, Landtag Nordrhein-Westfalen.
Quelle: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA15-177.pdf
Zitat
"Horst Röper (Forschungsinstitut Formatt):
Wichtiger erschien mir immer, dass mit der zurückgehenden Gebührenakzeptanz auch das System öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Bevölkerung immer weniger akzeptiert wurde.
...
Prof. Dr. Bernd Holznagel (Westfälische Wilhelms-Universität Münster):
Dass das derzeitige Modell Akzeptanzverluste und auch erhebliche Umsetzungsverluste aufweist, wenn nur 75 % einspielt werden können, liegt auf der Hand.
...
Dass auch das öffentlich-rechtliche System Akzeptanzverluste hat, das sehe ich gerade an der Uni jeden Tag. Die meisten Studenten haben eine ganz andere Mediennutzung als meine Generation.
...
Dr. Thorsten Ricke (Westfälische Wilhelms-Universität Münster):
Die Akzeptanz der gegenwärtigen Gebühr ist bei Studenten sehr gering. Ein Drittel von ihnen nutzt zum Fernsehen mittlerweile den Computer und nicht mehr den Fernseher. Dass man die irgendwie erfassen muss, ist, glaube ich, selbstverständlich.“


Eine saubere Differenzierung der Gesellschaftsgruppen würde der Glaubwürdigkeit des ö.-r. Rundfunks zu Gute kommen. Eine Diskriminierung der Nichtnutzer der ö.-r. Medienoption ist der falsche Weg.


Vielleicht auch für Sie interessant:

Die folgende einzige Frage an ein Bundestagsmitglied ist von ihr an den Petitionsausschuss des Bundetages und von dort an den Petitionsausschuss des Landtags NRW weitergeleitet worden:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17069.msg113814.html#msg113814
und
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17069.msg115040.html#msg115040

Viele Grüße
XXX
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: Viktor7 am 13. Februar 2016, 13:52
Die Antwort von RN:

Zitat
Ruhr Nachrichten

Nur einmal zur Klarstellung. "Üble Nachrede" beinhaltet ein Werturteil, dass die menschliche Würde immens verletzt. Das ist bei "Schwarzseher" wohl kaum der Fall. Ob die ö.-r.- Medien damit Stimmung machen wollen, sei dahin gestellt. Aber hier in Deutschland haben wir - entgegen aller "Lügenpresse"- und "Staatsfernsehen"-Rufe - die komfortable Situation, Pressefreiheit und Meinungsfreiheit zu genießen. Natürlich gibt es Negativ-Beispiele, die gibt es überall. Aber alles in allem haben wir hier in Deutschland ein mMn wirklich tolles System, das uns ermöglicht, uns so zu informieren, wie wir möchten. Da das Privatfernsehen jedoch stark auf dem Unterhaltungsmarkt aktiv ist und da die Medien jedoch trotzdem die Aufgabe haben, durch ausreichende Information die Demokratie zu sichern, muss in irgendeiner Art und Weise ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk subventioniert werden. Und ich versichere Ihnen gerne persönlich, dass sich der ö.-r. Rundfunk nicht abends mit dem Pressesprecher des Bundestags zusammen setzt, um gemeinsam über die Nachrichten des nächsten Tages zu entscheiden.
Grüße, XXX, OnlineTeam
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: Bürger am 13. Februar 2016, 14:11
Zitat
Ruhr Nachrichten
Nur einmal zur Klarstellung. "Üble Nachrede" beinhaltet ein Werturteil, dass die menschliche Würde immens verletzt. Das ist bei "Schwarzseher" wohl kaum der Fall. Ob die ö.-r.- Medien damit Stimmung machen wollen, sei dahin gestellt. Aber hier in Deutschland haben wir - entgegen aller "Lügenpresse"- und "Staatsfernsehen"-Rufe - die komfortable Situation, Pressefreiheit und Meinungsfreiheit zu genießen. [...]
...nur wird man als NICHTnutzer der "ö.r. Medienoption" an der Teilhabe an dieser "Pressefreiheit" und "Meinungsfreiheit" eben - und zwar entgegen GG Art. 5 - durchaus *gehindert*, da einem diese pauschale und somit asoziale Existenzabgabe (auf das Wohnen) ohne Wahlfreiheit abgeknöpft werden soll, und somit auf verfassungswidrige Weise der ÖRR privilegiert subventioniert werden soll.


Zitat
[...] Natürlich gibt es Negativ-Beispiele, die gibt es überall. Aber alles in allem haben wir hier in Deutschland ein mMn wirklich tolles System, das uns ermöglicht, uns so zu informieren, wie wir möchten.
NEIN, haben wir eben NICHT mehr!
Wann begreift das endlich der Letzte?!??!


Zitat
[...] Da das Privatfernsehen jedoch stark auf dem Unterhaltungsmarkt aktiv ist und da die Medien jedoch trotzdem die Aufgabe haben, durch ausreichende Information die Demokratie zu sichern, muss in irgendeiner Art und Weise ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk subventioniert werden.
...eine schlichte Behauptung, deren Bestandskraft noch in keiner Weise durch eine öffentliche Grundsatzdebatte erhärtet wurde - außer von den Nutznießern (einschl. Politik und ÖRR).


Zitat
[...] Und ich versichere Ihnen gerne persönlich, dass sich der ö.-r. Rundfunk nicht abends mit dem Pressesprecher des Bundestags zusammen setzt, um gemeinsam über die Nachrichten des nächsten Tages zu entscheiden.
Das ist eine Antwort auf eine Frage, die gar nicht im Raume stand, sondern womöglich gern zwischen den Zeilen gelesen werden wollte. Darum GEHT ES NICHT!
Aber wahrscheinlich fühlt sich derzeit so ziemlich jeder Journalist durch auch nur die kleinste oder sachlich berechtigste Kritik einem "Lügenpresse"-Ruf ausgesetzt.
Meine Güte... ::)


Nun ja, vielleicht könnte/ sollte man es statt "übler Nachrede" einfach eine "unglaubwürdig verkürzte pauschale Behauptung" bezeichnen, welche für Nichtnutzer aber einer "unhaltbaren infamen Unterstellung" gleichkommt.

"infam"
https://de.wiktionary.org/wiki/infam


Achso, vielleicht sollte man bei Kritik auch noch mehr das Positive am Artikel hervorheben...? ;)
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: Bürger am 13. Februar 2016, 14:27
Man (Frau auch) sollte das Positive aus dem Artikel ziehen.
Kommunen = meist Verschuldet treiben Geld für ein überblähten 8.5 Mrd Euro örR ein. ;D
[...]
Aber man könnte ja mal seine Kreis/Stadt-verwaltung freundlich Anfragen nach der Arbeitsbelastung durch den BS.

Exakt. Darauf sollten wir uns konzentrieren.

JEDER kann über "seine(n)" Abgeordneten auch versuchen, offizielle parlamentarische Anfragen an die jeweilige Kommunalverwaltung zu richten...

Die Aussage in dem Artikel
Zitat
[...] Oberbürgermeister Ullrich Sierau wetterte, sollte die Erstattung des WDR nicht kostendeckend sein, „werden wir uns angucken, wie wir dagegen vorgehen.“ Die GEZ könne „Moskau-Inkasso beauftragen, aber nicht die kommunale Ebene.“ Damals wie heute bekam die Stadt pro Fall 23 Euro.
stimmt zuversichtlich und gibt "Anregungen" ;) :D
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: pinguin am 13. Februar 2016, 14:33
Zitat
Das ist bei "Schwarzseher" wohl kaum der Fall.
Wäre das bei den Rundfunk-Nichtnutzern nicht eigentlich sogar eine strafbewehrte Behauptung falscher Tatsachen? Behauptungen muß man noch immer belegen können.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: Viktor7 am 13. Februar 2016, 14:46
Die Antwort von RN:

Zitat
Ruhr Nachrichten

Nur einmal zur Klarstellung. "Üble Nachrede" beinhaltet ein Werturteil, dass die menschliche Würde immens verletzt. Das ist bei "Schwarzseher" wohl kaum der Fall. Ob die ö.-r.- Medien damit Stimmung machen wollen, sei dahin gestellt. Aber hier in Deutschland haben wir - entgegen aller "Lügenpresse"- und "Staatsfernsehen"-Rufe - die komfortable Situation, Pressefreiheit und Meinungsfreiheit zu genießen. Natürlich gibt es Negativ-Beispiele, die gibt es überall. Aber alles in allem haben wir hier in Deutschland ein mMn wirklich tolles System, das uns ermöglicht, uns so zu informieren, wie wir möchten. Da das Privatfernsehen jedoch stark auf dem Unterhaltungsmarkt aktiv ist und da die Medien jedoch trotzdem die Aufgabe haben, durch ausreichende Information die Demokratie zu sichern, muss in irgendeiner Art und Weise ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk subventioniert werden. Und ich versichere Ihnen gerne persönlich, dass sich der ö.-r. Rundfunk nicht abends mit dem Pressesprecher des Bundestags zusammen setzt, um gemeinsam über die Nachrichten des nächsten Tages zu entscheiden.
Grüße, XXX, OnlineTeam

Meine Antwort:

Zitat
Lässt Sie die innere Stimme nicht aufhorchen, wenn Mio. Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Medienoption als Schwarzseher zu Unrecht betitelt werden?

Viele wie ich informieren sich über die Zeitungen, Zeitschriften und das Internet, außerhalb der ö.-r. Welt. Dort sind die Aspekte besser beleuchtet, tiefgründiger und häufig näher an den Tatsachen.

90 öffentlich-rechtliche TV/Radio Programme für 21 Mio. € pro Tag braucht heute kein Mensch in Deutschland. Das meiste Geld landet ohnehin in den privaten Tochterfirmen. Nicht nur das Bundesverfassungsgericht hat in seinem ZDF Urteil die Staatsnähe bekräftigt. Ehemalige Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Sender bekräftigen diese Meinung auch. Wussten Sie auch, dass die ehm. Mitarbeiter des ö.-r. Rundfunks üppige Zusatzrenten in Höhe von 1575 € (ARD) und 1750 € (ZDF) aus dem abgepresstem Geld zusätzlich zu der normalen Rente bekommen?

Die Berliner Zeitung zu der Zusatzrente (gesicherter Beitrag)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15528.0.html

Zitat:
"Aber hier in Deutschland haben wir … die komfortable Situation, Pressefreiheit und Meinungsfreiheit zu genießen."

Nun wird man als NICHTnutzer der "ö.-r. Medienoption" an der Teilhabe an dieser "Pressefreiheit" und "Meinungsfreiheit" eben - und zwar entgegen GG Art. 5 - durchaus *gehindert*, da einem diese pauschale und somit asoziale Existenzabgabe (auf das Wohnen) ohne Wahlfreiheit abgeknöpft werden soll, und somit auf verfassungswidrige Weise der ÖRR privilegiert subventioniert werden soll.

Wir kommen jedoch vom Thema weg, daher noch mal meine Frage:

Lässt Sie die innere Stimme nicht aufhorchen, wenn Mio. Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Medienoption als Schwarzseher zu Unrecht betitelt werden?
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: volkuhl am 13. Februar 2016, 14:53
Zitat
Ruhr Nachrichten
Nur einmal zur Klarstellung. "Üble Nachrede" beinhaltet ein Werturteil, dass die menschliche Würde immens verletzt. Das ist bei "Schwarzseher" wohl kaum der Fall.
...

Nur einmal zur Klarstellung: Der Bergriff "Schwarzseher" dient dazu, die Existenz von Menschen zu leugnen, die dieses ör Propaganda- und Verdummungsmedium bewußt nicht nutzen. Ebenso müsste man konsequent alle Radfahrer die auf die Nutzung von öffentlichen Verkehrmitteln verzichten als Schwarzfahrer bezeichnen.

Wenn mir als Nichtnutzer unterstelt wird, ich wäre "Schwarzseher", dann ist das eine üble Verleumdung, die mich sehr wohl in meiner Würde verletzt!

Genau dieser dilettantische Umgang mit der deutschen Sprache und die Art der Berichterstattung ist es, die zum Begriff der Lügenpresse führt - mMn zu recht! Dieser Dilettantismus ist mit Sicherheit kein Zufall. Welche Ausbildung muss ein Journalist noch gleich mitbringen?!? Oder werden inzwischen aus Kostengründen nur noch Praktikanten beschäftigt?
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: ohmanoman am 13. Februar 2016, 15:02
Hallo, hallo,

Ich bin kein Schwarzseher, sondern NICHTNUTZER

Ich bin kein Zahlungsverweigerer, sondern NICHTNUTZER = NICHTZAHLER

Weder Gebühr noch Beitrag.

Die Kosten, auf die die Stadt sitzen bleibt, wird auch noch von den Nichtnutzern gezahlt!

Die vom öff rech sind doch schlau. Vorher mussten sie die Kontrollöre teuer bezahlen. Nun tun sie es über die es über die Steuern der Kommune und zu letzt zahlt der Nichtnutzer auch:

Noch mal!  Keine Nutzung: soll bezahlen!
Bei jeglichem Kauf von Gütern und Dienstleistungen: wird mitbezahlt
Bei Beitreibung: wird mitbezahlt
Gerichtskosten: wird mitbezahlt

Ohmanoman
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: ohmanoman am 13. Februar 2016, 15:15
Ebenso müsste man konsequent alle Radfahrer die auf die Nutzung von öffentlichen Verkehrmitteln verzichten als Schwarzfahrer bezeichnen.
;D
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: SchwarzSurfer am 13. Februar 2016, 15:21
Ich fahre übrigens Fahrrad und nicht mit der Bahn. Ich bin dann wohl ein SCHWARZFAHRER !  >:D
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: GEiZ ist geil am 13. Februar 2016, 17:52
Ich fahre PKW, LKW, Motorrad und Fahrrad, je nach dem. Bin ich dann ein besonders übler Schwarzfahrer?
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: ellifh am 13. Februar 2016, 18:14
Ich fahre übrigens Fahrrad und nicht mit der Bahn. Ich bin dann wohl ein SCHWARZFAHRER !  >:D

...und ein SchwarzSurfer ;D
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: Spark am 13. Februar 2016, 18:19
Zitat
Ruhr Nachrichten
Nur einmal zur Klarstellung. "Üble Nachrede" beinhaltet ein Werturteil, dass die menschliche Würde immens verletzt. Das ist bei "Schwarzseher" wohl kaum der Fall.
...

Wenn man sich einmal klar macht, was mit dem Begriff "Schwarzseher" gemeint ist, sollte einem schon selber aufgehen, daß es sich dabei nicht mehr nur um eine Bagatelle handelt. Es ist eine Verleumdung und üble Nachrede, oder auch Unterstellung.
Diese Art von Verunglimpfung bestimmter Gruppen der Gesellschaft ist nicht neu in diesem Land. Das hat es früher schon gegeben. Wer sich etwas in Geschichte auskennt, weiß wohin soetwas führen kann.

Bei all der viel gerühmten Pressefreiheit in diesem Land haben die Medien auch eine gewisse Verantwortung und dieser werden sie durch solche Diffamierungen bestimmt nicht gerecht.

Ich bin ein Nichtnutzer von Rundfunk, sei es nun öffentlich-rechtlicher oder privater und als solcher möchte ich auch wahrgenommen werden. Mich pauschal deshalb mit tatsächlichen Schwarzsehern, die es unbestreitbar wohl auch gibt, in einen Topf zu schmeißen ist mehr als entwürdigend, es ist auch verletzend.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: Viktor7 am 13. Februar 2016, 18:44
Hallo Spark,

habe deinen Kommentar an die Ruhr Nachrichten weitergeleitet.

Zurzeit ist Funkstille. Soweit Antworten eingehen, poste ich sie hier rein.

Grüße
Viktor
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: pinguin am 13. Februar 2016, 18:52
@Spark

Es sei an dieser Stelle wiederholt:

Der Begriff "Schwarzseher" gegenüber einem konsequenten Rundfunknichtnutzer ist hier strafbewehrt, weil hier etwas behauptet wird, was nicht vorhanden ist. Jeder, der etwas behauptet, soll und muß seine Behauptung belegen können. Ein Rundfunknichtnutzer kann gar kein "Schwarzseher" sein.

Aber was tust Du? Schluckst Du, oder verklagst Du die Zeitung, derartiges nicht mehr zu wiederholen? Du wurdest aber gar nicht persönlich angesprochen? Letztlich würde es wohl heißen, daß "getroffene Hunde" bellen.

Ein Rundfunknichtnutzer kann sich gar nicht angesprochen fühlen; ist er doch kein Schwarzseher.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: Bürger am 13. Februar 2016, 19:40
...ein bereits existierender Thread, in welchem die Diskussion wohl besser aufgehoben wäre ;)

Schwarzseher/Schwarzhörer, kann und sollte man gegen die Verwedung der Begriffe [vorgehen]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8487.0.html


...und dass es durchaus noch schlimmere Artikel gibt, ist u.a. nachzulesen unter
»Schwarzsehern« geht es jetzt viel schneller an den Kragen (zum BGH-Urteil)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15421.msg102613.html#msg102613
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: Uwe am 13. Februar 2016, 19:48
oh ein Schwarzseher!  >:D
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: Spark am 13. Februar 2016, 21:25
@Spark

Es sei an dieser Stelle wiederholt:

Der Begriff "Schwarzseher" gegenüber einem konsequenten Rundfunknichtnutzer ist hier strafbewehrt, weil hier etwas behauptet wird, was nicht vorhanden ist. Jeder, der etwas behauptet, soll und muß seine Behauptung belegen können. Ein Rundfunknichtnutzer kann gar kein "Schwarzseher" sein.

Aber was tust Du? Schluckst Du, oder verklagst Du die Zeitung, derartiges nicht mehr zu wiederholen? Du wurdest aber gar nicht persönlich angesprochen? Letztlich würde es wohl heißen, daß "getroffene Hunde" bellen.

Ein Rundfunknichtnutzer kann sich gar nicht angesprochen fühlen; ist er doch kein Schwarzseher.

Ob man sich nun persönlich angesprochen fühlt oder nicht, ist an dieser Stelle erstmal zweitrangig.
Es geht primär darum, was daraus wird. Es ist ein schleichender Prozess aber steter Tropfen höhlt den Stein. Irgendwann wird in den Köpfen der Menschen folgende Gleichung stehen:

Nichtnutzer = Schwarzseher

Sie werden dann nicht mehr rational differenzieren. Und reißerische Artikel wie dieser sind ein sicherer Schritt in diese Richtung, denn es sind doch gerade diese knalligen Berichte, die in den Köpfen der Menschen hängenbleiben. Je bunter und überzogener umso besser.

Aufgabe, nein sogar Pflicht der Presse wäre es, hier schon im Vorfeld klar zu differenzieren. Aber die Gruppe der Nichtnutzer wird behandelt, als würde es sie quasi gar nicht geben. Vermutlich weil sie einfach nicht in die Vorstellungswelt der Verantworlichen hineinpasst.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: mickschecker am 13. Februar 2016, 22:18
Sorry, aber ich kann irgendwie mit dem Begriff "Nichtnutzer" nicht so richtiges anfangen und noch weniger im Wortes Sinn damit anfreunden. Die Diskussion darum ist m.E. nicht tatsächlich zielführend, weil in diesem Punkt jeder alles behaupten aber nichts beweisen kann.
Es gibt doch so viele andere Dinge auch, welche man nicht nutzt und trotzdem indirekt über staatlich festgelegte Abgaben mit zur Kasse gebeten wird. Beispiel : ständige Erweiterung des Radwegenetzes - alle Nichtnutzer zahlen trotzdem mit. Über seinen ungenutzten Steueranteil daran hat noch kein Nichtnutzer Klage eingereicht.
Der Rundfunkbeitrag ist nichts anderes als auch nur eine Steuer, wenn auch clever als Beitrag getarnt.
Wesentlich Erfolg versprechender finde ich daher gegen den perfiden Umstand der asozialen, solidarisch ungerechten Besteuerung als Beitrag pro Wohnung vorzugehen.
Der Begriff Nichtnutzer ist genauso wenig wirklich handhabbar wie die obskuren Wortschöpfungen Schwarzseher/hörer.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: boykott2015 am 13. Februar 2016, 22:48
Zitat
Beispiel : ständige Erweiterung des Radwegenetzes - alle Nichtnutzer zahlen trotzdem mit.
Hätte eine kostenlose Alternative für Radwegenetz gegeben, wäre auch Aufschrei.
Oder Beispiel mit Krankenversicherung: gäbe es irgendwo einen kostenlosen Krankenversicherungsanbieter, dann hätte ein Teil sofort zu ihm gewechselt. Und stellt mal vor: man ist bei dem kostenlosen Anbieter und kriegt von ihm alles, wird aber Beiträge an kostenpflichtigen per Gesetz gezwungen zu zahlen.

Nichtnutzer = man ist schon mit vielen anderen vollversorgt, sodass für öffentlich-rechtlichen kein Platz ist.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: Bürger am 13. Februar 2016, 22:58
Die Argumentation, dass es "noch viele andere Dinge" gäbe, die man ebenso "zahle, obwohl man diese nicht nutzt", ist schon gefährlich nahe an dem, was ARD-ZDF-GEZ und die Entscheidungsträger in die Köpfe der Leute trichtern wollen. Ich weiß, dass dies nicht die Absicht von "mickschecker" ist. Aber diese Sichtweise spielt in deren Hände, auch weil all jene Vergleiche hinken.

Der Begriff der "Nichtnutzung" ist meines Erachtens sehr wohl von entscheidender Bedeutung...
...und zwar schon seit Einführung der Videotechnik - spätestens aber mit Einführung der Privat-Sender, d.h. also seitdem "Gerät bereithalten" nicht einmal ansatzweise mit "(ÖRR) nutzen" gleichzusetzen ist.

Siehe hierzu die recht gute, kurze Darlegung der Problematik von "PersonX" unter
Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14236.msg113534.html#msg113534
Seit 1980, bzw. seit es private Anbieter gibt, ist es nicht mehr möglich, anhand eines Gerätes zu beurteilen, für welche Nutzung es bereitgehalten wird.

Die alte Regel ist davon ausgegangen, wer ein Gerät bereithält, möchte damit ÖRR nutzen, also diese "Möglichkeit" in Anspruch nehmen.

Bei zwei Möglichkeiten privat oder ÖRR ist das schlicht nicht mehr möglich und völlig realitätsfremd.
Die Personen A bis Z werden somit dafür bestraft, dass, wenn Sie nicht die "Möglichkeit" ÖRR nutzen möchten, dann auch nicht die anderen Möglichkeiten nutzen können.

Das ist so gesehen eine Behinderung und diese ist laut Grundgesetz nicht zulässig, denn Art. 5 GG erklärt, der Zugang zu allen Informationen ist frei bzw. ungehindert.


War zu "Gebührenzeiten" der
Bezug zwischen "Gerät bereithalten" und "(ÖRR) nutzen"
noch ansatzweise gegeben, so hat sich dieser Bezug
seit der "Beitragsregelung" seit 01.01.2013 vollständig aufgelöst, denn
zwischen "Wohnung innehaben" und "(ÖRR) nutzen" besteht nunmehr
nicht einmal ein auch nur ansatzweiser logischer Zusammenhang.

All die Argumenationen von ARD-ZDF-GEZ sowie auch der "Entscheidungsträger" behaupten ständig, "jeder hat ("Geräte"/ jeder nutzt (ÖRR)".
Das ist eine so dreiste Unterstellung zum puren Selbstzweck, dass es gilt, diese endlich vehement aus den Köpfen zu schlagen.

Selbst Kirchhof spricht in seinem der Neuregelung zugrundegelegten (jedoch in wesentlichen Punkten nicht umgesetzten) Gutachten zwar davon, dass die "Nutzungsmöglichkeit" quasi "überall gegeben" sei (war sie faktisch schon seit jeher), diese aber "der Rechtssicherheit und der Akzeptanz willen" WIDERLEGBAR sein müsse...
...eben für diejenigen die (z.B. mangels entsprechenden "Geräts") die Option nicht nutzen können.

Siehe hierzu ausführlichst unter
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html

Insofern ist eine
"Rehabilitierung" der "Nichtnutzer"
aktueller und wichtiger denn je.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: Spark am 14. Februar 2016, 00:15
Wenn man sich diesen Artikel einmal genauer anschaut fällt folgendes auf:

Zitat
Zwangsvollstreckung -
Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf

Diese fette Schlagzeile ist der große Aufhänger dieses Artikels. Gleich zu Beginn wird hier suggeriert, daß sogenannte "Schwarzseher" die größte Gruppe represäntieren, welche der Stadt unnötige Kosten verursachen.

Weiter unten findet sich dann folgendes:

Zitat
Neue Beitragszahler wurden so rekrutiert und alte Schwarzseher erwischt. Über ihre Zahlungsunwilligkeit lässt sich nur spekulieren: Versäumnis, Armut oder Protest gegen die Zwangsgebühr.

Man lese diesen Satz nun sehr aufmerksam. Hier wird klar geäußert, daß es sich ausschließlich um "alte Schwarzseher" handelt, welche ihre "Rundfunkgebühren" nicht bezahlen wollen. Dazu dann noch einige Spekulationen über deren Motive.

Wenn das als guter Journalismus bezeichnet wird, dann lebe ich wohl im falschen Land. Die Autorin Frau Kolle hätte wirklich gut daran getan, im Vorfeld das Thema ein bisschen besser zu recherieren.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: Spark am 14. Februar 2016, 04:14
Zitat
Neue Beitragszahler wurden so rekrutiert und alte Schwarzseher erwischt. Über ihre Zahlungsunwilligkeit lässt sich nur spekulieren: Versäumnis, Armut oder Protest gegen die Zwangsgebühr.

Man lese diesen Satz nun sehr aufmerksam. Hier wird klar geäußert, daß es sich ausschließlich um "alte Schwarzseher" handelt, welche ihre "Rundfunkgebühren" nicht bezahlen wollen. Dazu dann noch einige Spekulationen über deren Motive.

Fairerweise muß man sagen, daß die Aussage wohl durchaus auch die neu "rekrutierten" Beitragszahler mit einbezieht. Aber der Begriff "Schwarzseher" bleibt trotzdem der dominierende Faktor in diesem Artikel.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: Viktor7 am 14. Februar 2016, 09:11
Im alten Artikel vom 02.05.2012 setzt die gleiche Autorin üble Nachrede/ggf. Verleumdung ein, um Bevölkerungsgruppen pauschal zu diffamieren. Sie behauptet zu wissen, dass 6 900 Dortmunder die Rundfunkgebühren nicht zahlen und die Tagesschau und Sportstudio schwarzsehen. Die Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Medienoption existieren für sie nicht.

Zitat
http://www.ruhrnachrichten.de/staedte/dortmund/GEZ-macht-Aerger-Schwarzseher-koennten-die-Stadt-Geld-kosten;art930,1633718


Schwarzseher könnten die Stadt Geld kosten

DORTMUND Rund 6 900 Dortmunder zahlen regelmäßig ihre Rundfunkgebühren nicht, gucken Tagesschau und Sportstudio schwarz – und bereiten der Stadt damit jetzt Ärger; denn die muss für die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) das Geld bei den säumigen Zahlern eintreiben. Dafür fehlt ihr aber das Personal – und für zusätzliche Mitarbeiter das Geld.

Von Gaby Kolle

...


Üble Nachrede / Verleumdung (https://de.m.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cble_Nachrede_(Deutschland)#/search)

Zitat
Behaupten oder Verbreiten ehrenrühriger Tatsachen.

Für die Strafbarkeit wegen übler Nachrede ist entscheidend, dass die Tatsachenbehauptung „nicht erweislich wahr“ ist, d. h. kein Wahrheitsbeweis vorliegt.

Ist die Tatsachenbehauptung hingegen „erweislich unwahr“ und weiß der Täter um deren Unwahrheit, so handelt es sich nicht um eine (vermeintliche) üble Nachrede, sondern um eine Verleumdung nach § 187 StGB. Die Verleumdung ist rechtsdogmatisch eine Qualifikation zur üblen Nachrede.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: seppl am 14. Februar 2016, 09:27
Zitat
Was passiert, wenn man die Rundfunkgebühren nicht zahlt?

Wer nicht zahlt, bekommt vom Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio (frühere GEZ) zunächst eine Zahlungserinnerung und dann eine Mahnung. Als letzte Stufe droht Zahlungsverweigerern die Vollstreckung, zum Beispiel durch Pfändung

In dem Artikel wird die Drohungs- und Verschleierungstaktik des Beitragsservice übernommen. Zahlungserinnerungen und Mahnungen sind zum Einen aus dem privaten Vertragsrecht "entliehen" und hier rechtlich unnötig und zum Zweiten überhaupt nicht das auslösende Moment für die Zahlungspflicht, sondern das ist der Bescheid, dem man eben -und das ist wichtig- legal, und nicht als "Schwarzseher" widersprechen kann!
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: PersonX am 14. Februar 2016, 09:30
Es ist bereits Verleumdung, weil bereits nach Statistik bekannt ist, dass die Nutzung unter 50% liegt.

https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Rundfunk#Akzeptanz_der_Programme

Zitat
Der Marktanteil: Beim Fernsehen lagen die Marktanteile (erhoben von der Gesellschaft für Konsumforschung) der öffentlich-rechtlichen Programme im Bundesdurchschnitt in den Jahren 2001 bis 2004 etwas unter 50 %, im Hörfunk etwas darüber. Das heißt: Ungefähr die Hälfte ihres Medienkonsums widmen die Deutschen im Schnitt einem öffentlich-rechtlichen Programm. Die Zahlen schwanken allerdings zwischen den verschiedenen Bundesländern. Die Zahlen hängen auch stark vom Alter ab: So betrug 2007 der Marktanteil der öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme bei den Zuschauern zwischen 14 und 29 unter 15 %. Das Durchschnittsalter bei den Fernsehprogrammen liegt jedoch bei rund 60 Jahren.[25][26]

https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Rundfunk#cite_note-25
und
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Rundfunk#cite_note-26

Zitat
Empfangspotenziale der Fernsehprogramme in den Fernsehhaushalten der Bundesrepublik 2000 – 2004 (PDF; 133 kB) ard.de. Abgerufen am 12. Juni 2010.

Volker Giersch: Ein nur noch seltenes Paar. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und Jugend – Strategien gegen den Generationenabriss. Abgerufen am 13. Januar 2015.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: Viktor7 am 14. Februar 2016, 12:53
Wie wäre es damit:

Berichtigungsanspruch (Medienrecht) (https://de.m.wikipedia.org/wiki/Berichtigungsanspruch_(Medienrecht))

Zitat
Der medienrechtliche Berichtigungsanspruch hat zum Ziel, die noch andauernden Folgen einer rechtswidrigen Tatsachenbehauptung oder Bildnisveröffentlichung zu beseitigen.

Wurde in einem Medium (z. B. Presse, Rundfunk) eine unwahre Tatsache veröffentlicht, kann der oder die Betroffene eine Berichtigung der Behauptung verlangen.
...

Wer nichts wagt, gewinnt nichts.
Wer schreibt der bleibt.
Wer nichts sagt, wird nicht gehört.
Wer sich nicht bewegt, bewegt nichts.

Zitat
Dortmund
Redaktionsleiter: Ulrich Breulmann
Westenhellweg 86-88, 44137 Dortmund
Telefon: 0231-90594801 Telefax: 0231-90598403
E-Mail: lokalredaktion.dortmund@ruhrnachrichten.de
Startseite: www.RuhrNachrichten.de/dortmund
Quelle: http://www.ruhrnachrichten.de/kontaktmoeglichkeiten/redaktionen_geschaeftsstellen/Fuer-Sie-vor-Ort-Die-Lokalredaktionen;art156255,64463


Wer setzt dafür ein Schreiben für die Betroffenen auf?

Ich würde den alten und neuen Fall vorbringen sowie die bekannten Statistiken für den Vorsatz der Behauptungen erwähnen.


Beweisfotos:

(http://online-boykott.de/ablage2/public/Bildaktionen/RuhrNachrichten/RuhrNachrichten.jpg)
Quelle: http://www.ruhrnachrichten.de/staedte/dortmund/44137-Dortmund~/Zwangsvollstreckung-Rundfunkgebuehr-Stadt-zahlt-bei-Schwarzsehern-drauf;art930,2943098 (http://www.ruhrnachrichten.de/staedte/dortmund/44137-Dortmund~/Zwangsvollstreckung-Rundfunkgebuehr-Stadt-zahlt-bei-Schwarzsehern-drauf;art930,2943098)

(http://online-boykott.de/ablage2/public/Bildaktionen/RuhrNachrichten/RuhrNachrichten2.jpg)
Quelle: http://www.ruhrnachrichten.de/staedte/dortmund/GEZ-macht-Aerger-Schwarzseher-koennten-die-Stadt-Geld-kosten;art930,1633718 (http://www.ruhrnachrichten.de/staedte/dortmund/GEZ-macht-Aerger-Schwarzseher-koennten-die-Stadt-Geld-kosten;art930,1633718)
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: Kurt am 14. Februar 2016, 13:51
äääähm Leute

...mir drängt sich der Verdacht auf dass sich HIER mehr Leute an dem Pamphlet stören denn es "draußen" überhaupt gelesen bzw. wahrgenommen wird:
was RuhrNachrichten.de schreibt interessiert doch soviel wie der berühmte Sack Reis in China.

Was sie allerdings damit erreicht haben: Ressourcenbindung beim gez-boykott-forum  :-X

Nach m. E. wird hier eine "Mücke" zum "Elefanten" aufgeblasen !?

Gruß
Kurt
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: Viktor7 am 14. Februar 2016, 14:11
Warum das Kurt? Welche Ressourcenbindung? Ich habe vor ein paar Tagen mein Buch zu Ende gelesen. Öffentlich-rechtliche oder private Programme schaue ich nicht und habe dafür ein wenig Zeit. Wer keine Zeit hat, der unternimmt halt nichts. Ist es besser jeden Artikel über die ÖRR zu kommentieren, sich aufzuregen und dann nichts zu unternehmen?

Wer nichts wagt, gewinnt nichts.
Wer schreibt der bleibt.
Wer nichts sagt, wird nicht gehört.
Wer sich nicht bewegt, bewegt nichts.

Eine Lüge die oft genug erzählt wird, wird irgendwann zur Wahrheit.

Wir lassen zu oft diese rechtswidrigen Behauptungen durchgehen, deswegen pflanzen sie ihre Verdrehungen so oft in die Köpfe der Menschen, bis sie schließlich die falschen Behauptungen glauben.

Grüße
Viktor
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: Bürger am 14. Februar 2016, 14:34
Bitte bei aller durchaus berechtigten Empörung auch etwas kühlen Kopf bewahren ;)

1) Die Autorin muss nicht zwangsläufig auch verantwortlich für den genauen Wortlaut der Überschrift sein.
Es ist nicht gerade unüblich, dass der Text von einem Reporter geschrieben, die Überschrift jedoch erst bei der nächtlichen Zusammenstellung der Druckausgabe von einer anderen Ebene festgelegt und dieser dann für die Online-Ausgabe verwendet wird.

2) Festlegungen von Überschriften folgen hier nicht selten dem "Diktat" maximaler Aufmerksamkeit.
Ungeachtet nicht gegebener Wahrheitstreue oder Sachgerechtigkeit lauten beliebte boulevardistische Begriffe hierbei u.a. immer noch gern "GEZ", "GEZ-Rebellen", usw. - und eben offensichtlich auch noch "Schwarzseher".

Natürlich ist dies dennoch kein Grund, dies unwidersprochen hinzunehmen.

Es sollte die Redaktion - ohne selbst gleich vorsätzliche Böswilligkeit zu unterstellen - sachlich auf die Fehlerhaftigkeit dieses Begriffs/ Titels hingewiesen werden, dass dies auch nicht unter "freie Meinungsäußerung" fällt und insofern eine umgehende Richtigstellung erfolgen sollte.

Vielleicht sollten auch Vorschläge für eine alternative Schlagzeile gemacht werden, die genauso "griffig" ist, den Sachverhalt aber treffend(er) wiedergibt.

Anderenfalls bleibt dann nur noch der Weg über eine offizielle
Beschwerde beim Deutschen Presserat
http://www.presserat.de/presserat/alternative-startseiten/beschwerde-einreichen/
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: Viktor7 am 14. Februar 2016, 15:18
Alles was wir hier tun, sollte mit kühlem Kopf geschehen. Wir sollten jedoch aufpassen, dass wir nicht für alles Verständnis aufbringen, was man uns vorsetzt. Zum Schluss sagen die Menschen überhaupt nicht mehr ihre Meinung und schwimmen nur noch mit dem Strom. Wir sind auf dem besten Weg dahin.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: volkuhl am 14. Februar 2016, 19:06
...
Eine Lüge die oft genug erzählt wird, wird irgendwann zur Wahrheit.
...

Blödsinn! Eine Lüge (oder Falschbehauptung) wird auch durch ständige Wiederholung nicht zur Wahrheit. Ansonsten wäre der Zwangsbeitrag inzwischen unausweichlich. Seit Jahren wird die Verfassungskonformität des RBStV behauptet...

...oder dass an deutschen Gerichten "Recht" gesprochen wird
...oder dass wir in einer Demokratie leben und "alle Macht vom Volke ausgeht"
...oder dass Politiker grundsätzlich intelligent sind
...oder dass der örR seinen Programmauftrag erfüllt, objektiv und ausgewogen berichtet und unverzichtbar ist
...oder
...oder
...
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: zwanglos am 15. Februar 2016, 00:13
Ebenso müsste man konsequent alle Radfahrer die auf die Nutzung von öffentlichen Verkehrmitteln verzichten als Schwarzfahrer bezeichnen.
;D

Alle Radfahrer, die auf die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln verzichten, werden trotzdem gezwungen, eine Fahrkarte zu lösen. Das sind die Schwarzfahrer, von denen hier die Rede ist - noch dreister!
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: jasonbourne am 21. Februar 2016, 01:32
Der Beitrag von Buerger auf Seite 2 bringt es auf den Punkt.
Man ist mit der Argumentation um die Begriffe Schwarzseher und Nichtnutzer bereits auf dem Level der GEZ/BS bzw. des Apparats.

Das selbe mitdem Vergleich des Radfahrers:

Die Bereitstellung von Infrastruktur ist eine hoheitliche Aufgabe und wird zum Nutzen und Wohle der Allgemeinheit aus Steuermitteln (nicht zweckgebunden!) finanziert.
Die Bereitstellung von 21 Fernsehprogrammen und 64 Radioprogrammen fuer 8,5 Mrd. p.a. ist keine hoheitliche Aufgabe und daher auch im Ansatz nicht vergleichbar.

Ein Radweg dient allen, wie eine Strasse, eine Bahnstrecke, etc.

Ein Fernsehsender dagegen.....
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: GEiZ ist geil am 21. Februar 2016, 07:52
Zitat
Ein Fernsehsender dagegen.....

dient auch allen, bietet im Gegensatz zur Straße sogar einen besonderen individuellen Vorteil--sagen die Dummfunker. Obelix hätte gesagt:"Die spinnen, die Dummfunker".
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: 907 am 21. Februar 2016, 10:46
 Handelte der Landesgesetzgeber im Rahmen seines willkürfreien Ermessens, als er alle Wohnungsinhaber zu Zwangsmitgliedern machte?
Besteht an der Erfüllung von Aufgaben des ÖRRs ein gesteigertes Interesse der Gemeinschaft , die aber weder allein im Wege privater Initiative wirksam wahrgenommen werden können?
Die Gerichte sollen mal nachprüfen, ob der Gesetzgeber die Grenzen seines Ermessens beachtet hat.

Es gebe keine Probleme und Zwangsvollstreckungen, wenn man es richtig gemacht hätte.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: ellifh am 21. Februar 2016, 13:23
Offizielle Beschwerde beim Deutschen Presserat soeben abgeschickt >:D
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: boykott2015 am 21. Februar 2016, 13:58
Rundfunkbeitrag existiert seit 1.1.2013. Heute haben wir 2016. In dieser ganzen Zeit schreibt die Presse immer wieder über Gebühren, Schwarzseher,... D.h. nicht mal die Presse wurde über Neuigkeit richtig informiert.
Wie kann dann ein Bürger informiert sein?

Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17314.msg115700.html#msg115700
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: jasonbourne am 21. Februar 2016, 18:19
Zitat
Ein Fernsehsender dagegen.....

dient auch allen, bietet im Gegensatz zur Straße sogar einen besonderen individuellen Vorteil--sagen die Dummfunker. Obelix hätte gesagt:"Die spinnen, die Dummfunker".

Daraus folgt bei konsequenter Logik:

Steuer. Rundfunk Steuer. Hoheitliche Aufgaben die der allgemeinheit zu gute kommen werden aus Steuermitteln bestritten.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: ellifh am 22. Februar 2016, 19:46
Offizielle Beschwerde beim Deutschen Presserat soeben abgeschickt >:D

Heutige Empfangsbestätigung des Deutschen Presserates:

Dies ist eine automatische Bestätigung Ihrer Beschwerde. Sie erhalten nach dem Versand eine schriftliche Bestätigung per Post mit den Details zum weiteren Verfahren. Sollten Sie keine gültige Postadresse angegeben haben, können wir Ihre Beschwerde leider nicht bearbeiten.

Wir bitten um Verständnis, dass wir unvollständige Beschwerden oder solche mit nicht nachvollziehbaren Begründungen nicht behandeln können.

Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Fragen zu Ihrer Beschwerde können Sie unter info?@?presserat.de oder telefonisch unter 030-367007-0 an uns richten.

Vielen Dank.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: ellifh am 09. März 2016, 20:02
Offizielle Beschwerde beim Deutschen Presserat soeben abgeschickt >:D
Heute Antwort des Deutschen Presserates im Briefkasten:

Zitat
Ihre Beschwerde vom 21.02.2016
./. Ruhr Nachrichten online

Sehr geehrte F.X

Hiermit bestätigen wir dankend den Eingang Ihrer o.g. Beschwerde. Diese wird gemeinsam vom Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses und der Geschäftsstelle anhand des Pressekodex geprüft. Bitte beachten Sie, dass nur Artikel geprüft werden,die Ihrer Beschwerde beigefügt sind. Wenn Sie sich auch gegen gleichlutende Berichterstattung in anderer Veröffentlichungsform (Print/online) beschweren möchten, müsstenSie den entsprechenden Artikel zeitnah nachreichen.

Wird die Beschwerde in der Vorprüfung als offensichtlich unbegründet beurteilt, erhalten Sie einen abschließenden Bescheid. Diesen übersenden wir - Ihr Einverständnis vorausgesetzt - inklusive Ihrer Kontaktdaten zur Information auch an die Betroffene Redaktion. Ergibt die Vorprüfung hingegen, dass Ihre Beschwerde möglicherweise begründet ist, wird die Redaktion zur Stellungnahme aufgefordert. Hierüber erhalten Sie schriftlich Kenntnis. Im Zuge dessen übersenden wir der Redaktion Ihre Beschwerde mit Ihren Kontaktdaten. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, teilen Sie uns das bitte umgehend mit. Eine Anonymisierung in diesem Verfahrensstadium ist allerdings nur möglich, wenn sie überzeugend darlegen, dass Ihnen durch die Weitergabe Ihrer Daten Nachteile entstehen.
Wird im Beschwerdeausschuss festgestellt, dass ein Verstoß gegen die publizistischen Grundsätze vorliegt, hat der Presserat drei Sanktionsmöglichkeiten. Er kann einen redaktionellen Hinweis, eine Mißbilligung oder bei schweren Verstößen gegen den Pressekodex eine Rüge aussprechen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Beschwerdeausschuss, dem ausschließlich ehrenamtliche Mitglieder angehören, nur viermal jährlich tagt. Für die entsprechende Bearbeitungsdauer bitten wir um Verständnis. Weitere Informationen über den Ablauf des Beschwerdeverfahrens und die Arbeit des Deutschen Presserates können Sie dem beigefügten Faltblatt entnehmen. Bei Fragen können Sie sich gern auch telefonisch an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen

Xxxxx
Koordination Beschwerden

So weit, so gut...
Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig, daher finanziell nicht abhängig oder sonst irgendwie verbandelt oder verstrickt wie so manch andere. Daher erhoffe ich mir etwas mehr als Beschwichtigungen.
Fortsetzung folgt... >:D

Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: Roggi am 09. März 2016, 21:34
Klar, für üppige Sitzungsgelder sitzen sie bei jeder Gelegenheit zusammen, nur wenn es um Beschwerden geht, dann werden alle drei Monate die Tagesordnungspunkte aufgezählt und alles wiederwillig an Redaktionen weitergeleitet.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: nexus77 am 21. März 2016, 07:02
Heutige Empfangsbestätigung des Deutschen Presserates:
...etc...

Wenn man das ernsthaft durchziehen würde mit Beschwerden, dann wäre man nur noch dran am Schreiben. Ich hatte aber mal bei der Bild"zeitung" in Berlin angerufen, um mich über einen Hetzartikel zu beschweren (anderes Thema, nicht GEZ).

Ich wollte aber eigentlich darauf hinweisen, dass og. Vergleich zu Radwegen/Schwarzfahrer gewaltig hinkt. Radwege sind sinnvoll.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: ellifh am 07. Juli 2016, 20:48
Offizielle Beschwerde beim Deutschen Presserat soeben abgeschickt >:D

Heute Antwort :

Zitat
Ihre Beschwerde vom 21.02.2016

Sg

Wir kommen zurück auf Ihre o.g. Beschwerde. Sie bitten darum, zu überprüfen, ob der am 11.02.2016 auf RUHR-NACHRICHTEN online erschienene Beitrag mit der Überschrift "Rundfunkgebühr:Stadt zahlt  bei Schwarzsehern drauf" gegen die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats verstößt.


Ihre Beschwerde ist im Vorverfahren gemäß §5 der Beschwerdeordnung geprüft worden. Danach kam der Deutsche Presserat zu der Auffassung, dass ein Verstoß gegen den Pressekodex nicht vorliegt. Die Gründe hierfür möchte ich Ihnen im Nachfolgenden näher erläutern.

Sie tragen vor, die Berichterstattung verstosse  gegen die Ziffern 3, 12 und 13 des Pressekodex. Der Begriff "Schwarzseher" sei diffamierend und nicht zutreffend. Es handele sich um sogenannte "Nicht-Nutzer" der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Viele Bürger seien mit der Zwangsbebeitragung ab 2013 nicht einverstanden und wehrten sich dagegen.

Grundlage unserer Prüfung war Ziffer 2 (Sorgfalt) des Pressekodex. Danach sind die Redaktionen verpflichtet, zur Veröffentlichung bestimmte Informationen mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Bei dem Begriff "Schwarzseher" handelt es sich um eine umgangssprachlich gebräuchliche Bezeichnung für Personen, die den Rundfunkbeitrag nicht zahlen. Dass der Begriff, den die Redaktion verwendet, eine negative Wertung enthält, ist presseethisch nicht zu beanstanden. Denn nach geltendem Recht handelt es sich um einen Pflichtbeitrag; wer ihn nicht zahlt, handelt - unabhängig von anderslautenden Rechtsauffassungen und entsprechenden Klagen - illegal. Insofern sind auch Verstöße gegen die Ziffern 13* und 12** des Pressekodex nicht ersichtlich.

Insgesamt lag kein Verstoß gegen die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats vor.

Abschließend möchten wir uns für Ihre Beschwerde bedanken, die zu einer kritischen Überprüfung der Berichterstattung Anlass gegeben hat.

Mit freundlichen Grüßen


Ziffer 13: Unschuldsvermutung
Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse.

Ziffer 12: Diskriminierungen
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.

"......."..........".......


Bildet euch selbst eine Meinung :police:
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: Leo am 07. Juli 2016, 21:11
Danke für die Beschwerde beim Deutschen Presserat. Dass von dort eine Antwort kam, ist immerhin ein Teilerfolg; wieder einmal hat sich jemand mit diesem Thema beschäftigen müssen.

Bei dem Begriff "Schwarzseher" handelt es sich um eine umgangssprachlich gebräuchliche Bezeichnung für Personen, die den Rundfunkbeitrag nicht zahlen. [...] Denn nach geltendem Recht handelt es sich um einen Pflichtbeitrag; wer ihn nicht zahlt, handelt [...] illegal.

Wenn das Verhalten der Nichtzahler als "illegal" eingestuft wird, was die Vorsilbe "Schwarz" rechtfertigen soll (vgl. Schwarzarbeit, Schwarzfahrer) - können wir dann nicht wenigstens zwischen Schwarzsehern und Schwarznichtsehern unterscheiden?
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 07. Juli 2016, 21:12
Grundlage unserer Prüfung war Ziffer 2 (Sorgfalt) des Pressekodex. Danach sind die Redaktionen verpflichtet, zur Veröffentlichung bestimmte Informationen mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Bei dem Begriff "Schwarzseher" handelt es sich um eine umgangssprachlich gebräuchliche Bezeichnung für Personen, die den Rundfunkbeitrag nicht zahlen. Dass der Begriff, den die Redaktion verwendet, eine negative Wertung enthält, ist presseethisch nicht zu beanstanden. Denn nach geltendem Recht handelt es sich um einen Pflichtbeitrag; wer ihn nicht zahlt, handelt - unabhängig von anderslautenden Rechtsauffassungen und entsprechenden Klagen - illegal. Insofern sind auch Verstöße gegen die Ziffern 13* und 12** des Pressekodex nicht ersichtlich.

Schwarzseher ist an Schwarzfahrer angelehnt, und da geht es um Leistungserschleichung, also eine Straftat nach § 265a StGB.

Schwarzfahrer ist jener, der fährt, aber dafür nicht zahlt.

Schwarzseher ist also jener, der fernsieht, aber dafür nicht zahlt. Das wird "umgangssprachlich" mit der Anlehnung angedeutet.

Jemanden Schwarzseher zu nennen, der nicht fernsieht und sich weigert, für Fernsehen zu zahlen, ist nichts als Verleumdung.

Es wird angedeutet, dass diejenigen, die nicht zahlen, eine Leistung erschleichen, eine Straftat nach  § 265a StGB begehen.

Der Presserat schließt sich mit seiner Begriffsverdrehung der Verleumdung an.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: ellifh am 07. Juli 2016, 21:21
Im Umkehrschluss oder der verdrehten Logik nach wäre ein Schwarzfahrer jemand, der nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist...sondern mit seinem Fahrrad oder Auto .....Hä???



Ja neee, is klar, aber ehrlich, ich hab mittlerweile nix anderes mehr erwartet.

Aber @Leo, ich stimme Dir zu, wenigstens mussten sie sich beschäftigen damit. Dafür hat es sich allemal gelohnt >:D

Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: Roggi am 07. Juli 2016, 22:41
Nach deren Logik also... ist das Wort Lügenpresse genauso in den Sprachgebrauch eingegangen wie das Wort Schwarzseher, es sollte also nicht verpönt sein, es zu verwenden. Was mir aufgefallen ist: völlig zusammenhangslos kleben auf Bushaltestellen und Laternenmasten Aufkleber mit dem Wort "Lügenpresse". Da zahlt die Stadt auch drauf, um das wieder zu entfernen.
Die Wörter Zigeunerschnitzel und Neger sind auch in den Sprachgebrauch eingegangen, warum werden die verboten? Wenn das Wort Schwarzseher hauptsächlich Neger oder Zigeuner betreffen würde, wäre es schon verboten worden, aber so... trifft ja offensichtlich keine relevante gesellschaftliche Gruppe.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: Spark am 08. Juli 2016, 07:14
Dieser Kommentar richtet sich auch an den Deutschen Presserat und die Presse allgemein.

Nachdem ich nun die Antwort des Deutschen Presserats auf die Beschwerde vom 21.02.2016 gelesen habe, möchte ich einige Gedanken dazu äussern.

Zitat
"Bei dem Begriff "Schwarzseher" handelt es sich um eine umgangssprachlich gebräuchliche Bezeichnung für Personen, die den Rundfunkbeitrag nicht zahlen."

Zu dieser Aussage muß man feststellen, daß sie unvollständig ist und der Begriff nicht korrekt interpretiert wurde. Der Begriff "Schwarzseher" ist kein Ausdruck neuerer Zeit. Dieses Wort kannte ich schon in meiner Kinder- und Jugendzeit.
Er wurde für Leute verwendet, die ein Rundfunkempfangsgerät besaßen und damit Rundfunk nutzten (damals gab es nur den öffentlich-rechtlichen Rundfunk), jedoch ohne dieses ordnungsgemäß anzumelden und dafür Rundfunkgebühren zu entrichten.
Keinesfalls wurde dieser Begriff für Leute verwendet, welche zwar ein Rundfunkempfangsgerät besaßen, dieses aber nicht zum Empfang von Rundfunk nutzten, und schon gar nicht für Leute, welche überhaupt keine Rundfunkempfangsgeräte besaßen.

In meinem damaligen Bekanntenkreis z.B. gab es mehrere Leute, welche zwar einen Fernseher besaßen, diesen aber nur zum Betrieb eines Videorekorders oder einer Spielekonsole verwendeten. Die damaligen Fernsehprogramme waren nichtmal eingestellt und ein Antennenkabel, ohne dem ein Empfang nicht möglich war, gab es erst gar nicht.
Aber niemand wäre damals auf die Idee gekommen, einen meiner Bekannten deswegen als "Schwarzseher" zu bezeichnen.

Seit dem 01.01.2013 wurde die alte Rundfunkgebühr durch den neuen Rundfunkbeitrag ersetzt. Dieser Rundfunkbeitrag ist von allen Wohnungsinhabern zu entrichten, und zwar völlig unabhängig davon, ob überhaupt Rundfunkempfangsgeräte vorhanden sind, oder eine Rundfunknutzung stattfindet.

Mittlerweile haben einige Millionen Haushalte die Zahlung des Rundfunkbeitrages eingestellt. Glaubt der Deutsche Presserat, oder die deutsche Presse allgemein, daß es sich bei all diesen Personen wirklich nur um tatsächliche "Schwarzseher" handelt, also Leute, welche zwar den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen, aber dafür lediglich nicht bezahlen wollen?

Es gibt Menschen in diesem Land, welche sich bewußt für ein Leben ohne Rundfunk entschieden haben und andere, welche zwar noch Rundfunk nutzen, aber dabei nur auf kommerzielle Angebote zurückgreifen.
Wenn all diese Menschen pauschal als "Schwarzseher" bezeichnet werden, dann findet hier eine einseitige Zweckentfremdung dieses Begriffes durch die Presse statt. Darüber hinaus wird diesen Menschen eine illegale Handlung unterstellt.
Für einen Nichtnutzer stellt dieses einen diskriminierenden und auch verletzenden Akt dar.

Zitat
Dass der Begriff, den die Redaktion verwendet, eine negative Wertung enthält, ist presseethisch nicht zu beanstanden. Denn nach geltendem Recht handelt es sich um einen Pflichtbeitrag; wer ihn nicht zahlt, handelt - unabhängig von anderslautenden Rechtsauffassungen und entsprechenden Klagen - illegal.

"wer ihn nicht zahlt, handelt - unabhängig von anderslautenden Rechtsauffassungen und entsprechenden Klagen - illegal."
Ein Großteil dieser Leute nimmt nach geltendem Recht die Möglichkeit in Anspruch, ein Widerspruchsverfahren zu eröffnen. Dieses Recht ist - unabhängig von anderslautenden Rechtsauffassungen - nicht illegal.

"Dass der Begriff, den die Redaktion verwendet, eine negative Wertung enthält, ist presseethisch nicht zu beanstanden."
Ich muß gestehen, daß es mich zutiefst erschüttert hat, als ich diesen Satz gelesen habe, und das in einer Antwort vom Deutschen Presserat.
Hier werden Erinnerungen an eines der dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte wach. Auch damals wurde eine bestimmte Gruppe Menschen gezielt durch die Presse diskriminiert, und alles nach damaligem geltenden Recht. Ich frage den Deutschen Presserat und auch die gesamte deutsche Presse: War das auch presseethisch nicht zu beanstanden?

Zitat
Grundlage unserer Prüfung war Ziffer 2 (Sorgfalt) des Pressekodex. Danach sind die Redaktionen verpflichtet, zur Veröffentlichung bestimmte Informationen mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben.

Es sollte aber auch ein gewisses Maß an Objektivität und vorallem Neutralität geboten sein. Leider muß man immer häufiger feststellen, daß Artikel einseitig tendenziös verfaßt werden. Bestes Beispiel dafür waren die Berichte über die Berufungsverfahren am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Es wurde zumeist kurz über die Urteile berichtet und das alles rechtens ist. Mit den Hintergründen der Verfahren wurde sich so gut wie überhaupt nicht befaßt. Mir ist nicht ein einziger Bericht bekannt, wo z.B. einmal ein Interview mit einem der Kläger geführt wurde, um mehr über die Beweggründe der Kläger oder ihrer Argumentationen zu erfahren.
Diese Art der überwiegend einseitigen Berichterstattung kann nicht Aufgabe der Presse in einer Demokratie sein.
Diese Leute nehmen einen langen und beschwerlichen Weg durch die Instanzen auf sich, der höchstwahrscheinlich mehrere tausend Euro verschlingt. Glaubt der Deutsche Presserat und auch die Presse allgemein, daß es sich bei diesen Leuten um simple "Schwarzseher" handelt, welche sich lediglich 17,50€ im Monat sparen wollen?
Wer die finanziellen Mittel hat um diesen Instanzenweg zu bestreiten, für den sind 17,50€ im Monat ein Witz.

Es liegen zudem mehrere hochqualifizierte Gutachten vor, welche dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in seiner jetzigen Form eine Verfassungswidrigkeit bescheinigen. Mir ist nicht bekannt, daß die Presse sich bisher damit differenziert auseinandergesetzt hätte. Es wäre wirklich wünschenswert, wenn die Presse sich eingehender mit den Hintergründen befassen und alle Seiten objektiv betrachten würde.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk war einstmals eine der Säulen unserer Demokratie. Am 01.01.2013 wurde diese Säule eingerissen. Noch haben wir die Säule der Presse. Deshalb meine dringliche Bitte an die gesamte deutsche Presse:
Lassen sie nicht zu, daß auch diese Säule einstürzt. Was soll dann aus unserem Land werden?
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: Leo am 08. Juli 2016, 08:05
[Bezüglich der Antwort des Deutschen Presserates]

Ja neee, is klar, aber ehrlich, ich hab mittlerweile nix anderes mehr erwartet.

ellifh, gibt's Du gegenüber der GEZ genauso schnell auf wie gegenüber dem Deutschen Presserat?

Drei Anmerkungen:

1) Ist jemandem aufgefallen, dass der Deutsche Presserat von einem Beitrag spricht?

Zitat
Bei dem Begriff "Schwarzseher" handelt es sich um eine umgangssprachlich gebräuchliche Bezeichnung für Personen, die den Rundfunkbeitrag nicht zahlen.

2) Woher kommt es, dass umgangssprachlich "Nichtzahler" als "Schwarzseher" bezeichnet werden? Vgl. dazu auch #57

Zitat
Denn nach geltendem Recht handelt es sich um einen Pflichtbeitrag; wer ihn nicht zahlt, handelt [...] illegal.

3) Also gut - der RBStV ist aktuell gültig. Ob er mit dem Grundgesetz und EU-Rechten in Einklang steht, lasse ich mal weg. Die Gleichsetzung "schwarz = illegal" lasse ich der Einfachheit halber auch einmal stehen.

Nichtzahler handeln dem RBStV zuwider, also "schwarz". Aber deswegen sind sie noch lange keine Schwarz"seher", vgl. dazu #53

Vielleicht wäre Schwarzwohner ein besserer Ausdruck - weil Nichtzahler eine Wohnung haben und die Rundfunkabgabe nicht zahlen?
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: ellifh am 08. Juli 2016, 13:10
@Leo ;)
Ich werde nicht aufgeben, den Zahlzwang zu bekämpfen, keine Sorge...

Es hat sich hier aus meiner Sicht eine fruchtbare und konstruktive Diskussion nach der Antwort des Deutschen Presserates ergeben, die auch viele andere Menschen erreichen wird.

So einfach, wie sie sich das mit ihrer Antwort dachten, ist es offensichtlich nicht.

Wir sollen doch hier Vera.... werden und vor allem ruhiggestellt werden....

Weiter so >:D
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: Bürger am 09. Juli 2016, 03:14
Zitat
Denn nach geltendem Recht handelt es sich um einen Pflichtbeitrag; wer ihn nicht zahlt, handelt - unabhängig von anderslautenden Rechtsauffassungen und entsprechenden Klagen - illegal.

Allein schon diese Aussage offenbart das blanke Unwissen!
Unwissenheit schützt vor Strafe aber nicht... ;) >:D :police:

Wie auch schon weiter oben beschrieben, ist der Rechtsweg gegen die Beitragsfestsetzung sehr wohl legal.

Dass (entgegen jeglicher sonst üblicher Verwaltungspraxis!) diese Rechtswegmöglichkeit, d.h. insbesondere ein rechtsmittelfähiger BESCHEID, bei ARD-ZDF-GEZ erst durch monatelange NICHTzahlung ("SCHWARZSEHEN"?!?) *erzwungen* werden muss, scheint dem oder den Verfasser/n der Antwort des Presserats nicht bewusst zu sein - oder schlicht verleugnet zu werden.
Eines schlimmer als das andere.

Genau solche "Entscheidungsfindungen" mittels mangelndem Hintergrundwissen (mangelnder journalistischer Sorgfalt!)
- ermöglichen solche fälschlichen Artikel, wie einer Gegenstand der Beschwerde beim Presserat war, und
- ermöglichen augenscheinlich auch so fälschliche Entscheidungen wie die oben genannte des Presserats.

Wer - insbesondere als Journalist und als Presserat - Begriffe so unpräzise verwendet und/ oder gutheißt, der braucht sich über Vorwürfe des "Vorsatzes" nun wahrlich nicht zu wundern.

Eins auf die MÜTZE!!!  :police: >:D ;)
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: GEiZ ist geil am 09. Juli 2016, 07:40
Zitat
Wer - insbesondere als Journalist und als Presserat - Begriffe so unpräzise verwendet und/ oder gutheißt, der braucht sich über Vorwürfe des "Vorsatzes" nun wahrlich nicht zu wundern.

Und für die, die vorsätzlich unwahr oder unvollständig berichten, hat sich "umgangssprachlich" der Begriff "Lügenpresse" etabliert.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
Beitrag von: pinguin am 09. Juli 2016, 08:29
Diese ganze Jammerei verstehe ich gar nicht.

Die bräuchten sich doch bloß mal mit gültigem Recht befassen, dabei mal akzeptieren, daß es ein für alle gültiges Grundgesetz hat, in dem zu Artikel 31 steht, daß Bundesrecht Landesrecht bricht; ferner bräuchten sie bloß erkennen, daß das BVerfG schon mehrfach die Entscheidung traf, daß im konkreten Fall europäisches Recht vorrangig anzuwenden ist und die Entscheidungen des BVerfG gemäß §31 BVerfG-Gesetz für alle Behörden bindend sind.

Wie gewickelt müssen die sein, um sich wissentlich über Grundgesetz und Bundesrecht hinwegzusetzen?

Vorrangig im Falle des Rundfunks gegenüber dem Bürger sind nicht nur die europäischen Datenschutzbestimmungen, sondern auch die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union fixierten Grundrechte, deren Artikel 11 zur Meinungs- und Informationsfreiheit bestimmt, daß es keine behördliche Einwirkung geben darf und es nach Artikel 52 bzw. 54 der Charta keine Einschränkungen geben darf, welche die Charta nicht selbst schon vorsieht bzw. die mit den Zielen der EU, (siehe Binnenmarkt), nicht vereinbar sind. Hierzu passend das im Europathema zuletzt eingestellte EuGH-Urteil aus 2010 betreffs Datenschutz und dessen ungenügende Umsetzung durch die Bundesrepublik Deutschland, wonach lt. Rz. 3 die Einhaltung der Grundrechte wesentlicher Teil für das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes ist.