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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: soGEZnichtweiter am 25. November 2017, 16:37

Titel: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: soGEZnichtweiter am 25. November 2017, 16:37
Edit karlsruhe:
Vor der Verhandlung des nachfolgend genannten Mitstreiters um 10.45 Uhr wird es auch schon eine um 10 Uhr geben


Nachdem die Sache mit dem Eilrechtschutz und Kostenfestsetzungsbeschluss erledigt war, sollte es nun mit der Klage wohl weitergehen.

Lange Zeit passierte nichts, dann wurde die Zuständigkeit am 25.08.16 in die 8. Kammer übertragen.

Am 01.05.17 wurde die Zuständigkeit wieder in die 6. Kammer übertragen.

Am 18.05.17 wurde durch unanfechtbaren Beschluss der Rechtsstreit dem Berichterstatter der Kammer als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen.

Nun wurde zur mündlichen Verhandlung geladen.

Hier wurde der Kläger wieder aktiv, und beantragte die Aussetzung/ Ruhendstellung des Verfahrens mit Begründung der anhängigen Verfassungsbeschwerden, insbesondere der 4 Leitverfahren vor dem BVerfG, der Vorabentscheidung C-492/17 vor dem EuGH und der abzuwartenden Auswertung des Urteils des BVerwG 6 C 32.16 (Zahlen nur bei Empfang).

Das Gericht entsprach dem nicht:
Zitat
[...] hält das Gericht an dem bereits geladenen Termin fest. Die mündliche Verhandlung findet in jedem Fall statt; eventuell liegt bis dahin eine Entscheidung des BVerfG vor. Eine Aussetzung ist dem Gericht nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Rundfunkbeitrag nicht mehr möglich.

Es ist einfach nicht zu verstehen:
Warum geht es dann bei anderen Gerichten?
Warum hier nicht?

Nun denn, jetzt muss wohl noch ordentlich Schriftsatz nachgelegt werden, sich einfach auf etwas zu berufen, wird wohl nicht ausreichen.

Sodann sieht man sich am 07. Dezember vor dem VG Lüneburg, evtl. trifft man den einen oder anderen hier aus dem Forum?
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 25. November 2017, 17:05
Hier mal noch ergänzende Eckdaten:

Verwaltungsgericht Lüneburg

Adresse: Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg
Telefon: 04131 8545300

Nur etwa ein Viertelstündchen zu Fuß vom Bahnhof Lüneburg.

Also kommet zu hauf!

https://www.google.de/maps/dir/Bahnhof+L%C3%BCneburg,+Bahnhofstra%C3%9Fe,+L%C3%BCneburg/Adolph-Kolping-Stra%C3%9Fe+16,+21337+L%C3%BCneburg/@53.2509645,10.4204303,16z/data=!3m1!4b1!4m14!4m13!1m5!1m1!1s0x47b1ddda6c9bd38f:0xa24f23cfedad3a7d!2m2!1d10.4194996!2d53.2497354!1m5!1m1!1s0x47b1de7619b4b305:0x213a973c32cfb4eb!2m2!1d10.4307169!2d53.2521537!3e2

Ich werde versuchen, auch teilzunehmen 8)
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 02. Dezember 2017, 21:26
Bei dem heute stattgefundenen inoffiziellen Treffen mit dem Kläger in Uelzen durfte ich erfahren
was seine Beweggründe sind.
Unglaublich für mich, wie unterschiedlich und vielschichtig der/die Beweggrund/gründe und
der schon zurückgelegte Weg ist/sind.

Unglaublich auch, wie „rechtssicher“ und auch in die Tiefe gehend die Mitstreiter mittlerweile
sind. Jurastudium by doing. Ich kann nur jedem Jurastudenten raten, es uns gleich zu machen,
und gemeinsam so die „Untiefen“ unseres Rechtssystems zu ergründen.

Eines kann ich jetzt schon versichern: diese Verhandlung wird sehenswert sein.
Bin selber schon sehr gespannt.

Für alle Mitstreiter in der Region Lüneburg/Uelzen:
Es ist ein Runder Tisch in Uelzen angedacht.

Kommt einfach zu der Verhandlung und ihr könnt dann auch schon mal bzgl. der
Terminfindung eines Runden Tisches in Uelzen mitdiskutieren.
Der Kläger würde sich sehr freuen über rege Anteilnahme, sowohl an der Verhandlung
als auch am Entstehen dieses Runden Tisches in Uelzen.

Vielleicht klappt ja sogar als Treffpunkt ein Lokal im Bahnhof selber.
Plant aber auf jeden Fall etwas Zeit ein, um euch den Uelzener Bahnhof anzusehen!

Friedensreich Hundertwasser wurde umgesetzt.
Alles absolut sehenswert (konnte mich heute persönlich davon überzeugen!)
Selbst der Aufzug und das Wartehäuschen auf dem Bahnsteig wurden entsprechen
angepasst.

Hier einige Bilder zu diesem Bahnhof:

https://www.google.de/search?q=uelzen+bahnhof+hundertwasser&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ved=0ahUKEwinl_X0k-zXAhWIF5oKHfr9AsUQsAQIUQ&biw=1366&bih=636
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: noGez99 am 02. Dezember 2017, 21:33
@karlsruhe

Schreibst Du wieder einen Deiner vorzüglichen Berichte über die Verhandlung? Bitte bitte.

Und was mich auch immer interessiert wenn das Gericht nicht aussetzen will: Wie wird die Rückabwicklung durchgeführt?

Ich wünsche Allen viel Erfolg!
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 02. Dezember 2017, 21:44
Ja!!! ich werde berichten!!! :)

Wenn ich allerdings als Beistand mit vorne sitze, dann halt hinterher.

Der Kläger war sich noch nicht sicher, ob er mich vorne als Beistand benötigen wird (wird alles noch per email geklärt) da er selber (Jurastudium by doing) absolut fit ist (meine Meinung).
Aber vielleicht hilft es ja auch, wenn eben eine weitere Person einfach direkt neben einem sitzt! (moralische Unterstützung)
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: noGez99 am 02. Dezember 2017, 21:54
Kein Problem, hinterher reicht völlig. Eine gute Verhandlung ist wichtiger als ein Live-Ticker. Ich drücke sowieso die Daumen

Zitat
Aber vielleicht hilft es ja auch, wenn eben eine weitere Person einfach direkt neben einem sitzt!
Da unsereiner nicht täglich vor Gericht steht, ist man schon etwas nervöser. Ich würde mich über einen Beistand freuen, selbst wenn er nichts zu tun hat.
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: Markus KA am 03. Dezember 2017, 03:18
Hinweise zum Ablauf bzw. Beginn einer mündlichen Verhandlung:

Der Richter stellt das Gericht vor und prüft die Namen der Beteiligten.

Der Richter trägt den Vortrag des Sachberichts vor, auf den der Kläger nicht verzichtet.

Der Richter klärt noch einmal die Anträge des Klägers, den Festsetzungs- und Widerspruchsbescheid aufzuheben.

Nun folgt ein Rechtsgespräch, in diesem wird der Vorsitzende auf die Probleme des Falles hinweisen. Dabei teilt der/die Vorsitzende in aller Regel bereits die vorläufige Einschätzung der Sach- und Rechtslage des Gerichts mit.

Danach übergibt der Richter das Wort an den Kläger.

Der Kläger bedankt sich für die einführenden Worte des Richters.

1.   Der Kläger bittet um eine Kopie der Prozessvollmacht für den Vertreter des Beklagten.

2.    Der Kläger beantragt die Zulassung eines Beistandes.
(Anstelle eines Beistandes kann auch ein "psychologischer Beistand" beantragt werden, dieser darf aber nicht mit dem Gericht kommunizieren und dient nur der ständigen Absprache zwischen ihm und dem Kläger)

3.    Der Kläger hat nun die Möglichkeit seine Motivation zur Klage vorzutragen. Hierbei gilt zu beachten, das Gericht muss sich keine Politik und keine Programmgestaltung anhören.
Der Kläger kann noch weitere Dokumente zu seiner Klagebegründung abgeben und kurz mündlich darauf eingehen. Wichtig hierbei, die Dokumente in doppelter Ausführung für das Gericht und den Beklagten vorzulegen.

4.    Der Kläger beginnt mit seinen Rechtsfragen. Hierbei sollte auf Fragen zum Festsetzungsbescheid und Widerspruchsbescheid eingegangen werden.
Interessante Themen könnten sein:
- Festsetzungsfrist Festsetzungsbescheid –
- Form und Inhalt Festsetzungsbescheid –
- Leistungsgebot Festsetzungsbescheid –
- Vergleich Festsetzungsbescheide 2013,2015,2017–
- Urteilsbegründung mit Beck`sche Kommentare  –
- Beitragsschuld ab 18 Jahren  –

5.    Der Kläger stellt Antrag auf Ruhen des Verfahrens gemäß § 173 VwGO i. V.m. § 251 ZPO oder die Einrichtung einer Technischen Sperre für das Beitragskonto

Als Begründung könnte der Kläger den Inhalt der Beschwerde des LG Tübingen beim EugH und den Fragekatalog des BVerfG vortragen.


6.    Der Kläger stellt Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gemäß § 94 VwGO

Als Begründung könnte der Kläger den Inhalt der Beschwerde des LG Tübingen beim EugH und den Fragekatalog des BVerfG vortragen. Eine Übergabe der entsprechende Dokumente kann einen Antrag unterstützen.

7.    Der Kläger stellt unbedingte Beweisanträge.
Ein aktueller und in Zukunft extrem wichtiger Punkt für jede mündliche Verhandlung.
Mögliche Beweisanträge könnten sein:
- Flucht aus der Rundfunkgebühr –
- Tatsächliches Nutzungsverhalten –

Bei unbedingten Beweisanträgen damit rechnen, dass die Verhandlung auf den Nachmittag vertagt werden kann, weil das Gericht die mögliche Ablehnung der Beweisanträge begründen muss.
Eine Begrenzung zur Anzahl von Beweisanträgen ist Person M nicht bekannt.

Hierbei gilt auch zu erwähnen, dass das ein oder andere Gericht haltlose Vergleiche wie Wassergebühr, Erschließungsgebühren oder Müllgebühren vewendet. Wasser ist lebensnotwendig, über den Verbrauch bestimmt man selber und mit Müll kann man nur das Programm bezeichnen.  Erschließungsgebühren sind zum einen vorher bekannt und man ist ein entsprechendes Gemeindemitglied mit demokratischer Einflussnahme, was man bei einer Rundfunkanstalt nicht ist.

Ebenso kann es passieren, dass das Gericht versucht auf die Zeit aufmerksam zu machen. Das Recht auf Gehör ist zeitlich unbegrenzt, also auf ausreichend Zeit bestehen.

!Absolut wichtig, Anträge und mögliche wichtige Punkte immer protokollieren lassen!

Hierzu auch:
GERICHTSTERMIN Verhandlung VG Freiburg Do. 23.11.17, 8 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25068.msg160367.html#msg160367 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25068.msg160367.html#msg160367)
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: Frühlingserwachen am 03. Dezember 2017, 09:25
Klägerin legt der Richterin jeweils in doppelter Ausführung die Beweisanträge "Flucht aus der Rundfunkgebühr", und "Tatsächliches Nutzungsverhalten" vor.
Nach durchblättern der Schriften erklärt Richterin:Originalton, sie müssen sich entscheiden, wollen sie  diesen oder den. Klägerin entscheidet sich für "Flucht aus der Rundfunkgebühr".

Richterin: Wenn sie diesen als unbedingten Beweisantrag stellen wollen, muss die Verhandlung unterbrochen werden, und am Nachmittag fortgesetzt werden, wenn sie wollen das heute darüber entschieden wird. Wenn sie ihn als hilfsweise Beweisantrag stellen, wird dann im Urteil entschieden. Das heist, ich schau ihn mir an, und es kommt dann, wenn es relevant ist, zur Beweiserhebung. Wenn es nicht relevant ist, kommt es zu einer Ablehnung im Urteil.

Klägerin die diesen Ablauf eines unbedingten Beweisantrages so nicht kannte, und nicht darauf vorbereitet war, konnte in diesem Fall nur noch den hilfsweise Beweisantrag stellen. Hätte sie das im Vorfeld gewußt, wäre anders organisatorisch geplant worden.

Das sollte den Klägern die den "unbedingten Beweisantrag" stellen, klar sein, und sich darauf einstellen, das die Verhandlung für einige Stunden unterbrochen wird. Gerade wenn es sich um einen umfangreichen Schriftsatz handelt. Dann am besten einen ganzen Tag einplanen !
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: noGez99 am 03. Dezember 2017, 09:42
Den Beweisantrag schon vorher schriftlich einreichen? (Wenn man die Zeit hat ihn vorzubereiten)
Dann vermeidet man die Unterbrechung.
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: samson_braun am 03. Dezember 2017, 18:36
Wieso musste sich die Klägerin entscheiden zwischen den zwei Anträgen?
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: Frühlingserwachen am 03. Dezember 2017, 21:05
Ich vermute das war der Richterin insgesamt zu umfangreich. Ob die Klägerin die Entscheidung zwischen den beiden Schriftsätzen so hätte akzeptieren müssen, bin ich mir nicht so sicher. In dem Moment wird der juristische Laie erst mal abgebügelt. :-\
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: Markus KA am 04. Dezember 2017, 04:37
Den Beweisantrag schon vorher schriftlich einreichen?

Definitiv NEIN, an schriftlich eingereichte Beweisanträge ist das Gericht nicht gebunden.

Hierzu §86 VwGO:
Zitat
(1) Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen; die Beteiligten sind dabei heranzuziehen. Es ist an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden.

Ein Beweisantrag kann nur und muss in der mündlichen Verhandlung gestellt und protokolliert werden. Erst dann entfaltet er seine volle Wirkung.

Hierzu §86 VwGO:
Zitat
(2) Ein in der mündlichen Verhandlung gestellter Beweisantrag kann nur durch einen Gerichtsbeschluß, der zu begründen ist, abgelehnt werden.

Eine Beschränkung oder eine maximal mögliche Anzahl von Beweisanträgen in einer mündlichen Verhandlung schreibt die VwGO nicht vor.
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: noGez99 am 04. Dezember 2017, 08:27
Danke! Wieder etwas gelernt.
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: Markus KA am 04. Dezember 2017, 17:10
Hinweis:

Wichtige Unterlagen, Einsprüche, Widersprüche, Anfragen oder Anträge können auch noch nach der mündlichen Verhandlung dem Gericht geschickt werden, solange noch kein Urteil ergangen ist.
Möglicherweise kann auch das Thema Gehörsrüge in Betracht gezogen werden.
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: soGEZnichtweiter am 05. Dezember 2017, 23:54
Nabend,

der Kläger hat heute nochmal einen Stapel Papier zum VG gebracht. Termine hingen dort nicht aus, aber man schaute im Computer nach. Es findet noch ein zweiter Termin bzgl. RBStV um 10:00 Uhr statt.
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 06. Dezember 2017, 00:24
Die im ersten Beitrag genannte Verhandlung findet um 10.45 Uhr statt.

Um 10 Uhr gibt es aber auch schon eine Verhandlung zum gleichen Thema.
Wer Zeit hat, bitte auch da schon dabei sein :)
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: Pipilotta am 06. Dezember 2017, 13:35
Wir kommen, wie schon im anderen Thread angekündigt, morgen zu zweit  >:D 8) nach Lüneburg.
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: Nichtgucker am 07. Dezember 2017, 00:32
Ich werde versuchen, auch dabei zu sein ...
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: samson_braun am 07. Dezember 2017, 11:21
und wie läufts?
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 07. Dezember 2017, 15:44
DER BERICHT >:(

1. Verhandlung um 10 Uhr


Bei der Verhandlung um 10 Uhr ging es hauptsächlich um die Darstellung des Beitragsservices in Köln und deren Befugnis als nicht rechtsfähiges…….

Eh Ja, dem ist nichts hinzuzufügen, wird halt einfach so durchgeführt, Kritik wird nicht gewürdigt, beachtet…..

Es läuft halt so und man hat sich danach zu richten, mit allen sich daraus ergebenden
Konsequenzen, bis hin zur Existenzvernichtung!

Intendantengehälter  lassen grüssen, Rückstellungen für diese als Pensionsrückstellungen in Mio-Höhe, ebenso Parkkralle, Zwangsvollstreckung, Amtshilfeersuchen, Vermögensauskunft, Eintragung in das Schuldnerverzeichnis (Verbunden mit Existenzvernichtung),  Vermögensauskunft, Erzwingungshaft, Zwangsbebeitragung…...Zwangsanmeldung, damit man habhaft wird.

„Schöne neue Welt“

K………… (sorry das muss jetzt sein)


2. Verhandlung ab 10.45 Uhr

Der Richter wollte schon eher anfangen, da die erste Verhandlung gerade mal bis 10.20 Uhr
dauerte.

Nee, wollen wir nicht, wir warten noch auf weitere Mitstreiter!

2. Verhandlung ab 10.45 Uhr

Weitere Mitstreiter sind eingetroffen.
Es wird auch über den neuen Runden Tisch demnächst in Uelzen gesprochen.

Verhandlung:

Sachbericht von mir:

Der Kläger hat eine Betriebsstätte, die nicht zum Wohnen und Schlafen geeignet ist.
Dort ist er gemeldet und zahlte den 1/3 Beitrag für eine Betriebsstätte.
So weit, so gut.

(meine Anmerkung: Geldgier lässt grüßen)

Auf diese Adresse wurde dann auch noch eine bebeitragte Wohnung vom NDR/'Beitragsservice
in Köln! zwangsangemeldtet und zur Zahlung des Wohnungsbeitrages aufgefordert.

Es entstand eine intensive Brieffreundfeindschaft. Immer wieder wurden die Fakten mitgeteilt
aber nicht beachtet.
Erst als die Klage eingereicht wurde, wurde klar, dass hier wohl doppelt gefordert wurde:
Einmal für die Betriebsstätte: 1/3 Beitrag, der auch gewissenhaft bezahlt wurde und neu dazu
die volle Wohnungsabgabe, obwohl diese Adresse nicht zum Wohnen und Schlafen geeignet
ist, eben nur eine Betriebsstätte.

Die Beiträge der Betriebsstätte wurden vom NDR zurückerstattet, HMM.

Heute bei der Erörterung der Lage, Rechtsgespräch, wurde vor allem deutlich, dass wenn
von Seiten des NDR früher auf die Mitteilungen/Briefe real geantwortet worden wäre,
eine Klage gar nicht nötig gewesen wäre (dazu siehe auch, dass die Kosten dem Kläger auferlegt
wurden!!  >:()

Aber weiter mit der Verhandlung.

Der Kläger konnte nun heute dem Richter die Unterlagen vorlegen (Grundriss etc. seiner Betriebsstätte) und durch nähere Erläuterungen erklären, warum dies nun wirklich nicht als
Wohnung, die zum Schlafen und Wohnen geeignet ist, angesehen werden kann.
Eine persönliche Inaugenscheinnahme wurde schon früher dem NDR und dem Gericht angeboten. Dies wurde jedoch nicht in Anspruch genommen.

Der Richter war von dem Vortrag darüber überzeugt und fragte nach den „Wohn- und Übernachtungsgegebenheiten“
Freunde, Familie, Bekannte, Freunde im Ausland, ab und an ein Monteurzimmer.
Duschen ebenda!
Die Betriebsstätte diente auch als Postadresse aber nicht als Wohnadresse.
Hieraus einfach mal so auch eine bebeitragte Wohnadresse zu machen, HMM!

Wie nun weiter?

Alles wurde schon schriftlich zeitnah immer wieder der Rundfunkanstalt mitgeteilt,
die Abgabe für die Betriebsstätte bezahlt, rückerstattet, da doppelt.

Und NUU, wie weiter.

Es ergab sich dann folgender Vergleich:

1. Der Beklagte hebt die angefochtenen Bescheide auf.

2. Die Beteiligten tragen ihre außergerichtlichen Kosten selber

3. Der Kläger trägt die Gerichtskosten!!!!!!!!!!!!!! >:(



Wäre zwar nur ein Drittel, da es ja einen Vergleich gibt, aber dennoch.

Aber hätte es denn überhaupt zu einer Klage kommen müssen?
Im Briefwechsel, Widerspruchserwiderung wurde doch immer und immer wieder
der Sachverhalt dargelegt!!!!!!!!!!

4. Der Kläger hat dem NDR schriftlich mitzuteilen, wo er sich seit Sommer 2015 und
künftig aufgehalten hat/aufhalten wird mit der Benachrichtigung der Beitragsnummer des
Beitragszahlers bei dem er sich aufhält/mitwohnt.

Mein jetziger Gedankengang: geht es eigentlich noch menschenunwürdiger?

Wo leben wir eigentlich?
SO, NEIN DANKE!
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: PersonX am 07. Dezember 2017, 16:19
PersonX hätte hier keinem Vergleich zugestimmt, schon gar nicht mit solchen Bedingungen wo es um Lebenssachverhalte geht, die mit der Kopplung des Beitrags an eine Wohnung nichts zu tun haben. Hier im Beispiel wird deutlich dass nicht die Wohnung bebeitragt wird sondern der Lebenssachverhalt der Person A ausspioniert wird. Empfehlung nochmal die Streitschrift lesen, insbesondere zum Artikel 11 GG, sowie alle Punkte welche mit Daten zu tun haben.
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: soGEZnichtweiter am 07. Dezember 2017, 16:25
Es hatte für den Kläger insgesamt einen positiven Ausgang.

Es gab einen Vergleich, die Bescheide wurden aufgehoben. Die Gerichtskosten muss der Kläger jedoch selbst bezahlen, diese reduzieren sich jedoch auf Grund des Vergleichs auf 1/3.

Auflage: Angabe der Person und Bestätigung dieser, dass man sich bei ihr aufhält inkl. Nennung der Beitragsnummer.

Verfahrensablauf (grob dargestellt):

Der Richter prüfte die Anwesenheit der beteiligten Personen und trug den Vortrag des Sachberichts vor, welcher dann fließend ins Rechtsgespräch überging.

1. Thema Aussetzung, Vortrag des Klägers, dass die Verwaltungsgerichte ein Merkblatt erhalten haben, der Richter verneinte dies. Der Richter argumentierte weiterhin, eine Aussetzung hätte keinen Sinn, man müsse dann ja später auch bezahlen. Der Kläger wendete ein, dass dies eine zu große finanzielle Belastung zur Zeit wäre, der Richter erklärte dann, man könne es in Raten bezahlen, wollte dann eigentlich schon einen Vergleich anstreben. Kläger verneinte, weil ja auch noch andere Gründe vorhanden sind. (Anmerkung: Warum meint der Richter, man müsse später sowieso bezahlen? Weiß der etwa mehr als das Volk? Interessant war auch, dass bei einer eventuellen festgestellten Rechtswidrigkeit der Vertreter des NDRs gesagt hat, man würde dann alle Beiträge zurückzahlen.)

2. Thema Befreiung wegen geringes Einkommen geht auch laut Auffassung des Gerichts nur über einen Sozialbescheid. Einkommensteuerbescheide, welche ebenfalls ein geringes Einkommen nachweisen, gelten nicht. Der Kläger ist nach wie vor der Meinung, dass das verfassungswidrig ist.

3. Thema Betriebsstätte, keine Wohnung. Der Kläger legte hierzu die Erklärung zur Hauptfeststellung des Einheitswerts auf den 1. Januar 1964 vor, welcher einen Verkaufsraum an angegebener gemeldeter Adresse auswies. Weiterhin einen Grundrissplan dieser Räumlichkeiten. Der Kläger gab auf Nachfrage an, dass er sich privat bei seiner ehem. Freundin in Polen aufhielt, gab dazu die Adressen an. Darauf hin schlug der Vertreter vom NDR den Vergleich vor. Der Kläger war wankelmütig, wollte die Gerichtsgebühren nicht übernehmen. Als der Richter dann noch erwähnte, dass sich die Gerichtsgebühren auf 1/3 reduzieren und der Kläger gleich die Adresse der ehem. polnischen Freundin gegenüber dem NDR hätte nennen MÜSSEN, stimmte der Kläger zu, da er davon ausging, dass das Gericht sonst entsprechend geurteilt hätte.
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 07. Dezember 2017, 16:26
Es war eine sehr schwierige Situation >:(

Richter und NDR als Gegner und der Aussicht, das ganze zwangsvollstreckt zu bekommen!!

Entscheidung in nur einigen Minuten hopp oder flopp.

Der Kläger war sehr ruhig, konzentriert, "wissend" (wo der Richter öfters mitteilte, dies nun nicht zu wissen)

Jede Verhandlung ist eine eigene Welt mit eigenen zu treffenden "Sofortentscheidungen".

Für diese Verhandlung, meiner Meinung nach, geeignet :(
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: Nichtgucker am 07. Dezember 2017, 16:40
Ich habe mir die Verhandlung auch angeschaut und betrachte den Ausgang durchaus als positiv.

Obwohl der Kläger sich nie woanders angemeldetet hatte (er sagte, er lebte bei seiner Freundin im Ausland und hatte in der Bundesrepublik nur eine Betriebsstätte) wurden die festgesetzten Beiträge bis Sommer 2015 zurückgenommen. Ab dann habe er in der Bundesrepublik in Wohnungen gelebt, für die von anderen Personen bereits Beiträge entrichtet wurden. Dies soll er nun innerhalb von vier Wochen nachweisen. Die Gerichtskosten wurden auf ein Drittel reduziert. Da er die Gerichtskosten bereits voll eingezahlt hatte, bekommt er einen Großteil davon nun zurück. Auf Recherchen zu seinem vorgetragenen Auslandsaufenthaltes wurde verzichtet. Insgesamt hatte ich den Eindruck, dass der Richter ein Urteil eher vermeiden und einen Vergleich herbeiführen wollte, was schließlich auch gelang.

Soweit zum Fall des NDR.

Im Anschluß an die Verhandlung habe ich noch ein Paar aus Sachsen-Anhalt kennengelernt, hinter denen der MDR mit einer angekündigten Zwangsvollstreckung her ist. Das Amt Salzwedel leistet der "Behörde MDR" dabei Amtshilfe. Hiergegen wurde nun über das VG Lüneburg vorläufiger Rechtsschutz beantragt. Zur Begründung wurde angeführt, dass der MDR keine Behörde und deshalb keine Amtshilfe zu gewähren sei.
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: Kurt am 07. Dezember 2017, 20:54
Moin,

also irgendwie will mir da etwas nicht in'n Kopf...

Es wird vermutet daß man an der gemeldeten Adresse Inhaber einer Wohnung (Legaldefinition im RBStV) sei.
Nun widerlegt man diese Vermutung.
Man ist in diesem Moment kein Beitragsschuldner mehr nach Definition im RBStV!

An dieser Stelle muss nach meinem Dafürhalten dann Schluß sein.

Wieso soll - oder MUSS - jetzt jemand NACHWEISEN wo er sich aufhält, lebt, schläft, duscht usw. !!!???
Das hat doch mit der Ausgangssituation überhaupt nichts (mehr) zu tun!?
Kein Wohnungsinhaber lt. RBStV an der Meldeadresse > somit kein Beitragsschuldner. Buch zu.

Gruß
Kurt
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: Ketzerkater am 07. Dezember 2017, 21:06
Ich habe mir die Verhandlung auch angeschaut und betrachte den Ausgang durchaus als positiv.

Obwohl der Kläger sich nie woanders angemeldetet hatte (er sagte, er lebte bei seiner Freundin im Ausland und hatte in der Bundesrepublik nur eine Betriebsstätte) wurden die festgesetzten Beiträge bis Sommer 2015 zurückgenommen. Ab dann habe er in der Bundesrepublik in Wohnungen gelebt, für die von anderen Personen bereits Beiträge entrichtet wurden. Dies soll er nun innerhalb von vier Wochen nachweisen. Die Gerichtskosten wurden auf ein Drittel reduziert. Da er die Gerichtskosten bereits voll eingezahlt hatte, bekommt er einen Großteil davon nun zurück. Auf Recherchen zu seinem vorgetragenen Auslandsaufenthaltes wurde verzichtet. Insgesamt hatte ich den Eindruck, dass der Richter ein Urteil eher vermeiden und einen Vergleich herbeiführen wollte, was schließlich auch gelang.

Wieso muss der Kläger das nun nachweisen, mit der gleichen Argumentation könnte man ihn auch auferlegen, den negativen Konsum von Rauschmitteln zu begründen oder darzulegen, welche Straftaten er nun nicht begangen hat.

Zitat: "Auf Recherchen zu seinem vorgetragenen Auslandsaufenthaltes wurde verzichtet."
Oh wie gnädig, jetzt drehen sie vollkommen ab, einerseits die tolle EU mit ihren offenen Grenzen - nutzt man diese Option, wird man am besten noch verpflichtet, eine Art "Fahrtenbuch" zu führen.

Der nächste traurige Witz ist die Verpflichtung, eine Gebührenbefreiung wegen Armut bzw. mangelnden Einkommen (nur) über einen Sozialbescheid zur erhalten.
Das kann und darf überhaupt nicht gefordert werden, der Kläger wollte ja auch keine Sozialleistungen vom Staat und führte wohl so eine Art Nischenleben.

Viele bedauernswerte Personen (und immer mehr) verlieren in Deutschland ihre Wohnung und befinden sich unvermittelt in der Obdachlosigkeit, da dürfte die erste Priorität gewiss nicht sein, sich vom ÖR abzumelden. Wie auch dann ohne Postadresse?!

Rappelt sich der Betreffende wieder auf und kann eine etablierte Existenz mit Wohnsitz wiedererlangen, drohen kräftige Nachzahlungen, weil in der Not eine Abmeldung versäumt wurde - oder nicht mehr nachgewiesen werden kann.

Gruß,
Ketzerkater
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 07. Dezember 2017, 21:38
Hallo liebe Mitstreiter!
Ich stimme allen Vorrednern absolut zu, ja auch mir standen heute die Haare zu Berge.

Unglaublich das alles! >:(

Auch ich könnte nur noch.............................
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: zuwider am 07. Dezember 2017, 21:45
4. Der Kläger hat dem NDR schriftlich mitzuteilen, wo er sich seit Sommer 2015 und
künftig aufgehalten hat/aufhalten wird mit der Benachrichtigung der Beitragsnummer des
Beitragszahlers bei dem er sich aufhält/mitwohnt.

Mein jetziger Gedankengang: geht es eigentlich noch menschenunwürdiger?

Wo leben wir eigentlich?
SO, NEIN DANKE!

 >:(
Wäre in der heutigen Zeit so einfach: elektronische Fußfessel für jeden Bürger im Willkommenspaket des ÖRR, am besten schon im Kreissaal - ein Datenabgleich wäre dann ebenfalls hinfällig!

siehe auch: bigbrotheraward-fur-beitragsservice

https://netzpolitik.org/2013/bigbrotheraward-fur-beitragsservice-massive-ansammlung-von-personendaten-der-gesamten-deutschen-bevolkerung/
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: Mork vom Ork am 07. Dezember 2017, 21:51
Vielen Dank für Eure Schilderungen!
Die Haltung des Richters finde ich echt unglaublich!!! Die Klage hätte eindeutig gewonnen werden können, da die Bescheide wegen des privaten Rundfunkbeitrags in einer Wohnung in den Räumlichkeiten der Betriebsstätte aufgehoben wurden.

Es muss endlich in die Köpfe der Menschen hinein, dass nicht ALLE Bürger beitragspflichtig sind, sondern nur die Wohnungsinhaber! Die Wohnungsinhaberschaft wird vermutet anhand der Meldung nach Melderecht und der im Mietvertrag aufgeführten Mieter der Wohnung. Außerdem gibt es Wohnungen, die nicht beitragspflichtig sind.
Außerdem werden die Wohnungen bebeitragt, nicht jeder Wohnungsinhaber! Der Beitragsservice greift sich einfach einen heraus, der als Wohnungsinhaber vermutet wird. Ob sich dann der Wohnungsinhaber, der per Bescheid zur Zahlung aufgefordert wurde, den Anteil des Geldes von den Mitbewohnern holt, ist Privatsache. Selbst der Intendant von Radio Bremen sagte mir persönlich, dass doch ALLE Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Dieses Märchen muss dringend aufgeklärt werden!
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 08. Dezember 2017, 01:02
Selbst der Intendant von Radio Bremen sagte mir persönlich, dass doch ALLE Rundfunkbeitrag zahlen müssen

Warum?

Ich nutze nichts, ich will auch nichts!!

Ich bin ein ehrlicher Nichtnutzer und das soll und wird auch so bleiben!


UND NUU?
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: Markus KA am 08. Dezember 2017, 04:22
Parallelen hierzu auch:
GERICHTSVERHANDLUNG, VG Karlsruhe, Fr. 29.09.17, ab 10 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24333.msg156305.html#msg156305 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24333.msg156305.html#msg156305)

Die vom Einwohnermeldeamt fälschlicherweise als Wohnung an den SWR übermittelt, ist in Wahrheit eine Betriebsstätte, ein Cafe.

Der Kläger hat dies mit Dokumenten mehrmals dem SWR nachgewiesen, dass er dort nicht wohne, dieser hat aber nie darauf reagiert, worauf die Richterin "stinksauer" war und der Vertreter des SWR fast im Boden versunken ist. Wo keine Wohnung, da auch kein Zwangsbeitrag.

Das Ende der Verhandlung: Vergleich - Rücknahme der Bescheide und die kompletten Kosten des Verfahrens trug der SWR.

Aber im großen und ganzen ein erfolgreicher Tag.

Achso..noch zum Auslandsaufenthalt:

Urteil des Oberverwaltungsgericht NRW Az. 2 A 2423/14 vom 29.01.2016
Zitat
Rn 58
"Ist der Rundfunkempfang in einer Wohnung objektiv unmöglich oder unterbleibt er aus anderen Gründen nachweislich tatsächlich
(Beispiel: nachgewiesener längerer Auslandsaufenthalt), bleibt zur Sicherstellung des materiellen Beitragscharakters - gleichsam als regulatives Ventil - die Befreiungsmöglichkeit des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV wegen eines besonderen Härtefalls.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2015/2_A_2423_14_Urteil_20150312.html (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2015/2_A_2423_14_Urteil_20150312.html)

Es ist anGerichtet!!!  8)
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: befreie_dich am 08. Dezember 2017, 04:59
Der nächste längere Urlaub, z.B. in der Urlaubszeit, in den Sommerferien, Semesterferien oder spontan, die nächste Reise, Weltreise, Städtereise, Schiffsreise, Flugreise, Pilgerreise, das nächste Camping, Arbeitsaufenthalt im Ausland, das nächste Auslandsemester, Airbnb-Aufenthalt, Aufenthalt beim Freund/*/Freundin bei zwei vorhandenen Wohnungen, Verwandten, Bekannten, die nächste Reha, hoffentlich kein Krankenhausaufenthalt oder Erzwingungshaft (1) wegen / verordnet durch eine Rundfunkanstalt ... kommen bestimmt! Befrei dich :)

Musterschreiben?

rundfunkbeitrag_a_de

(1) jede*r der länger in Erzwingungshaft war schon rückwirkend einen Befreiungsantrag gestellt?

Edit "Markus KA":
Danke für den Hinweis, zur weiteren Diskussion zum Thema Befreiung wurde ein Musterschreiben in dem Thema
Befreiung: Was gilt als "Härtefall"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7367.msg161220.html#msg161220 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7367.msg161220.html#msg161220)
ergänzt.

Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: volkuhl am 08. Dezember 2017, 07:43
Unfassbar, wie Richter an deutschen Verwaltungsgerichten den Rechtsstaat vergewaltigen...

Aus "In dubio pro reo" - Im Zweifel für den Angeklagten
wird dort in schöner Regelmäßigkeit zu "im Zweifel gegen den Kläger"

Sehr schade, dass der Kläger einem Vergleich zugestimmt hat. Das Urteil wäre bestimmt der Hammer...
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: Nichtgucker am 09. Dezember 2017, 22:24
Ich kann allen nur empfehlen, sich die Prozesse anzuschauen.

Die Argumentation des NDR war in sich schlüssig: Der Kläger war dort gemeldet, hatte dementsprechend eine Wohnung inne und ist somit nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beitragspflichtig. Dagegen stand die Aussage des Klägers über seinen Auslandsaufenthalt und der ausschließlichen Nutzung der Adresse in der Bundesrepublik zu gewerblichen Zwecken.

Der Richter erklärte, dass viele Melderegister in Deutschland nicht richtig sind und brachte damit den Vertreter des NDR zum Nachdenken, so dass der Vergleich erreicht wurde und keine weiteren Recherchen eingeleitet wurden. Der Richter machte dabei auch deutlich, dass er keine große Neigung dazu hat, bei einem Ortstermin nachzuprüfen, ob die Betriebsstätte auch eine Wohnung ist und insofern den Ausführungen des Klägers glauben schenken möchte.

Ich finde es schon bemerkenswert, dass seitens des VG Lüneburg die Beweiskraft des Melderegisters zumindest in Zweifel gezogen wurde - und das in einem öffentlichen Prozess mit Zuschauern.
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: PersonX am 09. Dezember 2017, 22:48
Warum sollte einem Melderegister, wo Angaben oft ohne Nachprüfung gemacht werden, eine Beweiskraft zukommen?

Natürlich könnte es im Interesse des Meldenden liegen, richtige Angaben zu machen, aber geprüft sind diese damit noch nicht. Eine Prüfung erfolgt zumeist, wenn irgendwann Unstimmigkeiten auftauchen.

Eine Person A könnte sich auch abmelden, dann ist das halt eine Ordnungswidrigkeit, mehr auch nicht, natürlich verbunden mit der fehlenden Wahlbenachrichtigung und sonstigem. Das Finanzamt nimmt Geld bestimmt auch ohne Wohnsitz. Der Richter hat insofern Recht, wenn er die Beweiskraft des Melderegister in Frage stellt. Ohne vor Ort zu prüfen, basieren alle Angaben auf freiwilliger Basis. Wer sich das OWiG anschaut wird verstehen, warum.
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: volkuhl am 10. Dezember 2017, 09:00
...
Die Argumentation des NDR war in sich schlüssig: Der Kläger war dort gemeldet, hatte dementsprechend eine Wohnung inne und ist somit nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beitragspflichtig.
...

Das ist so nicht ganz richtig. Aufgrund der Meldedaten wird lediglich vermutet, dass der Betroffene beitragspflichtig ist!
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: Micha am 10. Dezember 2017, 17:02
4. Der Kläger hat dem NDR schriftlich mitzuteilen, wo er sich seit Sommer 2015 und
künftig aufgehalten hat/aufhalten wird mit der Benachrichtigung der Beitragsnummer des
Beitragszahlers bei dem er sich aufhält/mitwohnt.

Gibt es eigentlich eine rechtliche Grundlage für diese Schnüffelei?

Wieso sollte ein Obdachloser (= jemand, der keine Wohnung innehat) nachweisen, unter welcher Brücke er wann gepennt hat, und wann er die Hilfsbereitschaft von welchen Verwandten/Bekannten genossen hat?
Wenn ein Gast in der Wohnung eines Bekannten/Verwandten nächtigt, ist er doch nicht verpflichtet, sich dessen Rundfunk-Zwangskennzeichen mitteilen zu lassen oder zu überprüfen ob für die fremde Wohnung, in der er übernachtet Rundfunkabgabe bezahlt wird?

Bei einer Überarbeitung des RBStV sollte ein Paragraf "Blockwarte" eingeführt werden, alsdann diese solche Überprüfungen vornehmen könnten.
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: GEiZ ist geil am 10. Dezember 2017, 19:20
Bei einer Überarbeitung des RBStV sollte ein Paragraf "Blockwarte" eingeführt werden, alsdann diese solche Überprüfungen vornehmen könnten.

Dieser Begriff hat so einen negativen Beigeschmack und der Blockwart ist auch überholt. Jedem potentiellen Zwangsbeitragsschuldner eine elektronische Fußfessel und gut ist.
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: PersonX am 11. Dezember 2017, 00:02
Zitat
Jedem potentiellen Zwangsbeitragsschuldner eine elektronische Fußfessel und gut ist.
Bloß nicht! Nachher hat die Radio- und Internet-Empfang und gilt damit als Gerät für die 100% Geräteabdeckung zur Bebeitragung von Wohnen in -auch virtuellen- Raumeinheiten ohne Gerätebezug. Da bekommt das Wort nachforschen eine ganz neue Dimension.
Titel: Re: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr
Beitrag von: soGEZnichtweiter am 21. November 2018, 17:40
Wie erwartet, geht die Geschichte in die zweite Runde.

Für die nächste Klage benötigt der Kläger Zeugen, die sich an den exakten Wortlaut des Vertreters erinnern können bezüglich Beitragspflicht für die Betriebsstätte.

Wer war da und kann sich an den Wortlaut erinnern? Bitte schreibt mir eine PN

Mehr Infos zu der zweiten Runde unter
Verjährung, Kenntnis der Sachlage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29184.0.html