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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen August 2016 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 29. August 2016, 17:31

Titel: Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Beitrag von: ChrisLPZ am 29. August 2016, 17:31
(http://statics.augsburger-allgemeine.de/resources/25062/ver1-0/img/logob-haupt.gif)
Bildquelle: http://statics.augsburger-allgemeine.de/resources/25062/ver1-0/img/logob-haupt.gif

Augsburger Allgemeine, 29.08.2016

Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
von dpa/lby

Zitat
Ein Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn er selbst Anteile an einem privaten Radiosender hält. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, wie ein Sprecher am Montag bestätigte. Der Münchener Zeitungs-Verlag, zu dem unter anderem der «Münchner Merkur» und die «tz» gehören, wollte den Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Gebühr) sparen und begründete das mit seiner 25-prozentigen Beteiligung an dem Lokalradio-Sender 95.5 Charivari. Der Gerichtshof gab ihm recht und hob damit das Urteil der ersten Instanz auf. «Damit haben wir gerechnet», sagte der Anwalt des Zeitungs-Verlages, Wolfgang Serini. Der Münchener Zeitungs-Verlag hätte seinen Angaben zufolge 760 Euro im Jahr zahlen müssen.
Private Rundfunkveranstalter müssen Rundfunkbeitrag nicht zahlen.

Damit ist der Rechtsstreit aber möglicherweise noch nicht vorbei. Der Gerichtshof ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ausdrücklich zu. «Sobald die Urteilsgründe vorliegen, werden wir über das weitere Vorgehen entscheiden», sagte eine Sprecherin des beklagten Bayerischen Rundfunks (BR).  [..]

Weiterlesen auf:
http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Urteil-Zeitungsverlag-muss-keinen-Rundfunkbeitrag-zahlen-id38925662.html (http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Urteil-Zeitungsverlag-muss-keinen-Rundfunkbeitrag-zahlen-id38925662.html)

Siehe auch:
Münchener Zeitungs-Verlag klagt wegen des Rundfunkbeitrags gegen den BR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19979.0
Titel: Re: Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Beitrag von: tokiomotel am 29. August 2016, 19:50
Zitat
Private Rundfunkveranstalter müssen Rundfunkbeitrag nicht zahlen
Vorgeschobene Begründung dafür: Private müssen ihre Konkurrenz nicht finanzieren.
Na prima wie alles so schön passend geredet und begründet wird.
Es gibt ja auch keine anderen besser nachvollziehbaren Gründe....
Den großzügig erlassenen Rundfunkbeitrag bezeichne ich vorgeschoben als kleinsten Bestandteil eines viel größeren Schweigegeldes.
Warum wohl berichten die Privaten so wenig über die Hintergründe ihrer Konkurrenz.
Titel: Re: Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Beitrag von: cook am 29. August 2016, 20:03
Sehr schön, Münchener Zeitungsverlag!

So langsam kommt es bei den Gerichten an, dass man nicht mehr einfach alles durchwinkt, was der ÖRR sich ausdenkt. Ein kleiner Schritt, aber ein Anfang.

Jetzt geschwind noch eine formelle Beihilfen-Beschwerde bei der EU-Kommission einlegen, lieber Münchener Zeitungsverlag. Als Wettbewerber seid Ihr Betroffene und könnt damit eine Entscheidung erzwingen.
Titel: Re: Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Beitrag von: Bürger am 29. August 2016, 23:37
In Querbezug auch auf andere Artikel zu diesem aktuellen Thema - so u.a. auch unter

Münchener Zeitungs-Verlag klagt wegen des Rundfunkbeitrags gegen den BR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19979.msg129575.html#msg129575

Zitat
Zeitungsverlag mit Radiosender-Anteilen muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
....
Laut Paragraf 5, Absatz 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages müssen private Rundfunkveranstalter und -anbieter den pauschalen Rundfunkbeitrag nicht zahlen, weil sie nicht dazu verpflichtet werden können, zur Finanzierung ihrer Konkurrenz beizutragen.....
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Zeitungsverlag-mit-Radiosender-Anteilen-muss-keinen-Rundfunkbeitrag-zahlen-3307172.html


Frage:

Worin unterscheidet sich die Konkurrenzsituation zwischen Rundfunksendern und
a) Zeitungsverlagen mit Beteiligungen an Rundfunksendern und
b) Zeitungsverlagen ohne Beteiligungen an Rundfunksendern?


Und also die Frage:

Warum sollten
b) Zeitungsverlage ohne Beteiligungen an Rundfunksendern
mit einem sog. "Rundfunkbeitrag" zur Finanzierung ihrer Medien-Konkurrenz aka "öffentlich-rechtlicher Rundfunk" verpflichtet werden können, wenn
a) Zeitungsverlage mit Beteiligungen an Rundfunksendern
zu einer solchen Zwangsfinanzierung ihrer Medien-Konkurrenz aka "öffentlich-rechtlicher Rundfunk" nicht verpflichtet werden können?!??!


Was dann weitere Fragen aufkommen ließe, nämlich z.B.

Warum sollten jegliche Art von
- Freizeit-, Kultur-, Informations-, Medien- u.ä. Anbietern zu einer Finanzierung ihrer
- (Freizeit-, Kultur-, Informations-, Medien-)Konkurrenz aka ""öffentlich-rechtlicher Rundfunk" verpflichtet werden können,
wenn andere Mitkonkurrenten am Markt "nicht dazu verpflichtet werden können"?!??!


Dies klingt für mich wie der
Anfang eines "Kaskadeneffekts"... ;) ;D ;D
Titel: Re: Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Beitrag von: tokiomotel am 30. August 2016, 05:34
Sehr schön, Münchener Zeitungsverlag!
Hoffentlich ziehen andere Zeitungsverlage bald nach und pochen auf gleiches Recht.
Die "Voraussetzung" der Beteiligung an privaten Rundfunksendern ist äußerst bedenklich und könnte als Streitpunkt wiederum ein Fall für Karlsruhe werden.
Die Akzeptanz einer Beteiligung ist ganz klar Wischiwaschi-Murks, entweder man ist Zeitung oder Sender !
Zeitungen sind eh ein gleichwertiges Informationsmedium und somit genauso als private Konkurrenz zu betrachten, dazu bedarf es keines Sender-Equipments !
Wahrscheinlich hat es der Münchener Zeitungsverlag zudem auch langsam geschnallt, dass der Rundfunkbeitrag als finanzielle Position in den Haushalten potentielle Leser und Bezahler auch seiner Zeitungen abspenstig macht.
Titel: Re: Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Beitrag von: Nichtgucker am 30. August 2016, 05:50
Auch zum Thema:

BayVerwGH zu Rundfunkgebühren: Zei­tungs­verlag muss nicht zahlen

Ein Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn er selbst Anteile an einem privaten Radiosender hält. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVerwGH) entschieden ...


http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bayverwgh-zeitungsverlag-muss-keine-rundfunkgebuehr-zahlen-anteile-radiosender/ (http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bayverwgh-zeitungsverlag-muss-keine-rundfunkgebuehr-zahlen-anteile-radiosender/)
Titel: Re: Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Beitrag von: pinguin am 30. August 2016, 08:18
Dieses kann und wird nicht auf Unternehmen begrenzt bleiben.

Man stelle sich einmal vor, ein Unternehmen als Personengesellschaft, bspw. als GbR, also weder als GmbH, noch als AG, unterhält einen eigenen Radiosender, so wird man nicht umhinkommen, nicht nur die Firma von Beitragszahlungen zu befreien, sondern die Unternehmenseigner gleich mit, ist es doch auch für diese nicht zumutbar, die Konkurrenz finanzieren zu müssen.
Titel: Re: Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Beitrag von: Mork vom Ork am 30. August 2016, 10:14
Das wäre doch mal eine schöne Idee, wenn Rundfunkbeitragsgegner sich als GbR zusammenschließen und sich an einem privaten Radiosender beteiligen  >:D
Titel: Re: Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Beitrag von: racy am 30. August 2016, 13:31
Ich gründe einfach meinen eigenen privaten Radiosender. Ist halt Internetradio, kostet mich sicherlich weniger als 17,50 im Monat.
Titel: Re: Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Beitrag von: volkuhl am 30. August 2016, 14:11
Ich gründe einfach meinen eigenen privaten Radiosender. Ist halt Internetradio, kostet mich sicherlich weniger als 17,50 im Monat.

Das wäre außerdem genau die richtige "Antwort" auf die Ausbreitung des örR im Internet. Wenn die behaupten, Internet wäre Rundfunk, dann ist Internetradio genau das. Und da lt. BayVerwGH "sie nicht dazu verpflichtet werden können, zur Finanzierung ihrer Konkurrenz beizutragen", dürfte das die Lösung sein.

Vielleicht können die Mods hier schonmal ein Unterforum einrichten, damit wir uns Sendezeit teilen und Kooperationen bilden können...  ;D
Titel: Re: Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Beitrag von: MockingBird am 30. August 2016, 20:24
Zitat
Ich gründe einfach meinen eigenen privaten Radiosender. Ist halt Internetradio, kostet mich sicherlich weniger als 17,50 im Monat.

Damit würdest du auf die Nase fallen, denn Servermiete bei entsprechender Leistungsfähigkeit die dazu nötig ist, die koset da schon mehr, und dann kommen Urherrechte vielleicht noch hinzu, und die Freunde die die Musikindustrie am fressen halten, die Gema!
Obendrein muß man dann auch noch eine enstsprechende Zugriffszahl als Zuhörer nachweisen um die beantragte "Sendelizenz" halten zu können.

Ansonsten ist die Idee nicht schlecht wenn sich 10000 Leute zusammentun, um anstatt ihre Beiträge den öffentlich-rechtlichen in den Hals zu werfen,
als "Internetradio-Genossenschaft" aufzutreten.
Kommen genügend hohe Zugriffszahlen zusammen, ist die Werbebranche sicher nicht abgeneigt Werbeaufträge zu erteilen.

Wenn sich dieser Internetradio-Sender erst selber trägt, können die Genossen aufhören zuzubuttern. Bei Gewinnen wird dann entsprechend dem eingezahlten Anteil verteilt (nach Steuern)

damit kommen dann die Genossen auch in den Genuss keine Beiträge mehr an die öffentlichen mehr leisten zu müssen....und die öffentlich-rechtlichen haben eine Konkurenz mehr!

Ja, so würde es mir gefallen, und da wäre ich mit dabei!

Titel: Re: Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Beitrag von: Bürger am 30. August 2016, 23:23
Vielleicht können die Mods hier schonmal ein Unterforum einrichten, damit wir uns Sendezeit teilen und Kooperationen bilden können...  ;D

Wir "senden" doch hier bereits unablässig und "gebührenfrei" - und zwar schon seit Ewigkeiten... ;)


Aber auch hier noch mal der Hinweis aus
Münchener Zeitungs-Verlag klagt wegen des Rundfunkbeitrags gegen den BR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19979.msg129608.html#msg129608

PS:
Wir sollten uns zusammentun und auch einen Radiosender gründen.
Auch hier noch einmal:
Die Ausnahme vom Rundfunkbeitrag für Rundfunksender betrifft die Betriebsstättenabgabe für diese Sender...
...und ändert nichts an der bestehenden Beitragspflicht für Wohnungen/ den Privatbereich.
Sofern Privatpersonen einen Sender gründen würden, würde keine einzige dieser Privatpersonen von ihrem Privat-Rundfunkbeitrag "befreit" werden.
Die Gründung eines Senders mit der Absicht, die Privatabgabe dadurch zu "unterwandern", geht also fehl.

Titel: Re: Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Beitrag von: PersonX am 31. August 2016, 01:00
Aber die Kette Rossmann kommt mit der Gründung des Rossmann FM Fiale Radio vielleicht günstiger als die Klage weiter zu betreiben. ;-)

Da wird es wahrscheinlich ganz neue Radio Sender geben, oder die Aktien bestehender Radio AGs gewinnen plötzlich an Wert.
Titel: Re: Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Beitrag von: racy am 31. August 2016, 14:35
Gibt doch auch GEMA Freie Musik....
Oder ich lasse meine Katze in Dauerschleife in den Kanal blöken; Insbesondere der Inhalt ist ja wohl mir überlassen. (#)

Ich werde mich da mal weiter erkundigen.
Titel: Re: Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Beitrag von: pinguin am 31. August 2016, 17:00
Aber mal eine grundsätzliche Frage zum Titel.

Warum muß, (evtl. Unstimmigkeiten zum europäischen Recht bewusst unbeachtet gelassen), denn ein Zeitungs- oder Zeitschriftenverlag überhaupt die Konkurenz unterstützen? Printmedien und audio-visuelle Medien stehen doch in Konkurenz zueinander?
Titel: Re: Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Beitrag von: Bürger am 31. August 2016, 17:18
Warum muß [...] denn ein Zeitungs- oder Zeitschriftenverlag überhaupt die Konkurenz unterstützen? Printmedien und audio-visuelle Medien stehen doch in Konkurenz zueinander?

Exakt...
...wie ich oben bereits schrieb:

[...]
Worin unterscheidet sich die Konkurrenzsituation zwischen Rundfunksendern und
a) Zeitungsverlagen mit Beteiligungen an Rundfunksendern und
b) Zeitungsverlagen ohne Beteiligungen an Rundfunksendern?

Und also die Frage:

Warum sollten
b) Zeitungsverlage ohne Beteiligungen an Rundfunksendern
mit einem sog. "Rundfunkbeitrag" zur Finanzierung ihrer Medien-Konkurrenz aka "öffentlich-rechtlicher Rundfunk" verpflichtet werden können, wenn
a) Zeitungsverlage mit Beteiligungen an Rundfunksendern
zu einer solchen Zwangsfinanzierung ihrer Medien-Konkurrenz aka "öffentlich-rechtlicher Rundfunk" nicht verpflichtet werden können?!??!


Was dann weitere Fragen aufkommen ließe, nämlich z.B.

Warum sollten jegliche Art von
- Freizeit-, Kultur-, Informations-, Medien- u.ä. Anbietern zu einer Finanzierung ihrer
- (Freizeit-, Kultur-, Informations-, Medien-)Konkurrenz aka ""öffentlich-rechtlicher Rundfunk" verpflichtet werden können,
wenn andere Mitkonkurrenten am Markt "nicht dazu verpflichtet werden können"?!??!


Dies klingt für mich wie der
Anfang eines "Kaskadeneffekts"... ;) ;D ;D
Titel: Re: Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Beitrag von: Spark am 05. September 2016, 08:03
Mir drängt sich da noch eine weitere Frage auf:
Können Mitarbeiter eines privaten Rundfunkanbieters überhaupt zu einem Zwangsbeitrag für ein Konkurrenzunternehmen herangezogen werden?
Man stelle sich nur einmal zwei Unternehmen A und B vor, welche das gleiche Produkt herstellen. Kann man wirklich den Angestellten des Unternehmen A zumuten, daß sie Unternehmen B quasi zwangssubventionieren? Im schlimmsten Fall würden sie damit sogar ihren eigenen Arbeitsplatz und damit ihre Existenz gefährden.
Titel: Re: Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Beitrag von: Bürger am 05. September 2016, 17:18
Können Mitarbeiter eines privaten Rundfunkanbieters überhaupt zu einem Zwangsbeitrag für ein Konkurrenzunternehmen herangezogen werden?
Auf diese Problematik sollten alle Mitarbeiter bei Privatsendern sowie auch alle Mitarbeiter bei dem hier klagenden und allen anderen Zeitungsverlagen hingewiesen werden... ;)
Titel: Re: Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Beitrag von: GEiZ ist geil am 05. September 2016, 20:28
Zitat
Im schlimmsten Fall würden sie damit sogar ihren eigenen Arbeitsplatz und damit ihre Existenz gefährden.

Hervorragender Ansatz. Ob das ein Richter auch so sehen darf?
Titel: Re: Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Beitrag von: freespirit am 08. September 2016, 15:12
Ich denke, hier kommt es tatsächlich auf den Besitzer an und nicht, ob man bei einem Sender arbeitet. Wenn man nun einen eigenen Sender gründet, dann muss der auch Gewinn abwerfen, damit man mit "Konkurrenz finanzieren" argumentieren kann. Daher wäre es gut, wenn sich eine Gruppe an Leuten, vielleicht auch Foren-Mitgliedern von hier, mal informieren würde, wie man einen Internet-Radiosender aufzieht. Dann könnte man Anteile daran verkaufen. Zu bedenken wären:

- Sendelizenz (notwendig, wenn man im Ausland den Server im Ausland hat??)
- Steuerthematik
- GEMA Abgaben (am besten nur GEMA-freie Musik spielen)
- Serverkosten
- Technik
- Abwicklung von Anteilsverkäufen
- Mitgliedschaft anbieten, also Besitz auf Zeit, z.B. für 50 cent pro Monat