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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Juli 2015 => Thema gestartet von: René am 12. Juli 2015, 13:32

Titel: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: René am 12. Juli 2015, 13:32
(http://online-boykott.de/images/waage-der-justitia1.jpg)

Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Eine Klägerin aus Kaiserslautern gewann vor dem Verwaltungsgericht Neustadt gegen GEZ & Co.
Das Gericht rügte die rechtswidrigen Geschäftsgebaren des Beitragsservices und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten scharf.

In dem Verfahren AZ „5 L 473/15.NW“ vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstrasse am 7. Juli 2015 hat das Verwaltungsgericht indirekt das Geschäftsgebaren des Beitragsservices (der ehemaligen GEZ) und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gerügt und der Klägerin Recht gegeben.

Die Klägerin, eine Frau aus Kaiserslautern, vertreten durch den in Sachen Rundfunkbeitrag bundesweit bekannten Rechtsanwalt Thorsten Bölck aus Norderstedt, klagte gegen die Stadt Kaiserslautern, die durch den Oberbürgermeister vertreten war. Dabei ging es um die die Abgabe einer Vermögensauskunft die im Zuge der Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen erfolgen sollte.

Der Klägerin wurde Recht zugesprochen und gewann. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Im konkreten Fall bedeutet das...

Weiterlesen und Gerichtsbeschluss im PDF-Format auf unserem Portal Online-Boykott (http://online-boykott.de/de/nachrichten/138-exklusiv-klaegerin-gewinnt-vor-dem-verwaltungsgericht-neustadt)
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 12. Juli 2015, 14:06
Ist ja sehr interessant!

Ist ja das genaue Gegenteil vom Urteil des BGH. Oder wussten die Richter des VG nicht dass das BGH bereits anders entschieden hat?
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: René am 12. Juli 2015, 14:10
Genau das erhoffe ich mir von aufmerksamen Mitstreitern: Scharfsinnigkeit!

Ein Gericht urteilt im Namen und für das Volk und wenige Tage später wird alles von einem anderen per Dekret(!) zunichte gemacht.

Noch Fragen?
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: Maverick am 12. Juli 2015, 14:12
Beim 1.Lesen dachte ich auch, ob das im Lichte des BGH Beschlusses nun überhaupt noch greift?

Vielleicht muß man sich dazu aber auch klar machen, dass einmal über das LG Tübingen, das Vollstreckungsersuchen angegangen worden ist.
Und in diesem Fall über das VG Neustadt a.d. Weinstrasse die Verfügung der Stadt Kaiserslautern (als Vollstreckungsbehörde) zur Abgabe einer Vermögenssauskunft.

Edit:
Wichtig wären hier nun Kopien der Zahlungsaufforderungen der Stadt Kaiserslautern und Kopie der Anordnung zur Abgabe der Vermögensauskunft, um bezogen auf vergleichbare Fälle ggfs. Verstöße feststellen bzw. erkennen zu können.
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: Miklap am 12. Juli 2015, 14:28
Ich sehe schon die Schlagzeilen:

In der Streitsache  "Bundesgerichtshof gegen Verwaltungsgericht Neustadt"

wurde wie folgt beschlossen:

[...] es soll sich der Europäische Gerichtshof damit befassen,
weil wir langsam nicht mehr durchblicken!

Dieser Beschluss ist unanfechtbar !!!
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: Maverick am 12. Juli 2015, 15:06
Das VG Neustadt urteilt hier, dass im Rahmen der Vollstreckungshilfe die "in allen Stadien des Vollstreckungsverfahrens zwingend erforderliche genaue und eindeutige Bestimmung der Forderung erfolgt dementsprechend durch die genaue Bezeichnung der zu vollstreckenden Beitragsbescheide."
In der von der Stadt übersandten Forderungsaufstellungen fehlten Angaben zu den entsprechenden Leistungsbescheiden und damit sind die Voraussetzungen zur Anordnung der Vermögensauskunft nicht gegeben.

Ich interpretiere das so, dass die Stadt als Vollstreckungsbehörde (in Rheinland-Pfalz) sowohl in den Vollstreckungsankündigungen (=Zahlungsaufforderungen?) und dann später auch in der Anordnung zur Vermögensauskunft jeden Bescheid mit Datum, Betrag und Zeitraum auf den er sich bezieht einzeln aufführen muß und nicht einfach schreiben kann zB. "Rundfunkbeitrag 01.2013 - 12.2014  4xx,- EUR".

Wie versteht ihr das?

Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: Nos am 12. Juli 2015, 15:25
Also meines Erachtens nach widerspricht dieses Urteil nicht dem des BGH. Auch hier gilt es auf Einzelheiten zu achten.

Dieser Teil des Urteils:
Zitat
Hingegen wären die irrrtümliche Verwendung der früheren Bezeichunung "Rundfunkgebühren" in den Forderungsaufstellungen ebenso wie die falsche Gläubigerbezeichnung [...] "Beitragsservice" statt "SWR" für sich alleine unschädlich, sofern auf die konkret zu vollstrekcenden Beitragsbescheide hingewiesen wird...
deckt sich mMn mit dem BGH Urteil, also ist prinzipiell nach wie vor weder die korrekte Bezeichnung des Gläubigers noch der Beiträge erforderlich, um eine Vollstreckung durchzuführen.

Viel mehr geht es darum, dass konkret benannt werden muss, auf welche Bescheide (also Verwaltungsakte) sich das Vollstreckungsersuchen bezieht und nicht einfach "500€ Rundfunkgebühren".

Insofern deckt sich meine Interpretation des Urteils mit der von Maverick
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 12. Juli 2015, 15:42
Zitat
Die Antragsgegnerin (Stadt) tritt dem Begehren der Antragstellerin unter Vorlage einer Stellungnahme des Beitragsservice entgegen.

Unglaublich! Es gibt Gerichte, die die Herausragende Bedeutung des Rundfunks über alles Gesetz nicht anerkennen und sich der Allmacht des Beitragsservice nicht ganz beugen.
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: Pistenwolf am 12. Juli 2015, 15:49
Ich fände es Intressant wie der gesamte Ablauf war bis es zu der Klage am VG gekommen ist.

Bei vergleichbaren Fällen hier im Forum gingen solche Fälle ja meist erst ans Vollstreckungsgericht bevor es eine AO oder Pfüb gegeben hat und da entscheidet das AG oder LG? Oder bin ich grad total auf dem Holzweg....
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: Viktor7 am 12. Juli 2015, 16:02
Zitat
Die Antragsgegnerin (Stadt) tritt dem Begehren der Antragstellerin unter Vorlage einer Stellungnahme des Beitragsservice entgegen.

Unglaublich! Es gibt Gerichte, die die Herausragende Bedeutung des Rundfunks über alles Gesetz nicht anerkennen und sich der Allmacht des Beitragsservice nicht ganz beugen.

Das VG Gericht hat sicherlich die "Broschüre" der ö.-r. Anstalten zum Verhalten in Rundfunkfragen nicht bekommen und hat dann nach gültiger Rechtslage entschieden. ;)
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: Nos am 12. Juli 2015, 16:20
Leute, lest doch erst einmal das Ganze, bevor ihr polemisch werdet.

1.) Antragsgegnerin war die Stadt, nicht der BS oder der SWR.
2.) Das Urteil befreit die Klägerin noch lange nicht von der Zahlungsfrist, sie wird lediglich von der Eintragung ins Schuldnerverzeichnis verschont, "bis die Hauptsache erledigt ist",
also ist davon auszugehen, dass parallel noch ein Verfahren gegen die Bescheide läuft, und wie das in den ersten Instanzen ausgeht wissen wir doch mittlerweile.

Das einzige was hier gerügt wurde, ist das unkorrekte Vorgehen der Stadt als Vollstreckungshilfe, nicht mehr nicht weniger.
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: Haunted am 12. Juli 2015, 16:39
In diesem Fall wurde nur über einen formellen Fehler der Zwangsvollstreckung entschieden. Man hatte lediglich versäumt, die für eine Zwangsvollstreckung erforderliche Bezeichnung des Vollstreckungstitels anzugeben. Diese Entscheidung ändert an der Forderung überhaupt nichts.

Der Beitragsservice wird das Versäumte nachholen und dann die Zwangsvollstreckung gnadenlos fortsetzen können. In hunderten von Gerichtsverfahren hatte noch kein einziger Richter den Mut, die Zwangsgebühr selbst als unrechtmäßig abzuurteilen.
Irgendwann, vielleicht noch im Jahr 2015, sicher aber 2016, nach der noch ausstehenden definitiven Bestätigung des Bundesverfassungsgerichts, daß der Zwangsbeitrag nicht grundgesetzwidrig ist, wird der Widerstand gegen den Zwangsbeitrag enden.
 
Es ist natürlich möglich, daß das Bundesverfassungsgericht den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorlegt, damit sich in Deutschland alle Richter und mit der Zwangsgebühr befaßten Institutionen entspannt zurücklehnen können. Denn der EuGH wird den Zwangsbeitrag als mit europäischem Recht vereinbar erklären, da viele Richter Staaten angehören, die ebenfalls eine Zwangsgebühr eingeführt haben.
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: Pistenwolf am 12. Juli 2015, 17:44
Im ZS Forum werden einige fiktive Verfahren besprochen bei denen es allensamt um formelle Fehler der Zwangsvollstreckung geht. Im unterschied zu diesem aber, wurden die im ZS Forum allesamt von AGs und LGs behandelt und reihenweise abgebügelt. Daher die Frage ob jemand den Weg kennt und skizzieren kann der in diesem Falle gegangen wurde um eine Entscheidung vor dem VG zu erreichen?

LG
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: Viktor7 am 12. Juli 2015, 18:33
Dieser Beschluss und andere Streitigkeiten zu formellen Fehlern können die Zwangszahlungen letztendlich nicht aufhalten. Sie zeigen nur zu deutlich das abscheuliche Geschäftsgebaren im Zusammenhang mit dem ö.-r. Rundfunkbeitrag.

Auch die Verwaltungs-, Oberverwaltungsgerichte und demnächst das Bundesverwaltungsgericht sind für Verfassungsfragen nicht zuständig. Sie tun jedoch so, als ob sie darüber entscheiden würden. Sie gaukeln nur Rechtsstaatlichkeit vor, sind jedoch mit dem Staat so eng verflochten, dass deren willfährige Urteile die Reste der Demokratie zerstören. Über die Verfassungsfragen kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Möglicherweise trägt das Bundesverfassungsgericht der geänderten Medienlage Rechnung und typisiert nun Sachgerecht nach der tatsächlichen Nutzung der mehrfach redundanten ö.-r. Informations- und Unterhaltungsoption. Schließlich ist die Abhängigkeit und Beeinflussung durch den ö.-r. Anbieter dank Presse, Internet inkl. Webradio und der privaten Sender endlich überwunden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts entscheidet zukunftsweisend über die Reste der Demokratie, den Wert der freien Entscheidung in der Gesellschaft und über die Glaubwürdigkeit des Bundesverfassungsgerichts selbst.
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 12. Juli 2015, 19:26
Zitat
Die Antragsgegnerin (Stadt) tritt dem Begehren der Antragstellerin unter Vorlage einer Stellungnahme des Beitragsservice entgegen.

Unglaublich! Es gibt Gerichte, die die Herausragende Bedeutung des Rundfunks über alles Gesetz nicht anerkennen und sich der Allmacht des Beitragsservice nicht ganz beugen.

Das VG Gericht hat sicherlich die "Broschüre" der ö.-r. Anstalten zum Verhalten in Rundfunkfragen nicht bekommen und hat dann nach gültiger Rechtslage entschieden. ;)

Wozu die Broschüre?! Die Stellungnahme des Beitragsservice, die die Beklagte (Stadt) als Klageerwiderung vorlegte, sollte genügen. Das Gericht erkannte die Autorität des Beitragsservice nicht an. Frech!
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: mini am 12. Juli 2015, 21:05
Mit der BGH-Entscheidung vom letzten Freitag dürfte das wenig zu tun haben.

Da wurden in den Zahlungsaufforderungen nicht die konkreten Bescheide, sondern nur die Zeiträume angegeben.

Da wird ausdrücklich festgehalten (Seite 5 unten), daß das, was der BS der Stadt übersandt hatte, "im Prinzip" ok war, um eine "Anordnung zur Abgabe der Vermögensauskunft" zu treffen.

Aber daraufhin hat die (unerfahrene) Stadt die Zahlungspflichtige angeschrieben - und nicht 1:1 die genauen Angaben verwendet, die ihr der BS übermittelt hatte. Sondern das reduziert auf

Zitat
Rundfunkgebühren für 06.13 - 08.13
Rundfunkgebühren für 09.13 - 11.13
Rundfunkgebühren für 12.13 - 02.14

ohne daß gegenüber der Zahlungspflichtigen der zugrundeliegende Bescheid erwähnt wurde. Damit fehlt die genaue Bezeichnung der Bescheide -> VG-Ablehnung.

War also eine "unerfahrene Stadt". Die Zahlungsaufforderung, welche die @mini bekannte PersonX erhalten hat, war jedenfalls besser. Da standen die konkreten Bescheide drin.

Da muß die Stadt nur nochmals ein neues Schreiben aufsetzen.

Edit: Da lohnt es sich für die LRA auch nicht, dagegen Beschwerde einzulegen. Es ist genaugenommen keine Niederlage der LRA + BS, sondern der Stadt. Die muß das bloß besser machen.
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: Maverick am 12. Juli 2015, 21:10
Also meines Erachtens nach widerspricht dieses Urteil nicht dem des BGH. Auch hier gilt es auf Einzelheiten zu achten.

Dieser Teil des Urteils:
Zitat
Hingegen wären die irrrtümliche Verwendung der früheren Bezeichunung "Rundfunkgebühren" in den Forderungsaufstellungen ebenso wie die falsche Gläubigerbezeichnung [...] "Beitragsservice" statt "SWR" für sich alleine unschädlich, sofern auf die konkret zu vollstrekcenden Beitragsbescheide hingewiesen wird...
deckt sich mMn mit dem BGH Urteil, also ist prinzipiell nach wie vor weder die korrekte Bezeichnung des Gläubigers noch der Beiträge erforderlich, um eine Vollstreckung durchzuführen.

Viel mehr geht es darum, dass konkret benannt werden muss, auf welche Bescheide (also Verwaltungsakte) sich das Vollstreckungsersuchen bezieht und nicht einfach "500€ Rundfunkgebühren".

Insofern deckt sich meine Interpretation des Urteils mit der von Maverick
Wir sind doch nicht (ganz) bei der gleichen Interpretation:
es geht in diesem Fall nicht um das Vollstreckungsersuchen der LRA an die Vollstreckungsbehörde (Stadt Kaiserslautern).
Hier geht es um die Vollstreckungsankündigungen und die Anordnung zur Abgabe der Vermögensauskunft durch die Stadt. Die darin gemachten Angaben zu den Bescheiden waren unzureichend. Entweder hat die Stadt die Angaben aus dem Ersuchen der LRA komprimiert oder das dortige Vollstreckungsersuchen an die Stadt wich von dem Vollstreckungsersuchen "aus dem Tübingen Fall" ab.

Denn im Tübingen Beschluss ging das Vollstreckunsgersuchen (abweichend weil Baden Württemberg) ursprünglich direkt von der LRA an das AG Nagold als Vollstreckungsgericht und damit an den GV. Und lt. BGH-Beschluss waren in diesem Vollstreckungsersuchen alle zugrundeliegenden Verwaltungsakte (=Bescheide) vollständig mit Ausstellungsdatum, Zeitraum, Betrag etc. angegeben. (s.Rz 51).

Edit:
@mini schreibt es ja gerade: auf S.5 wird auf das Vollstreckungsersuchen eingegangen, Angaben waren dort auch vollständig, die Stadt hat nur nicht alle Angaben übernommen.
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: Knax am 12. Juli 2015, 21:17
Das Urteil des VG Neustadt/Weinstraße ist sicherlich begrüßenswert. Darüber hinaus kann man Herrn Bölck zu diesem Erfolg gratulieren.

Allerdings scheint auch das VG Neustadt/Weinstraße vom Abschreibe-Virus infiziert zu sein, denn es schreibt:

Zitat
Hingegen wären die irrtümliche Verwendung der früheren Bezeichnung "Rundfunkgebühren" in den Forderungsaufstellungen ebenso wie die falsche Gläubigerbezeichnung in der Anordnung vom 5. Mai 2015 - "Beitragsservice" statt "SWR" - für sich alleine unschädlich, sofern auf die konkret zu vollstreckenden Beitragsbescheide hingewiesen wird, aus denen sich hinreichend klar ergibt, dass sie durch die Rundfunkanstalt selbst erlassen wurden, für die nach § 10 Absatz 7 Satz 1 RBStV der nicht rechtsfähige Beitragsservice als rechtlicher Bestandteil der jeweiligen Rundfunkanstalt tätig wird (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 22. Mai 2013, 27 L 64.13; VG Gießen, Urteil vom 10. Dezember 2014, 5 K 237/14.GI, juris Rn. 15).

Das VG Berlin argumentiert im Beschluss v. 22.05.2013, Az. 27 L 64.13, der „Beitragsservice“ sei „Teil der Rundfunkanstalt“, weil „die Arbeitsverträge mit den Mitarbeitern des Beitragsservices zwischen diesen und allen die Gemeinschaftseinrichtung tragenden Rundfunkanstalten geschlossen“ sein würden und es „nicht notwendig sei, jeder Rundfunkanstalt jeweils andere Mitarbeiter zuzuordnen“. Dass die Arbeitsverträge mit sämtlichen Anstalten geschlossen werden, ist eine heute überholte Praxis, die auf eine bereits seit 2001 überholte Rechtsauffassung zurückgeht. In seiner Grundsatzentscheidung v. 29.11.2011 entschied der BGH, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) rechtsfähig ist, soweit es sich dabei um eine Außen-GbR handelt. Die sog. „individualistische“ Theorie, nach der eine GbR nicht rechtsfähig sein kann, sondern nur die hinter ihr stehenden Gesellschafter, wurde mit diesem Zeitpunkt durch die kollektivistische Theorie verdrängt, nach der eine Außen-GbR als Träger von Rechten und Pflichten anerkannt wurde. Das Pendant der GbR auf dem Gebiet des Privatrechts ist der Zweckverband auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Während eine GbR ein Zusammenschluss mehrerer (juristischer oder natürlicher) Personen mit einem gemeinsamen Zweck auf dem Gebiet des Privatrechts ist, ist der Zweckverband ein Zusammenschluss mehrerer juristischer Personen des öffentlichen Rechts mit einem gemeinsamen Zweck auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Die Rechtsprechung des BGH zur Rechtsfähigkeit der GbR kann daher durchaus auf die Rechtsfähigkeit des (hier nicht-rechtsfähigen) Zweckverbandes übertragen werden. Dass die Arbeitsverträge der Mitarbeiter des „Beitragsservice“ mit allen Rundfunkanstalten abgeschlossen wurden/werden, sagt daher nichts darüber aus, dass die Mitarbeiter des „Beitragsservice“ Angestellte jeder einzelnen Rundfunkanstalten sind. Die Mitarbeiter des „Beitragsservice“ sind gegenüber der Geschäftsführung des „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ weisungsgebunden. Es muss ansonsten die Frage gestellt werden, welche Aufgaben die Geschäftsführung des „Beitragsservice“ erfüllt, wenn die elementare Aufgabe der Erteilung von Weisungen an die Mitarbeiter der Belegschaft nicht hierzu gehört. Mit anderen Worten: Die Ausführung des operativen Geschäftsbetriebs ist die originäre Aufgabe einer jeden Geschäftsführung, hierzu gehört die Weisungserteilung an die Mitarbeiter der Belegschaft. Das Handeln der Mitarbeiter des „Beitragsservice“ ist dem „Beitragsservice“ selbst und nicht den jeweiligen Rundfunkanstalten zuzuordnen. Ansonsten würde es keinerlei Sinn ergeben, davon zu sprechen, die jeweilige Rundfunkanstalt würde „durch den Beitragsservice“ handeln (vgl. §­10 Absatz 7 Satz 1 RBStV). Im Ergebnis kann aus der Argumentation des VG Berlin, dass die Mitarbeiter des „Beitragsservice“ mit sämtlichen Rundfunkanstalten Arbeitsverträge abgeschlossen hätten, nicht hergeleitet werden, der „Beitragsservice“ sei ein „Teil der Rundfunkanstalt“ oder ein „rechtlicher Bestandteil der jeweiligen Rundfunkanstalt“.

Der "Beitragsservice" ist weder eine innerbehördliche Organisationseinheit einer bestimmten Rundfunkanstalt noch ein Eigenbetrieb einer bestimmten Rundfunkanstalt noch ein Eigenorgan einer bestimmten Rundfunkanstalt. Der Beitragsservice ist organisationsrechtlich ein Zweckverband und verwaltungsrechtlich eine eigenständige Behörde.
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: Gast am 12. Juli 2015, 21:34
Einer Stadt in den Rücken zu fallen ist sicher keine Leistung, welche den BS oder den öR schadet oder diese abschafft.

Es werden nun alle Städte und Gemeinden zusehen, dass auch ALLES auf deren Schreiben erfasst wird...tolle Leistung Herr Bölck...und noch mehr Geld für die Rechtsanwälte...von einem 8 Mrd € Kuchen möchte ja jeder etwas haben (jeder, der zu feige und ohne Selbstbwußtsein "im Leben" steht. Auch rumstehen bedeutet stehen...)
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: Nos am 12. Juli 2015, 23:32
Also meines Erachtens nach widerspricht dieses Urteil nicht dem des BGH. Auch hier gilt es auf Einzelheiten zu achten.

Dieser Teil des Urteils:
Zitat
Hingegen wären die irrrtümliche Verwendung der früheren Bezeichunung "Rundfunkgebühren" in den Forderungsaufstellungen ebenso wie die falsche Gläubigerbezeichnung [...] "Beitragsservice" statt "SWR" für sich alleine unschädlich, sofern auf die konkret zu vollstrekcenden Beitragsbescheide hingewiesen wird...
deckt sich mMn mit dem BGH Urteil, also ist prinzipiell nach wie vor weder die korrekte Bezeichnung des Gläubigers noch der Beiträge erforderlich, um eine Vollstreckung durchzuführen.

Viel mehr geht es darum, dass konkret benannt werden muss, auf welche Bescheide (also Verwaltungsakte) sich das Vollstreckungsersuchen bezieht und nicht einfach "500€ Rundfunkgebühren".

Insofern deckt sich meine Interpretation des Urteils mit der von Maverick
Wir sind doch nicht (ganz) bei der gleichen Interpretation:
es geht in diesem Fall nicht um das Vollstreckungsersuchen der LRA an die Vollstreckungsbehörde (Stadt Kaiserslautern).
Hier geht es um die Vollstreckungsankündigungen und die Anordnung zur Abgabe der Vermögensauskunft durch die Stadt. Die darin gemachten Angaben zu den Bescheiden waren unzureichend. Entweder hat die Stadt die Angaben aus dem Ersuchen der LRA komprimiert oder das dortige Vollstreckungsersuchen an die Stadt wich von dem Vollstreckungsersuchen "aus dem Tübingen Fall" ab.

Denn im Tübingen Beschluss ging das Vollstreckunsgersuchen (abweichend weil Baden Württemberg) ursprünglich direkt von der LRA an das AG Nagold als Vollstreckungsgericht und damit an den GV. Und lt. BGH-Beschluss waren in diesem Vollstreckungsersuchen alle zugrundeliegenden Verwaltungsakte (=Bescheide) vollständig mit Ausstellungsdatum, Zeitraum, Betrag etc. angegeben. (s.Rz 51).

Edit:
@mini schreibt es ja gerade: auf S.5 wird auf das Vollstreckungsersuchen eingegangen, Angaben waren dort auch vollständig, die Stadt hat nur nicht alle Angaben übernommen.

Genau so meinte ich das auch. Dachte das wäre vor dem Hintergrund des Urteil klar gewesen :)
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: Viktor7 am 12. Juli 2015, 23:32
Einer Stadt in den Rücken zu fallen ist sicher keine Leistung, welche den BS oder den öR schadet oder diese abschafft.

Es werden nun alle Städte und Gemeinden zusehen, dass auch ALLES auf deren Schreiben erfasst wird. ...)

Wie sollte es denn diese auch abschaffen? Das Ganze kann nur der Beschäftigung der Anstalten dienen, um diesen unseren Unwillen gegen ihre gezielte Meinungsmanipulation und Überheblichkeit zu zeigen. Die Akzeptanz der ö.-r. Anstalten fällt mit jedem Tag weiter. Sie haben ihre Berechtigung längst verloren und sind zum Symbol von Unwahrheit und Unterdrückung geworden.

Wenn auch die Klagen nichts bringen sollten, können sich die Anstalten auf anderen Widerstand gefasst machen.
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: zwanglos am 14. Juli 2015, 02:40
Leider wurde nur die Nachlässigkeit der Stadt Kaiserslautern gerügt, nicht die Gebührenmafia. Wird uns nich viel bringen. Schade, hätte mich gefreut von dem VG das auch für Person X zuständig ist. Hätte mich aber auch gewundert. Die beteiligten Personen hatten bei Person X einen sehr ÖR-freundlichen Eindruck hinterlassen.
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: abzocke1 am 14. Juli 2015, 06:23
Ist ja sehr interessant!

Ist ja das genaue Gegenteil vom Urteil des BGH. Oder wussten die Richter des VG nicht dass das BGH bereits anders entschieden hat?
das ist nicht  ganz das genau Gegenteil sondern im BGH Urteil  geht es nur um das maschinell zugestellter ,
die ganzen anderen Punkte die von Landgericht kamen wurden nicht gekippt von BGH  .

die Medien machen aus diesen News nun das weiter listig so weiter gemacht werden darf ohne Rechts Grundlage das stimmt so nicht da werden mal wieder News zu gunsten der GEZ  etwas anders dargestellt , das soll den Leute also weiter Angst machen das sie zahlen
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: Haunted am 14. Juli 2015, 18:33
Die Entscheidung des LG Tübingen ist vom BGH aufgehoben worden.
Traurige Folge:


Der Vollstreckungsschuldner muß jetzt sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten von 3 Instanzen (AG. LG, BGH) tragen. Die sind zusammengerechnet deutlich höher als der
Rundfunkbeitrag, um den es geht.

Gegen diese Medienmafia ist man völlig chancenlos. Der Weg geht einzig über eine Gesetzesänderung. Aber zunächst muß ein Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht
werden. Der geht dann für einige Monate bzw. mehr als 1 Jahr in einen Bundestagsausschuß, der Experten, Sachverständige, die Rundfunkanstalten und andere Vertreter von
Verbänden und Organisationen hört. Dann wird vom Bundestagssauschuß ein mindestens 100-seitiger Bericht erstellt, der den Bundestagsabgeordneten (über 600!) zur Verfügung
gestellt wird. Dann wird über den Bericht im Bundestag debattiert. Möglicherweise geht die Sache nochmals in den Ausschuß. Viele Gesetzesentwürfe werden so zerredet, daß sie
dann gar nicht mehr in 2. und 3. Lesung in das Plenum des  Bundestags kommen und in irgendeiner Schublade verschwinden. Abgesehen davon ist es fraglich, ob ein Gesetzesentwurf
überhaupt gemacht wird, und noch fraglicher ist es, ob sich eine Mehrheit findet.

Siehe:
http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_I-ZB-6414_Rundfunkbeitrag-Eintrag-ins-Schuldnerverzeichnis-bei-Zwangsvollstreckung-nicht-zu-beanstanden.news21284.htm (http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_I-ZB-6414_Rundfunkbeitrag-Eintrag-ins-Schuldnerverzeichnis-bei-Zwangsvollstreckung-nicht-zu-beanstanden.news21284.htm)
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: mini am 14. Juli 2015, 18:44
Aber zunächst muß ein Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht werden.

Die Rundfunkfinanzierung ist Landesrecht.

Mit dem Bundestag hat das nichts zu tun.

Wenn, dann stellt sich die Frage, ob man nicht über ein Volksbegehren eine Gesetzesänderung erzwingen könnte. So ähnlich, wie dies grade in Berlin mit dem Mietenvolksentscheid versucht wird.

Wenn man so etwas in einem Bundesland durchbekommen würde, wären die anderen Bundesländer gezwungen, sich das System gründlich zu überlegen.
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: Pistenwolf am 14. Juli 2015, 19:54
*Pieps *nochmal hat den niemand Substanzielle Infos über das gewählte Vorgehen in diesem Fall und der Voraussetzungen die Vorgelegen haben.Da liese sich doch einiges ableiten in Bezug auf Fälle in denen formelle Fehler in der Zangsvollstreckung vorliegen.
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: Gast am 14. Juli 2015, 20:34
*Pieps *nochmal hat den niemand Substanzielle Infos über das gewählte Vorgehen in diesem Fall und der Voraussetzungen die Vorgelegen haben.Da liese sich doch einiges ableiten in Bezug auf Fälle in denen formelle Fehler in der Zangsvollstreckung vorliegen.
Nun formale Fehler sind zu hauf da, da selbst die Gerichtsvollzieher in ihrer Arroganz nur Blätterzeug in den Briefkasten werfen.
Das jegliches Vorgehen per Gesetzesweg nicht möglich ist, zeigt dieser Beitrag sehr schön
https://www.youtube.com/watch?v=-Ls9Jv5ro4o

Dabei geht es um den Griff in die Rentenkassen. Jedoch ist der Schluss des Beitrages bemerkenswert. Denn dort wird erläutert, wer einen Nutzen von allem hat.
Politiker, Beamte, Richter und Freiberufler!

Wenn also die 4 gemeinsame Sache machen (wie die Piraten "im Namen des Königs"), wird das Volk nichts unternehmen können. Da hilft nur eins, Volksaufstand!
Da das Volk aber lieber vor dem Fernseher hockt, wird es wohl so bleiben wie es ist.


So lange sich jeder nur seines Besitzes und dessen Verlustes gewahr wird, so lange wird der Mensch sich nicht sehen und Freiheit wird bei diesen in Geld gemessen.


Freiheit ist aber nicht messbar.
Freiheit ist der freie Wille. Und dieser scheint (fast) allen abhanden gekommen zu sein!
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: Pistenwolf am 15. Juli 2015, 08:14
Ähm das mann gegen formelle Fehler in der Zwangsvollstreckung vorgehen kann sieht man doch an dem Urteil.... :o
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: Haunted am 15. Juli 2015, 15:45
Die Rundfunkfinanzierung ist Landesrecht.

Es handelt sich um ein Rahmengesetz, das die Länder dann umsetzen können oder eben nicht.
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: gerechte Lösung am 16. Juli 2015, 07:14
Die Entscheidung ist so gesehen ein kleiner Erfolg, der jedoch wiederum einen
sog. Unschuldigen trifft.
( Stadt, GV, Bank, die aber Weisungen von Oben befolgen müssen )
Die Haupttäter bleiben unberührt. Die dürfen Formfehler begehen soviel sie wollen, werden aber durch die eigentlichen Anstifter gedeckt.
Eine gut organisierte ( kr. ) Vereinigung.

Die Jungs lassen einfach Andere für sich arbeiten, da die keine Lust mehr zum Arbeiten haben.

Dennoch wächst der Unmut gegen die Machenschaften und ich denke, es werden immer mehr. Das ist doch schon mal was.

Der Verein täuscht dermaßen gut, dass auch der hier ansässige OGV schreibt:
Zwangsvollstreckungssache
ARD ZDF Deitschlandradio, Freimerdorfer ....

Mit denen habe ich keinerlei Vertrag, die kenne ich nicht.

Der Service schreibt:
Vollstreckungsersuchen
... Diese Ausfertigung ist vollstreckbar.

Wo ist der vollstreckbare Titel ?
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: cecil am 21. Juli 2015, 00:52

tja, da wären wir wieder bei der Zustellung... ;)

Immerhin heißt es auf S. 7 des Beschlusses:

Zitat
Ohne Vorliegen eines entsprechenden Leistungsbescheides kommt die
Vollstreckung der Rundfunkbeiträge auf der Grundlage des LvwVG nicht
in Betracht.
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: cecil am 21. Juli 2015, 01:18
@ #8 Pistenwolf
Zitat
Bei vergleichbaren Fällen hier im Forum gingen solche Fälle ja meist erst ans Vollstreckungsgericht bevor es eine AO oder Pfüb gegeben hat und da entscheidet das AG oder LG? Oder bin ich grad total auf dem Holzweg....

Ich glaube, es gibt da folgenden Unterschied: geht ein Vollstreckungsersuchen laut Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz an einen Gerichtsvollzieher, so ist im Falle eines Rechtsbehelfs das Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) zuständig. Handelt es sich um ein Amtshilfeersuchen an eine andere Behörde, ist der Rechtsbehelfe an das zuständige Verwaltungsgericht zu richten - wenn ich das richtig verstanden habe.
Das jeweilige LVwVG ist insofern entscheidend. (Jedenfalls ist das in meinem Bundesland so, Vollstreckungsersuchen der LRA sind danach an GV zu senden, die ZPO anzuwenden).

Das könnte deine Frage evtl. beantworten...

Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: Pistenwolf am 21. Juli 2015, 09:37
@Cecil

ja danke, hier in meinem Bundesland ist es zumeist auch so, ein Antrag auf Vollstreckung via Ausstandsverzeichnis an das Vollstreckungsgericht und schon wird aus VwZVG....ZPO.....nur leider weigern sich die AG/LG beharrlich eben genau diese Voraussetzungen zu prüfen:


tja, da wären wir wieder bei der Zustellung... ;)

Immerhin heißt es auf S. 7 des Beschlusses:

Zitat
Ohne Vorliegen eines entsprechenden Leistungsbescheides kommt die
Vollstreckung der Rundfunkbeiträge auf der Grundlage des LvwVG nicht
in Betracht.

daher war es intressant wie dies vor dem VG gelandet ist, aber hier wurde wohl nicht nach ZPO sondern VwVG/VwGO vollstreckt.
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: gerechte Lösung am 21. Juli 2015, 21:22
ich lese auf dieser Seite:
http://nachgerichtet.is/2015/07/sieg-gegen-gez-klaegerin-aus-kaiserslautern-gewann-vor-verwaltungsgericht.html

Zitat:
' Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen
1.Ohne Vorliegen eines entsprechenden Leistungsbescheides kommt eine Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen auf der Grundlage des Landesverwaltungsvollstreckungsrechts nicht in Betracht.
 Die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen -d. h. vor allem ein vollstreckbarer Verwaltungsakt- müssen vorliegen.
 Das Gericht hat dieses Vorliegen zu prüfen.
2.In allen Stadien des Vollstreckungsverfahrens -d. h. bei der Durchführung jeder einzelnen Vollstreckungsmaßnahme- muss eine genaue Bezeichnung der zu vollstreckenden Beitragsbescheide erfolgen!
3.Wenn bei einer Vollstreckungsmaßnahme -hier: Anordnung der Vollstreckungsbehörde zur Abgabe der Vermögensauskunft- der zu vollstreckende Beitragsbescheid überhaupt nicht benannt wird, ist diese Maßnahme inhaltlich nicht hinreichend bestimmt.
 Die Voraussetzungen für eine Anordnung der Abgabe der Vermögensauskunft sind dann nicht gegeben.  '


Bei mir ist es ähnlich. Die Beschwerde gegen den OGV ist raus.
Im Schreiben der GEZ an den OGV steht ein Wirr-Warr, womit ich nicht mal klar komme, wie soll da ein Außenstehender was draus entnehmen.
Das Schreiben der GEZ an den OGV trägt nicht mal nen Namen, wenn schon keine Unterschrift und Dienstsiegel.
Der OGV hat nichts geprüft. Mich gefragt hat der auch nicht. Der wollte nur die Kohle.
Im Anschreiben hatte er geschrieben: ARD ZDF DR BS gegen mich, Die LRA nicht erwähnt.
Dann wollte der die Vermögensauskunft.


Ich gehe mal vom Januar 2013 aus. Einen Bescheid habe ich da bei mir bis zum 01.01.2013 nicht ausmachen können. Im Juni flatterte was ins Haus,, sozusagen 'rückwirkend' ???
Damit, denke ich, ist der Januar wohl hinfällig und damit auch alle Forderungen diesbezüglich.

Mal so gesagt: Bei seriösen Behörden und Ämtern klappt das.

Beim BS klappte bisher nichts. Und das ist doch gut so. Damit habe ich doch was in der Hand.
Je mehr Fehler die machen, um so besser.

Zitat:
' Bekanntgabefrist
Verwaltungsakte, zu denen auch die Steuerbescheide gehören, werden im Zeitpunkt der Bekanntgabe wirksam (§ 124 AO). Damit die Bekanntgabe wirksam wird, erfordert § 122 Abs. 1 AO, den Zugang beim richtigen Adressaten, den Bekanntgabewillen der Behörde und die Schriftform. '

' § 124  AO
Wirksamkeit des Verwaltungsakts
(1) Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird. Der Verwaltungsakt wird mit dem Inhalt wirksam, mit dem er bekannt gegeben wird.
(2) Ein Verwaltungsakt bleibt wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist.
(3) Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam.  '


Dann wurde mir durch den OGV die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis angekündigt.
Acht Tage nachdem ich das Schreiben der Ankündigung zum Eintrag erhielt, habe ich per Fax Widerspruch eingelegt. Das Faxprotokoll mit OK.

Ich wurde nicht benachrichtigt über die Eintragung und dachte, es hätte sich erledigt.
Erst auf Anfrage erfuhr ich vom Eintrag.
Auf Nachfrage, wo das Fax geblieben ist, erhielt ich die Auskunft, dass zwar was eingegangen ist, aber irgendwas stimmt wohl nicht. Das gibt mir sehr zu denken, ob da nicht wer dran gedreht hat?

Sobald ich mal Muse habe, geht die Beschwerde wegen Nichtbenachrichtigung und Nichtreaktion auf meinen Widerspruch raus, mit der Frage nach dem Fax.
Mal sehen was wird.
Bisher habe ich mit dem AG nicht gerade gute Erfahrungen machen können.
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: Roggi am 21. Juli 2015, 22:32
Hört sich an, als wenn die sich nicht mehr mit legalen Mitteln wehren können. Die denken wohl, je mehr sie von den Dingern raushauen, um so höher ist die Chance, noch etwas zu holen. Wenn man sich das genauer betrachtet, könnten die alles pfänden lassen, wenn dem Wahnsinn nicht endlich Einhalt geboten wird. Die verlangen, OVGs liefern. Ohne ordentliche rechtliche Grundlage, nur mit dem Recht des Stärkeren ausgerüstet.  Was sind das für verkorkste Rechtsverdreher, diese Richter, Gerichtsvollzieher und wer da noch alles mitmacht. Kann es sein, dass der örR dem Rechtstaat völlig entgleitet? Drehen die Intendanten durch, weil sie sehen, dass bald schluss mit lustig ist? Denn eins ist mal klar, nicht BS, nicht OVG, nicht Richter sind verantwortlich, sondern die Intendanten jeder einzelnen Rundfunkanstalt machen jagt auf Bürger, die sich diesen Mist, diesen (hochoffiziell so genanten) Quatsch nicht antun wollen. Jagd die Chefs des Lügenfunks dahin, wo sie hingehören, bevor sie uns dahin bringen.
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: cecil am 22. Juli 2015, 01:38
@ Pistenwolf

Zitat
.....nur leider weigern sich die AG/LG beharrlich eben genau diese Voraussetzungen zu prüfen:

Vielleicht findest du hier:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15007.msg100119.html#msg100119 ,

unter Teil 2 eines möglichen Erinnerungsschreibens, noch irgendwelche Anregungen, mit deren Hilfe man versuchen könnte, ein AG/LG argumentativ dazu zubringen, seine Arbeit zu machen...

Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: cecil am 22. Juli 2015, 01:48
@gerechte Lösung

Zitat
Acht Tage nachdem ich das Schreiben der Ankündigung zum Eintrag erhielt, habe ich per Fax Widerspruch eingelegt. Das Faxprotokoll mit OK.

Wäre in deinem - fiktiven - Fall gleichzeitig mit dem Widerspruch die Aussetzung der Vollziehung beantragt worden?

C.

PS: Ich bin hier nicht Moderator, mag aber trotzdem daran erinnern, dass unsere Anfragen Beiträge zu Diskussionen fiktiver Fälle darstellen. Bitte Anfragen und Falldarstellungen entsprechend anonymisieren...
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: cecil am 22. Juli 2015, 02:30
@ #32 Pistenwolf, #35 Cecil

Zitat
unter Teil 2 eines möglichen Erinnerungsschreibens, noch irgendwelche Anregungen, mit deren Hilfe man versuchen könnte, ein AG/LG argumentativ dazu zubringen, seine Arbeit zu machen...

Sorry, Fehler unterlaufen: bei dem link unter 1.1 (nicht Teil 2), Absätze 4 und 6, nachlesen...

C.
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: gerechte Lösung am 22. Juli 2015, 08:40
@gerechte Lösung

Zitat
Acht Tage nachdem ich das Schreiben der Ankündigung zum Eintrag erhielt, habe ich per Fax Widerspruch eingelegt. Das Faxprotokoll mit OK.

Wäre in deinem - fiktiven - Fall gleichzeitig mit dem Widerspruch die Aussetzung der Vollziehung beantragt worden?

C.


Wie kommst du auf fiktiv? Heißt das, dass nur fiktive Fälle genannt werden dürfen?
Dann ist mein Fall auch fiktiv.

Danke, dass du mich an den Antrag auf die Aussetzung des Eintragungsverfahrens erinnerst. Das hatte ich nicht gemacht.

Ich hatte vor Kurzem auf ein Schreiben vom Vollstreckungsgericht auf die Anfrage, ob ich den Widerspruch aufrecht erhalten will, mit ja geantwortet. Dem schicke ich sofort den Antrag auf die Aussetzung des Eintragungsverfahrens hinterher.
( mal so gesehen, ob ich da irgendwo in einem Schufa-Verzeichnis stehe,  ist für mich momentan relativ egal )
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: cecil am 22. Juli 2015, 10:18
Hey, gern geschehen.

Hier kannst du dich bitte mit den Regeln des Forums vertraut machen: ein link zu ihnen findet sich unten rechts an jedem Beitrag. Insbesondere Punkt 2... aber auch alle anderen..

Zitat
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wieder. Weitere Infos: Regeln

Und dann ist hier für die Neueinsteiger Lesenswertes: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.msg82533.html#msg82533

Sieh evtl. auch nochmal in einem anderen Board nach. Z. B. unter der Überschrift "Beitragsservice" (vormals GEZ), hier "Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)" - du findest da auch gezielter und weiterführende Informationen zu deinem Thema, die hilfreich sein könnten. (...evtl. auch im Board "Probleme mit dem Beitragsservice). Stichworte: Erinnerung gegen Zwangsvollstreckung, und sofortige Beschwerde

Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: Scotus am 19. August 2015, 14:18
Es ist zwar jetzt schon etwas her aber ich beschäftige mich jetzt erst seit kurzen mit diesen Thema und anderen Gesetzen. Was mir an dem Beschluss auffällt ist das es ein Beschluss ist:
Beschluss = Willenserklärung bzw. Willensäußerung (Juristisches Wörterbuch) usw.
Dazu kommt noch das dieser „Beschluss“ auch nicht Unterschrieben ist.
So langsam steige ich hinter das ganze System und es ist einfach nur erschreckend wie man hier von vorn bis hinten Vera…. wird.
Titel: Re: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 19. August 2015, 17:14
Person N meint dazu u.a. auch folgendes:

So gut wie nichts wird heute noch unterschrieben. Entweder alles "Im Auftrag" oder "Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt bla bla"
Damit wollen sich die Verantwortlichen ihrer Verantwortung entziehen, indem sie (wie dem Beispiel Im Auftrag) die Verantwortung auf andere abwälzen. Zudem nicht dort steht in wessen Auftrag unterschrieben wurde/wird.

Aber wehe ein einfacher Bürger setzt den Text "Maschinelle erstellt" drunter, das wird dann als nicht rechtskräftig abgebügelt.