Absender: ...
Adresse der Landtagsfraktion der
sowieso....-Partei...
Adressen siehe GEZnoch.de (http://geznoch.de) (/Briefe)
oder anpassen ja nach Bundesland
Sozialen Frieden wieder herstellen – Öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren: Wohnungsabgabe abschaffen / Staatsferne verwirklichen
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete,
in einer momentan von vielen als konfliktreich erlebten Zeit erbitte ich Ihren Einsatz zur Wiederherstellung des sozialen Friedens innerhalb unserer Gesellschaft für ein Thema, bei dem mir dies vergleichsweise einfach erscheint, nämlich für eine Reform des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖR) bzw. des Rundfunkstaatsvertrags.
Mir gefällt seit 2013 nicht, dass ich durch den aktuellen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zur Zahlung einer pauschalen „Wohnungsabgabe" für den ÖR verpflichtet werde, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang ich seine Angebote nutze. Ich möchte nämlich bei meinen persönlichen Konsum-Entscheidungen selber bestimmen, welche Medienangebote ich benutze und dann auch bezahle. Die gegenwärtigen Befreiungsmöglichkeiten im Rundfunkstaatsvertrag reichen mir nicht.
In meiner anhaltenden Empörung habe ich, wie über 20.000 andere bayerische Mitbürger/innen, die Petition1 „ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter! ZahlungsZWANG STOP! RundfunkREFORM JETZT" unterschrieben.
Ich bin nicht damit einverstanden, dass der Rundfunkbeitrag ca. 90 öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehkanäle in Deutschland finanziert mit vorwiegend Sport- und Unterhaltungssendungen, für welche ich keinen Verfassungsauftrag erkennen kann. Ich möchte nicht länger ertragen müssen, dass die Gesamtkosten – dazu ohne eine politisch-ökonomische Bremse für Gebührenerhöhungen – unterschiedslos auf alle Wohnungen umgelegt werden, unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsverhalten der Bewohner/innen, von der Anzahl der Mitbewohner/innen oder von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Nach nun ca. drei Jahren voller Zorn, in denen ich Wahlfreiheit gewollt hätte, möchte ich endlich wieder die mir vom Grundgesetz zugedachte Würde zurück erhalten, die mir größtmögliche Handlungsfreiheit (Art. 2 GG) garantiert. Ich will, meinem Gewissen folgend (Art. 4 GG), mich für oder gegen Mediennutzung (Art. 5 GG, negative Informationsfreiheit) und für die Art und Weise der Verwendung meines Geldes bzw. Eigentums (Art. 14 GG) frei entscheiden.
Um nicht missverstanden zu werden: Ich will keine anderen, grundgesetzlich garantierten Errungenschaften unserer Demokratie, wie die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film, abgeschafft sehen zugunsten meiner eigenen Freiheit; aber ich möchte eine gesetzliche Regelung in Anspruch nehmen können, die verschiedene Güter mit Verfassungsrang garantiert und dabei auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
Darum bitte ich Sie um Unterstützung beim Zustandekommen einer anderen Form der Finanzierung des ÖR. Einige Ideen dazu lassen sich einem im Auftrag des Bundesfinanzministeriums erstellten Gutachten2 entnehmen, in dem 32 Professoren sich u. a. damit beschäftigen, wie persönliche Freiheiten in Einklang gebracht werden können mit dem Fortbestand des ÖR. Folgende Details möchte ich gerne bei einer Änderung berücksichtigt sehen:
----------------------------
1 https://www.openpetition.de/petition/online/ard-zdf-so-gez-nicht-weiter-bayern
2 Titel: „Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung"; Verfasser: Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen; Okt. 2014; Download: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/
Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=9
- Eigenverantwortung und Wahlfreiheit bei persönlichen Konsum-Entscheidungen bezüglich des ÖR bis hin zur Möglichkeit des völligen Verzichts:
Dazu möchte ich gerne anerkannt sehen, dass es neben den traditionellen Medien eine Vielzahl kostenloser und kostenpflichtiger Informationsangebote gibt von unabhängigen Wissenschaftler/innen, Vereinigungen, sozialen Bewegungen, Nichtregierungs-Organisationen, Blogs ... Daraus will ich selber frei wählen, ob, wann und was ich nutze und dann auch bezahle. Die gleiche Freiheit möchte ich für diejenigen Sendeangebote haben, die über den Verfassungsauftrag des ÖR hinausgehen. Wie Sie in dem erwähnten Gutachten erkennen können, existieren mittlerweile ausreichende technische Möglichkeiten, nach denen der Rundfunkmarkt ähnlich organisiert werden könnte wie der Zeitungsmarkt, der durch ein breites privates Vertragsangebot gekennzeichnet ist (vgl. Gutachten, S. 36).
- Subsidiarität und Korrektur von „Marktfehlern": Im o. g. Gutachten heißt es (S. 31):
„... Legitim ist die Leistungserbringung durch den öffentlichen Sektor nur dann, wenn ein entsprechendes Leistungsangebot nicht privatwirtschaftlich-konkurrenzwirtschaftlich zu organisieren ist, und zugleich die Qualität eines öffentlichen Angebots im Verhältnis zu den Kosten einen hinreichenden Mehrwert erbringt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte deshalb als Anbieter nur dort auftreten können, wo die Privaten selbst bei Setzung eines geeigneten regulatorischen Umfeldes ein gesellschaftlich und bildungspolitisch gefordertes Angebot nicht von sich aus anbieten würden. Für staatliche Eingriffe in den Markt ist eine überzeugende Rechtfertigung erforderlich."
Auch wenn ich in einer nach rein marktwirtschaftlichen Kriterien organisierten Gesellschaft allein noch keine hinreichende Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben erkennen kann, so bitte ich Sie anzuerkennen: eine Reduzierung des ÖR auf seinen originären Verfassungsauftrag (u. a. weniger Kanäle) sowie eine Abschaffung der „Wohnungsabgabe" trüge zum sozialen Frieden bei. Darum könnte ich in einer solchen politischen Entscheidung Hoffnung sehen für aufgebrachte Bürger/innen, die seit 2013 tausendfach Gerichte und Gerichtsvollzieher/innen beschäftigen ohne absehbares Ende.
- Steuerfreies Existenzminimum achten: Großes Unbehagen verbinde ich mit der jetzigen pauschalen „Wohnungsabgabe" auch deswegen, weil es mir wichtig ist, dass Geringverdienende, Behinderte, Kleinselbständige und gemeinnützige Organisationen vor unfreiwilligen Belastungen geschützt werden. Gerade für jene, die schon unter wirtschaftlichen Sorgen leiden bei einem Einkommen unterhalb des vom Bundesverfassungsgericht per Urteil geforderten und geschützten, steuerfreien Existenzminimums und die weiterhin auf Sozialleistungen verzichten, möchte ich generell diese Grenze respektiert sehen. Das gilt auch dann, wenn der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice bei der „Wohnungsabgabe" das Wort „Steuer" vermeidet und sie „Beitrag" nennt, wovon die Gutachter abraten (S. 34). Eine Befreiung von der „Wohnungsabgabe" könnte nach Vorlage einer Einkommenssteuererklärung erfolgen. Womöglich wäre eine solche Regelung für Bayern sogar kurzfristig umsetzbar. Ich wäre erfreut, wenn Sie sich dafür einsetzen und damit ein frühzeitiges Signal aussenden für ein Bemühen um den sozialen Frieden in unserer Gesellschaft.
- Finanzierung aus dem allgemeinen Steueraufkommen: Das genannte Gutachten stellt Vorteile in Aussicht (S. 27): „Für eine Steuerfinanzierung sprechen die verbesserte demokratische Legitimierung und Kontrolle sowie die parlamentarischen Hürden gegenüber einem Ausufern der Finanzierungsansprüche." Dazu möchte ich Sie gerne wissen lassen, dass ich bei der Finanzierung von allgemeinen Staatsaufgaben, zu der ich auch den auf seinen Verfassungsauftrag reduzierten ÖR zähle, mehr Gerechtigkeit erkennen kann, wenn Bürger/innen nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit dazu beitragen anstatt durch separat verwaltete Pauschalen. Dann könnte auch der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice kostensparender arbeiten.
Bei der Besetzung von 47 Rundfunkratsposten in Bayern möchte ich zur Schaffung von mehr Staatsferne, dass höchstens 10 % (fünf) Politiker darin sitzen und dafür mehr Vertreter gesellschaftlicher Initiativen. Außerdem ist mir der Dienst an der Allgemeinheit ein Anliegen statt persönlicher Bereicherung: Darum bin ich nicht damit einverstanden, dass nach meinem Wissen pro Sitzung 800 € oder mehr als Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Ich möchte, dass diese Mandate rein ehrenamtlich ausgeübt werden.
Ich vermute, dass meine Bitten für Sie mit Arbeit und Mühe verbunden sind. Die Dringlichkeit meines Anliegens möchte ich verdeutlichen, in dem ich auf die Aktivität einer „rechten“ Partei hinweise, die die Unzufriedenheit und Wut vieler Menschen in Bezug auf die „Wohnungsabgabe" aufgreift und sich jetzt schon für deren Abschaffung einsetzt. Ich möchte nicht, dass bei den nächsten Landtagswahlen gerade solche Parteien mehr Zustimmung erhalten, die wegen ihrer anderen politischen Ziele meinem Anspruch an die Achtung von Menschenrechten nicht genügen. Darum wäre ich erleichtert, wenn Ihre Partei sich aktiv einsetzen würde für eine Reform des ÖR, die mehr Gerechtigkeit und Zufriedenheit schafft.
Dieses Thema ist mir wirklich wichtig, und ich bitte Sie um Ihre Unterstützung. Deshalb freue ich mich sehr auf Ihre Antwort, deren Veröffentlichung ich mir vorbehalte.
(Ort...........), den …............ Mit freundlichen Grüßen
CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag Maximilianeum 81627 München eMail: csu@csu-landtag.de | BayernSPD-Landtagsfraktion Bayerischer Landtag Maximilianeum 81627 München eMail: info@bayernspd-landtag.de | Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Bayerischen Landtag Maximilianeum 81627 München eMail: info@gruene-fraktion-bayern.de |
FREIE WÄHLER Landtagsfraktion Maximilianeum 81627 München eMail: info@fw-landtag.de | DIE LINKE Landesverband Bayern Schwanthalerstr. 139 80339 München eMail: info@die-linke-bayern.de | ÖDP Bayern Landesgeschäftsstelle Heuwinkel 6 94032 Passau eMail: bayern@oedp.de |
Piratenpartei Landesverband Bayern Schopenhauer Str. 71 80807 München eMail: info@piratenpartei-bayern.de | FDP Landesgeschäftsstelle Bayern Goethestraße 17 80336 München eMail: mail@fdp-bayern.de | Bayrische Staatskanzlei Franz-Josef-Strauß-Ring 1 80539 München eMail: staatskanzlei@stk.bayern.de |
Eine sehr schöne Vorlage für einen Brief an unsere Volksvertreter.
Auch die eingerichtete Homepage http://geznoch.de/ ist informativ und enthält übersichtlich die wichtigsten Informationen für örR-vergewaltigte Bürger.
Auch die Adressen, wohin man das persönliche Schreiben schicken kann ist angegeben. Die Bayrische Staatskanzlei als Aufsichtsführender vom Bayrischen Rundfunk fehlt dort noch.
Art. 12
Intendant, Amtsdauer, Aufgaben, Abberufung
(1) Der Intendant wird auf fünf Jahre gewählt. Die Wahl erfolgt mit einfacher Mehrheit der
abgegebenen Stimmen. Wiederwahl ist zulässig.
(2) Der Intendant führt die Geschäfte des Bayerischen Rundfunks. Er trägt die Verantwortung für den
gesamten Betrieb und die Programmgestaltung.
(3) Der Intendant vertritt den Bayerischen Rundfunk gerichtlich und außergerichtlich. Er schließt die
Anstellungsverträge ab und setzt die Honorare der freien Mitarbeiter fest. Das Nähere bestimmt die
Satzung.
Art. 10
Aufgaben des Verwaltungsrates
(1) Die Mitglieder des Verwaltungsrates haben die wirtschaftliche und technische Entwicklung des
Rundfunks zu fördern. Sie dürfen dabei keine Sonderinteressen vertreten.
(2) Dem Verwaltungsrat obliegt es:
1. den Dienstvertrag mit dem Intendanten abzuschließen;
2. den Bayerischen Rundfunk bei Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten zwischen dem
Bayerischen Rundfunk und dem Intendanten zu vertreten;
3. die Geschäftsführung des Intendanten zu überwachen;
Art. 8
Verwaltungsrat, Zusammensetzung, Amtsdauer
(1) Der Verwaltungsrat besteht aus sechs Mitgliedern, nämlich
1. dem Präsidenten des Landtags und dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs,
2. vier weiteren Mitgliedern, die vom Rundfunkrat gewählt werden; diese dürfen weder der
Staatsregierung noch dem Landtag angehören; wählbar sind auch Mitglieder des
Rundfunkrats; Wiederwahl ist zulässig. Art. 6 Abs. 4 Satz 2 gilt entsprechend.
Art. 9
Vorsitzender des Verwaltungsrates, Stellvertreter
Vorsitzender des Verwaltungsrates ist der Präsident des Bayerischen Landtags.
Jedoch: Die übergeordnete Aufsichtsbehörde "Bay. Staatskanzlei" erscheint mir nicht ganz die richtige Adresse für den Brief, um den es in diesem Thema/Thread hier geht, da dieser doch eher politischer Natur ist und insofern besser an die Politiker zu richten wäre, oder?
... aber wenn eine LRA vom Machtmittel des Verwaltungsakts und ggf. darüber hinaus Vollstreckung Gebrauch macht (und das kräftig missbraucht), gibt es dafür eine Rechtsaufsicht. In Bayern ist die Staatskanzlei dafür zuständig. Verwaltungsvorgänge sind staatliche Prozesse. Da gibt es im Rundfunk kein Hausrecht. Da muss sich der Rundfunk in diesem einen Belang der 100% Kontrolle und Aufsicht des Staates unterziehen. Und der Staat / das Land trägt die 100% Verantwortung.
Daher dieser Thread:
FragDenStaat: Ihre Kontrollpflicht des Bayrischen Rundfunks nach RStV
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18172.0.html
In der a) Anlage übersende ich Ihnen das Arbeitspapier „Aspekte einer gerechteren Finanzierung des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, das meine Positionen noch konkretisiert. Ich bitte Sie, auch die dort genannten Aspekte in Ihre Überlegungen einzubeziehen und mir das Ergebnis mitzuteilen. Zu Ihrer weiteren Information verweise ich auf b) den Text der o. g. Petition sowie auf c) das informative Faltblatt3 „ARD, ZDF... so GEZ nicht weiter“ (s. u.)
3 siehe www.online-boykott.de / Download / Falzflyer (http://online-boykott.de/ablage/20161003-karlsruhe/gez-protest-6fach-falzflyer.pdf)
Ich vermute, dass meine Bitten für Sie mit Arbeit und Mühe verbunden sind. Die Dringlichkeit meines Anliegens möchte ich verdeutlichen, in dem ich auf die Aktivität einer „rechten“ Partei hinweise, die die Unzufriedenheit und Wut vieler Menschen in Bezug auf die „Wohnungsabgabe" aufgreift und sich jetzt schon für deren Abschaffung einsetzt. Ich möchte nicht, dass bei den nächsten Landtagswahlen gerade solche Parteien mehr Zustimmung erhalten, die wegen ihrer anderen politischen Ziele meinem Anspruch an die Achtung von Menschenrechten nicht genügen. Darum wäre ich erleichtert, wenn Ihre Partei sich aktiv einsetzen würde für eine Reform des ÖR, die mehr Gerechtigkeit und Zufriedenheit schafft.
Ich vermute, dass meine Bitten für Sie mit Arbeit und Mühe verbunden sind. Mein Anliegen scheint mir umso dringlicher, wenn ich mir vorstelle, dass gerade eine solche Partei bei den nächsten (Landtags-)Wahlen mehr Zustimmung erhält, deren politische Ziele meinem Anspruch an die Achtung von Menschenrechten nicht genügen – die aber die Unzufriedenheit und Wut vieler Menschen in Bezug auf die „Wohnungsabgabe" schon jetzt aufgreift und sich für deren Abschaffung einsetzt. Deshalb wäre ich erleichtert, wenn Ihre Partei sich aktiv einsetzen würde für eine Reform des ÖR, die mehr Gerechtigkeit und Zufriedenheit schafft.
Der einzige "politische Druck" ist, solche Nasen nicht zu wählen, die für den Zustand verantwortlich sind und diesen auch nicht ändern wollen.
( schließlich werden diese vom "ÖR" dafür ins "richtige Licht" gerückt.)
Die gegenseitigen Abhängigkeiten dieser Politdarsteller und der "ÖR Bande" sind ja offensichtlich.
Kopfschüttel ...
...
Person A liegen diverse "Musterantwortbriefe" der Verantwortlichen vor; der letzte ist 8 Seiten lang. Ergebnis/Schlussfolgerung:
1. Die BeitragsZWANGSfinanzierung des ÖR ist politisch von CDUCSUGRÜNELINKEFDPSPD so gewollt.
2. Wahlentscheidungshilfe für den 24. September 2017 - Stichwort "Bürgerrundfunk" - ist somit gefallen.