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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Januar 2014 => Thema gestartet von: Uwe am 27. Januar 2014, 12:58

Titel: Eilantrag gegen Rundfunkbeitragsbescheid ohne Erfolg-Keine Verfassungswidrigkeit
Beitrag von: Uwe am 27. Januar 2014, 12:58
Eilantrag gegen Rundfunkbeitragsbescheid ohne Erfolg - Keine offensichtliche Verfassungswidrigkeit



Das VG Stuttgart hat durch Beschluss (Az.: 3 K 5159/13) den Eilantrag eines Bürgers gegen einen vom Südwestrundfunk erlassenen Rundfunkbeitragsbescheid abgelehnt. Nur wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Rundfunkgebührenbescheids bestünden, könne dem Eilantrag entsprochen werden.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit nun bekanntgegebenen Beschluss vom 16.01.2014 den Eilantrag eines Bürgers (Antragsteller) gegen einen vom Südwestrundfunk - SWR - erlassenen Rundfunkbeitragsbescheid abgelehnt (Az.: 3 K 5159/13).

mehr auf:
http://www.rechtsindex.de/verwaltungsrecht/4003-vg-stuttgart-3-k-5159-13-eilantrag-gegen-rundfunkbeitragsbescheid-erfolglos-keine-verfassungswidrigkeit
Titel: Re: Eilantrag gegen Rundfunkbeitragsbescheid ohne Erfolg-Keine Verfassungswidrigkeit
Beitrag von: ronaldo123 am 27. Januar 2014, 17:08
Zitat: " ... Bis zur Abklärung der offenen verfassungsrechtlichen Fragen sei es dem Antragsteller angesichts der geringen monatlichen Beiträge zuzumuten, zunächst die Beiträge zu entrichten und diese gegebenenfalls nachträglich zurückzufordern. ... "

Wenn die Beiträge so gering sind kann man das ja auch so formulieren:

"Bis zur Abklärung der offenen verfassungsrechtlichen Fragen sei es dem Beklagten angesichts der geringen monatlichen Beiträge zuzumuten, zunächst auf die Beiträge zu verzichten und diese gegebenenfalls nachträglich einzufordern." :-)

Abgesehen davon akzeptiert der Beitragsservice ja keine Zahlungen unter Vorbehalt. Das scheint bei Gericht auch noch nicht angekommen zu sein.
Titel: Re: Eilantrag gegen Rundfunkbeitragsbescheid ohne Erfolg-Keine Verfassungswidrigkeit
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 27. Januar 2014, 17:41
Wenn die Beiträge so gering sind kann man das ja auch so formulieren:

"Bis zur Abklärung der offenen verfassungsrechtlichen Fragen sei es dem Beklagten angesichts der geringen monatlichen Beiträge zuzumuten, zunächst auf die Beiträge zu verzichten und diese gegebenenfalls nachträglich einzufordern." :-)

Es gibt ein anderer Grund: die haben einen riesigen Überschuss, der Grund für die fehlende aufschiebende Wirkung
fehlt aus.
Titel: Re: Eilantrag gegen Rundfunkbeitragsbescheid ohne Erfolg-Keine Verfassungswidrigkeit
Beitrag von: mickschecker am 28. Januar 2014, 00:19
Zitat: " ... Bis zur Abklärung der offenen verfassungsrechtlichen Fragen sei es dem Antragsteller angesichts der geringen monatlichen Beiträge zuzumuten, zunächst die Beiträge zu entrichten und diese gegebenenfalls nachträglich zurückzufordern. ...
Fein ausgedachtes Spielchen : Erst mal soll/muss man zahlen und dann darf man seinem Geld vielleicht noch hinterher laufen und darum betteln und tausend Formulare ausfüllen . Nein Danke , das ist leider nicht zuzumuten.
Wenn die trotzdem ihr Geld schön weiter bekommen , fehlt denen doch jeder Druck in der Hose , um aus dem A.... zu kommen.
Titel: Re: Eilantrag gegen Rundfunkbeitragsbescheid ohne Erfolg-Keine Verfassungswidrigkeit
Beitrag von: Bürger am 28. Januar 2014, 01:51
Was für eine hanebüchene Kausallogik wieder einmal!!!
Unfassbar! Eine Zumutung!

Eilantrag gegen Rundfunkbeitragsbescheid erfolglos
Datum: 27.01.2014
Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 27.01.2014
http://vgstuttgart.de/pb/,Lde/Eilantrag+gegen+Rundfunkbeitragsbescheid+erfolglos/?LISTPAGE=1217876

Edit "Bürger" 14.12.2015:
Hinweis eines Foren-Users, dass die vorgenannte Pressemitteilung nicht mehr gelistet ist
http://vgstuttgart.de/pb/,Lde/Pressemitteilungen+aktuell
Die Gründe dafür sind derzeit unbekannt.


Zitat
[...]
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts führte aus:

Bei öffentlichen Abgaben und Kosten wie dem Rundfunkbeitrag könne einem Eilantrag nur dann entsprochen werden, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Rundfunkgebührenbescheids bestünden. Nach derzeitigem Diskussionstand erscheine es jedoch völlig offen, ob der Rundfunkbeitrag den verfassungsrechtlichen Anforderungen genüge. [...]

Nachdem es noch keine Rechtsprechung zur Verfassungsmäßigkeit des neuen Rundfunkbeitrags gebe und in der Literatur diese Frage kontrovers diskutiert werde, könne derzeit von einer offensichtlichen Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags keine Rede sein.

Bis zur Abklärung der offenen verfassungsrechtlichen Fragen sei es dem Antragsteller angesichts der geringen monatlichen Beiträge zuzumuten, zunächst die Beiträge zu entrichten und diese gegebenenfalls nachträglich zurückzufordern. [...]

Halten wir fest:

§ 80 Abs. 4 VwGO
http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__80.html
besagt im Wortlaut
Zitat
"Die Aussetzung soll bei öffentlichen Abgaben und Kosten erfolgen, wenn
- ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen [...]"


Dem Verwaltungsgericht Stuttgart genügt es für "ernstliche Zweifel" nicht, dass es
"Nach derzeitigem Diskussionstand [...] jedoch völlig offen" erscheine, "ob der Rundfunkbeitrag den verfassungsrechtlichen Anforderungen genüge."

Dem Verwaltungsgericht Stuttgart genügt es für "ernstliche Zweifel" nicht, dass
"in der Literatur diese Frage kontrovers diskutiert" wird.
[Anm.: 2 ARD-ZDF-GEZ-finanzierte Gutachten "pro" : 7+1 Fremd-Gutachten/-Studien/-Aufsätze "contra"!!!]


Das Verwaltungsgericht Stuttgart erwartet für "ernstliche Zweifel"
- eine "Rechtsprechung zur Verfassungsmäßigkeit", ja die
- "offensichtliche Verfassungswidrigkeit" und
- "Abklärung der offenen verfassungsrechtlichen Fragen"


Findet aber die erwartete "Abklärung" statt und ist dann nach der "Rechtsprechung" von einer "offensichtlichen Verfassungswidrigkeit" die Rede, bestehen ja keinerlei Zweifel mehr, sondern dann sind die *derzeitigen* Zweifel beseitigt und Rechtsklarheit geschaffen.

Die "Aussetzung der Vollziehung soll" aber
- nicht bei eindeutiger "Rechtsklarheit" erfolgen,
sondern
- bei "ernstlichen Zweifeln"!!!

Und diese "ernstlichen Zweifel" bestehen eben *jetzt*, u.a. genau dadurch dass
"in der Literatur diese Frage kontrovers diskutiert" wird...
[Anm.: 2 ARD-ZDF-GEZ-finanzierte Gutachten "pro" : 7+1 Fremd-Gutachten/-Studien/-Aufsätze "contra"!!!]

Laut Focus-Bericht, 31.08.2013,
Neue Klage gegen TV-Gebühr
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr-fff_aid_1082787.html
würden die am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angenommenen Beschwerden
nach Aussage des Sprechers des Gerichts, Bernd Odörfer
„komplexe Rechtsfragen aufwerfen“.

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Fassen wir zusammen:

Die Frage wird "kontrovers diskutiert".
Es existieren 7+1 renommierte, fundierte und vernichtende Fremd-Gutachten/-Studien/-Aufsätze (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html).
Die angenommenen Verfassungsbeschwerden werfen „komplexe Rechtsfragen auf“ (http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr-fff_aid_1082787.html).

Es bestehen also *sehr wohl* "ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit"
Die Aussetzung der Vollziehung *soll* erfolgen!
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist ein Urteil mehr, dass man "in der Pfeife rauchen" kann...
Unfassbar! Eine Zumutung!
Hier ist eine Retourkutsche angesagt!!!


Weitere Ausführungen zu diesem Thema u.a. auch unter
Schreiben vom Gericht mit Bitte um Stellungnahme erhalten - was tun?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7944.msg57454.html#msg57454
Titel: Re: Eilantrag gegen Rundfunkbeitragsbescheid ohne Erfolg-Keine Verfassungswidrigkeit
Beitrag von: Grünkohl am 28. Januar 2014, 09:27
Diese "Urteile" bzw. Beschlüsse der Verwaltungsgerichte sind ein Witz und haben mit Recht nichts zu tun.
Ich sehe das insoweit relativ kritisch als das den Rundfunkanstalten bisher keine Steine in den Weg gelegt werden.
Machen wir uns nix vor, für die läuft es doch einwandfrei, bisher jedes Verfahren ist gegen den Kläger entschieden worden.
Man kann wirklich nur hoffen, dass in Bayern was passiert, weil ich glaube die Verwaltungsgerichte sind absolut keine Hilfe.

Gruß
Titel: Re: Eilantrag gegen Rundfunkbeitragsbescheid ohne Erfolg-Keine Verfassungswidrigkeit
Beitrag von: tex am 28. Januar 2014, 10:19
Wir haben zwar Recht aber...
Es geht nicht darum die eine oder andere Schlacht zu Gewinnen, sondern diese Art Geld abzupressen, jenseits von jedem Recht, ein für allemal zu Erwürgen und so tief wie möglich zu Begraben.
Es geht darum den Krieg letztlich zu gewinnen, die Souveränität des einzelnen Bürgers zurückzugewinnen. Es geht darum der Autokratie ein STOP zu verpassen die das möglich machte.
Niemand nutzt ein Urteil wenn es vier Wochen später wieder nichtig ist und er es nicht einfordern kann.
Die wirklich Interessanten Urteile kommen erst in ein paar Jahren...   
Titel: Re: Eilantrag gegen Rundfunkbeitragsbescheid ohne Erfolg-Keine Verfassungswidrigkeit
Beitrag von: Yuminae am 29. Januar 2014, 08:41
Wenn ein Richter Mist baut bei einem Urteil oder ähnlichem kann man im Übrigen auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen - vielleicht für die interessant, die mal an sowas geraten.