Herr Eicher, was ist das schiefgelaufen beim Rundfunk Berlin-Brandenburg? Der Sender war gewillt, eine alleinerziehende Mutter in Brandenburg wegen säumiger Rundfunkbeiträge von 309,26 Euro in Haft nehmen zu lassen.
Da wissen Sie mehr als ich. Nach meinem Kenntnisstand hat die Vollstreckungsbehörde (und nicht der RBB) einen Haftbefehl beantragt, um die Abgabe der Vermögensauskunft zu erzwingen. Das ist ein Vorgang, der zunächst völlig unabhängig von der zugrundeliegenden Forderung erfolgt. Auch der Tagesspiegel könnte in diese Situation kommen, wenn ein Schuldner nicht zahlt.
[..]
Ist es für einen Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks tatsächlich unvorstellbar, dass jemand kein Fernsehen, kein Radio und keine Online-Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio nutzt?
Vorstellbar ist das natürlich, wenn auch nicht in allen Fällen immer ganz glaubwürdig. Es war eine ganz bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, das Finanzierungssystem nicht von dieser Ausnahme her (in nahezu einhundert Prozent der deutschen Haushalte stehen Geräte, mit denen Rundfunk empfangen werden kann) aufzubauen, weil es ansonsten Kontrollen im privaten Lebensraum geben müsste, die keiner will und die ja 2013 gerade erst abgeschafft wurden. [..]
Nein, Verweigerung lohnt sich wirklich nicht. In jedem Falle werden die Verweigerer in das Schuldnerverzeichnis eingetragen mit erheblichen Konsequenzen: Da wird es schon schwierig einen Handyvertrag abzuschließen, weil dann die Bonität des jeweiligen Schuldners – für jeden sichtbar – nicht mehr gegeben ist.
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Ist es für einen Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks tatsächlich unvorstellbar, dass jemand kein Fernsehen, kein Radio und keine Online-Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio nutzt?
Vorstellbar ist das natürlich, wenn auch nicht in allen Fällen immer ganz glaubwürdig. Es war eine ganz bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, das Finanzierungssystem nicht von dieser Ausnahme her (in nahezu einhundert Prozent der deutschen Haushalte stehen Geräte, mit denen Rundfunk empfangen werden kann) aufzubauen, weil es ansonsten Kontrollen im privaten Lebensraum geben müsste, die keiner will und die ja 2013 gerade erst abgeschafft wurden.
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Nein, Verweigerung lohnt sich wirklich nicht. In jedem Falle werden die Verweigerer in das Schuldnerverzeichnis eingetragen mit erheblichen Konsequenzen: Da wird es schon schwierig einen Handyvertrag abzuschließen, weil dann die Bonität des jeweiligen Schuldners – für jeden sichtbar – nicht mehr gegeben ist.
Und: Geräteabhängig – das steht fest – lässt sich die Rundfunkfinanzierung heute nun wirklich nicht mehr organisieren.
Und: Geräteabhängig – das steht fest – lässt sich die Rundfunkfinanzierung heute nun wirklich nicht mehr organisieren.
Nach meinem Kenntnisstand hat die Vollstreckungsbehörde (und nicht der RBB) einen Haftbefehl beantragt, um die Abgabe der Vermögensauskunft zu erzwingen.Dass der RBB nicht den Haftbefehl beantragt hat, ist eine glatte Lüge, Herr Dr. Eicher! >:(
weil es ansonsten Kontrollen im privaten Lebensraum geben müsste, die keiner will und die ja 2013 gerade erst abgeschafft wurden.
Es sind inzwischen deutlich mehr Beitragszahler, der Rundfunkbeitrag verteilt
sich also auf mehr Schultern. Die Mehrerträge sind aber in einer Rücklage
gelandet und werden nun dafür verwendet, dass der Rundfunkbeitrag bis 2020
stabil bleibt. Ein deutlicher Beweis dafür, dass es nun gerechter zugeht. Im
Übrigen ist das „Klingeln an den Türen“ vollständig eingestellt worden und was
gab es dazu früher – zu Recht – für Proteste.
ZitatNach meinem Kenntnisstand hat die Vollstreckungsbehörde (und nicht der RBB) einen Haftbefehl beantragt, um die Abgabe der Vermögensauskunft zu erzwingen.Dass der RBB nicht den Haftbefehl beantragt hat, ist eine glatte Lüge, Herr Dr. Eicher! >:(
Nach meinem Kenntnisstand hat die Vollstreckungsbehörde (und nicht der RBB) einen Haftbefehl beantragt, um die Abgabe der Vermögensauskunft zu erzwingen.
Dass der RBB nicht den Haftbefehl beantragt hat, ist eine glatte Lüge, Herr Dr. Eicher! >:(
Zitat von Hermann Eicher:ZitatEs sind inzwischen deutlich mehr Beitragszahler, der Rundfunkbeitrag verteilt
sich also auf mehr Schultern. [..]
Früher trugen nur die Schultern jener, die Rundfunk nutzen wollten, dafür bereit zu tragen waren und tragen konnten.
Die Last wird auf mehr Schultern verteilt, die jetzt alle tragen müssen. Sklaven der Anstalten.
Die Schultern werden nicht entlastet, damit die Last bis 2020 stabil bleibe, danach kann die Last nur wachsen und immer mehr wachsen, das ist bei diesen Inflationstreibern nicht anders vorstellbar.
Bitte keine Lügen verbreiten, GEZ_Nixda. Danke.
Der RBB hat definitiv keine Beugehaft beantragt. Es ist nichts bekannt dahingehend.
Einen Haftantrag muss zwangsläufig der Gläubiger stellen, in dem Falle der RBB.
Die Vollstreckungsbehörde ist dazu nicht befugt, auch wenn es um Vermögensauskunft geht, auch hier muss der RBB das tun, da alles ein Vorgang ist und keine zwei getrennten Verfahren.
[...]
Hier wird das Amt Beetzsee als Gläubiger benannt:, was natürlich nicht stimmt:
(siehe Anhang, Quelle: Internet)*
* Edit "Bürger":
Bilddokument direkt eingebunden, da verlinkte Seite unerwünscht.
Anhang:
(http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=20653.0;attach=10733;image)
ZitatEs war eine ganz bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, das Finanzierungssystem nicht von dieser Ausnahme her (in nahezu einhundert Prozent der deutschen Haushalte stehen Geräte, mit denen Rundfunk empfangen werden kann) aufzubauen, weil es ansonsten Kontrollen im privaten Lebensraum geben müsste, die keiner will und die ja 2013 gerade erst abgeschafft wurden. [..]
Viktor Klemperer: "Was jemand willentlich verbergen will, sei es vor anderen, sei es vor sich selber, auch was er unbewußt in sich trägt: die Sprache bringt es an den Tag." - LTI, Notizbuch eines
Philologen, Reclam, 1966. S. 18
Wie machen das Unternehmen wie Premiere oder Netflix oder wie sie alle heißen?!? Können die Zaubern?
In jedem Falle werden die Verweigerer in das Schuldnerverzeichnis eingetragen....
Da wird es schon schwierig einen Handyvertrag abzuschließen.....
@GEzahlt, auch für ein Miniradio mit Batterien gilt noch die volle Beitragspflicht.
Blöd für die Abzocker ist ein Fall wie ich. Denn: mir ist der negative Schufaeintrag egal. Einen "Dispokredit" (der sowieso unbezahlbar ist) brauche ich nicht und mit Banken, die mir wegen der "GEZ-Scheisse" keinen Kredit geben wollen, mache ich sowieso lieber keine Geschäfte. Mein Verhältnis mit ARD und ZDF ist (war) seit Ende 2015 also praktisch geklärt. Ich habe den negativen Schufaeintrag und lebe sehr gut damit, ARD und ZDF haben im Gegenzug keinen einzigen Cent Zwangsgebühr von mir gekriegt. Damit scheinen die aber nicht wirklich glücklich zu sein.;D
ZitatEs war eine ganz bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, das Finanzierungssystem nicht von dieser Ausnahme her (in nahezu einhundert Prozent der deutschen Haushalte stehen Geräte, mit denen Rundfunk empfangen werden kann) aufzubauen, weil es ansonsten Kontrollen im privaten Lebensraum geben müsste, die keiner will und die ja 2013 gerade erst abgeschafft wurden. [..]
Was will Dr. Eicher damit sagen (?) :ZitatIn jedem Falle werden die Verweigerer in das Schuldnerverzeichnis eingetragen....
Da wird es schon schwierig einen Handyvertrag abzuschließen.....
Und mit einem Kabelvertragsabschluss wird es dann wohl auch schwierig...
Und einen Internetanschluss-Vertrag zu bekommen, ist sicher auch schwierig...
Und einen Kredit für DVB-S und DVB-T-Empfangsgeräte zu bekommen, auch...
So verstehe ich das:
Der Schuldnerverzeichniseintrag kann somit zu einer absoluten, praktischen Rundfunks-Unempfangbarkeit führen.
Was bedeutet, dass nach diesem Schuldnerverzeichniseintrag
keine theoretische Rundfunkempfangsmöglichkeit mehr unterstellt werden kann.
Markus
ZitatEs war eine ganz bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, das Finanzierungssystem nicht von dieser Ausnahme her (in nahezu einhundert Prozent der deutschen Haushalte stehen Geräte, mit denen Rundfunk empfangen werden kann) aufzubauen, weil es ansonsten Kontrollen im privaten Lebensraum geben müsste, die keiner will und die ja 2013 gerade erst abgeschafft wurden. [..]
Hermann Eicher ?@hermanneicher 13h13 hours ago
@bonsai68hh @UwePompoes @GEZ_Boykott Wo Sie sich über Gesetze stellen, werden wir nicht zusammenkommen.
Zitat von: SWR link=http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/6209-16.pdfMit dem Systemwechsel, der vom SWR maßgeblich mit vorangetrieben und beeinflusst wurde, ist die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine neue solide Basis gestellt worden.
Hermann Eicher ?@hermanneicher 13h13 hours ago
@bonsai68hh @UwePompoes @GEZ_Boykott Wo Sie sich über Gesetze stellen, werden wir nicht zusammenkommen.
Müsste hier heissen
"Im Zweifel für den Schuldner"
Hermann Eicher ?@hermanneicher 13h13 hours ago
@bonsai68hh @UwePompoes @GEZ_Boykott Wo Sie sich über Gesetze stellen, werden wir nicht zusammenkommen.
dabei sind die EU Richtlinien von den Behörden eigenständig umzusetzenVerordnungen sind eigenverantwortlich umzusetzen; Richtlinien bedürfen des Tätigwerdens des EU-Mitgliedsstaates.
Wir sollten ab morgen Anträge auf Abgeordnetendiäten, Kindergeld usw. stellen und als Begründung die reine Möglichkeit wie die Empfangsmöglichkeit beim Rundfunkbeitrag angeben.Wenn das Urteil des BVerfG dann irgendwann mal positiv für örR ausfällt mit der juristisch unangreifbaren Begründung, dass die Möglichkeit reicht, um eine Zahlung auszulösen, sollte dieses Urteil auch genutzt werden können, um Geld zu erhalten, wenn die Möglichkeit besteht.
Über die Antworten können wir dann herzlich lachen.
Doch im Prinzip ist es ja so das einfach geltendes EU Recht mit füssen getreten und in Deutschland nicht anerkannt wird,So einfach ist es aber nicht; Deutschland, sofern es den Bund betrifft, setzt ja EU-Recht um. Das Problem beim Rundfunk ist halt, daß es, zumindest wird das ja immer so ausgesagt, Ländersache sei. Dem Bund sind hier insofern die Hände gebunden. Der Bund kann allerdings via EU aktiv werden und mit daran wirken, EU-Regeln aufzustellen, die direkt auch für die Länder gelten, weil sie bspw. Verordnungscharakter haben, die gemäß den europäischen Verträgen in allen Regionen unmittelbare Wirkung entfalten. Genau das wird auch getan. Für den Bund ist es u.U. aber der schwierigere Weg, weil auf EU-Ebene keine nachhaltige Regel aufgestellt werden kann, die von den anderen EU-Mitgliedsländern nicht mitgetragen wird.
Sie hat sich geweigert, den Rundfunkbeitrag zu zahlen und erhielt daraufhin einen Haftbefehl. Ins Gefängnis muss die alleinerziehende Mutter nun aber doch nicht - weil der RBB die Haftanordnung zurückgezogen hat.
Es scheint, als würde es bei bundesweiten Schlagzeilen manchmal ganz schnell gehen: In der vergangenen Woche berichtete die "taz" über eine alleinerziehende Mutter, die den Rundfunkbeitrag seit 2013 nicht zahlt. Dafür drohte ihr eine Haftstrafe, der Haftbefehl war bereits ausgestellt (DWDL.de berichtete). Nun hat der zuständige RBB seinen Antrag auf Anordnung der Haft aber zurückgezogen - das Landgericht Potsdam hob den Haftbefehl danach auf, das bestätigte Gerichtssprecher Sascha Beck der dpa. ...
Das Grundgesetz erklärt aber, das jeder die freie ungehinderte Wahl aus allen allgemein verfügbaren Quellen hat. Einen Auftrag an die Bundesländer eine Quelle bereit zu stellen gibt es im Grundgesetz selbst nicht.Genauso hatte ich Art. 5 GG auch immer verstanden.
Explizit erklärt sollte der Staat sich nicht einmischen und maximal Sendeanlagen stellen.
Ursprünglich ging es in dem Fall um etwas mehr als 300 Euro Rundfunkbeitrag, den die Frau 2013 nicht gezahlt hat. Ein Widerspruch beim Amtsgericht und der Versuch, sich vom Beitrag befreien zu lassen, scheiterten. Als sie schließlich keine Auskunft über ihr Vermögen abgab, ordnete das Amtsgericht Brandenburg/Havel die Haft an. Ein ähnlicher Fall sorgte schon Anfang des Jahres für Aufsehen, auch damals drohte einer Frau wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge eine Haftstrafe. Und auch damals zog der zuständige Sender, der MDR, den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls zurück.Habe ich da irgendwas nicht mitbekommen? Hier wird doch auf den Fall Sieglinde Baumert hingewiesen oder? War diese nicht 61 Tage in Haft? Der Haftbefehl war also erlassen und auch umgesetzt worden und wenn nicht die Öffentlichkeit Wind davon bekommen hätte, dann wäre sie dort wohl noch immer inhaftiert.
Das Landgericht Potsdam habe die Anordnung von sechs Monaten Erzwingungshaft gegen die alleinerziehende Mutter aufgehoben, teilte Gerichtssprecher Sascha Beck am Dienstag mit.
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hatte das Amt Beetzsee damit beauftragt, bei der Frau säumige Beiträge für das Jahr 2013 in Höhe von 309,26 Euro einzutreiben. Da die 43-Jährige sich weigerte, eine Erklärung über ihr Vermögen abzugeben, ordnete das Amtsgericht Brandenburg/Havel im August die Erzwingungshaft an.
Das Amt Beetzsee habe mitgeteilt, dass der RBB als Gläubiger seinen Antrag auf auf Anordnung der Haft gegenüber der Schuldnerin zurückgezogen habe, erklärte Beck. Daraufhin habe das Landgericht den Haftbefehl am Montagnachmittag aufgehoben.
Da wird ein ordentlicher Schadensersatz fällig.Zitat von: dwdl.de[...] Ein ähnlicher Fall sorgte schon Anfang des Jahres für Aufsehen, auch damals drohte einer Frau wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge eine Haftstrafe. Und auch damals zog der zuständige Sender, der MDR, den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls zurück.Habe ich da irgendwas nicht mitbekommen? Hier wird doch auf den Fall Sieglinde Baumert hingewiesen oder? War diese nicht 61 Tage in Haft? Der Haftbefehl war also erlassen und auch umgesetzt worden und wenn nicht die Öffentlichkeit Wind davon bekommen hätte, dann wäre sie dort wohl noch immer inhaftiert.