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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen August 2018 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 16. August 2018, 07:19
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shz, 16.08.2018
Rundfunkbeitrag - die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick
[…]
Vielen ist die Gebühr für Internet, Fernsehen und Co. umgangssprachlich noch besser als GEZ bekannt. GEZ steht für Gebühreneinzugszentrale. Diese hat bis 2013 die Rundfunkgebühr eingezogen. Seit dem neuen Rundfunkgesetzt spricht man vom Rundfunkbeitrag, der vom Beitragsservice eingezogen wird. Es handelt sich dabei um eine Zwangsabgabe, mit sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk vorrangig finanziert. Dazu gehören ARD, ZDF und das Deutschlandradio.
[…]
Muss jeder zahlen?
[…]
Wer ist von der Gebühr befreit?
[…]
Fallen auch Gebühren für die Zweitwohnung an?
[…]
Darf man die Post des Beitragsservices ignorieren?
[…]
(Mit Material des Arag-Versicherungskonzerns)
Weiterlesen auf:
https://www.shz.de/tipps-trends/bauen-wohnen/rundfunkbeitrag-die-wichtigsten-fragen-und-antworten-im-ueberblick-id20717962.html (https://www.shz.de/tipps-trends/bauen-wohnen/rundfunkbeitrag-die-wichtigsten-fragen-und-antworten-im-ueberblick-id20717962.html)
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Die haben wohl nicht alle Latten am Zaun? "... Gebühr für Internet,..." Es gab keine Gebühr für das Internet. Was es gab war eine Gebühr auf Geräte, welche Rundfunkempfang über das Internet möglich machten. Das ist ein großer Unterschied.
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Seltsam:
Auswanderer, die keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, müssen keinen Rundfunkbeitrag mehr zahlen. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt, die bestätigt, dass sie nicht mehr in Deutschland leben.
Ich habe keine Ahnung, was die Redaktion sich vorstellt. Wenn ich keinen Wohnsitz in Deutschland habe, können mir LRA und BS gepflegt den Buckel runter rutschen. Ich muss auch keine Bescheinigung haben, dass ich nicht mehr in Deutschland lebe. Wer sollte mir die auch ausstellen? Das Einwohnermeldeamt von Timbuktu?
M. Boettcher
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Empfänger von bestimmten Sozialleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld
– Quelle: https://www.shz.de/20717962 ©2018
Sehr schlampig "recherchiert": hier fehlt "II" (= Hartz IV)
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Ich muss auch keine Bescheinigung haben, dass ich nicht mehr in Deutschland lebe. Wer sollte mir die auch ausstellen? Das Einwohnermeldeamt von Timbuktu?
Tatsächlich ist es so, wenn ich meinen Wohnsitz z.B nach Frankreich verlege, was ich schon einmal in Erwägung gezogen hatte, brauche ich eine Abmeldebestätigung der hiesigen Gemeinde. Diese muss am Beispiel Frankreich dort vorgelegt werden.
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Diese Mail ging gerade an die redaktion@shz.de
und leserbriefe@shz.de
Bitte eure empörten und kritischen Kommentare auch so an diese Adressen richten. Im Sinne der Öffentlichkeitsarbeit ;)
Sehr geehrte shz- Redaktion,
Am 16.8.2018 erschien ein Artikel von Julia Gohde in ihrer Zeitung mit der Überschrift,
Rundfunkbeitrag - die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick – Quelle: https://www.shz.de/20717962 ©2018
Umzug, Befreiung und Kosten
Rundfunkbeitrag-die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick
Hier sind jedoch einige Fragen ihrer Korrespondentin nicht vollständig, und nur unzureichend beantwortet.
Solange eine Person in der Wohnung angemeldet ist, müssen die weiteren Menschen, die hier ebenfalls leben - egal ob Familie oder Wohngemeinschaft - keinen extra Beitrag zahlen. Denn die 52,50 Euro gelten pro Haushalt. – Quelle: https://www.shz.de/20717962 ©2018
Richtig ist,
dass auch die weiteren Menschen die in der Wohngemeinschaft leben, gesamtschuldnerisch dazu verpfichtet sind, einen Teil des Rundfunkbeitrags mit zu bezahlen.
Eine Befreiung oder Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrages (17,49 pro Quartal) ist außerdem für pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen möglich. – Quelle: https://www.shz.de/20717962 ©2018
Dies ist sehr oberflächlich und unzureichend wiedergegeben, und erweckt fälschlicherweise den Eindruck, alle Behinderte würden eine Befreiung oder Ermäßigung des RF-Beitrags bekommen. Dies ist leider nicht so der Fall.
Richtig ist,
Eine Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags (früher vollständige Befreiung) können schwerbehinderte Menschen unter folgenden Voraussetzungen erhalten.
· Menschen mit einem andauernden Grad der Behinderung von mindestens 80, die wegen ihres Leidens dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können und denen das Merkzeichen "RF" zuerkannt wurde
· Blinde Menschen mit Merkzeichen "RF"
· Dauerhaft sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Sehbehinderung von mindestens 60, denen das Merkzeichen "RF" zuerkannt wurde
· Gehörlose sowie hörgeschädigte Menschen, denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist und denen das Merkzeichen "RF" zuerkannt wurde
Deswegen profitiert auch nur ein ganz geringer Teil der Behinderten von dieser Regelung. Dies geht in Ihrem Beitrag überhaupt nicht hervor.
Ich bitte Sie, diese Antworten in einem weiteren Artikel zu berichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
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Darf man die Post des Beitragsservices ignorieren?
Experten des Versicherungskonzerns ARAG raten dringend davon ab, den Brief mit der Zahlungsforderung einfach wegzuwerfen. Sonst droht die Zwangsvollstreckung. Wenn man wirklich sicher ist, von der Beitragspflicht ausgenommen zu sein, muss man innerhalb eines Monats nach Erhalt des Beitragsbescheides Widerspruch einlegen. Ansonsten sind die Rundfunkanstalten sogar verpflichtet, ihre Forderungen aktiv einzutreiben. Wer länger als sechs Monate nicht zahlt, begeht zudem eine Ordnungswidrigkeit, die theoretisch sogar ein Bußgeld zur Folge haben kann. – Quelle: https://www.shz.de/20717962 ©2018
Wie wir ja inzwischen wissen, ignorieren wir nicht, sondern die Post des nicht rechtsfähigen Beitragsservice geht ungeöffnet zurück.
Mit "Beitragsservice" kommuniziert man ohnehin nicht.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10887.msg178882.html#msg178882
Wer länger als sechs Monate nicht zahlt, begeht zudem eine Ordnungswidrigkeit, die theoretisch sogar ein Bußgeld zur Folge haben kann.
Dass wusste ich noch gar nicht, dass das nicht bezahlen des RF.-Beitrages eine Ordnungswidrigkeit darstellt ::)
Ich hab seit 4 Jahren nicht mehr bezahlt. Ist das dann allmählich eine Straftat ::)
Von einem theoretischen Bußgeld bei nicht bezahlen des RF.-Beitrags hab ich noch nie was gehört ::)
Ich kenne einen Säumniszuschlag von in der Regel 8€. Oder soll dass das Bußgeld sein ::)
Und wer das Bußgeld dann auch nicht bezahlt, kommt in den GEZ-Verweigerer-Hochsicherheitstrakt oder was ::)
Mit Verlaub, wer solch einen lächerlichen Artikel schreibt, hat zuviel Krimis der öffentl.rechtl. angeschaut. Deswegen werden womöglich so viele gesendet, um Angst und Schrecken in der Zwangszahler-Bevölkerung zu säen.
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[...]
Mit Verlaub, wer solch einen lächerlichen Artikel schreibt, hat zuviel Krimis der öffentl.rechtl. angeschaut. Deswegen werden womöglich so viele gesendet, um Angst und Schrecken in der Zwangszahler-Bevölkerung zu säen.
Dadurch besteht die große Gefahr, dass zumindest Teilen der Bevölkerung durch die Bevormundung (bzw. Konsum) vom anachronistischen Belehrungsprogramm des ÖrR die Hirnlappen weichgespült werden, so dass diese dann ohne selber nachzudenken derartige Artikel schreiben und maximal halbgare Informationen absondern. Und darin soll ein individuell zurechenbarer Vorteil bestehen?
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02elf Abendblatt, 16.08.2018
Rundfunkbeitrag – kein Entrinnen mehr möglich
ARAG Experten über ein leidiges, aber unvermeidbares Thema
Von Robert Schwarzer
Die Öffentlich-Rechtlichen stehen so stark in der Kritik wie lange nicht mehr, und das fast überall. In der Schweiz scheiterte erst im März eine Initiative zu ihrer Abschaffung, in anderen Ländern gibt es ähnliche Forderungen. Auch in Deutschland sind ihre Verteidiger in die Defensive geraten. Aber was würde eigentlich ohne öffentlich-rechtlichen Rundfunk geschehen? Das Programm würde vollkommen an das werbefinanzierte Privatfernsehen fallen – und damit in die Hände einiger weniger Medienmogule. Würden sie mehr Informationen und investigativen Journalismus bringen? Wahrscheinlich nicht. […]
Weiterlesen auf:
https://02elf.net/headlines/panorama/rundfunkbeitrag-kein-entrinnen-mehr-moeglich-971737 (https://02elf.net/headlines/panorama/rundfunkbeitrag-kein-entrinnen-mehr-moeglich-971737)
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Die ARAG-Freunde haben ihre FAQ wirklich etwas unglücklich formuliert.
Mein Facebook-Server wurde gehackt. Bin ich jetzt gefährdet?
Nein! Solange Sie weiterhin Gebühren zahlen, können Sie Ihr Konto auf den ARD-Plattformen weiter führen.
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(https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/d/d4/Logo_Finanztip_noclaim.svg/300px-Logo_Finanztip_noclaim.svg.png)
20.Juli 2018
Achten Sie auf falsche Beitragsbescheide
Es kommt immer wieder vor, dass Betrüger gefälschte Zahlungsaufforderungen als Postwurfsendung verschicken. Die Schreiben sind den tatsächlichen Briefen des Beitragsservice meist täuschend echt nachempfunden. Erkennbar sind die Fälschungen an diesen Merkmalen:
Weiterlesen unter:
https://www.finanztip.de/rundfunkbeitrag/#c7363
Haben Sie Zweifel an der Echtheit, rufen Sie beim Beitragsservice an und klären Sie, ob das Schreiben tatsächlich von dort stammt.
Das werde ich ganz bestimmt nicht tun.
Mit "Beitragsservice" kommuniziert man ohnehin nicht.
Weder telef. noch schriftlich. Ich hab mit der einen Fälschertruppe so wenig zu tun, wie mit der anderen.
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Tatsächlich ist es so, wenn ich meinen Wohnsitz z.B nach Frankreich verlege, was ich schon einmal in Erwägung gezogen hatte, brauche ich eine Abmeldebestätigung der hiesigen Gemeinde. Diese muss am Beispiel Frankreich dort vorgelegt werden.
OK, wenn man in Frankreich deutsche Bescheinigungen haben will. Wozu eigentlich? Ob man in Chile, Südafrika, Japan oder Neuseeland auch so scharf auf eine deutsche Bescheinigung "M. B. wohnt hier nicht mehr" ist?
Ich habe den Text zudem so verstanden, dass dem BS mittels dieser Bescheinigung mitgeteilt werden soll, dass man keinen Wohnsitz in Deutschland hat. Einmal teilen das die Meldeämter ja dem BS selbst mit, zum anderen können mir die Sorgen des BS im Ausland doch ziemlich egal sein, oder? Da fliesst einfach kein Geld mehr und irgendwann merken die sicher selbst, dass man da nicht mehr wohnt. Spätestens beim nächsten "einmaligen" Datenabgleich, dürfte es denen klar sein.
M. Boettcher
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Es kommt immer wieder vor,
dass Betrüger gefälschte Zahlungsaufforderungen als Postwurfsendung verschicken.
Das spiegelt doch genau das wieder, was die GEZ ist und was sie macht. ;D ;)
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Es kommt immer wieder vor, dass Betrüger gefälschte Zahlungsaufforderungen als Postwurfsendung verschicken. Die Schreiben sind den tatsächlichen Briefen des Beitragsservice meist täuschend echt nachempfunden. Erkennbar sind die Fälschungen an diesen Merkmalen:
Ich finde das höchst interessant. Ich hatte das nämlich bisher nur vermutet. Auf meinen ersten Rundfunkbescheid habe ich meine Rundfunkanstalt gefragt, ob der Bescheid wirklich echt sei, er wirke "unecht". Darauf habe ich nie eine Antwort erhalten auch nicht im Widerspruchsbescheid. Das macht eine Überweisung unzumutbar.
Oder zumindest stellt es die "Behörde" als das hin was sie ist: Ein lahmer Haufen, der seinen Informationspflichten nicht nachkommt.
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Es kommt immer wieder vor, dass Betrüger gefälschte Zahlungsaufforderungen als Postwurfsendung verschicken. Die Schreiben sind den tatsächlichen Briefen des Beitragsservice meist täuschend echt nachempfunden. Erkennbar sind die Fälschungen an diesen Merkmalen:
- Es fehlt eine genaue Anschrift. In einer Fälschung stand im Adressfeld nur: „An alle privaten Haushalte im Beitragsgebiet Deutschland“.
- In allen Schreiben wurde dieselbe Beitragsnummer verwendet.
- Die Kriminellen hatten ein anderes Bankkonto als das des Beitragsservices angegeben.
Zu 2.)
Woher soll der Angeschriebene den Inhalt anderer Anschreiben kennen, die ihm nicht vorliegen?
Zu 3.)
Woher soll dem Angeschriebenen die korrekte Kontonummer von irgendeinem Beitragsservice bekannt sein?
Ferner sollte man in beiden Fällen (Beitrags- und Kontonummer) bei Erstkontakten berücksichtigen, das die Angeschriebenen nicht einmal Kenntnis von der Existenz eines sog. Beitragsservice hatten und daher ohnehin schon skeptisch der Angelegenheit gegenüberstehen.
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Frau Gohde hat geantwortet
Hallo Herr,.......
ich gebe Ihnen Recht, der Artikel war an diesen Stellen zu oberflächlich.
Danke schön für den Hinweis!
Ich habe den Artikel soeben aktualisiert.
Viele Grüße an Sie
Julia Gohde
Redakteurin Content-Marketing
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https://www.shz.de/20717962
Artikel in der shz vom 16.8.2018
Rundfunkbeitrag - die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick – Quelle: https://www.shz.de/20717962 ©2018
Die Journalistin die den Artikel verfasst hat, hat lediglich den untenstehenden Link in den Artikel eingeschaltet.
Direktbezieher der shz die keine Möglichkeit der online Ansicht haben, bleiben nach wie vor im Unklaren.
Da wird nochmal nachgehakt.
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/menschen_mit_behinderung/index_ger.html