gez-boykott.de::Forum
Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Dezember 2014 => Thema gestartet von: Uwe am 23. Dezember 2014, 17:51
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(http://www.ruhr-uni-bochum.de/soc-psy/bilder/2012_FocusOnline.jpg)
"Rundfunkbeitrag wird zur Schuldenlast!
So hart gehen die Gebühreneintreiber gegen Nichtzahler vor."
Der Beitragsservice der ARD und ZDF hat im vergangenen Jahr massenweise Mahnbescheide an säumige Gebührenzahler verschickt. Die Forderungen liegen im dreistelligen Millionenbereich. Für Schwarzseher wird es schnell teuer.
weiterlesen auf:
http://www.focus.de/immobilien/wohnen/rundfunkbeitrag-so-hart-gehen-die-gebuehreneintreiber-gegen-nichtzahler-vor_id_4365923.html?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=facebook-focus-online-finanzen&fbc=facebook-focus-online-finanzen&ts=201412231417
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"Der Rundfunkbeitrag wird ohne weiteres Zutun der Rundfunkanstalten nach der gesetzlichen Regelung fällig - und der Beitragsschuldner – bei Nichtzahlung – säumig", betont der Beitragsservice.
Eine Behauptung, die in einem qualitativ hochwertigen Artikel nicht unkommentiert bleiben dürfte: Erst der Bescheid löst die Zahlungspflicht und somit die Säumnis aus.
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Für Schwarzseher wird es schnell teuer? Schließt sich auch die Presse dieser Beleidigung? Hat Fokus Geld vom "Beitragsservice" bekommen, um solche Angst zu verbreiten?
Dreistelliger Millionenbereich? Hoffentlich bald noch mehr!
Wer klagen kann, soll klagen. Wer nichts und nie zu verlieren hat, braucht wenig zu tun.
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Abgesehen davon, dass nach meinem Gefühl die undifferenzierte ("pauschalierte/ typisierte"?!?) Verunglimpfung der Zahlungsverweigerer als "Schwarzseher" schon den Tatbestand der Verleumdung touchiert, bietet der Artikel wenig bis gar nichts neues - auch nicht zum erst vor 3 Tagen erschienenen, nahezu inhaltsgleichen Artikel unter
Focus, 20.12.2014
60.000 Vollstreckungsersuchen pro Monat
Zwangsvollstreckung und Haft: So hart wird der Rundfunkbeitrag eingetrieben
Seit der Reform muss ihn jeder bezahlen – ganz egal, ob er fernsieht oder nicht: den Rundfunkbeitrag. Wer die rund 18 Euro nicht berappt bekommt die volle Härte des Gesetzes zu spüren: von Zwangsvollstreckung bis Erzwingungshaft.
http://www.focus.de/kultur/medien/60-000-vollstreckungsersuchen-pro-monat-zwangsvollstreckung-wegfahrsperre-haft-so-hart-wird-der-rundfunkbeitrag-eingetrieben_id_4360775.html
thematisiert u.a. auch im Forum unter
Focus Online: "60.000 Vollstreckungsersuchen pro Monat"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12431.0.html
...schwach bis gar nicht recherchiert, nur dumm dahergeplappert, kein "Mehrwert".
Es drängt sich in der Tat der Verdacht auf, dass hier subversiv die Zahlungsverweigerung kriminalisiert und Aussichtslosigkeit suggeriert werden soll.
Könnte 1:1 der Feder eines "undercover"-Reporters z.B. des NDR entstammen... ;)
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Auch die Art wie der Artikel geschrieben ist, erscheint mir sehr suspekt. Für so ein Wurstblatt gebe ich nie einen Cent aus.
54€ pro Quartal können schnell zu 400€ werden. Der normale Leser könnte nun denken, dass er viel viel mehr zahlen muss. Letztendlich kann man einfach das Geld zurücklegen und abwarten. Risiko bis zum Bescheid ist gleich 0!
In Summe steht der Focus hinter der GEZ und das obwohl diese auch Verlagen Umsatz wegnehmen.
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Ohne einen als Verwaltungsakt ausgestalteten Beitragsbescheid fehlt die Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung, ohne eine solche Pflicht besteht kein Rückstand, kann kein Rückstandsbescheid erlassen und erst recht kein Säumniszuschlag tituliert werden( LG Tübingen • Beschluss vom 19. Mai 2014 • Az. 5 T 81/14)
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Ohne einen als Verwaltungsakt ausgestalteten Beitragsbescheid fehlt die Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung, ohne eine solche Pflicht besteht kein Rückstand, kann kein Rückstandsbescheid erlassen und erst recht kein Säumniszuschlag tituliert werden( LG Tübingen • Beschluss vom 19. Mai 2014 • Az. 5 T 81/14)
Mit Urteilen stellt die judikative Staatsgewalt fest, was Wirklichkeit ist. Die informative Staatsgewalt tut es anders: mit Verbreitung von "Information". Wir werden in ihrem Sinne nicht nur informiert, sondern auch gebildet, unterhalten, beraten, und mit Kultur versorgt.
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Es ist schon bezeichnent, wenn hier immer noch von "Schwarzsehern" gesprochen wird. Der werte Herr Reporter hat wohl nicht gut aufgepasst oder einfach nur irgendwo abgeschrieben. Die Unterhaltung einer Wohnung oder Betriebsstätte ist seit 2013 die Bemessungsgrundlage.
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Schönen guten Abend,
schreibt diesbezüglich jemand die Redaktion an bzw. hat schon ?
Gruß
Kurt
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Schönen guten Abend,
schreibt diesbezüglich jemand die Redaktion an bzw. hat schon ?
Gruß
Kurt
An die kann jeder schreiben, auch Du.Je mehr desto besser!!