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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Oktober 2017 => Thema gestartet von: René am 29. Oktober 2017, 21:11

Titel: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: René am 29. Oktober 2017, 21:11
(https://online-boykott.de/ablage/20171022-swr-lehnt-sprissler-wegen-befangenheit-ab/20171022-swr-lehnt-sprissler-wegen-befangenheit-ab.jpg) (https://online-boykott.de/nachrichten/175-behinderte-ungeschuetzt-vor-oeffentlich-rechtlicher-willkuer--dafuer-geht-herman-eicher-sogar-gegen-richter-vor)

Behinderte ungeschützt vor öffentlich-rechtlicher Willkür – Dafür geht Hermann Eicher sogar gegen Richter vor

Es erinnert an das Sprichwort „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert“. Nach Meinung vom Herrn Dr. Hermann Eicher, Justitiar des SWR, trifft das Schicksal eine Familie nicht hart genug, dass er nicht eine Schippe drauflegen könnte.

Der Sohn ist schwerstbehindert mit Merkzeichen RF. Der Ehemann ebenfalls mit Merkzeichen G aber ohne RF. Aufgrund seiner Behinderung ist er in Frührente. Angemeldet ist der Sohn, der bisher einen Drittelbeitrag im Quartal zahlt, also 17,50 € alle drei Monate.

Nach geltender Regelung sollte das kein Problem darstellen, da die Voraussetzungen gegeben sind. Das kann auf der Internetseite des Beitragsservice nachgelesen werden:

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/menschen_mit_behinderung/index_ger.html

Eine Wohnung, ein Beitrag – behinderte Menschen mit Merkzeichen RF zahlen nur einen Drittelbeitrag. Nach der Erklärung eigentlich für jeden Klar.

Aber nicht für die unersättliche Gier des öffentlich-rechtlichen Rundfunkapparates und seiner Funktionäre. In diesem Fall bekommt der Apparat Schützenhilfe vom Chef persönlich: Die Frechheit dieser Familie muss bestraft werden, auch all diejenigen, die auf die Idee kommen sollten, der Familie zu helfen, müssen empfindlich bestraft werden. Es muss endlich ein Exempel statuiert werden!

Eicher will alles! Er will von dieser Familie 52,50 € im Quartal – dass Sohn und Vater behindert sind, spielt für diesen Herrn überhaupt keine Rolle. Er will gegebenenfalls vollstrecken lassen. In seinen Augen besteht die Familie nicht aus Menschen, sondern aus Beitragsnummern – diese haben gefälligst ihren Beitrag vollständig zu leisten.

Familie zieht vor Gericht – Richter soll laut Eicher befangen sein!

Als ob die Familie nicht bestraft genug wäre, musste sie vor Gericht ziehen, um für ihre Rechte zu kämpfen. Sie schilderte dem Gericht ihren Fall. Demnach verfügte das Gericht, dass in diesem Fall keine Zwangsvollstreckung stattfinden soll.

Der SWR gab sich erwartungsgemäß damit nicht zufrieden und so landete die Familie schließlich beim Landgericht Tübingen. Der Richter Dr. Sprißler verfügte, bis zur Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht das Verfahren ruhen zu lassen.

Eicher beantragt, Richter Dr. Sprißler wegen Befangenheit abzulehnen

Nicht einmal vor einem Richterspruch macht dieser öffentlich-rechtliche Apparat mit seinem treibenden Motor an der Spitze, SWR-Justitiar Dr. Hermann Eicher, halt.

Hier ein Teil des Anschreibens, alles Weitere im PDF-Dokument:

Weiterlesen:
https://online-boykott.de/nachrichten/175-behinderte-ungeschuetzt-vor-oeffentlich-rechtlicher-willkuer--dafuer-geht-herman-eicher-sogar-gegen-richter-vor


Hinweis - weitere Entwicklungen siehe u.a. unter
Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25322.0.html
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: Frühlingserwachen am 29. Oktober 2017, 21:43
Hallo Rene, wo hast Du denn dieses Schreiben aufgegabelt? Das ist ja eine heiße Nummer, die der Herr Eicher da abzieht. Hab es nur kurz überflogen. Der Herr Eicher muss ziemlich verzweifelt sein, das er jetzt die Befangenheitsmasche aus der Trickkiste zieht.
Wie viele VG Richter müsste man als befangen und als von oben gesteuert bezeichnen?
So wie ich Richter Sprißler einschätze und auch seine Antwort, auf diese, man möchte schon sagen, unverschämte Aktion des Herrn Eicher, wird er sich von seinem Weg nicht abbringen lassen.
Es motiviert sogar jetzt erst recht, weiter zu kämpfen.
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: René am 29. Oktober 2017, 21:46
Die Quelle ist bekannt. Das ist in der Tat skandalös, aber wie schon des Öfteren festgestellt, die Grenzen des Anstandes sind beim ÖRR längst gefallen.
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: Besucher am 29. Oktober 2017, 21:51
Ist natürlich überaus befremdlich...

...
Eine Wohnung, ein Beitrag – behinderte Menschen mit Markenzeichen RF zahlen nur einen Drittelbeitrag. Nach der Erklärung eigentlich für jeden Klar.
...
Aber nicht für die unersättliche Gier des öffentlich-rechtlichen Rundfunkapparates und seiner Funktionäre.
...
Eicher beantragt, Richter Dr. Sprißler wegen Befangenheit abzulehnen
...

...aber doch eigentlich keine Überraschung. Ein fiktiver Besucher wollte sowieso schon längst einmal gefragt haben, ob Herr Dr. Sprißler eigentlich noch die Stätte seines Wirkens in Tübingen hat - oder ob er inzwischen an ein wichtiges anderes Gericht versetzt wurde, hatte nur noch keine Zeit gefunden.

Immerhin, auf dem Hintergrund - zusammen mit dem reizenden Foto - nutzt sich das erzeugte Image dieses netten Herrn Eicher als noch netterem Erzählonkel von nebenan wenigstens deutlich ab...

PS: Und wenn das mit dem besagten "RF-Merkmal"  so ist wie beschrieben - ein möglicherweise gegebener Diskriminierungstatbestand (alleinerziehende Mütter [also quasi voll zahlender Single-Haushalt] ggü. kollektiv genutztem Wohnraum mit gleichfalls nur einem entrichteten "Rundfunkbeitrag") ist ja bereits in der EuGH-Vorlage vom Doc Sprißler bezogen auf den RBStV enthalten. Dann kommt - sollte dieser Eicher Erfolg haben - ggf. eben noch ein zweiter dazu, wenn auch die konkrete Ebene eine andere sein mag
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: cook am 29. Oktober 2017, 22:14
So, so. Wenn also ein Richter mal einer Rechtsmeinung ist, die dem ÖRR nicht gefällt, dann soll er befangen sein. Befangen kann man aber nicht wegen einer Rechtsauffassung sein, sondern nur, wenn man nicht unabhängig ist.

Wenn ich mir  zum Beispiel die Besetzung des BVerfG ansehe und gleichzeitig frage, wer in Sachen Rundfunkbeitrag ein Rechtsgutachten abgelegt hat, dann könnte man das Thema Befangenheit durchaus bringen. Aber solche offensichtlichen Parteilichkeiten stören ja nicht, solange sie sich zugunsten des Staatsapparats auswirken.

Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: ellifh am 29. Oktober 2017, 22:32
Sorry, aber wie ein netter Erzählonkel sieht dieser unsägliche Mensch nun nicht aus. Schaut man genauer hin, erkennt man das Fletschen der Zähne.... >:D

Wirklich arm und zum fremdschämen, wie verbissen und mit welchen Mitteln um viel Geld gekämpft wird.
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: marga am 29. Oktober 2017, 22:40
Nach Aussage des angestellten Rechtsberaters des SWR, mit einem hier zitierten Ausschnitt aus der Zusammenfassung des Vortrages von Herrn Dr. Hermann Eicher, im Audimax der UNI-Saarbrücken vom 27.11.2014 18:15h; ist folgendes von ihm öffentlich vorgetragen worden:
Zitat
>>> Bei Vollzugsdefiziten wird eine Regelung möglicherweise verfassungswidrig. <<<
Weiterlesen:
SWR-Justitiar spricht über die Reform der Rundfunkfinanzierung und ihre Folgen:
Quelle: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12009.msg81726.html#msg81726

Kommentar:

Aufgrund der Vorlage zum EuGH durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Sprißler als Einzelrichter sowie als Kammermitglied der 5. Zivilkammer, rechnet der SWR mit erheblichen
Zitat
Strukturellen Vollzugsdefiziten beim Zwangsrundfunkbeitragseinzug

Man(n) Frau könnte feststellen, dass der „Befangenheitsantrag“ durch den SWR das ganze „Zwangsrundfunkbeitragssystem“ noch mehr aus seinen „Angeln“ heben wird, bzw. wie zitiert „verfassungswidrig“ ist.
Zitat
Strukturelles Vollzugsdefizit: Dieser Fall liegt vor, wenn die mangelnde Durchsetzbarkeit schon im Gesetz angelegt ist, weil zum Beispiel eine notwendige Datenerhebung an gesetzlichen Regelungen scheitert, ein Vollzug aus politischen Gründen unterbleibt oder eine Regelung nur symbolischen Charakter hat. Ein strukturelles Vollzugsdefizit kann zur Verfassungswidrigkeit einer ansonsten verfassungskonformen Regelung führen, wenn durch das Vollzugsdefizit zum Beispiel der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Vollzugsdefizit (https://de.wikipedia.org/wiki/Vollzugsdefizit) +++
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: Leo am 29. Oktober 2017, 23:00
Vorbemerkung: Ich unterstütze hier im Forum gerne lustige Threads wie  - Best of Forumssprüche - oder ähnliches. Das Folgende schreibe ich allerdings aus innerer Überzeugung und ohne jede Form von Ironie.


Danke für diesen Beitrag, René. Spontan gesehen, scheint mir dieser Fall noch schlimmer zu sein als die 61-tägige Inhaftierung von Sieglinde Baumert, die zwar erheblichen materiellen (Arbeitsplatzverlust), aber, wie mir scheint, keinen seelischen Schaden genommen hat.

Mir persönlich tut Hermann Eicher leid. Unser aller Leben ist sehr kurz: wenn man bedenkt, dass unser Sonnensystem seit ca. 4,5 Milliarden Jahren existiert, ist ein menschliches Leben nicht einmal der Bruchteil eines Wimpernschlags. Herr Eicher wird (wie wir alle) in ein paar Jahren oder Jahrzehnten seinen letzten Atemzug tun - und dann relativiert sich so vieles, was uns während des Lebens wichtig zu sein schien.

dieser unsägliche Mensch [Hermann Eicher]

An ellifh und alle: ich bitte darum, ausschließlich die Vorgehensweise von Herrn Eicher zu kritisieren, niemals den Menschen.

Zitat
Wer mit Mitgefühl kämpft, wird siegen
und in der Verteidigung unbezwingbar sein.

Quelle: Laotse, Tao-Te-King [67]
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: Besucher am 29. Oktober 2017, 23:18
Dabei geht es ja gar nicht mal...

...
Wirklich arm und zum fremdschämen, wie verbissen und mit welchen Mitteln um viel Geld gekämpft wird.

...um viel Geld - 52 fuffzich ggü. 17 irgendwas auf drei Monate - das sind doch eigtl. Peanuts. Und - was der fiktive Besucher soeben erst gesehen hatte - hatte Doc Sprißler ja lediglich das Ruhen des Verfahrens bis zum Entscheid des BVerfG angeordnet. *Deswegen* einen Befangenheitsantrag zu stellen, wie dieser Eicher,  sieht da doch nach nichts anderem als nach versuchter Schikane bzw. Schurigelung des Richters aus. Eigentlich ein gutes Zeichen, zeigt es doch, wes Geistes Kind dieser Eicher und wie der innerlich am Rotieren sein muss.

Der Lebenserfahrung vieler gemäss outen sich an so etwas Kleingeister ohne persönliches Format.

Und sowieso sagt man ja auch heute noch, jeder blamiert sich (bzw. ruiniert sein Ansehen in der Öffentlichkeit),  so gut er eben kann. Diesem Herrn Eicher gelingt das auf seinem Wege bestens :)
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: gerechte Lösung am 29. Oktober 2017, 23:24
Der o.g. Dr. Hermann E. scheint ein Vorreiter des neuen Systems zu sein.
Ich verweise auf den Beitrag von user Bürger unter
Die Mär von der "Flucht aus der Rundfunkgebühr" i.V.m. "Erhebungsdefizit"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24715.msg158559.html#msg158559

Ich vermute, dass er einer derjenigen ist, die diese ganze unsoziale, rechtswidrige, verfassungswidrige Lawine mit der Wohnungssteuer losgetreten haben. Vllt. ist er sogar der alleinige Urheber?

Bestehen irgendwelche nachweisbaren Verbindungen zwischen ihm und dem, der dieses Gutachten verfasst hat?

Pressekonferenz Kirchhof-Gutachten (Finanzierungs-Gutachten, "Rundfunkbeitrags-Modell")
[veröffentleicht 06.05.2010, Audio ~1h 10min]
http://www.wwwagner.tv/?p=1310
Zitat
Was: Pressekonferenz zum Kichhof-Gutachten
Wer:
* Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof, Gutachter (an der Stirnseite 2. v. r.)
* Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar (rechts)
* Prof. Dr. Carl-Eugen Eberle, ZDF-Justitiar (3. v. r.)
* Harald Dietz, ARD-Sprecher (4. v. r.)
Wo: ZDF-Hauptstadtstudio, Berlin
Wann: 06.05.2010, 13:00 Uhr

Vgl.: Kirchhof-Gutachten als PDF Download (rechter Mausklick, Ziel speichern unter)


Vermutlich kennt man sich gut bis sehr gut?
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: drboe am 29. Oktober 2017, 23:27
An ellifh und alle: ich bitte darum, ausschließlich die Vorgehensweise von Herrn Eicher zu kritisieren, niemals den Menschen.

Man kann die Handlungen eines Menschen nicht von seiner Person trennen, weil stets der Mensch hinter der Handlung für sein Tun voll verantwortlich ist.

In der Sache hoffe ich 'mal, dass die Kollegen des Dr. Sprißler den Antrag von DER JUSTITIAR* ablehnen. Unabhängig davon kann weder der SWR noch eine andere LRA den Weg zum EUGH verhindern. Ich wiederhole hier daher gern meine Bereitschaft für den Fall, dass das BVerfG den Verfassungsbeschwerden gegen den sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht stattgibt und sich einer der Kläger dann entschliesst den EUGH anzurufen, mich an den Kosten der Klage zu beteiligen.

M. Boettcher

* ich finde die Sperrschrift im Briefkopf zum piepen. Als ob es auf der Welt nur einen, nämlich den Justitiar des SWR gibt.
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: Besucher am 29. Oktober 2017, 23:46
Och...

...
Unabhängig davon kann weder der SWR noch eine andere LRA den Weg zum EUGH verhindern. Ich wiederhole hier daher gern meine Bereitschaft für den Fall, dass das BVerfG den Verfassungsbeschwerden gegen den sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht stattgibt und sich einer der Kläger dann entschliesst den EUGH anzurufen, mich an den Kosten der Klage zu beteiligen.
....

Dann wird Dein individueller "Rundfunkbeitrag" von der zuständigen Anstalt zur Strafe für diesen Aufruf zum Revoluzzertum garantiert so weit erhöht (inklusive rückwirkender Vollstreckung), dass Du kein Geld mehr für den EuGH hast :-)

* ich finde die Sperrschrift im Briefkopf zum piepen. Als ob es auf der Welt nur einen, nämlich den Justitiar des SWR gibt.

Zum Piepen - & gleichzeitig supercool. Damit verrät dieser Herr Dr. Eicher jede Menge über sich. Scheint zu befürchten, man könne ihn sonst mit irgendwelchen anderen subalternen Chargen verwechseln.

Ob der Typ auch 5 Kulis in der Brusttasche seines Hemdes spazierenträgt? Wäre gleichfalls ein sehr aussagekräftiges Detail, & würde bestens zur obigen Rang-Demonstrarion mittels Kursivschrift passen 8).
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: Bürger am 30. Oktober 2017, 00:45
Der o.g. Dr. Hermann E. scheint ein Vorreiter des neuen Systems zu sein.
[...]
Ich vermute, dass er einer derjenigen ist, die diese ganze unsoziale, rechtswidrige, verfassungswidrige Lawine mit der Wohnungssteuer losgetreten haben. Vllt. ist er sogar der alleinige Urheber?

Bestehen irgendwelche nachweisbaren Verbindungen zwischen ihm und dem, der dieses Gutachten verfasst hat?

Pressekonferenz Kirchhof-Gutachten (Finanzierungs-Gutachten, "Rundfunkbeitrags-Modell")
[veröffentleicht 06.05.2010, Audio ~1h 10min]
http://www.wwwagner.tv/?p=1310
[...]
Vermutlich kennt man sich gut bis sehr gut?

Nun, ob er "alleiniger Urheber" ist oder "nachweisbare Verbindungen" zwischen ihm und Prof. Paul Kirchhof bestehen, mag erst einmal dahingestellt bleiben.

Im Forum ist jedenfalls bereits dokumentiert, dass Herr Eicher nicht nur die unsägliche sog.
"PC-Gebühr" mit einem eigenen "Papier" aus dem Jahre 2006
begleitet hat, wie dargelegt unter
Die Mär von der "Flucht aus der Rundfunkgebühr" i.V.m. "Erhebungsdefizit"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24715.msg156654.html#msg156654
Rundfunkgebührenpflicht und technische Konvergenz
http://www.ard.de/download/398600/index.pdf
[...]
Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks
Vorsitzender der ARD/ZDF-AG Rundfunkgebührenrecht
Mainz, im September 2006
[...]

sondern maßgeblich und federführend das sog. "Rundfunkbeitragsrecht" vorangetrieben bzw. wohl auch beeinflusst hat.

Der enormen Wichtigkeit des Themas und der Einordnung der Person "Eicher" sowie deren Hintergründe (in mehrdeutiger Hinsicht) wegen erlaube ich mir ausnahmsweise ein ungekürztes Vollzitat aus
Dr. Hermann Eicher (SWR-Justitiar) – Das Gesetz erlaubt es...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23369.msg148966.html#msg148966
Herr Eicher ist nicht die treibende Kraft in Sachen Rundfunkbeitrag.
...ähm, ob nun "treibend" oder nicht - er war aber "maßgeblich/ federführend" daran beteiligt und das ist auch öffentlich dokumentiert.

Ich erlaube mir einen "selbstreferenziellen" Verweis ;)
Dialog zwischen René Ketterer und Dr. Hermann Eicher (SWR-Justitiar)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19816.msg128999.html#msg128999
SWR - Geschäftsbericht 2012, Justitiariat
http://www.swr.de/unternehmen/organisation/geschaeftsbericht-2012-justitiariat/-/id=7687068/did=11919294/nid=7687068/7i5wh2/index.html
Zitat
Für die ARD hat das SWR-Justitiariat vor allem die Federführung für das Rundfunkbeitragsrecht (früher Rundfunkgebührenrecht) inne.
sowie
Institut für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln, Vortragsreihe WS 15/16
Referent - Dr. Hermann Eicher, Justitiar des SWR
http://www.rundfunkrecht.uni-koeln.de/9283.html?&L=0
Zitat
[...] Seit 1998 betreut Eicher federführend in der ARD das Rundfunkbeitragsrecht (früher Rundfunkgebührenrecht) und war in dieser Funktion maßgeblich an der Entwicklung des neuen Beitragsmodells beteiligt. [...]

Sowie u.a. auch unter
Bericht des SWR an den Landtag Rheinland-Pfalz (26.02.2016)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20363.msg131589.html#msg131589
Siehe weitere Selbstbeweihräucherungen u.a. auch unter
Staatskanzlei Rheinl.-Pfalz > Anhörung z. Änd. d. Rundfunkbeitragsstaatsvertrags
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15014.0.html
Gegendarstellung u.a. unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15014.msg108321.html#msg108321

Zitat von: SWR link=http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/6209-16.pdf
Mit dem Systemwechsel, der vom SWR maßgeblich mit vorangetrieben und beeinflusst wurde, ist die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine neue solide Basis gestellt worden.
Witzig.
Ein "freud'scher Versprecher"?
Eigenlob mit Konsequenzen?
[...]


Bekanntlich hielt er eine solche Finanzierung bis vor wenigen Jahren noch für verfassungsrechtlich bedenklich.
Laut seiner eigenen "Logik" habe er damit nicht das jetzige "Beitrags"-Modell gemeint, sondern eine als "Sonderabgabe" ausgestaltete "Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe". Der Gesetzgeber habe es ja aber gerade als "Beitrag" und nicht als "Sonderabgabe" ausgestaltet... :o ::)
Schlaubi, der... ;D ;D Soviel pseudo-juristischer Begriffs-Klimmzug muss schon sein, wenn man in solch einer Position ist... ::)

Nochmal kurz in Gegenüberstellung:
Stellungnahme SWR-Justitiar Dr. Eicher zu Beurteilg. d. Haushaltsabgabe NVwZ '09
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10525.0.html
Seine Aussage aus 2009
Zitat
„Die Rundfunkgebührenpflicht in Zeiten der Medienkonvergenz”, aus der
„Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht”, Nr. 12/2009 [...]
Zitat
Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe.
Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG (Vgl. BVerfGE 55 274(303 f.) = NJW 1981, 329) entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte.
Seine Aussage aus 2014 (gleicher Thread/ Folgekommentar)
Zitat
[...] Im Jahre 2009 wurde diskutiert, ob man die Rundfunkfinanzierung geräteunabhängig als Sonderabgabe ausgestalten kann. Darauf habe ich mich in meinem damaligen Aufsatz ausdrücklich bezogen und Zweifel geäußert, ob die "verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Sonderabgabe" erfüllt wären.

Diese Zweifel wurden durch das Gutachten von Herrn Prof. Kirchhof im Jahre 2010 bestätigt:
"Die Sonderabgabe kommt zur Finanzierung des Rundfunks nicht in Betracht" (vgl. Gutachten von Prof. Kirchhof bei ARD.de, S.36). Im gleichen Gutachten kommt Herr Prof. Kirchhof zum Ergebnis, dass eine geräteunabhängige Rundfunkfinanzierung über einen "Beitrag" möglich ist. Dies wurde durch das nachfolgende Gutachten von Herrn Prof. Kube und inzwischen auch durch die Urteile der Landesverfassungsgerichte Rheinland-Pfalz und Bayern bestätigt.

Ich sehe mich daher in meiner damaligen Einschätzung bestätigt.

Der Gesetzgeber hat die Rundfunkfinanzierung dann ja auch gerade nicht als Sonderabgabe, sondern als Beitrag ausgestaltet.

Dies ist - juristisch gesehen - ein ganz gravierender Unterschied. Einen Widerspruch zwischen meinen damaligen Ausführungen und meinem nachfolgendem Verhalten, den ihre Anfrage offenbar unterstellt, gibt es daher nicht. [...]

Soviel dazu...
...vertiefend bitte in dortigem Thread.

Diese Aussagen sind jedenfalls so was von windig, dass es an allen Ecken und Enden durchpfeift.


Und um noch mal den Kreis zum Ausgangsthema zu schließen:
Ein fiktiver Bürger könnte angesichts all dieser Unverschämtheiten eine Tirade (nein, dass ist kein "hate speech") ähnlich dieser denken (> die Gedanken sind frei) oder vielleicht sogar loslassen (> Redefreiheit > Meinungsfreiheit):

Zitat
Wenn irgendwer von ARD-ZDF-G€Z und insbesondere ein Herr SWR-"JUSTIZIAR" HERMANN €ICH€R persönlich sich noch einmal scheinheilig HINTER DEM "GESETZ" VERSTECKEN und seine GANZ PERSÖNLICHE MITVERANTWORTUNG kleinreden, ja VERTUSCHEN will, indem er sagt "das GESETZ ERLAUBT das aber" oder "der GESETZGEBER hat das aber so vorgesehen", DANN, lieber Herr €ICH€R, DANN sei aller Welt und ganz speziell IHNEN "G€Zwitschert", dass dies GANZ BESONDERS auch IHR LOBBY-Gesetz ist, an welchem SIE PERSÖNLICH und diverse von ARD-ZDF-G€Z beauftragte + bezahlte LOBBY-"Gutachter" MASSGEBLICH MITGEWIRKT haben - und zu welchem zu allem ÜBERFLUSS und ÜBERDRUSS auch noch SIE und IHRE LOBBY-"Kollegen" ein LOBBY-Gesetzgebungs-LOBBY-Kommentarwerk namens "Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht" SELBST VERFASSEN und sogar SELBST mit HERAUSGEBEN.

WIE FRECHDREIST G€Z eigentlich NOCH ?!??!

Hier der Vollständigkeit halber noch mal zu
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.0.html

Vor diesen Hintergründen bekommt das hiesige Kern-Thema
Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
ein ganz besonderes "G'schmäckle"... um es vorsichtig auszudrücken... >:( >:D


Vielleicht sollte hier mal die eigene "Befangenheit" des Herrn SWR-Justitiars Eicher ins Felde geführt werden?

Sich selbst gegenüber seinem eigenen, federführend vorangetriebenen und beeinflussten Lobby-Gesetzeswerk anhand seines eigens verfassten und selbst herausgegebenen Lobby-Gesetzgebungs-Lobby-Kommentarwerks in diesbezüglichen Gerichtsverfahren vertreten?!?
Gar noch "Befangenheitsanträge" gegen andere stellen?!??!

Wie befangener kann es noch gehen?!??!


Ich glaub, mich knutscht ein Elch!
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: cleverle2009 am 30. Oktober 2017, 09:35
Es sollte mal darüber nachgedacht werden, ob wir nicht in dem Zustand des Rechtsbankrotts uns befinden.

Unter:
http://www.rechtslexikon.net/d/rechtsbankrott/rechtsbankrott.htm

ist geschrieben:
Zitat
Rechtsbankrott

ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise R., wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassieren, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z. B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (z.B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.).
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: Auftakteule am 30. Oktober 2017, 10:11
Behinderte und Sozialhilfeempfänger müssen einen Solidarbeitrag für größenwahnsinnige Großverdiener leisten.
Das ist schon ein globaler Rechtsstaatbankrott.
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: GEiZ ist geil am 30. Oktober 2017, 10:14
An alle die der Juristerei näher sind als ich: Gibt es sowas öfter, dass eine Behörde(die der SWR sein will) eine andere Behörde wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehnt oder ist das einzigartig?
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: Markus KA am 30. Oktober 2017, 10:24
An alle die der Juristerei näher sind als ich: Gibt es sowas öfter, dass eine Behörde(die der SWR sein will) eine andere Behörde wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehnt oder ist das einzigartig?

Das LG Tübingen ist zwar eine Behörde, ist aber ein Zivilgericht und hat mit der Rechtsprechung zu Verwaltungsaufgaben wenig zu tun. Man darf davon ausgehen, dass ein Verwaltungsgericht einer Behörde, die Verwaltungsaufgaben durchführt, eher zugeneigt ist. Oder wie heisst es so schön..." die eine Krähe hackt..."

Man darf sich durchaus fragen, warum macht der Südwestrundfunk hier und jetzt ein Fass auf?
Von welchem Streitwert der vorliegenden Beschwerden sprechen wir hier eigentlich?...10.000 bis 15.000 Euro?
Wenn doch laut BVerwG alles recht- und verfassungsmäßig ist, warum dann eine aufsehenerregende Befangenheitsnummer?
Steigt der Druck auf den SWR dank unserer vielen Klagen und sind wir auf dem richtigen Weg?
Ist vielleicht doch nicht alles so recht- und verfassungsmäßig, wie behauptet wird?
Fürchtet der SWR nun die Entscheidungen von BVerfG und EuGh?
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: Nevrion am 30. Oktober 2017, 10:33
Hm, ich glaub ich kenn da auch den ein oder anderen Befangenen ... Kirchhof *hüstel* .... aber in seiner Parallelwelt fehlt es einem Hobby Darth Vader wie Herrn Eicher nun mal die Objektivität um so etwas richtig zu bewerten. Was will er damit eigentlich erreichen? Ich denke, eine Art Exempel an Behinderten trägt keine Züge mehr an einer freien, demokratischen Gesellschaft.
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: GEiZ ist geil am 30. Oktober 2017, 10:38
DER JUSTITIAR sieht hier keinen Behinderten, er sieht nur seine Macht und sein Geld schwinden, weil er verloren hat und ist deswegen eingeschnappt wie ein kleines Kind dem man den Lutscher weggenommen hat. Solche Typen sind für ein sogenanntes "öffentlich-rechtliches" Wasauchimmer nicht tragbar und müssten sofort weg.
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: brverweigerer am 30. Oktober 2017, 11:01
Auch wenn ich versuche, mich in die Position von Eicher, GEZ & Co hineinzuversetzen, ist mir völlig unverständlich wie man dermaßen ungeschickt, peinlich und stumpfklotzig agieren kann.

Der Vorgang zeigt mal wieder aufs Schönste, wie unentspannt, verklemmt und verbiestert dieser Haufen ist, und dass denen das Wasser inzwischen bis zum Hals steht. Souverän und selbstsicher geht anders.

Warum sagt dieser Eichi nicht z. B. einfach, „Gut Leute, hier geht’s um ein paar 100 €, lasst die doch einfach in Leere laufen, früher oder später holen wir uns schon noch das Geld von denen. Das BVerfG und der EUGH entscheiden sowieso für uns, und dank unserem super hochwertigen Angebot sind wie so fest in der Gesellschaft verwurzelt und akzeptiert, dass uns auch nach einem theoretischen negativen Urteil nichts passieren kann.“

Nein, DER JUSTITIAR schreibt ein 7-seitiges (!) peinliches Pamphlet gegen einen kleinen Einzelrichter an einem Landgericht, um von offenbar behinderten Menschen stur "nach Gesetz" Zwangsbeiträge abzupressen, und muss dabei natürlich nach Lage der Dinge damit rechnen, dass das an die Öffentlichkeit kommt.

Genau so sind bisher alle Zwangs- und Unrechtsregime der Welt gescheitert. Ich hoffe, dass der absurde Vorwurf der Befangenheit noch ein paar weitere Richter auf die Seite des Widerstands zieht.
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: René am 30. Oktober 2017, 11:09
(...) Genau so sind bisher alle Zwangs- und Unrechtsregime der Welt gescheitert. Ich hoffe, dass der absurde Vorwurf der Befangenheit noch ein paar weitere Richter auf die Seite des Widerstands zieht.

Einfach auf die Seite der Gerechtigkeit!
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: ViSa am 30. Oktober 2017, 11:12
Ich bin echt sprachlos ... hier offenbart das System nun seine hässliche Fratze ..

Apropos Öffentlichkeit ... ist das schon irgendwo (Zeitung o.ä.) Publik gemacht worden ?

Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: René am 30. Oktober 2017, 11:18
(...) Apropos Öffentlichkeit ... ist das schon irgendwo (Zeitung o.ä.) Publik gemacht worden ?

Noch nicht, wir arbeiten daran.

ABER: Jeder von uns kann kräftig mithelfen, indem er seine ihm bekannten Redaktionen anschreibt. Es müssen nicht immer die anderen sein. Vielen Dank!
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: gerechte Lösung am 30. Oktober 2017, 11:22
... Familie zieht vor Gericht – Richter soll laut Eicher befangen sein! ...

... Eicher beantragt, Richter Dr. Sprißler wegen Befangenheit abzulehnen ...

http://www.schwerd.info/zivilrecht/der-befangene-richter/694/
Zitat
Für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ist vielmehr bedeutend, ob für einen vernünftig denkenden Menschen Zweifel an der Objektivität des Richters begründet sind. 

Welches Verhältnis besteht zwischen Dr. Hermann E. und dem Richter am BVerfG , Herrn Dr. Ferdinand K. ? Wie gut kennt man sich?
Meine Meinung ist die, dass dieser Richter dann, wenn sich ein Verhältnis nachweisen lässt, mit Sicherheit befangen ist.
Es stellt sich in dem Zusammenhang die Frage: Wieso bekommt der Bruder des o.g. den Zuschlag für ein sog. Gefälligkeitsgutachten und wieviel aus dem Gebührenkonto wurde dafür bezahlt?

Eine Befangenheit vermute ich dann eher in der Konstellation im Umfeld des Dr. Hermann E. .


https://de.wikipedia.org/wiki/Ferdinand_Kirchhof
Zitat
  zu Hartz IV[4] vor. 
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: Frühlingserwachen am 30. Oktober 2017, 11:44
Nicht zu vergessen, das erst Dreyer, Wille und Konsorten Herrn Eicher den Rückhalt für sein dreistes Verhalten geben. Die ganze Mannschaft scheint mächtig am schwimmen zu sein. Hatten wir 9.11 89 schon mal. Wie sich doch manche Dinge wiederholen. Herr Eicher, ab 9.11.17 wird es interessant. Mein Ratschlag, es gibt ein Mittel, Hypericum ( Johanniskraut) für unruhige Nächte.
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: Spark am 30. Oktober 2017, 11:57
Diese wochenlange Schleimorgie war ja schon nicht mehr auszuhalten, ist aber jetzt auch nicht mehr nötig. Die MP-Konferenz ist gelaufen und der ÖRR bekommt was er will.
Die Maske des Demokratie- und Meinungsbildenden und ach so seriösen öffentlich-rechtlichen Rundfunks passt sowieso nicht mehr. Die Zeiten sind längst vorbei.
Herr Dr. Eicher ist so freundlich, wieder das wahre Gesicht zu zeigen. Dafür muß man ihm eigentlich sogar dankbar sein.

Diese Vorlage beim EuGH muß den Verein ganz schön nervös machen. Das ganze sieht mir eher nach einem Exempel an dem Richter vom LG Tübingen aus. Wohl auch als abschreckendes Beispiel für andere Richter gedacht, welche womöglich noch auf die Idee kommen könnten, auch aus der Reihe zu tanzen.
Wenn das mal kein Eigentor war, Herr Eicher. Akzeptanz fördert man mit solchen Aktionen jedenfalls ganz bestimmt nicht.
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: Kunibert am 30. Oktober 2017, 12:16
Der Vorwurf der Befangenheit ist lächerlich.

Zitat
https://de.wikipedia.org/wiki/Befangenheit

Mit Befangenheit wird der Zustand eingeschränkten (das heißt nicht unabhängigen) rteilsvermögens einer Person aufgrund einer im Speziellen vorliegenden persönlichen Motiv- oder Sachlage oder eingeschränkten Urteilsvermögens auf Grund von einseitig bewerteter, das heißt nicht in ausgewogenem Verhältnis vorliegenden Informationen bezeichnet. Eine befangene Person entscheidet folglich auf der Grundlage eines Vorurteils.

Wenn hier wer befangen ist, dann ist es der Dr. Eicher aufgrund seiner persönlichen Motivlage selbst, was ihm aber hier nicht zum Vorwurf gemacht werden soll, weil es sein Job ist.

Ich vermute dass es dem JUSTITIAR darum geht, den Dr. Sprißler "aus dem Verkehr" zu ziehen, möglicherweise mit dem Hintergedanken, die Anfrage beim EuGH von der Kammer zurückziehen zu lassen. Was allerdings nur vorübergehend helfen würde, weil die Kläger irgendwann sowieso beim EuGH landen würden.

Aber dann kann ihm sein Arbeitgeber später nicht den Vorwurf machen, er hätte nicht alles versucht.. 
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 30. Oktober 2017, 12:30
Kam jemand bisher auf die Idee, einen Richter am Verwaltungsgericht für befangen zu halten, weil er bisher nur Urteile pro Rundfunkbeitrag gefällt hat?

Mir sieht das eher nach Verzweifelungstat aus...

Wobei ein ruhend gestelltes oder ausgesetztes Verfahren doch auch für den ÖRR besser als eines zu seinen Lasten gehendes Urteil ist...
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: GEiZ ist geil am 30. Oktober 2017, 13:03
Dass Herr Dr. Sprißler Verfahren aussetzt bis eine höhere Instanz entschieden hat, ist doch nicht zum Nachteil der Anstalten. Wie argumentieren die VG doch gleich: das Ruhen des Verfahrens wird nicht angeordnet, weil dem Kläger außer der Zahlung des Zwangsgeldes keine Nachteile entstehen.
So ist es analog hier: Die Anstalten müssen halt ein wenig warten, bis die höhere Instanz entschieden hat. Die spinnen, die Zwangsfunker.
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: tokiomotel am 30. Oktober 2017, 13:07
Nach solch einem weiteren gravierendem Fehltritt des werten Herrn Eicher bleibt nur noch die Erkenntnis :
Dieser Mann ist nun einfach erst recht gar nicht mehr ernst zu nehmen.
Er gibt nun die vergleichbar lächerliche Figur wie einst die des Stasi-Chefs Erich Mielke ab.
"Ich habe euch doch alle lieb", die bösen sind immer die anderen....
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: Grit am 30. Oktober 2017, 13:12
Kam jemand bisher auf die Idee, einen Richter am Verwaltungsgericht für befangen zu halten, weil er bisher nur Urteile pro Rundfunkbeitrag gefällt hat?

Zumindest Kläger haben beim Verwaltungsgericht schon Befangenheitsanträge VOR den Verfahren gestellt. Die Antwort kommt als unanfechtbarer Beschluss zusammen mit der Abschrift zur öffentlichen Sitzung (Klage abgewiesen) der natürlich trotzdem stattgefundenen Verhandlung:

Antwort:
Zitat
Sofern der Kläger vorträgt, Zweifel an der Objektivität des Richters zu haben, weil dieser von ihm aufgeworfene Rechtsfragen im Vorfeld der mündlichen Verhandlung nicht beantwortet habe und darin Verstöße gegen sein Recht auf rechtliches Gehör, auf ein faires Verfahren und das Willkürverbot sieht, folgt das Gericht dem nicht. Im Verwaltungsprozess ist der Grundsatz der Mündlichkeit als Prozessmaxime festgelegt (§ 101 Abs. 1 VwGO). Das Gericht entscheidet, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf Grund mündlicher Verhandlung. Die mündliche Verhandlung dient dazu, sämtliche Rechtsfragen zu erörtern. Die Nichtbeantwortung von Rechtsfragen im Vorfeld der mündlichen Verhandlung stellt keinen Verstoß gegen die Verfahrensrechte
des Klägers dar. Erst recht begründet diese Verfahrensgestaltung kein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters
(Quelle privat)

Dem Beschluss zu entnehmen, erfolgt eine Eröterung der u.a. Unparteilichkeit des Richter also IM Verfahren.  8)
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: maikl_nait am 30. Oktober 2017, 13:18
Hallo!

Herr Eicher greift Herr Dr. Sprißler sehr rabiat an. Unterschlägt dabei aber, daß Eigentum Zivilrecht ist, daß der Schutz des Eigentums Grundrecht ist, und daher der Eingriff ins Eigentum (Zwangsvollstreckung) -- durch den Gesetzgeber legitimiert (!) -- bei bestimmten Schritten der Zivilgerichtsbarkeit unterliegt. Und bei solchen Schritten hat der Richter am LG Herr Dr. Sprißler sehr wohl das Recht und die Pflicht, sich die vorgetragenen Argumente anzuhören und darüber zu entscheiden. Ohne Ermittlungspflicht wie am VG kommt es hier auf geschickt vorgetragene Argumente an.

Ich gehe davon aus -- da Herr Dr. Sprißler immer noch am LG aktiv tätig ist -- daß er bei seinen Kollegen, besonders aber auch bei "der Führung" des LG, genügen Rückhalt für die Vorlage hat. Daher wird sich -- meine Vermutung -- sich dieses Pamphlet als scharf geschliffener Bumerang erweisen, der die weitere Prozessführung des SWR nachhaltig beschädigt, nicht nur in diesem Verfahren.

Zumal: an Verwaltungsgerichten wird uns immer entgegengehalten, daß es für uns keine "grundsätzliche Bedeutung" gibt -- jedesmal wenn dann die LRA verliert, wird der Joker gespielt und es soll bitteschön doch "grundsätzliche Bedeutung" haben.

Nach Aussage des angestellten Rechtsberaters des SWR, mit einem hier zitierten Ausschnitt aus der Zusammenfassung des Vortrages von Herrn Dr. Hermann Eicher, im Audimax der UNI-Saarbrücken vom 27.11.2014 18:15h; ist folgendes von ihm öffentlich vorgetragen worden:
Zitat
>>> Bei Vollzugsdefiziten wird eine Regelung möglicherweise verfassungswidrig. <<<

Kommentar:

Aufgrund der Vorlage zum EuGH durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Sprißler als Einzelrichter sowie als Kammermitglied der 5. Zivilkammer, rechnet der SWR mit erheblichen
Zitat
Strukturellen Vollzugsdefiziten beim Zwangsrundfunkbeitragseinzug

Herr Eicher: eine verfassungswidrige Regelung hat kein Vollzugsdefizit sondern ein Vollzugsüberschuß!!!

Da hilft auch nicht, wenn man mit aller öffentlich-rechtlicher, politischer und jurisdiktionaler Vernetzung und medialer Präsenz das Gegenteil behaupten läßt und (zB mittels BVerwG und BGH) zu verhindern sucht, daß die Überprüfung stattfindet.

Diese Überprüfung ist aber schon an EuGH und BVerfG im Gange!

Dieser Kaiser ist nicht nur nackt, und weiß das -- er trägt die Haut der Untertanen als Schmuck!!!

Es sollte mal darüber nachgedacht werden, ob wir nicht in dem Zustand des Rechtsbankrotts uns befinden.

Unter: http://www.rechtslexikon.net/d/rechtsbankrott/rechtsbankrott.htm

ist geschrieben:
Zitat
Rechtsbankrott

ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise R., wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassieren, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z. B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (z.B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.).

Dieser Artikel unterschlägt aber was: die hier angedachte "Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten" -- sie wird nur zwangsweise erfolgen, nie freiwillig, da die "Vernetzten" sich aus dem System, aus der usurpierten Rechtsordnung heraus verteidigen. Deshalb wird nach dem Ende des Beitrags die Aufarbeitung dieses Skandals sehr wichtig.

MfG
Michael
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: drone am 30. Oktober 2017, 14:51
Die Luft um die von Eicher maßgeblich verantwortete "Gelddruckmaschine" wird nun noch dünner. Er muss, mit dem hier geschilderten Fall (und vielen weiteren), damit rechnen, dass diese Verfahren - bis zur Beantwortung der an den EUGH gerichteten Fragen aus Tübingen - ebenfalls ausgesetzt werden. Das rechtfertigt jedoch keinen "Befangenheitsantrag" und nennt sich Rechtsprechung!

(In diesem Zusammenhang, trotz Selbstreferenz :-), vielen Dank an Bürger für die umfangreiche Informationssammlung zum JUSTITIAR! Ich hatte einiges davon bisher noch gar nicht gelesen...)

(Gerüchten zufolge wird "DER JUSTITIAR" bereits als "die erfolgversprechendste Vorabendserie seit Jahrzehnten" vom SWR produziert und verfilmt, soll aber erst nach dem Ableben des ÖRR dem Publikum vorgestellt werden. Sat.1 habe bereits Interesse an den Erstaufführungsrechten bekundet, aus deren Erlös dann ehemalige Beitragszahler, rückwirkend bis 01.01.2013, finanziell - wenn auch nicht vollumfänglich - befriedet werden sollen.)
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: cleverle2009 am 30. Oktober 2017, 14:54
on topic
Zitat
Hallo ihr Sklaven
Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle Sklaven mit einem weissen Armband versehen, um sie besser erkennen zu können. “Nein”, sagte ein weiser Senator, ”Wenn sie sehen wie viele sie sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns.“

Hallo ihr Sklaven aufwachen - schaut eurem Nächsten ins Gesicht und erkennt ihr darin den Sklavenhalter - verachtet ihn!
off topic
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: drone am 30. Oktober 2017, 15:20
Zitat
Norbert Häring @norberthaering 14h hours ago

SWR verklagt Behinderte über mehrere Instanzen und ärgert sich über unbotmäßigen Richter. #Rundfunkbeitrag #GEZ https://online-boykott.de/nachrichten/175-behinderte-ungeschuetzt-vor-oeffentlich-rechtlicher-willkuer--dafuer-geht-herman-eicher-sogar-gegen-richter-vor …
Direktlink zum Tweet: https://twitter.com/norberthaering/status/924763552979865601 (https://twitter.com/norberthaering/status/924763552979865601)

gefunden am 30.10.2017 um 13:10 unter:
https://twitter.com/norberthaering (https://twitter.com/norberthaering)
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: Philosoph am 31. Oktober 2017, 13:41
Zitat von: Wikipedia: Held
Ein Held (althochdeutsch helido) ist eine Person, die eine Heldentat, also eine besondere, außeralltägliche Leistung vollbringt. Dabei kann es sich um reale oder fiktive Personen handeln, um Gestalten der Geschichte, aber auch aus Legenden oder Sagen. Seine heroischen Fähigkeiten können von körperlicher Art (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.) oder auch geistiger Natur sein (Mut, Aufopferungsbereitschaft, Kampf für Ideale, Tugendhaftigkeit oder Einsatzbereitschaft für Mitmenschen).
https://de.wikipedia.org/wiki/Held
Außeralltäglich ist eine Leistung dann, wenn zwar durchaus alle dazu in der Lage wären, sich aber aus Gründen der Bequemlichkeit, der Furchtsamkeit oder des unreflektierten Gehorsams nicht dazu veranlasst sehen, das Richtige zu tun.

Richter Sprißler tut das, wozu er sich als Richter verpflichtet hat: Er spricht Recht; er spricht es durchaus aus Überzeugung, vor allem jedoch begründet. Im Gegenteil zu vielen anderen sogenannten "Urteilen im Namen des Volkes" zeigen seine Begründungen, daß er sich mit den Rechtssachen auseinandergesetzt hat. Damit sind seine Rechtsauslegungen nicht willkürlich.

An dieser Stelle sei noch einmal Gustav Radbruch: „Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht“ (1945) zitiert:
Zitat
„Der Konflikt zwischen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit dürfte dahin zu lösen sein, daß das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist, es sei denn, daß der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, daß das Gesetz als ‚unrichtiges Recht‘ der Gerechtigkeit zu weichen hat. Es ist unmöglich, eine schärfere Linie zu ziehen zwischen den Fällen des gesetzlichen Unrechts und den trotz unrichtigen Inhalts dennoch geltenden Gesetzen; eine andere Grenzziehung aber kann mit aller Schärfe vorgenommen werden: wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewußt verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur ‚unrichtiges‘ Recht, vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur. Denn man kann Recht, auch positives Recht, gar nicht anders definieren als eine Ordnung und Satzung, die ihrem Sinne nach bestimmt ist, der Gerechtigkeit zu dienen.“
(https://de.wikipedia.org/wiki/Radbruch%E2%80%99sche_Formel#Inhalt_und_verschiedene_Fassungen)
und
Zitat
„Wo also […] Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, können die so geschaffenen Anordnungen nur Machtsprüche sein, niemals Rechtssätze […]; so ist das Gesetz, das gewissen Menschen die Menschenrechte verweigert, kein Rechtssatz. Hier ist also eine scharfe Grenze zwischen Recht und Nicht-Recht gegeben, während wie oben gezeigt wurde, die Grenze zwischen gesetzlichem Unrecht und geltendem Recht nur eine Maßgrenze ist […].“
– Gustav Radbruch: Vorschule der Rechtsphilosophie. 2. Auflage, Göttingen 1959, S. 34.
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: azdb-opfer am 31. Oktober 2017, 21:07
Zitat von: Dr. Eicher
Im Vorlagebeschluss referiert der Einzelrichter umfassend zu der aus seiner Sicht bestehenden Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit des Rundbeitragsstaatsvertrags und der Institution des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in seinem Kern. Er setzt sich jedoch in keiner Weise mit bereits existierender Rechtsprechung zu Fragen der Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags auseinander, namentlich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Seiner Rechtsauffassung entgegenstehende höchstrichterliche Rechtsprechung wird nicht erwähnt.

Mit der Rechtsprechung des BVerwG muss sich Dr. Sprißler nicht auseinandersetzen, denn dieses Gericht ist für Verfassungsfragen und Europarecht nicht zuständig. Es ist nur verpflichtet, "Fragen der Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität" an die zuständigen Gerichte weiterzuleiten.

Seit wann greift DER JUSTITIAR persönlich in Gerichtsverfahren zum Rundfunkbeitrag ein?
Ist das eine Premiere oder sind noch weitere Fälle bekannt?

Glaubt DER JUSTITIAR, seine eigenen Mitarbeiter wären inkompetent? Das ist jedenfalls meine Interpretation.
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: Besucher am 31. Oktober 2017, 21:31
Nun, irgendwie...

Zitat von: Dr. Eicher
bla bla bla
...
Seit wann greift DER JUSTITIAR persönlich in Gerichtsverfahren zum Rundfunkbeitrag ein?
Ist das eine Premiere oder sind noch weitere Fälle bekannt?
...

...muss dieser Herr Eicher ja die seinem offenbar ausgeprägten Geltungsbedürfnis adäquate "Rangdemonstration" und öffentliche Selbstdarstellung in Szene setzen. Sich in einer Sänfte herumtragen zu lassen (in seiner Anstalt & draussen), ginge natürlich auch, würde aber vmtl. ggü. den paar anhimmelnden Gesichtern ein Vielfaches davon an fragenden Physiognomien produzieren...

PS: Dem fiktiven Besucher ist aufgefallen, dass bspw. für eine Reihe Rechtsprofessoren der Job als ÖRR-Justiziar (trotz des Gehalts) wohl nur eine Durchgangsstation war. DER JUSTITIAR ist aber offenbar da hängengeblieben. Es mag Gründe geben, dass ihm die Unterschiede bzgl. der Zuständigkeiten nicht bekannt sind, was BVerwG bzw. BVerfG oder auch den EuGH betrifft...


Edit "DumbTV": @alle
Bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kernthema dieses Threads bleiben, welches da lautet:
Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor

Nicht in allgemeine Diskussionen und Mutmaßungen über Personen und Sonstiges abschweifen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: MMichael am 01. November 2017, 16:32
Nun: Als Beteiligter im Verfahren ist die Befangenheit des SWR logisch.
Jede Partei im Verfahren hat das gute Recht, Besorgnis der Befangenheit zu äußern und zu begründen.

Spannend ist doch, dass die Formulierungen (Argumente) des SWR zur Besorgnis der Befangenheit des Einzelrichters auch immer passen: bei jedem Einzelrichter!

Und toll sind doch die Erwiderungen (Dienstliche Äußerung) des guten Herrn Dr. Sprißler, in denen er betont, dass der Wortlaut des Gesetzes zu gelten hat und nicht (unkrtitisch) die (juristischen) Kommentare (des örR) zum Rundfunkrecht oder andere Fiktionalitäten!
z.B
Zitat
c) Umgehung der Vorgaben des BGH und Nichtbeachtung von dessen Rechtsprechung
Weder gibt es Vorgaben noch eine Bindung. „Danach ist höchstrichterliche Rechtsprechung kein Gesetzesrecht und erzeugt keine damit vergleichbare Rechtsbindung. (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. Mai 2011 – 2 BvR 1230/10 -, Rn. 14, juris)“

d) […] Auch die dem Gläubiger günstigen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte stammen im Übrigen vom Einzelrichter...

stimmt doch – oder?!
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: LECTOR am 01. November 2017, 19:51
Der Antrag auf Befangenheit seitens des JUSTITIARs kann vor allem als dreister Versuch der Einschüchterung verstanden werden. Er macht zwischen den Zeilen klar, wer die Macht hat und wie alle anderen Richterkollegen sich in Nibelungentreue an das Recht der Mächtigen halten. Argumentativ ist die Verdrehung der Argumente wirklich erstaunlich: während in allen Klagen gegen den Rundfunkbeitrag (vor allem mit prinzipiellen verfassungsrechtlichen Bedenken) die Sache bisher keine grundlegende Bedeutung hatte und folglich von den Einzelrichtern immer getrost abgewiesen werden konnte, wird nun auf einmal, bei einer Entscheidung, die der 'Anstalt' nicht genehm ist, damit argumentiert, ein Einzelrichter dürfe dies gar nicht entscheiden. Mehr Hypokrisie ist wohl nicht möglich!

Kompliment an den Richter Dr. Sprißler, der besonnen pariert und in seiner dienstlichen Äußerung unter Punkt d) "Verfahrenprinzipien" ausführt:
Zitat
Der Gläubiger mag zu einzelnen Punkten des Zwangsvollstreckungsrechts oder auch Verwaltungsverfahrensrechts andere Rechtsansichten vertreten als der Einzelrichter. Weshalb hierin ein Befangenheitsgrund liegen soll, ist nicht ersichtlich.

Solche Richter braucht das Land!
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: pinguin am 01. November 2017, 22:46
stimmt doch – oder?!
?

-> BVerfG-Gesetz

Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/BJNR002430951.html#BJNR002430951BJNG000102305

Zitat
§ 31
(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
(2) In den Fällen des § 13 Nr. 6, 6a, 11, 12 und 14 hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft.[...]

Kommt also darauf an, was der Gesetzgeber festgelegt hat.
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: drboe am 02. November 2017, 08:45
@pinguin: in der Verfassungsbeschwerde befasste sich das BVerfG u. a. mit einer Entscheidung des BGH. Bekanntlich sind die Bundesgerichte die höchsten (Fach-)Gerichte, das BVerfG gehört nicht zum Instanzenzug. Folgerichtig bezieht sich die Aussage im Nichtannahmebeschluß auf die ordentlichen Bundesgerichte und deren Entscheidungen, nicht auf das BVerfG selbst.

Der Beschluß ist übrigens unter folgender URL verfügbar:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/05/rk20110516_2bvr123010.html

M. Boettcher
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: pinguin am 02. November 2017, 11:17
in der Verfassungsbeschwerde befasste sich das BVerfG u. a. mit einer Entscheidung des BGH. Bekanntlich sind die Bundesgerichte die höchsten (Fach-)Gerichte, das BVerfG gehört nicht zum Instanzenzug. Folgerichtig bezieht sich die Aussage im Nichtannahmebeschluß auf die ordentlichen Bundesgerichte und deren Entscheidungen, nicht auf das BVerfG selbst.
Ist mir schon klar, mir ging es darum, darauf hinzuweisen, daß es der Gesetzgeber ist, der eine Entscheidung eines Bundesgerichtes bspw. für verbindlich erklären kann.

Beim BVerfG, ob es nun zum Instanzenweg zählt oder nicht, ist diese Verbindlicherklärung ja erfolgt, wie zitiert. Deshalb wäre es ja möglich, daß es in jenen Gesetzen, auf deren Basis BGH und BVerwG errichtet worden sind, ebenfalls solche Passagen geben könnte?

Im Gerichtsverfassungsgesetz steht nämlich:
https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/BJNR005130950.html#BJNR005130950BJNG001000666
Zitat
§ 17a
(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden.[...]
Ganz allgemein für alle im Gesetz genannten Gerichtsformen, heißt also, daß eine Entscheidung eines höheren Gerichtes alle anderen im Instanzenweg bindet.

Es hat aus 2009 noch einen weiteren BGH-Beschluß IX ZR 90/06
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=832e4e28333a2a9c4f5c67d238bab696&client=13&nr=47474&pos=0&anz=1

Aus Rn. 3
Zitat
Insbesondere dann, wenn - wie im Streitfall - die im Ausgangsverfahren getroffene Entscheidung der Kontrolle einer anderen Gerichtsbarkeit als der Ziviljustiz untersteht, hat das Regressgericht bei der Beurteilung rechtlicher Streitfragen der jeweiligen höchstrichterlichen Rechtsprechung der Fachgerichtsbarkeit zu folgen, weil ihr bei der Rechtsfindung eine überragend wichtige praktische Bedeutung zukommt (BGHZ 145, 256, 261 ff.; BGH, Urt. v. 22. Februar 2001 - IX ZR 293/99, WM 2001, 741, 744; Beschl. v. 4. März 2004 - IX ZR 180/02, FamRZ 2004, 779, 780).

Bezüglich der Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes steht ja auch noch irgendwo was geschrieben, war wohl auch schon Thema im Forum.
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: Bürger am 02. November 2017, 11:54
Bitte nicht verwechseln!
Im Gerichtsverfassungsgesetz steht nämlich:
https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/BJNR005130950.html#BJNR005130950BJNG001000666
Zitat
§ 17a
(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden.[...]
Ganz allgemein für alle im Gesetz genannten Gerichtsformen, heißt also, daß eine Entscheidung eines höheren Gerichtes alle anderen im Instanzenweg bindet.
Genau das besagt dieser Paragraf nicht...
...sondern er besagt lediglich, dass andere Gerichte an die Entscheidung eines Gerichts über die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs gebunden sind - nicht aber an irgendwelche inhaltlichen Entscheidungen eines anderen Gerichts.


Bitte aber die "Bindungswirkung" hier nicht weiter vertiefen, sondern aufgrund der Eigenständigkeit und Komplexität in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Betreff.
Vorher jedoch bitte ausgiebig per Suchfunktion (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) prüfen, ob nicht bereits ein geeigneter Thread besteht.
Hier bitte weiter eng am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: Philosoph am 03. November 2017, 12:35
Abschließend zur Bindewirkung:
Zitat
§ 31 BVerfGG
(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/31.html
-> Soweit das BVerfG schon Entscheidungen in bestimmten Bereichen gefällt hat, haben diese Bindewirkung, d.h. ein Gericht darf sich nicht einfach und unbegründet über diese Entscheidungen hinwegsetzen (das wäre Willkür, auch wenn ein Gericht eine eigene Rechtsauffassung vertreten darf).
 
Das heißt für uns: Das BVerfG hat schon Entscheidungen zur Zulässigkeit von nichtsteuerlichen Abgaben gefällt (Beschluss vom 25. Juni 2014, 1 BvR 668/10 u. 2104/10 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/06/rs20140625_1bvr066810.html)) und diese auch (selbstreferentiell) ausführlich begründet. Diese haben damit Bindewirkung - Gesetzgeber und Gerichte haben sich daran zu halten - tun sie aber natürlich nicht.
Das BVerfG hat auch schon Entscheidungen bzgl. der Befreiungstatbestände von finanziellen Härtefällen gefällt (Beschluss vom 09. November 2011, 1 BvR 665/10 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/11/rk20111109_1bvr066510.html) und Beschluss vom 30. November 2011, 1 BvR 3269/08 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/11/rk20111130_1bvr326908.html)). Diese Entscheidungen haben ebenfalls Bindewirkung, was heißt, daß die Härtefallbefreiung des RBStV nur dann verfassungskonform ist, wenn sie verfassungskonform ausgelegt werden kann, d.h. alle Personen, die finanzielle Härtefälle sind, einen Anspruch auf Befreiung haben (Rentner, Studenten, Wohngeldempfänger, Geringverdiener etc.). Hält sich natürlich auch kaum ein Gericht dran...

Letzte Anmerkung: Man kann hier sehr gut sehen, wie unser Rechtssystem funktioniert: Der Mächte kriegt Recht - außer ein Richter hat noch Anstand und Berufsehre und spricht tatsächlich mal Recht.
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: pinguin am 03. November 2017, 13:55
@Philosoph

Jedes Gesetz ist nur dann und nur solange verfassungskonform, wie es verfassungsgemäß angewendet wird.

Nicht ohne Grund ist kein nationales Gesetz unmittelbar gültig, sondern "nur" das jeweilige Grundrecht a la "Grundgesetz", Landesverfassung", etc.

Selbst EU-Recht, welches in Form der Verordnung ja unmittelbar gültig ist, entbindet eine Region eines EU-Mitgliedslandes nicht davon, das eigene regionale Grundrecht in Übereinstimmung zur Grundrechte-Rangordnung prioritär einzuhalten.

Das europäische Grundrecht in Form der Charta der Grundrechte der Europäischen Union kollidiert nicht mit den nationalen Grundrechten, wie sie in den dt. Dokumenten a la Grundgesetz und Landesverfassung fixiert worden sind; in weiten Teilen gewährt das europäische Grundrecht sogar einen größeren Schutz; siehe Art. 10 der EMRK wie auch Art. 11 der Charta zur Informations- und Meinungsfreiheit ohne behördliche Einwirkung.

Da die Entscheidungen des BVerfG Bindungswirkung haben, muß jedes nationale Gesetz in Übereinstimmung zur EMRK angewendet werden.

Die EMRK wiederum, die kein EU-Recht ist, bindet 47 europäische Länder, incl. Türkei und wohl auch Russland; ob die EU selbst die EMRK bereits ratifiziert hat, ist mir derzeit nicht bekannt.

Man kann also sagen:

EMRK -> Charta -> Grundgesetz -> Landesverfassung

In dieser Reihenfolge ist die Einhaltung der Grundrechte vorgegeben, wobei das höhere Grundrecht, das niedere überlagert, wenn es dem höheren entgegensteht.

Sofern dem Verbraucher gegenüber Zwang angewendet wird, sind die Rundfunkverträge deshalb und in diesem Punkte allesamt Makulatur.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte wieder zurück zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
und insbesondere die Informationen aus dem Einstiegsbeitrag zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: Dr. Zorn am 23. November 2017, 10:09
Dem einen oder anderen von euch ist bekannt, dass seit einem Jahr meine Revision beim BverwG in Sache Behinderte und Rundfunkbeitrag anhängig ist. Da ich mich intensiv mit der Thematik auseinander gesetzt habe würde ich gerne die betroffene Familie argumentativ in ihrer Sache unterstützen. Wenn die „betroffene Familie“ zufällig hier mit liest, oder jemand die Mailadresse bekannt ist, bitte ich mir dies per PM zu schicken.

Ist jemand bekannt, ob inzwischen eine Entscheidung über den Befangenheitsantrag ergangen ist.
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: Markus KA am 23. November 2017, 10:18
Zu Fragen und Unterstützung der betroffenen Familie bitte sich an René wenden.

Ist jemand bekannt, ob inzwischen eine Entscheidung über den Befangenheitsantrag ergangen ist.

Möglicherweise weitere Informationen hierzu :
Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25322.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25322.msg160155.html#msg160155
Titel: Re: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
Beitrag von: Bürger am 17. März 2018, 21:08
Ist jemand bekannt, ob inzwischen eine Entscheidung über den Befangenheitsantrag ergangen ist.

Siehe nunmehr aus aktuellem Anlass ;)

Befangenheitsantrag von SWR-Eicher gg. Richter Sprißler (LG Tüb.) abgelehnt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26825.0.html

Dies aber bitte nicht hier, sondern dort weiter vertiefen.
Hier im Thread bitte ausschließlich, eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
und u.a. den im Einstiegsbeitrag erwähnten Befangenheitsantrag selbst sowie den Umgang des SWR mit Behinderten zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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