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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Sachsen => Thema gestartet von: Bürger1988 am 20. Juni 2015, 12:10
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Hallo liebe mit Streiter,
In einem fiktiven fall hat die fiktive PersonN vom GV dieses Schreiben erhalten,
(http://fs1.directupload.net/images/150620/r4isnk37.jpg) (http://fs1.directupload.net/images/150620/xt76vkax.jpg) (http://fs1.directupload.net/images/150620/yw423tab.jpg) (http://fs2.directupload.net/images/150620/ifz3xmxn.jpg) (http://fs2.directupload.net/images/150620/v4ouniwl.jpg)
Daraufhin hätte PersonN eine Erinnerung gemäß § 766 gestellt die so lauten könnte,
(http://fs2.directupload.net/images/150620/u3yqbvsg.png)
Kurze Zeit später bekam dann PersonN den Beschluss vom Vollstreckungsgericht der so aussehen könnte,
(http://fs2.directupload.net/images/150620/inglb6zq.jpg) (http://fs1.directupload.net/images/150620/tc9ffys6.jpg) (http://fs1.directupload.net/images/150620/dghms5lq.jpg) (http://fs1.directupload.net/images/150620/hnutkiw9.jpg) (http://fs2.directupload.net/images/150620/qt67delb.jpg)
was könnte PersonN jetzt noch machen?
Liebe Grüße Bürger1988
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Argumente
Beitragsservice erklärt, Verwaltungsakte erlassen zu dürfen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14455.msg96939.html#msg96939
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Abend,
Soll PersonN jetz wiederspruch einlegen mit den genannten Argumenten?
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Hallo ihr lieben,
PersonN könnte einen guten Rat gebrauchen was sie als nächstes machen könnte oder sollte sie die Sache lieber vergessen?
mit freundlichen grüßen
Bürger1988
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Die Seite 4 ist ja echt harter Tobak. :o
Person A hätte dem Anschein nach die Möglichkeit Beschwerde innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung das fiktiven Schreibens einzulegen. Vermutlich mit ein wenig mehr Punkten, die die Beschwerde untermauern.
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(Seite 4 - Beschluss v VoGe ) Der Verwaltungsakt ist nicht der Titel ....
höre ich zum ersten mal ...in dem dort zitierten BGH Beschluss steht doch was anderes...
https://openjur.de/u/75932.html
Als Vollstreckungstitel kommt nur der Verwaltungsakt (Leistungsbescheid) selbst in Betracht
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Der Rundfunkbeitrag wird kraft Gesetz fällig, ohne das es eines Festsetzungsbescheides bedarf...
wenn der Richter das meint .... SAGENHAFT (seine in der Sache persönliche unbeachtliche Meinung..)
Was zum Teufel hat das mit der Vollstreckung des Verwaltungsaktes zu tun....
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Danke schon mal für die Antworten, welche Argumente könnte PersonN den am besten in den wiederspruch reinpacken? Und müsste so ein wiederspruchs schreiben genau so aufgebaut werden wie die Erinnerung?
Sry bin ziemlich neu auf den gebiet :-[
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Fiktiver Wurzelzwerg ist nun am selbigen Punkt angekommen, und wird die Beschwerde formulieren. Evtl. gibt es ja hier einen Austausch.
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(Seite 4 - Beschluss v VoGe ) Der Verwaltungsakt ist nicht der Titel ....
höre ich zum ersten mal ...in dem dort zitierten BGH Beschluss steht doch was anderes...
https://openjur.de/u/75932.html
Als Vollstreckungstitel kommt nur der Verwaltungsakt (Leistungsbescheid) selbst in Betracht
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Der Rundfunkbeitrag wird kraft Gesetz fällig, ohne das es eines Festsetzungsbescheides bedarf...
wenn der Richter das meint .... SAGENHAFT (seine in der Sache persönliche unbeachtliche Meinung..)
Was zum Teufel hat das mit der Vollstreckung des Verwaltungsaktes zu tun....
ja, aber das bezieht sich - siehe Urteil - auf Vollstreckungen nach ZPO - die LR vollstrecken jedoch nach den Verwaltungs-VG der Länder, daher ist die Frage, ob das hier greift - als Personen x und Z kann man es allemal versuchen.
man lernt hier ja wirklich nie aus - und stellt verblüfft fest, sogar Urteile können so formuliert sein dass sie mit der Argumentation gar keine Schnittmenge haben - mal von einem Satz abgesehen der da sagt, keine Zuständigkeit. Stattdessen lieber die Kollegen in Ba-Wü für nicht ganz der Materie kundig hinstellen :o
als Alternative - sofern eine Beschwerde nicht weiterverfolgt werden will, kann eine Person X wie in der Entscheidung ja formuliert, Vollstreckungsabwehrklage am VG einreichen. Die müssten dann ja zuständig sein.
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Ich werde euch auf dem laufenden halten was noch so kommt
Grüße Bürger1988
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Hallo ihr Lieben,
wie versprochen hir nun meine erfahrungen mit PersonN.
Nach dem ersten Beschluss hätte PersonN Diese Beschwerde eingereicht,
(http://fs1.directupload.net/images/150705/dq4r69oe.png) (http://fs1.directupload.net/images/150705/eqfm8kvs.png)
daraufhin wäre dieser Beschluss eingetroffen,
(http://fs2.directupload.net/images/150705/g97g3kvj.jpg) (http://fs1.directupload.net/images/150705/5u4ai9p7.jpg) (http://fs2.directupload.net/images/150705/4dwed9ss.jpg)
PersonN kann ja jetzt erst mal nur abwarten was vom Landgericht kommt oder sieht sie das Falsch?
und zweitens fragt sich PersonN wo sie den Beschluss 08 T 217/15 einsehen kann.
Grüße euer Bürger1988
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Kann nicht Akteneinsicht verlangt werden zu diesem Leipziger Urteil 08 T 217/15? Denn wenn da schon "zutreffend" steht, ist eine weitere unerhebliche Meinung eines Richters gemeint, zu einem Fall, der möglicherweise nur sehr entfernt mit dem eigentlichen Problem zu tun hat.
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Hat sich PersonN schon mal eingehend mit *diesem* auf Sachsen und ähnliche (wenn nicht sogar ziemlich gleiche) Sachlage beziehenden Thread befasst...?
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.0.html
incl. BESCHWERDE gegen den ablehnenden Beschluss
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg92964.html#msg92964
über die
"Erinnerung gem. §766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung"
wegen fehlender Vollstreckungsgrundlage/ Bestreiten des Zugangs eines FestsetzungsBESCHEIDs
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996
...sowie auch mit diesen weiteren Infos unter
Beschlüsse/Urteile gegen ARD-ZDF-GEZ wg. Vollstreckungen [Sammel-Thread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13703.0.html
Hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html
Mangelhafte Aufklärung über Rechtsmittel i. Z. der Zwangsvollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13099.0.html
Neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13065.0.html
Infoblätter für Gerichte (BY): Zwangsvollstreckung/Tübingen/Festsetzungsbesch.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13418.0.html
ergänzend ggf. auch:
Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13893.0.html
Edit "Bürger":
Derzeit scheinen einige der externen Bild-Links aus den Vorkommentaren zu "hängen".
Bitte etwas Geduld...
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Danke für die Links, doch ist PersonN gerade an einen Punkt wo sie nur erst mal abwarten kann was vom Landgericht kommen könnte oder verstehe ich das falsch?
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Das Landgericht dürfte i.d.R. auf Basis bisher vorliegender/n Informationen/ Stellungnahmen/ Sachvortrags entscheiden.
Person A könnte ggf. einfach flugs noch weiteren Sachvortrag in Ergänzung zum bisherigen vorbringen.
Ob dies als Nachreichung akzeptiert wird, ist zwar nicht zweifelsfrei bekannt, aber auch nicht ausgeschlossen.
Meinem Verständnis nach entscheiden AG und LG (abweichend vom VG) eher in Abwägung des vorliegenden Sachvortrags (auch der Gegenseite!)...
...daher könnte es mitunter hilfreich sein, einen tatsächlichen oder potenziellen Sachvortrag der Gegenseite (und die sind bekanntlich nicht zimperlich) vorbeugend und möglichst umfassend wegzuargumentieren ;)
Ohne jetzt schon zuviel herumunken zu wollen, aber:
Das fiktive AG bzw. LG Dresden scheint derzeit jedenfalls doch etwas daran "knaubeln" zu müssen...
...was prinzipiell erst mal kein schlechtes Zeichen sein muss.