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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Erlebnis ÖRR und "Beitragsservice" (vormals GEZ) => Thema gestartet von: CoK_Thor am 28. Februar 2013, 11:59

Titel: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: CoK_Thor am 28. Februar 2013, 11:59
Ich habe im Januar den sogenannten Beitragsservice angeschrieben mit der Bitte mir einen Gebührenbescheid zukommen zu lassen, heute kam das die Reaktion per Post. Im Grunde soll ich mich nun anmelden, was ich natürlich nicht tun werde. Ich veröffentliche das Schreiben des Beitragsservice und meine Rückantwort nun hier. Wenn viele bereit sind zu klagen, wird sich auch etwas tun!

Meine Antwort:

Vorgangsnummer: 201301711156051
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25.02.2013.
 
Ich bin nicht bereit für etwas zu bezahlen, dass ich nicht in Anspruch nehme.
Schaffen Sie die nötigen Voraussetzungen um Ihr Programm zu verschlüsseln dann
kann jeder Bürger selbst entscheiden ob er die sogenannte "Vielfalt" nutzen möchte.
Eine Anmeldung bei Ihnen werde ich deshalb nicht durchführen. Desweiteren werde
ich keinerlei Zahlungen nicht heute oder in Zukunft veranlassen. Ich habe für
mich beschlossen gegen den Zwangsbeitrag notfalls durch alle Instanzen zu klagen.
 
Noch ein Hinweis für Sie: Die Ratifizierung durch die Länderparlamente halte ich für
verfassungswidrig, da es sich um eine Steuer handelt und die Zuständigkeiten dafür
nicht in den Länderparlamenten liegen.
 
Bitte lassen Sie mir einen Gebührenbescheid zukommen um das Widerspruchsverfahren und
die Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einleiten zu können.
 
Mit freundlichen Grüßen
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: Uwe am 28. Februar 2013, 12:24
 ;D Gut gemacht.
Hoffe das machen noch ganz viele.  ;D
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: homerJS am 28. Februar 2013, 12:26
Ich bin auf die Antwort gespannt. Halt uns auf dem laufenden :)
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: power-dodge am 28. Februar 2013, 12:36
Hey, mach mal bitte Vorgangsnummer unkenntlich.
Feind liest mit!
Ist sogar 2 mal drin.

Gruß
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: Taimanka am 28. Februar 2013, 12:40
@Cok_Thor

einfach wunderbar (????)
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: observer am 28. Februar 2013, 12:47
Hey, mach mal bitte Vorgangsnummer unkenntlich.
Feind liest mit!

Gruß

jup, kann das Schreiben einer der Moderatoren mal bitte rausnehmen!

Ansonsten, sehr gut gemacht!
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: CoK_Thor am 28. Februar 2013, 13:08
Hey, mach mal bitte Vorgangsnummer unkenntlich.
Feind liest mit!

Gruß

Naja, wer soll denn von der Vorgangsnummer auf meinen Namen schliessen außer die GEZ? Ich finde das gar nicht so schlimm sollen die das ruhig lesen, ich habe vor meine Ankündigung auch so durchzuziehen.
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: power-dodge am 28. Februar 2013, 13:13
Ah ok, wollte nur drauf hinweisen.
Halte uns bitte auf dem laufendem...
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: Humpapa am 28. Februar 2013, 17:51
Klingt gut. Auf jeden Fall erstmal mit vielen Briefen nerven.

in dem Link, den Frankie gepostet hat steht noch ein nützlöicher Zusatz:

Der Bescheid ist rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage gegen das Grundgesetz verstößt.

Zum einen handelt es sich bei den „Beiträgen“ um eine sogenannte Zwecksteuer (Geldleistungen, die der Allgemeinheit auferlegt werden, ohne dass diese dafür eine konkrete Gegenleistung erhält“), wozu die Bundesländer keine Kompetenz besitzen (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Aktenzeichen Vf. 8-VII-12).

Dies lässt sich dadurch belegen, dass es keine Unterschiede mehr macht, ob die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wird. Zum anderen wird jeder Haushalt nunmehr gleich besteuert, unabhängig davon, ob und wie viele Geräte er zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk bereithält.

Dieses verstößt gegen den Gleichheitssatz nach Artikel 3 Grundgesetz, wonach Haushalte gänzlich ohne Rundfunkempfangsmöglichkeit gleich besteuert werden sollen wie andere mit vielen Geräten.
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: power-dodge am 28. Februar 2013, 17:56
Und immer ein rotes Papier verwenden!!!
Gibt es ein Gesetzt das man ein weißes Papier nehmen muss?
Und keine DIN A4 nehmen sondern größer oder viel kleiner!

Richtig auf den Sack gehen den schei... Verein!!!
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: Mob Underdoc am 28. Februar 2013, 18:04
hehe, der mit dem roten (oder rosé) Papier ist jut, am besten noch einen rosa Umschlag dazu basteln (oder besorgen), und noch mit Stempel + Unterschrift drunter *ohhh*.

Faktisch ändert sich glaub ich nichts, aber es macht bestimmt einen respektablen Eindruck und ist irgendwo auch ne ganz lustige Vera... (naja, evtl sollte man das Thema lieber Ernst nehmen, aber trotzdem  (#) )
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: Frankie am 28. Februar 2013, 18:16
Und immer ein rotes Papier verwenden!!!
Gibt es ein Gesetzt das man ein weißes Papier nehmen muss?
Und keine DIN A4 nehmen sondern größer oder viel kleiner!

Richtig auf den Sack gehen den schei... Verein!!!

Und immer ordentlich Tackern. Am besten beidseitig und alle 4 Ecken ;D
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: observer am 28. Februar 2013, 18:31
Naja, wer soll denn von der Vorgangsnummer auf meinen Namen schliessen außer die GEZ? Ich finde das gar nicht so schlimm sollen die das ruhig lesen, ich habe vor meine Ankündigung auch so durchzuziehen.

Daran gibt es keine Zweifel. Ich werde es dir übrigens gleichtun und notfalls (bzw. notgedrungen) durch mehrere Instanzen gehen. Irgendwann ist es dann auch mal genug! >:(
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: gerstrong am 28. Februar 2013, 18:35
Cool, ich warte auch noch nach wie vor, ob die mich vergessen haben?....
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: observer am 28. Februar 2013, 18:52
Ich wurde bislang auch noch nicht angeschrieben. Aber keine Angst, der erste Abgleich der Meldedaten erfolgt in ein paar Tagen. Danach wird der Beitragsservice wohl einige Drohbriefe an noch nicht gemeldete versenden.  ::)

CoK_Thor hat selbst die Initiative ergriffen und den Beitragsservice angeschrieben.
Ich halte mich erst einmal bedeckt und warte ab, bis ich angeschrieben werde.
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: Uwe am 28. Februar 2013, 19:27
Das kann aber sehr lange dauern bist du dran bist.

Guckst du hier  ;D

http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nurnberg/datenpaket-wird-erst-2014-geliefert-1.2722985
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: CoK_Thor am 22. März 2013, 22:01
Zweiter Teil. Ich warte immer noch auf einen Gebührenbescheid.

Meine Antwort auf das beigefügte Schreiben:


Vorgangsnummer 201306011046821
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Meine Daten für eine Anmeldung liegen Ihnen vor, in welcher Form ich dieses tue, entscheide ich.
Da ich mich am 15.01.2013 bei Ihnen mit vollständiger Anschrift gemeldet habe sehe ich keine Veranlassung
nochmals ein Anmeldeformular auszufüllen.
In Ihrem Schreiben belehren Sie mich über den verfassungswidrig zustande gekommenen
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. U.a. fällt der Begriff Beitragsschuldner. Da ich Ihnen keine Beiträge schulden
möchte, kündige ich hiermit rückwirkend zum 01.01.2013 meine Mitgliedschaft bei Ihnen. Bitte bestätigen Sie
mir die Kündigung.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: CoK_Thor am 11. Mai 2013, 23:13
So, es gibt Neuigkeiten. Da ich das Ausfüllen, des Anmeldebogens verweigert habe, wurde ich "zwangsangemeldet". Ich habe nun also eine Beitragsnummer!  :)
Die erste Rechnung habe ich ignoriert, die zweite nehme ich zum Anlass um den Verein folgendes mitzuteilen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrem letzten Schreiben übersenden Sie mir nun bereits die 2.te Beitragsrechnung für dieses Jahr, auch diese
werde ich ignorieren. Da ich Ihr Angebot der sogenannten "Vielfalt" nicht nutze, schulde ich Ihnen nach
meinem Verständnis auch keine Rundfunksteuern. Um endlich das Widerspruchsverfahren über ein Verwaltungsgericht einleiten
zu können, benötige ich einen Gebührenbescheid. Bitte senden Sie mir diesen zu.

Ich weise Sie nochmals darauf hin, dass ich das Zustandekommen der neuen Zwangsabgabe für verfassungswidrig halte. Ich werde
deshalb weder jetzt noch in Zukunft eine Zahlung an Sie vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen


Und wenn es das letzte ist was ich machen werde, das Ding werde ich durch alle Instanzen und bis zum Ende durchziehen.
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: obelix am 12. Mai 2013, 09:45
So, es gibt Neuigkeiten. Da ich das Ausfüllen, des Anmeldebogens verweigert habe, wurde ich "zwangsangemeldet". Ich habe nun also eine Beitragsnummer!  :)
Die erste Rechnung habe ich ignoriert, die zweite nehme ich zum Anlass um den Verein folgendes mitzuteilen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrem letzten Schreiben übersenden Sie mir nun bereits die 2.te Beitragsrechnung für dieses Jahr, auch diese
werde ich ignorieren. Da ich Ihr Angebot der sogenannten "Vielfalt" nicht nutze, schulde ich Ihnen nach
meinem Verständnis auch keine Rundfunksteuern. Um endlich das Widerspruchsverfahren über ein Verwaltungsgericht einleiten
zu können, benötige ich einen Gebührenbescheid. Bitte senden Sie mir diesen zu.

Ich weise Sie nochmals darauf hin, dass ich das Zustandekommen der neuen Zwangsabgabe für verfassungswidrig halte. Ich werde
deshalb weder jetzt noch in Zukunft eine Zahlung an Sie vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen


Und wenn es das letzte ist was ich machen werde, das Ding werde ich durch alle Instanzen und bis zum Ende durchziehen.

Hallo CoK_Thor
Toll, alles richtig gemacht. Damit hast du jegliches "Konkludente" Verhalten schriftlich ausgeschlossen.
Als nächstes ist "Typisierung" dran um dich einer Minderheit zuzuordnen. Du bekommst dann zwar
immer recht vor Gericht mit dem was du als Gründe vorbringst aber als Minderheit Profitierst du von der Mehrheit so das eine Zwangs Abgabe das viel kleinere übel - Ungerechtigkeit ist.
Und damit wird diese Zwangsabgabe als hinnehmbare Ungerechtigkeit für dich per Urteil erst Rechtes. 

Deshalb ist es ab jetzt wichtig wo die Reise vor Gericht für dich hingehen soll.
Auch ich will bis zum allerletzten gehen bin aber von der RS. verpflichtet Passiv zu bleiben.
Ich werde darauf pochen das es eine Steuer ist, nur das führt zum Ziel.
Ich wünsch dir viel Erfolg und Geduld bis dann.  ;D ;)







Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: Radio_Libertas am 13. Mai 2013, 06:45
Zitat aus dem Schreiben vom Beitragsservice:
Zitat
...Bußgeld bis zu 1.000,00 Euro...

Na, da ist sie ja wieder, die gute alte GEZ, unter neuem Namen, aber genau so freundlich wie immer ;-)
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: obelix am 13. Mai 2013, 07:01
Zitat aus dem Schreiben vom Beitragsservice:
Zitat
...Bußgeld bis zu 1.000,00 Euro...

Na, da ist sie ja wieder, die gute alte GEZ, unter neuem Namen, aber genau so freundlich wie immer ;-)


Das wäre Zwang = Gewalt beides Verboten nach EU - Völkerrecht. Das würde mir die Notwehr Erlauben die besagt das ich mich mit dem geringsten mittel jeder Zahlung verweigern darf.  >:D
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: seppl am 13. Mai 2013, 08:34
Ich frage mich gerade, warum in diesem Brief zwar die Zahlungspflicht bei Innehaben eines Fahrzeuges mit dem §7 Abs.1 des Rundfunkbeitragstaatsvertrags belegt wird, jedoch bei den 1000 Euro Bußgeld nicht der §17 Abs.1 des Ordungswidrigkeitengesetzes angegeben wird.

Die Geldbuße beträgt gemäß § 17 Abs. 1 OWiG mindestens fünf EUR und wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens 1000 EUR.

Es wird der Eindruck erweckt, die 1000 Euro sind auch mit dem Rundfunkbeitragstaatsvertrags begründet, da es direkt unter dem Zitat der RBStV Paragraphen und sinngemäß damit in Verbindung steht.

Ich nehme an, damit sind sie schon bei der GEZ gut gefahren, die Leute im Unklaren zu lassen, dass das Nichtzahlen keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit ist, die mit Bußgeld belegt werden KANN, aber nicht MUSS (Opportunitätsprinzip). Bei einer Ordnungswidrigkeit ist das Bußgeld ausserdem EINKOMMENSABHÄNGIG. Klar, wenn man das nicht erwähnt, schrecken Leute mit wenig Einkommen davor zurück, diese Ordnungswidrigkeit zu begehen, obwohl sie laut Gesetz im Vorteil wären. Es gibt bestimmt in den Briefen der GEZ/BS noch mehr solche Verschleierungsformulierungen.
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: CoK_Thor am 16. Juli 2013, 20:04
Endlich wird mir im aktuellen Schreiben ein Gebührenbescheid angekündigt, ich hatte um diesen bereits im Januar gebeten. Hier nun meine letzte Antwort darauf.


Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 05.07. diesen Jahres. Es ist mir ein innerliches Bedürfnis darauf zu reagieren.

Da die Rundfunksteuer verfassungswidrig zu Stande kam und ich Ihre sogenannte Programmvielfalt nicht nutze,
schulde ich Ihnen nach meinem Verständnis keine Beiträge. Wie die anderen Zahlungsaufforderungen zuvor werde
ich auch zum jetzigen Zeitpunkt keine Zahlung veranlassen. Sehr entspannt sehe ich dem hoffentlich nun bald erstellten
Gebührenbescheid entgegen, nur dieser gibt mir die Möglichkeit meine Rechte um die Rundfunksteuer gerichtlich
durchzusetzen. Ich kündige Ihnen bereits jetzt an, dass mich auch der Gebührenbescheid zu keinerlei Zahlungen veranlassen
wird.
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: ViSa am 16. Juli 2013, 20:29
Absolut Super !!!

Bin auch heftig gespannt wie es weitergeht. Viel Glück !! *GanzfestdieDaumendrück*

Gruß,
ViSa
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: CoK_Thor am 27. August 2014, 14:10
So, nach langer Zeit will ich hier den aktuellen Stand darlegen:

Gebührenbescheid im September 2013 erhalten
Widerspruch erfolgte zum 15.09.2013
Im Juli 2014 kam dann der Widerspruchsbescheid, mit einer Fristsetzung von 4 Wochen um Klage einzureichen.
Klage wurde über meinen Anwalt im Juli 2014 am Verwaltungsgericht Hannover eingereicht.
Im August 2014 erfolgte die Klageerwiderung des NDR.

Daraus möchte ich mal einen Satz zitieren: " Er (Der öRR) nimmt damit eine essenzielle Funktion für die demokratische
Ordnung sowie das kulturelle Leben in Deutschland ein..."
Das scheinen die tatsächlich zu glauben :-)

Ich warte jetzt auf einen Verhandlungstermin, der NDR hat dem Gericht vorgeschlagen ein Urteil ohne mündliche Verhandlung
zu führen. Dem werde ich nicht zustimmen.
Bis jetzt zahlt meine Rechtschutz, aber selbst wenn das nicht mehr der Fall ist klage ich mich durch alle Instanzen.
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: Roggi am 27. August 2014, 14:32
Die essentielle Funktion für die Demokratie wird durch den RBStV zerstört, dafür habe ich einige Seiten feinster Argumente in meiner Klage geschrieben. Das ist also ein gaaaanz dünnes Argument auf das sich örR stützen will.
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: Carina am 27. August 2014, 14:40
Daraus möchte ich mal einen Satz zitieren: " Er (Der öRR) nimmt damit eine essenzielle Funktion für die demokratische
Ordnung sowie das kulturelle Leben in Deutschland ein..."

Daran müssen die glauben, denn sonst wird die Beitragserhebung schnell haltlos.
Da kann man nur auf die Begründung dieser Behauptung gespannt sein.

1) Kann es nicht sein, daß jeder der sich der Zahlung verweigert demokratiefeindlich und kulturlos ist.
2) Was hat die Unterhaltungsparte damit zu tun und wie kann dieser "Quatsch" (Zitat: Richter Eidtner) für die demokratische Ordnung so essentiell sein?
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: Viktor7 am 27. August 2014, 20:16
Zitat
Der ÖRR nimmt eine essenzielle Funktion für die demokratische
Ordnung sowie das kulturelle Leben in Deutschland ein..."

Dann hätte ich gerne die Antworten auf die Fragen von den ö.-r. Anstalten gehabt:

Welche essenzielle Funktion für die demokratische Ordnung erfüllen die ö.-r. TV-Beiträge, die andere Medien wie priv. Stadt-Radio, Webradio, Zeitungen, Zeitschriften, Internet, private TV-Anbieter, nationale und internationale Anbieter NICHT abdecken?

Welche Belege liegen der Behauptung "essenzielle Funktion" zugrunde?

Warum Fragt Richter Bostedt vom VG Freiburg erstaunt:
"Was qualifiziert denn nun den Vorteil?" Er habe sich dazu einmal den RGStV durchgelesen, aber er finde nichts."

Warum sagt der Vorsitzende Richter Eidtner beim Massenverfahren vor dem VG Potsdam folgendes?
"nur weil ich bezahlen muss, muss ich den Quatsch nicht ansehen".

Bezieht sich die "essenzielle Funktion" womöglich auf die Zeit um 1980?


Weitere Fragen:

TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.0.html
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: CoK_Thor am 10. November 2014, 18:35
Die erste Instanz vor dem Verwaltungsgericht Hannover ist verloren, nichts anderes habe ich aber auch erwartet. Berufung ist zugelassen, d.h. meine nächste Verhandlung ist vor dem OVG in Lüneburg, auch dort steht das Urteil für mich schon fest. Bin gespannt wann und ob ich vor dem EuGH lande.
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: CoK_Thor am 28. Januar 2015, 08:39
So, die Klage in der 2.ten Instanz vor dem OVG Lüneburg ist eingereicht. Die Gerichtsgebühren habe ich die Woche überwiesen. Jetzt bin ich erstens gespannt wann die Verhandlung stattfindet und wie das Gutachten des Finanzministeriums dort bewertet wird. Davor kann man ja nun nicht mehr die Augen verschliessen und falls doch dauert der Klageweg halt doch etwas länger für mich. Mittlerweile bin ich da tiefenentspannt. :)
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: koppi1947 am 28. Januar 2015, 10:04
Wieder einer mehr,der die Zähne zeigt,auch wenn die Sache vor dem OVG genau so ausgehen wird.Das Ziel ist aber das BVG und der Europäische Gerichtshof,weil bis dahin weitere Erkenntnisse gesammelt werden,um die Herrschaften zu überzeugen,dass hier etwas ungesetzliches läuft.
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: CoK_Thor am 21. November 2015, 20:05
Es gibt Neuigkeiten in meinem Fall. Das OVG Lüneburg hat im Oktober mein Verfahren zurückgestellt (ruhend) bis es eine Entscheidung bei einer der anderen Klagen gegen die Zwangsfinanzierung gibt. Ich kann gar nicht genau sagen wie es dazu kam, die Korrespondenz hat mein Anwalt übernommen. Mir ist das mittlerweile auch ziemlich egal, dann geht es halt erst später weiter mit der Klage.
Ich habe noch nie gezahlt und werde das auch nicht tun.  :)

Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: CoK_Thor am 14. August 2018, 18:28
Das OVG Lüneburg hat mich nun nach dem Urteil vom 18.07 aufgefordert Stellung zu nehmen ob ich meine Berufung fortführen möchte.

Ich habe nicht vor da nachzugeben oder einzuknicken. Meine Antwort daher:

"teilen wir auf Nachfrage des Gerichts vom 31. Juli 2017
mit, dass das Berufungsverfahren durchgeführt werden
soll. Die Berufung wird auf ausdrücklichen Wunsch des
Klägers hin nicht zurückgenommen.
1.
Das Recht des Klägers auf Informationsfreiheit ist
verletzt, da er faktisch gezwungen wird, für eine Medienbereitstellung
zu zahlen, die er nicht bestellt hat und
tatsächlich nicht nutzt.
Der Kläger hat seinen eigenen Medienkonsum budgetiert.
Das verfügbare Budget wird bereits für Angebote anderer
Anbieter ausgeschöpft. Ein zwangsweise erhobener
Rundfunkbeitrag beschneidet daher das verfügbare
Budget zugunsten des Beklagten und damit das Recht
des Klägers, sich selbstbestimmt aus anderen Quellen zu
informieren.
Diese Vorgehensweise bei der Bevorzugung des öff.-
rechtl. Rundfunks schränkt das Wettbewerbsrecht ein, da
keine gleichen Bedingungen wie bei anderen Anbietern
des Marktes angewandt werden.

2.
Der öff.-rechtl. Rundfunk ist nach der Auffassung des Gesetzgebers für
die Grundversorgung zuständig. Bei 20 frei verfügbaren
Fernsehsendern und 75 Radiosendern kann von einer Grundversorgung
keine Rede mehr sein.
Die Verwendung des Begriffs „Grundversorgung“, ist daher irreführend.

3.
Im Übrigen wurde die Frage, ob die Erhebung des Rundfunkbeitrags
rechtmäßig ist oder nicht, zwischenzeitlich dem EuGH vorgelegt. Die
dortige Entscheidung ist abzuwarten.
Dies gilt insbesondere deshalb, weil der Kläger begründete Zweifel an
der Unbefangenheit des BVerfG haben darf. Das Gutachten zur Reform
der Gebührenfinanzierung wurde von Prof. Dr. Paul Kirchhof erstellt.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde unter Vorsitz
seines Bruders, Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof gefällt. Es liegt auf der
Hand, dass sich die beiden Brüder dazu verständigt haben."