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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Januar 2017 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 14. Februar 2017, 17:18

Titel: Ungleichbehandlung bei den Revisionsverhandlungen am BVerwG 25.01.2016
Beitrag von: ChrisLPZ am 14. Februar 2017, 17:18
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wohnungsabgabe.de, 29.01.2017

Ungleichbehandlung bei den Revisionsverhandlungen am BVerwG 25.01.2016


Zitat
Einer der Kläger der am 25.01. verhandelten Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht hat mir mitgeteilt, wie ungleich das Gericht ihm beim Vortrag seiner Argumente im Vergleich zum SWR behandelt hat. Aber scheinbar können sich die Sender ihrer Sache so sicher sein, dass nun auch wieder Haft für Zahlungsverweigerer angedroht wird.

Der Kläger wollte selbst zum Thema Verwaltungsvereinfachung Argumente vortragen, da sein eigentlicher Rechtsbeistand aus gesundheitlichen Gründen nicht anwesend war und die Vertretung nicht viel dazu beigetragen hat. Der Vortrag wurde nach seiner Aussage schnell abgewürgt mit der Begründung, die detaillierte Beweisaufnahme sei schon in den Vorinstanzen erfolgt und nicht Gegenstand eines Revisionsverfahrens sei. Die SWR Vertreterin durfte dann allerdings im Gegensatz zu dem Kläger vortragen, wo es ihrer Ansicht nach verwaltungstechnische Probleme gibt und trug zum Zweitwohnungsthema dazu Argumente vor. [..]

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https://wohnungsabgabe.de/aktuelles20170129.html (https://wohnungsabgabe.de/aktuelles20170129.html)