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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Baden-Württemberg => Thema gestartet von: Dr. Oggelbecher am 08. Juni 2018, 00:51

Titel: Falsche Beurkundung einer Zustellung durch Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Dr. Oggelbecher am 08. Juni 2018, 00:51
Hallo,


Ich habe vor kurzem in einem Beschluss vom Landgericht Stuttgart (welches die Sonderakten des in meinem Fall involvierten Gerichtsvollziehers herangezogen hatte) erfahren, dass der Gerichtsvollzieher die Zustellung einer Ladung zur Vermögensauskunft als "Zugestellt durch Einlegung" beurkundet hat. Der Tag der Zustellung solle der Ausfertigungstag des Schreibens sein, also derselbe Tag.

Tatsächlich kam dieses Schreiben sehr viel später an. Ich habe den Briefumschlag aufbewahrt, der Poststempel beweist die deutlich spätere Zustellung.

Meine Frage an euch ist nun:

Kann ich diesen Sachverhalt für uns alle zielführend ausschlachten? Mein bisheriges Verfahren folgt zwar dem systemischen Rechtsbankrott, aber es wäre schön, wenn ein Gerichtsvollzieher, der Rundfunkbeitrag zwangsvollstreckt, für die falsche Beurkundung ins Gefängnis ginge.

Ist der o.g. Sachverhalt auch anderen passiert? Also dass ein Gerichtsvollzieher die Zustellung seiner Schreiben falsch beurkundet?

Sollte ich vielleicht Akteneinsicht beantragen, um die "Sonderakten" persönlich zu begutachten? Oder könnte sich die Staatsanwaltschaft (wenn sie denn will ...) diese Akten holen?


Vielen Dank für eure Erfahrung und euren Input.