gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Sachsen => Thema gestartet von: marwid am 13. April 2017, 16:48
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Hallo
fiktive Person Muster hat heute dieses Schreiben im Anhang bekommen.
Wie sollte sich Muster jetzt verhalten? Was wäre der beste logischste Weg?
wer kann Tipps geben?
Besten Dank
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Siehe auch hier:
Schreiben vom OGV - Zwangsvollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12863.0.html
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Hallo
ja das sind aber alte Sachen, dieser Brief ist aber völlig anders aufgebaut als die die ich bisher gesehen habe. Ich die Vorgehensweise gleich geblieben? Weil Sachsen ja wieder anders ist?
MFG
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... Titel: Vollstreckungsauftrag d. Gläubiger Köln v. 03.03.17 ...
Den würde ich vom GV mal anfordern. Wusste bis jetzt nicht, dass der MDR in Köln sitzt und Köln in Sachsen liegt.
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Ah Danke
ist doch schön wenn man mehrere Leute drüber schauen lässt. Ist mir garnicht gleich aufgefallen. Dann kann das ja sein das dieses Schreiben wieder nur Gülle ist.
Besten Dank
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Hallo,
fiktive Person Muster hat beim zuständigen GV das Vollstreckungsersuchen bekommen mit Hinweis das er nur seinen Job macht und das auch nicht toll findet. Er gab Telefonnummern raus wo fiktive Person Muster einen direkten Termin beim MDR machen könne. Zeit bis Ende Mai.
Wie sollte fiktive Person Muster denn nun vorgehen. Das sieht sehr komisch aus siehe Anhang. Ein richtiges Vollstreckungsersuchen muss doch eigentlich vom Gericht abgesegnet sein oder? Es scheint als ob das Ersuchen vom BS kommt und nicht vom MDR. Der BS hat doch keine Rechte dies so zu tun. Sieht Person Muster das richtig?
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Hallo,
Person Muster hat nun einen Brief vom Amtsgericht nach seiner Erinnerung bekommen. Er muß erst einmal durcharbeiten was genau gemeint ist in diesem Schreiben. Hier im Anhang hat mir Person Muster das Schreiben zur Verfügung gegeben.
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Seite 2
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Seite 3
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Seite 4
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Seite 5
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Seite 6
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und Seite 7
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Inhaltlich unterscheidet sich der geschilderter Fall nicht von dem, was bereits aus dem fiktiven Sachsen im Forum kursiert. Man wird nicht herum kommen sich einzuarbeiten. Die Argumente und Abläufe sind die alten, d. h. es lohnt sich an Fällen wie diesem
Schreiben vom OGV - Zwangsvollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12863.0.html
zu orientieren und seinen "Weg" zu finden.