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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Mai 2016 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 11. Mai 2016, 17:50

Titel: Kanzlei reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein
Beitrag von: ChrisLPZ am 11. Mai 2016, 17:50
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Tagesspiegel, 11.05.2016

Kanzlei reicht Klage in Karlsruhe ein
Bundesverfassungsgericht entscheidet über Rundfunkbeitrag

von Joachim Huber

Zitat
Eine Rechtsanwaltskanzlei in Jena wird für ihre Mandanten Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen. Sie sehen im Rundfunkbeitrag eine "Zwangsabgabe".

Der Streit um den Rundfunkbeitrag geht vor das Bundesverfassungsgericht und damit in seine Endphase. Seine Kanzlei werde Verfassungsbeschwerde einlegen, sagte Sascha Giller von PWB Rechtsanwälte in Jena. Sie vertritt mehrere Mandanten, die gegen den Beitrag geklagt hatten, den sie als „Zwangsabgabe“ betrachten. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte im März, das seit 2013 geltende Beitragsmodell verstoße nicht gegen die Verfassung. [..]

Linken-Politiker Ramelow verteidigt Beitrag

Der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow hat unterdessen davor gewarnt, den Rundfunkbeitrag für ARD und ZDF als Zwangsabgabe zu verunglimpfen. „Wenn wir das Wort ,Zwangsabgabe‘ negativ konnotiert stehenlassen, dann stellen wir alles infrage, was die Bundesrepublik Deutschland ausmacht“[..]

Qualitätsjournalismus finanzieren

„Dabei geht es den Leuten gar nicht um die Höhe des Rundfunkbeitrags, sondern es ist viel grundsätzlicher“, betonte Leiter der Thüringer Staatskanzlei, Benjamin-Immanuel Hoff (Linke), beim Medientreffpunkt Mitteldeutschland. „Es geht darum, ob der Staat in meine Geldbörse greifen darf. Ja, er darf, ist meine Antwort, um Qualitätsjournalismus zu finanzieren.“ Tobias Schmid, Vorstandsvorsitzender des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), fügte hinzu: „Auch wenn man über die Höhe des Rundfunkbeitrags streiten kann, stellen wir das Prinzip des Rundfunkbeitrags überhaupt nicht in Frage.“[..]

Weiterlesen auf:
http://www.tagesspiegel.de/medien/kanzlei-reicht-klage-in-karlsruhe-ein-bundesverfassungsgericht-entscheidet-ueber-rundfunkbeitrag/13582096.html (http://www.tagesspiegel.de/medien/kanzlei-reicht-klage-in-karlsruhe-ein-bundesverfassungsgericht-entscheidet-ueber-rundfunkbeitrag/13582096.html)
Titel: Re: Kanzlei reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein
Beitrag von: seppl am 11. Mai 2016, 18:10
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[..]
Qualitätsjournalismus finanzieren

[..]„Dabei geht es den Leuten gar nicht um die Höhe des Rundfunkbeitrags, sondern es ist viel grundsätzlicher“, betonte Leiter der Thüringer Staatskanzlei, Benjamin-Immanuel Hoff (Linke), beim Medientreffpunkt Mitteldeutschland. „Es geht darum, ob der Staat in meine Geldbörse greifen darf. Ja, er darf, ist meine Antwort, um Qualitätsjournalismus zu finanzieren.“ [..]

...dann kann er aber damit nicht den Rundfunkbeitrag meinen, denn der ist keine staatliche Abgabe, sondern Ländersache... der Staat kann Steuern erheben, was der Rundfunkbeitrag aber nicht sein soll.
Titel: Re: Kanzlei reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein
Beitrag von: Leo am 11. Mai 2016, 19:12
Linken-Politiker Ramelow verteidigt Beitrag
„Wenn wir das Wort ,Zwangsabgabe‘ negativ konnotiert stehenlassen, dann stellen wir alles infrage, was die Bundesrepublik Deutschland ausmacht“[..]

Meine Sicht der Dinge:

Wenn man ein Inkassounternehmen wie den "Beitragsservice" beauftragt und dessen Vorgehensweise toleriert, wird manches infrage gestellt, was einmal die Bundesrepublik Deutschland ausgemacht hat.
Titel: Re: Kanzlei reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein
Beitrag von: AndyEF am 11. Mai 2016, 19:36
Zitat
Der Streit um den Rundfunkbeitrag geht vor das Bundesverfassungsgericht und damit in seine Endphase.

Das heißt jetzt aber nicht, dass nach dem Urteil des BVerfG dann Schluss ist (falls dies wieder negativ ausfallen würde)? Wäre der Weg zum EuGH nicht noch schreitbar? Diese haben ja auch schon Urteile von Deutschen Gerichten einkassiert.
Titel: Re: Kanzlei reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein
Beitrag von: Frei am 11. Mai 2016, 20:13
Moin.

Zitat von: http://www.tagesspiegel.de/medien/kanzlei-reicht-klage-in-karlsruhe-ein-bundesverfassungsgericht-entscheidet-ueber-rundfunkbeitrag/13582096.html
Noch liege ihm die schriftliche Urteilsbegründung nicht vor, sagte Giller der dpa. Er gehe davon aus, die Verfassungsbeschwerde bereits im Juni einreichen zu können. Eine Entscheidung in Karlsruhe sei nicht mehr in diesem Jahr zu erwarten. „Das braucht erfahrungsgemäß seine Zeit“, sagte Giller. Er rechnet mit Frühjahr 2017.
Dieses ist doch mal eine klare Aussage, die man einem sogenannten Beitragsservice, jeder Rundfunkanstalt und dem Gericht (natürlich rein fiktiv) antworten könnte, wenn die einem mit den 14 bzw. 18 Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März ankommen um zu belegen dass der Beitrag angeblich verfassungsgemäß sei... >:D

Frei  8)
Titel: Re: Kanzlei reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 11. Mai 2016, 20:39
Mal sehen ob man mit 9 Milliarden im Jahr (=22 Millionen Euro täglich) nicht nur Verwaltungsrichter kaufen kann...  ::)
Titel: Re: Kanzlei reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein
Beitrag von: Loppy am 11. Mai 2016, 21:33
Solange es Zahlungsverweigerer gibt, gibt es noch keine "Endphase". Ob Verwaltungsgericht, Verfassungsgericht oder EU-Gericht heraustrompetet, es sei alles verfassungskonform, spielt es keine Rolle, wenn Otto Beton sich weigert, zu zahlen und bereit ist, die damit gebundenen Repressalien über sich ergehen zu lassen, um das Grundgesetz und sein Recht auf Privatautonomie zu verteidigen.
Ich bin Otto Beton, und ich weigere mich, zu zahlen.
Wir brauchen ein Paar mehr Leute, die bereit wären, in den Knast zu gehen. Das kann nicht jeder: Leute, die Junge Kinder haben, oder alt oder krank sind, z.B., sollten es m.E. nicht tun. Das Risiko schätze ich ehrlich gesagt als gering ein, dass es so weit kommt; nach Sieglinde Baumert sind die ÖRR meines Erachtens nicht sonderlich erpicht darauf, noch einen GEZ-Märtyrer vor sich zu haben. Und wenn schon - ich habe nur meinen RUF, meinen Be-RUF und meine Be-RUF-ung zu verlieren.
Auf der anderen Seite RUFt es mich, mich zu wehren.
Ich habe vom Anfang an gesagt, ich wäre bereit dafür in den Knast zu gehen, und das bin ich auch. Meine einzige Sorge ist, wenn ich auf Hartz IV angewiesen bin, wenn ich herauskomme, bin ich befreit: dann bekommen die ÖRR die Beiträge für mich vom Staat finanziert, und das möchte ich nicht. Ich möchte noch nicht mal, dass sie über den Staat meinetwegen finanziert werden, so sehr lehne ich deren Machenschaften aus tiefstem Inneren ab.....
Ich hätte sonst keine Sorge diesbezüglich.
Wenn genug Leute so denken würden, wie ich, wäre es schon längst Endphase ..... nicht für uns, sondern für DIE.
Ich zahle nicht, ich werde NIE zahlen.
Titel: Re: Kanzlei reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein
Beitrag von: Roggi am 11. Mai 2016, 22:09
Wenn genug Leute so denken würden, wie ich, wäre es schon längst Endphase ..... nicht für uns, sondern für DIE.
Ich zahle nicht, ich werde NIE zahlen.
So wie Du denken mehr Leute als Du ahnst. Sie wollen sich nur nicht wehren, weil ihnen das zu viel Mühe macht. Es ist kompliziert und so ganz genau weiß man auch nicht, wogegen und wie man sich wehren soll.
Um diese Leute zu informieren, müssen runde Tische und Infostände abgehalten werden, das ist die kostengünstigste Möglichkeit, um viele Leute zu erreichen.
Es hat sich einiges geändert, seit wir die Leute und die Politiker informieren. Dazu nutzen wir Infostände, Petitionen und Mailings an viele Politiker. Ramelow hätte noch vor einem Jahr gesagt, es war notwendig, die Gebühr einzuführen, um alle Schwarzseher zu erwischen. Nun ist er zur Einsicht gekommen, dass der Zwangsbeitrag Qualitätsjournalismus finanziert. Ist ja auch richtig, Qualitätsjournalismus de Luxe, nur leider nicht im Interesse des Bürgers, sondern im Interesse der Regierung. Also muss man frei sein in seiner Entscheidung, den örR nutzen und finanzieren zu wollen. Das muss nun in die Köpfe der Politiker und der Bürger.
Titel: Re: Kanzlei reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein
Beitrag von: Leo am 11. Mai 2016, 22:27
Wir brauchen ein Paar mehr Leute, die bereit wären, in den Knast zu gehen. [...]

Das Risiko schätze ich ehrlich gesagt als gering ein, dass es so weit kommt; nach Sieglinde Baumert sind die ÖRR meines Erachtens nicht sonderlich erpicht darauf, noch einen GEZ-Märtyrer vor sich zu haben.

Das denke ich auch. Das Einsperren von Sieglinde Baumert war möglicherweise zur Abschreckung gedacht, aber es gleicht einem Eigentor aus 50 m Entfernung in den Winkel.

Wer hält den ÖRR denn jetzt noch für seriös? Wer glaubt denn jetzt noch, dass der ÖRR mit dem "Rundfunkbeitrag" die Demokratie in Deutschland sichern möchte?

Was ist ein Vater wert, der sein Kind zum Pazifismus erziehen möchte und es schlägt, weil es nicht gehorcht?
Titel: Re: Kanzlei reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein
Beitrag von: SchwarzSurfer am 11. Mai 2016, 22:28
Linken-Politiker Ramelow verteidigt Beitrag
„Wenn wir das Wort ,Zwangsabgabe‘ negativ konnotiert stehenlassen, dann stellen wir alles infrage, was die Bundesrepublik Deutschland ausmacht“[..]

Ein Politiker einer SED-Nachfolgepartei sollte wohl eher sagen:
Zitat
„Wenn wir das Wort ,Zwangsabgabe‘ negativ konnotiert stehenlassen, dann stellen wir alles infrage, was die Deutsche Demokratische Republik ausmacht“
Titel: Re: Kanzlei reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein
Beitrag von: Bürger am 11. Mai 2016, 22:41
Zitat
Linken-Politiker Ramelow verteidigt Beitrag
Der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow hat unterdessen davor gewarnt, den Rundfunkbeitrag für ARD und ZDF als Zwangsabgabe zu verunglimpfen. „Wenn wir das Wort ,Zwangsabgabe‘ negativ konnotiert stehenlassen, dann stellen wir alles infrage, was die Bundesrepublik Deutschland ausmacht“[..]
Weiterlesen auf:
http://www.tagesspiegel.de/medien/kanzlei-reicht-klage-in-karlsruhe-ein-bundesverfassungsgericht-entscheidet-ueber-rundfunkbeitrag/13582096.html

Auch ich hätte da noch eine Richtigstellung, Herr Ramelow ;)
Zitat
„Wenn wir das Wort ,Zwangsabgabe‘ durch Politiker wie Herrn Ramelow positiv konnotiert stehenlassen, dann stellen wir alles infrage, was eine Demokratie, einen Rechtsstaat und einen Sozialstaat ausmacht.“
Titel: Re: Kanzlei reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein
Beitrag von: gerechte Lösung am 11. Mai 2016, 22:43
Zitat
[..]„Dabei geht es den Leuten gar nicht um die Höhe des Rundfunkbeitrags, sondern es ist viel grundsätzlicher“, betonte Leiter der Thüringer Staatskanzlei, Benjamin-Immanuel Hoff (Linke), beim Medientreffpunkt Mitteldeutschland. „Es geht darum, ob der Staat in meine Geldbörse greifen darf. Ja, er darf, ist meine Antwort, um Qualitätsjournalismus zu finanzieren.“ [..]
...dann kann er aber damit nicht den Rundfunkbeitrag meinen, denn der ist keine staatliche Abgabe, sondern Ländersache... der Staat kann Steuern erheben, was der Rundfunkbeitrag aber nicht sein soll.

Das ist ja der Knackpunkt. - Staatlich oder eben nicht ?
Mr.X betrachtet den örR mehr oder weniger als staatlich und Partei-gesteuerten Propagandafunk.
Staatlich funken aber öffentlich finanzieren?
Titel: Re: Kanzlei reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein
Beitrag von: azdb-opfer am 11. Mai 2016, 23:00
Zitat
Es geht darum, ob der Staat in meine Geldbörse greifen darf.
Wenn der Staat nur in seine Geldbörse greift, habe ich nichts dagegen.  >:D

Zitat
Ja, er darf, ist meine Antwort, um Qualitätsjournalismus zu finanzieren.
Qualitätsjournalismus? Im ÖRR? Wo?

Zitat
„Wenn wir das Wort ,Zwangsabgabe‘ negativ konnotiert stehenlassen, dann stellen wir alles infrage, was die Bundesrepublik Deutschland ausmacht“
Darf man eine Zwangsabgabe nicht mehr so bezeichnen? Will er jetzt wieder vordemokratische Zustände einführen? Die GEZ hat ja früher schonmal versucht, die ungewünschten Bezeichnungen zu zensieren. (Abmahnung gegen akademie.de)
Eine Zwangsabgabe zur Finanzierung der Staatspropaganda gab es in D nicht mal zu Diktaturzeiten. Die aktuellen Rundfunkgesetze sind bürgerfeindlicher als die Vorschriften von 1933-1945. Selbst in dieser Zeit musste man nur für die tatsächliche Nutzung und nicht für die unterstellte Nutzung bezahlen.
Mein Vorschlag an die Politiker: Schafft die Propagandasteuer wieder ab und das Problem ist gelöst.
Titel: Re: Kanzlei reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein
Beitrag von: noGez99 am 12. Mai 2016, 08:23
OT:
Zitat
... alle haben ihren Eid auf das GG geleistet.

Ja und was so ein Eid wert ist (nämlich reine Formsache und sonst garnichts):
 AMTSEID:  Nur so dahingesagt
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-17704591.html
und
Zitat
Wie sämtliche Amtseide, die im deutschen öffentlichen Recht vorgesehen sind, ist auch der Amtseid des Bundespräsidenten in keiner denkbaren Beziehung strafbewehrt, etwa in dem Sinne, daß eine flagrante Verletzung der im Eid übernommenen Verpflichtungen strafrechtlich als Meineid o.ä. gewertet würde.
http://www.sopos.org/aufsaetze/52258ac9a2ea8/1.phtml
Titel: Re: Kanzlei reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein
Beitrag von: Nichtgucker am 12. Mai 2016, 12:08
Letztlich ist es gut, dass sich die Linke jetzt klar positioniert. Als Verbündeter gegen den von den etablierten Parteien installierten Zwangsbeitrag zur Finanzierung ihres ÖRR fällt sie damit aus. Aber es gibt ja noch eine Alternative ...  ;D
Titel: Re: Kanzlei reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein
Beitrag von: unGEZiefer am 12. Mai 2016, 12:21
... Linke ..... Als Verbündeter gegen den von den etablierten Parteien installierten Zwangsbeitrag zur Finanzierung ihres ÖRR fällt sie damit aus.  ...  ;D

Sehe ich auch so.
Selbst Gysi hatte bei Fragen zum Zwangsfunk seltsam geeiert.
Titel: Re: Kanzlei reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein
Beitrag von: ohmanoman am 12. Mai 2016, 13:18
... Linke ..... Als Verbündeter gegen den von den etablierten Parteien installierten Zwangsbeitrag zur Finanzierung ihres ÖRR fällt sie damit aus.  ...  ;D

Sehe ich auch so.
Selbst Gysi hatte bei Fragen zum Zwangsfunk seltsam geeiert.

Alle werden sie eiern und tun es auch schon: Politiker, Gerichte, Parteien, Verbraucherzentrale....
Wenn die Leute auf die Straße gehen, weil sie den Rundfunk ablehnen, aus welchen Gründen auch immer, werden sie als Querulanten, Schmarotzer, Verschwörungstheoretiker, Verfassungsfeinde, Demokratiefeinde, Schwarzseher, Chaoten, politische Außenseiter, …...bezeichnet und niedergeknüppelt und in den Knast gesteckt.
Die davon profitieren werden mit aller GEWALT das Schlaraffenland GEZ, ARD, ZDF, DR,verteidigen!

Titel: Re: Kanzlei reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein
Beitrag von: Loppy am 12. Mai 2016, 18:09
Ich finde Ramelows Vergleich zwischen Rundfunkgebühren und Gebühren für Müllentsorgung sehr treffend.
Titel: Re: Kanzlei reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein
Beitrag von: Waldi am 01. Juni 2016, 02:06
Zitat
Eine Rechtsanwaltskanzlei in Jena wird für ihre Mandanten Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen. Sie sehen im Rundfunkbeitrag eine "Zwangsabgabe".

Der Streit um den Rundfunkbeitrag geht vor das Bundesverfassungsgericht und damit in seine Endphase. Seine Kanzlei werde Verfassungsbeschwerde einlegen, sagte Sascha Giller von PWB Rechtsanwälte in Jena. Sie vertritt mehrere Mandanten, die gegen den Beitrag geklagt hatten, den sie als „Zwangsabgabe“ betrachten. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte im März, das seit 2013 geltende Beitragsmodell verstoße nicht gegen die Verfassung. [..]

Hat man bei der Verfassungsbeschwerde auch bedacht, dass der Vizepräsident und Vorsitzende des ersten Senats beim Bundesverfassungsgericht Herr Prof. Dr. jur. Ferdinand Kirchhof heisst? Zur Erinnerung: Ferdinand Kirchhof ist der jüngere Bruder von Prof. Dr. jur. Paul Kirchhof, der als "Vater" und "Erfinder" des neuen Rundfunkbeitrages gilt. Und nun soll der jüngere Bruder neutral und unabhängig über die Erfindung seines älteren Bruders (der ja auch mal Verfassungsrichter war) hauptverantwortlich mitentscheiden? Wie soll das gehen? Kann ein Verfassungsrichter auch wegen Befangenheit abgesetzt werden?

Oder sollte man vielleicht den 68. Geburtstag von Herrn Ferdinand Kirchhof am 21.06.2018 bis zur Einreichung der Verfassungsbeschwerde abwarten? Dann nämlich muss er spätestens seinen Stuhl beim BVG räumen. Aber es könnte die Aussicht auf eine objektive Beurteilung ein Wenig erhöhen.
Titel: Re: Kanzlei reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein
Beitrag von: Bürger am 01. Juni 2016, 04:14
Hat man bei der Verfassungsbeschwerde auch bedacht, dass der Vizepräsident und Vorsitzende des ersten Senats beim Bundesverfassungsgericht Herr Prof. Dr. jur. Ferdinand Kirchhof heisst? Zur Erinnerung: Ferdinand Kirchhof ist der jüngere Bruder von Prof. Dr. jur. Paul Kirchhof, der als "Vater" und "Erfinder" des neuen Rundfunkbeitrages gilt. [...]

Achtung - diese Frage wurde schon andernorts im Forum behandelt - und da kam es u.a. zu dieser Erkenntnis ;)
Es geht weiter: Verfassungsbeschwerde an das BVerfG Karlsruhe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12931.msg89805.html#msg89805
Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof muss als Bruder von Prof. Paul Kirchhof, Richter am BVerfG a.D., nicht unbedingt "nachteilig" sein...
...immerhin stammt das dem "RBStV" zugrundegelegte Gutachten von letzterem - und es wurden entscheidende Punkte des Gutachtens nicht umgesetzt - incl. der "Widerlegbarkeit der Regelvermutung", die Prof. Paul Kirchhof wohl insbesondere deshalb (Zitat aus dem Gutachten) "der Akzeptanz und Rechtssicherheit Willen geboten" sah, damit es sich wohl von einer unausweichlichen Allgemeinabgabe ("Steuer") auch tatsächlich klar unterscheiden möge... ;)
[...]


Dies hier daher bitte nicht weiter vertiefen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Kanzlei reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein
Beitrag von: FuerstBerg am 01. Juni 2016, 19:28
Ein Politiker einer SED-Nachfolgepartei sollte wohl eher sagen:
Zitat
„Wenn wir das Wort ,Zwangsabgabe‘ negativ konnotiert stehenlassen, dann stellen wir alles infrage, was die Deutsche Demokratische Republik ausmacht“

Herr Ramelow ist Wessi und überzeugter Christ (https://de.wikipedia.org/wiki/Bodo_Ramelow (https://de.wikipedia.org/wiki/Bodo_Ramelow)).
Und die Linke ist eine Fusion aus der SED-Nachfolgepartei PDS sowie der von Oskar Lafontaine gegründeten SPD-Abspaltung WASG, auch wenn sie im Osten wohl einiges mehr an Mitgliedern hat.


Edit "Bürger":
Dies hier bitte nicht weiter vertiefen, da es abschweift vom Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Kanzlei reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Kanzlei reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein
Beitrag von: cecil am 18. Juni 2016, 21:55
Achtung - diese Frage wurde schon andernorts im Forum behandelt - und da kam es u.a. zu dieser Erkenntnis ;)
...
Zitat
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12931.msg89805.html#msg89805
 Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof muss als Bruder von Prof. Paul Kirchhof, Richter am BVerfG a.D., nicht unbedingt "nachteilig" sein.... immerhin stammt das dem "RBStV" zugrundegelegte Gutachten von letzterem - und es wurden entscheidende Punkte des Gutachtens nicht umgesetzt - incl. der "Widerlegbarkeit der Regelvermutung", die Prof. Paul Kirchhof wohl insbesondere deshalb (Zitat aus dem Gutachten) "der Akzeptanz und Rechtssicherheit Willen geboten" sah, damit es sich wohl von einer unausweichlichen Allgemeinabgabe ("Steuer") auch tatsächlich klar unterscheiden möge...

nicht dass dann noch die Gegenseite auf die Idee kommt, unseren lieben Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen zu wollen... ;)