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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Februar 2015 => Thema gestartet von: Uwe am 09. Februar 2015, 22:20

Titel: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: Uwe am 09. Februar 2015, 22:20
(http://www.mittelbayerische.de/img/home2012/logo.jpg)

Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag
Netto, A.T.U und Conrad Electronic wehren sich gegen die Zwangsabgabe. Auch ein neues Gutachten stößt in dieselbe Richtung.


REGENSBURG
Der seit 2013 erhobene Rundfunkbeitrag beschäftigt noch immer die Gerichte. Am Mittwoch befasst sich das Verwaltungsgericht Regensburg mit vier Klagen gegen die Zahlung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Nicht hinnehmen wollen den Bescheid Netto Marken-Discount, A.T.U Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co. KG (ATU) und Conrad Electronic SE sowie Conrad Electronic Wernberg.
Weil es um die gleichen Rechtsfragen geht, wurde ein gemeinsamer Termin für die vier Klagen anberaumt, wie Gerichtssprecher Martin Hermann erläutert. Die Kläger führen verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag an.

weiterlesen auf:

http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/vier-klagen-gegen-den-rundfunkbeitrag/1189071/vier-klagen-gegen-den-rundfunkbeitrag.html#1189071
Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: saiya23 am 09. Februar 2015, 23:02
Von diesen Mitstreitern höre ich ja zum ersten mal :-)

Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: wtfacow am 09. Februar 2015, 23:02
Sehr schön. Hoffe das mindestens ein Unternehmen nach der verlorenen Klage vor dem Amtsgericht weiter in die nächsten Instanzen zieht.  :) Ich für meinen Teil weiß wo ich in Zukunft einkaufen gehe. :D
Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: juss am 10. Februar 2015, 01:18
sammelklagen sind in deutschland nicht zulässig,aber irgendwie sind sie dann doch zulässig.
das urteil steht natürlich auch schon fest.
Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: lotschmi am 10. Februar 2015, 09:10
Ich bevorzuge auch beim Kauf die Firmen, die mit mir kämpfen.
Und drück für Mittwoch die Daumen
Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: Rochus am 10. Februar 2015, 14:16
Sehr schön. Hoffe das mindestens ein Unternehmen nach der verlorenen Klage vor dem Amtsgericht weiter in die nächsten Instanzen zieht.  :) Ich für meinen Teil weiß wo ich in Zukunft einkaufen gehe. :D

Du meinst vermutlich Verwaltungsgericht und nicht Amtsgericht?
Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: verfassungswidrig am 10. Februar 2015, 19:57
Ich hoffe dass es irgendwie mal jemand schafft, vor einem Verfassungsgericht die folgende Widersprüchlichkeit anzusprechen, nur um zu sehen, wie sie sich da rausreden:

Zitat aus dem bayerischen Urteil, Hervorhebung von mir:

http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de

"insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht."

Es wird immer so getan, als wenn "jede Person" zahlen müsste, das ist aber nicht der Fall: jeder WOHNUNGSINHABER zahlt. Bei einer Singlewohnung eben z.B. das 3-fache, was eine Kleinfamilie (Vater Mutter Kind) zahlt, bei größeren Familien oder WGs ist die Differenz sogar noch größer. Das ist ein eindeutiger Verstoß gegen den Gleichheitssatz. Wie ja selbst Kirchhoff zugibt "der Rundfunk funkt überall rum" (nachzulesen hier: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/paul-kirchhof-im-gespraech-der-rundfunkbeitrag-ist-wie-eine-kurtaxe-12030778.html), hat die Inhaberschaft einer Wohnung rein gar nichts mit der Empfangsmöglichkeit zu tun (sonst wäre es ja auch nicht so, dass betrieblich genutzte KFZ einen "Tatbestand" darstellen würden, wenn es auf der Straße keinen Empfang gäbe). Schon gar nicht mit den "neuartigen Empfangsgeräten", die ja überhaupt erst der Grund für den Änderungsvertrag waren.

Zitat Statistisches Bundesamt:

“Der Anteil der Singlehaushalte in Deutschland liegt bei 37,2 %; damit leben 17,1 % der Bevölkerung allein. Von diesen 13,4 Millionen Personen sind nur 17,6 % jünger als 30 Jahre. 42,0 % von ihnen leben in Großstädten mit mindestens 100 000 Einwohnern. Wie das Statistische Bundesamt anhand der Ergebnisse des Zensus 2011 weiter mitteilt, handelt es sich bei den Singlehaushalten um den häufigsten Haushaltstyp in Deutschland.”

Warum sollten weniger als ein Fünftel (17,1 %) der Bevölkerung weit mehr als ein Drittel (37,2 %) des zur Versorgung der Allgemeinheit nötigen Budgets aufbringen?

Und weil ja immer so gerne die "Typisierung" ins Feld geführt wird, wie zum Beispiel hier, ein Zitat aus der Widerspruchszurückweisung des Beitreibungsservice:

"Nur wenn mehr als 10% der Einzelfälle von der Grundannahme des Gesetzgebers abweichen würden, wäre der Gleichheitssatz verletzt (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.08.2008 - 9 B 40/08). Dies ist angesichts der genannten Daten des Statistischen Bundesamts jedoch nicht der Fall. Die Erhebung eines Rundfunkbeitrags ist daher selbst dann rechtmäßig, wenn in der betroffenen Wohnung im Ausnahmefall überhaupt kein Rundfunkgerät vorhanden ist. Erst recht ist es zulässig, einen Rundfunkbeitrag unabhängig davon zu erheben, ob im konkreten Fall "nur" ein Radiogerät/PC oder auch ein Fernsehgerät vorhanden ist.

Nach alledem verstößt der Rundfunkstaatsvertrag nicht gegen den Gleichheitssatz.

Als Wohnungsinhaber sind Sie gemäß § 2 Absatz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag rundfunkbeitragspflichtig."


17,1% der Bürger bzw. 37,2% der Haushalte sind ja wohl eindeutig zu viel, um eine Typisierung in dem Sinne zu rechtfertigen, als dass es sich um eine nicht gleichheitswidrige Abgabe handelt.

Die Urteile sind bestenfalls ein Witz, man könnte es aber auch Hochverrat nennen, denn hier wird die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgehebelt. Wenigstens wird jetzt wohl so langsam einigen Bürgern klar, in was für einem Staat wir hier leben. Wenn es erstmal genug Leute gibt, die Bescheid wissen, folgen auch Konsequenzen, es ist nur eine Frage der Zeit.

Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: wtfacow am 11. Februar 2015, 00:05
Sehr schön. Hoffe das mindestens ein Unternehmen nach der verlorenen Klage vor dem Amtsgericht weiter in die nächsten Instanzen zieht.  :) Ich für meinen Teil weiß wo ich in Zukunft einkaufen gehe. :D

Du meinst vermutlich Verwaltungsgericht und nicht Amtsgericht?

Ja, sorry verschrieben  :( Aber denke weiß ja jeder was gemeint war  ;)
Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: gerstrong am 11. Februar 2015, 20:13
Ja ich weiß, hatten wir alles schon einmal, aber es gibt doch dieses neue Gutachten von Dez 2014 ...

Es gibt auch noch eine Doktorarbeit von Anna Terschüren. Ich finde es unglaublich, dass die Richter sich für Unrecht entscheiden. Was sind das für Typen?

Naja, wenn die Richter auch *** sind, dann wird es hier wohl bald krachen, weil dann kann auf die auch verzichten. Wir ignorieren alle Gerichte. Sie stehen nicht für die Einhaltung der Gesetze der Länder und BRD. Nein, der Staatsvertrag ist kein Gesetz - steht das Wort "Vertrag" im Substantiv. Das ist kein Gesetz, auch wenn die das meinen.

Naja, das Volk muss wohl noch mehr wachgerüttelt werden, nur so verlieren die wohl Ihre Macht.

Armes Deutschland...


***Edit "Bürger":
Wortwahl/ Beschimpfung geändert. Wir können uns das nicht leisten! Siehe bitte auch Foren-Regeln (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html).
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung!
Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: 2Xtreme am 11. Februar 2015, 22:06
War nicht anders zu erwarten: http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/gericht-rundfunkbeitrag-verfassungsgemaess/1190093/gericht-rundfunkbeitrag-verfassungsgemaess.html

Der pure Witz diese "Urteile".

Hat schon jemand vor, die Firmen anzuschreiben und zu motivieren, weiter zu machen auf dem Klageweg und sich nicht einschüchtern zu lassen von solchen Witz-Urteilen?
Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: zAZDerBeSchaffer am 11. Februar 2015, 22:37
In Bayern brauch man garnicht gross hoffen bei dem Filz der da vorherrscht.
Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: RW am 12. Februar 2015, 00:30
In den Ausführungen des Richters erkennt man, das es anscheinend völlig egal ist, ob diese Probaganda- Sender überhaupt empfangen werden wollen. Man könnte und somit soll man zahlen und das 2015. Dann stellen wir doch ein anderes Produkt zur Verfügung, das kann dann jeder nutzen und wir kassieren ab, ganz egal ob das jemand will. Ich würde es für 5€ anbieten, bei 40 Mio möglichen Nutzern kommt ein schönes Sümmchen zusammen.

Die Richter vertreten garantiert auch noch die Meinung, dass das Internet nur eine Modeerscheinung sei. Im 21. Jahrhundert braucht kein Mensch mehr öffentlich rechtliches Fernsehen etc... Leider braucht es die Politik als Bühne und die USA für die deutsche Propaganda...
Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: tokiomotel am 12. Februar 2015, 06:28
Immer mehr größere Firmen ziehen wegen diesem groben Unfugs vor Gericht und prallen ab wie an einer Mauer aus Beton. Es ist endlich an der Zeit andere Saiten aufzuziehen , sonst dümpelt das alles noch ewig vor sich hin.
Was würde denn passieren wenn eine dieser Firmen mal echt scharfe Nägel mit Köpfen macht und ab sofort die Zahlung dieser obskuren Beiträge verweigert ?
Will man bei der Firma dann pfänden oder welche anderen unangenehmen Spitzfindigkeiten der gierigen Geier wären dann zu erwarten ?
Für eine ohnehin schon stark motivierte Firma wäre eine weitere Drangsalierung doch ein gefundenes Fressen , um damit an die Öffentlichkeit zu gehen !
Wahrscheinlich endet aber an diesem Punkt das bisher lobenswerte Engagement mit dem Vorzug der Wahrung des guten Rufes und einer reinen Weste.
Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: gerstrong am 12. Februar 2015, 06:47
Ja ich weiß, hatten wir alles schon einmal, aber es gibt doch dieses neue Gutachten von Dez 2014 ...

Es gibt auch noch eine Doktorarbeit von Anna Terschüren. Ich finde es unglaublich, dass die Richter sich für Unrecht entscheiden. Was sind das für Typen?

Naja, wenn die Richter auch *** sind, dann wird es hier wohl bald krachen, weil dann kann auf die auch verzichten. Wir ignorieren alle Gerichte. Sie stehen nicht für die Einhaltung der Gesetze der Länder und BRD. Nein, der Staatsvertrag ist kein Gesetz - steht das Wort "Vertrag" im Substantiv. Das ist kein Gesetz, auch wenn die das meinen.

Naja, das Volk muss wohl noch mehr wachgerüttelt werden, nur so verlieren die wohl Ihre Macht.

Armes Deutschland...


***Edit "Bürger":
Wortwahl/ Beschimpfung geändert. Wir können uns das nicht leisten! Siehe bitte auch Foren-Regeln (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html).
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung!


Okay, Bürger, tut mir echt Leid. Beschimpfung bringt uns nicht weiter, sehe ich ein...
Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: Uwe am 12. Februar 2015, 07:40
Wirtschaft zahlt 800 Millionen Euro im Jahr für GEZ – drei Firmen klagen dagegen

Auch bei der „Beitragskommunikation“ von ARD und ZDF haben wir nachgefragt: „Im Jahr 2013 hat der Rundfunkbeitrag Einnahmen in Höhe von 7.681 Millionen Euro erzielt. Im Vergleich zum Vorjahr 2012 entsprach dieser Betrag einer Steigerung um rund 188,7 Millionen Euro. Davon stammen 90 Prozent von Beitragszahlenden aus dem privaten Bereich.“ Auch 2014 dürfte dieses Verhältnis so bleiben, sagt Stephanie Gerits. Für 2014 dürften also 800 Millionen Euro von der Wirtschaft geflossen sein.

weiterlesen auf:

http://www.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/regionales/Wirtschaft-zahlt-800-Millionen-Euro-im-Jahr-fuer-GEZ-drei-Firmen-klagen-dagegen;art1172,289585
Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: Viktor7 am 12. Februar 2015, 11:11
Verwaltungsgericht Regensburg:
Zitat
Das sieht das Verwaltungsgericht anders: Der Rundfunkbeitrag sei keine Steuer, da mit ihm die „Möglichkeit“ abgegolten werde, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu nutzen. Das stelle eine konkrete Gegenleistung dar.
Quelle: http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/gericht-rundfunkbeitrag-verfassungsgemaess/1190093/gericht-rundfunkbeitrag-verfassungsgemaess.html


Eine unerwünschte Möglichkeit als Option unter vielen Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten kann niemals eine konkrete Gegenleistung sein. Eine Möglichkeit ist nichts Konkretes und kein realer Austausch. Eine Leistung gegen den Willen ist Nötigung und KEINE konkrete Gegenleistung. Solche Entscheidungen sind ein gefundenes Fressen für kriminelle Leistungsabrechnung.

Damit verdreht, missdeutet und legt das VG die Gesetzeslage falsch aus und betreibt Willkür.

Bundesverfassungsgericht:
BVerfG - wenn Gerichte die Rechtsprechung ignorieren (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12978.0.html)
Von objektiver Willkür ist dabei insbesondere dann auszugehen, wenn das Gericht ohne Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder deren Inhalt bei Auslegung und Anwendung in krasser Weise missdeutet (vgl. BVerfGE 87, 273 <278 f.>; 89, 1 <13 f.> ).
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2013/12/rk20131219_1bvr085913.html

Das Bundesverfassungsgerichts sagt es eindeutig:
BVerfG: 2. Rundfunkentscheidung / Tätigkeit der Rundfunkanstalten -> kein Leistungsaustausch und keine Gegenleistung (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12906.msg87017.html#msg87017).

Die Anstalten
Zitat
"verbreiteten ihre Sendungen unabhängig davon, ob sie empfangen würden oder wer sie außerhalb des den Anstalten zugeordneten Bereichs empfange. Die Gebühren bezögen sich nicht auf die Sendungen, die unentgeltlich seien, sondern auf das Veranstalten der Sendungen."
...
Die für das Bereithalten des Empfangsgeräts zu zahlende "Gebühr", die der Anstalt des betreffenden Landes zufließt, ist unter diesen Umständen nicht Gegenleistung für eine Leistung, sondern das von den Ländern eingeführte Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung

Wir erinnern uns doch an die Aussage im 15.-ten Rundfunkänderungsstaatsvertrag:

Zitat
Der Rundfunkbeitrag dient der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich- rechtlichen Rundfunks

Diese erwächst aus der PFLICHT DES STAATES den Art. 5 Grundgesetz umzusetzen, wobei es bei der beinah unendlichen Anzahl der Informations- und Unterhaltungsmöglichkeiten die Finanzierung EINES vorgesetzten öffentlich-rechtlichen Anbieters obsolet wird und zur einer Zwangssubvention eines Anbieters mutiert.

Zitat
Art. 5 Grundgesetz: ... Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. ...

Hier wird erneut deutlich, dass für die Gewährleistung der Berichterstattung durch Rundfunk dem Bürger die Kosten der Gesamtveranstaltung eines öffentlich-rechtlichen Anbieters aufgebürdet werden. Von Leistung ist da keine Spur, siehe auch hier:

BVerfG: 2. Rundfunkentscheidung / Tätigkeit der Rundfunkanstalten -> kein Leistungsaustausch und keine Gegenleistung (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12906.msg87017.html#msg87017)

Es wird rein die Pflicht des Staates aus Art. 5 Grundgesetz auf den Bürger abgewälzt. Von Leistung und schon gar nicht von einer konkreten Gegenleistung gibt es hier eine Spur. Es sind Kosten, die auf den Bürger umgelegt werden. Bei einer Leistung ist der Wille des Leistungsempfängers entscheidend, ansonsten ist es eine Nötigung.


Besondere Gegenleistung oder doch nur eine Nötigung? Teil2 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12906.0.html)

Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: pinguin am 12. Februar 2015, 14:02
Das Bundesverfassungsgerichts sagt es eindeutig:
BVerfG: 2. Rundfunkentscheidung / Tätigkeit der Rundfunkanstalten -> *** und keine Gegenleistung (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12906.msg87017.html#msg87017).
Sagt ja nicht nur das BVerfG, sondern auch der EuGH in C-337/06 ab Rz. 41; wiederhole ich auch gerne noch tausend Mal.
Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: Viktor7 am 12. Februar 2015, 17:37
Soeben an Frau Christine Strasser von der Mittelbayerischen gesendet:

Zitat
An Christine Strasser, MZ – Rundfunkbeitrag – Willkür lt. Bundesverfassungsgericht

Sehr geehrte Frau Strasser,

bitte schauen sie sich unbedingt diesen Beitrag an:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13020.msg87861.html#msg87861

Er bezieht sich auf Ihren Artikel:
„Gericht: Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß
Netto und Conrad Electronic scheitern mit ihren Klagen vor dem Verwaltungsgericht Regensburg. ATU kann einen Teilerfolg feiern.“

Bei diesem Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg (auch VerfGH RP, Urteil vom 13. Mai 2014 und Bayerischer Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014) ist eindeutig nach Bundesverfassungsgericht von Willkür auszugehen. Die wichtigen Begründungen sind schlicht ohne eigene Überlegungen kopiert, es fand keine Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage. Eine offensichtlich einschlägige Norm wurde nicht berücksichtigt oder deren Inhalt bei Auslegung und Anwendung in krasser Weise missdeutet.

Ich wünsche Ihnen eine sehr spannende Lektüre. Über Ihre Rückmeldung oder einen weiteren spannenden Artikel würde ich mich sehr freuen.

Freundliche Grüße

Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: RW am 12. Februar 2015, 18:17
bin echt mal gespannt ob die 4 "Großen" sich so einfach abwimmeln lassen und das Urteil akzeptieren. Es geht bei den zahlreichen Betriebsstätten mit großen Mitarbeiterzahlen um richtig hohe Beträge. Wenn ein Firma ohne Gegenleistung solch große Summen locker machen muß, wirkt sich das auf das komplette Portfolio der Firmen aus. Das Argument des Richters "Das Gericht müsse auch zahlen" halte ich für eine Farce.
Wusste nicht das der BS ihm das Geld aus der Tasche zieht. Es sieht doch eher so aus, dass das zu Lasten des Steuerzahlers geht und der gute Mann davon absolut nichts mitbekommt und es, ob das Gericht zahlt oder nicht, keine Auswirkungen auf ihn hat. Somit kann er sich diese Aussage komplett verkneifen...
Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: lex am 12. Februar 2015, 18:20
Zitat
Der Rundfunkbeitrag sei keine Steuer, da mit ihm die „Möglichkeit“ abgegolten werde, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu nutzen. Das stelle eine konkrete Gegenleistung dar

Zuerst einmal ÖR kann man nicht "nutzen". Man kann ihn empfangen.

Oder mal anders argumentiert. Die "Möglichkeit" des Empfangs besteht auch ohne Rundfunkbeitrag, ja sogar ohne dass die ÖR tatsächlich senden.
Würden diese das Senden einstellen, besteht die Möglichkeit ja weiterhin Rundfunk zu empfangen.

Daher entstand durch den Staatsvertrag keine neue Gegenleistung, ergo ist dieser nichtig, wenn er einzig zum Nachteil Dritter ist.
Q.E.D.

Jeder Richter, der hier also Recht beugt, ist ein Hochverräter der deutschen Demokratie und gehört ins Gefängnis.
Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: spreefischer am 12. Februar 2015, 18:31
Bleibt doch sachlich, es mag ärgerlich sein was die Richter da erzählen, die erste Instanz an den VGs scheint nicht kompetent zu sein den Rundfunkbeitrag zu kippen. Ganz gleich ob eine Privatperson oder ein Betrieb klagt.
Da werden wir uns leider gedulden müssen und auf die nächsten Instanzen setzen.

Derweil sind solche Äusserungen der Gerichte neues Futter für die kommenden Argumentationen.
Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: tokiomotel am 12. Februar 2015, 21:51
Zitat
Allein A.T.U. zahlt im Quartal 50.000 Euro
Wenn man im Jahr 200.000 € für einen Nonsensbeitrag abdrücken kann , dann hat die Höhe der geforderten Summe noch nicht die Schmerzgrenze erreicht.
Es wird zwar versucht sich zu wehren , um sein Gewissen und das Empfinden für Gerechtigkeit zu bedienen . Hat man damit keinen Erfolg , ist es für die Firma auch kein Weltuntergang und diese aufgezwungene Kostenposition wird über die Preise an den Endverbraucher weiter gereicht.
Solange es da keinen mutigen Vorreiter mit hartnäckiger Zahlungsverweigerung gibt , bleibt alles wie gehabt und alle fühlen sich gleichberechtigt gut besch..... .

Sobald eine Firma die Zahlung konsequent verweigern würde und ernsthaftere Konsequenzen ausbleiben , würde die neidische Konkurrenz wegen möglichem Wettbewerbsvorteil sicher sehr schnell munter werden.
Die gewünschte Kettenreaktion wäre da ...
Was soll einer widerspenstigen Firma denn tatsächlich ernsthaftes passieren ?
Will man diese wegen "Missachtung der Demokratieabgabe" etwa dicht machen und die Mitarbeiter vor die Tür setzen ?
Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: Viktor7 am 12. Februar 2015, 22:39
Ich würde gerne lesen, was die Rechtsanwälte der Firmen für die Stange Geld fabriziert haben. Die paar Zeitungsberichte waren bis dato in der Richtung nicht hilfreich und analysieren und überprüfen so gut wie nichts.
Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: Viktor7 am 12. Februar 2015, 23:07
Konkrete Gegenleistung?

"konkret" heißt nach dem normalen Sprachverständnis:

faktisch,  tatsächlich , vorhanden, wirklich, real, eindeutig, exakt,  unzweideutig.

Eine Möglichkeit unter vielen Optionen der Informations- und Unterhaltungsmöglichkeiten ist nicht tatsächlich und real stattfindendes Gegenleistungsverhältnis, weil es nicht faktisch stattfindet. Es bleibt eine Option unter vielen, es bleibt mehrdeutig bis es willentlich aus der Fülle der Möglichkeiten ausgewählt wird.

Die Urteile basieren auf Missdeutung und Willkür.
Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: Grinsekatze am 12. Februar 2015, 23:11
Soeben an Frau Christine Strasser von der Mittelbayerischen gesendet:

Danke Viktor7,
... bin schon sehr auf eine Antwort gespannt ...
Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: Rochus am 13. Februar 2015, 11:05
Immer mehr größere Firmen ziehen wegen diesem groben Unfugs vor Gericht und prallen ab wie an einer Mauer aus Beton. Es ist endlich an der Zeit andere Saiten aufzuziehen , sonst dümpelt das alles noch ewig vor sich hin.
Was würde denn passieren wenn eine dieser Firmen mal echt scharfe Nägel mit Köpfen macht und ab sofort die Zahlung dieser obskuren Beiträge verweigert ?
Will man bei der Firma dann pfänden oder welche anderen unangenehmen Spitzfindigkeiten der gierigen Geier wären dann zu erwarten ?
Für eine ohnehin schon stark motivierte Firma wäre eine weitere Drangsalierung doch ein gefundenes Fressen , um damit an die Öffentlichkeit zu gehen !
Wahrscheinlich endet aber an diesem Punkt das bisher lobenswerte Engagement mit dem Vorzug der Wahrung des guten Rufes und einer reinen Weste.

Und dann gibt es noch welche, die, anstatt die Zahlung zu verweigern, lediglich eine Zahlung unter Vorbehalt leisten. Das genau aber ist der falsche Weg. Genauso wie der Weg, lediglich den Rundfunkbeitrag auf Höhe der Gebühr einzufrieren und nur diesen Betrag zu zahlen. Wenn ich mich recht erinnere, wird das von der Stadt Köln so praktiziert.

Um es mit Dietrich Bonhoeffer zu sagen: Man bringt einen Zug nicht zum Stehen, indem man auf ihn aufspringt und gegen die Fahrtrichtung anläuft.
Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: RW am 13. Februar 2015, 17:04
weis jemand ob die Firmen schon Rechtsmittel eingelegt haben oder es überhaupt in Betracht ziehen????
Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: 2Xtreme am 13. Februar 2015, 17:29
weis jemand ob die Firmen schon Rechtsmittel eingelegt haben oder es überhaupt in Betracht ziehen????

Vielleicht die Firmen darauf einfach mal anschreiben. (E-Mail)
Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: Peer_Gynt am 13. Februar 2015, 19:03
Zitat
Eine Berufung hat das Gericht nicht zugelassen.
Es ist aber nicht eindeutig, ob sich dies auf alle vier Verfahren bezieht.

Quelle: Link in Antwort #9:
http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/gericht-rundfunkbeitrag-verfassungsgemaess/1190093/gericht-rundfunkbeitrag-verfassungsgemaess.html
Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: Viktor7 am 13. Februar 2015, 19:18
Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg (http://www.vgh.bayern.de/media/vgregensburg/presse/pm_2015-02-11_rundfunkbeiträge_bei_gewerbebetrieben.pdf)
Zitat
Gegen die Urteile kann jeweils Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München gestellt werden.
Quelle: Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg (http://www.vgh.bayern.de/media/vgregensburg/presse/pm_2015-02-11_rundfunkbeiträge_bei_gewerbebetrieben.pdf)
Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: Philosoph am 14. Februar 2015, 12:04
Ich denke, daß die Klagen der Firmen nichts berwirken werden. Allein der kleine Bürger kann hier helfen, denn der kann mit Verstößen gegen das Grundrecht etc. begründen. Die einzige Chance der großen Firmen besteht darin, zusammenzuhalten und komplett zu verweigern. Wenn endlich mal alle an einem Strang ziehen würden, dann würde sich in diesem Land auch mal etwas bewegen.
Eine weitere Möglichkeit wäre, wenn die großen Firmen die kleinen Bürger bei ihren Klagen unterstützen würden.
Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: pinguin am 14. Februar 2015, 14:46
Allein der kleine Bürger kann hier helfen, denn der kann mit Verstößen gegen das Grundrecht etc. begründen.
Ist nicht richtig; mehr als der einzelne Bürger können Firmen mit dem Wettbewerbsrecht argumentieren, unter das der Rundfunk europarechtlich fällt.

Und, übrigens, welche Verstöße gegen Grundrechte?

Es hat genau einen Verstoß gegen das Grundgesetz, wenn man gewillt ist, die europarechtliche Aussage dessen zu beachten, was die Definition einer Steuer ist; dazu muß man aber Europarecht mit in die Klage einbauen. Solange das kein Kläger tut, werden sich die nationalen Gerichte trotz ihrer europarechtlichen Mitwirkungspflichten nur wenig darum scheren, was das vorrangige Europarecht hier so will.
Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: UnerhÖRt am 15. Februar 2015, 14:57

Bei dem ARD-Bericht über die Drogeriekette Rossmann, welche ebenfalls gegen die Betriebsstättenabgabe klagt, konnte man noch an einen Zufall glauben.

Negativer Bericht über die Drogeriekette Rossmann in der ARD
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10785.msg73829.html#msg73829

Aber dann stoße ich heute morgen beim Durchzappen auf folgenden Bericht:

Das System Netto

http://programm.tagesschau24.de/tv/betrifft%3A-Das-System-Netto/2015-02-15/eid_2872114044582309?day=
http://programm.ard.de/?sendung=2872114044582309



Mit mehr als 60.000 Mitarbeitern in Deutschland und 4.000 Filialen ist Netto die Nummer drei unter den deutschen Discountern. Dabei verfolgt Netto ein besonderes Konzept: Das Unternehmen aus der Nähe von Regensburg bietet ein größeres Sortiment an, als seine Mitkonkurrenten, und das mit Markenartikeln, und - ganz entscheidend ist - es drückt zunehmend seine Personalkosten. Extrem lange Arbeitszeiten sind keine Seltenheit.

Darüber hinaus beschäftigt Netto Lehrlinge und Praktikanten, die ihr Gehalt über einen Bildungsträger bzw. die Bundesagentur für Arbeit bekommen. Natürlich bekommen sie keinen Tariflohn, sondern einen Zuschuss zwischen 200 und 350 Euro im Monat. Das heißt: Sie leisten Überstunden ohne Ende, schmeißen teilweise sogar den Laden alleine, bekommen ihr Geld aber vom Steuerzahler. Das Sozialsystem finanziert also einen Teil der Beschäftigten, dem Unternehmen kosten diese nichts. Frühkapitalistische Methoden, mit denen der Discounter gut wettbewerbsfähig sein kann.

"betrifft" berichtet über das "System Netto" in Form einer Reporterreise. Betroffene erzählen teilweise anonym, weitgehend aber offen ihre Erlebnisse. Fazit: Der Steuerzahler subventioniert in mehrfacher Hinsicht das System Netto, das sich so in eine günstige wettbewerbspolitische Position bringt.

Die journalistischen Filme zeigen Entwicklungen auf, beziehen Standpunkt, liefern Analysen und erzählen Geschichten einzelner Menschen emotional nah am Zuschauer.



"...emotional nah am Zuschauer..." - ist das neutrale Berichterstattung?

Der Beitrag wurde 2014 produziert, aber schon im Juni 2013 "recherchiert"
https://www.facebook.com/NeulichBeiNetto/posts/520227211372016
- weiß jemand, wann Netto die Klage eingereicht hat?

Wann berichtet die ARD über "Das System Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk"?

Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: Angela Ferkel am 15. Februar 2015, 17:16
Wann berichtet die ARD über "Das System Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk"?

Der ÖRR wird dem Publikum über seine zwangsvollstreckten Opfer nicht berichten. Die Täter beim ÖRR sind der Meinung, dieses Thema habe keine hinreichende Relevanz für die Öffentlichkeit. Dafür setzen sie einen Schwerpunkt bei der Berichterstattung über den Karneval. Höhepunkt dieser Berichterstattung ist traditionell die jährliche Liverübertragung der Volksverblödung aus Mainz.
Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: tokiomotel am 15. Februar 2015, 17:44
Die einzige Chance der großen Firmen besteht darin, zusammenzuhalten und komplett zu verweigern.
Genau darin besteht noch ein enormes Potential der doppelten Abzocke durch diese völlig unsinnige Betriebsstättenabgabe die breite Stirn zu bieten.
Sobald sich eine Firma dazu entschließen könnte , würde das vielleicht schon den entscheidenden Anstoß für andere bereits stark dazu tendierenden Firmen geben , sich dem anzuschließen.
Genauso wie das hier über das Forum und die vielen Einzelkämpfer im kleinen schon sehr gut funktioniert ,
kann das im größeren Stil über Firmen doch nur noch erfolgreicher werden.
Was hindert eine Firma eigentlich konkret daran den direkten Weg des Boykotts zu gehen ?
Eine Verweigerung der Zahlung mit dem Ansinnen der Konfrontation hätte auf jeden Fall erst mal den größeren gewünschten Effekt und würde auch besser die Öffentlichkeit darauf aufmerksam machen.
Bisher gehen die Firmen brav den vorgesehenen Rechtsweg und machen sich zum Spielball ominöser Rechtsprechung. Nur eine solang wie nur möglich hinausgezögerte Zahlung hat den erforderlichen Biss und
stellt die andere Seite unter verstärkte Bedrängnis und die Gefahr erhöhter öffentlicher Aufmerksamkeit und vermehrter Beachtung ihres schändlichen Tuns.
Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: abzocke1 am 04. März 2015, 01:24
Wann berichtet die ARD über "Das System Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk"?

gar nicht die sägen doch nicht den Ast ab auf dem sie sitzen ,
oder die Hand die Sie füttert ,
da kann man mal sehen wie das mit den Rundfunk Staatsvertrag gehandhabt wird ,das ist Zensor weil die ÖR im TV darüber nicht Berichten , TV Zensur kennt man eignelich nur
aus Ländern wo ein Diktator herrscht und wo es  keine Demokratie gibt .
im TV hatte mal einer der Privat Sender darüber berichtet das war glaube  ich SAT 1 oder RTL im Jahr 2004 kann auch 2005 gewesen sein


ich bekomme hier im Forum stehts Kopfschmerzen die Beträge sind schwer zu lesen und einfach viel zu lang und sehr unübersichtlich, so was wenig Computer interessierte  arge  Probleme gekommen
Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: Rochus am 04. März 2015, 10:18
...

ich bekomme hier im Forum stehts Kopfschmerzen die Beträge sind schwer zu lesen und einfach viel zu lang und sehr unübersichtlich, so was wenig Computer interessierte  arge  Probleme gekommen


Die Themen sind  halt zu komplex als dass man sie mit zwei drei Worten einfach abbügeln kann.
Titel: Re: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
Beitrag von: Gast am 04. März 2015, 17:56
Das ist wohl wahr.

Erschwerend, aber verständlicher- und erfreulicherweise, kommt der große Ansturm von neuen Usern die auf den Boykott aufmerksam werden hinzu. Diese neuen User stellen häufig bereits mehrfach abgehandelte Fragen, teils in nicht dafür vorgesehenen Themen - was aber auch nachvollziehbar ist, da schließlich niemandem eine gewisse strukturierte Verinnerlichung der ÖR-Problematik angeboren ist. Gut, dass es hier die vielen fleißigen Moderatoren gibt, die uns - wenn nötig - in die Schranken weisen.  :police:

Als grobe Leitlinie sollte dennoch gelten (und da möchte ich unseren User 'volkuhl' aus einem anderen Thread zitieren):

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.


 >:D >:D >:D >:D >:D >:D >:D >:D 8) :o >:D >:D >:D