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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: disaster13 am 25. März 2018, 20:29

Titel: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: disaster13 am 25. März 2018, 20:29
Hallöchen Person A. braucht dringend Hilfe  >:(.

Am 13.03.18 wollte der GV von Person A. Die EV / Vermögensauskunft haben, diese wurde von der Stadtveraltung i.A. der GEZ beauftragt.
 
Person A. Hat in letzter Minute also am 12.03.18 den Antrag auf Einstellung der Vollstreckung per Einstweilige Verfügung beim VG Gelsenkirchen beantragt. Am 12.03.18 hat der GV ein Schreiben erhalten (per Bote eingeworfen), dass der Antrag beim VG gestellt wurde.

Das Antwortschreiben von der Stadt gibt Person A. zu denken, er hat das Gefühl ob die gute Tante Anwältin ihm ...*  möchte und ihn als schlechter Mensch vor dem Gericht darstellen will.

Person A. wird morgen den GV besuchen und von ihm verlangen, dass er den Haftbefehl schriftlich bestätigen soll, damit Person A. Ihn anzeigen ggf. kann wegen Rufschädigung.

Laut Seite 2 schreibt die gute Anwältin:
Zitat
Das Vollstreckungsersuchen des WDR ... genügt rechtlichen Anforderungen.
Dieses ist von einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage gefertigt und ohne Unterschrift und Dienstsiegel wirksam
 ( BGH , Beschluss, v. 11. Juni 2015; AZ I ZB 64/14 )

Ist dass so?


Bitte  lies euch  den Brief durch und könnt ihr Herrn A. was vorschlagen was er anwenden kann.

Lieben Dank


Edit DumbTV:
* Wortwahl entschärft
Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: Kurt am 25. März 2018, 23:58
Hallo,

1) von welcher "Anwältin" ist die Rede?
2) liegt "Blatt 13 des Verwaltungsvorganges" vor? Falls ja, bitte anonymisieren und einstellen: WER hat Haftbefehl beantragt? GV oder LRA?

Gruß
Kurt
Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: disaster13 am 26. März 2018, 00:46
Hallo Kurt

1. Die Anwältin der Stadtverwaltung (Städtische Justiziarin) ich denke es ist eine Anwältin.

2.  Alle angegebene "Verwaltungsvorganges" (d.h. keine Kopie) im Schreiben liegen mir nicht vor nur das Schreiben wurde A. von dem Verwaltungsgericht als Anhang zugeschickt.

Haftbefehl sollte der GV beantragen so wie im Schreiben auch zu lesen ist.
A. hat es durch das Schreiben erfahren dass überhaupt einen Haftbefehl beantragt worden ist, er war sehr schockiert!

Wie ich bereits geschrieben habe hat A. den GV ein Tag vor Termin informiert das die EV beim VG beantragt wird, dieses wurde per Bote rein geschmissen.

A. wird heute (Montag) beim Vollstreckungsgericht nachfragen ob was vorliegt und ggf. eine Vollstreckungsabwehrklage beantragen müssen (ich hoffe das ist richtig)..... aber eigentlich sollte der GV  sich dafür bewegen, er hat den Fehler gemacht.
Am liebsten möchte A. den GV anzeigen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.
Mann kann doch nicht in einem laufenden Verfahren einen Haftbefehl erlassen!?
Frist ist Frist auch ein Tag vor Termin.

**anbei mein Antrag beim VG **

LG
Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: Markus KA am 26. März 2018, 04:09
Leider ist der Ablauf der fiktiven Vorgänge etwas verwirrend bis gar nicht beschrieben.
Eine Beschreibung in zeitlicher Abfolge bereits durchgeführten Vorgänge oder Schritte wäre von Vorteil.
Für den Leser ist es schwer die Übersicht zu finden, um einen entsprechenden, hilfreichen Vorschlag machen zu  können.

Evtl. besteht die Möglichkeit einen Runden Tisch aufzusuchen.
Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: disaster13 am 26. März 2018, 11:34
Hallöchen,
nach neue Erkenntnis einen Update und Zusammenfassung von Heute.

11.2017  Zürückweisung  an die Stadtverwaltung. Keine Antwort auf die Zurückweisung erhalten trotzt Fristsetzung.

02.2018  GV hat A. angeschreiben er soll bei nicht Zahlung die VA am 13.3.18 abgeben.

12.03.18  Einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht per Eilverfahren auf Vollstreckungsschutz.  Der GV wurde Schriflich am 12.3 (per Bote)  darüber informiert.

15.03  Schreiben vom VG - Beschluss  / Eröffnung des Verwaltungsverfahren am 13.3.  ( Person A.  gegen die Stadt ... Beigeladen WDR) (Siehe oben Nr. 4)

19.03  Schriftstück der Stadt.... dieses wurde A. vom VG zugeschickt.  (Sie oben erster Beitrag Nr. 1,2,3). Im Schreiben wurde vermerkt das der GV den Haftbefehl beantragt hat.

Heute wurde der GV von A. angerufen und befragt ob er wirklich den HB beantragt hat. Er bestätigt A. den Antrag, er hat es beim AG eingereicht.

Die Frage ob man in einem laufenden Verfahren Haftbefehl zu beantragen richtig sei Antwortet der GV "Ja, denn es wurde bis jetzt nichts entscheiden und der HB sei rechtens!"
Anruf beim AG ergab, dass dem HB stattgegeben wurde. Das AG wusste von der Einstweilige V.  beim VG nichts davon. GGF sollte A. den HB widersprechen.

A. hat dann nach dem Gespräch mit dem GV das VG angerufen um sich zu erkundigen ob es wirklich so stimmte was der GV ausgesagt hat. Die Sachbearbeiterin war überfragt und hat A. mit dem zuständigen Richter verbunden bzw. weitergeleitet. Der Richter war sehr "Nett" zu A.  Er sagte er hätte grade ein Schreiben auf dem Tisch bekommen vom WDR. Das WDR hat ohne Diskussionen alles zurückgenommen und lässt die Vollstreckung einstellen! :o
A. war überrascht, soviel Theater und ohne hin und her wird alles eingestellt????

Der Richter hat A. an Telefon den Kopf gewaschen, der sollte lieber Zahlen, denn das ist nur einen Aufschub mit der Einstellung der Vollstreckung. A. sollte aufhören den *Sch...* was im Internet verbreitet wird über Tübingen nicht glauben. Er bestätigte auch das trotz Einstweilige V.  der GV den HB beantragen könnte.
Und vor dem LG herrscht Anwaltspflicht, also sollte sich A. Gedanken machen ob er die Sache ggf. weiter fortführen möchte.

Meine Frage an Euch......    Warum betreibt das WDR soviel Tam Tam und anschliessend nimmt er ohne Diskussionen alles zurück ?????

Ich werde daraus nicht schlau.
...
Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: Kurt am 26. März 2018, 12:09
Bitte bitte endlich einmal alles in Ruhe abarbeiten und sauber trennen.

Der WDR ist nicht der GV und der GV ist nicht der WDR!

Bitte den "Antrag auf Haftbefehl" der an das Amtsgericht ging aushändigen lassen /Einsicht nehmen und ganz wichtig: fotografieren/kopieren!

>> Bl. 13 des Verwaltungsvorgangs" <<

Es muss endlich sichtbar werden wie die Dinger aussehen und WER WAS (und eventuell IN WESSEN NAMEN) beantragt!

Ich möchte endlich geklärt wissen ob die GV's das eigenverantwortlich beantragen oder "auf Antrag des Gläubigers" - also der LRA.

Gruß
Kurt

Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: disaster13 am 26. März 2018, 12:22
...noch übersichtlicher wie Oben !???

Haftbefehl wurde im Auftrag der Stadtverwaltung beantragt.

Wie ich bereits geschrieben habe,  Vollstreckung wurde eingestellt.
Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: Kurt am 26. März 2018, 12:40
...noch übersichtlicher wie Oben !???

Haftbefehl wurde im Auftrag der Stadtverwaltung beantragt.
[.. ]

Hast Du das schwarz auf weiß?

Bitte Akteneinsicht nehmen/beantragen/aushändigen lassen.

Fotografieren. Sichern. Hier einstellen.


Danke & Gruß
Kurt
Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: disaster13 am 26. März 2018, 13:05
... würde es einen  Unterschied machen  ob  die Stadt oder das WDR Haftbefehl beantragt?

Laut Aussage des Richters darf die Stadt dieses selbst entscheiden, weil der Vollstreckungsauftrag an denen übergeben wurde.

Danke & Gruß
Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: Kurt am 26. März 2018, 14:44
Nach meinem Dafürhalten würde es einen Unterschied machen und (endlich) für Aufklärung bzw. "Mitwissserschaft/Beantragung ja/nein durch die LRA" usw. sorgen.

(Sieglinde Baumert, Mandy Mattusch, Markus Lynen usw. )

Gruß
Kurt
Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: Tereza am 26. März 2018, 15:52
Offensichtlich kommen grundsätzlich beide Varianten infrage (gemäß Beitrag auf Haufe.de: "Deutsches Anwalt Office Premium", undatiert),
das heißt: Beantragung Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft kann
1. sowohl durch den Gläubiger (hier: WDR)
2. als auch durch den GV
beim Amtsgericht beantragt werden.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/4-das-verfahren-auf-abnahme-der-vermoegensauskunft-b-erlass-eines-haftbefehls_idesk_PI17574_HI8983035.html

Zitat
§ 4 Das Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft / b) Erlass eines Haftbefehls
Rz. 203
Kommt der Schuldner der – ordnungsgemäßen – Ladung des Gerichtsvollziehers zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft nicht nach oder erscheint er zwar im Termin, gibt dort aber die Vermögensauskunft ohne Grund nicht ab, so kann das Amtsgericht – nicht das Vollstreckungsgericht – auf isolierten Antrag des Gläubigers oder nach Vorlage der Akten durch den Gerichtsvollzieher gemäß § 802g ZPO einen Haftbefehl erlassen, um die Abgabe der Vermögensauskunft zu erzwingen.
Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: ope23 am 26. März 2018, 16:25
Erstmal herzlichen Glückwunsch, dass Du nicht im Knast bist. Das, was der Richter sagt, kannst Du ruhig in die Tonne kloppen - es gibt einfach zuviele andere Ansichten von anderen Juristen, als dass ausgerechnet dieser Richter richtig liegt mit seiner Meinung.

Ja, genau das ist ein Punkt, wer Verdammt noch einmal! genau die Haftbefehle beantragt.

Es ist bisher ums Verrecken nicht gelungen, herauszubekommen, wer in Sachen Rundfunkbeitrag den Haftbefehl beantragt. Selbst die og. berühmten Häftlinge haben die Haftbefehle augenscheinlich nie gesehen.

Wenn also ein GV zu mir kommt und sagt, "ope23, Sie sind verhaftet!", dann muss ich das so glauben, Den Haftbefehl bekomme ich normalerweise nicht zu sehen. Es gibt aber auch kein Verbot, dass mir der Haftbefehl förmlich gezeigt wird, bevor ich die Handschellen angelegt bekomme. Der GV zeigt mir den halt einfach nicht.

Deshalb, lieber disaster13: wenn Du den Antragssteller für den Haftbefehl erkennen konntest in der Weise, wie Kurt es beschreibt, teile es bitte hier mit Beleg mit. Diese Frage brennt uns tierisch auf den Nägeln.

Wir glauben Dir, dass es "die Stadtverwaltung" war: Aber wir wollen es richtig dokumentiert sehen.

Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: Markus KA am 26. März 2018, 16:29
Danke für die zeitliche Abfolge der einzelnen Schritte, die das ganze doch etwas übersichtlicher macht.

Was man in der Aufstellung vermissen kann ist, dass KEIN Kontakt zur verantwortlichen Rundfunkanstalt, hier WDR, aufgenommen wurde? Sie wäre die erste Adresse gewesen, um den Sachverhalt zu klären oder zumindest darauf aufmerksam zu machen.

...
Meine Frage an Euch......    Warum betreibt das WDR soviel Tam Tam und anschliessend nimmt er ohne Diskussionen alles zurück ?????
Ich werde daraus nicht schlau.
...

Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: Kurt am 26. März 2018, 17:33
[..] Den Haftbefehl bekomme ich normalerweise nicht zu sehen. [..]

Doch - wohl schon. Aber das was Du als Betroffener zu sehen bekommst ist eine beglaubigte Abschrift.

Deshalb wird (im Netz) ja auch immer wieder behauptet "der Haftbefehl ist nicht von einem Richter unterschrieben!"

Ja - stimmt: weil eben das ORIGINAL - MIT richterlicher Unterschrift - beim Amtsgericht verbleibt.
******

Es geht aber (mir) nicht einmal um den Haftbefehl als solchen (da setze ich voraus dass das Original bei Gericht auch wirklich eine richterliche Unterschrift trägt) - nein:
es geht darum (endlich) einen ANTRAG AUF HAFTBEFEHL mal zu SEHEN - dann darauf/daraus müsste sich erkennen lassen WER den beantragte.


Gruß
Kurt
Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: disaster13 am 26. März 2018, 17:55
Danke Leute,

jetzt verstehe ich die Frage nach dem Haftbefehl.

Ich werde morgen beim GV Aktenansicht beantragen und gleichzeitig die nette Dame vom AG, wo der GV den HF beantragt,  zu fragen ggf. fahre ich auch hin ;)

@Markus KA  nein ich hatte nie einen Schriftwechsel mit der  LRA oder Beitragsservice. Habe deren Bescheide ignoriert.

Dass ist meine 3. Einstweilige Verfügung... bei der  1. / 2016  und 2. / 2017  war kein Haftbefehl veranlasst worden.
Der GV meinte heute telefonisch zu meiner Fragen warum jetzt einen HF... dass der Gläubiger beim letzen mal es nicht wollte.  ???
 
Alle 3 Einstweilige V. wurde seitens der GEZ (die Vollstreckung) bei der Stadt  zurück genommen, die haben mich danach mit Bescheide (alle seit 2013) zugeschüttet. Weil ich in meiner Einstweilige V. schreibe dass ich es nicht bekommen habe...rechtlich gesehen sind es auch keine!

Letztens bekam ich sogar den gelben Brief voll mit Bescheide zugeschickt ... habe das Ding nicht geöffnet und in einem Briefumschlag unfrankiert zurück gesandt, denn so nimmt es die Post nicht an. Die Post hat mit denen Verträge die Gelben nicht zurück zu senden dafür zahlt die GEZ.

Anbei ein schreiben von 2017. Dadurch wurde die Zwangsvollstreckung eingestellt.

LG
Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: drone am 26. März 2018, 18:09
es geht darum (endlich) einen ANTRAG AUF HAFTBEFEHL mal zu SEHEN - dann darauf/daraus müsste sich erkennen lassen WER den beantragte.

Einen solchen habe ich zwar nicht parat, aber das LVwVG BW bspw. schließt Zwangsmittel (wie bspw. Zwangsgeld und Zwangshaft nach § 19) für Verwaltungsakte, die zu einer Geldleistung verpflichten, nach § 18 aus:
Zitat
Art und Weise der Vollstreckung
Verwaltungsakte, die zu einer Handlung, ausgenommen einer Geldleistung, einer Duldung oder einer
Unterlassung verpflichten, werden mit Zwangsmitteln vollstreckt.

Hier bleibt mir als einziger logischer Schluss, dass der Antrag nur vom GV höchstpersönlich kommen kann.

(Ob so eine Regelung für das jeweils eigene Bundesland besteht, möge jeder bitte im entsprechenden LVwVG selbst nachlesen...)
Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: Kurt am 26. März 2018, 20:33
@disaster13: diese Akteneinsicht bekommst Du nur beim AG! - nicht bei "Deinem" GV  8)

@drone: das ist soweit alles klar - aber: üblicherweise bestellt der Gläubiger die Musik; der GV ist nur der Musikant.
Wenn jetzt der Gläubiger Kuschelrock bestellt der GV aber noch eine Techno-Einlage dazu einspielt dann passt da was nicht zusammen...

Deshalb sollte endlich mal jemand der in solch einer Situation ist sowohl das Vollstreckungsersuchen (Kuschelrockbestellung) in Händen halten als auch das was daraus (gemacht) wurde (Antrag auf Haftbefehl wegen Nichterscheinen zur Abgabe der VA oder wasauchimmer > Techno-Einlage)

Gruß
Kurt

PS: Haft - was hat es damit auf sich: BEUGEHAFT kann beantragt und stattgegeben werden wenn jemand einem anberaumten Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft (VA) unentschuldigt fernbleibt.
Und genau da liegt der Hase im Pfeffer: was beantragt der Gläubiger in seinem Vollstreckungsersuchen und wer macht was daraus:
beantragt der Gläubiger: gütliche Einigung, Ratenzahlung
oder gütliche Einigung, Ratenzahlung, Vermögensauskunft
oder gütliche Einigung, Ratenzahlung, (Gehalts)Pfändung
usw.
Ist dem Gläubiger (der LRA) klar dass es - wenn er Vermögensauskunft "bestellt" - u. U. zur Beugehaft des Beitragsschuldners kommen kann?
Oder schließt er die in seinem Vollstreckungsersuchen aus - oder eben nicht?
...
Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: Markus KA am 26. März 2018, 21:26
...
@Markus KA  nein ich hatte nie einen Schriftwechsel mit der  LRA oder Beitragsservice. Habe deren Bescheide ignoriert.
...

Das Forum empfiehlt nicht Bescheide zu ignorieren.
Was für ein Streß herauskommen kann, sieht man am vorliegenden Fall.

Bitte auch das Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) des betreffenden Bundeslandes zu beachten, hier wohl "WDR"-Land, in dem die Stadtkassen Vollstreckungshilfe leisten. Dies ist unterschiedlich zu VwVG-BW, in dem der GV "direkt" über das Amtsgericht beauftragt wird und wohl engeren Kontakt zum Auftraggeber, hier Rundfunkanstalt, zur besseren Absprache bei Anträgen pflegt.

Das Thema Zwangsvollstreckungen durch die Stadtkassen und wie geht man dagegen vor, ist im Forum noch klärungsbedürftig. Erfahrungs- oder Wissensträger wie z.B. Kurt können zum bessern Verständnis und Vorgehensweise beitragen. ;)
Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: gerechte Lösung am 26. März 2018, 21:29
Ein fiktiver GV schreibt: Gläubiger: BS
Auf Antrag des Gläubigers kann Haft beantragt werden.
Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: Kurt am 26. März 2018, 21:56
Ein fiktiver GV schreibt: Gläubiger: BS
Auf Antrag des Gläubigers kann Haft beantragt werden.
Leute - so wird das nix...dieser thread "zerfleddert" wieder wie schon 100de andere  :'(

Wenn schon dann benennt doch bitte die fiktiven Sachen ganz genau - Kristallkugellesen ist 2018 nicht mehr "in" - und auf den mobiles gibt's noch keine "BS"-App  8) :o

WO schreibt ein fiktiver GV solche bösen Worte: auf seiner Vollstreckungsankündigung? Die ist pille-palle und rechtlich nicht von Belang...
Oder in (s)einem Antrag auf Beugehaft an's Amtsgericht? DA sähe dies schon anders aus...

Wir sollten aber jetzt nicht 2.486 mögliche Konstellationen durchhecheln sondern den o.a. Fall dediziert bis in's kleinste Detail klären (so disaster13 mitspielt)

Gruß
Kurt
Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: Markus KA am 27. März 2018, 03:13
Ich würde diesen Thread schließen, weil offensichtlich die wichtigen Dokumente nicht vorliegen.
Bescheide und sonstige Schreiben wurden ignoriert bzw. zurückgeschickt.
Der angebliche Haftbefehl und die Zwangsvollstreckung wurden wohl aufgehoben.

Das Interesse des Forums liegt darin Vorgänge zu erfahren, sie zu verstehen und zu analysieren, damit in Zukunft besser reagiert werden kann.

Der vorliegende Fall, Haftbefehl und Vermögensauskunft, scheint beendet zu sein.
Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: disaster13 am 27. März 2018, 14:31
@Markus KA

Ich bin kein Fachmann so wie Ihr es seid und versuche euch in eurer Intention so gut wie es geht zu Folgen!!!

Eigentliche hast ja Recht,  die Sache ist seitens des BS beendet worden und ich bräuchte mich hier nicht mehr zu äußern, denn dass habe ich alleine geschafft.

Anderseits möchte ich zur Aufklärung was dazu beitragen, wenn es nicht gewünscht ist dann könnt ihr gerne dass hier schließen.

Ich habe heute, nachdem ich gestern mit dem Richter des VG gesprochen hatte und erfahren habe dass der BS die Vollstreckung zurück nimmt, mit dem GV telefoniert und gebeten um Akteneinsicht.  Er ist ab morgen nicht mehr da (Urlaub) und hat mir einen Termin zum 17.4 gegeben.
Ich werde dann ein Foto von dem Vollstreckungsauftrag und Haftbefehl machen.
Zum Amtsgericht gehe ich auch und bitte dort um Akteneinsicht.

Außerdem hätte ich noch die Frage beim AG  zu klären ob der GV  beim HF Antrag  nicht hätte mitteilen SOLLEN, dass bereits eine EV beantragt wurde!
Ich denke der Richter hätte  nicht so schnell den HF stattgegeben. Wenn es so wäre dann folgt eine Beschwerde für den GV.

LG


Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: disaster13 am 27. März 2018, 14:44
...
@Markus KA  nein ich hatte nie einen Schriftwechsel mit der  LRA oder Beitragsservice. Habe deren Bescheide ignoriert.
...

Das Forum empfiehlt nicht Bescheide zu ignorieren.
Was für ein Streß herauskommen kann, sieht man am vorliegenden Fall.


...  haben die jenigen weniger Stress und bekommen keine Vollstreckung, weil sie vorher Schriftwechsel mit BS gepflegt haben ?

Ich habe bis jetzt  3 EV beantragt und bei allen  wurde die  Vollstreckung vom BS   zurück genommen, bei allen 3!

LG
Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 27. März 2018, 15:15
Über die Gründe der Rücknahme seitens des WDR läßt sich nur spekulieren*, aber vielleicht ergab sich aus den Akten, daß es sich hier um einen Hartnäckigen handelt, des das möglicherweise bis zum Schluß durchzieht und damit just in einem Moment für negative Publicity sorgt, wo man doch wieder lieb zu seinen Bürgern sein will.


Edit DumbTV:
*@all: Hier bitte nicht in "wilde Spekulationen" verfallen, sondern auf Basis der vorhandenen Informationen diskutieren. Ggf. werden noch Dokumente die zur (Er-) Klärung des Sachverhalts beitragen eingestellt.
Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: ope23 am 27. März 2018, 15:46
Eigentliche hast ja Recht,  die Sache ist seitens des BS beendet worden und ich bräuchte mich hier nicht mehr zu äußern, denn dass habe ich alleine geschafft.
Herzlichen Glückwunsch!!!   ;D Sowas gelingt den wenigsten!

Zitat
Anderseits möchte ich zur Aufklärung was dazu beitragen, wenn es nicht gewünscht ist dann könnt ihr gerne dass hier schließen.
Bloß nicht! Du bist auf einer heißen Spur!

Zitat
Ich habe heute, nachdem ich gestern mit dem Richter des VG gesprochen hatte und erfahren habe dass der BS die Vollstreckung zurück nimmt, mit dem GV telefoniert und gebeten um Akteneinsicht.
Wahnsinn, dass Du Dir diese Gespräche noch antust, obwohl Du schon "raus" bist! Super!

Zitat
  Er ist ab morgen nicht mehr da (Urlaub) und hat mir einen Termin zum 17.4 gegeben.
Ich werde dann ein Foto von dem Vollstreckungsauftrag und Haftbefehl machen.
Das wird ein geiles Ostergeschenk fürs Forum! Egal, was da letztlich drinsteht. Jeder Buchstabe ist wichtig. Wir wissen einfach zu wenig darüber, was da im Hintergrund abgeht.

Zitat
Zum Amtsgericht gehe ich auch und bitte dort um Akteneinsicht.
Sollte eigentlich klappen.  :)

Zitat
Außerdem hätte ich noch die Frage beim AG  zu klären ob der GV  beim HF Antrag  nicht hätte mitteilen SOLLEN, dass bereits eine EV beantragt wurde!
Ich denke der Richter hätte  nicht so schnell den HF stattgegeben. Wenn es so wäre dann folgt eine Beschwerde für den GV.
Nur zu! Den Gerichtsvollziehern schadet solche Beschwerden nicht -- wenn sie dann das nächste Mal gefälligst behutsamer arbeiten. Wenn man sieht, mit welchen schlampigen Schriftstücken (Farbstifte, Streichungen usw.) diese Subjekte andere Menschen ins Gefängnis bringen wollen - solche Liederlichkeiten sind pure Verachtung des Bürgers.

Vielen Dank für Deinen Einsatz!

ope23
Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: Markus KA am 27. März 2018, 15:58
...  haben die jenigen weniger Stress und bekommen keine Vollstreckung, weil sie vorher Schriftwechsel mit BS gepflegt haben ?

Bitte nicht verwechseln, Schriftwechsel mit dem BS ist reine Zeitverschwendung. Hier im Forum wird immer der Schriftwechsel zur verantwortlichen Rundfunkanstalt nahegelegt.

Bitte auch auf die entsprechenden (fachlichen) Ausdrücke und Begriffe achten (siehe Schreiben des Gerichtes oder WDR), damit die Leser den Sachverhalt besser nachvollziehen können. Nicht der BS hat die Zwangsvollstreckung beendet, sondern der WDR.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass im Allgemeinen der Stress geringer ist, wenn man Bescheide nicht ignoriert und rechtliche Mittel entsprechend einsetzt.

Die Leserin und der Leser des Forums möchte natürlich wissen, wie in der entsprechenden Situation reagiert werden kann und sollte, darum sind gut strukturierte und analysierte Erfahrungsberichte in diesem Forum so extrem wichtig und machen gerade die Qualität dieses Form ganz besonders aus.
Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: disaster13 am 27. März 2018, 16:49
Über die Gründe der Rücknahme seitens des WDR läßt sich nur spekulieren*, aber vielleicht ergab sich aus den Akten, daß es sich hier um einen Hartnäckigen handelt, des das möglicherweise bis zum Schluß durchzieht und damit just in einem Moment für negative Publicity sorgt, wo man doch wieder lieb zu seinen Bürgern sein will.

Ich stelle mal hier meine Einstweilige Verfügung die immer wieder verwendet wurde.
Diese Vorlage entnahm ich hier aus dem Forum (Danke dafür), wurde ein bisschen umgeändert bzw. angepasst.
Schaut es euch an, vielleicht könnt ihr was besonderes daraus erkennen.
Also sobald das WDR zur Anhörung eingeladen wird kommt statt irgendwelche schriftl. Erklärungen sofort die Rücknahme der Vollstreckung. (schaut auf Seite 1, dort habe ich das Schreiben vom WDR hinterlegt).

lg
Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: Kurt am 27. März 2018, 21:52
[..]
Eigentliche hast ja Recht,  die Sache ist seitens des BS beendet worden und ich bräuchte mich hier nicht mehr zu äußern, denn dass habe ich alleine geschafft.

Anderseits möchte ich zur Aufklärung was dazu beitragen, wenn es nicht gewünscht ist dann könnt ihr gerne dass hier schließen.

[..]
Zum Amtsgericht gehe ich auch und bitte dort um Akteneinsicht.

[..]
LG

Super! Dankeschön auch! :)

Das AG ist eigentlich das Wichtigste hier: schau' dass Du den "Antrag auf Haftbefehl" zu Gesicht und vor allem Kopie/Foto bekommst  8)

Viel Erfolg, schöne Ostern und auf Deine Berichte/Dokumente gespannt
Gruß
Kurt
Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: Jarumasta am 19. April 2018, 16:02
Hallo liebe mitstreiter,
Heute war bei b die vermögensauskunft bei dem Gerichtsvollzieher, der scherte sich nicht um irgendwelche Gesetzte, nach hin und her hat er b rausgeschmissen und mit Haftbefehl gedroht was soll b machen
Person b hat angst bekommen!!!
Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: Markus KA am 19. April 2018, 18:55
....und mit Haftbefehl gedroht was soll b machen
Person b hat angst bekommen!!!
Ängste vor einem Gerichtsvollzieher sind durchaus nachvollziebar aber unnötig.
Auch wenn ein Gerichtsvollzieher "nur" mit der Geldeintreibung beauftragt ist, hat er sich doch auch an die Gesetze zu halten.
Es besteht die Möglichkeit, die im Forum oft beschriebenen rechtlichen Mitteln zum Thema Zwangsvollstreckung (z. B. Erinerung etc.) anzuwenden bzw. einzuleiten.
Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: Jarumasta am 19. April 2018, 20:04
Person b hat Angst vor Inhaftierung! Das die Polizei kommt und in den bau schickt. Person b hat Kind zwar ist der Papa ja da aber trotzdem.
Der Gerichtsvollzieher wollte nichts wissen er sagte das er nicht der richtige Ansprechpartner ist und wollten die Vermögensauskunft und drohte entweder die vermögensauskunft oder Haftbefehl. Person b war am überlegen doch der GV machte drück und ist sehr laut geworden am ende hat er gesagt ich solle gehen er sieht es als Verweigerung und sagte in 3 Wochen sehen wir uns wieder nach dem Haftbefehl.
Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: PersonX am 19. April 2018, 20:48
Angst ist ein schlechter Berater.

Zunächst sollte Person A den Unterschied zwischen so einem zivilen Haftbefehl und einem Haftbefehl z.B. im Strafrecht lernen.

Der zivile Haftbefehl hier dient dazu den Willen einer betroffenen Person zu brechen. Hier also den Willen nicht zu erklären wo das Vermögen ist.

Diese Maßnahme wird "rechtswidrig", wenn das Ziel damit nicht erreicht werden kann. So gesehen ist diese Maßnahme von Anfang an rechtswidrig, jedoch gibt es einige Rechtsgelehrte, welche da anderer Meinung sind und deshalb immerhin den Versuch noch dulden. Genau da ist das Problem. Es gibt die Meinung, dass es zulässig sein kann einen Menschen einzusperren um seinen Willen zu brechen.

Das bedeutet nichts anderes, als dass Person A tatsächlich zeigen muss, dass Ihr Wille nicht zu brechen ist.
Sie kann das auch zuvor ankündigen und den Richter, welcher den Haftbefehl unterzeichnet hat darauf hinweisen, dass diese Maßnahme nicht zum Ziel führen wird und deshalb als von Anfang an rechtswidrig angesehen wird. Der Schaden welcher dadurch entsteht sollte ermittelt werden, damit im Nachgang Entschädigung geltend gemacht werden kann.

Denn was folgen wird, ist dennoch eine "Verhaftung", wenn Person A dann klein beigibt bezahlt oder erklärt wo das Geld ist, dann war die Maßnahme nicht rechtswidrig.

Um so eine Logik zu verstehen muss man wahrscheinlich in so einer Fachrichtung sich bilden.

Was bedeutet das für A, wenn es zur Verhaftung kommt, dann muss Sie lange genug durchhalten damit die Maßnahme rechtswidrig wird.


Gewöhnlich muss der Gläubiger die Kosten für diese Aktion, den Willen von A zu brechen vorstrecken, im Erfolgsfall versucht er diese Kosten mit zu vollstrecken. Gewöhnlich würde das wohl auch im negativen Fall passieren. Im Fall der Haftbefehl wird zurück gezogen wird der Gläubiger wahrscheinlich auf den Kosten sitzen bleiben. Diese liegen bei locker 100,- € pro Tag, das ist aber nur der Durchschnitt, es kann also mehr sein, weniger wohl kaum.


A soll also auch noch dafür bezahlen dass Ihr Wille gebrochen wurde. Da hilft nur standhaft bleiben und Öffentlichkeit.

Ob es für den Rundfunk zielführend ist, wenn Bürger eingesperrt werden, welche diesen ablehnen muss sich leider erst noch zeigen.

Offenbar brechen Betroffene ein, also zahlen oder aber die Fälle werden gar nicht bekannt.


Und bei der zivilen Haft da verhaftet der GV, die Polizei bringt er zu seinem Schutz und nur zur Unterstützung mit, vielleicht aber auch nicht.

Jedenfalls würde sehr wahrscheinlich ohne Beisein des GV keine Verhaftung nur durch die Polizei alleine erfolgen. --> Diese Aussagen ergeben sich, wenn man das Prozedere zum Ablauf der zivilen Verhaftung nach liest und basieren nicht auf erlebten. Abweichungen sind also nicht ausgeschlossen.

Person A braucht also Zeugen und dokumentiere Öffentlichkeit. Und Protokolle über jeden Schritt und Daten aller Beteiligen und in welcher Rolle diese dabei mit wirken.

Mit dem Arbeitgeber, sofern vorhanden, sollte bei Zeiten gesprochen werden, wenn Person A wissen möchte wie groß der Schaden anzusetzen ist.
Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: Kurt am 19. April 2018, 22:32
Haftbefehl nach Verweigerung der Abgabe der Vermögensauskunft: sollte "eigentlich" nur auf Antrag des Gläubigers gestellt werden.
Also der Landesrundfunkanstalt.
Soweit die Theorie.

@Jarumasta:
wo (in welcher Stadt/Gemeinde) findet die Posse statt?
welches Amtsgericht ist zuständig?
welche LRA?


Gruß
Kurt
Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: Markus KA am 20. April 2018, 08:35
Wie bereits meine Vorredner darauf hinweisen und der beschriebene Fall in der Einleitung des Threads zeigen, ist im Falle einer Haftandrohung eine Kontaktaufnahme und Beschwerde bei der zuständigen Rundfunkanstalt zu empfehlen und möglicherweise erfolgversprechend.

Neben dem Einsatz rechtlicher Mittel, kann es auch von Vorteil sein einen Runden Tisch aufzusuchen.
Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: Miklap am 23. April 2018, 11:41
Haftbefehl nach Verweigerung der Abgabe der Vermögensauskunft: sollte "eigentlich" nur auf Antrag des Gläubigers gestellt werden.
Also der Landesrundfunkanstalt.
Soweit die Theorie.

Ist es nicht so, dass - wenn es seitens des Schuldners zu keiner Vermögensauskunft kommt - der GV gemäß der Vorschriften den Haftbefehl automatisch stellen muss/wird? Denn Haftbefehle würden die LRA wegen der negativen Lobby nicht mehr wollen (s. Baumert und Co.)! Die werden auch niemals mehr einen beantragen!

Wie bereits Markus KA empfahl, wäre eine Mitteilung eines bevorstehenden Haftbefehls an die zuständige LRA, somit tatsächlich erfolfgsversprechend...
Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: Jarumasta am 23. April 2018, 16:24
Hallo zusammen hier ist Person x der mit der Person b zusammen ist.

Person x hat den Intendanten angeschrieben und kurz geschildert, dass eine person B wegen knap 400€ in den Bau gehen soll. Die Rechnung wird hier nicht getragen, da der Schaden durch eine Inhaftierung für die Famillie, Gesselschaft und des WDR selbst viel höher sein wird wie der einzutreibende Betrag.

Desweiterem will Person B in den Hungerstreik treten was gesundheitliche folgen haben wird die ich jedoch nicht zulassen kann/will/werde! Da sie Mutter ist.

 in welcher Stadt/Gemeinde
 Amtsgericht ist zuständig
welche LRA

Wuppertal, NRW
Amtsgericht Wuppertal
Westdeutscher Rundfunk Köln

Person x glaubt nicht mehr an den Rechtstaat.

Edit "Markus KA":
Entsprechende Dokumente und mehr Informationen wären hilfreich, da die Verwaltungsvollstreckungsgesetze der einzelnen Bundesländer manchmal unterschiedlich sind. Auch wäre es sinnvoll sich mit dem entsprechenden Verwaltungsvollstreckungsgesetz des vorliegenden Bundeslandes vertraut zu machen und die genauen Begriffe und Bezeichnungen der Dokumente im Beitrag verwenden. Es gilt die Antwort der Rundfunkanstalt abzuwarten und gegebenenfalls alle Dokumente hier anonymisiert zu veröffentlichen.  Ein Besuch bei einem Runden Tisch kann auch von Vorteil sein.
Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: Fourty2 am 23. April 2018, 16:57
Hallo zusammen,

für die Nachbarstadt, mit den Sendeanlagen nebst Astra-Uplink der Buhrowschen Zwangsanstalt, liegt die diesbzügliche Antwort auf buntem GEZ^W WDR-BS Papier mit zwei Unterschriften bereits vor:

"Sie können ja die VA abgeben oder die 298,- ja im Termin zahlen"

Form-, frist- und fruchtlos,
42

Edit "Markus KA":
Siehe hierzu neuen Thread:
WDR Wuppertal Zwangsvollstreckung Haftbefehl Gerichtsvollzieher
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27230.msg170987.html#msg170987 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27230.msg170987.html#msg170987)
Titel: Re: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!
Beitrag von: Tereza am 23. April 2018, 17:08
Hallo zusammen hier ist Person x der mit der Person b zusammen ist.

Person x hat den Intendanten angeschrieben und kurz geschildert, dass eine person B wegen knap 400€ in den Bau gehen soll. Die Rechnung wird hier nicht getragen, da der Schaden durch eine Inhaftierung für die Famillie, Gesselschaft und des WDR selbst viel höher sein wird wie der einzutreibende Betrag.

Desweiterem will Person B in den Hungerstreik treten was gesundheitliche folgen haben wird die ich jedoch nicht zulassen kann/will/werde! Da sie Mutter ist. ... Person x glaubt nicht mehr an den Rechtstaat.

Hungerstreik halte ich für "keine gute Idee", ist nicht gesund und juckt den WDR auch kein bisschen, siehe: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22165.0.html

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Hungerstreik“
in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
„Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!“.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.