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Neueste Beiträge

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§ 264 StGB wurde bei den Musterverfahren bisher vernachlässigt. Das wird sich ab sofort ändern, zumal @pinguin es rechtlich eingekreist hat und der Zusatz von @Bürger erhöht das Gewicht.

Die stärkste Waffe der Bürgerrechtler-Davids gegen die Goliaths von Rechtverlsettzungs-Kartellen ist immer das Strafrecht - vorausgesetzt, das man es nach einer ganz sorgfältigen streitstrategischen Dramaturgie nutzt.


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Eingefügt auf einer Intrnet-Plattform:
Ich hoffe, Ermittler @pinguin ist mit allem dort einverstanden?

(diese Kapitel sind per Software synchronisiert mit dem Sammelgutachten "Metastudie LIBRA" (Medienrecht) und gehen damit auch ein als Gutachten in alle bundesweiten Musterverfahren und Landesverfassungsbeschwerden)

Zitat
*KRV? Faktenanalyse / *Spitzengehälter für ARD, ZDF: Rechtsverletzung durch einen Teil der Führungskader? (Unterbindung durch Rechtsaufsicht?)

--- (Zitate:) (Neutrale Analyse-Fragestellung, nicht Feststellung.) - Muss die Politik (Aufsichtsbehörde) dies sofort unterbinden?


((Anmerkung: Hier handelt es sich um fragende Eröffnung einer Diskussion, nicht um Behauptung oder Feststellung.))

Thema: § 264 StGB - Subventionsbetrug - > zu hoher Rundfunkbeitrag?
? 2024-04-00 (ABOfrei) 6S. https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37893.msg225673.html#msg225673

((Anmerkung: Dies ist aus Deutschlands maßgeblichem medienrechtlichen Bürgerrechtler-Forum.))

_ _ gilt _ für alle öffentlichen Unternehmen: Strafgesetzbuch (StGB) § 264 Subventionsbetrug
? 2024-04-16 =Verlinkung https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__264.html


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind,

2. einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Rechtsvorschriften oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung verwendet,

3. den Subventionsgeber entgegen den Rechtsvorschriften über die Subventionsvergabe über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis läßt oder [...]

(4) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 ist der Versuch strafbar. [...] (8) Subvention im Sinne dieser Vorschrift ist

1. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach Bundes- oder Landesrecht an Betriebe oder Unternehmen, die wenigstens zum Teil
a) ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird und b) der Förderung der Wirtschaft dienen soll;
2. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach dem Recht der Europäischen Union, die wenigstens zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird. [... ]

(9) Subventionserheblich im Sinne des Absatzes 1 sind Tatsachen,

[...] 2. von denen die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils gesetzlich oder nach dem Subventionsvertrag abhängig ist.


Mit Rechtssache EuGH C-492/17 wurde seitens des EuGH bestätigt,
dass der Rundfunkbeitrag eine "staatliche Beihilfe" darstellt; alle dt. ÖRR werden insofern also "subventioniert".
? 2024-04-16 =Verlinkung https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=208961&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=2392451

"RN.53 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass es, wie der Generalanwalt in Nr. 45 seiner Schlussanträge bemerkt hat, unstreitig ist, dass durch den Erlass des Rundfunkbeitragsgesetzes eine bestehende Beihilfe im Sinne von Art. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 659/1999 geändert wurde."

Folglich gelten die Aussagen in obigem Zitat des § 264 StGB auch für die dt. ÖRR?
Ein möglicher Subventionsbetrug könnte darin bestehen, daß ein großer Teil der dem dt. ÖRR zufließenden Rundfunkbeitragsmittel eine Folge unlauterer Handlungsweisen ist, nämlich bspw. dadurch, daß sich der dt. ÖRR in Folge seines Zugriffes auf Meldedatenbestände Rundfunkbeitragszahler generiert, was eine Erhöhung der aus diesen Rundfunkbeitragsmitteln generierten "staatlichen Beihilfe" zur Folge hat, was jedoch unionsrechtswidrig ist, da der Staat einem Wirtschaftsteilnehmer keine personen-bezogenen Daten zwecks Weiterverarbeitung zur Verfügung stellen darf?

EuGH C-439/19 - DSGVO - Datenübertragung an Wirtschaftsteilnehmer unzulässig
? 2024-04-16 =Verlinkung https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35594.0

BGH I ZR 193/99 - Marktteiln. auf Basis amtl. erlangter Daten ist unlauter
? 2024-04-16 =Verlinkung https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37880.0


Meinungen? Weitere Querverweise:

EuGH C-706/17 - Zwangsabgabe immer staatl. Mittel - > Staatl. Beihilfe
? 2024-04-16 =Verlinkung https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35258.0

EuG T-231/06 - Rundfunk - Öffentl. Unternehmen - Überhöhte Beihilfe
? 2024-04-16 =Verlinkung https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35554.0

EuGH C-206/06 - Zwangsabgabe ->Keine Verbr.-pflicht z. Übn. marktunübl. Kosten
? 2024-04-16 =Verlinkung https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35292.0

EuGH C-345/02 - Zwangsbeiträge als Teil einer Beihilfe meldepflichtig
? 2024-04-16 =Verlinkung https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33338.0

EuGH C-389/00 - Abgabe höher als Kosten des Finanzierten -> unionsrechtswidrig
? 2024-04-16 =Verlinkung https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36770.0

BGH KZR 31/14 - Dt. ÖRR = Unternehmen im Sinne des Kartellrechts
? 2024-04-16 =Verlinkung https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33155.0

Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999
über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags
? 2024-04-16 =Verlinkung https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A31999R0659&qid=1713159087066


Zitat: " Artikel 1 - Definitionen - Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
[...] c) "neue Beihilfen" alle Beihilfen, also Beihilferegelungen und Einzelbeihilfen, die keine bestehenden Beihilfen sind, einschließlich Änderungen bestehender Beihilfen;

Dieses Regelwerk wurde erneuert und ist jetzt: Verordnung (EU) 2015/1589 des Rates vom 13. Juli 2015 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR)
? 2024-04-16 =Verlinkung
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32015R1589

Dazu möglicherweise tangierender Thread bezüglich "Beihilfemissbrauch":
Streit mit ARD: Verleger/ BDZV wenden sich an Brüssel/ EU-Kommission
? 2024-04-16 =Verlinkung https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37561.0

Quelle:
Suchen nach:    *Spitzengehälter
im Browserfenster des Hauptmenüs:    https://infos7.org/eede/

oder besser lesbar im Browserfenster des Untermenüs "Medien": 
https://infos7.org/pde/ppe-aaa-de.htm#PPE-ZZSYW-CRIM-TOPPAY

Dort Spalte 3, ganz oben.

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In den Standard-Widerspruchstext "NEIN-Brief" (akturell 64 Seiten) wurde eingefügt:

Zitat
*B-BBUE. Beantragt wird Teil-Befreiung wegen fehlender Rundfunkabgabe-Differenzierung nach Einkommen. 

 B-BBUE.a) Beantragt wird, dass der XXR. eine Differenzierung der Rundfunkabgabe nach Einkommen festlegt.
Unbenommen bleibt eine bundesweite Vereinbarung der ARD-Anstalten für Gleichschnitt.
Da das Gesetz eine Erhöhung verbietet, kommt nur in Betracht, dass eine Absenkung je nach Einkommen und Kinderzahl auf Antrag erfolgt. Hiermit wird dieser Antrag gestellt. Mitzuteilen wäre mir demnach die durch den XXR getroffene allgemeine Staffelungs-Regelung und die Antrags-Modalität.
Da ich nicht über ein Maximal-Einkommen verfüge, ergibt sich auf jeden Fall eine Absenkung der behaupteten Forderung für mich. (Unabhäöngig von der Frage, ob diese aus den anderen Antragsgründen ohnehin ausscheidet.)

 B-BBUE.a) Die Grundrechte binden unmittelbar auch das ARD-Inkasso. Sie sind übergeordnet, falls Spezialgesetze die nicht abdingbaren Grundrechte verletzen. Abgabendifferenzierung je nach Einkommen für Sonderabgaben – so die Rundfunkabgabe – ist vom Bundesverfassungsgericht als rechtens bestätigt worden:

BVerfG 1 BvR 178/97 (1998-03-10)    bverfg.de/e/rs19980310_1bvr017897.html
RN.33:  „a) Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet die allgemeine Handlungsfreiheit in einem umfassenden Sinne (vgl. [...]). Geschützt ist insbesondere auch der Anspruch, durch die Staatsgewalt nicht mit einem finanziellen Nachteil belastet zu werden, der nicht in der verfassungsmäßigen Ordnung begründet ist

RN.42 „2. Die angegriffenen Normen stehen mit dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) im Einklang. Für die vom Bundes- und Landesgesetzgeber zugelassene und von der Stadt Idstein vorgenommene Staffelung der Kindergartengebühren nach Kinderzahl und Familieneinkommen gibt es sachliche Gründe, die die Benachteiligung der Benutzer mit höherem Einkommen rechtfertigen.

RN.44 „b) Als Unterschied, der eine Ungleichbehandlung rechtfertigen kann, kommen auch unterschiedliche Einkommensverhältnisse in Betracht. Das ist in vielen Bereichen anerkannt. Der Steuersatz richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Sozialleistungen werden einkommens- oder vermögensabhängig gewährt. Aus Art. 3 Abs. 1 GG läßt sich nicht ableiten, daß die Gebühren für die Inanspruchnahme staatlicher Leistungen ausnahmslos einkommensunabhängig ausgestaltet sein müssen.“

 B-BBUE.b) Das Sozialstaatsprinzip ist im Grundgesetz als Staatsziel verankert: Nach Artikel 20 und 28 des Grundgesetzes ist der deutsche Staat ein demokratischer und sozialer Bundes- und Rechtsstaat. Dies ist nicht abdingbar. Das Rundfunkabgabe-Recht ist fehlerhaft, soweit es damit außer Einklang ist.

 B-BBUE.c) Die Rechtsabteilungen der öffentlich-rechtlichen ARD-Anstalten
müssen die vom Gesetzgeber missachtete soziale Staffelungspflicht einführen, so lange der Gesetzgeber dies nicht übernimmt. 

Im übrigen, wie rechtlich schlüssig das Vorstehende ist, diese Frage lassen wir weg. Lassen wir die dafür hoch bezahlten ARD-Juristen doch die Analyse-Aufgabe bearbeiten.

Wir sind ja nicht so. Wir sind freundlich für das ARD-Personal. Wir sichern Arbeitsplätze für ARD-Juristen mit unseren Anträgen. diese mit Anlagen bis zu 300 Seiten schwer.
Ohne Bearbeitung keine Klage- oder Entscheidreife. ARD-Juristen-Arbeit ist "vorgreiflich".

Muss man aber durchsetzen. Das Durchsetzen dieser Recthslage ist aktuelle Baustelle.
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Auch der ÖR zeigt oft gute U-Boot Filme.  ;D
Ansonsten mal an den hier nicht mehr existenten Provakteur T.eufel wenden.  (#)

Mal aus seiner alternativen Blase Heraus bewegen, dann würde nicht so was kommen.

Zitat
Subtrahiere den Rundfunk aus Deinem Leben. Lies ordentliche Zeitungen, lerne selbständig denken und tausche Dich mit anderen klugen Menschen aus.
Bitte. Und was konsumiert man sonst noch so ? Vermietertagebuch und Klo ?  >:D

Ich halte von Zwangsgebühren auch nichts, habe die Hausierer früher immer ignoriert. Glaub es mir .

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Sich mit dem Herrschwer des Unterwelt-Universums vergleichen zu wollen, wäre schiere Blasphemie.

Das Universum steht und fällt mit dem Fundament, und das ist immer unten. Es gäbe keine Erde und keinen Himmel, wenn es der Profät des Satans Herrscher der Unterwelt nicht mit dem Fundament ausgestattet hätte.

Off Topic. Pfui, wieder mal der @Pjotre !
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Guten TagX,

rein fiktiv natürlich.

Auch ich will hier meinen fiktiven BeitraX leisten und zwar mit einem Meilenstein, nicht zu verwechseln mit Hinkelstein, in der Geschichte des BVerfG:

BVerfGE 89, 155 - Maastricht
https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv089155.html

Zitat
7. Auch Akte einer besonderen, von der Staatsgewalt der Mitgliedstaaten geschiedenen öffentlichen Gewalt einer supranationalen Organisation betreffen die Grundrechtsberechtigten in Deutschland. Sie berühren damit die Gewährleistungen des Grundgesetzes und die Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts, die den Grundrechtsschutz in Deutschland und insoweit nicht nur gegenüber deutschen Staatsorganen zum Gegenstand haben (Abweichung von BVerfGE 58, 1 [27]). Allerdings übt das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung über die Anwendbarkeit von abgeleitetem Gemeinschaftsrecht in Deutschland in einem "Kooperationsverhältnis" zum Europäischen Gerichtshof aus.


Abweichend von:

BVerfGE 58, 1 - Eurocontrol I
https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv058001.html

Ick könnte jetzt hier noch stundenlange ... nein tagelange Ausführungen machen, die die Metastudie Libra wie einen Kurzroman aussehen lassen, da ick, der weltgrööööößte Winkeladvokat, Zampano der laienhaften Verfassungsbeschwerde, Steinmetz des Unionsrechts, Schrecken der Landesverfassungsgerichte ... es folgt eine minutenlange Auflistung prahlerischer Titel, gefolgt von ... ausgezeichnet mit Magnum cum Tanke1 (Magnum Eis von der Tanke) ... bin!

Aber ick habe keine Zeit, da ick gerade an einer Verfassungsbeschwerde i.V.m. Art. 47 GRCh gegen den rbb-StV arbeite.

U better not mess with the GEZ-Boykott-Forum!

:)

1 nicht zu verwechseln mit Magna cum Laude
https://www.mba-studium.net/magna-cum-laude
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Moment, was für jemand schreibt hier?  ???

Das würde auch die Akzeptanz
"Akzeptanz" liegt ungefähr zwischen einem Hinnehmen eines nicht abwendbaren Zustands und einem Wohl-oder-Übel-Aushalten eines ungeliebten Zustands. Jedenfalls ist da kein Aspekt eines freudvollen-kindlichen Will-ich-haben dabei. Man darf sich wundern, dass dieses doch etwas maliziöse Wort "Akzeptanz" sogar von Rundfunkpolitikern verwendet wird.

Zitat
des verfassungsrechtlich vergebenen Rundfunks
Der Rundfunk ist nicht verfassungsrechtlich vergeben (oder was auch damit gemeint ist). Der Rundfunk hat keinerlei Verfassungsrang. Er genießt nur den Schutz vor Zensur.

Zitat
erhöhen.
Diese "Akzeptanz" ist in der Tat sehr, sehr niedrig. Also, R*L und N*tfl*x kommen wohl viel besser weg und werden auch nicht nur "akzeptiert".

Zitat
Kein starre Grenze mehr; XX Beitrag über der Sozialgrenze, gleich schlägt der Beitrag mit voller Wucht zu.
Da ist ja wenigstens mal etwas Kritik dabei...

Zitat
Rundfunkgebühr
Wir üben: Rundfunkbeitrag. Bitte nachsprechen. Rundfunk-Bei-Trag. Bei-Trag. Rundfunkbeitrag. Ja?!

Zitat
nach Einkommen gestaffelt, Wer kein Einkommen oder nur Sozialhilfe zahlt nichts.
Dann aufsteigend mit zu einer Obergrenze.
Raffinierter Vorschlag. Die Obergrenze ist dann wohl bei 200 Euro monatlich, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk nämlich wirklich verlangen müsste, wenn es nur um die realen Nutzerkosten ginge. Derzeit zahlen zehn Nicht-Gucker, die weder dumm noch krank werden wollen, für 1 Fernsehjunkie, der seinen Stoff für laue 20 Eus Zuzahlung bekommt.

Zitat
Eine unabhängige Rundfunk Kommission einrichten, die dafür Sorge trägt, das die Politik die Steuern nicht bspw. zu Lasten des Rundfunks senkt
Gibt's schon. Die KEF. Oder ist die nicht unabhängig?

Zitat
, weil deren Inhalte der aktuellen Regierung widerstreben; inklusive Sicherstellung unabhängiger Inhalte das jedes demokratische Spektrum abdeckt.
Buzzwords. "jedes demokratisches Spektrum" Mehrere Spektren mit je eigenen Farben, oder wie?

Zitat
In Addition von Sicherheit vor Bewahrung von Fakenews und Sicherstellung echter Information.
Subtrahiere den Rundfunk aus Deinem Leben. Lies ordentliche Zeitungen, lerne selbständig denken und tausche Dich mit anderen klugen Menschen aus.

***

Ist das hier so ein U-Boot-Posting? Na, danke.
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Ergänzung zu meinem vorherigen Beitrag hier im Thread:
Der Hinweis von @Bürger und Weiteres über Eigenrevision des obersten Gerichts wurde auf infos7.org beim bereits angegebenen Link nachgetragen.
Dies gilt auch zum wünschenswerten Wandel der Rechtsprechung bezüglich der Rundfundfunkabgabe. 

Dieser Zusatz dort ist ziemlich umfangreich geworden. Das Weitere wird aber hier nicht einkopiert, weil es OFF TOPIC wäre: Es ist ohne viel Bezug zum Recht der Vaterschaft,
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Das würde auch die Akzeptanz des verfassungsrechtlich vergebenen Rundfunks erhöhen.

Kein starre Grenze mehr; XX Beitrag über der Sozialgrenze, gleich schlägt der Beitrag mit voller Wucht zu.

Rundfunkgebühr nach Einkommen gestaffelt, Wer kein Einkommen oder nur Sozialhilfe zahlt nichts.
Dann aufsteigend mit zu einer Obergrenze.

Eine unabhängige Rundfunk Kommission einrichten, die dafür Sorge trägt, das die Politik die Steuern nicht bspw. zu Lasten des Rundfunks senkt, weil deren Inhalte der aktuellen Regierung widerstreben; inklusive Sicherstellung unabhängiger Inhalte das jedes demokratische Spektrum abdeckt.

In Addition von Sicherheit vor Bewahrung von Fakenews und Sicherstellung echter Information.
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Dazu mglw. tangierender Thread bzgl. "Beihilfemissbrauch"
Streit mit ARD: Verleger/ BDZV wenden sich an Brüssel/ EU-Kommission
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37561.0
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