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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Oktober 2016 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 24. Oktober 2016, 18:17

Titel: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: ChrisLPZ am 24. Oktober 2016, 18:17
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Tagesspiegel, 24.10.2016

Brandenburgerin zahlte keinen Rundfunkbeitrag
„Verweigerung lohnt sich nicht“
von Joachim Huber

Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher über Recht und Gerechtigkeit des Rundfunkbeitrages

Zitat
Herr Eicher, was ist das schiefgelaufen beim Rundfunk Berlin-Brandenburg? Der Sender war gewillt, eine alleinerziehende Mutter in Brandenburg wegen säumiger Rundfunkbeiträge von 309,26 Euro in Haft nehmen zu lassen.

Da wissen Sie mehr als ich. Nach meinem Kenntnisstand hat die Vollstreckungsbehörde (und nicht der RBB) einen Haftbefehl beantragt, um die Abgabe der Vermögensauskunft zu erzwingen. Das ist ein Vorgang, der zunächst völlig unabhängig von der zugrundeliegenden Forderung erfolgt. Auch der Tagesspiegel könnte in diese Situation kommen, wenn ein Schuldner nicht zahlt.

[..]
Ist es für einen Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks tatsächlich unvorstellbar, dass jemand kein Fernsehen, kein Radio und keine Online-Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio nutzt?

Vorstellbar ist das natürlich, wenn auch nicht in allen Fällen immer ganz glaubwürdig. Es war eine ganz bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, das Finanzierungssystem nicht von dieser Ausnahme her (in nahezu einhundert Prozent der deutschen Haushalte stehen Geräte, mit denen Rundfunk empfangen werden kann) aufzubauen, weil es ansonsten Kontrollen im privaten Lebensraum geben müsste, die keiner will und die ja 2013 gerade erst abgeschafft wurden. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.tagesspiegel.de/medien/brandenburgerin-zahlte-keinen-rundfunkbeitrag-verweigerung-lohnt-sich-nicht/14732206.html (http://www.tagesspiegel.de/medien/brandenburgerin-zahlte-keinen-rundfunkbeitrag-verweigerung-lohnt-sich-nicht/14732206.html)

Kommentar:
Zur Gesetzgebung des Rundfunk(beitrags)staatsvertrags und der hier federführenden Mitwirkung des "ARD-Experten" und ARD-Justiziars Herrn Eicher und weiterer örR-Justiziare siehe auch:

Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20121.0

Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20125.0

Bundesverwaltungsgericht: Justizskandal oder nur GAU? Nun die Gesamtanalyse.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20482.0

Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=5817.0
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: PersonX am 24. Oktober 2016, 18:50
Zitat
Nein, Verweigerung lohnt sich wirklich nicht. In jedem Falle werden die Verweigerer in das Schuldnerverzeichnis eingetragen mit erheblichen Konsequenzen: Da wird es schon schwierig einen Handyvertrag abzuschließen, weil dann die Bonität des jeweiligen Schuldners – für jeden sichtbar – nicht mehr gegeben ist.

Welche rechtliche Grundlage gibt es genau dafür? Darf in einem demokratischen Land ein Gesetz einen Anbieter für Rundfunk, welcher in dieser Form unerwünscht ist und nicht genutzt wird, in dieser Art privilegieren, dass normales Leben unmöglich wird? Bisher ist so etwas nur aus Diktaturen bekannt.

Der öffentlich rechtliche Rundfunk beansprucht damit für sich ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber allen anderen allgemein zugänglichen Quellen.

Die Worte "öffentlich rechtlich" entsprechen nicht der Wahrheit, denn es ist schlicht Etikettenschwindel.

Es ist eine in der Summe durch die Bundesländer erschaffene Organisationsform, welche sich durch den Bürger aushalten lässt unter dem Deckmantel damit für Rundfunkfreiheit zu sorgen.

Das Grundgesetz erklärt aber, das jeder die freie ungehinderte Wahl aus allen allgemein verfügbaren Quellen hat. Einen Auftrag an die Bundesländer eine Quelle bereit zu stellen gibt es im Grundgesetz selbst nicht.

Explizit erklärt sollte der Staat sich nicht einmischen und maximal Sendeanlagen stellen.

Warum wurde also durch den Staat in Form der Bundesländer dieser Rundfunk geschaffen und nicht reduziert mit Erscheinen der ersten freien privaten Anbieter?

Damit die Rundfunkfreiheit gewährleistet wird. Wessen?
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: volkuhl am 24. Oktober 2016, 18:51
Zitat
...
Ist es für einen Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks tatsächlich unvorstellbar, dass jemand kein Fernsehen, kein Radio und keine Online-Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio nutzt?

Vorstellbar ist das natürlich, wenn auch nicht in allen Fällen immer ganz glaubwürdig. Es war eine ganz bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, das Finanzierungssystem nicht von dieser Ausnahme her (in nahezu einhundert Prozent der deutschen Haushalte stehen Geräte, mit denen Rundfunk empfangen werden kann) aufzubauen, weil es ansonsten Kontrollen im privaten Lebensraum geben müsste, die keiner will und die ja 2013 gerade erst abgeschafft wurden.
...

In nahezu 100% der Wohnungen in Deutschland können Hunde gehalten werden...
Der ÖPNV kann von nahezu 100% der in Wohnungen lebenden Bevölkerung genutzt werden...
In nahezu 100% der Wohnungen in Deutschland kann Wasser, Strom und Atemluft verbraucht werden...
Nahezu 100% der Autofahrer in Deutschland leben in Wohnungen...
usw.

So langsam kann ich dieses schwachsinnige Geschwurbel nicht mehr hören.
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: volkuhl am 24. Oktober 2016, 18:54
Zitat
Nein, Verweigerung lohnt sich wirklich nicht. In jedem Falle werden die Verweigerer in das Schuldnerverzeichnis eingetragen mit erheblichen Konsequenzen: Da wird es schon schwierig einen Handyvertrag abzuschließen, weil dann die Bonität des jeweiligen Schuldners – für jeden sichtbar – nicht mehr gegeben ist.


Zitat
Und: Geräteabhängig – das steht fest – lässt sich die Rundfunkfinanzierung heute nun wirklich nicht mehr organisieren.

Wie machen das Unternehmen wie Premiere oder Netflix oder wie sie alle heißen?!? Können die Zaubern?
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 24. Oktober 2016, 19:10
Zitat
Und: Geräteabhängig – das steht fest – lässt sich die Rundfunkfinanzierung heute nun wirklich nicht mehr organisieren.

Geräteabhängig macht in der Tat keinen Sinn, denn mit den "Geräten" kann man heute doch eine schier endlose Vielzahl von Angeboten nutzen, völlig unabhängig von ARD/ZDF&Co. Nutzungsabhängig macht also Sinn und ist extrem einfach, 100% gerecht und ohne irgendwelche Kontrollen zu realisieren.

Gruß, ein ehrlicher Nichtnutzer NN, der keinen Job zu verlieren hat, der sich von "seinem" Intendanten zu nichts zwingen lässt und sich auf purzelnde Pfunde und mediales Interesse während seines Hungerstreiks in der ARD/ZDF&Co Erzwingungshaftanstalt freut. Im Gegensatz zu Sieglinde B. ist NN der englischen Sprache mächtig und wird in englischer Sprache zu führende Interviews NICHT ablehnen.  >:D
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: faust am 24. Oktober 2016, 19:19
... da erfüllt jemand seinen Arbeitsvertrag - wer hätte etwas anderes erwartet  :police: ?
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: GEZ_Nixda am 24. Oktober 2016, 19:25
Zitat
Nach meinem Kenntnisstand hat die Vollstreckungsbehörde (und nicht der RBB) einen Haftbefehl beantragt, um die Abgabe der Vermögensauskunft zu erzwingen.
Dass der RBB nicht den Haftbefehl beantragt hat, ist eine glatte Lüge, Herr Dr. Eicher! >:(

Zitat
weil es ansonsten Kontrollen im privaten Lebensraum geben müsste, die keiner will und die ja 2013 gerade erst abgeschafft wurden.

Vor dem "Rundfunkbeitrag" hatte man noch Rechte und musste solche Kontrollen nicht einfach über sich ergehen lassen, nicht wahr? Heutzutage dagegen werden die Meldedaten einfach an den "Beitragsservice" weiter gereicht, ohne den Bürger zu fragen! Da braucht es nicht viel Hirn, um festzustellen, in welcher Situation die Bürger rechtloser gestellt sind...

Verweigern macht also keinen Sinn? Nur wenn ich verweigere, kann ich mich juristisch dagegen wehren. Wer zahlt, bekommt schließlich keinen rechtsmittelfähigen Bescheid. Und nur wenn viele verweigern, bewegt sich etwas. Ansonsten würde dieses Thema völlig totgeschwiegen werden (was glücklicherweise immer weniger geht) und die Mär vom "Beitrag",  mit dem alle glücklich sind, wäre unwidersprochen.
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 24. Oktober 2016, 19:29
Zitat von Hermann Eicher:

Zitat
Es sind inzwischen deutlich mehr Beitragszahler, der Rundfunkbeitrag verteilt
sich also auf mehr Schultern. Die Mehrerträge sind aber in einer Rücklage
gelandet und werden nun dafür verwendet, dass der Rundfunkbeitrag bis 2020
stabil bleibt. Ein deutlicher Beweis dafür, dass es nun gerechter zugeht. Im
Übrigen ist das „Klingeln an den Türen“ vollständig eingestellt worden und was
gab es dazu früher – zu Recht – für Proteste.

Früher trugen nur die Schultern jener, die Rundfunk nutzen wollten, dafür bereit zu tragen waren und tragen konnten.

Die Last wird auf mehr Schultern verteilt, die jetzt alle tragen müssen. Sklaven der Anstalten.

Die Schultern werden nicht entlastet, damit die Last bis 2020 stabil bleibe, danach kann die Last nur wachsen und immer mehr wachsen, das ist bei diesen Inflationstreibern nicht anders vorstellbar.
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: Hailender am 24. Oktober 2016, 19:35
Einfach für alle.
Einfach nicht zahlen!
Sie können uns nicht alle verhaften.
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: faust am 24. Oktober 2016, 19:40
... lehnt euch zurück - bittebitte regt euch nicht auf  >:D (#) >:D !

Das, was hier gerade geschieht, haben wir in der (DDR - ) Schule "Roter Treff" genannt:

Einmal die Woche musste sich jemand auf ein (vorgegebenes) Thema vorbereiten, das dann mit der Klasse "diskutiert" wurde.
Zustimmende Wortmeldungen waren erwünscht, kritische nicht. Wer auf seinen Ruf bedacht war, beachtete das von vornherein.

Es ging darum, dass die offiizielle/erwünschte Lesart zu einem Thema in den Köpfen der Mehrheit verankert wurde - und damit das nicht so auffiel, wurde sie von einer Person aus den eigenen Reihen vorgetragen/moderiert.

Und wer jetzt  "Manipulation"  ruft, der ist ein ganzganz schlechter Mensch ...
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: gerechte Lösung am 24. Oktober 2016, 19:43
Zitat
Nach meinem Kenntnisstand hat die Vollstreckungsbehörde (und nicht der RBB) einen Haftbefehl beantragt, um die Abgabe der Vermögensauskunft zu erzwingen.
Dass der RBB nicht den Haftbefehl beantragt hat, ist eine glatte Lüge, Herr Dr. Eicher! >:(

Bitte keine Lügen verbreiten, GEZ_Nixda. Danke.

Der RBB hat definitiv keine Beugehaft beantragt. Es ist nichts bekannt dahingehend.
Solltest du dennoch interne Infos haben, dann bitte belegen.

Im Video zum Sachverhalt war zu erkennen, dass einmal eine Institution des Ortes Beetzsee als Gläubiger benannt worden ist und später wurde abgeändert mit BS als Gläubiger. Beides ist grundlegend Falsch.

Einen Haftantrag muss zwangsläufig der Gläubiger stellen, in dem Falle der RBB.
Die Vollstreckungsbehörde ist dazu nicht befugt, auch wenn es um Vermögensauskunft geht, auch hier muss der RBB das tun, da alles ein Vorgang ist und keine zwei getrennten Verfahren.
Es gibt nur einen Gläubiger und keine zwei.

Hier wird das Amt Beetzsee als Gläubiger benannt:, was natürlich nicht stimmt:
(siehe Anhang, Quelle: Internet)*

* Edit "Bürger":
Bilddokument direkt eingebunden, da verlinkte Seite unerwünscht.
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 24. Oktober 2016, 19:48
Zitat
Nach meinem Kenntnisstand hat die Vollstreckungsbehörde (und nicht der RBB) einen Haftbefehl beantragt, um die Abgabe der Vermögensauskunft zu erzwingen.
Dass der RBB nicht den Haftbefehl beantragt hat, ist eine glatte Lüge, Herr Dr. Eicher! >:(

Person NN wettet, der Intendant wars. Mitlesende Intendanten, bitte korrigieren, falls NN falsch liegen sollte.
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: ChrisLPZ am 24. Oktober 2016, 19:50
Zitat von Hermann Eicher:
Zitat
Es sind inzwischen deutlich mehr Beitragszahler, der Rundfunkbeitrag verteilt
sich also auf mehr Schultern.  [..]

Früher trugen nur die Schultern jener, die Rundfunk nutzen wollten, dafür bereit zu tragen waren und tragen konnten.
Die Last wird auf mehr Schultern verteilt, die jetzt alle tragen müssen. Sklaven der Anstalten.

Die Schultern werden nicht entlastet, damit die Last bis 2020 stabil bleibe, danach kann die Last nur wachsen und immer mehr wachsen, das ist bei diesen Inflationstreibern nicht anders vorstellbar.

Und man sollte sich immer wieder vor Augen führen, was hier versucht wird, auf so viele Schultern, wie möglich zu verteilen:

Das teuerste zwangsfinanzierte Rundfunksystem der Welt!!

86 öffentlich-rechtliche Radio- und TV-Programme, zunehmende Angebote im Netz und in Form von Smartphone-Apps.

Intendantengehälter: Karola Wille (MDR) 275.000 Euro/Jahr, Tom Buhrow (WDR) 360.000 Euro/Jahr, Peter Boudgoust (SWR) 309.000 Euro/Jahr, Ulrich Wilhelm (BR) 310.000 Euro/Jahr

Intendantenpensionen (60-75% des letzten Grundgehalts, ein Normalbürger bekommt 41-45% des Durchschnittsgehalts): Karola Wille 17.000 Euro/Monat, Tom Buhrow 23.000 Euro/Monat, Peter Boudgoust 19.000 Euro/Monat, Ulrich Wilhelm 19.000 Euro/Monat

Zusatzpensionen (zusätzlich zur gesetzlichen Rente) der ÖRR-Mitarbeiter: 1800-2500 Euro/Monat

Moderatoren-Gehälter: Claus Kleber 600.000 Euro/Jahr, Monika Lierhaus 450.000 Euro/Jahr für das Vorlesen der Lottozahlen.

Expertenhegälter Scholl, Kahn im Millionenbereich

KIKA-Skandal: ca. 10 Millionen Euro hinterzogen. Die Aufklärung durch die Berliner Detektei Escon (gegründet von einem ehem. LKA-Präsidenten) kostete ca. 7 Millionen Euro!

Gottschalk-Skandal: 4,6 Millionen fürs Nichtstun

Olympia Rio 2016: entsandte Mitarbeiter ARD/ZDF 480, BBC 450, France Télévision 200, ital. RAI 200

Und und und ...

(http://thumbs.picr.de/27225853wf.jpg) (http://show.picr.de/27225853wf.jpg.html) (http://thumbs.picr.de/27225854tx.jpg) (http://show.picr.de/27225854tx.jpg.html) (http://thumbs.picr.de/27225855vc.jpg) (http://show.picr.de/27225855vc.jpg.html) (http://thumbs.picr.de/27225856no.jpg) (http://show.picr.de/27225856no.jpg.html) (http://thumbs.picr.de/27225857ba.jpg) (http://show.picr.de/27225857ba.jpg.html) (http://thumbs.picr.de/27225858te.jpg) (http://show.picr.de/27225858te.jpg.html) (http://thumbs.picr.de/27225859pd.jpg) (http://show.picr.de/27225859pd.jpg.html) (http://thumbs.picr.de/27225860ia.jpg) (http://show.picr.de/27225860ia.jpg.html) (http://thumbs.picr.de/27225861mz.jpg) (http://show.picr.de/27225861mz.jpg.html)
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: Hailender am 24. Oktober 2016, 20:34
Bei soviel Hohn und Heuchelei fallen einem nur noch Worte ein die hier ohne Konsequenzen nicht gepostet werden dürfen.
Ich werde das Gefühl nicht los, dass man sich bei den örR-Anstalten so was von sicher fühlt um ein ganzes Volk zu verhöhnen und vorzuführen.
Aber es ist noch nicht alle Tage Abend...
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: GEZ_Nixda am 24. Oktober 2016, 20:51
Bitte keine Lügen verbreiten, GEZ_Nixda. Danke.

Selbstverständlich habe ich vor meinem Post recherchiert. Wer Google bemüht, findet den Haftbefehl als Bild. Diesen habe ich angehängt und es steht eindeutig darauf geschrieben, dass
"auf Antrag der Gläubigerin gemäß.....Haft angeordnet..."   Habe ich als Datei angehängt, ist aber wohl nicht zu sehen.

Wer ist die Gläubigerin? Wohl kaum die Vollstreckungsbehörde.   Ehrlich gesagt, werde ich aus deinem Beitrag nicht schlau!

Es gab definitiv einen Haftbefehl, oder nicht?

Der RBB hat definitiv keine Beugehaft beantragt. Es ist nichts bekannt dahingehend.

und

Einen Haftantrag muss zwangsläufig der Gläubiger stellen, in dem Falle der RBB.
Die Vollstreckungsbehörde ist dazu nicht befugt, auch wenn es um Vermögensauskunft geht, auch hier muss der RBB das tun, da alles ein Vorgang ist und keine zwei getrennten Verfahren.

Wie passt das zusammen? :o
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: gerechte Lösung am 24. Oktober 2016, 21:28
Gläubigerin?  Steht groß und breit dort: Amt Beetzsee . Da ist nix RBB!
[...]
Hier wird das Amt Beetzsee als Gläubiger benannt:, was natürlich nicht stimmt:
(siehe Anhang, Quelle: Internet)*

* Edit "Bürger":
Bilddokument direkt eingebunden, da verlinkte Seite unerwünscht.


Anhang:
(http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=20653.0;attach=10733;image)


SKB | TV - NEWS - BRANDENBURG, veröffentlicht 13.10.2016
RUNDFUNKBEITRAG NICHT GEZAHLT | MUTTER SOLL IN DEN KNAST [video 3:20min]
https://www.youtube.com/watch?v=LaqJZrV6yME


Edit "Bürger":
Angaben ersetzt/ ergänzt. Bitte die Foren-Regeln (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html) zur Verlinkung von Inhalten beachten: Titel, Datum, Video-Dauer, etc. sind anzugeben - nicht nur kryptische "blinde" Links.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: GEiZ ist geil am 24. Oktober 2016, 21:30
@gerechte Lösung und GEZ_Nixda

So einfach ist das nicht! Man müsste das Vollstreckungsersuchen sehen. Wahrscheinlich hat der RBB hier schon die Vollstreckungsbehörde beauftragt den Haftbefehl zu beantragen. Wenn ich meinen Anwalt beauftrage eine offene Forderung beizutreiben, beauftrage ich ihn auch damit in meinem Namen Haftbefehl zu beantragen.
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: gerechte Lösung am 24. Oktober 2016, 21:40
Nur die Fakten zählen.
Wo sind Fakten und Beweise?
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: FuerstBerg am 24. Oktober 2016, 21:46
Zitat
Es war eine ganz bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, das Finanzierungssystem nicht von dieser Ausnahme her (in nahezu einhundert Prozent der deutschen Haushalte stehen Geräte, mit denen Rundfunk empfangen werden kann) aufzubauen, weil es ansonsten Kontrollen im privaten Lebensraum geben müsste, die keiner will und die ja 2013 gerade erst abgeschafft wurden. [..]

Die Sache hat nur einen Haken: Der RBStV wurde von Intendanten und Länder-Regierungschefs ausgekungelt und durch die Parlamente durchgewunken – der tatsächliche Gesetzgeber hatte keinerlei Entscheidungsmacht; außer halt den kompletten Vertrag abzulehnen. Wieso das fast nie öffentlich so dargestellt wird, ist mir ein Rätsel. Wir haben doch einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der sich um sowas kümmern muß…

Und Kontrollen wären – Digitalisierung sei Dank – nicht nötig gewesen. Bei der Digitalisierung hätte problemlos eine Verschlüsselung mit eingeführt werden können.
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: Peli am 24. Oktober 2016, 21:54
Die Aussage "Verweigerung lohnt sich nicht" beinhaltet eine sehr sehr interessante Erkenntnis.

Sie lohnt sich eben doch! Dass unser lieber Herr Eicher dies überhaupt erwähnt, bedeutet nämlich nichts anderes, als dass genau dieser Punkt denen ganz schön zu schaffen macht!

Wir sind also genau auf dem RICHTIGEN Weg damit.

Zitat
Viktor Klemperer:  "Was jemand willentlich verbergen will, sei es vor anderen, sei es vor sich selber, auch was er unbewußt in sich trägt: die Sprache bringt es an den Tag." - LTI, Notizbuch eines
                               Philologen, Reclam, 1966. S. 18

LG Peli
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: René am 24. Oktober 2016, 22:04
Dr. Eicher auf Twitter – Es geht richtig rund!
https://twitter.com/hermanneicher/with_replies
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: iShinne am 24. Oktober 2016, 22:26
Wie machen das Unternehmen wie Premiere oder Netflix oder wie sie alle heißen?!? Können die Zaubern?

Nein auch die können nicht zaubern, aber mit den beiden genannten (Sky aks Premiere und Netflix) geht man ja auch einen Vertrag, eine Zweiwillenserklärung die von beiden Seiten gekündigt werden kann, ein.
Der ÖRR hat ja im letzten Jahr den richterlichen Vorschlag bekommen, seine Programm zu verschlüsseln. Die Aussage damals war ja dann auch nur "das können wir, da es technisch nicht möglich sei" <- komisch das es Sky und Co. seit gefühlten Jahrzehnten schaffen.
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: unGEZahlt am 24. Oktober 2016, 22:30
Was will Dr. Eicher damit sagen (?) :
Zitat
In jedem Falle werden die Verweigerer in das Schuldnerverzeichnis eingetragen....
Da wird es schon schwierig einen Handyvertrag abzuschließen.....


Und mit einem Kabelvertragsabschluss wird es dann wohl auch schwierig...

Und einen Internetanschluss-Vertrag zu bekommen, ist sicher auch schwierig...

Und einen Kredit für DVB-S und DVB-T-Empfangsgeräte zu bekommen, auch...



So verstehe ich das:

Der Schuldnerverzeichniseintrag kann somit zu einer absoluten, praktischen Rundfunks-Unempfangbarkeit führen.

Was bedeutet, dass nach diesem Schuldnerverzeichniseintrag
keine theoretische Rundfunkempfangsmöglichkeit mehr unterstellt werden kann.


Markus
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: Peli am 24. Oktober 2016, 22:35
@GEzahlt, auch für ein Miniradio mit Batterien gilt noch die volle Beitragspflicht.
Nett gedacht :) aber klappt so leider nicht.
Da hilft nur kostspieliger, langfristiger und für die Gegenseite anstrengender Widerstand.
Und der zeigt bereits Wirkung.

LG Peli
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: GEiZ ist geil am 24. Oktober 2016, 22:46
@GEzahlt, auch für ein Miniradio mit Batterien gilt noch die volle Beitragspflicht.

Nein, beitragspflichtig ist nur der, der eine Wohnung innehat oder eine Betriebsstätte oder einen betrieblich genutzten PKW oder LKW. Weil Fernsehen typischerweise in LKW´s konsumiert wird. Aber nur in betrieblich genutzten LKW´s.
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: passer am 24. Oktober 2016, 23:26
Nickles sieht das mit den Schufa Eintrag locker...

Zitat
Blöd für die Abzocker ist ein Fall wie ich. Denn: mir ist der negative Schufaeintrag egal. Einen "Dispokredit" (der sowieso unbezahlbar ist) brauche ich nicht und mit Banken, die mir wegen der "GEZ-Scheisse" keinen Kredit geben wollen, mache ich sowieso lieber keine Geschäfte. Mein Verhältnis mit ARD und ZDF ist (war) seit Ende 2015 also praktisch geklärt. Ich habe den negativen Schufaeintrag und lebe sehr gut damit, ARD und ZDF haben im Gegenzug keinen einzigen Cent Zwangsgebühr von mir gekriegt. Damit scheinen die aber nicht wirklich glücklich zu sein.
;D

Wäre es für besagte Frau, und überhaupt nicht günstiger (und für das System teurer) wenn sie arbeitslos wird und H.IV beantragt ?
Denn letztlich ist es doch egal ob sie quasi an der Pfändungsfreigrenze leben muss, oder das obige erfolgt ?
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: Viktor7 am 24. Oktober 2016, 23:47
Zitat
Es war eine ganz bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, das Finanzierungssystem nicht von dieser Ausnahme her (in nahezu einhundert Prozent der deutschen Haushalte stehen Geräte, mit denen Rundfunk empfangen werden kann) aufzubauen, weil es ansonsten Kontrollen im privaten Lebensraum geben müsste, die keiner will und die ja 2013 gerade erst abgeschafft wurden. [..]

Was haben die Geräte und noch weniger die Wohnungen mit dem öffentlich-rechtlichen Programm zu tun?

Nach der Logik des Herrn Eicher können alle Bürger Abgeordnetendiäten erhalten, weil sie die Möglichkeit haben, als Abgeordnete gewählt zu werden.  Eine Möglichkeit ist eine Option von vielen und als Anknüpfungspunkt vollkommen ungeeignet und irrsinnig.
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: faust am 24. Oktober 2016, 23:50
... das ist ein wirklich brillanter Gedanke - dann wären mir die siebzehnfufftsch im Monat WURSCHT (#) !!!
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: Viktor7 am 25. Oktober 2016, 00:18
Wir sollten ab morgen Anträge auf Abgeordnetendiäten, Kindergeld usw. stellen und als Begründung die reine Möglichkeit wie die Empfangsmöglichkeit beim Rundfunkbeitrag angeben.

Über die Antworten können wir dann herzlich lachen.
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: PersonX am 25. Oktober 2016, 00:47
Der Herr hat natürlich Recht, es lohnt sich nicht, weil es für das Verweigern noch keine Bezahlung gibt.
Jeder würde gerne für seine Arbeit einen Lohn erhalten. Verweigerung ist so gesehen eine Arbeit, diese ist zum Teil auch anstrengend und belastend.
Zudem wird die Person des Verweigerers auch noch verunglimpf mit Worten wie Schwarzseher oder ähnlich. Dabei bringt der Verweigerer der Gesellschaft einen unschätzbaren Wert. Es ist die Diskussion über den Sinn und Zweck dieses Rundfunks mit aktuellen Kosten von ca. 22 Millionen € täglich. Am Ende der Diskussion wird der Rundfunk vielleicht nicht verschwunden sein, aber möglicherweise neu ausgerichtet auf das Maß, was ausreichend sein wird für eine noch festzulegende Grundversorgung. So der Rundfunk diese Diskussion überlebt und die Finanzierung so funktioniert wie es vielleicht richtig wäre, dass bedeutet, zuerst das Volk zu befragen wieviel es für eine Grundversorgung ausgeben möchte, dann hat die Verweigerung sich nicht nur für den Verweigerer gelohnt, sondern für alle. Dem Verweigerer jetzt völlig unnötig das normale Leben zu erschweren, obwohl die vermeintliche Schuld für das aktuelle Ausmaß des Rundfunks in bis zu 25 Jahren Reformstau, ausgelöst durch Parteien und Freundeskreise, zu suchen ist, dass ist einfach nur erbärmlich.
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 25. Oktober 2016, 08:17
Was will Dr. Eicher damit sagen (?) :
Zitat
In jedem Falle werden die Verweigerer in das Schuldnerverzeichnis eingetragen....
Da wird es schon schwierig einen Handyvertrag abzuschließen.....


Und mit einem Kabelvertragsabschluss wird es dann wohl auch schwierig...
Und einen Internetanschluss-Vertrag zu bekommen, ist sicher auch schwierig...
Und einen Kredit für DVB-S und DVB-T-Empfangsgeräte zu bekommen, auch...
So verstehe ich das:
Der Schuldnerverzeichniseintrag kann somit zu einer absoluten, praktischen Rundfunks-Unempfangbarkeit führen.
Was bedeutet, dass nach diesem Schuldnerverzeichniseintrag
keine theoretische Rundfunkempfangsmöglichkeit mehr unterstellt werden kann.
Markus

Lieber Intendant, bitte trage mich und die anderen Millionen örR Nichtnutzer ins Schudnerverzeichnis ein, damit wir auch nachweislich keine Möglichkeit mehr haben örR zu empfangen, danke.
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: ellifh am 25. Oktober 2016, 09:16
Zitat
Es war eine ganz bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, das Finanzierungssystem nicht von dieser Ausnahme her (in nahezu einhundert Prozent der deutschen Haushalte stehen Geräte, mit denen Rundfunk empfangen werden kann) aufzubauen, weil es ansonsten Kontrollen im privaten Lebensraum geben müsste, die keiner will und die ja 2013 gerade erst abgeschafft wurden. [..]

Bei dieser Droh-Aussage wiird geflissentlich übersehen, das die "Kontrollen" der GEZ von den Männchen in den speckigen Anzügen sowieso ins Leere gelaufen sind, da keiner der Schergen eine Legitimation hatte, eine private Wohnung zu betreten. Sie sind zwar vollmundig und mit Drohgebärden so aufgetreten, als hätten sie das Recht, mussten aber unverrichteter Dinge ihren Schnüffelfeldzug abbrechen, wenn der Wohnungsinhaber sie nicht reingelassen hat. Das waren noch Zeiten.
Das haben sie doch jetzt geschickter eingefädelt. |-
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: karlsruhe am 25. Oktober 2016, 09:29
Warum wird eigentlich immer von unehrlichen Nichtnutzern ausgegangen?.

So kann das Ganze doch nicht laufen.

Wenn ich sage, ich nutze dies nicht, hat man mir zu glauben, als ehrbarer, ehrlicher Bürger!

Es gibt wahrlich Anderes und Besseres  ;D als sich den ÖRR reinzuziehen.

Selbst vor Gericht sollte! es heißen:

Im Zweifel für den Angeklagten ::)

aber damit kommen wir bei der bestehenden "Rechtssprechung" mittlerweile auch nicht mehr weiter :-\
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: seppl am 25. Oktober 2016, 10:31
"Im Zweifel für den Angeklagten"??

Müsste hier heissen

"Im Zweifel für den Schuldner"

Ich habe auch oft das Gefühl, ICH wäre der Angeklagte und müsste mich rechtfertigen.

In Realität ist es aber so, dass es die LANDESRUNDFUNKANSTALT ist, die von MIR verklagt wird!!

Bitte nicht verwechseln!  ;)

Der Vollstreckungsvorgang selbst ist ja kein zu beurteilender Vorgang mehr. Das ist ja gerade auch die Sauerei, dass die Rechtmäßigkeit an diesem Punkt nicht mehr gerichtlich geprüft werden kann. Das war das Ziel der LRAen: Direkter Zugang zur Geldbörse der Bevölkerung! (Unterstützt durch die "Direktanmeldung") Es handelt sich um lupenreine Enteignung - auch wenn es sich im Moment "nur" um siebzehnfuffzich im Monat handelt - verkleidet in ein verworrenes Gespinst aus Versuchen, Gesetzesbrüche wortreich zu umschiffen, .
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: Ragnar am 25. Oktober 2016, 10:35
Zitat
Hermann Eicher ?@hermanneicher  13h13 hours ago
@bonsai68hh @UwePompoes @GEZ_Boykott Wo Sie sich über Gesetze stellen, werden wir nicht zusammenkommen.

Was Herr Eicher hier mal wieder verschweigt .... Gesetze die der ÖRR maßgeblich beeinflusst / selber geschrieben hat ... bravo .... clap in your hands Trex ... :o

Bericht des SWR an den Landtag Rheinland-Pfalz (26.02.2016)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20363.msg131589.html#msg131589
Zitat von: SWR link=http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/6209-16.pdf
Mit dem Systemwechsel, der vom SWR maßgeblich mit vorangetrieben und beeinflusst wurde, ist die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine neue solide Basis gestellt worden.
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: seppl am 25. Oktober 2016, 10:47
Zitat
Hermann Eicher ?@hermanneicher  13h13 hours ago
@bonsai68hh @UwePompoes @GEZ_Boykott Wo Sie sich über Gesetze stellen, werden wir nicht zusammenkommen.

Wäre schön, wenn man sich "über Gesetze" stellen könnte. Aber das kann der Normalbürger nicht, sowas kann nur der ÖRR!!!

Wer Kritik an Gesetzen mit "sich ausserhalb des Rechts zu befinden" verwechselt, hat grundlegende demokratische Vorgänge nicht verstanden. Bei Herrn Eicher habe ich, obwohl er sich gerne als Gutmensch zeigt, seit einiger Zeit den Eindruck. Der "Tunnelblick" des SWR Justitiars. Das brachte ihn auch dazu, zu denken, alles wird gut, wenn er einer Dame, die wegen dem ÖRR im Knast saß, freundlich anzubieten, ebendiesen doch einmal zu besuchen um sich vom Gegenteil zu überzeugen. Einfach nur naiv...

Über den Landesgesetzen steht erstmal Bundesrecht und die Verfassung. Das sollte vorerst genug Diskussionsmaterial bieten. Da muss man nicht versuchen die Bürger mundtot zu machen, indem man sie als "gesetzlos" diffamiert.
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: karlsruhe am 25. Oktober 2016, 10:55
Müsste hier heissen
"Im Zweifel für den Schuldner"

"Im Zweifel für den angeblichen Schuldner!"

Wofür schulde ich denn, wem auch immer, etwas? >:(

Als ehrlicher Nichtnutzer möchte ich nicht länger mit diesen Schwingungen (Rundfunk)
belästigt werden, die in meiner Wohnung eh nicht wissen, was sie denn da sollen ::)
(Siehe Ausführungen RA Bölck)
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: Cali am 25. Oktober 2016, 12:21
Hallo Zusammen,

Zitat
Hermann Eicher ?@hermanneicher  13h13 hours ago
@bonsai68hh @UwePompoes @GEZ_Boykott Wo Sie sich über Gesetze stellen, werden wir nicht zusammenkommen.

Ich verstehe nicht, das auch hier immer noch nicht mit EU Recht argumentiert wird...

EU Recht steht über allen Nationalen Gesetzgebungen und dabei sind die EU Richtlinien von den Behörden eigenständig umzusetzen so wie ich das verstanden habe.

Die hochbezahlten Justiziare bei den Rundfunkanstalten und beim BS sollten langsam auch mal in der EU Ankommen und das geltende Recht umsetzen, bevor sie uns vorwerrfen wir würden uns über geltende Gesetze stellen.

Uns wurde schon vor langer Zeit mit dem Euro klar gemacht, das wir jetzt EU Bürger mit entsprechenden Rechten sind.

Viele Grüße

Cali
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: faust am 25. Oktober 2016, 12:36
... bitte regt euch nicht auf, bitte lehnt euch zurück - diese Debatte ist vollkommen müßig:

Jemand in dieser Position kann nur Teil des Problems sein, er kann nicht Teil der Lösung sein !
Die hochherrschaftliche Lesart, dass Gesetze "nun mal so sind" und jemand, der dagegen ist, ein schlechter Mensch,  die kenne ich von früher ->  das Ergebnis ist bekannt.

Wichtig ist: Schaut, dass wir mehr werden, schau, dass wir besser werden - und marschiert einfach weiter.
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: Nevrion am 25. Oktober 2016, 13:34
Nur die ehemalige GEZ kann es sich wohl erlauben, jemanden so lange die Schuldigkeit zu unterstellen, bis dieser seine Unschuld bewiesen hat. Seltsam dass das von deutschen Gerichten umgekehrt gehandhabt wird. Wer da noch glaubt, im Recht zu sein, hat da dringend Nachholbedarf. Mich ekelt es einfach nur noch an, in was für einer Parallelwelt Herr Eicher lebt.
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: pinguin am 25. Oktober 2016, 14:30
dabei sind die EU Richtlinien von den Behörden eigenständig umzusetzen
Verordnungen sind eigenverantwortlich umzusetzen; Richtlinien bedürfen des Tätigwerdens des EU-Mitgliedsstaates.
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: Cali am 25. Oktober 2016, 16:52
Danke pinguin für die Richtigstellung, so genau kenne ich mich auf dem Gebiet noch nicht aus und ich lerne noch dazu.  :)

Doch im Prinzip ist es ja so das einfach geltendes EU Recht mit füssen getreten und in Deutschland nicht anerkannt wird, selbst wenn der Gesetzgeber die Richtlinien noch nicht umsetzt hat, dürfte ja ein Jurist nicht sagen, das es dieses Recht nicht gibt, oder irre ich mich da so sehr ?

Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: Roggi am 25. Oktober 2016, 18:03
Wir sollten ab morgen Anträge auf Abgeordnetendiäten, Kindergeld usw. stellen und als Begründung die reine Möglichkeit wie die Empfangsmöglichkeit beim Rundfunkbeitrag angeben.

Über die Antworten können wir dann herzlich lachen.
Wenn das Urteil des BVerfG dann irgendwann mal positiv für örR ausfällt mit der juristisch unangreifbaren Begründung, dass die Möglichkeit reicht, um eine Zahlung auszulösen, sollte dieses Urteil auch genutzt werden können, um Geld zu erhalten, wenn die Möglichkeit besteht.

Es ist schon sehr auffallend, wie H. Eicher ständig unbewiesene Behauptungen aufstellt. Er stiftet Verwirrung, um vom Problem abzulenken. Fakt ist, dass Zwangsvollstreckungen ein Riesenproblem für den Staatsfunk sind. Wenn sie vollstrecken, ist es schlecht fürs ohnehin angeschlagene Image des örR, wenn sie nicht vollstrecken, ist es schlecht fürs schlechte Image der Ex-GEZ, denn wer nimmt dieses Kasperletheater noch ernst, wenn das so weitergeht? Die Leute merken doch jetzt, dass es sich lohnt, einfach die Zahlung einzustellen. Je früher man mitmacht, umso größer der "Gewinn". Je mehr mitmachen, umso geringer das Risiko, "belästigt" zu werden. Das alles in Verbindung mit den Erkenntnissen des Karlsruher Aktionstages (Vorträge von Bölck und Koblenzer) flächendeckend im Lande verbreiten, und schon hat die Gerechtigkeit gesiegt. Die Leute brauchen dringend eine Initialzündung, um das als Massenbewegung mitzumachen.
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: Roggi am 25. Oktober 2016, 19:18
Da auch ein Schuldner nicht durch irgendwelche Beweise oder Formalien festgestellt wird, sondern allein das "Wohnen" eine Schuld auslösen soll, ist ohnehin erwiesen, dass H. Eicher ganz bewusst den Fokus auf etwas falsches lenkt. Wer den Zwangsbeitrag verweigert, ist noch lange kein Schuldner.
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: pinguin am 25. Oktober 2016, 19:19
Doch im Prinzip ist es ja so das einfach geltendes EU Recht mit füssen getreten und in Deutschland nicht anerkannt wird,
So einfach ist es aber nicht; Deutschland, sofern es den Bund betrifft, setzt ja EU-Recht um. Das Problem beim Rundfunk ist halt, daß es, zumindest wird das ja immer so ausgesagt, Ländersache sei. Dem Bund sind hier insofern die Hände gebunden. Der Bund kann allerdings via EU aktiv werden und mit daran wirken, EU-Regeln aufzustellen, die direkt auch für die Länder gelten, weil sie bspw. Verordnungscharakter haben, die gemäß den europäischen Verträgen in allen Regionen unmittelbare Wirkung entfalten. Genau das wird auch getan. Für den Bund ist es u.U. aber der schwierigere Weg, weil auf EU-Ebene keine nachhaltige Regel aufgestellt werden kann, die von den anderen EU-Mitgliedsländern nicht mitgetragen wird.

Den Entscheidungen des BVerfG haben gemäß GG Art 31 und BVerfG-Gesetz, §31, Behörden, Städte, Länder Folge zu leisten.

Das BVerfG wiederum hat sich an den Entscheidungen des EuGH zu orientieren.

Nur gehört all dieses nicht in dieses Thema hier.
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: Nichtgucker am 25. Oktober 2016, 21:42
Öffentlichkeit hilft :)

Rundfunkbeitrags-Verweigerin muss nicht in Haft

Zitat
Sie hat sich geweigert, den Rundfunkbeitrag zu zahlen und erhielt daraufhin einen Haftbefehl. Ins Gefängnis muss die alleinerziehende Mutter nun aber doch nicht - weil der RBB die Haftanordnung zurückgezogen hat.

Es scheint, als würde es bei bundesweiten Schlagzeilen manchmal ganz schnell gehen: In der vergangenen Woche berichtete die "taz" über eine alleinerziehende Mutter, die den Rundfunkbeitrag seit 2013 nicht zahlt. Dafür drohte ihr eine Haftstrafe, der Haftbefehl war bereits ausgestellt (DWDL.de berichtete). Nun hat der zuständige RBB seinen Antrag auf Anordnung der Haft aber zurückgezogen - das Landgericht Potsdam hob den Haftbefehl danach auf, das bestätigte Gerichtssprecher Sascha Beck der dpa. ...

Quelle: http://www.dwdl.de/nachrichten/58410/rundfunkbeitragsverweigerin_muss_doch_nicht_in_haft/ (http://www.dwdl.de/nachrichten/58410/rundfunkbeitragsverweigerin_muss_doch_nicht_in_haft/)
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: Philosoph am 25. Oktober 2016, 22:41
Zitat von: PersonX
Das Grundgesetz erklärt aber, das jeder die freie ungehinderte Wahl aus allen allgemein verfügbaren Quellen hat. Einen Auftrag an die Bundesländer eine Quelle bereit zu stellen gibt es im Grundgesetz selbst nicht.

Explizit erklärt sollte der Staat sich nicht einmischen und maximal Sendeanlagen stellen.
Genauso hatte ich Art. 5 GG auch immer verstanden.


Im Übrigen darf man sich schon fragen, wie es schon wieder passieren konnte, daß ein "Beitragsschuldner" ohne Wissen und Zutun der LRA in Haft genommen werden sollte (Erster Beitrag)? Was geht da nur vor?
Soweit mir die Gesetzeslage bekannt ist, wird der Haftbefehl nur auf Wunsch des Gläubigers (LRA) gestellt. Die LRA sind dafür verantwortlich und sollen sich nicht feige hinter irgendwelchen unglaubwürdigen Ausflüchten verstecken!


Zitat von: dwdl.de
Ursprünglich ging es in dem Fall um etwas mehr als 300 Euro Rundfunkbeitrag, den die Frau 2013 nicht gezahlt hat. Ein Widerspruch beim Amtsgericht und der Versuch, sich vom Beitrag befreien zu lassen, scheiterten. Als sie schließlich keine Auskunft über ihr Vermögen abgab, ordnete das Amtsgericht Brandenburg/Havel die Haft an. Ein ähnlicher Fall sorgte schon Anfang des Jahres für Aufsehen, auch damals drohte einer Frau wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge eine Haftstrafe. Und auch damals zog der zuständige Sender, der MDR, den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls zurück.
Habe ich da irgendwas nicht mitbekommen? Hier wird doch auf den Fall Sieglinde Baumert hingewiesen oder? War diese nicht 61 Tage in Haft? Der Haftbefehl war also erlassen und auch umgesetzt worden und wenn nicht die Öffentlichkeit Wind davon bekommen hätte, dann wäre sie dort wohl noch immer inhaftiert.
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: faust am 25. Oktober 2016, 22:54
... schlecht recherchiert oder:

bewusst den Ball flach gehalten  >:D
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: Philosoph am 25. Oktober 2016, 22:55
Gut, daß ich hier nicht Zweiteres vermute...
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: Malewitsch am 26. Oktober 2016, 10:13
Der Haftbefehl dürfte nach meiner Auffassung unwirksam und nichtig sein, weil ihm ein schwerer materieller Mangel zugrunde liegt:

Im Rubrum Gläubigerin fehlt die richtige Angabe des alleinigen Inhabers der Vollstreckungsforderung - RBB -.

Eine beauftragte Stelle - hier die Amtskasse ist keine Gläubigerin, sondern nur ein mit der Forderungseinziehung betrauter Erfüllungsgehilfe. Und ein bloßer Formfehler/Schreibfehler ist dies nicht.

Ich gehe davon aus, daß das Landgericht Potsdam aufgrund der Beschwerde der Schuldnerin dem Amt Beetzsee vorab einen entsprechenden rechtlichen Hinweis erteilt hat.

Nicht anders kann ich diese Erklärung der Pressestelle des LG Potsdam verstehen:

http://www.focus.de/finanzen/recht/streit-mit-dem-rbb-haftbefehl-gegen-verweigerin-von-rundfunkbeitrag-aufgehoben_id_6112876.html

Zitat
Das Landgericht Potsdam habe die Anordnung von sechs Monaten Erzwingungshaft gegen die alleinerziehende Mutter aufgehoben, teilte Gerichtssprecher Sascha Beck am Dienstag mit.

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hatte das Amt Beetzsee damit beauftragt, bei der Frau säumige Beiträge für das Jahr 2013 in Höhe von 309,26 Euro einzutreiben. Da die 43-Jährige sich weigerte, eine Erklärung über ihr Vermögen abzugeben, ordnete das Amtsgericht Brandenburg/Havel im August die Erzwingungshaft an.

Das Amt Beetzsee habe mitgeteilt, dass der RBB als Gläubiger seinen Antrag auf auf Anordnung der Haft gegenüber der Schuldnerin zurückgezogen habe, erklärte Beck. Daraufhin habe das Landgericht den Haftbefehl am Montagnachmittag aufgehoben.

Mal abwarten, ob KATHRIN WEIHRAUCH den Aufhebungsbeschluß nebst Begründung hier veröffentlicht.
Titel: Re: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
Beitrag von: pinguin am 29. Oktober 2016, 21:41
Zitat von: dwdl.de
[...] Ein ähnlicher Fall sorgte schon Anfang des Jahres für Aufsehen, auch damals drohte einer Frau wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge eine Haftstrafe. Und auch damals zog der zuständige Sender, der MDR, den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls zurück.
Habe ich da irgendwas nicht mitbekommen? Hier wird doch auf den Fall Sieglinde Baumert hingewiesen oder? War diese nicht 61 Tage in Haft? Der Haftbefehl war also erlassen und auch umgesetzt worden und wenn nicht die Öffentlichkeit Wind davon bekommen hätte, dann wäre sie dort wohl noch immer inhaftiert.
Da wird ein ordentlicher Schadensersatz fällig.