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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Hamburg => Thema gestartet von: Masebal am 28. Mai 2018, 12:13

Titel: Sieg gegen Stadt Hamburg aufgrund von fehlendem Pfändungsbeschluss an Schuldner
Beitrag von: Masebal am 28. Mai 2018, 12:13
Kleiner Sieg (Beleg beigefügt) gegen das illegale Gebaren der Stadt Hamburg im Auftrag des NDR. Aufgrund des fehlenden Pfändungsbeschlusses an den Schuldner, erklärt die Richterin die Pfändung für nicht rechtens. Dies ist sicherlich nur ein Sieg aufgrund formaler Fehler, allerdings sind Formalitäten auch wichtig. Ich vermute, die haben schon ihre Gründe warum sie die Formalitäten nicht einhalten in Sachen GEZ. Da ich meine Klage aufgrund eines identischen Falls hier in der Gruppe (auch Hamburg) nachgebaut habe, gehe ich davon aus, dass sie prinzipiell keinen Pfändungsbeschluss an die Schuldner senden, wenn es sich um Forderungen der GEZ (NDR) handelt. Es könnte also für jeden Gegner ein Ansatzpunkt sein, aufgrund eines nicht erhaltenen Pfändungsbeschlusses zu klagen. (allerdings nur als letzte Lösung / lieber im Vorfeld Widersprüche gegen die Landesrundfunkanstalt schreiben und dann wenn es zur Klage kommt, auf den fehlenden Widerspruchsbescheid von der LR hinweisen)

Vielen Dank an den anonymen Teiler des identischen Falls vor zwei Jahren!