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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 11. Juli 2018, 09:24

Titel: Blick hinter Schloss und Riegel - Haftalltag in der JVA
Beitrag von: ChrisLPZ am 11. Juli 2018, 09:24
Stadtzeitung Gablingen, 10.07.2018

Blick hinter Schloss und Riegel

Im November 2015 nahm die Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen ihren Betrieb auf und die ersten Gefangenen der JVA Augsburg bezogen die modernere, größere und sicherere Haftanstalt. Grund genug, die JVA Augsburg-Gablingen einmal unseren Lesern vorzustellen. Dafür standen die Leitende Regierungsdirektorin Zoraida Maldonado de Landauer und der Leiter des Allgemeinen Vollzugsdienstes Herr Amtmann im JVD Walter Artmeier als Gesprächspartner zur Verfügung.

Zitat
[…]
Haftalltag in der JVA
Der Haftalltag beginnt mit dem Wecken um 6 Uhr morgens und der anschließenden Lebendkontrolle (Zählung). Anschließend bereiten die Gefangenen sich ihr eigenes Frühstück zu und nehmen dieses in ihrem Haftraum zu sich. Von Montag bis Freitag, von 7 bis 15 Uhr, sind die Gefangenen im Arbeitseinsatz, denn für sie besteht eine Arbeitspflicht. Die Arbeitszeiten sind dabei angelehnt an den Öffentlichen Dienst. Je nach Qualität der geleisteten Arbeit werden sie in die Vergütungsstufen 1 bis 5 eingeteilt und erhalten einen Stundenlohn zwischen 1,23 und 2,06 Euro die Stunde. Die Vergütung wird zu 4/7 auf ein Sparkonto eingezahlt und dem Gefangenen nach Verbüßung der Haftstrafe ausbezahlt. Den Rest erhalten die Gefangenen zur freien Verfügung. Davon müssen sie all die Dinge bezahlen, die nicht zur Grundversorgung gehören, wie beispielsweise: Rundfunkgebühren (falls sie einen Fernseher in der Zelle haben wollen), Cola, Schokolade oder Tabak. „Das ist der Grund, warum die Gefangenen arbeiten“, so Maldonado de Landauer. […]

Ein weiteres Problem sind die Ersatzfreiheitsstrafen, die wegen Nichtbezahlung von Bußgeldern verhängt werden. Ihrer Meinung nach sind die Kosten höher als der Nutzen. Jeder Gefangene kostet das Justizsystem in Bayern 107 Euro pro Tag. […]

Weiterlesen auf:
https://www.stadtzeitung.de/gablingen/lokales/blick-hinter-schloss-und-riegel-d53479.html (https://www.stadtzeitung.de/gablingen/lokales/blick-hinter-schloss-und-riegel-d53479.html)
Titel: Re: Blick hinter Schloss und Riegel - Haftalltag in der JVA
Beitrag von: faust am 11. Juli 2018, 11:48
... jetzt muss ich mich kurz festhalten:

Das soll heißen: KEIN GERÄT - KEINE ZAHLUNG ?!?
Titel: Re: Blick hinter Schloss und Riegel - Haftalltag in der JVA
Beitrag von: Besucher am 11. Juli 2018, 12:38
Ja nun, lieber @ faust...

Das soll heißen: KEIN GERÄT - KEINE ZAHLUNG ?!?

...natürlich würde Dir so ein ÖRR / "Beitragsservice"-Fuzzy erklären, dass es sich beim Knast um eine Gemeinschaftsunterkunft bzw. so eine Art "Hotel" handelt (mit ja auch nur einem Haupteingang / & vgl. lt. BVerwG-Urteil zu Hotels und "Rundfunkbeiträgen"). Die Herrschaften vom öffentlich-rechtlichen Staatsfunk & die öffentliche Verwaltung halten sich doch schließlich an Recht & Gesetz entgegen allem, was andere behaupten.

Mich wundert eigentlich nur, dass das nicht noch am gestrigen Tage z. B. in der Tagessau breitgetreten wurde als "Beweis", dass in diesem Land i. S. ÖRR & u. a. dessen Finanzierung alles 180% ig nach Recht und Gesetz läuft.
Titel: Re: Blick hinter Schloss und Riegel - Haftalltag in der JVA
Beitrag von: noGez99 am 11. Juli 2018, 12:49
Interessant: Arbeitspflicht

Damit ist ein Arbeitsplatz eingerichtet und die JVA muss als Betrieb den gewerblichen Rundfunkbeitrag bezahlen für alle "Mitarbeiter"?
Weiß da jemand mehr darüber?
Ich sage nur "Verwaltungvereinfachung"! Bei Steuerfinanzierung wäre das nicht passiert.

Off Topic:
Wieviel Rundfunkbeitrag insgesamt wird eigentlich vom Staat bezahlt?
Titel: Re: Blick hinter Schloss und Riegel - Haftalltag in der JVA
Beitrag von: linkER am 11. Juli 2018, 18:27
Das soll heißen: KEIN GERÄT - KEINE ZAHLUNG ?!?

Befreiungsmöglichkeit für zusätzlichen RB für Beherbergungsbetriebe erforderlich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26064 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26064)
Zitat
Während das Gericht im privaten Bereich den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß hält, war dies zuletzt im nicht privaten Bereich gemäß § 5 RBStV nicht mehr uneingeschränkt der Fall.

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.09.2017, 6 C 32.16
Titel: Re: Blick hinter Schloss und Riegel - Haftalltag in der JVA
Beitrag von: Tereza am 11. Juli 2018, 21:09
Auch in Augsburg-Gablingen scheint sich der Euphemismus-Begriff "Rundfunk b e i t r a g" noch nicht so recht etabliert zu haben - es wird weiterhin von Rundfunkgebühren geschrieben ...

Und dieser "B e i t r a g" ist (neben Betriebsstätteninhabern) zu zahlen von jedem Wohnenden:
Zitat
§2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1)
Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner)
ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Jedoch nicht von Haftenden:
Zitat
§3 Wohnung
(1)
...
(2)
Nicht als Wohnung gelten Raumeinheiten in folgenden Betriebsstätten:
1.  Raumeinheiten in Gemeinschaftsunterkünften, insbesondere  Kasernen, Unterkünfte für Asylbewerber, Internate,
...
6.  Hafträume in Justizvollzugsanstalten

Quelle: https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
Titel: Re: Blick hinter Schloss und Riegel - Haftalltag in der JVA
Beitrag von: ope23 am 12. Juli 2018, 10:31
Der Fall unserer Heldin Sieglinde scheint auch hierzuforum wohl doch schon zu weit in der Vergangenheit zu liegen...

...denn der Umstand, dass sie in ihrer mehrmonatigen Beugehaft keinen Rundfunkbeitrag entrichten musste, machte schon damals als Kuriosum (mit äußerst merkwürdigem Beigeschmack) die Runde.

Man muss sich das mal klarmachen: Aufgrund eines Staatsvertrags, welcher in der Normenhierarchie irgendwo weit unten in der Nähe von einfachen Ministererlässen liegen dürfte, was durch "Transformationsgesetze" nur sehr schlecht verbrämt wird, werden Menschen immer wieder in Haft genommen. Es ist unerheblich, dass es sich "nur" um eine Durchsetzung einer Vollstreckung handle und der letztverantwortliche Akteur ein einfach Gerichtsvollzieher sei: Die Kausalkette beginnt immer bei der Landesrundfunkanstalt, und diese ist immer auch Herrin des Verfahrens bis hin zum Blechnapf des Gefangenen.  >:(

Die Intendanten merken in ihren Filterblasen und Echokammern gar nicht, wie sehr sich der Volkszorn - egal, ob er juristisch "richtig" oder "falsch" ist - noch gegen sie wenden wird.

Allein schon, dass der BS in Köln sich schon heute genötigt sieht, sich hinter Stacheldraht zu verbergen. Dabei gibt es dort doch gar nix zu holen. Was hätte ein "Freiheitskämpfer" davon, wenn er in der Freimersdorfer Straße eindränge? Mal mit dem Hammer auf den IBM hauen?! Das Bundesmelderegister wird mehrfach gebackupt sein.

Ohohoh... die Intendanten der Landesrundfunkanstalten betreiben ein sehr riskantes Spiel mit dem Feuer...  :-[