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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: René am 19. August 2017, 11:01

Titel: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: René am 19. August 2017, 11:01
Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!

(https://online-boykott.de/ablage/20170818-beitragsservice-swr-bs-amtsgericht-geschwaerzt/20170818-01-beitragsservice-swr-bs-amtsgericht-geschwaerzt.png) (https://online-boykott.de/ablage/20170818-beitragsservice-swr-bs-amtsgericht-geschwaerzt/20170818-01-beitragsservice-swr-bs-amtsgericht-geschwaerzt.pdf)

Wenn ich nicht bezahle, muss ich die Vermögensauskunft abgeben. Mache ich das nicht, wird auf Antrag des Gläubigers Haftbefehl gegen mich erlassen.

Darüber hinaus besteht der Gläubiger auf eine Vollzahlung d. h. keine Möglichkeit einer Ratenzahlung. Hierdurch wird versucht, die Vollstreckung zu beschleunigen und durch die Vollzahlung wieder einen Nichtnutzer aus der Statistik hinauszukatapultieren. Ein Exempel soll statuiert werden.

Das Schreiben vom SWR ist maschinell erstellt, hat jedoch einen manuell geschwärzten Absatz. Vielleicht weiß jemand, was darin ursprünglich stand und warum er geschwärzt wurde. Die anderen geschwärzten Stellen kommen von mir, um kein Problem mit dem Gerichtsvollzieher zu haben und auch, um meine „Beitragsnummer“ zu verstecken.

Es wäre interessant, die Meinung des Gerichtsvollziehers dazu in Erfahrung zu bringen. Auch die Meinung von Eicher dazu wäre sehr interessant. Warum kann der SWR überhaupt direkt vollstrecken lassen? Ich unterhielt mich mit Eicher am 3.10.2016 in Karlsruhe. Er hat mich glatt angelogen, oder wie kann er das hier erklären?

Klar wird Eicher „Schlimmes“ über mich erzählen: Ich habe als schutzloser Bürger, der gezwungen wird, diese Exzesse gegen mein Gewissen zu finanzieren (z. B. Gehälter ab einer Viertelmillion EUR), diesen Apparat öffentlich als Schmarotzer, Parasit und ja, Erpresser bezeichnet. Letzteres werde ich immer wieder unterschreiben, denn mein Gerechtigkeitsempfinden lässt was anderes nicht zu – so fühle ich mich: Gegen die Wand gedrückt.

Vielleicht versteht man anhand solcher Beispiele, wie sich viele Leute fühlen und warum die Vertrauenserosion in Politik und Medien voranschreitet. Hier müssen wir dagegen steuern, bevor es zu spät wird. Normale Bürger werden kriminalisiert: Ich werde vor die Wahl gestellt, meinem Gewissen zu folgen und dafür meine finanzielle Existenz und meine Freiheit zu opfern oder gegen mein Gewissen einen von mir aus tiefster Überzeugung abgelehnten Apparat ein Leben lang zwangszufinanzieren. Der Wille der Bürger wird gebrochen, da es kein Entkommen mehr gibt – jeder in dieser Republik wohnt und genau das bildet die Grundlage für den Zahlungszwang – ein menschliches Grundbedürfnis wird bebeitragt.

Haftandrohung:
https://online-boykott.de/ablage/20170818-beitragsservice-swr-bs-amtsgericht-geschwaerzt/20170818-01-beitragsservice-swr-bs-amtsgericht-geschwaerzt.pdf

Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: Herr U. am 19. August 2017, 11:24
Bei jemanden, den ich gut kenne, steht dort:
Zitat
Es wird die gütliche Erledigung gemäß § 802b ZPO beantragt. Einer Zahlungsvereinbarung über maximal 12 Monate wird bereits jetzt zugestimmt.

Scheinbar soll hier ein Exempel statuiert werden.

Ergänzung:
DAS angebliche "Vollstreckungsersuchen" ist demnach händisch bearbeitet worden und NICHT komplett automatisch von einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage gefertigt worden. Demnach ist zu prüfen ob dieser "Verwaltungsakt" nicht auch formal nichtig ist, denn Unterschrift und Dienstsiegel fehlen, es handelt sich hier doch offensichtlichen um einen sehr individuellen Bescheid.
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: Tereza am 19. August 2017, 12:01
Formfehler:

Die geschwärzten Textstellen würde ich auf jeden Fall monieren - dies ist eine Manipulation des Vollstreckungsersuchens durch
a) den Gläubiger?
b) den GV?

Auch meine ich, dass durch das fehlende Dienstsiegel (der Behörde?? SWR) und die fehlende Unterschrift das Vollstreckungsersuchen unvollständig und somit nicht anerkennungswürdig ist.

Bezüglich benanntem § 802c
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__802c.html
Zitat
Zivilprozessordnung
§ 802c Vermögensauskunft des Schuldners
(1) Der Schuldner ist verpflichtet, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein Vermögen ...
(3) Der Schuldner hat zu Protokoll an Eides statt zu versichern, dass er die Angaben nach den Absätzen 1 und 2 nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Die Vorschriften der §§ 478 bis 480, 483 gelten entsprechend.

zu beachten:
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__480.html
Zitat
Zivilprozessordnung
§ 480 Eidesbelehrung
Vor der Leistung des Eides hat der Richter den Schwurpflichtigen in angemessener Weise über die Bedeutung des Eides sowie darüber zu belehren, dass er den Eid mit religiöser oder ohne religiöse Beteuerung leisten kann.

Merke: ein Richter (!) nicht: der Gerichtsvollzieher
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: Frühlingserwachen am 19. August 2017, 12:14
Rene,
Bei einer Freiburger Mitstreiterin steht im Schreiben des Obergerichtsvollziehers auch dieser Satz "das Verfahren zur gütlichen Erledigung durchzuführen", und wird/ wurde Ratenzahlung gestattet.

Hier scheint im Hintergrund ( Intendant, Justiziar,) ein Komplott geschmiedet worden sein. Ich habe noch in keinem Schreiben des GV eine nicht gewährende Möglichkeit, der Ratenzahlung gesehen. Hier sollen die Daumenschrauben wohl ganz schnell angezogen werden.

Bei Bedarf kann ich das Schreiben hochladen.
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: marga am 19. August 2017, 12:29
Nur mal so überflogen, eine Fiktion ...

Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg (Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz - LVwVG -) Vom 12. März 1974
Zum 19.08.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Hier:
Zitat
§ 16 Abs. (2) Vermögensauskunft Verwaltungsvollstreckungsgesetz BW
(2) Für die Zuständigkeit zur Abnahme der Vermögensauskunft gilt § 27 Abs. 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes entsprechend.
Quelle:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/3tq/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VwVGBWrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-VwVGBWV10P16 (http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/3tq/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VwVGBWrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-VwVGBWV10P16)

Dementsprechend gilt:

Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (Landesverwaltungsverfahrensgesetz – LVwVfG) vom 12. April 2005 (GBl. S. 350) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GBl. Nr. 10, S. 324) in Kraft getreten am 27. Mai 2015.
Zitat
§ 27  Abs. 2 Versicherung an Eides statt,  Verwaltungsverfahrensgesetz BW
(2) Wird die Versicherung an Eides statt von einer Behörde zur Niederschrift aufgenommen, so sind zur Aufnahme nur der Behördenleiter, sein allgemeiner Vertreter sowie Angehörige des öffentlichen Dienstes befugt, welche die Befähigung zum Richteramt haben oder die Voraussetzungen des § 110 Satz 1 des Deutschen Richtergesetzes erfüllen. Andere Angehörige des öffentlichen Dienstes kann der Behördenleiter oder sein allgemeiner Vertreter hierzu allgemein oder im Einzelfall schriftlich ermächtigen.

Hier:
Zitat
§ 110 Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst, Deutsches Richtergesetz,
Wer bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes nach mindestens dreijährigem Studium der Rechtswissenschaft an einer Universität und dreijähriger Ausbildung im öffentlichen Dienst durch Ablegen der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst erworben hat, kann auch nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zum Richter in der Verfassungsgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit und Sozialgerichtsbarkeit ernannt werden. § 19 Abs. 1 Nr. 1 gilt entsprechend.
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__110.html (https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__110.html)

Im Klartext:
Es sollte hier überprüft werden, ob der werte Herr GV diese im § 27 Abs. 2 VwVfG BW erforderliche Befähigung, bzw. die schriftliche Ermächtigung zur Abnahme / Aufnahme der Vermögensauskunft überhaupt besitzt? +++  ::)
 
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: FelsinderBrandung am 19. August 2017, 12:36
Also wenn ich die Forderungsaufstellung richtig verstehe, wird der Zeitraum 02.16 bis 04.16 (zweite Zeile, Bescheid vom 03.06.2016) doppelt veranlagt. Dieser Zeitraum ist im im Zeitraum 01.13 bis 07.16 (erste Zeile, Bescheid vom 01.10.2016) ja bereits enthalten, somit doch ein Grund Erinnerung einzulegen!?
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: muuhhhlli am 19. August 2017, 12:40
Bei der Aufstellung der rückständigen Forderungen fallen der Säumniszuschlag und die Mahngebühren auf

Warum sind auf Zeile 1 von 01.13 bis 07.16 keine Mahngebühren ausgewiesen. Gleiches gilt für die Säumniszuschläge. Es können doch dann bei 555.46 nicht nur 8 Euro Säumniszuschläge für 3 Jahre berechnet werden. Eine genau Überprüfung wäre nötig, denn gleiches gilt für Zeile 2 - Zeitraum

Siehe dazu Vergleich:
Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23615.msg151432.html#msg151432 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23615.msg151432.html#msg151432)

Dieses Vollsteckungsersuchen ist von einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage gefertigt und ohne Unterschrift und Dienstsiegel wirksam.

Siehe dazu der Hinweis von @Profät:
VG Klage abgewiesen->Pfändungs- & Einziehungsverfü. + Vollstreckankündigung FA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24049.msg152918.html#msg152918 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24049.msg152918.html#msg152918)

Wenn Maschinen entscheiden ... – vollautomatisierte Verwaltungsverfahren und der Persönlichkeitsschutz
Link: http://rsw.beck.de/rsw/upload/NVwZ/NVwZ-Extra_2017_10.pdf (http://rsw.beck.de/rsw/upload/NVwZ/NVwZ-Extra_2017_10.pdf)
Siehe unter II. Unionsrechtliche Vorgaben für vollautomatisierte Verfahren

Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: Markus KA am 19. August 2017, 13:19
Das Schreiben des Gerichtsvollziehers ist, höflich ausgedrückt, äußerst fragwürdig.

Zitat
"Dieses Dokument wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig."
Dieser Hinweis ist eine haltlose Behauptung und schlicht falsch.
Mit "maschinell" ist eine gewisse Automatisierung und Berechnung bei der Herstellung des "behördlichen" Schreibens gemeint (vgl.Festsetungsbescheid).

Im vorliegenden Schreiben des Gerichtsvollziehers kann weder von einem automatisierten Schreiben noch von einer Behörde gesprochen werden.

Zitat
Einer Zahlung der Forderung in Raten...
D. Gläubiger besteht auf einer Vollzahlung...
Beide Abschnitte beweisen, dass der allgemeine Wortlaut dieser Art von Schreiben im diesem speziellen Einzelfall verändert wurde.

Hinzu kommt die manuelle Nachbearbeitung (Manipulation) des Vollstreckungsersuchen des Südwestrundfunks als Anhang. Ein Schreiben mit manuell hinzugefügter Anlage kann nicht mehr maschinell erstellt worden sein.

Mir sind bisher nur unterschriebene Schreiben von Gerichtsvollziehern bekannt, da keine Berechtigung (wie z.B. Verwaltunsvereinfachung und Automation) für eine maschinelle Erstellung vorliegen.

Es hat den Schein, dass sich hier jemand Arbeit sparen möchte und der Verdacht der Manipulation amtlicher Schreiben liegt durchaus vor (Urkundenfälschung).

Es empfiehlt sich zu den bekannten rechtlichen Schritten auch rechtliche Schritte zum Verdacht der Urkundenfälschung einzuleiten.
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: es reicht am 19. August 2017, 13:24
Bei meinem Brief aus Spaichingen steht dasselbe wie bei ' Herr U'
Es wird die gütliche ........ labber labber und blabla
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: René am 19. August 2017, 14:14
Bist du dann in meinem "Einzugsgebiet"? Kannst du mir per PM etwas über dich erzählen?
Danke!
René

Bei meinem Brief aus Spaichingen steht dasselbe wie bei ' Herr U'
Es wird die gütliche ........ labber labber und blabla
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: cleverle2009 am 19. August 2017, 14:16
Eine mir bekannte Person (Nichtzahler aber Nutzer des örR) klagt gerade gegen so einen Gerichtsvollzieher.
Siehe dazu:
Gerichtsvollzieher/Gemeindeeintreiber kommen/dürfen seit Tübing. nicht mehr?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23886.msg152695.html#msg152695

Die befassten Staatsanwälte, die damit befassten Richter und der angesprochene Amtsgerichtsdirektor logen, dass sich die Balken bogen, so berichtete mir der persönlich gut bekannte Mensch.
Der über den Gerichtsvollzieher wachende Richter behauptete nach Einlegen der Beschwerde gemäß ZPO, es sei doch alles in Ordnung. Womit der doch tatsächlich Recht hatte. Die Zivilprozessordnung ist nicht einschlägig für die Vollstreckung öffentlich rechtlicher Forderungen, das musste der mir persönlich gut bekannte Mensch erst lernen.
Die damit befasste Staatsanwaltschft sah sich nicht bemüßigt, die Übereinstimmung mit dem Grundgesetz zu prüfen, der mir persönlich gut bekannte Mensch, ließ das dann auf sich beruhen.
Der angeschriebene Leiter des Amtsgerichtes behauptete gar, der Gerichtsvollzieher dürfe das, weil er beliehen wurde.

1. Gerichtskostenvorschussrechnung Januar 2017 (Klage sei Zivilsache) belief sich auf 105 Euro.
Zurückweisung wegen sachlicher Fehler - Klage sei eine öffentlich rechtliche Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art und deshalb Gerichtskostenfrei zu verhandeln.

2. Gerichtskostenvorschussrechnung August 2017 (Klage sei Zivilsache) belief sich auf 35 Euro, nach einem halben Jahr des Überlegens des Richters.
Erneute Zurückweisung wegen sachlicher Fehler - Klage sei eine öffentlich rechtliche Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art und deshalb Gerichtskostenfrei zu verhandeln.
Das Amtsgericht läßt sich bereits eine unangemessen lange Zeit. Zeitpunkt der Einreichung des Klagebegehrens Dez. 2016 mit Ergänzung vom Februar 2016.
Der mir persönlich gut bekannte Mensch wartet nun auf die Fortsetzung der Klage.
Die Klage scheint eine besondere Schwierigkeit für das Amtsgericht darzustellen, weil die Klagebezeichnung Folgenbeseitigung zwecks Rückabwicklung wegen Grundrechteverletzung besondere Schwierigkeiten bereitet.
Im Geschäftsverteilungsplan konnte der mir persönlich gut bekannte Mensch keine Zuständigkeit für so eine Klage finden.
Geurteilt muss aber werden, wegen Art. 97 Abs. 1 Halbsatz 2 GG ist  der Richter dem Grundgesetz unterworfen.

Exemplarische Mißachtung:
1 BvR 569/05 – hinweisen

Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 1236 <1237>). Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern.

Zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern
(Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)
§ 33 Grundpflichten
(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen.
Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
Gruß c.
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: Profät Di Abolo am 19. August 2017, 14:29
Guten TagX!

In dieser fiktiven Geschichte fehlen ja das Dienstsiegel und die Unterschrift der Behördenleitung!!!!!

Die spielt doch in Baden-Würtemberg, waa?

§ 15 a Absatz 4 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg.

Das Vollstreckungsersuchen ist nämlich nicht mit "Hilfe automatischer Einrichtungen" erstellt worden.

Da wurde ja drin rumgestrichen!!!!!

Ditt iss ja dann ein Fall von:

Zitat
1.
Eine mittels elektronischer Datenverarbeitung gefertigter Bescheid bedarf der Unterschrift oder der Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten, wenn er infolge manueller Änderungen oder Hinzufügungen der erlassenden Behörde aus der Sicht des Adressaten nicht mehr durch die Verwendung der elektronischen Datenverarbeitung geprägt wird.

BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91, Link

https://www.jurion.de/urteile/bverwg/1993-01-22/8-c-5791/


OT:
Ohhhwww, ditt tut mir jetzt aber echt leid SWR!

Veröffentlicht am 22.08.2012, Video ~ 3s
Joachim Löw - Nivea Ooohhhhw HD
https://www.youtube.com/watch?v=w3lMNrmfd3w

Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: Profät Di Abolo am 19. August 2017, 14:53
Ich pack mal noch einen rauf.
Sicher ist sicher. Rein fiktiv:

Rein vorsorglich weise ich ferner darauf hin, dass der vollständig automatisierte Erlass eines Verwaltungsaktes in Baden-Württemberg gesetzlich nicht geregelt ist.
Die gesetzliche Regelung erfolgte im Bereich des Bundes erst zum 01.01.2017, siehe hierzu § 35 a VwVfG.

Ich weise daher darauf hin, dass wohl keine wirksamen Verwaltungsakte in Gestalt von Leistungsbescheiden dem Verwaltungsvollstreckungsverfahren zu Grunde liegen, da eine Ermessenausübung einer natürlichen Person bei dem Erlass des Verwaltungsaktes nicht erfolgte bzw. nicht erfolgt.

§ 35 a VwVfG Bund, Link:

https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__35a.html

Verwaltungsverfahrensgesetz BW, Link:

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwVfG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true

OT:

Ohhhwww, ditt tut mir jetzt aber echt leid SWR!


Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: Profät Di Abolo am 19. August 2017, 15:21
Verdammt! Sorry! Hab noch was vergessen! Rein fiktiv:

Auch weise ich auf das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung des Landes Baden-Württemberg und die Rechtsprechung des VG Wiesbaden, Urteil vom 20. Januar 2015, Az. 6 K 1567/14.WI hin.

Urteil VG Wiesbaden, Link:

https://openjur.de/u/765496.html

Danach dürfte das EGovG BW für den SWR entgegen § 3 Abs. 1 EGovG BW für den SWR gelten, da es ja einhellige Rechtsauffassung ist, bis auf Ausnahme des LG Tübingen, dass der SWR wohl eine „Behörde“ ist und befugt sei "Verwaltungsakte" zu erlassen.

Die beizuziehende „elektronische Akte“ des Gläubigers wird allerdings schwere Fehler aufweisen, da auf sämtlichen Seiten eine qualifizierte elektronische Signatur fehlt.

Insgesamt stellt sich das vom Gläubiger betriebene „vollautomatische Verwaltungsverfahren“ als vollständige Missachtung der Richtlinie 95/46/EG dar, so dass ich bereits jetzt anrege die Sache dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen.

Link, EGovG BW:

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=EGovG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true

OT:

Nicht mehr viel übrig von den "vollautomatischen Leistungsbescheiden und Vollstreckungsersuchen" waa?

Ohhhwww, ditt tut mir jetzt aber echt leid SWR!

Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: maikl_nait am 19. August 2017, 16:52
Hallo!

Eine fiktive Person R hätte rein hypothetisch neben der relevanten Probleme mit den "maschinellen" Verwaltungsakten (die sollte man als ersten Schuß in der (Vollstreckungsgegen-?)Klage verwenden) auch noch diese Möglichkeiten:

- in VwVG NRW §1 (2) sind Vollstreckungsersuchen für "im Wettbewerb erbrachte Leistungen" untersagt -- das BVerwG hat extra festgestellt, daß der Beitrag die Gegenleistung für die "Empfangsmöglichkeit" sei, mit dieser Leistung stehen aber die LRA im Wettbewerb!

Auf die Schnelle konnte ich kein Analogon im LVwVG BW finden -- aber der Passus in NRW basiert auf einer Entscheidung des BVerfG gegen Landessparkasse Oldenburg 2013, Fazit: die Möglichkeit der Verwaltungsvollstreckung bei Wettbewerb mit priv-rechtl. Konkurrenz verstößt gegen Gleichheitsgrundsatz GG Art.3 (1). Person R könnte hier also analog argumentieren mit Bezug auf dieses Urteil.

Das ist die Entscheidung des BVerfG gegen die Sparkassen

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/12/ls20121218_1bvl000811.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/bvg13-004.html

Dazu hat hier noch jemand etwas zu Vorgeschichte und Auswirkungen dieser Entscheidung:

http://www.zinsklau.de/index.php/dossiers/34-nazi-gesetze-verfassungswidrig-aber-erst-ab-naechstem-jahr

- dann gibt es bei Amtshilfe nicht nur die "ersuchte Behörde", sondern auch die "ersuchende Behörde" LVwVfG BW §5 (1) -- davon wäre der SWR nach LVwVfG §2 (1) ausgenommen
(betrifft möglicherweise "Hilfemaßnahmen" der Vollstreckungsbehörde)

- und Verwaltungsakten mit "Außenwirkung" LVwVfG BW §9 -- auch hiervon wäre der SWR nach LVwVfG §2 (1) ausgenommen
(betrifft möglicherweise sowohl die Ausgangsbescheide wie auch die Vollstreckungsersuchen)

Bei den Gebühren konnte noch auch "Selbstverwaltung im Bereich der Gerätebesitzer (=Nutzer)" abgestellt werden -- da die Wohnung aber in keiner Weise im technischen Prozess "Rundfunkempfang" involviert ist, stellt der Anknüpfungspunkt "Wohnungsinhaber" ein Paradebeispiel von "Außenwirkung" dar. Darüber hinaus stellt die Einführung einer weiteren Immobilienabgabe möglicherweise eine unzulässige Erhöhung schon bestehender Abgaben dar (es gibt eine Einschränkung der "Erfindung von Abgaben").


MfG
Michael
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: Profät Di Abolo am 19. August 2017, 18:42
@maikl_nait, gallische Grüße und gallischen Dank! Hervorragend!

Da pack ich mal noch einen rauf! Rein fiktiv:

Zweifelsfrei wird der Gläubiger bestätigen, dass er die "selbsttitulierte Forderung" per Festsetzungsbescheid vollautomatisch erstellt und diesen "Titel", per einfacher Post, an die Schuldner verschickt. Diese "Festsetzungsbescheide" führen aus:

Zitat
Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel.

Damit ist fraglich, ob der Gläubiger überhaupt noch im Besitz der "vollstreckbaren Titel" ist, da er nur wertlose Digitalisate in seinem "elektronischen Aktensystem" speichert. Denn diese binär gespeicherten "selbsttitulierten Festsetzungsbescheide" weisen keine qualifizierte elektronische Signatur auf. Damit kann der Gläubiger lediglich wertlose Ausdrucke der "binären Titel" vorweisen.

Es stellt sich nun daher die Frage, wie denn der Gerichtsvollzieher die zugrundeliegenden "vollstreckbaren Titel des Gläubigers" nach § 757 ZPO übergeben will, wenn der Gläubiger diese "Titel" zuvor per einfacher Post den Schuldner zusendet.

Fraglich ist ferner, ob die "elektronische Akte" überhaupt als Beleg für ein stattgefundenes durchgeführtes "Verwaltungsverfahren" tauglich ist. Weisen doch selbst die abgespeicherten "Bekanntgabe-Nachweise" ("Zustellung" per einfacher Post) in der "elektronischen Verwaltungsakte" keine qualifizierte elektronische Signatur auf.
Damit lässt sich nicht mehr feststellen, ob und wann die "Original-Titel" tatsächlich zugegangen sind.

Auch wird sich ergeben, dass keine natürliche Person an dem "Entscheidungsprozess", der Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen, eine Einzelfallentscheidung getroffen hat.

Es handelt sich um ein grob rechtswidriges "vollautomatisches Verfahren", dass sich zudem eigentlich nur durch die derzeitige Tätigkeit des Gerichtsvollziehers beweisen lässt.

Ich schließe mich der Rechtsauffassung des LG Tübingen vollumfänglich an und führe zusätzlich aus:

Der SWR kann niemals eine Behörde sein, da sich eine Behörde insgesamt nie so dämlich verhalten würde. Auch ist "mit Verlaub" zu sagen, dass Teile des SWR´s keine Anstalt sind, sondern in eine Anstalt gehören. Offensichtlich sind Teile des SWR stark "überarbeitet" und bedürfen dringend ärztlicher Fürsorge.

OT:
Welcher "Verwaltungsakt"? Welcher Titel?

Ohhhwww, ditt tut mir jetzt aber echt leid SWR!

Geh mal zum Doktor Doktor!

Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: maikl_nait am 19. August 2017, 20:02
Hallo!

Im Sinne vom Profäten möchte ich noch ergänzen:

Normalerweise ist im Verwaltungsverfahren neben der Festsetzung einer Forderung (der Höhe nach) ein Leistungsgebot im Verwaltungsakt (VA) nötig, um den VA zu einem vollstreckbaren Titel zu machen. Ein eventueller Widerspruchsbescheid muß eine Begründung der Entscheidung liefern.

Nun enthalten die sogen. "Festsetzungsbescheide" regelmäßig kein Leistungsgebot ("Zahlen Sie bis zum XX.XX..."), und die "Zahlungsaufforderung" ist regelmäßig ohne Rechtsmittelbelehrung (und damit "kein VA"). In diesem Sinn kann man durchaus die "Vollstreckbarkeit" anzweifeln.

Bei den "Begründungen" in Widerspruchsbescheiden könnte man das ähnlich sehen, ein Gebetsmühlen-artig vorgetragenes "Sie müssen aber bezahlen, weil das im RBStV steht" (und artverwandte Textbausteine) reicht IMHO nicht als Begründung -- im RBStV werde ich nicht persönlich erwähnt, insofern muß die Begründung auf meine Widerspruchs-Argumente eingehen.

MfG
Michael
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: drboe am 19. August 2017, 20:15
Da üblicher Weise eine Ratenzahlung nicht von vorneherein abgelehnt wird, LRA und BS liefen ja Gefahr gar kein Geld zu erhalten, wenn der Schuldner statt zu zahlen den "Offenbahrungseid" leistet, ist hier eine erhebliche Ungleichbehandlung festzustellen. Dass diese nicht mit der Tatsache zusammenhängt, dass sich dieses Vorgehen gegen den Betreiber der Site handelt, ist kaum vorstellbar. Belege einer "Sonderaktion Ketterer" - hat sich was mit automatisiert - sollten von den Nutzern hier vorgelegt werden können. Wäre angesichts solcher Sonderbehandlung durch unseren "Herrscher über Alles, den Öffentlich-Rechtlichen Dummfunk" nicht eine Verfassungsbeschwerde einzureichen?

M. Boettcher
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: ope23 am 19. August 2017, 22:16
Es versteht sich, am Tag X im September ein ordentliches Happening zu veranstalten. Ein Justiziar sollte zur Schauverhaftung eingeladen werden und sich damit als Lügenbold offenbaren können.

Wäre ich an der Stelle eines derart prominenten Sitebetreibers, würde ich mir fiktiv im Hinterkopf behalten, mich verhaften zu lassen und dann nach ein-zwei Tagen die 800 Euros durch die Essensdurchreiche rausrücken. Das Knastfoto aber noch an den Lügenbold schicken und an die Presse. Die Signalwirkung dürfte erheblich sein, allein der Shitstorm, der im WWW losbrechen wird.

Der SWR wird sich vor einem Triumph hüten. Dann gibts nochmals Shitstorm.
Und einen dritten, wenn Karlsruhe recht hat und Tübingen Recht gibt.

Ich weiß, da hängt noch eine Firma dran, aber wenn der GF drei Tage in (Haft)Urlaub ist, sollte da auch nichts passieren. Wie gesagt, ist nur eine Träumerei von mir.

Der GV hat sich mit seinen Krakeleien einen ziemlichen Bärendienst erwiesen. Ich halte das für eine krasse Urkundenfälschung. Dafür, dass jemand mit diesem Schreiben in Haft genommen werden soll, ist es dem "Delinquenten"(?) gegenüber gröblichst herablassend, nicht nur ein fürchterliches Druckbild, sondern auch eine derartige Schmiererei abzuliefern.


Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: René am 19. August 2017, 22:38
Person R würde das gerne machen. Allerdings besteht die Gefahr der Eintragung im Schuldnerregister anstelle der Haft. Dann ist es aus mit der Vorfinanzierung von Aufträgen durch das Bankinstitut. In so einem Fall hat nicht nur Person R mit seiner Firma ein Problem, sondern insbesondere diejenigen, die von der Firma abhängen wie z. B. eine Familie mit vier Kindern, bei der zwei davon schwer behindert sind. Person R hat ein Problem damit.
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: Profät Di Abolo am 19. August 2017, 23:32
Was für eine Haft?
Welche Eintragung ins Schuldnerverzeichnis?

Also irgendwie lebt ihr alle in Zeiten des römischen Imperiums! Als ein römischer Doktor mit seinem Holzgladius gegen Darth Vader mit nem Laserschwert antrat!

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung

Bundestagsdrucksache:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/116/1811613.pdf

§ 93 Abs. 8 Abgabenordnung.

Zitat
Die für die Vollstreckung nach dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz und nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen der Länder zuständigen Behörden dürfen zur Durchführung der Vollstreckung das Bundeszentralamt für Steuern ersuchen, bei den Kreditinstituten die in § 93b Absatz 1 bezeichneten Daten abzurufen, wenn

1.
der Vollstreckungsschuldner seiner Pflicht, eine Vermögensauskunft zu erteilen, nicht nachkommt
oder
2.
bei einer Vollstreckung in die Vermögensgegenstände, die in der Vermögensauskunft angegeben sind, eine vollständige Befriedigung der Forderung, wegen der die Vermögensauskunft verlangt wird, voraussichtlich nicht zu erwarten ist.

Link:
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__93.html

Der neue gallische Widerstand heißt: schön locker bleiben und die Kontostammdatenabfrage abwarten!

Die Kontopfändung kommt bestimmt!

Haft? Tzzztzzz!

Vermögensauskunft? Tzzztzzz! Schön verweigern!

Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, kann Doc. Rastamann jetzt seine römische Maske absetzen und seine NSA Fratze zeigen und schön weitere Daten erheben!

Was Doc. Rastamann noch nicht kapiert hat, iss:

Darth Vader supports the GEZ-Boykott-Forum!

Und was Doc. Rastamann Nachts am Himmel  für den Mond hält, ist in Wirklichkeit der Todesstern aus gallischem Granit!

Also, willkommen in der Digitalen Welt! In der die Akte vom SWR den Wert von Papiermüll hat!

Das Imperium wird ganz sicher zurückschlagen, aber nicht das Römische!

 :)
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: maikl_nait am 19. August 2017, 23:34
Hallo!

Eine fiktive Person R sollte sich natürlich von einem Anwalt beraten und vertreten lassen.

Soweit ich die ZPO verstehe, wäre aber mit einer Klage gegen die Vollstreckung zunächst die Anwendung von Zwangsmaßnahmen auszusetzen (Haft, Eintragung §882c etc ad nauseam) -- sollte sich Person R am AG (bzw VG bei "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand") nicht durchsetzen können, kann immer noch umgehend gezahlt werden (dann steht ja auch die Unterschrift eines Richters drunter!).

MfG
Michael
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: Profät Di Abolo am 19. August 2017, 23:48
Ja genau! Rein fiktiv, Person R. sollte sich einen Anwalt nehmen oder zwei!

OT:

Klage der Allianz pro Schiene e.V.

Link Klageschrift:

http://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Projektinformation/Verkehr/Gigaliner/170404_Klageschrift_Gigaliner.pdf

Ich bin mir jaaaaanz sicher das der römische Doc. mit seinem Holzgladius gegen diese Sith Lord´s keine Chance hat. Bevor der A sagt, fragen die Amtsträger?

Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: azdb-opfer am 19. August 2017, 23:52
Seit wann darf die LRA eigentlich zusätzlich zum Säumniszuschlag "Mahngebühren" berechnen?
(PDF-Datei S.6, "Aufstellung der rückständigen Forderungen")
Die Rechtsgrundlage der Säumniszuschläge wird erläutert.
Zur Rechtsgrundlage der "Mahngebühren" steht nichts. Vermutlich gibt es keine Rechtsgrundlage dafür.
Oben schon erwähnt: Ein Zeitraum wurde doppelt berechnet.

Ein seriöser Gerichtsvollzieher sollte dieses fehlerhafte Vollstreckungsersuchen zurückweisen und erstmal den Gläubiger zur Korrektur auffordern.
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: René am 20. August 2017, 00:02
Person R wird wieder schnell versuchen, einen fähigen Anwalt zu finden, der ihn vertreten kann. Er ist hier im Südwesten damit einmal bereits gescheitert. Vielleicht einer aus dem hohen Norden, der sich damit gut auskennt.

Auf jeden Fall hilft dieser Thread ungemein, sich schnell in die Sache einzuarbeiten.

Person R könnte auch den GV einladen, sich diesen Thread anzuschauen. Vielleicht kommt er selbst drauf, worauf er sich einlassen könnte. Gerne auch ein Ausdruck des Threads, falls er kein Neuland hat.

Sollte Person R auch Doc. Rastamann zu dieser Diskussion einladen?
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: Profät Di Abolo am 20. August 2017, 06:03
Doc. Rastamann zu dieser Diskussion einladen?

Also rein fiktiv:

Als Verfechter der gallischen Granit Einstellung kann ich nur sagen: Mit Mr. "mit Verlaub" wurden genug Worte gewechselt. Ab jetzt sprechen die rechtlichen Waffen. Der hat hier im GEZ-Boykott-Forum genug "römischen Müll" von sich gegeben!!!!!

Wer als Leiter der Geinschaftseinrichtung Beitragsrecht auch für die Beobachtung des "Social Web" verantwortlich ist, für den gibt es nur einen angemessenen Ort des Gesprächs:

den Gerichtssaal.

Wer dann noch über sein "automatisches Verwaltungsverfahren" öffentlich abfeiert:

Thema:
SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23866.msg151767.html

zeigt doch deutlich was er von uns allen hält. Wir sind "Mittel" der Ertragssteigerung!

Mr. Doc. Rastamann ist Teil der ... Piep ... (zensiert) NSA (Nationale Servus Agentur)!
Mr. Doc. Rastamann hat den GEZ-Beauftragtendienst abgeschafft und durch Verwaltungsvollstreckungsbehörden ersetzt.
Mr. Doc. Rastamann hat die "staatsferne Sozialdatenbank" erschaffen und das Sozialdatengeheimnis in die staatsferne Mülltonne getreten.
Mr. Doc Rastamann ist der Erfinder von Skynet.
Mr. Doc. Rastamann hat das ganze Land dem "Terminator von Köln" unterworfen.
Mr. Doc. Rastamann hat die Würde des Menschen "zum Rotz am Ärmel" einer Maschine BeitraXservus degradiert.

Der GEZ-Boykott ist eine Frage des Gewissens. Eine Frage von Gut und Böse.
Also ich denke wir haben uns hier entschieden.
Wieder Zeit für eine öffentliche Aufforderung zu Ordnungswidrigkeiten:


Keinen Cent an den BeitraXservus!
Keinen Cent an Skynet!
Keine Daten an Skynet!
Verweigert alles!

Join the GEZ-Boykott-Forum!

Come to the Dark Side!
We have tee and cake!
We have the deathstar-moon!

Please donate to help the GEZ-Boykott-Forum (Spendenbutton oben rechts).

Darth Vader supports the GEZ-Boykott-Forum!

Das ist natürlich mein ganz persönlicher Aufruf.

Ey yoo Doc. Rastamann!
"Mit Verlaub" möge der Todesstern aus gallischem Granit, den du für den Mond hälst, dir schlaflose Nächte bereiten!

Und für alle anderen:
er scheint für euch als Zeichen der Hoffnung und Freiheit!
Ihr könnt beruhigt schlafen, denn das gallische Zeichen der BeitraX-Freiheit und des GEZ-Widerstandes wacht über euch! Strahlender gallischer Granit!

Lebt in der Gewissheit, dass der Tag kommen wird, an dem das Imperium zurückschlägt und den römischen BeitraXservus in die Knie zwingt!

 :)
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: cecil am 20. August 2017, 10:26
1)   Ja, das Imperium (hier: ÖR) schlägt zurück. Den Eindruck kann man ohne Zweifel gewinnen. Kurz vor einer allerhöchstrichterlichen Entscheidung über den RBStV durch das BVerfG scheint man, womöglich etwas nervös, jedenfalls den Kampf gegen Gegner/innen zu verschärfen. (Demoralisieren als uralte Kriegstaktik?)

Vgl. hierzu z.B. auch:

Neue Masche des BR: externe Rechtsanwälte beauftragt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22911.msg146409.html#msg146409

... womit ganz evtl. auch ein fiktiver Bürger im fiktiven BW rechnen kann: die Gegenseite könnte ganz evtl. einen externen Anwalt einschalten, evtl. um mehr Kosten für den fiktiven Bürger zu produzieren und weil die Angelegenheit ja so schwierig ist ...

2)

Was für eine Haft?
Welche Eintragung ins Schuldnerverzeichnis?

...
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung

Bundestagsdrucksache:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/116/1811613.pdf

§ 93 Abs. 8 Abgabenordnung.

Zitat
Die für die Vollstreckung nach dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz und nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen der Länder zuständigen Behörden dürfen zur Durchführung der Vollstreckung das Bundeszentralamt für Steuern ersuchen, bei den Kreditinstituten die in § 93b Absatz 1 bezeichneten Daten abzurufen, wenn

1.
der Vollstreckungsschuldner seiner Pflicht, eine Vermögensauskunft zu erteilen, nicht nachkommt
oder
2.
bei einer Vollstreckung in die Vermögensgegenstände, die in der Vermögensauskunft angegeben sind, eine vollständige Befriedigung der Forderung, wegen der die Vermögensauskunft verlangt wird, voraussichtlich nicht zu erwarten ist.


Kritische Anmerkung:

im vorliegenden fiktiven Fall wurde ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet. Damit dürfte § 802 l (https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__802l.html) ZPO gelten, nach dem eine erweiterte Datenabfrage bereits jetzt möglich ist. Das steht ja auch in der Mitteilung des GV.
(Die Abgabenordnung dürfte hier doch gar nicht relevant sein.)

(Nebenbei: Das von "Profät" erwähnte "Gesetz zur Verbesserung der Sachaufklärung ..." ist bereits in Kraft, spätestens seit 06. Juli 2017 - allerdings womöglich erst ab 2020 anzuwenden wegen des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung... Aber das ist ein anderes Thema)

Generell gibt es zwei verschiedene Verfahren, wie verwaltungsrechtliche Ansprüche durchgesetzt werden können - das dürfte ja nun im Forum bekannt sein? "Amtshilfeersuchen" vs. "Vollstreckungsersuchen"?

3)  Selbstverständlich gehe ich ernsthafterweise davon aus, dass der GV die Befugnis zur Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung in BW hat, da ihm diese verliehen sein dürfte.

4)  Von einem GV war mal zu erfahren: Wird die Abgabe des Vermögensverzeichnisses verweigert, kann sofort die Datenabfrage beginnen.

Dennoch (!) wird wohl - da der Schuldner säumig ist und wegen verweigerter Vermögensauskunft - eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis vorgenommen. (Und dennoch kann es sicher auch zu Inhaftierung kommen, s.u. ...)

Zitat
Zivilprozessordnung
§ 882c  (https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__882c.html)Eintragungsanordnung


(1) Der zuständige Gerichtsvollzieher ordnet von Amts wegen die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis an, wenn

1.
    der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen ist;

...
...

Die Anordnung der Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis ist Teil des Vollstreckungsverfahrens.

Bitte weiteres dem Gesetz entnehmen...

5)    Der Eintragungsanordnung kann man zwar widersprechen, jedoch ist damit nicht mal per Antrag unbedingt Vollstreckungsschutz gegeben. Bitte vergleichen und dort nachlesen:

Eintragungsanordnung,Schuldnerverz.,Widerspruch/Aussetzungsantrag (§ 882d ZPO)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19204.msg124665.html#msg124665

Tun wir einen Blick ins Gesetz, § 882d ZPO - https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__882d.html:
Zitat
Zivilprozessordnung
§ 882d Vollziehung der Eintragungsanordnung
(1) Gegen die Eintragungsanordnung nach § 882c kann der Schuldner binnen zwei Wochen seit Bekanntgabe Widerspruch beim zuständigen Vollstreckungsgericht einlegen. Der Widerspruch hemmt nicht die Vollziehung. Nach Ablauf der Frist des Satzes 1 übermittelt der Gerichtsvollzieher die Anordnung unverzüglich elektronisch dem zentralen Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1. Dieses veranlasst die Eintragung des Schuldners.
(2) Auf Antrag des Schuldners kann das Vollstreckungsgericht anordnen, dass die Eintragung einstweilen ausgesetzt wird. Das zentrale Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 hat von einer Eintragung abzusehen, wenn ihm die Ausfertigung einer vollstreckbaren Entscheidung vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass die Eintragungsanordnung einstweilen ausgesetzt ist.
(3) Über die Rechtsbehelfe nach den Absätzen 1 und 2 ist der Schuldner mit der Bekanntgabe der Eintragungsanordnung zu belehren. Das Gericht, das über die Rechtsbehelfe entschieden hat, übermittelt seine Entscheidung dem zentralen Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 elektronisch.


Das wichtigste aus meiner Sicht dürfte sein, einen belastbaren Vollstreckungsschutz zu erlangen.

Jegliches Verfahren, dass zur Aussetzung der Vollziehung die Zustimmung des Gläubigers erforderlich macht oder nur als Kann- oder Soll-Bestimmung im Gesetz formuliert ist, gewährleistet dies erfahrungsgemäß nicht...


... Siehe Thema des threads. Selbstverständlich ist davon auszugehen, dass weder von seiten eines Gerichtes noch von seiten der gegnerischen Partei einem Forumsbetreiber gegenüber irgendein Spielraum gewährt würde. Wenn Haft angeordnet ist, wird schon aus diesem Grunde womöglich ein Haftbefehl erwirkt und auch durchgesetzt, sofern keine wirksamer Vollstreckungsschutz besteht.

6)   Insgesamt ist es sicherlich eine sehr gute Idee, guten anwaltlichen Beistand zu bemühen.

... Allerdings besteht die Gefahr der Eintragung im Schuldnerregister anstelle der Haft. Dann ist es aus mit der Vorfinanzierung von Aufträgen durch das Bankinstitut. ...

Ja - Verantwortung kann auch bedeuten, sich selbst und anderen keinesfalls schaden...! Wieviel Macht über sein Leben will man dem Gegner denn geben?

(Ganz evtl. mal im Vorfeld mit der Bank sprechen, worum es geht, nämlich nur um Rundfunkbeitrag ?)

Sollte Person R auch Doc. Rastamann zu dieser Diskussion einladen?

Ich bin zwar nicht sicher, wer "Doc Rastamann"* sein soll  ::)  (vermutlich schaue ich zuwenig fern?) ---- aber sicherlich ist auch das - flankierend - eine gute Idee...


7)   * Ich bitte, zugunsten von Klarheit und Verständlichkeit der Forumsbeiträge, bei der Verwendung von Metaphern/Bilder u. ä. kreativen Stilmitteln bzw. Schreibinhalten, Rücksicht auf die Leser/innen zu nehmen.
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: René am 20. August 2017, 11:13
Hermann Eicher, Justitiar des SWR und treibende Kraft in Sachen Rundfunkbeitrag. Er ist sogar als Forumsmitglied registriert.
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: cecil am 20. August 2017, 11:30
Username? "hermann", "justitiar", "rasta", "Eichhörnchen"? ...   :laugh:  --- toll, für Mitwirkung im Forum ein üppiges Gehalt beziehen... so stelle ich mir das auch vor.

Dennoch: "Doc. Rastamann" erschließt sich mir (und sicherlich anderen) nicht... 

... und ich bitte bei allem Spaß wirklich um verständlichere Ausdrucksweise im Forum.
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: René am 20. August 2017, 11:34
Username: "Hermann Eicher"

Username? "hermann", "justitiar", "rasta", "Eichhörnchen"?   :laugh:  --- toll für Mitwirkung im Forum ein üppiges Gehalt beziehen... so stelle ich mir das auch vor.

Dennoch: "Doc. Rastamann" erschließt sich mir (und sicherlich anderen) nicht... 

... und ich bitte bei allem Spaß wirklich um verständlichere Ausdrucksweise im Forum.
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: DumbTV am 20. August 2017, 11:42
@cecil

Einfach
Für Alle
Einfach für Alle


Hermann Eicher

Siehe:

Dialog zwischen René Ketterer und Dr. Hermann Eicher (SWR-Justitiar)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19816.msg128834.html#msg128834

Und nun zurück zum Kernthema dieses Threads...
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: pinguin am 20. August 2017, 11:51
Das wichtigste aus meiner Sicht dürfte sein, einen belastbaren Vollstreckungsschutz zu erlangen.
Es hat auch seitens des Bundesverfassungsgerichtes die Möglichkeit der einstweiligen Anordnung, wenn die Sache die nötige Dringlichkeit hat.

Diese Dringlichkeit ist hier
[..] wie z. B. eine Familie mit vier Kindern, bei der zwei davon schwer behindert sind
doch wohl gegeben? Hier geht es ja dann auch betreffs dieser schwerbehinderten Kinder um erhöht nötige Kindesbetreuung.

Eine derartige Eilvorlage ans BVerfG wäre evtl. auch geeignet, die Entscheidung über die vorliegenden Verfassungsbeschwerden zu beschleunigen.

Einstweiliger Rechtsschutz
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Einstweiliger-Rechtsschutz/einstweiliger-rechtschutz_node.html

Nur beiläufig:

Das BVerfG hat die Zwangsbehandlung von in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen untergebrachten Patienten wegen Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes und so gekippt.

Beschluss vom 19. Juli 2017 - 2 BvR 2003/14
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-071.html

Zitat
Aus den Grundrechten ergeben sich zudem Anforderungen an das Verfahren, die den Grundrechtsschutz gewährleisten sollen.

Ist evtl. lohnenswert, den eigentlichen Beschlußtext für unsere Fälle auszuwerten.
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: drboe am 20. August 2017, 12:19
Schnelle Hilfe vom BVerfG würde ich mir nicht erwarten. Die schlafen seit 4 Jahren bzw. wollen Entscheidungen m. E. frühestens nach der Bundestagswahl treffen, damit das gemeine, gelegentlich aufmüpfige Volk nicht den gloriosen Wahlsieg derjenigen verhindert, die da meinen, dass ihnen Staat und Posten praktisch gehören. Und nach der Wahl hat das Zahlvieh ja wieder 4 Jahre Zeit sich zu beruhigen, womit auch die nächste Wahl quasi gesichert ist.
Da uns die Landesregierungen diese undemokratische Suppe samt Vollerfassung, Haft und Existenzvernichtung eingebrockt haben, bitte nicht vergessen sich einen Knoten ins Taschentuch zu machen, der da bedeutet:
keine Stimme für "Rundfunkbeitragsbeschliesser".
Papiertaschentuchnutzer machen sich den Knoten virtuell z. B. unter Nutzung eines Smartphone oder eines altmodischen Kalenders.

M. Boettcher

Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: cecil am 20. August 2017, 12:32
Das wichtigste aus meiner Sicht dürfte sein, einen belastbaren Vollstreckungsschutz zu erlangen.

Es hat auch seitens des Bundesverfassungsgerichtes die Möglichkeit der einstweiligen Anordnung, wenn die Sache die nötige Dringlichkeit hat. Diese Dringlichkeit ist hier

[..] wie z. B. eine Familie mit vier Kindern, bei der zwei davon schwer behindert sind
doch wohl gegeben? Hier geht es ja dann auch betreffs dieser schwerbehinderten Kinder um erhöht nötige Kindesbetreuung.

Eine derartige Eilvorlage ans BVerfG wäre evtl. auch geeignet, die Entscheidung über die vorliegenden Verfassungsbeschwerden zu beschleunigen.

Einstweiliger Rechtsschutz
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Einstweiliger-Rechtsschutz/einstweiliger-rechtschutz_node.html

... und vorgeschaltet bzw. parallel ausführliches Erinnerungsverfahren mit Vollstreckungsschutzantrag zum Amtsgericht ? ...

(vgl. nur z.B.
Erinnerungsschreiben, Muster, Gerichtsvollzieher / Pfändung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15009.0.html)
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: GEiZ ist geil am 20. August 2017, 12:34
Das wichtigste aus meiner Sicht dürfte sein, einen belastbaren Vollstreckungsschutz zu erlangen.
Es hat auch seitens des Bundesverfassungsgerichtes die Möglichkeit der einstweiligen Anordnung, wenn die Sache die nötige Dringlichkeit hat.

Diese Dringlichkeit ist hier
[..] wie z. B. eine Familie mit vier Kindern, bei der zwei davon schwer behindert sind
doch wohl gegeben? Hier geht es ja dann auch betreffs dieser schwerbehinderten Kinder um erhöht nötige Kindesbetreuung.


Das Gericht wird argumentieren, so wie andere Gerichte auch schon, dass es dem Deliquenten zuzumuten ist, zur Abwehr der Vollstreckung vorerst zu bezahlen und anschließend den normalen Rechtsweg weiter zu beschreiten.
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: cecil am 20. August 2017, 15:27
Interessant wäre sicherlich auch zu wissen, wie das bisherige Verfahren einer Person R verlaufen sein könnte. Festsetzungsbescheide + Widerspruch + Klage...?
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: René am 20. August 2017, 16:16
Haftandrohung für den Betreiber dieser Plattform – Herr Dr. Hermann Eicher, Justitiar des SWR, sagt immer die Wahrheit

Zitat
Auf unserer Kundgebung in Karlsruhe am 3. Oktober 2016 war auch der Justitiar des SWR, Hermann Eicher, anwesend. Von der Bühne aus gesehen, etwas abseits – hinten links, direkt am Bauzaun. Neben ihm ein großer und kräftiger Mann, der nicht von seiner Seite wich; beide mit hochmotorisierten, PS-starken Motorrädern unterwegs – Grundversorgung?

Als ich ihn sah, ging ich auf ihn zu, begrüßte ihn freundlich, so wie ich nun bin und unterhielt mich einige Minuten lang mit ihm – währenddessen verfolgte sein Compagnon unsere Unterhaltung ganz genau, ohne ein einziges Wort zu sagen. Er wurde mir auch nicht vorgestellt.

Eicher – treibende Kraft in Sachen Rundfunkbeitrag – sagte mir, er hätte vor uns und unserer Arbeit großen Respekt. Intern würde der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich ernste Gedanken über den Rundfunkbeitrag und die Verweigerer machen. Den genauen Wortlaut kann ich heute, nach fast einem Jahr und im Tumult der Kundgebung, nicht mehr genau wiedergeben, er gab aber unmissverständlich zu verstehen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit Hochdruck eine Lösung erarbeite.

Nach einiger Zeit, kurz bevor wir mit unserem Protest zum Bundesverfassungsgericht marschieren wollten, kam Eicher zu mir, um sich zu verabschieden. Er wiederholte dabei kurz, dass für ihn und den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Fraktion der Verweigerer (wir nennen uns Nichtnutzer) ernst zu nehmen sei und man an einer Lösung arbeite.

Herr Eicher: Ich bezichtige Sie nicht des Lügens – Sie sagten nämlich die Wahrheit: Sie arbeiteten an einer „Lösung“ (...)

Weiterlesen auf Online-Boykott:
https://online-boykott.de/kommentare/171-haftandrohung-fuer-den-betreiber-dieser-plattform-herr-dr-hermann-eicher-justitiar-des-swr-sagt-immer-die-wahrheit
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: Philosoph am 20. August 2017, 17:46
Auffallend ist, daß die Forderung des GV (2. Seite: 728,57 €) nicht mit dem Betrag des Vollstreckungsersuchens des BS (letzte Seite: 688,46 €) übereinstimmt.
Siehe: AG Ansbach: GV-Kosten nicht vollstreckbar (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22278.msg142325.html#msg142325)

@ Profät: "Elektronisch" würde ich so verstehen, daß eine elektronische Übertragung (also per Internet) vorliegt. Dann muß da eine ensprechende Signatur hin.
Da das Schreiben aber in Papierform zuging, gilt dieser Passus hier wohl nicht.

@ Rene: Sind wirklich 3 "Festsetzungsbescheide" zugestellt worden bzw. die im Vollstreckungsersuchen genannten? Denn es ist wirklich seltsam, daß die mittlere Forderung im Prinzip ja doppelt gefordert wird. Zumindest könnte man hier sagen, daß das Vollstreckungsersuchen ziemlich verwirrend ist.
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: René am 20. August 2017, 18:29
Der gesamte Fall ist verwirrend. Zunächst wurde meine Ehefrau herangezogen und bekam eine Beitragsnummer verpasst. Ich dagegen wurde mehrere Jahre in Ruhe gelassen.

Meine Frau hat angegeben, dass sie in unserem Haushalt nicht dafür zuständig ist. Sie verfüge darüber hinaus als Hausfrau über kein eigenes Einkommen und könne damit diesen unberechtigten Forderungen nicht nachkommen, auch wenn sie das wollte. Sie gab an, dass ihr Ehemann, René Ketterer, dafür zuständig wäre. Nun wollte der BS meine Beitragsnummer wissen, ansonsten könne dieser nichts machen und somit bliebe sie weiterhin zahlungspflichtig.

Dass meine Ehefrau meine Beitragsnummer nicht ermittelt konnte (wollte), interessierte die Bande nicht (Entschuldigung für den verbalen Ausrutscher) und so blieb meiner Frau nicht anders übrig, als vor Gericht zu ziehen.

Zwischenzeitlich war mein Sohn wieder bei uns und begann damals seine Banklehre. Prompt wurde er in die Zange genommen, obwohl er nur über ein kleines Ausbildungsgehalt verfügte. Es half nichts: Obwohl er angab, dass er über keine finanziellen Mittel verfügt, da er sich in der Ausbildung befand, ließ die Bande den Gerichtsvollzieher auf ihn los. Er konnte sich auch nicht befreien lassen, da er kein Bafög bezog (zweite Ausbildung).

Ich habe zu diesem Zeitpunkt, um Frau und Sohn aus der Misere zu holen, seine sog. "Beitragsschuld" bezahlt. Damit diese nicht weiter auflaufen, habe ich 17,98 EUR für den Monat Januar 2013 unter Vorbehalt und Protest überwiesen. Ich bat um einen Beitragsbescheid für die Zeit ab Januar 2013, den ich bisher nicht erhalten habe. Zwischenzeitlich hatte ich aber einen anderen über ca. 150 EUR bekommen, der mich in einer schwierigen Zeit erwischt hat. Ich verpasste dadurch die Gelegenheit, dagegen vorzugehen und so hatte ich irgendwann Besuch vom GV und musste kurz vor Ultimo (VA oder Knast) das Geld abdrücken.

In der Zwischenzeit hat die SWR-Bande einen Rückzieher bei meiner Frau gemacht und die Gerichtskosten von ca. 700 EUR kassiert. Trotzem blieb meine Frau auf ca. 150 EUR sitzen, obwohl sie zur Zahlung nie hätte herangezogen werden dürfen.

Zurzeit ist es so, dass ich wieder einen Festzuschreibend erhalten habe, den ich widersprochen habe. Nach dem ablehnenden Widerspruchsbescheid seitens des SWR (ich renke mich sprachlich langsam wieder ein), habe ich Klage beim VG Freiburg eingereicht. Ich schickte ihnen noch keine weiteren Dokumente und bat um  etwas Zeit, um diese nachzureichen, da der Fall wirklich verworren ist. Ich bekam dann prompt eine Bestätigung, worin ein Streitwert von sage und schreibe 5000 EUR steht. Immer auf den Michel prügeln, das macht Spaß.

Nun muss ich einerseits die VA/Haft abwehren bzw. zwangszahlen und gleichzeitig versuchen, den Streitwert herunterdrücken und alles für die Klage vorbereiten. Ach ja, nebenher habe ich noch meine normale Arbeit.

So oder ähnlich sieht mein Fall aus.
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: cecil am 20. August 2017, 18:58
... Ich bekam dann prompt eine Bestätigung, worin ein Streitwert von sage und schreibe 5000 EUR steht. ...

Hey, vielleicht liege ich ja falsch. Aber kann es sein, dass so etwas passiert, wenn man in der Klage versehentlich beantragt hat, etwas "festzustellen"? Ich meine gehört zu haben, der Streitwert weiche dann nach oben hin ab. Also Gerichtskosten einer Feststellungsklage seien höher, als bei einer Anfechtungsklage? Notfalls die Klageanträge verändern???
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: Lung ching am 20. August 2017, 19:02
René, bitte sofort Spendenaufruf starten. Ich bin auf jeden Fall gerne wieder dabei- das packen wir gemeinsam. Wir halten im Forum zusammen.
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: René am 20. August 2017, 19:10
Ich habe nirgends etwas von Feststellung geschrieben.

Ich bat nur darum, mir Zeit zu geben, bis ich alle Unterlagen zusammengetragen habe.

... Ich bekam dann prompt eine Bestätigung, worin ein Streitwert von sage und schreibe 5000 EUR steht. ...

Hey, vielleicht liege ich ja falsch. Aber kann es sein, dass so etwas passiert, wenn man in der Klage versehentlich beantragt hat, etwas "festzustellen"? Ich meine gehört zu haben, der Streitwert weiche dann nach oben hin ab. Also Gerichtskosten einer Feststellungsklage seien höher, als bei einer Anfechtungsklage? Notfalls die Klageanträge verändern???
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: pinguin am 20. August 2017, 19:12
... und vorgeschaltet bzw. parallel ausführliches Erinnerungsverfahren mit Vollstreckungsschutzantrag zum Amtsgericht ? ...
Direktbeschwerde ist gegen jeden! staatlichen Akt zulässig, der das Selbstbestimmungsrecht und/oder die Handlungsfreiheit beeinträchtigt.

Es bedarf alleine der korrekten Begründung. Nur deswegen scheitern viele Beschwerden.

Der Rechtsweg ist darüberhinaus nicht zumutbar, wenn "Gefahr in Verzug" ist und Eilrechtsschutz das Mittel der Wahl ist.
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: ViSa am 20. August 2017, 19:16
René, bitte sofort Spendenaufruf starten. Ich bin auf jeden Fall gerne wieder dabei- das packen wir gemeinsam. Wir halten im Forum zusammen.

Ich wär auch dabei.
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: ViSa am 20. August 2017, 19:18
Herr Eicher: Ich bezichtige Sie nicht des Lügens – Sie sagten nämlich die Wahrheit: Sie arbeiteten an einer „Lösung“ (...)

Natürlich wird er das.
Er wird (versuchen) eine (weitere) Lösung zu finden wie man Nichtnutzer/ Verweigerer fertig machen kann.
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: cecil am 20. August 2017, 19:38
..., habe ich Klage beim VG Freiburg eingereicht. Ich schickte ihnen noch keine weiteren Dokumente und bat um  etwas Zeit, um diese nachzureichen, da der Fall wirklich verworren ist. Ich bekam dann prompt eine Bestätigung, worin ein Streitwert von sage und schreibe 5000 EUR steht. ...

Ja, das wäre hoch. Aber es ist nur der "Streitwert", aus dem sich die Gerichtskosten (und womögliche Anwaltskosten) berechnen. Siehe Gerichtkosten-Tabelle: Die Grundgebühr in Höhe von 146 würde, mit drei multipliziert, demnach bei ca. 450 € liegen.

(vgl. http://www.verwaltungsgericht-braunschweig.niedersachsen.de/verwaltungsgerichtsbarkeit/gerichtskosten/gerichtskosten-im-verwaltungsprozess-86934.html)

Üblicherweise liegen die Gerichtkosten bei einer Anfechtungsklage wegen Rundfunkbeiträgen bei 105 €. Seltsam ist das schon, ich vermute jetzt mal, dass der klagestrittige Betrag weit unter 5000 € liegt...?

Aber vielleicht könnten dem fiktiven Gericht zu wenig Infos vorgelegen haben?

Zitat
Vorläufige Wertfestsetzung durch das Verwaltungsgericht...

... Bitte geben Sie bei der Einreichung einer Klage oder eines Rechtsschutzantrages beim Verwaltungsgericht unbedingt die Höhe des Streitwertes an. Diese Angabe wird vom Gesetzgeber verlangt.

Die Höhe des Streitwertes bestimmt sich danach, welche Bedeutung die Sache für die Klägerin bzw. den Kläger hat. Wenn es dafür keine genügenden Anhaltspunkte gibt, beträgt der Streitwert für das Klageverfahren 5.000 Euro (sogenannter Auffangwert).
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: cecil am 20. August 2017, 22:25
Soweit ich die ZPO verstehe, wäre aber mit einer Klage gegen die Vollstreckung zunächst die Anwendung von Zwangsmaßnahmen auszusetzen ... -- sollte sich Person R am AG (bzw VG bei "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand") nicht durchsetzen können, kann immer noch umgehend gezahlt werden (dann steht ja auch die Unterschrift eines Richters drunter!).

Hallo. Ich verstehe das nicht ganz. Auf was beziehe man sich hier bezüglich der ZPO? Was für eine Regelung /§ ist das? Der Gedanke gefällt mir, aber ich bräuchte bitte eine Erläuterung. Und dann: Wieso "Wiedereinsetzung" ?
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: maikl_nait am 21. August 2017, 03:04
Hallo!

@GEiZ
- wer der Delinquent ist, ist ja gerade die Frage, die sich bei Verletzung von Grundgesetz und EU-Recht stellt

- in das Vermögen des SWR könnte (wie bei anderen LRA) nicht vollstreckt werden dürfen (steht möglw in der Gründungsakte), in das Vermögen einer fiktiven Person R schon - auf diese grundlegende Asymmetrie, sowie die jährlichen Einnahmen des örR von 8Mrd wäre (möglw) bei Antrag / Klage hinzuweisen

@Rene
hypothetisch wäre für eine fiktive Person R folgendes möglich:

- da alle "Inhaber" gesamtschuldnerisch haften, könnte sich die LRA entweder "den bisher Üblichen" nehmen (Person R) oder aber müßte alle "Inhaber" im Vollstreckungsersuchen auflisten (es gab schon im Forum erste Hinweise daß da etwas ziemlich im Argen ist) - soweit ich das verstanden habe, sollte sich "der Übliche" wehren, könnten die nicht einfach so die Angehörigen einzeln angehen dürfen.

Ein RA, der sich in Vollstreckung auskennt, könnte zu dem Thema "gesamtschuldnerisch" bei Vollstreckung öffentlichen Abgaben sicher (und vor allem vor Gericht) mehr sagen.

- jede Zahlung könnte als "Unterwerfung unter die Forderung" ausgelegt werden -- sollte dann eine Teilzahlung nicht nach deren Plan erfolgen könnte der Tanz erst richtig übel werden -- und damit wäre womöglich kein Rechtsmittel udn keine Rückforderung mehr zulässig, vielleicht sogar dann, wenn sich später die Unrechtmäßigkeit herausstellen würde

- das Gericht (bzw der Richter) setzt den Streitwert fest -- dabei kann es sich am strittigen Wert orientieren, es gibt aber auch einige Paragraphen die sich damit befassen

@cecil
- aufgrund der Drohung mit akuter Anwendung von Zwangsmaßnahmen sieht es aus wie Zwangsvollstreckung -> ZPO.

bspw ZPO §707 Einstweilige Einstellung zB bei "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand"
bspw ZPO §740 Zwangsvollstreckung bei Gesamtgut (betrifft scheinbar "gesamtschudlnerisch"), §744...
bspw ZPO §774 Drittwiderspruchsklage des Ehepartners
bspw ZPO §769 mit §§767, 768 Einstweilige Anordnungen bei Abwehrklage, bzw Klage gegen Vollstreckungsklausel

- "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand": zunächst könnte der Ablauf aus Rechtsweg (Widerspruch / Klage), dann Verwaltungsvollstreckung (RBStV §10 (6)->VwVG) mit anschließender Zwangsvollstreckung bestehen, sollte nun eine fiktive Person R "plötzlich" in der Zwangsvollstreckung landen, ohne vorige Möglichkeit bei VG Anträge / Klage gegen die Verwaltungsvollstreckung einreichen zu können, so könnte für die Person R die Möglichkeit bestehen, per "Wiedereinsetzung" vom AG an das "vorige" VG zurückzukommen.

Wie oben bereits gesagt, ein RA könnte das genauer aufdröseln.

Würde eine Person R zurück ans VG kommen, könnte dort (wie im Thread bereits angedeutet) am VG mit Verwaltungsrecht argumentiert werden: ggf zu späte Widerspruchsbescheide (mehr als 12 Monate zwischen Widerspruch und Bescheid), eigene Vollstreckungsersuchen bei "im Wettbewerb erbrachte Leistungen", Verwaltungstätigkeit mit "Außenwirkung" (bei RBB steht bspw drin, §1 (1), daß "Selbstverwaltung" erlaubt ist -- der Beitrag auf Wohnen sieht aber nach Paradebeispiel für Außenwirkung aus!), oder möglw unzulässige Amtshilfe ("ersuchende Behörde" könnte vom VwVfG, und damit von Amtshilfe, ausgenommen sein)


MfG
Michael
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: Philosoph am 21. August 2017, 13:39
Mit jedem neuen Festsetzungs- bzw. Widerspruchsbescheid hat man wieder die Möglichkeit vors VG zu kommen.

Was den Streitwert angeht: Entweder hat sich da jemand vertipt oder *** [Eurer Phantasie überlassen].
Soweit die Erfahrungen zeigen, berechnet sich der Streitwert normalerweise aus den angefochtenen Verwaltungsakten, d.h. der Wert der in der Klage angegriffenen Festsetzungs- bzw. Widerspruchsbescheide.
Der mögliche Antrag auf "Feststellung" führt nicht zu einem erhöhten Klagewert (eigene Erfahrung).
Man kann dem Gericht vorrechnen, wieviel Geld seit Jan. 2013 zusammengekommen sein könnte. Dann zieht man davon das schon Gezahlte ab und dann hat man den max. möglichen Streitwert. Da dieser weiter unter 5000 € liegt, ist diese Zahl definitiv nicht gerechtfertigt. 
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: cecil am 21. August 2017, 14:16
aufgrund der Drohung mit akuter Anwendung von Zwangsmaßnahmen sieht es aus wie Zwangsvollstreckung -> ZPO.

Hängt das nicht davon ab, an welches Gericht ich mich wende? Ich dachte, am Verwaltungsgericht gelte vorrangig die VwGO, jedenfalls wenn es sich um Forderungen der öffentlicher Art handelt (vgl. etwa § 169 (https://dejure.org/gesetze/VwGO/169.html) VwGO).

Zitat
bspw ZPO §707 Einstweilige Einstellung zB bei "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand"
bspw ZPO §740 Zwangsvollstreckung bei Gesamtgut (betrifft scheinbar "gesamtschudlnerisch"), §744...
bspw ZPO §774 Drittwiderspruchsklage des Ehepartners
bspw ZPO §769 mit §§767, 768 Einstweilige Anordnungen bei Abwehrklage, bzw Klage gegen Vollstreckungsklausel

Danke für die Beispiele.

Meine Frage bezog sich ja vorallem auf den Vollstreckungsschutz - auch wenn Fragen der Gesamtschuldnerschaft u.ä. zusätzliche Argumente liefern können. Wenn ich mir den § 769 (https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__769.html) ZPO anschaue, sehe ich, dass es sich auch dort (wie so anderen ähnliche Regelungen) um eine Kann-Bestimmung handelt (d.h. Vollstreckungsschutz liegt im Ermessen des Gerichts). Dem Wortlaut nach hieße das doch, so ein Antrag, die Pfändung gegen/ohne Sicherheitsleistung einzustellen, führte nicht unweigerlich zu Einstellung der Pfändung, böte also nicht unbedingt Vollstreckungsschutz - oder ist das in der juristischen Praxis hoffentlich anders?

Der Ansatz mit der "Wiedereinsetzung" vermittelt sich mir noch nicht. Wieso sollte jemand, der vollstreckt wird, gehindert sein, rechtzeitig Rechtsbehelfe und Anträge einzulegen?  Wenn du dich auf § 707 (https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__707.html) ZPO beziehst, gäbe es dann noch die "Rüge rechtlichen Gehörs", aber ob man damit in ähnlichen Fällen was erreicht? Und auch der § 707 ZPO enthält leider nur Kann-Bestimmungen.

Gibt es irgendwelche §§ (in ZPO oder VwGO), auf die man sich mit seinem Vollstreckungsschutzantrag beziehen kann, um  eine Vollstreckung einstweilen, aber zuverlässig zu stoppen?

Etwa § 712 (https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__712.html) ZPO (Schutzantrag des Schuldners)? - oder heißt es seitens des Gerichtes schnell, der "nicht zu ersetzende Nachteil" hätte ja durch Zahlung abgewendet werden können? vgl. @geiz... ) ...

Wenn am VG die VwGO gilt, dann müsste es dort ein Regelung geben. Aber mit verbindlichem Vollstreckungsschutz? In den mir bekannten §§ 80 Abs. 5 bzw. 123 VwGO kann ich so was eher nicht erkennen, sind alles Kann-Bestimmungen..., womit ich nicht sagen will, dass das dagegenspricht, so einen Antrag zu stellen.

Im Moment sehe ich das so wie irgendein(e) Vorredner(in) sich schon äußerte:   Zeitnah Antrag stellen. Gezahlt werden kann immer noch...

Aber bis wann müsste spätestens gezahlt werden, um einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis definitiv zu vermeiden?
Ginge das notfalls auch noch nach dem Erlass der Eintragungsanordnung? 


@pinguin

Was den Antrag auf Einstweilige Anordnung zum Bundesverfassungsgericht angeht...
Zitat
Einstweiliger Rechtsschutz
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Einstweiliger-Rechtsschutz/einstweiliger-rechtschutz_node.html

... du meinst, dass das in der Auseinandersetzung um Rundfunkbeiträge erfolgreich ist. Ich bin unsicher, die dortigen Ausführungen und das dort genannte Beispiel klingen irgendwie gewichtiger, engültiger:

Zitat
Beispiel: Die Antragsteller wenden sich gegen eine gerichtlich angeordnete Rückführung ihres Kindes in einen anderen Staat.... Voraussetzungen: .... setzt der Erlass einer einstweiligen Anordnung voraus, dass dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist... Folgenabwägung: ...[usw.]


Nun ja, da hier nur Meinungen und gesammelte Erfahrungen ausgetauscht werden, ist es gut, in so einem Fall anwaltlichen Rat zu bemühen.
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: pinguin am 21. August 2017, 15:42
@cecil

Im vorliegenden Falle des TE geht es letztlich auch um Kindeswohlgefährdung; wie geschrieben um schwerbehinderte Kinder, die wahrscheinlich eine Rund-um-die-Uhr- bzw. Intensivbetreuung benötigen, die von nicht nur nicht-vertrauten Personen, sondern u. U. auch nur von 1 Person nicht geleistet werden kann.

Es kann nicht sein, daß jemand, der lediglich auf Achtung und Realisierung seiner ihm vom Gesetzgeber zugestandenen Grundrechte besteht, derart behandelt wird und Unbeteiligte hier noch derart benachteiligt werden, daß deren Grundrecht auf Menschenwürde eklatant gefährdet wird.
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: cecil am 21. August 2017, 15:51
@ pinguin

Ich hatte den Hinweis von René so verstanden, dass nicht Person R selbst, sondern Mitarbeiter/innen von ihm betroffen sind:

... In so einem Fall hat nicht nur Person R mit seiner Firma ein Problem, sondern insbesondere diejenigen, die von der Firma abhängen wie z. B. eine Familie mit vier Kindern, bei der zwei davon schwer behindert sind.

Könnte mich aber, wie ich jetzt merke, geirrt haben. Wie könnte das jeweils rechtlich eingeordnet werden?
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: René am 21. August 2017, 16:17
So ist es.

Ich hatte den Hinweis von René so verstanden, dass nicht Person R selbst, sondern Mitarbeiter/innen von ihm betroffen sind:
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: maikl_nait am 21. August 2017, 19:42
Hallo!

@cecil
Deswegen sollte eine hypothetische Person X mit den Leuten friedlich umgehen -- ich denke, es hilft auch, wenn man noch Rechtsmittel in Reserve hat.

In diesem Sinne: bei WDR-Gesetz in NRW gäbe es vielleicht in §1 (1) den Passus, wo der WDR nur Selbstverwaltung dürfte -- was soll ich sagen, daß könnte beim SWR auch so sein:

http://www.artikel5.de/gesetze/swr-stv.html
(siehe §1 (2))

Dann gäbe es dadurch eine Ergänzung zu LVwVfG §9 "Außenwirkung", von der der SWR nach LVwVfG §2 (1) ausgeschloßen wäre.

Ich befürchte allerdings, sollte das beim SWR greifen, an die "freiwillig" bezahlten Forderungen kommt eine fiktive Person R bestenfalls schwierig wieder dran.

MfG
Michael
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: Waldi am 26. August 2017, 18:51
Liebe Mitstreiter/innen! Lieber Rene Ketterer!

Meines Erachtens bringen uns diese ganzen juristischen Spitzfindigkeiten nicht weiter und sind für die meisten Nichtnutzer auch zu belastend und zu kompliziert. Hinzu kommen ein enormer zeitlicher und zusätzlicher finanzieller Aufwand (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten - ich musste z.B. bei einem Verfahren am Verwaltungsgericht rund 160 Euro an den vom WDR beauftragten externen Rechtsanwalt bezahlen, zusätzlich zur Gebühr des Gerichts).

Und ich fürchte, dass auch das BVerfG demnächst nicht in unserem Sinne entscheiden wird .... es sei denn.....

.... wir schaffen es, durch mehr Demos mit möglichst vielen Teilnehmern auf uns aufmerksam zu machen. Und diese Demos müssten immer an den Plenartagen am besten vor allen Landtagen stattfinden und laut und nervig sein. Nur so kann meines Erachtens tatsächlich Druck auf Politik und Justiz aufgebaut werden.

Das Problem ist nur, es müssten sich Menschen finden, die so etwas organisieren können. Das kann ich leider nicht. Aber vielleicht wäre das eine Aufgabe für die runden Tische.

Es grüsst euch Waldi
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: René am 26. August 2017, 19:09
Es ist richtig, aber genauso richtig ist die Tatsache, dass jeder weiß, was es  zu tun ist, aber keiner kann es selbst in die Hand nehmen und erwartet vom Rest, dass dieser seine tollen Erkenntnisse in die Tat umsetzt.

Wir sind das Volk und wir sollten das Regieheft führen – nicht die anderen.
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: pinguin am 26. August 2017, 19:23
@Waldi

Juristische Spitzfindigkeiten führen dort weiter, wo sie dem, der Recht/Verfassungsrecht einzuhalten hat, konsequent zur Kenntnis geben, daß er, (oder "sie"), dieses durch sein, (oder "ihr"), Tun mißachtet.

Mit einem Job in einem x-beliebigen Bereich des Staatsdienstes ist insbesondere verfassungswidriges Verhalten definitiv und nachhaltig nicht vereinbar.

Die Verfassung eines Staates oder Landes ist absolut und unmittelbar einzuhaltende Pflicht eines jeden im Staatsdienst stehenden Bürgers.

Wenn dieser im Staatsdienst stehende Bürger das nicht will, (weil ihm evtl. die Nase seines Nachbarn nicht passt), sucht er sich besser einen Job in der privaten Wirtschaft, freilich unter vollständiger Aberkennung aller bis dahin evtl. erworben staatlichen Pensions- und sonstigen ansprüche.
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: drboe am 27. August 2017, 11:28
Wenn dieser im Staatsdienst stehende Bürger das nicht will, (weil ihm evtl. die Nase seines Nachbarn nicht passt), sucht er sich besser einen Job in der privaten Wirtschaft, freilich unter vollständiger Aberkennung aller bis dahin evtl. erworben staatlichen Pensions- und sonstigen ansprüche.

Offtopic:

Nein. Angestellte im öffentlichen Dienst sind nat. regulär über die Rentenversicherung für das Alter abgesichert. Beamte wurden früher mit dem Ausscheiden aus dem Dienst in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, was in der Tat zu erheblichen Verlusten bei der Alterssicherung führte,  aber nat. nicht zu 100%. Seit September 2013 gibt es das sogn. Altersgeld, welches an die Stelle der Nachversicherung tritt und nicht die vorgenannten Nachteile hat.

M. Boettcher
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: pinguin am 27. August 2017, 13:03
@drboe
Deine Beispiele gelten sicher für jene Mitarbeiter des Staates, die sich stets staatstreu verhalten haben und sicher keinesfalles für jene, deren berufliches Tun nicht mit der Verfassung in Übereinstimmung zu bringen ist, der sie doch unmittelbar unterworfen sind?
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: maikl_nait am 27. August 2017, 15:40
Hallo!

Ganz so einfach können es sich Beamte leider nicht machen.

De jure dürfen sie nichts ausführen, was der Verfassung konträr läuft. De facto muß das allerdings erst per Verfassungsgericht festgestellt werden, sonst wird das ausgeführt. Dabei ist zu berücksichtigen: der "Staat" (die Gesetzgebung / Exekutive) fordert zum einen ebenfalls Loyalität der Beamten, und zweitens ist ein Disziplinarverfahren schneller vorbei, als ein Gesetz bei einem Verfassungsgericht geprüft.

De facto verkehrt sich hier die Priorität der Verfassung. Man könnte fast sagen: der Staat nimmt für sich die Unschuldsvermutung in Anspruch, und macht erst mal bis ihm der Verfassungsbruch nachgewiesen wird -- allerdings im "Fehlerfall" ohne strafrechtliche Konsequenzen. Es gibt nicht mal mehr Rücktritte.

MfG
Michael
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: drboe am 27. August 2017, 19:57
@pinguin: die Nachversicherungspflicht galt schon vor 2013 auch für unfreiwillige Ex-Beamte. Allerdings sind solche Fälle ziemlich selten. Meist bleibt es bei Disziplinarstrafen. Die Vorstellung, das auf Lebenszeit gedachte Dienstverhältnis liesse sich seitens des Dienstherrn 'mal eben so auflösen, ist ein Irrtum.

Nun aber bitte zurück zum Thema.

M. Boettcher
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: pinguin am 27. August 2017, 20:42
De jure dürfen sie nichts ausführen, was der Verfassung konträr läuft.
Eben.

Zitat
De facto muß das allerdings erst per Verfassungsgericht festgestellt werden,
Nö, wenn die Verfassung hinreichend genau ist, um in Echt unmittelbar eingehalten werden zu können, braucht da gar nix festgestellt zu werden.

An der Aussage in EMRK Art 10, (gültiges Verfassungsrecht im Land Brandenburg), bzw. Charta Art 11, wonach es im Bereich der Informations- und Meinungsfreiheit "keine behördliche Einwirkung" auf Personen geben darf, ist nichts zu deuten; sie ist hinreichend genau, um von jedem Mitarbeiter einer jeden staatlichen Stelle eingehalten werden zu können.

In anderen Bundesländern mag das ja noch wieder ganz anders ausschauen, weil der Wortlaut der Verfassung evtl. nur oberflächlich ist und Spielraum für Deutungen läßt.

Da letztlich auch Gerichte an die Verfassung gebunden sind, darf es auch von keinem Gericht im Land Brandenburg Entscheidungen geben, die sich über diesen konkreten Verfassungswortlaut hinwegsetzen; neben dem Bundesverfassungsgericht für alle im Bunde ist alleine das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hier für Klärungen zuständig. Nur wäre da nichts zu klären, weil auch das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg die Bestimmungen der EMRK nicht für ungültig erklären kann, sind diese doch über dem Landesrecht hinaus auch Bundesrecht, welches kraft Art 31 GG in Verbindung zu BVerfG 2 BvN 1/95 jegliches Landesrecht bricht. Dann noch schnell berücksichtigt, daß das BVerfG die Aussage trifft, daß nationales Recht in Übereinstimmung zur EMRK anzuwenden ist, (siehe Themen zur EMRK), ist der Käse für jeglichen Zwangsrundfunk gegessen.

Art. 10 EMRK ist auch im Bunde im Range einfachen Bundesrechtes und einzuhalten.
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: Nevrion am 28. August 2017, 17:01
Hm, ist natürlich nicht das erste mal das man versucht Systemkritiker mundtot zu machen. Allein das Forum hier macht dem ÖR wahrscheinlich schon mehr Probleme als ihnen lieb ist. Die Lösung des ÖR liegt also in der Beseitigung des Symptoms, nicht des Problems. Das ist natürlich nun nichts, wo man als Nutzer etwas gegen machen kann. Das ist ein bisschen wie der Kampf David gegen Goliath, aber vielleicht lässt sich Herr Eicher ja hernieder um das Problem genüglich zu klären ... ... ... hmmmmmmm .... na da bin ich ja mal gespannt XD
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: drboe am 29. August 2017, 10:19
@Nevrion: beim Kampf "David gegen Goliath" hat David immerhin gewonnen. Es genügte ein gut gezielter Stein an der richtigen Stelle und Goliath, der sich eben noch als unbesiegbar wähnte, lag im Staub, so dass David ihm den Kopf abschlagen konnte.

Jeder Sieg des ÖRR könnte im Prinzip der Letzte gewesen sein. Zwar sichern Politik und Institutionen den Rundfunk noch ab, aber die wachsende Unzufriedenheit mit dem System ist unüberhörbar. Alle Bürger unterschiedslos abzukassieren und mit Zwangsmaßnahmen zu bedrohen könnte sich also letztlich als Beschleuniger des Niedergangs des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems erweisen. Warum sollte ein Land, in dessen östlichen Teilen man ein ganzes Regierungssystem zum Teufel jagte, diesem nicht den ÖRR hinterher schicken können? Weil der Deutsche an sich satt, faul, bequem und desinteressiert im Fernsehsessel hängt und den Verlautbarungen der Regierung im ÖR-Fernsehen lauscht? Diese Einschätzung mag vielleicht die der "Macher" der Sender sein, sie muss ja aber nicht zutreffen.

M. Boettcher
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: René am 29. August 2017, 10:46
@drboe
Genau meine Meinung, sonst würde ich das alles hier nicht veranstalten. Dass man Zeit braucht, ein so mächtiges System zum Wanken zu bringen, war mir immer klar – mein erster Widerstand reicht bis zum Jahr 2002 zurück und ich gebe nicht auf. Damals haben mich viele mehr als kritisch beäugt, viele meinten, ich wäre ein Schmarotzer, der auf Kosten der Allgemeinheit notwendige Leistungen einer Demokratie kostenlos in Anspruch nehmen wollte. Wie die Zeit sich gewandelt hat – heute wissen wir es besser und es bewegt sich was.

@alle
Nicht aufgeben, auch wenn der Kampf als verloren aussieht – einige Schlachten wird der ÖRR noch gewinnen, den Krieg gewinnen aber schließlich wir. Davon bin ich überzeugt.
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: maikl_nait am 29. August 2017, 19:36
Hallo!

Hypothetisch auch schöne Grüße an eine fiktive Person R!

Dank der EuGH-Vorlage des LG Tübingen könnte eine fiktive Person R als weitere Möglichkeit auch einfach Klage am AG einreichen, mit dem

Antrag: die Vollstreckung solange auszusetzen bis die EuGH-Rechtssache C-492/17 aufgrund der Vorlage des LG Tübingen entschieden wurde,

Begründung: die EuGH-Vorlage beschäftige sich mit den Grundlagen der Festsetzung und damit auch der Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen, eine vorzeitige Vollziehung von Zwangsmaßnahmen würde demnach unverhältnismäßig in die Rechte von Person R (zB Grundrecht Schutz des Eigentums) eingreifen.

Anlage: Beschluß des LG Tübingen, Inhalt der EuGH-Vorlage, (und/oder) Links

Schleife drum, ab damit.

MfG
Michael
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: Auftakteule am 30. August 2017, 00:07
Lieber René,
mein Widerstand begann 1982 in Form von jährlichen Mitteilungen, daß ich immer noch keinen Fernseher besitze. Nur einmal wurden mir die Geld- und Gefängnisstrafen-Androhungen zu bunt, sodaß ich auch alle Radios rausgeschmissen und abgemeldet habe. Auch das wurde akzeptiert. (Habe kurz darauf wieder angemeldet, weil ich die privaten Sender doch hören wollte). Ich habe also jahrzehntelang das ÖRR-Radio subventioniert, ohne es zu nutzen, fand ich aber nicht dramatisch bei dem geringen Preis.
2013 also die "Wende" - ohne Sie hätte ich nicht weiter gewußt.
DANKE. Mein Verfahren läuft noch.
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: René am 30. August 2017, 00:37
Ich bin über diese Gesellschaft entsetzt. Egoismus wohin man hinschaut. Selbstbefriedigung soweit das Auge reicht – es koste, was es wolle. Egozentrismus pur: Nur ich zähle.

Das macht mich traurig, denn ich bin komplett anders erzogen und kann und will das alles nicht verstehen – denn das muss man nicht, oder?

Woanders in den Unweiten des Internet habe ich auf einen Beitrag von Sieglinde Baumert geantwortet. Ich konnte es nicht anders und ließ einfach mein Herz und Gewissen sprechen;

Zitat
Ein Wort noch dazu: Ich bin Geschäftsführer einer GmbH und kann mir eine VA nicht leisten. ohne die Firma gegen die Wand zu fahren. So funktioniert nun die sog. "soziale Marktwirtschaft". Schlimmer noch ist die Tatsache, dass es Leute gibt, die von meiner Firma abhängig sind und große Probleme bekämen, wenn diese wirtschaftlich den Bach unterginge. In einem Fall geht es um eine Familie mit vier Kindern, wobei zwei davon (Zwillinge) stark pflegebedürftig sind.

Nun Herr Eicher: Sie haben mich, denn ich bin ein sozial eingestellter Mensch. Ich muss abwägen, ob ich für Ihr ungerechtfertigt und unverschämtes Gehalt meine finanzielle Existenz gegen die Wand fahre und dabei kleine, pflegebedürftige Kinder mit in Leidenschaft ziehe, oder Ihr Erpressungsgeld zahle, damit Sie in Südtirol auf Ihrer Terrasse in toller Atmosphäre mit einem Glas gutem Rotwein mit Ihren Lieben dinieren können. Wenn ich die wirklich tollen und lieben Kindern sehe, die mir so ans Herz gewachsen sind, sehe, ist die Antwort nicht mehr schwer: Sie dürfen (noch) Ihre Ferienabende mit Ihren Lieben auf Ihrer Tiroler Terrasse weiterhin genießen. Was ich davon halte, möchte ich aus Respekt anderer Leute hier nicht umschreiben.

Hier der Link dazu:

https://www.facebook.com/groups/464873963669958/permalink/843136845843666/?comment_id=843244479166236&reply_comment_id=843685162455501&comment_tracking=%7B%22tn%22%3A%22R%22%7D

Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: maikl_nait am 31. August 2017, 03:39
Hallo!

@profät und alle anderen
Es könnte möglicherweise nicht reichen, wenn eine fiktive Person X sich in ihrer Klage "einfach" auf die Vorlage des LG Tübingen (C-492/17) beruft -- diese Vorlage bezieht sich wohl auf das BW-Zustimmungsgesetz (zur Übernahme des StV als Landesgesetz), das könnte womöglich damit beantwortet werden, daß in anderen Bundesländern als BW ein anderes Landesgesetz "RBStV" gilt.

Hypothetisch könnte bspw helfen, die Tübinger Argumentation auf die eigene LRA / das eigene Bundesland zu beziehen (wie üblich: Vorsicht mit den Landes-spezifischen Paragraphen) und damit die Klage zu begründen.

Um dem Richter ein "Türchen" mit wenig Arbeitsaufwand offen zu lassen, könnte eine fiktive Person X dabei theoretisch anbieten, die Klage unter Hinweis auf C-492/17 nach VwGO §94 ruhend zu stellen, da von einer neuerlichen Vorlage gleicher Argumente am EuGH kein weiterer Erkenntnisgewinn zu erwarten wäre.

MfG
Michael
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: Herr U. am 31. August 2017, 20:02
Vielleicht steht das Imperium gar nicht so gut da, wie es immer tut, denn:

Sowohl der EuGH, als auch das BVerfG haben ja bezüglich des Wettbewerbs, national bzw. im EU Raum, eindeutige Beschlüsse vorgelegt. Betrachtet man Motivation zur Gründung des SWR näher, dann zeigt sich Interessantes:

Dem Staatsvertrag zum Südwestrundfunk vom 31. Mai 1997 ist zu entnehmen, dass der Südwestrundfunk
a) weder eine Landesrundfunkanstalt, sondern in zwei Ländern lokalisiert ist,
b) noch  eine Behörde mit Befugnis zu nach außen gerichteten Verwaltungshandeln ist,
c) sondern ein Gewerbetreibender mit einer Geschäftsführung ist, der zudem eine Wettbewerbswidrige Bevorzugung durch die Staatshaftung erfährt.

Zu a) Der Südwestrundfunk hat die Aufgabe „zur Veranstaltung von Rundfunk
in den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz (Länder)
“, also ist er eine Zwei-Länder-Rundfunkanstalt öffentlichen Rechts. So etwas ist im RStV aber gar nicht geregelt, es wäre auch eine unzulässige Zwei-Länder-Behörde. Er ist daher keine Landesrundfunkanstalt (LRA), er ist auch nicht als c/o in Köln ansässig, sondern in Stuttgart. Im Staatsvertrag sind die grundlegenden Regelungen für den Rechtsrahmen enthalten, daher ist eine Erweiterung nicht vorgesehen, Auszug Staatsvertrag:

Präambel
letzter Absatz: "Der folgende Staatsvertrag enthält die grundlegenden Regelungen, die den Rechtsrahmen für die neue Rundfunkanstalt bilden."

§ 1 Aufgabe und Rechtsform
(1) Der "Südwestrundfunk" (SWR) wird als gemeinnützige rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zur Veranstaltung von Rundfunk in den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz (Länder) errichtet. Der SWR hat seinen Sitz in Baden-Baden, Mainz und Stuttgart. Der für den Gerichtsstand maßgebliche Sitz und der Dienstort des Intendanten mit der dazugehörigen Verwaltung ist Stuttgart.

Zu b)

Der Südwestrundfunk hat ausschließlich das Recht zur Selbstverwaltung, denn mehr ist im Staatsvertrag nicht vereinbart. Daraus kann jedoch kein Recht zu  nach außen gerichtetem hoheitlichen Handeln aus sich heraus erwachsen, Auszug Staatsvertrag:

§ 1 Aufgabe und Rechtsform
(2) Der SWR hat das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen dieses Staatsvertrages; er gibt sich eine Satzung. [...]

der Intendant ist auch kein Träger hoheitlichen Rechts, er ist  nicht als Beamter ernannt (siehe Art. 33 GG), sondern er wird gewählt, Auszug:

§ 26 Wahl und Abberufung des Intendanten
(1) Der Intendant wird für die Dauer von fünf Jahren vom Rundfunkrat und Verwaltungsrat in gemeinsamer Sitzung gewählt.

Zu c)

Der Südwestrundfunk wurde gegründet, um „wirtschaftlich leistungsfähiger“ zu sein. Eine Behörde wird nicht unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gegründet, sondern aus anderen Gründen. Der Südwestrundfunk steht jedoch im Wettbewerb und es geht beim  Südwestrundfunk um wirtschaftliche Aspekte, um eine „Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit“. In der Präambel findet sich, Auszug Staatsvertrag:

Präambel
3. Absatz. 2. Satz: "[...] Die neue Rundfunkanstalt wird größer und damit wirtschaftlich leistungsfähiger sein.[…]"

Der  Südwestrundfunk wird als gewerblicher Betrieb mit einer Geschäftsleitung geführt und nicht etwa durch einen  Amtsleiter, Auszug Staatsvertrag:

§ 30 Geschäftsleitung
(1) Die Geschäftsleitung besteht aus dem Intendanten, den beiden Direktoren der Landessender, dem Fernsehdirektor, dem Hörfunkdirektor, dem Direktor Technik und Produktion, dem Verwaltungsdirektor und dem Justitiar.

Zudem soll der Südwestrundfunk zum Wettbewerb beitragen, Auszug Staatsvertrag:

Gemeinsame Protokollerklärung
I.
....die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Südwesten

Diese gemeinnützige rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zur Veranstaltung von Rundfunk genießt demnach einen enormen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Mitwettbewerb, da eine Insolvenz ausgeschlossen ist, also eine Staatshaftung eine unbegrenzte Bonität gewährleistet, Auszug Staatsvertrag:

§ 1 Aufgabe und Rechtsform
(3) Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des SWR ist unzulässig.

Nach nationalem Recht liegt bereits durch das Selbsttitulierungsrecht eine Verletzung des Art. 3 GG vor, wie das BVerfG bereits für die Landesbanken in Niedersachsen festgestellt hat.

Noch interessanter dürfte es sein, wie der EuGH den Staatsvertrag unter Unionsrecht beurteilen wird.
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: jedi_ritter am 31. August 2017, 21:12
Ich bin über diese Gesellschaft entsetzt. Egoismus wohin man hinschaut. Selbstbefriedigung soweit das Auge reicht – es koste, was es wolle. Egozentrismus pur: Nur ich zähle.

Genauso sehe ich die heutige Gesellschaft auch. Und als Hauptmerkmal dieser füge ich pure Heuchelei sowie Gehirnwäsche durch die Medien hinzu. Unfassbar wie ARD ZDF D-Radio und deren Gefolgsleute (darunter fast alle Regierenden) unbekümmert für ein Solidarmodell werben, wobei es sich in Wirklichkeit um ein heimtückisches Imperium des Zwanges sowie Schmarotzertums handelt. Dazu nur ein kleiner von mittlerweile tausend Beweisen: „Traumgehälter bei ARD und ZDF: Über 9.000 Euro Verdienst im Durchschnitt“ -> http://www.boerse.de/nachrichten/Traumgehaelter-bei-ARD-und-ZDF-Ueber-9000-Euro-Verdienst-im-Durchschnitt/7766250.
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: Auftakteule am 31. August 2017, 21:26
Wenn pay-TV die 9000.- Durchschnittsverdienst möglich machen würde, hätte doch sicher niemand etwas dagegen....
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: DumbTV am 31. August 2017, 22:57
Dazu den folgenden Thread beachten:

Traumgehälter bei ARD und ZDF: Über 9.000 Euro Verdienst im Durchschnitt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23054.msg147061.html#msg147061


@all
Vorsorglich der Hinweis hier beim Kernthema des Threads zu bleiben und nicht in allgemeine Diskussionen abzuschweifen.
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: maikl_nait am 01. September 2017, 00:23
Hallo!

Hypothetisch noch ein kurzer Hinweis für eine fiktive Person R (aber auch für andere Personen A-Z)

Wegen dem Thema "Verjährung" schon mal im Kalender eintragen: Rückforderung der bisher vollstreckten, gepfändeten oder sonstwie "freiwillig" gezahlten Beiträge und anderer Kosten.

MfG
Michael
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: gerechte Lösung am 08. September 2017, 11:09
Ich bin über diese Gesellschaft entsetzt. Egoismus wohin man hinschaut. Selbstbefriedigung soweit das Auge reicht – es koste, was es wolle. Egozentrismus pur: Nur ich zähle.

Das macht mich traurig, denn ich bin komplett anders erzogen und kann und will das alles nicht verstehen – denn das muss man nicht, oder?

@René
Deine Entscheidung, egal wie, ist immer richtig. Du trägst die Verantwortung.

Als Außenstehender hat man leicht reden.
Einem Bekannten ging es ähnlich. Nur er bekam erst die Aufforderung zur Zahlung und später die Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft. Als Gläubiger war die GEZ (BS) benannt.
Es ist schon merkwürdig, dass bei dir alles in einem ist.

Ich selbst bin über nichts mehr so richtig entsetzt. Es zeigt doch die Realität und wie korrupt und z.T. verkommen vor allem die Bereiche der Verwaltung sind. Reiner Selbsterhaltungstrieb. Wer nicht mitspielt wird gemobbt.


Zu diesen beiden Anschreiben:
Als Gläubiger steht:
SWR ARD ZDF DR BS, Freimersdorfer Weg 6, 50656 Köln

Eine Firma: "SWR ARD ZDF DR BS, Freimersdorfer Weg 6, 50656 Köln" gibt es mit Sicherheit nicht.
Wo ist denn diese Firmierung eingetragen, in welchem Register? Was hat Köln hoheitlich mit BW zu tun?
Wennschon, dann evtl. der SWR?
Das dürfte aber auch nicht ganz richtig sein?
Es ist die LRA, also die Rundfunkanstalt des Landes Baden Würtemberg. Der SWR, wie user Herr U. anführt, darf Rundfunk veranstalten, hat aber keine hoheitlichen Rechte.
Die hoheitlichen Rechte in BW hat der Ministerpräsident, das Parlament von BW und die Behörden. Es gibt das Verwaltungsbgebiet von BW und nicht von SW-Deutschland.

Schon angemerkt wurden die 728,57 €. Der GV hat seine Gebühr einfach dazugeschrieben, ohne es einzeln aufzuführen.

"Zwei Wochen" --- kein konkretes Datum.

Natürlich wird mit der Verbreitung von Angst und Druck gearbeitet und ich würde in deinem Fall auch einknicken.
Die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis erfolgt meist. Diese Verhaftung der Frau Baumert war ein gewaltiger Fehler eines übereifrigen Bediensteten.

Diese Bediensteten machen ihren Job nach Vorschrift und sind gewissermaßen Buttler des Systems. Die tuen nur ihre Pflicht. Aber, manche sehen auch, wo sie finanziell bleiben und rechnen Aktivitäten ab, die sie nicht erbracht haben, so z.B. Fahrtkosten, obwohl nur ein einziger Brief erstellt und verschickt wurde.


Das Anschreiben des BS kommt natürlich vom BS und nicht vom SWR. Steht ja auch drauf.
Ein SWR - c/o ARD ZDF DR BS, 50656 Köln , ist schonmal falsch.
Köln? Was, bitte, hat Köln mit dir zu tun? Köln ist fernab.
Mehrwertnummern sind beim Rundfunk nicht gestattet.
Die Website ist doch nicht deine LRA.

Alles in allem drangsaliert dieser nicht rechtsfähige BS weiterhin Bürger und stellt sich selbst angebliche Titel aus. Es ist schlichtweg kriminelles Handeln einer nicht rechtsfähigen Einrichtung, die dazu nicht befugt ist.
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: marga am 08. September 2017, 11:37
Alles in allem drangsaliert dieser nicht rechtsfähige BS weiterhin Bürger und stellt sich selbst angebliche Titel aus. Es ist schlichtweg kriminelles Handeln einer nicht rechtsfähigen Einrichtung, die dazu nicht befugt ist.

Hierzu folgendes Zitat aus einem nicht veröffentlichen Urteil mit AZ: 6 K 2061/15 vom 16.01.2017, welches mir von einer fiktiven Person übergeben wurde:

Zitat
(... Da der Beklagte bei dem Erlass der Festsetzungsbescheide, wie bereits ausgeführt, öffentlich-rechtlich gehandelt und sich hierbei der Handlungsform des Verwaltungsakts bedient hat, ist auch eine „Verwaltungstätigkeit einer Behörde“ im Sinne des § 1 Abs. 1 SVwVfG anzunehmen. Nach § 1 Abs. 2 SVwVfG ist „Behörde“ jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Dabei legt das Saarländische Verwaltungsverfahrensgesetz keinen organisationsrechtlichen, auf die Bezeichnung der handelnden Stelle abstellenden Behördenbegriff zugrunde, sondern versteht den Behördenbegriff funktionell in dem Sinne, dass „Behörde“ *** alle mit hinreichender organisatorischer Selbständigkeit ausgestatteten Einrichtungen sind, denen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung und entsprechende Zuständigkeiten zur eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung nach außen übertragen sind

Vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 01.12.2016, a.a.O.; zur entsprechen den Vorschrift des Landes Baden-Württembergs VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 04.11.2016, a.a.O., Rn. 25, zitiert nach juris; für die bundesrechtliche Vorschrift des § 1 Abs. 4 VwVfG Kopp/Ramsauer, VwVfG, 17. Aufl. 2016, § 1 Rn. 51 m.w.N.; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 1 Rn. 230

Soweit für den Begriff der funktionellen Behörde eine gewisse organisatorische Selbständigkeit der handelnden Stelle verlangt wird, liegt diese beim Beklagten ersichtlich vor.

Vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 01.12.2016, a.a.O.; zur entsprechenden Vorschrift des Landes Baden-Württembergs VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 04.11.2016, a.a.O., Rn. 25 (...)

Und weiter …

Zitat
(...) Die Festsetzungsbescheide vom 01.08.2015 und 01.09.2015 weisen im Briefkopf neben dem „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ deutlich auf den beklagten Rundfunk als Urheber des Bescheids hin und sind überdies mit „Saarländischer Rundfunk“ gezeichnet. Der Widerspruchsbescheid vom 23.11.2015 trägt zwar lediglich den Briefkopf „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ sowie im Weiteren die Angabe „Abteilung Recht und Personal Herr M.“ usw. mit einer Kölner Postadresse. Auch wenn dies in der Tat auf den ersten Blick missverständlich erscheinen mag, so macht jedoch bereits die nachfolgende Betreffzeile deutlich, dass es sich um einen „Widerspruchsbescheid des Saarländischen Rundfunks“ handelt; weiterhin schließt der Widerspruchsbescheid mit der Formulierung „Mit freundlichen Grüßen Saarländischer Rundfunk“. Zudem enthält die Rechtsbehelfsbelehrung einen Zusatz, in dem gebeten wird, „eine evtl. Klage gegen die zuständige Landesrundfunkanstalt: Saarländischer Rundfunk zu richten. Damit wird bei der gebotenen Gesamtbetrachtung noch hinreichend deutlich, dass der Beklagte die rechtlich verantwortliche Körperschaft auch hinter dem Widerspruchsbescheid ist.

Vgl. nur Urteil der Kammer vom 25.01.2016, a.a.O. und vom 28.01.2015, a.a.O.; BGH, Beschluss vom 11.06.2015 - I ZB 64/14 -, Rn. 23, zitiert nach juris

Die Festsetzungsbescheide vom 01.08.2015 und 01.09.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23.11.2015 erweisen sich auch als materiell rechtmäßig. (...)

Kommentar zu: ***

Das VG mißachtet das SVwVfG gemäß § 2 Abs. (1) Ausnahmen vom Anwendungsbereich

Zitat
(1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen und des Saarländischen Rundfunks.
Quelle: http://sl.juris.de/sl/gesamt/VwVfG_SL.htm#VwVfG_SL_G1 (http://sl.juris.de/sl/gesamt/VwVfG_SL.htm#VwVfG_SL_G1)

Bild dir deine Meinung! +++  ::)
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: Herr U. am 08. September 2017, 11:45
@René

vielleicht hilft die Sichtweise, die sich aus dem BGH Urteil vom 29.01.2001 ergeben könnte:

Der Beitragsservice hat einen Geschäftsführer und hat eine USt-Id. Er ist ohne Zweifel gewerblich tätig. Ob nun als GbR eingetragen oder nicht, das sei mal zunächst dahingestellt.

Zunächst ist eine GbR dann rechtsfähig, wenn sie am Rechtsverkehr teilnimmt, was sie ja  ohne jeglichen Zweifel tut, dazu sagt der BGH in seinem Leitsatz:

BGH, Urteil vom 29. Januar 2001 – II ZR 331/00 –

a) Die (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts besitzt Rechtsfähigkeit, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet.
b) In diesem Rahmen ist sie zugleich im Zivilprozeß aktiv- und passiv parteifähig.
c) Soweit der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft bürgerlichen Rechts persönlich haftet, entspricht das Verhältnis zwischen der Verbindlichkeit der Gesellschaft und der Haftung des Gesellschafters derjenigen bei der OHG (Akzessorietät) - Fortführung von BGHZ 142, 315.


Dabei ist m.E. zu beachten, dass diese GbR oder ARGE einen weit über die zulässigen Grenzen (250 TEUR) hinaus Umsatz generiert, somit wird er automatisch zu einer OHG, siehe BGH Urteil:

2.
c) Die hier vertretene Auffassung ist zudem eher in der Lage, identitätswahrende Umwandlungen von Gesellschaften bürgerlichen Rechts in andere Rechtsformen und aus anderen Rechtsformen zu erklären. Betreibt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein Gewerbe, dann wird sie von Gesetzes wegen ohne jeden Publizitätsakt zu einer personen- und strukturgleichen OHG, sobald das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 105 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 HGB).[/u][…]

und weiter:
d) Schließlich unterstützt die Tatsache, daß der Gesetzgeber mittlerweile die Insolvenzfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts anerkannt hat (§ 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO wie auch schon § 1 Abs. 1 GesO), die Gesellschaft mithin als Träger der Insolvenzmasse ansieht, ebenfalls die Annahme der Rechtssubjektivität.

Der Beitragsservice ist doch demnach eine OHG und verstößt er dann nicht gegen §241a BGB bzw. §3 UWG durch sein unlauteres Handeln?
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: gerechte Lösung am 08. September 2017, 16:54
Kommentar zu: ***
Das VG mißachtet das SVwVfG gemäß § 2 Abs. (1) Ausnahmen vom Anwendungsbereich

Zitat
(1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen und des Saarländischen Rundfunks.

Es wird Verwirrung gestiftet und man biegt alles so zurecht, dass am Ende der Kläger glauben soll, dass er im Unrecht ist.
Alles im Sinne des ö.r.R. , also auch im eigenen Sinne.

Man könnte es ganz einfach formulieren, aber dann müsste man zugeben, dass der BS eben gar kein Mitspracherecht hat, also in rechtsrelevanten Schreiben nichts zu suchen hat und schon gar nicht solche Schreiben verfassen darf.
Diese verfasst aber ausschließlich der nicht rechtsfähige BS ganz allein und schreibt nur links oben dann SWR rein.
Alles LUG und TRUG, alles Verar-s-c h-e  hoch drei.


@Herr U.
Bitte nicht derart Dinge veröffentlichen, die dem Thema entgegenstehen. Woher willst du denn deine angeblichen Informationen haben? Bitte eine vertrauenswürdige Quelle angeben. Danke.

Der BS ist weder GbR noch OHG.
Er ist eine gemeinschaftliche Einrichtung ohne Rechtskompetenz dem Bürger gegenüber. Die Rechtskompetenz hat ausschließlich die Anstalt des  jeweiligen Landes, da hoheitlich.
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: pinguin am 08. September 2017, 19:14
Der BS ist weder GbR noch OHG.
Es käme hier wirklich auf den Nachweis, (Bildkopie, beglaubigte Kopie), eines entsprechenden Eintrages in einem Gewerberegister an. Wenn der BS im Gewerberegister der Stadt Köln eingetragen ist, wie in den Tiefen dieses Forums bereits zu lesen war, ist er keine Behörde und zu keinem hoheitlichen Handeln befugt.

Es genügt nicht, auf irgendwelche privaten Seiten zu verklinken, wo derartiges geschrieben steht; es bedarf eines staatlich beglaubigten Nachweises.
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: Herr U. am 08. September 2017, 19:21
@ gerechte Lösung

Das ist ein Denkmodell, weil ja das Unionsrecht sehr stark auf Verbraucherschutz und Wettbewerbsreglung achtet. Und da nach der Rechtsprechung des EuGH Anstalten öffentlichen Rechts keine Hoheitsträger sein können, sobald sie Gewerbetreibende sind.
Quelle:
EuGH vom 3. Oktober 2013(*)  Richtlinie 2005/29/EG
In der Rechtssache C-59/12  Rz 5, Rz 32, Rz 33

EuGH 12. September 2013(*)
In der Rechtssache C-526/11  Rz 3, Rz 19


Betrachtet man die Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug:

§1
Gegenstand
Durch den Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio erheben die Rundfunkanstalten entsprechend den gesetzlichen Regelungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung den Rundfunkbeitrag, den die Beitragsschuldner an die Landesrundfunkanstalten zu Leisten haben. Der Beitragsservice besteht aus der Gemeinschaftseinrichtung Zentraler Beitragsservice in Köln-Bocklemünd, einer Gemeinschaftseinrichtung Beitragskommunikation/Marketing, einer Gemeinschaftseinrichtung Beitragsrecht sowie den dezentralen Einheiten bei den Landesrundfunkanstalten

§2
Aufgaben des zentralen Beitragsservice
Die Rundfunkanstalten betreiben den „Zentralen Beitragsservice ARD, ZDF Deutschlandradio" mit Sitz in Köln-Bocklemünd für die Abwicklung des Beitragseinzugs als gemeinsames Rechen- und Dienstleistungszentrum im Rahmen einer nichtrechtsfähigen Verwaltungsgemeinschaft. Durch den Zentralen Beitragsservice nehmen die Rundfunkanstalten folgende Einzelaufgaben wahr: …


hier folgend dann die Aufgaben, z.B.

p) Erlass von Bescheiden und Widerspruchsbescheiden, soweit das Verwaltungsverfahren
nicht von den Landesrundfunkanstalten selbst durchgeführt wird.



So ist das also eine Vereinbarung mit dem gemeinsamen Zweck, bundesweit die in §2 vereinbarten Aufgaben wahr zu nehmen.

Der Beitragsservice wirkt nach außen. Da er weder eine kommunale, noch eine Landes-, noch eine Bundeseinrichtung ist, muss er entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eine GbR sein. Wie sonst könnte er ohne Eintragung ins Handelsregister am Rechtsverkehr teilnehmen?

Zitat
Die GbR ist die Grundform der Personengesellschaften. Sie ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks. Die GbR ist in den §§ 705 – 740 BGB geregelt und wird daher auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet.

Zur Gründung einer GbR sind mindestens zwei Personen erforderlich. Einpersonengesellschaften sind – anders als bei Kapitalgesellschaften – nicht möglich. Gesellschafter können natürliche und juristische Personen sowie solche (nichtrechtsfähigen) Personenzusammenschlüsse, die im Rechtsverkehr unter ihrer Firma als geschlossene Einheit auftreten, sein.

Der Gesellschaftsvertrag kann grundsätzlich formlos, also auch stillschweigend abgeschlossen werden, Er muss jedoch mindestens enthalten, dass sich die Gesellschafter zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen und dazu die vereinbarten Beträge leisten.
Quelle: Rechtswörterbuch .de

Man kann ja nun die Meinung vertreten, dass der BS unternehmerisch tätig ist (siehe Unionsrecht sowie §2 1.  „geschäftliche Handlung“ und § 2 6. „Unternehmen“ UWG) und alle Voraussetzungen einer GbR erfüllt.
 
Unzweifelhaft nimmt doch der Beitragsservice am Rechtsverkehr teil, so gilt nach dem BGH Beschluss vom 29.01.2001

a) Die (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts besitzt Rechtsfähigkeit, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet.

Quelle: BGH Beschluss vom 29.01.2001 II ZR 331/00


Weiterhin aus der Pressemitteilung (Auszug) Zitat:
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft, neuerdings auch GbR abgekürzt) rechtsfähig und parteifähig ist, soweit sie als Teilnehmer am Rechtsverkehr eigene (vertragliche) Rechte und Pflichten begründet.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die Grundform der Personengesellschaft. Sie liegt vor, wenn mehrere Personen sich in Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen, ohne ein Handelsgewerbe zu betreiben und ohne eine andere, spezielle Rechtsform für die Kooperation zu vereinbaren. Im Wirtschaftsleben kommt diese Gesellschaftsform häufig im kleingewerblichen Bereich, bei Sozietäten von Ärzten, Rechtsanwälten und anderen Freiberuflern und bei Kooperationen mehrerer Unternehmen anläßlich eines gemeinsamen Projekts, wie beispielsweise der bauwirtschaftlichen Arbeitsgemeinschaft (ARGE), vor.
[...]

Quelle: Pressmitteilung BGH  Nr. 4/2001

Da der BS laut Geschäftsbericht einen Umsatz in Milliardenhöhe ausweist, wird aus diesem formlosen Zusammenschluss laut zitiertem BGH Beschluss (Zitat): „...wird sie von Gesetzes wegen ohne jeden Publizitätsakt zu einer personen- und strukturgleichen OHG. ...“


Wie gesagt, das Problem von allen Seiten zu beleuchten, war die Intension. Aus dieser Sicht kämen Bundesgesetze zum tragen, die nicht so einfach durch ein Ländergesetz ausgehebelt werden könnten.
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: marga am 08. September 2017, 20:04
Das ist ein Denkmodell, ...
... Wie gesagt, das Problem von allen Seiten zu beleuchten, war die Intension. Aus dieser Sicht kämen Bundesgesetze zum tragen, die nicht so einfach durch ein Ländergesetz ausgehebelt werden könnten.

@Herr U.
Dieses Denkmodell kommt der "Realität" sehr, sehr nahe. +++  >:D
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: noGez99 am 08. September 2017, 20:10
 Es gibt keine Eintragung im Gewerbeverzeichnis der Stadt Köln.
Siehe   https://fragdenstaat.de/anfrage/firma-beitragsservice/
Zitat von: Kommunalverwaltung Köln
für die Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio liegt keine Gewerbeanmeldung vor.
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: marga am 08. September 2017, 20:32
Da der BS laut Geschäftsbericht einen Umsatz in Milliardenhöhe ausweist, wird aus diesem formlosen Zusammenschluss laut zitiertem BGH Beschluss (Zitat): „...wird sie von Gesetzes wegen ohne jeden Publizitätsakt zu einer personen- und strukturgleichen OHG. ...“

@Herr U.
Dies ist leider so nicht korrekt.

Der BS hatte im Jahre 2014 einen Umsatz von exakt: 186.513.738 EUR

Die Angabe von Miiliarden EUR bezieht sich auf das Volumen des Rundfunkzwangsbeitrages. +++  >:D
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: marga am 08. September 2017, 20:48
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Zitat
Kurzerklärung:

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist ein zu den Handelsgesellschaften komplementärer Personenzusammenschluss. Bspw. sind Fahrgemeinschaften oder Arbeitsgemeinschaften in dieser Form organisiert. Die Rechtspraxis ebnet in neuerer Zeit die Unterschiede zur Handelsgesellschaft zunehmend ein.

Ausführliche Erklärung:

BGB-Gesellschaft. 1. Begriff: Gesellschaft, deren Zweck nicht auf den Betrieb des Handelsgewerbes gerichtet ist.

Rechtsgrundlagen: §§ 705–740 BGB; die Vorschriften des HGB sind unanwendbar. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts hat keine Firma, ist keine juristische Person. Nach einer Rechtsprechung des BGH aus dem Jahr 2001 (BGHZ 146,341) ist sie aber als Außengesellschaft rechtsfähig, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet (Teilrechtsfähigkeit). Sie ist parteifähig, kann also klagen und verklagt werden. Sie kann Gründerin und Mitglied juristischer Personen sein. Sie ist scheck- und grundbuchfähig. Die Gesellschafter einer Außengesellschaft haften danach für deren Verbindlichkeiten entsprechend den Bestimmungen zur offenen Handelsgesellschaft (OHG).

2. Gründung durch Gesellschaftsvertrag, mit dem sich die Gesellschafter verpflichten, die Erreichung eines bestimmten Zwecks in der im Vertrag bestimmten Weise zu fördern (§ 705 BGB).

3. Rechte und Pflichten der Gesellschafter:
(1) Leistung der Gesellschaftsbeiträge und Haftung untereinander für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten.
(2) Das Gesellschaftsvermögen steht allen Gesellschaftern in Gemeinschaft zur gesamten Hand zu; kein Gesellschafter kann über seinen Anteil am Gesellschaftsvermögen (andere Abrede zulässig) verfügen oder Teilung verlangen, solange Gesellschaft bürgerlichen Rechts besteht.
(3) Wahrnehmung der Geschäfte durch einen oder mehrere geschäftsführende Gesellschafter.
(4) Gewinn- oder Verlustverteilung mangels anderer Abrede nach Köpfen (Gewinnanteil des Gesellschafters).
(5) Wegen der Gesellschaftsschulden können Gläubiger Gesellschaftsvermögen oder sonstiges Vermögen der Gesellschafter in Anspruch nehmen.
(6) Ansprüche der Gesellschafter aus dem Gesellschaftsverhältnis sind i.d.R. nicht übertragbar.

4. Beendigung i.d.R. durch Zweckerreichung, Auflösungsbeschluss und Kündigung, Tod oder Insolvenz eines Gesellschafters. Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts auf unbestimmte Dauer kann jederzeit gekündigt werden; ansonsten, wenn wichtiger Grund vorliegt. Falls Gesellschaftsvertrag Fortdauer der Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei Kündigung, Tod und Insolvenz des Gesellschafters vorsieht, haben diese Umstände nur das Ausscheiden des betreffenden Gesellschafters zur Folge. Bei Auflösung findet Auseinandersetzung des Gesellschaftsvermögens statt; die Gesellschaft gilt als fortbestehend, soweit der Zweck der Auseinandersetzung (z.B. Abwicklung schwebender Geschäfte)

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gesellschaft-buergerlichen-rechts-gbr.html#definition (http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gesellschaft-buergerlichen-rechts-gbr.html#definition) +++  8)

PS:

Zitat
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts hat keine Firma, ist keine juristische Person.

Aufgrund dessen ist der BS auch nicht im Gewerberegister der Stadt Köln eingetragen.

Siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/firma-beitragsservice/ (https://fragdenstaat.de/anfrage/firma-beitragsservice/)

und siehe Antwort #81

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24098.msg154562.html#msg154562
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: gerechte Lösung am 09. September 2017, 00:21
Ein wenig OT, aber interessant, denke ich?

Der BS ist schonmal nicht parteifähig. Die haben keinerlei Mitspracherecht.

Bei Firmenwissen soll wohl solch ein Eintrag mit der angeblichen GbR zu finden sein?
Zu Firmenwissen:
https://www.firmenwissen.de/cms/impressum.html

gehört zu :
https://www.creditreform.de/ueber-uns/impressum.html

Firmenwissen und Creditreform würde ich als "unsicher" einstufen.

Ja, und was habe ich hier liegen?
Zwei Briefe von der Creditreform, zwar in Mainz, aber mit dem Logo dieser Weltkugel.
Mit Forderungen vom Beitragsservice. (Angeblich von der LRA, was aber so nicht stimmt, denn die sind zweifelsfrei vom BS angeschrieben worden.)

Der Beitragsservice schanzt vermutlich der Creditreform noch Beitragsgelder zu? D.h. für mich, dass man sich gegenseitig hilft? Sind die miteinander verbandelt?

Wie findet man denn das?

Man benutze die Suche nach Creditreform im Forum.
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: marga am 09. September 2017, 11:30
Der BS ist schonmal nicht parteifähig. Die haben keinerlei Mitspracherecht.

Das kann man(n) Frau so nicht ganz gelten lassen.
Hier im Forum sind genügend Recherchen, welche das entkräften.
Auch wenn die Verwaltungsgerichtsbarkeit und der BS selbst uns das so verkaufen ...

Guggst du hier:

z. B. hier: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit! « Antwort #83 am: Gestern um 20:48 »
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24098.msg154565.html#msg154565

z. B. hier: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit! « Antwort #79 am: Gestern um 19:21 »
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24098.msg154559.html#msg154559

z. B. hier: Ist der Beitragsservice die gesetzlich beschriebene gemeinsame Stelle der LRA? « Antwort #42 am: Gestern um 15:25 »
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23773.msg154539.html#msg154539

z. B. hier: Ist der Beitragsservice die gesetzlich beschriebene gemeinsame Stelle der LRA? « Antwort #40 am: Gestern um 14:35 »
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23773.msg154531.html#msg154531

und weiter ...

Zitat
Bei Firmenwissen soll wohl solch ein Eintrag mit der angeblichen GbR zu finden sein?
Zu Firmenwissen:
https://www.firmenwissen.de/cms/impressum.html

gehört zu :
https://www.creditreform.de/ueber-uns/impressum.html

Firmenwissen und Creditreform würde ich als "unsicher" einstufen.

Ja genau dort würde man(n) Frau fündig werden, wenn dafür auch bezahlt wird.
Denn diese Auskunft ist ihr Geld wert. +++  ;D ;D ;D  >:D >:D >:D
Titel: Re: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!
Beitrag von: googler am 25. Juni 2019, 20:04
Was ist eigentlich aus dieser Sache geworden?