- Keine Gewähr! - Kein Anspruch auf Richtigkeit/ Vollständigkeit! - Keine Rechtsberatung! -
ANMELDUNG (nur relevant für bisher noch nicht Angemeldete)
Nicht-“Angemeldete” ZwangsANMELDUNG abwarten
(erfahrungsgemäß 2...3...4 Schreiben mit der Bitte um
Angabe/ Bestätigung der Daten,
bei Nichtreaktion erfolgt ZwangsANMELDUNG)(0)
ZahlungsVERWEIGERUNG
"Zwangsangemeldete" keine Zahlungen(1) leisten
“Angemeldete” Zahlungen einstellen(1)/ evtl. vorhandene
Lastschrifteinzugsermächtigung kündigen, ggf. rückbuchen
Der reguläre, “offizielle" und legale Weg von
WIDERSPRUCH & KLAGE(2) (mehrere Wochen bis Monate!)
ZahlungsAUFFORDERUNG abwarten + ignorieren/ abheften
ZahlungsERINNERUNG abwarten + ignorieren/ abheften
-----
BeitragsBESCHEID (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html) incl. Rechtsbehelfsbelehrung (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8720.0.html) und
incl. unzulässigem Säumniszuschlag (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10570.0.html)
abwarten + reagieren (Monatsfrist! (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html)):
> WIDERSPRUCH (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html)(2) gegen jeden BeitragsBESCHEID incl.
Antrag auf "AUSSETZUNG der VOLLZIEHUNG" (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7716.0.html)
eventuelles
Antwortschreiben "Rundfunkbeitrag" (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6178.msg68544.html#msg68544) des Beitragsservice
ohne Rechtsbehelfsbelehrung abwarten + ignorieren/ abheften
(eine Art "Eingangsbestätigung")
-----
WiderspruchsBESCHEID (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.0.html) incl. Rechtsbehelfsbelehrung (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8720.0.html)
abwarten* + reagieren (Monatsfrist! (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html)):
> KLAGE (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8416.0.html)(3) gegen ablehnenden WiderspruchsBESCHEID (AnfechtungsKLAGE)
- ggf. zur Form- und Fristwahrung lediglich
kurz begründeten Klageantrag einreichen unter ausdrücklichem Vorbehalt
einer ausführlichen Begründung in einem gesonderten Schriftsatz;
Fristvorgabe dann seitens des Gerichts
- ggf. im Lauf des Verfahrens nach Bedarf/ Erfordernis
weitere Fristverlängerungen beantragen, um die Begründung der sich ständig
weiterentwickelnden Rechtslage/ Rechtsprechung anpassen zu können
- Erweiterung der Klage auf zwischenzeitlich ggf.
weitere eingegangene BeitragsBESCHEIDe
(prüfe ggf. Rechtsschutzversicherung (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.0.html) mit Verwaltungsrecht)
*bei Nichtbescheidung des Widerpruchs innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Monaten und
bei der Absicht, die Klage zu forcieren und die Verfahrensdauer nicht "freiwillig" zu verlängern:
Statt lediglicher UntätigkeitsKLAGE (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6786.0.html), die nur auf Erteilung eines WiderspruchsBESCHEIDs hinwirkt,
ggf. direkte AnfechtungsKLAGE des Beitragsbescheids.
Zwischenzeitlich weitere eintreffende automatisierte, eher informative ZahlungsAUFFORDERUNGs-/ ZahlungsINFORMATIONs-/ ZahlungsERINNERUNGsschreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung/ ohne BESCHEIDcharakter - zumeist übertitelt wie z.B: "Zahlung der Rundfunkbeiträge" - zur Kenntnis nehmen/ ignorieren/ abheften.
ZwangsVOLLSTRECKUNG
...Mahnung(?) (Beitragsservice)
...Ankündigung(?) der ZwangsVOLLSTRECKUNG (Beitragsservice)
...Veranlassung(?) der ZwangsVOLLSTRECKUNG (Beitragsservice)
...Einleitung(?) der ZwangsVOLLSTRECKUNG (örtliche Vollzugsstelle)
je nach Ausgangslage (z.B. "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung"
zwar gestellt, jedoch abgelehnt/ nicht entschieden)
zwischenzeitlich evtl. angekündigte/ veranlasste/ eingeleitete
> ZwangsVOLLSTRECKUNG (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7695.0.html) abwehren, ggf. "Eilrechtsschutz" (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151) beantragen
Sonderfall:
Abwehr der ZwangsVOLLSTRECKUNG bei fehlender Vollstreckungsgrundlage (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html)
(Verwaltungsakt = BeitragsBESCHEID zwar "angeblich",
jedoch nicht nachweislich zugestellt > Gegenreaktion seitens des
sog. "BeitragsSCHULDNERs" somit nicht möglich gewesen)
-----
(0) für eine Fremd-/ ZwangsANMELDUNG (euphemistisch als "DirektANMELDUNG" bezeichnet) gibt es im RBStV keine Rechtsgrundlage,
sondern allenfalls für ein "Auskunftserzwingungsverfahren", welches bis jetzt aber augenscheinlich vermieden wird
...insofern wird bzw. soll auch die ZwangsANMELDUNG Bestandteil der juristischen Auseinandersetzung (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html) werden
(1) ZahlungsVERWEIGERUNG ist nötig, um überhaupt einen rechtsmittelfähigen BeitragsBESCHEID zu erhalten!
Ein Paradoxon und absoluter, unbegründeter Einzelfall auf deutscher "Verwaltungsebene".
Damit wird in Kauf genommen, dass der sog. "BeitragsSCHULDNER" eine Ordnungswidrigkeit gem. RBStV begeht,
welche demgemäß verfolgt und ggf. mit einem Bußgeld geahndet werden kann - angeblich bis zu 1.000 Euro (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6136.msg49401.html#msg49401) (max. Obergrenze jeglicher, auch sehr schwerer Ordnungswidrigkeiten gem. OWiG)
Bisher sind keine Fälle bekannt, in denen diese "Ordnungswidrigkeit" verfolgt und mit einem Bußgeld belegt wurde.
(2) In einigen wenigen Bundesländern entfällt das Widerspruchsverfahren und es kann/ muss direkt gegen den BeitragsBESCHEID geklagt werden. Der jeweils gültige und genaue Weg ist generell der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung zu entnehmen!
(3) in 1. Instanz keine Anwaltspflicht, ggf. schriftliches Verfahren beantragen,
Gerichtskostenvorschuss ~105€ (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7111.msg52594.html#msg52594) (Keine Gewähr! Keine Rechtsberatung!)
- Keine Gewähr! - Kein Anspruch auf Richtigkeit/ Vollständigkeit! - Keine Rechtsberatung! -
(http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=4727.0;attach=696;image) | (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=4727.0;attach=698;image) | (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=4727.0;attach=700;image) | (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=4727.0;attach=702;image) |
(http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/gez0.jpg) | (http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/gez3.jpg) | (http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/gez4.jpg) |
Zu Ihrer Information: Zukünftig erhalten Sie keine Zahlungsaufforderung mehr, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist. Die Rundfunkbeiträge setzen wir dann jeweils per Gebühren-/ Beitragsbescheid fest, mit dem ein Säumniszuschlag erhoben wird.
Zu Ihrer Information: Zukünftig erhalten Sie keine Zahlungsaufforderung mehr, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist. Die Rundfunkbeiträge setzen wir dann jeweils per Festsetzungsbescheid fest, mit dem ein Säumniszuschlag erhoben wird.
Zu Ihrer Information: Zukünftig erhalten Sie keine Zahlungsaufforderung mehr, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist. Die Rundfunkbeiträge setzen wir dann jeweils per Bescheid fest, mit dem ein Säumniszuschlag erhoben wird.
(http://www.loaditup.de/files/805057_qy3yugx7bw.jpg) | |||
(http://www.loaditup.de/files/805059_4t7y8b72cp.gif) | (http://www.loaditup.de/files/805064_x2yh9nrgtz.gif) |
Beispiel neuerlicher "FestsetzungsBESCHEID" (seit September 2014) (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=10972.0;attach=3645;image) Quelle: Erneut Widerspruch einlegen gegen FESTSETZUNGSBESCHEID? http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10972.msg75178.html#msg75178 |
[...] Im Vergleich zu den "Gebühren-/BeitragsBESCHEIDen" ergeben sich bei den "FestsetzungsBESCHEIDen" insbesondere folgende inhaltliche Unterschiede:
- Bezeichnung/ Übertitelung "Festsetzungsbescheid"
- Anrede manchmal personifiziert - machmal nicht personifiziert sondern allgemein "Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,"
- zusätzlicher PassusZitatDieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben.
[...]
Unverändert bleiben außerdem weitere formale Fragwürdigkeiten wie z.B.
- nicht zweifelsfreie Erkennbarkeit des Gläubigers
- fehlende Bezeichnung dessen Rechtsform ("Anstalt des öffentlichen Rechts")
- Säumniszuschlag auf den Erstbescheid/ Anfangsbescheid
und weitere u.a. am LG Tübingen behandelte, jedoch nicht abschließend und nicht für jedes Bundesland und jeden Fall geprüfte Unzulänglichkeiten, vgl. hierzu u.a.
LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.0.html
Am prinzipiellen Ablauf und der Vorgehensweise von Widerspruch & Klage scheint sich dadurch allerdings nichts grundsätzlich zu ändern - daher gilt auch weiterhin vor jeglichem Fragen oder Handeln:
[...]
Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben.besagt lediglich, dass damit "eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit gegeben" sei - nicht jedoch, dass damit die Vollstreckung eingeleitet wird oder bereits eingeleitet worden ist... ;)
Für Rückstände, die bereits mit vorangegangenen Bescheiden festgesetzt wurden, haben wir am [Datum] die Zwangsvollstreckung eingeleitet.
[...] Beispiel: Du erhältst einen Bescheid, der als normaler Brief verschickt wurde. Auf dem Bescheid ist der 16.07. als Datum angegeben. Folglich gilt der Bescheid am dritten Tag danach als bekanntgegeben. Dies wäre hier also der 19.07. Die Frist für Deinen Widerspruch beginnt somit am 20.07. um 0.00 Uhr. [...] Für Dich heißt das, dass Dein Widerspruch spätestens am 19.08. bis 23.59 Uhr eingegangen sein muss. Am 20.08. um 0.01 Uhr wäre die Frist bereits abgelaufen und Dein Widerspruch wäre nicht mehr rechtzeitig eingegangen. Es sei denn, der 19.08. wäre ein Samstag, ein Sonntag oder ein Feiertag. Dann würde sich die Widerspruchsfrist bis auf den nächsten Werktag verlängern.*Editiert, da augenscheinlich fehlerhaft von "Widerspruchsbescheid" geschrieben steht, was hier jedoch keinen Sinn ergäbe.
[...]
Wichtig für Dich zu wissen ist, dass für den rechtzeitigen Eingang Deines Widerspruchs das Eingangsdatum bei der Behörde zählt. Die Drei-Tages-Regelung findet bei Dir also keine Anwendung. Es spielt deshalb auch keine Rolle, welches Datum in Deinem Widerspruch* steht oder wann Du das Schreiben abgeschickt hast. Entscheidend ist immer das Datum, an dem Dein Schreiben bei der Behörde angekommen ist. [...]
Abs.:*ggf. ergänzen um eine "Zurückweisung", jedoch zzgl. "hilfsweisem" Widerspruch - z.B.:
__________
ggf. sog. “Beitragsnummer” _ _ _ _ _ _ _ _ _
per Post/ ggf. Einschreiben an [Adresse gem. Bescheid/ Rechtsbehelfsbelehrung]
______________________
vorab per FAX ...
(zur nachweisbaren Fristwahrung per unterschriebenem vorab-FAX mit Sendeprotokoll; danach ggf. normale Postsendung ausreichend)
vorab per Email ...
(i.d.R. nur unter bestimmten Voraussetzungen und zertifizierten Signaturen rechtskräftig)
[Ort], den [Datum]
WIDERSPRUCH gegen „Festsetzungsbescheid“
von „ARD“, „ZDF“, „Deutschlandradio“, „Beitragsservice“,
______________ [Rundfunk]
Sehr geehrte [...],
*
hiermit lege ich form- und fristgerecht- W I D E R S P R U C H -
gegen den o.g. Bescheid ein und beantrage:
1. Der Bescheid vom [Erstell-Datum] wird aufgehoben, da er mich in meinen Rechten verletzt.
2. Die Kosten dieses Widerspruchsverfahrens trägt der Widerspruchsgegner.
3. Der Vollzug wird gem. § 80 (4) VwGO ausgesetzt.
Grund: Ich kann mir die Zahlung des Betrags nicht leisten.
Die ausführliche Begründung folgt in einem gesonderten Schreiben.
Die Zulässigkeit/ Fristwahrung des Widerspruchs ist gegeben.**
Auch hierzu folgt die ausführliche Begründung in einem gesonderten Schreiben.
Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meinen grundsätzlichen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.***
Mfg
[Unterschrift]
[Vorname Name]
Antrag auf Aussetzung der Vollstreckungscheint entsprechend Erfolg gehabt zu haben
Hiermit beantrage ich die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches.
Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!
Sollte mein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist entschieden oder vor Verfahrensende Vollstreckung eingeleitet werden, werde ich umgehend und zu Ihren Kosten Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragen.
Sollte nicht innerhalb einer angemessenen Frist über meinen Widerspruch entschieden werden, werde ich direkt Anfechtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.
Für Rückstände, die bereits mit vorangegangenen Bescheiden festgesetzt wurden, haben wir am [Datum] die Zwangsvollstreckung eingeleitet....könnte eine entsprechende Entgegnung verfasst werden - der "Signalwirkung" (und der "Verwaltungsvereinfachung" wegen ;) ) mglw. separat vom eigentlichen Widerspruch gegen den aktuellen Bescheid - z.B. in Anlehnung an die entsprechenden Formulierungen unter
Sehr geehrte [...],***auf diese Passage mglw. besser verzichten, da es vermutlich sinnvoller ist, den eigentlichen Widerspruch und dieses Schreiben bzgl. der Vollstreckung von einander zu trennen, da es sich um zwei voneinander unabhängige Vorgänge handelt.
Ihren "Festsetzungsbescheid" vom TT.MM.JJJJ nehme ich zur Kenntnis und lege bereits hiermit Widerspruch gegen diesen ein. Eine ausführliche Begründung bleibt einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten.***
Mit äußerstem Befremden nehme ich Ihren Hinweis im Festsetzungsbescheid vom __.__.____ zur Kenntnis, dass Sie für "Rückstände, die bereits mit vorangegangenen Bescheiden festgesetzt" worden seien, die "Zwangsvollstreckung eingeleitet" haben.
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass ich gegen den/ die betreffenden Bescheid/e vom ... fristgemäß Widerspruch eingelegt hatte incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - welche/n ich hiermit allesamt nochmals bekräftige.
[Sollte ich den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 Abs. 4 VwGO versäumt haben, so reiche ich diesen hiermit nach. Begründung: Ich kann mir die Zahlung des Beitrags nicht leisten.]
Für diese/n Widerspruch/ Widersprüche steht/ stehen der/die mir zustehende/n rechtsmittelfähige/n Widerspruchsbescheid/e Ihrerseits noch aus.
Ihr/e Festsetzungsbescheid/e sind daher noch nicht rechtskräftig.
Daher weise ich auch etwaige zwischenzeitlich erhobene Mahngebühren in Gänze zurück.
Da die Ihnen gesetzlich zugestandene maximal dreimonatige Bearbeitungsfrist für den Widerspruchsbescheid bereits seit langem abgelaufen ist, behalte ich mir - insbesondere bei Fortsetzung der lt. Ihren Angaben bereits eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen - vor, umgehend den Rechtsweg zu beschreiten.
Eine von Ihnen etwaig eingeleitete bzw. fortgesetzte Zwangsvollstreckung werde ich in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.
Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meinen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.
Mfg
Sehr geehrte [...],
Ihren "Festsetzungsbescheid" vom TT.MM.JJJJ nehme ich zur Kenntnis und lege bereits hiermit Widerspruch gegen diesen ein. Eine ausführliche Begründung bleibt einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten.
Mit äußerstem Befremden nehme ich Ihren Hinweis zur Kenntnis, dass Sie für "Rückstände, die bereits mit vorangegangenen Bescheiden festgesetzt" worden seien, die "Zwangsvollstreckung eingeleitet" haben.
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass der/ die betreffende/n Bescheid/e mir nicht bekannt ist/ sind und offensichtlich gar nicht existiert/en - daher konnte ich gegen diese/n angeblichen Bescheid/e bisher auch noch keine Rechtsmittel einlegen.
Daher weise ich auch etwaige zwischenzeitlich erhobene Mahngebühren in Gänze zurück.
Ohne vollstreckbaren Titel ist eine Zwangsvollstreckung jedoch gar nicht möglich.
Eine von Ihnen etwaig eingeleitete bzw. fortgesetzte Zwangsvollstreckung werde ich in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.
Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meinen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.
Mfg
Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meinen grundsätzlichen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.Dies soll eben dazu dienen, den Streitwert nicht unnötig zu erhöhen -
[...] vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Sie sind der Auffassung, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verfassungwidrig sei [...] und möchten dies gerichtlich prüfen lassen [...]
Eine Verfassungswidrigkeit können wir nicht erkennen [...] usw.
Beispiel#1 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=7064.0;attach=1727;image) | Beispiel#2, S.1 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=7064.0;attach=3435;image) | Beispiel#3, S.1 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=6178.0;attach=2154;image) | ||
Beispiel#2, S.2 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=7064.0;attach=3439;image) | Beispiel#3, S.2 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=6178.0;attach=2156;image) |
"Mit unseren Erläuterungen sehen wir ihr Anliegen als geklärt an [...]"
"Wir sehen mit diesen Erläuterungen Ihr Anliegen als geklärt an [...]"o.ä.
>>> mögliche Antwort einer fiktiven Person A ;)ZitatSehr geehrte Damen und Herren,
bzgl. Ihres Schreibens vom ... stelle ich hiermit fest, dass dieses keineswegs als rechtskräftige Abhilfe bzgl. meines Widerspruchs zu werten ist, auch wenn Sie dies mit Ihrer Formulierung
"Wir sehen mit diesen Erläuterungen Ihr Anliegen als geklärt an."
gern suggerieren möchten und fordere hiermit den im Widerspruchsverfahren mir selbstverständlich zustehenden rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid ein [...].
Vorsorglich weise ich Sie hiermit auch darauf hin, dass ich etwaige Vollstreckungsversuche Ihrerseits trotz meines Widerspruchs und Antrags auf Aussetzung der Vollziehung - welchen ich hiermit hilfsweise nachreiche bzw. nochmals bekräftige, falls ich dies im Widerspruch unterlassen haben sollte - mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren werde.
Mit freundlichen Grüßen
...oder so ähnlich.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bzgl. Ihres Schreibens vom __.__.____ stelle ich hiermit fest, dass dieses noch nicht als rechtskräftige Abhilfe bzgl. meines Widerspruchs zu werten ist.
Ein rechtsmittelfähiger Widerspruchsbescheid steht noch aus.
In Ergänzung zu all meinen bisher bei Ihnen eingelegten Widersprüchen
Widerspruch vom __.__.____
Widerspruch vom __.__.____
...
reiche ich hiermit meinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach:
Ich beantrage die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches bzw. meiner Widersprüche.
Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!
Sollte mein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist entschieden oder vor Verfahrensende Vollstreckung eingeleitet werden, werde ich umgehend und zu Ihren Kosten Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragen.
Sollte nicht innerhalb einer angemessenen Frist über meinen Widerspruch entschieden werden, werde ich direkt Anfechtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.
Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meinen grundsätzlichen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
"Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid"sowie auch die regelmäßig zur Demoralisierung gedachten abschlägigen (aber verkürzten) Ausführungen bzgl. eines mit dem Widerspruch gestellten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung
Es besteht eine unbedingte gesetzliche Pflicht zur Zahlung der geschuldeten Rundfunkbeiträge. (§§2 Abs . 1, 5 Abs. 1 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Selbst bei einem Widerspruch und einer Klage gegen einen Beitragsbescheid sind die Rundfunkbeiträge weiterhin zu zahlen. Beide Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung (§80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung).liefern bei einer entsprechenden Abfrage der Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums
[...] Nach bisheriger Auffassung "muss" man auf dieses eher lapidare Schreiben zwar nicht zwingend reagieren, da ohne Rechtsbehelfsbelehrung und somit nur bedingt bis gar nicht rechtlich relevant, sondern eher informativ...
...dennoch weiß man nicht genau, welch fieser juristischer Trick sich dahinter ggf. verbergen könnte.
Insbesondere geht es ja auch darum, eine nach den Erfahrungen des Forums gar nicht mal so seltene Vollstreckung trotz Widerspruch möglichst vorbeugend zu verhindern.
Eine fiktive Person P könnte daher in solch einem Fall etwas ähnliches geschrieben haben wie z.B.ZitatSehr geehrte Damen und Herren,
bzgl. Ihres Schreibens vom ... stelle ich hiermit fest, dass dieses keineswegs als rechtskräftige Abhilfe bzgl. meines Widerspruchs zu werten ist, auch wenn Sie dies mit Ihrer Formulierung
"Erhalten wir innerhalb der nächsten vier Wochen keine Mitteilung, gehen wir davon aus, dass sich Ihr Widerspruch erledigt hat"
gern suggerieren möchten und fordere hiermit den im Widerspruchsverfahren mir selbstverständlich zustehenden rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid ein, auch wenn ich dies nicht müsste.
Es bleibt Ihnen auch unbenommen, dennoch weiterhin auf die Erstellung eines rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheids zu verzichten.
Vorsorglich weise ich Sie hiermit jedoch darauf hin, dass ich etwaige Vollstreckungsversuche Ihrerseits trotz meines Widerspruchs und Antrags auf Aussetzung der Vollziehung mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren und ggf. den direkten Klageweg beschreiten werde.
Ihre Ausführungen, dass
"selbst bei einem Widerspruch und einer Klage [...] die Rundfunkbeiträge weiterhin zu zahlen" seien, da "beide Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung haben" sind unerheblich, denn genau aus diesem Grunde hatte ich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt und bekräftige diesen daher nochmals:
Ich beantrage die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches bzw. meiner Widersprüche.
Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!
Sollte mein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist entschieden oder vor Verfahrensende Vollstreckung eingeleitet werden, werde ich umgehend und zu Ihren Kosten Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragen.
Sollte nicht innerhalb einer angemessenen Frist über meinen Widerspruch entschieden werden, werde ich direkt Anfechtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.
Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meinen grundsätzlichen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
(http://www.gez-abschaffen.de/Neu2014/zweiter-widerspruchsbescheid-umschlag.jpg) | |||||||||
(http://www.gez-abschaffen.de/Neu2014/zweiter-widerspruchsbescheid-seite-1.jpg) | (http://www.gez-abschaffen.de/Neu2014/zweiter-widerspruchsbescheid-seite-2.jpg) | (http://www.gez-abschaffen.de/Neu2014/zweiter-widerspruchsbescheid-seite-3.jpg) | (http://www.gez-abschaffen.de/Neu2014/zweiter-widerspruchsbescheid-seite-4.jpg) |
ACHTUNG:
Bewusstes Ignorieren von tatsächlich zugegangenen Bescheiden - egal ob formal korrekt zugestellt oder nicht - wird im Forum NICHT diskutiert, da die Folgen (im Zweifel Zwangsvollstreckung) hier im Forum leidlich bekannt sind, einen Rattenschwanz nach sich ziehen und für solcherlei Experimente ohne Not im Forum keine Kapazitäten bestehen.
Siehe zu den möglichen Konsequenzen u.a. unter
Schnelleinstieg
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Danke für das Verständnis und die konsequente Berücksichtigung.
[...] falls dies ein "normaler Brief" war hat Person A keine Monatsfrist einzuhalten:
Widerspruchsbescheide müssen zugestellt werden, nur dann beginnt die Frist zu laufen!
Achtung! Bitte vor dem Schaden klug sein!
Diesen Hinweisen kann nicht uneingeschränkt zugestimmt werden!
Die langjährige Erfahrung lehrt:
a) Wird - vollkommen unabhängig von der Art der "Zustellung" - innerhalb des Monats nach Zugang Klage eingelegt, so stehen die Chancen gut, dass ARD-ZDF-GEZ das jeweilige Beitragskonto mit einer "technischen Sperre" versehen und - unabhängig davon, ob ein etwaig gestellter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt wurde - die Vollziehung stillschweigend aussetzen bis zum Ende des Verfahrens.
b) Wird - vollkommen unabhängig von der Art der "Zustellung" - innerhalb des Monats nach Zugang keine Klage eingelegt, so stehen die Chancen "gut", dass ARD-ZDF-GEZ danach binnen Wochen eine Mahnung senden und sich damit der Vorgang schon auf der Schiene der Vollstreckung befindet - und das ist wahrhaftig kein Zuckerschlecken, sondern ein Spießrutenlauf ohne Ende mit regelmäßig zweiwöchigen Fristsetzungen und äußerst ungewissem bzw. i.d.R. negativem Ausgang wie Eintrag ins Schuldnerverzeichnis und ggf. Pfändung.
Merke:
Wenn die Vollstreckung einmal eingeleitet ist, wird diese von ARD-ZDF-GEZ nach bisheriger Erfahrung - i.d.R. mit Rückendeckung durch die örtlichen Vollstreckungsstellen und Vollstreckungsgerichte - emotions- und gnadenlos durchgezogen.
Ob das jeweils zuständige Verwaltungsgericht "Recht und Gesetz" folgt und die Klagefrist als nicht begonnen erachtet, wenn der Widerspruchsbescheid nicht förmlich zugestellt sondern nur mit normaler Briefpost zugesendet wird, steht ebenso in den Sternen.
Im dümmsten Fall schwächt man seine eigene Rechtsposition auf unnötige Art und Weise, wenn man nach Erhalt des Widerspruchsbescheides nicht innerhalb der angegebenen Frist die Rechtsmittel einlegt.
Wie oben durch "DumbTV" bereits geschildert, ist die fristgerechte Einreichung eines weitestgehend unbegründeten KlageANTRAGs kein Hexenwerk - siehe u.a. unter
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424
Alles andere folgt dann "gemächlich" und mit deutlich stärkerer Rechtsposition.
Daher ACHTUNG!
Wer leichtsinnig und ohne jegliche Not die Überschreitung der Klagefrist und somit den Vollstreckungsvorgang bewusst riskiert, wird im Forum keine Unterstützung finden, da wir für solche unnötigen Hochrisiko-Spiele keinerlei Kapazitäten haben.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Alle Angaben ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!
[...]
Abs.:***Prozesskostenhilfe kann eigentlich jeder erst einmal beantragen, egal ob man die dann zugesendeten Unterlagen zur "Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse" ausfüllt oder nicht - und auch egal ob man die Unterlagen ausfüllt und die PKH aus finanziellen Gründen nicht bewilligt wird.
__________ __________
__________________ __
_ _ _ _ _ _____________
ggf. sog. “Beitragsnummer” _ _ _ _ _ _ _ _ _
per Post/ ggf. Einschreiben an [zuständiges Verwaltungsgericht gem. Rechtsbehelfsbelehrung]
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vorab per FAX ...
(zur nachweisbaren Fristwahrung per unterschriebenem vorab-FAX mit Sendeprotokoll; danach ggf. normale Postsendung ausreichend)
vorab per Email ...
(i.d.R. nur unter bestimmten Voraussetzungen und zertifizierten Signaturen rechtskräftig)
[Ort], den [Datum]
Klageantrag gegen „Widerspruchsbescheid“
von „ARD“, „ZDF“, „Deutschlandradio“, „Beitragsservice“,
______________ [Rundfunk]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich form- und fristgerecht- K L A G E -
gegen den o.g. Bescheid ein und beantrage:
1. Der Bescheid vom [Erstell-Datum] wird aufgehoben,
da er mich in meinen Rechten verletzt. (Streitwert ___,__€)*
2. Die Kosten dieses Klageverfahrens trägt der Klagegegner.
3. Für das Verfahren wird Prozesskostenhilfe gewährt.***
Die Begründung folgt in gesondertem Schriftsatz.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Vorname Name
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Befremden nehme ich Ihr Schreiben "Mahnung" vom ... zur Kenntnis.
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass ich gegen den/ die darin erwähnte/n Bescheid/e vom ... fristgemäß Widerspruch eingelegt hatte incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - welche/n ich hiermit allesamt nochmals bekräftige.
[Sollte ich den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 Abs. 4 VwGO versäumt haben, so reiche ich diesen hiermit nach. Begründung: Ich kann mir die Zahlung des Beitrags nicht leisten.]
Für diese/n Widerspruch/ Widersprüche steht/ stehen der/die mir zustehende/n rechtsmittelfähige/n Widerspruchsbescheid/e Ihrerseits noch aus.
Ihr/e Festsetzungsbescheid/e sind daher noch nicht rechtskräftig.
Daher weise ich auch die in der "Mahnung" enthaltene/n Mahngebühr/en in Gänze zurück.
Alle erfolgten Widersprüche sind zulässig und begründet.
[entweder - um sich weiteren Sachvortrag zu sichern und nicht zu schnell einen Widerspruchsbescheid zu erhalten]
Meine individuelle Sachlage erfordert ergänzenden Sachvortrag, der für die korrekte Bearbeitung meines Widerspruchs unerlässlich ist. Die entsprechenden Informationen gehen Ihnen in Kürze mit separatem Schreiben zu.
Auch für die Begründung meines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung geht Ihnen noch eine ausführliche Begründung in gesondertem Schriftsatz zu.
Bei Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen behalte ich mir vor, umgehend den Rechtsweg zu beschreiten.
[oder - falls schon alles gesagt ist und man den Widerspruchsbescheid ersehnt]
Da die Ihnen gesetzlich zugestandene maximal dreimonatige Bearbeitungsfrist für den Widerspruchsbescheid bereits seit langem abgelaufen ist, behalte ich mir - insbesondere bei Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen - vor, umgehend den Rechtsweg zu beschreiten.
Eine von Ihnen etwaig eingeleitete Zwangsvollstreckung werde ich in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.
Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meinen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Befremden nehme ich Ihr Schreiben vom ... zur Kenntnis, in welchem Sie die "Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen" mir unerklärlicher Forderungen ankündigen.
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass in Ihrem Schreiben erwähnte/r Bescheid/e vom ... mir nicht bekannt ist/ sind und offensichtlich gar nicht existiert/en - daher konnte ich Ihre Forderungen auch bislang weder prüfen noch begleichen.
Ohne vollstreckbaren Titel ist eine Zwangsvollstreckung zudem rechtlich nicht zulässig.
Eine von Ihnen etwaig eingeleitete Zwangsvollstreckung würde ich unter diesen Umständen mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.
Es bleibt Ihnen unbenommen, mir Ihre Forderungen mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid überhaupt erst einmal bekanntzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
ältere, mglw. nicht mehr so geeignete Version:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Befremden nehme ich Ihr Schreiben "Mahnung" vom ... zur Kenntnis.
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass in der "Mahnung" [...] erwähnte/r Bescheid/e vom ... mir nicht bekannt ist/ sind und offensichtlich gar nicht existiert/en - daher konnte ich gegen diese/n angeblichen Bescheid/e bisher auch noch keine Rechtsmittel einlegen.
Daher weise ich auch die in der "Mahnung" enthaltene/n Mahngebühr/en in Gänze zurück.
Ohne vollstreckbaren Titel ist eine Zwangsvollstreckung jedoch gar nicht möglich.
Eine von Ihnen etwaig eingeleitete Zwangsvollstreckung werde ich daher mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Befremden nehme ich Ihr Schreiben "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" vom ... zur Kenntnis.
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass ich gegen den darin erwähnten Bescheid vom ... fristgemäß Widerspruch eingelegt hatte incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - welchen ich hiermit nochmals bekräftige.
[Sollte ich den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 Abs. 4 VwGO versäumt haben, so reiche ich diesen hiermit nach, da ich mir die Zahlung des Beitrags nicht leisten kann.]
Für diesen Widerspruch steht der mir zustehende rechtsmittelfähige Widerspruchsbescheid Ihrerseits noch aus.
Ihr/e Festsetzungsbescheid/e sind daher noch nicht rechtskräftig.
Daher weise ich auch jedwede Mahngebühr/en in Gänze zurück.
Alle erfolgten Widersprüche sind zulässig und begründet.
Da die Ihnen gesetzlich zugestandene maximal dreimonatige Bearbeitungsfrist für den Widerspruchsbescheid bereits seit langem abgelaufen ist, behalte ich mir - insbesondere bei Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen - vor, umgehend den Rechtsweg zu beschreiten.
Eine von Ihnen etwaig eingeleitete Zwangsvollstreckung werde ich mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.
Zudem fordere ich Sie auf, von zukünftigen weiteren Festsetzungen abzusehen, solange nicht abschließend über meinen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Befremden nehme ich Ihr Schreiben vom ... zur Kenntnis, in welchem Sie die "Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen" mir unerklärlicher Forderungen ankündigen.
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass in Ihrem Schreiben erwähnte/r Bescheid/e vom ... mir nicht bekannt ist/ sind und offensichtlich gar nicht existiert/en - daher konnte ich Ihre Forderungen auch bislang weder prüfen noch begleichen.
Ohne vollstreckbaren Titel ist eine Zwangsvollstreckung zudem rechtlich nicht zulässig.
Eine von Ihnen etwaig eingeleitete Zwangsvollstreckung würde ich unter diesen Umständen mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.
Es bleibt Ihnen unbenommen, mir Ihre Forderungen mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid überhaupt erst einmal bekanntzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
ältere, mglw. nicht mehr so geeignete Version
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Befremden nehme ich Ihr Schreiben "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" vom ... zur Kenntnis.
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass in der "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" [...] erwähnte/r Bescheid/e vom ... mir nicht bekannt ist/ sind und offensichtlich gar nicht existiert/en - daher konnte ich gegen diese/n angeblichen Bescheid/e bisher auch noch keine Rechtsmittel einlegen.
Daher weise ich auch jedwede Mahngebühr/en in Gänze zurück.
Ohne vollstreckbaren Titel ist eine Zwangsvollstreckung jedoch gar nicht möglich.
Eine von Ihnen etwaig eingeleitete Zwangsvollstreckung werde ich daher mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.
Mit freundlichen Grüßen
(http://www.loaditup.de/files/826966_7xreh87ns4.jpg) |
(http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=11397.0;attach=3779;image) (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=11397.0;attach=3781;image) | (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=11397.0;attach=3783;image) | |
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Vergleichsweise "neues" Vollstreckungsersuchen des MDR von Anfang Januar 2015...Quelle:
...mit neuerdings diversen offenkundigen Änderungen/ formalen Korrekturen bzgl. der
bereits mehrfach gerichtlich gerügten formalen Unzulänglichkeiten - insbes. Gläubigerkennung.
[...]
"alt" "neu" (http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/topic_13065_Vollstreckungsersuchen_neu/vollstreckungsersuchen_alt_s1_800x600.jpg) (http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/topic_13065_Vollstreckungsersuchen_neu/Vollstreckungsersuchen_MDR_01-2015_Formanpassungen1_anonym.jpg) (http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/topic_13065_Vollstreckungsersuchen_neu/vollstreckungsersuchen_alt_s2_800x600.jpg) (http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/topic_13065_Vollstreckungsersuchen_neu/Vollstreckungsersuchen_MDR_01-2015_Formanpassungen2_anonym.jpg) (http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/topic_13065_Vollstreckungsersuchen_neu/vollstreckungsersuchen_alt_s3_800x600.jpg) (http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/topic_13065_Vollstreckungsersuchen_neu/Vollstreckungsersuchen_MDR_01-2015_Formanpassungen3_anonym.jpg)
Falls es zu Vollstreckungen kommt, sollte man sich in jedem Fall neben der Tübinger Entscheidung auch mit den Vollstreckungsgrundlagen des eigenen Bundeslandes vertraut machen. Diese sind in den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen der Länder (http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvollstreckungsgesetz_%28Deutschland%29#Landesrecht) zu finden.
Für Baden-Württ. gibt es klare formale Anforderungen an den Vollstreckungsauftrag der an den GV geht - § 15a Abs. 4 LVwVG (http://dejure.org/gesetze/LVwVG/15a.html) - das ist leider nicht überall so. Trotzdem lassen sich Teile der Begründung der Tübinger Entscheidung übertragen, aber nicht alles.
Zudem ist es ein Unterschied, ob es sich um
- den GV des Amtsgerichts handelt,
- den Vollstreckungsbeamten der Kommune oder
- das Finanzamt (einschl. Zoll).
Im letzteren Fall darf man sich ergänzend auch noch mit der Abgabenordnung beschäftigen, ansonsten mit der ZPO.
Eine Wohnungsdurchsuchung ist sehr unwahrscheinlich, der Weg über die Erzwingung der EV oder einer Kontopfändung/Gehaltspfändung ist für den Gläubiger und den Vollstrecker einfacher. Der GV bekommt die Daten ab 500 € Rückstand raus, eine Anfrage nach § 802l ZPO (http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__802l.html) macht es möglich. Das Finanzamt kommt auch schon darunter an die Daten. Die Fallzahlentwicklung der Kontoabrufe (http://de.wikipedia.org/wiki/Kontenabruf#Fallzahlenentwicklung_2005.E2.80.932012) zu lesen ist auch interessant, die GV'en sind noch nicht dabei, da die sich erst seit 01.01.2013 bedienen dürfen.
Sehr geehrte...,Dies dann sinnvollerweise per unterschriebenem FAX vorab mit Sendeprotokoll an ARD-ZDF-GEZ
mit Befremden nehme ich ein Schreiben der örtlichen Vollstreckungsstelle vom ... zur Kenntnis.
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass darin erwähnte/r Bescheid/e vom ... mir nicht bekannt ist/ sind und offensichtlich gar nicht existiert/en - daher konnte ich Ihre Forderungen bislang weder prüfen noch begleichen.
Ohne vollstreckbaren Titel ist eine Zwangsvollstreckung zudem rechtlich nicht zulässig.
Ich fordere Sie hiermit auf, die offenkundig eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unverzüglich einzustellen und zurückzuziehen und erwarte Ihre diesbezügliche Bestätigung bis spätestens zum ...
Sollten Sie dessen unbeirrt an der Zwangsvollstreckung festhalten, werde ich diese in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.
Es bleibt Ihnen unbenommen, mir Ihre Forderungen mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid überhaupt erst einmal bekanntzugeben.
MfG
ältere, nicht zwingend "erfolgreichere" Passagen:
...daher konnte ich gegen diese/n angeblichen Bescheid/e bisher auch noch keine Rechtsmittel einlegen.
Daher weise ich auch jedwede Mahngebühr/en in Gänze zurück.
Sehr geehrte...,
mit äußerstem Befremden nehme ich Kenntnis von einer "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" durch meine örtliche Vollstreckungsstelle, welche offenkundig auf einem Vollstreckungsersuchen Ihrer Stelle beruht.
Ich fordere Sie hiermit in aller Bestimmtheit auf, dieses Vollstreckungsersuchen unverzüglich zurückzuziehen, die Vollstreckungsmaßnahmen einzustellen und stattdessen Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass ich gegen *alle* bisherigen Bescheide jeweils fristgemäß Widerspruch eingelegt hatte incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - welche ich hiermit allesamt nochmals bekräftige.
Hilfsweise stelle ich hiermit nochmals Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 Abs. 4 VwGO für alle meine bisherigen Widersprüche, da ich mir die Zahlung des Betrags nicht leisten kann.
Für alle bisherigen Widersprüche stehen die mir gesetzlich zustehenden rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheide Ihrerseits seit Monaten aus!
Ihre "Gebühren-/ Beitrags-" bzw. "Festsetzungsbescheide" sind daher noch nicht rechtskräftig.
Daher weise ich auch etwaige Mahngebühren vollumfänglich zurück.
Alle erfolgten Widersprüche sind zulässig und begründet.
Da die Ihnen gesetzlich zugestandene maximal dreimonatige Bearbeitungsfrist für die Widerspruchsbescheide bereits seit langem abgelaufen ist, behalte ich mir - insbesondere bei tatsächlicher Einleitung bzw. Fortsetzung von Vollstreckungsmaßnahmen - vor, umgehend den Rechtsweg zu beschreiten.
Von Ihnen etwaig eingeleitete bzw. fortgesetzte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werde ich in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.
Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meine Widersprüche in der Hauptsache entschieden worden ist.
MfG
(http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/Ablauf_Beispielablauf/PfaenVerf_BE1v3.jpg) | (http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/Ablauf_Beispielablauf/PfaenVerf_BE2v3.jpg) | (http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/Ablauf_Beispielablauf/PfaenVerf_BE3v3.jpg) |
(http://www.loaditup.de/files/826976_rq2q5f8b94.jpg) | (http://www.loaditup.de/files/826977_gvt7hqcmwh.jpg) |
Sehr geehrte...,
mit Befremden nehme ich Ihre "Pfändungs- und Einziehungsverfügung" vom ... zur Kenntnis.
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass mir darin aufgeführte Forderungen bislang (immer) noch nicht mit Verwaltungsakt bekanntgegeben wurden bzw. darin erwähnte/r Bescheid/e vom ... mir (weiterhin) nicht bekannt ist/ sind und offensichtlich gar nicht existiert/en - daher konnte ich Ihre Forderungen bislang weder prüfen noch begleichen.
Ohne vollstreckbaren Titel ist eine Zwangsvollstreckung zudem rechtlich nicht zulässig.
Ich fordere Sie hiermit auf, die offenkundig eingeleitete Pfändung unverzüglich einzustellen und Ihre "Pfändungs- und Einziehungsverfügung" zurückzuziehen und erwarte Ihre diesbezügliche Bestätigung bis spätestens zum ...
Sollten Sie dessen unbeirrt an der unrechtmäßigen Pfändung festhalten, werde ich diese in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.
Es bleibt Ihnen unbenommen, mir Ihre Forderungen mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid überhaupt erst einmal bekanntzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
[...]
Hinweis zur Frist/ Vermeidung weiterer Bescheide:
Nach bisherigen Erkenntnissen scheint es sich zu empfehlen, nicht die gesamte Frist verstreichen zu lassen, sondern ggf. schon ~2 Wochen vor Fristablauf Widerspruch einzulegen, da anderenfalls das Risiko steigt, dass parallel schon ein weiterer "Festsetzungsbescheid" erlassen wird, gegen welchen erneut Widerspruch eingelegt werden muss und welcher den Streitwert einer zukünftigen Klage ungünstigstenfalls über 500€ (oder mehr) treibt und damit dann erhöhte Verfahrenskosten verursacht. Durch rechtzeitigen/vorzeitigen Widerspruch mit entsprechender Anmerkung, dass die "weitere Bescheidung ausgesetzt bleibt bis zur abschließenden Entscheidung in der Hauptsache", kann dies bestenfalls verhindert werden.
[...]
Siehe auch weitere aktuelle minimale und erweiterte Kurz-Varianten
Kurz-Widerspruch (unbegründet) + handschriftl. direkt auf Bescheid-Ausdruck
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26122.0.html
gern auch "flankierend" begleitet durch
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.0.html
sowie auch
Auskunftsbegehr ü. Kreis d. Bevollmächtigten d. LRA & Umfang d. Vollmachten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26720.msg167797.html#msg167797
und gesondert thematisierte Datenauskunftsanfragen.
[...]
[...]
Achtung - erste Hinweise/ "Zwischenfazit" bzgl. Anfrage-Schreiben basierend auf dem neuem Meldedatenabgleich 2018
Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28036.msg178626.html#msg178626
Dies betrifft auch die Schreiben aufgrund von Umzügen und dabei erfolgender "anlassbezogener Meldedatenübermittlung" an ARD-ZDF-GEZ.
Sowie auf die Anfrage-Schreiben folgende "AnmeldeBESTÄTIGUNG/ ZahlungsAUFFORDERUNG/ ZahlungsERINNERUNG"
Meldedatenabgleich 2018 > Anmeldebestät./ Zahlungsaufford. > Reagieren? Wie?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30606.0.html
mögliche folgende Gegenreaktion/en
"Anmeldebestätigung und Zahlungsaufforderung" - mögl. Reaktion/en an BS/LRA
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30607.0.html
[...]
ACHTUNG! Aktuelle ERFOLGSMELDUNGEN!!!
Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download) (Beschluss 06/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27736.0.html
Targobank wegen unzulässiger Zahlung einer "NDR-Kontopfändung" verurteilt (Urteil 09/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30858.0.html
Querverweis aus aktuellem Anlass:
Urteil: Keine Vollstreckung von Mahngebühren (02/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30118.0.html
Mahngebühren des Rundfunks sind nicht vollstreckbar (10/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29014.0.html
Jedoch scheint es - noch nicht ganz konsistente - Bemühungen seitens der "Rundfunkanstalten" zu geben, dieses Problem mit der (bislang fehlenden) Festsetzung von Mahngebühren zu beheben - siehe u.a. unter
NDR - neue Mahnschreiben mit Festsetzung von Mahngebühren + Rechtsbehelf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31773.0.html
[...]
Mögliche Reaktion, insbesondere, wenn schon länger "erfasst" bzw. keine Gefahr besteht, "schlafende Hunde zu wecken":
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31781.0.html
Detaillierte Umsatzaufstellung zum "Beitragskonto"/ zur "Wohnung" anfordern?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32289.0.html
sowie "vorsorglich"
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg198057
da dies u.U. Folgeschreiben vorerst unterbinden könnte, solange die jeweilige Rundfunkanstalt (bundesgesetzwidrig) keine Barzahlung entgegennimmt.
+ ggf. auch
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.0.html
Auskunftsbegehr ü. Kreis d. Bevollmächtigten d. LRA & Umfang d. Vollmachten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26720.0.html
und ergänzend ggf. auch
Weihnachtsgrüße an “Beitragsservice”: Systemkollaps durch DSGVO (Steinhöfel)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32829.0.html
Aber: Keine abschließende Widerspruchsbegründung ohne Akteneinsicht ;)
Akteneinsicht > Rundfunkanstalt, Gericht - allgem. Hinweise/ Erfahrungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33523.0
Aber: Keine abschließende Klagebegründung ohne Akteneinsicht ;)
Akteneinsicht > Rundfunkanstalt, Gericht - allgem. Hinweise/ Erfahrungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33523.0
Zu [...] bereits existierenden höherinstanzlichen Urteilen insbes. bzgl.
Nachweis der Bekanntgabe/ Bestreiten des Zugangs etc. siehe u.a. unter
hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13736.0
einschl. einer diese jahrzehntelange ständige höchstrichterliche Rechtsprechung nunmehr auch bei nicht zugegangenen Rundfunkbeitrags-Schreiben komprimiert anwendende aktuelle Entscheidung eines Verwaltungsgerichts unter
Vollstr.-Einstellg. wg. fehl. Voraussetz./ fehl. Zugangsnachw. von Briefpost (05/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33720.0
Aktuelle Ergänzung 06/2020 - siehe neuen Thread unter
rechtsunverbindl. Schr. v. "BS" auf Widerspr./Anträge > Reaktions-Beispiele
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33861.0
Aus aktuellem/ noch anhaltendem Anlass der "Corona"-Lage:
Ausnahmezustand/Epidemie: antragsgem. Verhandl.-/Terminsaufhebung wg. Corona
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34118.0
basierend auf
Ausnahmezustand/Epidemie: Gerichte > eingeschränkte Tätigkeit [Übersicht]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33505.0
Ausnahmezustand/Epidemie: Wahrung der Öffentlichkeit bei mdl. Verhandlung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33490.0