gez-boykott.de::Forum

Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Juli 2017 => Thema gestartet von: FFM1978 am 31. Juli 2017, 14:12

Titel: BILD-Interview mit Stefan Wolf, Geschäftsführer des "Beitragsservice" (Abo)
Beitrag von: FFM1978 am 31. Juli 2017, 14:12
(https://news.preisgenau.de/wp-content/uploads/2011/01/bildde-logo-2.jpg)
Quelle Logo:https://news.preisgenau.de/wp-content/uploads/2011/01/bildde-logo-2.jpg
BILD-VERHÖR MIT GEZ-CHEF
Droht Beitragsverweigerern Beugehaft?

Quelle: BILD 31.07.2017


Zitat
Er kassierte im letzten Jahr 7,978 Milliarden Euro Rundfunkgebühr von 44,87 Millionen Beitragszahlern. Seit 2011 ist Stefan Wolf (49) Geschäftsführer des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio – besser bekannt unter dem alten Namen GEZ. BILD-Interview mit dem promovierten Wirtschaftsinformatiker und Chef von knapp 1000 GEZ-Mitarbeitern über säumige Gebührenzahler, Zwangsvollstreckungen, Hackerangriffe und den nächsten Meldedatenabgleich.

BILD: Zahlen Sie persönlich gern Rundfunkgebühren?

Stefan Wolf: Die Frage ist ungewöhnlich, aber durchaus legitim. Natürlich zahle ich persönlich gern Rundfunkbeitrag, weil ich das Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender zwar selektiv, aber regelmäßig nutze.

BILD: Über 4000 Menschen klagen gegen ihren Bescheid auf Rundfunkgebühr. Sind das die sogenannten Totalverweigerer?

Wolf: Die Gründe für die Klagen sind unterschiedlich. Teilweise geht es um nicht gewährte Befreiungen, teilweise um die Höhe der Beiträge und teilweise auch um grundsätzliche Fragen – zum Beispiel ob sich eine freie Religionsgemeinschaft auf Gewissensgründe berufen kann, um keinen Rundfunkbeitrag zahlen zu müssen. Mit kompletter Beitragsverweigerung kann man diese 4000 Fälle nicht gleichsetzen.

BILD: In einigen Fällen wurden Verweigerer des Rundfunkbeitrags sogar in Beugehaft genommen. Halten Sie das für sinnvoll und angemessen?

Wolf: Beitragsverweigerer in Beugehaft zu nehmen halte ich nicht für angemessen und auch nicht für sinnvoll. Es ist aber das letzte Mittel der Vollstreckungsbehörden, um Leute zu einer Vermögensauskunft zu bewegen.

BILD: Warum lassen Sie es dann trotzdem immer wieder zu spektakulären Verhaftungen von Beitragsmuffeln kommen?

Wolf: Diese harten Maßnahmen werden nicht von uns, sondern von Gerichtsvollziehern durchgeführt. Wir versuchen durchaus, Einfluss auf die Vollstreckungsbehörden zu nehmen, dieser ist aber begrenzt. Unter anderem, um solche Eskalationen zu vermeiden, testen wir jetzt die Zusammenarbeit mit Inkasso-Unternehmen.

Ab hier nur mit ABO http://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/rundfunkbeitrag/interview-mit-chef-von-beitragsservice-52691950,view=conversionToLogin.bild.html (http://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/rundfunkbeitrag/interview-mit-chef-von-beitragsservice-52691950,view=conversionToLogin.bild.html)

Titel: Re: BILD-Interview mit Stefan Wolf, Geschäftsführer des "Beitragsservice" (Abo)
Beitrag von: pinguin am 31. Juli 2017, 16:50
Seltsam, seltsam;

Im Bundesverwaltungsvollstreckungsgesetz ist von Ersatzhaft die Rede, die höchstens 2 Wochen andauern darf;

§ 16 Ersatzzwangshaft
http://www.gesetze-im-internet.de/vwvg/__16.html

Zitat
(1) Ist das Zwangsgeld uneinbringlich, so kann das Verwaltungsgericht auf Antrag der Vollzugsbehörde nach Anhörung des Pflichtigen durch Beschluß Ersatzzwangshaft anordnen, wenn bei Androhung des Zwangsgeldes hierauf hingewiesen worden ist. Das Grundrecht des Artikels 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes wird insoweit eingeschränkt.
(2) Die Ersatzzwangshaft beträgt mindestens einen Tag, höchstens zwei Wochen.
(3) Die Ersatzzwangshaft ist auf Antrag der Vollzugsbehörde von der Justizverwaltung nach den Bestimmungen der §§ 802g, 802h und 802j Abs. 2 der Zivilprozeßordnung zu vollstrecken.

Hier ist ein Gericht zur Anordnung nötig!

Im Ordnungswidrigkeitengesetz bedarf es auch eines Gerichtes!

§ 96 Anordnung von Erzwingungshaft
https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__96.html
Zitat
(1) Nach Ablauf der in § 95 Abs. 1 bestimmten Frist kann das Gericht auf Antrag der Vollstreckungsbehörde oder, wenn ihm selbst die Vollstreckung obliegt, von Amts wegen Erzwingungshaft anordnen, wenn

1.
    die Geldbuße oder der bestimmte Teilbetrag einer Geldbuße nicht gezahlt ist,
2.
    der Betroffene seine Zahlungsunfähigkeit nicht dargetan hat (§ 66 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b),
3.
    er nach § 66 Abs. 2 Nr. 3 belehrt ist und
4.
    keine Umstände bekannt sind, welche seine Zahlungsunfähigkeit ergeben.

(2) Ergibt sich, daß dem Betroffenen nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist, den zu zahlenden Betrag der Geldbuße sofort zu entrichten, so bewilligt das Gericht eine Zahlungserleichterung oder überläßt die Entscheidung darüber der Vollstreckungsbehörde. Eine bereits ergangene Anordnung der Erzwingungshaft wird aufgehoben.

(3) Die Dauer der Erzwingungshaft wegen einer Geldbuße darf sechs Wochen, wegen mehrerer in einer Bußgeldentscheidung festgesetzter Geldbußen drei Monate nicht übersteigen. Sie wird, auch unter Berücksichtigung des zu zahlenden Betrages der Geldbuße, nach Tagen bemessen und kann nachträglich nicht verlängert, jedoch abgekürzt werden. Wegen desselben Betrages darf die Erzwingungshaft nicht wiederholt werden.

Fußnote
§ 96: Mit dem GG vereinbar, BVerfGE v. 9.11.1976 I 3616 - 2 BvL 1/76 -
Hier ist aber von Geldbußen die Rede.

Nach der Zivilprozessordnung braucht es auch ein Gericht!

§ 802g Erzwingungshaft
https://dejure.org/gesetze/ZPO/802g.html
Zitat
(1) 1Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Gericht gegen den Schuldner, der dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ohne Grund verweigert, zur Erzwingung der Abgabe einen Haftbefehl. 2In dem Haftbefehl sind der Gläubiger, der Schuldner und der Grund der Verhaftung zu bezeichnen. 3Einer Zustellung des Haftbefehls vor seiner Vollziehung bedarf es nicht.

(2) 1Die Verhaftung des Schuldners erfolgt durch einen Gerichtsvollzieher. 2Der Gerichtsvollzieher händigt dem Schuldner von Amts wegen bei der Verhaftung eine beglaubigte Abschrift des Haftbefehls aus.

Auf Basis welcher Befugnis meint wer, daß ein Gerichtsvollzieher selbst Haft anordnen darf?
Titel: Re: BILD-Interview mit Stefan Wolf, Geschäftsführer des "Beitragsservice" (Abo)
Beitrag von: tigga am 31. Juli 2017, 16:57
Zitat
BILD: Warum lassen Sie es dann trotzdem immer wieder zu spektakulären Verhaftungen von Beitragsmuffeln kommen?

Wolf: Diese harten Maßnahmen werden nicht von uns, sondern von Gerichtsvollziehern durchgeführt. Wir versuchen durchaus, Einfluss auf die Vollstreckungsbehörden zu nehmen, dieser ist aber begrenzt. Unter anderem, um solche Eskalationen zu vermeiden, testen wir jetzt die Zusammenarbeit mit Inkasso-Unternehmen.

Die Maßnahmen (Bezogen auf Vermögensauskunft), werden selbstverständlich von Gerichtsvollziehern durchgeführt. Das kann der BS nicht machen und darf es auch nicht. Somit ist das schon mal halb richtig, wenn man die Aussage zu Gunsten des BS auslegen möchte. Jetzt wirds aber kriminell: Der werte Dr. Wolf sagt hier also öffentlich, dass der Beitragsservice Einfluss auf die Vollstreckungsbehörden nimmt oder zumindest versucht. Kommt das nun einer Selbstanzeige gleich, bzw. sich selbst belastenden Aussagen? Kann das jemand nachvollziehen?

Aus dieser Aussage folgt entsprechend: Es ist jetzt nachvollziehbar, warum Zwangsvollstreckungen, Enteignungen, standardisierte Rundschreiben seitens Finanzbehörden bei Pfändungen usw. verschickt werden. Meiner Meinung nach, ist das ein Skandal.

Woraus nimmt sich der Beitragsservice das Recht auf Vollstreckungsbehörden Einfluss nehmen zu können und dürfen?
Zusammenarbeit mit Inkasso-Unternehmen wurde doch letztens erst von Eicher vehement bestritten und negiert, oder? Weiß die linke Backe mal wieder nicht, was die rechte macht, oder kocht hier der Beitragsservice sein eigenes Süppchen und wird nicht mehr überwacht in seinen Handlungen?
Titel: Re: BILD-Interview mit Stefan Wolf, Geschäftsführer des "Beitragsservice" (Abo)
Beitrag von: pinguin am 31. Juli 2017, 17:16
@tigga

Evtl. ist's auch nur Folge des "Spieles" um den berühmten "Schwarzen Peter? Bekanntermaßen verliert, wer diesen am längsten hat.

Zitat
Die Maßnahmen (Bezogen auf Vermögensauskunft), werden selbstverständlich von Gerichtsvollziehern durchgeführt. Das kann der BS nicht machen und darf es auch nicht
Der Gerichtsvollzieher darf Erzwingungshaft nicht anordnen; es bedarf eines Gerichtes!, sagen ZPO, OWIG und B-VwVfG gleichermaßen.

Hier würde dann wieder Art 31 GG in Verbindung zu BVerfG 2 BvN 1/95 greifen, wenn das Land hier etwas anderes bestimmen wollen würde.
Titel: Re: BILD-Interview mit Stefan Wolf, Geschäftsführer des "Beitragsservice" (Abo)
Beitrag von: lex am 31. Juli 2017, 17:45
Zitat
Natürlich zahle ich persönlich gern Rundfunkbeitrag
Der antwortet wie ein Politiker. Es wurde nicht gefragt, ob er ihn gern bezahlt (ob theoretisch oder praktisch geht aus der Antwort dann nicht hervor), sondern, ob er ihn bezahlt.  >:(
Titel: Re: BILD-Interview mit Stefan Wolf, Geschäftsführer des "Beitragsservice" (Abo)
Beitrag von: seppl am 31. Juli 2017, 18:27
Der Sinn der Aussage ist doch klar: Er zahlt nicht einfach nur so gern, weil es das Angebot gibt, sondern er zahlt gern, weil er es nutzt. Bedeutet: Er würde es zumindest nicht gern zahlen, wenn er es nicht nutzen würde.
Titel: Re: BILD-Interview mit Stefan Wolf, Geschäftsführer des "Beitragsservice" (Abo)
Beitrag von: drboe am 31. Juli 2017, 18:50
Zitat
Natürlich zahle ich persönlich gern Rundfunkbeitrag
Der antwortet wie ein Politiker. Es wurde nicht gefragt, ob er ihn gern bezahlt (ob theoretisch oder praktisch geht aus der Antwort dann nicht hervor), sondern, ob er ihn bezahlt.  >:(

Möchtest du, nachdem du den Text noch einmal gelesen hast, deine Behauptung ggf. korrigieren?

Zitat
BILD: Zahlen Sie persönlich gern Rundfunkgebühren?

M. E. bringt es gar nichts, wenn man reflexhaft reagiert, wenn der Vertreter einer ungeliebten Institution auf eine dusselige Frage wie erwartet antwortet. Man darf davon ausgehen, dass der Fragesteller sich für die Antwort nicht interessierte, da er keine andere erwartet hat. Der Informations- und Nachrichtenwert tendiert bei solchen Fragen gegen Null. Bei einem "Verhör" der Bild ist allerdings von vorneherein nicht zu erwarten, dass es um Information geht.

M. Boettcher
Titel: Re: BILD-Interview mit Stefan Wolf, Geschäftsführer des "Beitragsservice" (Abo)
Beitrag von: karlsruhe am 31. Juli 2017, 18:53
Man bekommt auf facebook einiges zugeschickt, aber die Quellen müssen selbst
überprüft werden.
Voilá
Wie kann ein Nichtmehrgeschäftsführer/Hauptverantwortlicher relevante Interviews geben?
(Stichtag: 31.07.17)
Gugsdu  hier
https://www.upik.de/94758ad69d6469220bbbc5f132b9d343/upik_datensatz.cgi?view=1&senden=Weiter&id=1&crypt=d7929bd13bf88ad2cd2e82854bcaed75&code=65n6p&senden=Weiter

Sehe gerade: Link nicht abrufbar, musste selber gefühlte tausend: ich bin kein Roboter Tests ausführen.

Hier der nichtabrufbare Inhalt:

Zitat
? Home
? UPIK® Datensatz

UPIK® Datensatz - L
L    Name    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
   Nicht eingetragene Bezeichnung oder Unternehmensteil    
L    D-U-N-S® Nummer    344474861
L    Geschäftssitz    Freimersdorfer Weg 6
L    Postleitzahl    50829
L    Postalische Stadt    Köln
   Land    Germany
W    Länder-Code    276
   Postfachnummer    
   Postfach Stadt    Köln
L    Telefon Nummer    022150610
W    Fax Nummer    0180699955501
W    Name Hauptverantwortlicher    Katrin Vernau
W    Tätigkeit (SIC)    7322

Einfach selber entsprechend googeln und die "tausend" ich bin kein Roboternachfragen lösen 8)
Titel: Re: BILD-Interview mit Stefan Wolf, Geschäftsführer des "Beitragsservice" (Abo)
Beitrag von: tigga am 31. Juli 2017, 18:56
Man bekommt auf facebook einiges zugeschickt, aber die Quellen müssen selbst
überprüft werden.
Voilá
Wie kann ein Nichtmehrgeschäftsführer/Hauptverantwortlicher relevante Interviews geben?
(Stichtag: 31.07.17)
Gugsdu  hier
https://www.upik.de/94758ad69d6469220bbbc5f132b9d343/upik_datensatz.cgi?view=1&senden=Weiter&id=1&crypt=d7929bd13bf88ad2cd2e82854bcaed75&code=65n6p&senden=Weiter

UPIK hats leider nicht hinbekommen, dass solche Anfragen wiederverwendet werden können. Eine DUNS-Nummer hier mitanzugeben, wäre besser. Dadurch kann jeder einfacher die gesuchte Stelle finden.

Und ja, Dr. Stefan Wolf scheint eben nicht mehr der Hauptverantwortliche zu sein, wenn man UPIK Glauben schenken darf. Das ist mittlerweile Frau Katrin Vernau (vergleiche http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23879.0.html)

[DUNS-Nummer vom Beitragsservice in UPIK: 344474861]
Titel: Re: BILD-Interview mit Stefan Wolf, Geschäftsführer des "Beitragsservice" (Abo)
Beitrag von: Nichtgucker am 31. Juli 2017, 19:00
Zitat
.... weil ich das Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender zwar selektiv, aber regelmäßig nutze.

Hier kommen drei wichtige Aspekte zusammen:

- Nutzung durch ihn persönlich (nicht weil er - ggf. noch mit anderen zusammen - wohnt)
- regelmäßig (seine Nutzung erfolgt nicht nur sporadisch, sondern regelmäßig)
- öffentlich-rechtliche Sender (es wird vom ihm explizit das Angebot des ÖRR in Anspruch genommen)

Ich denke, dies sind ganz vernünftige Kriterien für die Erhebung eines Rundfunkbeitrages. Möge er sich dafür einsetzen, dass der Rundfunkstaatsvertrag entsprechend geändert wird ;)

Titel: Re: BILD-Interview mit Stefan Wolf, Geschäftsführer des "Beitragsservice" (Abo)
Beitrag von: ChrisLPZ am 31. Juli 2017, 19:08
Zitat von: Bild Artikel
BILD: 2016 sind die Einnahmen stärker als erwartet gesunken. Woran lag das?
Wolf: Die Erträge aus dem Rundfunkbeitrag sind im Vergleich zum Vorjahr um 153 Millionen gesunken. Wir hatten einen Rückgang erwartet, aber nicht in dieser Höhe. Die Anzahl der Befreiten ist deutlich höher, als wir das geplant hatten. Besonders hoch ist der Anstieg bei Empfängern von Arbeitslosengeld II und Grundsicherung im Alter. Wir gehen davon aus, dass allein rund 600 000 Personen wegen Altersarmut vom Rundfunkbeitrag befreit sind.

Zitat von: FAZ vom 08.02.2017
Die Zahl der von Armut oder Ausgrenzung bedrohten älteren Menschen in Deutschland ist in den vergangenen Jahren auf fast sechs Millionen gestiegen.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/arm-und-reich/5-7-millionen-deutsche-von-altersarmut-bedroht-14867517.html
Titel: Re: BILD-Interview mit Stefan Wolf, Geschäftsführer des "Beitragsservice" (Abo)
Beitrag von: Kurt am 31. Juli 2017, 19:12
Man sollte "facebook-Kollegen" nicht (alles) blind glauben  8)

Das facebook-Geschwafel ist "fake-old"  ;D nichts durcheinanderwirbeln:
- Geschäftsführer des BS ist Dr. Stefan Wolf
- Verwaltungsratsvorsitzende des BS ist Katrin Vernau


Zitat
Aufsichtsgremien
Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat (§ 3 der Verwaltungsvereinbarung) als beschließendes Organ, der das Kontrollgremium des Beitragsservice (wie auch bereits der GEZ) darstellt, besteht aus je einem Vertreter der Landesrundfunkanstalten und des Deutschlandradio sowie drei Vertretern des Zweiten Deutschen Fernsehens.

    Vorsitzende: Katrin Vernau, Verwaltungsdirektorin (WDR) (seit 1. März 2015)
    Stellvertretende Vorsitzende: Karin Brieden, Verwaltungsdirektorin (ZDF), Jürgen Betz, Justiziar (HR), und Rainer Kampmann, Verwaltungs- und Betriebsdirektor (Deutschlandradio)
    Mitglieder: Petra Birkenbeil, Hauptabteilungsleiterin Finanzen (ZDF), Hagen Brandstäter, Verwaltungsdirektor (RBB), Hermann Eicher, Justiziar (SWR), Albrecht Frenzel, Verwaltungsdirektor (BR), Astrid Göbel, Verwaltungsdirektorin (MDR), Martin Karren, Verwaltungs- und Betriebsdirektor (SR), Jan Schrader, Abteilungsleiter Finanzen (RB), Peter Weber, Justiziar (ZDF) und Lorenz Zehetbauer, Verwaltungsdirektor (BR).[17]

Der Verwaltungsrat bestellt einen Fachbeirat. Dieser berät den Verwaltungsrat und die Geschäftsführung in Fachfragen.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice

Gruß
Kurt


Titel: Re: BILD-Interview mit Stefan Wolf, Geschäftsführer des "Beitragsservice" (Abo)
Beitrag von: tigga am 31. Juli 2017, 19:26
Man sollte "facebook-Kollegen" nicht (alles) blind glauben  8)

Das facebook-Geschwafel ist "fake-old"  ;D nichts durcheinanderwirbeln:
- Geschäftsführer des BS ist Dr. Stefan Wolf
- Verwaltungsratsvorsitzende des BS ist Katrin Vernau


Zitat
Aufsichtsgremien
Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat (§ 3 der Verwaltungsvereinbarung) als beschließendes Organ, der das Kontrollgremium des Beitragsservice (wie auch bereits der GEZ) darstellt, besteht aus je einem Vertreter der Landesrundfunkanstalten und des Deutschlandradio sowie drei Vertretern des Zweiten Deutschen Fernsehens.

    Vorsitzende: Katrin Vernau, Verwaltungsdirektorin (WDR) (seit 1. März 2015)
   
Der Verwaltungsrat bestellt einen Fachbeirat. Dieser berät den Verwaltungsrat und die Geschäftsführung in Fachfragen.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice

Gruß
Kurt
Da muss leider widersprochen werden. Wikipedia ist nicht zitierungsfähig. Weiter ist die Angabe des Geschäftsführers (Leitung) Dr. Stefan Wolf vom 22. Februar 2015. Frau Katrin Vernau wurde aber im März 2015 zur Verwaltungsratvorsitzenden. In wie weit das Impressum des Beitragsservice (https://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html) auf aktuellem Stand ist, ist leider auch nicht überprüfbar, da hier keine Daten angezeigt werden. Die Seite könnte somit auch 2/3/4 Jahre alt sein.

Wenn man davon ausgeht, dass UPIK sein Ansehen verlieren würde (unseriöse Quellen können die sich eigentlich nicht leisten), wären da falsche Angaben, könnte man jetzt sagen, der Beitragsservice hat Änderungen nicht angegeben. Bei Wikipedia "kann jeder reinschreiben".
Titel: Re: BILD-Interview mit Stefan Wolf, Geschäftsführer des "Beitragsservice" (Abo)
Beitrag von: seppl am 31. Juli 2017, 19:39
@tigga:
überprüfe mal die bei UPIK hinterlegten Namen der Verantwortlichen der LRAen. Es sind allesamt nicht die aktuellen Intendanten (Geschäftsführer), sondern die Verwaltungsratsvorsitzenden!
Titel: Re: BILD-Interview mit Stefan Wolf, Geschäftsführer des "Beitragsservice" (Abo)
Beitrag von: ChrisLPZ am 31. Juli 2017, 19:42
@tigga:
Auch in dem in diesem Thread vorgestellten Artikel der Bild-Zeitung wird S.Wolf als Geschäftsführer des BS betitelt.
Titel: Re: BILD-Interview mit Stefan Wolf, Geschäftsführer des "Beitragsservice" (Abo)
Beitrag von: Bürger am 31. Juli 2017, 19:42
Die Angabe eine "Verantwortlichen" (wofür auch immer) bei UPIK dürfte nicht sonderlich relevant sein für die Aussage, wer nach deutschen Recht bei dieser Stelle der Geschäftsführer ist.

https://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html ***
Zitat
Weiteres
Geschäftsführer: Dr. Stefan Wolf
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 122790216

sowie auch
Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23198.0.html
S. 4-5 Vorwort > "Geschäftsführer Dr. Stefan Wolf"
S. 40 ff. "Eckdaten und Organisation" > "Geschäftsführer Dr. Stefan Wolf"

***Achtung: Der Link führt zu Seiten von ARD-ZDF-GEZ ;)
Titel: Re: BILD-Interview mit Stefan Wolf, Geschäftsführer des "Beitragsservice" (Abo)
Beitrag von: seppl am 31. Juli 2017, 19:45
Eine Interessante Frage ist es jedoch trotzdem, warum nur in D die Intendanten bzw. Geschäftsführer die Verantwortlichen sind, international aber die Verwaltungsratsvorsitzenden. Ausgedacht haben sich das ja diejenigen, die sich dort angemeldet haben.
Titel: Re: BILD-Interview mit Stefan Wolf, Geschäftsführer des "Beitragsservice" (Abo)
Beitrag von: lex am 31. Juli 2017, 20:11
Zitat
Natürlich zahle ich persönlich gern Rundfunkbeitrag
Der antwortet wie ein Politiker. Es wurde nicht gefragt, ob er ihn gern bezahlt (ob theoretisch oder praktisch geht aus der Antwort dann nicht hervor), sondern, ob er ihn bezahlt.  >:(

Möchtest du, nachdem du den Text noch einmal gelesen hast, deine Behauptung ggf. korrigieren?
Nein? Nimm einfach mal an, du müsstest keinen Beitrag zahlen, weil du frei gestellt bist. Dann ist die Aussage "Ich zahle gerne" korrekt, denn ich zahle gerne (nämlich nichts). Was komplett anderes wäre aber die Aussage "Ich zahle". Dieser wäre nur in dem Kontext korrekt, als dass ich wirklich den Beitrag zahlen muss.
Titel: Re: BILD-Interview mit Stefan Wolf, Geschäftsführer des "Beitragsservice" (Abo)
Beitrag von: drboe am 31. Juli 2017, 22:14
@lex: du behauptetest, er wäre nicht gefragt worden, ob er gern bezahlt. Tatsache ist: die Frage lautete: "zahlen Sie persönlich gern Rundfunkgebühren?". Deine Aussage ist also falsch.

Solltest du Belege dafür haben, dass der Geschäftsführer des BS von der Zahlung des sogn. Rundfunkbeitrags befreit ist, dann her damit. Andernfalls bitte ich von der Verbreitung solchen Stusses Abstand zu nehmen. Mit Spekulationen, Andeutungen und aus der Luft gegriffenen Behauptungen ist hier niemandem gedient.

M. Boettcher