gez-boykott.de::Forum

Aktuelles => Pressemeldungen Verhandlung BVerfG 05/18 => Thema gestartet von: Bürger am 25. Juni 2018, 12:49

Titel: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: Bürger am 25. Juni 2018, 12:49
Hinweis > siehe nunmehr offizielle Terminsankündigung durch das BVerfG unter
Urteilsverkündung 18. Juli 2018 10.00 Uhr - BVerfG Pressemitteilung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27954.0.html


----------

medienkorrespondenz, 24.06.2018
Bundesverfassungsgericht verkündet
Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18. Juli


24.06.2018 • Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wird sein Urteil zu den Verfassungsbeschwerden gegen den allgemeinen Rundfunkbeitrag zur Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio am 18. Juli verkünden. Das erklärte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) am 22. Juni in Köln. Sie äußerte sich im Rahmen des vom Deutschlandfunk veranstalteten „Kölner Forums für Journalismuskritik“ bei einer Diskussionsrunde zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Am 16. Mai hatte der Erste Senat des BVerfG zu insgesamt vier Verfassungsbeschwerden gegen den Rundfunkbeitrag eine mündliche Verhandlung abgehalten, in der Vertreter der Bundesländer und der öffentlich-rechtlichen Sender den Rundfunkbeitrag verteidigt haben (vgl. MK-Meldung).

Zitat
[...] Dass die Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts nun für den 18. Juli und damit bereits zwei Monate nach der mündlichen Verhandlung angesetzt ist, dürfte auf einen besonderen Umstand zurückzuführen sein. Offenbar soll so sichergestellt werden, dass Ferdinand Kirchhof als vorsitzender Richter des Ersten Senats das Urteil zum Rundfunkbeitrag noch verkünden kann, bevor er in den Ruhestand tritt. Am 21. Juni wurde Kirchhof, der auch Vizepräsident des Gerichts ist, 68 Jahre alt. Damit erreichte er die Altersgrenze für Richter am Bundesverfassungsgericht und müsste nach den gesetzlichen Vorschriften Ende Juni in den Ruhestand treten. Da für ihn von der Politik bislang jedoch kein Nachfolger gewählt wurde, bleibt er so lange im Amt, bis sein Nachfolger ernannt wurde. [...]

weiterlesen unter
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/bundesverfassungsgericht-verkuendet-urteil-zum-rundfunkbeitrag-am-18nbspjuli.html


Weitere Infos siehe u.a. unter
[Links folgen]
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: muuhhhlli am 25. Juni 2018, 13:04
Es ist ja schon bedenklich sowas von Landesregierungen erfahren zu dürfen. Geht denn der politische Kuhhandel weiter?

Keine Pressemeldung beim Bundesverfassungsgericht dazu. Auch keine Meldung unter den Terminen zu finden.
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: Tereza am 25. Juni 2018, 13:09
Hatte ich schon gleich nach lesen der Überschrift gedacht:
Zitat
Dass die Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts nun für den 18. Juli …
Offenbar soll so sichergestellt werden, dass Richter Ferdinand Kirchhof als Vorsitzender des Ersten Senats das Urteil zum Rundfunkbeitrag noch verkünden kann, bevor er in den Ruhestand tritt.

Zitat
Zuständig für die Wahl von Kirchhofs Nachfolger ist der Deutsche Bundestag in Berlin. Dort ist für die Wahl eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig, über die die Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD nicht verfügt. Nur mit Stimmen aus der Opposition, etwa von den Grünen zusammen mit der FDP, lässt sich eine solche Zwei-Drittel-Mehrheit erreichen.

„Opposition 1“: GRÜNE
„Opposition 2“: FDP
Aha
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: Blackhand am 25. Juni 2018, 13:16
Bin mal gespannt.

Aber war das letzte Urteil nicht auch schon ein fauler Kompromiss? Statt 1/3 halt nun 1/4 Politiker in Aufsichtsräten/Gremien whatever, obwohl 0 selbstverständlich sein sollte, wenn man mit Unabhängigkeit, vor allem von der Politik, hausieren geht?
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: ohmanoman am 25. Juni 2018, 13:35
Nach dem 18 Juli werden die Bürgerinnen (außer Frau Freitag SPD) und Bürger buchstäblich, wie seit je her,
in die Röhre gucken!
Frau Raab hat bei der Urteilsfindung bestimmt mitgewirkt!?? Zu den öffR und den Gerichten besteht ja immer ein heißer Draht (wo nicht nur Music durch geht, ala Kölle!

ohmanoman
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: Peli am 25. Juni 2018, 13:51
Hmmm, wenn die Sache dann für uns vor dem BVerfG daneben geht, sollten vielleicht doch mal einige darüber nachdenken, wie man in diesem Land den immer weiter ausufernden ÖRR in die Schranken verweist! Und da gibt es in Deutschland tatsächlich nur eine einzige Partei - wenn sie sich an ihre Aussagen aus der Vergangenheit auch in der Zukunft hält -.

Die AfD wird verteufelt, aber ein gigantischer ÖRR, der wie ein Tumor immer weiter wächst, seine Macht und seine Finanzen immer weiter ausbaut und mit Staatshilfe massiv gegen seine eigenen Bürger vorgeht ist dagegen harmlos?

LG Peli
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: Dauercamper am 25. Juni 2018, 14:10
Es wäre schon mal ein Anfang, wenn man den Protest dahin trägt, wo er hingehört: vor die Sendeanstalten!
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: Peli am 25. Juni 2018, 14:19
Protest vor die Sendeanstalten? Dies wird nie passieren! Warum? Weil ein Großteil der Bürger immer noch nicht verstanden hat, dass nicht der Beitragsservice sondern die Landesrundfunkanstalten, und damit eng verbunden, die Landesparlamente dahinter stecken. Dieser Weg um eine Ecke ist leider schon zu kompliziert! Der Beitragsservice wurde absichtlich ins Leben gerufen, als Schutzschild und Ablenkung! So schnell fällt diese Tarnung nicht. Sie ist simpel, aber effektiv!

Es geht, wenn uns das BVerfG im Stich lässt, in Deutschland NUR noch über das Wahlkreuzchen.

LG Peli


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier wie überall im Forum nicht von einer themenabschweifenden Nebenbemerkung zur nächsten themenabschweifenden Nebenbemerkung, parteipolitischen Diskussionen, Spekulationen etc. abdriften, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018
und die diesbezüglichen Aussagen des im Einstiegsbeitrag verlinkten Artikel zum Gegenstand hat.
Es muss auch nicht unbedingt immer alles kommentiert werden... ;)
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: sonne2016 am 25. Juni 2018, 14:55
Ich vermute, dass das Urteil im Sinne der Rundfunkanstalten ausfallen wird. Da können wir uns noch sehr lange gegen den Rundfunkbeitrag wehren, klagen, uns mit ellenlangen Texten versuchen die Realität schön zu reden. Nichts wird passieren. Das System, das dahinter steckt, ist einfach zu mächtig und nicht zuletzt omnipräsent. Frust und Resignation machen sich immer breiter, man hat irgendwie auch keine Lust mehr, sich mit diesem Unrechtssystem und dessen Helfershelfern zu beschäftigen.


Edit "Bürger" letztmaliger Hinweis @alle:
Bitte hier wie überall im Forum nicht von einer themenabschweifenden Nebenbemerkung zur nächsten themenabschweifenden Nebenbemerkung, parteipolitischen Diskussionen, Spekulationen etc. abdriften, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018
und die diesbezüglichen Aussagen des im Einstiegsbeitrag verlinkten Artikel zum Gegenstand hat.
Es muss auch nicht unbedingt immer alles kommentiert werden... ;)
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: Frühlingserwachen am 25. Juni 2018, 15:15
Nach Anruf bei Herrn Stadler BVerfG wegen des 18. Juli fiel der aus allen Wolken.
Er weiß nichts von diesem Termin, und wo ich das her wüsste. Er hätte keine Beauftragung der Pressestelle, einen Urteilsverkündungstermin bekannt zu geben, und somit kann auch noch keine Platzreservierung entgegen genommen werden.
Er würde sich jetzt sofort bezüglich der Sache informieren.
Na warten wir mal, was bei rauskommt.

Edit "Bürger":
...auf die Quelle Raab/ Medienkorrespondenz hingewiesen? ;)
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: muuhhhlli am 25. Juni 2018, 15:23
Nach Anruf bei Herrn Stadler BverfG wegen des 18. Juli fiel der aus allen Wolken.
Er weiß nichts von diesem Termin, und wo ich das her wüßte. ...... Na warten wir mal, was bei rauskommt.
Als ich die Meldung hier gelesen habe bin ich sofort auf die Internetseite des BVerfG. Dort ist keine Bekanntgabe zu finden.
Man kann nur den Kopf schütteln, zu mehr will ich mich dazu nicht zu äußern.
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: sonne2016 am 25. Juni 2018, 15:28
Heike Raab muss sich wohl verplappert haben. Dass Herr Stadler nichts von diesem Termin weiß, spricht eigentlich Bände für das, was sich hinter den Kulissen abspielt(e).
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: Frühlingserwachen am 25. Juni 2018, 15:32
Zitat
Edit "Bürger":
...auf die Quelle Raab/ Medienkorrespondenz hingewiesen?

Ja, hab ich. Herr Stadler hat nichts davon gehört, und gelesen.
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: Dauercamper am 25. Juni 2018, 15:33
nanu ?

Fake-News beim ÖRR  :o
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: Bürger am 25. Juni 2018, 15:40
Nein, es wird sich wohl nicht um "Fake-News beim ÖRR" handeln.

Es wäre nicht ausgeschlossen, dass die Verfahrensbeteiligten einschl. Raab & Co. eine Vorabinformation/ Absichtserklärung des BVerfG erhalten haben, welche Frau Raab nun "ausgeplaudert" hat. Mit welchem Wortlaut genau, ist wohl nicht bekannt. Vielleicht hat "medienkorrespondenz" dies auch nur wie bei der "stillen Post" weitergegeben als vermeintlich verbindliche Info... ;)

Darüber weiter zu spekulieren haben wir aber weder Zeit noch Energie und bitten daher, sich insoweit mit Kommentaren zurückzuhalten, bis genaueres bekannt ist.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: Viktor7 am 25. Juni 2018, 15:44
[...] Das erklärte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) am 22. Juni in Köln [...]

weiterlesen unter
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/bundesverfassungsgericht-verkuendet-urteil-zum-rundfunkbeitrag-am-18nbspjuli.html

Wer fragt Fr. Heike Raab (SPD) - wie sie dazu kommt, den Sprecher des unabhängigen BVerfG zu spielen und deren mögliche Termine bekannt zu geben?
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: Frühlingserwachen am 25. Juni 2018, 15:53
Weiß Frau Raab schon mehr über die Entscheidung, und hat in Folge der für sie positiven Konsequenzen und daraus resultierender Emotionen voll Freude geplappert. ::)
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: Frühlingserwachen am 25. Juni 2018, 15:59
Herrn Stadler wurde über den Besucherdienst die Raabsche Aussage mitgeteilt.

Es kam gerade folgende Antwort:

Zitat
Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für den Hinweis!

Dennoch  hat der zuständige Erste Senat  noch keinen Termin zur Verkündung einer Entscheidung in den Verfahren zum Rundfunkbeitrag anberaumt, weshalb derzeit auch noch keine Zuhöreranmeldungen entgegen genommen werden können.

Die Verfahrensbeteiligten haben auch noch keine entsprechende Ladung erhalten.


Mit freundlichen Grüßen

Stadtler
Oberamtsrat

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Telefon 0721 9101-400
Telefax 0721 9101-461
Email: besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de
Homepage: http://www.bundesverfassungsgericht.de

Also, abwarten.
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: Dauercamper am 25. Juni 2018, 16:10
Es wäre nicht ausgeschlossen, dass die Verfahrensbeteiligten einschl. Raab & Co. eine Vorabinformation/ Absichtserklärung des BVerfG erhalten haben [...]
nope

BverfG
Zitat
Die Verfahrensbeteiligten haben auch noch keine entsprechende Ladung erhalten.
;)

Das konkrete Datum muss sie woanders her haben. Die Begründung ist "charmant" :D


Edit "Bürger":
Bitte beachten - eine "Vorabinformation/ Absichtserklärung" ist auch keine "Ladung" ;)
Wie "konkret" das Datum von Frau Raab benannt oder durch "medienkorrespondenz" als "konkret" formuliert wurde, ist ebenfalls nicht bekannt.
Letzmaliger Hinweis, hier nicht weiter zu spekulieren, sondern bitte konkrete Erkenntnisse abwarten.
Danke für die nunmehrige konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: boykott2015 am 25. Juni 2018, 18:09
Originalquelle:

4. Kölner Forum für Journalismuskritik
Über Gebühr gut?
Diskussion über die Zukunft der öffentlich-rechtlichen Medien
22. Juni 2018

http://www.deutschlandfunk.de/4-koelner-forum-fuer-journalismuskritik-ueber-gebuehr-gut.2852.de.html?dram:article_id=421022
mp3 (ab Minute 10) https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2018/06/22/forum_journalismuskritik_2018_ueber_gebuehr_gut_dlf_20180622_1130_e9368d46.mp3
Zitat
Wir haben in Deutschland einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk und wir müssen beim Bundesverfassungsgericht gerade mal wieder für die Verfassungsgemäßheit des Beitrags gute Argumente finden. Haben wir gefunden. Die Urteilsverkündung wird am 18-ten Juli sein. Aber wir müssen auch dafür Sorge tragen, dass er sich zeitgemäß weiterentwickeln kann [...]

Urteil steht also jetzt schon fest: Argumente für Beitrag wurden gefunden.


Edit "Bürger":
Danke für den Fund. Es bleibt dennoch weiterhin fraglich, ob die (vermeintlich) "guten Argumente" das BVerfG auch überzeugen konnten... ;)
Darüber braucht und soll hier jedoch weiterhin nicht spekuliert werden, da dies müßig ist und sich spätestens am (tatsächlichen) Verkündungstag klärt.
Danke für die weitere konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: faust am 25. Juni 2018, 18:36
... erstens: Seit wann hat denn die SPD wieder Bezug zur Wirklichkeit  (#) ?

Zweitens: Logisch, dass man das Urteil in der Staatskanzlei RLP kennt - irgendwo muss es ja Korrektur  :police: gelesen werden ...
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: Dauercamper am 25. Juni 2018, 18:37
so langsam bekommt das ein "Geschmäckle"

erst wird vom BverfG die Urteilsverkündung auf Ende des Jahres fixiert und 2 Verhandlungstage terminiert
aus dem Gutachten von @koblenzer wird fast nichts verlesen(und das war DYNAMIT).
Nach 1 Verhandlungstag wird die mündliche Verhandlung überraschend beendet
Der EuGH hatte inzwischen nicht nur die Richtervorlage des LG Tübingen angenommen, sondern auch eine Terminierung für den 4. Juli festgelegt, mit Urteilsverkündung Ende des Jahres

In der mündlichen Verhandlung wurde nicht EINMAL über das Zustandekommen des 15. RäStV diskutiert, sondern nur über andere Möglichkeiten der Erhebung fabuliert.

Und jetzt soll PLÖTZLICH das Alter von Kirchhof der Grund sein für die Eile....
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: wolfsrex am 25. Juni 2018, 18:48
Von meiner Seite dazu eine strategische Überlegung:

Ich würde das Thema hier dicht machen und auf nicht sichtbar setzen, damit die Geschichte nicht in der größeren Öffentlichkeit bekannt wird. Wenn dann urplötzlich und zufällig das Urteil am 18.07. kommt, würde ich den Thread wieder auspacken. Dann wäre klar wie der Hase läuft. Anderfalls verlegen die wegen uns noch das Datum, um den Schein zu wahren ;)
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: muuhhhlli am 25. Juni 2018, 19:11
Wenn in einer Podiumsdiskussion sowas veröffentlicht wird, dann darf das jetzt nicht unter dem Tisch versteckt werden.
Auch jetzt nicht, es muss an die Öffentlichkeit die Medien. Es ist doch ganz klar, dass hier eine politische Abstimmung über die Gerichte stattgefunden haben muss.

Ich empfehle jedem mal dieses Urteil des VG Freiburg vom 24.05.2018 zu lesen. Das hat doch nichts mehr mit Klagebegründung zu tun.
Der Rundfunkbeitrag erfüllte immer - gleichgültig welcher Grund alle Rechtsansprüche.
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Verwaltungsgerichte&Art=en&sid=04eaea8e122135dd254196cb000e5ff9&nr=24322&pos=0&anz=138 (http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Verwaltungsgerichte&Art=en&sid=04eaea8e122135dd254196cb000e5ff9&nr=24322&pos=0&anz=138)

Ich sage ganz klar, ob Merkel beim Kirchentag oder Kirchhof bei der Anhörung am 16.05.2018 die führen uns hinters Licht und Lügen uns alle an. Es ist alles ein absprochenes Spiel, abgesprochene Lügen. Deshalb muss der Druck weiter aufgebaut werden auf allen Ebenen.


Edit "DumbTV": @alle
Das Urteil vom VG Freiburg hier nicht weiter vertiefen, sondern ggf. einen neuen Thread dafür eröffnen.
Bitte hier eng und zielgerichtet am eigentlichen Kernthema dieses Threads bleiben, welches da lautet:
Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: Blitzbirne am 25. Juni 2018, 19:18
Wäre es jetzt nicht angebracht, die noch erreichbaren Medien zu informieren? Evtl. ausländische Redaktionen, die sich noch kritisch mit dem RB auseinandersetzen?
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: Dauercamper am 25. Juni 2018, 19:27
Ich empfehle jedem mal dieses Urteil des VG Freiburg vom 24.05.2018 zu lesen. Das hat doch nichts mehr mit Klagebegründung zu tun.
Das zieht mir doch echt die Socken aus  :o
Das ist dreist gelogen:

Zitat
49

Eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG ergibt sich auch nicht aus der Möglichkeit des Empfangs von Rundfunkangeboten des Beklagten im Ausland, denn für den hierin liegenden Vorteil könnten im Ausland lebende Personen naturgemäß schon gar nicht herangezogen werden, weil sie nicht im räumlichen Geltungsbereich der deutschen landesgesetzlichen Beitragsgesetzgebung leben. Die Finanzierung auch des im Ausland (über Funkwellen bzw. Internet) zu empfangenden Programmangebots des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den Rundfunkbeitrag ist durch die verfassungsrechtliche Bestands- und Entwicklungsgarantie der Rundfunkanstalten gerechtfertigt, die auch bezüglich dieses Angebote eine die Programmfreiheit wahrende Finanzierung über einen als Vorzugslast ausgestalteten Beitrag erfordert (vgl. insb. BVerwG, U. v. 18.3.2016, a.a.O., juris, Rn. 22 und U. v. 15.6.2016, a.a.O., juris, Rn. 23). Die beitragspflichtigen Inhaber einer Wohnung im Inland werden gegenüber den Inhabern von Wohnungen im angrenzenden Ausland, die dort ebenfalls das Rundfunk empfangen können, aber keinen Rundfunkbeitrag leisten müssen, nicht ungleich behandelt (Art. 3 Abs. 1 GG) bzw. diskriminiert (vgl. Art. 18 AEUV), da diese vom Landesgesetzgeber schon gar nicht „behandelt“, nämlich zum Beitrag herangezogen und damit auch nicht „ungleich behandelt“ werden können und – selbst wenn darin eine Ungleichbehandlung läge – diese nicht an die Staatsangehörigkeit anknüpft, sondern an das Innehaben der Wohnung im Bundesgebiet, so dass auch keine Inländerdiskriminierung vorliegt, wofür im Übrigen schon der grenzüberschreitende Bezug fehlen würde (vgl. Streinz, Europarecht, 10. Aufl. 2016, Rn. 847).

1.) Lüge

Deutsche Sender werden im Ausland oft eingespeist (in den Niederlanden: ARD, ZDF, SAT1, RTL, WDR, SWR
-> war bei meiner Anmeldung im Jahr 2000 so !

2.) Lüge

Dafür wird auch anteilsmäßig bezahlt (die Summe kennen die Sender genau!)

3.) Lüge

und natürlich ist es eine Diskriminierung, nicht wegen der Nationalität, sondern dem gewählten Wohnsitz !

Das waren Teile aus @koblenzers Gutachten, die NATÜRLICH keine Rolle spielten, in der mündlichen Verhandlung !
 >:(



Edit "DumbTV": @alle
Das Urteil vom VG Freiburg hier nicht weiter vertiefen, sondern ggf. einen neuen Thread dafür eröffnen.
Bitte hier eng und zielgerichtet am eigentlichen Kernthema dieses Threads bleiben, welches da lautet:
Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: Frühlingserwachen am 25. Juni 2018, 19:32
Ich würde das Thema hier dicht machen und auf nicht sichtbar setzen, damit die Geschichte nicht in der größeren Öffentlichkeit bekannt wird.

@wolfsrex, bitte was für eine größere Öffentlichkeit ?
Hier liest eine verschwindend kleine Öffentlichkeit mit. Wenn hier eine größere Öffentlichkeit wirklich Interesse hätte, und auch mitlesen würde, und entsprechend den Rundfunkbeitrag boykottiert hätte, wäre das ganze Thema schon erledigt. Das ist doch genau das Problem. Bei der großen Masse wird kassiert, und sie lässt es sich gefallen. Deswegen kann ich auch nicht nachvollziehen, warum mit dem Terminthema eine Geheimniskrämerei gemacht werden soll. Ganz im Gegenteil, die Leute müssen es sofort erfahren, und motiviert werden, jetzt die RF-Zahlungen einzustellen. Infostände in 50 Städten und tausende von Menschen darauf ansprechen, nur so wird es in der größeren Öffentlichkeit bekannt.
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: wolfsrex am 25. Juni 2018, 20:49
@Frühlingserwachen: Du hast natürlich Recht, dass die Debatte generell noch stärker in die Öffentlichkeit getragen werden muss - gar keine Frage.

Mir ging es eher darum, dass die hier (wahrscheinlich) mitlesenden Rundfunkanstalten, Staatskanzleien, Gerichte usw. diesen Fauxpas der SPD-Dame ganz leicht korrigieren können, indem sie einen anderen Termin ansetzen, nur weil sie von unserer Diskussion erfahren haben. Dann wäre unsere Aufregung hier völlg umsonst und der "Skandal" nicht nachweisbar.

VG
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: faust am 25. Juni 2018, 21:08
... der Skandal, Wölfchen, ist ein ganz anderer:

Die Wortwahl der Dame mag einfach nur unglücklich (#) gewesen sein - aber sie impliziert eben leider auch, dass es Absprachen bzw. Einflussnahmen hinsichtlich des Resultats gegeben haben könnte (... das Wissen um das Datum ist verglichen damit pillepalle. ).

DAS kann so nicht stehenbleiben - DAS ist ein klarer Fall für unabhängigen  >:D Journalismus  (#) - da wird wohl der kampferprobte Markus Kompa nochmal den Gaul satteln müssen ...
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: tokiomotel am 25. Juni 2018, 21:30
Damit wird das Urteil umso interessanter, denn es wird von einer Marionette verkündet. Nicht mal den Termin der Verkündung darf es selbst bestimmen. Ich ahne daher inhaltlich Schlimmes voraus.. :'(
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: Kurt am 25. Juni 2018, 22:11
Sichert lieber mal diese Seite mannigfach:  8)

https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/bundesverfassungsgericht-verkuendet-urteil-zum-rundfunkbeitrag-am-18nbspjuli.html

Edit "Bürger":
Sicherungsabbild u.a. unter
http://archive.is/Hr3x1
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: Viktor7 am 25. Juni 2018, 22:29
Ich nehme an, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Wahrheit gesagt. Sehr wahrscheinlich wurde jemand anderes als die Verfahrensbeteiligten unterrichtet oder der Beschlusstermin wurde ohne Ladung jemandem mitgeteilt. So ist die Nachricht des BVerfG (Herr Stadtler) plausibel.

Die SPD Dame, Fr. Heike Raab hat wohl von dem Termin erfahren und konnte ihre Zunge nicht zügeln.

Mit der plumpen Behauptung: der finanziell aufgedrängte ö.-r. Rundfunk komme der gesamten Gesellschaft zugute, verhöhnt sie alle Nichtnutzer dieser Option, weil sie diese zahlreiche Gruppe zu den Nutzern dazurechnet.
Anscheinend hat sie wenig Ahnung vom Grundgesetz Art. 3. Abs. 1: ungleiche Sachverhalte müssen ungleich behandelt werden.

Die finanzielle Gleichbehandlung der Nichtnutzer sowie der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer und der Nutzer des ö.-r. Rundfunks verstößt gegen den Artikel 3 Abs.1 GG.

Dazu das Bundesverfassungsgericht:
Zitat
Werden Beiträge erhoben, verlangt der Art. 3 Abs. 1 GG, dass eine Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll.
Quelle: 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, Beschluss vom 25. Juni 2014 , RZ 51

- Wie hat hier der Gesetzgeber differenziert?
Er hat er gar nicht differenziert. Seit dem 1.1.2013 wird die Allgemeinheit bebeitragt.

- Wo sind die nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils?
Die gibt es schlicht nicht.

- Wo ist der besondere Vorteil für die Nichtnutzer des Rundfunks?
Den gibt es nicht, es gibt höchstes nur die finanzielle Nötigung und Belästigung.

Das Prinzip des Zwangs und der Nötigung ist bei dem Zwangsrundfunkbeitrag und der Zwangsehe gleich, auch wenn die Zwangsehe deutlich größeres Unrecht darstellt. Die Beachtung des Willens und der Zustimmung ist ein Zeichen der Freiheit, der unausweichliche Zwang ist ein Zeichen der Unfreiheit.

Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.0.html


Edit "Bürger":
Hier bitte keine Vertiefung von Einzel-Themen, sondern bitte ausschließlich und ohne weitere Spekulationen zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Danke für das Verständnis, entsprechende Selbstdisziplin und konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: Kurt am 26. Juni 2018, 08:12
Und auch hier wieder: zeigt euch - macht Arbeit:


Beispielbrief:

Zitat
email:  besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
wie ich einer Erklärung der rheinland-pfälzischen Medienstaatssekretärin Heike Raab entnehmen kann findet die Urteilsverkündung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ am Mittwoch, 18. Juli 2018 statt; ich möchte an der Urteilsverkündung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ teilnehmen.
 
Zitat:
Zitat
24.06.2018 • Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wird sein Urteil zu den Verfassungsbeschwerden gegen den allgemeinen Rundfunkbeitrag zur Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio am 18. Juli verkünden. Das erklärte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) am 22. Juni in Köln. Sie äußerte sich im Rahmen des vom Deutschlandfunk veranstalteten „Kölner Forums für Journalismuskritik“ bei einer Diskussionsrunde zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Quelle:
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/bundesverfassungsgericht-verkuendet-urteil-zum-rundfunkbeitrag-am-18nbspjuli.html
 
Kurt Verweigerer
Nichtnutzerstr. 666
66666 Höllendorf
geb. 01.01.2018
Tel. 0711 929 0
 
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Verweigerer
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: unGEZahlt am 26. Juni 2018, 09:36
Heike Raab:
Zitat
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist für den gesellschaftlichen Diskurs in unserer Demokratie unverzichtbar. Deshalb muss er strukturell und finanziell gut aufgestellt sein...."
Quelle: Die Landesregierung Rheinland-Pfalz, 18.04.2018
https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/detail/News/rundfunk-muss-dort-sein-wo-menschen-sich-informieren/


Ferdinand Kirchhof:
Zitat
Hinter den einzelnen Aspekten der Verhandlung stehe "stets die Beurteilung der Notwendigkeit und Rechtfertigung einer Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Abgaben und seiner Rolle für die Meinungsbildung in Demokratie und Gesellschaft", betonte Verfassungsrichter Kirchhof.
Quelle: WELT, 16.05.2018
https://www.welt.de/newsticker/news1/article176403127/Verbraucher-Bundesverfassungsgericht-prueft-Zulaessigkeit-des-Rundfunkbeitrags.html



Ja, spekulieren müssen wir wirklich nicht.
Die wollen natürlich weiterhin > 8 000 000 000 € jährlich für die "Notwendig Unverzichtbaren" haben.
Offenbar wohl völlig egal wie...Die werden sich schon etwas aussuchen...
M. E. n. wird es so oder so ein verrückter, "unanfechtbarer Beschluss" werden.


Wir werden
Mitstreiter Robert und Ra. Bölck, Ra. Prof. Koblenzer & Mandanten
und Sixt + Rae. Dr. Jacobi u. Prof. Degenhart
auch beim sicher unabhängigeren EGMR Straßburg weiter unterstützen!

Markus

Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: noGez99 am 26. Juni 2018, 09:43
Auch vor dem BVerfG muss es noch eine (mindesten) zweite Runde geben.
z.B. das Grundrecht auf ungehinderte Information wurde noch nicht behandelt.
Warum wurde das ausgeklammert?
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: PersonX am 26. Juni 2018, 09:43
Man kann eine Entscheidung gegen einen Teil der Bevölkerung fällen aber die Frage bleibt, wie die weitere Umsetzung aussehen wird. Das blieb doch wohl offen am 22.06.2018 - und ehrlich, wer wird unter Verweis auf die Tatsachen ein Urteil anerkennen, welches klar und deutlich sichtbar dagegen aussehen wird?
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: Peli am 26. Juni 2018, 09:56
Warten wir mal ab, wie es ausgeht. Sollte es aber tatsächlich so sein, dass wir, die Bürger auch vor diesem Gericht nach Strich und Faden abgezockt und über den Löffeln barbiert werden, sollte man sich wirklich fragen, ob es immer noch Sinn macht, sich auf ein abgekartetes Spiel einzulassen. In Konsequenz gibt es dann real nur noch zwei Möglichkeiten Einfluss in eine andere Richtung zu nehmen: A. EUGH und B. Wahlkreuzchen - nur eine Partei möglich - ist so, es gibt da nix anderes -. Und nebenher kann man noch Bescheiden widersprechen und weiterklagen. Da muss man sich dann aber bewusst sein, dass nur um "Sand in das Getriebe bringen" geht. Es bringt nichts, wenn gezinkte Karten neu gemischt werden. Das Ergebnis ist für den ehrlichen Spieler am Tisch (der Bürger) immer dasselbe Ergebnis. Man muss daher den Spieltisch verlassen.

LG Peli
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: Haunted am 26. Juni 2018, 12:33
Gibt es vielleicht eine Möglichkeit, das Bundesverfassungsgericht vor dem kommenden Urteil anzuschreiben und mitzuteilen, dass Menschen, die ein Einkommen unter etwa 1100,- Euro befreit werden, sowie Rentner, die über 75 Jahre alt sind und deren Rente unter 1000,- Euro liegt.

Die Herren in Karlsruhe glauben wohl Götter zu sein!?

Stellt man diese nackt unter die Dusche, wie sehen sie dann aus?

Sollte ein Urteil zu Gunsten des ÖRR gefällt werden, so werde ich das Land verlassen, denn ich sehe keine andere Wahl.


Edit "Bürger":
Wegen fortdauernder, müßiger Spekulationen und allgemeiner Unmutsbekundungen, die über das eigentliche Kern-Thema hinausgehen, musste dieser Thread aus Kapazitäts- und Übersichtsgründen zwischenzeitlich geschlossen bleiben.
Da nunmehr neue Erkenntnisse vorliegen wie eine Antwort der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27921.msg176135.html#msg176135
sowie die Information, dass auch die anderen Beteiligten vorinformiert waren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27921.msg176198.html#msg176198
wurde der Thread wieder geöffnet.
Hier bitte ausschließlich - und ohne Spekulationen - weiter zum Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Zur diesbezüglichen Modifikation eines Mitschnitts des Dradios siehe und diskutiere bitte in gesondertem Thread unter
J.Paul (AfD): Fragwürdige Veränderung eines Tondokuments des „Deutschlandradio“
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28003.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: Bürger am 27. Juni 2018, 22:32
Aus aktuellem Anlass - zum Vergleich ;)

Von weiter oben:

Originalquelle:

4. Kölner Forum für Journalismuskritik
Über Gebühr gut?
Diskussion über die Zukunft der öffentlich-rechtlichen Medien
22. Juni 2018

http://www.deutschlandfunk.de/4-koelner-forum-fuer-journalismuskritik-ueber-gebuehr-gut.2852.de.html?dram:article_id=421022
mp3 (ab Minute 10) https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2018/06/22/forum_journalismuskritik_2018_ueber_gebuehr_gut_dlf_20180622_1130_e9368d46.mp3
Zitat
Wir haben in Deutschland einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk und wir müssen beim Bundesverfassungsgericht gerade mal wieder für die Verfassungsgemäßheit des Beitrags gute Argumente finden. Haben wir gefunden. Die Urteilsverkündung wird am 18-ten Juli sein. Aber wir müssen auch dafür Sorge tragen, dass er sich zeitgemäß weiterentwickeln kann [...]

und aktuell unter

Deutschlandradio, 27. Juni 2018, 19:15 Uhr
Über Gebühr gut? - Die Zukunft der öffentlich-rechtlichen Angebote
Autor: Bouhs, Daniel
http://www.deutschlandfunk.de/rundfunkbeitrag-die-zukunft-der-oeffentlich-rechtlichen.2011.de.html?dram:article_id=421347
Audio ~45min, Hören bis 03.01.2019, 18:15 Uhr - ab min ~7
https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2018/06/27/ueber_gebuehr_gut_die_zukunft_der_dlf_20180627_1915_93ad1a04.mp3
Zitat
Wir haben in Deutschland einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk und wir müssen beim Bundesverfassungsgericht gerade mal wieder für die Verfassungsgemäßheit des Beitrags gute Argumente finden. Haben wir gefunden. Die Urteilsverkündung wird am 18-ten Juli sein. Aber wir müssen auch dafür Sorge tragen, dass er sich zeitgemäß weiterentwickeln kann [...]

...man sollte sich von beiden Versionen mal ein paar Sicherungsabbilder machen ;)
"mit"...
https://web.archive.org/web/20180627203417/https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2018/06/22/forum_journalismuskritik_2018_ueber_gebuehr_gut_dlf_20180622_1130_e9368d46.mp3
...und "ohne"
https://web.archive.org/web/20180627203552/https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2018/06/27/ueber_gebuehr_gut_die_zukunft_der_dlf_20180627_1915_93ad1a04.mp3


Edit "Bürger:
Danke an user "boykott2015" für den (erneuten) Fund.
Wegen fortdauernder, müßiger Spekulationen und allgemeiner Unmutsbekundungen, die über das eigentliche Kern-Thema hinausgehen, musste dieser Thread aus Kapazitäts- und Übersichtsgründen zwischenzeitlich geschlossen bleiben.
Da nunmehr neue Erkenntnisse vorliegen wie eine Antwort der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27921.msg176135.html#msg176135
sowie die Information, dass auch die anderen Beteiligten vorinformiert waren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27921.msg176198.html#msg176198
wurde der Thread wieder geöffnet.
Hier bitte ausschließlich - und ohne Spekulationen - weiter zum Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Zur diesbezüglichen Modifikation eines Mitschnitts des Dradios siehe und diskutiere bitte in gesondertem Thread unter
J.Paul (AfD): Fragwürdige Veränderung eines Tondokuments des „Deutschlandradio“
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28003.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: unGEZahlt am 29. Juni 2018, 11:25
(Selbstverständlich will ich auf keinen Fall die Vorfreude trüben. Aber.)

Aber Vollständigkeitshalber:
Heike Raab (SPD) hatte ja bereits eine Woche vor dem BVerfG den "Termin" schon bekanntgegeben.
( Quelle: 4. Kölner Forum für Journalismuskritik, https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27921.msg175591.html#msg175591 )

Heike Raab am 22/6/18:
Zitat
"Wir ... müssen beim Bundesverfassungsgericht gerade mal wieder für die Verfassungsgemäßheit des Beitrags gute Argumente finden.
Haben wir gefunden. Die Urteilsverkündung wird am 18. Juli sein."

Da Heike Raab bereits das Datum korrekt "vorhergesagt" hatte,
scheint somit leider auch klar, dass es sich wahrscheinlich auch bewahrheiten wird,
dass wirklich am 18. Juli
"gute Argumente" für Verfassungsgemäßheit des Beitrags

"gefunden" werden.

Das hört sich, jedenfalls m. M. n., leider nach einer ganz klaren Ankündigung einer Rechtsbeugung an.

Markus


Edit: Etwas positives hat es dann doch. Der deutsche "Rechtsweg" ist ja dann beendet.
Und der unabhängigere, europäische Rechtsweg beginnt endlich!
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: Kurt am 29. Juni 2018, 11:48
Jetzt wurde doch tatsächlich das Audio-file beim Deutschlandfunk manipuliert.
Der Satz von Heike Raab:
Zitat
Die Urteilsverkündung wird am 18-ten Juli sein.
wurde herausgeschnitten!

Hier vom 22.06. MIT dem Satz - bei ca. Minute 10:50:
https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2018/06/22/forum_journalismuskritik_2018_ueber_gebuehr_gut_dlf_20180622_1130_e9368d46.mp3

und "neu" vom 27.06. - von der homepage des Deutschlandfunk "OHNE" - ab bei ca. Minute 7:15:
https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2018/06/27/ueber_gebuehr_gut_die_zukunft_der_dlf_20180627_1915_93ad1a04.mp3
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: Frühlingserwachen am 29. Juni 2018, 11:52
@ unGEZahlt

Am 4.7.18 ist der Termin am EuGH. Bis zum 18.7.18 sind es noch 14 Tage. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es in diesen 14 Tagen zwischen dem EuGH und dem BVerfG internen Austausch geben wird, von dem wir nie etwas erfahren werden.
Somit vermute ich, dass das BVerfG längst vom EuGH-Termin am 4.7.18 Bescheid wusste, und sich nach diesem Termin ausgerichtet hat.
Auf Grund dieser internen Besprechungen werden Maßgaben des EuGH mit in die Entscheidung am 18.7.18 mit einfließen.
Was die BVerfG-Richter Frau Raab mitgeteilt haben, wissen wir nicht. Und was Frau Raab vorschnell ausgeplappert hat, würde ich überhaupt nicht bewerten wollen.
Die Gesamt-Konstellation sieht eher positiv aus. Vielleicht gibt es doch noch ein Sommermärchen. ;)
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: Kurt am 29. Juni 2018, 11:53
Egal wie und was:
Ich finde es ein Unding dass die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (und wer noch???) am Freitag, den 22.06.2018 von einer Urteilsverkündung Kenntnis hatte - obwohl angeblich noch niemand etwas davon wusste oder verlauten ließ; siehe anhängende email.

Diese Sache gehört öffentlich gemacht und (politisch?) eskaliert!

Zitat
Gesendet: Dienstag, 26. Juni 2018 um 08:08 Uhr
Von: ***Kurt***
An: besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de
Betreff: Urteilsverkündung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ am Mittwoch, 18. Juli 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich einer Erklärung der rheinland-pfälzischen Medienstaatssekretärin Heike Raab entnehmen kann findet die Urteilsverkündung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ am Mittwoch, 18. Juli 2018 statt; ich möchte an der Urteilsverkündung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ teilnehmen.

Zitat:
24.06.2018 • Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wird sein Urteil zu den Verfassungsbeschwerden gegen den allgemeinen Rundfunkbeitrag zur Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio am 18. Juli verkünden. Das erklärte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) am 22. Juni in Köln. Sie äußerte sich im Rahmen des vom Deutschlandfunk veranstalteten „Kölner Forums für Journalismuskritik“ bei einer Diskussionsrunde zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Quelle: https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/bundesverfassungsgericht-verkuendet-urteil-zum-rundfunkbeitrag-am-18nbspjuli.html

Ich selbst bin auch Beschwerdeführer in Sachen „Rundfunkbeitrag“ mit dem Aktenzeichen 1 BvR 442/17 vom 20.02.2017

Kurt
geb. tt.mm.jjjj
Tel. 0nnnnnnnnn

Mit freundlichen Grüßen
Kurt

Zitat
Gesendet: Dienstag, 26. Juni 2018 um 08:35 Uhr
Von: "Stephan Stadtler" <besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de>
An: "***Kurt***
Betreff: Ihre Anmeldung

Bundesverfassungsgericht               Karlsruhe, den 26.6.2018

       - Pressestelle -

1270 E/2

Ihre e-mail vom 26.6.2018

Sehr geehrter Herr ***Kurt***,
 
der zuständige Erste Senat hat noch keinen Termin zur Verkündung einer Entscheidung in den Verfahren zum Rundfunkbeitrag anberaumt, weshalb derzeit auch noch keine Zuhöreranmeldungen entgegen genommen werden können. Die Verfahrensbeteiligten haben auch noch keine entsprechende Ladung erhalten. Die genannte Staatssekretärin wurde vom Bundesverfassungsgericht auch nicht beauftragt, einen Verkündungstermin bekannt zu geben. Üblicherweise gibt das Bundesverfassungsgericht seine Termine selbst an die Öffentlichkeit und lässt dies nicht durch Dritte bewerkstelligen.

Es wird daher anheimgestellt, die Pressemitteilungen des Bundesverfassungsgerichts zu verfolgen (http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/pressemitteilungen_node.html). Sowie der Verkündungstermin vom Senat anberaumt wird, wird hierzu zeitgleich eine entsprechende Pressemitteilung veröffentlicht.*  Sodann sollten Sie sich rasch entweder telefonisch oder per e-mail bei mir anmelden. Erfahrungsgemäß sind die Zuhörerplätze binnen weniger Tage vergeben.

Zur Anmeldung werden folgende Angaben benötigt: Vorname, Familienname, Geburtsdatum und eine Telefonnummer, unter der man tagsüber erreichbar ist.

Mit freundlichen Grüßen
Stadtler

Oberamtsrat
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Telefon 0721 9101-400
Telefax 0721 9101-461
Email: besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de
Homepage: http://www.bundesverfassungsgericht.de

* Die Pressemitteilung des BVerfG erfolgte heute, am Freitag, den 29.06.2018 - eine Woche nachdem die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Frau Raab (SPD) dies am Freitag, den 22.06.2018 (ver-)plapperte!



Edit "Bürger":
Thread befindet sich in Moderation und ist daher vorerst geschlossen.
Bitte beachten: Hr. Stadtler schreibt nicht, dass
"angeblich noch niemand etwas davon wusste oder verlauten ließ", sondern lediglich, dass die Beteiligten "noch keine entsprechende Ladung erhalten" haben.
Wie ich weiter vorn in diesem Thread bereits gepostet hatte
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27921.msg175579.html#msg175579
könnten durchaus Absichtserklärungen des BVerfG an die Beteiligten herangetragen worden sein, so dass alle Beteiligten prinzipiell über die Terminsabsicht informiert gewesen sein könnten. Dies wäre nicht suspekt.
Suspekt ist und bleibt hingegen vielmehr, dass Frau Raab eine solche Absichtserklärung selbst herausposaunt und dann noch vorgreiflich der Pressemitteilung des BVerfG im Wortlaut so, als ob es sich nicht um eine Absicht, sondern schon um eine Tatsache handele. Man hofft, dass sie sich dafür einen ordentlichen Rüffel einholt.

Wegen fortdauernder, müßiger Spekulationen und allgemeiner Unmutsbekundungen, die über das eigentliche Kern-Thema hinausgehen, musste dieser Thread aus Kapazitäts- und Übersichtsgründen zwischenzeitlich geschlossen bleiben.
Da nunmehr neue Erkenntnisse vorliegen wie eine Antwort der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27921.msg176135.html#msg176135
sowie die Information, dass auch die anderen Beteiligten vorinformiert waren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27921.msg176198.html#msg176198
wurde der Thread wieder geöffnet.

Hier bitte ausschließlich - und ohne Spekulationen - weiter zum Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Zur diesbezüglichen Modifikation eines Mitschnitts des Dradios siehe und diskutiere bitte in gesondertem Thread unter
J.Paul (AfD): Fragwürdige Veränderung eines Tondokuments des „Deutschlandradio“
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28003.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.



Hinweis > siehe nunmehr offizielle Terminsankündigung durch das BVerfG unter
Urteilsverkündung 18. Juli 2018 10.00 Uhr - BVerfG Pressemitteilung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27954.0.html
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: HÖRby am 30. Juni 2018, 11:06
Eine Anfrage zum Vortrag von St.-Sekr.-in Raab im Forum Journalismuskritik vom 22.06.'18 ist an die Geschäftsstelle Mainz gestellt:

Anfrage
Zitat
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Raab,

auf dem vierten Kölner Forum für Journalismuskritik am 22.Juni 2018 haben Sie in der zweiten Diskussionsrunde zur „Zukunft der öffentlich-rechtlichen Angebote“ Ihren Vortrag begonnen:

„(..). Wir haben in Deutschland einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und wir müssen beim Bundesverfassungsgericht gerade mal wieder für die Verfassungsgemäßheit des Beitrages gute Argumente finden, haben wir gefunden, die Urteilsverkündung wird am achtzehnten Juli sein. (..)"

Erste Frage:

Beim Bundesverfassungsgericht mit Verhandlung am 16. Mai dieses stand der „Vorteil des Rundfunks“ mehrmals zur Disposition. Prof. Dörr als Prozessbevollmächtigter der Länderregierungen hat in seinen Ausführungen gegen 14:30 den Vorteil des Rundfunks weiterhin und letztmalig nicht substantieren können, dazu Prof. Kirchhof an dieser Stelle:

„Ich höre Ihre Thesen, aber wo sind die Argumente?“

Wenn Sie jetzt „gute Argumente“ gefunden haben, dann haben Sie diese guten Argumente nicht in der öffenlichen Verhandlung am 16.Mai dieses Jahres gefunden:

Erklären Sie, woher und welche
„gute[n] Argumente zur Verfassungsgemäßheit des Beitrages“
jetzt plötzlich zu finden sind.


Zweite Frage:

Ein Termin zur Urteilsverkündung ist dem „Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ am Bundesverfassungsgericht bislang nicht bekannt. Folglich sind weder den Verfahrensbeteiligten Ladungen zugegangen noch Publikumsplätze zu vergeben. Folglich ist auch den Beteiligten kein Termin bekannt.

Erklären Sie, warum Sie in Ihrem Vortrag mit der

„Urteilsverkündung (..) am achtzehnten Juli“

bereits schlauer sind als diejenigen, welche mit der Verhandlung befasst sind.

Ich bitte Sie also, themabezogen zu einer Stellungnahme zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

Es steht wohl außer Frage, dass da was hintenrum gelaufen ist, hierzu:

Wer sind die Gutachter/Vertreter für ARD, ZDF & Co. im Verfahren vorm BVerfG?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25370

Jetzt wurde doch tatsächlich das Audio-file beim Deutschlandfunk manipuliert. [...]

Das sind mp3s zu zwei verschieden Sendeplätzen, so sollte es stimmen zu eben diesem Forum Journalismuskritik vom 22.06.'18:
mit    "18.07.'18" gesendet 22.06.'18 um 11:30 mit 81MB: dlf_20180622_1130_e9368d46.mp3
ohne "18.07.'18" gesendet 27.06.'18 um 19:15 mit 43MB: dlf_20180627_1915_93ad1a04.mp3

Aktuell ist eben detailierter als eine Woche später und der Beitrag vom 22.06.'18 ist auch nicht etwa gelöscht.


OT:
Raab war in dem Forum Journalismuskritik vom 22.06.'18 als Medienvertreterin anwesend, also RLP/Mainz - Organigramm RLP:
https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Staatskanzlei/Organigramm_Stk_21062018.pdf
Es hat also noch eine Geschäftsstelle in Berlin
https://landesvertretung.rlp.de/de/ueber-die-landesvertretung/kontakt/
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: Kurt am 30. Juni 2018, 11:24
Es sind zwei audio-files/ Mitschnitte zum gleichen Thema.
In file 1 ist der Satz von Heike Raab zu hören; in file 2 eben nicht (mehr).
Schlussfolgerung: herausgeschnitten; sprich: manipuliert.
Aufdrängende Frage: WARUM!?  8) >:D

Der Satz von Heike Raab:"Die Urteilsverkündung wird am 18-ten Juli sein." wurde im 2ten file herausgeschnitten:

hier vom 22.06. mit dem Raab'schen Satz - bei ca. Minute 10:50
file 1: https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2018/06/22/forum_journalismuskritik_2018_ueber_gebuehr_gut_dlf_20180622_1130_e9368d46.mp3

und "neu" vom 27.06. - von der homepage des Deutschlandfunk ohne den Raab'schen Satz - ab bei ca. Minute 7:15
file 2: https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2018/06/27/ueber_gebuehr_gut_die_zukunft_der_dlf_20180627_1915_93ad1a04.mp3

Gruß
Kurt


Edit "Bürger" - um zwischenzeitlich aufgekommene Spekulationen zu dämpfen:
Uns ist bekannt, dass mind. ein Beschwerdeführer ebenfalls von der Termins-Absicht unterrichtet war - und somit augenscheinlich alle gleichermaßen.
Suspekt ist und bleibt lediglich, weshalb Frau Raab sich dazu veranlasst sah, dies vorgreiflich der offiziellen Terminsankündigung durch das BVerfG herauszuposaunen.

Wegen fortdauernder, müßiger Spekulationen und allgemeiner Unmutsbekundungen, die über das eigentliche Kern-Thema hinausgehen, musste dieser Thread aus Kapazitäts- und Übersichtsgründen zwischenzeitlich geschlossen bleiben.
Da nunmehr neue Erkenntnisse vorliegen wie eine Antwort der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27921.msg176135.html#msg176135
sowie die Information, dass auch die anderen Beteiligten vorinformiert waren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27921.msg176198.html#msg176198
wurde der Thread wieder geöffnet.

Hier bitte ausschließlich - und ohne Spekulationen - weiter zum Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Zur diesbezüglichen Modifikation eines Mitschnitts des Dradios siehe und diskutiere bitte in gesondertem Thread unter
J.Paul (AfD): Fragwürdige Veränderung eines Tondokuments des „Deutschlandradio“
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28003.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.



Hinweis > siehe nunmehr offizielle Terminsankündigung durch das BVerfG unter
Urteilsverkündung 18. Juli 2018 10.00 Uhr - BVerfG Pressemitteilung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27954.0.html
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: dreamliner am 05. Juli 2018, 13:09
Zu diesem Thema könnte ein Nachbar folgende Antwort von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz bekommen haben...

Die Email an die Staatskanzlei könnte am 26.06.2018 versendet worden sein und die Antwort könnte am 29.06.2018 beim Nachbar angekommen sein. Am selben Tag (29.06.2018) gab es dann auch die Offizielle Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichtes.
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: Dauercamper am 05. Juli 2018, 13:51
aha

am 26. wurde die Staatskanzlei durch den Nachbarn informiert
am 27. wurde der Beitrag gefälscht
am 29. wurde der Termin vom BverfG offiziell verkündet

Auf die Antwort auf die Anfrage an die Staatskanzlei bin ich gespannt  :)
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: observer am 06. Juli 2018, 05:21
Interessante Antwort von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Die Frage ist nun wann wurden die Kläger über den Termin informiert?

Aus dem Schreiben geht nicht hervor, weshalb Frau Raab die Informationshoheit vom BVerfG missachtet?  Wenn die Terminierung noch nicht endgültig fixiert ist, weshalb nennt Frau Raab dennoch den Termin als fixes Datum?

Um es auf den Punkt zu bringen, dass Antwortschreiben entkräftet den Vorwurf der Klüngelei nicht!
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: Kurt am 06. Juli 2018, 11:22
Interessante Antwort von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Die Frage ist nun wann wurden die Kläger über den Termin informiert?

Prof. Dr. Koblenzer und RA Bölck haben am 20.06. durch das BVerfG von der Absicht der Urteilsverkündung am 18.07.2018 erfahren.

Gruß
Kurt


Edit "Bürger" - vorsorglicher nochmaliger Hinweis @alle:
Wegen fortdauernder, müßiger Spekulationen und allgemeiner Unmutsbekundungen, die über das eigentliche Kern-Thema hinausgehen, musste dieser Thread aus Kapazitäts- und Übersichtsgründen zwischenzeitlich geschlossen bleiben.
Da nunmehr neue Erkenntnisse vorliegen wie eine Antwort der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27921.msg176135.html#msg176135
sowie die Information, dass auch die anderen Beteiligten vorinformiert waren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27921.msg176198.html#msg176198
wurde der Thread wieder geöffnet.
Hier bitte ausschließlich - und ohne Spekulationen - weiter zum Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Zur diesbezüglichen Modifikation eines Mitschnitts des Dradios siehe und diskutiere bitte in gesondertem Thread unter
J.Paul (AfD): Fragwürdige Veränderung eines Tondokuments des „Deutschlandradio“
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28003.0.html
kl. Anfrage Rh.-Pfalz zu Ankünd. Urteilstermin + modifiziertem Tondokument
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28045.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.



Hinweis > siehe nunmehr offizielle Terminsankündigung durch das BVerfG unter
Urteilsverkündung 18. Juli 2018 10.00 Uhr - BVerfG Pressemitteilung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27954.0.html
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: unGEZahlt am 30. August 2018, 11:02
Ich weiß, es ist nun schon ein bisschen spät, nach dem "Urteil".
Noch mal eine Anm. zur Ära der korrupten Bundesverfassungsrichter.

:...öffentlich-rechtlicher Rundfunk... und seine Rolle für die Demokratie

Was kann denn alles so für eine Demokratie eine Rolle inne haben?
Menschen.
Menschen können eine Rolle für eine Demokratie inne haben. I. O.

Aber eine Nutzungsmöglichkeit?
Wie soll denn eine Nutzungsmöglichkeit eine Demokratie-Rolle besitzen?

Wenn der kleinere, unbedeutendere Bruder, Ferdinand Kirchhof eine Nutzungsmöglichkeit seines Gehirnes hat, aber diese Möglichkeit seiner Gehirnnutzung auslässt, dann kann sein Gehirn logischerweise auch keine Rolle für die Umwelt oder gar für eine Demokratie innehaben.

Das würde nur bei tatsächlich-praktischer Nutzung funktionieren!

Eine Demokratierolle kann doch nur bei tatsächlich-praktischer Nutzung unterstellt werden (?)
Wie soll eine Nutzungsmöglichkeit, die nicht tatsächlich-praktisch stattfindet, eine Rolle spielen?

Markus
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: Peli am 30. August 2018, 12:59
 @ungezahlt, Hallo Markus,

die Bundesverfassungsrichter wissen sehr genau, dass wir nicht in einer Demokratie leben und das sie selbst Teil einer/der Elitenherrschaft sind. Für die war und ist das Ganze, was sie von sich gegeben haben überhaupt kein Widerspruch. Was sich jetzt fundamental geändert hat ist, dass die Tarnkappe "Demokratie" nicht mehr aufrecht erhalten werden konnte. Aber deswegen werden die doch freiwillig nicht ihr Verhalten ändern! Warum sollten sie das aus ihrer eigenen Sicht tun, wenn sie zu den massiven Profiteuren des Ganzen gehören?

LG Peli


Edit "Bürger" @alle:
Bitte nicht jeden Thread für Allerweltsdiskussionen nutzen und von einer Nebenbemerkung zur nächsten hangeln, sondern bitte ausschließlich, eng und zielgerichet am jeweiligen Kern-Thema bleiben, welches hier lautet
mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
und den im Einstiegsbeitrag geschilderten Umstand der Äußerung von Frau Raab zum Gegenstand hat.
Wenn es nichts konstruktives zum Thema zu kommentieren gibt, dann muss auch nicht kommentiert werden.
Die Übersicht und Thementreue des Forum wird es danken.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: HÖRby am 22. Juli 2019, 22:07
Eine Anfrage zum Vortrag von St.-Sekr.-in Raab im Forum Journalismuskritik vom 22.06.'18 habe ich an die Geschäftsstelle Mainz gestellt:

Die Antwort liegt nun seit dem 10.07.'18 vor:

Ad Frage 1: "(..) für die Verfassungsgemäßheit des Beitrages gute Argumente finden, (..)"

Neu ist, daß "gute Argumente" plötzlich gefunden sind, beim BVerfG (16.05.'18) aber fehlten. Davon steht in der Stellungnahme nichts.

Bei der Wortwahl drängt sich eine Verbindung/Abstimmung zwischen Rundfunkanstalten, Regierung, BVerfG geradezu auf.

Nicht neu ist die hinlänglich bekannte Gebetsmühle,  "dass der ÖRR unverzichtbar für unsere Gesellschaft ist (..)",
hierzu:  Unendliche Geschichte endet? – Urteil zum Rundfunkbeitrag steht bevor
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28099.msg176813.html#msg176813

Die haben irgendwie noch nicht bemerkt, dass mit dem 01.01.1984 das "duale Rundfunksystem" (nun auch privater Rundfunk) eingeführt wurde.

Nachdem die LRAs sich den Privatsendern in der Programmgestaltung weiterhin annähern, sind wohl eher die Pensionsrücklagen unverzichtbar.

Ad Frage 2, hier bereits im Thread: "..sowie die Information, dass auch die anderen Beteiligten vorinformiert waren."

--------------
Das Bruderurteil vom 18.07.'18 sagt mir: Der Bürger hat keine Möglichkeit mehr, seine (Abwehr-)Grundrechte (Art. 1 mit Art. 19) gegenüber dem Staat zu behaupten.

Und dass LRAs nicht Unternehmen sondern staatliche Einrichtungen sind, wissen wir seit dem GEWA-Urteil (EuGh C-337/06)

Rn 47
Zitat
Schließlich darf es [..] zu keiner unterschiedlichen Beurteilung danach führen, ob die Finanzmittel den öffentlichen Haushalt durchlaufen, der Staat also die Gebühr zunächst einzieht und die Einnahmen hieraus dann den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zur Verfügung stellt, oder ob der Staat diesen Anstalten das Recht einräumt, die Gebühren selbst einzuziehen.
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=71713&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
Titel: Re: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Beitrag von: pinguin am 22. Juli 2019, 22:51
Und dass LRAs nicht Unternehmen sondern staatliche Einrichtungen sind, wissen wir seit dem GEWA-Urteil (EuGh C-337/06)

Rn 47
Zitat
Schließlich darf es [..] zu keiner unterschiedlichen Beurteilung danach führen, ob die Finanzmittel den öffentlichen Haushalt durchlaufen, der Staat also die Gebühr zunächst einzieht und die Einnahmen hieraus dann den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zur Verfügung stellt, oder ob der Staat diesen Anstalten das Recht einräumt, die Gebühren selbst einzuziehen.
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=71713&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
Deine Aussage geht aus dem Wortlaut zu dieser Randnummer 47 nicht hervor.