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gez-boykott.de => Inhalte / Funktionen für das NEUE gez-boykott.de => Thema gestartet von: unGEZahlt am 20. Mai 2018, 14:56

Titel: Spreu-Sieb für BVerfG-Verfahrensbedingte Artikelflut sinnvoll?
Beitrag von: unGEZahlt am 20. Mai 2018, 14:56
Bedingt durch die Verhandlung beim BVerfG ist der Rundfunkbeitrag nun seit einigen Tagen ja plötzlich in sehr vielen Medien präsent.

Die Bandbreite reicht dabei von Beiträgen versierter Journalisten, die auch schon bereits früher über den Rundfunkbeitrag berichteten (z. Bsp. Michael Hanfeld),
bis zu
leider auch uninformierten Trittbrettfahrern, die sich jetzt plötzlich als „Rundfunkbeitragsexperten“ ausgeben und sich mglw. dadurch gerne profilieren wollen (z. Bsp.  Maximilian Amos)
( Quelle: Wer soll dafür zahlen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27501.msg172917.html#msg172917 )

Wie ich finde, ist das in den letzten Tagen leider recht unübersichtlich geworden, welche Artikel nun eher auf Seriösität beruhen
und
welche anscheinend mehr aus Geltungsdrang heraus entstanden ?

Meine These: Für uns sind ja nur die objektiven und sachlich korrekten Artikel wichtig.

Wie von unserem Administrator im o. g. Thema vorgeschlagen, hier mal mein Vorschlag zur Prüfung:
Bspw.: Wenn Artikel sehr uninformativ und sinnlos sind, könnten solche Beiträge (wie eben der von Maximilian Amos) vielleicht am Besten mit dem Hinweis
-Hinweis: Leider schlecht recherchiert- ( ? )
versehen werden.

(Damit unsere Mitglieder sich da beim Lesen nicht wundern müssen und sich auf eventuelle Falschinformation einstellen können.)

Selbstverständlich nehme ich gern auch andere Meinungen, Verbesserungsvorschläge, Hinweise usw. gerne entgegen. Ob (und wenn ja, wie) etwas dagegen getan werden sollte.

Markus
Titel: Re: Spreu-Sieb für BVerfG-Verfahrensbedingte Artikelflut sinnvoll?
Beitrag von: linkER am 20. Mai 2018, 16:09
Meine These: Für uns sind ja nur die objektiven und sachlich korrekten Artikel wichtig.

Wie soll denn entschieden werden welche Artikel die objektiven und sachlich korrekten sind?
Wer soll denn entscheiden welche Artikel die objektiven und sachlich korrekten sind?

Filterblasen sind keine Lösung!
Titel: Re: Spreu-Sieb für BVerfG-Verfahrensbedingte Artikelflut sinnvoll?
Beitrag von: unGEZahlt am 20. Mai 2018, 16:18
Möglicherweise kann es auch nur über eine Mehrheit & durch gegenseitige Hilfe eingeschätzt werden ( ? )

Das könnte sicher aber leider auch aufwändig werden ( ? )
Wenn bei Presseartikeln bspw. Daumen hoch/runter-Funktionen oder Bewertung Note 1 bis 6 mögl. wären.
( Interessant würde ich pers. so etwas schon finden. )

Ich weiß, bisher sind wir ja auch ohne solchen Schnickschnack zurecht gekommen. Ist eben bloß eine pers. Idee. Das wäre ja auch nur überlegenswert, wenn es wirklich richtig regen Zuspruch dafür geben würden.

Vielleicht kommen ja aber auch noch andere Ideen..

Markus



Edit (ganz vergessen):
Als rein standardmäßiges Mitglied muss ich natürlich auch sagen,
dass ich leider nicht zusagen kann, ob das gez-boykott-Team bei solchen Wünschen zeitlich und organisatorisch so etwas bewerkstelligen könnte.

Das sind dann sozusagen erstmal nur theoretische Verbesserungsideen.
Aber manchmal erwächst aus Ideen ja auch etwas, das dann gut helfen kann. Deswegen würde ich mich gerne weiter über eventuelle Bewertungsmöglichkeiten austauschen.
Titel: Re: Spreu-Sieb für BVerfG-Verfahrensbedingte Artikelflut sinnvoll?
Beitrag von: drboe am 20. Mai 2018, 18:21
Die Bandbreite reicht dabei von Beiträgen versierter Journalisten, die auch schon bereits früher über den Rundfunkbeitrag berichteten (z. Bsp. Michael Hanfeld),
bis zu
leider auch uninformierten Trittbrettfahrern, die sich jetzt plötzlich als „Rundfunkbeitragsexperten“ ausgeben und sich mglw. dadurch gerne profilieren wollen

Man wird wohl nicht vermeiden können, dass etablierte Kritiker des ÖRR wie Hanfeld, vehemente Anhänger des ÖRR und alle Schattierungen dazwischen sich zum sogn. Rundfunkbeitrag äußern, auch wenn er letztlich nur über das Verfahren vor dem BVerfG in den Fokus von Journalisten rückt, duecsuch sonst nicht dazu äußern. Diese Vielfalt von Meinungen möchte ich nicht missen, denn das jemand anderer Ansicht ist als ich macht eine Diskussion ja eigentlich erst interessant. Wer für den ÖRR eintritt und ihn verteidigt ist kein "Trittbrettfahrer", sondern schlicht ein Mensch mit einer anderen Position.

LTO ist übrigens ein Rechtsmagazin, das mit ZEIT, Südeutsche Zeitung, Focus, Bild und co. nicht direkt vergleichbar ist. Die Expertise da übertrifft die von den Journalisten der erwähnten Publikationen im Mittel deutlich.  Abgesehen davon ist am Artikel von Maximilian Amos m. E. nichts auszusetzen. Er berichtet weitgehend sachlich den Status und die Historie der juristischen Auseinandersetzungen. In den letzten beiden Absätzen erwähnt er Motive, die ggf. neben juristischer Bewertung des "Beitrags" bei den Klägern und/oder Beschwerdeführern mitschwingen mögen. Diese Motive in Abrede stellen zu wollen hiesse die Vielfalt von Meinungen auch in diesem Forum ignorieren. Selbstverständlich gibt es Mitbürger, die die Ablehnung des angeblichen Beitrags mit Medienkritik verbinden oder die Zahl der Sender und ihre Macher kritisieren. Man findet ohne Mühe auch in diesem Forum die Namen Bräutigam und Klinkhammer sowie Kritik der Nutzer an der Berichterstattung der ÖR-Sender zu Syrien, Ukraine etc. Es ist eben nicht so, dass jeder hier Nichtnutzer von TV und Hörfunk ist. Auch gibt es Kläger, die ihre Religionsfreiheit durch den Rundfunkbeitrag bedroht sehen. Andere suchen nach Möglichkeiten "unter dem Radar" dem BS zu entgehen, in dem sie Umzüge vortäuschen statt die offene Auseinandersetzung zu wagen. Sicher gibt es auch hier Anhänger der Idee des ÖR-Rundfunks wie erbitterte Gegner, die die ÖR-Sender lieber heute als morgen abschaffen wollen. Das ist m. E. ebenso unproblematisch wie die Bandbreite an Artikeln in den Medien.

Ich kann für mich sagen, dass ich über Empfangsgeräte verfüge und bis zum 31.12.2012 die Rundfunkgebühr bezahlt habe. Der sogn. Rundfunbeitrag ist für mich eine Steuer, gegen die ich mich wehre, u. a. mit einer Klage. Ich gebe zu, dass ich den Widerstand gegen die Wohnungssteuer auch als Möglichkeit betrachte eine Diskussion über die Berichterstattung, die sogn. Grundversorgung u.a.m. zu forcieren. Das ist m. E. legitim und ich betrachte die Erwähnung nicht als Vorwurf. Wäre das einer, so würde ich dem Kritiker entgegnen: "wenn die ÖR-Anstalten so dumm sind mir einen Hebel in die Hand zu geben, der u. U. geeignet ist die Sender zu Veränderungen zu zwingen, dann dürfen sie sich nicht wundern, wenn man die Gelegenheit dazu beim Schopf packt. Nötig ist es schon lange."

M. Boettcher
Titel: Re: Spreu-Sieb für BVerfG-Verfahrensbedingte Artikelflut sinnvoll?
Beitrag von: tokiomotel am 20. Mai 2018, 20:34
Ein "Sieb" ist doch gerade das, was wir nicht wollen.
Das wird doch bereits ausgiebig in der Berichterstattung von ARD/ZDF und Konsorten praktiziert.
Es wird gesiebt was das Zeug hält und sich die Balken nur in eine Richtung biegen.
Was nicht ins Schema passt, wird passend gemacht.
Und nun soll hier ein Filter rein, zur Vorauswahl und Aussortierung eventueller Trittbrettschreiberlinge.
Jeder Infokonsument sollte doch wohl selbst intelligent genug sein, um die dumme Spreu vom guten Weizen trennen zu können.
Hilfestellung dafür zu leisten ist doch schon wieder fast wie Manipulation und Unterdrückung unerwünschter Meinungen.
Nein, dieses örR-Feature braucht ein solches Forum nun wirklich nicht.
Titel: Re: Spreu-Sieb für BVerfG-Verfahrensbedingte Artikelflut sinnvoll?
Beitrag von: unGEZahlt am 20. Mai 2018, 23:45
Jeder Infokonsument sollte doch wohl selbst intelligent genug sein, um die dumme Spreu vom guten Weizen trennen zu können.
Hilfestellung dafür zu leisten ist doch schon wieder fast wie Manipulation und Unterdrückung unerwünschter Meinungen.

Wir Mitglieder bemerken es natürlich, wenn für einen Artikel zum Rundfunkbeitrag schlecht recherchiert wurde.
Da stimme ich doch zu.

Mir geht in erster Linie aber vorrangig um die Forums-Außenwirkung.
Bspw. wenn interessierte Besucher, die sich bisher noch nicht so intensiv mit dem Rundfunkbeitrag beschäftigt haben, sich hier informieren wollen.

Einerseits haben wir ja viele detaillierte Informationen, die sorgsam und tlw. auch mühsam von fleißigen Mitgliedern zusammengetragen werden.
Wenn wir demgegenüber dann unkommentiert, einfach so, Presseartikel mit Falschbehauptungen veröffentlichen, könnte das auf neue Besucher ev. dann eigenartig wirken ( ? )

Deswegen so meine Überlegungen, ob wenigstens bei besonders schlampigen Artikeln nicht doch ein Hinweis stehen sollte, das wir solche Rechtsverdrehung ablehnen.
(Z. Bsp. bei Daumenauswahl oder gemeinsam gewichteter Schulnote für Presseartikel würde das auch ohne Worte gehen.)

Ich weiß, es ging ja bisher auch ohne Bewertungen.
Ich überlege eben bloß, ob wir für interessierte Besucher die Seite noch mehr benutzerfreundlicher gestalten könnten ( ? )

Markus
Titel: Re: Spreu-Sieb für BVerfG-Verfahrensbedingte Artikelflut sinnvoll?
Beitrag von: ChrisLPZ am 21. Mai 2018, 09:56
Einen "Spreu-Sieb" halte ich aus folgenden Gründen für wenig konstruktiv:

1. Wie schon von einigen Usern angemerkt, würden wir uns dadurch einseitig informieren (Filterblase).
2. Eigenschaft des Forums ist, dass viele User in die Thematik weitaus besser eingearbeitet sind, als die meisten Journalisten/Gastkommentatoren.
Das ungefilterte Verlinken ausnahmslos aller gefundenen Pressemeldungen erlaubt es uns, einen Gesamtüberblick über die mediale Berichterstattung zu unserem Forenthema zu erhalten. Bei schlecht oder tendenziös verfassten Artikel werden diese im Forum "auseinandergenommen" und kommentiert. Zudem bieten viele Online-Medien ebenfalls eine Kommentarfunktion unter ihren Publikationen. Diese wird von zahlreichen Usern des Forum wahrgenommen und somit werden die im Forum zusammengetragenen Informationen nach aussen getragen.
Zudem offenbart das Verlinken tendenziöser Artikel die einseitig "meinungsbildende" Vorgehensweise des örR bzw. derer Profiteure.


Leider ist es den für die Pressemeldungen zuständigen Moderatoren aus Zeitgründen nicht immer möglich, sofort einen Kommentar zu widersprüchlichen Pressemeldungen im Eingangsthread zu verfassen.
Erfahrungsgemäß lassen derartige Kommentare aber nicht lange auf sich warten ;)

Es ist zuletzt nicht auzuschliessen, dass die Autoren über den sogenannten Referrer auf unsere Seite gelangen und somit ein Feedback erhalten.  (Referrer: Hat man diese Funktion in seinem Browser nicht deaktiviert und man klickt auf einen Link zu einem Artikel, so wird die verlinkende Seite (Forum) in den Log-Dateien der angeklickten Zeitung (bsp. SPON) aufgeführt).
Man kann durchaus davon ausgehen, dass die Online-Präsenzen der Zeitungen die Herkunft ihrer Besucher analysieren.

Ob wir wirklich eine "Däumchen hoch - Däumchen runter"-Funktion im Forum brauchen, lasse ich einmal dahingestellt.
Titel: Re: Spreu-Sieb für BVerfG-Verfahrensbedingte Artikelflut sinnvoll?
Beitrag von: pinguin am 21. Mai 2018, 11:20
@ unGEZahlt

Wenn Rundfunkzwangsbeitragsgegner schon mit Art. 5 GG, (in Erweiterung dazu Art. 10 EMRK), argumentieren, dann darf das im Sinne des Grundrechtes bitte für alle gelten, zu deren Schutz es eingeführt worden ist. Nicht darauf stützen dürfen sich alleine juristische Personen des öffentlichen Rechts; siehe dafür das Thema im Forum.

Oder warum meinst Du, daß bei Art. 10 EMRK eine "Einflußnahme durch öffentliche Authorität" ausdrücklich als nicht hinnehmbar geschrieben wurde?

Werden Meinungen unterdrückt, sind sie ja nicht weg; sie verschwinden im Untergrund und werden weniger beherrschbar; auch der Gesetzgeber lernt, bzw. sollte es, aus öffentlich kundgetanen Meinungen der Bürger, bzw. Personen in seinem Lande und anderswo. Und zumindest der europäische Gesetzgeber hat aus WK 1 und WK 2 gelernt; andere evtl. nicht?

Die Freiheit, seine eigene Meinung in Wort und Schrift frei kundzutun und sich aus allgemeinen oder speziellen Informationsquellen ungehindert informieren zu können, sind Grundpfeiler Europas. Daß die Umsetzung noch nicht überall klappt, ist mal noch was anderes.

Es wäre ein schwacher Gesetzgeber, würde er ihm ungenehme Meinungen nicht aushalten.