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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Berlin => Thema gestartet von: mini am 17. April 2015, 15:48

Titel: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: mini am 17. April 2015, 15:48
Ein hypothetischer Bürger PersonX erzählte mir kürzlich:

Er hat in Berlin nie auf Schreiben des Beitragsservice reagiert. Aber immer wieder hier mitgelesen.

Da kam sie: Die Zahlungsaufforderung des zuständigen Finanzamtes von einem dortigen Vollziehungsbeamten. Als AHE, also Amtshilfeersuchen. Eine achttägige Zahlungsfrist, ansonsten gäbe es einen persönlichen Besuch. PersonX habe die Bescheide vom 01.08.2014, 01.09.2014 und 01.12.2014 nicht beglichen.

Inklusive Telefonnummer für Nachfragen.

PersonX hat da angerufen.

Und es war "ganz simpel":

Ja, die GEZ (der Gesprächspartner sprach ausschließlich von der GEZ). Die ganzen Verfahren quer durch die Republik seien bekannt.

PersonX argumentierte: Es lägen zwar die Schreiben vom 01.08.2014, 01.09.2014 und 01.12.2014 vor. Da stünde auch "Bescheid" drüber.

Aber da diese sofort Säumniszuschläge enthalten würden, seien das keine gültigen Bescheide.

Kein Finanzamt würde es sich erlauben, erst einen Bescheid über 1 1/4 Jahre zu verzögern. Und dann - aufgrund dieser selbstverschuldeten Verzögerung - bereits Säumniszuschläge draufschlagen. Reihenweise hätten Gerichte darauf basierend bundesweit Vollstreckungen gestoppt.

PersonX skizzierte zusätzlich: PersonX habe nie etwas an die GEZ bezahlt. Da weder Radio noch Fernseher, das der GEZ auch immer brav mitgeteilt. Nun die "Systemänderung". Eigentlich habe PersonX mit einem Bescheid im zweiten Quartal 2013 für das erste Quartal 2013 gerechnet. Dann hätte PersonX Widerspruch und dann Klage eingelegt - und würde heute nicht wegen dieser Vollstreckung telefonieren.

Aber so habe der Beitragsservice PersonX zunächst über mehr als 1 Jahr das Beschreiten des Rechtswegs verunmöglicht. Weil es bis dahin kein Schreiben mit einer Rechtshelfsbelehrung gab. Damit habe der Beitragsservice die strittige Summe gänzlich überflüssig hochgetrieben. Und das, was dann mit Datum 01.08.2014 gekommen sei, sei offenkundig kein primärer Bescheid - weil Säumniszuschläge dabei seien.

Der Gesprächspartner: PersonX möge das schriftlich mitteilen. Dann wird das erst einmal zur Stellungnahme zurückgeschickt.

Ein nettes Gespräch. PersonX wird das ausfertigen, ausdrucken und unterschreiben.

Und - wie telefonisch vereinbart - in den "dicken Hausbriefkasten" schmeißen.

Fazit: Die Vollstreckungsbeamten bei den Berliner Finanzämtern haben - so mal etwas lax gesagt - null Lust, da aktiv zu werden. Sind von dem Thema tierisch angefaßt. Und wenn sie hinreichend genaue Hinweise bekommen
(die Liste unter
Beschlüsse/ Urteile GEGEN ARD-ZDF-GEZ wg. Vollstreckungen [Sammel-Thread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13703.0.html
ist da sehr hilfreich - Aktenzeichen, Aktenzeichen, Aktenzeichen)
dann geht das erst einmal zurück.
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: Gast am 17. April 2015, 21:59
Hallo mini, Willkommen im Forum und Danke für die Ausführungen über die Erlebnisse einer PersonX. :)

Ja, wenn bisher noch nicht auf Bescheide sachgemäß reagiert wurde gilt es spätestens dann aktiv zu werden, wenn die GEZ ihre erpresserische Arbeit extern auf Vollstreckungsorgane - in Berlin das Finanzamt - abwälzen möchte!

Ich habe die traurige Befürchtung, dass noch viel zu viele Leute an genau diesem Punkt einknicken, weil sie zu viel 'Ehrfurcht' (oder wie man das sonst ausdrücken mag) vor Vollstreckungsorganen haben, alsdass ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abpressung von sog. 'Rundfunkbeiträgen' entwickelt bzw. aufrecht erhalten werden könnten. Aber gut, dass es dieses Forum gibt!  :)

Btw. falls Dir das Schreiben vom Finanzamt an PersonX vorliegt - kommt es Dir auch so vor, als würden die Formulierungen ausschließlich aus dem Hause GEZ stammen, da dieses Schreiben vielleicht ganz genau im gleichen Stil formuliert ist wie die bekannten GEZ-Schreiben 'Mahnung' und 'Ankündigung der Zwangsvollstreckung'. Es wäre tatsächlich ein Graus wenn das FA die Formulierungen dieses Schreibens 1:1 von der GEZ übernommen (bzw. übergeben bekommen) und an PersonX lediglich 'weitergeleitet' hätte! Wie passen sonst die geschriebenen Zeilen des FA's mit den (einsichtigen) Worten des MA's des FA's zusammen?

Fazit: Die Vollstreckungsbeamten bei den Berliner Finanzämtern haben - so mal etwas lax gesagt - null Lust, da aktiv zu werden. Sind von dem Thema tierisch angefaßt. Und wenn sie hinreichend genaue Hinweise bekommen (die Liste http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13703.0.html ist da sehr hilfreich - Aktenzeichen, Aktenzeichen, Aktenzeichen), dann geht das erst einmal zurück.

Super, dass PersonX an eine Person geraten ist, die vermutlich in der Lage ist eigene Gedanken zu entwickeln. Ich möchte hier jedoch vor Verallgemeinerungen warnen und zu Bedenken geben, dass es auch beim Finanzamt vermutlich den einen oder die andere Mitarbeiterin geben kann, der/die sich als verlängerten Arm der GEZ ansieht und einen/einer möglicherweise verunsicherten Bürger/in zu suggerieren vermag, dass es keinen anderen Weg außer einer Zahlung der offenen 'Forderungen' gäbe. Also immer schön standhaft den eigenen Punkt vertreten, auf Ungereimtheiten verweisen und die eigenen Rechte einfordern! :)
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: mini am 18. April 2015, 02:34
Zitat
Ja, wenn bisher noch nicht auf Bescheide sachgemäß reagiert wurde gilt es spätestens dann aktiv zu werden, wenn die GEZ ihre erpresserische Arbeit extern auf Vollstreckungsorgane - in Berlin das Finanzamt - abwälzen möchte!

Der Beschluß Tübingen, 19. Mai 2014 · Az. 5 T 81/14, legt nahe, daß es sich bei den Schreiben, die als "Bescheid" bezeichnet sind, gar nicht um Bescheide handelt.

Solche Aussagen ( https://openjur.de/u/708173.html - RN 22)

Zitat
Grundsätzlich setzt die Fälligkeit eines öffentlich-rechtlichen Beitrags einen Beitragsbescheid als Verwaltungsakt voraus. Zwar beginnt die materielle Beitragspflicht, sobald die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Zahlungsverpflichtung kann jedoch nur durch Beitragsbescheid geschaffen werden.

Zitat
Schon der Grundsatz effektiven Rechtsschutzes verlangt vor der Festsetzung von Kosten oder Säumniszuschlägen einen rechtsbehelfsfähigen Beitragsbescheid, da andernfalls der Rechtsweg erst nach Festsetzung von Rückständen/Zuschlägen eröffnet werden würde (vgl. VG Augsburg a.a.O.).

Zitat
Der bloße Hinweis auf die Fundstelle des Gesetzblattes reicht als Begründung nicht aus

beschreiben das Verwaltungshandeln so dermaßen fundamental, daß ich mir nicht vorstellen kann, daß das bei der Berufung vom BGH gekippt wird.

Wo kein Bescheid, da keine Notwendigkeit zum Widerspruch. Damit ist der Bescheid nicht rechtskräftig, damit nicht vollstreckbar.

Es gab für PersonX damals einfach keinen Grund, auf einen Nicht-Bescheid zu reagieren und diesen dadurch auch noch als Bescheid anzuerkennen. Jeder, der bereits Widerspruch eingelegt hat, hat damit auch diesen fundamentalen Formfehler akzeptiert.

Genau das verstehen Vollstreckungsbeamte beim Finanzamt sehr genau. Jeder Einkommenssteuerbescheid ist um Dimensionen besser als das, was der Beitragsservice verschickt. Erst kommt der Bescheid mit einem Rechtsbehelf. Dann läuft die Frist. Erst nach deren Ablauf können Säumniszuschläge entstehen.

Vollstreckungsbeamte können ja erst einmal nicht wissen, was da verschickt wurde. Es könnte sich ja auch einfach darum handeln, daß bsp. die Schulden deshalb aufgelaufen sind, weil es eine Einzugsermächtigung gab, das Konto aber keine Deckung aufwies.

PersonX hat das auch dem Gesprächspartner klargemacht: Diese müßten grade das ausbaden, was genaugenommen ein Konflikt zwischen Gesetzgebung / Abgeordneten und Bürgern ist.

Zitat
Btw. falls Dir das Schreiben vom Finanzamt an PersonX vorliegt - kommt es Dir auch so vor, als würden die Formulierungen ausschließlich aus dem Hause GEZ stammen, da dieses Schreiben vielleicht ganz genau im gleichen Stil formuliert ist wie die bekannten GEZ-Schreiben 'Mahnung' und 'Ankündigung der Zwangsvollstreckung'. Es wäre tatsächlich ein Graus wenn das FA die Formulierungen dieses Schreibens 1:1 von der GEZ übernommen (bzw. übergeben bekommen) und an PersonX lediglich 'weitergeleitet' hätte! Wie passen sonst die geschriebenen Zeilen des FA's mit den (einsichtigen) Worten des MA's des FA's zusammen?

Nee. Das Schreiben, das PersonX erhielt, war wohl ein Standardschreiben der Berliner Verwaltung, unten auch entsprechend gekennzeichnet:

Zitat
Vollstr.29b/DCL - Zahlungsaufforderung durch den Vollziehungsbeamten

Da waren lediglich kurze Texte (Datumsangaben) und Beträge eingesetzt. Der Rest sind allgemeine Formulierungen.

Zitat
Super, dass PersonX an eine Person geraten ist, die vermutlich in der Lage ist eigene Gedanken zu entwickeln. Ich möchte hier jedoch vor Verallgemeinerungen warnen und zu Bedenken geben, dass es auch beim Finanzamt vermutlich den einen oder die andere Mitarbeiterin geben kann, der/die sich als verlängerten Arm der GEZ ansieht und einen/einer möglicherweise verunsicherten Bürger/in zu suggerieren vermag, dass es keinen anderen Weg außer einer Zahlung der offenen 'Forderungen' gäbe.

PersonX wohnt in einem Innenstadtbereich von Berlin ;-)

Man könnte bald wetten, daß es in diesem Innenstadtbereich bundesweit die meisten Nichtzahler geben könnte.
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: mini am 18. April 2015, 13:33
PersonX hat das gelesen, fand das schon ganz ok. Aber hat mir noch ein paar Punkte zukommen lassen:

(1) Die Vollstreckungsbeamten im Finanzamt sind verpflichtet, darauf zu reagieren. Alternativen sind Zahlung / Pfändung oder schließlich Rückgabe an die ersuchende Behörde. Sie wissen nicht genau, was eigentlich Sache ist, sitzen aber faktisch zwischen allen Stühlen. Ihnen sollte man das Leben nicht allzu schwer machen.

(2) Reagiert man nicht auf das Anschreiben, müssen die Vollstreckungsbeamten persönlich vorbeikommen. Die Wahrscheinlichkeit, daß da niemand da ist, ist durchaus hoch. Leute sind ja berufstätig, einkaufen usw.

Zitat
Falls ich nicht von dem Eingang der Zahlung unterrichtet sein sollte, werde ich Sie am / demnächst(*)  in der Zeit von 8 (*) bis 18 (*) Uhr aufsuchen.
Ich bitte Sie, dafür zu sorgen, daß ich dann Zutritt zu den Räumen erhalte und der geschuldete Betrag nebst zusätzlich 26,00 € (*) Kosten der Vollstreckung bereitgehalten wird. Andernfalls muß mit der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen gerechnet werden ...

(*) war in den Vordruck per Schreibmaschine eingefügt.

Da womöglich mehrfach umsonst vorbeizukommen (angesichts der Größe von Berlin), ehe dann andere Maßnahmen ergriffen werden müssen (der Vollstreckungsbeamte kann ja den Vorgang nicht einfach ein paar Jahre liegen lassen): Das ist kein Vorgang, der Laune macht.

(3) Ganz anders ist es dagegen, wenn man

- schnell reagiert (das Schreiben war mit Datum Dienstag, telefonische Erreichbarkeit Mo/Mi/Fr jeweils 08:00 - 09:00, am Freitag wurde angerufen). Dann ist das für den Vollzugsbeamten noch frisch, er kann das zuordnen,

- genau weiß, was man will: Rumjammern, Zeit schinden, eine riesige Systemkritik usw. ist überflüssig, der Gesprächspartner hat tonnenweise andere Dinge zu tun. Das Telefonat dauerte 6 Minuten

- eine klare eigene Handlung aufzeigt: "Ich fertige das schriftlich aus, das haben Sie bis ... im Briefkasten".

Dann weiß der Beamte, was ihn erwartet. Und er kann mit bestem Gewissen, auch so, daß er es gegenüber seinen Kollegen und Vorgesetzten vertreten kann, den Vorgang erst einmal an die ersuchende Behörde zurückgeben und sich wichtigeren Dingen zuwenden.

Wenn die Vollstreckungsbehörden auf dieser Ebene nicht mehr mitspielen, wenn also die "funktionierende Verwaltung Finanzamt" das, was vom Beitragsservice kommt, stapelweise zurückgehen läßt: Das dürfte noch am ehesten die Parlamentarier beeindrucken.

Langfristig kann das Thema nur

- entweder von den Abgeordneten (die ein neues Gesetz verabschieden)
- oder von den Gerichten (die Vollstreckungen stoppen bzw. das Gesetz korrigieren)

gelöst werden.

Gegenüber allen anderen Instanzen sollte man nicht zuviel Streß produzieren, sondern diese eher als Verbündete betrachten.
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 18. April 2015, 14:00
Wo kein Bescheid, da keine Notwendigkeit zum Widerspruch. Damit ist der Bescheid nicht rechtskräftig, damit nicht vollstreckbar.

Es gab für PersonX damals einfach keinen Grund, auf einen Nicht-Bescheid zu reagieren und diesen dadurch auch noch als Bescheid anzuerkennen. Jeder, der bereits Widerspruch eingelegt hat, hat damit auch diesen fundamentalen Formfehler akzeptiert.

Warum sollten die Personen A-Z mit einem Widerspruch diese Formfehler akzeptieren? Denn so gut jeder fügt in seinen Widersprüchen das Argument der Formfehler und somit die Nichtigkeit des jeweiligen Bescheides ein.

Person N kann und will sich nicht damit anfreunden das diejenigen, die schon etliche Widersprüche hinter sich haben auf einmal die "dummen" sein sollen.

Falls besagte Person N falsch liegt bitte korrigieren.
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: Bürger am 18. April 2015, 14:04
Hallo "mini"

willkommen im Forum und danke für diese durchaus informativen Ausführungen.

Für zu hinterfragen - weil potenziell problematisch - halte ich persönlich jedoch diese Aussage:
Wo kein Bescheid, da keine Notwendigkeit zum Widerspruch. Damit ist der Bescheid nicht rechtskräftig, damit nicht vollstreckbar.

Es gab für PersonX damals einfach keinen Grund, auf einen Nicht-Bescheid zu reagieren und diesen dadurch auch noch als Bescheid anzuerkennen. Jeder, der bereits Widerspruch eingelegt hat, hat damit auch diesen fundamentalen Formfehler akzeptiert.

Genau das verstehen Vollstreckungsbeamte beim Finanzamt sehr genau. Jeder Einkommenssteuerbescheid ist um Dimensionen besser als das, was der Beitragsservice verschickt. Erst kommt der Bescheid mit einem Rechtsbehelf. Dann läuft die Frist. Erst nach deren Ablauf können Säumniszuschläge entstehen.

...denn das ist ein Lottospiel, bis nicht der BGH abschließend dazu befunden hat.
Im dümmsten Falle hat man dann das Nachsehen.

Daher meine Einschätzung:

Wenn eine betroffene Person A-Z den Zugang/ die Bekanntgabe der "Bescheide" nicht bestreiten kann oder will, sondern (z.B. bei nachweislicher Zustellung) lediglich deren "Nichtigkeit" annimmt - noch dazu als juristischer Laie, dann sollte diese dennoch nicht einfach auf die Vollstreckung warten (insbesondere auch nicht in Gegenden, in denen Stadtkassen/ Vollstreckungsbeamte bzw. / Amtsgerichte/ Gerichtsvollzieher involviert sind)...
...sondern wenn, dann wenigstens eine schriftliche und nachweislich zugestellte "Zurückweisung" verfassen - diese aber wiederum wenigstens mit "hilfsweisem" Widerspruch verknüpfen - und kann/sollte dort auch "genüsslich" die formalen Unzulänglichkeiten auseinandernehmen ;)

z.B. in Anlehnung an diese
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.html

...um eben die "Rechtsmittel" auch nur ansatzweise gewahrt zu haben.
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: pinguin am 18. April 2015, 18:12
(1) Die Vollstreckungsbeamten im Finanzamt sind verpflichtet, darauf zu reagieren.
Wieso das? Eine Behörde ist grundsätzlich rechtsfähig; nur eine Behörde darf ein Amtshilfeersuchen stellen? Eine Behörde ist nur, wer Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt?

Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig, damit zwingend keine Behörde, die Amtshilfeersuchen oder Verwaltungsbescheide erstellen bzw. erlassen darf.

Selbst dann, wenn es heißt, daß der Beitragsservice im Namen von Kunde X handelt, setzt es die vollständige rechtliche Funktionalität voraus, wie sie beim Kunden X vorzufinden ist.

Es wird bezweifelt, daß der Beitragsservice auch nur annähernd mehr darf, als die Gelder für die Rundfunkanstalten zu verwalten. Sie dürfen diese weder einziehen noch die Einziehung beauftragen oder vollstrecken lassen. Sie dürfen nichts, was echtes Verwaltungshandeln genannt werden könnte.
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: Bürger am 18. April 2015, 18:36
Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig, damit zwingend keine Behörde, die Amtshilfeersuchen oder Verwaltungsbescheide erstellen bzw. erlassen darf.
Nichzuletzt deswegen werden bzw. wurden bereits diverse Formalien angepasst, die diesen Angriffspunkt schon durchaus erschweren könnten...
Neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13065.0.html

Es ist und bleibt daher gewagt, sich ausschließlich auf "formale Unzulänglichkeiten" zu berufen.
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: mini am 18. April 2015, 21:27
Vielen Dank für die vielen Anregungen und weiteren Hinweise.

PersonX sollte noch folgendes aus dem Telefonat ergänzen:

Nachdem der Gesprächspartner den Vorgang "auf dem Bildschirm" hatte, sagte PersonX sofort:

-- Ja, es gibt ein Schreiben vom 01.08.2014, das erste mit einem Rechtsbehelf. Da stünde auch "Bescheid" drüber. Aber das sei nie und nimmer ein Bescheid, weil sofort Säumniszuschläge dabei gewesen seien. Der Einkommenssteuerbescheid könne ja auch nicht schon Säumniszuschläge für die in ihm erstmals festgesetzten Beträge enthalten.

Und sofort fielen die "erlösenden Worte":

-- Dann schicke ich das erst einmal zurück.

Damit ist bsp. dieses Risiko
Beschluss vom Amtsgericht > Erinnerung zurückgewiesen (Bayern)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13902.msg93462/topicseen.html#msg93462
Zitat
Person A hatte Erinnerung gegen den Vollstreckungsbescheid beim örtlichen GV eingelegt.
Heute bekam Person A die Entscheidung vom zuständigen Amtsgericht. Die Erinnerung wurde abgewiesen.
Person A könnte innerhalb 14 Tagen Beschwerde dagegen einlegen.
erstmal schon weg.

Vollstreckungsbeamte können maximal den Vorgang zurückgeben. Mehr geht auf dieser Ebene nicht. Wo kein Vollstrecker, da keine Zahlung. Die Vollstreckungsbeamten wissen aber auch nicht, wie diese Bescheide aussehen. Woher auch, wenn sie privat zahlen. Sie wissen aber, wie ihr Einkommenssteuerbescheid aussieht. Und die Diskrepanz hat offenbar sofort überzeugt.

Bisherige eigene Kosten: 0,00 Euro. Ein Telefonat.

Praktisch gibt es verschiedene Strategien (*):

- Sofort Widerspruch einlegen, Klage einreichen -> eigene Kosten
- Nicht reagieren, auf Vollstreckung Zugang bestreiten
- Die Strategie von PersonX: Zugang bestätigen, den Bescheid als offenkundig ungenügend zurückweisen

Praktisch muß jeder selbst entscheiden, welchen Weg er geht. Jeder Weg hat Vor- und Nachteile.

Der Tübinger Beschluß hat zwei verschiedene Ansatzpunkte:

- Angriff auf das Vollstreckungsersuchen
- Angriff auf den Primärbescheid

Die Angriffe auf das Vollstreckungsersuchen sind nach Meinung von PersonX eher ambivalent. Das ist eine behördeninterne Geschichte. Kann man machen, da läßt sich aber vieles auch schnell heilen (passiert ja teilweise schon).

Der Angriff auf den Primärbescheid zielt dagegen auf ein Kernproblem des Rechtsstaats: Eine Verwaltung erläßt einen Bescheid, der Bürger will sich dagegen wehren, widerspricht und kann gegen die Ablehnung klagen.

Warum darf der Bürger das erst nach 1 1/4 jähriger Verspätung tun? (Erster Bescheid vom 01.08.2014)
Warum muß der Bürger dann bereits Säumniszuschläge bezahlen, die er nicht zu verantworten hat?
Warum ist die Summe dann schon 5 mal so hoch (5 Quartale)?

Jeder Richter wird hellhörig, wenn die Verwaltung versucht, Bürgern den Weg zum Gericht durch solche Turnübungen zu erschweren. Richterliche Unabhängigkeit wird von Richtern auf jeden Fall verteidigt.

Zitat
...denn das ist ein Lottospiel, bis nicht der BGH abschließend dazu befunden hat.
Im dümmsten Falle hat man dann das Nachsehen.

Klar ist das ein Risiko. Siehe (*) - der eine geht den Weg, der andere jenen. Der Einkommenssteuerbescheid von PersonX sah auch schon in den 1990-ern so aus, daß niemals sofort Säumniszuschläge geltend gemacht wurden. Der Tübinger Beschluß setzt sich aus verschiedenen Teilaspekten zusammen. Die einen sind eher wackelig / schnell heilbar. Die Frage, ob ein Primärbescheid sofort Säumniszuschläge enthalten darf, sieht für PersonX extrem fundamental aus. Weil es da um jahrzehntelang laufende Dinge geht: "Kann ein Bürger einen Bescheid als Bescheid erkennen?"

Zitat
Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig, damit zwingend keine Behörde, die Amtshilfeersuchen oder Verwaltungsbescheide erstellen bzw. erlassen darf.

Die ersuchende Stelle war der RBB.

PersonX fährt da einfach die Strategie: Nicht die Vollstreckungsbeamten wegen dem Amtshilfeersuchen nerven, sondern die Vollstreckungsbeamten als Verbündete gewinnen.

Das war auch der Grund, weshalb PersonX da nicht vorbeigegangen ist, sondern gleich angerufen hat. Damit wurde das eigentliche Vollstreckungsersuchen gar nicht infrage gestellt. Das hat dem Gesprächspartner Zeit gespart.

Variante I: Bürger gegen zwei Verwaltungen
Variante II: Bürger mit einer Verwaltung gegen die andere

Wenn reihenweise Berliner Finanzämter ernstliche Zweifel an den Vollstreckungsersuchen haben und das zurückgehen lassen: Diese behördeninterne Bewertung dürfte sich mit Sicherheit auch beim RBB rumsprechen.

Zitat
Hey, Ihr da beim RBB: Könnt Ihr nicht mal gescheite Bescheide erlassen? Was sollen diese ständigen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen? Wir haben wichtigere Dinge zu tun als das, daß wir nochmals für eine Milliarde mehr an Überschüssen bei den Rundfunkgebühren sorgen.

Es gab schon Hinweise, daß die Rundfunkanstalten teils selbst von dem Thema genervt sind. Weil sie sich durch das neue Verfahren eine Beruhigung, eine Vereinfachung erhofft hatten. Stattdessen eskaliert das. Mir scheint auch, daß das Gutachten vom Bundesfinanzministerium, das im Dezember bekannt wurde, da mit hineinspielt. Eben weil inzwischen so einige kapieren, daß das eine doch sehr wackelige Konstruktion ist.
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: power-dodge am 18. April 2015, 22:03
Hallo,

die machen dan eine Schulug oder in Infoblatt danch gilt nur das:

Variante I: Bürger gegen zwei Verwaltungen.

Das wollen wir natürlich nicht hoffen, es kann passieren das der Parasit
des Systems am das System sich anpassen tut.
Also die Behörden an sich gewinnt und alle Unterlager koreckt erstellt.

Wenn dieser Fall eintritt was wäre dann? Darf das Finanzamt nicht
nur in eigenen interessen Pfänden? Das sagte mal ein Bankdirecktor.

Wenn nicht dann kommt GV etc. was machen wir dann, will niemanden
verunsichern, sondern mich darauf vorbereiten.

Gruß
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: Gast am 19. April 2015, 02:43
Wenn nicht dann kommt GV etc. was machen wir dann, will niemanden
verunsichern, sondern mich darauf vorbereiten.

Paar Freunde an dem Tag einladen und GV nett empfangen. -> https://www.youtube.com/watch?v=nZypKDR1kHs (https://www.youtube.com/watch?v=nZypKDR1kHs)
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: power-dodge am 19. April 2015, 07:55
Hallo,

und danke für deine Antwort.
Das Video hab ich gesehen und das wichtige auch ein paar danach.

Da wo der eine Typ zu dennen kommt, hat Sie sofort gesagt wir wollen keine
Beiträge zahlen. Also wollen nicht zahlen, deswegen wurde das Konto gepfändet.
Dann kam ein Video heraus wo die bei dem Parasiten anrufen und einknicken und
eine Ratenzahlung vereinbaren.
Wieso wurde da nicht bei der Bank angeruffen und nicht gefragt auf welcher Grundlage
das Konto gepfändet wurde?

Nun dies war aber nicht meine Frage, ich rede nicht von jetzt.
Zur Zeit können die Parasiten (u.a Beitragsservice) der Demokratie uns nichts.

Der Eröffner der Runde hier konnte leicht das Finanzamt abwimmeln.
Meine Frage lautete, wen der Parasit sich aber anpasst und alle rechtlich
für die Vollstreckung richtig macht. Ohne Formfehler etc. also wirklich alles astrein.
Geht über ein Gericht und hat einen Wisch von einem Richter unterschreiben lassen.

Soweit ok?

Mich würde dann interessieren wie dann der Finanzamt reagiert, theoretisch darf er
sich doch nur wegen der Steuer sich durchsetzen.
Dann kommt die Stadt und die GV, wie würde dann unsere Situation aussehen.
Ja mann kann es zurückweisen und sich vor dem Gericht dann verteidigen.
Aber der Parasit passt sich dem System auch an.

Was sagt Ihr?

Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: pinguin am 19. April 2015, 09:20
PersonX fährt da einfach die Strategie: Nicht die Vollstreckungsbeamten wegen dem Amtshilfeersuchen nerven, sondern die Vollstreckungsbeamten als Verbündete gewinnen.
Das ist schon auch ok so.

@Bürger

Wenn ein Amt eine Zweigstelle hat, hat diese Zweigstelle alle Rechte des Amtes und agiert nie in eigenem Namen, sondern stets unter dem des Amtes.

Auf den BS angewendet heißt das, ein Mitarbeiter einer Zweigstelle eines Amtes kann nimmer zeitgleich Mitarbeiter einer Zweigstelle eines anderen Amtes sein, geschweige denn Mitarbeiter einer Vielzahl von Zweigstellen verschiedener Ämter, wegen Arbeitsrecht und so.
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: mini am 19. April 2015, 10:31
Wenn nicht dann kommt GV etc. was machen wir dann, will niemanden
verunsichern, sondern mich darauf vorbereiten.

Der GV in anderen Bundesländern hat denselben Status wie der Vollziehungsbeamte in Berlin, der PersonX dieses Schreiben zugesandt hat.

PS: Leider sehe ich grade, daß ich mich da überall vertan habe. "Vollziehungsbeamter XY" stand auf dem Schreiben drauf, mit diesem wurde auch telefoniert. Nicht "Vollstreckungsbeamter".

Zitat
Der Eröffner der Runde hier konnte leicht das Finanzamt abwimmeln.
Meine Frage lautete, wen der Parasit sich aber anpasst und alle rechtlich
für die Vollstreckung richtig macht. Ohne Formfehler etc. also wirklich alles astrein.
Geht über ein Gericht und hat einen Wisch von einem Richter unterschreiben lassen.

Persönlich versteht PersonX ohnehin nicht, warum da solche gravierenden Formfehler gemacht werden. Würde alles richtig gemacht werden, sähe die gesamte Situation ganz anders aus. PersonX hätte problemlos im Q2-2013 einen Bescheid ohne Säumniszuschläge bekommen können. Die IT hat es ja ermöglicht, daß PersonX ständig Schreiben bekam.

Dann hätte auch gegen PersonX längst vollstreckt werden können.

Aber es ist nicht das Problem von PersonX, zu kapieren, warum der BS das nicht hinkriegt.

Praktisch stimmen die ganzen Abläufe im BS nicht. Der BS hofft, mit Druck zu Geld zu kommen und hofft, jeden Rechtsstreit zu vermeiden, indem die Bürger - weil kein Bescheid rausgerückt wird - disen Weg gar nicht beschreiten können.

Dieses "Verunmöglichen, daß der Bürger den Rechtsweg beschreitet" sowie das Erhöhen der Summe (sofort Säumniszuschläge plus viele Quartale auf einmal) ist etwas, das eben auch Vollziehungsbeamte im Finanzamt hellhörig werden läßt.

Denn die könnten sich das niemals leisten. Also wollen sie auch nicht für das Tun des BS den Kopf hinhalten.

Edit: Die Strategie von PersonX läuft also darauf hinaus, zu vermuten, daß der BS aus irgendwelchen Gründen "nicht will", womöglich, weil der BS weiß, daß er bestimmte Dinge nicht darf.

Den vollstreckenden Stellen waren solche Dinge bislang jedoch nicht bekannt. Die dachten immer, es gäbe primäre Ausgangsbescheide ohne Säumniszuschlag. Damit gibt es einen Konflikt zwischen zwei Verwaltungen - Finanzamt versus RBB + BS.

Finanzamt weigert sich, aufgrund der Informationen von Bürgern, gegen diese zu vollstrecken. Der BS soll liefern - er liefert trotz Aufforderung durch das FA nicht. Damit zahlen jedenfalls diese Bürger nichts.
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: power-dodge am 19. April 2015, 11:10
Hallo,

danke für Deine Antwort.

Zitat
Persönlich versteht PersonX ohnehin nicht, warum da solche gravierenden Formfehler gemacht werden. Würde alles richtig gemacht werden, sähe die gesamte Situation ganz anders aus. PersonX hätte problemlos im Q2-2013 einen Bescheid ohne Säumniszuschläge bekommen können. Die IT hat es ja ermöglicht, daß PersonX ständig Schreiben bekam.

Das verstehe ehrlich gesagt überhaupt nicht. Wie kann es in Deutschland so sein?
Dort müssen doch die best bezahlten und schlausten Anwälte sitzen und alles bearbeiten.
Ich sehe aus meiner sich leider nur das Gegenteil. Es ist doch Gesetzlich festgeschrieben wer
und wem Vollstreken darf und auch wie das richtig getan werden muss.
Das Gericht in Tübingen hat es doch so hefftig deren vorgehen kretisiert. Waren das nicht 26 Punkte!?

Es wird ja behauptet das BS nur ein "Kindergarten" ist (nicht rechtsfähig etc.).
Dann dürften es doch nur die Gläubiger die Maßnahme einleiten, sprich WDR etc.

Aber wenn der BS das tut obwohl es nicht darf, dann haben wir ein sehr
großeß Problem. Denn es wurde ein Millearden hoher Schaden angerichtet.

Zitat
Finanzamt weigert sich, aufgrund der Informationen von Bürgern, gegen diese zu vollstrecken. Der BS soll liefern - er liefert trotz Aufforderung durch das FA nicht. Damit zahlen jedenfalls diese Bürger nichts.

Aber was hat hier der Finanzamt damit zutun, darf er nicht nur Steuern einholen?
Oder was hat die Stadt damit zutun, dürfen die nicht auch nur deren Forderungen verlangen?
Und nicht andere "Ämter" oder Firmen!?

Halte uns mal bitte auf dem laufendem.
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: Kurt am 19. April 2015, 11:29
Aber was hat hier der Finanzamt damit zutun, darf er nicht nur Steuern einholen?
Oder was hat die Stadt damit zutun, dürfen die nicht auch nur deren Forderungen verlangen?
Und nicht andere "Ämter" oder Firmen!?
Das Verfahren nennt sich Amtshilfeersuchen (AHE):
Wenn eine Behörde (in diesem Fall Landesrundfunkanstalt) nicht selbst vollstrecken kann darf sie mittels AHE andere Behörden als "verlängerten Arm" um Vollstreckung bitten.
Diese anderen Behörden können - je nachdem - Finanzämter, Kommunen (Stadtkassen, Gemeindekassen etc.) sein.
Allerdings sind an diese AHE gewisse (rechtliche) Voraussetzungen geknüpft - und ebendiese erfüllt BS nicht.

(So meine Sichtweise - wenn etwas falsch bitte korrigieren)

Gruß
Kurt
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: power-dodge am 19. April 2015, 11:40
Danke Kurt,

also geht es auch theoretisch ohne Richter durch AHE?

Nehmen wir an Finanzämter bekommen Schullungen etc. das er
alles rechtens sein und es kommt ein AHE von den Rundfunkanstalten.
Wie würde das auf diesen Fall von dem Theardersteller auswirken?
Was kann man dann dagegen machen?

Gruß
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: Gast am 19. April 2015, 11:41
Auf den BS angewendet heißt das, ein Mitarbeiter einer Zweigstelle eines Amtes kann nimmer zeitgleich Mitarbeiter einer Zweigstelle eines anderen Amtes sein, geschweige denn Mitarbeiter einer Vielzahl von Zweigstellen verschiedener Ämter, wegen Arbeitsrecht und so.

Kannst Du das bitte mit konkreten §§ untermauern? Ich habe das in einem anderen Thread wo das Thema beiläufig aufkam auch schonmal hinterfragt. Für mich klingt das bisher nicht nach einer Tatsache, sondern eher nach einer Vermutung. Was spricht also hier im Speziellen konkret gegen mehrere parallele Arbeitsverhältnisse?
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: mini am 19. April 2015, 11:55
es kommt ein AHE von den Rundfunkanstalten.
Wie würde das auf diesen Fall von dem Theardersteller auswirken?
Was kann man dann dagegen machen?

Das ist exakt die Ausgangssituation.

PersonX hat eine Zahlungsaufforderung  von einem Vollziehungsbeamten des örtlich zuständigen Finanzamtes erhalten.

Das Aktenzeichen begann mit AHE, also ein Amtshilfeersuchen.

Zitat
Ersuchende Stelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg - Beitragsservice
Geschäftszeichen: Die nicht genutzt BS-Nummer von PersonX

Sehr geehrter Herr PersonX,
Sie haben leider die Mahnungen der ersuchenden Stelle nicht beachtet.
Sie schulden noch folgende öffentlich-rechtliche Abgaben:

Rundfunkgebühren Monat 01.13 bis 09.14
Bescheid(e) vom 01.08.14, 01.09.14, 01.12.14

In Berlin sind eben die FA für die AHE zuständig. Anderswo sind das Stadtkassen oder GV. Das geht aber immer über AHE.

Das ganze Drauf-Rumgekaue auf dem BS hält PersonX nicht für zielführend.

Es liegt in der Verantwortung des RBB (der BS dient bloß als Schreibstube), daß es keine Primärbescheide ohne Säumniszuschläge gab.

Für Verwaltungsrecht ist das Finanzamt ausgewiesener Spezialist. Die verstehen, daß, wenn sie ohne Primärbescheid vollstrecken, sie sich in eine sehr heikle Situation bringen.

Die Frage ist also: Warum sorgen die ganzen Landesrundfunkanstalten nicht dafür, daß es rechtzeitig Primärbescheide gibt?
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: Gast am 19. April 2015, 12:19
Die Frage ist also: Warum sorgen die ganzen Landesrundfunkanstalten nicht dafür, daß es rechtzeitig Primärbescheide gibt?

Vielleicht um schon im Vorfeld die Anzahl potenzieller 'Querulanten' gering zu halten? Man stelle sich nur vor, was passieren würde, wenn sich unter den 81 Mio. Bundesbürgern herumspricht, dass man ganz einfach und ohne Mehrkosten ersteinmal auf die gratis Zustellung eines Zahlungsbescheids warten kann, mit dem dann überhaupt erst eine vermeintliche Zahlungspflicht entstünde.  :police:

Andererseits sind 8 € auch Geld. Und ein Vielfaches davon lässt die Herzen von gierigen Menschen nunmal höher schlagen.
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: power-dodge am 19. April 2015, 12:27
Hallo,

ach das war ja schon AHE. Alles klar danke.

Da binn ich aber sehr gespannt wie sich das weiter entwickelt.
Z.B Person "P" hat noch nie Post erhalten, die können doch nicht
dann einfach pfänden. Einer seits die einen Widerspruch geschrieben
haben, haben den zugang des Schreibens bestätigt und das schlimmste
auch akzeptiert als solches.

Danke noch mal
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: Viktor7 am 19. April 2015, 12:41
Wie wäre es, um Klarheit zu schaffen, telefonische Gespräche mit mehreren Finanzämtern zu führen und wegen der fehlenden Grundlagen-Erst-Bescheide ohne Säumniszuschlag und der rechtlichen Wirkung nachzufragen?
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: Gast am 19. April 2015, 12:46
Du meinst pro-aktiv? Also bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist?  :laugh:

Wie auch immer - eine gute Idee!  :police:
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: Housebrot am 19. April 2015, 12:48
PersonX argumentierte: Es lägen zwar die Schreiben vom 01.08.2014, 01.09.2014 und 01.12.2014 vor. Da stünde auch "Bescheid" drüber.
Damit gibt Person X zu, die Bescheide erhalten zu haben, Rechtsmittelbelehrung ist vorhanden, wurde von Person X nicht genutzt, und peng, die Bescheide sind rechtskräftig geworden.

Damit ist auch die ZV rechtsgültig, denn Person X hat zugegeben, die Bescheide erhalten zu haben.

Ich würde dowas nicht unbedingt in einer schriftlichen Stellungnahme mitteilen, denn das FA muss dann die ZV durchführen....

Grüße
Adonis
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: Viktor7 am 19. April 2015, 12:50
Sowohl bereits Betroffene wie auch pro aktiv im Vorfeld der erwarteten "Briefe". Mit den Leuten beim Finanzamt, ggf. den Vorgesetzten, kann man meistens vernünftig reden. Vor allem bezüglich GEZ & Co.
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: leonardodavinci am 19. April 2015, 12:57
Fiktive Personen sollten den Finanzämtern gegenüber auf gar keinen Fall zu erkennen geben, dass sie Bescheide erhalten haben. Viel effektiver ist der Bezug auf die Rechtsgrundlagen und Urteile aus folgendem Schreiben:

http://www.docdroid.net/wrc9/charlottenburg.pdf.html
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: Viktor7 am 19. April 2015, 13:11
Fiktive Personen sollten den Finanzämtern gegenüber auf gar keinen Fall zu erkennen geben, dass sie Bescheide erhalten haben. ...

Versteht sich von selbst. Anruf nur in Erwartung von "Briefen", schließlich sind seit der Einführung des Beitrags über zwei Jahre vergangen und man liest von einer Menge von Fällen.
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: Gast am 19. April 2015, 13:22
Der Kernpunkt 'fehlender Grundlagenbescheid', den Themenersteller 'mini' anführt ist ja bekannt und sehr wohl als Ablehungsgrund für einen Bescheid berechtigt. Jedoch den Kurs, den 'mini' fährt - nämlich diesen Grund stillschweigend bis zum Anklopfen des FA's für sich zu behalten und dann auf Besonnenheit seitens des FA's zu hoffen - halte ich auch für sehr gewagt.

Die Gründe, weswegen ein Bescheid nichtig ist, gehören mMn schon in einem fristgerecht eingelegten Widerspruch offiziell erörtert. Flagge zeigen statt im eigenen Kämmerlein einschließen! :police:
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: mini am 19. April 2015, 18:30
Wie wäre es, um Klarheit zu schaffen, telefonische Gespräche mit mehreren Finanzämtern zu führen und wegen der fehlenden Grundlagen-Erst-Bescheide ohne Säumniszuschlag und der rechtlichen Wirkung nachzufragen?

Die Aussage des Gesprächspartners (der der für PersonX zuständige Vollziehungsbeamte ist) war doch eindeutig:

Zitat
Dann geht das erst einmal zurück

Heißt: "Erst einmal passiert gar nichts".

Woher soll denn das Finanzamt wissen, daß keine Primärbescheide verschickt wurden? Wenn Bürger nur behaupten, sie hätten nichts erhalten?

Deshalb ist es schon wichtig, daß Leute sagen: "Doch, da gab es etwas. Aber das, was da kam, ist ein komischer Witz, aber kein Basisbescheid".

Denn das findet das Finanzamt überhaupt nicht prickelnd: Wenn der RBB so tut, als gäbe es Basisbescheide, darauf aufbauend Säumnisbescheide, darauf aufbauend ein Vollstreckungsersuchen.

Zitat
Upps - der Ausgangsbescheid fehlt ja. Nee, so nicht, liebe Brüder beim RBB

Wenn Bürger über 1,5 Jahre kein Schreiben mit einem Rechtsbehelf erhalten und damit die Summe hochgetrieben wird. Das möge sich mal ein Finanzamt erlauben.
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: leonardodavinci am 19. April 2015, 18:45
Woher soll denn das Finanzamt wissen, daß keine Primärbescheide verschickt wurden? Wenn Bürger nur behaupten, sie hätten nichts erhalten?

Deshalb ist es schon wichtig, daß Leute sagen: "Doch, da gab es etwas. Aber das, was da kam, ist ein komischer Witz, aber kein Basisbescheid".

Bundesfinanzhof
Beschl. v. 04.07.1986, Az.: VII B 151/85

https://www.jurion.de/de/document/fullview/0:111791/
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: Viktor7 am 19. April 2015, 23:09
Woher soll denn das Finanzamt wissen, daß keine Primärbescheide verschickt wurden? Wenn Bürger nur behaupten, sie hätten nichts erhalten?

Das Finanzamt muss erstmal einem glauben und schickt den Wisch von GEZ/RBB zurück. GEZ/RBB muss den Gegenbeweis mit der Zustellung des Grundlagenbescheides ohne Säumniszuschläge liefern. Das können die in der Regel nicht und gehen vorerst leer aus.
Irgendwann dürfte dann der erwartete Grundlagenbescheid ohne Säumniszuschlag kommen und der Rechtsweg kann normal beschritten werden.


Deshalb ist es schon wichtig, daß Leute sagen: "Doch, da gab es etwas. Aber das, was da kam, ist ein komischer Witz, aber kein Basisbescheid".

Damit verlässt sich die Person X auf die rechtschaffene Handlung des Finanzamtes. Je nach Person / Arbeitsaufkommen / Einschätzung des Mitarbeiters kann die Sache dann in beide Richtungen ausgehen.

Aus diesem Grund würde ich diese Strategie gegen den Festsetzungsbescheid/Bescheid mit Säumniszuschlag beim Eintreffen des "Bescheides mit Säumniszuschlag" vorziehen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11242.0.html
und rechtzeitig reagieren. Jetzt muss die Person X auf ein wenig Hilfe von Seiten des Finanzamtes hoffen.
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: mini am 20. April 2015, 00:07
Damit verlässt sich die Person X auf die rechtschaffene Handlung des Finanzamtes. Je nach Person / Arbeitsaufkommen / Einschätzung des Mitarbeiters kann die Sache dann in beiden Richtungen ausgehen.
...
Jetzt muss die Person X auf ein wenig Hilfe von Seiten des Finanzamtes hoffen.

Genau deshalb hat PersonX da einfach einmal angerufen. Rasch nach dem Erhalt der Zahlungsaufforderung.

Und erstaunt festgestellt, daß die Person, die eigentlich die Zahlung entgegennehmen soll, sich erst einmal über die GEZ aufregt. Und sehr schnell

Zitat
dann schicke ich das erst einmal zurück

sagte.

Als Laie hätte man das ja umgekehrt gedacht: Bürger ruft an und regt sich über den BS auf. Aber wenn schon das Finanzamt noch bei der GEZ ist und sich mehr über diese aufregt als der Bürger ...

;-)

PS: Hat denn schon einmal jemand einen Grundlagenbescheid ohne Säumniszuschläge erhalten? PersonX kennt bislang nur Rückstandsbescheide, die sofort Säumniszuschläge enthielten.

Wenn das für die Behörde, die für die Vollstreckung zuständig wäre, das KO-Kriterium ist, dann wird PersonX nicht freiwillig um einen Grundlagenbescheid betteln. Da die Gegend auch schön ist, droht kein Umzug, damit bleibt das Finanzamt als Nichtvollstrecker erhalten.

Edit: Mißverständliche Formulierung geändert.
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: bobbybrown am 20. April 2015, 00:47
Gibt es jmd, der persönlich einen crashkurs für john doe aus B. heute (Montag Uhrzeit, Ort in B. egal) geben könnte um zu erfahren wie eine richtige Vollstreckungsmaßnahme ausschaut und womit man rechnen muss und was sonst noch ungeschriebenes alles dazu gehört?! john doe hat es leider auch sehr eilig.. :/
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: Florian von Schoenblick am 20. April 2015, 11:16
Hallo, wenn Person A es SOOOO eilig hat dann druck doch den Eingangsbeitrag aus und ruf bei seinem zustaendigen FA an, erzaehl dem entsprechenden Menschen GENAU diese Geschichte, dann hat er erstmal Ruhe!

Person B hat ebenfalls erstmal auf ein Anschreiben von dem zustaendigen FA mit einer Zurueckweisung reagiert und erstmal nichts weiter!
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: mini am 20. April 2015, 12:44
Hallo, wenn Person A es SOOOO eilig hat dann druck doch den Eingangsbeitrag aus und ruf bei seinem zustaendigen FA an, erzaehl dem entsprechenden Menschen GENAU diese Geschichte, dann hat er erstmal Ruhe!

Person B hat ebenfalls erstmal auf ein Anschreiben von dem zustaendigen FA mit einer Zurueckweisung reagiert und erstmal nichts weiter!

PersonX weiß nicht so recht, ob sich PersonX dieser Empfehlung anschließen kann.

Man sollte soweit sattelfest sein, daß man die Bedeutung dieser Begriffe kennt und nicht nur etwas vom Blatt abliest, ohne es zu verstehen.

Die Vollzugsbeamten sind durchaus lebenserfahren. Und dürften es auch schnell merken, wenn es jemandem bloß drum geht, halt nicht zahlen zu wollen oder das verschlafen zu haben.
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: bobbybrown am 20. April 2015, 13:01
johnd. wäre bereit heute einen kleines Gespräch unter 4, 5 ;), 6... Augen bei Bier zu führen; gerne innerhalb der Hauptst.adtlandesgrenzen. würde sich jmd finden, da doe sich noch etwas unsicher fühlt und gerne die Gaumen seines Gegenübers mit einem Hopfenextrakt beglücken könnte. Ich würde eventuell eine private Nachricht an John D. weiterleiten, falls sich Sachkundige heute austauschen möchten.

Grüße,
bobbybrown
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: Florian von Schoenblick am 20. April 2015, 18:29
Moeglichkeiten zum persoenlichen Austausch bestehen immer, nur Heute nicht mehr und wenn wo und wann?
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: bobbybrown am 20. April 2015, 19:36
Ort ist John egal, John befindet sich derzeit in Tiergarten Süd ist aber nicht an den Bezirk gebunden. John könnte den Kotti vorschlagen zB um 21Uhr im Cafe Kotti (bitte aber dazu (mind 45min vorher) eine private Nachricht  schreiben, damit John auch weiß dass jemand wirklich kommt).
Desweiteren wird John am Di zwischen 10-14Uhr besucht (Tiergarten) und würde sich über Unterstützung freuen. Bitte auch dazu möglichst am besten heute noch um eine private Nachricht.
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: mini am 20. April 2015, 21:51
Wo kein Bescheid, da keine Notwendigkeit zum Widerspruch. Damit ist der Bescheid nicht rechtskräftig, damit nicht vollstreckbar.

Es gab für PersonX damals einfach keinen Grund, auf einen Nicht-Bescheid zu reagieren und diesen dadurch auch noch als Bescheid anzuerkennen. Jeder, der bereits Widerspruch eingelegt hat, hat damit auch diesen fundamentalen Formfehler akzeptiert.

Warum sollten die Personen A-Z mit einem Widerspruch diese Formfehler akzeptieren? Denn so gut jeder fügt in seinen Widersprüchen das Argument der Formfehler und somit die Nichtigkeit des jeweiligen Bescheides ein.

Person N kann und will sich nicht damit anfreunden das diejenigen, die schon etliche Widersprüche hinter sich haben auf einmal die "dummen" sein sollen.

Falls besagte Person N falsch liegt bitte korrigieren.

Verwaltungshandeln baut aufeinander auf:

- Leistungsbescheid + Rechtsbehelf

... vier Wochen später ...

Widerspruch - Zahlung - keine Reaktion

Falls "keine Reaktion" - Rückstandsbescheid + Rechtsbehelf + Säumniszuschlag

... vier Wochen später ...

Widerspruch - Zahlung (8 Euro mehr) - keine Reaktion

Falls "keine Reaktion": Vollstreckungsversuch.

Wer - ohne einen Leistungsbescheid erhalten zu haben - gegen den Rückstandsbescheid Widerspruch einlegt und dann klagt, schleppt immer den Säumniszuschlag mit.

Außerdem kann er in solch einem Verfahren nicht mehr den fehlenden Leistungsbescheid angreifen. Denn dessen Fehlen hätte er als erstes angreifen müssen. So daß er nicht dem Rückstandsbescheid, sondern dem Leistungsbescheid widerspricht. Gibt es aber diesen nicht, gibt es auch nichts zu widersprechen.

Der Widerspruch gegen den Rückstandsbescheid ist ja "innerhalb der Logik des Rückstandsbescheides", nicht gegen diesen als ganzes. Man kann nur deshalb Widerspruch einlegen, weil das der Rückstandsbescheid explizit als Möglichkeit anbietet.

Ein Verwaltungshandeln, das sofort mit dem Rückstandsbescheid beginnt, "hängt in der Luft" - und sollte deshalb ignoriert, nicht durch eine Reaktion auch noch aufgewertet werden.

Deshalb reagieren ja auch die Beamten vom Finanzamt so: "Aha, Sie haben einen Rückstandsbescheid erhalten, aber keinen Leistungsbescheid. Na dann geht das gleich mal zurück".

PS: Ja, das ist durchaus fies. Aber PersonX geht eher davon aus, daß diese Fiesheit (sofort sehr viel höhere Summen, da viele Quartale zusammengefaßt, plus Säumniszuschlag) Absicht ist. Es ist wie ein "aufgepumpter Riese", der bei näherem Hinsehen zusammenschnurrt zu einem ganz kleinen Ding.

Nach dem Motto: "Die meisten werden schon zahlen - und die, die nicht zahlen, kennen sich womöglich nicht aus und werden spätestens beim Amtshilfeersuchen kleinlaut".

Es ist eben "nicht eingeplant", daß es Leute gibt, die absichtlich nichts machen (kein Leistungsbescheid, kein Grund, zu reagieren) und dann erst auf das Vollstreckungsersuchen reagieren, indem sie diesem gezielt widersprechen. Dabei hat jeder Selbständige meist weitaus höhere Risiken zu tragen als solche eher albernen ~~400 Euro. Das ist nun mal Rubrik Portokasse.

Alleine die monatlich oder quartalsweise abzuführende Umsatzsteuer liegt meist bereits weit oberhalb solcher Beträge.
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: einszweioderdrei am 05. Mai 2015, 13:48
Hallo,

vergleichbarer Fall im NDR-Raum. Von einem Bekannten wurde mir diese Zahlungsaufforderung zugespielt, nachdem er vom BS über Monate hinweg nichts nachweisliches erhalten hat, gab es nun scheinbar ein AHE. Säumniszuschläge und Mahngebühren sind bereits ausgewiesen, allerdings ist die Gesamtforderung in diesem Schreiben leer geblieben. Ihm wurde geraten zunächst in Erfahrung zu bringen, auf welchen Bescheid sich die Zahlungsaufforderung bezieht. Wozu sollte man ihm noch raten?

Gruß
EinsZweiOderDrei
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: mini am 05. Mai 2015, 15:44
Säumniszuschläge und Mahngebühren sind bereits ausgewiesen, allerdings ist die Gesamtforderung in diesem Schreiben leer geblieben.

Das ist eine "freundliche Voreinladung", ohne zusätzliche Gebühren für die Vollstreckungshandlung freiwillig zu zahlen.

Damit kann nach demselben Muster wie von PersonX im aktuellen Thread vorgegangen werden.

Den Erhalt der Rückstandsbescheide bestätigen. Aber diese als unzureichend ablehnen, da kein Leistungsbescheid existiert.

Dabei "genau" mit Tübingen argumentieren (Tübingen bezieht sich sowohl auf Vollstreckungsersuchen als auch auf den fehlenden Leistungsbescheid - nur letzteres verwenden).

Siehe hier:

individuelle Textbausteine (finden leicht gemacht)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13980.msg94011.html#msg94011

PersonX hat bislang nichts neues vom Finanzamt gehört (Finanzamt hat seit über 2 Wochen schriftliche Stellungnahme)
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: leonardodavinci am 05. Mai 2015, 18:15
Den Erhalt der Rückstandsbescheide bestätigen. Aber diese als unzureichend ablehnen, da kein Leistungsbescheid existiert.

Dabei "genau" mit Tübingen argumentieren (Tübingen bezieht sich sowohl auf Vollstreckungsersuchen als auch auf den fehlenden Leistungsbescheid - nur letzteres verwenden).

Dazu ist nicht zu raten, jedenfalls nicht bevor der BGH entschieden hat. Und das Bestätigen des Erhalts von Bescheiden ist sowohl unnötig als auch nachteilig, auch für etwaige spätere Auseinandersetzungen.
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: einszweioderdrei am 07. Mai 2015, 12:17
Der Anruf des Bekannten beim Vollstreckungsbeamten war weniger erfreulich, schließlich dachte er auch auf Verständnis zu stoßen. Nun wird es so weitergehen: http://gezvollstreckung.npage.de/gez-vollstreckung.html (Dank dem Initiator der Sammlung!)

Ein kurzer Bericht des Bekannten für andere betroffene Bekannten und Verwandten:
Er meinte, dass der Gesprächspartner der Vollstreckungsbehörde zunächst freundlich gestimmt war, aber zügig darauf zu sprechen kam, dass die Rundfunkgebühr gesetzlich verankert sei, jeder sie zahlen müsse ("außer Bedürftige, aber nicht rückwirkend befreit", darauf "wovon Leben Sie eigentlich?"), die GEZ(sic!) eine Behörde, sogar eine Anstalt öffentlichen Rechts sei usw. Er bot einen Vororttermin zur Bestandsaufnahme an, unterstellte eine Verweigerung, als der Termin nicht angenommen wurde und drohte mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss. Alles in allem hatte der Bekannte das Gefühl mit einem GEZ-Kontrolleur 2.0 zu telefonieren, der die Praktiken des Beitragsservices unterstützt und verteidigt. Das Gespräch dauerte fast 10 Minuten, es blieb aber stets sachlich und wurde nicht laut. Der Mitarbeiter der Stadtkasse gewährte einen Tag "Bedenkzeit". Nun will der Bekannte morgen ein weiteres Mal anrufen und darüber informieren, dass die Stadtkasse eine postalische Reaktion auf die Zahlungsaufforderung bekommt.

Gruß
EinsZweiOderDrei
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: ThisIsSparta! am 07. Mai 2015, 14:08
Warum denn nicht schriftlich?? Wenn beim Gericht gesagt wird, dass der Beamte (ist das wirklich einer von Amts wegen oder nicht? es gab ja in März 2013 Umstellung der ZPO zur Vollstreckung...) dir dies und das vorgeworfen hat, dann heißt es Aussage gegen Aussage und dann glaubt der Richter dem Beamten... Das per Telefon regeln zu müssen sieht zuerst bequem aus, weil von zuhause und nicht in Person, aber hat gewisse Nachteile. Bitte nochmal die Formalitäten der Vollstreckungen durchlesen.
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: mini am 11. Mai 2015, 21:46
So, PersonX hat Neuigkeiten zu vermelden.

Das damalige Schreiben (Mitte April) ging wohl in den Innendienst. Da kam kürzlich eine interessante Antwort.

Diese verwies zunächst auf das eigentliche Gesetz (RBStV) sowie einen Hinweis: Die Vollstreckung richtet sich nach § 250 Abgabenordnung (AO).

Das ist schon mal spannend:

https://dejure.org/gesetze/AO/250.html

Zitat
§ 250
Vollstreckungsersuchen

(1) Soweit eine Vollstreckungsbehörde auf Ersuchen einer anderen Vollstreckungsbehörde Vollstreckungsmaßnahmen ausführt, tritt sie an die Stelle der anderen Vollstreckungsbehörde. Für die Vollstreckbarkeit des Anspruchs bleibt die ersuchende Vollstreckungsbehörde verantwortlich.

(2) Hält sich die ersuchte Vollstreckungsbehörde für unzuständig oder hält sie die Handlung, um die sie ersucht worden ist, für unzulässig, so teilt sie ihre Bedenken der ersuchenden Vollstreckungsbehörde mit. Besteht diese auf der Ausführung des Ersuchens und lehnt die ersuchte Vollstreckungsbehörde die Ausführung ab, so entscheidet die Aufsichtsbehörde der ersuchten Vollstreckungsbehörde.

Dann wurde ausgeführt, daß PersonX keine Zweifel an der AO und dem Vollstreckungsersuchen geäußert habe. Klar, der Ansatz war ja ein anderer.

Ferner:

Zitat
Nach dem Vollstreckungsersuchen des RBB wurden Ihnen die Festsetzungsbescheide und Mahnungen bekanntgegeben.

Ich kann daher nicht erkennen, daß die Vollstreckbarkeit der Forderung des RBB nicht gegeben ist. Von der Richtigkeit der Vollstreckbarkeitsbescheinigung ist daher weiter auszugehen. Gleichzeitig rege ich an darzulegen, dass und aus welchen Gründen Ihnen gegenüber keine Bekanntgabe erfolgt ist (*).

Schließlich: Keine ernsthaften Zweifel, Vollstreckungsverfahren wird fortgesetzt.

--

Das Schreiben fand PersonX sehr verblüffend. Denn es wurden Dinge verteidigt, die gar nicht angegriffen worden waren. Gleichzeitig gab es diesen merkwürdigen Satz (*). Der eigentlich heißt: "Ich vom FA verstehe nicht genau, was Sie meinen".

Daraufhin ein sehr gezieltes Telefonat:

Was müsse ein erster Bescheid erhalten? Betrag, Zeitraum, Rechtsbehelf.
Und auf die Frage: Was dürfe dieser nicht enthalten? Darf er Säumniszuschläge enthalten? Die Antwort vom FA-Mitarbeiter. Nein!

Bingo!

Damit die Feststellung von PersonX, daß das

Zitat
Nach dem Vollstreckungsersuchen des RBB wurden Ihnen die Festsetzungsbescheide und Mahnungen bekanntgegeben.

eben so nicht stimmt, weil lediglich drei Rückstandsbescheide mit Rechtsbehelf bekanntgegeben worden waren. Bei drei Zeiträumen wären aber 3 Grundlagenbescheide, darauf basierend drei Rückstandsbescheide = 6 Schreiben mit Rechtsbehelf notwendig gewesen. "Freischwebende Rückstandsbescheide" ohne Leistungsbescheide sind keine Basis für Vollstreckungen.

Das sah der Gesprächspartner dann ein. Und schlug nun vor (diesmal Innendienst), das an die ersuchende Behörde zurückzugeben.

Daraufhin Vereinbarung, daß PersonX das nochmals schriftlich ausfertigt und einreicht, das ist inzwischen erledigt.

Interessant ist nun § 250 AO. Sollte das vom RBB wieder zurückgehen und das dem Beamten "zu heiß" sein, würde die dem Finanzamt übergeordnete Aufsichtsbehörde entscheiden.

Da aber Finanzämter natürlich immer erst Leistungsbescheide erstellen und es Säumniszuschläge erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist gibt, sieht das PersonX nun sehr gelassen.

Wichtig sind noch (stand auch im Schreiben) § 254 AO (Voraussetzungen für den Beginn der Vollstreckung) und § 256 AO (Einwendungen gegen die Vollstreckung).

Nun sind also auch die Zweifel des Innendienstes so groß, daß das erst einmal zurückgeht. Angesichts des aufgesetzten Schreibens und des beim BGH anhängigen Tübinger Beschlusses muß man sehen, was daraus wird.

--
PersonX hat den Eindruck, daß die Mitarbeiter des FA sich da schwertun, solche fundamentalen Fragen eigenständig zu lösen. Sie kapieren, daß ihre eigene Behörde - das Finanzamt - das nie so machen würde, wie das die Landesrundfunkanstalten machen. Aber sie hoffen halt, daß der Bürger nachgibt, nicht reagiert - so daß die Sache vom eigenen Tisch runterkommt.
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: wood am 26. Mai 2015, 12:37
Hallo liebe Gemeinde,
hallo mini,

ein Bekannter eines Verwandten hat ein ähnliches Problem. Diese Person Z erbittet nun um Hilfe.

Nach 3 unbeantworteten Festsetzungsbescheide (kein Widerruf) erhielt die Person Z nun eine Zahlungsaufforderung seitens des Finanzamtes Schöneberg. Da die Person Z länger nicht daheim war, ist der Besuch des Vollziehungsbeamten eine Woche her. Nun möchte die Person Z ähnlich vorgehen wie die beschriebene Person von mini, da sie seines Erachtens die entspannste Lösung ist.

Jetzt ist die Frage, ob dieser Weg für Person Z weiterhin Sinn macht?! Wenn ja, könnte man dieser Person Z vielleicht ein Beispiel zur schrifftlichen Stellungsnahme zuschicken, die an das Finanzamt adressiert ist? Die Person Z ist ein Neuling und ziemlich unerfahren, wie man diese Prozedur am besten überlebt. Über jegliche Hilfe ist er sehr dankbar.

Viele Grüße,
wood
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: mini am 28. Mai 2015, 17:16
Jetzt ist die Frage, ob dieser Weg für Person Z weiterhin Sinn macht?! Wenn ja, könnte man dieser Person Z vielleicht ein Beispiel zur schrifftlichen Stellungsnahme zuschicken, die an das Finanzamt adressiert ist? Die Person Z ist ein Neuling und ziemlich unerfahren, wie man diese Prozedur am besten überlebt. Über jegliche Hilfe ist er sehr dankbar.

Das kann die PersonX schlecht einschätzen. PersonX hat das zweite Schreiben am 11.05 eingeworfen, da muß das wohl vom Finanzamtsinnendienst tatsächlich an den BS zurückgegeben worden sein. Jedenfalls hat PersonX seither nichts mehr gehört.

PersonZ müßte erst mal mit dem Vollziehungsbeamten Kontakt aufnehmen und dabei "genau" argumentieren. Dann Schriftsatz nachreichen. Siehe dies

Re: individuelle Textbausteine (finden leicht gemacht)

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13980.msg94011.html#msg94011

Aber dazu sollte man durchaus sattelfest sein. Da sogar der Vollziehungsbeamte schon geklingelt hat, ist das eventuell schwieriger.

Die - bislang relativ erfolgreiche - Strategie von PersonX bestand darin, sehr schnell mit dem jeweiligen Schreiber vom Finanzamt (erst Außendienst, dann Innendienst) ein jeweils sehr angenehmes Telefonat zu führen. Und eben darauf hinzuweisen:

Zitat
Kein Finanzamt verschickt sofort Rückstandsbescheide. Immer gibt es erst einen Bescheid mit Widerspruchsrecht. Erst nach dessen Ablauf (ohne Widerspruch und ohne Zahlung) könne ein Rückstandsbescheid festgesetzt werden
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: einszweioderdrei am 02. Juni 2015, 12:27
Der Anruf des Bekannten beim Vollstreckungsbeamten war weniger erfreulich, schließlich dachte er auch auf Verständnis zu stoßen. Nun wird es so weitergehen: http://gezvollstreckung.npage.de/gez-vollstreckung.html (Dank dem Initiator der Sammlung!)

Ein kurzer Bericht des Bekannten für andere betroffene Bekannten und Verwandten:
Er meinte, dass der Gesprächspartner der Vollstreckungsbehörde zunächst freundlich gestimmt war, aber zügig darauf zu sprechen kam, dass die Rundfunkgebühr gesetzlich verankert sei, jeder sie zahlen müsse ("außer Bedürftige, aber nicht rückwirkend befreit", darauf "wovon Leben Sie eigentlich?"), die GEZ(sic!) eine Behörde, sogar eine Anstalt öffentlichen Rechts sei usw. Er bot einen Vororttermin zur Bestandsaufnahme an, unterstellte eine Verweigerung, als der Termin nicht angenommen wurde und drohte mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss. Alles in allem hatte der Bekannte das Gefühl mit einem GEZ-Kontrolleur 2.0 zu telefonieren, der die Praktiken des Beitragsservices unterstützt und verteidigt. Das Gespräch dauerte fast 10 Minuten, es blieb aber stets sachlich und wurde nicht laut. Der Mitarbeiter der Stadtkasse gewährte einen Tag "Bedenkzeit". Nun will der Bekannte morgen ein weiteres Mal anrufen und darüber informieren, dass die Stadtkasse eine postalische Reaktion auf die Zahlungsaufforderung bekommt.

Gruß
EinsZweiOderDrei

Auf die "postalische Reaktion" meines Bekannten kam nun ein Antwortschreiben der Stadtkasse. Hier geht es weiter:
Zahlungsaufforderung der Stadtkasse als zuständige Vollstreckungsbehörde
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic=14116.msg96534#msg96534
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: SKCommando am 06. Juni 2015, 20:42
Hallo mini, Hallo liebe Mitstreiter,

ein Berliner Bürger hat auch nie auf etwaige Schreiben reagiert.

Dieser ist zusammenleben und erhält somit immer alles doppelt.
Deswegen auch doppeltes Schreiben vom Finanzamt.

Der Bürger hat nun 2 Möglichkeiten:
A) das Erhalten bzw. das Abschicken der Bescheide bestreiten (auf doof tun und fragen woher die Forderungen kommen, da nie etwas erhalten) - abwarten wie Finanzbeamte reagiert. Schriftlich kann immer noch etwas angefochten werden. Telefonate sind ja nicht so entscheidend wie ein Brief.

B) mini's Variante anwenden

Der Berliner wird wohl Variante 1 probieren, da es genug Gerichtsentscheidungen gibt, wonach die Gläubiger die Zustellung nachweisen müssen. Die reine Aufgabe bei der Post ist unzureichend, da ja alles mögliche mit den Briefen passieren kann.

mini, wäre es möglich mir deine Schreiben per PN zukommen zu lassen ? Wäre echt Klasse.

Gruß
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: Trojan0990 am 07. Juni 2015, 17:38
Hallo Zusammen,

meine fiktive Person A hat auch vor knapp 10 tagen Post vom FA Berlin bekommen. Ihre Frist läuft morgen ab.

Auf bisherige Bescheide der Gebührenmafia hat A nicht reagiert.

Hat jemand einen Vorschlag, wie fiktive Person A nun am besten weiter vorgeht?

Vielen dank im Voraus.
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: 12121212 am 07. Juni 2015, 18:03
Loser Zettel an der Tür vom Obergerichtsvollzieher
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14275.msg95584.html#msg95584

Beitragsservice erklärt, Verwaltungsakte erlassen zu dürfen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14455.msg96939.html#msg96939
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: mini am 07. Juni 2015, 20:41
A) das Erhalten bzw. das Abschicken der Bescheide bestreiten (auf doof tun und fragen woher die Forderungen kommen, da nie etwas erhalten) - abwarten wie Finanzbeamte reagiert. Schriftlich kann immer noch etwas angefochten werden. Telefonate sind ja nicht so entscheidend wie ein Brief.

B) mini's Variante anwenden

Der Berliner wird wohl Variante 1 probieren, da es genug Gerichtsentscheidungen gibt, wonach die Gläubiger die Zustellung nachweisen müssen. Die reine Aufgabe bei der Post ist unzureichend, da ja alles mögliche mit den Briefen passieren kann.

A) kann man machen. Die @mini bekannte PersonX hält das allerdings nicht für zielführend. Beides gleichzeitig geht nicht.

B) funktioniert ja nur dann, wenn man sofort den Erhalt der Rückstandsbescheide bestätigt. Aber umso glaubwürdiger eben argumentieren kann: Es gab keine Grundlagenbescheide.

Damit wird aus dem "Ausredenverhalten" (das bei Finanzbeamten eben sehr schnell genau so, als Ausrede eines säumigen Schuldners ankommt) ein aktives, das eigene Recht einforderndes Verhalten. Das ist etwas gänzlich anderes.

Unter
individuelle Textbausteine (finden leicht gemacht)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13980.msg94011.html#msg94011
gibt es einen Ausschnitt aus der eigenen Argumentation. Diese ist insofern individuell, da PersonX seit Jahrzehnten kein Radio/Fernseher besitzt.
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: mini am 07. Juni 2015, 20:44
meine fiktive Person A hat auch vor knapp 10 tagen Post vom FA Berlin bekommen. Ihre Frist läuft morgen ab.
Auf bisherige Bescheide der Gebührenmafia hat A nicht reagiert.
Hat jemand einen Vorschlag, wie fiktive Person A nun am besten weiter vorgeht?

Eine Grundregel beim Finanzamt ist (wenn man sich das Leben nicht unnötig schwer machen möchte - sowohl in dieser Sache als auch bei Steuersachen): Schnell reagieren. Möglichst ein bis zwei Tage nach Erhalt.

Die @mini bekannte PersonX hat immer zuerst telefoniert und dann - basierend auf den zwei Telefonaten - jeweils ein individuelles Schreiben aufgesetzt. Deshalb lassen sich diese Schreiben auch nicht so einfach übertragen oder von anderen nutzen.
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: SKCommando am 08. Juni 2015, 12:59
Danke für die Antwort mini.

Der Bürger hat nochmal nachgedacht.
Variante A (abstreiten des Erhalts) ist evtl wirklich nicht so gut, denn dieses "Verwaltungsverfahren" oder wie sich das schimpft geht ja davon aus, dass 3 Tage nach abschicken, alles angekommen ist. Gerichte sehen es teilweise anders. Und wenn man dann nicht alle Gerichtsentscheide kennt oder ein ganz neues da ist, wirds noch komplizierter.

Variante B (Bescheide anfechten) wird aber denk ich zwangsläufig darauf hinauslaufen, daß ein Bescheid ohne Zuschläge kommen wird und man dann Widerspruch einlegen muss.

Hmm. Schwierig.
Der Bürger dachte sich eher, daß er sich verklagen läßt und nicht umgekehrt, denn die Gerichte entscheiden eh 99% gegen einen.



Der Bürger hat eben mit der Finanzperson telefoniert.

Die Person zeigte Verständnis, sagte jedoch daß es sowas wie einen Erstbescheid wohl nicht gibt. Aber auch daß die von der GEZ nicht wissen was sie tun und alles chaotisch ist.
Diese hat mich zur Klärung direkt an den Innendienst verwiesen, wo dieser am besten mal vorbeigehen soll.

Der Bürger vermutet auch daß die Außendienstfinanzler die faxen dicke haben, denn es geht laut der Person meistens um GEZ.


to be continued...
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: mini am 13. Juni 2015, 15:47
Diese hat mich zur Klärung direkt an den Innendienst verwiesen, wo dieser am besten mal vorbeigehen soll.

Der Bürger vermutet auch daß die Außendienstfinanzler die faxen dicke haben, denn es geht laut der Person meistens um GEZ.

Die Außendienstler dürfen das gar nicht entscheiden. Deshalb nun (wie bei PersonX) das dem Innendienst genauso mündlich erklären und dann - basierend auf diesem Telefonat - einen Schriftsatz einreichen.
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: mini am 13. Juni 2015, 15:53
In gewisser Weise gibt es in dieser Geschichte Neuigkeiten.

Am 11.05 hatte die @mini bekannte PersonX zum letzten Mal mit dem Finanzamt telefoniert und am Abend einen Schriftsatz in den Hausbriefkasten eingeworfen.

Heute kam Post vom Finanzamt:

Aber nicht von der Abteilung, die für Vollstreckungen zuständig ist.

Sondern - fristgerecht - der Einkommensteuerbescheid.

;-)

Die Einkommensteuererklärung wurde regulär (PersonX ist seit Jahrzehnten selbständig) Ende Mai abgegeben. Und obwohl es eine Rückzahlung gab, wurde nichts gepfändet o.ä. Wahrscheinlich ist die Rückzahlung am Montag oder Dienstag auf dem eigenen Konto. Die Rückzahlung ist höher als das, was der BS will.

Der Innendienst scheint das also nun tatsächlich zurückgegeben zu haben und hat wohl bislang noch keinerlei Veranlassung gesehen, entweder gegenüber PersonX oder hausintern irgendetwas zu unternehmen.

Sonst wäre es ja sehr einfach gewesen, den (diesmal sehr schnell bearbeiteten) Einkommensteuerbescheid noch etwas zurückzuhalten, um aus der Rückzahlung pfänden zu können.
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: Bürger am 13. Juni 2015, 16:01
Sonst wäre es ja sehr einfach gewesen, den (diesmal sehr schnell bearbeiteten) Einkommensteuerbescheid noch etwas zurückzuhalten, um aus der Rückzahlung pfänden zu können.

...und was ja durchaus in anderen Fällen schon praktiziert wurde
Finanzamt/ RBB ignorieren Widerspruch > direkte Pfändung der Rückzahlung aus ESt-Erklärung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14183.0.html

Daher Glückwunsch an fiktive Person XYZ zu diesem Teil-/ Zwischen- oder sonst-was-"Erfolg"... ;)
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: mini am 16. Juni 2015, 17:37
Kleines Update: Heute kam das Geld.

Daher Glückwunsch an fiktive Person XYZ zu diesem Teil-/ Zwischen- oder sonst-was-"Erfolg"... ;)

Danke!

PersonX ist da auch neugierig, wie es weitergeht. Theoretisch könnte der Beitragsservice das sofort heilen, indem er einen Bescheid ohne Säumniszuschlag schickt. Aber das hieße ja das Eingeständnis, daß das bisherige Vorgehen nicht korrekt war.

Insofern: Mal sehen, was sich in den nächsten Wochen oder Monaten ergibt.
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: SKCommando am 25. Juni 2015, 07:18
Guten Morgen.

Neues vom Bürger.
Der Bürger hat gestern mit dem Innendienst telefoniert.
Es soll schriftlich mitgeteilt werden, daß keine rechtsgültigen Bescheide vorhanden sind und daß A und B zusammen wohnen. Am besten noch wer Wohnungsinhaber ist. Da aber beide gleichberechtigt sind wird der Bürger nur angeben, daß zusammenlebend und im Zweifelsfall nur eine Forderung bestand hätte. Wen die sich dann rauspicken, sollen die entscheiden.
Es wird dann alles an den RBB zurückgegeben.
Da die deutsche Sprache manchmal sehr gut sein kann, hier mal ein Hinweis:
Auf Nachfrage, ob man die Bescheide usw. erhalten hat, gab es nur als Antwort, daß man keine rechtsgültigen Bescheide erhalten hat. Ob und was genau evtl. erhalten wurde, ist mit dieser Antwort nicht gegeben (Brief nicht angekommen / Brief erhalten aber ungültig / etc.).

Alles in allem war es ein lockeres Gespräch. Wichtig ist bei sowas immer: Erst die andere Seite reden lassen um ein Gefühl zu bekommen wie man weiter vorgeht. Des weiteren immer Verständnis zeigen. Die können ja auch nix für den Bullshit seitens BS und Co.

to be continued...
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: SKCommando am 10. Juli 2015, 21:18
Es gibt neues.

Wenn man auch keine Post und Briefe bekommt, aber scheinbar kommen die Abzockbriefe immer an.

Nachdem die Vollstreckung aufgehoben/stillgelegt wurde und alles an GEZ zurück ist, waren heute beim Bürger wieder 2 Bescheide im Briefkasten. Wieder für A und B.
Diesmal haben die den Säumniszuschlag abgezogen. So nach dem Motto, dann schicken wir eben einen richtigen Bescheid ohne Säumniszuschlag an beide.
Da A und B ja zusammenlebend sind, wurde im Widerspruch angegeben, daß im Zweifel nur eine Foderung gültig wäre. Das wurde entweder bewusst ignoriert oder die interessiert das nicht.
Es sind beide gleichberechtigt im Mietvertrag. Wer nun zahlen muß sollen die mal ausmachen.

Jetzt heißt es erstmal wieder warten auf den nächsten Vollstreckungsbescheid. Auf den wird der Bürger dann wieder mit nicht Erhalten eines gültigen Bescheides reagieren und als spätere Folge dann auf Gerichtsurteile zwecks Zustellung eingegangen (Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02) und Kempten, Urteil vom 22.08.2006 - 11 C 432/05). Hat jemand noch andere Urteile dazu ? ggf. auch Gegenteilige ?

Irgendwelche anderen Vorschläge ?

Widerspruch und Klage einreichen hält der Bürger für nicht erfolgreich. Das zeigen ja alle bisherigen Erfahrungen (auch von Großunternehmen die genug Geld für sehr gute Anwälte haben)

Gruß an alle Zahlungsverweigerer
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: leonardodavinci am 10. Juli 2015, 22:11
hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13736.0
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: Bürger am 11. Juli 2015, 16:09
Widerspruch und Klage einreichen hält der Bürger für nicht erfolgreich. Das zeigen ja alle bisherigen Erfahrungen (auch von Großunternehmen die genug Geld für sehr gute Anwälte haben)
...dann hat sich Person A noch nicht eingehend mit der Materie befasst, wenn sie solche Aussagen trifft und daraus solche Schlüsse zieht:
1) Das Bestreiten des Zugangs kann allenfalls so lange funktionieren, wie Bescheide nicht (nachweislich) zugestellt wurden. Dass - insbesondere bei renitent/ problematisch/ unzuverlässig erscheinenden Einzeladressaten oder Zustellbezirken - irgendwann auch mal tatsächlich nachweislich zugestellt wird, ist im Forum und anderswo bereits dokumentiert.
2) Jegliche Abwehrversuche einer Vollstreckung - sei es fehlende Vollstreckungsgrundlage oder deren formale Unzulänglichkeiten wie im Verfahren des LG Tübingen gerügt - ändern *nichts* an der grundsätzlich per LandesGESETZ bestehenden Forderung - wie "sehr schön" am ganz aktuellen diesbezüglichen Beschluss des BGH zu sehen - z.B. unter
BGH zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen - Tübingen aufgehoben I ZB 64/14
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14968.0.html
Die (Un-)rechtmäßigkeit der (Un-)Rechtsgrundlage kann und muss auf dem regulären Rechtsweg angegriffen werden!
3) Spätestens nach nachweislichem Zugang wäre dann (neben Unpfändbarkeit, Wohnungslosigkeit oder Tod) der reguläre Rechtsweg der einzige, um sich i.d.R. bis zum Verfahrensende jegliche Vollstreckung vom Halse zu halten.
4) Bisherige und jetzige "nicht erfolgreiche" Urteile sind nicht mit *zukünftigen* gleichsetzen!
Denn damit wäre jeder schlecht beraten gewesen, der auch schon in der Vergangenheit letztinstanzlich gewonnen hat ;)
Ich gebe auf...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11942.msg81265.html#msg81265

"Erfolgreich" kann man erst vor dem BVerfG sein. Und das ist das einzige, was zählt... ;)

Ich habe mir erlaubt, dies - wenn auch ein wenig off-topic - hier nochmals klarzustellen, da Spekulationen wie diese leider am Ziel vorbei gehen und fehlendes Hintergrundwissen andeuten.
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Hier bitte weiter am Kern des Themas, welches da lautet
Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Danke für die Berücksichtigung.
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: kuecken am 18. Juli 2015, 15:57
- Nicht reagieren, auf Vollstreckung Zugang bestreiten
- Die Strategie von PersonX: Zugang bestätigen, den Bescheid als offenkundig ungenügend zurückweisen

hallo mini,
welche deiner beiden vorgehensweisen würdest du person a (die gerade ziemlich muffensausen kriegt) raten in diesem falle
manchmal auf Schreiben reagiert > jetzt Zahlungsaufforderung Fi-Amt Berlin > wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15072.msg100493.html#msg100493

evtl. beides? erstmal zugang bestreiten
mit diesem brief antwort #7 von lieblingsband
Antwortschreiben vom Finanzamt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14684.msg99142.html#msg99142
und dann im evtl. zweiten schritt sagen, es seien zwar bescheide eingegangen, die aber nicht gültig sind ?

danke!


Edit "Bürger":
@kuecken > Bitte zukünftig und immer Groß-/ Kleinschreibung verwenden.
Es soll für alle Nutzer schnell lesbar und erfassbar sein.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung!
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: benji2k2 am 03. Januar 2016, 11:12
Hallo,

Person A hat gestern nun auch das hier genannte Schreiben vom Finanzamt Berlin erhalten. Gegen die im Schreiben aufgeführten Bescheide wurde allerdings jeweils fristgerecht Widerspruch per Einschreiben eingelegt. Einen Widerspruchsbescheid hat Person A bisher nicht erhalten, sodass eigentlich über die Widersprüche noch gar nicht entschieden ist und mir keine Möglichkeit eingeräumt wurde, Klage einzureichen.

Ist diese Zahlungsaufforderung denn nun überhaupt rechtens ohne Widerspruchsbescheid?

Bringt es in diesem Fall etwas, den fehlenden Erhalt eines Grundlagenbescheides aufzuführen, wenn bereits Widerspruch eingelegt wurde?

Person A würde Morgen gerne beim Finanzamt anrufen, weiß aber noch nicht so recht, wie sie am besten argumentieren soll...

Danke schon mal für die Unterstützung.
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: Peli am 03. Januar 2016, 15:59
@benji2k2

Da hilft wohl nur noch die Klage, ohne vorhandenen Widerspruchsbescheid. In Berlin wird das je nach Person vom RBB nach Lust und
Laune unterschiedlich gehabt. Meine Mutter hat nach vier Widersprüchen einen Ablehnungsbescheid bekommen und ist jetzt in der
Klage. Bei mir kam mit dem fünften Beitragsbescheid, den allen fristgerecht widersprochen wurde, die Mitteilung, dass man nun vollstrecken
lassen wird.
Daraufhin habe ich direkt an das Finanzamt geschrieben und mitgeteilt, dass ich zivil-, straft-, dienst- und verwaltungsrechtlich dagegen
vorgehen werden, wenn widerrechtlich vollstreckt wird. Mal sehen, wie da nun reagiert wird. Wird dennoch tatsächlich die Vollstreckung
eingeleitet, gehen zu erst einmal Dienstaufsichtbeschwerden raus. Die verursachen dem Finanzamt und dem betreffenenden Sachbearbeiter
einen größeren Aufwand.
Desweiteren werde ich jetzt im Januar die Klage gegen den ersten Bescheid auf den Weg bringen. Der RBB will offensichtlich gar keine
Ablehnungsbescheide mehr ausstellen.

Selbstverständlich stellt sich hier schon lange die Frage, ob nicht anstelle eines Rechtstaates hier die reine Willkür vorherrscht. Auch das
wird in der Klage thematisiert werden.

LG Peli


Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 04. Januar 2016, 15:31
Nach den Fällen, die bis jetzt an mich herangetragen wurden, scheint der RBB eine besonders dreiste Masche zu fahren; wenn es ihm an Zeit mangelt, einen ordentlichen Widerspruchsbescheid zu erstellen, dann scheint es schneller zu gehen, ein Vollstreckungsersuchen an das Finanzamt zu beantragen.
Hier scheint wohl nur noch politischer Druck angebracht, denn damit hebelt man auch das Vertrauen in den Rechtsstaat aus.
Betroffene Personen haben mit Frau R. schon eine Brieffreundschaft begonnen, wie hilfreich das ist, wird sich noch erweisen, insgesamt aber eine Sauerei, daß man sich auf Seiten des RBB nicht an die "Regeln" hält.
Alle Abgeordneten, die sich mit Behörden oder Verwaltungsrecht auskennen, müßten in Kenntnis dieser Tatsachen eigentlich auf die Barrikaden gehen, wenn sie es ernst mit der Vertretung ihrer Wähler nehmen...
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: FrolleinF am 22. Februar 2016, 02:31
Hallo,

PersonX hat nun Tage damit verbracht in diesem Forum zu lesen und halbwegs konkrete Antworten zu finden wie PersonX auf eine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt Berlin reagieren kann.
PersonX ist gefühlt dümmer als zuvor.
Das ist viel wirr warr und es gibt offensichtlich viele Arten zu reagieren, Widerspruch, Rückweisung, Klage..
In einigen Beiträgen heißt es bspw. man kann angeben man hat nie Bescheide erhalten..
In anderen Beiträgen heißt es das bringt nichts.
Es is schwierig.
Kurz zur Information:

PersonX hat eine Zahlungsaufforderung vom FA bekommen die Schulden die PersonX bei dem rbb hätte zu begleichen.
Andernfalls, so wird angedroht, wir am Datum XY.YX. der Vollstreckungsbeamte die Wohnung von PersonX aufsuchen, diese soll das Geld welches sie dem Rundfunk schuldet bereit halten.
PersonX weiß, dass sie an dem Tag ohnehin nicht zu Hause anzutreffen ist. Aber es wird wohl niemand gewaltsam die Tür öffnen. ;)
Dennoch muss sie ja auf das Schreiben des FAs reagieren. Oder?
Andernfalls passiert was genau?

PersonX hat noch nie Beitragsservice bezahlt.
Hat bisher nur auf einen Brief des Beitragsservices reagiert, weil sie zu unrecht aufgefordert wurde zu zahlen.
PersonX lebte eine Zeit lang in einer WG, wo der Mitbewohner Rundfunkgebühren zahlte, somit war die Zahlung für die Wohnung getätigt. Auf eine Zahlungsaufforderung für diese Wohnung durch die GEZ hat sie mit entsprechender Begründung reagiert und Widerspruch eingelegt.
Seither ist PersonX 2x umgezogen. In jede der neuen Wohnungen gab es neue Briefe der GEZ, allerdings jedesmal mit wirren neuen Zahlen und Aufforderungen diverse Beträge zu zahlen.
Nie reagiert.

Nun also die Zahlungsaufforderung des FA Berlin. Allerdings direkt mit Ankündigung von Vollstreckung und Pfändung.
Ziemlich viel für einen Brief.
PersonX ist bewusst, dass ihr wohl keiner einen Brief vormalen wird, den sie absenden könnte.. ;)
Aber dennoch wäre es schön, wenn ihr einer einen kleinen Hinweis welches von den zig Musterschreiben nun tatsächlich (wenn auch nur 'kurzfristig') was bringt und zumindest das FA Berlin 'ruhig' stimmt.
Oder ist das mittlerweile schlicht unmöglich?
selbst solche Antworten hab sie hier schon lesen können..
Hilfe. ;/

LG
F
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: berlinisch am 03. Juni 2018, 22:02
Hallo zusammen,

Person A hatte 2014 und 2015 drei Festsetzungsbescheide erhalten, gegen die Person A natürlich Widerspruch inkl Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung eingelegt hat. Person A hat dazu auch einen Widerspruchsbescheid erhalten und gegen diesen Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt. Alles fristgerecht. Seit dem bekamt Person A jede Menge Zahlungserinnerungen - sonst nichts. Nun hat Person A erneut eine "Mahnung-Ankündigung der Zwangsvollstreckung" erhalten.
Nur eine Mahnung - keinen Mahnbescheid und damit auch keine Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite.
Absender ist links im Schreiben aufgeführt "Rundfunk Berlin-Brandenburg". Recht im selben Schreiben steht unter Postanschrift "ARD ZDF Deutschlandradio".

Ist eine Reaktion durch Person A nötig? Bspw ein Brief mit folgendem Text?

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Befremden nehme ich Ihr Schreiben "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" vom xx zur Kenntnis.
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass ich gegen die darin erwähnten Bescheide vom xx, xx und xx fristgemäß Widerspruch eingelegt hatte inklusive Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung - welchen ich hiermit nochmals bekräftige.
Gegen den daraufhin erfolgten Widerspruchsbescheid Ihrerseits habe ich klage bei dem Verwaltungsgericht Berlin eingelegt.
Ihre Festsetzungsbescheide sind daher noch nicht rechtskräftig.
Daher weise ich auch jedwede Mahngebühren in Gänze zurück.
Alle erfolgten Widersprüche sind zulässig und begründet.
Eine von Ihnen etwaig eingeleitete Zwangsvollstreckung werde ich mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.
MfG

Eine solche Konstellation war in den bisherigen Threads leider nicht zu finden. Daher nochmal die Rückfrage.
Vielen Dank und Gruß
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: Dauercamper am 03. Juni 2018, 22:20
Ist eine Reaktion durch Person A nötig?

Ja, eine Begründung, wieso das zuständige Vollstreckungsgericht die Vollstreckung aussetzen sollte !

ein offenes Verfahren KANN so eine Begründung sein, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg haben könnte. Alle bisherigen abgeschlossenen Verwaltungsgerichtsverfahren, haben die Kläger aber verloren.  :(

Zusatz: Das ausstehende Urteil des BverfG zur Verfasssungskonformität, sowie die Vorlage des LG Tübingen beim EuGH wären auch zwei Möglichkeiten, um eine Vollstreckungsaussetzung begründen zu können
 ;)
Titel: Re: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
Beitrag von: Profät Di Abolo am 04. Juni 2018, 02:08
Guten TagX,

herzlich willkommen im GEZ-Boykott-Forum @berlinisch .

Die "technische Sperre" während der Klage ist "abgelaufen" und die JustiZare haben "vergessen" die zu verlängern (Mahnaussetzung angelegt LRA ab xx.2017 - xx.2018).

Den fiktiven Widerspruch zur Mahnung direkt an den rbb schicken.
Rein fiktiv hörte ich am S-Bahnhof folgenden "Ergänzungs"Satz den die Personengruppe
Z, O, R, R, O
rief:

Zitat
Gegen Ihren Mahnbescheid vom xx.xx.2018, ohne Rechtsbehelf versehen, lege ich hiermit Widerspruch ein.


Die Festsetzung einer Mahngebühr ist ein Verwaltungsakt.

Hierzu BSG, Urteil vom 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R; link:

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=145547

Eine Abschrift des fiktiven Widerspruchs + Kopie der Mahnung an das VG schicken und den Beklagten im Verwaltungsgerichtsverfahren zusätzlich zur Stellungnahme auffordern, rein fiktiv natürlich.

Dann fiktive Akteneinsicht beim VG vornehmen und die fiktive Historie kopieren.
Ditt Ding sieht so aus:

Thema: GBM, GIM, LLM und LSM usw. - Bedeutung der Abkürzungen bekannt?

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21875.msg139722.html#msg139722

GIM ist ein automatischer Batchlauf (G = GEZ; I = Intern; M maschinelle Auslösung). Die Mahnung wurde vollautomatisch ausgelöst.
Alles was in der Historie dreistellig ist, macht die Datenverarbeitungsanlage (IBM Mainframe Z-Series) vollautomatisch.
Die Festsetzungsbescheide werden auch vollautomatisch "abgewickelt" (§ 35 a VwVfG).

Hierzu Aufsatz, wenn Maschinen entscheiden, Link:

http://rsw.beck.de/rsw/upload/NVwZ/NVwZ-Extra_2017_10.pdf

Ich nehme mal an, eine Person A bekommt demnächst den nächsten vollautomatischen Festsetzungsbescheid.
Dann wieder Widerspruch einlegen und zeitgleich die Klage "erweitern" und hierzu um verwaltungsgerichtliche Hinweise bitten und den neuen Festsetzungsbescheid mit dem Widerspruch als Anlage beifügen.
Damit spart Mensch sich dann eine zweite Klage und erneute 105 Glocken.

Eine VolXstreckung durch das Finanzamt ist im fiktiven Fall unwahrscheinlich.

 :)