gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Erlebnis ÖRR und "Beitragsservice" (vormals GEZ) => Thema gestartet von: karlsruhe am 02. Februar 2017, 10:47

Titel: Seminarplan 2017: Bund der Vollziehungsbeamten e.V. (NRW)
Beitrag von: karlsruhe am 02. Februar 2017, 10:47
Bund der Vollziehungsbeamten e.V.

Landesverband Nordrhein-Westfalen

Seminare 2017

http://www.bdvz-nrw.de/wordpress/wp-content/uploads/2016/12/12868-Seminare-2017-Verteilung.pdf

Auf Seite 18/28

findet sich folgendes Seminar

Der Rundfunkbeitrag

Seminarinhalte
..
Schwerpunkte:

Die Aufgaben des WDR

- Wofür werden die Rundfunkbeiträge benötigt?
- Verbreitung von Radio- und Fernsehprogramme für alle Mitbürger
- Aufgaben und Strukturen des Beitragsservice
- Automatische Anmeldungen zum Rundfunkbeitrag auf Grund des EMA-Datenabgleichs
- Voraussetzungen zur Befreiung und Ermäßigung von Rundfunkbeiträgen
- Ergebnisse der Vollstreckungsverfahren aus Vorjahren
- Verfahren bei „Creditreform“.

Die Aufgaben des Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio

- Aufgaben und Strukturen
- Erläuterung des Mahnverfahrens an einem Beispiel
- Wie viele Anschreiben bekommt der Schuldner vor dem Besuch des VB?
- Von der Anmeldung bis zum Inkassounternehmen

Referent/in:

Frau Petra Nixdorf, WDR-Köln
Frau Andrea Seipp, ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

..
..
Unsere Seminarpartner:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
WDR



Da kommt mir nur 1 Gedanke: Was für ein Service! Einfach für ALLE! :-\
Titel: Re: Seminarplan 2017: Bund der Vollziehungsbeamten e.V. (NRW)
Beitrag von: mistersh am 02. Februar 2017, 10:50
Sollte denn ein solcher Vollziehungsbeamter nicht von Amtswegen schon wissen wie so etwas abläuft? Dafür benötigen die eigentlich keine Informationen.

Bedauerlich, dass so etwas hier in Deutschland möglich ist.
Das wäre wie wenn eine dubiose Firma ein solches Seminar leiten würde um die GVs entsprechend zu schulen und immer wieder darauf hinzuweisen, das alles in Ordnung ist wie sie es machen.
Das ist doch pure Gehirnwäsche.
Titel: Re: Seminarplan 2017: Bund der Vollziehungsbeamten e.V. (NRW)
Beitrag von: KlarSchiff am 02. Februar 2017, 10:59
Zitat von: Seminarplan
Referent/in:
Frau Petra Nixdorf, WDR-Köln
Frau Andrea Seipp, ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Unsere Seminarpartner:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
WDR

damit ist doch alles gesagt.

Es handelt sich um eine Propagandaveranstaltung der LRA in eigener Sache.
Titel: Re: Seminarplan 2017: Bund der Vollziehungsbeamten e.V. (NRW)
Beitrag von: ellifh am 02. Februar 2017, 11:07
Die wissen von Amts wegen schon, was sie tun müssen/können/sollen. Müssen aber noch richtig, d.h. im Sinne des BS, eingenordet werden. Nachjustierung nennt mann das. Saustall, das!

Das Offensichtliche ist, alles ist von höheren Stellen abgesegnet. Und das ist doch die eigentliche Sauerei. Und das soll ein Rechtsstaat sein? Die Zeiten sind doch vorbei. Und jeder, der hier im Forum interessiert mitliest und auch selbst kämpft, bekommt unweigerlich einen umfassenden Einblick, was sich hinter den Kulissen abspielt, um an unser Geld zu kommen. Pfui Teufel, sorry.
Titel: Re: Seminarplan 2017: Bund der Vollziehungsbeamten e.V. (NRW)
Beitrag von: Knax am 02. Februar 2017, 11:10
- Wie viele Anschreiben bekommt der Schuldner vor dem Besuch des VB?

An dieser Stelle bekommen die Seminarteilnehmer dann mundgerecht vorgekaut, was sie antworten müssen, wenn der Betroffene behauptet, er habe nichts erhalten.

Es ist wirklich eine Schande, dass ein ganzer Berufsstand sich vor den Karren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks spannen lässt.
Titel: Re: Seminarplan 2017: Bund der Vollziehungsbeamten e.V. (NRW)
Beitrag von: mistersh am 02. Februar 2017, 11:15
Wohl nicht nur mundgerecht vorgekaut, sondern schon gleich die passenden Textbausteine aus dem eigenen System mitgeliefert. Diese lassen sich bestimmt genauso übertragen wie die EMA Daten auch. Auf digitalem Wege.

Dann müssen diese ja noch nicht einmal selbst was abtippen oder überlegen sondern nur noch den passenden Baustein anklicken.

Vielleicht gibt es aber auch für alle braven Teilnehmer eine CD oder USB Stick für die erfolgreiche Teilnahme...  :-X
Titel: Re: Seminarplan 2017: Bund der Vollziehungsbeamten e.V. (NRW)
Beitrag von: Housebrot am 02. Februar 2017, 11:45
Es ist wirklich eine Schande, dass ein ganzer Berufsstand sich vor den Karren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks spannen lässt.

Das ist keine Schande, dass ist ein Skandal !!

Hier manipuliert der (private) Gläubiger nämlich Vollstreckungsbeamte. Eine neutrale, und damit gesetzeskonforme Vollstreckung ist gar nicht mehr gegeben...

Nach meinem Dafürhalten ist die Vollstreckung damit nicht mehr neutral.

Meldet sich eigentlich jemand zu dem Seminar an ?

Grüße
Adonis
Titel: Re: Seminarplan 2017: Bund der Vollziehungsbeamten e.V. (NRW)
Beitrag von: karlsruhe am 02. Februar 2017, 12:07

Nach meinem Dafurhalten ist die Vollstreckung damit nicht mehr neutral.

Meldet sich eigentlich jemand zu dem Seminar an ?

Allgemeine Geschäftsbedingungen:


Rechnungsempfänger und Vertragspartner ist für uns immer die angemeldete Dienststelle…...


Mögliche Ideen nur per PM! 8)
Titel: Re: Seminarplan 2017: Bund der Vollziehungsbeamten e.V. (NRW)
Beitrag von: Shuzi am 02. Februar 2017, 16:38
Na wenn das mal nicht (politische) Einflußnahme auf Beamte ist. Evtl. sollten sich Dienstherren die ihre Beamten zu solchen Seminaren entsenden mal über ihre Pflichten gemäß Landesbeamtengesetz informieren.

Landesbeamtengesetz:
http://www.verfassungen.de/de/bw/bw-landesbeamtengesetz62.htm

Zitat
§ 90. Allgemeines. Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl des Beamten und seiner Familie, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen. Er schützt ihn bei seiner amtlichen Tätigkeit und in seiner Stellung als Beamter. Er gewährt ihm insbesondere auch Schutz vor jeder politischen Einflußnahme von außen, die geeignet oder bestimmt ist, ihn in der pflichtgemäßen Verwaltung seines Amts zu beeinträchtigen.
Titel: Re: Seminarplan 2017: Bund der Vollziehungsbeamten e.V. (NRW)
Beitrag von: boykott2015 am 02. Februar 2017, 19:04
Es wäre noch zu prüfen, ob Rechtsdienstleistungsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/index.html) betroffen ist.

Zitat
§ 4 Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht

Rechtsdienstleistungen, die unmittelbaren Einfluss auf die Erfüllung einer anderen Leistungspflicht haben können, dürfen nicht erbracht werden, wenn hierdurch die ordnungsgemäße Erbringung der Rechtsdienstleistung gefährdet wird.

Zitat
Teilnehmer: Kolleginnen und Kollegen der Vollstreckungsbehörden
Teilnehmer sind selbst private Beitragsschuldner und Vollstreckungsbehörden sind Beitragsschuldner. Ein Beitragsschuldner will immer im Sinne der "Beitragsgerechtigkeit" die Anzahl der Beitragschuldner vergrößern bzw., dass die Anzahl nicht kleiner wird.

Titel: Re: Seminarplan 2017: Bund der Vollziehungsbeamten e.V. (NRW)
Beitrag von: grasschaf am 02. Februar 2017, 20:59
Edit karlsruhe: bitte auch die Groß- und Kleinschreibung beachten, Änderungen vorgenommen

Ich kann den Ärger, die Wut und die aus den Äußerungen hervorlugende Ratlosigkeit verstehen, ich bin da bei euch.
ABER:
es handelt sich um eine Veranstaltung eines Vereines -mehr nicht. d.h. ein e.V. ist somit wie ein Karnickelzuchtverein zu betrachten: die können Seminare, Weiterbildungsveranstaltungen und >Erleuchtungskurse> abhalten wie sie wollen - das prickelnde hierbei ist aber, dass es sich um Arbeitnehmer/Angestellte/Beamte von öffentlichen  handelt, die auch noch in hoheitlicher Funktion tätig sind.
Und da (möglicher weise) kein korrektiv während oder nach der Veranstaltung vorhanden sein wird, werden wohl fast alle Teilnehmer zum nächsten Arbeitstag kommen und antworten, wenn sie gefragt werden: doch, ja, die Veranstaltung war toll. Wieder was dazu gelernt.
Und das, obwohl sie eine sehr gute Ausbildung genossen haben, schon Dekaden ihren Job machen, und durch die Weiterbildung der Behörde auf dem neusten Stand der Dinge sind.
Ist wirklich jeder verflucht, der schlechtes dabei denkt?
Titel: Re: Seminarplan 2017: Bund der Vollziehungsbeamten e.V. (NRW)
Beitrag von: pinguin am 02. Februar 2017, 21:44
@shuzi & grasschaf

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) - http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/BJNR101000008.html#BJNR101000008BJNG000200000
Zitat
§ 36 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die nächst höhere Vorgesetzte oder den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen oder Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
Beamte und Beamtinnen sind defaktisch weder befugt, noch verpflichtet, Handlungen zu begehen, die selbst strafbar oder ordnungswidrig sind.

Bedenken gegen eine bestimmte Handlung müssen dem Vorgesetzten vorgetragen werden; nur bei dessen schriftlicher Weisung sind sie von der eigenen Verantwortung befreit, die mit dieser Weisung auf den Vorgesetzten übergeht.

Beamte und Beamtinnen haben eine Weiterbildungspflicht und können sich nicht darauf berufen, bspw. von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, vom Wortlaut des Grundgesetzes, vom Wortlaut der eigenen Landesverfassung und den damit verbundenen Schriftstücken, wie auch von maßgeblichen europäischen Bestimmungen keine Kenntnis zu haben.

Zitat
§ 33 Grundpflichten
(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.

Beamte und Beamtinnen dienen nicht nur nicht einer bestimmten Partei, sie dienen erst recht keinem bestimmten Unternehmen. Im Grunde dürfen die sich von denen gar nicht instruieren lassen.
Titel: Re: Seminarplan 2017: Bund der Vollziehungsbeamten e.V. (NRW)
Beitrag von: pjotre am 02. Februar 2017, 21:53
Dieser Vorgang geht als weiterer ein in die Landesverfassungsbeschwerden als weiterer Beleg der versuchten Manipulation der Rechtspflege-Organe. Hierfür ist maßgeblich:

a) Wer ist der Kooperationspartner?
Einseitig nur die Gläubiger-Seite. Keine Vertretung der Schuldnerseite.
Und: Die Nicht-Rechtsperson hat gegenüber Justizpersonen vorgetäuscht, Kooperationspartner sein zu dürfen, was eine Nicht-Rechtsperson nach hier bestehender Rechtsauffassung nicht darf.

b) Was ist das Programm?
Erkennbar nicht fachliche neutrale Rechtslage-Information, sondern überwiegend Meinungen-Stimulation zu Gunsten der Rechtsverletzer. (Rund zwei Drittel der Vollstreckungen werden nach hier bestehender Rechtsmeinung als rechtswidrig angesehen.)

c) Wer bezahlt diese Meinungsverfälschungs-Information?
Die Redner erhalten schwerlich irgendeine Vergütung vom Verein. Ob der Verein eine Vergütung für das Redendürfen erhält, bleibt Klärungsaufgabe. Dies könnte rechtliche Zündstoff-Munition darstellen.

Ende der Analyse. Nun die ausschlaggebende Frage:
Das schöne Zitat nach Rechtslage Baden-Württemberg ist hilfreich, da BW ja mit vertreten wird in Köln durch die Nicht-Rechtsperson Beitragsservice. Nun handelt es sich aber um den Landesverband Nordrhein-Westfalen. Gibt es auch in Nordrhein-Westfalen eine Verbotsklausel der politischen oder sonstwie manipulierenden Einflussnahme?

Wer da was weiß, bitte hier nachtragen

und am besten auch zusätzlich an mich Nachricht über das Nachrichten-System.

Titel: Re: Seminarplan 2017: Bund der Vollziehungsbeamten e.V. (NRW)
Beitrag von: pjotre am 02. Februar 2017, 22:09
"Gerichtsvollzieher" ist unverändert Beamter und darf also nicht einem Manipulationsversuch unterworfen werden. Insbesondere dürfen demnach auch nicht Subventionen einem Verein zugewandt werden, wenn darauf gerichtet, hierdurch ein privilegierter Meinungsbeeinflusser sein zu dürfen.

Nach Stand von 2017-02-02 von:  http://de.wikimannia.org/Gerichtsvollzieher

Zitat
Obwohl er nach Aussen mit eigenem Namen und Geschäftsbetrieb auftritt, ein eigenes Büro unterhält, eigene Angestellte beschäftigt, ist er im rechtlichen Status ein Landesbeamter. Gesetzliche Vorschriften und die daraus resultierenden Verordnungen, welche Freiberufler oder Gewerbe­treibende betreffen, sind auf den beamteten Gerichts­vollzieher nicht anwendbar.

Die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers unterliegt dem öffentlichen Recht! (s.a. BGH -IX a ZB 274/03- RGZ -Vereinigte Zivilsenate- 82,85,86 ff.; Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht 7. Auflage § 1 Rdnr.12; Zöller/Stoiber, ZPO 24. Aufl. § 753 Rdnr.5; Zöller/Gummer, a.a.O. § 154 GVG Rdnr.6). Zwischen Gläubiger und dem Gerichtsvollzieher besteht kein Auftragsverhältnis im privatrechtlichen Sinne. Der Gläubiger stellt einen Antrag an die dafür eingerichtete staatliche Institution, welcher überprüft und bearbeitet wird. Daraus resultiert u. a., dass der Gerichtsvollzieher nicht weisungsgebunden ist und im Rahmen seiner Tätigkeit weder Vertretungs­handlungen für den Gläubiger noch für den Schuldner vornimmt. Ausgeschlossen von seiner Tätigkeit ist er nur nach den Vorschriften des § 155 GVG.[2
(Hervorhebungen wurden hier hinzugefügt.)
Titel: Re: Seminarplan 2017: Bund der Vollziehungsbeamten e.V. (NRW)
Beitrag von: boykott2015 am 24. April 2017, 16:13
Achtung: WDR verschickt auf Anfrage die Unterlagen zum Seminar per Mail. Einer war über fragdenstaat.de erfolgreich.
Siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/dokumentenanfrage/

Falls jemand Dokumente braucht, kann über das Portal fragdenstaat.de die Unterlagen anfordern.

Dazu Punkt 2 dieser Anfrage ansehen und eigene Anfrage verfassen. Nicht zu vergessen, die private Mail im Text der Anfrage anzugeben, damit die Unterlagen vertraulich verschickt werden sollen.
Titel: Re: Seminarplan 2017: Bund der Vollziehungsbeamten e.V. (NRW)
Beitrag von: Kurt am 24. April 2017, 18:53
Moin moin,

OT !?

Weiss nicht wo ich es reinschreiben soll - diese Steilvorlage ist aber zu wichtig um unterzugehen:

Zitat
Von    Westdeutscher Rundfunk
Betreff    Dokumentenanfragen [#20784], [#20980], [#21045]
Datum    20. April 2017 11:03
Status    Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Antragsteller/in
[...]
Anfragen können auch in elektronischer Form über ein Portal wie fragdenstaat.de gestellt werden. Allerdings besteht kein Anspruch auf öffentliche Kommunikation über ein solches Portal, zumal über diese Kommunikationsform die Identität des Anspruchstellers nicht feststellbar ist. Kenntnis der Identität des Anspruchstellers ist aber Grundlage der Kommunikation nach Sinn und Zweck der Regelungen und nach verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen.

Mit freundlichen Grüßen
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/dokumentenanfrage/


Ach ne!?

Sollte doch im Umkehrschluss bedeuten dass die Empfänger von "Beitragsfestsetzungsbescheiden" Kenntnis über die Identität des "Anspruchstellers" erhalten!?!?!  >:D

Gruß
Kurt