Nicht nur in Deutschland wird das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von einigen Kritikern immer wieder hinterfragt. In der Schweiz findet am 4. März 2018 eine Volksabstimmung darüber statt, ob die Eidgenossen zukünftig die Rundfunkgebühren abschaffen. Laut aktuellen Umfragen steht das voraussichtliche Ergebnis auf Messers Schneide, wodurch das Ende des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Schweiz nicht ausgeschlossen ist. Sandra Maischberger diskutiert kommenden Mittwoch, 31. Januar, ab 22.45 Uhr mit ihren Gästen über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland und Europa sowie darüber, ob die Abstimmung in der Schweiz einen Domino-Effekt auslösen könnte. […]
Innerhalb der "Maischberger"-Diskussion wird auch eine 30-minütige Extra-Ausgabe des "Weltspiegel" ausgestrahlt, in der ARD-Korrespondenten über die Situation des Rundfunks in ihren Ländern berichten - von Polen über Frankreich, Österreich, Großbritannien bis Norwegen. […]
München (ots) - Sandra Maischberger diskutiert mit ihren Gästen über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland und Europa.
Am 4. März 2018 stimmt die Schweiz in einer Volksabstimmung darüber ab, ob die Eidgenossen zukünftig die Rundfunkgebühren abschaffen. Die letzten Umfragen besagen, dass das Ergebnis auf Messers Schneide stehe. Das Ende des mehrsprachigen "öffentlichen Rundfunks" in der Schweiz ist nicht ausgeschlossen. Am gleichen Tag hält Italien Parlamentswahlen ab. Und der ehemalige Ministerpräsident Matteo Renzi fordert im Wahlkampf lautstark die Abschaffung der Rundfunkgebühren in Italien, die nachdrücklich ausgerechnet von Silvio Berlusconi verteidigt werden. Öffentlich-rechtlichen Sendern in Europa weht der Wind härter ins Gesicht. Wie das aussieht, zeigt die ARD in einer 30-minütigen Extra-Ausgabe des "Weltspiegel" ausgestrahlt im Rahmen der "Maischberger"-Diskussion: In diesem "Weltspiegel extra" werden ARD-Korrespondenten über die Situation des Rundfunks in ihren Ländern berichten - von Polen über Frankreich, Österreich, Großbritannien und Norwegen. Und auch den Wahlkampf in Italien und das heftige Ringen um jede Stimme der Ja- und Nein-Lager zur Abschaffung der Gebühren in der Schweiz nimmt der "Weltspiegel extra" noch einmal unter die Lupe. Die ARD-Korrespondentinnen und Korrespondenten sind: Olaf Bock/Polen, Julie Kurz/Großbritannien, Michael Mandlik/Österreich, Sabine Rau/Frankreich, Clas Oliver Richter/Skandinavien, Michael Schramm/Italien, Wolfgang Wanner/Schweiz. Redakteur Ulrich Adrian und Autor Peter Onnenken sehen unter dem Strich, dass die die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Europa immer mehr unter Beschuss geraten. Das hat schon jetzt unterschiedliche Folgen. Welche Auswirkungen könnte der Ausgang der Schweizer Volksabstimmung haben? Im Anschluss an den 30-minütigen "Weltspiegel extra" Ausgabe nimmt Sandra Maischberger den Faden auf und fragt: Droht ein Dominoeffekt, von dem auch das deutsche öffentlich-rechtliche System Schaden nehmen könnte?
"Maischberger" ist eine Gemeinschaftsproduktion der ARD, hergestellt vom WDR in Zusammenarbeit mit der Vincent TV GmbH. "Maischberger" im Internet unter www.DasErste.de/maischberger Redaktion: Elke Maar (WDR)
Geschäftsführende Gesellschafterin ist Sandra Maischberger.
Wir debattieren am 28.2 über den öffentlichen rechtlichen Rundfunk (TV und Radio) in Deutschland, und Ihr könnt mit dabei sein mit Eurer Video-Frage.
Findet Ihr, es wird zu viel Geld für Sport ausgegeben? Denkt Ihr, die Berichterstattung ist zu einseitig? Gibt es zum Beispiel Themen und Sendungen, die Ihr im Programm vermisst, Euch besonders gut gefallen oder schaut Ihr eh nur noch Netflix? Geht das Programmangebot an den jungen Zuschauern vorbei? Sollten die Rundfunkgebühren einfach abgeschafft werden?
Dann nehmt Eure Frage bitte einfach per Video auf, z.B. mit Handy oder Laptop, und schickt sie uns an folgende Adresse: zuschauertalk@maischberger.tv
Wichtig ist: Bitte stellt Euch mit Namen vor, wo Ihr herkommt und formuliert eine Frage kurz und knapp.
Ihr könnt die Frage auch direkt an unsere Gäste stellen. Unter anderem kommen der WDR-Intendant Tom Buhrow, Thomas Gottschalk sowie die AfD-Poltikerin Beatrix von Storch.
Die Vincent TV mit Sitz in Berlin und Hamburg wurde im Jahr 2000 gegründet und steht für die Entwicklung und Produktion hochwertiger Fernsehformate. Dazu gehören Reportage-Reihen wie Dokumentationen, Mehrteiler wie Dokudramen, Portraits wie Infotainment-Formate.
In den letzten Jahren produzierte die Vincent TV die großen Dokumentarspiele „Ein blinder Held – die Liebe des Otto Weidt“ und „Der gute Göring“. Preisgekrönt waren u.a. die Langzeit-Dokumentation „Helmut Schmidt außer Dienst“ und die wöchentliche ARD-Talksendung „maischberger“.
Geschäftsführende Gesellschafterin ist Sandra Maischberger.
Ihr könnt die Frage auch direkt an unsere Gäste stellen. Unter anderem kommen der WDR-Intendant Tom Buhrow, Thomas Gottschalk sowie die AfD-Poltikerin Beatrix von Storch.Meine Frage wäre, wieso nicht als Gäste:
Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihre Mail.
der Rücklauf ist überwältigend. Viele der Meinungen und Fragen, die uns erreichten, überschneiden sich. Darum haben wir eine Auswahl getroffen, die wir in die Sendung einbauen werden und so hoffentlich jedem gerecht werden können.
Nochmals vielen Dank & Grüße
aus der Maischberger-RedaktionZitatAm 27.02.2018 um 13:39 schrieb [...]:
Guten Tag Frau Maischberger,
- Findet Ihr, es wird zu viel Geld für Sport ausgegeben ? -
- Denkt Ihr, die Berichterstattung ist zu einseitig ? -
Huch….. so viele provokante Fragen aus einer gesicherten Festung,
die durch Ihre Profiteure und Nutznießer, durch Politik und Justiz, bis aufs Messer verteidigt wird.
Die einzige und wirklich wichtige Frage, müsste hingegen lauten,
- Findet Ihr, dass jährliche 9 Milliarden €, täglich 23 Millionen, ergo stündlich fast 1 Million verbrannten Geldes,
ohne wesentliches Resultat bzw. erkennbaren Nutzen, moralisch / christlich, zu rechtfertigen sind ?
Milliarden, von den Opfern mit dieser Drohung erpresst,
Zitat aus der BS Zahlungsaufforderung,Zitat„Was passiert, wenn Sie nicht zahlen?Zitat Ende
Ihnen drohen Vollstreckungsmaßnahmen wie,
Abgabe einer Vermögensauskunft,
Kontopfändung,
Pfändung des Arbeitseinkommens,
der Rente oder auch Ihrer
Mietkaution.“
Mit einem Satz, ... wenn Du nicht zahlst, zerstören wir Deine Existenz !
Na denn …
auf zum nächsten überflüssigen und nutzlosen, aber für die Akteure, außerordentlich profitablen Kaffeekränzchen.
[…]
Bei der Diskussion im Studio dürfte vor allem die stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Beatrix von Storch als Gegnerin von ARD und ZDF auftreten, Georg Kofler hat sich in seinem Leben zudem mehr als einmal über die Ungerechtigkeiten durch die Gebührenfinanzierung der Öffentlich-Rechtlichen ereifert. Sie treffen auf WDR-Intendant Tom Buhrow, "Tagesthemen"-Moderatorin Pinar Atalay, Thomas Gottschalk, der lange in Diensten der Öffentlich-Rechtlichen stand und den Schweizer Kabarettisten Emil Steinberger, ein Kritiker der "No Billag"-Initiative.
Es ist ja schon länger eines der Paradethemen der AfD: Die – zumindest in den Umfragen – aufstrebende Partei fordert die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und würde – salopp gesagt – die ARD am liebsten schließen. Wofür man ARD und ZDF wirklich noch braucht, will «Maischberger» ? am Mitwochabend ab 22.45 Uhr in einer interessanten Sendung debattieren. […]
In die Sendung eingebettet wird zudem eine 30 Minuten lange Ausgabe des «Weltspiegel» , die über die Zustände innerhalb Europas berichten wird. Berichtet werden soll aus Polen, Frankreich, Norwegen und Österreich und nach dem «Weltspiegel» auch weiter über die Erkenntnisse debattiert werden.
Holger Kreymeier
5 Min ·
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Wieso wird die durchgeknallte Beatrix von Storch immer als Stimme der Rundfunkbeitrags-Gegner eingeladen? Naja, warum wohl? Weil die ARD gar nicht erst den Eindruck erwecken will, es gäbe auch seriöse Kritiker gegen den Zwangsbeitrag!
Gerade wurde ganz aktuell bekannt gegeben, dass ein weiterer Bürger wegen Nichtzahlung des Rundfunkbeitrags inhaftiert wurde. Es handelt sich dabei um Herrn Markus Lynen.
Herr Lynen ging heute Morgen (28.02.2018) freiwillig zur Abgabe der Vermögensauskunft. In den Raum selbst durfte Markus keine Zeugen mitnehmen, auch nicht seine im siebten Monat schwangere Frau. Was im Raum selbst ablief ist unklar. Wie seine Frau uns bestätigte, waren drei Justizbeamte mit Raum und diese haben Markus Lynen festgenommen. Von dort wird er in die JVA Ossendorf verbracht. Seine Frau konnte sich nicht von Ihrem Mann verabschieden und wurde einfach durch einen Justizbeamten informiert, dass Ihr Mann jetzt in Haft kommt.
Herr Tom Burow, Herr Armin Laschet (Ministerpräsident NRW) und viele weitere wurden bereits vor mehreren Tagen über den Vorgang informiert. Es interessiert diese „Akteure“ jedoch wohl absolut nicht, was hier mit unbescholtenen Bürgern passiert.
Da kann man nur gespannt sein, ob Herr Tom Burow heute Abend zu solchen Inhaftierungen befragt wird.
Das beste Argument für ARD und ZDF aber hatte der keineswegs unkritische Thomas Gottschalk mit seiner allerersten Einlassung geliefert: "Allein die Tatsache, dass wir im öffentlich-rechtlichen System darüber diskutieren können, ob wir das Öffentlich-Rechtliche abschaffen, zeigt, dass wir es brauchen."Das sagt in meinen Augen alles.
In Polen ist das Öffentlich-Rechtliche fest in der Hand der regierenden Partei, dort wurden auf einen Schlag kritische Journalisten ausgetauscht. In Frankreich muss gespart werden, desgleichen in Großbritannien bei der BBC. In Österreich intensiviert die FPÖ ihr Feuer auf den ORF. Gegner sind Leute, die lieber im Abo gucken und sich Gebühren sparen wollen; Unternehmer, die einen freien Wettbewerb und eine Liberalisierung des Marktes anmahnen; und rechtskonservative Parteien, die zu zerstören trachten, was sie nicht unter ihre Kontrolle bringen können. Eine ansehnliche Querfront also, mit der es Verfechter des Öffentlich-Rechtlichen zu tun haben.
"Zustände wie in Italien, bei Berlusconi, und das wollen wir doch nicht". Eine Gesellschaft, sagte er noch, brauche "eine allgemeine Kultur". Wenn man nur sehe, wofür man bezahle und nur dafür bezahle, was man auch sehen wolle - dann lerne man doch nichts, od'r?
@ope23: Den Beitrag bzw. Sachverhalt hatten dort mehrere in den Kommentaren geschildert. Nach meinen Informationen steht Sieglinde Baumert wohl im Kontakt mit Herrn Markus Lynen. Er scheint nach kurzer Zeit wieder entlassen worden zu sein, nachdem er dann die VA unterschrieben hat... Quelle: https://www.facebook.com/sieglinde.baumert/posts/1831672376894336 (https://www.facebook.com/sieglinde.baumert/posts/1831672376894336)Ich kann dies auch bestätigen: Markus Lynen ist wieder frei - hatte gestern abend kurz Kontakt mit ihm via Messenger.
https://www.youtube.com/watch?v=-cgghqV-XOsAuch wenn's hier im Forum vielen weh tut: ich könnte der Frau stundenlang zuhören.
(insges. ca. 7:55 min.)
Maischberger: Beatrix von Storch(AfD) zerlegt die öffentlich-rechtlichen …
WuD-News
Am 28.02.2018 veröffentlicht
Nach ein paar Minuten musste ich den Videoplayer schließen, da Brechgefahr.
Der schweizer Kabarettist Emil Steinberger erklärt: "fünf junge Leute haben beim Bierchen beschlossen keine Rundfunkgebühren zu zahlen ... bla bla ... aber das geht doch nicht!"
"Zustände wie in Italien, bei Berlusconi, und das wollen wir doch nicht". Eine Gesellschaft, sagte er noch, brauche "eine allgemeine Kultur". Wenn man nur sehe, wofür man bezahle und nur dafür bezahle, was man auch sehen wolle - dann lerne man doch nichts, od'r?
Sie erwähnen die Breite des Angebotes......hier noch mal zur Erinnerung:
Die ÖR haben einen Grundversorgungsauftrag!!! Keine Maximalversorgung und schon gar nicht bei Gehältern und Pensionen! Da Hilft auch ihr lächerlicher Versuch nicht, "ich mache es nicht fürs Geld".
Ehrlich? Dürfen wir sie da beim Wort nehmen???
Wenn ja, dann können Sie dies mit einem Schlag beweisen! Gehalt aller Intendanten und! des oberen Managements halbieren und die Pensionsansprüche auch. [...]
(http://up.picr.de/27041787ma.png)Thomas "Tom, der Schwätzer" Buhrow.
Bildquelle: http://up.picr.de/27041787ma.png
Welt, 20.09.2017
TOM BUHROW
So verteidigt der WDR-Intendant sein Gehalt von 399.000 Euro
dpa/tbaZitatWDR-Intendant Tom Buhrow hat sein Jahresgehalt von 399.000 Euro verteidigt. „Ich sag' immer bei sowas: Man kann das immer weiter treiben mit dem Neid“, erklärte er am Mittwoch in Köln bei einer Pressekonferenz nach der ARD-Hauptversammlung. „Man kann immer sagen „weniger, weniger, weniger“, und dann landet man am Ende bei den Milliardären, die es ehrenamtlich machen können.“ Wohin das führe, sehe man zurzeit in Amerika. [..]Weiterlesen auf:
https://www.welt.de/kultur/medien/article168837737/So-verteidigt-der-WDR-Intendant-sein-Gehalt-von-399-000-Euro.html
Und die Justiz ist bereits unfähig hoch 10... Siehe "Raser" Urteil diese Woche und diverse andere Streicheljustiz Skandale. Aber wehe man zahlt keine GEZ. Dann kommt man sofort in den Knast... (ebenfalls erst diese Woche passiert, als die Sendung lief)Da stimmt in der Relation ganz sicher was nicht, aber Vorsatz muß man nachweisen können. Idiotie, Arroganz, bzw. Prollerei alleine sind nicht strafbar.
Aber wehe man zahlt keine GEZ. Dann kommt man sofort in den Knast...Nein, das wurde falsch verstanden. Und auch das mit dem Knast, das hat nichts mit Strafrecht zu tun, sondern das ist zivile Haft. Sozusagen lässt der Staat in der Verwaltungsvollstreckung den Rückgriff ins Zivilrecht zu ;) Da wäre wohl zu prüfen unter welcher Voraussetzung überhaupt nur ein Haftbefehl auszustellen ist. Bei allen wo das passiert ist sollten wahrscheinlich die Richter zur Verantwortung gezogen werden.
Leitsätze
zum Urteil des Zweiten Senats vom 27. Februar 2018
- 2 BvE 1/16 -
1.
Auch außerhalb von Wahlkampfzeiten erfordert der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien die Beachtung des Gebots staatlicher Neutralität.
46
b) Auch außerhalb von Wahlkampfzeiten erfordert der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien die Beachtung des Gebots staatlicher Neutralität (vgl. BVerfGE 140, 225 <227 Rn. 9>). Denn der Prozess der politischen Willensbildung ist nicht auf den Wahlkampf beschränkt, sondern findet fortlaufend statt. Die Willensbildung des Volkes und die Willensbildung in den Staatsorganen vollziehen sich in vielfältiger und vor allem tagtäglicher Wechselwirkung (vgl. BVerfGE 138, 102 <111 Rn. 32>). Zwar mag der politische Wettbewerb zwischen den Parteien im Wahlkampf mit erhöhter Intensität ausgetragen werden; er herrscht aber auch außerhalb von Wahlkämpfen und wirkt auf die Wahlentscheidung der Wählerinnen und Wähler zurück. Ob in Zeiten des Wahlkampfs das Neutralitätsgebot zu verschärften Anforderungen an das Verhalten staatlicher Organe führt, kann dahinstehen (vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Oktober 2006 - VGH O 17/05 -, juris, Rn. 20, 25; Thüringer VerfGH, Urteil vom 3. Dezember 2014 - VerfGH 2/14 -, juris, Rn. 65 m.w.N.). Jedenfalls gilt das Gebot staatlicher Neutralität nicht nur für den Wahlvorgang und die Wahlvorbereitung (vgl. BVerfGE 14, 121 <132 f.>; 44, 125 <146>; 104, 14 <19 f.>; 138, 102 <110 Rn. 30>), sondern für sämtliche Betätigungen der Parteien, die auf die Erfüllung des ihnen durch Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG zugewiesenen Verfassungsauftrags gerichtet sind (vgl. für Parteispenden BVerfGE 8, 51 <64 f.>). Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG schützt das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb in seiner Gesamtheit (vgl. BVerfGE 140, 225 <227 Rn. 9>; Thüringer VerfGH, Urteil vom 8. Juni 2016 - VerfGH 25/15 -, juris, Rn. 69; so auch Barczak, NVwZ 2015, S. 1014 <1018>; Kliegel, in: Scheffczyk/Wolter, Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, 2017, S. 413 <436 f.>; Payandeh, Der Staat 55 <2016>, S. 519 <540>).