gez-boykott.de::Forum

Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Hailender am 14. August 2013, 20:09

Titel: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Hailender am 14. August 2013, 20:09
Neues von Bernd Höcker:
Seinem Widerspruch wurde stattgegeben und sein Beitragskonto gelöscht.  8)

http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Stattgabe
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Wolfman am 14. August 2013, 20:16
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, geht es um die Gebühren bis zum Ende letzten Jahres, also vor Einführung des Zwangsgeldes.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Hailender am 14. August 2013, 20:23
Nein.
Es geht um die/den Gebühren/Beitrag von 01.01.2013 bis 31.03.2013.
Einfach mal ein bisschen nach oben scrollen, da ist der Gebühren-/Beitragsbescheid abgebildet.  ;D
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: wtfacow am 14. August 2013, 20:27
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, geht es um die Gebühren bis zum Ende letzten Jahres, also vor Einführung des Zwangsgeldes.

Nein, hast du nicht .

Es handelt sich tatsächlich um die Rundfunkgebühren ab 01.01.2013.   :) :) :) :)


Die Frage ist nun in wie weit wir uns darauf berufen können , und vorallem mit welcher Begründung wurde der Widerspruch anerkannt?

Oder wollen die Bernd Höcker nur loswerden weil er eine Bedrohung darstellt?
Immerhin ist er einer der größten Rundfunkgebühren-Gegner, und bei dem Verein nicht unbekannt...
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: themob am 14. August 2013, 21:17
Zu schön um wahr zu sein?

Ohne Miesepeter sein zu wollen, könnte es theoretisch möglich sein, dass es sich um den Gebühren-/Beitragsbescheid für Beitriebsstättenabgabe gehandelt hat?

Dort lese ich:
Buchungen: 01.02.13 Rundfunkbeitrag für 01.2013 - 03.2013 Bezeichnung: §14 Abs4. RBStV Belastung -53,94

Darunter in einem Satz:
Die Staffelübersicht zu den Rundfunkbeiträgen für Betriebsstätten finden Sie auf der Rückseite

§14 Abs 4 RBStV sagt:
Zitat
(4) Soweit der Beitragsschuldner den Anforderungen von Absatz 1 oder 2 nicht nachgekommen ist, wird vermutet, dass sich die Höhe des ab 1. Januar 2013 zu entrichtenden Rundfunkbeitrags nach der Höhe der bis zum 31. Dezember 2012 zu entrichtenden Rundfunkgebühr bemisst; mindestens ist ein Beitrag in Höhe eines Rundfunkbeitrages zu entrichten. Soweit der Beitragsschuldner bisher aufgrund der Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 und 8 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages von der Rundfunkgebührenpflicht befreit war, wird vermutet, dass er mit Inkrafttreten dieses Staatsvertrages gemäß § 4 Abs. 2 ein Drittel des Rundfunkbeitrags zu zahlen hat.

Würde bedeuten, Herr Höcker hat  sich nicht angemeldet (Abs 1 ist privat Bereich + Abs 2 ist nicht privater Bereich) bzw. Änderungen nicht mitgeteilt. Da eine Teilnehmernummer existiert, muss er ja angemeldet gewesen sein. Bei Haushaltsabgabe ist die Beitragshöhe klar und es steht auch so in den Bescheiden: Rundfunkbeiträge für 1 Wohnung


Soll einer schlau werden aus den Bescheiden und Briefen aus Köln. Jede Rundfunkanstalt schreibt irgendwie eigene Texte. Allgemeingültiges findet man selten.

Das unter "Bezeichnung" §14 Abs4, RbStV steht, habe ich so noch nicht gesehen. Auch der Hinweis auf Betriebsstättenabgabe nicht, im privaten Gebühren-/Beitragsbescheid.

Auch die Abmeldung des Beitragskontos zum 31.12.2012 ist irritierend.

Der Stattgabe des Widerspruchs, als Rechtsgrundlage den Art. 4 Staatsvertrag über den Rundfunk aufzuführen (Artikel 4 war früher Rundfunkgebührenstaatsvertrag) und heißt heute einfach nur Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, bedeutet global, dass die Rechtsgrundlage der gesamte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist.

Ich hoffe für Herrn Höcker das alles seine Richtigkeit hat und er Ruhe vor diesen Institutionen heute und in Zukunft hat.

Seine Widerspruchsbegründung, angepasst aus Sicht der eigenen Person, Situation etc., sollte ja dann zumindest beim NDR für gleiches Resultat sorgen. Die Erlaubnis zur Verwendung erteilt er auf der verlinkten Seite.




Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: schildzilla am 14. August 2013, 21:31
Edit 2: Hier mal der Link zum 1. genannten Staatsvertrag und dann folgend zitiert der Artikel 4:
Zitat
http://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=art+4+staatsvertrag+%C3%BCber+den+rundfunk+im+vereinten+deutschland&source=web&cd=10&ved=0CG8QFjAJ&url=http%3A%2F%2Fwww.tlm.de%2Ftlm%2Fdie_tlm%2Frechtsgrundlagen%2Fgesetze%2Fgesetz_staatsvertrag%2FGesetz_rstv.pdf&ei=y9sLUo6dPM_PsgbixIHwBQ&usg=AFQjCNGAjWPtb3Kn_Tr7VL3og0izdfvwqA


Edit 1:
Zitat
§ 4
Zuständig für die Durchführung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates vom 3.
Oktober 1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften
der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (Abl. EU Nr.
L298 S. 23), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/36/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1997 (ABL. EU Nr. L 202 S. 60), ist
1. das für das Rundfunkrecht zuständige Ministerium für den öffentlichen
Rundfunk und
2. die Landesmedienanstalt für den privaten Rundfunk.
Die in Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Behörden sind auch zuständig für die Verfolgung
und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 9 Abs. 1 des EGVerbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
vom 21. Dezember 2006 (BGBI. I S.
3367) in der jeweils geltenden Fassung, soweit das Gesetz durch diese Behörden
ausgeführt wird.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: xrw am 14. August 2013, 21:38
Buchungen: 01.02.13 Rundfunkbeitrag für 01.2013 - 03.2013 Bezeichnung: §14 Abs4. RBStV Belastung -53,94

Das könnte in der Tat der Schlüssel sein, aber anders: Sie hätten das demnach so aufgefasst, dass das "neuartige Rundfunkempfangsgerät", um das es meines Wissens gegangen ist, nun nicht in ein Wohnungskonto umgewandelt wird. Morgen kommt dann der Brief, mit dem sie ein neues Konto für die Wohnung eröffnen. Oder sie warten den regulären Melderegisterabgleich ab, sofern der noch nicht war. Vielleicht nicht blöd, um einen Querulanten auszubremsen.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: xrw am 14. August 2013, 21:52
Edit 2: Hier mal der Link zum 1. genannten Staatsvertrag und dann folgend zitiert der Artikel 4:

Das ist nicht der Artikel 4 des Staatsvertrags, sondern der Paragraf 4 vom Gesetz zum Staatsvertrag (in dessen Anhang der Staatsvertrag steht). Artikel 4 des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag (der komplette).
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: schildzilla am 14. August 2013, 22:00
Ach mist dann habe ich umsonst editiert. Ich war nur irritiert.
Hatte erst geschrieben, dass der Vertrag wohl so heisst: Art. 4 des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschlands

Wollte nur nix falsches schreiben, da Google auch Ergebnisse ohne Artikel 4 oder mit Artikel 5 usw ausgespuckt hat.
Das ist alles recht undurchsichtig finde ich.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: wtfacow am 14. August 2013, 22:00
Interessante Recherche themob ,

allerdings fällt mir auf, das sich die Staffelübersicht zu den Rundfunkbeiträgen für Betriebsstätten auf jedem Beitragsbescheid finden.
Habe gerade meine Unterlagen durchgeschaut, dort finden sie sich sogar auf den Zahlungserinnerungen wieder.
Aber es könnte schon etwas dran sein was du schreibst.
Warum fragen wir nicht Bernd Höcker?
Ist dieser eigentlich hier in dem Forum aktiv, bzw. liest er mit?

Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: themob am 14. August 2013, 22:05
Interessante Recherche themob ,

allerdings fällt mir auf, das sich die Staffelübersicht zu den Rundfunkbeiträgen für Betriebsstätten auf jedem Beitragsbescheid finden.
Habe gerade meine Unterlagen durchgeschaut, dort finden sie sich sogar auf den Zahlungserinnerungen wieder.
Aber es könnte schon etwas dran sein was du schreibst.
Warum fragen wir nicht Bernd Höcker?
Ist dieser eigentlich hier in dem Forum aktiv, bzw. liest er mit?

Die befinden sich auf der Rückseite eines jeden Gebühren-/Beitragsbescheids, aber nicht auf der ersten Seite als Hinweis, wie auf dem Gebühren-/Beitragsbescheid von Bernd Höckers Link zu sehen ist.

Der Satz steht direkt unter dem festgesetzten Beitrag im Gebühren-/Beitragsbescheid:
Die Staffelübersicht zu den Rundfunkbeiträgen für Betriebsstätten finden Sie auf der Rückseite'
http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Stattgabe
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: wtfacow am 14. August 2013, 22:11
Buchungen: 01.02.13 Rundfunkbeitrag für 01.2013 - 03.2013 Bezeichnung: §14 Abs4. RBStV Belastung -53,94

Das könnte in der Tat der Schlüssel sein, aber anders: Sie hätten das demnach so aufgefasst, dass das "neuartige Rundfunkempfangsgerät", um das es meines Wissens gegangen ist, nun nicht in ein Wohnungskonto umgewandelt wird. Morgen kommt dann der Brief, mit dem sie ein neues Konto für die Wohnung eröffnen. Oder sie warten den regulären Melderegisterabgleich ab, sofern der noch nicht war. Vielleicht nicht blöd, um einen Querulanten auszubremsen.

Wenn dem so ist, müssten die aber allen die ebenfalls zuvor ein Teilnehmerkonto vor 2013 hatten,  dem Widerspruch stattgeben.
Ich kann mir das ja fast nicht vorstellen....
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Radio_Libertas am 14. August 2013, 22:30
Ich glaube nicht, dass es sich um ein Betriebsstätten Konto handelt.

1. Der Bescheid ist an Herrn Höcker persönlich gerichtet, nicht an seine Firma, Verlag usw.

2. Der Satz: "Die Staffelübersicht zu den Rundfunkbeiträgen für Betriebsstätten finden Sie auf der Rückseite" ist ein Standardsatz unter jedem Bescheid, oder?

3. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Anzahl der Angestellten. Ich glaube kaum, dass Herr Höcker sich mehr als neun Angestellte (!) leisten kann.

Insofern ist es vermutlich keine Finte des NDR sondern echt. Daraus folgt dann aber, dass aber auch anderen Anträgen, die ähnliche Argumente verfolgen, stattgegeben werden muss. Das wird spannend.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: wtfacow am 14. August 2013, 22:43
Warten wir mal die Stellungsnahme von  NDR-Chefjustitiar, Herrn Dr. Hahn ab.

Wenn das Schreiben wirklich echt ist, und sich auf die Wohnungsabgabe bezieht, dann könnte das sogar die lang ersehnte Wende sein...
Ich meine es könnte sich doch dann jeder der vor Gericht zieht darauf berufen.
Ich denke nicht das der Beitragsservice dem einen den Antrag stattgeben darf und dem anderen nicht.
(Vorausgesetzt die Gründe sind gleich)
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Radio_Libertas am 14. August 2013, 22:48

Wenn das Schreiben wirklich echt ist, und sich auf die Wohnungsabgabe bezieht, dann könnte das sogar die lang ersehnte Wende sein...


Wenn es wirklich echt ist. Darüber habe ich auch schon nachgedacht. Herr Höcker ist einfach bekannt, wenn es um das Thema geht. Wenn das Schreiben nun einfach von einem "Spaßvogel" stammt...

Wenn es jedoch echt ist, dann kann sich jeder von uns darauf berufen. Ich hatte fast die gleichen Argumente vorgebracht. Einmal soziale Gründe und dann religiöse und Gewissensgründe. Da kann sich die Sendeanstalt nicht mehr rausreden. Wenn dem Antrag von Herrn Höcker stattgegeben wird, dann muss auch meinem Antrag stattgegeben werden.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: themob am 14. August 2013, 22:59
Vielleicht einfach mal zum Vergleich der Gebühren-/Beitragsbescheide

Olaf Kretschmann

Bescheid 1 (http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013_04_01_archive.html)

Bescheid 2 (http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013_08_01_archive.html)

kein Hinweis auf §14, da steht Rundfunkbeitrag für 1 Wohnung. Auch der abschliessende Satz "Die Staffelübersicht zu den Rundfunkbeiträgen....." taucht nicht auf.

Bescheid Bernd Höcker: http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Stattgabe

Natürlich möglich das die verschiedenen Rundfunkanstalten auch  immer was anderes schreiben. Wundern würde es mich nicht bei dem Chaos den die in Köln haben. Wer weiß welche Urlaubsvertretung was schreibt.

Vielleicht liest ja auch Herr Höcker im Hintergrund mit und kann die eine oder andere Spekulation beseitigen, hier oder auf seiner Seite.

Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Radio_Libertas am 14. August 2013, 23:08
Ich hatte sowieso einen ganz individuellen Bescheid. Das ist nicht zu vergleichen. Aber wenn es eine Betriebstättenabgabe wäre, dann müßte er mehr als 9 (!) Angestellte haben und gleichzeitig behaupten, er hätte nicht genug Geld zum Leben. Die Abgabe für kleine (Einzel)-Unternehmen liegt jedoch nur bei 5,99 im Monat.

Gut, ok, vielleicht reden die sich dann später damit raus und er bekommt eine neue Anmeldung: Wohnungsabgabe.

Das ist jetzt alles Spekulation. Wenn es jedoch stimmt und der NDR das ernst meint, dann ist das die Wende.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Hailender am 14. August 2013, 23:12
Vielleicht liest ja auch Herr Höcker im Hintergrund mit und kann die eine oder andere Spekulation beseitigen, hier oder auf seiner Seite.

Warum fragen wir nicht einfach per Email nach?

Zitat
Zuerst schreibe BH dann das @-Zeichen und dann gez-abschaffen.de

Quelle: http://www.gez-abschaffen.de/impressum.htm
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: wtfacow am 14. August 2013, 23:26
Ok, wer schreibt ihn an?
Nicht das wir ihn alle mit Mails bombadieren ;-)
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Hailender am 14. August 2013, 23:45
Ok, wer schreibt ihn an?
Nicht das wir ihn alle mit Mails bombadieren ;-)

Eigentlich immer der fragt.  :o
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: themob am 14. August 2013, 23:48
Ich hatte sowieso einen ganz individuellen Bescheid. Das ist nicht zu vergleichen. Aber wenn es eine Betriebstättenabgabe wäre, dann müßte er mehr als 9 (!) Angestellte haben und gleichzeitig behaupten, er hätte nicht genug Geld zum Leben. Die Abgabe für kleine (Einzel)-Unternehmen liegt jedoch nur bei 5,99 im Monat.

Gut, ok, vielleicht reden die sich dann später damit raus und er bekommt eine neue Anmeldung: Wohnungsabgabe.

Das ist jetzt alles Spekulation. Wenn es jedoch stimmt und der NDR das ernst meint, dann ist das die Wende.

Laut Gebühren-/Beitragsbescheid ist die Erhebung nach §14 Abs 4 erstellt worden.
Zitat
(4) Soweit der Beitragsschuldner den Anforderungen von Absatz 1 oder 2 nicht nachgekommen ist, wird vermutet, dass sich die Höhe des ab 1. Januar 2013 zu entrichtenden Rundfunkbeitrags nach der Höhe der bis zum 31. Dezember 2012 zu entrichtenden Rundfunkgebühr bemisst; mindestens ist ein Beitrag in Höhe eines Rundfunkbeitrages zu entrichten. Soweit der Beitragsschuldner bisher aufgrund der Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 und 8 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages von der Rundfunkgebührenpflicht befreit war, wird vermutet, dass er mit Inkrafttreten dieses Staatsvertrages gemäß § 4 Abs. 2 ein Drittel des Rundfunkbeitrags zu zahlen hat.

Welche Basis er bis 12.2012 hatte, weiß ich nicht. Die handeln nach der "Vermutung". Da setzen sie eben die 17,98 an. Das hat aber nichts mit der Regelung ab 1.1.2013 zu tun. Also ob 1 oder 20 oder 9 Angestellte.
Gesetz dem Fall es wäre eine Betriebsstättenabgabe gemeint.

Wenn es alles seine Richtigkeit hat, ist ein Licht am Horizont zu sehen.  ;)

Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: wtfacow am 14. August 2013, 23:58
Ok, wer schreibt ihn an?
Nicht das wir ihn alle mit Mails bombadieren ;-)

Eigentlich immer der fragt.  :o

Würde ich ja, komme morgen aber nicht vor 22:00 Uhr heim.
Denke mal ihr seid genauso auf eine Antwort gespannt wie ich.  ;)
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: xrw am 15. August 2013, 00:15
Wenn dem so ist, müssten die aber allen die ebenfalls zuvor ein Teilnehmerkonto vor 2013 hatten,  dem Widerspruch stattgeben.

Höchstens die beim NDR. Solang nichts gerichtlich entschieden ist, können das die anderen Anstalten sicher anders interpretieren.

Apropos NDR, der steht nicht als Absender auf dem Bescheid. Auf Bescheiden steht doch normalerweise die zuständige Anstalt oben mit drauf und nicht nur bei der Unterschrift mit "im Auftrag" und in der Rechtsbehelfsbelehrung.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: seppl am 15. August 2013, 00:31
Sagt mal, spinn ich jetzt? Der Beitragsservice verschickt doch bestimmt nicht mit Briefumschlägen der Marke Staples???

Stattgabe Widerspruch Bernd Höcker:

http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Stattgabe

und davon:

http://www.gez-abschaffen.de/Neu2013/Widerspruchsbescheid-Umschlag.jpg
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: xrw am 15. August 2013, 03:37
Sagt mal, spinn ich jetzt? Der Beitragsservice verschickt doch bestimmt nicht mit Briefumschlägen der Marke Staples???

Ist mir auch aufgefallen, aber für sich betrachtet hab ich es nicht total abwegig gefunden. Meine Kuverts vom Beitragsservice (und auch schon von der GEZ, wo ich grad eins aus meinem reichhaltigen Lagerbestand aufgemacht hab; alles minderwichtig) haben aber innen einen ordentlicheren Durchsichtsverhinderungsdruck und tragen den Blauen Engel (wonach das gescannte Exemplar nicht ausschaut).

Dann ist die Datamatrix außen statt innen und ohne Premium. Ich kann sie grad unter Linux nicht richtig lesen, aber die Kundennummer ist jedenfalls eine andere als hier (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=5368.0). Hexadezimale Daten:

444541 ("DEA", Deutsche Post)
03 (Frankierart 3)
1C (Preisliste 28)
4D06000E18 (Kundennummer 330 813 148 696)
003A (58 Cent)
57F1 (22513, 2013-08-13)
0001 (Standardbrief)
240100 (laufende Nummer 2 359 552)
13 (Teilnahmenummer 19)
6FD9 (Entgeltabrechnungsnummer 28 633)
56 (Art weiterer Daten)
76E83E7EBD
F16AEC31982ED68F
CC1F99046F1342C7
F36E765BB3B3464A
39D0000000000000
0000000000000000
0000000000000000
0000000044454D4F

Beiliegend eine kontrastreichere Version, aber das Tool hier (http://www.datasymbol.com/barcode-recognition-sdk/barcode-reader/online-barcode-decoder.html) kann auch den originalen Scan lesen (aber nur die rohen Daten). Hab keinen Scanner da, mit dem ich vergleichsweise die Codes auf meinen Briefen testen könnte.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: xrw am 15. August 2013, 04:26
0000000044454D4F

Die letzten 4 Zeichen sind in ASCII "DEMO". Auch verdächtig.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Radio_Libertas am 15. August 2013, 09:10
Sagt mal, spinn ich jetzt? Der Beitragsservice verschickt doch bestimmt nicht mit Briefumschlägen der Marke Staples???

Ist mir auch aufgefallen, aber für sich betrachtet hab ich es nicht total abwegig gefunden. Meine Kuverts vom Beitragsservice (und auch schon von der GEZ, wo ich grad eins aus meinem reichhaltigen Lagerbestand aufgemacht hab; alles minderwichtig) haben aber innen einen ordentlicheren Durchsichtsverhinderungsdruck und tragen den Blauen Engel (wonach das gescannte Exemplar nicht ausschaut).

Dann ist die Datamatrix außen statt innen und ohne Premium. Ich kann sie grad unter Linux nicht richtig lesen, aber die Kundennummer ist jedenfalls eine andere als hier (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=5368.0).


Gut, das wäre auch zu schön um wahr zu sein. Herr Höcker wollte das ja selbst prüfen. Besser noch, er würde direkt anrufen, seine Beitragsnummer angeben und nachfragen.

Hat sich schon jemand gefunden, der ihn anschreibt?
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: kargu am 15. August 2013, 09:56
Sind alle im NDR-Bereich Widerspruch stattgegeben oder nur Einzelfall? Bei mir ist das im MDR-Bereich läuft das Verfahren bestimmt anders. Diese Rundfunkstaatsvertrag haben alle Bundesländer unterzeichnet.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: themob am 15. August 2013, 15:00
Update von B. Höcker - 15.8.2013

Zitat
Gestern um 16:14 Uhr teilte mir Herr Dr. Hahn mit, dass er die Sache untersuchen werde. Da ich bis jetzt (nach 14:30) nichts gehört habe, gibt es für mich keinen Zweifel mehr, dass der Widerspruchsbescheid echt ist.

Bevor wir in Jubel ausbrechen, würde ich noch warten bis dieser Herr Dr. das ganze auch offiziell gegenüber Herrn Höcker bestätigt. Denn genau diese Reaktion fehlt noch.

Mehr zum Update von heute:
http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Bestaetigung
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Radio_Libertas am 15. August 2013, 15:20
Noch bleibe ich skeptisch. Dem Briefumschlag fehlt die Sichtschutzbedruckung innen. Auch verwenden Großbehörden eigens für sie bedruckte und hergestellte Briefumschläge, dies kommt sie keinen Cent teurer als ein Großposten von Staples.

Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Fritzi am 15. August 2013, 19:30
Also, ich habe die beiden Widersprüche einige Wochen vor Herrn Höcker zum NDR bzw. Beitragsservice geschickt. Wieso bekommt er denn nun schon eine Antwort? Da ist doch was faul. Wie gehen die denn da vor? Nach Grad der Unbequemlichkeit oder was?



Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: themob am 15. August 2013, 20:11
Kurze Aufklärung zu meiner Annahme, es könnte sich um Betriebsstättenabgabe handeln:

Herr Höcker hat mir per Mail bestätigt das es die Teilnehmernummer seines Privatkontos ist.

Das kann jeder den es interessiert, hier nochmal nachlesen: (im oberen Absatz wird die Teilnehmernummer genannt die jetzt auch hier behandelt wird)

http://www.gez-abschaffen.de/GEZ-Polizist.htm

 
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Radio_Libertas am 15. August 2013, 21:39
Also, ich habe die beiden Widersprüche einige Wochen vor Herrn Höcker zum NDR bzw. Beitragsservice geschickt. Wieso bekommt er denn nun schon eine Antwort? Da ist doch was faul. Wie gehen die denn da vor? Nach Grad der Unbequemlichkeit oder was?


Wenn an der Sache wirklich was dran ist, dann hat da ein Sachbearbeiter eigenmächtig gehandelt, um ein Zeichen zu setzen und hat sich dafür den prominenten Fall Höcker ausgesucht.

Höcker vergleicht das mit dem Fall der Mauer:

Zitat
Mich erinnert das Ganze an den 9. November 1989, wo Günter Schabowski die Öffnung der Berliner Mauer verkündete und die Menschen scharenweise die Mauer überwanden.

Hoffen wir, dass es dann nicht bei einer "Lex Höcker" bleibt sondern sich auch andere vor Gericht auf diesen Fall berufen können. Ansonsten wäre Bernd Höcker der einzige Deutsche, der generell von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreit ist.



Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: wtfacow am 15. August 2013, 23:27
Da ist echt der Hammer, kann es immer noch nicht glauben.
Gehen wir mal davon aus das das Schreiben wirklich echt ist, dann stelle ich mir die Frage welche Taktik der Verein damit verfolgt.
Möchte er so nach und nach alle unangenehmen Personen die bereit sind zu kämpfen aus dem Weg räumen?
Sollen damit Entscheidungen vor Gericht vermieden werden damit die Bevölkerung nichts davon erfährt, und gar keiner mehr zahlt?
Geht er davon aus das es immer noch genug Bürger gibt die dann brav weiterzahlen?
Ich meine vor 2013 wusste auch fast keiner das die Schnüffler soviel Rechte wie ein Staubsaugervetreter haben.
Immer wieder wurden diese Verbrecher freiwillig in die Wohnungen gelassen.
Ähnlich könnte es doch auch mit den Rundfunkgebühren sein.
Die "Kämpfer" werden ruhig gestellt indem eine Ausnahme gemacht wird, und dem Rest wird fleißig weiter gedroht, da man weiß das sich die Mehrheit beugt.

Nachdem dann die Nachbesserungsarbeiten am Staatsvertrag stattgefunden haben, werden vielleicht sogar wieder die "alten Bekannten" genötigt zur Zahlung..

Vielleicht haben wir auch einen Verbündeten beim Beitragsservice der die Abzocke nicht mehr ertragen kann.... ;)
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Rochus am 16. August 2013, 07:51
Die haben einfach mal nur gerechnet. Wieviel kostet es, sich bis zum statistisch errechneten Lebensende des Herrn Höcker mit ihm zu beschäftigen und wieviel Geld bringt er in der Zeit als "Demokratieabgabe" in das geniale ÖRR-System ein?

Die Antwort auf die Frage liegt nunmehr in Form eines für ihn positiven Widerspruchsbescheides vor.

Da das aber selbst einer internen Rechnungsprüfung kaum standhält und diese Argumentation geeignet ist, sämtliche Abgaben zu umgehen, die einen Menschen in seinem Leben einmal treffen können und kaum nachvollziehbar sind, muss schon mehr dahinter stecken.

Daher wäre es schon interessant zu erfahren, was die LRA dazu bewogen hat, dem Widerspruch stattzugeben.

Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: ViSa am 17. August 2013, 13:20
Hmmm ....

In dem Verlinkten Schreiben steht lediglich, ich zitiere: "Sehr geehrter Herr Höcker, Ihren Widerspruch gegen Gebühren-/Beitragsbescheid des NDR vom 01.06.2013 geben wir statt und heben den Bescheid auf.

Wir haben den Sachverhalt geprüft und ihr Teilnehmerkonto xxxxxxxxx zum 31.12.2012 abgemeldet.

Meine ganz ehrliche Meinung ?
Warum wurde das Konto rückwirkend abgemeldet ? Was ist mit diesem Jahr ?
Ich bin mir ziemlich sicher das dass noch lange nicht ausgestanden ist ...  ::)

Herr Höcker kämpft seit Jahren mit der GEZ /dem ÖRR und ich bin sicher das auch er einige offene Rechnungen aus der "alten GEZ" offen hatte und das dass jetzt abgeschlossen wurde.

2013 neue Regeln = alles von vorn ?
Ich befürchte ja, aber vielleicht verstehe ich hier auch was falsch ...

Mit etwas verwirrten Grüßen,
ViSa
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Costinesti-98 am 18. August 2013, 15:20
Gehen wir davon aus, dass der Widerspruchsbescheid echt ist – auch Bernd Höcker sieht das schließlich so.


Ich befürchte ja, aber vielleicht verstehe ich hier auch was falsch ...


Aus der Zeit bis 2012 hatte Herr Höcker sicher keine (Gebühren-)Rechnungen mehr offen. Wie er in www.gez-abschaffen.de/Vergleich.htm darlegt, meldete er zum 1.8.2011 seinen PC an und zahlte vermutlich auch regelmäßig die Gebühren. Jedenfalls heißt es in dem aktuellen Widerspruchsbescheid, dass das Beitragskonto ausgeglichen sei.

Also: Bis Ende 2012 war alles paletti, und gegen die Beiträge ab 1.1.13 hat Herr Höcker Widerspruch erhoben, dem stattgegeben wurde. Um gleich zu dokumentieren, dass auch für die Zukunft keine Beiträge eingefordert werden (bei gleicher Rechtslage sollte man dazusagen), wurde das Konto abgemeldet. Rückwirkend zum Jahreswechsel, soweit logisch.

Wirklich interessant bleibt die Warum-Frage. Herr Höcker fasst die Begründung für die Stattgabe selber kurz zusammen: "Rechtsgrundlage für diese Entscheidung ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag." Das heißt, eine wirkliche Begründung wird nicht gegeben.

Die schon genannten Spekulationen, dass so ein Kritiker ruhig gestellt werden soll bzw. der Beitragsservice in diesen Fall unverhältnismäßig viel Energie steckt, haben etwas für sich. Da Herr Höcker alles im Rahmen des Erlaubten veröffentlicht, soll sicher auch vermieden werden, dass weitere Vorlagen für Klageverfahren öffentlich werden. Aus dem gleichen Grund wird vermutlich auf eine nähere Begründung verzichtet, auf die sich andere Beitragsgegner berufen könnten. Ich halte es für wahrscheinlich, dass die Maßnahmen im Fall Höcker von höchster Stelle angeordnet werden und nicht den üblichen Bearbeitungsweg gehen, was auch die Besonderheiten des Versands (Umschlag, Stempel) erklären könnte.

Für den Fall, dass der Beitragsservice oder der NDR doch in die Verlegenheit käme, vor Gericht, in den Medien, wo auch immer, sich zu dem Bescheid äußern zu müssen, gehe ich davon aus, dass argumentiert wird, hier wurde einem individuellen Härtefallantrag stattgegeben.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Hailender am 18. August 2013, 15:51
Die schon genannten Spekulationen, dass so ein Kritiker ruhig gestellt werden soll bzw. der Beitragsservice in diesen Fall unverhältnismäßig viel Energie steckt, haben etwas für sich. Da Herr Höcker alles im Rahmen des Erlaubten veröffentlicht, soll sicher auch vermieden werden, dass weitere Vorlagen für Klageverfahren öffentlich werden. Aus dem gleichen Grund wird vermutlich auf eine nähere Begründung verzichtet, auf die sich andere Beitragsgegner berufen könnten. Ich halte es für wahrscheinlich, dass die Maßnahmen im Fall Höcker von höchster Stelle angeordnet werden und nicht den üblichen Bearbeitungsweg gehen, was auch die Besonderheiten des Versands (Umschlag, Stempel) erklären könnte.

Genau so sehe ich das auch. Mit diesem Bescheid und der Abmeldung des Teilnehmerkontos von Herr Höcker, soll einer der schärfsten Widersacher des ÖRR kaltgestellt werden.
Mein Widerspruchsbescheid wurde allerdings ebenfalls in solch einem Umschalg vom Beitragsservice verschickt.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Fritzi am 18. August 2013, 15:56
Eigentlich könnte Herr Höcker doch gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen und eine detaillierte Begründung der Stattgabe einfordern. Was macht der NDR denn dann?

Im Übrigen meine ich, wenn Herr Höcker nun mit seiner persönlichen Teilnehmernummer abgemeldet ist, wer bezahlt denn dann die Wohnungsabgabe? Denn die muss ja nun laut Gesetz, welches die 16 Bundesländer ratifiziert haben, eingetrieben werden. In Folge müssten also jetzt die Mitbewohner der häuslichen Quadratmeter des Herrn Höcker - sofern es die gibt -  angeschrieben werden oder wie?

Andere müssen sich an- und wieder abmelden, um- und wieder zurückmelden, weil es sonst dicken Ärger gibt. Und hier wird einfach so dem Widerspruch stattgegeben? Leute, was läuft denn hier ab?

Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: unGEZahlt am 18. August 2013, 16:13
Eigentlich könnte Herr Höcker doch gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen und eine detaillierte Begründung der Stattgabe einfordern. Was macht der NDR denn dann?

Jetzt hat er schon auf die Rechtsmittel verzichtet. (  Am 15/08/2013 auf http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Stattgabe )

...Verzicht auf Rechtsmittel

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich den Verzicht auf Rechtsmittel gegen den Widerspruchsbescheid...

Könnte trotzdem noch die Begründung der Stattgabe eingefordert werden?
Das würde uns natürlich alle brennend für die zukünftige Strategie interessieren.  >:D

Markus
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Hailender am 18. August 2013, 16:14
Andere müssen sich an- und wieder abmelden, um- und wieder zurückmelden, weil es sonst dicken Ärger gibt. Und hier wird einfach so dem Widerspruch stattgegeben? Leute, was läuft denn hier ab?

Mit diesem Bescheid und der Abmeldung des Teilnehmerkontos von Herr Höcker, soll einer der schärfsten Widersacher des ÖRR kaltgestellt werden.

Grund dafür kann zB. dieses Zitat aus dem Höckerschen Widerspruch sein:

Zitat
Ganz schlimm ist auch die Tendenz der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, Kritiker mit übelsten Prozessen und Abmahnungen zu überziehen! Ich selbst bin, wie Sie sich sicher noch erinnern können, davon betroffen worden. Der Blog „Meine Zwangsanmeldung“ (http://www.gez-abschaffen.de/meinezwangsanmeldung.htm) ist nur noch bruchstückhaft auf der Seite zu sehen. Er hatte mal 136 Din-A4-Seiten Umfang und ging über mehrere Jahre. Dank NDR ist er nur noch ein Skelett.

Solche Unterlassungsklagen, die sicherlich nicht zu Ihrem strengeren Bildungsauftrag gehören, kosten Geld. Geld, das Sie mit Ihrem Beitragsbescheid nun auch von mir verlangen. Irgendein sowjetischer Politiker sagte einmal sinngemäß: „Der Klassenfeind hat den Strick, an dem wir ihn aufhängen, selber zu zahlen!“ Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich als Betroffener da nicht kampflos mitmache.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: xrw am 18. August 2013, 17:07
Könnte trotzdem noch die Begründung der Stattgabe eingefordert werden?

Vermutlich nicht (http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?nid=1w&showdoccase=1&doc.id=jlr-VwVfGHApP39&st=lr).
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: wtfacow am 18. August 2013, 17:10

Für den Fall, dass der Beitragsservice oder der NDR doch in die Verlegenheit käme, vor Gericht, in den Medien, wo auch immer, sich zu dem Bescheid äußern zu müssen, gehe ich davon aus, dass argumentiert wird, hier wurde einem individuellen Härtefallantrag stattgegeben.

Es war aber kein individueller Härtefallantrag.
Muss der Beitragsservice vor Gericht, nicht etwas genauer darauf eingehen?
Es wäre doch das allerletzte wenn sich der Beitragsservice ohne Begründung einfach die Leute raussuchen kann, nicht zahlen müssen. :o

Was ich übrigens gar nicht verstehe, warum wurde Herr Höcker überhaupt angeschrieben?Wäre es nicht einfacher gewesen ihn erst gar nicht mit Zahlungsaufforderungen zu nötigen?So wäre niemals diese Stattgabe erfolgt, die den Haufen in Erlärungsnot bringen könnte...
Immerhin war dem Verein Herr Höcker ja als Kämpfer bekannt.

Trotz allem und egal wie es für uns weiter geht ,freue ich mich natürlich mit Herrn Höcker.
Diesen Erfolg hat er sich wirklich verdient. Er hat verdammt viel Zeit und Geld in seinen Kampf gesteckt, und sich die Beitragsbefreiung in jedem Fall verdient.Meinen Respekt hat er! :)

Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: xrw am 18. August 2013, 17:13
Mein Widerspruchsbescheid wurde allerdings ebenfalls in solch einem Umschalg vom Beitragsservice verschickt.

Von Staples und außen frankiert? Eventuell heißt das dann, dass er von der Landesrundfunkanstalt selber verschickt worden ist. Ist das bei dir auch der NDR?
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Hailender am 18. August 2013, 17:49
Mein Widerspruchsbescheid wurde allerdings ebenfalls in solch einem Umschalg vom Beitragsservice verschickt.

Von Staples und außen frankiert? Eventuell heißt das dann, dass er von der Landesrundfunkanstalt selber verschickt worden ist. Ist das bei dir auch der NDR?

Nein. Bei mir ist es der MDR (Mitteldeutscher Rundfunk) und der Widerspruchsbescheid kam aus Köln vom AZDBS.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Radio_Libertas am 18. August 2013, 19:59

Nein. Bei mir ist es der MDR (Mitteldeutscher Rundfunk) und der Widerspruchsbescheid kam aus Köln vom AZDBS.

Also ist Höckers Bescheid wohl doch mit großer Wahrscheinlichkeit echt. Unsere Aufgabe ist nun zu schauen, dass es nicht bei einem "Lex Höcker" bleibt, sondern es für alle Bürger ein Recht auf Befreiung gibt.

Gleiche Rechte für alle! Auch wir möchten befreit werden! ==> Das muss die Forderung sein.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: wtfacow am 18. August 2013, 20:09

Nein. Bei mir ist es der MDR (Mitteldeutscher Rundfunk) und der Widerspruchsbescheid kam aus Köln vom AZDBS.

Also ist Höckers Bescheid wohl doch mit großer Wahrscheinlichkeit echt. Unsere Aufgabe ist nun zu schauen, dass es nicht bei einem "Lex Höcker" bleibt, sondern es für alle Bürger ein Recht auf Befreiung gibt.

Gleiche Rechte für alle! Auch wir möchten befreit werden! ==> Das muss die Forderung sein.

So sieht es aus!
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: knolli91 am 18. August 2013, 20:11
Und wie wollen wir das schaffen? Geht wohl nur über den Klageweg oder?
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Radio_Libertas am 18. August 2013, 20:17
Und wie wollen wir das schaffen? Geht wohl nur über den Klageweg oder?

Das kann man noch nicht sagen. Man muss wohl wie Herr Höcker richtig nerven und böse, böse Briefe schreiben. Ich werde mal diese Woche gleich einen nachlegen. Richtig Dampf machen, dass denen klar wird, dass man zu den "Unbequemen" gehört. Vielleicht zielt der ÖRR darauf nur die harten "Querulanten" zu befreien. Ich werde auf jeden Fall dazu gehören und wenn ich bis vor das Bundesverfassungsgericht gehe.

So sehr ich Bernd Höcker den Erfolg gönne, aber in einem Rechtsstaat müssen alle die gleichen Rechte haben. Irgendwann ist einfach Schluss!
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Viktor7 am 18. August 2013, 20:45
Und wie wollen wir das schaffen? Geht wohl nur über den Klageweg oder?

Das kann man noch nicht sagen. Man muss wohl wie Herr Höcker richtig nerven und böse, böse Briefe schreiben. Ich werde mal diese Woche gleich einen nachlegen. Richtig Dampf machen, dass denen klar wird, dass man zu den "Unbequemen" gehört. Vielleicht zielt der ÖRR darauf nur die harten "Querulanten" zu befreien. Ich werde auf jeden Fall dazu gehören und wenn ich bis vor das Bundesverfassungsgericht gehe.

So sehr ich Bernd Höcker den Erfolg gönne, aber in einem Rechtsstaat müssen alle die gleichen Rechte haben. Irgendwann ist einfach Schluss!

Bravo!  8)
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Bürger am 18. August 2013, 20:47
Mein Widerspruchsbescheid wurde allerdings ebenfalls in solch einem Umschlag vom Beitragsservice verschickt.
Danke Hailender für den aufschlussreichen Scan und auch die Infos!


Gründe?

Mit diesem Bescheid und der Abmeldung des Teilnehmerkontos von Herr Höcker, soll einer der schärfsten Widersacher des ÖRR kaltgestellt werden.

Das könnte in der Tat ein möglicher Grund für die Stattgabe des Widerspruchs Herrn Höckers sein:
Ein juristisches Verfahren mit *ihm* wollen ARD-ZDF-GEZ sicher gern vermeiden - denn er kennt die Materie eingehend, weiß um die Rechtswidrigkeit und hat Argumente über das gesamte Spektrum.
Da gibt es sicher "leichtere Beute"... ;)


Präzedenzfall? Willkür?

Dennoch wäre diese Stattgabe seines Widerspruchs eine Steilvorlage und ein Präzedenzfall - denn hier würde entweder
a) eine Vorlage geschaffen, auf die sich jeder berufen kann
oder - im Falle negativer/ abschlägiger/ ablehnender Widerspruchsentscheidungen -
b) die Willkür der Widerpruchsentscheidungen sichtbar.


Begründung?

Um jedoch im Falle negativer/ abschlägiger/ ablehnender Widerspruchsentscheidungen den Vorwurf der "Willkür" zu entkräften, bräuchte es doch einer klareren und detaillierteren Begründung, als nur die in diesem Falle äußerst verklausulierte und schwammige Formulierung der Begründung.
Es muss daraus hervorgehen, genau *welche* Sachverhalte zur Entscheidung geführt haben.
Bei Negativ-Bescheiden können die ja auch nicht nur schreiben, dass die Entscheidung aufgrund des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags gefällt wurde und damit "basta".


Strategie? Kalkül?

Dass Herr Höcker sowohl das eine als auch das andere veröffentlichen würde, dürfte denen ja auch klar sein...
Insofern ist auch mir die hinter der Stattgabe des Widerspruchs stehende Strategie oder das Kalkül immer noch nicht ganz klar.


Bearbeitungsdauer?

Ebenso unklar ist, weshalb hier die 3-Monats-Frist nicht wie sonst üblich voll ausgeschöpft, sondern unnötig(?) "zügig" bearbeitet wurde:
30.06.2013 Widerspruch
09.08.2013 Widerspruchsbescheid
~6 Wochen Bearbeitungszeit - das dürfte Rekord sein :)

Auch hätten die noch die von Hr. Höcker angekündigte umfangreichere Begründung abwarten können - aber vielleicht war auch *das* eher ein Grund, den Bescheid "zügig" auszustellen, um Hr. Höcker nicht Gelegenheit zu geben, der Öffentlichkeit noch weitere Munition für Widersprüche zu sammeln und aufzubereiten.
Wiederum wären bei diesem Ansinnen gut 6 Wochen Bearbeitungszeit auch recht lang, denn Hr. Höcker hätte ja durchaus schneller sein können...


Einschätzung?

Grundsätzlich wäre hier eigentlich eine offizielle Einschätzung interessant z.B. seitens der Verfasser der mittlerweile
6(!!!) RENOMMIERTEN, *VERNICHTENDEN* GUTACHTEN zum
Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html
- Degenhart, Christoph (Prof. Dr.) - Gutachten für Handelsverband Deutschland (HDE)
- Geuer, Ermano (Ass. jur.) - Popularklage BayVGH; Gutachten für Verband der Zeitschriftenverlage in NRW e.V. (VZVNRW)
- Koblenzer, Thomas (Prof. Dr. jur.) - neue Popularklage BayVGH; Gutachten/ wissenschaftliche Arbeit als Honorarprofessor an der Universität Siegen
- Terschüren, Anna (Dr.; ehem. Hauptabteilung Finanzen NDR) - Doktorarbeit
- Waldhoff, Christian (Prof. Dr.) - Gutachten, im Auftrag des Landes Thüringen


Wir *BEOBACHTEN* es :)

Und wir müssen unsere Mitbürger *AUFKLÄREN* über diese *absolut* unhaltbare Regelung!

*ZWANG* ist *KEINE* Legitimation!

Druck! Druck! DRUCK!!!
Von *ALLEN* Seiten - über *ALLE* Wege - auf *ALLEN* Ebenen!

Teilen! Teilen!! TEILEN!!!

Dranbleiben!
Weitermachen!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: xrw am 18. August 2013, 23:01
Mein Widerspruchsbescheid wurde allerdings ebenfalls in solch einem Umschalg vom Beitragsservice verschickt.

Von Staples und außen frankiert? Eventuell heißt das dann, dass er von der Landesrundfunkanstalt selber verschickt worden ist. Ist das bei dir auch der NDR?

Nein. Bei mir ist es der MDR (Mitteldeutscher Rundfunk) und der Widerspruchsbescheid kam aus Köln vom AZDBS.

Ist auch die gleiche Kundennummer in der Datamatrix. Also sind die Briefe wohl wirklich beide beim Beitragsservice abgeschickt worden. Und die Echtheit ist damit wohl bestätigt (welcher ernsthafte Fälscher würde auch anders als im ersten Bescheid Vor- und Nachname vertauschen und dann noch das Leerzeichen hinter dem Komma vergessen?).
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: xrw am 18. August 2013, 23:22
Gleiche Rechte für alle! Auch wir möchten befreit werden! ==> Das muss die Forderung sein.

Eine Befreiung ist es ja nicht. Es ist ein Bescheid storniert und ein Teilnehmerkonto gelöscht anstatt in ein Beitragskonto umgewandelt worden.

Was aber wohl auch nicht passiert, ist, dass er dann beim normalen Melderegisterabgleich wieder erfasst wird. Hamburg war schon im März dran; da sollten inzwischen alle die Anfangsbearbeitung hinter sich haben.

Wenn da nicht bald noch was nachkommt, schaut es also schon danach aus, dass sie ihn längerfristig laufen lassen wollen. Damit riskieren sie natürlich schon einen Dammbruch, insbesondere beim NDR.

Es gibt mindestens noch den Fall von Gar Nix (http://ueberhauptgarnix.blogspot.de/2013/07/gez-keiner-halt-sich-den.html), wo sie offenbar auch ein Konto bei einem Querulanten ohne Abmeldung gelöscht haben. Da war aber klar, dass sie bis auf Weiteres bei Vollstreckungsversuchen draufzahlen werden.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Costinesti-98 am 19. August 2013, 00:48
Es war aber kein individueller Härtefallantrag.

Wohl nicht explizit als solcher gestellt, aber das geringe Einkommen war neben anderen Argumenten schon gleich zu Beginn ein wichtiger Punkt: "Sollten Sie mich tatsächlich erfolgreich zwingen können, den von Ihnen geforderten Betrag an Sie zu bezahlen, könnte ich mir kein anderes Medium mehr leisten ..." Auch in der Begründung zum Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung steht kurz und knapp: "Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!"

Muss der Beitragsservice vor Gericht, nicht etwas genauer darauf eingehen?
Es wäre doch das allerletzte wenn sich der Beitragsservice ohne Begründung einfach die Leute raussuchen kann, nicht zahlen müssen. :o

Ob sie irgendwann darauf eingehen werden müssen, wird sich zeigen...

Was ich übrigens gar nicht verstehe, warum wurde Herr Höcker überhaupt angeschrieben?

So weit hat das strategische Denken wohl doch nicht gereicht...

Trotz allem und egal wie es für uns weiter geht ,freue ich mich natürlich mit Herrn Höcker.
Diesen Erfolg hat er sich wirklich verdient. Er hat verdammt viel Zeit und Geld in seinen Kampf gesteckt, und sich die Beitragsbefreiung in jedem Fall verdient.Meinen Respekt hat er! :)

Da schließe ich mich voll und ganz an!
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Bürger am 19. August 2013, 01:30
Es war aber kein individueller Härtefallantrag.
Wohl nicht explizit als solcher gestellt, aber das geringe Einkommen war neben anderen Argumenten schon gleich zu Beginn ein wichtiger Punkt:
"Sollten Sie mich tatsächlich erfolgreich zwingen können, den von Ihnen geforderten Betrag an Sie zu bezahlen, könnte ich mir kein anderes Medium mehr leisten ..."
Auch in der Begründung zum Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung steht kurz und knapp:
"Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!"

Aber, Costinesti-98, seit wann entscheidet ein "Beitragsservice" ohne *expliziten* Antrag und *ohne* jegliche Nachweise auf bloße Bekundungen "positiv" im Sinne einer "Befreiung", die es ja eigentlich nicht ist - und die ohnehin immer nur befristet gewährt werden würde....?

Hier ist aber das Konto gelöscht - für unbestimmte Zeit.

Das passt nicht zusammen - und *kann* nicht der Grund sein.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: xrw am 19. August 2013, 02:22
Aber, Costinesti-98, seit wann entscheidet ein "Beitragsservice" ohne *expliziten* Antrag und *ohne* jegliche Nachweise auf bloße Bekundungen "positiv" im Sinne einer "Befreiung", die es ja eigentlich nicht ist - und die ohnehin immer nur befristet gewährt werden würde....?

Bei den Nachweisen und der Interpretation von Bekundungen haben sie Ermessensspielraum. Aber es ist eben keine Befreiung, wo das möglich wär (auch wenn das bisher nicht ihre Art war). Eine Wiederlegung nach § 14 Abs. 5 RBStV kann es eigentlich auch nicht sein, weil der Wiederspruch nicht ansatzweise in diese Richtung argumentiert. Es könnte höchstens sein, dass es was gibt, was sie nun als Anzeige im Sinn von § 14 Abs. 1 bzw. 2 RBStV interpretieren. Der Wiederspruch selbst kann es aber kaum sein.

Wenn sie verfassungsrechtliche Bedenken hätten, wär die Begründung fehlerhaft. Vielleicht wollen sie bloß bei uns die Schlussfolgerung lesen, dass die Stattgabe rechtswiedrig ist. Eine erneute Zwangsanmeldung bzw. zunächst Auskunftsersuchen können sie jederzeit machen.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: zuwider am 19. August 2013, 11:27
Mahlzeit!

Zitat: "Hier ist aber das Konto gelöscht - für unbestimmte Zeit."

Nun ja, das wird dieses Pack aber nicht daran hindern, jederzeit ein neues anzulegen - zumal es ja um den Vorgang bis Ende 2012 ging und der neue Beitragsservice bei Höcker noch nicht angeklopft hat (zumindest nicht offiziell). Aber vielleicht habe ich das ganze ebenfalls nur falsch interpretiert.

Übrigens scheint es nicht gereicht zu haben, nur beim Einwohnermeldeamt Widerspruch gegen die Datenweitergabe einzureichen, sondern auch bei diversen Versorgern wie Kabelbetreibern u.ä., denn mein Sohn hat in der neuen Wohnung Post bekommen und ich bin vorerst noch anonym...
Hängt aber vielleicht auch mit der viel zu offenen Art und Weise der Kommunikation im Netz heutzutage zusammen ...Facebook u.ä. Datensammler.
Die Stasi hätte ihre wahre Freude!

Grüße an alle Widerständler!

Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Hailender am 19. August 2013, 12:06
- zumal es ja um den Vorgang bis Ende 2012 ging und der neue Beitragsservice bei Höcker noch nicht angeklopft hat (zumindest nicht offiziell). Aber vielleicht habe ich das ganze ebenfalls nur falsch interpretiert.

Falsch! Es geht laut abgebildetem Gebühren-/Beitragsbescheid  (http://www.gez-abschaffen.de/Neu2013/Beitragsbescheid-Seite1.jpg) auf der Seite von Herr Höcker um den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.03.2013.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Radio_Libertas am 19. August 2013, 19:47
Es gibt Neuigkeiten im Fall Höcker. Der Justitiar des NDR hat bestätigt, dass der Bescheid echt sei, kündigt aber unter fadenscheinigen Argumenten an, dass Höcker nun in den nächsten Wochen einen neuen Beitragsbescheid für seine Wohnung erhalten wird:

http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Androhung
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: themob am 19. August 2013, 20:11
Das ganze Vorgehen vom NDR - Beitragsservice ist nebulös.

Dem Widerspruch wird stattgegeben. Als Rechtsgrundlage wir der RBStV im allgemeinen benannt.

Jetzt schreibt der gute Herr Dr. das mit Blick auf § 5 Abs 5 Ziffer 3 RBStV keine Basis mehr vorhanden wäre.

Und der sagt:
Zitat
5) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten

3. die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.

Er zahlt aber doch noch gar nicht für seine beitragspfllichtige Wohnung.

So wie ich es interpretiere, besitzt er noch keine Beitragsnummer (Das alte Teilnehmerkonto wurde abgemeldet). Aber der Beitragsbescheid für die Wohnung wird ihm zu gegebener Zeit übersandt.
Jetzt kommt die Zwangsanmeldung rückwirkend mit gleicher Nummer und einer OWI weil er der Anzeigepflicht nicht nachgekommen ist. Wundern würde mich überhaupt nix mehr bei diesem Verein.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Radio_Libertas am 19. August 2013, 20:39
Ich glaube dass die Stattgabe des Widerspruchs die mutige Tat eines einzelnen Sachbearbeiters war. Nun versucht der NDR die Sache mit allen Tricks wieder gerade zu biegen.

Aber kann ein gültiger Bescheid so einfach ausgehebelt werden, indem behauptet wird, Herr Höcker würde zum Beispiel einen PC freiberuflich nutzen? Vor allem spricht ja auch die Höhe des Beitrags dafür, dass es sich um die ganz normale Wohnungsabgabe handelt.

Aber ich wette, der NDR kommt damit durch. Vorerst.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: themob am 19. August 2013, 20:50
Dazu sagt ja Herr Höcker auf seiner Seite:

Zitat
Herr Dr. Hahn stellt die Sache nun so dar, als ob sich der Bescheid auf gewerblich genutzte Geräte bezieht und nicht auf die Wohnung. Nach der von ihm zitierten Norm des § 5 Abs. 5 Nr. 3 RBStV ist ein Rundfunkbeitrag nicht zu entrichten, wenn sich das gewerblich genutzte Gerät in einer beitragspflichtigen Wohnung befindet. Und diese meine Wohnung will er jetzt sozusagen nachträglich per neuem Bescheid beitragspflichtig machen.

Demnach wäre dann also die ausführlichere Begründung für die Stattgabe, dass sich zwar ein gewerblich genutztes Gerät in meiner Wohnung befindet (oder befinden könnte), die Wohnung aber demnächt mit dem Beitragssatz von 53,94 Euro im Vierteljahr belastet werden wird. Folglich ist das Gerät, das sich in dieser Wohnung befindet, nicht beitragspflichtig.

Warum hat man diese Begründung eigentlich nicht im Widerspruchsbescheid explizit dargelegt?

Mein Widerspruch richtet sich ja gegen den Bescheid vom 1.6.2013, in dem unter Bezug auf die Übergangsregelung des § 14 Abs. 4 RBStV davon ausgegangen wird, dass die zuletzt gezahlte "Gebühr", wenigstens aber ein voller Beitrag zu leisten ist, wenn der Beitragspflichtige keine Angaben macht.

Merkwürdig ist allemal, dass nicht zuerst versucht wurde, meine Wohnung anzumelden. Dann hätte man sich die Anmeldung eines Gerätes sparen können.
Quelle (http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Androhung)

Alles sehr undurchsichtig von Köln und dem NDR. Vielleicht hat die Abteilung NDR Beitragsservice in Köln jetzt einen Sachbearbeiter weniger.  ::)

Aber mit Logik kommt man bei denen sowieso nicht weiter.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Radio_Libertas am 19. August 2013, 21:57
Aber ein Bescheid ist ein Bescheid und die durch den Justitiar später nachgeschobene Einschränkung wird in dem Bescheid nicht angeführt sondern gesagt, "Ihrem Widerspruch [...] geben wir statt". Was ja heißt, dass der Widerspruch in vollem Unfang anerkannt wurde. Ansonsten hätte das ja einschränkend erwähnt werden müssen.

Hm. Keine Ahnung ob das hilft, aber vielleicht könnte man ja nun dahingehend argumentieren, dass den Argumenten des Widerspruchs bereits stattgegeben wurde und nun nicht noch einmal durch den NDR nachgelegt werden darf in dem Sinne, das war überhaupt nicht so gemeint. Wenn, dann müsste der Bescheid grundsätzlich als fehlerhaft durch den NDR angefochten werden. Oder?
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: themob am 19. August 2013, 22:26
Aber ein Bescheid ist ein Bescheid und die durch den Justitiar später nachgeschobene Einschränkung wird in dem Bescheid nicht angeführt sondern gesagt, "Ihrem Widerspruch [...] geben wir statt". Was ja heißt, dass der Widerspruch in vollem Unfang anerkannt wurde. Ansonsten hätte das ja einschränkend erwähnt werden müssen.

Hm. Keine Ahnung ob das hilft, aber vielleicht könnte man ja nun dahingehend argumentieren, dass den Argumenten des Widerspruchs bereits stattgegeben wurde und nun nicht noch einmal durch den NDR nachgelegt werden darf in dem Sinne, das war überhaupt nicht so gemeint. Wenn, dann müsste der Bescheid grundsätzlich als fehlerhaft durch den NDR angefochten werden. Oder?

Ja sehe ich ähnlich wie Du. Letztendlich wird es, denke ich, auf die juristische Spitzfindigkeit (Definition) des Teilnehmerkontos gehen.

Sein Widerspruch begründet sich allgemein auf den Rundfunkbeitrag, nicht im speziellen auf eine Betriebsstättenabgabe. Abgesehen das im Bescheid ein Bezug zu §14 aufgeführt wird und ein Satz mit Hinweis zur Staffelübersicht, ist kein eindeutiger Hinweis gegeben, dass es sich um eine Betriebsstättenabgabe handelt. Zumal ja auch sein Privat Name genannt wird. (Weiß aber nicht wie er Namentlich unter einer Selbstständigkeit läuft). Gab es letztes Jahr auch getrennte Konten? Eines für empfangspflichtige Rundfunkgebührengeräte im privaten Bereich und eines für geschäftlichen Bereich? 

Ich denke Herr Höcker hat genug Know How und Berater an seiner Seite, um bald zu wissen, was zu tun ist.

In meinen Augen hat er bis jetzt das richtige gemacht. Verzicht auf Rechtsmittel gegen den Widerspruchsbescheid.

Eng gesehen müsste die Gegenseite jetzt Ihren eigenen Widerspruch aufheben. Wenn es so eine Möglichkeit gibt für diese Art Behörde.

Lassen wir uns überraschen. Langweilig wird es mit dem Verein nicht, dass steht schon mal fest.   



 
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Radio_Libertas am 19. August 2013, 22:49

Sein Widerspruch begründet sich allgemein auf den Rundfunkbeitrag, nicht im speziellen auf eine Betriebsstättenabgabe. Abgesehen das im Bescheid ein Bezug zu §14 aufgeführt wird und ein Satz mit Hinweis zur Staffelübersicht, ist kein eindeutiger Hinweis gegeben, dass es sich um eine Betriebsstättenabgabe handelt. Zumal ja auch sein Privat Name genannt wird. (Weiß aber nicht wie er Namentlich unter einer Selbstständigkeit läuft). Gab es letztes Jahr auch getrennte Konten? Eines für empfangspflichtige Rundfunkgebührengeräte im privaten Bereich und eines für geschäftlichen Bereich? 
 

Eigentlich müsste der Firmename angegeben werden. Er hat ja einen eigenen Verlag. Variante wäre, wenn er als Journalist (Freiberufler) das Konto geführt hat. Dann reicht der private Name, aber dann hätte es sich nicht um eine Betriebstättenabgabe im jetztigen Sinn gehandelt und die Argumente des NDR wären hinfällig, denke ich.

Ja, es gab verschiedene Konten für private und geschäftliche Rundfunkgebühren.

Drücken wir Herrn Höcker die Daumen!
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: helm am 19. August 2013, 23:48
Ich glaube dass die Stattgabe des Widerspruchs die mutige Tat eines einzelnen Sachbearbeiters war. Nun versucht der NDR die Sache mit allen Tricks wieder gerade zu biegen.
Ich gehe mal davon aus, dass das die praktische Vorgehensweise ist, wenn sich jemand hartnäckig gegen die Zahlung sträubt. ... schließlich soll ja auch noch Geld zum verplempern übrig bleiben. Wenn einer lauter Arbeit macht statt zu zahlen, dürfte sich der Aufwand für 53,94 € kaum lohnen.

Dass mit dem "gerade biegen" dürfte schwierig werden, da alleine die Beitragshöhe des aufgehobenen Bescheids nicht zur "Betriebsstätte" von Herrn H. passen dürfte.
(---> Gebührenüberhöhung ... Versuch ist strafbar ... ).

Aber der Vorgang legt den Verdacht nahe, dass sich mit Einführung des Rundfunkbeitrags auch die dubiose Vorgehensweise des ÖRR nicht geändert hat.
Es wird einfach auf Verdacht ein Konto eingerichtet und ein beliebiger Geldbetrag gefordert. Wenn nicht gezahlt wird, wird mit Bescheid festgesetzt.
Nur die Parole wurde leicht geändert: Aus "... Ihre Geräte, Ihre Geräte ..." wird "... Ihre Wohnung, Ihre Wohnung ..."
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: wtfacow am 20. August 2013, 00:04
Ich denke nach wie vor das Herr Höcker eine starke Bedrohung für den ÖRR darstellt.
Deshalb möchte man ihn nun ausbremsen.Unangenehme Sachen werden einfach  aufgeschoben. In seinem Fall erstmal durch eine Stattgabe seines Widerspruches.Es soll verhindert werden das er vor Gericht geht und alles an die Öffentlichkeit gelangt.
Wie so offt spielt der Verein auf Zeit.

Nun versucht man sich aber noch alle Optionen offen zu lassen, und teilt im solche dubiosen Gründe mit.
Ich finde diese Aktion aber wenig durchdacht und habe das Gefühl das sich der Verein immer mehr selbst in die Scheiße reinreitet.

Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Fritzi am 20. August 2013, 00:33

Ich denke nach wie vor, dass Herr Höcker eine starke Bedrohung für den ÖRR darstellt.

Durch was oder welches Verhalten denn? Bernd Höcker kämpft mit legalen Mitteln und all ihm zur Verfügung stehenden Kräften um sein Recht.

Wie kann sich denn der ÖRR mit voller Rückendeckung der Politik und millionenfach verängstigter, bequemer und freiwillig gedankenmanipulierter Fernsehkonsumenten von einem einzigen Kritiker bedroht fühlen??? Das erscheint mir höchst lächerlich.

Die haben Spaß an der Sache und finden sich ganz toll. Wir sollten denen nicht noch Kanonenfutter bieten, sondern ihnen endlich den Finanzhahn ganz zudrehen. Und das geht nur mit völligem Geldentzug. Mir kommt es so vor, dass diverse Klagen den Weg zu einer Reform nur verlängern.
Herr Höcker hat einen Beraterstab hinter sich, die meisten anderen Boykottler wohl eher nicht. Ich sehe auch nicht mehr ein, noch so viel Zeit in das "Unternehmen Klage gegen den Rundfunkbeitrag" zu stecken. In 10 Jahren werden wir hier immer noch brav klagen. Das ist abzusehen.

Es wird Zeit für stärkeren Boykott, Protest oder F u. F.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Bürger am 20. August 2013, 00:38
Wir sollten denen nicht noch Kanonenfutter bieten, sondern ihnen endlich den Finanzhahn ganz zudrehen. Und das geht nur mit völligem Geldentzug.
[...] Es wird Zeit für stärkeren Boykott, Protest oder F u. F.

1.460+ Streikende = 193.500+ € zurückgehaltene/ nicht gezahlte Rundfunkbeiträge

Das ist erst der Anfang/ die Spitze des Eisbergs - die Dunkelziffer liegt hundert bis tausenfach höher!
Trage auch *DU* Dich ein, damit Zögernde und Zaghafte sehen, dass sie nicht alleine sind!

Bei www.zahlungsstreik.net können und sollten sich schon *jetzt* auch all *jene* nichtzahlenden Haushalte eintragen, welche noch nicht einmal angeschrieben wurden oder welche die Post bis jetzt fleißig ignorieren, zurückweisen oder oder oder...

Auch all *jene* enthalten damit dem System bis jetzt ihre Zahlung und sind somit genauso Teil des ZAHLUNGSSTREIKS. :)

ZAHLUNGSSTREIK?
FÜR ALLE.
GEGEN DEN RUNDFUNKBEITRAG?

Teilen! Teilen!! TEILEN!!!

Dranbleiben!
Weitermachen!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."

und jetzt wieder zum Thema... ;)
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: xrw am 20. August 2013, 07:01
Aber kann ein gültiger Bescheid so einfach ausgehebelt werden, indem behauptet wird, Herr Höcker würde zum Beispiel einen PC freiberuflich nutzen?

Ob der PC als freiberuflich genutzt gilt, sollte aus der Anmeldung hervorgehn, die wir nicht kennen. Die veröffentlichten Absichtserklärungen zur Anmeldung sprechen nicht dafür. Aus der Vorgeschichte könnte sich aber erklären, dass sie vermuten, dass der PC auf jeden Fall (auch) freiberuflich genutzt wird. Nachdem es sich um das einzige Gerät gehandelt hat, hat es früher keinen Unterschied gemacht. In § 14 Abs. 1 und 2 RBStV macht es aber einen Unterschied. Da wird unterstellt, dass eine natürliche Person explizit als private oder nichtprivate Rundfunkteilnehmerin gemeldet war. Falls die Unterstellung falsch ist, seh ich keine Grundlage dafür, dass sie das selber auf Verdacht zuordnen. Allerdings gibt es dann garkeine Grundlage, das Teilnehmerkonto fortzuführen, was aufs Selbe rausläuft.

Vor allem spricht ja auch die Höhe des Beitrags dafür, dass es sich um die ganz normale Wohnungsabgabe handelt.

Die Höhe ist schon korrekt. Selbst von einem Freiberufler mit Büro außerhalb einer Wohnung, der normalerweise einen drittelten Beitrag dafür bezahlen müsste, ist nach § 14 Abs. 4 auf Verdacht ein voller Beitrag zu erheben, wenn er ein gewerbliches Gerät angemeldet gehabt hat und keine Betriebsstätte gemeldet. Deshalb zu viel gezahlte Beiträge kann man bis Ende 2014 zurückfordern.


Keine Ahnung ob das hilft, aber vielleicht könnte man ja nun dahingehend argumentieren, dass den Argumenten des Widerspruchs bereits stattgegeben wurde und nun nicht noch einmal durch den NDR nachgelegt werden darf in dem Sinne, das war überhaupt nicht so gemeint. Wenn, dann müsste der Bescheid grundsätzlich als fehlerhaft durch den NDR angefochten werden. Oder?

Die Stattgabe heißt ja, dass der ursprüngliche Bescheid fehlerhaft war. An die Argumente des Wiederspruchs sind sie dabei wohl nicht gebunden. In § 14 Abs. 5 RBStV steht aber: "Die Vermutungen nach Absatz 3 oder 4 können wiederlegt werden." Das hat der Wiederspruch nicht getan, und von sich aus können sie eigentlich auch nicht wissen, ob der PC innerhalb seiner Privatwohnung steht oder in einem separaten Büro unter der gleichen Adresse.


Hier noch mein Beitrag von gestern aus einem anderen Thread, wo das Thema deplatziert war (könnte man dann dort löschen):

Inkorrekt ist es aber trotzdem. Es heißt ja nicht, dass in der Wohnung ein Rundfunkbeitrag fällig ist, sondern dass er entrichtet wird. Aber sie sind ja nichtmal in der Lage, ein konsistentes Gesetz zu schreiben. Es gibt ja keine "beitragspflichtige Wohnung", wie in dem Satz steht. Die Beitragspflicht hängt nicht (nur) von den Eigenschaften der Wohnung hab, sondern primär von denen der Inhaber (insbesondere muss es mindestens einen volljährigen Nichtdiplomaten davon geben).

Rätselhaft ist auch, warum Bernd Höcker offenbar bisher keinen Bettelbrief aus dem Melderegisterabgleich bekommen hat, wenn das Gerät als gewerblich gemeldet war. Da wär nochmal interessant, ob die Beitragsbescheide des NDR immer einen Hinweis auf die Staffelübersicht enthalten oder nur bei ehemals gewerblichen Geräten. Zur Zeit dieses Bescheids (1. Juni) müssten aber in Hamburg auch schon die meisten ersten Bettelbriefe heraußen gewesen sein. Und wenn sie das damals schon so geplant hätten, hätten sie einfacher ohne Bescheid das Konto löschen können.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: ed am 20. August 2013, 08:46
Die Stattgabe des hier diskutierten Widerspruchs könnte die, versehentliche oder mutige, Tat eines einzelnen Sachbearbeiters sein; könnte aber auch eine Art Test im Rahmen der psychologischen und juristischen Kriegsführung sein, um die Reaktionen der Widerstandsbewegung und der Foren auszuforschen. Das Ganze erscheint auch mir nicht wirklich nachvollziehbar, § 5 hin oder her. Zudem: Der lapidare und pauschale Hinweis auf den unseligen “Rundfunkstaatsvertrag“ ist aus meiner Sicht als angemessene Begründung für Forderungen, aber auch für Stattgaben unzulässig. Ein derartiger inhaltsleerer stattgebender Widerspruchsbescheid mag willkommen sein, ist aber wahrscheinlich ungültig bzw. rechtlich anfechtbar.

Eines ist klar: Die Politik hat mit dem „Rundfunkstaatsvertrag“ üblen Pfusch gemacht, - wie so oft. Zwangs“beiträge“ und Forderungen jeglicher Art seitens „AZDBS“ haben keine „Rechts“grundlage. Zwang ist eine Form von Gewalt, und Gewalt zerstört das friedliche Zusammenleben der Menschen und den Rechtsfrieden. Der allgemeine und wachsende Widerstand ist nur die logische Folge. Die intelligenteren (Fernsehen macht dumm. Der erschreckend niedrige Volks-Intelligenzquotient zeugt davon.) BürgerInnen dieses Landes, aber auch die bedauernswerten Angestellten des „Beitragsservice“ müssen diesen Politiker-Mist ausbaden.

Die „AZDBS“-Angestellten indes können kündigen und sich eine erbaulichere und bürgerfreundliche Arbeit suchen. Daher sollten die BürgerInnen dieses Landes jetzt ebenfalls die Möglichkeit erschaffen, sich von einem Zwangs“beitrags“-Staat und dem damit verbundenen Unrecht abzuwenden und zu kündigen. Die Zeit dafür ist reif.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Helmut Enz am 20. August 2013, 09:17
Ich glaube dass die Stattgabe des Widerspruchs die mutige Tat eines einzelnen Sachbearbeiters war.

Ohne spitzfindig zu werden, einfach um die Angelegenheit klarer sehen zu können:

Es handelt sich nicht um einen normalen Sachbearbeiter.
Der Widerspruchsbescheid des Norddeutschen Rundfunks kommt von der Abteilung Recht und Personal des Beitragsservice in Köln. Im Briefkopf steht eine Person. Der Unterschriftsblock enthält zwei Unterschriften zu zwei verschiedenen Namen.
Ich kenne das auch von meinem eigenen ablehnenden Bescheid des Südwestrundfunks auf meinen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen Gründen.

Die Arbeitshypothese "mutige Tat eines einzelnen Sachbearbeiters" kann man also getrost fallen lassen.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: wtfacow am 20. August 2013, 10:11

Ich denke nach wie vor, dass Herr Höcker eine starke Bedrohung für den ÖRR darstellt.

Durch was oder welches Verhalten denn? Bernd Höcker kämpft mit legalen Mitteln und all ihm zur Verfügung stehenden Kräften um sein Recht.
Herr Höcker beschäftigt sich  seit vielen Jahren mit den ÖRR.Er kämpft dagegen und hat sicher mehr Wissen als einer der besten Anwälte in diesem Thema.

Wie kann sich denn der ÖRR mit voller Rückendeckung der Politik und millionenfach verängstigter, bequemer und freiwillig gedankenmanipulierter Fernsehkonsumenten von einem einzigen Kritiker bedroht fühlen??? Das erscheint mir höchst lächerlich.
Die Gerichte stehen über dem ÖRR. Es reicht ein Bürger der mit den richtigen Argumenten einen Richter in einer höheren Instanz überzeugt. Dann geht der ÖRR den Bach runter.
Schau mal hier , da steht recht realistisch etwas über dir Erfolgsaussichten:
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/

Die haben Spaß an der Sache und finden sich ganz toll.

Das denke ich nicht , vielmehr denke ich das die langsam richtig Angst haben das bald ihre gigantischen Gehälter ausbleiben.
Warum sonst versucht man die Leute am klagen zu hindern mit allen mitteln?


Wir sollten denen nicht noch Kanonenfutter bieten, sondern ihnen endlich den Finanzhahn ganz zudrehen.
Das machen wir doch.
 Und das geht nur mit völligem Geldentzug. Mir kommt es so vor, dass diverse Klagen den Weg zu einer Reform nur verlängern.
Herr Höcker hat einen Beraterstab hinter sich, die meisten anderen Boykottler wohl eher nicht. Ich sehe auch nicht mehr ein, noch so viel Zeit in das "Unternehmen Klage gegen den Rundfunkbeitrag" zu stecken. In 10 Jahren werden wir hier immer noch brav klagen. Das ist abzusehen.
Was möchtest du sonst machen ? Solange der Großteil unserer lieben Mitbürger noch wie dumme Schafe der Herde hinterherlaufen bleibt uns nur die Möglichkeit zu klagen, und parallel dazu immer wieder die Menschen aufzuklären.

Es wird Zeit für stärkeren Boykott, Protest oder F u. F.

Vorschläge?
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Radio_Libertas am 20. August 2013, 10:33

Die Arbeitshypothese "mutige Tat eines einzelnen Sachbearbeiters" kann man also getrost fallen lassen.


Möglicherweise zwei mutige Sachbearbeiter ;-) Oder der eine hat es ausgeheckt und der andere ohne nachzudenken gegengezeichnet?

Nein, man weiß es nicht, das ist alles Spekulation.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: wtfacow am 21. August 2013, 15:43
Was auch interessant ist :

"Der Beitragsbescheid für Ihre Wohnung wird Ihnen zu gegebener Zeit übersandt werden."

(Zitat aus dem Antwortschreiben von Herr Dr.Hahn)
http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Stattgabe

Heißt das der Verein schickt Herrn Höcker nun erstmal Zahlungsaufforderungen ? ::)
Eigentlich müsster er sogar erstmal die komplette Auskunftsbriefreihe an ihn schicken ,da er ja nun kein Teilnehmehrkonto mehr hat.
Dann würde sich das ganze wieder viele Monate bis zum Bescheid ziehen.

Das wird dann wohl ein weiterer Indiz dafür sein ,das man ihn möglichst lange raushalten möchte.
Eine Klage von Herrn Höcker ist einfach nicht erwünscht...

Naja, warten wir mal ab....
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: syna am 21. August 2013, 19:06
...
Das wird dann wohl ein weiterer Indiz dafür sein, dass man ihn möglichst lange raushalten möchte.
Eine Klage von Herrn Höcker ist einfach nicht erwünscht...

Genau das ist auch mein Eindruck.

Ich stelle mir vor, wie die Briefe von "heißen Kandidaten" umgeleitet werden und
besonders behandelt werden. Die "normalen Sachbearbeiter" befassen sich nicht
damit. Und Höcker gehört sicher zu diesen "heißen, umgeleiteten Kandidaten". Eine
Runde aus Rechtsexperten und Inkasso-Erfahrenen berät, wie man mit
solchen "heißen Kandidaten" umgeht.

Die Strategie scheint zu sein, die Auseinandersetzung mit solchen Kandidaten,
die in einer langen gerichtlichen Konfrontation bestehen wird, ggf. zu vermeiden oder
möglichst lang in die Zukunft zu schieben.

Der Grund ist: Der Ausgang so eines Verfahrens ist offen. Man ist sich beim ÖRR
und seinem Beitragsservice nicht sicher, ob man die Verfahren gewinnen wird - es
sind da zuviele Gutachten und Experten unterwegs. Das könnte gefährlich werden.

Ein Verlieren - selbst in der ersten Instanz - könnte als Präzendenzfall gewertet
werden und eine Lawine auslösen. Insbesondere bei so medienwirksamen Leuten
wie Höcker ... also die ÖRR-ler haben schon ganz schön Muffensausen!




Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: schildzilla am 21. August 2013, 19:16
Die Strategie scheint zu sein, die Auseinandersetzung mit solchen Kandidaten,
die in einer langen gerichtlichen Konfrontation bestehen wird, ggf. zu vermeiden oder
möglichst lang in die Zukunft zu schieben.

Der Grund ist: Der Ausgang so eines Verfahrens ist offen. Man ist sich beim ÖRR
und seinem Beitragsservice nicht sicher, ob man die Verfahren gewinnen wird - es
sind da zuviele Gutachten und Experten unterwegs. Das könnte gefährlich werden.


Das selbe vermute ich auch.
Die müssen sich vermutlich erst die richtigen Richter erkaufen oder bedrohen, evtl auch einlullen oder sonst irgendwas anbieten.

Es wäre nur zu verwunderlich, wenn der Fall Rundfunkbeitrag vor dem Verwaltungsgericht landet, in dem Kirchhofs Frau sitzt, die ja für sowas zuständig ist.
Dann geht es in die Höchste Instanz und landet vorm Bundesverfassungsgericht bei Ferdinand Kirchhof selbst, wo das Urteil ebenfalls bestätigt wird!?!?!
Auf so etwas warten die sicher und zur Not schaffen die sich einen künstlichen Fall.
Zutrauen tu ich denen nach unseren bisherigen Erfahrungen, deren Lügen, Volksverrat etc alles!

Wir wissen zu viel und es sind zu viele, die zu viel wissen.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Rochus am 22. August 2013, 09:38
...Eine Klage von Herrn Höcker ist einfach nicht erwünscht...



Da es sich ja bei dem Verwaltungsgerichtsprozess nicht um eine Verhandlung nach dem Jugendstrafrecht handelt und damit die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann, wäre der Saal auf den Zuschauerrängen so voll, dass damit die Einschaltquoten sämtlicher ÖRR-Kanäle getoppt würden.

Und das wollen die bestimmt nicht.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: xrw am 22. August 2013, 11:10
Da es sich ja bei dem Verwaltungsgerichtsprozess nicht um eine Verhandlung nach dem Jugendstrafrecht handelt und damit die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann, wäre der Saal auf den Zuschauerrängen so voll, dass damit die Einschaltquoten sämtlicher ÖRR-Kanäle getoppt würden.

Dazu müsste es aber erstmal eine mündliche Verhandlung geben.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Rochus am 22. August 2013, 13:24
In der Regel werden die Fälle, die ohne mündliche Verhandlung abgearbeitet werden, nur direkt vom Richtertisch aus entschieden, wenn beide Seiten damit einverstanden sind bzw. das u. U. auch beantragt haben.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Rochus am 22. August 2013, 13:26
In der Regel werden die Fälle, die ohne mündliche Verhandlung abgearbeitet werden, nur direkt vom Richtertisch aus entschieden, wenn beide Seiten damit einverstanden sind bzw. das u. U. auch beantragt haben.

Zur Ergänzung:

§ 101 VWGO:

[Grundsatz der mündlichen Verhandlung].
(1) Das Gericht entscheidet, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf Grund mündlicher Verhandlung.

(2) Mit Einverständnis der Beteiligten kann das Gericht ohne mündliche Verhandlung entscheiden.

(3) Entscheidungen des Gerichts, die nicht Urteile sind, können ohne mündliche Verhandlung ergehen, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: xrw am 22. August 2013, 14:42
In der Regel werden die Fälle, die ohne mündliche Verhandlung abgearbeitet werden, nur direkt vom Richtertisch aus entschieden, wenn beide Seiten damit einverstanden sind bzw. das u. U. auch beantragt haben.

Vorausgesetzt, es kommt überhaupt zu einer Kammerentscheidung (bei den ersten Verfahren wahrscheinlich, aber wenn es erstmal ähnlich entschiedene Präzedenzfälle gibt, nicht mehr). Eine mündliche Verhandlung erhöht auch das Kostenrisiko; deshalb verzichten viele drauf.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: watcherx am 22. August 2013, 18:04
Ich glaube nicht, dass es sich um ein Betriebsstätten Konto handelt.

2. Der Satz: "Die Staffelübersicht zu den Rundfunkbeiträgen für Betriebsstätten finden Sie auf der Rückseite" ist ein Standardsatz unter jedem Bescheid, oder?

Ja, das ist bei Schreiben an mich (Hessen) auch hinten drauf abgedruckt.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: ReinSprung am 26. August 2013, 16:20
Hallo,

habe mir gründlich die ganzen 6 Seiten durchgelesen und auch die vielen vielen Spekulationen. Gut, damit kann man schon seine Tage verbringen.

Ich sehe so, dass dem Beitragsservice ein Fehler unterlaufen ist! Herr Höcker schreibt ja von dem Autoradio, das als gewerblich gemeldet ist bzw. eingestuft wurde. Danach hätte Herr Höcker - auch wenn es unter seiner privaten Teilnehmernummer geschah - eigentlich nach der Betriebstättenabgabe die Zahlungsaufforderung erhalten müssen. Da eine Betriebstätte bis zu 8 Personen und einem freien KFZ einen Beitrag von 5,99 Euro zu entrichten hat - und da spekuliere ich mal nicht, wieviel Mitarbeiter Herr Höcker vor dem 31.12.2012 und danach hat(te) - sind die Forderungen von 53,94 Euro natürlich falsch! Das stellt Dr. Hahn auch so dar, wie Herr Höcker richtig feststellt hat. Und das hat man nun erkannt.

ABER, so ganz stimmig ist das auch nicht von Dr. Hahn. Der Beitragsbescheid ist ja bereits auf den Beitrag von 53,94 Euro ausgestellt. Gut, wenn Herr Höcker nichts unternommen hat, dann hat man ihn auf die 53,94 Euro angesetzt, beim Übergang in 2013.  Und das bedeutet, dass das bisherige betriebsbedingte Gerät durch den neuen RBStV herausfällt, weil der RBStV sich nicht mehr auf Geräte bezieht, sondern auf beitragspflichtige Wohnung. Wenn Herr Höckers Wohnung nicht als Betriebsstätte angemeldet ist, handelt es sich um eine Wohnung. Da die Wohnung bisher nicht als beitragspflichtige Wohnung gemeldet war, sondern als gebührenpflichtiges Arbeitsgerät (bis 2012) bzw. als beitragspflichtige Betriebsstätte (ab 2013), holen die das jetzt nach.

So hat Herr Höcker richtig erkannt, dass sein in der Wohnung befindliches Gerät nicht beitragspflichtig ist.

So, ich hoffe nicht allzu verwirrend geschrieben zu haben und alles so lange gedreht habe, dass es doch nicht verwirrend klingt.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: ReinSprung am 27. August 2013, 10:34
Heute morgen kam mir der Geistesblitz - ich hatte gut geschlafen, dass ich wohl den Aussagen des Herrn Dr. Hahn auf den Leim gegangen bin!

Der Geistesblitz war die Frage, wie kann das Stück Papier  bzw. der Text auf dem Papier wissen, um was für einen Rundfunkbeitrag es sich handelt? Es gibt nur das wieder, was durch Handeln einer Person zustande gekommen ist.

Auch wenn meine Überlegungen von gestern (26.08. siehe vorherigen Beitrag) nicht ganz daneben lagen, ist bei allem drehen und wenden die Zahlungsaufforderung, Beitragsbescheid, Widerspruchsbescheid - Stattgabe des Widerspruchs - alles korrekt verlaufen.

Die Adresse Herrn Höckers ist eine Privatadresse (*), das Teilnehmerkonto lautet auf die Privatadresse - ist also privat,  der Rundfunkbeitrag wird mit 53,94 Euro angegeben, was dem Satz für eine Wohnung entspricht! Und der Beitrag ändert nichts an der Möglichkeit, dass der Beitragsservice durch Unterlassung von Herrn Höcker, das er ein geschäftlich genutztes Gerät als solches nicht angemeldet oder angemeldet hat bzw. er durch Nichtstun dafür gesorgt hat, dass der Beitragsservice ihn mit 53,94 Euro belastet.

(*)Somit spielt es doch überhaupt keine Rolle mehr, dass Herr Dr. Hahn ihm nun einen 'neuen' Beitragsbescheid auf seine Wohnung ausstellen will, wenn Adresse, Teilnehmerkonto und der Rundfunkbeitrag von 53,94 Euro schon auf dem bisherigen Papier gestanden haben!!  Auch wenn 'gedanklich' angenommen man sich in der Adresse als Betriebsstätte getäuscht haben mag aufgrund des betrieblich genutzten Empfangsgerätes, bleibt alles beim alten!!

Welche Inhaltsangaben soll den der neue Beitragsbescheid haben, was der bisherige nicht hatte? Wohnadresse von Herrn Höcker, Teilnehmernummer und Rundfunkbeitrag 53,94 Euro bleiben doch gleich? Alles andere ist doch wurst und nur Gedankenspielerei?

Somit spielt auch die Überlegung keine Rolle mehr, was vor dem 01.01.2013 angemeldet war oder nicht. Die drei Faktoren 'Privatadresse, Teilnehmernummer (egal ob privat oder betrieblich, dem Papier ist das wurst) und der Beitrag von 53,94 Euro sind gegeben.

INTERESSANT ist doch die Begründung aus dem Widerspruchsbescheid! Die Stattgabe beruht auf der Entscheidung des Artikels 4. Staatsvertrag (es ist doch vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auszugehen) Befreiung von der Beitragspflicht, Ermäßigung. Hat Herr Höcker einen Antrag gestellt bzw. welcher von den Absätzen trifft auf ihn zu?
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Bürger am 27. August 2013, 13:15
[...] wie kann das Stück Papier  bzw. der Text auf dem Papier wissen, um was für einen Rundfunkbeitrag es sich handelt?

...z.B. durch die "Bezeichnung" in der Auflistung der Beträge: "§14 Abs. 4 RBStV"
"§14 Abs. 4 RBStV" bezieht sich auf "Übergangsbestimmungen"
http://www.swr.de/-/id=11576220/property=download/nid=7687256/1m4aav5/index.pdf
§14 Abs 4 RBStV sagt:
Zitat
(4) Soweit der Beitragsschuldner den Anforderungen von Absatz 1 oder 2 nicht nachgekommen ist, wird vermutet, dass sich die Höhe des ab 1. Januar 2013 zu entrichtenden Rundfunkbeitrags nach der Höhe der bis zum 31. Dezember 2012 zu entrichtenden Rundfunkgebühr bemisst; mindestens ist ein Beitrag in Höhe eines Rundfunkbeitrages zu entrichten. Soweit der Beitragsschuldner bisher aufgrund der Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 und 8 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages von der Rundfunkgebührenpflicht befreit war, wird vermutet, dass er mit Inkrafttreten dieses Staatsvertrages gemäß § 4 Abs. 2 ein Drittel des Rundfunkbeitrags zu zahlen hat.

Für mich erklärt es sich so:
Der Bescheid lautet über eine bis dato nicht angemeldete und daher auf Vermutung beruhend *festgesetzte* Betriebsstätte/ Wohnung mindestens in "Höhe eines Rundfunkbeitrages".

Im Übrigen wird in einer Zusatzbemerkung explizit auf die Staffelübersicht für Betriebsstätten auf der Rückseite verwiesen.
Auch dieser explizite Verweis fehlt üblicherweise bei Bescheiden für Wohnungen.


Welche Inhaltsangaben soll den der neue Beitragsbescheid haben, was der bisherige nicht hatte? Wohnadresse von Herrn Höcker, Teilnehmernummer und Rundfunkbeitrag 53,94 Euro bleiben doch gleich? Alles andere ist doch wurst und nur Gedankenspielerei?

Der neue Bescheid könnte/ wird z.B. den Zusatz/ die Bezeichnung enthalten:
"Rundfunkbeitrag für 1 Wohnung"

siehe Beispiele:
1. Bescheid
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/04/offizieller-gebuhren-beitragsbescheid.html

2. Bescheid
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/08/2-offizieller-gebuhren-beitragsbescheid.html


INTERESSANT ist doch die Begründung aus dem Widerspruchsbescheid! Die Stattgabe beruht auf der Entscheidung des Artikels 4. Staatsvertrag (es ist doch vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auszugehen) Befreiung von der Beitragspflicht, Ermäßigung. Hat Herr Höcker einen Antrag gestellt bzw. welcher von den Absätzen trifft auf ihn zu?

Nein, es ist eben leider *NICHT* vom "RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag" auszugehen.
Der "Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland" ist *NICHT* der "RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag"!

Der "Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland" ist ein eigenständiger, übergeordneter Vertrag innerhalb des undurchsichtigen Dickichts der verschiedenen Staatsverträge...

"Rundfunkstaatsvertrag"
http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkstaatsvertrag

"Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland"
- in der Fassung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags
http://www.urheberrecht.org/law/normen/rstv/RStV-12/materialien/
- in der Fassung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags
http://www.urheberrecht.org/law/normen/rstv/RStV-15/

Verwirrend ist allerdings, dass im "Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland" der aktuellen Fassung, dem eigentlichen "Rundfunkstaatsvertrag" überhaupt keine "Artikel" mehr, sondern nur "Abschnitte" existieren.

Der Verweis darauf ist also alles andere als klar und leicht verständlich.

vgl. auch noch mal die Ausführungen von themob
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6571.msg49544.html#msg49544

Der Stattgabe des Widerspruchs, als Rechtsgrundlage den Art. 4 Staatsvertrag über den Rundfunk aufzuführen (Artikel 4 war früher Rundfunkgebührenstaatsvertrag) und heißt heute einfach nur Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, bedeutet global, dass die Rechtsgrundlage der gesamte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: ReinSprung am 27. August 2013, 18:21
Zitat @Bürger, heute 13:15 Uhr:
Im Übrigen wird in einer Zusatzbemerkung explizit auf die Staffelübersicht für Betriebsstätten auf der Rückseite verwiesen.
Auch dieser explizite Verweis fehlt üblicherweise bei Bescheiden für Wohnungen.
Zitat-Ende

Das ist nicht richtig. In beiden Gebühren-/Beitragsbescheiden für meine Wohnung ist auf der Rückseite auch die Staffelübersicht zur Betriebstätte/n aufgeführt. Klar es fehlt bei mir der Vermerkt auf der Vorderseite mit dem Hinweis auf die Staffelübersicht auf der Rückseite!

Dann schiebst Du den Abschnitt des §14 Abs. 4 RBStV ein, in dem es im letzten Satz heißt ... "Soweit der Beitragsschuldner bisher aufgrund der Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 und 8 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages von der Rundfunkgebührenpflicht befreit war, wird vermutet, dass er mit Inkrafttreten dieses Staatsvertrages gemäß § 4 Abs. 2 ein Drittel des Rundfunkbeitrags zu zahlen hat." Ende

Herr Höcker war doch aber gar nicht befreit?  Wenn ja, dann hätte er in der Tat 5,99 Euro monatlich zu zahlen gehabt! Dann wäre meine Auslegung von gestern ja richtig und sie haben seinen Widerspruch nur deshalb stattgegeben, weil er 5,99 Euro statt 17,98 Euro/monatlich hätte zahlen müssen! Aber dieses 'hätte' können wir uns doch sparen!!

Wenn Dr. Hahn oder der NDR jetzt aus einer 'Höcker-Betriebsstätte' jetzt eine 'Höcker-Wohnung' machen will, ändert dass doch nichts an dem Gebühren-/Beitragsbescheid  für den Zeitraum 1.01. - 31.03.2013, wo die 53,94 Euro angegeben sind ((statt der 17,97 Euro für 3 Monate Betriebsstätte)). Auch die auf der Vorderseite unten im Zahlungsfeld unter 'Bezeichnung' stehenden §4 Abs. 4 RBStV - wie Du richtig erkannt hast, ich habe auch dazu im neuen 15. RÄStV den Hinweis 'Änderung des ZDF-Staatsvertrag' nichts gefunden. Nun ja, das werden wir ja noch erfahren.

Wenn die 'Bezeichnung §4 Abs. 4 RBStV'  der Grund für die Stattgabe des Widerspruchs war, dann ist deshalb der Rest nicht falsch!

Also @Bürger, welchen Sinn macht es also, statt des Hinweises über die Staffelübersicht auf der Rückseite des Beitragsbescheides, jetzt auf der Vorderseite '1. Wohnung' zu vermerken??

Ich wiederhole mich:  Adresse, Teilnehmerzahl und Rundfunkbeitrag aus dem Gebühren-/Beitragsbescheid werden sich nicht durch den neuen Gebühren-/Beitragsbescheid für '1. Wohnung' ändern! Es sei denn, Herr Höcker hätte ein Anrecht auf eine Ermäßigung! Darum wiederhole ich mich nochmals, es ist einfach wurst - egal auf was sich Dr. Hahn bezieht! Die drei Faktoren sind doch entscheidend!

Übrigens @Bürger, bitte, wenn Du Texte anderer zitierst, dann streiche die zitierte Textpassagen des anderen nicht durch! Du hast ja Deinen Antwort klar und deutlich unter dem Zitat abgeben. (Leider kenne ich mich nicht so gut aus, wie man die Texte andere zu Zitaten in seine Antworten einbaut. )
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Bürger am 28. August 2013, 02:44
In beiden Gebühren-/Beitragsbescheiden für meine Wohnung ist auf der Rückseite auch die Staffelübersicht zur Betriebstätte/n aufgeführt.
Das habe ich nicht abgestritten - und auch gar nicht gemeint.

Klar es fehlt bei mir der Vermerk auf der Vorderseite mit dem
Hinweis auf die Staffelübersicht auf der Rückseite!
Genau *das* meinte ich - und genau *das* ist der Punkt... und ein Indiz - mehr aber auch nicht.

Dann schiebst Du den Abschnitt des §14 Abs. 4 RBStV ein, in dem es im letzten Satz heißt ... "Soweit der Beitragsschuldner bisher aufgrund der Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 und 8 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages von der Rundfunkgebührenpflicht befreit war, wird vermutet, dass er mit Inkrafttreten dieses Staatsvertrages gemäß § 4 Abs. 2 ein Drittel des Rundfunkbeitrags zu zahlen hat." Ende
Auch hier ging es nicht um den *letzten* Absatz, sondern um die hervorgehobenen Stellen des *ersten* Absatzes. Ich wiederhole:
§14 Abs 4 RBStV sagt:
Zitat
(4) Soweit der Beitragsschuldner den Anforderungen von Absatz 1 oder 2 nicht nachgekommen ist, wird vermutet, dass sich die Höhe des ab 1. Januar 2013 zu entrichtenden Rundfunkbeitrags nach der Höhe der bis zum 31. Dezember 2012 zu entrichtenden Rundfunkgebühr bemisst; mindestens ist ein Beitrag in Höhe eines Rundfunkbeitrages zu entrichten. [...]

§14 RBStV beschreibt Übergangsbestimmungen, beginnend mit
Regelungen zu Obliegenheiten der bisherigen
Rundfunkteilnehmer
nach den Regelungen des ausgelaufenen RundfunkGEBÜHRENstaatsvertrags:
Zitat
§14 RBStV
(1) Jeder nach den Bestimmungen des RundfunkGEBÜHRENstaatsvertrages als privater Rundfunkteilnehmer gemeldeten natürlichen Person obliegt es, ab dem 1. Januar 2012 der zuständigen Landesrundfunkanstalt schriftlich alle Tatsachen anzuzeigen, die Grund und Höhe der Beitragspflicht nach diesem [Anm.: Rundfunkbeitrags-!]Staatsvertrag ab dem 1. Januar 2013 betreffen, soweit die Tatsachen zur Begründung oder zum Wegfall der Beitragspflicht oder zu einer Erhöhung oder Verringerung der Beitragsschuld führen.
(2) Jede nach den Bestimmungen des RundfunkGEBÜHRENstaatsvertrags als nicht privater Rundfunkteilnehmer gemeldete natürliche oder juristische Person ist ab dem 1. Januar 2012 auf Verlangen der zuständigen Landesrundfunkanstalt verpflichtet, ihr schriftlich alle Tatsachen anzuzeigen, die Grund und Höhe der Beitragspflicht nach diesem [Anm.: Rundfunkbeitrags-!]Staatsvertrag ab dem 1. Januar 2013 betreffen.

Absatz (1) und (2) behandeln also die bei der bisherigen GEZ gemeldeten Rundfunkteilnehmer - und deren eigene Obliegenheit, ihren "Status" aufgrund der Neuregelung - insbesondere bei Änderungen - aktiv oder auf Nachfrage dem neuen sogenannten "Beitragsservice" anzuzeigen.

Da Herr Höcker - wie er selbst schreibt - "alle vor diesem Bescheid eingegangenen, mehr oder weniger höflichen Bettelbriefe [...] nicht eingescannt" hat, können wir nur erahnen, in welcher Form er als bisheriger privater oder nicht-privater (PC-Gebühr?) "Rundfunkteilnehmer" nach altem Gesetz seiner Auskunftsobliegenheit - ob auf Nachfrage oder ohne - überhaupt nachgekommen ist ... wahrscheinlich wohl eher nicht ;)
Er bezieht sich ja auf seine damalige "Zwangsanmeldung" aufgrund eines vermeintlichen (Auto-)Radios und weiß auch von den "Obliegenheiten"...

Wir erinnern uns also noch mal, was der später folgende
§14 Abs 4 RBStV sagt:
Zitat
(4) Soweit der Beitragsschuldner den Anforderungen von Absatz (1) oder (2) nicht nachgekommen ist, wird vermutet, dass sich die Höhe des ab 1. Januar 2013 zu entrichtenden RundfunkBEITRAGs nach der Höhe der bis zum 31. Dezember 2012 zu entrichtenden RundfunkGEBÜHR bemisst; mindestens ist ein BEITRAG in Höhe eines RundfunkBEITRAGes zu entrichten.
Soweit der Beitragsschuldner bisher aufgrund der Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 und 8 des RundfunkGEBÜHRENstaatsvertrages von der RundfunkGEBÜHRENpflicht befreit war, wird vermutet, dass er mit Inkrafttreten dieses Staatsvertrages gemäß § 4 Abs. 2 ein Drittel des RundfunkBEITRAGs zu zahlen hat.

Wer also seiner Obliegenheit der Anzeige nach Abs. (1) bzw. (2) nicht nachkommt, wird gem. Abs. (4)
auf Vermutung beruhend *festgesetzt* und zwar
   > als bisheriger regulärer "Rundfunkteilnehmer" auf
   "mindestens [...] in Höhe eines Rundfunkbeitrages"
   > als bisheriger befreiter "Rundfunkteilnehmer" auf
   ein Drittel des Rundfunkbeitrags

Herr Höcker war doch aber gar nicht befreit?
Das wäre *eine* Erklärung, weshalb er auf den Regelbetrag festgesetzt wurde.
Oder aber als "Betriebsstätte" mit dem Regelbetrag festgesetzt wurde.
Denn §14 Abs 4 RBStV unterscheidet ja offensichtlich nicht nach "privat" oder "betrieblich" und könnte somit auch dieses "Phänomen" erklären:
[...] Gebühren-/Beitragsbescheid  für den Zeitraum 1.01. - 31.03.2013, wo die
53,94 Euro angegeben sind ((statt der 17,97 Euro für 3 Monate Betriebsstätte)).


Nicht so ganz verstehe ich folgende Passage von Dir, ReinSprung, muss ich aber vielleicht auch nicht:
Auch die auf der Vorderseite unten im Zahlungsfeld unter 'Bezeichnung' stehenden §4 Abs. 4 RBStV - wie Du richtig erkannt hast, ich habe auch dazu im neuen 15. RÄStV den Hinweis 'Änderung des ZDF-Staatsvertrag' nichts gefunden. Nun ja, das werden wir ja noch erfahren.
Wenn die 'Bezeichnung §4 Abs. 4 RBStV'  der Grund für die Stattgabe des Widerspruchs war, dann ist deshalb der Rest nicht falsch!

?!??!
Von einem §4 Abs. 4 RBStV war nie die Rede. Woher Du jetzt noch einen "Hinweis 'Änderung des ZDF-Staatsvertrag'" zauberst, kann ich auch nicht nachvollziehen. Kann es sein, dass Du da etwas "verwurstelst"? :)



::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Zur Übersicht des zugegebenermaßen schwer durchschaubaren Dickichts an Rundfunk- und -staatsverträgen siehe z.B. hier:
Rundfunkstaatsvertrag, RundfunkÄNDERUNGsstaatsvertrag, RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6697.0.html
bzw. direkt hier:
Rundfunkrechtliche Staatsverträge in der aktuellen Fassung laut
http://www.media-perspektiven.de/3922.html
(zum Zugriffsdatum 31.01.2013)
- Rundfunkstaatsvertrag (ehem. "Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland")
- RundfunkFINANZIERUNGsstaatsvertrag
- RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag (ehem. "RundfunkGEBÜHRENstaatsvertrag")
- ARD-Staatsvertrag
- ZDF-Staatsvertrag
- Deutschlandradio-Staatsvertrag
- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


[...] welchen Sinn macht es also, statt des Hinweises über die Staffelübersicht auf der Rückseite des Beitragsbescheides, jetzt auf der Vorderseite '1. Wohnung' zu vermerken??
Wie gesagt, der auf der Vorderseite platzierte explizite Hinweis auf die Staffelübersicht für Betriebsstätten auf der Rückseite ist nur ein Indiz - jedoch kein Beweis, dass es sich um einen Bescheid für eine Betriebsstätte handeln könnte.
Ein expliziter Vermerk "1 Wohnung" wäre hingegen eine klare Aussage, dass es sich um einen Bescheid bzgl. einer Wohnung, und nicht einer Betriebsstätte handelt.
So erkläre ich es mir zumindest - aber ich möchte dem sogenannten "Beitragsservice" natürlich keine "Vorschriften" machen ;)

Soviel in der "Kürze" zu meinem und vielleicht auch anderer Leute Verständnis der grundsätzlichen Hintergründe - was aber die speziellen Verwirrungen im Falle Höcker noch lange nicht erklärt.
Insofern mache ich hier erst mal 'nen Punkt - und harre der weiteren Erkenntnisse Herrn Höckers - und eventueller "Bekenntnisse" des Herrn Dr. Hahn, denn diese soll er sich ruhig selbst ausdenken ;)
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: ReinSprung am 28. August 2013, 11:50
@Bürger Zitat, 2:44, 28.08.2013:
Nicht so ganz verstehe ich folgende Passage von Dir, ReinSprung, muss ich aber vielleicht auch nicht:

Zitat von: ReinSprung am Gestern um 18:21
Auch die auf der Vorderseite unten im Zahlungsfeld unter 'Bezeichnung' stehenden §4 Abs. 4 RBStV - wie Du richtig erkannt hast, ich habe auch dazu im neuen 15. RÄStV den Hinweis 'Änderung des ZDF-Staatsvertrag' nichts gefunden. Nun ja, das werden wir ja noch erfahren.
Wenn die 'Bezeichnung §4 Abs. 4 RBStV'  der Grund für die Stattgabe des Widerspruchs war, dann ist deshalb der Rest nicht falsch!
Zitat-Ende


@Bürger Zitat, 2:44, 28.08.2013:
?!??!
Von einem §4 Abs. 4 RBStV war nie die Rede. Woher Du jetzt noch einen "Hinweis 'Änderung des ZDF-Staatsvertrag'" zauberst, kann ich auch nicht nachvollziehen. Kann es sein, dass Du da etwas "verwurstelst"? :) Zitat-Ende

SORRY! Da ist mir ein Tippfehler unterlaufen! Ich meinte natürlich §14 Abs. 4 RBStV. Und ich gebe zu, dass es wirklich verwirrend ist mit den RÄStV, RGStV, RBStV und und und ... da habe ich auch im falschen Terrain gefischt!  :-\

Ansonsten bin ich so ziemlich d'accord mit Dir .... Danke für  die Ausführungen

Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: wtfacow am 28. August 2013, 23:27

Wenn Dr. Hahn oder der NDR jetzt aus einer 'Höcker-Betriebsstätte' jetzt eine 'Höcker-Wohnung' machen will, ändert dass doch nichts an dem Gebühren-/Beitragsbescheid  für den Zeitraum 1.01. - 31.03.2013, wo die 53,94 Euro angegeben sind ((statt der 17,97 Euro für 3 Monate Betriebsstätte)). Auch die auf der Vorderseite unten im Zahlungsfeld unter 'Bezeichnung' stehenden §4 Abs. 4 RBStV - wie Du richtig erkannt hast, ich habe auch dazu im neuen 15. RÄStV den Hinweis 'Änderung des ZDF-Staatsvertrag' nichts gefunden. Nun ja, das werden wir ja noch erfahren.



Schau mal roter Text.
Das meinte Bürger.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: ReinSprung am 29. August 2013, 12:28

Wenn Dr. Hahn oder der NDR jetzt aus einer 'Höcker-Betriebsstätte' jetzt eine 'Höcker-Wohnung' machen will, ändert dass doch nichts an dem Gebühren-/Beitragsbescheid  für den Zeitraum 1.01. - 31.03.2013, wo die 53,94 Euro angegeben sind ((statt der 17,97 Euro für 3 Monate Betriebsstätte)). Auch die auf der Vorderseite unten im Zahlungsfeld unter 'Bezeichnung' stehenden §4 Abs. 4 RBStV - wie Du richtig erkannt hast, ich habe auch dazu im neuen 15. RÄStV den Hinweis 'Änderung des ZDF-Staatsvertrag' nichts gefunden. Nun ja, das werden wir ja noch erfahren.



Schau mal roter Text.
Das meinte Bürger.

@wtfacaw
Wie gesagt, ich habe mich da mit der Nummer vertan, statt §14 Abs. 4 RBStV habe ich §4 Abs. 4 RBStV geschrieben und habe dadurch wirklich etwas verwurstelt! Aber um das auch noch zu beantworten, wo ich den Text 'Änderung des ZDF-Staatsvertrag' her habe, hier der LInk (wollte ich eigentlich nicht machen) http://www.ard.de/download/112102/index.pdf . Inter dem download verbirgt  sich nicht anderes als der Fünfzehnte Rundfunkänderungsvertrag. Bürger hat ja gut aufgeklärt zwischen den verschiedenen Staatsverträgen bzw. deren Bezeichnungen.
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: ReinSprung am 05. Dezember 2013, 12:03
Was ist den aus dieser Sache hier geworden? Weder auf der Internetseite von Bernd Höcker noch hier gibt es neues dazu?

Ist das eingetreten, was einige vermuteten, Bernd Höcker ruhig zu stimmen oder .... ?
Titel: Re: Widerspruch stattgegeben
Beitrag von: Bürger am 05. Dezember 2013, 12:29
Es hilft immer, bis zum Ende zu lesen ;)

Das ist eine verworrene Sache gewesen und bezog sich wohl auf eine Betriebsstätte aufgrund seiner freien Tätigkeit.
Am Ende steht
http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Bestaetigung
(weiter runterscrollen bis zum 19. August 2013)

Zitat
"Mittlerweile habe ich die Antwort des NDR-Justitiars, Herrn Dr. Hahn, erhalten. Ich habe ihn gebeten, seinen Text direkt übernehmen zu dürfen, um Unklarheiten zu verhindern. Dies hat er genehmigt.

Hier seine Mail:
 
Sehr geehrter Herr Höcker,

[...] Der Beitragsbescheid für Ihre Wohnung wird Ihnen zu gegebener Zeit übersandt werden.

Mit freundlichen Grüßen

[...]"