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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Bayern => Thema gestartet von: hcalex am 31. Januar 2018, 20:31

Titel: VG teilt eine Klage einfach in zwei Verfahren auf (2x105€)
Beitrag von: hcalex am 31. Januar 2018, 20:31
Vermutlich zur Abschreckung verlangt das VG für eine einzige Klage, welche sich auf einen Widerspruchsbescheid bezieht, der wiederum zwei Festsetzungbescheide bescheidet Verfahrenskosten für jeden einzelnen Festsetzungbescheid! D.h. 2 x 105€ = 210€.

Selbiges Gericht hat zumindest im ersten Verfahren vor ein paar Jahren noch nicht so gehandelt.
Person H wird wohl Erinnerung erheben.
Titel: Re: VG teilt eine Klage einfach in zwei Verfahren auf (2x105€)
Beitrag von: cecil am 31. Januar 2018, 21:46
wie könnte denn der Klageantrag gelautet haben in dem fiktiven heutigen Verfahren?
Titel: Re: VG teilt eine Klage einfach in zwei Verfahren auf (2x105€)
Beitrag von: hcalex am 31. Januar 2018, 21:52
Es könnte beantragt worden sein sowohl die Bescheide als auch den Widerspruchsbescheid aufzuheben. Oder soll Person X sogar froh sein, dass das VG nicht sogar drei Verfahren eröffnet hat?  ;)
Titel: Re: VG teilt eine Klage einfach in zwei Verfahren auf (2x105€)
Beitrag von: cecil am 31. Januar 2018, 23:09
Und (wie) würde so ein Beschluss des Gerichts begründet sein?
Titel: Re: VG teilt eine Klage einfach in zwei Verfahren auf (2x105€)
Beitrag von: hcalex am 31. Januar 2018, 23:23
Gar nicht. Man hat die Antwort des Gerichts einfach zwei Mal kopiert und ein anderes Aktenzeichen draugeschrieben.
Erst dachte ich es wäre nur eine Kopie, aber dann habe ich gemerkt, dass unterschiedliche Az und je ein Festsetzungbescheid referenziert wird.
Titel: Re: VG teilt eine Klage einfach in zwei Verfahren auf (2x105€)
Beitrag von: Besucher am 31. Januar 2018, 23:25
Und wäre - die vorangegangene Frage nach der gerichtlicherseits ggf. gegebenen Begründung dafür aufgreifend - nicht auch ein Gericht verpflichtet, es zu unterlassen, einen Kläger durch erhöhte Kosten ggf. von der Verfolgung seiner Rechte abzuhalten?
Titel: Re: VG teilt eine Klage einfach in zwei Verfahren auf (2x105€)
Beitrag von: Unterstützer am 31. Januar 2018, 23:57
Die fiktive Person H könnte einfach beim zuständigen VG anrufen und sich den Sachverhalt erklären lassen.
Titel: Re: VG teilt eine Klage einfach in zwei Verfahren auf (2x105€)
Beitrag von: cecil am 02. Februar 2018, 09:43
Und wäre ... nicht auch ein Gericht verpflichtet, es zu unterlassen, einen Kläger durch erhöhte Kosten ggf. von der Verfolgung seiner Rechte abzuhalten?

... dies zumal der BR sich mittlerweile veranlasst sehen könnte, externe Anwälte mit seiner Vertretung zu beauftragen. Im (sehr wahrscheinlichen) Fall, dass ein Kläger verliert, darf er womöglich auch noch Anwaltskosten in zwei Verfahren berappen, siehe

Neue Masche des BR: externe Rechtsanwälte beauftragt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22911.msg146409.html#msg146409 
Titel: Re: VG teilt eine Klage einfach in zwei Verfahren auf (2x105€)
Beitrag von: waldschrat am 07. Februar 2018, 11:49
Scheint Methode zu sein, siehe auch

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23630.msg150992.html (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23630.msg150992.html)
Titel: Re: VG teilt eine Klage einfach in zwei Verfahren auf (2x105€)
Beitrag von: hcalex am 13. Februar 2018, 21:55
Person X ist bisher davon ausgegangen, dass es sich um einen Irrtum seitens des fiktiven VGs handelte, aber die Antwort des Gerichts auf X's Erinnerung lässt keine Zweifel daran, dass die Aufsplittung in zwei Aktenzeichen ausdrücklich so gewollt ist (siehe Anhang). Das Schreiben lässt nicht mal erkennen ob es sich hierbei um eine endgültige Entscheidung handelt oder ob X noch weitere Argumente vortragen darf. Auch ist alles etwas widersprüchlich geschrieben am Ende steht dann aber: "durch diese Zuordnung entfällt eine zusätzliche Gerichtskostenerhebung"  ??? Heißt das jetzt es gibt zwar zwei Aktenzeichen aber es fallen doch nur einmal Kosten an?

Übrigens hat Person X schon einmal eine sehr ähnliche Klage gegen den gleichen Beklagten beim gleichen VG vor wenigen Jahren eingereicht haben könnte, bei dem nur ein Aktenzeichen vergeben wurde und somit auch nur einmal Kosten angefallen sind.

Titel: Re: VG teilt eine Klage einfach in zwei Verfahren auf (2x105€)
Beitrag von: Lev am 14. Februar 2018, 14:42
@ hcalex
L würde das Gericht fragen:
"Ob für die verschiedenen Festsetzungsbescheide ein oder mehrere Verwaltungsakte vorliegen?"

I.d.R. ist das nicht der Fall. (Es birgt nachteile im Forderungsverlangen für den BS)
Zum Verständnis: Der Bescheid setzt den betroffenen nur in Kenntnis über den Verwaltungsakt.

Lev
Titel: Re: VG teilt eine Klage einfach in zwei Verfahren auf (2x105€)
Beitrag von: alexparty am 14. Februar 2018, 15:29
Gerichte kämpfen mit allen Triks:
Mir ist ein Verfahren bekannt, in dem das Verwaltungsgericht in Berlin selbständig den Beklagten ausgetauscht hat.
Geklagt (und benannt) wurde gegen das Finanzamt wegen rechtswidriger Amtshilfe. Das Gericht tauschte die Beklagte Finanzamt gegen den TV-Sender RBB aus.
Auf Einwände forderte das Gericht die Antragstellung durch dem Kläger auf Austausch des Beklagten.
Titel: Re: VG teilt eine Klage einfach in zwei Verfahren auf (2x105€)
Beitrag von: hcalex am 14. Februar 2018, 21:35
Ich kann hier Entwarnung geben: In einem zweiten Schreiben wurde meiner "Erinnerung abgeholfen" und ich hab den Kostensatz zurückerstattet bekommen.