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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Hessen => Thema gestartet von: Kartoffelfeld am 14. Januar 2017, 15:38
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Hallo zusammen,
gehen wir mal davon aus, dass Person A das im Anhang befindliche Schreiben bekommen hat.
Person A mutmaßt nun, ob das Schreiben formell richtig sei und zweifelt an folgenden Punkten:
- Gläubiger nicht erkennbar (weder als Gläubiger bezeichnet, noch mit Adresse aufgeführt)
- Unterschrift ohne Siegel (nur Name+Unterschrift)
- Warum ist der KReis zuständige Vollstreckungsbehörde für die Rundfunkgebühren?
Was würdet Ihr Person A raten bzw. in welchen Punkten ist das Schreiben formell falsch? Wie könnte Person A antworten?
Vorab danke für Eure Beiträge dazu.