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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Februar 2018 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 03. Februar 2018, 08:16

Titel: MYTHEN UND FAKTEN - Rundfunkbeitrag 2018: Höhe, Umzug und Befreiung
Beitrag von: ChrisLPZ am 03. Februar 2018, 08:16
(http://up.picr.de/28879016nc.png)
Bildquelle: http://up.picr.de/28879016nc.png

Merkur, 02.02.2018
MYTHEN UND FAKTEN
Rundfunkbeitrag 2018: Höhe, Umzug und Befreiung

von Jasmin Pospiech

Zitat
Manche verfluchen ihn und manche finden ihn gerechtfertigt: Doch egal, was man vom Rundfunkbeitrag hält, alle deutschen Haushalte sind dazu verpflichtet, ihn zu zahlen. […]

Oben in der Fotostrecke erfahren Sie alles rund um den Rundfunkbeitrag, was Sie wissen müssen […]

(http://up.picr.de/31710768nc.jpg)
(http://up.picr.de/31710831ma.jpg)
Bildquelle: Screenshots der Fotostrecke des untern verlinkten Artikels

Weiterlesen auf:
https://www.merkur.de/leben/geld/rundfunkbeitrag-2018-hoehe-umzug-befreiung-zr-9580622.html (https://www.merkur.de/leben/geld/rundfunkbeitrag-2018-hoehe-umzug-befreiung-zr-9580622.html)

Zu Jasmin Pospiechs (mutmaßlicher News-Bot?) wirren "Mythen-Fakten-Fake-News" bzgl. Norbert Härings "Bargeld-Prozess" siehe u.a. auch :
Klage auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags wird am 13.2. in zweiter Instanz verhandelt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26106.msg164587.html#msg164587
Bzw. Norbert Härings Timeline zum "GEZ-Bargeldprozess":
http://norberthaering.de/de/gez-bargeldprozess


Auf die Falschdarstellungen des oben verlinkten Artikels nunmehr
prompte Reaktion/ Richtigstellung von Norbert Häring... ;) siehe unter
Ippen-Medien verbreiten blühenden Unsinn zum Barzahlen des Rundfunkbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26201.0.html

Sicherheits-Abbild vom 02.02.2018 des Original-Ippen-Artikels siehe unter
https://web.archive.org/web/20180202174139/https://www.merkur.de/leben/geld/rundfunkbeitrag-2018-hoehe-umzug-befreiung-zr-9580622.html



Querverweis zur möglichen Erklärung, weshalb Frau Pospiech bzw. die "Zentralredaktion" von "Ippen Medien" i.V.m. "Münchner Merkur" (aber auch andere) oft solch halbgares Zeugs über den sog. "Rundfunkbeitrag" verbreiten - denn das Verlagshaus des "Münchner Merkurs", der "Münchener Zeitungs-Verlag" wurde seitens BayVerwGH aufgrund seiner Beteiligungen an privaten Rundfunk-Unternehmen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit...
von Rundfunkbeitragspflicht befreite Verlage m. Beteilig. an Privat-Rundfunk
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28672.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28672.msg180286.html#msg180286
Titel: Re: MYTHEN UND FAKTEN - Rundfunkbeitrag 2018: Höhe, Umzug und Befreiung
Beitrag von: drboe am 03. Februar 2018, 10:16
Meine Güte, so viel Stuss in so wenig Text. Das beginnt schon damit, dass diese Möchtegern-Journalistin eine Wohnung nicht von einem Haushalt unterscheiden kann. Eine Wohnung kann mehrere Haushalte enthalten, z. B. in WGs. Bezahlt werden muss je Wohnung. Herr Häring, ein echter Journalist, ist nicht dagegen für Rundfunk zu bezahlen, er hat daher auch kein Schlupfloch gefunden, ja es nicht einmal gesucht. Vielmehr kämpft er für den Erhalt von Bargeld. Ein Kampf, der weit über die Bezahlung des sogn. Rundfunkbeitrags hinausgeht und von dem auch Frau Pospiech profitieren wird. Herr Häring hat den sogn. Rundfunkbeitrag sogar bezahlt, nämlich durch Hinterlegung des Betrags bei Gericht. Der HR weigert sich nur, das Geld abzuholen und verlangt allen Ernstes den Betrag noch einmal. Der Beitragsservice setzt übrigens rein gar nichts durch, schon gar nicht die unbare Bezahlung, er ist in dem Verfahren nicht einmal Partei. Prozessgegner ist der HR. Da das Urteil nicht rechtskräftig ist, hat der HR sich ebenfalls nicht durchgesetzt. Und angesichts der völlig neben der Spur liegenden Interpretation des Bundesbankgesetzes, wird das Urteil des VG so sicher keinen Bestand haben.

M. Boettcher
Titel: Re: MYTHEN UND FAKTEN - Rundfunkbeitrag 2018: Höhe, Umzug und Befreiung
Beitrag von: ohmanoman am 03. Februar 2018, 10:43
Moin Moin,

kann das Jemand an Herrn Herr Häring weiter leiten?
Ist das nicht eine falsche Beschuldigung gegen Herrn Häring?

Sorry, ich kenne mich nicht so gut mit dem Internet aus.  :-[

Wo ist den die Falschnachrichtenpolizei des öffentlich rechtlichen Rundfunk?  :police:

PS. Wenn ich auf weiterblättern geklickt habe, konnte ich die anderen Fotos mit Text nicht öffnen??!!
Titel: Re: MYTHEN UND FAKTEN - Rundfunkbeitrag 2018: Höhe, Umzug und Befreiung
Beitrag von: drone am 03. Februar 2018, 11:50
Heyas, Bottie-Gal, :-)

schon so lang' nix gehört von Dir. Gutes Neues noch. Wie geht's Dir denn?

Probier'n Deine Redakteure gerade 'mal wieder, Dich mit neuer "Intelligence" zu füttern? Weißt ja, hat nix mit "Intelligenz" zu tun. ...Ja, wie, "klappt nicht"? Cloud zu klein, und Blockchain zu groß ...achso, und deshalb gibt's jetzt "Fotostrecken"? Ohha... wie bei den richtig großen "Labels", watt? ...Ja, wie nu'? Klappt ooch nich' so recht? Mhmm, ...stimmt! Sieht aus wie 'ne missratene Werbeshow vom BS. ...Ahso, "Pressestelle" und "dpa". Dia-Show, sozusagen...

Und irgendwie passt ja die Überschrift auch so gar nicht zum Rest, findeste nich'? ...Achso, die Bilder sollen erst 'mal Klicki-Bunti-Verwirrung stiften, damit's nicht jeder gleich merkt - ahh, jetzt, ja...

(Krrkkss... Vor weiteren Interaktionen mit Bots, oder auch fernsehähnlichen Zusatzleistungen, warnt das BMG dringend: Schwerste bis irreparable Gehirnschädigungen können innerhalb kürzester Zeit die Folge sein - auch bei vermeintlich durchtrainierten Menschen. Die Krankenkassen lehnen jegliche Leistungen diesbezüglich ab! ...und jetzt ab an die frische Luft!)
Titel: Re: MYTHEN UND FAKTEN - Rundfunkbeitrag 2018: Höhe, Umzug und Befreiung
Beitrag von: Kurt am 03. Februar 2018, 12:17
Moin Leutz,

es gibt mehrere Optionen:

- "wir" heulen uns hier im "Wohnzimmer" aus - bejahen unsere tolle (und berechtigte) Kritik und klopfen uns gegenseitig auf die Schultern  ;)

- man (wer?) kommuniziert direkt mit Jasmin Pospiech und weist sie auf diverse Dinge und Ungereimtheiten hin  8)

siehe Email-Adresse:
Zitat
Jasmin Pospiech
Online-Redakteurin bei Ippen Digital Media. Sie betreut die beiden Ressorts Geld und Gesundheit - und kennt sich jetzt endlich richtig mit dem Thema Steuererklärung aus.
jasmin.pospiech@ippen-digital-media.de
Quelle: auf "Jasmin Pospiech" geklickt auf:
https://www.merkur.de/leben/geld/rundfunkbeitrag-2018-hoehe-umzug-befreiung-zr-9580622.html


Zitat
Jasmin Pospiech
[Edit "Bürger": Bild-Kopie entfernt!
Bitte keine unauthorisierten Bilder ohne Quellen-Angabe!!!!!]


(https://www.xing.com/image/9_4_1_9499cb85d_21524526_1/jasmin-pospiech-foto.256x256.jpg)
Original-Bild mit Quellen-Angabe/ Bild-Quelle: https://www.xing.com/image/9_4_1_9499cb85d_21524526_1/jasmin-pospiech-foto.256x256.jpg

Firma
Ippen Digital Media GmbH
München
Berufsausbildung
Redakteurin
Sprachkenntnisse
Deutsch Muttersprache, Latein, Vietnamesisch, Ungarisch, Englisch Fließend, Spanisch Gut, Italienisch Gut, Französisch Fließend
Interessen
Filmtheorie, Power-Yoga, Theater/Oper, Kunstausstellungen, Ernährung/Gesundheit, Reisen, Paläo-Lifestyle, Hip-Hop tanzen
Quelle: http://www.dasoertliche.de/Themen/Jasmin-Pospiech/XING/Jasmin_Pospiech

Weitere Infos u.a. auch unter
Jasmin Pospiech bei xing
https://www.xing.com/profile/Jasmin_Pospiech
Titel: Re: MYTHEN UND FAKTEN - Rundfunkbeitrag 2018: Höhe, Umzug und Befreiung
Beitrag von: drone am 03. Februar 2018, 13:46
es gibt mehrere Optionen:
[...]
- man (wer?) kommuniziert direkt mit Jasmin Pospiech und weist sie auf diverse Dinge und Ungereimtheiten hin [...]

Letzteres hat user Adeline hier wohl schon 'mal probiert:
So werden jetzt "GEZ"-Verweigerer entlarvt und zur Kasse gebeten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25546.msg161353.html#msg161353 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25546.msg161353.html#msg161353)

Vielleicht gibt's dazu Ihrerseits ja noch ergänzende, neue Infos... ;-)

Außerdem gibt es (die Suche im Forum nach "Jasmin Pospiech" ist dabei hilfreich) u.a. hier...
So werden jetzt "GEZ"-Verweigerer entlarvt und zur Kasse gebeten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25546.msg161277.html#msg161277 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25546.msg161277.html#msg161277)

... Infos, die mich an einem "redaktionell" verantwortlichen Zusammenhang "Ihrerseits" zu den veröffentlichten "Nachrichten" erheblich zweifeln lassen. Die Dame ist ja, entsprechend gerade Deiner obigen Beschreibungen nach, m.E. völlig "überqualifiziert", um solch repetitiven Unsinn, wieder und wieder - und so ganz ohne einen Erkenntnisgewinn, überhaupt verbreiten zu können.

Eine Frage, die sich mir mittlerweile zusehends in diesem Zusammenhang stellt, ist, ob sich so ein "Redaktionsprofil" wohl auch "mieten" oder "kaufen" lässt, ohne dafür in irgendeiner Weise "schreiberisch" selbst tätig werden zu müssen? Der "gute Name" halt, ...

Daher habe ich von der (hier noch nicht erwähnten) Option der humorvollen "Psycho-Hygiene" Gebrauch gemacht (oder es zumindest versucht...).

Vermutlich tut's mir aber ohnehin besser, mich - falls sich "qualitativ" an "Frau Pospiechs" "Inhalten" nichts ändert - gänzlich eines Kommentars zu "Ihren" Beiträgen zu enthalten, quasi als ein so ein guter Vorsatz für die Zukunft... :-)
Titel: Re: MYTHEN UND FAKTEN - Rundfunkbeitrag 2018: Höhe, Umzug und Befreiung
Beitrag von: Besucher am 03. Februar 2018, 17:03
Man kann sich natürlich über diesen ja schwarz auf weiß nachlesbaren eindeutigen Quatsch ärgern, den diese Frau Pospiech da - wohl wieder mal - verzapft hat. Aber insbesondere sich nun über die persönlich aufzuregen, das lohnt sich doch nicht. Spätestens seit ein fiktiver Besucher in der noch nicht so lange vergangenen Vergangenheit von hochbezahlten Journalisten schon derart unverzagt geschürfte "Kleinodien" lesen durfte wie etwa: "Ein Trauma wird zur Wirklichkeit!" (Nein, war nicht BLÖD) oder "Man müsse die Dinge durch das Brennglas des 20. Jahrhunderts betrachten" oder über Politiker erfahren durfte, "die seien auf das Schild gehoben worden" (Nur welches? Vorfahrt? Stopschild? Schleudergefahr? Einfahrt verboten?) - oder aktuell das Wort zum Freitag eben von Tante P. - sagt er sich:  JournalistInnen sind halt auch nur Menschen, & mit "Gartenlaube"-Journalismus geht es eben nun mal steil bergauf. Auch von so etwas kann man leben.

Aber: Dass diese Frau P. solchen Unsinn verzapft, kann man doch auch als Chance ersten Ranges im Sinne v. Multiplikatorwirkung nutzen? Weniger also, indem nun etwa jemand - wie aktuell ein Herr H. - auf die Idee kommen müsste, diese wegen einer gegen ihn gerichteten "falschen Beschuldigung" vor den Kadi zu zerren, würde sich das lohnen?

Doch grundsätzlich die Sache an jemand in solcher oder ähnlicher Form Betroffenen weiterzugeben - wie von einem Foristen empfohlen - könnte trotzdem eine gute Idee sein. Denn auch wenn diese gute Frau P. ihre - wenn man wollte, durchaus als Unterstellung verstehbare - falsche Darstellung des Sachverhalts und der Motivationslage Herrn H.'s sicher nicht in der Absicht einer Rufschädigung öffentlich verbraten haben mag - könnte sich aus deren Tun nicht evtl. dennoch für jmd. so oder ähnlich Betroffenen bzw. die vertretene Sache ein Nutzeffekt ergeben? Etwa als Recht auf eine Gegendarstellung in eben dem "Organ", wo die Dame sich zu verbreiten pflegt? Schon wären in dem Fall zum Thema doch wieder ein paar Leute mehr erreicht, und damit zusätzliche Öffentlichkeit geschaffen?
Titel: Re: MYTHEN UND FAKTEN - Rundfunkbeitrag 2018: Höhe, Umzug und Befreiung
Beitrag von: Nevrion am 03. Februar 2018, 17:50
Ein klassischer Beitrag, voller Halbwahrheiten auf Merkur.de

1. Der Rundfunkbeitrag wird nicht von allen deutschen Haushalten bezahlt, sondern (lassen wir das Wort Haushalt mal zur Vereinfachung unangetastet) von allen Haushalten, Öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen.

2. Zu Punkt 2 hat drboe ja bereits alles gesagt. Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen

3. Es fehlt der entscheidende Hinweis, dass man ebenfalls vom Rundfunkbeitrag befreit ist, wenn man obdachlos ist oder weder Mieter, noch Eigentümer einer Wohnung ist. So wird z.B. in einer WG immer nur derjenige Zahlungsaufforderungen erhalten, der auch entsprechend vertraglich in der Anschrift festgehalten ist. Einen gesetzlichen Anspruch, dass Mitbewohner sich an den Kosten beteiligen müssen, gibt es nicht.
In der Aufzählung könnte man vielleicht noch erwähnen, dass kein Privater TV oder Radio Sender den Beitrag entrichten muss.

4. Die Formulierung "Der Rundfunkbeitrag ist für alle verpflichtend" ist falsch. Richtig wäre es zu sagen "Der Rundfunkbeitag ist für die meisten/für viele verpflichtend" Das geht allein schon aus der eigenen Aufzählung aus Punkt 3 hervor. Das Wort "alle" suggiert eine Ausnahmslosigkeit, die nicht stimmt.

5. Eine Kündigung beim Beitragsservice ist natürlich auch dann möglich, wenn man mit jemanden zusammen zieht. Hätte man vielleicht noch erwähnen können.
Titel: Re: MYTHEN UND FAKTEN - Rundfunkbeitrag 2018: Höhe, Umzug und Befreiung
Beitrag von: Uwe am 03. Februar 2018, 18:02
Antwort von Norbert Häring an Jasmin Pospiech

Zitat
Norbert Häring
?@norberthaering
 4 Min.Vor 4 Minuten
Liebe @JasminPospiech . Stellen Sie doch bitte den Unsinn richtig, den Sie im Merkur in Sachen Rundfunkbeitrag über mich geschrieben haben, der online noch verfügbar ist, oder nehmen das raus. Ich will Sie und den Merkur ja nicht unnötig mit einer Reaktion bloßstellen.
Quelle: https://twitter.com/norberthaering/status/959832846755094528
Titel: Re: MYTHEN UND FAKTEN - Rundfunkbeitrag 2018: Höhe, Umzug und Befreiung
Beitrag von: drboe am 03. Februar 2018, 18:25
Natürlich  lohnt es nicht, sich mit Frau Pospiech und ihren schlampigen Berichten auseinander zu setzen. Aber für zufällige Besucher dieser Site muss der Unsinn, den sie immer wieder schreibt, richtig gestellt werden. Das ist man denen, die hier ggf. den Links auf Frau Pospiechs Artikel folgen, m. E. schuldig.

Frau P. die Tatsachen zu erläutern fällt mir nicht ein. Ich muss sie weder belehren noch ihre schlampige Arbeit korrigieren. So schwer ist es ja nicht, die Tatsachen zu recherchieren und korrekt darzustellen.

M. Boettcher
Titel: Re: MYTHEN UND FAKTEN - Rundfunkbeitrag 2018: Höhe, Umzug und Befreiung
Beitrag von: drone am 03. Februar 2018, 21:40
[...] Aber für zufällige Besucher dieser Site muss der Unsinn, den sie immer wieder schreibt, richtig gestellt werden. [...]
Und welche der folgenden Sites meinst Du jetzt genau? ;-)

tz.de
(Zeitungsverlag tz München GmbH & Co. KG, Paul-Heyse-Straße 2-4, 80336 München, Telefon: +49 (0)89 / 5306 - 0, Telefax: +49 (0)89 / 5306 - 552, E-Mail: info [at] tz.de)
https://www.tz.de/leben/geld/rundfunkbeitrag-2018-hoehe-umzug-befreiung-zr-9580622.html
IMP: https://www.tz.de/ueber-uns/impressum/

innsalzach24.de
(OVB24 GmbH, Rathausstraße 4, 83022 Rosenheim, Tel.: 08031/40904-0, Fax: 08031/40904-199, E-Mail: info [at] ovb24.de)
https://www.innsalzach24.de/leben/geld/rundfunkbeitrag-2018-hoehe-umzug-befreiung-zr-9580622.html
IMP: https://www.innsalzach24.de/ueber-uns/impressum/

Hersfelder Zeitung
(Hoehl-Druck GmbH + Co. Hersfelder Zeitung KG, Benno-Schilde-Platz 2, 36251 Bad Hersfeld, Telefon: 0 66 21 / 161 - 0, Fax: 0 66 21 / 161-148, E-Mail: info [at] hersfelder-zeitung.de)
https://www.hersfelder-zeitung.de/magazin/geld/rundfunkbeitrag-2018-hoehe-umzug-befreiung-zr-9580622.html
IMP: https://www.hersfelder-zeitung.de/ueber-uns/impressum/

Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA)
(Verlag Dierichs GmbH & Co KG, Frankfurter Straße 168, D-34121 Kassel, Tel: +49 561 203 00, E-Mail: info [at] hna.de)
https://www.hna.de/geld/rundfunkbeitrag-2018-hoehe-umzug-befreiung-zr-9580622.html
IMP: https://www.hna.de/ueber-uns/impressum/

blickpunkt-nienburg.de
(Aller-Weser-Verlagsgesellschaft mbH, Werkstraße 2, 28857 Syke, Tel: +49 (0)5021/9608 - 0, Fax: +49 (0)5021/9608 - 29, E-Mail: redaktion.nienburg [at] aller-weser-verlag.de)
https://www.blickpunkt-nienburg.de/leben/geld/rundfunkbeitrag-2018-hoehe-umzug-befreiung-zr-9580622.html
IMP: https://www.blickpunkt-nienburg.de/ueber-uns/impressum/

kreisbote.de
(Kreisboten-Verlag Mühlfellner KG, Am Weidenbach 8, 82362 Weilheim, Tel: +49 (0)881 / 686-0, Fax: +49 (0)881 / 686-65, E-Mail: info [at] kreisbote.de)
https://www.kreisbote.de/ratgeber/geld/rundfunkbeitrag-2018-hoehe-umzug-befreiung-zr-9580622.html
IMP: https://www.kreisbote.de/ueber-uns/impressum/

extratipp.com
(Metac Medien Verlags GmbH, Waldstraße 226, 63071 Offenbach, Tel: 069 85008 - 0, Fax: 069 85008 - 391, E-Mail: info [at] extratipp.com)
https://www.extratipp.com/magazin/geld/rundfunkbeitrag-2018-hoehe-umzug-befreiung-zr-9580622.html
IMP: https://www.extratipp.com/ueber-uns/impressum/

Hallo München
(Breu & Schneider GmbH Verlag und Werbeagentur , Dessauerstraße 10, 80992 München, Tel: +49 (0)89 149815 - 820, Fax: +49 (0)89 149815 - 830, E-Mail: info [at] hallo-muenchen.de)
https://www.hallo-muenchen.de/ratgeber/geld/rundfunkbeitrag-2018-hoehe-umzug-befreiung-zr-9580622.html
IMP: https://www.hallo-muenchen.de/ueber-uns/impressum/

come-on.de
(Märkischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG, Schillerstraße 20, 58511 Lüdenscheid, Telefon: (0800) 8000 105, Telefax: +49 (0) 2351 158-266, E-Mail: internet [at] come-on.de)
https://www.come-on.de/leben/geld/rundfunkbeitrag-2018-hoehe-umzug-befreiung-zr-9580622.html
IMP: https://www.come-on.de/ueber-uns/impressum/

soester-anzeiger.de
(Jahn Verlag GmbH & Co. KG, Schloitweg 19-21, 59494 Soest, Tel.: (0800) 8000 105, Fax: +49 (0) 2921 688-148, E-Mail: internet [at] soester-anzeiger.de)
https://www.soester-anzeiger.de/leben/geld/rundfunkbeitrag-2018-hoehe-umzug-befreiung-zr-9580622.html
IMP: https://www.soester-anzeiger.de/ueber-uns/impressum/

Memminger Kurier / Wochen-Kurier Mindelheim
(KURIER VERLAG GmbH, Glendale Straße 8, 87700 Memmingen, Tel: +49 (0)8331 / 8561 - 0, Fax: +49 (0)8331 / 8561 - 61, E-Mail: anzeigen [at] kurierverlag.de)
https://www.kurierverlag.de/ratgeber/geld/rundfunkbeitrag-2018-hoehe-umzug-befreiung-zr-9580622.html
IMP: https://www.kurierverlag.de/ueber-uns/impressum/

Solinger Tageblatt
(Verlag des Solinger Tageblattes GmbH & Co. KG, Mummstraße 9, 42651 Solingen, Tel.: +49 (0)212/299-0, Fax: +49 (0)212/299-118, b.boll [at] solinger-tageblatt.de/redaktion [at] solinger-tageblatt.de)
https://www.solinger-tageblatt.de/ratgeber/geld/rundfunkbeitrag-2018-hoehe-umzug-befreiung-zr-9580622.html
IMP: https://www.solinger-tageblatt.de/ueber-uns/impressum/

Sauerland Kurier
(KurierVerlag Lennestadt GmbH, Kölner Straße 18, 57368 Lennestadt-Grevenbrück, Tel. 02721/1360, Fax 02721/136177, eMail: info [at] sauerlandkurier.de)
https://www.sauerlandkurier.de/leben/geld/rundfunkbeitrag-2018-hoehe-umzug-befreiung-zr-9580622.html
IMP: https://www.sauerlandkurier.de/ueber-uns/impressum/

Streiflicher (SL)
(Westfälischer Anzeiger Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Gutenbergstr. 1, 59065 Hamm, Telefon: (0800) 8000 105, Telefax: +49 (0) 2381 105-426, E-Mail: internet [at] wa.de)
https://www.streiflichter.com/leben/geld/rundfunkbeitrag-2018-hoehe-umzug-befreiung-zr-9580622.html
IMP: https://www.streiflichter.com/ueber-uns/impressum/

Werra-Rundschau
(Werra Verlag Kluthe GmbH & Co. KG, Herrengasse 1-5, 37269 Eschwege, E-Mail: redaktion [at] werra-rundschau.de)
https://www.werra-rundschau.de/magazin/geld/rundfunkbeitrag-2018-hoehe-umzug-befreiung-zr-9580622.html
IMP: https://www.werra-rundschau.de/ueber-uns/impressum/

Merkur
(Münchener Zeitungs-Verlag GmbH & Co.KG, Paul-Heyse-Str. 2-4, 80336 München, Telefon: +49 (0)89 / 5306 - 0, Telefax: +49 (0)89 / 5306 - 8651, E-Mail: info [at] merkur.de)
https://www.merkur.de/leben/geld/rundfunkbeitrag-2018-hoehe-umzug-befreiung-zr-9580622.html
IMP: https://www.merkur.de/ueber-uns/impressum/

und, und, und (goggle hilft)...  ("IMP: " steht übrigens für Impressum.)

Tatsache ist, dass die
Ippen Digital GmbH & Co. KG, Paul-Heyse-Straße 2-4, 80336 München, Telefon: +49 (0)89 / 5306 - 0, Telefax: +49 (0)89 / 5306 - 685, E-Mail: info [at] ippen-digital.de

diese "Nachricht" an die og., ja wie sagt man da jetzt, "Verlagsplattformen" automatisiert und zentral verteilt, wie auch schon a.a.O. erwähnt.

In diversen Impressen findet sich dieser "Hinweis" darauf:
Zitat
Beiträge der Zentralredaktion (ZR) der Ippen-Verlagsgruppe werden automatisiert eingestellt und auf Seiten,
deren Internetadresse vor dem jeweils individuellen siebenstelligen Zahlencode das Kürzel "zr" enthält,
angezeigt (Beispiel: "www.tz.de/(...)-zr-1234567.html").

Modernstes "Publishing" mit schier unendlicher "Breitenstreuung", bundesweit(sic!)... :-)

(Wohl auch sehr zum Leidwesen von N.H. ...)
Titel: Re: MYTHEN UND FAKTEN - Rundfunkbeitrag 2018: Höhe, Umzug und Befreiung
Beitrag von: Bürger am 03. Februar 2018, 21:51
@drone
> Danke für die Zusammenstellung.

@Uwe (und/oder andere)
> Infos zu obiger Verbreitungsliste an N.H.?
Danke ;)
Titel: Re: MYTHEN UND FAKTEN - Rundfunkbeitrag 2018: Höhe, Umzug und Befreiung
Beitrag von: drboe am 03. Februar 2018, 21:56
@drone: wenn ich auf gez-boykott.de von dieser Site schreibe, von welcher Webseite muss dann wohl Rede sein?

Die Seiten, für die Frau P. ihre miserablen Texte zusammenklöppelt, sind mir völlig egal. Es ist deren Problem, wenn die ihre Webseiten mit inhaltlich dünnen Text füllen. Aber Besucher hier sollten schlechte solche Pressemeldungen nicht unkommentiert zur Kenntnis nehmen (müssen).

M. Boettcher
Titel: Re: MYTHEN UND FAKTEN - Rundfunkbeitrag 2018: Höhe, Umzug und Befreiung
Beitrag von: drone am 03. Februar 2018, 22:07
@Uwe (und/oder andere)
> Infos zu obiger Verbreitungsliste an N.H.?
Ist erledigt! ;-)
Titel: Re: MYTHEN UND FAKTEN - Rundfunkbeitrag 2018: Höhe, Umzug und Befreiung
Beitrag von: Bürger am 04. Februar 2018, 19:18
Aktueller Hinweis:
[...]
Auf die Falschdarstellungen des oben verlinkten Artikels nunmehr
prompte Reaktion/ Richtigstellung von Norbert Häring... ;) siehe unter
Ippen-Medien verbreiten blühenden Unsinn zum Barzahlen des Rundfunkbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26201.0.html


jedoch:
...und Ippen-Medien hat ebenfalls prompt "reagiert"

Ippen Mediengruppe hat den verunglückten Kurzbeitrag zu meiner Bargeld-Aktion gelöscht
http://norberthaering.de/de/27-german/news/943-dpa

Hinweis:
Im Einstiegsbeitrag zitierter Beitrag ist durch Norbert Häring ersetzt worden durch diese Mitteilung und daher nicht mehr aufrufbar.
Schade, denn eine Gegendarstellung bzw. Richtigstellung der Falschbehauptungen - die ja auch andernorts im Netz kursieren - wäre wünschenswert gewesen.
Auch die anderen Falschdarstellungen / Halbwahrheiten bleiben weiterhin in der Fotostrecke des Ippen-Medien-Artikels stehen... :-\

Titel: Re: MYTHEN UND FAKTEN - Rundfunkbeitrag 2018: Höhe, Umzug und Befreiung
Beitrag von: FelsinderBrandung am 05. Februar 2018, 18:12
Ich habe  Frau Pospiech  per Mail unter dem Betreff:
Was ist guter Journalismus?
angeschrieben und will euch die Antwort nicht vorenthalten:

Zitat
Guten Tag .....,

 vielen Dank für Ihr aufmerksames Lesen meines Artikels. Ich kann Ihnen berichten, dass ich bereits Norbert Häring um eine Stellungnahme bzw. Interview angefragt habe und mit ihm bereits alles wohlwollend geklärt ist.

 Schönen Restmontag noch!

 Beste Grüße

Jasmin Pospiech

Online-Redakteurin
Ippen Digital Media GmbH
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Geschäftsführer: Petra Meyer, Jan Ippen

 

Von: Petra
Gesendet: Samstag, 3. Februar 2018 13:35
An: jasmin.pospiech@ippen-digital-media.de
Betreff: Was ist guter Journalismus?

 Sehr geehrte Frau Pospiech,
zu ihrem Artikel
Rundfunkbeitrag 2018: Höhe, Umzug und Befreiung  auf der Website Merkur.de vom 02.02.2018
möchte ich folgendes anmerken:

1.
Der Rundfunkbeitrag ist nicht pro Haushalt fällig, sondern wird pro Wohnung berechnet. Es können sich mehrere Haushalte in einer Wohnung befinden, in WG‘s zum Beispiel.
2.
Herr Häring, ein echter Journalist, weigert sich nicht, für Rundfunk und Fernsehen zu bezahlen, er hat daher auch kein Schlupfloch gefunden, nicht einmal gesucht!
Vielmehr kämpft er für den Erhalt von Bargeld. Ein Kampf, der weit über die Bezahlung des sogn. Rundfunkbeitrags hinausgeht. Herr Häring hat den sogn. Rundfunkbeitrag sogar bezahlt, nämlich durch Hinterlegung des Betrags bei Gericht. Der HR weigert sich nur, das Geld abzuholen und verlangt allen Ernstes den Betrag noch einmal.
Eine eindeutig falsche Behauptung ihrerseits, somit haben ihre Aussagen schon den Charakter der Verleumdung, welche nach StGB durchaus strafbar sein können:

§ 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/187.html

3.
Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig, kann somit überhaupt nichts durchsetzen.

Aus dem Impressum der Website
‚Impressum
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.‘

Quelle: https://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html

4.
Unter die von Ihnen genannte  Härtefallbefreiung fallen Rentner zum Beispiel nicht , auch hier irren sie gewaltig!
Ihren Aussagen folgend, würde auch ein Rentner mit einem monatlichen Einkommen von zum Beispiel 10.000,00 € befreit, wobei hier die Begründung einer besonderen wirtschaftliche  Härte wohl sich selbst ‚ad absurdum‘ führt.

5.
Wie Sie ja selbst richtig festgestellt haben - ‚...ranken viele (Un-)Wahrheiten um die einstige GEZ-Gebühr...‘ - dann wäre es an dieser Stelle doch wünschenswert, wenn sie diese ‚Unwahrheiten‘ aus der Welt schaffen.
Ob der Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form ‚verpflichtend‘ ist und es daher keiner Aufforderung bedarf, sei insoweit in Frage gestellt, als dass mittlerweile über 150 Verfassungsbeschwerden zu diesem leidigen Thema anhängig sind.  Aufgrund der Komplexität erspare ich mir an dieser Stelle zunächst weitere Ausführungen. Gerne können wir dieses Thema aufgreifen, wenn Ihrerseits Interesse daran besteht.

Alles in Allem:
Guter Journalismus sieht anders aus!
Vielleicht sollten sie in ihrem eigenen Interesse, ihre Positionen hierzu nochmal überdenken.

Mit freundlichen Grüßen


Gruß Petra
Titel: Re: MYTHEN UND FAKTEN - Rundfunkbeitrag 2018: Höhe, Umzug und Befreiung
Beitrag von: drone am 05. Februar 2018, 19:14
[...] und will euch die Antwort nicht vorenthalten: [...]
Danke für diese Aktion und die Infos! ;-)

Zitat
Guten Tag .....,
vielen Dank für Ihr aufmerksames Lesen meines Artikels. Ich kann Ihnen berichten, dass ich bereits Norbert Häring um eine Stellungnahme bzw. Interview angefragt habe und mit ihm bereits alles wohlwollend geklärt ist.
Schönen Restmontag noch! [...]
"L.m.a.A." als Antwort wäre doch nun erheblich kürzer gewesen... :-)

Bleibt zu hoffen, dass diese "Zentralredaktionen" genauso schnell aussterben, wie sie aufgetaucht sind. Und eine hochignorante "LeserInnenschaft" ihnen die Page-Hit-Quoten serviert, die sie "verdienen", um am Digital-Müll-Markt - in der finalen Recycling-Anlage - endlich doch zu etwas völlig Anderem, Brauchbarem, Sinnvollem, Hochwertigem wiederaufbereitet werden zu können.

(In früheren Zeiten, als die Branche noch überwiegend papiergebunden unterwegs war, spach man da von "Käseblättern" - heute bietet sich vielleicht sowas wie "Käseplattformen" oder "Online-Käse-Redaktionen" an...)
Titel: Re: MYTHEN UND FAKTEN - Rundfunkbeitrag 2018: Höhe, Umzug und Befreiung
Beitrag von: ohmanoman am 05. Februar 2018, 19:35
Hahaha, da hat der öffentlich rechtliche Rundfunk schon Recht mit den “Falschnachrichten“!

Aber wo ist die “Falschnachrichtenpolizei“ des öffentlich rechtlichen Rundfunkssss? Müsste der öffrech Rundfunk jetzt nicht entlarven? Ja und gar eine Richtigstellung veröffentlichen??

Huiiii und was tut die “Falschnachrichtenpolizei“? Na, brauch wohl noch ne Zeit um zu reagieren?

Was ja auch üblich ist! Und Genauigkeit braucht halt ja auch seine Zeit. (räuspre)

Ach ja, ist ja nicht so wichtig, weil Lokalnachrichten!

Aber der öööffentlich rechtlicher Rundfunk zieht es doch vor, um auch nicht zwischen die Fronten zu gelangen, garnicht, ich wiederhole, garnicht zu berichten, wie es wohl Gewohnheit bei dehnen ist!

Klaus, wo bist duuuu? Du wolltest doch die Wahrheit retttttetttettn!!
Titel: Re: MYTHEN UND FAKTEN - Rundfunkbeitrag 2018: Höhe, Umzug und Befreiung
Beitrag von: ChrisLPZ am 05. Februar 2018, 19:50
Klaus, wo bist duuuu? Du wolltest doch die Wahrheit retttttetttettn!!
Gundula, die Stewardess des "Rettet die Wahrheit-Traumschiffs" nicht vergessen... Fakten-Checker Gniffke war wohl grad im Maschinenraum  ;D
"Rettet die Wahrheit": ZDF-Moderatorin Gundula Gause beim Sparkassen-Forum
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26206.0.html

@drone und FelsinderBrandung: Danke für die tolle Aktion  ;D
Titel: Re: MYTHEN UND FAKTEN - Rundfunkbeitrag 2018: Höhe, Umzug und Befreiung
Beitrag von: DumbTV am 06. Februar 2018, 00:05
Zitat
Guten Tag .....,
vielen Dank für Ihr aufmerksames Lesen meines Artikels. Ich kann Ihnen berichten, dass ich bereits Norbert Häring um eine Stellungnahme bzw. Interview angefragt habe und mit ihm bereits alles wohlwollend geklärt ist.

Vielleicht bei Norbert Häring nachfragen (die Korrespondenz /Antwort von Jasmin ihm zusenden), ob er es auch als "alles wohlwollend geklärt" ansieht... ???

Möglicherweise hat er ja eine andere Sichtweise dazu...

Am besten so Anfragen auch immer zusätzlich in Kopie an jeweilige Redaktion senden. Die freuen sich bestimmt auch zu erfahren was die Leser so über Ihre Autoren und deren Artikel denken...  >:D

Danke für die Aktion!
Titel: Re: MYTHEN UND FAKTEN - Rundfunkbeitrag 2018: Höhe, Umzug und Befreiung
Beitrag von: FelsinderBrandung am 06. Februar 2018, 11:35
Habe Herrn Häring kurz angeschrieben und er bestätigt, dass es 'wohlwollend' geklärt wurde:
Zitat
Ja, wurde wohlwollend geklärt.

Am 06.02.2018 10:52 schrieb Petra:
> Sehr geehrter Herr Häring,
>
> mich würde an dieser Stelle doch noch kurz interessieren, ob dies
> wahrlich 'wohlwollend geklärt' wurde.
>
> Für eine kurze Antwort wäre ich sehr dankbar.
>
> Mit freundlichen Grüßen

.....

und bedankt sich in einer weiteren Mail  für unseren Hinweis.

Gruß Petra
Titel: Re: MYTHEN UND FAKTEN - Rundfunkbeitrag 2018: Höhe, Umzug und Befreiung
Beitrag von: Bürger am 09. September 2018, 02:01
Ergänzender Hinweis im Einstiegsbeitrag zur geneigten Beachtung... :o ::) ;)
[...]
Querverweis zur möglichen Erklärung, weshalb Frau Pospiech bzw. die "Zentralredaktion" von "Ippen Medien" i.V.m. "Münchner Merkur" (aber auch andere) oft solch halbgares Zeugs über den sog. "Rundfunkbeitrag" verbreiten - denn das Verlagshaus des "Münchner Merkurs", der "Münchener Zeitungs-Verlag" wurde seitens BayVerwGH aufgrund seiner Beteiligungen an privaten Rundfunk-Unternehmen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit...
von Rundfunkbeitragspflicht befreite Verlage m. Beteilig. an Privat-Rundfunk
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28672.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28672.msg180286.html#msg180286