gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: der AnstaltsSchreck am 08. Januar 2017, 11:15

Titel: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: der AnstaltsSchreck am 08. Januar 2017, 11:15
Edit "Bürger" - wichtige Änderungen/ Aktualisierungen 13.01.2017
siehe Anmerkungen am Ende dieses Beitrags!

----------


Jeder, der auf diesen Seiten unterwegs ist, kennt gewiss die Situation: Man wird vom Beitragsservice (BS) angeschrieben, erhält (ggf. auch zwangsweise) ein Kundenkonto und soll durch den Rundfunkbeitrag zur Finanzierung des Rundfunks herangezogen werden (nebenbei bemerkt zählt dieses Rundfunkfinanzierungssystem weltweit zu den teuersten überhaupt). Wer sich dagegen wehrt oder das Rundfunkangebot aus eigener Entscheidung oder aus persönlicher Überzeugung ablehnt, wird abgemahnt, mit Säumnisgebühren abgestraft oder muss ggf. sogar eine Zwangsvollstreckung über sich ergehen lassen. Trotz erheblicher Bedenken bezüglich der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags und trotz zahlreicher individueller Begründungen unter Angabe plausibler Argumente und Motive wird dieses System von Seiten der Politik und der Gerichte derzeit noch weitestgehend gestützt (bis auf eine wenige Ausnahmen). Die Botschaft, die hierbei vermittelt wird, ist relativ klar: Der BS fordert, der Bürger hat zu zahlen.

Vielleicht ist es daher nun auch mal an der Zeit, diesen Spieß ein wenig umzudrehen. Was uns der BS in seinen Informationsschreiben und Drohbriefen i.d.R. nämlich nicht mitteilt, ist, dass wir als Bürger neben gewissen Pflichten auch diverse Rechte besitzen, an denen auch der BS und die jeweilige Landesrundfunkanstalt (LRA) gebunden sind. In diesem Zusammenhang soll auf das Datenschutzrecht hingewiesen werden:

Vielen wird wahrscheinlich nicht bewusst sein, dass der Rundfunk datenschutzrechtliche Anforderungen zu erfüllen und zu gewährleisten hat. Dazu ist er aber gesetzlich verpflichtet, insbesondere wenn wir als Bürger eine Auskunft einfordern und unser Recht auf Datenschutz auch aktiv geltend machen. Einmal im Jahr kann i.d.R. eine Person XY bei einer entsprechenden Stelle eine umfangreiche Datenauskunft einfordern. Ignoriert diese Stelle jedoch berechtigte Datenschutzanforderungen, kann beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten Beschwerde eingelegt werden und ggf. auch Klage wegen Nichtbeachtung des Datenschutzes oder mögliche Rechtsverstöße eingereicht werden. Letzteres könnte die verantwortliche Stelle ziemlich hart treffen, da Bußgeldforderungen ggf. verhängt werden und Schadenersatzansprüche vom Betroffenen geltend gemacht werden können. Mit diesen gesetzlichen Anforderungen kann und sollte daher auch der Rundfunk nicht beliebig umgehen, da es sich um eine gesetzliche Pflicht handelt.

Was bringt das Ganze?
Gewiss wird durch diese Handlungsmöglichkeit nicht der Rundfunkbeitragszwang abgeschafft oder gar der RBStV aufgehoben. Aber folgende potentielle Vorteile und fiktive Möglichkeiten könnten sich hieraus konkret ergeben:

Wenn sich nun viele fiktive Personen dazu entschließen sollten, ihre Datenschutzrechte unmittelbar einzufordern, dann könnte der BS und die LRA durchaus ins Schwitzen geraten. Man stelle sich nur mal vor, wenn bei all diesen Stellen plötzlich körbeweise Briefe eingehen sollten und all die Datenschutzanfragen innerhalb der vorgegebenen Frist beantwortet werden sollen.

Laut Jahres- bzw. Geschäftsbericht des BS befanden sich die bisherigen Datenschutzanfragen (2014: 1.017 und 2015: 778) in der Vergangenheit für den BS allerdings eher auf einem recht entspannten Niveau. Der BS schreibt nämlich selbst, dass ''die Gesamtzahl der Anfragen oder Beschwerden zu Fragen des Datenschutzes (...) nach wie vor als gering zu bewerten'' sind und sich ''somit im unkritischen Bereich'' bewegen.
Diese Anmerkungen könnte man aus meiner Sicht nun fast schon als eine Einladung betrachten,  mehr aktives Engagement zu zeigen und von unserem Datenschutzrecht aktiv Gebrauch zu machen.

Wenn, sagen wir mal, rein hypothetisch nur 1 Promille der derzeitigen Rundfunkbeitragsgegner aus eigener Entscheidung heraus den BS und die LRA wegen den Datenschutz anschreiben würden, dann könnte dies gerade zu Beginn des neuen Jahres ein mögliches Potential mit Signalwirkung entfalten, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger aufwachen, das bestehende System in Frage stellen und diesem nicht mehr uneingeschränkt Folge leisten. In diesem Sinne bleibt zu hoffe, dass im Jahr 2017 ein Feuerwerk für unsere Freiheit gemeinsam entfacht werden kann.

Ach ja, zu Punkt 5 möchte ich noch kurz ergänzen, dass zumindest eine aus meiner Sicht mangelnde Beachtung des Datenschutzes offensichtlich bereits gang und gäbe ist. Vergleicht mal dazu die euch zugewiesene Beitragsnummer mit den Zahlen im Brieffenster, der vom BS an euch adressierten Schreiben. In vielen Fällen ist die Beitragsnummer nämlich für jedermann öffentlich sichtbar und könnte somit auch von Unbefugten missbraucht werden.

Mich wundert es daher, wie der BS behaupten kann: ''Datenschutzverstöße wurden nicht festgestellt.'' Ist dies tatsächlich noch niemanden aufgefallen? Nun denn, vielleicht ist jetzt ja der richtige Zeitpunkt gekommen, dagegen Einspruch zu erheben.


Falls Du bzw. Sie diese Informationen begrüßen und als hilfreich erachten, dann können der Link und die Infos gerne mit dem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis geteilt oder in anderer Form verbreitet werden.

Der fiktive Entwurf im Anhang kann selbstverständlich frei verwendet und modifiziert werden. Er ist somit als "open source" für die Community anzusehen und steht unter der Creative-Commons-Lizenz ohne die sonst üblichen Lizenzbedingungen (CC0). Ein Dank geht an dieser Stelle auch an LeckGEZ, der unter folgendem Link wertvolle Anstöße gab:

Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16273.0.html


Last but not least:

All diese Angaben erfolgen ohne jegliche Gewähr und stellen selbstverständlich auch keine Rechtsauskunft dar, zu der ich im Übrigen auch nicht befugt wäre. Es handelt sich lediglich um eine persönliche Meinungsäußerung und Anregung, sich mit den eigenen Datenschutzrechten auseinanderzusetzen und davon ggf. auch wirksam Gebrauch zu machen. Zu diesem Zweck dient auch der fiktive Entwurf bzw. die Orientierungsgrundlage im Anhang. Ich rufe auch niemanden zu einer bestimmten Handlungsweise auf, denn ich glaube fest daran, dass jeder Mensch befähigt sein sollte, eigenständig und eigenverantwortlich aus freiem Willen heraus zu handeln. Jeder kann und sollte die Rechtsgrundlagen am besten selbst überprüfen (im Entwurf findet ihr bereits ein paar entsprechende Hinweise). Sollte etwas nicht stimmen oder korrekturbedürftig sein, wäre ich für entsprechende Angaben und Hinweise dankbar.



der AnstaltsSchreck


Edit "Bürger" - wichtige Änderungen/ Aktualisierungen 13.01.2017:
Der bereitgestellte Entwurf wurde vom Threadersteller noch einmal wesentlich überarbeitet, ergänzt und verbessert - siehe aktuelle Anhänge.
Zu den vorgenommenen Veränderungen siehe bitte die Hinweise des Verfassers unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21571.msg138505.html#msg138505
Alle Nutzer sollten ebenfalls beachten, dass wertvolle Zusatzinformationen sowie ein weiteres fiktives Musterschreiben als mögliche Reaktion auf ein Antwortschreiben des Beitragsservice oder der Landesrundfunkanstalt im weiteren Threadverlauf abrufbar sind und diskutiert werden.
Alle Angaben ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: Bürger am 08. Januar 2017, 20:18
Edit "Bürger":
aktualisierte Version v. 13.01.2016 gem. Einstiegsbeitrag

----------

Vielen Dank an @der AnstaltsSchreck für diese Initiative, die so ähnlich schon seit langem auf der ToDo-Liste steht, es bislang jedoch leider aufgrund der Vielzahl akuter Probleme mit dem sog. "Rundfunkbeitrag" nicht zur Realisierung geschafft hat.

Und in der Tat, sollte dies als "Aktion" vorangetrieben werden.
Hierzu die entsprechenden "Hebel" vielleicht in den kommenden Tagen/ Wochen...

Hier noch der Übersicht, schnelleren Erfassbarkeit und direkteren, zielgerichteten Diskussion halber der Inhalt des oben vorgeschlagenen Beispiel-Schreibens
(siehe dortige PDF- und DOC-Version im Anhang)

Zitat
Vorname Name
Straße
PLZ Ort


ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
z.H. Datenschutzbeauftragte/n
50439 Köln
und/oder alternativ die zuständige Landesrundfunkanstalt)

(weiteres Schreiben auch an:
- Rundfunkbeauftragte/n für den Datenschutz beim XXX (Name der zuständigen Landesrundfunkanstalt)
- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice XXX (Name der zuständigen Landesrundfunkanstalt)

und ggf. auch optional an:
- Datenschutzbeauftragte/n von Deutschlandradio: Raderberggürtel 40, 50968 Köln
- Datenschutzbeauftragte/n beim ZDF: ZDF-Straße 1, 55127 Mainz)


Hinweis: Alle entsprechenden Anschriften, Namen und weitere Kontaktmöglichkeiten der jeweils zuständigen Datenschutzbeauftragten können eingesehen werden unter:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html;jsessionid=56EF14912CA4CBD6B2A03DCE2F155C36.1_cid344

Idealerweise kann jedes einzelne Schreiben geringfügig abgewandelt oder individualisiert werden!



Angebliche Beitragsnummer:  xxxxxxxx

Ort und Datum

                        
Sehr geehrte Damen und Herren,


ich bitte Sie darum, die geltenden Datenschutzvorschriften zu beachten und den nachfolgenden Inhalt meines Schreibens aufmerksam zur Kenntnis zu nehmen. Meinen Aufforderungen und Bitten ist unverzüglich nachzukommen, da Ihre Einrichtung kraft Gesetzes dazu verpflichtet ist, datenschutzrechtliche Bestimmungen und Anforderungen zu befolgen und zu gewährleisten.



A) Datenauskunft

Aufgrund der geltenden Datenschutzgesetze auf Landes- und Bundesebene verlange ich von Ihnen eine vollständige und unentgeltliche Datenauskunft zu allen Sachverhalten und -vorgängen, die meine Person in irgendeiner Form betreffen, da Daten von mir in Ihrer Einrichtung verarbeitet, gespeichert oder übermittelt wurden.

Ich fordere Sie insbesondere dazu auf:

1.) offenzulegen, welche Daten über mich im Einzelnen bei Ihnen gespeichert sind oder bislang verarbeitet wurden. Mitzuteilen sind die konkreten Klartext-Informationen des kompletten Datensatzes über mich sowie das genaue Datum, der genaue Umfang und der genaue Zweck, der mit der jeweiligen Datenspeicherung und -verarbeitung verbunden war. Außerdem bitte ich um detaillierte Auskunft:

wo meine Daten gespeichert sind (Meine konkreten Fragen dazu im Detail: Befinden sich die Daten auf einem zentralen Datenserver oder werden diese an verschiedenen Orten verteilt abgespeichert? Wenn letzteres zutreffen sollte, um welche Stellen handelt es sich genau, die konkrete Zugriffsbefugnisse besitzen? Befinden sich alle Datenserver innerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder werden die Daten möglicherweise auch ins Ausland transferiert?),
wie diese vor unbefugten Zugriff konkret geschützt werden (Meine konkreten Fragen und Anmerkungen dazu im Detail: Ihre Einrichtung speichert und verarbeitet sensible und persönliche Daten von Millionen von Bundesbürgern inkl. meiner eigenen. Können Sie mit verbindlicher Sicherheit ausschließen und mir eine Garantie geben, dass diese Daten nicht durch unerlaubte Datenweitergabe durch unautorisierte Mitarbeiter innerhalb Ihres großen Unternehmensbetriebs auch für anderweitige Zwecke genutzt werden könnten, von Hackern gestohlen werden und somit ebenfalls in die Hände Dritter gelangen können? Welche konkreten Sicherheitsvorkehrungen haben Sie in Ihrem Unternehmen genau vorgenommen? Wer haftet im Schadensfall? Sofern Sie die Verhütung und Unterbindung von solchen potentiellen Gefahrenursachen mir gegenüber nicht glaubhaft versichern können, fordere ich Sie hiermit bereits dazu auf, meine Daten - sofern Sie zu deren Speicherung und Verarbeitung gesetzlich berechtigt sind - nur in einer verschlossenen und geschützten Räumlichkeit in Druckform aufzubewahren und alle Datensätze und Datenverknüpfungen zu meiner Person, die derzeit noch elektronisch vorliegen sollten, unverzüglich zu löschen. Sollten Sie dies nicht beachten, behalte ich mir ausdrücklich das Recht auf Schadenersatz vor, für Schäden die durch diese Zuwiderhandlung möglicherweise entstanden sind oder in Zukunft entstehen können),
welche Verknüpfungen meiner Daten ggf. zu anderen/fremden Datensätzen bestehen (bitte in diesem Fall, wie bereits zuvor erwähnt, im Detail aufschlüsseln, welche Einrichtungen und Stellen Zugriff auf die Datenverknüpfungen oder Datensätze haben oder mit der Datenbearbeitung und -speicherung konkret beauftragt wurden),
welche Arten von Datenübertragungen zwar regelmäßig oder üblicherweise stattfinden, hierbei jedoch nicht protokolliert werden,
ob automatisierte Datenweitergabe oder -empfang erfolgt bzw. stattgefunden hat,
welche Daten insbesondere ohne meine ausdrückliche Einwilligung gespeichert oder verarbeitet wurden (entsprechende Daten bitte mir gegenüber kenntlich machen) und
welche Regelungen bezüglich der Löschung des individuellen Datensatzes zu meiner Person konkret bestehen und wie eine Löschung ggf. konkret gewährleistet und auf unabhängige Weise auch kontrolliert wird (Meine konkreten Fragen dazu im Detail: Wann und unter welchen Voraussetzungen erfolgt eine Löschung? Wie kann eine Löschung ggf. veranlasst werden? Werden unter den entsprechenden Voraussetzungen tatsächlich jegliche Daten von mir gelöscht? Und kann ich, selbst wenn Ihnen nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften eine Speicherung und Verarbeitung meiner persönlichen Daten grundsätzlich gestattet sein sollte, die Löschung bestimmter Datenmerkmale wie konkretes Geburtsdatum und Geschlecht veranlassen? Welche Stellen wären bei einer vorzunehmenden Löschung konkret involviert?)

2.) mir Auskunft zu erteilen, aus welchen Quellen Sie Daten über mich und meine Person ganz konkret erhalten haben und für welche Zwecke Sie diese genau verwenden. Sofern Sie sich in Ihrer Antwort auf eine Meldebehörde oder einen sogenannten “einmaligen Datenabgleich“ beziehen sollten, bitte ich um ausführliche Hinweise, um welche Meldebehörde es sich hierbei ganz genau gehandelt hat, welche Daten hierbei konkret übermittelt wurden und zu welchem Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) dies genau geschah. Bitte geben Sie mir hierzu auch das jeweilige Aktenzeichen des Vorgangs bekannt.
Sofern eine Datenübermittlung im Rahmen eines automatisierten Abrufverfahrens erfolgt ist, bitte ich ebenfalls um entsprechende Angaben mit Hinweis darauf, wer die teilnehmenden Stellen waren und wie häufig eine automatisierte Datenübermittlung oder ein automatisierter Datenabruf erfolgt ist.

3.) sofern eine Datenweitergabe stattfand, mir alle Empfänger meiner Daten im Detail zu benennen. Ebenfalls bitte ich Sie darum, den jeweiligen Zeitpunkt, Umfang und Zweck der Datenübermittlung wahrheitsgetreu offenzulegen. Bitte geben Sie mir hierzu auch das jeweilige Aktenzeichen des Vorgangs bekannt.

4.) meine Daten an Dritte ohne meine vorherige Einwilligung unter keinen Umständen weiterzugeben. Selbst wenn eine solche Datenübermittlung bislang noch nicht erfolgt sein sollte, untersage ich Ihnen hiermit vorsorglich die Übermittlung meiner Daten an Dritte auf unbestimmte Zeit. Eine Abweichung von dieser Regelung erfordert auf jeden Fall meine vorherige Einwilligung in schriftlicher Form. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung und schriftliche Bestätigung Ihrerseits mir gegenüber. Sofern Daten an Dritte übermittelt wurden, fordere ich von Ihnen eine ausführliche Auskunftserteilung entsprechend des zuvor genannten Punktes. Ich weise darauf hin, dass eine Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung erhebliche Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann, so dass Sie diese Anforderung im eigenen Interesse beachten und Folge leisten sollten.

5.) zu beachten, dass ich eine Nutzung, Speicherung und Übermittlung von Daten zu Werbe-, Markt- und Meinungsforschungszwecken oder zum Zweck eines möglichen Adresshandels ausdrücklich widerspreche und einem solchen Verwendungszweck bislang auch nie freiwillig oder bewusst zugestimmt habe. Sollten Daten von mir u.a. auch für diese Zwecke erhoben worden sein, so verlange ich eine sofortige, unverzügliche und vollständige Sperrung meiner Daten und erwarte eine schriftliche Bestätigung von Ihnen, in der ebenfalls im Detail dargelegt wird, warum dies ohne meine Einwilligung erfolgt ist. Da der Rundfunk u.a. auch selbst Werbezwecke verfolgt und darüber hinaus sogar wiederholt Meinungsforschung und Meinungsmache betreibt, bitte ich um plausible Auskünfte, inwiefern eine Speicherung und Verarbeitung meiner Daten nicht mit solchen Interessen kollidiert und meine Daten somit auch möglicherweise zweckentfremdet wurden. Wie lässt sich die vorgesehene Zweckbestimmung unter diesen Gegebenheiten überhaupt eindeutig sicherstellen und klar von anderen Nutzungs- oder Verwertungsmöglichkeiten abgrenzen?

6.) mir die Richtigkeit und die Vollständigkeit, der von Ihnen gemachten Aussage, durch eine autorisierte Person per Unterschrift zu versichern. Ein automatisiertes und oberflächliches Standardschreiben, welches vorrangig auf Textbausteinen aufbaut und zurückgreift, aber hierbei nicht auf meine konkreten und individuellen Fragestellungen in angemessener Form eingeht, wird meinerseits weder akzeptiert noch toleriert. Ich erinnere daran, dass die Datenschutzgesetze auch für Ihre Einrichtung rechtlich bindend sind und eine Zuwiderhandlung erhebliche Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann.



B) Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten

1.) Hiermit widerspreche ich jeglicher Weitergabe meiner Daten. Das schließt alle Arten der Auskunftserteilung ausnahmslos ein, die nicht innerhalb der engen Grenzen des Unionsrechts gemäß der Richtlinie 95/46, Abschnitt VI, Art. 13 definiert sind, in der die Ausnahmen und Einschränkungen rechtsverbindlich festgelegt wurden. Weitere Ausnahmen und Einschränkungen sind nicht zulässig bzw. können wirksam widersprochen werden. Ich widerspreche daher hiermit jeder weiteren Ausnahme und Einschränkung, die dazu genutzt werden könnte, eine Weitergabe/Weiterverarbeitung meiner gespeicherten Daten zu ermöglichen.

2.) Weiterhin möchte ich immer über jede beabsichtigte Datenweitergabe im Voraus informiert und unterrichtet werden, um von meinem Widerspruchsrecht wirksam Gebrauch machen zu können. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das bindende Wort in der Rechtssache EuGH C-201/14, in der der Europäische Gerichtshof am 01.10.2015 für Recht befunden hat, dass Bürger ein Recht darauf haben, vor einer beabsichtigten Übertragung von Daten informiert zu werden, wenn die datenentgegennehmende Stelle diese Daten weiterverarbeiten möchte, um wirksam vom garantierten Widerspruchsrecht (Abs. 33 des EuGH C-201/14 Urteils) Gebrauch machen zu können.

3.) Ich widerspreche hiermit jeglicher Verknüpfung meiner persönlichen Daten mit fremden Datensätzen. Dafür gibt es keinen legitimen Grund, da dies einem Verstoß gegen Unionsrecht auf höchster Gerichtsebene entsprechen würde.

4.) Ich widerspreche der Zusammenführung und/oder Verknüpfung meiner Daten in Datenbanken, die Informationen über nahezu die gesamte Bevölkerung beinhalten und daher den Charakter eines zentralen Melderegisters sehr nahe kommen. Meine Daten dürfen nur bei strenger Erfüllung aller gültigen Rechtsvorschriften und datenschutzrechtlichen Anforderungen unter Einbeziehung des EU-Rechts innerhalb eines engen Rechtsrahmens und unter Einhaltung aller gesetzlichen Auflagen mit wirksamen Zugriffsschutz (Authentifizierung und Autorisation) und manipulationssicherer Protokollierung (z.B. durch zertifikatsbasierte Verschlüsselung) gespeichert werden. Ich bitte daher um umfassende Auskunft und Erläuterung, ob diese Vorgaben in Ihrer Einrichtung und in allen Stellen, an denen Daten übermittelt wurden, tatsächlich auch zu jedem Zeitpunkt gewährleistet wurden und in welcher Form dies genau geschieht.

5.) Ich widerspreche insbesondere der automatisierten Datenweitergabe/Datenverknüpfung, die ereignisgesteuert meine Daten an andere Stellen oder Dritte (z.B. in Form einer passiven Datenabfrage) abführt, ohne jedoch hierfür meine ausdrückliche Einwilligung in schriftlicher Form zu besitzen. In gleicher Weise widerspreche ich dem automatisierten Datenempfang.

6.) Dieser Widerspruch, umfasst auch alle datenverarbeitenden Einrichtungen, die mit Ihrer Einrichtung in direkter oder indirekter Art und Weise verbunden sind. Dies schließt daher auch externe Dienstleister wie z.B. IT-Dienstleister mit ein, die sogenannte “Spiegelregister“ unterhalten. Ich sehe Ihre Einrichtung in der Pflicht, diese Datenschutzanforderungen zu gewährleisten und dem Datenschutz der Bürger die höchste Priorität einzuräumen inklusive meiner eigenen Person.

7.) Mein Widerspruch ist allumfassend und ausnahmslos bezüglich der Weitergabe meiner Daten, welche über die Erfordernisse in EU-Richtlinie 95/46, Abschn. VI, Art. 13 hinaus gehen. Damit mache ich geltend, dass auch unerwähnte Möglichkeiten der Datenweitergabe aus Unkenntnis der vollständigen Datenverarbeitungspraxis ausgeschlossen sind.

8.) Ich möchte in der aktuellen Form und bei allen zukünftigen Änderungen von gesetzlichen Regelungen, die einen Anspruch auf Datenweitergabe/-weiterverarbeitung erheben und mich hierbei betreffen könnten, die Datenschutzanforderungen immer so ausgelegt wissen, dass jede neue Art oder Änderung der Datenerhebung,
-verarbeitung und -weitergabe immer nach der Maßgabe “keine Datenweitergabe ohne vorherige Einwilligung“ für mich voreingestellt ist. Eine ungeklärte Datenweitergabe/Datenverknüpfung, die unter Umständen zu meinem einseitigen Nachteil erfolgt, widerspreche ich an dieser Stelle ausdrücklich. Sollte Ihre Einrichtung von dieser Aufforderung abweichen wollen, bitte ich um entsprechende Benachrichtigung und ausführliche Begründung im Vorfeld unter Nennung der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für diese Handlungsweise.



C) Aufforderung der Unterlassung des widerrechtlichen Umgangs mit dem Datenschutz

Leider muss ich mit Bedauern und Entsetzen feststellen, dass Ihre Einrichtungen die minimalen Anforderungen des Datenschutzes äußerst mangelhaft gewährleistet. Die mir vom Beitragsservice zugeteilte Beitragsnummer war nämlich im Brieffenster mehrerer Schriftstücke öffentlich sichtbar, so dass sie für andere Menschen und unbefugte Personen, die mit den verschlossenen Briefsendungen in Kontakt kamen, zugänglich war. Ein möglicher Missbrauch kann von Ihrer Einrichtung somit nicht plausibel ausgeschlossen oder abgestritten werden. Für dieses fahrlässige Verhalten fordere ich eine unverzügliche Erklärung und Begründung. Gleichzeitig richte ich an Sie die Aufforderung, diesen widerrechtlichen Umgang mit dem Datenschutz mit sofortiger Wirkung in Zukunft zu unterlassen.

Ich weise darauf hin, dass eine Zuwiderhandlung gegen diese Anforderung zu erheblichen Schadenersatzansprüchen führen könnte, so dass Sie diese Aufforderung im eigenen Interesse beachten und Folge leisten sollten.



Abschließend teile ich Ihnen hiermit mit, dass ich:

a)eine ausführliche schriftliche Antwort und Stellungnahme zu dem gesamten Sachverhalt bezüglich des Datenschutzes sowie
b)eine sofortige Umsetzung und Bestätigung meiner Datenschutzanforderungen

innerhalb von zwei Wochen nach Eingang meines Schreibens von Ihnen einfordere. Sollte Ihnen dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich sein, so können Sie die Frist nach vorheriger Rücksprache ggf. verlängern. Unter diesen Voraussetzungen erwarte ich von Ihnen allerdings eine schriftliche Benachrichtigung innerhalb des genannten Zeitraums, in der Sie mir mitteilen, bis wann Sie die geforderten Informationen konkret nachreichen wollen.

Sollten Sie dieses Schreiben jedoch ignorieren, weise ich an dieser Stelle bereits darauf hin, dass ich Beschwerde bei dem zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten einlegen kann und von diesem Recht auch notfalls Gebrauch machen werde. Darüber hinaus behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor einschließlich der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder weiteren Forderungen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die entsprechenden datenschutzrechtlichen Regelungen auf Landes- und Bundesebene.


Mit freundlichen Grüßen


Unterschrift

Zitat
Anhang (Rechtsgrundlagen und Datenschutzbestimmungen)
[...] siehe Dokumente in den Anhängen des Einstiegsbeitrags bzw. Folgekommentar


Edit "Bürger":
aktualisierte Version v. 13.01.2016 gem. Einstiegsbeitrag
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: der AnstaltsSchreck am 10. Januar 2017, 09:32
@ Bürger und alle anderen:
Sehr gerne doch! Zusammen sind wir stark.

Hier noch aufgrund der begrenzten Zeichenanzahl pro Kommentar der Anhang (Stand 13.01.2016)
Zitat
Anhang (Rechtsgrundlagen und Datenschutzbestimmungen)


I.XXX Staatsvertrag
(Hinweis: XXX steht hier stellvertretend für den Name der zuständigen Landesrundfunkanstalt)

Auszug § XY:
(XY durch den relevanten Paragraphen über entsprechende Datenschutzbestimmungen ersetzen.

Hinweis: In diesem Thread sind unter Antwort #3
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21571.msg138281.html#msg138281
ausführlichere Hintergrundinformationen zu diesem Punkt enthalten und das Ganze wird auch unter Antwort #5
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21571.msg138287.html#msg138287
anhand eines fiktiven Fallbeispiels anschaulich verdeutlicht)



II.Landesdatenschutzgesetz XXX (LDSG XXX)
(Hinweis: XXX steht hier stellvertretend für den Name der zuständigen Landesrundfunkanstalt)

Auszug §§ XY:
(Hinweis: XY durch die relevanten Paragraphen zu den Datenschutzrechten des Betroffenen und möglichen Schadenersatzansprüchen ersetzen. In diesem Thread wird das Ganze auch unter Antwort #5 anhand eines fiktiven Fallbeispiels sehr anschaulich verdeutlicht)

Internet: XXX
(Hinweis: Entsprechende Quelle hier einfügen)


III.Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), unter besonderer Bezugnahme auf:

§  6 Rechte des Betroffenen
§ 34 Auskunft an den Betroffenen
§ 35 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
§ 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke (insbesondere unter Bezugnahme auf die Bestimmungen aus Abs. 3 und 4, in denen Regelungen zur Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten für Zwecke des Adresshandels, der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung getroffen werden)

Internet: https://dejure.org/gesetze/BDSG


IV.Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH C-201/14)

Auszug Abs. 33:

„Wie der Generalanwalt in Nr. 74 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, ist dieses Erfordernis einer Unterrichtung der von der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten betroffenen Personen umso wichtiger, als es die Voraussetzung dafür schafft, dass sie ihr in Art. 12 der Richtlinie 95/46 festgelegtes Auskunfts- und Berichtigungsrecht in Bezug auf die verarbeiteten Daten und ihr in Art. 14 der Richtlinie geregeltes Recht, der Verarbeitung der Daten zu widersprechen, ausüben können.“

Internet: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=168943&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=188266


V.Unionsrecht Richtlinie 95/46

Auszug Abschnitt VI, Art. 13 („Ausnahmen und Einschränkungen“):

(1) Die Mitgliedstaaten können Rechtsvorschriften erlassen, die die Pflichten und Rechte gemäß Artikel 6 Absatz 1, Artikel 10, Artikel 11 Absatz 1, Artikel 12 und Artikel 21 beschränken, sofern eine solche Beschränkung notwendig ist für

a) die Sicherheit des Staates;
b) die Landesverteidigung;
c) die öffentliche Sicherheit;
d) die Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten oder Verstößen gegen die berufsständischen Regeln bei reglementierten Berufen;
e) ein wichtiges wirtschaftliches oder finanzielles Interesse eines Mitgliedstaats oder der Europäischen Union einschließlich Währungs-, Haushalts- und Steuerangelegenheiten;
f) Kontroll-, Überwachungs- und Ordnungsfunktionen, die dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt für die unter den Buchstaben c), d) und e) genannten Zwecke verbunden sind;
g) den Schutz der betroffenen Person und der Rechte und Freiheiten anderer Personen.

Internet: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:31995L0046


Ich fühle mich übrigens im positiven Sinne überwältigt von dem offensichtlich sehr großen Interesse. Denn weit über 150 Downloads nach nur 1 einzigen Tag sprechen für sich. Ihr macht mir Hoffnung und vielleicht kommt die 1 Promille bis Anfang des nächsten Monats sogar noch zusammen !!! Daher fleißig weitersagen und, wer möchte, das eigene Datenschutzrecht auch tatsächlich in Anspruch nehmen

Und hierbei insbesondere nicht vergessen:
Für die betroffenen Bürger handelt es sich um ein Recht, für die LRAs und den BS ist es jedoch eine Pflicht!

Der AnstaltsSchreck
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: der AnstaltsSchreck am 10. Januar 2017, 10:09
Aufgrund einiger Anfragen soll nachfolgend etwas tiefer auf ein paar Rechtsgrundlagen und weitere ergänzende Hinweise zu dem ursprünglichen Posting eingegangen werden.

Eine wichtige Korrektur hierbei vorweg: Letztendlich ist i.d.R. als Rechtsgrundlage das Landesdatenschutzgesetz (LSDG) maßgeblich, welches für die jeweils zuständige LRA gilt. Es wäre jedoch sicherlich nicht abwegig, zusätzlich auch auf Regelungen des BDSG ergänzend hinzuweisen. Das LSDG steht jedoch klar im Vordergrund! Dazu später noch mehr.

Besonders empfehlenswert als Hintergrundinformation zu diesem Thema erscheint folgende Internetseite der Bundesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mit dem Titel:

Datenschutz beim Rundfunk und beim Beitragsservice von , und Deutschlandradio (früher: GEZ)
https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Ueberblick/Ausnahmen_vom_Geltungsbereich/PresseRundfunkFernsehenArtikel/Rundfunk_Beitragsservice.html (https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Ueberblick/Ausnahmen_vom_Geltungsbereich/PresseRundfunkFernsehenArtikel/Rundfunk_Beitragsservice.html)


Hier sind recht grundlegende Informationen bereits übersichtlich zusammengefasst. Die relevanten und wesentlichsten Inhalte daraus sollen nachfolgend in Kurzform zitiert werden (Hervorhebung durch den Verfasser. Persönliche Anmerkungen und Interpretationen einer fiktiven Person X sind kenntlich gemacht).

Zitat
“Aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Rundfunkfreiheit gelten für die journalistisch-redaktionelle Arbeit in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (...) die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur sehr eingeschränkt.

An ihre Stelle treten rundfunkspezifische Datenschutzvorschriften (...)
Von Bedeutung ist hierfür zunächst der zwischen den Ländern geschlossene Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag, zuletzt geändert durch den am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (…)

In § 47 ist lediglich der Datenschutz für den privaten Rundfunk geregelt, während sich die Datenschutzvorschriften für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Landesdatenschutzgesetzen den für die einzelnen Anstalten geltenden Vorschriften befinden.

Durch den Verweis auf das Telemediengesetz wird zudem der Grundsatz der Datensparsamkeit verankert und es gelten weit reichende Unterrichtungspflichten. Ganz wichtig ist auch beim Rundfunk das Auskunftsrecht des Nutzers, das sich grundsätzlich auf alle zu ihm gespeicherten personenbezogenen Daten bezieht. Lediglich im Bereich der eigenen journalistisch-redaktionellen Zwecke kann das Auskunftsrecht nach § 47 2 des Rundfunkstaatsvertrages beschränkt sein (…)”

Dazu ergänzt fiktive Person X: Bei den “journalistisch-redaktionellen Zwecke” geht es im Prinzip um den “Quellenschutz”, z.B. bei einer investigativen Berichterstattung. Das ist auch völlig ok, denn mutige und vor allem ehrliche Journalisten, die Missstände investigativ aufdecken, gibt es erstens viel zu wenige (u.a. leider auch deshalb, weil die LRAs diese z.T. sogar selbst entfernt haben oder den freien und investigativ tätigen Journalisten schlichtweg keine Aufträge mehr erteilen !!  >:D). Zweitens benötigen diese Journalisten natürlich Schutz vor Repressalien oder Behinderung ihrer Arbeit. Auf diese Einschränkung können sich BS und LRA jedoch nicht berufen, wenn es um das grundlegende Informationsrecht des Bürgers geht, Auskünfte über Inhalt, Zweck und Weitergabe seiner Daten zu erhalten.


Zitat
“Wichtig ist auch, dass der Betroffene die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen kann und die Hinzufügung einer eigenen Darstellung von angemessenem Umfang.”

Dazu ergänzt fiktive Person X:  Dieses Recht gilt grundsätzlich in allen Fällen, auch für den zuvor angesprochenen Kernbereich redaktioneller Tätigkeit.


Zitat
Die Rechtsgrundlagen für die einzelnen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten orientieren sich weitgehend an diesen Vorschriften. Vielfach wird noch einmal ausdrücklich auf das geltende Datenschutzrecht verwiesen (…)


Häufigen Anlass zu Nachfragen und Beschwerden bietet der Umgang mit personenbezogenen Daten durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, der Anfang 2013 die frühere (… GEZ) ablöste. (…)

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhält die für seine Aufgabe notwendigen Daten aus unterschiedlichen Quellen. In erster Linie bekommt er die Daten von den Rundfunkteilnehmern selber (...). Außerdem dürfen die Meldebehörden dem Beitragsservice mitteilen, wenn eine volljährige Person zuzieht, wegzieht oder verstirbt. Diese regelmäßige Datenübermittlung wurde zugelassen, damit die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihrer Aufgabe, Rundfunkgebühren einzuziehen, ordnungsgemäß nachkommen können und die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Informationsmittel der Bürger gesichert wird.”

Dazu meint eine fiktive Person X: Die Rechtmäßigkeit des Datenabgleichs erscheint äußerst fragwürdig. Denn durch diesen Datenabgleich könnte durchaus die Gefahr bestehen, dass faktisch ein Riesendatensatz über alle Bürger im gesamten Bundesgebiet zentral erzeugt wird (da alle Daten nun beim BS in Köln zusammenfließen dürften), was angesichts eines früheren Gerichtsurteils des BverfG jedoch mehr als fragwürdig erscheint. Zweitens ist diese Praxis, die durch die Staatsverträge und den RBStV zwar scheinbar auf ganz legalem Wege erfolgt auch deshalb äußerst umstritten, weil erstens der Bürger über dieses Prozedere nicht vorab informiert wurde und zweitens die Datenübermittlung von Seiten der Meldebehörden i.d.R. ohne seine vorherige Einwilligung erfolgt ist. BS, LRA und alle Helfershelfer (inkl. der Gerichte) werden sich gewiss auf diese nationalen Regelungen beziehen. Doch wird hierbei übersehen, dass sich diese nationalen Gesetze offensichtlich im krassen Widerspruch zum Unionsrecht befinden (vgl. dazu EuGH C-201/14, Abs. 33 sowie Unionsrecht Richtlinie 95/46 Abschnitt VI, Art. 13. im Anhang des fiktiven Entwurfs). Der Rundfunk wird hierbei überhaupt nicht als Ausnahme für zulässige Einschränkungen benannt.


Zitat
“Als dritte Datenquelle nutzt der Beitragsservice die Adressbestände von kommerziellen privaten Adresshändlern. Er erhebt bei diesen Unternehmen gezielt solche Datenbestände, bei denen er annimmt, dass sich darunter viele Personen befinden, die Rundfunkgeräte nicht angemeldet haben (...).

Schließlich führt auch die Tätigkeit der Beauftragten, die im Auftrag der jeweiligen Landesrundfunkanstalt tätig sind, in der Regel zu einer Datenerhebung.”

Dazu meint fiktive Person X: Interessant, dass der Gesetzgeber dem Rundfunk in Bezug auf die mögliche Datenbeschaffung somit faktisch nahezu alle denkbaren Optionen gestattet  >:D. Grund genug für Person X von dem eigenen Datenschutzrecht endlich Gebrauch zu machen, um herauszufinden, wie, wann und durch wen BS und LRA ganz konkret an ihre Daten gekommen sind und wer sonst noch die gespeicherten Daten erhalten hat.


Zitat
“Da der Beitragsservice die personenbezogenen Daten der Beitragspflichtigen im Auftrag der Rundfunkanstalten verarbeitet, sind sie nach den gleichen Regelungen geschützt wie bei den Rundfunkanstalten selbst, also in der Regel durch die Datenschutzgesetze der Länder.”

“Wegen der Unabhängigkeit und Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt es auch Besonderheiten bei der Datenschutzkontrolle. Sämtliche öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten haben einen eigenen internen Rundfunkdatenschutzbeauftragten, der die Datenschutzkontrolle durch die unabhängigen Landesdatenschutzbeauftragten ersetzt.”

Ausnahme rbb, HR und Radio Bremen:
Zitat
“Dort sind die Landesdatenschutzbeauftragten für die Kontrolle der administrativen und wirtschaftlichen Datenverarbeitung zuständig.”

Zitat
“Der Beitragsservice hat zudem eine eigene Datenschutzbeauftragte, die betriebsintern die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften unterstützt. Sie ist erreichbar unter der Anschrift Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln, : +49 (0)221 50 61 26 32, E-Mail: datenschutz@beitragsservice.de.”


Die Bundesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat übrigens gute Arbeit geleistet und uns bereits etwas Arbeit abgenommen. Denn aufgelistet sind unter dem folgenden Link auf übersichtliche Weise die Adressen aller:


Anschriften und Links
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html;jsessionid=56EF14912CA4CBD6B2A03DCE2F155C36.1_cid344 (https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html;jsessionid=56EF14912CA4CBD6B2A03DCE2F155C36.1_cid344)


Fazit von Peson X:

Auch der ÖR-Rundfunk und die von ihm beauftragten Unternehmen haben Datenschutzrechte zu beachten. Vorrangig gilt allerdings das jeweilige Landesdatenschutzrecht, welches aber mit dem Bundesdatenschutz in grundlegenden Aspekten weitestgehend konform sein dürfte. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang vor allem das Auskunftsrecht über Inhalt, Zweck sowie über Quelle und Empfänger der eigenen Daten. Des Weiteren ist auch das Recht auf Berichtigung der Daten von Bedeutung, sofern Fehler vorliegen bzw. nachgewiesen werden können. Die potentielle Summe für Schadensersatzansprüche variiert jedoch im Detail von Landesrecht zu Landesrecht.

Daher sollte in dem ursprünglichen Entwurf im Anhang unter IV unbedingt auch auf das Landesdatenschutzgesetzt und möglichst auch auf die datenschutzrechtliche Bestimmungen des jeweiligen Staatsvertrags der LRA hingewiesen werden (wenn dies aber vergessen wurde, sollte dies jedoch nichts an der Tatsache ändern, das BS und LRA dennoch zu umfassenden Datenauskünfte verpflichtet sind, wenn eine betroffene Person Y dies zuvor deutlich eingefordert hat. Denn selbst wenn auf die konkreten Rechtsgrundlagen im Schreiben gar nicht eingegangen wurde, dürfte den Betroffenen dieses Recht dennoch zustehen, wenn der Bezug zum Datenschutz aus dem Schreiben ersichtlich wird)

Im nächsten Beitrag wird das Ganze anhand eines fiktiven Beispiels mal durchexerziert.

der AnstaltsSchreck


P.S.: Wie in Posting 1 bereits erwähnt, keine Gewähr, keine Rechtsauskunft und das Beste zum Schluss: Alle Infos sind frei zugänglich  ;)
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: rave am 10. Januar 2017, 10:42
Ich könnte mir vorstellen, dass eine Person "V" dieses Thema jährlich auf Wiedervorlage hat und zufällig letzte Woche eine erneute Anfrage persönlich bei der LRA abgegeben hat, für die sie zuständig ist.

Bei der Gelegenheit wurde eine Anfrage einer verwandten Person "W" aus 01/2016 noch einmal aufgefrischt, da bislang noch KEINE Antwort erfolgte. Dieses Mal mit kurzer Fristsetzung!

Man kann auch den Landesdatenschutzbeauftragten einschalten, falls die LRA nicht fristgerecht antwortet. Dann kommt etwas Tempo in die Angelegenheit. Wobei die auch nur schauen, OB etwas gemacht wurde - nicht was.

Ergänzend noch folgende Thematik:
"Datenweitergabe an Dritte"
Die LRA behauptet in einem Schreiben, dass es sich um sog. "Auftragsdatenverarbeitung" handelt, wenn die Daten an Dritte (also an PAV oder freesort) weitergegeben werden.

Dazu Folgendes:
Das Schreiben der LRA kann dahingehend nicht überzeugen, da es sich bei den vorgenommenen Tätigkeiten eben nicht um eine sog. „Auftragsdatenverarbeitung“ handelt. Auskunft hierzu erteilt z.B.   
https://www.bfdi.bund.de/bfdi_wiki/index.php/Auftragsdatenverarbeitung
Dort steht eindeutig:
Zitat
Keine ADV liegt per Definition beim Postversand oder Bankgeschäften vor.

Auch in der
Verordnung über den Datenschutz bei der geschäftsmäßigen Erbringung von
Postdiensten (Postdienste-Datenschutzverordnung - PDSV) steht unter
§ 3 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
http://www.gesetze-im-internet.de/pdsv_2002/__3.html
Zitat
(3) Diensteanbieter dürfen personenbezogene Daten der am Postverkehr Beteiligten zum Zwecke der ordnungsgemäßen Zustellung oder Rückführung einer Postsendung erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten aus aktuellen allgemein zugänglichen Quellen stammen. Von Diensteanbietern gespeicherte Daten der Beteiligten dürfen nur mit deren Einwilligung an Dritte übermittelt werden.

Dies ist im vorliegenden Falle alles nicht zutreffend. Somit liegt keine Auftragsdatenverarbeitung vor. Es werden Daten an Dritte weitergeleitet.

Also ruhig noch ergänzend anfragen, was es mit der Weitergabe an die genannten Firmen auf sich hat! (Die drucken und verschicken nämlich unter anderem auch die "Festsetzungs"-Bescheide!)

VG rave
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: der AnstaltsSchreck am 10. Januar 2017, 10:50
Fiktives Fallbeispiel zum SWR

Eine fiktive Person A lebt in Rheinland-Pfalz (RLP). Die zuständige LRA ist der SWR.
Weil Person A sich über den Rundfunkbeitragszwang ärgert, der ihr auferlegt wird, und nun gerne ihre Datenschutzrechte wirksam in Anspruch nehmen möchte, macht sie sich im Internet schlau und schaut natürlich zunächst bei diesem Forum vorbei

Nun beginnt Person A mit ihrer Internetrecherche und gibt bei google als ersten Suchbegriff ''SWR Staatsvertrag'' ein. Gleich der erste Treffer liefert das passende Ergebnis als pdf Datei.

Nachdem das pdf Dokument geöffnet wurde gibt Person A zum schnelleren Auffinden der relevanten Textstellen ''Datenschutz'' in die Suche ein und stößt auf folgenden Paragraphen.

Zitat
§ 39 Datenschutz, Chancengleichheit

(1) Für den Datenschutz beim SWR gelten vorbehaltlich des Satzes 2 die auf Rundfunkanstalten anwendbaren Bestimmungen des Datenschutzgesetzes des Landes in der jeweils gültigen Fassung, in dem der Dienstort der Intendanz liegt. Der Rundfunkrat bestellt mit Zustimmung des Verwaltungsrats länderübergreifend eine Person zur oder zum Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz, die die Einhaltung aller Bestimmungen über den Datenschutz beim SWR überwacht und in Ausübung ihres Amtes völlig unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist.

Ok, für den SWR gilt also das Datenschutzgesetz des Landes, in dem der Dienstort der Intendanz liegt und es gibt beim SWR auch einen Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz, der unabhängig Kontrollfunktionen ausüben soll.


Da der SWR nicht nur in RLP, sondern auch in Baden Württemberg (BW) tätig ist, schaut Person A mittels der Suchbegriffe ''SWR Intendanz Anschrift'' bzw. direkt über das Impressum des SWR nach, wo sich der Hauptsitz befindet. Dieser liegt demzufolge in Stuttgart, also in BW.


Weiter geht die Recherche mit folgendem Suchbegriff bei google: ''Landesdatenschutzgesetz Baden Württemberg''

Die ersten beiden Treffer erscheinen relevant. Person A entscheidet sich jedoch für das erste Ergebnis. Nun gelangt sie auf die Seiten des sogenannten '' Landesrecht BW Bürgerservice'', einem kostenlosen Dienst im Internet, der im Auftrag des baden-württembergischen Innenministeriums zur Verfügung gestellt wird.

Es erscheinen alle Informationen zu dem Landesdatenschutzgesetz (sollte dies nicht der Fall sein, kann auf den Button ''Aktuelle Gesamtausgabe'' geklickt werden). Die Infos können ggf. auch lokal über den kleinen Button oben rechts (Diskette oder pdf-Datei) abgespeichert werden.

Nun zur weiteren Recherche: Person A gibt in die Suche ''Berichtigung'' ein, um die relevanten Gesetzesstellen etwas schneller aufzufinden. Denn die Suchbegriffe ''Auskunft'' oder ''Betroffene'' würden zu viele Suchergebnisse liefern. Das erste Suchergebnis zu ''Berichtigung'' führt zum Inhaltsverzeichnis. Hier wird recht schnell ersichtlich, dass im ''Dritten Abschnitt'' auf die ''Rechte des Betroffenen'' näher eingegangen werden. Maßgeblich sind also die §§ 21 -25 LDSG für BW. Der dritte Suchtreffer zu ''Berichtigung'' führt übrigens auch zu § 5, wo ebenfalls in einer kurzen und handlichen Übersicht die Rechte des Betroffenen folgendermaßen beschrieben werden:

Zitat
§ 5 Rechte des Betroffenen

(1) Der Betroffene hat nach Maßgabe dieses Gesetzes ein Recht auf

1. Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten (§ 21),
2. Berichtigung, Löschung und Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten (§§ 22 bis 24),
3. Auskunft aus dem Verfahrensverzeichnis (§ 11 Abs. 4),
4. Einwendung eines schutzwürdigen, in seiner persönlichen Situation begründeten Interesses gegenüber der Verarbeitung seiner Daten (§ 4 Abs. 6),   
5. Schadensersatz (§ 25),
6. Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz (§ 27).

Diese Rechte können nicht durch Rechtsgeschäft ausgeschlossen oder beschränkt werden.


Zwischenfazit: Person A stellt also fest, dass neben § 21 -25 LDSG für BW auch § 11 Abs. 4, § 4 Abs. 6 und § 27 grundsätzlich für einen Betroffenen relevant sein könnten.

Person A wird in ihrem Schreiben an den SWR und den Beitragsservice auf diese Gesetzesgrundlagen hinweisen, damit deutlich wird, dass sie über ihre Datenschutzrechte grundsätzlich Bescheid weiß und sie sich auch nicht von den ''Schergen'' einfach so abwimmeln lässt. Diese haben ihr in der Vergangenheit bereits mehr als genug zugesetzt, so dass sie nun auch kein Blatt mehr vor den Mund nimmt und ihre (noch vorhandenen) Rechte daher auch wirksam und selbstbewusst artikuliert  :P. An die Beachtung des Datenschutzes sind BS und LRA ja schließlich kraft Gesetzes gebunden.


Person A erkundigt sich auch über mögliche Schadensersatzansprüche, denn sie hat bereits so manche fragwürdige und dubiose Umgangsweise in Verbindung mit dem Rundfunkbeitragszwang in der Vergangenheit erlebt. In § 25 LDSG für BW sind die entsprechenden Regelungen enthalten, wobei im Abs. 3 konkret eine Begrenzung in Höhe von 130 000 Euro benannt wird. Person A ist zwar etwas traurig, dass im Vergleich zu einigen anderen Bundesländern und im Vergleich zum Bundesdatenschutzgesetz die potentielle Schadensersatzsumme etwas reglementiert wurde. Aber Person A denkt sich ebenfalls: Wenn ich nur einen Bruchteil, vielleicht nur 10, 20 oder gar 50 % von dieser potentielle Summe erhalten würde, da ein objektiver Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen und eine Schädigung in Folge auf schlüssige Weise nachgewiesen werden kann, dann würde das bereits ausreichen, um:


Als letzten Suchbegriff gibt Person A noch den Begriff ''Rundfunk'' ein und stößt in ihrer Recherche auf die §§ 37 und 38. In § 37 sind u.a. Einschränkungen des Landesdatenschutzgesetzes wegen journalistisch-redaktionellen Zwecke (Stichwort Quellenschutz, vgl. dazu auch vorheriges Posting) sowie einige weitere Sonderregel benannt.

Person A fällt hierbei jedoch auf, dass für die Verarbeitung ihrer personenbezogener Daten neben § 38 allgemein die Vorschriften dieses Landesdatenschutzgesetzes mit Ausnahme des Vierten Abschnitts gelten. Was hat es mit dem Vierten Abschnitt auf sich? Nun, darin befindet sich auch der § 27 (Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz). Offenbar bedeutet dies, so schließt zumindest die fiktive Person A, dass sie sich laut LDSG für BW grundsätzlich nicht an den Landesbeauftragten für den Datenschutz von BW als Ansprechpartner bei Beschwerden wenden kann, sondern gemäß § 38 nur an den Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz ihre Anfragen zu richten hat. Das findet Person A unerhört, denn in anderen Landesdatenschutzgesetzen ist eine solche Einschränkung nicht zwangsläufig enthalten  >:(. Ob der Justiziar des SWR wohl dahinter steckt? Egal, wenn es hart auf hart kommt und der Rundfunkbeauftragte für den Datenschutz beim SWR unangemessen oder erst gar nicht reagieren sollte, dann wird Person A definitiv auch Beschwerde bei anderen Stellen einlegen. Datenschutz und Datenauskunft sind schließlich gutes Recht eines jeden Bürgers!  ;)

Der AnstaltsSchreck
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: ana am 10. Januar 2017, 13:40
Fiktives Fallbeispiel zum SWR
[...] eine Begrenzung in Höhe von 130 000 Euro benannt wird. Person A ist zwar etwas traurig, dass im Vergleich zu einigen anderen Bundesländern und im Vergleich zum Bundesdatenschutzgesetz die potentielle Schadensersatzsumme etwas reglementiert wurde.

In Berlin darf dann noch etwas mehr getrauert werden...

Zitat
§ 18 (Berliner Datenschutzgesetz)

Schadenersatz- und Unterlassungsanspruch
(1) Wird der Betroffene durch eine nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften über den Datenschutz rechtswidrige Datenverarbeitung in seinen schutzwürdigen Belangen beeinträchtigt, so hat ihm diejenige Behörde oder sonstige öffentliche Stelle, die die Daten verarbeitet oder nach § 3 Abs.1 verarbeiten lässt, den daraus entstandenen Vermögens- schaden zu ersetzen. Sind weitere Rechtsverletzungen zu besorgen, so kann der Betroffene Unterlassung verlangen. In schweren Fällen kann der Betroffene auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen.
(2) Sind an einer automatisierten Bearbeitung mehrere Stellen beteiligt und lässt sich die speichernde Stelle nicht feststellen, so haftet jede dieser Stellen.
(3) Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt.

Brandenburg begrenzt ähnlich wie BW

Zitat
§ 20 (Brandenburgisches Datenschutzgesetz)

schadenersatz

(1) Entsteht dem Betroffenen durch eine nach den Vorschriften dieses Gesetzes oder nach anderen Vorschriften über den Datenschutz unzulässige oder unrichtige Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten in oder aus Dateien ein Vermögensnachteil, ist die Daten verarbeitende Stelle oder deren Träger zum Ersatz verpflichtet. In schweren Fällen kann der Betroffene auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen. Eine schadenersatzpflicht besteht nicht, soweit die Daten verarbeitende Stelle den Umstand, durch den der Schaden eingetreten ist, nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt der Daten verarbeitenden Stelle oder deren Träger. Gegenüber dem Betroffenen hat die Daten verarbeitende Stelle auch diejenigen Umstände zu vertreten, für die in den Fällen der §§ 11 und 11a der Auftragnehmer verantwortlich ist. Der Anspruch ist insgesamt auf eine Höhe von 125 000 Euro begrenzt.
(2) Auf eine schuldhafte Mitverursachung des Schadens durch den Betroffenen und die Verjährung des Entschädigungsanspruches sind die §§ 254, 839 Abs. 3 und 852 des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechend anzuwenden.
(3) Weitergehende sonstige schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
(4) Der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten steht offen

Für mich entsteht die Frage, was "schwere Fälle" sind und ob überhaupt einer von uns mit Entschädigungen rechnen könnte? Doch wohl eher nicht, denn Vermögensschäden entstehen uns ja nicht wirklich - abgesehen von Porto und solchen Kleinigkeiten. Obwohl... Ich fühle mich durchaus geschädigt dadurch, dass die meine Daten beim Meldeamt abgefasst haben, mich nun belästigen, zu Briefen mit Rückscheinen, Klage und RA-Kosten zwingen. Ganz zu schweigen von der ganzen Lebenszeit - aber die ist ja auch wieder nicht "Vermögensschaden"...
Grüße, Ana
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: der AnstaltsSchreck am 10. Januar 2017, 14:01
An wen soll/kann ich mich wegen meinem Datenschutzanliegen konkret wenden?

Dazu wieder ein fiktiver Fall: Person A wohnt im Sendegebiet des SWR und wurde bereits mehrfach vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio aus Köln angeschrieben. Weil sie den Rundfunkbeitragszwang ablehnte, bekam sie ebenfalls auch Post vom sogenannten ''ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice SWR'', der als eine regionale Niederlassung des Beitragsservice aus Köln offensichtlich agiert.


Da der SWR die zuständige LRA ist, wendet sich Person A daher an den Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz beim SWR, um eine umfangreiche Datenauskunft einzufordern und ihre Datenschutzrecht geltend zu machen. Gleichzeitig wendet sie sich aber auch an die Datenschutzbeauftragte des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio aus Köln und findet im Internet nach einigen Recherchen endlich auch die entsprechende Anschrift, welche lautet: Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln

Das reicht Person A jedoch noch nicht ganz aus, denn ihr ist das Recht auf Datenschutz besonders wichtig und sie möchte wirklich ganz genau erfahren, wer wann welche Daten und zu welchem Zweck erhalten hat, woher diese Daten genau stammen (Quelle) und an wen die Daten sonst noch übermittelt wurden (Empfänger).

Fiktive Person A schreibt daher ebenfalls auf jeden Fall auch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice SWR an, weil dieser ja bereits per Briefsendung schon in Erscheinung getreten ist.

Person will es aber noch genauer wissen, da sie eigentlich am liebsten überhaupt nichts mit dem ÖR-Rundfunk zu tun haben will. Ihr ist aufgefallen, dass der Beitragsservice ebenfalls auch im Auftrag von ZDF und Deutschlandradio handelt. Person A hat von diesen Institutionen zwar noch nie etwas gehört bzw. nie von diesen Einrichtungen jemals Post bekommen. Aber ausschließen kann sie nicht, dass auch dort Daten zu ihrer Person gesammelt und verarbeitet wurden. Also entschließt sich Person ebenfalls dazu, auch den Datenschutzbeauftragten beim Deutschlandradio und ZDF jeweils anzuschreiben. Es kann ja nicht schaden, denn es ist nun mal ihr Recht eine Auskunft einzufordern, auch wenn die betreffende Stelle möglicherweise keine große Auskunft wegen fehlenden Daten geben kann. Somit erhält aber Person A dann zumindest Bescheid, was Sache ist und sammelt die entsprechenden Beleg schwarz auf weiß.

Das Ganze bereitet den angeschriebenen Stellen in dem fiktiven Fall eine Menge Arbeit. Denn jede Stelle muss in irgendeiner Form reagieren, da die bestehenden Datenschutzregelungen ja nicht einfach so missachtet werden dürfen. Denn ansonsten würde man ja einen Grund für eine zulässige Beschwerdemöglichkeit und evtl. sogar für Schadenersatzansprüche liefern. Und das wollen die betroffenen Stellen doch sicherlich ganz gewiss vermeiden.

Eine andere fiktive Person B hat sich das ähnlich überlegt. Allerdings ist ihr das Porto für ein entsprechendes Einschreiben, welches jeweils an all die verschiedenen Stellen verschickt werden müsste, insgesamt etwas zu hoch, da die eigene Kasse gerade etwas knapp ist. Fiktive Person B hat daher im Internet ein wenig recherchiert und ist hierbei u.a. auf folgenden Tätigkeitsbericht des Beauftragten für den Datenschutz beim Deutschlandradio gestoßen:

11. Tätigkeitsbericht des Beauftragten für den Datenschutz (Deutschlandradio)
http://www.deutschlandradio.de/index.media.655b3b29007b9283931196a7a133f179.pdf (http://www.deutschlandradio.de/index.media.655b3b29007b9283931196a7a133f179.pdf)

Darin findet sie sogar ein paar Informationen, die für sie relevant sein könnten:

Zitat
b) Auskunftsersuchen über gespeicherte Daten

Den Datenschutzbeauftragten von Deutschlandradio erreichen mit einiger Regelmäßigkeit auf das BDSG gestützte Auskunftsersuchen von Personen zu über sie gespeicherte personenbezogene Daten. Solche Anfragen werden jeweils nach Abfrage bei den infrage kommenden Abteilungen (Personal, Honorare Lizenzen, Finanzen, Programm, Hörerservice) beantwortet. Soweit es sich um möglicherweise bei Deutschlandradio vorhandene Daten handelte, wurde im Berichtszeitraum in den meisten Fällen mit einer Fehlanzeige geantwortet. Bei den meist sehr kurz gefassten Anfragen fehlt häufig eine Bezugnahme auf einen bestimmten Vorgang oder Kontakt bei Deutschlandradio. In solchen Fällen liegt die Vermutung nahe, dass es den Anfragenden um beim Beitragsservice hinterlegte Daten geht. Es wurde in solchen Fällen jeweils an die Datenschutzbeauftragte des Beitragsservices verbunden mit der Erläuterung verwiesen, dass Deutschlandradio selbst am Beitragseinzug nicht beteiligt ist und deshalb keinerlei Kenntnis oder Zugriff auf beim Beitragsservice vorhandene Daten hat (s. unten E.). Mehrere Auskunftsersuchen (teilweise auch telefonisch gestellte) bezogen sich ausdrücklich auf Fragen zum Beitragseinzug. Diese Personen wurden sogleich an den Beitragsservice verwiesen bzw. dorthin vermittelt.


(siehe Tätigkeitsbericht Abschnitt III. Aktuelle Vorgänge im Berichtszeitraum, 1. Externe Anfragen, S.13-14; Hervorhebung durch Verfasser)

Person B denkt sich:
''Interessant, wahrscheinlich erhalte ich ebenfalls nur eine Fehlanzeige inklusive Hinweis, man möge sich doch bitte an den Beitragsservice wenden.''

Person B vermutet, dass es beim ZDF wahrscheinlich genauso sein wird. Dennoch will aber auch sie auf ihr Recht auf Datenauskunft nicht grundsätzlich verzichten und zumindest herausfinden, inwiefern auch diese Einrichtungen evtl. mit den eigenen Daten in Berührung gekommen sind.

Daher entschließt sich Person B dazu, ihr Schreiben per Einschreiben jeweils nur an den Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz beim SWR ebenso wie an die Datenschutzbeauftragte des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio aus Köln zu versenden. An die restlichen Stellen verschickt Person B hingegen nur einen üblichen Standardbrief.

Person B hat übrigens auch beachtet, dass für ZDF und Deutschlandradio bezüglich des Datenschutzes jeweils andere Regelungen gelten.

Im sogenannten ZDF-Staatsvertrag heißt es nämlich:
Zitat
§ 16 Geltung von Datenschutzvorschriften
Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind für den Datenschutz beim ZDF die jeweils geltenden Vorschriften des Landesgesetzes zum Schutze des Bürgers bei der Verarbeitung personenbezogener Daten des Landes Rheinland-Pfalz anzuwenden.

Im sogenannten Deutschlandradio-Staatsvertrag heißt es wiederum:
Zitat
§ 17 Datenverarbeitung für journalistisch-redaktionelle Zwecke
(1) Soweit personenbezogene Daten durch die Körperschaft ausschließlich zu eigenen journalistisch-redaktionellen Zwecken verarbeitet werden, gelten nur die für das Datengeheimnis und für die Datensicherung maßgeblichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.

Kurzes Fazit: In Bezug auf die rechtlichen Regelungen zum Datenschutz ist beim ZDF das LDSG RLP zu beachten während beim Deutschlandradio das BDSG weitestgehend anzuwenden ist.


Die fiktive Person C hat wiederum wenig Ahnung von allem und auch keinen direkten Zugang ins Internet. Sie wurde ebenfalls von dem Beitragsservice aus Köln angeschrieben und ihr steht zunächst einmal nur diese Postanschrift zur Verfügung. Weil Person C ebenfalls nicht zuvor groß im Internet recherchieren konnte, aber ihr Auskunftsrecht einfordern möchte, schickt sie ihren Brief an die ihr bekannte Adresse mit dem Zusatz ''z.H. Datenschutzbeauftragte/n''. Der Brief dürfte ankommen, obwohl es nicht zu 100% die richtige Adresse ist. Möglicherweise ist dies für den BS sogar mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden. Aber wie sollte das Person C erahnen können? In den Informationsschreiben und Drohbriefen ist sie nicht auf ihre Datenschutzrechte und die zuständige Stelle aufmerksam geworden.

Was meint der AnstaltsSchreck dazu? Nun ja, wer gut informiert ist und auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte gewiss gleich die korrekte Anschrift der Datenschutzbeauftragte des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio aus Köln wählen.

Der AnstaltsSchreck
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: der AnstaltsSchreck am 10. Januar 2017, 14:23
Für mich entsteht die Frage, was "schwere Fälle" sind und ob überhaupt einer von uns mit Entschädigungen rechnen könnte?

@ ana

Das wird dir im Moment wahrscheinlich niemand zweifelsfrei voraussagen können. Man müsste auch den formalen Rechtsweg dazu beschreiten. Also zunächst die Stelle (insbesondere BS und LRA) anschreiben. Falls trotz wiederholter Aufforderung nicht reagiert wird, dann Beschwerde einlegen. Danach ggf. sogar vor Gericht klagen.

Ich selbst bin manchmal überrascht, weswegen manche Menschen in Deutschland vor Gericht klagen und dann z.T. sogar Recht bekommen. Mögliche Schäden können von den Betroffenen übrigens auch unterschiedlich definiert (physisch-materiell oder auch rein psychisch aufgrund von Drohungen, Einschüchterungen, Depressionen, schlaflosen Nächten, Leistungsabfall bei der Arbeit ...) und auch in unterschiedlicher Art und Weise als Schaden bzw. Schmerz wahrgenommen werden.

Ich würde das Thema ''Schadensersatzansprüche'' zunächst aber nur als Hebel und mögliches Druckmittel betrachten. Wenn aber Verstöße gegen Bestimmungen des Datenchutzes nicht mehr wegzudiskutieren wären, dann kann/sollte man sich vielleicht noch tiefer mit dieser Thematik auseinandersetzen.

der AnstaltsSchreck
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: Tourniquet am 10. Januar 2017, 14:44
Wie sieht das aus, wenn man ganz theoretisch eine Datenschutzanfrage gestellt und per Fax/Einschreiben verschickt hätte, aber nach sechs Wochen immer noch keine Antwort erhalten hat? Müsste man die LRA/Beitragsservice vorher nochmal dazu auffordern oder kann man sich direkt an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden?

Und muss man für so ein Auskunftsersuchen überhaupt seine Beitragsnummer angeben?
Vielleicht hat der Beitragsservice ja noch anderswo eine Nummer unter gleichem Namen laufen?

Ist es auch notwendig, sich zu seiner Person zu verifzieren oder gar eine Ausweiskopie mitzuschicken?


Vielen Dank schon mal für die Antworten. :)
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice
Beitrag von: Buntschuh am 10. Januar 2017, 15:05
Moin,

so - das Schreiben ist wohl soeben an den WDR / Datenschutzbeauftragte Frau K. A. raus gegangen. Antwort dürfte wie bereits erprobt ca. 2 Monate und länger dauern ....

@Tourniquet
Landesdatenschutzbeauftrager verweist an den Datenschutzbeauftragten des zuständigen LRA, da diese für sich selber zuständig sind ...

Edit Uwe:
Bitte keine Namen veröffentlichen.
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: der AnstaltsSchreck am 10. Januar 2017, 15:09
@ Tourniquet

Zitat
Wie sieht das aus, wenn man ganz theoretisch eine Datenschutzanfrage gestellt und per Fax/Einschreiben verschickt hätte, aber nach sechs Wochen immer noch keine Antwort erhalten hat? Müsste man die LRA/Beitragsservice vorher nochmal dazu auffordern oder kann man sich direkt an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden?

Eine 100% klar definierte Frist gibt es laut Gesetz nicht. Soweit aber aus diversen Informationsquellen hervorgeht, sollten i.d.R. 2-3 Wochen genügen, um eine entsprechende Datenauskunft von der angeschriebene Stelle zu erhalten.

Auch wenn es vielleicht zugegebenermaßen dem ein oder anderen vielleicht schwer fallen sollte, würde die fiktive Person Y dennoch dazu raten, zunächst fair zu bleiben und zumindest mit einem weiteren Schreiben LRA/BS an ihre Auskunftspflicht noch einmal eindringlich zu erinnern (in diesem Fall unbedingt per Einschreiben für den späteren Nachweis). Diesmal aber ggf. mit verkürzter Fristsetzung. Wenn weiterhin keine Reaktion erfolgen sollte, dann würde Person Y sich tatsächlich an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden und die ganze Angelegenheit ggf. auch mit Nachweisen sachlich als Beschwerde vorbringen.


Zitat
Ist es auch notwendig, sich zu seiner Person zu verifzieren oder gar eine Ausweiskopie mitzuschicken?

Fiktive Person Y meint, dass dies eigentlich nicht erforderlich sein dürfte und die Einforderung einer Ausweiskopie laut geltender Datenschutzvorschriften möglicherweise sogar nicht erlaubt ist.
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: muuhhhlli am 10. Januar 2017, 19:33
Verehrter @ AnstaltsSchreck .... was Sie hier alles erzählen haben andere User in diesem Forum alles schon ohne Erfolg abgearbeitet.

Sowohl der SWR als auch der BS haben mir vollständig mitgeteilt, wann von Ihnen über einen damaligen GEZ-Schnüffler ich zwangsangemeldet wurde. Der BS hat mir auf Euro und Cent damals nachgewiesen, wann ich was bezahlt habe.

Das nützt doch im Ergebnis alles nix, weil der SWR-Datenschutzbeauftragte Herr Dr. Herb sicherlich nicht gegen seinen Chef arbeiten wird und deshalb alle Vorgänge sozusagen einfach absegnet und für Rechtens hält. Der Landesdatenschutzbeauftragte von BW bis 30.04.2016 Herr Jörg Klingbeil hat doch ebenso gehandelt.

Oder glauben Sie, dass der neue Landesdatenschutzbeauftragte von BW Herrn Stefan Brink der am 01.12.2016 sein Amt angetreten hat, nun gegen die Vorgänge beim Datenmissbrauch durch die Datenübermittlung an die LRA SWR eine Strafe aussprechen wird, weil sie ihm einen Nachweis erbringen werden. An den Terminen ist abzusehen, dass in BW 7 Monate die Landesdatenschutzbehörde keinen Chef hatte. Das ist also auch egal, weil so eine Stelle nur ein kleiner Stolperstein für die Politik sein könnte. Aber nur könnte. Herr Brink wurde ja von Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim an der Uni Speyer ausgebildet. Das kann positiv sein oder negativ.

Trotzdem hat man meinen Erstwohnsitz als Zweitwohnung deklariert und dann versuchte der SWR per Eidesstattlicher Versicherung diese Falschangaben von mir zu erpressen. Was ich natürlich nicht gemacht habe und mich auf die Falschinformatonen berufen, da ich mich nicht selbst strafbar mache.

Ich empfehle Ihnen die kleine Anfrage des BW-Landtagsabgeordneten Anton Baron von der Partei Alternative für Deutschland vom 05.09.2016 zu lesen.

Die Anfrage lautete: Datenschutz bei der Datenweitergabe an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

Hier der Link dazu: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/0000/16_0495_D.pdf (https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/0000/16_0495_D.pdf)

Sie dürfen mir glauben, egal was sie bei Ihren Auskunftsersuchen herausfinden, diese Ämter, Behörden und die LRA einschließlich BS die machen was Sie wollen und die sorgen schon dafür, dass hier niemand durch die lückenlos Kontrolle schlüpft, welches Sie mit der Beitragsgerechtigkeit begründen. In Wirklichkeit geht es um die Beschnüffelung des Bürgers und das ist mit der Terrorgefahr begründet. Die einen sagen wir schaffen das und die anderen wir machen das. Und Du Bürger bist unsere Kostenstelle und unser Leibeigener wir zwingen Dich mit allen Mitteln zu zahlen.

In der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz (Meldeverordnung - MVO) Vom 28. September 2015 können sie ersehen wie Ihre Daten als Bürger verarbeitet werden.
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/h6p/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=20&numberofresults=31&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-BMGAGDVBWpP17&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint
 (http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/h6p/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=20&numberofresults=31&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-BMGAGDVBWpP17&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint)
Im § 17 - Datenübermittlungen an den Südwestrundfunk (SWR) vergleichbar zur Übermittlung der Daten an echte Behörden (Steuerbehörden-Finanzämter) ist festgeschrieben, dass und welche Daten der SWR erhält. Laut Absatz 2 ist die Verwendung der Daten geregelt. Hier wird wieder auf die ominösen beauftragten Stelle hingewiesen. Wer das ist! Fehlanzeige der Bürger erfährt es hier nicht, er erfährt es im RBStV nicht, es ist der Geist aus Köln der Beitragservice.

Bei dieser Verfahren nach der MVO wird unter Absatz 1 Punkt 8 das Sterbedatum übermittelt. Dieses Datum wurde in einmalig notwendigen Datenübermittlung aller Bürger an den SWR nicht übermittelt. Überlegen Sie, denn ganz so dumm sind die also nicht.

Außerdem steht in Absatz 2, dass diese Daten nach 6 Monaten gelöscht werden. Im RBStV steht die Daten werden 12 Monaten nach Übertragung gelöscht. Und ich sage Ihnen es wurde in der gemeinsamen Datenbank kein einziger Datensatz gelöscht. Man wird den Datensatz markieren, das hat aber nix mit löschen zu tun. Fragen sie doch an, wer die Löschvorgänge und die Anzahl der in der Datenbank des BS kontrolliert hat.

Und jetzt wurde wiederum in allen 16 Bundesländern der 19. RBStV verabschiedet und aus der Formulierung vom 15. RBStV "einmaligen Übermittung aller Daten" wurde jetzt

§ 14 Übergangsbestimmungen Absatz (9a)
Zur Sicherstellung der Aktualität des Datenbestandes wird zum 1. Januar 2018 ein weiterer Abgleich entsprechend Absatz 9 durchgeführt. Die Meldebehörden übermitteln die Daten bis längstens 31. Dezember 2018.


Und dann wird den Landesregierungen und den Landtagsabgeordneten noch ein Schmankerl unterbreitet in dem es heißt
Der Abgleich wird nach seiner Durchführung evaluiert. Die Landesrundfunkanstalten stellen den Ländern hierfür die erforderlichen Informationen zur Verfügung.

Heißt also für die LRA's nix anderes als man wird daraus die eigenen Statistiken erstellen und der Politik und den Richtern in den Gerichten um den Mund schmieren.

Wo bitteschön waren alle mit dem Verfahren eingebundenen und Vertrauten Datenschutzbeauftragten von den RF-Anstalten, der Landesdatenschutzstellen und die des Bundes in dem Sie der erneuten Datenübermittlung zum 01.01.2018 zugestimmt haben. Oder drücken wir es besser aus. Diese Personen haben nix zu sagen und wenn Sie was sagen, dann juckt das in China das Fahrrad.
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: der AnstaltsSchreck am 11. Januar 2017, 10:31
@ Tourniquet

Zitat
Müsste man die LRA/Beitragsservice vorher nochmal dazu auffordern oder kann man sich direkt an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden?

Dazu vielleicht noch einmal folgende Ergänzung: Eine andere fiktive Person B meint, dass niemand einen davon abhalten kann, eine Art Voranfrage an den Landesdatenschutzbeauftragten zu senden oder diesen sogar persönlich auf telefonischen Wege zu kontaktieren. Dann kann der eigene Fall zunächst kurz sachlich geschildert werden. Außerdem kann ja auch der Landesdatenschutzbeauftragten um eine Empfehlung, Ratschlag und Auskünfte gebeten werden:


Fragen kostet schließlich nichts!


Werter @ muuhhhlli

Zunächst vielen Dank für Ihre ausführlichen und kritischen Ausführungen. Ich kann diese ein Stück weit verstehen, vor allem wenn man sich wahrscheinlich wegen der bisherigen Erfahrungen eher frustriert fühlt.

Dennoch bin ich aber grundsätzlich anderer Meinung als Sie: Eine Aktion kann durchaus etwas bringen. Dazu wurde im Ausgangsposting unter der Überschrift "Was bringt das Ganze?" ja schon ausführlich Stellung bezogen.

Ergänzend kann ich dazu noch sagen:

Wir haben zwar Datenschutzgesetze, aber was nützen solche Regelungen, wenn diese nicht am Ende von den Bürgern tatsächlich auch in Anspruch genommen werden? Dann überlässt man es den anderen im blinden Vertrauen, was mit den eigenen Daten letztendlich geschieht. Jeder kann aber von seinem Auskunftsrecht und weiteren Rechten Gebrauch machen. Wenn wir diese Chance nicht nutzen, dann haben die anderen ein leichtes Rennen. Wenn wir aber unser Rechte wirksam geltend machen, dann wird es für die andere Seite zu einer Pflicht.

Der fiktive Entwurf weiter oben soll hierzu eine Orientierungsgrundlage bieten, um möglichst effektiv und wirksam handeln zu können.

Aus dem weiter oben zitierten 11. Tätigkeitsbericht des Beauftragten für den Datenschutz (Deutschlandradio) geht nämlich hervor, dass viele Anfragen bislang wohl sehr unspezifisch waren und es sich meist um sehr kurze Schreiben gehandelt hat.

Wer jedoch nur sehr kurz und knapp fragt, der wird wahrscheinlich auch nur eine kurze und knappe Antwort auf sein Schreiben erhalten. Es sollte den Betroffenen jedoch eher darum gehen, ausführlichst von den eigenen Rechten Gebrauch zu machen. Somit nimmt nämlich der Aufwand bei der Bearbeitung deutlich zu und die betroffenen Personen sollten auch mehr spezifische Auskünfte zu ihren Daten erhalten.

Rein hypothetisch betrachtet dürften BS/LRA auch unter zunehmenden Druck geraten, wenn plötzlich und erneut viele Datenschutzanfragen sie erreichen sollten. Diese sind auch berichtspflichtig, müssen also dokumentieren, wieviele Datenschutzanfragen bei ihnen eingegangen sind und ob hierbei auch Verstöße beklagt wurden. Für BS/LRA sieht es in Bezug auf das eigene Image natürlich ganz hervorragend aus, wenn so gut wie keine diesbezüglichen Anfragen bei ihnen eingegangen sind und bearbeitet werden mussten. Wenn hingegen aber eine erneute Zunahme der Datenschutzanfragen, möglicherweise sogar auch einige Verstöße, festzustellen wären, dann sieht das für BS/LRA überhaupt nicht gut aus und sie geraten zunehmend in Erklärungsnot.

Und eins kann man auch sagen: Wir haben nichts zu verlieren, können hierbei prinzipiell nur gewinnen (und sei es auch nur durch eine genauere Information darüber, was mit unseren Daten im Einzelnen passiert).

Außerdem befinden wir uns in einem Superwahljahr (3 Landtagswahlen + Bundestagswahl). Da könnte ein breiter Protest aus der Mitte der Gesellschaft heraus durchaus für Aufmerksamkeit sorgen.

der AnstaltsSchreck


Edit "Bürger":
Danke für die Ausführungen und Relativierung von Bedenken.
Im Sinne der Sache hier die Bitte an alle, konstruktiv und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads zu weiterzuarbeiten
[Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: der AnstaltsSchreck am 13. Januar 2017, 21:55
Liebe Datenschutzrechteinhaber
(und alle die es noch werden wollen!)

der fiktive Entwurf aus dem ersten Posting dieses Threads wurde noch einmal intensiv überarbeitet, ergänzt und an entsprechender Stelle ggf. auch korrigiert - siehe aktuelle Anhänge im Einstiegsbeitrag dieses Threads.

Diejenigen unter euch, die bereits schon ein eigenes Schreiben aufgesetzt und abgeschickt haben, brauchen jedoch nicht in Sorge zu sein: Die Ergänzungen eignen sich ganz hervorragend auch als Grundlage für eine Reaktion auf ein mögliches Antwortschreiben von BS oder LRA (dazu in einem zukünftigen Posting noch mehr).

Ich liste im Folgenden daher die wesentlichen Veränderungen auf, so dass ihr diese leicht nachvollziehen könnt:

Vor allem der letzte Punkt ist neu, da hier Auskunft über die Regelungen bezüglich der Löschung der persönlichen Daten nun eingefordert wird (vielen Dank @ soja und @ muuhhhlli für entsprechende Hinweise und die Aufmerksammachung auf diesen wichtigen Gesichtspunkt). Denn es besteht offensichtlich begründeter Anlass zur Vermutung und zum Verdacht, dass die Daten möglicherweise sogar lebenslang abgespeichert werden, sobald der BS einmal eine entsprechende Beitragsnummer erteilt hat.

Ob wir uns so etwas tatsächlich gefallen lassen müssen, sofern dies zutreffen sollte?

Und eine letzte kurze Anmerkung zu den eingefügten Ergänzungen bezüglich des Speicherorts und der Zugriffsmöglichkeiten auf die eigenen Daten: Hier sollte nicht übersehen werden, dass es sich nicht um eine kleine, unbedeutende Nebensächlichkeit handelt. Nein, es geht vor allem auch darum, dass persönliche Daten von Millionen von Bundesbürgern möglicherweise auf einem zentralen Datenserver gespeichert werden, auf den wahrscheinlich der BS in Köln, alle Regionalstellen des BS und alle LRAs Zugriff haben dürften !! Wie die Zugriffsrechte im Einzelnen konkret geregelt sind, ist völlig unklar. Aufgrund des riesigen Datensatzes würde es mich auch nicht verwundern, wenn der bzw. die entsprechenden Datenserver in naher Zukunft oder vielleicht auch schon gegenwärtig ein bevorzugtes Angriffsziel von kriminellen Datenhackern sein könnten. Und es geht um viel mehr als nur um einen Namen oder die persönliche Anschrift. Die unzulässige Zusendung von zusätzlichen Werbesendungen infolge eines potentiellen Datenlecks könnte hierbei rein hypothetisch betrachtet noch die harmloseste Auswirkung in einem möglichen Schadensfall darstellen. Der Aufschrei in der Gesellschaft wäre unter diesen Umständen gewiss groß!

Also mein Appell an alle, vielleicht auch an diejenigen, die bislang noch am Zweifeln sind: Überlegt euch gut, ob ihr nicht frühzeitig von eurem Recht auf Datenauskunft und Datenschutz Gebrauch machen wollt. Denn auch wenn euch LRA und BS mitteilen sollten, dass sie gemäß der gesetzlichen Bestimmungen eure Daten erheben und speichern dürfen, so könnte aus dieser Situation heraus ein potentieller Super-Daten-GAU entstehen, der durch bessere Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen infolge des wachsenden öffentlichen Drucks vielleicht derzeit noch abgewendet werden kann (Wie gesagt ist derzeit absolut fragwürdig, welche Sicherheitsvorkehrungen von den Verantwortlichen bislang überhaupt getroffen wurden. Wer mir reine Panikmache vorwirft, der möge doch bitte substanzielle Gegeninformationen hier liefern! Außerdem kann ich nur betonen, dass es zu spät wäre, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist und dann ein großer Aufschrei der Empörung durch das Land ziehen würde).

Ein weiterer guter Grund also, um das eigene Datenschutzrecht gegenüber BS/LRA nun wirksam geltend zu machen!

der AnstaltsSchreck
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: Bürger am 14. Januar 2017, 01:29
Hinweis:
Siehe nunmehr freigeschaltete aktualisierte/ überarbeitete Version des Datenschutz-Beispiel-Schreibens vom 13.01.2017 im Anhang des Einstiegsbeitrags unter
[Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21571.0.html

Mitmachen!
Weitersagen!


;)
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: zuwider am 14. Januar 2017, 20:39
Nur Mut auch den jeweiligen Datenschutzbeauftragten des Landes mit einzuschalten.
Habe gestern erst Antwort von ihm wegen einer Sache mit "Unister" (die mit den Reisegutscheinen, die selten ausgezahlt werden,...) erhalten und bin überrascht, wie ernst sie die Sache nehmen!
Möchte aus Datenschutzgründen aber nichts hier einstellen  ;)

Jedenfalls hat Unister mir nun meine komplette Datensammlung ausgehändigt und versprochen, sie zu löschen. Da waren Mail-Adressen bei, die hatte ich schon längst vergessen.

...nun, ob wirklich alles dauerhaft gelöscht wird - wer weiß?

Aber vor den nächsten Wahlen tut man scheinbar alles, den Wutbürger zu beruhigen.
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: der AnstaltsSchreck am 14. Januar 2017, 21:39
Antwortschreiben auf Datenschutzanfrage von BS/LRA erhalten.
> Wie kann ich nun darauf reagieren?


Eines Tages wird vermutlich wieder Post von BS oder LRA bei euch eintreffen. Doch diesmal - oh großes Wunder - handelt es sich nicht um eine erneute Zahlungsaufforderung oder einen Drohbrief, sondern um die Beantwortung eurer Datenschutzanfrage. Und möglicherweise könnte dieses Schreiben vom Tonfall her sogar etwas freundlicher ausfallen, als man es bislang vielleicht gewohnt war. Denn der Spieß wurde diesmal umgedreht, indem wir unsere Rechte gegenüber BS/LRA geltend gemacht haben, so dass diese wiederum in der Pflicht waren, uns zu antworten.

Ist die Sache damit nun abgehakt oder erledigt? Das kommt rein fiktiv betrachtet auf den jeweiligen Einzelfall an. Denn sofern BS/LRA tatsächlich auf jede grundlegende Frage durch eine angemessene und ausführliche Stellungnahme eingehen würde, dann wäre diese Form der Reaktion natürlich nur zu begrüßen. Die Vermutung liegt jedoch nahe, dass dies so allerdings nicht geschehen wird. Stattdessen ist wohl eher davon auszugehen, dass BS/LRA vermutlich nur ein Mindestmaß an Informationen liefern werden, um scheinbar den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Mögliche Formulierungen des BS oder der LRA wie ''Ihr Datenschutzanliegen ist uns besonders wichtig'' oder ''gerne kommen wir Ihrer Anfrage nach'' würden außerdem laut Meinung einer fiktiven Person A etwas entlarvend sein, sofern die meisten Aspekte eurer konkreten Datenschutzanfrage unbeachtet blieben.

Daher der Hinweis von dieser fiktiven Person: Schaut euch das erhaltene Antwortschreiben im Detail genau an. Prüft nach, auf welche Fragen BS/LRA eingegangen sind und welche Informationsauskünfte ihr hierbei erhalten habt. Vermutlich werden sich diese auf die hinterlegten Stammdaten zu eurer Person und auf einige Rechtsgrundlagen beziehen, mit der die Datenerhebung und -speicherung von BS/LRA gerechtfertigt wird. In der Summe wären die Informationsauskünfte unter diesen Voraussetzungen zwar sehr dürftig, aber immerhin besser dies als gar nichts. Man ist aber auf diese Weise bereits schon einen kleinen Schritt weitergekommen und hat nun einen ersten Nachweis schwarz auf weiß.

Noch wesentlich spannender und interessanter könnte es in dem fiktiven Fall laut Meinung von Person A sein, auf welche Fragen BS/LRA in ihren jeweiligen Antwortschreiben jedoch nicht eingegangen sind, obwohl wir uns doch so viel Mühe bei der Formulierung der Datenschutzanfrage gegeben haben. Insbesondere wenn noch nicht mal eine kurze Bezugnahme zu wesentlichen Aspekten der eigenen Anfrage erfolgt, sollte das die eigene Aufmerksamkeit schärfen! Gibt es hier vielleicht etwas zu verbergen oder soll uns gegenüber etwas verschwiegen werden? Gut, fiktive Person A möchte zwar nicht all zu viel herumspekulieren, möchte allerdings ebenfalls betonen, dass man bei einem ersten (minimalen) Antwortschreiben noch nicht darauf bauen bzw. vertrauen sollte, dass dem eigenen Datenschutzanliegen wirklich allumfassend und in vollem Umfang entsprochen wird. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass BS und LRA sehr genau wissen, was sie tun und welche potentielle Konsequenzen es für sie haben könnte, sofern sie in ihrem Schreiben durch eine bereitwillige und allumfassende Auskunft evtl. sogar auf gewisse Unzulänglichkeiten oder Missstände hinweisen würden. Denn dies könnte unter gewissen Umständen sehr teuer werden, sofern hierbei möglicherweise auch nur der Anhaltspunkt für einen potentiellen Tatbestand geliefert wird, der Schadenersatzansprüche grundsätzlich rechtfertigen oder begründen könnte. Und sollten - natürlich nur rein hypothetisch angenommen - LRA/BS sich sogar im Klaren darüber sein, dass gewisse Mängel oder schlimmstenfalls sogar auch Verstöße gegen bestimmte Datenschutzbestimmungen in der Praxis vorliegen dürften, dann werden sie dies uns gegenüber gewiss nicht einfach so direkt und offen zugeben. Wie der Teufel das Weihwasser vermeidet, so würde nämlich jede Einrichtung potentielle Forderungen auf Schadenersatz vermeiden wollen! Beispiele aus der alltäglichen Praxis gibt es dafür genug.

Fiktive Person B sieht die Sache daher eher sportlich und studiert das Antwortschreiben von BS/LRA sehr genau: Was wurde konkret beantwortet und was nicht? All die Fragen, auf denen BS/LRA bislang nicht eingegangen sind bzw. welche schlichtweg ignoriert wurden, schnürt sie in schriftlicher Form zu einem neuen ''Paket'' zusammen. Schließlich muss man ja etwas für seine Rechte tun, wenn die andere Seite auf begründete Fragen und berechtigte Sorgen offensichtlich nicht in vollem Umfang eingehen will. Fiktive Person B geht hierbei auch sehr zielorientiert vor, indem sie das neue ''Geschenkpaket'' an BS/LRA so zusammenschnürt, dass diese letztendlich keinen so großen Handlungsspielraum mehr haben, um die bislang unbeantworteten Fragen erneut zu ignorieren. Dadurch, dass fiktive Person B alle noch offen gebliebenen Datenschutzaspekte in ihrem Schreiben wiederholt beleuchtet, ihre Rechte erneut geltend macht und auch auf potentielle Schadenersatzforderungen noch einmal deutlich hinweist, stehen nun wieder BS/LRA in der Verantwortung, ihre Pflichten zu erfüllen und zu antworten.

Durch den dokumentierten Schriftverkehr kann sich fiktive Person B ein Stück weit zugleich auch die mögliche Option auf potentielle Schadenersatzansprüche für die Zukunft offen halten. Denn falls tatsächlich mal - natürlich wieder rein fiktiv und hypothetisch betrachtet - ein zukünftiger Datenskandal oder ein Rechtsverstoß ans Tageslicht gelangen sollte, dann hat fiktive Person B ja bereits schon einige Schriftstücke (ihre eigenen Datenschutzanfragen sowie die entsprechenden Antwortschreiben) in der Hand. Notfalls kann Sie diese dann auch als Beweismittel vor Gericht vorbringen und damit bescheinigen, dass Sie in der Vergangenheit bereits auf die Rücksichtnahme und vollumfängliche Beachtung ihrer Datenschutzrechte nicht nur einmal, sondern sogar mehrfach ausdrücklich hingewiesen hat. Wenn sie bei einem möglichen Verstoß gegen Auflagen und Bestimmungen des Datenschutzes ebenfalls betroffen wäre, dann hätte die Gegenseite vor Gericht aufgrund des dokumentierten Schriftverkehrs voraussichtlich sehr schlechte Karten in diesem fiktiven Fall.

Grundsätzlich sollte man natürlich das eigene weitere Schreiben an BS/LRA sachlich und höflich (natürlich nicht zu verwechseln mit untertänig  ;) !), jedoch durchaus auch selbstbewusst, mündig und bestimmt formulieren.

Einige fiktive Möglichkeiten werden nachfolgend vorgestellt:


Fiktive Person X ist aufgrund von Beruf, Familie und Alltag normalerweise recht beschäftigt und hat daher leider meist nicht so viel Zeit für andere Dinge des Lebens. Die Drohbriefe vom BS nerven diese Person jedoch gewaltig und sie lehnt den auferlegten Rundfunkbeitragszwang grundsätzlich ab. Sie hat auch ihre Datenschutzrechte gegenüber BS/LRA bereits geltend gemacht und sogar ein Antwortschreiben mit einigen geforderten Informationsauskünften erhalten. Ihre Fragen wurden weitestgehend jedoch nicht beantwortet. Sie entscheidet sich aufgrund der knappen Zeit zwar zu antworten, kopiert aber hierbei alle offenen Gesichtspunkte, die noch zu klären sind, einfachershalber aus ihrem ersten Schreiben heraus. Das Schreiben sieht ungefähr wie folgt aus:

Zitat
Sehr geehrte/r Frau/Herr XXX

vielen Dank für Ihre Reaktion auf meine Datenschutzanfrage vom XXX. Sie haben hierbei Auskünfte zu folgenden Gesichtspunkten erteilt XXX

Mir ist jedoch bei näherer Auseinandersetzung mit Ihrem Schreiben vom XXX aufgefallen, dass wesentliche Aspekte meiner Anfrage bislang in Ihrer Rückmeldung noch unberücksichtigt blieben. Ich bitte daher um eine ausführliche und angemessene Stellungnahme auch zu diesen Aspekten. Schließlich verarbeiten und speichern sie die Daten von Millionen von Bundesbürgern inklusive meiner eigenen. Daher besteht begründeter Anlass, eine entsprechende Auskunft auch zu diesen relevanten Gesichtspunkten von Ihnen zu verlangen, zumal Ihnen aufgrund der zu verarbeitenden und speichernden Datenfülle eine besondere Sorgfaltspflicht obliegt.

Nachfolgend habe ich alle offenen Fragen für Sie noch einmal zusammengestellt, auf die ich jeweils eine Antwort innerhalb von zwei Wochen nach Eingang meines Schreibens von Ihnen erwarte:

[Kopie der offenen Fragepunkte aus dem ersten Schreiben]

Mit freundlichen Grüßen


Fiktive Person Y hat in der Vergangenheit bereits schon mal eine Datenschutzanfrage an BS/LRA geschickt. Im Nachhinein muss Sie aber feststellen, dass sie bei weitem noch nicht alle wesentlichen Aspekte zum Thema Datenschutz mit ihren ersten Anfrage abgedeckt hat, weil sie es vielleicht einfach nicht besser wusste, Zeitmangel bestand oder erst jetzt durch dieses wunderbare Forum auf einige wichtige Aspekte aufmerksam geworden ist. Auch Sie hat bereits ein recht kurzes und knappes Antwortschreiben bereits erhalten. Nun will sie ihre bisherige Datenschutzanfrage durch folgendes neues Schreiben ergänzen:

Zitat
Sehr geehrte/r Frau/Herr XXX

vielen Dank für Ihre Reaktion auf mein Schreiben vom XXX. Sie haben mir zu einigen Fragen bezüglich der geltenden Datenschutzgesetze in kurzer Form bereits geantwortet.

Mir ist bewusst, dass Ihre Einrichtung die Datensätze von Millionen von Bundesbürgern inklusive meiner eigenen verarbeitet und speichert. Aufgrund des großen Datenumfangs, der hierbei insgesamt erhoben und verarbeitet wird und aufgrund der Tatsache, dass es sich insgesamt um recht sensible und persönliche Daten hierbei handeln dürfte (inklusive zu meiner eigenen Person), möchte ich meine an Sie gerichtete Datenschutzanfrage um folgende Gesichtspunkte und Fragestellungen hiermit ergänzen:

[als eine mögliche Orientierungsgrundlage kann hierbei der fiktive Entwurf
aus diesem Thread dienen]

Da Ihre Einrichtung den Datenschutz laut eigener Angaben sehr ernst nimmt, haben Sie gewiss Verständnis dafür, dass ich meine Anfrage nun ergänzt und konkretisiert habe. Ich bitte Sie um eine schriftliche Beantwortung dieser jeweiligen Fragen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang meines Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen


Fiktive Person Z leistet ebenfalls zivilen Widerstand gegen den Rundfunkbeitragszwang und setzt sich mit friedlichen Mitteln für die Beachtung und Einhaltung unserer Bürger-, Grund- und Menschenrechte engagiert ein, die offenbar in zunehmenden Maß eingeschränkt werden sollen. Der gewaltfreie Widerstand gegen diese Fehlentwicklung stellt für Person Z hierbei ein legitimes und friedliches Mittel innerhalb einer Demokratie dar. So auch in Bezug auf den RBStV, welches  die Bürger ihrer Auffassung zufolge zu reinen Zahlsklaven gemacht hat und hierbei durch den Beitragszwang sogar noch ein Rundfunksystem befördert, welches die Allgemeinheit zunehmend mit schlecht recherchierten, lückenhaften und einseitigen Informationen beliefert.

Auch in Sachen Datenschutz hat sich Person Z besonders gut belesen und sich hierbei fast schon zu einem Experten entwickelt. Wer die eigenen Rechte kennt, ist klar im Vorteil – so die eigene Devise.

Nun zu der eigenen Datenschutzanfrage: Diese wurde zwar durch ein minimales Antwortschreiben beantwortet und liefert sogar auch einige Informationsauskünfte, die z.T. interessante Rückschlüsse ermöglichen. Aber zufrieden stellen lässt sich fiktive Person Z jedoch nicht damit. Denn ihr sind die eigenen Datenschutz- und Bürgerrechte besonders wichtig. Sie verfasst daher einen Brief, welcher demjenigen von Person X zunächst sehr stark ähnelt. Das ganze Schreiben wurde insgesamt jedoch noch wesentlich individueller gestaltet und persönlicher formuliert. Einige Fragestellungen wurde außerdem noch detaillierter ausgeführt und ergänzt, wobei nochmals betont wurde, dass man auf die Einhaltung der eigenen Datenschutzrechte besteht und die formulierten Datenschutzanforderungen nachdrücklich geltend macht, so dass konkrete und spezifische Informationsauskünfte zu jeder Fragestellung erneut eingefordert werden.

In dem fiktiven Fall ist Person Z auch aufgefallen, dass sich BS/LRA zum geltenden EU-Recht mit keinem einzigen Satz geäußert haben. Daher greift Person Z dies in Ihrem Schreiben wie folgt auf:

Zitat
''In Ihrem Schreiben beziehen Sie sich zwar auf einige nationale rechtliche Regelungen, mit denen Sie die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung meiner Daten begründen. Allerdings stelle ich fest, dass Sie mit keinem Wort auf die rechtsverbindlichen Regelungen nach EU-Recht eingegangen sind. Warum haben Sie hierzu bislang noch keine konkrete Stellung bezogen und wie beurteilen Sie die Tatsache, dass der nationale Rechtsrahmen vom EU-Recht in wesentlichen Aspekten offensichtlich sehr deutlich abweicht (vgl. hierzu vor allem die Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs in seinem Urteil, Abs. 33, EuGH C-201/14 sowie die geltenden Bestimmungen nach Unionsrecht Richtlinie 95/46, Abschnitt VI, Art. 13)? Sind Sie etwa der Auffassung, dass innerhalb der Bundesrepublik Deutschlands dieses Unionsrecht nicht anzuwenden ist und keine formelle Gültigkeit besitzt?

Sollten Sie meine Anfrage zu diesem wichtigen Aspekt weiterhin missachten oder einer Beantwortung nur lediglich geschickt ausweichen wollen, mache ich Sie bereits darauf aufmerksam, dass ich mich ggf. auch an den zuständigen Datenschutzbeauftragten der EU oder die eingerichteten EU-Beschwerdestellen wenden werde, um die Angelegenheit verbindlich klären zu können. Außerdem mache ich Sie darauf aufmerksam, dass alle mir vorenthaltenen Informationen zu meinem Datenschutzanliegen, welche ich nun erneut Ihnen gegenüber konkret vorgetragen habe, sich auch zu ihrem eigenen Nachteil entwickeln könnten. Als datenverarbeitende und -speichernde Stelle sind Sie mir gegenüber nämlich auskunftspflichtig und sollten daher den Betroffenen gegenüber auch somit keine relevanten Informationen vorenthalten. Sofern mir durch diese als eher fragwürdig anzusehende Vorgehensweise unzulässige oder unangemessene Nachteile entstehen sollten, mache ich Sie bereits darauf aufmerksam, dass dies für Sie mit möglichen Konsequenzen und Schadenersatzansprüchen verbunden sein könnte. Von meinen Rechten werde ich notfalls auch Gebrauch machen. Es sollte daher in Ihrem Interesse liegen, alle bislang noch ungeklärten Gesichtspunkte zu meiner Datenschutzanfrage im Rahmen einer ordentlichen Auskunftserteilung rasch und umfassend zu klären.

Ich danke Ihnen vielmals für Ihr Verständnis und eine entsprechende Beachtung meiner persönlichen Datenschutzanliegen''


Der AnstaltsSchreck äußert dazu noch abschließend: Ich denke, dass all diese fiktiven Beispiele schon eine ganze Menge Stoff für eine potentielle Reaktion liefern können. Mit einem kurzen und eher dürftigen Antwortschreiben muss man sich als Betroffener nämlich nicht zwangsläufig zufrieden geben, zumal es ja ebenfalls auch um den Umgang mit Daten von Millionen von Bundesbürgern geht. Und der nächste große Datenabgleich steht offensichtlich auch schon vor der Tür (es war mal ursprünglich die Rede von einem ''einmaligen'' Datenabgleich. Offensichtlich soll uns der Datenabgleich aber nun als neuer Dauerzustand untergeschoben werden).

Bislang haben BS und LRA viele ehrliche und anständige Bürger dieses Landes aufgrund des Beitragszwangs zu Betroffenen und Getriebenen gemacht. Damit sollte jedoch möglichst bald endlich Schluss sein! Kehren wir die Situation daher um und fordern nun von BS/LRA unsere Rechte ein.  >:D

Der AnstaltsSchreck


P.S.: Wie im 1. Posting bereits erwähnt, keine Gewähr und keine Rechtsauskunft. Die aufgeführten Hinweise und Beispiele sind nur rein fiktiver Natur. Andernfalls stellen diese lediglich eine Meinungsäußerung dar, die vor allem zum eigenen Nachdenken anregen soll und dem ein oder anderen vielleicht hilfreiche Impulse vermitteln kann.
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: der AnstaltsSchreck am 14. Januar 2017, 21:56
Liebe Leute,

ich bin schon etwas aufgeregt und gebe hiermit bereits bekannt, dass ich in den nächsten Tagen (voraussichtlich zu Beginn der kommenden Woche) eine wichtige Neuigkeit an alle Leser mitzuteilen habe. Also bitte dran bleiben und in der Zwischenzeit fleißig an den individuellen Datenschutzanfragen basteln  ;).

Wir dürfen uns freuen und gespannt bleiben!

Oder wie Bürger es so schön formuliert hat:

Mitmachen!
Weitersagen!
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: Bürger am 14. Januar 2017, 23:53
Mitmachen!
Weitersagen!
Das Schöne daran ist, dass auch alle aus Angst vor Repressalien (noch) zahlenden Betroffenen mitmachen können - also nicht nur ZahlungsVERWEIGERER und GrundrechtsVERTEIDIGER.
Beispiel-Schreiben wie diese sollten daher z.B. auch an jedem Info-Stand ausliegen.
Dieses (Datenschutz-)Thema geht nun wirklich *alle* an.

Ebenfalls schön daran ist, dass hierbei auch vom Beitrag Befreite mitmachen können.

Und am "schönsten" ist, dass dies eigentlich auch alle diejenigen Mitbewohner tun können, zu denen Daten erhoben und verarbeitet wurden, die aber aufgrund eines bereits bestehenden Beitragskontos selbst gar nicht abgabepflichtig sind.

Wichtig wäre in diesem Zusammenhang nämlich auch, ob
a) zu den Wohnungen/ Beitragsnummern eine Liste der zugehörigen Personen geführt wird
oder
b) ob/ wann/ wie die Daten der nicht Abgabepflichtigen nach Erfassung und Zuordnung gelöscht werden.

Im Falle von
a) würde ein bundesweites Personen- und Wohnungsregister entstehen, welches jegliche Vorstellungskraft sprengen würde - in den Händen eines Medien-Giganten - angreifbar und missbrauchbar - auch und gerade durch den Staat selbst - und somit letztlich ein Daten-GAU orwellschen Ausmaßes.

Im Falle von
b) wäre nie nachvollziehbar, wer sich eigentlich unter welcher Wohnung/ Beitragsnummer angemeldet hat.
Es bliebe dann z.B. zu fragen, wie sichergestellt wird, dass sich nicht etwa unberechtigt und ohne Wissen des Wohnungsinhabers Dritte auf das gleiche Beitragskonto anmelden können bzw. mglw. bereits angemeldet haben.
Siehe hierzu auch die Problematik der "verwaltungspraktischen Untauglichkeit" des Anknüpfungspunkts "Wohnung" u.a. unter
siehe u.a. unter
WG: A verweigert Auskünfte zu zahlender Person B > nun Vollstreckung von A
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20199.msg130741.html#msg130741
[...]
Siehe hierzu u.a. das
FAZIT zur VERWALTUNGSpraktischen UNTAUGLICHKEIT der ANKNÜPFUNG an die WOHNUNG
unter
K&R: Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19744.msg129359.html#msg129359
Anmerkung: Personen A und B könnten dies ganz einfach einmal anhand der Kopien ihrer Einwohnermeldeamts-Anmeldungen prüfen. Sie werden sehen, dass eine eindeutige Zuordnung von Personen zu einer Wohnung nicht möglich ist, da die Anmeldungen i.d.R. lediglich auf eine Adresse, d.h. lediglich auf eine Straßennummer erfolgen - nicht aber auf eine Wohnung.
[...]

Erschwerend kommt hinzu, dass im Sichtfenster jedes Schreibens(!!!) von ARD-ZDF-GEZ einschl. der Festsetzungsbescheide eine 9-Stellige Nummer über der Adresse mit vollständigem Vor- und Nachnamen des Adressaten angegeben ist.
Diese 9-Stellige Nummer (XXX XXX XXX) ist für jeden, der auch nur halbwegs mit dem sog. "Rundfunkbeitrag" vertraut ist, als zum angegebenen Namen unter der angegebenen Adresse zugehörige "Beitragsnummer" erkenn- und somit auch missbrauchbar.

Wie wird dieser Missbrauch verhindert?

Würde eine Person A gegenüber ARD-ZDF-GEZ den Verdacht äußern, dass sich mglw. Dritte unberechtigt und ohne ihre Kenntnis (z.B. weil der Briefumschlag mal im Hausflur lag oder halb aus dem Briefkasten herausschaute) auf ihr Beitragskonto angemeldet haben und somit unzulässigerweise ihre eigene Zahlungspflicht umgehen würden, könnten ARD-ZDF-GEZ nur im Falle von
a) diesen Missbrauchs-Verdacht nachprüfbar widerlegen (was aber wie gesagt mit einer orwellschen Datensammlung einhergehen müsste)

Im Falle von
b) könnten ARD-ZDF-GEZ hierzu den Missbrauchs-Verdacht nicht widerlegen, da sie ja alle möglichen anderen sich auf das gleiche Beitragskonto Angemeldeten gelöscht hätten - bis auf den Inhaber des Beitragskontos selbst.
Hier wäre dann aufgrund der verwaltunspraktischen Untauglichkeit wegen fehlender Überprüfbarkeit ein Erhebungsdefizit unermesslichen Ausmaßes denkbar.


So oder so:
Ein Fass ohne Boden...
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: KlarSchiff am 15. Januar 2017, 10:01
Datenschutz beginnt dort wo die Daten erhoben und gespeichert werden, also bei den Meldeämtern.

So gesehen wären bei dieser Aktion, in welcher die LRAs die Adressaten sind, auch die genannten Stellen über die Datenschutzverstöße zu informieren.

Dieses auch weil hier der Datenschutzbeauftragte direkter politisch einwirken kann Unregelmäßigkeiten bei der Weitergabe von Daten zu unterlassen.
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: pinguin am 15. Januar 2017, 13:54
Datenschutz beginnt dort wo die Daten erhoben und gespeichert werden, also bei den Meldeämtern.
...die gar nicht befugt sind, Daten an eine Nicht-Behörde, wie bspw. den RBB, herauszugeben und insbesondere nach der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung auch unmittelbar selber für etwaige finanzielle Schäden verantwortlich sind, die dem Bürger durch ihre Mißachtung europäischer Bestimmungen entstehen.

Siehe:
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.msg138526.html#msg138526
Bleibt festzuhalten, daß der RBB keine Behörde ist.
Zitat
7.      Ist der RBB eine Behörde? Wo genau ist dies geregelt?
Der rbb ist eine Anstalt öffentlichen Rechts und damit eine Institution, deren Aufgaben ihr vornehmlich nach dem Rundfunkstaatsvertrag, dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sowie dem rbb-Staatsvertrag gesetzlich zugewiesen worden sind. Der rbb ist weder nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz noch im organisatorischen Sinne eine Behörde, sondern eine unabhängige und der Selbstverwaltung unterliegende, nur einer eingeschränkten subsidiären Rechtsaufsicht zugänglichen Anstalt des öffentlichen Rechts.


Edit "Bürger":
Soviel erst mal als neuer Input. Bitte hier vorerst nicht weiter vertiefen, sondern eng am Kern-Thema bleiben, welches da lautet
[Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
und insbesondere auch konkrete "Aktionen" beinhalten soll (Fragen-Vorschläge etc.).
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: der AnstaltsSchreck am 16. Januar 2017, 00:21
Danke @KlarSchiff und @pinguin für diesen wichtigen Hinweis, der natürlich völlig korrekt/zutreffend ist und auch beachtet werden sollte. Der nächste große Datenabgleich scheint uns ja demnächst auch wieder bevorzustehen, so dass die Datenleitungen von den EMAs an BS/LRA wieder bald voll ausgelastet sein dürften  :o  >:(  >:D
 
Entsprechend des Moderationshinweises von Bürger halte ich es jedoch für zweckmäßig, dass diese Thematik in folgendem Thread weiter diskutiert werden kann/sollte, weil zu diesem Thema ein entsprechender Thread bereits ja schon eröffnet wurde.

Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16273.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16273.0.html)

Vielen Dank für das Verständnis!
der AnstaltsSchreck
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: der AnstaltsSchreck am 16. Januar 2017, 01:02
Liebe Leser,

nun ist es soweit und ich gebe mit großer Freude hiermit allen bekannt:

Innerhalb von 1 einzigen Woche wurde diese Aktion bereits rund 15.000 mal abgerufen! Dieses Ergebnis ist absolut sensationell und war zumindest von meiner Seite aus für diesen sehr kurzen Zeitraum kaum zu erwarten gewesen.

Ganz konkret bedeutet dies, dass Tausende Bürger dieses Landes sich mit dieser Angelegenheit bereits beschäftigen, die Aktion mitverfolgen oder diese sogar aktiv unterstützen. Es geht darum, die eigenen Datenschutzrechte gegenüber BS/LRA auf engagierte und vor allem wirksame Weise geltend zu machen! Dieses Recht kann uns derzeit niemand nehmen! Schieben wir dieser Riesen-Monsterdatenkrake einen gehörigen Riegel vor, welche diese letztendlich verdient hat.

Das ursprüngliche Ziel, zumindest 1 Promille der derzeitigen Rundfunkbeitragsgegner und Zahlungsverweigerern zu mobilisieren, ist unter aller Voraussicht und konservativer Annahme nun bereits erreicht! Das Ganze, wie gesagt, innerhalb von nur einer einzigen Woche!  8)  8)  8)

Der Protest geht jetzt nun in die nächste Runde und bewegt sich von nun an auf einer noch höheren Stufe. In diesem Zusammenhang verkündige ich hiermit, dass sich diese Aktion möglicherweise zu der größten, individuellen Datenschutz-Protestbrief-Aktion entwickeln könnte, die in der gesamten bundesdeutschen Geschichte jemals existiert hat. Jeder kann zu einem Teil dieser Bewegung werden, egal ob man Rundfunknutzer ist und den Beitrag zahlt oder diesen aus diversen guten Gründen ablehnt. Selbst beitragsbefreite dürfen sich ebenfalls angesprochen fühlen, denn auch ihre persönlichen Daten wurden ja verarbeitet und gespeichert

(Danke @Bürger für die entsprechenden Ausführungen und Erläuterungen!).

Für alle gilt:
Gelangen diese Daten durch Datenklau oder eine Datenpanne in Umlauf, könnten wir alle zu Geschädigten werden. Daher das eigene Recht auf Datenschutz nun einfordern und jetzt bereits die Option auf Schadenersatz sichern!


und wie Bürger es ebenfalls bereits gesagt hat:

Mitmachen!
Weitersagen!


Diese Bewegung ist nicht mehr aufzuhalten! Ich danke euch allen und wünsche euch ebenfalls einen guten Start in die neue Woche (und einen ausgesprochen schlechten, miesen Start den jeweiligen Verantwortlichen sowie deren Handlangern oder Helfershelfer, welche unsere grundlegenden Rechte mehrfach missachtet haben. Euch sollte nun klar werden, dass die Menschen hierzulande allmählich erwachen und sich eure Schandtaten nicht mehr einfach so gefallen lassen. Kehrt endlich um, bevor ihr den bereits angerichteten Schaden nicht mehr wieder gut machen könnt oder völlig die Kontrolle darüber verliert!)

der AnstaltsSchreck


P.S.: Ein besonderer Dank an all die Organisatoren und Moderatoren dieses Forums, die das Ganze hier aktiv begleiten und am Leben erhalten! Dank dieser Gegebenheiten ist diese Aktion erst möglich geworden. Wer kann, sollte daher bitte die geleistete ehrenamtliche Arbeit per Spende unterstützen!
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: Cali am 16. Januar 2017, 02:35
Hallo AnstaltsSchreck,

kann man das ganze vielleicht etwas verändert sogar übers Gericht laufen lassen wenn man in der erste Instanz klagt und sich dabei auch auf den zur Zeit nicht gegebenden EU Datenschutz beruft, bzw. gegen die Zwangsanmeldung wehrt, nach dem die Meldedaten Abgeglichen wurden?

Könnte das den Druck vielleicht noch etwas erhöhen oder sollte man das lieber komplett unabhängig von einer Klage laufen lassen?


Viele Grüße

Cali
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: Capriello am 18. Januar 2017, 12:30
Hallo zusammen,

Person A hat nun Antwort vom NDR zwecks "Datenschutzrechte" erhalten.
Dies könnt Ihr euch im Anhang anschauen, es wurde nur die erste Seite hochgeladen, da die anderen 2 persönliche Daten beinhalten.
Natürlich wird Person A ein Antwortschreiben verfassen, da er die Antwort zu kurz findet und nach mehr Inhalt verlangen wird :D
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: der AnstaltsSchreck am 19. Januar 2017, 10:32
Zitat
Cali schrieb:

kann man das ganze vielleicht etwas verändert sogar übers Gericht laufen lassen wenn man in der erste Instanz klagt und sich dabei auch auf den zur Zeit nicht gegebenden EU Datenschutz beruft, bzw. gegen die Zwangsanmeldung wehrt, nach dem die Meldedaten Abgeglichen wurden?

Könnte das den Druck vielleicht noch etwas erhöhen oder sollte man das lieber komplett unabhängig von einer Klage laufen lassen?

Hallo Cali und alle anderen,

eine Datenschutzanfrage ist zunächst einmal eine völlig unabhängige Angelegenheit, da die Beantwortung all dieser Fragen in den Zuständigkeitsbereich der jeweils verantwortlichen Datenschutzbeauftragten fällt. Daher wird ein Gericht hierzu natürlich kaum Auskunft geben können. Wer sich aber durch den Entwurf dennoch inspiriert fühlen sollte, den ein oder anderen Aspekt in abgewandelter Form auch als Argument für eine Klagebegründung aufzugreifen (neben vielen weiteren Gründen), der kann das natürlich gerne tun.

Dazu meint eine fiktive Person A, dass es unter Umständen tatsächlich Schnittmengen geben kann, die auch bei einer gerichtlichen Klage von Bedeutung sein könnten: Sofern nämlich vor Gericht schlüssig dargelegt werden kann, dass datenschutzrechtliche Anforderungen eindeutig missachtet wurden oder Verstöße zu beklagen sind, die wiederum zur Nichtigkeit des gesamten Verwaltungsakts ggf. führen könnten, wäre das natürlich ein möglicher Angriffspunkt. Hier müsste der Argumentationsfaden jedoch sorgsam im Vorfeld abgestimmt werden.

Nach Meinung der fiktiven Person A reicht es wahrscheinlich aber nicht aus, zu behaupten, dass der Datenabgleich an für sich schon gesetzwidrig sei (laut der aktuellen nationalen Gesetzgebung ist ein Datenabgleich zum Zweck der Beitragserhebung grundsätzlich erlaubt, auch wenn das EU-Recht dem z.T. entgegenstehen könnte). Es könnte vor allem auch die Frage interessant sein, ob bei der konkreten Durchführung des sogenannten Meldedatenabgleichs evtl. gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wurde. Wäre nämlich das der Fall, besteht vielleicht auch vor Gericht Anlass zur Hoffnung, dass ein Bescheid evtl. aufgehoben werden müsste.

Daher kann es durchaus Sinn machen, eine Datenschutzanfrage im Vorfeld oder ggf. auch parallel zu einer bereits eingereichten Klage abzuschicken, um nach entsprechenden Anhaltspunkten oder Indizien für mögliche Rechtsverstöße gegen Datenschutzbestimmungen zu suchen, welche dann ggf. auch später vor Gericht vorgebracht werden. Allgemein betrachtet kann es sicherlich aber auch nicht schaden, wenn in einer Klagebegründung bereits schon auf datenschutzrechtliche Aspekte zusätzlich verwiesen wird (ggf. auch mit Hinweis auf das EU-Recht). Die Ausführungen zum Datenschutz in einer Klagebegründung können zu einem späteren Zeitpunkt ja ggf. noch weiter ergänzt werden, sofern man bei der Klageerhebung sich das Recht auf weitere Ergänzungen vorbehält.

Nach meinem Wissen hatte jemand genau dies irgendwo in diesem Forum bereits auch schon getan und in der Klagebegründung u.a. Bezug auf den Datenschutz genommen (es ging hierbei auch um die Tatsache, dass die vom Beitragsservice zugeteilte Beitragsnummer im Brieffenster öffentlich sichtbar war; vgl. dazu auch Abschnitt C des Entwurfs). Ich finde jetzt gerade leider nicht den entsprechenden Link dazu. Vielleicht kann aber ein anderer Nutzer diese Info noch ergänzen.

An alle: Weitere Meinungen und Ergänzungen dazu?


P.S.: Wie im 1. Posting bereits erwähnt, keine Gewähr und keine Rechtsauskunft. Die aufgeführten Hinweise sind nur rein fiktiver Natur oder stellen andernfalls eine subjektive Meinungsäußerung dar.
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: der AnstaltsSchreck am 19. Januar 2017, 10:37
@ Capriello

Zu 100% exakt genau das, was ich bereits schon zuvor vermutet habe. Der Satz

Zitat
Gerne kommen ich Ihrer Bitte um Auskunft über zu Ihrer Person als Beitragszahler gespeicherte Daten nach.

des NDR-Datenschutzbeauftragter  offenbart im Grunde genommen, dass man sich wieder mal einigen wohl formulierten Floskeln bedient, aber zu den eigentlichen Sachfragen kaum Stellung bezieht. Du kannst ja mal überlegen, wieviele deiner Fragen tatsächlich beantwortet wurden. Ich vermute, dass es noch nicht einmal 10% waren.

Daher kann ich dein Vorgehen nur bestärken: Weitermachen, hartnäckig bleiben und die andere Seite mit den eigenen Fragen weiter nerven!
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: Blitzbirne am 19. Januar 2017, 13:09
Gibt es das Anschreiben für alle Laien auch als endgültiges WORD-Dokument oder als formatierbares PDF-Formular, wo "Kundennummer" und Adresse eingefügt wird?

Ehrlich gesagt, blicke ich noch nicht wirklich durch, was ich an wen schicken soll.

Und wenn dann so eine Standard-Textbaustein-Antwort zurückkommt, wie muss dann reagiert werden?
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: Shuzi am 19. Januar 2017, 17:05
Nach meinem Wissen hatte jemand genau dies irgendwo in diesem Forum bereits auch schon getan und in der Klagebegründung u.a. Bezug auf den Datenschutz genommen (es ging hierbei auch um die Tatsache, dass die vom Beitragsservice zugeteilte Beitragsnummer im Brieffenster öffentlich sichtbar war; vgl. dazu auch Abschnitt C des Entwurfs). Ich finde jetzt gerade leider nicht den entsprechenden Link dazu. Vielleicht kann aber ein anderer Nutzer diese Info noch ergänzen.

Ist nicht leicht zu finden. Aber unter 

Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16463.msg115814.html#msg115814

das dort hinterlegte PDF öffnen. Darin findet man auf Seite 4 den folgenden Klagepunkt:

Zitat
1.1.5 Mangelhafter Datenschutz bezüglich der im Brieffenster sichtbaren Nummer

Die mir von dem sogenannten Beitragsservice zugeteilte Beitragsnummer war im Briefenster öffentlich sichtbar, so dass sie für andere Menschen, die diesen geschlossenen Brief sahen, zugänglich war und missbraucht werden konnte, z.B. um online auf der Homepage dieses sogenannten Beitragsservices weitere Personen auf dieser Nummer anzumelden etc.
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: der AnstaltsSchreck am 21. Januar 2017, 00:26
@Shuzi
Super, genau diesen Link meinte ich. Und nebenbei bemerkt ist diese Klagebegründung darüber hinaus auch eine sehr informative Orientierungsgrundlage!


@Blitzbirne
Ich will ja nicht unhöflich sein, aber ich habe irgendwie die Vermutung, dass du den Thread so gut wie gar nicht gelesen hast. Nun ja, ich versuche trotzdem mal kurz ein wenig Hilfestellung zu geben, was vielleicht auch für alle hilfreich sein könnte, die jetzt erst dazu gekommen sind:

Ein Word-Dokument bzw. pdf File findest du im allerersten Posting dieses Threads:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21571.0.html

Reaktionsmöglichkeiten auf ein Antwortschreiben werden anhand fiktiver Fälle hier vorgestellt:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21571.msg138535.html#msg138535

Ansonsten bitte den Thread wirklich einmal komplett lesen. Alles was besonders wichtig erscheint, wurde außerdem in fetter Schrift markiert, so dass die Orientierung etwas leichter fallen dürfte und man notfalls einige Abschnitte auch überfliegen kann.
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: rave am 21. Januar 2017, 00:32
Also wir haben das unter
Verhandlung VG Frankfurt, Di. 24.01.17, 10 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21496.0.html
in der aktuellen Klage mit drin.

Da sollten im Nachgang schon erhellende Erkenntnisse herbeigeführt werden.
Sonst wären Kläger, Zuschauer und Beisitzer schon enttäuscht.

VG rave
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: Capriello am 28. Januar 2017, 13:31
Nachdem Person A ein Standardschreiben vom NDR vor zwei Wochen erhalten hat (auf das Schreiben der hier bekannten Vorlage + erstes Antwortschreiben bereits in diesem Forum einsehbar), schrieb Person A ein weiteres Schreiben mit der Bitte, auf all seine Argumente einzugehen. Im Schreiben berief sich Person A besonders auf das EU-Recht.

Die Antwort des folgendem Schreibens des NDR bezog sich natürlich wieder nur auf den Punkt, den ich speziell aufgerufen habe und ließ natürlich alle anderen Punkte unbeachtet, die im ersten Schreiben erwähnt wurden.

In der Anlage ist das Antwortschreiben zu lesen.

Was könnte Person A noch tun?
Ein weiteres Schreiben verfassen?


Wenn ja, benötigt Person A Anregungen  (#)
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: Bürger am 28. Januar 2017, 16:41
Was könnte Person A noch tun?
Ein weiteres Schreiben verfassen?
Könnte/ müsste hier nicht der/ die - von der Landesrundfunkanstalt unabhängige - Landesdatenschsutzbeauftragte involviert werden?
Vielleicht kann diese/r ja eventuelle "Druckmittel" ausloten und Formulierungen vorschlagen - oder gar selbst tätig werden...?
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: ChrisLPZ am 28. Januar 2017, 17:44
Wieder einmal zeigt sich, wie ein Datenschutbeauftragter der LRA lediglich die LRA verteidigt. Sollte dieser nicht unabhängig fungieren?

Zitat
Dieser Verpflichtung ist der deutsche Gesetzgeber sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene nachgekommen.
Ist er das? Oder meint er dies nur, weil
Zitat
...Mir ist nicht bekannt, dass gegen die Bundesrepublik Deutschland ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden wäre, weil die Regelungen in der zitierten Richtlinie nicht, nicht richtig oder nicht vollständig umgesetzt worden waren.

Wäre es nicht auch seine Aufgabe, zu recherchieren, ob evtl. eine Nichtumsetzung der europäischen Richtlinie vorhanden sein könnte?
Gibt es da keine Anzeigepflicht?
Sollte man sich vielleicht an das BMWi bzw. die Bundesregierung wenden (s.u.)

Aus einer Ausarbeitung des Bundestags:
Zitat
Überwachung der Umsetzung von EU-Richtlinien
[..]
Abhängig von der im Grundgesetz vorgegebenen Zuständigkeit ist je nach Sachbereich nicht der
Bund, sondern die (Bundes-)Länder für die Umsetzung einer EU-Richtlinie verantwortlich.
[..]
3. Überwachung in Deutschland

3.1. Umsetzung der Richtlinie in Deutschland

Richtlinien werden in Deutschland in der Regel durch den Erlass von Gesetzen und Rechtsver- ordnungen umgesetzt. 16 Legislative und Exekutive tragen mithin die Verantwortung für die Um- setzung von EU-Richtlinien.
Diese Umsetzung wird zentral überwacht. In der Europaabteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist ein spezielles Monitoring für die Umsetzung von EU-Richtlinien eingerichtet worden. 17 Das Monitoring beruht auf einer Datenbank, in welche ein Bundesministerium, das für die Umsetzung einer EU-Richtlinie federführend verantwortlich ist, seinen Umsetzungsplan einstellt und regelmäßig aktualisiert. Das BMWi informiert auf dieser Grundlage den Ausschuss der Europa-Staatssekretäre bzw. die Europaabteilungsleiter mindestens quartalsweise über den Stand der Umsetzung, der Deutsche Bundestag wird jährlich über den Stand der EU-Richtlinienumsetzung informiert.

Abhängig von der im Grundgesetz vorgegebenen Zuständigkeit ist je nach Sachbereich nicht der Bund, sondern die (Bundes-)Länder für die Umsetzung einer EU-Richtlinie verantwortlich.  Das Verhältnis von EU und Mitgliedstaaten klammert die föderalen Strukturen der Mitgliedstaaten aus. Ein Mitgliedstaat kann sich mithin nicht auf die Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen. 20 Es besteht daher für die Bundesrepublik die Gefahr eines Vertragsverletzungs- verfahrens nach Art. 258 AEUV und ggf. die Verhängung von Zwangsgeldern, wenn die Bundesländer eine EU-Richtlinie nicht umsetzen. 21 Wird ein Verstoß auf Länderebene festgestellt, kontaktiert die Bundesregierung über das betroffene Bundesministerium das zuständige Bundesland und fordert dieses auf, die Verstöße abzustellen bzw. sich zu rechtfertigen. 22 Gemäß § 1 Abs. 1 des Lastentragungsgesetzes (LastG), der Art. 104a Abs. 6 GG ausgestaltet, haftet zudem im natio- nalen Verhältnis diejenige staatliche Ebene für die Verletzung supranationaler oder völkerrechtli- cher Verpflichtungen, in deren Aufgabenbereich die betreffende Pflichtverletzung erfolgt ist.
[..]
https://www.bundestag.de/blob/417390/8d9af26a272e817131151cbca8af055c/pe-6-078-15-pdf-data.pdf
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: muuhhhlli am 28. Januar 2017, 19:16
Könnte/ müsste hier nicht der/ die - von der Landesrundfunkanstalt unabhängige - Landesdatenschsutzbeauftragte involviert werden?
Vielleicht kann diese/r ja eventuelle "Druckmittel" ausloten und Formulierungen vorschlagen - oder gar selbst tätig werden...?

Das wird dem gewünschten Zweck und dem Ziel nichts nützen. Bei der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalt ist der jeweilige Rundfunkbeauftragte für den Datenschutz zuständig. Und hier gibt es kein Einwirken einer Übergeordneten Behörde wie des Landesdatenschutzbeauftragten. Für die Zuständigkeiten aus BaWÜ ein Hinweisblatt:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2014/05/Merkblatt-Hinweise-datenschutzrechtliche-Zust%c3%a4ndigkeiten.pdf (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2014/05/Merkblatt-Hinweise-datenschutzrechtliche-Zust%c3%a4ndigkeiten.pdf)

Möchte darauf hinweisen, dass die in dem Dokument hinterlegten Links zu den genannten Stellen nicht aktuell sind (Also es ist Nonsens, weil der betroffene Bürger es nicht anwenden kann, sondern selbst seine Informationen suchen muß). Ist nachvollziehbar und verständlich, da die Stelle des Landesdatenschutzbeauftragten in BaWÜ 7 Monate nicht besetzt war. Da kann das schon mal vorkommen bei dem Posten geschacher der Politik.

Das ganze Konstrukt Datenschutz vom ist vom kleinsten Unternehmen hoch bis zur EU nicht brauchbar, solange nicht eine externe Stelle z.B. einer übergeordneten Behörde die Aufsichtsfunktion und Kontrolle insgesamt durchführen darf und ein Veto einlegen kann. Laut den Gesetzen muss eben ein DS-Beauftragter benannt sein und sich je nach Position z.B. in der Verwaltung dann in einer Schulung qualifizieren. Ob die genannte Person von der Sache etwas verstehen will und muss, entscheidet doch der Chef denn von diesem kommt der Gehalt. Ganz wichtig er schreibt immer schön seinen Tätigkeitsbericht und schwafelt eben was in Form von Statistiken und der Teilnahme an Konferenzen vor. Deswegen können doch trotzdem Daten missbraucht werden.

Es gibt zwar beim EuGH Urteile, welche das Amt als unabhängige Position und die Schutzwürdigkeit heraus stellen, mehr nicht. Mir ist ein Fall im Erinnerung in der ein Datenschutzbeauftragter in einer höheren Verwaltung, meine sogar von einer Regierung einfach entlassen wurde. Das haben die Richter nicht zugelassen. Sonst ist jedoch nix passiert. Es fließt viel Wasser den Rhein hinunter, solange nicht Hochwasser auftritt.

Siehe dazu die Aktuelle Meldung vom 27.01.2017
Anlässlich des Europäischen Datenschutztages am 28. Januar 2017 (heute) erklärt der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink:
„Der Europäische Datenschutztag wurde auf Initiative des Europarats im Jahre 2006 ins Leben gerufen und wird seitdem jährlich gefeiert. Gewählt wurde dieses Datum, weil am 28. Januar 1981 die Europaratskonvention zum Datenschutz unterzeichnet wurde und dieser Tag an die Verpflichtung der Staaten erinnert, die Rechte und Grundfreiheiten der Menschen insbesondere im Bereich des Datenschutzes zu gewährleisten. Anmerkung: Das lese ich wie, wir erinnern an einen Toten auf dem Friedhof.

Lesen Sie die komplette Pressemitteilung „Europäischer Datenschutz – Die Spannung steigt“ (http://„Europäischer Datenschutz – Die Spannung steigt“).

In Wirklichkeit erhält man nutzlos Briefe man würde Recht und Gesetz achten. Tja die Politik feiert sich immer selbst und der Landesdatenschutzbeauftragte feiert mit.
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: Navigator am 01. Februar 2017, 11:06
Moin,

nachdem ich dem Datenschutzbeauftragten des NDR die alte Version des im 1. Thread genannten Schreibens geschickt habe, bekam ich nur eine sehr knappe Antwort. Diese bestand zudem aus Textbausteinen des Beitragsservice wie sie in Widerspruchsbescheiden verwendet werden (siehe Anhang).

Anschließend habe ich die Anfrage noch ergänzt und korrigiert. Daraufhin erhielt ich eine Antwort per E-Mail, die aber auch nicht zufriedenstellend ist. Immerhin wurde in ihr eine weitere Frage sehr knapp beantwortet.

Zitat
Sehr geehrter

auf den Norddeutschen Rundfunk findet das Hamburgische Datenschutzgesetz (HmbDSG) in seiner jeweiligen Fassung Anwendung, soweit in den §§ 41 und 42 des Staatsvertrages über den Norddeutschen Rundfunk (NDR-StV) nicht Abweichendes geregelt ist (§ 41 Absatz 1 Satz 1 NDR-StV).

Der Anspruch auf Auskunftserteilung ist in § 18 HmbDSG geregelt. Die Ihnen mit Schreiben vom xx. Januar 2017 erteilte Auskunft wird den dort beschriebenen Anforderungen gerecht. Die Daten werden im Rechenzentrum des Zentralen Beitragsservice, einer unselbständigen Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, in Köln gespeichert. Wie bereits in meinem Schreiben vom xx. Januar 2017 ausgeführt, werden die dort gespeicherten Teilnehmerdaten ausschließlich im Rahmen der Durchführung von Tätigkeiten zum Beitragseinzug genutzt. Für den Fall, dass dafür eine Weitergabe an Dritte (z.B. an die für Sie zuständige Vollstreckungsbehörde) erforderlich sein sollte (§ 10 Absatz 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag), erfolgt dies selbstverständlich unter Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe an sonstige Dritte, zum Beispiel zum Zweck der Werbung oder für Marketingzwecke, findet nicht statt.

Ihre Bitte um Auskunftserteilung sehe ich damit als erfüllt an.

Mit freundlichen Grüßen

Viele Grüße
Navigator
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: rave am 01. Februar 2017, 11:41
Zu vielen anderen kritikwürdigen Punkten sollte jedenfalls das Thema "Weitergabe von Daten an sonstige Dritte" weiterverfolgt werden.

Hier ruhig mal "Roß und Reiter" nennen.
(Also die Weitergabe von Daten an Fa. PAV in Lütjensee)

Links dazu:
http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:410877-2014:TEXT:DE:HTML
http://ausschreibungen-deutschland.de/246367_Druckdienstleister_2015_Koeln

Dann werden die Datenschröpfbeauftragten was schreiben mit "Auftragsdatenverarbeitung" nach §11 BDSG.

Aber unter:
https://www.bfdi.bund.de/bfdi_wiki/index.php/Auftragsdatenverarbeitung
steht:
Zitat
Keine ADV liegt per Definition beim Postversand oder Bankgeschäften vor.

Wer aber aufmerksam liest, was ausgeschrieben wurde, kommt irgendwie schon zu dem Schluss, dass es sich hier auch um Postversand handeln könnte...

Wahrscheinlich gibt es hier auch wieder eine Sonderregelung, warum das beim Rundfunk anders ist. Und die wollen wir wissen.

Die LRA, für die ich zuständig bin, betrachtet die Auskunft auch bereits als "abgeschlossen" und "macht zu dem Sachverhalt keine weiteren Ausführungen".

Ich nehme das in den Themenspeicher für die große Anfrage an die Staatskanzlei.

VG rave
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: muuhhhlli am 01. Februar 2017, 14:00
@ Navigator

die von Dir eingestellte Antwort zur Datenschutzauskunft beim NDR ist soweit umfänglich und entspricht den Anforderungen des BDSG.

Was mir jedoch auffällt, dass hier vom RBStV geschrieben wird. Es wird jedoch kein Bezug genommen auf welche Ausfertigung des Staatsvertrages, z.B. Änderungsstaatsvertrages und auf welchen RBStV hier Bezug genommen wird. Irgendeiner eben, denn die Menschen sind ja so dumm und kapieren unser System eh nicht, deshalb wurde es ja so betrügerisch geschaffen. Das liesst sich für mich so, als wie wenn es übliche Praxis ist, dass die Meldedatenübermittlung von den Meldebehörden wie selbstverständlich verarbeitet werden und somit zur Rechtfertigung des RF-Beitrages schön in den angeblichen behördlichen Ablauf eingebunden werden.

Wie ich schon erwähnt habe, braucht es für diese Auskunft keine 5 Seiten Textgeleiher, sondern das kann man in einer DIN A4 Seite schriftlich abfragen. Jetzt ist aber noch so, dass diese Auskunft von der LRA NDR kommt. Ich würde noch eine Anfrage an den BS in Bocklemünd richten mit einer voll umfänglichen Auskunft. Dann sollte wie die vom @ Kurt in diesem Beitrag
GBM, GIM, LLM und LSM usw. - Bedeutung der Abkürzungen bekannt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21875.msg139722.html#msg139722
gezeigte Ausfertigung ausgehändigt werden. Weil wohl beim BS die Steuerung der Automatisch vom Rechensystem erzeugten Versandmailings (mit Übertragung an die für den Druck ausführende Firma) , Mahnungen etc. in der Datenbank eingetragen und dazu noch manuell von Mitarbeitern mit erfasst werden.
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: Navigator am 02. Februar 2017, 11:45
Moin,

ich würde euch gerne an meinen Erkenntnissen und dem Schriftverkehr bezügl der Richtlinie 95/46/EG teilhaben lassen.

Ich habe dem
Zitat
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
die folgende Anfrage gestellt:

Zitat
Betreff: Umsetzung der EU-Richtlinie 95/46 EG in nationales Recht

Mitteilung: Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde gerne wissen, inwiefern die EU-Richtlinie 95/46 EG in nationales Recht umgesetzt wurde (Quelle des nationalen Gesetz, In-Kraft-Treten dieses).

Des Weiteren würde ich gerne wissen, ob bezüglich der Umsetzung der EU-Richtlinie 95/46 EG ein Verstoß auf Länderebene festgestellt wurde. Falls ja, wann hat die Bundesregierung über das betroffene Bundesministerium (Name) das zuständige Bundesland (Name) kontaktiert und dieses aufgefordert, die Verstöße abzustellen bzw. sich zu rechtfertigen?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Darauf erhielt ich die folgende Antwort:

Zitat
Sehr geehrter

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Zuständigkeit zum Thema Datenschutz liegt beim Bundesministerium des Innern (http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Gesellschaft-Verfassung/Datenschutz/datenschutz_node.html).

Gerne weise ich Sie allerdings darauf hin, dass die Richtlinie 95/45/EG ab dem 25.05.2018 von der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) abgelöst werden wird (https://dsgvo-gesetz.de/).

Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen zur Richtlinie 95/45/EG an das zuständige Bundesministerium des Innern.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen
Team Bürgerdialog
Referat LB 3 - Bürgerdialog
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Scharnhorststr. 34-37, 10115 Berlin
Fax: ***

Also dieselbe Anfrage an das
Zitat
Bundesministerium des Innern
gestellt. Gesterm kam dessen Antwort:

Zitat
Die Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ist durch die am 4. Mai 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG") ABGELÖST WORDEN.

https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/wp-content/uploads/2016/05/CELEX_32016R0679_DE_TXT.pdf (https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/wp-content/uploads/2016/05/CELEX_32016R0679_DE_TXT.pdf)
 
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag 

Viele Grüße
Navigator



***Edit "Bürger":
Tel/Fax-Nummer entfernt, da nicht gesichert ist, ob diese öffentlich ist.
Wenn, dann immer einen Link zur offiziellen und öffentlich Quelle der Kontaktdaten angeben. Ansonsten bitte nicht posten.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: pinguin am 02. Februar 2017, 14:52
@Navigator

All jenen, die sich mit europäischem Recht befassen und auch anderen Usern mit längerer Forenteilnahme, könnte längst klar sein, daß die neue EU-Datenschutzgrundverordnung 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft trat, alle Bestimmungen seither einzuhalten sind, Verfehlungen dagegen aber erst ab 2018 geahndet werden dürfen.

Gut ist es aber durchaus, wenn dieses nun seitens des Bundes bestätigt wird.

Siehe hierzu u.a. unter:

Zusammenfassung des EU-Rechts
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20730.msg134036.html#msg134036

Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16273.msg124767.html#msg124767

Klägergemeinschaft Europäischer Gerichtshof, wer ist dabei?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20619.msg133436.html#msg133436


Edit "Bürger" @alle:
Sofern sich die Fragen/ Aktionen vom eigentlichen Kern-Thema entfernen, welches hier lautet
[Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
dann bitte zwecks Übersicht und zielgerichteter Diskussion einen gut aufbereiteten eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Betreff starten.
Hier bitte eng am eigentlichen Kern-Thema bleiben (siehe auch Einstiegsbeitrag), d.h. insbesondere auf die Einforderung der Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice konzentrieren.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: Navigator am 07. Februar 2017, 21:08
Moin,

eine fiktive Person N hat es sich erlaubt eine Datenauskunft beim Beitragsservice anzufordern. Diese Antwort kam sehr zeitnah - siehe PDF unter http://filehorst.de/d/bpgJpEda
Jedoch war Person N von zwei Aussagen etwas überrascht und würde dazu gerne die Meinung anderer hören.

Zitat
(...) Demnach gibt es zum einen eine eindeutige Rechtsgrundlage für die Übermittlung Ihrer Daten an den Beitragsservice, zum anderen unterliegen diese Daten einer strengen Zweckbindung und dürfen nur zum Zweck des Rundfunkbeitragseinzuges verwendet werden. Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass die Rechtmäßigkeit des Verfahrens vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) im Urteil vom 19.09.2016 zum Az. 6 C 13.16 bestätigt wurde.

Habe ich in dem Urteil des BVerwG vom 19.09.2016 zum Az. 6 C 13.16 etwas überlesen oder steht in diesem nichts zum Thema Meldedatenabgleich und es ist eine falsche Behauptung des Beitragsservice?

Zitat
Sie merken die Sichtbarkeit Ihrer Beitragsnummer im Adressfenster an Sie adressierter Schreiben an. Die Sichtbarkeit der Beitragsnummer im Adressfenster ist zur schnellen und wirtschaftlichen Abwicklung des Rundfunkbeitragseinzugs erforderlich. Über die im Adressfeld sichtbare Beitragsnummer und die zusätzliche Vordrucknummer werden die unzustellbar zurückkommenden Sendungen ohne Öffnung der Briefhülle und Entnahme des Inhaltes verarbeitet. Bei der Abwicklung des Rundfunkbeitragseinzugs machen unzustellbare Sendungen eine ins Gewicht fallende Menge aus. Im Jahr 2016 fielen ca. 2,8 Mio. derartige unzustellbare Briefsendungen an, monatlich also bis zu 233.000 Stück. Müssten diese Sendungen beim Beitragsservice zur weiteren Bearbeitung erst geöffnet und der Inhalt entnommen werden, hätte das erheblichen zusätzlichen Zeit-, Personal- und Finanzaufwand zur Folge. Die Angabe der Beitragsnummer ist auch deswegen als unbedenklich anzusehen, weil sie nur eine nichts aussagende interne Ordnungsnummer darstellt, aus der für Dritte keinerlei Informationen abzuleiten sind. Es handelt sich lediglich um eine laufende Nummerierung, die keinerlei Aussagen zum Betroffenen hergibt. Darüber hinaus kann das Adressfenster nach Versand durch den Beitragsservice in der Regel lediglich durch den Beitragszahler selbst und durch Postbedienstete eingesehen werden. Die Mitarbeiter der Deutschen Post sind zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen verpflichtet. Das Verfahren ist im Übrigen mit den Datenschutzbeauftragten der Landesrundfunkanstalten abgestimmt, durch die Landesdatenschutzbeauftragten der Länder Hessen und Berlin geprüft und für datenschutzrechtlich unbedenklich befunden worden.

Was haltet ihr von dieser Aussage bezüglich Datenschutz etc.?

Vielen Dank für eure Meinungen.

Viele Grüße
Navigator
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: Bürger am 11. Februar 2017, 01:53
Also diese Aussagen muss man sich wirklich mal auf der Zunge zergehen lassen... ::) ??? >:(

Zitat von: Datenschutzbeauftragt/er des Beitragsservice
Die Sichtbarkeit der Beitragsnummer im Adressfenster ist zur schnellen und wirtschaftlichen Abwicklung des Rundfunkbeitragseinzugs erforderlich. Über die im Adressfeld sichtbare Beitragsnummer und die zusätzliche Vordrucknummer werden die unzustellbar zurückkommenden Sendungen ohne Öffnung der Briefhülle und Entnahme des Inhaltes verarbeitet.
So, so...

Zitat von: Datenschutzbeauftragt/er des Beitragsservice
Bei der Abwicklung des Rundfunkbeitragseinzugs machen unzustellbare Sendungen eine ins Gewicht fallende Menge aus. Im Jahr 2016 fielen ca. 2,8 Mio. derartige unzustellbare Briefsendungen an, monatlich also bis zu 233.000 Stück.
Das ist eine interessante Aussage, die mglw. auch in anderen Fällen (ggf. auch in Vollstreckungsfällen ohne Bescheide) relevant sein könnte...

Zitat von: Datenschutzbeauftragt/er des Beitragsservice
Müssten diese Sendungen beim Beitragsservice zur weiteren Bearbeitung erst geöffnet und der Inhalt entnommen werden, hätte das erheblichen zusätzlichen Zeit-, Personal- und Finanzaufwand zur Folge.
Jajajajajajajaja - "Verwaltungsvereinfachung" geht vor.
Absolute Priorität - vor jeglichen Grund- und Datenschutzrechten.
Denen ist auch wirklich gar nichts zu "billig".

Zitat von: Datenschutzbeauftragt/er des Beitragsservice
Die Angabe der Beitragsnummer ist auch deswegen als unbedenklich anzusehen, weil sie nur eine nichts aussagende interne Ordnungsnummer darstellt, aus der für Dritte keinerlei Informationen abzuleiten sind. Es handelt sich lediglich um eine laufende Nummerierung, die keinerlei Aussagen zum Betroffenen hergibt.
Also, haste Töne?!??!????????
Diese "nichts aussagende interne Ordnungsnummer" und "ledigliche laufende Nummerierung" trifft also auch nicht die Aussage über ein existierendes Beitragskonto des im Sichtfenser mit vollständigen persönlichen Daten genannten Adressaten mit genau dieser Ziffernfolge...?
...und mit deren Hilfe jeder beliebige Leser dieser Daten eine direkte Verknüpfung herstellen und sich (oder andere) im Bedarfsfalle (und augenscheinlich auch ohne Kenntnis des Adressaten sowie auch ohne weitergehende Prüfung durch ARD-ZDF-GEZ) auch widerrechtlich auf dieses Beitragskonto unter der Adresse anmelden kann - um sich (z.B. als Hausmitbewohner) vor der eigenen Zahlung zu schützen?
Also das ist schon echt starker Tobak...

Zitat von: Datenschutzbeauftragt/er des Beitragsservice
Darüber hinaus kann das Adressfenster nach Versand durch den Beitragsservice in der Regel lediglich durch den Beitragszahler selbst und durch Postbedienstete eingesehen werden. Die Mitarbeiter der Deutschen Post sind zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen verpflichtet.
"in der Regel"... jaja,
"in der Regel" erfolgt ja auch kein Datenmissbrauch...
Hier sollte vielleicht auch einmal das Postgeheimnis näher geprüft werden...
Ist ja schließlich keine Postkarte, sondern ein verschlossener Brief.

Zitat von: Datenschutzbeauftragt/er des Beitragsservice
Das Verfahren ist im Übrigen mit den Datenschutzbeauftragten der Landesrundfunkanstalten abgestimmt, durch die Landesdatenschutzbeauftragten der Länder Hessen und Berlin geprüft und für datenschutzrechtlich unbedenklich befunden worden.
Das würde man doch gern einmal schriftlich haben wollen, was genau die "geprüft" und für "datenschutzrechtlich unbedenklich" befunden haben...
...und dann diese Landesdatenschutzbeauftragten ggf. informieren, was mit dieser "lediglichen laufenden Nummerierung" alles so angestellt werden kann.
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: der AnstaltsSchreck am 11. Februar 2017, 16:52
Ein kurzes Zwischenresümee


Als ursprünglicher Threadersteller melde ich mich nach einer längeren Pause nun wieder zu Wort. Ich bin regelrecht darüber verzückt, welche interessanten Erkenntnisse in der Zwischenzeit gewonnen werden konnten und hier nun veröffentlicht wurden. In diesem Zusammenhang danke ich insbesondere

Navigator, rave, Bürger und pinguin

für die spannenden sowie lesenswerten Ausführung! Mittlerweile betrachte ich die zusammengetragenen Informationen als eine Art “Beweisaufnahme”, um die Machenschaften eines Systems aufzudecken, welches uns, das Volk, in eine neue Form der Knechtschaft gestürzt hat, da der Bürger von diesem System auf scheinbar “legale” Weise zu einem unmündigen Objekt und willenlosen “Zahlungsschuldner” herabgewürdigt wurde. Doch genauso wie es im Leben leider auch schlechte Menschen mit bösen Absichten gibt, genauso existieren in der Realität auch schlechte Gesetze, die aus fragwürdigen oder möglicherweise sogar böswilligen Motiven heraus entstanden sind. Wenn Datenschutzrechte, grundlegende Bürger- und Grundrechte sowie die persönliche Freiheit in einer solchen Weise eingeschränkt und mit Füßen getreten werden, wie es hier ganz offensichtlich geschieht, dann verdichten sich meiner Auffassung nach die Indizien, dass letzteres offenbar auch zutrifft.

Dagegen gilt es mit vereinten, basisdemokratischen Kräften Einhalt zu gebieten und mit Nachdruck unseren gewaltfreien, kreativen und unbeugsamen Protest in vollem Umfang nun zur Geltung zu bringen. Die Zeit ist reif und die Geschichte hat uns immer wieder gezeigt, dass grundlegende Freiheits-, Bürger- und Menschenrechte stets hart erstritten werden mussten. Das gilt auch für die heutige Zeit. Jeder einzelne von euch hat es in der Hand, sich durch friedlichen Protest, freie demokratische Willensbekundung und solidarische Vernetzung mit anderen an den politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in diesem Land mitzubeteiligen und diese aktiv mitzugestalten anstatt irgendwelche Entscheidungen, die “von oben herab“ getroffen wurden, lediglich passiv abzunicken. Dieser Weg kann durchaus mühselig sein, wie die Ausführungen von Capriello gezeigt haben. Man versucht euch abzuwimmeln, euch zu verunsichern oder - wenn alles andere nichts mehr hilft - das Erklärungsmuster für das eigene Agieren so zu rechtfertigen und hinzubiegen, dass die scheinbaren Legitimationsgrundlagen wieder hergestellt wird (Stichwort: ungeschützter Bekanntgabe der Beitragsnummer im Brieffenster und Deklaration derselben als “eine nichts aussagende interne Ordnungsnummer“. Vgl. dazu auch die sehr gut aufgearbeiteten Hinweise von Bürger in dem vorherigen Posting. Absolut lesenswert!). Aber wer nicht bereit ist zu kämpfen, der hat bereits schon verloren!

Mein Rat: Seid wachsam, werdet aktiv und beteiligt euch an dieser Aktion! Bitte verbreitet die Infos auch weiter, damit wir noch viel mehr werden. Widerstand ist nicht zwecklos! Nein, dort, wo Unrecht zu Recht wird, da wird Widerstand zur Pflicht, wie Brecht es einmal sehr zutreffend gesagt hat. Und dieser Widerstand hat längst schon begonnen. Dies ist ein Kampf für unsere Freiheit und das Thema “Datenschutz“ ist hierbei ein Mosaikbausteinchen inmitten des gesamten Puzzles. Mit vereinten Kräften werden wir jedes einzelne Baustein zusammentrage, Stück für Stück.

der AnstaltsSchreck
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: der AnstaltsSchreck am 11. Februar 2017, 17:09
Werter @ muuhhhlli

nicht zum ersten mal verwundern mich Ihre Kommentare hier im Forum und ich weiß nicht, was diese im Einzelnen genau bezwecken sollen.

Wie ich schon erwähnt habe, braucht es für diese Auskunft keine 5 Seiten Textgeleiher, sondern das kann man in einer DIN A4 Seite schriftlich abfragen.

Ich gratuliere Ihnen zu dieser scheinbar grandiosen Erkenntnis. Wenn Sie über so viel Sachverstand in dieser Angelegenheit verfügen, dann können Sie gerne Ihren eigenen, optimierten Musterentwurf auf einer DIN A4 Seite im Forum veröffentlichen und diesen dann auch zur öffentlichen Diskussion stellen, anstatt das Engagement anderer zu zerreden oder es als “Textgeleiher“ herabzuwürdigen. Letzteres wirkt auf mich eher destruktiv und trägt auch keineswegs zur Sache bei.

An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass im Grunde genommen ein sehr kurz und prägnant gefasster Dreizeiler an für sich ausreichen würde, um einer formellen Datenschutzanfrage bereits zu genügen. Die entscheidende Frage ist jedoch, ob man sich persönlich mit so einem minimalistischen Anfrageschreiben tatsächlich zufrieden geben möchte. Ich jedenfalls nicht, auf gar keinen Fall! Wenn schon eine Datenschutzanfrage gestellt wird, dann aber richtig und so umfassend wie möglich. Das ist meine Devise. Ansonsten machen wir es der Gegenseite wirklich sehr leicht und entbinden diese unnötigerweise sowie viel zu früh aus ihrer Verpflichtung uns gegenüber.

Ich gehe in diesem Zusammenhang auch davon aus, dass der erzielte Erkenntnisgewinn wahrscheinlich auch niemals stattgefunden hätte, wenn man sich lediglich auf eine solch minimalistische Anfrage berufen hätte.

Kreative und konstruktive Aktivitäten wie beispielsweise von Navigator geben mir persönlich jedoch Mut und weisen genau in die richtige Richtung, mit denen wir das System zunehmend unter Druck setzen können und es in die Enge treiben werden. Dazu in dem nachfolgenden Posting aber noch mehr.

Und ebenfalls nicht vergessen werden sollte vielleicht auch: Auch keine Antwort (trotz nachdrücklicher und wiederholter Aufforderung) ist ebenfalls eine Reaktion, welche Unzulänglichkeiten aufdecken und einen gewissen Erkenntnisgewinn ermöglichen kann. Wichtig erscheint, dass alles schriftlich festgehalten und dokumentiert wird. Man weiß ja nie, wofür man es später vielleicht noch gebrauchen kann. Spätestens bei einer möglichen Klage vor Gericht werden üblicherweise Beweismittel benötigt. Diejenigen erscheinen hierbei im Vorteil, die hier clever vorgesorgt haben und anhand des bislang geführten Schriftverkehrs dann ggf. auch glaubhafte Beweismittel vorlegen können. Mit einem einfachen Dreizeiler wird man jedoch gewiss keinen Blumentopf gewinnen.

Also mein Anregung an alle: Habt Mut und lässt euch nicht verunsichern! Dies ist unsere Chance! Nutzen wir diese so effektiv und wirksam wie möglich. Mit vereinten Kräften können wir auch einen Riesen früher oder später zu Fall bringen, der auf unsere Rechte mit offenbar immer weniger Anstand herumtrampelt.


Ach ja und nochmals an @ muuhhhlli gerichtet: Vor einiger Zeit haben Sie in diesem Thread ebenfalls geschrieben:
Verehrter @ AnstaltsSchreck .... was Sie hier alles erzählen haben andere User in diesem Forum alles schon ohne Erfolg abgearbeitet [...]

Das nützt doch im Ergebnis alles nix [...]

Wenn Sie weiterhin diese Aktion oder die dieser Aktion zugrunde liegenden engagierten Bemühungen trotz des sehr beachtlichen Erfolgs innerhalb von kürzester Zeit mit weit über 15.000 Aufrufen in Frage stellen wollen, dann können Sie das zwar gerne tun und ihr Recht auf freie Meinungsäußerung natürlich auch in Anspruch nehmen. Ich rate jedoch dazu, für diesen Zweck einen Parallelthread zu eröffnen, in welchem sich die Kritiker und Skeptiker gerne versammeln dürfen, um Contra Argumente und Positionen auszutauschen. Ich bin gespannt, auf welche Klickzahlen Sie dann kommen werden. Die Agenten und Trolle des BS, die hier ebenfalls mitlesen dürften, werden vermutlich bei den Klickzahlen ein wenig nachhelfen.

Ansonsten bitte ich um Beachtung der Aufforderung des Moderators, die da lautet:

Zitat
Im Sinne der Sache hier die Bitte an alle, konstruktiv und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads weiterzuarbeiten

Daher auch meine Bitte: Alle Infos, Kommentare oder Ergänzungen, welche konstruktiv und zielgerichtet zur Sache beitragen, sind nach wie vor herzlich willkommen und absolut erwünscht! Alles, was jedoch davon ablenkt, bitte ggf. in anderen Threads auslagern. Besten Dank für das Verständnis!

… to be continued (from the Matrix)

der AnstaltsSchreck
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: Domspitze am 12. Februar 2017, 15:58
Hallo in die Runde,

Vielleicht verstehe ich das falsch und ihr könnt mich aufklären?
Gilt dieses Gesetz jetzt für eine Auskunft an den Rundfunk oder ist damit die Auskunft seitens des Rundfunks mit gemein?

BMG § 48
Zitat
Soweit ÖR Rundfunkanstalten publizistisch tätig sind, sind sie keine öffentliche Stellen im Sinne dieses Gesetzes.

Danke!

Gruß
D.
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: pinguin am 12. Februar 2017, 17:27
@Domspitze

Meiner Meinung nach ist der ÖRR nicht amtshilfeberechtigt, da er gemäß §48 Bundesmeldegestz keine öffentliche Stelle ist. Ohne den Status "öffentliche Stelle"aber auch kein Status "Amt" oder "Behörde"; nur diesen ist überhaupt Amtshilfe zu gewähren.

Auskünfte an den Rundfunk, egal, ob ÖRR oder PRR, wären damit nur auf Basis zivilrechtlicher Bestimmungen möglich.
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: der AnstaltsSchreck am 12. Februar 2017, 21:35
Wie bereits angekündigt, zeige ich nun weitere Möglichkeit auf, wie wir durch gezielte Fragestellungen den Druck auf das System noch ein wenig erhöhen können. Je vielfältiger, präziser und unbequemer unsere Fragen, desto schwieriger wird es, den Rundfunkbeitrag auf die Dauer aufrecht zu erhalten. Aus meiner Sicht wird außerdem zunehmend deutlich, dass es sich hierbei um eine Art Scheinkonstrukt handelt (daher meine Anspielung auf die Matrix). Denn es wirkt fast schon wie eine Bankrotterklärung, wenn die bislang als verbindlich dargestellte Beitragsnummer nun sogar als eine nichts aussagende interne Ordnungsnummer bezeichnet wird! Hat der BS vielleicht doch etwa Angst vor möglichen Schadenersatzforderungen, denen er gezwungenermaßen nun vorbeugen möchte?

Nun aber zu den weiteren ergänzenden Fragen:

An die/den Datenschutzbeauftragte/n von BS und LRA sowie an die/den Intendanten
Zitat
  • Warum werden persönliche Daten von den Meldebehörden direkt an den Beitragsservice übermittelt und nicht an die zuständige Landesrundfunkanstalt?
  • Auf welcher rechtlichen Grundlage fand die Datenübermittlung an den Beitragsservice statt und durch welchen konkreten Nachweis kann glaubhaft belegt werden, dass dieser durch die zuständige Landesrundfunkanstalt ordnungsgemäß mit dieser Aufgabe beauftragt wurde? (Bitte fügen Sie eine entsprechende Kopie der Auftragserteilung bei)
  • Seit wann ist diese Auftragserteilung genau in Kraft getreten? Wurde hierbei berücksichtigt, dass die ehemalige Gebühreneinzugszentrale (GEZ) seit 2013 nicht mehr als solche fortbesteht und durch den sogenannten Beitragsservice abgelöst wurde?
  • Wie erfolgt die technische Datenübermittlung zwischen den Meldebehörden und den Beitragsservice ganz konkret? Sofern Sie hierbei auf den Standard OSCI–XMeld Bezug nehmen sollten: Erfolgte ein gesicherte und verschlüsselte elektronische Datenübertragung? Welche Sicherheitszertifikate wurden für den Übertragungsweg genutzt? Wurden die Inhaltsdaten jeweils korrekt signiert? Wurden all diese Vorgänge protokolliert?
  • Ist es korrekt, dass die persönlichen Daten von Millionen von Bundesbürgern auf einem einzigen zentralen Server des Beitragsservice gespeichert werden?
  • Wer bzw. wieviele Personen haben ganz konkret Zugriff auf den Datenbestand dieses Zentralservers?
  • Wie ist die Zugriffsnahme durch einzelne Mitarbeiter technisch geregelt? Wer autorisiert und kontrolliert den Datenzugriff?
  • Ist es korrekt, dass die persönlichen Datensätze, die in diesem Zentralserver gespeichert sind, mit den IT-Strukturen der Regionalstellen des Beitragsservice und der Landesrundfunkanstalten verknüpft sind? Sofern die Frage verneint wird: Auf welchem anderweitigen Weg erhalten diese Stellen ansonsten Zugriff und Einsicht in die Datensätze?
  • Sind bislang Fälle von Datenmissbrauch oder Hackerangriffen aufgetreten? Welche konkreten Schutzmaßnahmen existieren?
  • Wer übernimmt im Schadensfall die Haftung?

Die Fragen, die sich mit der technischen Umsetzung und der technischen Realisierung der Datenübermittlung befassen, wurden im Musterentwurf übrigens bislang noch gar nicht berücksichtigt. Wer bisher noch keine Datenschutzanfrage selbst gestellt hat, kann daher diesen wesentlichen Aspekt in das eigene Schreiben ebenfalls einfließen lassen.


In leicht abgewandelter Form können diese Fragen übrigens auch gegenüber anderen Institutionen gestellt werden. Ich denke hier vor allem an die Meldebehörde, politische Vertreter oder Abgeordnete aus dem Wahlkreis etc.

In diesem Zusammenhang könnten noch folgende Zusatzfragen von besonderem Interesse sein:
Zitat
  • Seit wann werden von der Meldebehörde persönliche Daten an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio übertragen?
  • Wie wurde bei der Datenübermittlung zum Zweck der Rundfunkbeitragserhebung sichergestellt, dass der Datenempfänger tatsächlich empfangsberechtigt war und keine unzulässige und unautorisierte Datenübermittlung stattfand?
  • Wurde von den Meldebehörden die Existenz einer offiziellen Auftragserteilung vonseiten der Landesrundfunkanstalten an den Beitragsservice im Vorfeld überprüft oder erfolgte die Datenübermittlung in der Regel ohne vorherige, individuelle Überprüfung und Autorisierung?
  • Übernehmen die Meldebehörden eine Mitverantwortung dafür, was mit den Daten nach einer erfolgten Datenübermittlung geschieht? Wäre die Meldebehörde im Falle einer widerrechtlichen Datenübertragung oder im Falle eines späteren Datenmissbrauchs oder -diebstahls ebenfalls haftbar zu machen?
  • Wann hat eine Löschung der persönlichen Daten beim Beitragsservice nach einer erfolgten Datenübermittlung zu erfolgen? Welche staatliche Organisation kontrolliert diesen Vorgang?
  • Wie kann die Verarbeitung und Speicherung der persönlichen Daten von Millionen von Bundesbürger in einem zentralen Rechensystem eines nicht rechtsfähigen Inkassounternehmens überhaupt gerechtfertigt werden, wenn berücksichtigt wird, dass a) das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach der zentralen Datenerfassung von Millionen von Bundesbürgern widersprochen hat (vgl. BVerfGE 27, 1, Mikrozensusurteil v. 16..07.1969 sowie BVerfG, Az. 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83, Volkszählungsurteil v. 15.12.1983) und b) dies ebenfalls gegen die Menschenwürde sowie die individuellen Freiheits- und Persönlichkeitsrechte verstößt?

Soweit von mir. Über Ergänzungen, weitere Ideen und Feedback würde ich mich freuen!

der AnstaltsSchreck
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: Navigator am 15. Februar 2017, 18:14
Moin,

nachdem eine fiktive Person N am Anfang dieser Woche einige weitere Fragen bezüglich der Antwort des Datenschutzreferenten des Beitragsservice hatte, erhielt er heute die ernüchternde knappe Antwort. Vermutlich wollte man die gezielten Fragen nicht beantworten, da eine Antwort den Druck nur erhöht hätte.   

So blieben die Fragen...
- warum nicht alle gespeicherten persönliche Daten in der Datenauskunft mitgeteilt werden,
- zur Datenweitergabe an Dritte, insbesondere die PAV Card in Lütjenseen
- zur Rechtmäßigkeit des Verfahrens im Urteil vom 19.9.2016 des BVerwG, Az. 6 C 13.16,
- zur Aufsichtsbehörde,
- zur nichtssagenden Ordnungsnummer,
- zur Verwaltungsvereinfachung versus Grund- und Datenschutzrechte,
- sämtliche Fragen, die sich mit der technischen Umsetzung und der technischen Realisierung der Datenübermittlung befassen
unbeantwortet.

Stattdessen teilte man der Person N mit, dass Inhalte aus dem Internet übernommen worden seien und verweist auf die bereits erteilte Auskunft vom Datenschutzbeauftragten der LRA. Für weitere datenschutzrechtliche Fragen solle man sich zuständigkeitshalber auch an diesen wenden.

Außerdem wird noch mitgeteilt, dass zwischen der Datenschutzbeauftragten und dem -referent bezüglich ihrer Rechtsauffassung Einigkeit bestünde. 

Viele Grüße
Navigator
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: muuhhhlli am 15. Februar 2017, 19:01
@ Navigator,

was ich bei der DS-Auskunft des Beitragservice aus Köln - sofern die Anfrage zur Auskunft richtig gestellt wurde - vermisse, dass Dir von dort alle laufenden Datenvorgänge und Einträge hätten als Auskunft erteilt werden müssen. Vergleichbar dem Aussehen wie von @ Kurt hier ins Netz gestellt. Andernfalls mal bei @ Kurt anfragen, wo er diese Liste her hat.

GBM, GIM, LLM und LSM usw. - Bedeutung der Abkürzungen bekannt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21875.msg139722.html#msg139722

Zur Aufsichtshörde Rundfunk ist eigentlich bei der LRA immer die Staatskanzlei. So habe ich telefonisch dort angefragt und bekam es zur Auskunft.
Aber leider war zum Zeitpunkt meines Anrufes die Person, die man mir nicht nennen wollte, nicht am Platz.
Also ist das wie eine fiktive Aufsicht der zuständigen Landesregierung. Mal ist die verfügbar, wenn Sie politisch gebraucht wird in Form des Ministerpräsidenten - wenn der Bürger anfrägt, ist die Person eben nicht am Platz. So werden wir eben an der Nase herumgeführt.
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: Navigator am 27. Februar 2017, 19:07
Moin,

in einem fiktiven Schreiben des Beitragsservices steht: "Das Verfahren ist im Übrigen mit den Datenschutzbeauftragten der Landesrundfunkanstalten abgestimmt, durch die Landesdatenschutzbeauftragten der Länder Hessen und
Berlin geprüft und für datenschutzrechtlich unbedenklich befunden worden.
"

Dies hat die Person N dazu bewegt mal genauer bei den Landesdatenschutzbeauftragten der Länder Hessen und Berlin nachzufragen.
Heute kam die Antwort aus Berlin, wobei nicht wirklich auf dieses Prüfverfahren und deren datenschutzrechliche Unbedenklichkeit eingegangen wird. Hier wird weiter nachgehakt.

Zitat
Landesdatenschutzbeauftragter Berlin

mit E-Mail vom 11. Februar 2017 stellten Sie uns Fragen zur datenschutzrechtlichen Vereinbarkeit des jetzigen Verfahrens beim Einzug des Rundfunkbeitrags durch den Beitragsservice.
Im Rahmen der Beratungen zum maßgeblichen Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages haben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder den Entwurf des Staatsvertrages vor dem Hintergrund aller geltenden (auch europäischen) datenschutzrechtlichen Vorschriften kritisiert. Hierzu verweisen wir auf die gemeinsame Stellungnahme der Konferenz des Bundes und der Länder (http://filehorst.de/d/byJChkzE) und die Entschließung dieser vom 11. Oktober 2010 (http://filehorst.de/d/bDnvenBj), die wir dieser E-Mail als Anhang beigefügt haben. Diese enthält die maßgeblichen Kritikpunkte, die seitens der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zum damaligen Zeitpunkt geäußert wurden.

Ihre Frage zur datenschutzrechtlichen Vereinbarkeit der Übermittlung der Beitragsnummer im Adressfeld hat uns bereits im Rahmen von Petenten Eingabe beschäftigt. Hierzu hat es einen Schriftverkehr mit der Landesrundfunkanstalt (rbb) gegeben. Wir sind im Zuge dessen zu dem Ergebnis gekommen, dass die Übermittlung der Beitragsnummer im Adressfeld nach § 2 Abs. 1 des Informationsverarbeitungsgesetzes (IVG) zulässig ist. So ist die Beitragsnummer eine fortlaufend vergebene Ordnungsnummer, die keine Rückschlüsse auf Einzelheiten des Teilnehmerverhältnisses zulässt. Auch ansonsten ist eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange der Betroffenen nicht erkennbar. Die verantwortliche Stelle teilte uns in diesem Zusammenhang mit, dass z.B. zu Beginn von Telefonaten mit Beitragszahlern nicht nur die Beitragsnummer und die Anschrift, sondern auch zusätzlich das Geburtsdatum abgefragt werden, um sicher zu gehen, dass es sich bei dem Anrufer auch tatsächlich um den betreffenden Beitragszahler handelt.

Wir hoffen, dass wir Ihnen damit Ihre Fragen beantwortet haben.

Mit freundlichen Grüßen

Viele Grüße
Navigator
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: rave am 27. Februar 2017, 22:38
Hier ein Dokument aus Hessen:
https://www.datenschutz.hessen.de/ub20101011.htm
(da sind ein paar kritische Töne drin)

Ich schau morgen mal, was ich noch finde; da ist so einiges versteckt und nur umständlich zu finden.

VG rave
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: muuhhhlli am 28. Februar 2017, 07:53
Zitat
Ihre Frage zur datenschutzrechtlichen Vereinbarkeit der Übermittlung der Beitragsnummer im Adressfeld hat uns bereits im Rahmen von Petenten Eingabe beschäftigt. Hierzu hat es einen Schriftverkehr mit der Landesrundfunkanstalt (rbb) gegeben. Wir sind im Zuge dessen zu dem Ergebnis gekommen, dass die Übermittlung der Beitragsnummer im Adressfeld nach § 2 Abs. 1 des Informationsverarbeitungsgesetzes (IVG) zulässig ist. So ist die Beitragsnummer eine fortlaufend vergebene Ordnungsnummer, die keine Rückschlüsse auf Einzelheiten des Teilnehmerverhältnisses zulässt. Auch ansonsten ist eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange der Betroffenen nicht erkennbar. Die verantwortliche Stelle teilte uns in diesem Zusammenhang mit, dass z.B. zu Beginn von Telefonaten mit Beitragszahlern nicht nur die Beitragsnummer und die Anschrift, sondern auch zusätzlich das Geburtsdatum abgefragt werden, um sicher zu gehen, dass es sich bei dem Anrufer auch tatsächlich um den betreffenden Beitragszahler handelt.

Das ist zwar so in der Antwort wiedergegeben, ist aber nicht richtig in der Form. Denn bei den Angaben im Adressfeld geht es nicht um das schutzwürdige Interesse einer Person auf Grundlage des Informationsverarbeitungsgesetzes (IVG) sondern auf Grundlage des Post- und Briefgeheimnisses. Dazu gehört es, alles zu vermeiden, dass eine Beitragsnummer (Adresse + Beitragsnummer = zuordnung Identifikation eines Kostenkontos in Höhe von 210 Euro jährlich) veröffentlicht missbräuchlich verwendet werden kann. Die Betonung liegt auf kann. Diese Vorkehrungen des missbräuchlichen Verwendens ist vom Absender zu gewährleisten. Dann brauche ich keinen Datenschutz mehr.

Denn man muss sich die Frage des Briefumschlages stellen. Können wir doch gleich einen durchsichten Umschlag für den Feuchtigkeitsschutz verwenden wie von einem Prospekt vom Gartenmarkt und nicht nur das Adressfeld veröffenlichen, sondern die Steueridentifikationsnummer, die Bankkontonummer mit PIN, den Rechnungsbetrag und wei Gott was noch alles. Ob die Daten in einem Code versteckt sind, ist nicht mehr relevant, da veröffentlicht. Und das begründen wir dann mit Rationalisierung und Kosteneinsparung damit der Scanner noch rationeller abscannen kann, so die Darlegung. Der betroffenen Person wird das dann mit günstigen Preisen und Beiträgen werbewirksam verkauft. Wo kommen wir da hin? 

Das schutzwürdige Interesse kann die Post ja nicht mehr gewährleisten - das ist bewiesen mit Ihren Postboten, die von Zeitarbeitern und von sonstigen unzuverlässigen Personen durchgeführt werden. Der heutige Postbote ist kein Beamter mehr. Das ist ein billiger Hiwie mit billiger Arbeitskleidung und Label der Post. So kann sich jeder Gauner tarnen. Siehe DP-Post Chef Appelt - er könnte sofort 7.000 Personen einstellen, die nicht mal lesen und schreiben können und/ oder der deutschen Sprache mächtig sind.

Gleichzeitig ist auf die einfache Missbrauchsmöglichkeit hinzuweisen, dass Briefe von Postboten nicht vollständig im Postkasten eingeworfen werden. Dass es Postboten gibt und gab, die tonnenweise Briefe gehortet, gestapelt oder in öffentlichen Müllbehältern für jeden zugänglich entsorgt haben usw.

@rave
Sicher es hat von Seiten des damaligen BDS-Beauftragten Herrn Scharr ebenfalls seine Bedenken gegeben. Das hat aber in der Sache der Umsetzung RB für Wohnungen ab 2013 in der Beurteilung bei der Politik, bei den Gerichten keine Beachtung gefunden und nicht das geringste Achselzucken ausgelöst.
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: rave am 28. Februar 2017, 09:18
@muuhhhlli
Stimmt. Interessiert hats keinen, wie auch in vielen, vielen anderen Fällen (ob irgendwelche Gutachten, vor Gericht oder wo auch immer.)

Es sind lediglich Beweise, dass es diese Bedenken gab oder gibt.
Und das finde ich bedenklich.

Liegt das an der "herausragenden Sonderstellung" der Landesrundfunkanstalten?
- auf Deutsch: Die Exrawurst?

VG rave
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: Navigator am 07. März 2017, 21:40
Moin,

die fiktive Person N hat mal bei dem Landesdatenschutzbeauftragten von Berlin nachgefragt, da dieser zusammen mit dem Landesdatenschutzbeauftragten von Hessen das Verfahren geprüft und für datenschutzrechtlich unbedenklich befunden haben.

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
mir liegt eine Aussage des "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" vor, dass Sie das Verfahren bezüglich dem Rundfunkbeitrag geprüft  und für datenschutzrechtlich unbedenklich befunden haben. Hierzu habe ich ein paar Fragen.
 
1) Was haben Sie genau alles bei dem Verfahren bezüglich dem Rundfunkbeitrag geprüft? Bitte listen mir die einzelnen Punkte mit deren Ergebnis separat auf. Ebenso würde ich gerne wissen, wie Sie zu dem Ergebnis gekommen sind, dass das Verfahren datenschutzrechtlich unbedenklich ist.
 
2) Inwiefern bestanden keine datenschutzrechtlichen Bedenken in Bezug auf die EU-Richtlinie 95/46?
 
3) Inwiefern ist es mit dem Datenschutz vereinbar gewesen, dass die Beitragsnummer im Adressfenster sichtbar ist? Hatte hier die Verwaltungsvereinfachung beim "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" eine höhere Priorität als die Grund- und Datenschutzrechte der Beitragsschuldner?
 
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort bis spätestens zum  xx.02.2017.

Und nun die entsprechende Antwort darauf: 
Zitat

Sehr geehrter

mit E-Mail vom xx. Februar 2017 stellten Sie uns Fragen zur datenschutzrechtlichen Vereinbarkeit des jetzigen Verfahrens beim Einzug des Rundfunkbeitrags durch den Beitragsservice.
Im Rahmen der Beratungen zum maßgeblichen Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages haben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder den Entwurf des Staatsvertrages vor dem Hintergrund aller geltenden (auch europäischen) datenschutzrechtlichen Vorschriften kritisiert. Hierzu verweisen wir auf die gemeinsame Stellungnahme der Konferenz des Bundes und der Länder und die Entschließung dieser vom 11. Oktober 2010, die wir dieser E-Mail als Anhang beigefügt haben. Diese enthält die maßgeblichen Kritikpunkte, die seitens der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zum damaligen Zeitpunkt geäußert wurden.

Ihre Frage zur datenschutzrechtlichen Vereinbarkeit der Übermittlung der Beitragsnummer im Adressfeld hat uns bereits im Rahmen von Petenten Eingabe beschäftigt. Hierzu hat es einen Schriftverkehr mit der Landesrundfunkanstalt (rbb) gegeben. Wir sind im Zuge dessen zu dem Ergebnis gekommen, dass die Übermittlung der Beitragsnummer im Adressfeld nach § 2 Abs. 1 des Informationsverarbeitungsgesetzes (IVG) zulässig ist. So ist die Beitragsnummer eine fortlaufend vergebene Ordnungsnummer, die keine Rückschlüsse auf Einzelheiten des Teilnehmerverhältnisses zulässt. Auch ansonsten ist eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange der Betroffenen nicht erkennbar. Die verantwortliche Stelle teilte uns in diesem Zusammenhang mit, dass z.B. zu Beginn von Telefonaten mit Beitragszahlern nicht nur die Beitragsnummer und die Anschrift, sondern auch zusätzlich das Geburtsdatum abgefragt werden, um sicher zu gehen, dass es sich bei dem Anrufer auch tatsächlich um den betreffenden Beitragszahler handelt.

Wir hoffen, dass wir Ihnen damit Ihre Fragen beantwortet haben.

Mit freundlichen Grüßen

Hier befinden sich noch von der
Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder die
Stellungnahme
http://filehorst.de/d/byhBgczE
sowie die
Entschließung
http://filehorst.de/d/bEItcbpo
zum 15. RÄndStV, die als Anlagen beigefügt waren.

Die Frage 1 blieb leider unbeantwortet, obwohl eine Antwort sicherlich interessant wäre. Weiterhin ist auch interessant, warum es in der Antwort heißt, dass die Beitragsnummer, die eine fortlaufend vergebene Ordnungsnummer ist, keine Rückschlüsse auf Einzelheiten des Teilnehmerverhältnisses zulässt.

Viele Grüße
Navigator


Edit "Bürger": Dokumente in Anlage ergänzt.
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: Navigator am 07. März 2017, 22:10
Moin,

die fiktive Person N wollte sehr gerne konkret wissen, inwiefern seine persönliche Daten an die Firma PAV Card GmbH in 22952 Lütjensee weitergegeben worden sind. Und falls ja, wann, mit welchem Zweck und mit welcher rechtlichen Grundlage.
 
Nach gut einem Monat kam dann die folgende Antwort:

Zitat von: Datenschutzbeauftragt/er der LRA
ich bitte zunächst um Entschuldigung dafür, dass Ihre nachstehende E-Mail vom x. Februar 2017 bisher nicht beantwortet wurde.

Die Firma PAV Card GmbH in Lütjensee erbringt Dienstleistungen in Form des Drucks, der Kuvertierung und des Versandes von Massenschreiben. Dabei handelt es sich um eine Auftragsdatenverarbeitung. Die Beauftragung von Dritten mit Tätigkeiten bei der Durchführung des Beitragseinzuges ist den Rundfunkanstalten durch § 11 Absatz 1 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages ausdrücklich gestattet. Sie wäre nach allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen aber auch ohne diese Regelung zulässig, denn für die Ordnungsmäßigkeit der Datenverarbeitung und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bleibt Ihnen gegenüber die Rundfunkanstalt verantwortlich.

Ich habe mich selbst - zusammen mit der Datenschutzbeauftragten des Zentralen Beitragsservice - vor einiger Zeit im Rahmen einer Datenschutzprüfung bei der PAV Card GmbH davon überzeugt, dass dort die zum Schutz der personenbezogenen Daten erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen werden. Eine schriftliche Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung wurde abgeschlossen. Eine Weitergabe der ihr zur Verfügung gestellten Daten ist der PAV Card GmbH nicht gestattet.

Deswegen ist die Einschaltung der PAV Card GmbH datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden.

Viele Grüße
Navigator
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: marga am 07. März 2017, 22:12
Moin,
die fiktive Person N hat mal bei dem Landesdatenschutzbeauftragten von Berlin nachgefragt, da dieser zusammen mit dem Landesdatenschutzbeauftragten von Hessen das Verfahren geprüft und für datenschutzrechtlich unbedenklich befunden haben.

Hier befinden sich noch die Stellungnahme (http://filehorst.de/d/byhBgczE) sowie die Entschließung (http://filehorst.de/d/bEItcbpo), die als Anlagen beigefügt waren.

@Navigator

Eine fiktive Person bedankt sich für diese "excellente" Recherche. Die Stellungnahme und die Entschließung als LINK sind für die Verwertung hoch informativ und werden für weitere Maßnahmen verwendet.

In diesem Sinne, weiter so!
+++
 :) ;) :)
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: Kurt am 07. März 2017, 22:31
@marga: (war) auch hier schon Thema:
Gründe Verstoss gegen Datenschutz:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6923.0.html

Gruß
Kurt
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: Profät Di Abolo am 07. März 2017, 23:38
Rein fikitv.

DSB Berlin?

Vorsicht! Klassifizierung: Römisch Imperial! Das haben wir niX zu erwarten!  :'(

Thema:
Beschwerde an EU-Kommission wg. Verletzung des Datenschutzes
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18101.msg142951.html#msg142951
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: rave am 07. März 2017, 23:41
@navigator / @ all

Auch wenn vehement durch die LRA behauptet wird:
(Zitat aus post von Navigator von 07.03.2017 22:10:
Zitat
Die Firma PAV Card GmbH in Lütjensee erbringt Dienstleistungen in Form des Drucks, der Kuvertierung und des Versandes von Massenschreiben. Dabei handelt es sich um eine Auftragsdatenverarbeitung.

...steht dieser Aussage immer noch folgende Aussage entgegen: (Verweis auf meinen Beitrag vom 01.02.2017 #37)

https://www.bfdi.bund.de/bfdi_wiki/index.php/Auftragsdatenverarbeitung (https://www.bfdi.bund.de/bfdi_wiki/index.php/Auftragsdatenverarbeitung)
steht:
Zitat
Zitat
Keine ADV liegt per Definition beim Postversand oder Bankgeschäften vor.
   

Vielleicht muss man die Kameraden mal damit konfrontieren? Ich wette, sie werden sich herausreden (Ist kein richtiger Postversand...)

Zudem ist noch auffallend, dass... (Zitat post Navigator)

Zitat
Die Beauftragung von Dritten mit Tätigkeiten bei der Durchführung des Beitragseinzuges ist den Rundfunkanstalten durch § 11 Absatz 1 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages ausdrücklich gestattet.
JA. Der LRA schon. Das steht da. Aber erinnern wir uns noch, von wem die Ausschreibung stammt?
Ja, richtig. Da kommt wieder der %&?$§$ß!service zu Tage.

Da wird ja auch schon getrickst mit der Formulierung
"Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der BRD (ARD), das ZDF und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio"

Abgesehen vom den grauenhaftem Deutsch der obigem Adressschreibung bliebe die Frage, ob das so rechtmäßig ist oder nicht.

Mit datenschutzrechtlichen Grüßen

rave
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: mistersh am 08. März 2017, 07:58
Ich habe mich selbst - zusammen mit der Datenschutzbeauftragten des Zentralen Beitragsservice - vor einiger Zeit im Rahmen einer Datenschutzprüfung bei der PAV Card GmbH davon überzeugt, dass dort die zum Schutz der personenbezogenen Daten erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen werden. Eine schriftliche Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung wurde abgeschlossen.

Und genau da liegt der Hase im Pfeffer.
Ich habe die für mich wichtigen Passagen markiert. Die schriftliche Vereinbarung mit dem BS ist ja gut und schön, aber kann nicht als Grundlage dienen, da nicht rechtsfähig. Und somit liegt keine Auftragsdatenverarbeitung mehr vor durch die PAV Card.

Person M wartet derzeit noch auf Rückmeldung auf seine Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten bezüglich der PAV Card.


@Navigator: Vielen Dank für deine Anfrage bei den Datenschutzbeauftragten und die zur Verfügung gestellten Stellungnahmen.

Ich habe jetzt beide Schreiben gelesen und muss feststellen: alles was bemängelt wurde, wurde einfach ignoriert. Es hat die Landesparlamente überhaupt nicht interessiert was von den Landes- und Bundesdatenschützern bemängelt wurde.
Sehr interessant ist die Seite 10 der Stellungnahme:

Zitat
Es ist aber bereits jetzt anzumerken, dass strukturelle Unklarheiten einer Rechtsnorm nicht durch eine noch so kreative Begründungsformulierung beseitigt werden können. Auch ist eine Gesetzesbegründung nicht in der Lage, die fehlende Bestimmtheit von Ermächtigungen und Pflichten im Gesetzeswortlaut auszugleichen. Zudem erscheint es untunlich, zuerst den Staatsvertrag durch die Landesregierung unterzeichnen zu lassen und einigen Regelungen erst danach eine inhaltliche Bedeutung zu geben.

Was ein verkorkstes System wir doch haben in Deutschland. Und unsere Politiker nicken immer schön brav und freundlichen.  :'(
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: marga am 08. März 2017, 10:54
Ich habe jetzt beide Schreiben gelesen und muss feststellen: alles was bemängelt wurde, wurde einfach ignoriert. Es hat die Landesparlamente überhaupt nicht interessiert was von den Landes- und Bundesdatenschützern bemängelt wurde.
Sehr interessant ist die Seite 10 der Stellungnahme:

Es ist aber bereits jetzt anzumerken, dass strukturelle Unklarheiten einer Rechtsnorm nicht durch eine noch so kreative Begründungsformulierung beseitigt werden können. Auch ist eine Gesetztesbegründung nicht in der Lage, die fehlende Bestimmtheit von Ermächtigungen und Pflichten im Gesetzeswortlaut auszugleichen. Zudem erscheint es untunlich, zuerst den Staatsvertrag durch die Landesregierung unterzeichnen zu lassen und einigen Regelungen erst danach eine inhaltliche Bedeutung zu geben.

Was ein verkorkstes System wir doch haben in Deutschland. Und unsere Politiker nicken immer schön brav und freundlichen.  :'(

Eine fiktive Person hat dazu folgendes Zitat eines fiktiven VG´s mitzuteilen:

Zitat aus Beschluss:

(…) Durchgreifende Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des § 9 Abs. 2 RBStV https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N#det380141 (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N#det380141) oder der auf dieser Vorschrift beruhenden Rundfunkbeitragssatzung bestehen nicht. Angesichts dessen bedurfte es auch nicht der vom Kläger angeregten Einholung eines Rechtsgutachtens des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Präsidenten des XXXXX Landtages, zumal die Frage der Rechtmäßigkeit der Rundfunkbeitragssatzung allein der Beurteilung durch das Gericht unterliegt. (…)

Genau das was die Datenschutzbeauftragten am 15. September 2010 feststellten, wurde absichtlich und grob willkürlich mißachtet bei der Verwaltungsvorschrift "Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug", die erst im Oktober 2013 in Kraft getreten ist. Da war der RBStV schon seit über 10 Monaten amtlich verkündet. +++


PS.
@Kurt
Auch vielen Dank für den Hinweis bei Deiner obigen Antwort unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21571.msg142948.html#msg142948
 8) :police:
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: Tourniquet am 10. März 2017, 23:47
Gemäß § 11 Abs. 4 RBStV heißt es:
Zitat
Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann für Zwecke der Beitragserhebung sowie zur Feststellung, ob eine Beitragspflicht nach diesem Staatsvertrag besteht, personenbezogene Daten bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen erheben, verarbeiten oder nutzen.

Und nach § 7 MeldDÜV NRW gilt:
Zitat
Zur Erfüllung der Aufgaben des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 675) dürfen die Meldebehörden dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio für den WDR folgende Daten über alle An- und Abmeldungen sowie Sterbefälle aller volljährigen Einwohnerinnen oder Einwohner übermitteln:

1.      Familienname     
2.      frühere Namen     
3.      Vornamen    
4.      Doktorgrad    
5.      Geburtsdatum    
6.      derzeitige und frühere Anschriften     
7.      Tag des Ein- und Auszugs     
8.      Familienstand     
9.      bedingter Sperrvermerk nach § 52 des Bundesmeldegesetzes    
10.     Sterbetag



Welche Relevanz für die LRA/BS haben beispielsweise die Informationen zum Familienstand oder dem Geburtsdatum, wenn es sich doch um eine wohnungsgebundene Abgabe handelt? Kann man hier argumentieren, dass unnötig personenbezogene Daten weitergegeben werden, die nicht zwangsläufig relevant für die Beitragserhebung sind? Schließlich steht in § 7 Abs. 2 MeldDÜV NRW, dass
Zitat
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio Daten nach Absatz 1 nur erheben, verarbeiten und nutzen darf, wenn und soweit dies für die Erfüllung der ihm nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag obliegenden Aufgaben erforderlich ist. Die übermittelten Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn feststeht, dass sie nicht benötigt werden.
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: Tereza am 17. April 2017, 19:14
Person A hat am 22.03.2017 über das auf der Seite
https://datenschutz-berlin.de//content/Service/Selbstdatenschutz/Datenscheckheft
zur Verfügung gestellte Formular (ziemlich weit unten unter "Merkblatt - Telekommunikation und Medien") "Auskunft über Daten, die über mich gespeichert sind" mit Fristsetzung an den RBB versendet.

Die Antwort kam fristgerecht bei Person A an.
In dem Antwortschreiben der DS-Beauftragten bezieht diese sich u. a. auf einen bedingten Sperrvermerk gemäß § 52 Bundesmeldegesetz.
http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/BJNR108410013.html
Das Gesetz ist gemäß Ausfertigungsdatum vom 03.05.2013 - und der § 52 BMG umfasst nur einen bestimmten Personenkreis, zu welchem Person A nicht gehört.

Die Daten-Auskunft über Person A wurde bei der Einwohnermeldebehörde (natürlich ohne dass Person A zuvor davon Kenntnis erhielt und dem zugestimmt hat) am 14.04.2010 eingeholt.

Interessant ist die Aussage der DS-Beauftragten, dass die Rundfunkanstalt die Anschrift von Person A durch die Einwohnermeldebehörde erhalten hätte - wo Person A nachweislich mit Schreiben vom 18.02.2010 der – damaligen - GEZ die (Änderung der) Anschrift mitge- UND eine Einzugsermächtigung erteilt hat, was durch die Abbuchung des RF-Beitrages bestätigt wurde.

Drei Fragen in die Runde:
1) Hat jemand schon einmal "einfache" Daten-Auskunft beim RBB eingeholt? Und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
2) Hat das Landeseinwohneramt Berlin korrekt gehandelt, indem es die Daten von Person A (welche diese der GEZ ja schon schriftlich mitgeteilt hatte) ohne Einverständnis von Person A an die Rundfunkanstalt übermittelt hat?
3) Ist jemandem bekannt, ob es zu diesem Sachverhalt eine eindeutige Landes-/Bundes-/EuGH-Rechtsprechung gibt, die schon im Jahr 2010 Bestand hatte? Wenn ja, könnte bitte jemand Person A das entsprechende Az zukommen lassen?

Besten Dank!
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: pinguin am 17. April 2017, 20:14
2) Hat das Landeseinwohneramt Berlin korrekt gehandelt, indem es die Daten von Person A (welche diese der GEZ ja schon schriftlich mitgeteilt hatte) ohne Einverständnis von Person A an die Rundfunkanstalt übermittelt hat?
Schau mal hier hinein, da ist das für Dich maßgebende Thema verlinkt:

[Übersicht] EU-Recht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20730.0.html

Zitat
3) Ist jemandem bekannt, ob es zu diesem Sachverhalt eine eindeutige Landes-/Bundes-/EuGH-Rechtsprechung gibt, die schon im Jahr 2010 Bestand hatte?
Die eindeutigen Entscheidungen des EuGH sind neueren Datums.

Alle Entscheidungen des EuGH gelten meines Wissens nach aber grundsätzlich bis zu dem Tage des In-Kraft-Tretens der zugrundeliegende europäischen Bestimmung rückwirkend zurück. Dieses bedarf aber noch der genaueren Verifizierung.


Edit "Bürger":
Zwischenzeitliche Diskussion bzgl.
Verfassungsbeschwerde zu der Entscheidung „Erneuter Datenabgleich 2018“
musste der Übersicht und Thementreue wegen ausgelagert und mit dem bereits bestehenden Thread
Verfassungsbeschwerde gegen den 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag v. 01.10.2016
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22380.0.html
vereint werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: Bürger am 08. März 2018, 00:44
Siehe mglw. kleinen (Teil-)"Erfolg" bzgl. anhaltender Datenschutz-Kritik ;)

Beitragsnummer nicht mehr im Sichtfenster der Briefumschläge
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26703.0.html


Hier im Thread bitte weiter zum eigentlichen Kern-Thema
[Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: ope23 am 24. April 2018, 18:14
Die auf EU-Ebene "neue" Datenschutzverordnung hat die Finanzämter veranlasst, über Elster eine Datenschutzerklärung in Form "Frage-Antwort" abzugeben. Schon alles in Ordnung so, finde ich.

Es wird u.a. erklärt, an welche Dritte die Steuerdaten weitergegeben werden (gleich vorab: nix Spektakuläres, aber gut zu wissen):

Zitat
Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?

Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem steuerlichen Verfahren bekannt geworden sind, dürfen wir nur dann an andere Personen oder Stellen (z. B. an Finanzgerichte, Krankenkassen, Rentenversicherungsträger oder andere Behörden) weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

Beispiele:

    Mitteilung der Grundsteuer- und Gewerbesteuermessbeträge an die für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer bzw. der Gewerbesteuer zuständigen Gemeinden,
    Mitteilungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Kammern und Innungen) zur Festsetzung von solchen Abgaben, die an Besteuerungsgrundlagen, Steuermessbeträge oder Steuerbeträge anknüpfen,
    Mitteilungen an die gesetzliche Sozialversicherung, an die Bundesagentur für Arbeit und die Künstlersozialkasse, soweit die Kenntnis personenbezogener Daten für die Feststellung der Versicherungspflicht oder die Festsetzung von Beiträgen einschließlich der Künstlersozialabgabe erforderlich ist,
    Mitteilungen an Sozialbehörden zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs,
    Mitteilungen der Familienkassen an Bezügestellen des öffentlichen Dienstes zur Festsetzung von Gehaltsbestandteilen, die an das Kindergeld anknüpfen.

Quelle: https://www.elster.de/eportal/hinweise (https://www.elster.de/eportal/hinweise)


Leider ist diese Beispielliste nicht abschließend, so dass man nicht weiß, ob die Schergen in Köln oder deren örtliche Vertreter Wind von meinen Steuerdaten zugefächelt bekommen.
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: magnexx am 14. Juli 2018, 19:00
Hallo zusammen,

ich bin Student und bezieh Bafög, daher bin ich noch befreit. In einem Monat endet mein Bafög, aber noch lange nicht die Uni. Obwohl ich dann weniger Geld zur Verfügung habe, muss ich dann GEZ zahlen. Daher fand ich gerade dieses Thema so toll.

Sollten hypothetisch gesehen viele Zwangskunden auf einmal ihre Rechte in Anspruch nehmen wollen, dann würde die GEZ ganz schön ins Schwitzen kommen.

Ich habe mir das Musterschreiben zu der Datenauskunft angesehen und ich glaube, dass man das besser machen kann.

Was haltet Ihr denn von diesem Schreiben:

Roman Abashin, 28.03.2018
Der DSGVO-Horror-Brief: Ein Kunde will seine Daten
https://medium.com/@abashin/der-dsgvo-horror-brief-ein-kunde-will-seine-daten-b6bbfacfef47

Danke und Gruß

;)


Edit "Bürger":
Link-Informationen ergänzt. Bitte die Forum-Regeln (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html) zur Verlinkung beachten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: noGez99 am 17. September 2018, 08:50
Hallo,
ist der Musterbrief in Beitrag 1 nach der neuen DSVG noch aktuell?
Oder gibt es ein neues Muster?

Vielen Dank
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: magnexx am 17. September 2018, 10:30
Wie wäre es den mit den Beitrag vor deinem zu lesen?
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: noGez99 am 17. September 2018, 13:51
@magnexx
Zitat
Wie wäre es den mit den Beitrag vor deinem zu lesen?
Ja habe ich gelesen, aber diesen Link kann ich nicht lesen ohne Anmeldung bei linkedin:
“GDPR Nightmare Letter”
https://www.linkedin.com/pulse/nightmare-letter-subject-access-request-under-gdpr-karbaliotis/
Und das ist genau der interessante Brief. Der Text in
Der DSGVO-Horror-Brief: Ein Kunde will seine Daten
https://medium.com/@abashin/der-dsgvo-horror-brief-ein-kunde-will-seine-daten-b6bbfacfef47
ist relativ nichtssagend.

Wenn Du möchtest, dass alle das Schreiben hier lesen können, dann stell das doch als neues Musterschreiben bitte hier ein, am besten gleich angepasst auf den Rundfunk bzw. die LRA/BS.

Vielen Dank im Voraus!

Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: drboe am 17. September 2018, 15:10
aber diesen Link kann ich nicht lesen ohne Anmeldung bei linkedin:

Die Anzeige des Inhalts funktioniert ohne Anmeldung.

Der DSGVO-Horror-Brief: Ein Kunde will seine Daten ist relativ nichtssagend.

Wenn du den einleitenden Text genau lesen würdest, dann wäre dir vermutlich klar, dass es sich bei diesem "nichtssagenden Text" um eine Übersetzung des "interessanten Briefes" handelt. Wobei das Original aus März 2017 ist.

Zitat von: Constantine Karbaliotis
I am writing to you in your capacity as data protection officer for your company. I am a customer of yours, and in light of recent events, I am making this request for access to personal data pursuant to Article 15 of the General Data Protection Regulation. I am concerned that your company’s information practices may be putting my personal information at undue risk of exposure or in fact has breached its obligation to safeguard my personal information pursuant to <latest nasty cybersecurity event or thing in the news>. ....

Zitat von: Übersetzung durch Roman Abashin
ich schreibe Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Datenschutzbeauftragte / Datenschutzverantwortliche für Ihr Unternehmen. Als Kunde von Ihnen bitte ich um Zugang zu meinen personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Ich habe Sorge, dass die Informationsverarbeitungspraktiken Ihres Unternehmens meine persönlichen Daten einem ungebührlichen Risiko aussetzen oder Sie, ähnlich wie bei <einfügen: letzter Datenskandal in den Medien. z.B. Facebook & Cambridge Analytica>, sogar gegen Ihre Verpflichtung verstoßen haben könnten, meine persönlichen Daten angemessen zu sichern. ...

M. Boettcher
Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: PersonX am 17. September 2018, 16:38
Das ist nicht nett geschrieben, als "I am a customer of yours"/"Als Kunde von Ihnen" Fragen zu stellen, also die PersonX denkt, dass sollte überarbeitet werden.
Wer kein "Kunde" ist sollte "nur" Auskünfte anfordern, aber dabei nicht erklären Kunde zu sein.


Titel: Re: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Beitrag von: noGez99 am 17. September 2018, 17:11
Ah, jetzt habe ich es auch gefunden. Ich habe nicht weiter gescrolt und die Grafik für das Ende der Seite gehalten.
Und an den verlinkten Brief kam ich nicht dran, ich dachte da steht alles drin.

Nun habe ich auch den 2. Teil (Übersetzung) unter der Grafik gelesen. Danke.