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Aktuelles => Pressemeldungen Verhandlung BVerfG 05/18 => Thema gestartet von: Bürger am 30. August 2018, 17:09

Titel: BVerfG-Urteil vom 18.07.2018 > "Nicht zu hart ins Gericht gehen"
Beitrag von: Bürger am 30. August 2018, 17:09
...also ich würde ja sagen
"Politiker versagen hier, und Richter"
und
Die Neuordnung der Rundfunk-Finanzierung ist "sowohl eine verfassungsrechtliche Frage, als auch eine politische."

Jedenfalls bietet der Artikel auch den einen oder anderen erhellenden Vergleich bzgl.
Abgabe für Miet-Wohnung > Mieter
Abgabe für Miet-Auto > Vermieter (indirekt jedoch nochmals Wohnungs-Mieter)
u.s.w.



Tichys Einblick, 19.07.2018
Politiker versagen hier, nicht Richter
Rundfunk: Nicht zu hart ins Gericht gehen
Politische Entscheidungen sind notwendig, um die Finanzierung des Rundfunks in Deutschland neu zu ordnen. Dies ist keine verfassungsrechtliche Frage, sondern eine politische. Dort muss angesetzt werden.
von Frank Schäffler (FDP)

Zitat
Man kann sich über das Bundesverfassungsgericht beklagen, Richterschelte betreiben und in Lethargie verfallen. [...]

Doch ähnlich wie bei anderen Fragen, die sehr hoffnungsvoll nach Karlsruhe getragen werden, ist es auch beim Rundfunkbeitrag wohl eine Überforderung des Verfassungsgerichts, politische Vorgaben von so weitreichender Bedeutung zu revidieren. Das kann man bedauern. Doch dieses Verhalten der Verfassungsrichter ist aus vielerlei Gründen logisch. Nicht nur, weil alle Richter zeitlebens im Öffentlichen Dienst tätig waren und daher eine natürliche Staatsnähe aufweisen. Den Rundfunkbeitrag grundsätzlich in Frage zu stellen, hätte die rund 90 öffentlich-rechtlichen Programme sicherlich in akute Finanzierungsprobleme gestürzt. Generell gilt: das Verfassungsgericht scheut seit langem, Entscheidungen der Politik grundsätzlich zu revidieren. Dies war bereits in der Euro-Schuldenkrise so und das ist jetzt wieder so.
[...]

Weiterlesen unter
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/schaefflers-freisinn/rundfunk-nicht-zu-hart-ins-gericht-gehen/


zum Autor
Frank Schäffler
https://de.wikipedia.org/wiki/Frank_Sch%C3%A4ffler
Titel: Re: BVerfG-Urteil vom 18.07.2018 > "Nicht zu hart ins Gericht gehen"
Beitrag von: Ketzerkater am 30. August 2018, 18:03
Zitat
Den Rundfunkbeitrag grundsätzlich in Frage zu stellen, hätte die rund 90 öffentlich-rechtlichen Programme sicherlich in akute Finanzierungsprobleme gestürzt.

Ein vergleichbares Problem hatten die Südstaaten bzw. "Konföderierten Staaten von Amerika" ab 1865 auch, als die Sklaverei abgeschafft wurde.

Es ist eine Frechheit, von einem z.B. ALG1 Bezieher, jener oftmals knapp über dem Existenzminimum lebt, zu dieser ÖR Zwangsgebühr zu verpflichten, damit die armen Rundfunkler unangetastet am Futtertrog kleben bleiben dürfen.

Mit bestem Gruß,
Ketzerkater
Titel: Re: BVerfG-Urteil vom 18.07.2018 > "Nicht zu hart ins Gericht gehen"
Beitrag von: MichaelEngel am 30. August 2018, 20:22
Zitat
Politische Entscheidungen sind notwendig, um die Finanzierung des Rundfunks in Deutschland neu zu ordnen. Dies ist keine verfassungsrechtliche Frage, sondern eine politische. Dort muss angesetzt werden.

Das mag stimmen, und trotzdem ist ein Urteil, das Gleichheitssatz und Grundrechte abschafft und dem Gesetzgeber eine bisher unbeschränkte Gestaltungsfreiheit gibt, eben irre.
Titel: Re: BVerfG-Urteil vom 18.07.2018 > "Nicht zu hart ins Gericht gehen"
Beitrag von: muuhhhlli am 30. August 2018, 20:53
Es war doch schon von den Landesparlamenten politisch irre, so einen RBStV mit so einer Generalbefugnis beim Bürger in 16 Bundesländern durchzuwinken.
Titel: Re: BVerfG-Urteil vom 18.07.2018 > "Nicht zu hart ins Gericht gehen"
Beitrag von: gez-negativ am 30. August 2018, 20:54
Ein vergleichbares Problem hatten die Südstaaten bzw. "Konföderierten Staaten von Amerika" ab 1865 auch, als die Sklaverei abgeschafft wurde.
Das BVerfG bestätigt in gewisser Hinsicht, dass es Rundfunksklaven in der heutigen Zeit durchaus geben darf.

Der Bewohner eines Landes und Inhaber einer Wohnung wird zum Rundfunksklaven gestempelt, ob er will oder nicht.
Er ist rechtlos, wie der einstmalige ordinäre Sklave und ein Leben lang an den Beitragsservice gefesselt.
Er kann tun, was er für richtig hält und auch lt. Gesetz in dem Falle richtig ist, aber die Judikative darf ihm nicht recht geben.
Titel: Re: BVerfG-Urteil vom 18.07.2018 > "Nicht zu hart ins Gericht gehen"
Beitrag von: observer am 30. August 2018, 23:24
Es war doch schon von den Landesparlamenten politisch irre, so einen RBStV mit so einer Generalbefugnis beim Bürger in 16 Bundesländern durchzuwinken.

Da örR und Politik stark verbandelt sind, verwundert es nicht. Mann kennt und hilft sich.
Titel: Re: BVerfG-Urteil vom 18.07.2018 > "Nicht zu hart ins Gericht gehen"
Beitrag von: drboe am 31. August 2018, 10:05
Es ist eine Frechheit, von einem z.B. ALG1 Bezieher, jener oftmals knapp über dem Existenzminimum lebt, zu dieser ÖR Zwangsgebühr zu verpflichten, damit die armen Rundfunkler unangetastet am Futtertrog kleben bleiben dürfen.

Das stimmt. Immerhin bliebe im Fall, dass man kein nennenswertes Vermögen und Einnahmen unterhalb der Pfändungsgrenze hat, die Möglichkeit die Zahlung zu verweigern. Der Gerichtsvollzieher stößt sich nämlich dann die Nase. Allerdings bleiben einem die Schulden, und so sich die Einnahmesituation verbessert, muss man die aufgelaufenen, rückständigen "Beiträge" dennoch zahlen. Man sollte daher die Zeit nutzen und sich gegen die Zahlungspflicht wehren. Bzw. man prüfe, ob man ggf. von Amts wegen von der Zahlung befreit werden kann.  Besteht tatsächlich keine Aussicht auf eine Verbesserung der Einnahmen, z. B. bei einer geringen Rente, so kann man das auch aussitzen und den BS auf die Zeit nach den letzten "Umzug" vertrösten.

M. Boettcher
Titel: Re: BVerfG-Urteil vom 18.07.2018 > "Nicht zu hart ins Gericht gehen"
Beitrag von: linkER am 18. September 2018, 16:44
MdB Frank Schäffler / FDP        20.07.2018

Weblog
Rundfunkbeitrag: Nicht zu hart ins Gericht gehen

Dieser Artikel erschien zuerst bei Tichys Einblick.
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/schaefflers-freisinn/rundfunk-nicht-zu-hart-ins-gericht-gehen/ (https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/schaefflers-freisinn/rundfunk-nicht-zu-hart-ins-gericht-gehen/)

Zitat
Man kann sich über das Bundesverfassungsgericht beklagen, Richterschelte betreiben und in Lethargie verfallen. Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht das Rundfunkbeitragssystem im Grunde nach gebilligt. ARD und ZDF jubeln. Sind sie doch als klarer Sieger hervorgegangen. Sicher könnte man kritisieren, warum eine gemietete Zweitwohnung vom Rundfunkbeitrag bald befreit ist, aber ein gemietetes Zweitfahrzeug nicht. In der Logik des Ersten Senats könnte man ja auch auf die Idee kommen, dass nicht der Mieter für den Rundfunkbeitrag verantwortlich ist, sondern der Vermieter. Genau so hat es das Gericht bei Mietwagen entschieden und bei der Zweitwohnung gerade nicht. Das klagende Unternehmen Sixt muss weiter für seine Fahrzeugmieter den Rundfunkbeitrag für das eingebaute Radio bezahlen. Das ist irgendwie komisch.
Zitat
Daher sollten wir etwas großzügig mit den Karlsruher Richter umgehen und darauf setzen, dass letztlich politische Entscheidungen notwendig sind, um die Finanzierung des Rundfunks in Deutschland neu zu ordnen. Dies ist keine verfassungsrechtliche Frage, sondern eine politische. Dort muss angesetzt werden. Und dafür braucht es ein breiteres gesellschaftliches Klima. Es gibt keinen Grund für einen öffentlich finanzierten Rundfunk. Erst recht nicht in diesem Umfang. Die Rundfunkwelt ist so bunt wie die Zeitungswelt. Niemand käme daher auf die Idee, den Rückgang der Auflage beim Handelsblatt oder der Bildzeitung dadurch zu kompensieren, dass die Allgemeinheit für die Finanzierung dieser Zeitungen zuständig sein sollte. Um es mit den Worten des Ersten Senats zu sagen, damit „die Wirklichkeit unverzerrt dargestellt wird“. Auch nicht, wenn alle dann ein Zwangsabonnement bekämen. Ungewöhnlich wäre es auch, wenn dadurch die Qualität besser würde. Warum auch? Wahrscheinlich würden beide Medien sogar noch mehr Rücksicht auf das Regierungshandeln nehmen. Man stelle sich nur vor, die Zeitungsverleger würden tatsächlich auf diese Idee kommen. Was wohl die Karlsruher Richter entscheiden würden? Faxgeräte und Schreibmaschinen im Blick lassen böses erahnen.
Weiterlesen auf :
https://www.frankschaeffler.de/rundfunkbeitrag-nicht-zu-hart-ins-gericht-gehen/ (https://www.frankschaeffler.de/rundfunkbeitrag-nicht-zu-hart-ins-gericht-gehen/)



Siehe auch :
Frank Schäffler (FDP): Öffentlich-rechtliche Medien - Eine Reform ist überfällig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28025.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28025.0)

Sind die Privilegien der öffentlich-rechtlichen Medien begründet?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27311.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27311.0)

Ohne Meinungsvielfalt keine Demokratie
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24686.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24686.0)