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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: cecil am 18. Dezember 2018, 16:02

Titel: AUFRUF ! Anrufen beim Deutschlandfunk ! - Meinung zum Grundgesetz äußern
Beitrag von: cecil am 18. Dezember 2018, 16:02
Hallo,

Deutschlandfunk möchte unsere Meinung zum Grundgesetz wissen !

(laut Meldung DLF am 14.12.2018 ---
https://www.deutschlandfunk.de/suchergebnisse.448.de.html?search%5Bsubmit%5D=1&search%5BwithNews%5D%5B%5D=WithNews&search%5Bword%5D=Grundgesetz

---> https://www.deutschlandfunk.de/70-jahre-deutsche-verfassung-mein-grundgesetz-meine-meinung.3770.de.html?dram:article_id=434595

Zitat
Was macht das deutsche Grundgesetz zu Ihrer Verfassung? Wie sehen Sie das Grundgesetz, 70 Jahre nach seinem Inkrafttreten? Welche Passage halten Sie für besonders wichtig? Welcher Artikel gibt Ihnen zu denken? Und hatten Sie in ihrem Leben besondere Berührungspunkte mit einem Artikel?

Rufen Sie an und schildern Sie Ihre Überlegungen zu einem Artikel ihrer Wahl: 0221-345 3452

Aus den Aufzeichnungen  produzieren wir 70 Kurzbeiträge, mit denen wir das 70-jährige Bestehen unserer Verfassung begleiten wollen. Die Ausstrahlung erfolgt ab dem 15. März 2019 täglich im Programm.

Mit der Aufnahme auf diesem Anrufbeantworter erteilen Sie uns die Erlaubnis, Ihre Antwort in Teilen oder in Gänze zu veröffentlichen. Die Entscheidung über eine Veröffentlichung behalten wir uns vor.

Ich schlage folgendes vor:

Massenhaft anrufen und zum Beispiel Art. 5 Abs. 1GG (https://dejure.org/gesetze/GG/5.html) thematisieren, insbesondere in seiner Auslegung durch Poltik und Gerichte, die es erlauben, aus der individuellen Informationsfreiheit eine individuelle Nutzungspflicht des ÖrR- bzw. Bezahlpflicht des Rundfunkbeitrages abzuleiten, auch wenn individuell kein ÖrR genutzt wird. Man könnte auch noch äußern, dass es sich bei den letzten höchstgerichtlichen (Fehl-)Urteilen womöglich um politisch motivierte Rechtsprechung handelt ...

Es gibt sicherlich vielfältige Möglichkeiten, sich in Bezug auf den illegitim (illegal?) erhobenen Rundfunkbeitrag bei dieser Gelegenheit zu äußern.

Was haltet ihr davon? Weitere Äußerungsbeispiele können hier von euch formuliert werden.

Diese Aktion kann man auch verbreiten !
Titel: Re: AUFRUF ! Anrufen beim Deutschlandfunk ! - Meinung zum Grundgesetz äußern
Beitrag von: drboe am 18. Dezember 2018, 18:27
Um den zu erwartenden Lobgesang auf das GG etwas zu mildern sei daran erinnert, dass das Grundgesetz zu den am häufigsten geänderten Verfassungen der Welt gehört.

Bei den Änderungen gilt unter der Regierung Merkel: "rin in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln!". So will man aktuell die Förderalismusreform von 2006, von Merkels erster großer Koalition als zentrales Vorhaben auf den Weg gebracht, wieder zurückdrehen um Mittel aus dem Bundeshaushalt wählerwirksam in die Schulen lotsen zu können. Gleiches beim sozialen Wohnungsbau: der wurde 2006 vollständig an die Länder gegeben. 2017 erhielten die Länder dafür einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer. In 2018 wird die Rückkehr zur Mitfinanzierung und Lenkung durch den Bund dauerhaft im Grundgesetz verankert. Die Begründung für die Rücknahme der Änderung von 2006: der Mangel an bezahlbarem Wohnraum und Wohnungsnot in Ballungsräumen.

Vermutlich wird man sich mit dem Herumpfuschen am GG in 2019 im ÖR-Rundfunk und anderen Medien eher wenig befassen. Stattdessen wird der Jubel über "70 Jahre Frieden, Demokratie und Wohlstand" nicht enden wollen. Von Deutschland-geht-es -gut-Gelaber wird ein Gutteil der Bürger leider gar nicht satt. Nur weil auf der eigenen Straße nicht gekämpft wird, herrscht nicht unbedingt Frieden. Seit 1949 wird weltweit eigentlich immer irgendwo und oft in mehreren Teilen der Welt Krieg geführt, schon die Kriege der USA, unserer "lieben Freunde", sind bemerkenswert*. Die demokratischen Strukturen sind unterentwickelt und/oder werden sukzessive geschleift, vom kleinen und großen Lauschangriff, der Rasterfahndung, anlasslose Personenkontrollen, biometrische Ausweise und ebensolche Gesichtserkennung, Vermummungsverbot, massiver Telefonüberwachung und Vorratsdatenspeicherung, Staatstrojaner, Videoüberwachung des öffentlichen Raumes, Kennzeichenscanning, BKA-Gesetz und aktuelle Polizeigesetze, bis hin zur Definition von "Gefährdern" und elektronischen Fußfesseln. Eine autoritäre Partei, käme sie heute an die Macht, müsste vermutlich nicht ein Gesetz ändern um die perfekte Diktatur zu errichten. Und die Gerichte werden willig mitspielen. Übung darin haben sie ja.

M. Boettcher

*Militäroperationen der USA in der Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Milit%C3%A4roperationen_der_Vereinigten_Staaten
  Militäroperationen  Russlands und UdSSR: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Milit%C3%A4roperationen_Russlands_und_der_Sowjetunion
Titel: Re: AUFRUF ! Anrufen beim Deutschlandfunk ! - Meinung zum Grundgesetz äußern
Beitrag von: KlarSchiff am 18. Dezember 2018, 21:01
Um den zu erwartenden Lobgesang auf das GG etwas zu mildern sei daran erinnert, dass das Grundgesetz zu den am häufigsten geänderten Verfassungen der Welt gehört.

der Artikel 146GG gibt unzweideutig Auskunft über seinen wahren Status, dort heißt es wörtlich:

" Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/146.html (https://dejure.org/gesetze/GG/146.html)
Titel: Re: AUFRUF ! Anrufen beim Deutschlandfunk ! - Meinung zum Grundgesetz äußern
Beitrag von: cecil am 18. Dezember 2018, 21:08
Alleinige Absicht dieses Threads ist es zu zeigen, dass wir unsere Kritik am Rundfunkbeitrag aktuell  gegenüber dem Deutschlandfunk direkt äußern können und wie wie das möglich ist.

Das Grundgesetz mag trefflich formuliert sein und sich bisher mehr oder weniger bewährt haben - oder auch nicht.

Allein, hier geht es um den Rundfunkbeitragstaatsvertrag. Durch dieses Gesetz, also den RBStV, werden grundgesetzlich garantierte bürgerliche Rechte wie Handlungsfreiheit, Selbstbestimmung, Gleichheit mit Füßen getreten, Informationsfreiheit wird zu Informationspflicht verdreht – und dies mit Unterstützung und Billigung durch Politik und Bundesverfassungsgericht.

Ein GG, welches durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerecht bis zur Unkenntlichkeit verformt wird, verliert seine Kraft.

Einige wichtige Prinzipien, die von der Finanzverfassungsgerichtsbarkeit selbst entwickelt worden waren, wurden durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018* missachtet, mit der Folge, dass sogenannte (Rundfunk-)Beiträge steuergleich, unabhängig von Rundfunknutzung und Leistungsfähigkeit der Bürger/innen („Rundfunkteilnehmer/innen“) allgemein erhoben werden dürfen.

Hier soll es darum gehen, solche unsere Erfahrungen mit dem GG im Einzelnen beim Deutschlandfunk telefonisch vorzutragen, und bei diesem Anlass deutlich zu machen, dass politische Akzeptanz des RBStV weiterhin nicht gegeben ist.

Es wäre schön, wenn sich Leute fänden, die bereit sind, diese einmalige Gelegenheit zu nutzen, indem sie ihren Protest direkt gegenüber dem ÖrR (hier "Deutschlandfunk") äußerten (siehe Eröffnungsbeitrag oben).

Ich bitte darauf zu verzichten, hier eine grundsätzliche Diskussion über das GG zu führen. Es wäre eher hilfreich, wenn griffige Argumente im Zusammenhang mit dem RBStV kurz und prägnant zur Verfügung gestellt würden.

*vgl. https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,136.0.html
Titel: Re: AUFRUF ! Anrufen beim Deutschlandfunk ! - Meinung zum Grundgesetz äußern
Beitrag von: drboe am 18. Dezember 2018, 22:12
Wer hofft, dass eine Fülle von Kritikpunkten zum Spannungsverhältnis von Art. 5 GG und dem sogn. Rundfunkbeitrag eine Redaktion dazu bringen könnte auch nur einen Beitrag diesem Thema zu widmen, der irrt. Die Redaktion erarbeitet ein Raster der Beiträge, bzw. hat das u. U. bereits fertig, und benötigt noch ein paar Stimmungsbilder des Publikums, nicht mehr. Es wird sicher einen Beitrag (von 70) zum Artikel 5 GG geben. Schließlich behauptet auch der Deutschlandfunk, dass er seine Alimentation auf diesen Teil des GG stützen kann. Freie Meinungsäußerung, Pressefreiheit, ÖR-Rundfunk wird man darin als Errungenschaften und Eckpfeiler einer "stabilen Demokratie" bezeichnen, die immer aktiv verteidigt werden muss, auch und gerade weil aktuell Pegida, Reichsbürger, AfD das bewährte System des ÖR-Rundfunks "schleifen" wollen. Vielleicht wird man noch die Urteile von BVerfG und EUGH zur Garantie des ÖRR erwähnen. Das war's dann. Nicht der Zuhörer bestimmt das Programm und seine Inhalte und Stoßrichtung, sondern die Redaktion und der, der das Mikrophon und die Sendeleistung kontrolliert. Die tatsächliche Einflußmöglichkeit auf den Inhalt und die Themen liegt sicher nahe Null, und wenn sie überhaupt besteht, dann sicher nicht durch Einseitigkeit bei den Kritikpunkten. Es kann allenfalls gelingen durch eine Palette von Hinweisen auf negative Entwicklungen der Demokratie in Verbindung mit Artikeln des GG den Jubelwochen-Anteil unter 100% zu bekommen.

M. Boettcher
Titel: Re: AUFRUF ! Anrufen beim Deutschlandfunk ! - Meinung zum Grundgesetz äußern
Beitrag von: Shuzi am 18. Dezember 2018, 22:14
[...] Aus den Aufzeichnungen produzieren wir 70 Kurzbeiträge, [...]

Egal wie oft man da anruft und den RBStV in Bezug auf das GG zur Sprache bringt, in die Auswahl der 70 Kurzbeiträge wird man es nicht schaffen. Wurde der RBStV doch erst vor Kurzem vom BVerfG unter Einsatz von erhöhter Verbalakrobatik heilig gesprochen.


Edit "Bürger" @alle:
Es wäre schön, wenn - unabhängig von vermeintlicher Aussichtslosigkeit einer Verwertung - dennoch konstruktiv zu diesem Thema kommentiert werden würde.
Schließlich ist eine mögliche Verwertung ggf. auch nur zweitrangig.
Warum die Möglichkeit der Meinungsäußerung nicht nutzen?
Warum nicht die - alle mit unseren Grundrechten/ dem Grundgesetz verbundenen - Einzelfälle dorthintragen...?
Siehe u.a. auch unter
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
Weiterer allgemeiner Grundgesetz- und/oder "bringt-nichts"-Kommentare bedarf es nicht.
Deren kommentarlose Löschung bleibt daher vorbehalten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: AUFRUF ! Anrufen beim Deutschlandfunk ! - Meinung zum Grundgesetz äußern
Beitrag von: Adeline am 19. Dezember 2018, 08:43
Für mich ist dieses Forum ein Ort, an dem um Freiheit gerungen wird (kein Zeitvertreib). Im Ringen um die Freiheit ist es jede eingebrachte Idee wert, beachtet zu werden. Kann eine verkündete Haltung „Bringt ja sowieso nichts!“ dem Ringen um die Freiheit dienen?

In diesem Fall: Wollen wir den Initiatoren und Bearbeitern der Umfrage die Arbeit erleichtern, indem wir erst gar keine kritische Stimmen erheben? Dann brauchen sie keine kritischen Stimmen auszusortieren? – Ringen wir so um die Freiheit?
Titel: Re: AUFRUF ! Anrufen beim Deutschlandfunk ! - Meinung zum Grundgesetz äußern
Beitrag von: unGEZahlt am 19. Dezember 2018, 11:35
Deutschlandfunk möchte unsere Meinung zum Grundgesetz wissen !

Na, was denken die?
Selbstverständlich trauern wir auch um das GG!

Wollen die denn jetzt wirklich noch eine Trauerrede auf ihren AB 0221-3453452 haben?

Wenn tatsächlich ja, hat ein Mitglied das schon unter Thema: Nachruf auf das Grundgesetz formuliert.
( Quelle: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28128.msg176961.html#msg176961 )
Von art18GG :
Zitat
Nachruf

Wir nehmen Abschied vom

GRUNDGESETZ

geboren 23. Mai 1949  -  gestorben 18. Juli 2018

Das Grundgesetz hat für unser Land fast 70 Jahre gearbeitet.
Es war ein hochgeachtetes, engagiertes und äußerst zuverlässiges Wesen, das all diejenigen vermissen werden, die es gekannt und geachtet haben.

Unser tiefstes Mitgefühl gilt all denjenigen, die genauso denken.

Und dazu auch noch Trauermusik gefällig? Vielleicht "Ave Maria"?
( https://www.youtube.com/watch?v=Qsx6o8Q-BwA )

Was erwarten die denn?
Was soll denn nach dem 18.7.18 sonst noch zum Thema Meinung zum Grundgesetz passen?

Markus
Titel: Re: AUFRUF ! Anrufen beim Deutschlandfunk ! - Meinung zum Grundgesetz äußern
Beitrag von: maikl_nait am 19. Dezember 2018, 18:07
Hallo!

Nach dem 18.7.2018 -- "auf den Willen kommt es dabei nicht mehr an"TM -- wird wohl von der "Obrigkeit" nur noch eine Frage gestellt:
Zitat
Grundgesetz -- ist das Kunst oder kann das weg?

PS: "... als die Zwangsbeitragsgegner geholt wurden, habe ich nicht geschrieen. Als ich geholt wurde, war niemand mehr zum Schreien da..."

MfG
Michael
Titel: Re: AUFRUF ! Anrufen beim Deutschlandfunk ! - Meinung zum Grundgesetz äußern
Beitrag von: Shuzi am 24. Dezember 2018, 07:00
Komm mit ins Aben(s)teuerland ...
Auf eine absurde Reise ...
Diese führt zum Widerstand ...
Auf Deine eigene Weise ...
Vom Wunsch auf Wohnraum angelockt ...
Wirst Du vom Rundfunk abGEZockt ...
Im Aben(s)teuerland ...
Titel: Re: AUFRUF ! Anrufen beim Deutschlandfunk ! - Meinung zum Grundgesetz äußern
Beitrag von: cecil am 15. März 2019, 12:00
Erinnerung :

Bitte noch an der oben vorgestellten Aktion teilnehmen !

--> AUFRUF ! Anrufen beim Deutschlandfunk ! - Meinung zum Grundgesetz äußern
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29583.msg185566.html

Man kann z.Zt. noch telefonisch seine Meinung über und Erfahrung mit dem Grundgesetz Deutschlands mitteilen. Es erfolgt ein Aufspruch auf einen Anrufbeantworter (man beziehe sich dabei auf einen Artikel des GG). Manche Meinungsäußerungen werden sogar veröffentlich. Wenn nicht, auch gut, hat man dem ÖrR wenigstens mal seine Meinung gesagt.

Zum Rundfunkbeitrag und dem letzten Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte inhaltlich folgendes (ungefähr oder ausschnittsweise) vorgetragen werden:

Zitat
In seinen Entscheidungen vom 18.7.2018 beachtet das Bundesverfassungsgericht nicht :

- das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 GG ist verletzt bzw. zumindest berührt durch die bundesweite, zentrale Sammlung sämtlicher Daten beim sogenannten "Beitragsservice" in Köln, durch die geheime Abfragepraxis bei den Meldebehörden sowie durch die Anlage eines "Beitragskontos" und "Dossiers" durch den "Beitragsservice" - alles gegen und ohne Willen des Bürgers/der Bürgerin

- das Grundrecht auf Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG ist verletzt, indem durch die unfreiwillige Zwangsabgabe eine Lenkungswirkung zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgelöst wird

- das Grundrecht auf freie Wohnsitznahme nach Art. 11 GG ist verletzt, indem die Wohnung  als Grundlage bürgerschaftlicher Existenz lebenslang und unentrinnbar belastet wird.

Die Rundfunkabgabe ist ein vom BVerfG geduldeter und geförderter Einbruch in die Grundrechtsordnung!

Es kommt hinzu, daß zahlreiche Verweigernde sich in ihrem Grundrecht auf freies Gewissen (Gewissensfreiheit) verletzt sehen, indem sie Rundfunksendungen bezahlen müssen, die ihrer Gewissenüberzeugung widersprechen. Hierüber hat das BVerfG noch nicht entschieden; wie eine Entscheidung ausgehen würde, ist ungewiss; Verfahren sind im Gange. Es steht daher die Gewissensfreiheit als elementares Grundrecht auf dem Spiel!
Inhaltlich wird hierbei angeknüpft an Hennecke. Dr., Frank, Streitschrift, 2018, vgl.
Streitschrift von Dr. Frank Hennecke verfügbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22074.0.html


Also: kleinen Text vorbereiten, anrufen, ablesend aufsprechen... und LOS !  --->
Tel. 0221 345 345 2
Titel: Re: AUFRUF ! Anrufen beim Deutschlandfunk ! - Meinung zum Grundgesetz äußern
Beitrag von: HÖRby am 17. März 2019, 13:49
(Der Anknüpfungspunkt ist der "Parlamentarische Rat 1948 - 1949, Band 5/II, AfG": Das sind die Leute, die das GG zusammengedengelt haben.)

Mein Redemanuskript vom 16.03.'19:

Mein Name ist [HÖRby]

Ich beteilige mich an „70 Jahre Deutsche Verfassung, mein-Grundgesetz, meine Meinung“.

Ich wende mich als Nichtnutzer gegen den Zwangsrundfunkbeitrag.

Ich beziehe mich auf

Art 5, Abs 1, Satz 1 GG „allgemein zugängliche Quellen“ und
Art 5, Abs 2, Satz 1 GG „allgemeine Gesetze“

und zitiere aus den Kommentierungen „Der Parlamentarischer Rat 1948-1949, Akten und Protokolle, Band 5, Teil 2, Ausschuß für Grundsatzfragen“, zuerst Seite 929 und dann Seite 653. Die Kommentierungen sind für die Auslegung des Grundgesetzes maßgebend und gehen über eine bloße Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz hinaus.

Art 5, Abs 1, Satz 1:

1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“

Die „ungehinderte Unterrichtung“ bedient auch die „negative Informationsfreiheit“, das heißt: Ich muß mich nicht unterrichten.

Die „negative Informationsfreiheit“ eröffnet ebenso, dass ich über Zahlungen entscheiden kann
Hierzu Mangoldt, Parlametarischer Rat, Band V, Teil 2, Seite 929:

„Wenn Rundfunkgebühren erhoben werden, so liegt darin eine Beschränkung.“

aaO:
Wunderlich [SPD]: „Mit demselben Recht könnte einer verlangen, dass er seine Zeitung kostenlos geliefert bekommt.“
Mangoldt: „Das ist etwas anders. Hier liegt ein Privatvertag vor. Da ist die Sache anders als bei staatlichen Einrichtungen“

Richtig in diesem Zusammenhang und in der weiteren Kommentierung ist, dass eine Gebührenfreiheit für Rundfunk nicht verankert ist, richtig ist ebenso, dass auch keine Gebührenpflicht verankert ist, zudem und darüberhinaus ist richtig, dass eine Nutzung [= „Privatvertag“] zugrunde gelegt wird, hierzu auch Art 2 GG, Privatautomie.

Art 5, Abs 2, Satz 1:

2Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, [...].“

Die „allgemeinen Gesetze“ sind im „Parlamentarischen Rat“ Band V, Teil 2 auf Seite 653 diskutiert:

Hierzu Mangoldt:
„Diese allgemeine Klausel, innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze", wollten wir nach Möglichkeit nicht haben, weil damit gerade das so gut wie wertlos gemacht wird, was wir sichern wollen.“ (die in Rede stehenden wertlosen „allgemeinen Gesetze“ beziehen sich hier auf Art. 118 der Weimarer Verfassung)

Als „allgemeine Gesetze“ sind obenstehend die Grundrechte Art 1 mit Art 19 als Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat gemeint.

Daher sind RAeStvs, RFinStvs keine „allgemeinen Gesetze“ und für Art 5 nicht maßgebend. Der Art. 5 ist „absolut gefaßtes Grundrecht“. Der Art 5 ist weder von dritter Seite interpretierbar noch einschränkbar.

Die RAeStvs, RFinStvs sind Staatverträge, die vom Parlament ratifiziert werden und Gesetzwirkung entfalten sollen und dürfen nicht mit dem Grundgesetz konkurieren, ansonsten gilt das Zitiergebot, BVerfGE 668/04 vom 27.07.2005, das heisst, mögliche Ausnahmen sind zwingend zu begründen.

Schlusssatz:

Der Zwangsbeitrag läßt sich aus dem Grundgesetz weder herleiten und mit dem Grundgesetz noch weniger begründen. Daher ist die Zwangsbebeitragung entgegen anderer Auffassungen mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Die mittlerweile ca. 7000 Klagen sprechen Bände: Die deutsche Bevölkerung steht nicht mehr hinter dem öffentlichen Rundfunk. Rundfunk können Sie mit einem Privatvertrag  [eg. § 311 Abs. 1 BGB iVm Art 2 GG] machen nicht jedoch mit einer Zwangsanmeldung!

Das Bundesverfassungsgericht ist Hüter der Grundgesetzes und darf nicht uminterpretieren.

Ich bedanke mich für die Teilnahme an „70-jahre-deutsche-verfassung-mein-grundgesetz-meine-meinung“.

Auf Wiederhören.


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Artikel 118 WRV:

„(1) Jeder Deutsche hat das Recht, innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern. An diesem Rechte darf ihn kein Arbeits- oder Anstellungsverhältnis hindern, und niemand darf ihn benachteiligen, wenn er von diesem Rechte Gebrauch macht.“

„(2) Eine Zensur findet nicht statt, doch können für Lichtspiele durch Gesetz abweichende Bestimmungen getroffen werden. Auch sind zur Bekämpfung der Schund- und Schmutzliteratur sowie zum Schutze der Jugend bei öffentlichen Schaustellungen und Darbietungen gesetzliche Maßnahmen zulässig.“

(Weimarer ReichsVerfassung (WRV): http://www.documentarchiv.de/wr/wrv.html)
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„§ 311, BGB: Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse
(1) Zur Begründung eines Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft sowie zur Änderung des Inhalts eines Schuldverhältnisses ist ein Vertrag zwischen den Beteiligten erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt. [...]“
(https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__311.html)
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Zulässigkeit eines Eingriffes in Art. 5 GG > nur durch "allgemeine Gesetze"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29832.msg187314/topicseen.html#msg187314
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Der Wesensgehalt des Grundrechts ist unantastbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29911.0
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Eigenwerbung, 11.'17: FAZ-Gastbeitrag - Eicher/SWR "Zeitgemäßer Auftrag im Internet für ARD & ZDF"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24614.msg160648.html#msg160648
Titel: Re: AUFRUF ! Anrufen beim Deutschlandfunk ! - Meinung zum Grundgesetz äußern
Beitrag von: Kitas_statt_Fernsehen am 17. März 2019, 22:55
@HÖRby : super! Ich bin schwer versucht, das genau so vorzulesen. Auch wenn es nur ein weiteres Kreuzchen in meinem Fahndungsraster ist.

(ich bin paranoid? Klar: bei einer meiner Verhandlungen Betreff RB holte die Richterin( Richterin, nicht nicht-anwesende Beklagte!)  zwei Fakten "aus dem Ärmel" - ihren (!) Unterlagen, die absolut nichts mit dem Verfahren zu tun hatten: 1.: "Wohnung" in anderem Bundesland 2.: ein Schreiben an die LRA bezüglich der Verhältnismäßigkeit der Beugehaft betreffend RB - beantwortet mit "ist unverhältnismäßig", ohne, dass die Richterin versuchte, Sachzusammenhang herzustellen. Damit bin ich identifiziert, aber zu dem Zweck waren schon Spezis beim Stammtisch. </Paranoia End>
(falls OT-Empfindungen aufkommen: bedauere, für mich nicht)
Entschuldigt mich, ich muss telefonieren :))

PS:: Nachfrage, Quellen etc. dann sicher anderer thread oder PN ...
Titel: Re: AUFRUF ! Anrufen beim Deutschlandfunk ! - Meinung zum Grundgesetz äußern
Beitrag von: cecil am 17. März 2019, 23:07
Super.  Schön, dass anscheinend bereits beim DLF angerufen wurde ! Danke für das Engagement.

Weiter so !   Tel. 0221 345 345 2  -- Die Nummer ist noch aktiv !

Gebt den Namen an, nennt einen Grundgesetzartikel und begründet, warum ihr gerade diesen Artikel ausgewählt habt (siehe oben, EB dieses threads/Fadens).

Wir haben hier festgestellt, dass der vorzutragende Text lesbar sein sollte, also besser nicht zu komplizierte Sätze konstruieren.
Titel: Re: AUFRUF ! Anrufen beim Deutschlandfunk ! - Meinung zum Grundgesetz äußern
Beitrag von: cecil am 27. März 2019, 14:57
Mir wurde jetzt zugetragen, dass auf den Anrufbeantworter beim Deutschlandfunk tatsächlich bereits einige (wenige) Texte aufgesprochen wurden, die sich kritisch mit dem Rundfunkbeitrag bzw der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Die Kritik ist also geäußert. Gut so !!  Ob diese kleinen (Rundfunk-)Beiträge  ;) auch gesendet werden, darf man abwarten. Damit rechnen darf man freilich nicht ... ::)

Bitte beteiligt euch noch an der Aktion, ruft beim DLF an :

...  Tel. 0221 345 345 2  -- Die Nummer ist noch aktiv !

Gebt den Namen an, nennt einen Grundgesetzartikel und begründet, warum ihr gerade diesen Artikel ausgewählt habt (siehe oben, EB dieses threads/Fadens).

Wir haben hier festgestellt, dass der vorzutragende Text lesbar sein sollte, also besser nicht zu komplizierte Sätze konstruieren.
Titel: Re: AUFRUF ! Anrufen beim Deutschlandfunk ! - Meinung zum Grundgesetz äußern
Beitrag von: cecil am 28. März 2019, 13:57
Wenn ich richtig informiert bin, werden beim Deutschlandfunk (kritische) Beiträge zum Grundgesetz noch gesendet bis zum 23. Mai 2019 – weil: Verkündung des GG am 23. Mai 1949. 

Bitte beteiligt euch an der Aktion (siehe Eröffnungsbeitrag dieses Fadens/threads). Man kann einen kurzen Text verfassen, der sich kritisch mit dem Rundfunkbeitrag bzw. der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht beschäftigt.

Vermutlich können nur noch solange Texte auf den Anrufbeantworter des DLF gesprochen werden, bis die Redaktion beim DLF genügend Material zusammen hat.

Im Moment ist die Nummer noch aktiv :   

Tel. 0221 345 345 2

Titel: Re: AUFRUF ! Anrufen beim Deutschlandfunk ! - Meinung zum Grundgesetz äußern
Beitrag von: cecil am 30. März 2019, 23:17
Die bisher gesendeten Beiträge in der Reihe "Mein Grundgesetz" des Deutschlandfunks dauern meist so ca. 1 Minute und etwas länger. Einige Beispiele sind hier nachzuhören (ganzen Link eingeben):

www.deutschlandfunk.de/suchergebnisse.448.de.html?search[submit]=1&search[withNews][]=WithNews&search[word]=mein+grundgesetz
Oder:
http://srv.deutschlandradio.de/themes/dradio/script/aod/index.html?audioMode=2&audioID=4---> Suchbegriff: "Mein Grundgesetz" (eingeben)

Wer vorhat, selbst einen rundfunkbeitragskritischen Text zu verfassen, mag sich vielleicht an den Beispielen orientieren.

Bitte beteiligt euch an der Aktion (siehe Eröffnungsbeitrag dieses Fadens/threads). Man kann einenkurzen Text verfassen, der sich kritisch mit dem Rundfunkbeitrag und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht beschäftigt.

Vermutlich können nur noch solange Texte auf den Anrufbeantworter des DLF gesprochen werden, bis die Redaktion beim DLF genügend Material zusammen hat.

Im Moment ist die Nummer noch aktiv :   

Tel. 0221 345 345 2


Edit "Bürger":
Derzeit scheint es Verbindungsprobleme zu www.deutschlandfunk.de zu geben...?
Titel: Re: AUFRUF ! Anrufen beim Deutschlandfunk ! - Meinung zum Grundgesetz äußern
Beitrag von: cecil am 12. April 2019, 15:43
Edit "Bürger":
Derzeit scheint es Verbindungsprobleme zu www.deutschlandfunk.de zu geben...?


Noi, keine "Verbindungsprobleme"... Die LINKS aus dem Vorbeitrag funktionieren meiner Meinung nach. Deshalb :


Bitte beteiligt euch an der Aktion ... Man kann einen kurzen Text verfassen, der sich kritisch mit dem Rundfunkbeitrag und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht beschäftigt.
...
Im Moment ist die Nummer noch aktiv :   

Tel. 0221 345 345 2

Nehmt die Gelegenheit wahr, euch direkt beim ÖRR kritisch zu äußern.

---> AUFRUF ! Anrufen beim Deutschlandfunk ! - Meinung zum Grundgesetz äußern
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29583.msg185566.html#msg185566


Man darf zwar gespannt sein, ob ein kritischer (Rundfunk-)Beitrag tatsächlich veröffentlicht wird -- O-Ton Deutschlandfunk, sinngemäß, im Rahmen von "Mein Grundgesetz": "wieviel Subjektivität ertragen wir... ?! " -- letztlich ist es aber egal. Mitmachen ist alles  ;)
Titel: Re: AUFRUF ! Anrufen beim Deutschlandfunk ! - Meinung zum Grundgesetz äußern
Beitrag von: art18GG am 30. April 2019, 14:00
Es macht mich immer noch betroffen, wenn ich an den 18. Juli 2018 denken muss.
Ich bin immer noch sehr traurig!    :'(  :'(  :'(

Nachruf auf das Grundgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28128.0
Titel: Re: AUFRUF ! Anrufen beim Deutschlandfunk ! - Meinung zum Grundgesetz äußern
Beitrag von: befreie_dich am 11. Mai 2019, 02:23
In der Sendung "ARD Buffet" wurde am 9.5.2019 die Ankündigung einer Sendung am 22. Mai mit Zuschauerbeteiligung zum Thema Grundrechte gemacht:

Zitat von: ARD
[Fatma Mittler-Solak:] Das sind Grundrechte, die stehen auch im Grundgesetz. Und da komme ich zu einer sehr wichtigen Sendung, die jetzt am 22. Mai moderiert wird von Frank Bräutigam. Unser Grundgesetz wird nämlich 70. Jahre alt und zusammen äh ['ARD Rechtsexperte', Frank Bräutigam:] Geburtstag. [Fatma Mittler-Solak:] Genau, so ist das, und zusammen mit Sandra Maischberger habt Ihr eine sehr sehr spannende Sendung. Ihr sammelt Fragen von Zuschauern, zum Grundgesetz. Und äh der oberste Chef des Bundesverfassungsgerichts, der bekommt dann diese Fragen gestellt. Das heißt, das ist eine Sendung die Sie mitgestalten zusammen mit Frank Bräutigam und Sandra Maischberger am 22. Mai. Wenn Sie Fragen haben, Fragen zum Grundgesetz haben, nur her mit den Fragen, die werden dann am 22. Mai im Ersten dann beantwortet. [Frank Bräutigam:] Und selbst gestellt von den Leuten vor Ort. [Fatma Mittler-Solak:] So ist das. [Frank Bräutigam:] Genau. [Fatma Mittler-Solak:] Mehr Informationen dazu finden Sie auf ARD Buffet DE.

Quelle: ARD Buffet, Aufzeichnung vom 9.5.2019, etwa von Min. 22:45 bis Min. 23:35, https://www.swr.de/buffet/sendung-vom-9/-/id=98256/did=24013442/nid=98256/103sb87/index.html Eigener Mitschrieb mit Hervorhebungen.

Hier nur zur Info. Ggf. neuen Thread in Eigeninitiative erstellen.
Titel: Re: AUFRUF ! Anrufen beim Deutschlandfunk ! - Meinung zum Grundgesetz äußern
Beitrag von: jasonbourne am 11. Mai 2019, 07:53
Sehr gute Aktion.
Ich halte es aber für unwahrscheinlich, dass etwas davon genutzt wird.

Der ÖRR bezieht seine Existenz ja aus den genau selben Artikeln, nämlich Artikel 5 GG, im Besondern auf "eine Zensur findet nicht statt".
Das ist für den ÖRR die Aussage, dass er zwangsfinanziert werden muss, weil niemand die Hoheit über sein Programm ausüben dürfe, nur er selbst.
Und da eine Restrektion des Programms zur Minderung der Kosten ein Eingriff wäre, muss er voll finanziert werden.

Sollte man als Zwangsbeitragsagegner wissen.


Edit "Bürger" - nur zur gedanklichen Anregung und ohne weitere abschweifende Vertiefung in hiesigem Thread:
Auftrag und Finanzierung sind weder gem. Grundgesetz Art. 5 u.a. noch gem. BVerfG-Rechtsprechung als "schrankenlos" definiert (wenngleich als nahezu schrankenlos gelebt).
Siehe hierzu u.a. unter
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21558.0.html
Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21559.0.html
vgl. auch alle weiteren
Rundfunkentscheidungen des BVerfG unter
https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkentscheidung
sowie auch Übersicht im Forum unter
Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11688.msg78947.html#msg78947
Danke für das Verständnis und die Berückischtigung.