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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Februar 2017 => Thema gestartet von: Blitzbirne am 26. Februar 2017, 19:38

Titel: Onlineangebote von ARD und ZDF - Private Sender weisen ZDF-Vorstoß zurück
Beitrag von: Blitzbirne am 26. Februar 2017, 19:38
(http://vignette3.wikia.nocookie.net/logopedia/images/1/16/N-tv_Logo_2011.svg/revision/latest/scale-to-width-down/300?cb=20120329221151)
Quelle: http://logos.wikia.com/wiki/N-tv

Quelle: n-tv.de, 26.02.2017

Zitat
Vom Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk beauftragte Gutachter fordern, nahezu alle Beschränkungen für dessen Online-Aktivitäten aufzuheben. Private Sender fragen: Dient es der Meinungsvielfalt, wenn ARD und ZDF Hollywood-Filme im Netz zeigen dürfen?

[..]
"So macht man diese Märkte platt", kommentierte Claus Grewenig, der langjährige Geschäftsführer der Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), in einem Gutachten im Auftrag des ZDF enthaltene Vorschläge.
[..]
Seit Jahren tobt zwischen Rechtsexperten ein Streit: Die einen finden, dass die zunehmende Bedeutung von Online- und Streamingplattformen und das fast unüberschaubare Medienangebot im Internet die Öffentlich-Rechtlichen Sender zumindest im Bereich der Unterhaltung weitgehend überflüssig macht. Andere - darunter die vom ZDF beauftragten Rechtswissenschaftler - argumentieren, dass der Öffentliche Rundfunk wichtiger denn je sei und sein Onlineangebot in allen Sparten ausbauen solle. [..]


weiterlesen auf:
http://www.n-tv.de/wirtschaft/Private-Sender-weisen-ZDF-Vorstoss-zurueck-article19718679.html
Titel: Re: Onlineangebote von ARD und ZDF - Private Sender weisen ZDF-Vorstoß zurück
Beitrag von: Philosoph am 28. Februar 2017, 15:50
Ich muß jedes Mal daran denken, wie "Rundfunk" definiert wird:
Zitat
Rundfunk umfasst die Verbreitung von Sendungen über elektromagnetische Wellen, deren Empfängerkreis nicht von vornherein abschließend feststeht.Quelle: Rechtswörterbuch (http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/r/rundfunk/)

Oder, wie der Wiener Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil (https://www.vwgh.gv.at/medien/mitteilungen/ro_2015150015.pdf?5teg4m) (Ro 2015/15/0015 vom 30. Juni 2015) feststellte: Computer sind keine Rundfunkempfangsgeräte, da Rundfunk eine Punkt-zu-Multipunkt-Übertragung ist, im Internet aber eine Punkt-zu-Punkt-Übertragung stattfindet.
Offenbar funktioniert Rundfunk in Österreich anders als in Dtl.
Wenn die LRA ins Internet wollen, dann bitte mit Abo-Dienst und nicht unter dem Deckmäntelchen des "Rundfunks".