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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Sachsen-Anhalt => Thema gestartet von: Abcistunterwegs am 28. September 2015, 07:17

Titel: Ankündigung der Zwangsvollstreckung aber keine Ahnung was antworten
Beitrag von: Abcistunterwegs am 28. September 2015, 07:17
Hi Leute.... Schonmal toll das es sowas hier gibt.... Person a hatte letztens hatte so nen Brief im Kasten und wollte fragen was Person a da antworten soll..... Person a hat hier mehreres gefunden... Jedoch sind das immer Antworten zur Erinnerung an die Zwangsvollstreckung. Kann jemand von euch helfen und Person a  ggf nen Link oder nen Antwortschreiben geben?

Danke schonmal im Voraus

Bilder kann ich leider nicht hochladen.... Hab mir Mühe gegeben aber jpeg wird nicht akzeptiert.... Ist nen Krampf vom iPad nen Bild hochzuladen hier
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung aber keine Ahnung was antworten
Beitrag von: Gruner2112 am 06. Oktober 2015, 17:23
Guten Tag,
ich benötige euren Rat bezüglich der GEZ- Beiträge.
Und zwar ist es so, dass ich nie GEZ- Gebühren bezahlen musste, weil ich nie einen Vertrag unterzeichnet hab, dass ich diese Gebühr bezahlen möchte und somit die öffentlich- rechtlichen Sender  nutzen möchte.
 Seitdem es eine Gesetzesänderung  Jahr 2013 gab, erhielt ich Briefe in denen ich aufgefordert wurde GEZ- Gebühren zu zahlen. Diese habe ich ignoriert, da ich erstens, wie schon erwähnt, keinen Vertrag mit denen abgeschlossen habe und zweitens kaum Fernsehen schau.
Im September erhielt ich eine „Ankündigung der Zwangsvollstreckung“ von der Stadtkasse und wurde aufgefordert den GEZ- Beitrag nachzuzahlen. Als ich einen Widerspruch eingelegt habe, wurde dieser Abgelehnt und nicht angenommen.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, da ich nicht weiß, wie ich jetzt am besten vorgehen sollte. Wenn jemand damit auch schon Probleme hatte, meldet euch bitte und erzählt mir, wie ihr gehandelt habt und wie es letztendlich geendet hat.
Liebe Grüße
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung aber keine Ahnung was antworten
Beitrag von: Fridolin am 07. Oktober 2015, 00:07
Ab zum Verwaltungsgericht und "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" stellen ;)
Somit wird der Vorgang unterbrochen und die Vollstreckungsbehörde darf keine weiteren Schritte unternehmen.
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung aber keine Ahnung was antworten
Beitrag von: Fridolin am 07. Oktober 2015, 00:16
Natürlich muss so ein Antrag dann auch begründet werden , Vorlagen zu einem Schreiben / einer Stellungnahme gibt es genug hier im Forum.
Einfach mal richtig damit auseinandersetzen und belesen , sonst wird das auf lange Bahn eh nichts.

Man muss selbst davon durch eigene Recherche überzeugt sein und das ist nicht in ein paar Minuten oder Stunden getan. ;)
Titel: Ankündigung der Zwangs....
Beitrag von: EricW am 10. Februar 2016, 18:40
Nabend,

nachdem lange Zeit Ruhe war,flatterte auch Person A heute die Ankündigung der Zwangsvollstreckung ins Haus. (Stadt)

Als Forderung wird : Forderung Amtshilfeersuchen genannt

Als Gläubiger : Mitteldeutscher Rundfunk,Anstalt des öffentlichen Rechts,c/o ARD ZDF Deutschlandradio,Beitragsservice,50656 Köln

Gesamtbetrag : über 400,00 €

Danach kommen die üblichen Drohungen,auch §96 OWiG usw.



Ich habe es satt,denn die Forderung ist aus einer Zeit wo ich nachweislich keine Geräte hatte,auch kein Internetfähiges Tel.
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung aber keine Ahnung was antworten
Beitrag von: Himmel am 02. April 2016, 08:31
Ich empfehle (aus eigener Erfahrung) sich selbst langfristig einfach mla mit diesem Thema (und verwandten Themen) zu befassen. Stattdessen vielleicht weniger Fernsehen, ausgiebig konsumieren, im Web Surfen, Computer spielen u.ä..
Es ist für jeden einzellnen von uns inzwischen mehr als dringend notwendig geworden, endlich unsere "Hausaufgaben" in Sachen "Recht/BRD/Souveränität" zu machen.
Jeder muß für sich selbst lernen und seinen eigenen Erkenntnisweg gehen.
Man kann sich zwar viel von anderen abschauen, jedoch muß auch dann ein jeder immer noch ganz für sich allein die Verantwortung übernehmen und
selbst nach bestem Wissen und Gewissen in seinem eigenen, speziellen Fall und Leben übernehmen - und entscheiden.
Kein Abducken mehr möglich, kein Verstecken hinter Autoritäten, kein faules Drückebergertum, keine Ausreden mehr.
Einzig Selbstverantwortung.

Hinweis: Vor einem "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" beim VG könnte es hilfreich sein, noch einmal gründlich nach "freiwilliger Gerichtsbarkeit" zu googlen.   --> Merke: "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand."
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung aber keine Ahnung was antworten
Beitrag von: Kurt am 02. April 2016, 11:16
@Himmel: was möchtest du mit diesem Beitrag sagen?

Hinweis: Vor einem "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" beim VG könnte es hilfreich sein, noch einmal gründlich nach "freiwilliger Gerichtsbarkeit" zu googlen.   --> Merke: "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand."

Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Zitat
Einschlägige Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind insbesondere:

Daneben sind der freiwilligen Gerichtsbarkeit aber auch zugewiesen:
•   …
•   öffentlich-rechtliche Streitsachen, bei denen sich ein Beteiligter und eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder Behörde gegenüberstehen und es um die Geltendmachung subjektiv öffentlich-rechtlicher Rechte geht
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Gerichtsbarkeit_%28Deutschland%29

Körperschaft des öffentlichen Rechts - was ist das ?
Zitat
Das DeutschlandRadio ist – als einzige Rundfunkanstalt – eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die tragenden Mitglieder des Radios sind gemäß dem DeutschlandRadio-Staatsvertrag die Landesrundfunkanstalten der ARD sowie das ZDF.[2] Die anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind hingegen Anstalten des öffentlichen Rechts, da sie Benutzer (nämlich die Bürger) und keine Mitglieder haben.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaft_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts_%28Deutschland%29

Anstalt des öffentlichen Rechts - was ist das ?
Zitat
Landes-AöRs sind die meisten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie BR, HR, MDR, NDR, RB, RBB, SWR, SR, WDR und das ZDF, nicht aber das Deutschlandradio, das eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Anstalt_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts

Gruß
Kurt