Ich habe die Tabelle aktualisiert.Geht's nicht auch ohne diese Suchmaschine? Mich nervt, daß ohne Genehmigung von Google-Scripten diese Tabelle nicht angezeigt wird.
Das ist, was ich im Moment verwende. Es ist eine komfortable Lösung, die schnelle Aktualisierungen ermöglicht. Ich sehe darin kein Problem. Für persönliche Daten lehne ich die "Cloud" ab, aber darum handelt es sich hier ja nicht. Vielleicht ändere ich das irgendwann, kann aber keine Versprechungen machen.Ich habe die Tabelle aktualisiert.Geht's nicht auch ohne diese Suchmaschine? Mich nervt, daß ohne Genehmigung von Google-Scripten diese Tabelle nicht angezeigt wird.
Seine Kanzlei werde Verfassungsbeschwerde einlegen, sagte Sascha Giller von PWB Rechtsanwälte in Jena. Sie vertritt mehrere Mandanten, die gegen den Beitrag geklagt hatten, den sie als „Zwangsabgabe“ betrachten.Quelle: http://www.tagesspiegel.de/medien/kanzlei-reicht-klage-in-karlsruhe-ein-bundesverfassungsgericht-entscheidet-ueber-rundfunkbeitrag/13582096.html
Verfassungsbeschwerde Az. 1 BvR 1675/16 gegen das Urteil des BVerwG Az. 6 C 7.15, R. Splett (User Maxkraft24) ./. WDR
Der Eingang der VB beim BVerfG wurde nun offiziell bestätigt.
Das Aktenzeichen der Verfassungsbeschwerde lautet:
1 BvR 1675/16
...Nun bleibt abzuwarten wie das OVG über die Zulassung zur Berufung entscheidet. Wahrscheinlich wir es die Sache bis zu den im Frühsommer 2017 erwarteten höchstgerichtlichen Entscheidungen des BVG Beiseite schieben.
Ist schon eine der Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung angenommen worden (§ 93a (http://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__93a.html) BVerfGG)?
[...]
Es wurde in einem weiteren Verfahren am selben Tag vor der gleichen Kammer von der Vorsitzenden die Frage gestellt, ob von den 37 "anhängigen" Verfahren beim BVerfG schon welche zur Entscheidung angenommen wurden. Antwort von RA Bölck (sinngemäß):
es gibt keine positive Benachrichtigung von Seiten des BVerfG, wenn diese zur Entscheidung angenommen werden. Einzig negative Bescheidung (wird nicht zur Entscheidung angenommen) würde mitgeteilt werden.!
[...]
Nachricht vom BVerfG. Danach eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (1BvR 302/16) mit unbegründetem Nichtannahmebeschluss. War schon am 10. Mai 2016. 2666/15, 1675/16 und 1382/16 liegen vor. Zeitpunkt für Entscheidung über Nicht-/Annahme derzeit nicht absehbar.
Derzeit ist nicht absehbar, wann mit einer Entscheidung über die Annahme bzw. Nichtannahme der Verfassungsbeschwerden in diesen Verfahren gerechnet werden kann.
In diesen Ländern erscheint eine Aussetzung verwaltungsgerichtlicher Verfahren nach § 173 Satz 1 VwGO iVm § 148 ZPO möglich.
Damit war jedenfalls der Instanzenweg ("vorzeitig") erschöpft...Ist vorher nicht eine "Nichtzulassungsbeschwerde" nötig?
...und der Weg zur Verfassungsbeschwerde eröffnet.
Laut Auskunft der (im Verwaltungsrecht tätigen) Kanzlei: Nein.Damit war jedenfalls der Instanzenweg ("vorzeitig") erschöpft...Ist vorher nicht eine "Nichtzulassungsbeschwerde" nötig?
...und der Weg zur Verfassungsbeschwerde eröffnet.
[...]
"Nichtzulassungsbeschwerde" scheint (mglw. auch nur der Begriff) erst ab 2. Instanz/ OVG zu sein - siehe hierzu u.a. unter
Nichtzulassungsbeschwerde
https://de.wikipedia.org/wiki/Nichtzulassungsbeschwerde
was bzgl. verwaltungsgerichtlicher Verfahren verweist auf
§ 133 VwGO
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__133.html
der dann aber auch gelesen werden will i.V.m.
§ 132 VwGO
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__132.htmlZitat(1) Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (§ 49 Nr. 1) und gegen Beschlüsse nach § 47 Abs. 5 Satz 1 steht den Beteiligten die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zu, wenn das Oberverwaltungsgericht oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung das Bundesverwaltungsgericht sie zugelassen hat."Beschwerde gegen die Nichtzulassung" = "Nichtzulassungsbeschwerde", wie ich vermute ;)
[...]
...
Dagegen sind inzwischen insgesamt 13 Verfassungsbeschwerden anhängig - von Sterbehilfe-Organisationen und Privatleuten, aber auch von Ärzten, Pflegern und Anwälten. Das geht aus der Verfahrensübersicht des Gerichts für das Jahr 2017 hervor, die am Dienstag in Karlsruhe vorgestellt wurde. Seit Dezember 2015 darf niemand mehr Sterbehilfe als Dienstleistung anbieten, also geschäftsmäßig ein tödliches Medikament zur Verfügung stellen. Es drohen bis zu drei Jahre Haft.
In 65 Verfahren streben die Richter bis Jahresende eine Entscheidung an. Dabei geht es um so Unterschiedliches wie den Rundfunkbeitrag, die Anleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Ankurbelung der Konjunktur («Quantitative Easing», QE) oder die Klage intersexueller Menschen für die Einführung eines «dritten Geschlechts» neben männlich und weiblich. Im Januar wurde bereits über Klagen der Gewerkschaften gegen die Tarifeinheit verhandelt. Anhängig sind zudem die komplexen Verfahren zum Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada und zur Vorratsdatenspeicherung. ...
Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Paulus
...
21.
1 BvR 2284/15,
1 BvR 2594/15,
1 BvR 1675/16 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19642.msg127424.html#msg127424), von unserem Mitglied "maxkraft24"
1 BvR 1856/16
u.a.
Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob die Einführung eines Rundfunkbeitrages durch den Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15. Dezember 2010, insbesondere §§ 2 und 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Zitat...
21.
1 BvR 2284/15,
1 BvR 2594/15,
1 BvR 1675/16 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19642.msg127424.html#msg127424), von unserem Mitglied "maxkraft24"
1 BvR 1856/16
u.a.
Die Liste ist online.
Unter Punkt 21 findet sich das von uns lang ersehnte.ZitatBerichterstatter: BVR Prof. Dr. Paulus
...
21.
1 BvR 2284/15,
1 BvR 2594/15,
1 BvR 1675/16 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19642.msg127424.html#msg127424), von unserem Mitglied "maxkraft24"
1 BvR 1856/16
u.a.
Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob die Einführung eines Rundfunkbeitrages durch den Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15. Dezember 2010, insbesondere §§ 2 und 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Es sind also mehr als 4 Stück als Verfassungsbeschwerde angenommen worden. Die genaue Anzahl ist dort leider nicht heraus zu lesen.
Das ist so nicht richtig. Die Entscheidung darüber, ob eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen wird, fällt mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde insgesamt. Es gibt keine separate Annahmeentscheidung im Vorfeld.Okay, d.h. im Umkehrschluss, dass sich das BVerfG mit mindestens den vier o.g. Beschwerden befassen wird, aber wenn die während dieses Prozesses zu der Erkenntnis kommen, dass es keine Entscheidung geben wird, dann kann diese trotzdem noch abgelehnt werden? Oder bleibt der Prozess der Entscheidung wie im o.g. Beispiel der Beschwerden aus 2015 scheinbar für immer in der Schwebe? Zu welchem Zeitpunkt kündigt das BVerfG eine Entscheidung an? Wenn es der Meinung ist, dass es zu einer Entscheidung kommen kann?
Wieviele (genau) sind denn anhängig?
Die Übersicht der anhängigen Verfahren beim BVerfG gibt es hier auch nochmal als PDF:
http://filehorst.de/d/bnuCHuFt
1 BvR 2032/15
1 BvR 2284/15
1 BvR 2341/15
1 BvR 2417/15
1 BvR 2594/15
1 BvR 2666/15
1 BvR 2708/15
1 BvR 2728/15
1 BvR 2739/15
1 BvR 64/16
1 BvR 211/16
1 BvR 530/16
1 BvR 1382/16
1 BvR 1395/16
1 BvR 1411/16
1 BvR 1414/16
1 BvR 1415/16
1 BvR 1417/16
1 BvR 1432/16
1 BvR 1456/16
1 BvR 1570/16
1 BvR 1580/16
1 BvR 1647/16
1 BvR 1660/16
1 BvR 1675/16
1 BvR 1714/16
1 BvR 1774/16
1 BvR 1775/16
1 BvR 1856/16
1 BvR 1857/16
1 BvR 1998/16
1 BvR 2096/16
1 BvR 2158/16
1 BvR 2385/16
1 BvR 2560/16
1 BvR 2581/16
1 BvR 2607/16
1 BvR 2614/16
1 BvR 2796/16
1 BvR 2797/16
1 BvR 2806/16
1 BvR 2864/16
1 BvR 2908/16
1 BvR 8/17
1 BvR 19/17
1 BvR 20/17
1 BvR 52/17
1 BvR 84/17
1 BvR 119/17
1 BvR 151/17
1 BvR 207/17
Das bedeutet doch jetzt, dass die Verfahren beim Bundesverfassungsgericht angenommen sind. Oder?
Ich frage deshalb, weil die Richterin gestern bei einer mündlichen Verhandlung (Einzelrichterin) am VG Bremen gesagt hat, das ihr noch nicht bekannt sei, dass Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht angenommen wurden.
... auf telefonische Anfrage bei der Pressestelle des BVerfG erhielt ich heute (13.03.2017) die Auskunft, dass in aller Regel jene Verfahren/Beschwerden, welche in der Jahresvorschau auf der BVerfG-Webseite aufgelistet sind, auch angenommen werden und dann auch auf Verfassungsebene darüber entschieden wird. Es könne in wenigen Einzelfällen vorkommen, dass eine Beschwerde, welche dort auftaucht, vom BVerfG letztlich dann doch nicht angenommen wird. - Die Wahrscheinlichkeit sei jedoch eher gering. Prozentual liege dieser Anteil bei maximal 2-3 % der dort gelisteten Beschwerden (ca. 1 von 40).
[...] Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 2284/15, 1 BvR 2594/15, 1BvR 1675/16 und 1 BvR 1856/16 u.a. noch keine Entscheidungen über die Annahme bzw. Nichtannahme der Verfassungsbeschwerden getroffen worden sind.
"... Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 2284/15, 1 BvR 2594/15, 1BvR 1675/16 und 1 BvR 1856/16 u.a. noch keine Entscheidungen über die Annahme bzw. Nichtannahme der Verfassungsbeschwerden getroffen worden sind."Sollten die Verfahren mit Veröffentlichung im Kalender des BVerfG nicht als angenommen gelten? :o
Nein, die Jahresvorschau ist eine unverbindliche Information der Öffentlichkeit ohne rechtliche Aussage. Es ist denkbar, dass alle Rundfunkbeitragsverfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen werden. Es ist nur nicht wahrscheinlich. Annähernd sicher ist jedenfalls, dass es, wie es auch ausgehen mag, eine Entscheidung mit Begründung geben wird."... Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 2284/15, 1 BvR 2594/15, 1BvR 1675/16 und 1 BvR 1856/16 u.a. noch keine Entscheidungen über die Annahme bzw. Nichtannahme der Verfassungsbeschwerden getroffen worden sind."Sollten die Verfahren mit Veröffentlichung im Kalender des BVerfG nicht als angenommen gelten? :o
seltsam.
Eine weitere Verfassungsbeschwerde v. 24.04.2017 hat nun das Aktenzeichen 1 BvR 907/17 beim Bundesverfassungsgericht bekommen.
Mögen die Richter dem GG verpflichtet sein!
Person D ist nun ebenfalls dabei, mit Aktenzeichen 1 BvR 643/17 wurde der Eingang beim Bundesverfassungsgericht bestätigt.@p
1 BvR 2284/15
1 BvR 2341/15
1 BvR 2417/15
1 BvR 2594/15
1 BvR 2666/15
1 BvR 2708/15
1 BvR 2728/15
1 BvR 2739/15
1 BvR 64/16
1 BvR 211/16
1 BvR 530/16
1 BvR 1382/16
1 BvR 1395/16
1 BvR 1411/16
1 BvR 1414/16
1 BvR 1415/16
1 BvR 1417/16
1 BvR 1432/16
1 BvR 1456/16
1 BvR 1570/16
1 BvR 1580/16
1 BvR 1647/16
1 BvR 1660/16
1 BvR 1675/16
1 BvR 1714/16
1 BvR 1774/16
1 BvR 1775/16
1 BvR 1856/16
1 BvR 1857/16
1 BvR 1998/16
1 BvR 2096/16
1 BvR 2158/16
1 BvR 2385/16
1 BvR 2581/16
1 BvR 2607/16
1 BvR 2614/16
1 BvR 2796/16
1 BvR 2797/16
1 BvR 2806/16
1 BvR 2864/16
1 BvR 2908/16
1 BvR 8/17
1 BvR 19/17
1 BvR 20/17
1 BvR 52/17
1 BvR 84/17
1 BvR 119/17
1 BvR 151/17
1 BvR 207/17
1 BvR 442/17
1 BvR 643/17
1 BvR 791/17
1 BvR 905/17
1 BvR 906/17
1 BvR 907/17
1 BvR 913/17
1 BvR 1056/17
1 BvR 1087/17
1 BvR 1119/17
In meiner Liste sind ein paar mehr drin.Ich sag mal so: Um so mehr, um so gut! ;)
1 BvR 2284/15 1 BvR 2341/15 1 BvR 2417/15 1 BvR 2594/15 1 BvR 2666/15 1 BvR 2708/15 1 BvR 2728/15 1 BvR 2739/15
1 BvR 64/16 1 BvR 211/16 1 BvR 530/16 1 BvR 1382/16 1 BvR 1395/16 1 BvR 1411/16 1 BvR 1414/16 1 BvR 1415/16 1 BvR 1417/16 1 BvR 1432/16 1 BvR 1456/16 1 BvR 1570/16 1 BvR 1580/16 1 BvR 1647/16 1 BvR 1660/16 1 BvR 1675/16 1 BvR 1714/16 1 BvR 1774/16 1 BvR 1775/16 1 BvR 1856/16 1 BvR 1857/16 1 BvR 1998/16 1 BvR 2096/16 1 BvR 2158/16 1 BvR 2385/16 1 BvR 2523/16 1 BvR 2540/16 1 BvR 2547/16 1 BvR 2560/16 1 BvR 2561/16 1 BvR 2581/16 1 BvR 2607/16 1 BvR 2614/16 1 BvR 2796/16 1 BvR 2797/16 1 BvR 2806/16 1 BvR 2864/16 1 BvR 2908/16
1 BvR 8/17 1 BvR 19/17 1 BvR 20/17 1 BvR 52/17 1 BvR 84/17 1 BvR 119/17 1 BvR 151/17 1 BvR 207/17 1 BvR 442/17 1 BvR 643/17 1 BvR 791/17 1 BvR 905/17 1 BvR 906/17 1 BvR 907/17 1 BvR 913/17 1 BvR 1056/17 1 BvR 1087/17 1 BvR 1119/17
Wohl erfolglos gebliebene Verfassungsbeschwerden: 1 BvR 2341/16 1 BvR 2350/16 1 BvR 2353/16 1 BvR 2523/16 1 BvR 2540/16 1 BvR 2547/16 1 BvR 2560/16Und in Deiner Liste gibt es den Block
Rausgefallen? 1 BvR 2284/15 (Leitverfahren) 1 BvR 2594/15 (Leitverfahren) 1 BvR 2350/15 1 BvR 2353/15 1 BvR 1856/16 1 BvR 2341/16???
Soweit die Vorinstanzen in die Exel-Liste eingearbeitet wurden, könnte man daraus Rückschlüsse ziehen.Evtl. reicht schon der Blick auf's jeweilige OVG.
@ Pinguin: Was meinst Du mit "Klagebeteiligung"? Einen Beistand?Ja, freilich; die "Klagebeteiligten" traten vor dem BVerfG der damaligen Klage des Freistaates Bayern gegen die EG-Fernsehrichtlinie bei;
OVG Lüneburg gehört nach Niedersachsen.Danke für die Korrektur; das Land Niedersachsen war auch damals "Klagebeteiligter".
OVG Schleswig / Schleswig-Holstein fehlt.Nö, fehlt nicht; steht an dritter Stelle unter "sekundär", weil nur 1x in der Liste aufgeführt.
In meiner Liste kommt Schleswig-Holstein deutlich häufiger vor. (Siehe Anhang.)Hatte mich auf die Liste entsprechend #75 gestützt, die ja auch von Dir ist?
@ Pinguin: Falls Du die ausführliche Exel-Liste meinst,Ja, diese meinte ich, denn eine andere lag mir hier noch nicht vor; die speichere ich nämlich nicht, da sie ja ständig erneuert werden.
Die ausführliche Liste habe ich erstmals in Post # 80 angehängt.Merci, die schaue ich mir bis zum WE durch. Die war noch nicht sichtbar, jetzt schon, da es mit Anhängen ja immer etwas länger dauert.
Am 10.06.2017 erhielt Herr Herrmann das Aktenzeichen 1 BvR 11/17 mitgeteilt.Wer könnte bitte zu dieser Abweichung vom o.g. Az. 1 BvR 1212/17 Auskünfte einholen bzw. wohnungsabgabe.de darauf hinweisen?
Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob die Einführung eines Rundfunkbeitrages durch den Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15. Dezember 2010, insbesondere §§ 2 und 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Unter der dortigen Weiterleitung zum
"Fall Herrmann"
https://wohnungsabgabe.de/fall-herrmann.html
findet sich dann allerdings der HinweisZitatAm 10.06.2017 erhielt Herr Herrmann das Aktenzeichen 1 BvR 11/17 mitgeteilt.Wer könnte bitte zu dieser Abweichung vom o.g. Az. 1 BvR 1212/17 Auskünfte einholen bzw. wohnungsabgabe.de darauf hinweisen?
[...]
[...] zu Ihrem oben genannten Schreiben wird mitgeteilt, dass in den von Ihnen angesprochenen Ver-fassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 2284/15, 1 BvR 2594/15, 1 BvR 1675/16 und 1 BvR 1856/16 u.a. noch keine Entscheidungen über die Annahme bzw. Nichtannahme der Verfassungsbeschwerden getroffen worden sind. Die Aufnahme der Verfahren in die Jahresvorausschau 2017 ist hiervon unabhängig.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Oberamtsrat
Mit der Entscheidungs-Suche des BVerwG lassen sich z.B. mit demDie aktuellen Tabellen sind bald im Anhang zu finden.
Suchbegriff "Rundfunk" noch weitere Verfahren finden...
http://www.bverwg.de/entscheidungen/suche.php?last_page=%2Fentscheidungen%2Fverwandte_dokumente.php%3Faz%3DBVerwG+6+C+19.16&suche=rundfunk&sort=&suchen_button=suchen
einschl. Entscheidungen vom 25.01.2017, 03.03.2017, 09.03.2017, 10.03.2017, 13.03.2017, 05.04.2017, 07.04.2017, 24.04.2017, usw.
...welche mglw. in der Tabelle ergänzt werden könnten/ sollten?
...und grad eben komm ich heim, ist ein Brief im Briefkasten aus Karlsruhe:
meine neue VB hat das Aktenzeichen 1 BvR 1513/17 ;D
[...]
28.07.2017
Sehr ...,
zu Ihrem oben genannten Schreiben wird mitgeteilt, dass die von Ihnen angesprochene Thematik "Rundfunkgebühren" Gegenstand der hier anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 2284/15, 1 BvR 2594/15,1 BvR 1675/16 und 1 BvR 1856/16 u.a. ist.
Das Bundesverfassungsgericht strebt an, die vorgenannten Verfahren noch in diesem Jahr zu entscheiden. Ein genauer Entscheidungstermin steht jedoch derzeit noch nicht fest.
Ferner hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in den vorgenannten Verfahren noch nicht entschieden, ob eine mündliche Verhandlung stattfinden wird.
Zu der vorgenannten Thematik sind derzeit (Stand 30. Juni 2017)
112 Verfassungsbeschwerden anhängig.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Oberamtsrat Beglaubigt Regierungsangestellte
Ferner hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in den vorgenannten Verfahren noch nicht entschieden, ob eine mündliche Verhandlung stattfinden wird.Ich hoffe, dass es sich hier nur um eine Floskel handelt :o
ZitatFerner hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in den vorgenannten Verfahren noch nicht entschieden, ob eine mündliche Verhandlung stattfinden wird.Ich hoffe, dass es sich hier nur um eine Floskel handelt :o
Diese mündlichen Verhandlungen, das ist vielleicht auch das positive Signal für alle, die das noch nicht wissen, sollen voraussichtlich im Spätsommer diesen Jahres erfolgen. Also wir können davon ausgehen, dass wir doch relativ zeitnah dann jetzt – was heißt „zeitnah“? – Na, immerhin sind ja jetzt auch schon vier Jahre vergangen. – eine Entscheidung des obersten Gerichts bekommen.Quelle:
Die Verfassungsbeschwerde ist mangels substantiierten Vorbringens unzulässig. Denn die Begründung der Verfassungsbeschwerde wendet sich argumentativ alleine gegen die in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts genannten Gründe. Sie setzt sich mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, das den Einwendungen der Beschwerdeführerin teilweise argumentativ gefolgt ist, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts aber letztlich mit eigener bzw. gegenüber der erstinstanzlichen Entscheidung vertiefter Argumentation bestätigt hat, aber nicht auseinander und genügt den Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde daher nicht.
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/07/rk20170731_1bvr108317.html
Nach Anruf beim BVerfG heute am 29.8.17, 13:31Vielen Dank!
Es liegen bisher keine Gründe vor, die eine Verschiebung der 4 Leitverfahren bis ins nächste Jahr vorsehen.
Bis zum Stand 9.8.17 gingen 124 Verfassungsbeschwerden zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ein.
Nach aktueller Lage entscheidet und veröffentlicht das BVerfG zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag noch dieses Jahr.
[...] Meine Klage hat Az: 1 BvR 914/17 [...]
Es wäre schön, wenn Ihr immer auch noch den Verfahrensgang mit Aktenzeichen und Datum des Urteils angeben könntet, also das, was in der Verfahrensübersicht auch steht.
Das könnt Ihr natürlich auch per PN an mich machen.
Heute kam das erfragte Schreiben vom BVerfG:
Stand 08.02.2018 sind 160 Verfahren anhängig.
(https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=19081.0;attach=20167;image)
Eine Beschwerde wurde eingetragen unter Az.
1 BvR 289/18
Meine Verfassungsbeschwerde zu diesem Thema (Härtefall/Gewissen) wird vom BVerfG geführt unter
AZ: 1 BvR 535/18
1 BvR 2417/15 1 BvR 1395/16 1 BvR 1414/16 1 BvR 1415/16 1 BvR 1417/16 |
1 BvR 1432/16 1 BvR 2607/16 1 BvR 2614/16 1 BvR 386/17 |
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Kirchhof Masing Paulus
Die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2420/18, direkt gegen einen Widerspruchsbescheid aus Köln wegen Ablehnung des Antrags auf Befreiung nach § 4 Abs. 6 RBStV aufgrund finanzieller Härte wurde, - wie wir es inzwischen kennen, wennauch nicht verstehen können - ohne Begründung abgelehnt.
Das ist umso "erstaunlicher", als das BVerfG in seinem Beschluss vom 9.11.2011 (1 BvR 665/10)1 ausdrücklich festgestellt hat, daß es gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, wenn zwar Sozialhilfeempfänger befreit werden, andere Personen aber, deren Einkommen nach Abzug der (damals noch) Rundfunkgebühren (für das Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräten!) unter des Existenzminimum fallen, nicht befreit werden.
"Doch was stört mich mein Geschwätz von vor 7 Jahren?"
1https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/11/rk20111109_1bvr066510.html
Dem Bevollmächtigten der Beschwerdeführer wird für künftige Verfahren die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr nach § 34 Abs. 2 BVerfGG angedroht. ...
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mit Urteil des Ersten Senats vom18.Juli 2018 (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 u.a. -, www.bverfg.de) die Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für Erstwohnungen eingehend untersucht und für verfassungsgemäß erachtet, wobei der Bevollmächtigte sogar die Gelegenheit hatte, persönlich vor dem Senat in der mündlichen Verhandlung vorzutragen. Nun hat er nach Verkündung des Urteils zu dem gleichen Gegenstand erneut vier Verfassungsbeschwerden als Bevollmächtigter erhoben ...
Dem Beschwerdeführer wird für künftige Verfahren die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr nach § 34 Abs. 2 BVerfGG angedroht.
Der Beschwerdeführer hat nach der Verkündung des Urteils zu dem gleichen Gegenstand bereits die dritte Verfassungsbeschwerde erhoben, die aufgrund der zeitnahen vorangegangenen Befassung des Senats und mangels neuer Argumente oder abweichender Sachverhaltsgestaltung erkennbar aussichtslos ist. ...
hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Vizepräsidenten Kirchhof
und die Richter Masing,
Paulus
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBI I S. 1473)
am 30. September 2018 einstimmig beschlossen:
Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Die Entscheidung ist unanfechtbar.
[...]
Die Frage, ob die durch den RBStV festgeschriebene Verpflichtung, für ö.-r. Rundfunk und Fernsehen zu bezahlen, obwohl diese zumindest in Teilen nicht genutzt werden (der Beschwerdeführer besitzt kein Fernsehgerät und nutzt folglich auch nicht das Fernsehangebot egal welcher Sender) wurde (neben zahlreichen anderen Fragestellungen) dem BVerfG in der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 281/20 zur Entscheidung vorgelegt. Warten wir also ab, wie es weitergeht - bis jetzt (3 Monate nach Eintragung ins Verfahrensregister) liegt noch kein Nichtannahmebeschluß vor...