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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: Markus KA am 29. Dezember 2018, 02:20

Titel: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Fr. 18.01.19, ab 9:00 Uhr
Beitrag von: Markus KA am 29. Dezember 2018, 02:20
Verhandlungen

Verwaltungsgericht Karlsruhe

Freitag, 18.01.19

die erste Verhandlung um 9:00 Uhr,

die zweite Verhandlung um 9:30 Uhr,

die dritte Verhandlung um 10:00 Uhr

die vierte Verhandlung um 10:30 Uhr

die fünfte Verhandlung um 11:00 Uhr

die sechste Verhandlung um 11:45 Uhr

die siebte Verhandlung um 13:15 Uhr

die achte Verhandlung um 13:45 Uhr

die neunte Verhandlung um 14.30 Uhr

die zehnte Verhandlung um 15:00 Uhr


Erdgeschoss - Sitzungssaal 6

Grenadierstraße 5


76133 Karlsruhe

Zitat
"Die Beteiligten werde - soweit noch nicht geschehen - gebeten, alle Tatsachen anzugeben und alle Beweismittel zu bezeichnen, die für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich sein können. Hierfür wird eine Frist bis zwei Wochen vor dem obengenannten Termin zur mündlichen Verhandlung gesetzt. Nach Ablauf dieser Frist vorgebrachte Erklärungen oder Beweismittel kann das Gericht zurückweisen und es kann ohne weitere Ermittlungen entscheiden (vgl. § 87b Abs. 2 und 3 VwGO), wenn
1. ihre Zulassung nach freier Überzeugung des Gerichts die Erledigung des Rechtsstreits verzögern würde und
2. der Beteiligte die Verspätung nicht genügend entschuldigt hat." 
Titel: Re: VERHANDLUNG VG Karlsruhe, Fr. 18.01.19, ab 9:00 Uhr
Beitrag von: Bürger am 31. Dezember 2018, 04:50
Auch wenn dies nur wie eine "Bitte" klingt - mit §87b VwGO verbindet sich eine Ausschlussfrist, welche ernstgenommen werden sollte!!!

Siehe im Forum u.a. auch schon unter
Kann Klage "geschlossen" werden, wenn längere Zeit nichts mehr vorgetragen wird?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21294.msg136734.html#msg136734

Angabe v. Tatsachen, durch die sich Kläger beschwert fühlt (§87b (1) VwGO)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21460.0.html

Zusätzliche Klagebegründung am Verhandlungstag nachreichen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27189.msg170939.html#msg170939

Insofern:
Rechtzeitig spätestens 2 Wochen vor dem Verhandlungstag "Nachladung"/ "volles Rohr"!

Für weiteren Vortrag zum Verhandlungstag müsste ggf. ausführliche Begründung herhalten, dass man als nicht anwaltlich vertretener Kläger gar nicht die Expertise und Zeit hat - und auch nicht verhindern kann, dass einem weiterer Sachvortrag erst bis zur Verhandlung offenbar wird.
Das sollte ggf. schon angekündigt werden in einer Nachreichung oder - falls bis dahin nichts substanzielles nachgetragen werden kann - wenigstens in eigenständigem Schreiben, in welchem mit obiger (oder besserer) Begründung "ausdrücklich weiterer Sachvortrag in gesondertem Schriftsatz bis einschl. zur Verhandlung vorbehalten bleibt".

Hier im Thread bitte nicht weiter vertiefen, da dies ein eigenständiges Thema und im Forum bereits behandelt ist - siehe obige Links.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Fr. 18.01.19, ab 9:00 Uhr
Beitrag von: Markus KA am 16. Januar 2019, 17:28
Dank neuester Informationen findet wohl am 18.01. ab  9:00 Uhr ein Rundfunkbeitragsverhandlungsmarathon am VG Karlsruhe statt.

Vieleicht noch ein Hinweis, sollte es vorkommen, dass Sicherheitskontrollen wie am VG Freiburg durchgeführt werden, bitte den Personalausweis mitführen.
Titel: Re: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Fr. 18.01.19, ab 9:00 Uhr
Beitrag von: § am 16. Januar 2019, 18:00
An diesem Freitag sind

11 Verhandlungstermine

von

10 Kläger*innen

am Verwaltungsgericht Karlsruhe!

Die Tagesordnung (Liste der Sitzungen usw.) wird hier nach Auskunft des Verwaltungsgerichts Karlsruhe erst am Tag der Verhandlungen ausgehängt.

11 Verhandlungstermine, da ein*e Kläger*in 2 Verfahren hat.
Titel: Re: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Fr. 18.01.19, ab 9:00 Uhr
Beitrag von: ohmanoman am 16. Januar 2019, 19:50
Kann mir Jemand sagen, warum die meisten mündlichen Verhandlungen auf einen Freitag statt finden?  :o

Vielleicht, weil die RichterInnen dann entspannter in das Wochenenden gehen können?
Oder werden an den Gerichten jetzt Therapeuten beschäftigt, die mündliche Verhandlungen zu Thema GEZ...
äähh, Klagen gegen die Rundfunkveranstalter, als Entspannungstherapie verordnet werden, weil sie, also die RichterInnen, ja bei den Verhandlungen unter keinen Entscheidungsdruck stehen?  :o
Wenigstens, kann der Kläger gefrustet, geknickt, entmutigt, enttäuscht ins........... gehen!  >:D

Ohmanoman, für die Freitagsveranstaltung müsste man (natürlich auch Frau) eine Gage bekommen!  (#) ;D
Titel: Re: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Fr. 18.01.19, ab 9:00 Uhr
Beitrag von: tokiomotel am 16. Januar 2019, 20:07
Sorry, Karlsruhe ist ein böses Pflaster.
War einmal in höchster Ebene dort, äh beigewohnt, nie wieder..
Dieser 18.01. wird eh nur eine Abarbeitung a la Rudis Reste Rampe.
Zur Einstimmung aufs WE möglichst wenig Gedanken machen müssen und trotzdem Soll erfüllt, äh übererfüllt, abgekanzelt, abserviert, zum Affen gemacht, dabei gewesen, Ego stabilisiert, usw. und sofort
Titel: Re: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Fr. 18.01.19, ab 9:00 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 17. Januar 2019, 01:35
Im internen email-Verkehr würde die Verhandlung 14.30 Uhr in der nördlichen Hildapromenade stattfinden.
Hier Gedanken dazu:

Ist dann doch mal eine gewisse Wegstrecke zwischen den Verhandlungen. (warum?)
Hier die google-Verbindung, die ich bevorzuge:
https://www.google.de/maps/dir/N%C3%B6rdliche+Hildapromenade+1,+76133+Karlsruhe/Grenadierstra%C3%9Fe+5,+76133+Karlsruhe/@49.0146069,8.3810684,17z/data=!3m1!4b1!4m13!4m12!1m5!1m1!1s0x479706f8f168a55b:0xe9fc015e3beb739c!2m2!1d8.3842192!2d49.0130487!1m5!1m1!1s0x479706fec2d91063:0x199f8de0aac033e1!2m2!1d8.3830978!2d49.016306

Warum das alles?
Titel: Re: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Fr. 18.01.19, ab 9:00 Uhr
Beitrag von: NichtzahlerKa am 17. Januar 2019, 08:19
Dank neuester Informationen findet wohl am 18.01. ab  9:00 Uhr ein Rundfunkbeitragsverhandlungsmarathon am VG Karlsruhe statt.

Vieleicht noch ein Hinweis, sollte es vorkommen, dass Sicherheitskontrollen wie am VG Freiburg durchgeführt werden, bitte den Personalausweis mitführen.
Nur ich darf nicht. Es ist zum Mäusemelken ...
Titel: Re: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Fr. 18.01.19, ab 9:00 Uhr
Beitrag von: Markus KA am 17. Januar 2019, 09:12
Im internen email-Verkehr würde die Verhandlung 14.30 Uhr in der nördlichen Hildapromenade stattfinden.
Klägerin/Kläger hat mitgeteilt, dass laut Einladung die Verhandlung auch in der Grenadierstraße stattfindet.

Wegen Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen am VG Karlsruhe (von zwei auf drei Dienstgebäuden) scheint es Probleme mit der Bekanntgabe von öffentlichen Verhandlungen zu geben. Der gewohnte Terminkalender mit Hinweisen zu öffentlichen Verhandlungen im Eingangsbereicht des Hauptgebäudes in der Nördlichen Hildapromenade scheint zu klein geworden zu sein. Nach mehrmaligem Nachfragen zu Terminen öffentlicher Verhandlungen werden Bürgerinnen und Bürger von einem Gebäude in das andere geschickt und niemand fühlt sich dafür zuständig.

Es bleibt zu hoffen, dass der neue Vizepräsident Dr. Michael Hoppe etwas Licht ins Dunkle bringen wird.

Pressemitteilung vom 07.01.2019 am Verwaltungsgericht Karlsruhe
http://vgkarlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Dr_+Michael+Hoppe+ist+neuer+Vizepraesident+des+Verwaltungsgerichts+Karlsruhe/?LISTPAGE=1220792 (http://vgkarlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Dr_+Michael+Hoppe+ist+neuer+Vizepraesident+des+Verwaltungsgerichts+Karlsruhe/?LISTPAGE=1220792)

Für Klagen zum Thema Rundfunkbeitrag sind ab 2019 die 2. Kammer und 14. Kammer zuständig.
VERWALTUNGSGERICHT KARLSRUHE Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2019
http://vgkarlsruhe.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/Verwaltungsgericht%20Karlsruhe/GVPlan%202019.pdf (http://vgkarlsruhe.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/Verwaltungsgericht%20Karlsruhe/GVPlan%202019.pdf)

Titel: Re: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Fr. 18.01.19, ab 9:00 Uhr
Beitrag von: Markus KA am 28. Februar 2019, 19:54
Nachträglich auch hier ein kurzer Bericht zu den Verhandlungen soweit als möglich:

Die Zuschauer (10 bis 15) waren sich nach den Verhandlungen einig, dass die Verhandlungen von Einzelrichterinnen und Einzelrichtern sachlich informierend und fair geleitet wurden. Auch die Vertreterin des SWR ist auf ihren Standpunkt und auf Fragen sachlich und erläuternd eingegangen.

Der Kläger der ersten Verhandlung ist nicht erschienen und die Klägerinnen und Kläger der folgenden Verhandlungen haben ihren persönlichen Standpunkt zum Zwangsbeitrag vorgetragen.

Verhandlung 14:30 Uhr, Klage gegen Festsetzungs- und Widerspruchsbescheid:

Die Klägerin war Mitbewohnerin in einem Studentenheim und soll nun für ihre damaligen mehrfach wechselnden Mitbewohner den Zwangsbeitrag bezahlen. Die Klägerin forderte den SWR auf, mögliche Mitbewohner unter der angegebenen Adresse zu ermitteln, was nicht zum erwünschten Erfolg führte.

Die Vertreterin des SWR trug vor, dass die Daten der Mitbewohner schon gelöscht worden sein könnten, wenn diese das Land verlassen haben, so dass sie keinen Zugriff mehr auf archivierte Daten hätte.

Es kann somit durchaus möglich sein, dass ein Mitbewohner auch schon für die selbe Wohnung bezahlt hat.
Die Klägerin müsste nun ein zweites Mal für die selbe Wohnung bezahlen, was ein  doppelter Beitrag für die selbe Wohnung bedeuten würde.

Verhandlung 15:00 Uhr, Klage wegen Befreiung:

Die Klägerin verweigert aus künstlerischen, überzeugten und finanziellen Gründen den Zwangsbeitrag. Zudem beklagt sie den mangelnden Datenschutz und kann sich nicht erklären, warum der SWR Adressrecherchen (Post, AC Direct und Schober) unternimmt, obwohl die Adresse dem SWR bekannt war.

Die Vertreterin trug vor, dass Adressklärungsverfahren passieren können. Die Gründe könne sich wohl der SWR nicht erklären.

Am Ende des Vortrags der Klägerin gab diese bekannt, dass sie niemals in ihrem Leben einen Zwangsbeitrag für den ÖRR bezahlen und eine Zwangsvollstreckung bei ihr erfolglos sein wird.