gez-boykott.de::Forum

Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: gebuehren-igel am 01. März 2012, 20:26

Titel: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 01. März 2012, 20:26
Edit "Bürger" - aus diversen aktuellen Anlässen und aufgrund wiederholter Nachfragen:
Bitte unbedingt generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;) beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html


----------

Ich bin letztens bei der öffentlich-rechtlichen rundfunkbeitrag.de-Seite aufgeschlagen. Nach einigen Problemen mit der Kontaktaufnahme, die inzwischen gelöst sind, hat sich der SWR-Justitiar persönlich meiner Fragen angenommen. Die wichtigste Antwort: Was Klagen angeht, bleibt alles wie gehabt, also:

Zahlung einstellen, Mahnung kassieren und ignorieren und den Beitragsbescheid abwarten. Dabei können schon mal fast drei Monate ins Land ziehen. Hat man einen Bescheid, muss innerhalb von vier Wochen reagiert werden. Die Begründung für den Widerspruch ist dabei nebensächlich (spielt vor Gericht keine Rolle). Natürlich gehen die Anstalten davon aus, dass die neuen Gesetze ihre Richtigkeit haben. Wie lange es braucht bis man einen Widerspruchsbescheid in Händen hält, variiert je nach Anstalt. Das kann sich bis zu einem halben Jahr ziehen. Bisher war es so, dass zwischenzeitlich die GEZ ein Antwortschreiben auf den Widerspruch schickte, der allerdings kein Bescheid war und der Entmutigung dienen sollte. Wenn schließlich der Widerspruchsbescheid kommt, steht dort welches Verwaltungsgericht zuständig ist. Wieder sind 30 Tage nach Ankunft des Bescheids Zeit, um Klage mit Begründung einzureichen. Das geht auch ohne Anwalt, nur die Gerichtskosten müssen vorgestreckt werden. Darüber bekommt aber eine Nachricht. Normalerweise sind das 75 Euro, wenn man gleich im ersten Quartal 2013 die Zahlung aussetzt.

Man muss also viel Geduld haben, wenn man sich tatsächlich wehren will. Juristische Sachkenntnisse sind eher nicht so wichtig. Bis es so weit ist, dürften auch Vorlagen im Netz aufgetaucht sein. Außerdem sind Richter an Verwaltungsgerichten verpflichtet, sich eine Meinung unabhängig von den Eingaben der streitenden Parteien zu bilden. Das ganze Verfahren kann übrigens auch schriftlich abgewickelt werden. Entweder schlägt das Gericht dies von sich aus vor oder man kann es selber anregen.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 01. März 2012, 22:24
Sehr gut! Habe den Beitrag in FB gepostet und vorne angepinnt: https://www.facebook.com/GEZ.Boykott/posts/335147646523235

Der ist auch weggetwittert worden und jetzt folgt Google+

Am Wochenende mache ich einen Bericht in online-boykott.de und gez-boykott.de.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 01. März 2012, 23:24
Zitat
Außerdem sind Richter an Verwaltungsgerichten verpflichtet, sich eine Meinung unabhängig von den Eingaben der streitenden Parteien zu bilden.
Dieser satz macht mir große sorgen. Wenn schon richter darüber entschieden haben wer bisher zahlen muss in solchen streitfragen, bezweifle ich dass zukünftige bearbeitende richter mehr hirn benutzen um für die abgezockten zu entscheiden als für die abzocker.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 02. März 2012, 08:16
Zitat
Außerdem sind Richter an Verwaltungsgerichten verpflichtet, sich eine Meinung unabhängig von den Eingaben der streitenden Parteien zu bilden.
Dieser satz macht mir große sorgen. Wenn schon richter darüber entschieden haben wer bisher zahlen muss in solchen streitfragen, bezweifle ich dass zukünftige bearbeitende richter mehr hirn benutzen um für die abgezockten zu entscheiden als für die abzocker.

Richter sind ein sehr eigenes Völkchen. Ich habe die PC-Gebühr-Geschichte sehr genau verfolgt und da hat es zumindest auf der untersten Ebene sehr unterschiedliche Urteile gegeben. Doch leider ist es so, dass oben weiterhin sehr konservativ entschieden wird. Von daher sollte man sich keine allzu großen Illusionen machen. Wichtig ist nur, dass man kämpft, nicht dass man gewinnt.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 02. März 2012, 10:27
Guter Beitrag.
Dieses Thema müssen wir immer wieder, auch in anderen Foren  aufgreifen, damit sich Frau und Herr Mustermann an diese Art des  Widerstands traut. Wenn bekannt ist, was einen erwartet, ist es leichter diesen Weg zu gehen.

Der erste Schritt in diese Richtung, wäre die Umstellung der Zahlungsweise von Lastschrift auf die eigene Überweisung. Die GEZ hätte dadurch mehr Kosten (Briefe mit Zahlungsaufforderung), Nachfragen wenn die Zahlung ausbleibt. Die Vorgabe der Ministerpräsidenten an die GEZ, die Einnahmen um mindestens 1% zu steigern, wäre für sie unerreichbar.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Speedy am 02. März 2012, 13:56
@gebührenigel: Gegen was willst Du klagen? Ich meine, auf welcher Basis (Rechtsgrundlage) verweigerst Du Zahlungen und riskierst eine Klage gegen einen Gebührenbescheid?

Wenn die Sache später vor Gericht geht entscheidet der Richter nach der aktuellen Rechtslage, und da ist der Rundfunkbeitrag wie eine weitere Steuer alle Seßhaften zu verstehen und unabhängig davon ob oder welche Geräte vorhanden sind.

Grundsätzlich wäre die Verfassungsgemäßheit des Rundfunkbeitrags zu prüfen. Das ist aber ein langer steiniger und vor allem teurer Weg incl. Anwaltspflicht.
Wer da einen nicht sonderlich versierten Anwalt nimmt geht schneller unter als er schauen kann.


Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 02. März 2012, 14:48
@Thomas: Ich hab mir noch keine tiefer gehenden Gedanken gemacht, was ich konkret alles auffahren möchte.  Bis ich überhaupt mal in die Nähe eines Verfahrens komme, vergehen mind. noch eineinhalb Jahre. Natürlich ist mir klar, dass es nur um eine verfassungsmäßige Prüfung gehen kann.

"Wer da einen nicht sonderlich versierten Anwalt nimmt geht schneller unter als er schauen kann"

Das sind so Sprüche, die gut klingen, aber eigentlich keinen Nutzwert haben. Es gibt fast keine Anwälte, die im Rundfunkrecht besonders versiert sind. Selbst die Anwälte, die die Sender in Anspruch nehmen, sind keine Supermänner in dieser Hinsicht.

Nach meiner Erfahrung mit der PC-Gebühr hängen die Urteile nicht von der angeblichen Brillianz der Anwälte ab, sondern schlicht davon, ob ein Gericht innerhalb der Fiktionen, die zur Zeit beim Thema öff-r Rundfunk und Fernsehen bestehen,  hängen bleibt oder nicht. Da kannst du noch viel an Fakten und Argumenten auffahren, glaubt ein Richter an das Gute im öff-r Rundfunk, prallt das alles an ihm ab. Urteilsbegründungen sind beliebig.

Klingt vielleicht unglaubwürdig oder zynisch, aber wenn man sich die ganzen Urteile zur PC-Gebühr anschaut, und viele davon habe ich von vorne bis hinten gelesen, sehe ich keine andere Schlussfolgerung. Die Gesetze waren die gleichen, die Fakten waren die gleichen, die Argumente waren größtenteils die gleichen, aber die Urteile hatten eine unglaubliche Bandbreite. Alles war so oder so auslegbar und begründbar.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 02. März 2012, 15:07
Zitat
@gebührenigel: Gegen was willst Du klagen? Ich meine, auf welcher Basis (Rechtsgrundlage) verweigerst Du Zahlungen und riskierst eine Klage gegen einen Gebührenbescheid?
Grundsätzlich gilt dass man für etwas zahlt dass man nicht (komplett) nutzt. Ich vergleiche das immer wieder mit einer Firma die 2 Dinge anbietet, Leistungspakete wenn man will. Man nutzt das kleine aber bezahlt das große. Andere Leute haben mit der Firma nicht mal was zu tun und müssen auch das große Paket bezahlen. So eine Firma verklagt man wegen Rechnungen ohne Vertragsabschluss, vllt sogar Betrug, Abzockerei, organisiertem Verbrechen...
Aber weil das Ganze auf politischer Ebene ausgearbeitet wurde und die Politiker damit Geld für sich machen, ist alles auf einmal legitim. Es gibt Steuern da macht es Sinn wenn jeder sie bezahlt. Aber eine Wohnungssteuer die logisch betrachtet nichts als Abzocke ist und dem Staat nicht wirklich zugute kommt sondern der medialen Elite, ist keine Steuer, sondern nennt sich Haushaltspauschale da die EU sonst einschreiten würde um es zu verhindern.

Edit: Bitte auf Groß- und Kleinschreibung achten.
Beim nächsten Verstoß gegen die Forenregeln (Regel 13) wird der Thread kommentarlos gelöscht.
Hailender
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Speedy am 02. März 2012, 16:25
@Gebührenigel: Wenn der Anwalt dem Richter nicht zu Beginn schlüssig darlegen kann warum die Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags gegen geltendes Recht verstößt macht sich der Richter nicht unbedingt diese Arbeit.

@Zasz: Rundfunkgebühren sind keine "Gebühren" im Sinne des Wortes, sondern Abgaben. Und Abgaben sind Zahlungen ohne Anspruch einer Gegenleistung.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 02. März 2012, 17:40
Für mich ist das Thema mit dem Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG noch lange nicht ausgereizt. In den wenigen Fällen, die bis vor das  Bundesverfassungsgericht kamen, wurde zu wenig das Argument der Mittelverknappung (2.157 €/10Jahre ohne Zinsen und Erhöhungen) durch die Zwangssubventionierung  des ÖRR Überangebotes (23 Fernseh-, über 78 Radioprogramme und mind. 78 Internetauftritte) vorgebracht. Durch das Überangebot kommt es zu einer Verdrängung in der Medienlandschaft, auch bezüglich der geteilten Aufmerksamkeit. Hinzu kommt noch in Zukunft die komplette Beschneidung der Entscheidungsfreiheit für oder gegen den ÖRR Konsum.

Dies alles schränkt und manipuliert das freiwillige ungehinderte Unterrichten aus allgemein zugänglichen Quellen.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 02. März 2012, 17:48
Zitat
Rundfunkgebühren sind keine "Gebühren" im Sinne des Wortes, sondern Abgaben. Und Abgaben sind Zahlungen ohne Anspruch einer Gegenleistung.
Es sind Steuern, egal wie du es ab 2013 nennst. Merkst nicht wie die Wortmanipulation benutzt wird?

Edit: Bitte auf Groß- und Kleinschreibung achten.
Beim nächsten Verstoß gegen die Forenregeln (Regel 13) wird der Thread kommentarlos gelöscht.
Hailender
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Taucherle am 02. März 2012, 18:42
Wenn die Gebühren eigentlich "Abgaben" wären,wieso nennt sich die "Gebühreneinzugszentrale dann so?
Das sind doch alles Hirngespinste,dem Bürger soll was vorgegaukelt werden,nix andres.

Zitat
Merkst nicht wie die wortmanipulation benutzt wird
Vielen Bürgern scheint das nicht klar zu sein. aber was will man machen,wenn dem Volk sowas als "legale" Abzocke einfach mal untergejubelt wird? Auf dass der Bürger einen weiteren Teil des schwer verdienten Geldes an den Staat abdrückt -und davon keinerlei Gegenleistung bekomt-!
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 02. März 2012, 19:44
@Gebührenigel: Wenn der Anwalt dem Richter nicht zu Beginn schlüssig darlegen kann warum die Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags gegen geltendes Recht verstößt macht sich der Richter nicht unbedingt diese Arbeit.

Das ist doch banal. Begründungen für einen Eingriffe in Grundrechte gibt es im Dutzend billiger. Dafür braucht man keinen Anwalt.

@Zasz: Rundfunkgebühren sind keine "Gebühren" im Sinne des Wortes, sondern Abgaben. Und Abgaben sind Zahlungen ohne Anspruch einer Gegenleistung.

So viel ich weiß, ist Abgaben nur der allgemeine Begriff, da fallen also auch Gebühren drunter mit Gegenleistung. Was du wahrscheinlich meinst, sind Beiträge, aber da muss zumindest die Nutznießergruppe abgrenzbar sein. Was diese neue Abgabe eigentlich abgabenrechtlich darstellt, weiß ich gar nicht. Wenn das nicht eindeutig ist, wäre das sicher auch ein Angriffspunkt.

Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 02. März 2012, 21:03
Der tatbestand dass man fürs fernsehn zahlen muss wenn man keinen fernseher hat ist angriffspunkt genug. Oder dass betriebe extra um ein hundertfaches des vorherigen betrages zur kasse gebeten werden. Da muss man das nicht erst rechtlich verkomplizieren um abzocke darzustellen die jeder mit 2 erbsen in der birne erkennt.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 03. März 2012, 07:58
Viele zahlen heute Zwangsgebühren nur für die Möglichkeit die ö.-r. Sender zu sehen. Auch wenn sie diese gar nicht nutzen. Ist das mit den Grundrechten zu vereinbaren? Kann man nicht bereits jetzt dagegen vorgehen? Wenn ja, wieso macht das kaum jemand?

Ingo von Münch macht dazu eine schöne Anmerkung bei der FAZ
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkbeitrag-die-verlorene-freiheit-des-gebuehrenzahlers-1621938.html
Zitat
Der Rundfunkbeitrag ist zu zahlen, nicht weil der Zahlungspflichtige Hörfunk hört oder Fernsehen sieht, sondern weil öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten existieren, die - für wen auch immer - Programme anbieten.
...

Zu der neuen Haushaltzwangsabgabe sagt er folgendes:
Zitat

Woraus folgt aber nun angeblich die Zahlungsverpflichtung für eine Wohnung oder eine Betriebsstätte? Kirchhof begründet die Beitragslast „mit dem strukturellen Vorteil, den die Allgemeinheit und damit jedermann aus dem Wirken der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zieht“, und mit dem „individualnützigen Vorteil“, „durch deren Programme über eine stetige, individuell erschließbare Quelle der Information, der Unterhaltung, der kulturellen Anregung zu verfügen“. Schön gesagt - nur wo liegt insoweit der Unterschied zur Presse, für deren Finanzierung glücklicherweise noch niemand einen Presse-(Zwangs-)Beitrag gefordert hat?

Die verquaste Argumentation von Kirchhof könnte ebenso für die Eintreibung von Zwangsgebühren zu Gunsten von Blogbetreibern und Erstellern von Internetseiten herhalten, deren Beiträge allen zugute kommen. Immerhin zeugen die vielfältigen Angebote der Blogs von direkter Demokratie, von einfachen Möglichkeiten der Meinungsäußerung und -verbreitung sowie von der Mitbeteiligung der Bürger in Diskussionsprozessen.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 03. März 2012, 11:34
Viktor, ich bin alles, aber kein Jurist, daher könnte ich durchaus falsch liegen – ich versuche es aber trotzdem:

Ich bin der Meinung, was die Grundgesetzkonformität angeht, dass das jetzige System tatsächlich angreifbar ist. Jemand, der das Geld für die GEZ-Gebühr nicht aufbringen kann oder will, darf kein Empfangsgerät besitzen. Hat er trotzdem welche und zahlt er die Gebühren nicht, muss er seine Empfangsgeräte abschaffen. Damit wird er gehindert, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten, denn ohne Empfangsgeräte kann er weder die ÖR, noch die Privaten empfangen – er kann nichts mehr empfangen.

Nun kann man ab 2013 nicht mehr so argumentieren, denn der Rundfunkbeitrag (keine Gebühr mehr!) ist nicht mehr an den Besitz eines Gerätes geknüpft. Alle Haushalte, Institutionen und Betriebe werden zur Kasse gebeten (sie sind alle rundfunkbeitragspflichtig) und demnach wird keiner mehr daran gehindert, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten: Wenn man nicht zahlt, wird man sofort zum säumigen Schuldner! – Ist das nicht toll?

Damit wird die Angriffsfläche wegen Artikel 5 GG ganz geschickt umgangen und man muss sich andere Strategien ausdenken.


.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 03. März 2012, 12:01
Hallo René,

schön gesagt ;-)

Bei der Haushaltsabgabe dürfen wir eins nicht vergessen.
Die Personen die sich nur über das Internet oder ausschließlich über die Presse (sonst keine Geräte) informieren, haben mit der Einführung der Haushalspauschale bis zu 2.157 €/10Jahre (ohne Zinsen und Erhöhungen) weniger in der Tasche und werden gehindert sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten. Damit wären wir wieder beim Art. 5 GG.

Wie unsinnig die Haushaltsabgabe ist, zeigt ein Vergleich mit einem Presse-(Zwangs-)Beitrag oder den Zwangsgebühren zu Gunsten von Blogbetreibern und Erstellern von Internetseiten.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg20276.html#msg20276
Die Vorzugsbehandlung der ÖRR ist dummes Zeug.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 03. März 2012, 19:08
Zur Begründung lt. Art. 5 Abs. 1 GG kann die Argumentation von Seite 7 und 8 aus 
http://www.tschuschke.eu/gez/Verfassungsbeschwerde_GEZ.pdf
"2. Gerügt wird die Verletzung der negativen und der positiven Rundfunkfreiheit sowie der Informationsfreiheit des Beschwerdeführers (Art. 5 Abs. 1 GG) …"
verwendet werden.

-----------------------------------

Auch die fehlende verfassungsrechtlich gebotene Staatsferne ist ein guter Ansatz:

http://www.heise.de/tp/artikel/31/31835/1.html

Zitat
...
Damit tat Koch genau das, was qua Verfassung verhindert werden sollte: (Regierungs-)Parteipolitische Einflussnahme auf eine personelle Entscheidung, mit welcher offensichtlich die Unbotmäßigkeit eines unabhängigen Journalisten abgestraft werden sollte. Brenders Vorgänger Klaus Bresser nannte den Coup "organisierte Verfassungskriminalität". Der Deutsche Journalisten-Verband sieht hierin die Verhöhnung des staatsfernen Mediensystems.

Auch aus Karlsruhe wird an Kochs verfassungsrechtlich bedenklichem Schachzug bemerkenswert offen Kritik geübt.

Nun überlegt Professor Gersdorf, durch einen Akt zivilen Ungehorsams eine Klagemöglichkeit zu provozieren, in der er selbst die ihm am Herzen liegenden Fragen klären lassen könnte. Hierzu plant er, Widerspruch gegen die Zahlungaufforderung seiner GEZ-Gebühr einzulegen, da er nicht zur Zahlung verfassungswidrigen Rundfunks bereit sei. Das ZDF schulde eine staatsfreie Berichterstattung, die nach derzeitiger Zusammensetzung von Fernsehrat und Verwaltungsrat nicht gegeben sei. Da es hieran fehle, gäbe es auch keine Legitimation, die Bürger zwangsweise zur Finanzierung heranzuziehen.

Die GEZ müsste dann gegen den Professor einen vollstreckbaren Gebührenbescheid erlassen, gegen den Gersdorf wiederum Klage erheben könnte. Dann müsste das ZDF als einer der Auftraggeber der GEZ die Voraussetzungen für eine Rechtmäßigkeit der Forderung darlegen. Indirekt müsste also das ZDF das Verwaltungsgericht von seiner angeblichen Staatsferne als Voraussetzung für den Griff in den GEZ-Topf überzeugen. Kämen den Gerichten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gebührenbescheids, so könnte die Sache nach Artikel 100 GG dem Bundesverfassungsgericht zur konkreten Normenkontrolle vorgelegt werden. Andernfalls könnte der Professor bei einem letztinstanzlichen Urteil selbst Verfassungsbeschwerde erheben.
...
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 03. März 2012, 19:23
Hier ein angriffspunkt für betriebe:
Zitat
In einem von Sixt beauftragten Gutachten kommt der Leipziger Staats- und Medienrechtsexperte Christoph Degenhardt zu dem Schluss, dass die geplante Reform nicht nur in Bezug auf Mietfahrzeuge, sondern vielmehr auf alle gewerblichen Kraftfahrzeuge in mehreren Punkten verfassungswidrig ist. Etwa deshalb, weil Nutzer von Mietfahrzeugen anders als Betriebsangehörige, die gemeinsam Radio hörten, keine „Empfangsgemeinschaft“ bildeten.

Zudem handele es sich um einen „Systembruch“, wenn die Gebühr künftig pro Haushalt erhoben werde, bei Mietfahrzeugen jedoch weiter pro Gerät kassiert würde. Dieser Teil der Reform, sagte Sixt in einem Interview auf wiwo.de, der Online-Ausgabe der WirtschaftsWoche, treffe nicht nur Autovermieter, „sondern jeden Handwerker, Rechtsanwalt und alle anderen Freiberufler, die ihr Fahrzeug dienstlich nutzen“. In Deutschland, so Sixt, gebe es offiziell rund 8,4 Millionen gewerblich genutzte Fahrzeuge.
Anhörung in Berlin an diesem Montag

Sixt hat das Gutachten, das der WirtschaftsWoche vorliegt, in den vergangenen Tagen an die Staatskanzleien verschickt. An diesem Montag findet in Berlin eine Anhörung zu der für Januar 2013 geplanten Umstellung der Rundfunkgebühr von einer Geräte- auf eine Haushaltsabgabe statt.

Galt ursprünglich, dass die Umstellung auf die neue Form der Erhebung „aufkommensneutral“ ausfallen solle, fürchtet Sixt ebenso wie zahlreiche Wirtschaftsverbände höhere Belastungen und deutliche Mehreinnahmen für die öffentlich-rechtlichen Sender. Zusammen mit der geplanten, nach Mitarbeitern gestaffelten Betriebsstättenabgabe, der Erhöhung der Mietwagengebühr sowie der zu erwartenden höheren Zahl von Beitragszahlern rechnet Sixt unterm Strich mit bis zu 1,6 Milliarden höheren Gebühreneinnahmen für ARD, ZDF und Deutsche Welle. 2009 kassierten die öffentlich-rechtlichen Sender 7,6 Milliarden Euro allein aus Gebühren.   
Titel: Klagen anstatt zahlen – Ab 2013 für kleines Geld
Beitrag von: René am 04. März 2012, 15:07
(http://www.online-boykott.de/images/banners/online-boykott-logo.png)

Klagen anstatt zahlen – Ab 2013 für kleines Geld (http://www.online-boykott.de/nachrichten/46-klagen-anstatt-zahlen-ab-2013-fuer-kleines-geld)
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Kunibert am 04. März 2012, 16:27
So einfach ist das nicht. Spätestens ab dem Oberverwaltungsgericht braucht jeder einen Anwalt  Man sollt sich keine Illusionen machen: Die ÖRR ziehen JEDES Verfahren bis zur letzten Instanz durch - wenn ihnen das Bundesverwaltungsgericht vorher keinen Strich durch die Rechnung gemacht hat.

Zudem gilt für die ÖRR: Je mehr Klagen, um so besser: Man sucht sich die einfachsten Klagen raus und zieht diese Verfahren bis zum Bundesverwaltungsgericht durch. Die unangenehmen Klagen lässt man wegen angeblicher Überlastung liegen. Der Herr Sixt wird wohl eine ganze Weile warten müssen, bis er endlich drankommt.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 04. März 2012, 16:51
Müsste es nicht reichen wenn EINE klage erfolg hat? Dann ist die frage ob rundfunkrecht immer noch ländersache ist. Nicht sicher beim neuen vertrag. Es muss ein einheitliches urteil angestrebt werden.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 04. März 2012, 17:10
So einfach ist das nicht. Spätestens ab dem Oberverwaltungsgericht braucht jeder einen Anwalt  Man sollt sich keine Illusionen machen: Die ÖRR ziehen JEDES Verfahren bis zur letzten Instanz durch - wenn ihnen das Bundesverwaltungsgericht vorher keinen Strich durch die Rechnung gemacht hat.

Zudem gilt für die ÖRR: Je mehr Klagen, um so besser: Man sucht sich die einfachsten Klagen raus und zieht diese Verfahren bis zum Bundesverwaltungsgericht durch. Die unangenehmen Klagen lässt man wegen angeblicher Überlastung liegen. Der Herr Sixt wird wohl eine ganze Weile warten müssen, bis er endlich drankommt.

Und was ist dann dein Vorschlag? Nicht klagen, sich bücken und bezahlen?

Wenn wirklich viele mitmachen, dann erfahren das auch viele und wenn es ganz viele sind, dann kann das sehr schnell zu einem großen Problem für den ÖRR werden. Darüber hinaus bekommt der ÖRR zusätzliche Probleme, wenn der Geldfluss nicht mehr so üppig ist, wie erwartet. Die Argumentation von dir ist aber typisch und deswegen können sich Politik und ihre Anhängseln hier in Deutschland alles erlauben.

Ich bin mit dir in keinster Weise einverstanden und werde auch ab 2013 meinen Beitrag leisten. Immerhin besser, als nichts tun und alles aufzählen, warum man selbst nicht aktiv wird und es lieber anderen überlässt.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 04. März 2012, 18:50
So einfach ist das nicht. Spätestens ab dem Oberverwaltungsgericht braucht jeder einen Anwalt  Man sollt sich keine Illusionen machen: Die ÖRR ziehen JEDES Verfahren bis zur letzten Instanz durch - wenn ihnen das Bundesverwaltungsgericht vorher keinen Strich durch die Rechnung gemacht hat.

So einfach ist das wiederum nicht. Viele Gerichte schlagen von sich aus vor, Verfahren auszusetzen, wenn andere gleich gelagerte Verfahren bereits weiter sind. Wenn es das Gericht nicht macht, kann man das auch selbst beantragen. Und wer sich um die Kosten Sorgen macht: Ich bin sicher, das bei einem Verfahren, das in Pole-Position liegt und von dem alles andere abhängt, nur ein bescheidener Spendenaufruf genügt, um genug Kohle für ein ganzes Anwaltsteam zusammenzubekommen.

Zudem gilt für die ÖRR: Je mehr Klagen, um so besser: Man sucht sich die einfachsten Klagen raus und zieht diese Verfahren bis zum Bundesverwaltungsgericht durch. Die unangenehmen Klagen lässt man wegen angeblicher Überlastung liegen. Der Herr Sixt wird wohl eine ganze Weile warten müssen, bis er endlich drankommt.

Was sind die einfachste Klagen, wenn es Hunderte gleichartiger gibt? Und wie lässt man liegen, wenn ein Gericht Fristen setzt? Die Anstalten haben sicher Gestaltungsmöglichkeiten, was die Verfahren betrifft, aber so einfach geht's nun auch wieder nicht. Und was man nicht vergessen sollte: Auch die juristischen Abteilungen der Rundfunkanstalten kochen nur mit Wasser. Das schönste Beispiel ist, wie der HR bei Gericht abgewatscht wurde, als es um die PC-Gebühr ging. Die waren schlicht überfordert.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 04. März 2012, 20:22
Betr.: Verfassungsbeschwerde http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2313.0.html
Zitat
Sehr geehrter Herr Tschuschke,

mit Spannung erwartet Ihre "Fangemeinde" (http://gez-boykott.de/Forum/index.php, https://www.facebook.com/GEZ.Boykott ) den Ausgang Ihrer Verfassungsbeschwerde vom 26.01.11. Können Sie uns etwas zu dem Stand des Verfahrens sagen?

Ich werde selbst den Eindruck nicht los, dass das  Bundesverfassungsgericht die Beschwerde aussitzen möchte.

Im Rahmen dieses Thema "SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg20240.html#msg20240
diskutieren wir im Moment, die juristischen Möglichkeiten gegen die Zwangsbeglückung vorzugehen.

Freundliche Grüße und die besten Wünsche

Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Kunibert am 04. März 2012, 21:08
@René
Ich sage nicht, dass man nicht klagen soll. Einfach so zu klagen, macht aber meiner Meinung nach keinen Sinn. Ein Richter wird sich nur dann gegen ein Gesetz stellen, wenn ihm der Kläger definitiv keine andere Wahl lässt. Man hat es mit hellen Köpfen zu tun, die versuchen werden, die Klage abzuweisen - und wenn das nicht möglich ist, werden sie einen Weg suchen, den Gebührenbescheid aufzuheben - ohne in das eigentliche Gesetz einzugreifen.

Mein Anliegen ist es, darauf hinzuweisen, dass jede verlorene Klage vor einem Verwaltungsgericht ein Rückschlag für alle andern Kläger ist, weil sich die anderen Gerichte auf dieses Urteil berufen können.

Meinen Vorschlag:
Man sollte diskutieren, ob man ein Unterforum schafft, in dem man sich (selbst)kritisch überlegt, warum das neue Rundfunkbeitragsgesetz die persönlichen Rechte verletzt. Vorteil: Man kann was dazulernen. Nachteil: Die ÖRR hören mit.

@gebuehren-igel
Die ÖRR kennen die Argumentation des Klägers vom Einspruch gegen den Gebührenbescheid schon vor der Klage. Man kann dann schon mal den Einspruchsbescheid hinauszögern Ich gehe mal davon aus, dass der Herr Sixt, (als Beispiel, wo die ÖRR wissen, was auf sie zukommt), so schnell nicht einmal einen Gebührenbescheid bekommt.

Die erfolgreichen Pole Position Kläger vom VR München hat man erfolgreich ausgebremst - zumindest hat man von ihnen nie mehr was gehört. Man darf sich nichts vormachen: Zumindest die Chefs in den juristischen Abteilungen der ÖRR sind definitiv Profis.. Wenn ein ÖRR - Justitiar meint, das mit der Klage sei alles easy,  dann gehen bei mir alle Alarmglocken an.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 05. März 2012, 08:28
@gebuehren-igel
Die ÖRR kennen die Argumentation des Klägers vom Einspruch gegen den Gebührenbescheid schon vor der Klage. Man kann dann schon mal den Einspruchsbescheid hinauszögern Ich gehe mal davon aus, dass der Herr Sixt, (als Beispiel, wo die ÖRR wissen, was auf sie zukommt), so schnell nicht einmal einen Gebührenbescheid bekommt.

Die Argumente im Widerspruch spielen vor Gericht keine Rolle. Man muss also nicht hier schon alles auspacken. Ob es klug wäre, gerade Herrn Sixt auszubremsen, bezweifle ich. Es ist ja auch gar nicht ausgemacht, dass nicht ein Herr Sixt mit teuren Anwälten auf die Schnauze fällt. Gerade die erste Instanz ist unberechenbar.

Die erfolgreichen Pole Position Kläger vom VR München hat man erfolgreich ausgebremst - zumindest hat man von ihnen nie mehr was gehört. Man darf sich nichts vormachen: Zumindest die Chefs in den juristischen Abteilungen der ÖRR sind definitiv Profis.. Wenn ein ÖRR - Justitiar meint, das mit der Klage sei alles easy,  dann gehen bei mir alle Alarmglocken an.

Nach meiner Erinnerung hat das bayerische Oberverwaltungsgericht durch entsprechende Urteile für die Bremsung gesorgt. Zeitlich waren die Münchener eh hinterher, da waren andere wesentlich schneller (Koblenz, Münster, Braunschweig).
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 05. März 2012, 09:02
Ich verstehe einfach zu wenig darüber, um über die Konsequenzen von massenhaften Einzelklagen zu urteilen. Zwei Sachen sollte man aber hier beachten:
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Kunibert am 05. März 2012, 12:13
Es gibt zwei Aspekte: Den politischen und den rechtlichen

Was den politischen Aspekt anbelangt, sollte man sich nichts vormachen.
Mehr als tausend Klagen wird man bundesweit nicht zusammen bekommen.
Das wird nicht einmal einen Hinterbänkler hinter dem Ofen hervorlocken.
Anders würde es aussehen, wenn sich herausstellen würde, dass der
Erfolg der Piratenpartei (auch) auf dem Unmut gegen die Rundfunkgesetzgebung beruht

Was den rechlichen Aspekt anbelangt, müsste man als Privatperson darlegen,
warum das Rundfunkbeitragsgesetz die persönlichen Rechte verletzt. Hier
zählt die Qualität mehr als die Quantität. Wenn man schlüssig darlegen
könnte, dass der Rundfunk im Internetzeitalter nicht mehr notwendig ist, dann halte ich es
für nicht ausgeschlossen, dass der Gesetzgeber die Notbremse zieht.
Hier muss man aber aufpassen, dass einen die ÖRR nicht ausbremsen.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 05. März 2012, 12:54
Ich würde noch einen Aspekt hinzufügen: Den anstaltlichen. Wenn es in jedem Bundesland ein paar dutzend Klagen gibt, dann merken die Anstalten, dass ernstzunehmende Gegnerschaft existiert. Eine Demo mit ein paar Hundert Teilnehmern vorm Rundfunkhaus ist am nächsten Tag vergessen. Zig Verfahren jedoch, die ziehen sich hin, unangenehme Überraschungen nicht ausgeschlossen.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Karlson am 05. März 2012, 16:49
@ René

"Ich verstehe einfach zu wenig darüber, um über die Konsequenzen von massenhaften Einzelklagen zu urteilen"


Vielleicht bekommt die GEZ ein Urteil das ihr gefällt und diese Urteil wird dann auf alle anderen Klagen angewendet falls dies in Deutschland erlaubt ist.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 05. März 2012, 16:53
...
Was den rechlichen Aspekt anbelangt, müsste man als Privatperson darlegen,
warum das Rundfunkbeitragsgesetz die persönlichen Rechte verletzt. Hier
zählt die Qualität mehr als die Quantität. Wenn man schlüssig darlegen
könnte, dass der Rundfunk im Internetzeitalter nicht mehr notwendig ist, dann halte ich es
für nicht ausgeschlossen, dass der Gesetzgeber die Notbremse zieht.
Hier muss man aber aufpassen, dass einen die ÖRR nicht ausbremsen.
Die Verfassungsbeschwerde des Herrn Rechtsanwalts Tschuschke
http://www.tschuschke.eu/gez/Verfassungsbeschwerde_GEZ.pdf
ist voll von sehr gut begründeten Verletzungen der persönlichen Grundrechte. Es lohn sich das lange Dokument durchzulesen.

Die Seite 7 und 8
"2. Gerügt wird die Verletzung der negativen und der positiven Rundfunkfreiheit sowie der Informationsfreiheit des Beschwerdeführers (Art. 5 Abs. 1 GG) …"
gibt schon mal einen guten Vorgeschmack.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Speedy am 05. März 2012, 18:10
Viele zahlen heute Zwangsgebühren nur für die Möglichkeit die ö.-r. Sender zu sehen. Auch wenn sie diese gar nicht nutzen. Ist das mit den Grundrechten zu vereinbaren? Kann man nicht bereits jetzt dagegen vorgehen? Wenn ja, wieso macht das kaum jemand?



Läuft da nicht eine Verfassungsbeschwerde eines Anwalts? Darüber ist noch nicht beschlossen worden und andere Verfahren wurden eventuell ruhend gesellt.

So, und der Gesetzesentwurf bezüglich Rundfunkbeitrag ist noch gar nicht umgesetzt sondern wird dies erst zum 01.01.2013.

Gegen eine geplante Gesetzesänderung kann man erst vorgehen sobald sie stattgefunden hat.

 
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 05. März 2012, 19:07
Viele zahlen heute Zwangsgebühren nur für die Möglichkeit die ö.-r. Sender zu sehen. Auch wenn sie diese gar nicht nutzen. Ist das mit den Grundrechten zu vereinbaren? Kann man nicht bereits jetzt dagegen vorgehen? Wenn ja, wieso macht das kaum jemand?



Läuft da nicht eine Verfassungsbeschwerde eines Anwalts? Darüber ist noch nicht beschlossen worden und andere Verfahren wurden eventuell ruhend gesellt.


Was noch läuft, ist die Verfassungsbeschwerde wegen der PC-Gebühr, was meines Wissens keine aufschiebende Wirkung mehr auf die anderen Verfahren hat, da der Verwaltungsrechtsweg ausgeschöpft ist. Die Argumentation oben ist eh vom Bundesverfassungsgericht vor langer Zeit ausgehebelt worden. Man zahlt nicht für die Öffentlich-Rechtlichen, sondern für die "Gesamtveranstaltung Rundfunk". Deshalb sind die persönlichen Seh- und Hörgewohnheiten unerheblich.

Das kann man jetzt allerdings auch umdrehen: Wenn man nicht für die Öffentlich-Rechtlichen zahlt, sondern für die Medien Fernsehen und Radio, dann gibt es zumindest fürs Fernsehen genügend Studien zu den unerfreulichen Nebenwirkungen gesundheitlicher und geistiger Art dieses Mediums.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 05. März 2012, 22:04
Ich kenne konkret nur diesen einen Fall bezüglich Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg9271.html"
Zitat
" Die Beschwerdeführerin (Bf) wollte der Gebührenpflicht für die in ihren
Hotelzimmern aufgestellten Fernsehgeräte durch eine Verhinderung des
Empfangs von Programmen öffentlichrechtlicher Rundfunkanstalten
entgehen. Sie verlangte deshalb entsprechende technische Vorkehrungen
vom Süddeutschen Rundfunk (SDR). Der SDR lehnte dies ab, eine Klage
hiergegen blieb erfolglos.
Mit ihrer Vb rügte die Bf insbesondere eine Verletzung der
Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG), weil sie durch die
Gebührenpflicht im ungehinderten Zugang zu dem Informationsangebot
privater Veranstalter und ausländischer Programme beeinträchtigt werde.
Weiterhin rügte sie die Verletzung der Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1
GG) und der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG). "
Dieser Fall scheint mir nicht allzu gut begründet worden zu sein, so dass es für die Bundesverfassungsrichter ein leichtes war, diesen mit der Aussage 
Zitat
"…1. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG enthält keine Garantie kostenloser
Informationen. Staatlich festgesetzte Entgelte für die Rundfunknutzung
könnten dieses Grundrecht nur dann verletzen, wenn sie darauf zielten
oder wegen ihrer Höhe objektiv dazu geeignet wären, nutzungswillige
Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fernzuhalten.
Dafür ist nicht das Mindeste ersichtlich…."
abzuschmettern.

Zitat
Bundesverfassungsgericht  - Bindungswirkung und Gesetzeskraft http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht
" Die formelle Bindungswirkung einer Entscheidung besteht nur im konkreten Fall (inter partes). Es besteht keine inhaltliche Bindung für andere Gerichte an die ausgeurteilte Rechtsmeinung des Gerichts. Diese haben keine Gesetzeskraft. Die Rechtsmeinung des Bundesverfassungsgerichts ist aber eine Richtschnur für die untergeordneten Gerichte, die meist auch befolgt wird. Abweichungen sind recht selten. Jedes Gericht kann aber in einem anderen gleich oder ähnlich gelagerten Fall einer anderen juristischen Meinung folgen, wenn es dies für richtig hält."


Mal angenommen, jemand stellt jetzt oder nach Einführung der neuen Haushaltsabgabe seine Zahlungen mit den Begründungen lt. Seite 7 und 8 (aa) und bb)) aus  http://www.tschuschke.eu/gez/Verfassungsbeschwerde_GEZ.pdf ein und lässt es auf Gerichtsverfahren ankommen.

Zitat
[Quelle: http://www.tschuschke.eu/gez/Verfassungsbeschwerde_GEZ.pdf - Seite 7 und 8]

...
2. Gerügt wird die Verletzung der negativen und der positiven Rundfunkfreiheit sowie der Informationsfreiheit
des Beschwerdeführers (Art. 5 Abs. 1 GG)


a) Eingriff

aa) Eingriff in die negative Rundfunkfreiheit
Rundfunkgebühren dürfen nur von Rundfunkteilnehmern erhoben werden, also solchen Bürgern, die
tatsächlich am Rundfunk teilnehmen. „Die Verfassung gewährleistet für jeden die Freiheit, sich für
oder gegen den Empfang von Fernseh- oder Hörfunksendungen zu entscheiden, das gewünschte
Fernseh- oder Hörfunkprogramm auszuwählen und die allgemein zugängliche Quelle Rundfunk zu
rezipieren (oder abzuschalten!)“ (Herrmann, Günter: „Rundfunkrecht - Fernsehen und Hörfunk mit
Neuen Medien“, 2. Auflage München 2004, §7, Rn 49). Dieses Recht, abzuschalten oder sich ganz
aus der Veranstaltung „Rundfunk“ zu verabschieden, darf nicht dadurch ausgehöhlt werden, dass
hierfür trotz genereller Nichtnutzung Gebühren erhoben werden. Andernfalls liegt ein Eingriff in die
negative Rundfunkfreiheit des Beschwerdeführers vor.

bb) Eingriff in die positive Rundfunkfreiheit
Die Erhebung von Rundfunkgebühren trotz Nichtnutzung des Rundfunks greift aber auch in die positiven
Rundfunkfreiheit des Beschwerdeführers ein. Zur positiven Rundfunkfreiheit gehört nicht nur, irgendwelche
Rundfunksendungen zu rezipieren, sondern auch, Rundfunksendungen bewusst auszuwählen
und durch die Entscheidung für oder gegen bestimmte Programme mittelbar auch Einfluss auf
die Gestaltung des Rundfunkprogramms zu nehmen, die schließlich vom Gebührenzahler finanziert
werden. Leider hat der deutsche Gesetzgeber anders als beispielsweise in den Niederlanden dem
einzelnen Rundfunkteilnehmer keine Möglichkeit eingeräumt, durch sein Empfangsverhalten die Programme
der öffentlich rechtlichen Sender mitzugestalten.
...
Nachdem der einzelne Rundfunkteilnehmer in Deutschland also keine Möglichkeit hat, auf das Programm
und die Verwendung seiner Gebühren in dieser oder ähnlicher Weise Einfluss zu nehmen,
muss ihm wenigstens die Möglichkeit bleiben, das Programmangebot des Rundfunks in seiner Gesamtheit
abzulehnen, in der Hoffnung, dass dies immer mehr Bürger tun und die Rundfunkanstalten
dann irgendwann ihr Programm entsprechend anders gestalten oder zumindest die Gebühren senken.
In der jetzigen Form ist nämlich dem Beschwerdeführer trotz einiger Lichtblicke das Fernseh- und
Rundfunkprogramm der öffentlich-rechtlichen und der privaten Rundfunkveranstalter zu schlecht und
den über die Gebühren geforderten „Preis“ nicht wert.
...

Diese Begründungen haben in meinen Augen wesentlich mehr Gewicht und sind einen Versuch wert.

Wie ist denn hierbei Eure Einschätzung für einen Erfolg?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: HaraldSimon am 05. März 2012, 22:14
Eigentlich passt statt negativer Rundfunkfreiheit eher die negative Meinungsfreiheit: Ich muss die Meinung eines anderen nicht finanziell unterstützen.
Bisher konnte man quasi ja durch "habe kein Gerät" auf jeden Fall raus (auch wenn es ohne PC echt traurig ist im Leben), das geht ab 2013 nicht mehr.

Bisher wurde auch einfach unterstellt: Privater PKW wird auch geschäftlich genutzt, wenn man Gewerbetreibender war. Ausweg bisher: Kein Radio drin haben.
Geht ab 2013 nicht mehr, da soll man immer zahlen.

Da werden Gerichte über einige bisher getätige Annahmen neu nachdenken müssen, wenn man das entsprechend aufbereitet, eben weil es KEINEN Ausweg mehr gibt.


PS: Ich war mal so frei, bei mir auf der Webseite ebenfalls einen Hinweis auf den Online-Boykott Artikel bezüglich des Klagewegs zu setzen.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 05. März 2012, 22:43
Zitat
muss ihm wenigstens die Möglichkeit bleiben, das Programmangebot des Rundfunks in seiner Gesamtheit
abzulehnen
Das hat man die ganze zeit so interpretiert, dass man alle geräte abschaffen muss um das system abzulehnen. Damit ist man aber wieder gezwungen die verlage als informationsquelle zu nutzen. Vorallem wenn man sich nur für das internet entschieden hatte vorher.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 06. März 2012, 14:22
...
Das hat man die ganze zeit so interpretiert, dass man alle geräte abschaffen muss um das system abzulehnen. ...
So interpretiere ich den bisherigen Rundfunkgebührenstaatsvertrag auch,
das heißt aber nicht, dass man keine neue Einsicht erlangen und sich der Argumentation aus

aa) Eingriff in die negative Rundfunkfreiheit und
bb) Eingriff in die positive Rundfunkfreiheit

nicht anschließen darf.

Ich glaube, wir alle teilen bereits diese Ansicht, auch die Mehrheit der Bevölkerung. Das Problem sind "nur noch" die Richter, Politiker und die Sender (inkl. Nutznießer). Auf der anderen Seite müssen mehr Menschen an ihr Recht glauben und dafür einstehen wollen.   


--------------------------------------
Bin gerade auf den wikipedia Eintrag zu Rezipientenfreiheit gestoßen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rezipientenfreiheit

Zitat
Dieser Artikel wurde zur Löschung vorgeschlagen.

…Die Rezipientenfreiheit ist ein klassisches Abwehrrecht gegen den Staat, der die Information der Bürger weder lenken, noch behindern und auch nicht registrieren darf. …

Wie ist denn Eure Einschätzung für einen Erfolg bei der Argumentation
nach:
aa) Eingriff in die negative Rundfunkfreiheit und
bb) Eingriff in die positive Rundfunkfreiheit?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg20342.html#msg20342
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Speedy am 06. März 2012, 19:16
aa und bb fallen zum 01.01.2013 per Gesetz weg, d.h es handelt sich tatsächlich nur noch um eine Abgabe um einen Teil des öffentlichen Lebens zu finanzieren.

Hiermit umgeht man auch geschickt den Willen des Wohnungsinhabers ob und wie er sich tatsächlich informieren will.

Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 06. März 2012, 19:34
Zitat
Hiermit umgeht man auch geschickt den Willen des Wohnungsinhabers ob und wie er sich tatsächlich informieren will.
Ich empfinde es weiterhin als rechtlich fragwürdig (grundrechtverletzung?) dass ich gezwungen werde informationen zu kaufen auch wenn ich mich nicht informieren will. Um auf das tolle 60cent pro tag argument zu kommen. Brötchen kosten lange keine 60cent mehr und die kann ich mir dann kaum noch leisten. Geht anderen geringverdienern genauso. Da aber politiker das sozialstaatspostulat kontrollieren, wird nichts demokratisches kommen.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 06. März 2012, 19:35
Ich hege die Hoffnung, dass ab 2013 durch die nicht mehr vorhandenen Möglichkeiten, legal oder illegal (wenn man überhaupt von Legalität reden kann) um die Gebühr zu kommen, die Gegner ihre Kräfte bündeln und alles tun, um das Übel an der Wurzel zu packen:



Natürlich kann man den Fragekatalog weiter wachsen lassen, aber wichtig ist die Tatsache, dass man entweder die Kröte schluckt und ewig für Thomas Gottschalk & Co. zahlt, oder man wehrt sich dagegen und stellt die Existenzberechtigung des ÖRR in Frage.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 06. März 2012, 20:05
Hallo Thomas,

danke für Deine kurze Einschätzung.

Könntest Du das bitte ein wenig mehr ausführen, wieso die Begründung lt. aa und bb bei dem neuen Rundfunkbeitrag nicht mehr greifen soll?

Geringfügige Begriffsumstellungen (Rundfunkgebühren -> Rundfunkbeitrag, Rundfunkteilnehmer -> Rundfunkbeitragsschuldner, …) mussen sein.
Die Argumente (aa und bb) beziehen sich in der Tendenz nicht auf den alten RGebStV. Der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit dem Rundfunkbeitrag kümmert sich maßgebend um die funktionsgerechte Finanzausstattung des ö.-r. Rundfunks. Die Menschen bleiben, wie die Rundfunkfreiheit auch, nach wie vor auf der Strecke.

(funktionsgerechte Finanzausstattung der ÖRR ->  es wird mir übel -> Gedanken: auswandern, Freiheitskämpfer anheuern, die Axt schärfen, Guillotinen in Köln (Eingang GEZ) und Berlin aufstellen, …)

Anm.: ich hoffe die anos lesen mit (Guillotinen in Köln, Eingang GEZ)  ;)
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Speedy am 06. März 2012, 23:11
Mit kurzen Worten gesagt: Beim Rundfunkbeitrag geht es, im Gegensatz zur Rundfunkgebühr, nicht mehr um die technische Möglichkeit (Besitz von Geräten) öffentlich-rechtliche Darbietungen nutzen zu können sondern ausschließlich um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Wohnungsinhaber bzw. Haushaltsvorstände.

Dadurch entfällt die beschriebene negative Rundfunkfreiheit "Rundfunkgebühren dürfen nur von Rundfunkteilnehmern erhoben werden, also solchen Bürgern, die tatsächlich am Rundfunk teilnehmen." da die Rundfunkgebühren tatsächlich nicht mehr existieren.

Auch entfällt die positive Rundfunkfreiheit "Zur positiven Rundfunkfreiheit gehört nicht nur, irgendwelche Rundfunksendungen zu rezipieren, sondern auch, Rundfunksendungen bewusst auszuwählen und durch die Entscheidung für oder gegen bestimmte Programme mittelbar auch Einfluss auf die Gestaltung des Rundfunkprogramms zu nehmen, die schließlich vom Gebührenzahler finanziert werden." da es auf den Besitz von Geräten oder gar Wahl von Sendungen nicht mehr ankommt.

Der Gesetzgeber will lediglich sicherstellen dass die Finanzierung des Rundfunks von jedem, der es sich leisten könnte (Wohnungsinhaber ohne Bezug von Sozialleistungen", mitgetragen wird.

Grundsätzlich ist die Idee gut, scheitert aber daran, dass ein rein privat veranstalteter Rundfunk allein aus Werbeeinnahmen (umgelegt auf die beworbenen und verkauften Produkte) finanziert werden kann.

Die Argumentation bzgl. Verfassungsfeindlichkeit des Rundfunkbeitrags muss anders laufen.

Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 06. März 2012, 23:48
Zitat
Dadurch entfällt die beschriebene negative Rundfunkfreiheit "Rundfunkgebühren dürfen nur von Rundfunkteilnehmern erhoben werden, also solchen Bürgern, die tatsächlich am Rundfunk teilnehmen." da die Rundfunkgebühren tatsächlich nicht mehr existieren.
Dem kann ich nicht zustimmen. Egal wie man es nennt, bürger bezahlen nach wie vor die ÖR. Nur der name ändert sich und die art wie abgerechnet sich. Das grundprinzip ist identisch. Die wahl der sendung oder einfluss auf das programm gab es noch nie.
Zitat
Der Gesetzgeber will lediglich sicherstellen dass die Finanzierung des Rundfunks von jedem, der es sich leisten könnte (Wohnungsinhaber ohne Bezug von Sozialleistungen", mitgetragen wird.
Der gesetzgeber stellt für den ÖR sicher dass jeder für den rundfunk zahlt, egal ob empfang oder nicht. Die abgeordneten in den rundfunkräten setzen sich dafür ein, nicht der eigentliche gesetzgeber der zur demokratie verpflichtet ist.
Zitat
Die Argumentation bzgl. Verfassungsfeindlichkeit des Rundfunkbeitrags muss anders laufen.
die verantwortlichen haben gute arbeit geleistet etwas übrig zu lassen dasss einen angriffspunkt darstellt. Ich sage dass bis 2013 gewartet werden muss um zu sehn wie weit die ÖR gehn um die gebühr einzufordern von jenen die sich weigern zu zahlen und ob klagen in welchem format ankommen. Die ersten urteile werden eine weile auf sich warten und es wäre sinnvoller die zeit vom 1.1. bis zum 1. urteil so zu füllen dass man das geld nicht zahlen muss ohne angst vor drohungen der ÖR zu haben.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Speedy am 07. März 2012, 07:06
Natürlich zahlen die Bürger weiterhin für den ÖR. Und zwar in Form einer neuen Steuer / Abgabe.

Steuern sowie Abgaben sind leider nicht an unmittelbare Gegenleistungen gekoppelt und dienen (hier aufgaben- und zweckgebunden) der Deckung eines Finanzbedarfs.

Es wird die Rundfunkgebühr (angreifbar, da Gebühr eine Geldzahlung für eine bestimmte Nutzung impliziert) in eine Rundfunkabgabe (nicht angreifbar, da Nutzungsunabhängig) umgewandelt.

So sehe ich es und außer Widerstand (Nichtzahlen) fällt mir zum Thema nichts ein. Wenn Du als Selbständiger oder Verheirateter (Klasse III/V) die Vorsteuer nicht zahlst wird auch gleich beigetrieben; hier wird es wohl ähnlich laufen.

die verantwortlichen haben gute arbeit geleistet etwas übrig zu lassen dasss einen angriffspunkt darstellt. Ich sage dass bis 2013 gewartet werden muss um zu sehn wie weit die ÖR gehn um die gebühr einzufordern von jenen die sich weigern zu zahlen und ob klagen in welchem format ankommen. Die ersten urteile werden eine weile auf sich warten und es wäre sinnvoller die zeit vom 1.1. bis zum 1. urteil so zu füllen dass man das geld nicht zahlen muss ohne angst vor drohungen der ÖR zu haben.

Und die Angriffspunkt(e) wären Deiner Meinung nach?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 07. März 2012, 08:51
Natürlich zahlen die Bürger weiterhin für den ÖR. Und zwar in Form einer neuen Steuer / Abgabe.

Steuern sowie Abgaben sind leider nicht an unmittelbare Gegenleistungen gekoppelt und dienen (hier aufgaben- und zweckgebunden) der Deckung eines Finanzbedarfs.

Es wird die Rundfunkgebühr (angreifbar, da Gebühr eine Geldzahlung für eine bestimmte Nutzung impliziert) in eine Rundfunkabgabe (nicht angreifbar, da Nutzungsunabhängig) umgewandelt.


Hast du meinen Hinweis zum Thema Abgaben/Beiträge übersehen? http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg20263.html#msg20263
Nochmal: Abgaben sind Steuern, Gebühren, Beiträge und alles andere (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Abgabe), ist also der Oberbegriff für alles.
Die Rundfunkgebühr, die keine Gebühr war, wird keine Rundfunkabgabe, sondern genauer ein Rundfunkbeitrag, wie in rundfunkbeitrag.de. Zum Beitrag sagt Gablers Wirtschaftslexikon:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/beitraege.html
Beiträge werden von demjenigen erhoben, "dem die Möglichkeit der Inanspruchnahme ... nicht nur vorübergehende Vorteile bietet."

Wenn ich mich recht erinnere ist in der Gesetzesbegründung für den Rundfunkbeitrag die Rede davon, dass jeder davon profitiere, weil die öffentlichen-rechtlichen Sender irgendwas für die Demokratie leisten. Frage ist, ob diese Begründung überhaupt tragfähig ist, weil andere Medien dasselbe tun. Und zweitens müsste dann das Programm nicht weitgehend um die Unterhaltungsbestandteile erleichtert werden, weil nicht ganz zu sehen ist, inwieweit diese etwas für die Demokratie tun? Und drittens, wieso steigt die tägliche TV-Nutzungsdauer seit Jahrzehnten und sinkt gleichzeitig die Wahlbeteiligung? Woran kann überhaupt den Beitrag der Sender für die Demokratie festmachen? An der Zahl der Auftritte von Politikern in Fernsehshows? Könnte die überbordende Unterhaltungsfunktion des Fernsehens nicht eher für Politikmüdigkeit sorgen?

Deine Einwände gegen die negative Wahlfreiheit bei Medien sehe ich nicht ein. Nur weil der Gesetzgeber die Wahlfreiheit aufhebt, indem er mich zu einer Abgabe für ein Medium zwingt, das ich ablehne, heißt das doch nicht, dass dieses Grundrecht nicht mehr gilt. Die Aufhebung muss verhältnismäßig sein, bedarf der Begründung. Die Begründung ist schwach, siehe oben.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 07. März 2012, 09:27
Und die Angriffspunkt(e) wären Deiner Meinung nach?
In der Tat wurde hier ganz "gute" Arbeit geleistet.

Ich würde aber nicht so weit gehen, den Rundfunkbeitrag mit der Einkommensteuer zu vergleichen. Die Einkommensteuer ist a) tatsächlich nicht zweckgebunden und b) eben eine Steuer, während der Rundfunkbeitrag 100% zweckgebunden und keine Steuer ist.

Die Angriffsflächen sind aber in der Tat viel weniger geworden. Allerdings zwingt das den Gegner – wie ich im vorigen Beitrag erwähnte –, sich auf die wenigen Angriffspunkte zu konzentrieren und somit wird eine ungewollte Bündelung der Kräfte stattfinden.

Welche Angriffsflächen wird es noch geben? Mir fallen spontan, auch wenn unvollständig, folgende ein:

Während Gesetze und Verordnungen ganze Bücherregale Füllen, fußt der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf dem nicht wirklich richtig definierten Begriff der Grundversorgung. Die Art und Weise wie dieser Begriff "definiert" ist, würde heute bei keinem Gesetzesvorhaben standhalten. Der Begriff ist ein Überbleibsel aus dem vorigen Jahrhundert, der immer wieder durch einzelne Gerichte weiter ausgedehnt wurde. Das wichtigste Urteil stammt aus 1986 (Niedersachsenurteil), aus einer Zeit lang vor dem Internet, der Globalisierung und der Verbreitung der privaten Fernseh- und Radiosender. Seitdem sind über 25 Jahre vergangen und die Welt heute ist einen vollkommen andere als damals.

Angriffsflächen sind nicht viel da, aber dafür grundlegender Natur. Ich bin mir relativ sicher, dass, wenn man es schafft, eine gesellschaftliche Diskussion über diese Punkte anzustoßen, der öffentliche-rechtliche Rundfunk nicht mehr das sein wird, was er heute ist.

Ansonsten verweise ich zusätzlich auf die Argumentation von gebühren-igel im vorangegangenen Beitrag, der etwas schneller als ich war und sehr gute Begründungen liefert: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg20366/topicseen.html#msg20366
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Kunibert am 07. März 2012, 10:05
Die unentrinnbare Haushaltsabgabe ändert grundlegend das Geschäftsmodell der ÖRR.
Während die ÖRR sich bisher als markorientierten Medienkonzern gesehen und argumentiert haben, geht das mit der Haushaltsabgabe nicht mehr.

Während man früher keine Chance hatte, etwa den Unsinn der Chanmpions League Übertragung anzugreifen, weil der Richter (zu Recht) argumentiert hätte, dass man sich den ganzen Zirkus ja nicht antun müsse, zumal die Privaten auch nicht besser seien. Das sieht jetzt ganz anders aus.

Jetzt kann man sagen, diese und jede Sendung ist nicht notwendig und dafür will ich nicht zahlen. Mit der Haushaltsabgabe hat damit der Einzelne direkten Einfluss auf das Programm der ÖRR - und zwar einen verfassungsrechtlich garantierten. (Art 19 Abs.4 GG). Diese Rechte an die KEF auszulagern dürfte verfassungswidrig sein - analog zur Griechenland -  Bundestagskommission, die das Verfassungsgericht umgehend kassiert hat.

Mit anderen Worten: Die Freiheit Rundfunk abzulehnen, ist eine unabdingbare Voraussetzung für die von der Verfassung vorgegebenen Unabhängigkeit des ÖRR.

Ich bin mir daher ziemlich sicher, dass das Rundfunkbeitragsgesetz allein schon aus diesem Grund verfassungswidrig ist.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 07. März 2012, 10:53
Die Diskussion wird immer besser - Danke.

Fakten:

Bis 31.12.12:
Geld für die Veranstaltung Rundfunk (in Wahrheit: Finanzausstattung  für die Existenz der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten) gekoppelt an das Vorhandensein von Geräten.

ab 1.1.13:
Geld für die Finanzausstattung der ÖRR (nicht mehr hinter Rundfunk  versteckt, Wortgebrauch des neuen Staatsvertrages) wegen der Existenz der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, gekoppelt an das Vorhandensein eines Haushalts.

"Gebühr" wird zum "Beitrag" (reiner Worttausch, Ziel vorher/nachher:  Finanzausstattung),
Rundfunkgebühr ist demnächst Rundfunkbeitrag und
Rundfunkteilnehmer ist der Rundfunkbeitragsschuldner .

Die Wahlfreiheit meines Achtens bleibt, sie ist nur noch drastischer: kein Haushalt, auswandern statt Geräte abschaffen.


Was ist daran falsch?:
Zitat
aa) Eingriff in die negative Rundfunkfreiheit
Rundfunkbeiträge dürfen nur von Rundfunkbeitragsschuldnern erhoben werden, also solchen Bürgern, die tatsächlich am Rundfunk teilnehmen. „Die Verfassung gewährleistet für jeden die Freiheit, sich für oder gegen den Empfang von Fernseh- oder Hörfunksendungen zu entscheiden, das gewünschte Fernseh- oder Hörfunkprogramm auszuwählen und die allgemein zugängliche Quelle Rundfunk zu rezipieren (oder abzuschalten!)“ (Herrmann, Günter: „Rundfunkrecht - Fernsehen und Hörfunk mit Neuen Medien“, 2. Auflage München 2004, §7, Rn 49). Dieses Recht, abzuschalten oder sich ganz aus der Veranstaltung „Rundfunk“ zu verabschieden, darf nicht dadurch ausgehöhlt werden, dass hierfür trotz genereller Nichtnutzung Rundfunkbeiträge erhoben werden. Andernfalls liegt ein Eingriff in die negative Rundfunkfreiheit des Beschwerdeführers vor.

bb) Eingriff in die positive Rundfunkfreiheit
Die Erhebung von Rundfunkbeiträgen trotz Nichtnutzung des Rundfunks greift aber auch in die positiven Rundfunkfreiheit des Beschwerdeführers ein. Zur positiven Rundfunkfreiheit gehört nicht nur, irgendwelche Rundfunksendungen zu rezipieren, sondern auch, Rundfunksendungen bewusst auszuwählen und durch die Entscheidung für oder gegen bestimmte Programme mittelbar auch Einfluss auf die Gestaltung des Rundfunkprogramms zu nehmen, die schließlich vom Rundfunkbeitragsschuldner finanziert werden. Leider hat der deutsche Gesetzgeber anders als beispielsweise in den Niederlanden dem einzelnen Rundfunkbeitragsschuldner keine Möglichkeit eingeräumt, durch sein Empfangsverhalten die Programme der öffentlich rechtlichen Sender mitzugestalten.
...
Nachdem der einzelne Rundfunkbeitragsschuldner in Deutschland also keine Möglichkeit hat, auf das Programm und die Verwendung seiner Rundfunkbeiträge in dieser oder ähnlicher Weise Einfluss zu nehmen, muss ihm wenigstens die Möglichkeit bleiben, das Programmangebot des Rundfunks in seiner Gesamtheit abzulehnen, in der Hoffnung, dass dies immer mehr Bürger tun und die Rundfunkanstalten dann irgendwann ihr Programm entsprechend anders gestalten oder zumindest die Rundfunkbeiträge senken.
In der jetzigen Form ist nämlich dem Beschwerdeführer trotz einiger Lichtblicke das Fernseh- und Rundfunkprogramm der öffentlich-rechtlichen und der privaten Rundfunkveranstalter zu schlecht und den über die Rundfunkbeiträge geforderten „Preis“ nicht wert.
...
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 07. März 2012, 11:15
... Und zweitens müsste dann das Programm nicht weitgehend um die Unterhaltungsbestandteile erleichtert werden, weil nicht ganz zu sehen ist, inwieweit diese etwas für die Demokratie tun?
...
Woran kann überhaupt den Beitrag der Sender für die Demokratie festmachen?
...
Guter Einwand.

Der Anlass für die Ausgestaltung der Rundfunkordnung in Deutschland ist die Sorge um die Breitenwirkung, die Möglichkeit der Beeinflussung großer Bevölkerungsteile und wegen der Suggestivkraft des Rundfunks. Die Wirkungskraft und Konzentration des Rundfunks begründet Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung. [Quelle: S. 15 und 16 -> G U T A C H T E N über DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS erstattet im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof]

Das Solidarprinzip und die Demokratiesicherung sind nur vorgeschoben.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Kunibert am 07. März 2012, 13:04
Die Wahlfreiheit meines Achtens bleibt, sie ist nur noch drastischer: kein Haushalt, auswandern statt Geräte abschaffen.

Auf den ersten Blick ein unsinniger Einwand, aber interessant darüber nachzudenken.:

1) Beim Auswandern verlässt man den Wirkungsbereich des Grundgesetzes, damit verliert man  den Schutz seiner Grundrechte  - die sind aber unmittelbar garantiert. Eine Option, die den Verlust der Grundrechte zur Folge hat, kann nicht verfassungskonform sein.

2) Kein Haushalt? Nach §3(1) RGebStV: ist eine Wohnung eine baulich abgeschlossene Raumeinheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist.

Nach §1 Abs. 1 GG steht mir das unmittelbare Recht zu, zu schlafen und dabei nicht zu frieren.

Das ist im Wirkungsbereich des Grundgesetzes (ohne größere gesundheitliche Risiken ganzjährig) nur mit einer Raumeinheit im Sinne des  §3(1) RGebStV möglich. Zudem steht mit der Schutz meiner Privatsphäre zu. Im Art 13 Abs.1 GG wird ausdücklich die Wohnung genannt.

Daraus ergibt sich ein mehrfach vom Grundgesetz abgesichertes unmittelbares Recht, in einer Wohnung zu wohnen.

Personen ohne festen Wohnsitz können an der Veranstaltung Rundfunk teilnehmen,  müssen aber nach dem neuen RGebStV keinen Rundfunkbeitrag (mehr) zahlen. Damit wird die Wahrnehmung eines (massiven) Grundrechtes mit einer zusätzlichen Gebühr belastet. Das kann nie und nimmer verfassungskonform sein.

Man kann natürlich einwenden, dass Müllgebühren auch eine Abgabe auf die Wohnung darstellen. Diese Gebühren stehen aber in unmittelbarem Zusammenhang zum Wohnen. Die mit den Gebühren verbundenen Leistungen sind immer eine notwendige Voraussetzung, damit ein längerer Aufenthalt in der Wohnung überhaupt möglich ist.

Je mehr ich über diesen Unsinn nachdenke, um so mehr erscheint es mir, dass der Herr Kirchhof bei seinem Gutachten offenbar von allen guten Geistern verlassen wurde.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 07. März 2012, 13:26
Je mehr ich über diesen Unsinn nachdenke, um so mehr erscheint es mir, dass der Herr Kirchhof bei seinem Gutachten offenbar von allen guten Geistern verlassen wurde.

So viel zum Kirchhof:

http://online-boykott.de/nachrichten/35-jeder-profitiert-vom-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk

Ansonsten interessante Gesichtspunkte deinerseits. Die sollten auf keinen Fall in den Tiefen des Forums untergehen.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 07. März 2012, 14:54
Die Wahlfreiheit meines Achtens bleibt, sie ist nur noch drastischer: kein Haushalt, auswandern statt Geräte abschaffen.

Auf den ersten Blick ein unsinniger Einwand, aber interessant darüber nachzudenken.:

1) Beim Auswandern verlässt man den Wirkungsbereich des Grundgesetzes, damit verliert man  den Schutz seiner Grundrechte  - die sind aber unmittelbar garantiert. Eine Option, die den Verlust der Grundrechte zur Folge hat, kann nicht verfassungskonform sein.

2) Kein Haushalt? Nach §3(1) RGebStV: ist eine Wohnung eine baulich abgeschlossene Raumeinheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist.

Nach §1 Abs. 1 GG steht mir das unmittelbare Recht zu, zu schlafen und dabei nicht zu frieren.

Das ist im Wirkungsbereich des Grundgesetzes (ohne größere gesundheitliche Risiken ganzjährig) nur mit einer Raumeinheit im Sinne des  §3(1) RGebStV möglich. Zudem steht mit der Schutz meiner Privatsphäre zu. Im Art 13 Abs.1 GG wird ausdücklich die Wohnung genannt.

Daraus ergibt sich ein mehrfach vom Grundgesetz abgesichertes unmittelbares Recht, in einer Wohnung zu wohnen.

Personen ohne festen Wohnsitz können an der Veranstaltung Rundfunk teilnehmen,  müssen aber nach dem neuen RGebStV keinen Rundfunkbeitrag (mehr) zahlen. Damit wird die Wahrnehmung eines (massiven) Grundrechtes mit einer zusätzlichen Gebühr belastet. Das kann nie und nimmer verfassungskonform sein.

Man kann natürlich einwenden, dass Müllgebühren auch eine Abgabe auf die Wohnung darstellen. Diese Gebühren stehen aber in unmittelbarem Zusammenhang zum Wohnen. Die mit den Gebühren verbundenen Leistungen sind immer eine notwendige Voraussetzung, damit ein längerer Aufenthalt in der Wohnung überhaupt möglich ist.

Je mehr ich über diesen Unsinn nachdenke, um so mehr erscheint es mir, dass der Herr Kirchhof bei seinem Gutachten offenbar von allen guten Geistern verlassen wurde.
Der Verlust der BRD Grundrechte, ob verfassungskonform oder nicht, spielt als Kriterium für das Auswandern wohl kaum eine Rolle ;-)
Falls man ein paar lachende Gesichter sehen möchte, lohnt es sich ein paar Auswanderer danach zu fragen.

Auch die aktuelle Option der Abschaffung aller Rundfunkgeräte inkl. neuartiger RG, aufgrund zu hoher Rundfunkgebühren, bringt den Verlust der Grundrechte sich frei und ungehindert informieren zu können. Es heißt immer, willst Du Dein Recht sich frei und ungehindert zu informieren wahrnehmen, musst du unsere Existenz und Luxus finanzieren.
Wie unsinnig die Haushaltsabgabe ist, zeigt ein Vergleich mit einem Presse-(Zwangs-)Beitrag oder den Zwangsgebühren zu Gunsten von Blogbetreibern und Erstellern von Internetseiten. Die Vorzugsbehandlung der ÖRR ist dummes Zeug.

Völlige Zustimmung zu Herrn Kirchhofs Geister.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 07. März 2012, 15:20
Rene, du hast den wichtigsten grund vergessen. Nicht nur hör/sehgeschädigte müssen mehr zahlen sondern auch blinde und taube! Das ist der größte widerspruch im kirchhof gutachten. Genauso die argumentation, jeder profitiere ob nutzer oder nicht. Was logisch betrachtet schwachsinn ist.
Ich besitze einen PC, keinen fernseher, kein radio. Ich nutze nie die ÖR webseiten weil die hässlich, unpraktisch, parteiisch, manipulierend und voll von politischen gequassel sind. Was hab ich davon? NICHTS! Ich habe keinen fernseher. Was habe ich davon? AUCH NICHTS! Radio... denkts euch... Das ist der vorteil des derzeitigen systems. Ich habe die wahl was ich nutze und wovon ich profitiere.
Was hat das mit öffentlich rechtlich zu tun? Ratet. NICHTS! Es ist öffentlich, ja. Genauso wie jede webseite die frei ins internet gestellt wird ohne notwendige registrierung für premiuminhalte.
Zwischenfrage: Ist es weniger öffentlich wenn man eine registrierung einführt wo man dann bezahlt um die seiten zu nutzen? Ein echter rundfunkbeitrag dann. Aber es ist das internet, wer kostenpflichtige nachrichten anbietet wird unpopulär. Die seite ist dann tot oder von leuten besucht die wohl keine ahnung haben dass das internet mehr als die ÖR webseiten haben.
Das rechtlich ist nichts anderes mehr als rechtsbeugung. Es werden grundrechte, verfassung und EU vorgaben umschifft dass man auslegen kann wie man es gerne hätte. Wir sehen eine vergewaltigung der demokratie und der gesetze während der gesetzgeber (die politiker und ÖR) es auslegt dass es dem sozialstaatsprinzip unterliegt und die leidtragenden (bürger und firmen) nicht mal mitspracherecht haben is es wirksam wird. Selbst dann ist das mitspracherecht auf klagen reduziert.
Das wird lustig. Die richter müsen sich dann mit obiger rechtsbeugung auseinandersetzen. Scheinbar war das bisher nicht der fall da richter nicht bei der erschaffung dieses machtwerks beigewohnt haben. Ich sehe es schon kommen dass urteile verschiedenster art kommen und die ÖR dann mit "rundfunkrecht ist ländersache" argumentieren. Ich hoffe dass dies nicht teil des neuen vertrags ist/wird.
Im grunde ist es so. Ich denke ich besitze ein grundmaß an vernunft und logik. Und wenn es heisst ich zahle für etwas, dann erwarte ich dafür eine leistung. Lohn-, kfz und einkommenssteuer machen für mich da noch sinn. Da hörts aber auch auf. Jeder sieht dass die ÖR sich nur geld in die tasche stopfen und es weder demokratie noch solidar von statten geht. Aber so sieht es heute aus. Arme für dumm erzogene bürger gegen die elitäre politikebene die sich der rechtsbeugung bedient um in 50 jahren die reichsten deutschen auf dem friedhof zu sein. Da behalt ich meine moralischen grundprinzipien lieber und bleibe am unteren ende der nahrungskette und lach in 50 jahren über jene reichen neber mir. HA HA!
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 07. März 2012, 16:35
Halt Euch fest - die Passage zur Notwendigkeit des Systemumstiegs  auf S. 6 und 7, Haupt- und Medienausschuss NRW, Ausschussprotokoll vom
7. April 2011:
Zitat
1. Notwendigkeit des Systemumstiegs
...
Es wurde ein Gutachten bei Herrn Prof. Kirchhof für das neue Beitragsmodell in Auftrag gegeben. Dieser hat in seinem Gutachten einige Grundvoraussetzungen für die Zustimmung zu diesem neuen Modell formuliert. Die werde ich gleich vortragen. Ich wüsste gerne von Ihnen, ob Sie der Meinung sind, dass künftige Kläger gegen das neue Beitragsmodell auf dieser Grundlage Erfolg haben könnten oder nicht.
Herr Prof. Kirchhof fordert in seinem Gutachten als Grundvoraussetzung für die Um-setzung, die mindestens schrittweise Werbe- und Sponsoringfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzuführen. Meine Frage: Sehen Sie die Möglichkeit, das in absehbarer Zeit gegen null zu führen?
Er fordert die Übernahme der Kosten für die Beitragsbefreiung durch die Versicherungsträger. Das findet man nicht in dem neuen Staatsvertrag.
Er fordert, dass ein von Einschaltquoten unabhängiges Programm gemacht werden soll. Auch das findet man nicht als Auftrag.


Er fordert, den Beitrag für die Zweitwohnung abzuschaffen. Auch das findet man nicht in dem neuen Beitragsmodell.
Und er fordert, die Beitragsfreiheit zuzulassen, wenn nachweisbar Rundfunkangebote nicht empfangen werden können – konkret: dass man für eine Leistung, die man nicht in Anspruch nehmen will, auch nicht zahlen muss.
Meine Frage ist, ob Sie der Meinung sind, dass dieses neue Modell rechtssicher ist, und ob Kläger, die vielleicht dagegen klagen, damit nicht Erfolg haben.
Diese Aussage finde ich in der Endfassung des Gutachtens nicht mehr wieder.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Kunibert am 07. März 2012, 18:11
Falls man ein paar lachende Gesichter sehen möchte, lohnt es sich ein paar Auswanderer danach zu fragen.

Auswandern?? Russland, China, Nordkorea, Syrien -  Naja. Australien kann ungesund sein. Ein entspanntes Lächeln kann einem in den USA mit einer Gifspritze im Arm schnell vergehen- die Justiz ist dort ergebnisorientiert nicht besonders  zimperlich. Aber wer es mag. Hierzulande ist das Essen ordentlich, das Risiko im Supermarkt oder auf offener Straße erschossen zu werden überschaubar, irgendwelches gefährliches Getier selten und auch die öffentliche Gewalt moderat.

Die einzigen, die es offenbar wissen wollen, sind die ÖRR. Ein steuerfinanzierter Medienkonzern mag ein risikoloses Geschäftsmodell sein - aber nicht mit meinem Geld. Ich bin zur Überzeugung gelangt, dass das Grundgesetz ein ziemlich scharfes Schwert und die Urteile der Bundesverfassungsgerichtes gut verständlich und im gelegentlichen Einsatz recht wirkungsvoll sind. Irgendeinem brennt immer der Kittel, aber die Demokratie lebt davon, sich nichts gefallen zu lassen.

Auch die aktuelle Option der Abschaffung aller Rundfunkgeräte inkl. neuartiger RG, aufgrund zu hoher Rundfunkgebühren, bringt den Verlust der Grundrechte sich frei und ungehindert informieren zu können.

Hier stimme ich voll und ganz zu, zumal das VG München schon angezweifelt hat, dass ein PC ein Rundfunkgerät ist. Aber wie schon erwähnt, hat der BR die Kläger elegant ausgebremst.

Ob der Erfolg dauerhaft ist, wird man sehen. Mindestens(!) eine Klage liegt in Karlsruhe. Der Erfolg in München bzw. vor dem Bundesverwaltungsgericht könnte dem BR noch ein kleines Problem bereiten, dann nämlich, wenn das Bundesverfassungsgericht erkennt, dass die Vielfalt im Internet die öffentlich rechtlichen Darbietungen nicht mehr erforderlich macht. Hätte man es dabei belassen, dass ein PC kein Rundfunkgerät ist, hätte man dieses Problem nicht. Man wird sehen.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 07. März 2012, 18:52
Personen ohne festen Wohnsitz können an der Veranstaltung Rundfunk teilnehmen,  müssen aber nach dem neuen RGebStV keinen Rundfunkbeitrag (mehr) zahlen. Damit wird die Wahrnehmung eines (massiven) Grundrechtes mit einer zusätzlichen Gebühr belastet. Das kann nie und nimmer verfassungskonform sein.
:D   
Altes Recht wird durch ein neues Recht ausgehöhlt.

Auswandern?? Russland, China, Nordkorea, Syrien -  Naja. Australien kann ungesund sein. ...
Sind das die Länder, wo die Deutschen mit Vorliebe auswandern?  ;)
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 07. März 2012, 18:58
Es soll auch andere angenehme europäische länder geben wo deutsche gerne hinwandern. Z.b. schweden, finnland, norwegen, frankreich, island... oder ganz harte ziehn in die USA.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 07. März 2012, 20:34
OK, das Auswandern haben wir jetzt durch. Ich schlage vor, zum Thema zurückzukehren, da es sich bis zur Auswanderung sehr gut und interessant entwickelt hatte. Es wäre schade, wenn das Thema dadurch verwässert würde.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Taucherle am 07. März 2012, 21:14
Wieso ziehen wir nicht alle in den Garten um in ein aufgebautes Zelt?
Ein Zelt gilt nicht als Wohnraum in dem Sinne,oder was meint ihr?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 07. März 2012, 21:46
Ich wollte gerade packen und dann kommst Du mit dem unsanftem "OK, das Auswandern haben wir jetzt durch" - Da viel mir glatt der Koffer direkt aus der Hand.

Jetzt, aber mal wieder zurück zum Thema.
Ich bin mit den abgeänderten Punkten aa und bb in
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg20369.html#msg20369 noch nicht ganz durch. Es überzeugt mich nicht, dass es dort nichts mehr zu holen gibt. Hier hilft u.U. die Advocard, wenn überhaupt.

Den Ansatz mit der Wohnung und dem Aufbürden von Rundfunkbeiträgen bei vorhandenem Haushalt ist auch nicht ohne (unverhältnismäßige Verteuerung der Wohnung). Kann u.U. dafür ein Grund sein, dass einer der nicht weiß, wie er eine Unterstützung (auch Geld) oder eine Befreiung bekommt, dauerhaft  unter die Brücke zum Schlafen geht. Auch durch zu spät gestellte Befreiungsanträge türmen sich hier hübsche Summen auf. In der Gesellschaft gibt es viele, die nicht wissen, wie sie über die Runden kommen. Hat jemand von Euch was Handfestes in dieser Richtung?

--------------------------------------
Der Schlangenkurs zu der Namensgebung Gebühr/Verleihungsgebühr /Beitrag
kann ab der Seite 36 [Quelle: G U T A C H T E N über DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS erstattet im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof]
nachgeschlagen werden.
Zitat
...Demgegenüber unterscheidet sich der Beitrag143 von der Gebühr dadurch, dass er nicht den Empfang, sondern das Angebot einer Leistung der öf-fentlichen Hand entgilt. Der Beitrag beteiligt den Interessenten an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung, die ihm individualisierbar zur Nut-zung zur Verfügung steht. Der Beitrag finanziert die Investition, deren Nutzer noch nicht individuell bestimmt sind, sondern in einer Gruppe vermutet werden.
...
[Auf Seite 43]
Zulässigkeit eines Beitrags
Ein Beitrag ist nur zulässig, wenn und soweit er als öffentlich-rechtlicher Vorteilsausgleich145 den Vermögenswert eines Vorzugsangebots abschöpft oder den Interessenten an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung beteiligt (a), ihm einen individualisierbaren Vorteil anbietet (b)146 oder von einer gruppenbezogenen Leistungspflicht entlastet (c). Ein Beitrags-schuldschuldverhältnis darf deshalb nur gegenüber demjenigen begrün-det werden, der ein vorgefundenes, objektives Interesse an der Errich-tung oder Nutzbarkeit einer öffentlichen Einrichtung besitzt.
...
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 07. März 2012, 23:02
Ich bezweifle dass es an dem namen der wohneinheit hängen bleibt. Alles was ein dach und ein paar wände hat zum schlafen... das kann genauso ein auto sein oder ein zelt.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 08. März 2012, 21:00
Desweiteren bin ich dafür hier schon widerspruchsschreiben zu entwerfen die man im januar benutzen kann um den widerstand auszubauen. Mir ist aufgefallen, als ich den FB beitrag las, dass viele sich bestimmt wie ich fragen was man denn genau bei welchem schreiben der gez so antwortet.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 09. März 2012, 11:56
Heute gesendet:

Zitat
Sehr geehrter Herr Tschuschke,

wir haben auf der Grundlage Ihrer Argumentation den Text (Seite 7 und 8 (aa) und bb)) aus http://www.tschuschke.eu/gez/Verfassungsbeschwerde_GEZ.pdf) geringfügig an die Begrifflichkeit des kommenden Fünfzehnten Rundfunkstaatsvertrages angepasst. Wir hoffen, dass Sie mit der Verwendung des Ausschnitts einverstanden sind.

Ihre Meinung und Einschätzung zum Erfolg dieser Argumentation gegen die neue Haushaltspauschale, wäre für viele von uns eine große Hilfe. Für ein paar Tipps und Ansatzmöglichkeiten gegen die neue Haushaltspauschale wären wir Ihnen sehr dankbar.

Zitat
Zahlungseinstellung wegen der Verletzung der negativen und der positiven Rundfunkfreiheit sowie der Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG)

aa) Eingriff in die negative Rundfunkfreiheit
Rundfunkbeiträge dürfen nur von Rundfunkbeitragsschuldnern erhoben werden, also solchen Bürgern, die tatsächlich am Rundfunk teilnehmen. „Die Verfassung gewährleistet für jeden die Freiheit, sich für oder gegen den Empfang von Fernseh- oder Hörfunksendungen zu entscheiden, das gewünschte Fernseh- oder Hörfunkprogramm auszuwählen und die allgemein zugängliche Quelle Rundfunk zu rezipieren (oder abzuschalten!)“ (Herrmann, Günter: „Rundfunkrecht - Fernsehen und Hörfunk mit Neuen Medien“, 2. Auflage München 2004, §7, Rn 49). Dieses Recht, abzuschalten oder sich ganz aus der Veranstaltung „Rundfunk“ zu verabschieden, darf nicht dadurch ausgehöhlt werden, dass hierfür trotz genereller Nichtnutzung Rundfunkbeiträge erhoben werden. Andernfalls liegt ein Eingriff in die negative Rundfunkfreiheit des Beschwerdeführers vor.

bb) Eingriff in die positive Rundfunkfreiheit
Die Erhebung von Rundfunkbeiträgen trotz Nichtnutzung des Rundfunks greift aber auch in die positiven Rundfunkfreiheit des Beschwerdeführers ein. Zur positiven Rundfunkfreiheit gehört nicht nur, irgendwelche Rundfunksendungen zu rezipieren, sondern auch, Rundfunksendungen bewusst auszuwählen und durch die Entscheidung für oder gegen bestimmte Programme mittelbar auch Einfluss auf die Gestaltung des Rundfunkprogramms zu nehmen, die schließlich vom Rundfunkbeitragsschuldner finanziert werden. Leider hat der deutsche Gesetzgeber anders als beispielsweise in den Niederlanden dem einzelnen Rundfunkbeitragsschuldner keine Möglichkeit eingeräumt, durch sein Empfangsverhalten die Programme der öffentlich rechtlichen Sender mitzugestalten.

Nachdem der einzelne Rundfunkbeitragsschuldner in Deutschland also keine Möglichkeit hat, auf das Programm und die Verwendung seiner Rundfunkbeiträge in dieser oder ähnlicher Weise Einfluss zu nehmen, muss ihm wenigstens die Möglichkeit bleiben, das Programmangebot des Rundfunks in seiner Gesamtheit abzulehnen, in der Hoffnung, dass dies immer mehr Bürger tun und die Rundfunkanstalten dann irgendwann ihr Programm entsprechend anders gestalten oder zumindest die Rundfunkbeiträge senken.
In der jetzigen Form ist nämlich dem Beschwerdeführer trotz einiger Lichtblicke das Fernseh- und Rundfunkprogramm der öffentlich-rechtlichen und der privaten Rundfunkveranstalter zu schlecht und den über die Rundfunkbeiträge geforderten „Preis“ nicht wert.

Darf ich Ihre Antwort auf

http://gez-boykott.de/Forum/index.php

und

https://www.facebook.com/GEZ.Boykott

veröffentlichen?
Dies würde vielen in der Bevölkerung Mut machen. Gefüllt sind es um die 80 bis 90 %, die in der von Ihnen argumentierten Weise über das Thema denken. Es gibt z.Z. aber nur ein paar hundert Personen die bereit sind, aktiv was zu unternehmen. Wir wollen, dass es mehr werden.

freundliche Grüße und die allerbesten Wünsche
 ---  Unterschrift ---


Traut sich jemand von Euch den Herrn Prof. Hubertus Gersdorf wegen dem Stand seines Verfahrens/der Unterstützung zu fragen?
http://www.heise.de/tp/artikel/31/31835/1.html
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Hailender am 11. März 2012, 12:37
Der erste Schritt in diese Richtung, wäre die Umstellung der Zahlungsweise von Lastschrift auf die eigene Überweisung. Die GEZ hätte dadurch mehr Kosten (Briefe mit Zahlungsaufforderung), Nachfragen wenn die Zahlung ausbleibt. Die Vorgabe der Ministerpräsidenten an die GEZ, die Einnahmen um mindestens 1% zu steigern, wäre für sie unerreichbar.

...und was glaubst du wer diese Mehrkosten letztendlich bezahlt? Doch nicht die GEZ selber. Die nimmt es auch nur von den Gebühreneinnahmen um den Aufwand zu bestreiten. Die lachen doch darüber und können sogar noch ein paar Arbeitsplätze damit schaffen.
Andererseits ist widerstandsloses Zahlen auch nicht der richtige Weg. Hier ist IMHO der bürgerliche Ungehorsam in Form von Zahlungsverweigerung bis zur Klage gefragt. Und zwar im großen und breiten Stil in einer Art Massenbewegung.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 11. März 2012, 12:48
Hailender: ¡Bienvenido hombre!  ;D  8)

Schaue dir das hier an: http://www.online-boykott.de/nachrichten/46-klagen-anstatt-zahlen-ab-2013-fuer-kleines-geld
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Hailender am 11. März 2012, 12:55
@René,
hab schon längst unterschrieben  ;D
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 11. März 2012, 13:05
tx, habs gesehen, aber ich meinte diesen Link: http://www.online-boykott.de/nachrichten/46-klagen-anstatt-zahlen-ab-2013-fuer-kleines-geld

Der beschreibt, dank des Anstoßes von "gebühren-igel", den Klageweg für den kleinen Mann...


Edit:
Warum war das Thema gelockt? Hat sich einer von uns verklickt? Auf jeden Fall, wenn jemand deswegen nicht posten konnte, jetzt kann er es tun. Ich entschuldige mich für mögliche Unannehmlichkeiten!
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Hailender am 11. März 2012, 13:08
@Renè,
hm, vielleicht hab ich mich verdrückt ausgekehrt  :P

Ich habe es natürlich längst gelesen und dann unterschrieben  ;D

PS: Übrigens finde ich die Seite http://www.online-boykott.de sehr gelungen. Sie ist sehr übersichtlich, informativ und vor allem das Bedienungsmenü ist in Deutsch :)
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 11. März 2012, 14:24
@Hailender
Zahlungsverweigerung geht am wirkungsvollsten, wenn die GEZ das Geld nicht selber einzieht. Mit der Umstellung auf Überweisung kann man die GEZ/Sender  schon jetzt treffen. Sollten die Sender trotz der Erhöhungsperre doch einen größeren Beitrag verlangen, geht die Sache für die Sender nach hinten los. Bei der Umstellung auf die Haushaltspauschale können die Sender sich dieses nicht erlauben.

Zahlungsverweigerung ist auch sehr gut, deswegen dieser Thread http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.0.html - aber bei der Anzahl der Angsthasen ist das noch sehr ungewiss.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zeitraffer am 22. März 2012, 13:04
Hallo Leute,

ich habe gestern mit meiner Freundin (studiert Jura und ist fast fertig) darüber gesprochen, und frage mich was der Klageweg im Endeffekt bringen soll.

So wie ich das verstehe:

- Aufmerksamkeit der Politik
- Zahlungsverweigerung

Wenn allerdings nach sagen wir mal 8-12 Monaten eure Klage abgewiesen wird, müsst ihr den seit 01/2013 fälligen Betrag nachzahlen.
Sicher, man kann das Geld zurücklegen und dann nachreichen, aber wo soll der Sinn darin liegen?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 22. März 2012, 15:13
Wenn allerdings nach sagen wir mal 8-12 Monaten eure Klage abgewiesen wird, müsst ihr den seit 01/2013 fälligen Betrag nachzahlen.
Sicher, man kann das Geld zurücklegen und dann nachreichen, aber wo soll der Sinn darin liegen?

Du weißt also mit hundertprozentiger Sicherheit, dass alle Prozesse verloren gehen?

Ich meine, bei der PC-Gebühr war es doch ähnlich. Alle waren sich einig, dass die kommen muss und das alles rechtlich klar ist. Wogegen sollte man da klagen? Die Anstalten führten ja nur Gesetze aus. Letztlich sind sie sogar bei der grundsätzliche Klage gegen die PC-Gebühr in der ersten Instanz ins Schwimmen gekommen, bei der Zweitgerätebefreiung im Arbeitszimmer haben sie sogar verloren.

Und selbst wenn es so wäre, dass alle Klagen in Bausch und Bogen abgewimmelt würden: Mach ne Demo mit 1000 Leuten vor dem nächsten Funkhaus. Das ist nach einem Tag vergessen. Klage zusammen mit anderen 1000 in ganz Deutschland vor den Verwaltungsgerichten. Das wird die Anstalten jahrelang beschäftigen. Das führt immer wieder zu Pressemeldungen. Das ist Widerstand, der über lange Zeit bemerkt wird.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 22. März 2012, 15:50
Genau so ist es!

Keiner von uns ist Hellseher. Ohne Widerstand wird sich sicher nie etwas ändern. Mit Widerstand vielleicht auch nicht, aber vielleicht doch...
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 22. März 2012, 17:17
Zitat
Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat,
 egal wie es ausgeht.
(Vaclav Havel)

Das Jammern und das Zweifeln, der gern geäußerter Pessimismus und die Untätigkeit hat uns in die Situation gebracht. Die Rechte stehen nur noch auf dem Papier und das wollen wir ändern.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Kunibert am 22. März 2012, 19:37
Das sehe ich nicht so. Wenn es mit der PC-Gebühr für alle Gewerbetreibenden geklappt hätte, wäre der Rundfunkbeitrag wohl nicht gekommen. So gesehen, geht es jetzt in die nächste Runde.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 22. März 2012, 20:36
Das sehe ich nicht so. Wenn es mit der PC-Gebühr für alle Gewerbetreibenden geklappt hätte, wäre der Rundfunkbeitrag wohl nicht gekommen. So gesehen, geht es jetzt in die nächste Runde.
Was macht Dich denn da so sicher?

Bei der Umstellung auf Digitale Sendungen fallen sehr viele Mio. geräteabhängige Zahler vorerst aus. Dies gebe sehr viele Prozesse wegen der  vertretbaren Umrüstungkosten. Einen Haushalt haben aber fast alle.

Dies wird eher der wahre Grund für die Umstellung sein. Das Verrückte dabei ist, das kaum eine Zeitung die Umstellungsgründe verstanden hat.
Die Politiker nennen es die Sicherung der Finanzierung der ö.-r. Sender.

Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Kunibert am 22. März 2012, 23:54
Die Umstellung auf digitale Übertragung spielt wohl keine Rolle, weil nach gängiger Rechtsprechung auch ein defektes Gerät gebührenpflichtig ist.

Mir erscheint vielmehr das Potential der privaten Gebührenzahler weitgehend ausgeschöpft.
39 Millionen Privathaushalte macht 18 Euro x 12 x 39 Millionen ergibt 8,4 Milliarden pro Jahr. Bei dem Betrag sind wir in etwa. Da sind sicher auch einige  Radiohörer dabei, aber letztlich bedeutet das, dass nur noch bei den Gewerbetreibenden nennenswert was zu holen ist. Ich kenne die genauen Zahlen nicht genau, aber bei 20% Gewerbetreibenden und 1/3 Beitrag sind das 500 Millionen Euro mehr.

Dazu kommt sicher auch der Aspekt der Sicherung der Gebühren.

Ich habe aber ziemliche Zweifel, ob das alles so klug war. Mit der PC Gebühr hat man indirekt den Aufbau einer  Infrastruktur und einen nicht zu vernachlässigenden Erfahrungsschatz der Gegner gefördert. Kenntnisse in Rundfunk- und Verwaltungsrecht sind nicht mehr nur den Justitiaren der ÖRR vorbehalten. Die wichtigen Urteile kennt heute jeder, der sich dafür interessiert.

Im neuen Rundfunkbeitragsgesetz findet man genug Aspekte, die erfolgreiche Klagen ermöglichen sollten. Wenn sich genügend viele Kläger zusammentun, können sie sich zusammen einen erfahrenen Anwalt leisten, der die ÖRR ordentlich in Bedrängnis bringen kann.

Die Sache bleibt also spannend. Und ich bin nicht übermäßig pessimistisch. Warten wir mal die Wahl in NRW ab. Mal sehen, wie die Partei abschneidet, die von den ÖRR praktisch totgeschwiegen wird. Das würde dann beweisen, dass die politische Willensbildung auch hierzulande nicht mehr auf den ÖRR angewiesen ist.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 23. März 2012, 08:42
Die betroffenen Geräte sind bei der Umstellung auf Digitale Sendungen nicht defekt.

Sie können ohne kostspielige Umrüstung/Zusatzkasten (vorh. Platz, Aussehen) die digitalen Signale nicht empfangen.

Hier ist ein größerer technischer Aufwand nötig, um die digitalen Sendungen der ÖRR zu empfangen.

Die Prozesse, von denen ich vorhin sprach, wären vorprogrammiert.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 23. März 2012, 09:55
@Viktor
Noch gilt der alte Vertrag. Hier wird von einem erheblichen technischen Aufwand gesprochen, dieser liegt aber in diesem Fall nicht vor. Der Analogempfänger wird einfach durch einen Digitalempfänger ersetzt und alles andere bleibt. In diesem Sinne liegt kein erheblicher technischer Aufwand vor, leider, und der Geprellte darf munter weiter geprellt werden.

Ab 2013 spielt das keine Rolle mehr, denn die Voraussetzung für die volle Gebühr ist das "Wohnen". Und irgendwie wohnen wir alle, oder?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 23. März 2012, 11:27
@Viktor
Noch gilt der alte Vertrag. Hier wird von einem erheblichen technischen Aufwand gesprochen, dieser liegt aber in diesem Fall nicht vor. Der Analogempfänger wird einfach durch einen Digitalempfänger ersetzt und alles andere bleibt. In diesem Sinne liegt kein erheblicher technischer Aufwand vor, leider, und der Geprellte darf munter weiter geprellt werden. ...
René,

es geht hier um den wahren Grund für die Umstellung auf die Haushaltspauschale,
siehe
Zitat
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg20692.html#msg20692
"Das sehe ich nicht so. Wenn es mit der PC-Gebühr für alle Gewerbetreibenden geklappt hätte, wäre der Rundfunkbeitrag wohl nicht gekommen. So gesehen, geht es jetzt in die nächste Runde."
und

Zitat
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg20695.html#msg20695
Das sehe ich nicht so. Wenn es mit der PC-Gebühr für alle Gewerbetreibenden geklappt hätte, wäre der Rundfunkbeitrag wohl nicht gekommen. So gesehen, geht es jetzt in die nächste Runde.
Was macht Dich denn da so sicher?

Bei der Umstellung auf Digitale Sendungen fallen sehr viele Mio. geräteabhängige Zahler vorerst aus. Dies gebe sehr viele Prozesse wegen der  vertretbaren Umrüstungkosten. Einen Haushalt haben aber fast alle.

Dies wird eher der wahre Grund für die Umstellung sein. Das Verrückte dabei ist, das kaum eine Zeitung die Umstellungsgründe verstanden hat.
Die Politiker nennen es die Sicherung der Finanzierung der ö.-r. Sender.


Zitat
Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV)
§1 Rundfunkempfangsgeräte, Rundfunkteilnehmer

(2) Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät
zum Empfang bereithält. Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum
Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen
technischen Aufwand Rundfunk
, unabhängig von Art,
Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme, unverschlüsselt
oder verschlüsselt, empfangen werden kann.

Ein Wechsel der Batterien in der Fernbedienung, stellt natürlich keinen größeren Aufwand dar. Das Abstellen der Geräte im Keller oder das Entfernen der Antenne stellen auch keinen besonderen zusätzlichen technischen Aufwand dar.

Dass defekte Geräte regelmäßig von GEZ und ÖR als empfangsbereit angesehen werden, ist rechtlich einfach nicht haltbar. Die von der GEZ und den ö.-r. Sendern  konstruierten "Grundlagen" sind eben Konstrukte, die nur das Ziel haben, Gebührenforderungen durchzusetzen. Die Ferndiagnose der GEZ bezüglich des technischen Aufwandes ist berüchtigt.

Aber wie gesagt - die betroffenen Geräte sind bei der Umstellung auf Digitale Sendungen nicht defekt.

Wenn die kostspielige Umrüstung/Zusatzkasten für den digitalen Empfang kein besonderer zusätzlicher technischer Aufwand wäre, könnte die GEZ bereits jetzt  darauf hinweisen, dass man für ca. 100 -150 € Radios/Billig-TV-Geräte kaufen könnte und man damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunk empfangen könne und demnach Rundfunkteilnehmer ist.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Kunibert am 23. März 2012, 14:04
Ich hatte mich vor einigen Jahren mal mit einem Bekannten über die damals aktuelle PC Gebühr unterhalten. Dieser Bekannte war wohl bei einer der Anhörungen zur PC-Gebühr dabei. Bei dieser Anhörung soll ein Referent sinngemäß gesagt haben: " Wenn das mit der PC-Gebühr nicht klappt, dann machen wir es eben anders". Genau da sind wir jetzt.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Sokrates am 26. Mai 2012, 01:49
!!! Klageweg  ???

Seit mehreren Jahren habe ich kein Radio, Fernseher, Radiowecker, Handy mit Rundfunkempfang und auch kein Autoradio.  Nichts !

Meine Abmeldung 2009 hatte keine Begründung weil ich ohne Grund aus der CSU, dem Sportverein und der Kirche austreten konnte.

Ich empfinde es als Demütigung und Nichtachtung meiner Menschenwürde, eine Grund nennen zu müssen.

So kam es dazu:
Ich stand im Februar 2012 vor dem Verwaltungsgericht in München.
Der beisitzende Richter hat mich gefragt, wie die Rundfunkanstalten ihr Geld bekommen sollten, wenn nicht auf diesem gesetzlichen Weg....
Er warb um Verständnis für die GEZ/Rundfunkanstalten.    ???

Die Frau Vorsitzende schlug mir vor, ich möge doch glaubhaft machen, meine Rundfunkgeräte mit einem Grund abzumelden.
(ACHTUNG !!!)
Der weitere Klageweg würde Geld kosten und ich bräuchte einen Rechtsbeistand !!!

Darauf hin habe ich meinen Abmeldegrund genannt..
Das Verwaltungsgericht hat meine Gründe gewürdigt und ich bin seit dem Sitzungstag bei der GEZ abgemeldet.

Ein Teil meiner 75,00 €  Gerichtskosten habe ich zurück erhalten, ich benötige
sie auch für eine neue Klage in 2013. Hoffentlich weiss ich bis dahin definitiv,
ob ein Rechtsbeistand in höherer Instanz notwendig ist oder nicht.

Anmerkung:
Was hier über Boykott geschrieben wird, scheint mir reichlich flach zu sein
und nicht hilfreich.

Ein nachdenkender Soktates
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 26. Mai 2012, 07:44
Anmerkung:
Was hier über Boykott geschrieben wird, scheint mir reichlich flach zu sein
und nicht hilfreich.

Dann bist du gerne eingeladen, das Thema zu vertiefen, damit es hilfreicher wird.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Karlson am 26. Mai 2012, 07:46
So kam es dazu:
Ich stand im Februar 2012 vor dem Verwaltungsgericht in München.
Der beisitzende Richter hat mich gefragt, wie die Rundfunkanstalten ihr Geld bekommen sollten, wenn nicht auf diesem gesetzlichen Weg....
Er warb um Verständnis für die GEZ/Rundfunkanstalten.    ???

Das sagt ja schon das die pro Gez eingestellt sind. Aber scheinst ja noch Glück gehabt zu haben, das sie zu deinem gunsten entschieden haben. Leider aber nicht rückwirkend bis 2009.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: howsy am 01. Juni 2012, 02:53
Ich hänge mich die ganze Zeit an dem so schön beschrieben Satz der offiziellen Webseite auf: "Die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks basiert auf einem Solidarmodell, zu dem alle finanziell beitragen".

Solidarität. Ok. Kann ich ja verstehen, wenn es um Menschen geht, die etwas benötigen.
Ich verstehe dieses Modell bei Semestertickets zum Beispiel. Jeder zahlt, und alle profitieren davon (sofern man es nutzen will). Gäbe es das Modell dort nicht, kämen einige Studenten nicht zur Uni, hätten somit einen Nachteil im Bildungswesen, Gleichheitsgedanke. Da macht das Ganze ja auch Sinn.

Aber bei den öffentlich Rechtlichen? Ich weiß nicht wie die das Argumentieren wollen? Niemandem bleibt Bildung verschlossen wenn es die örr nicht gibt. Niemand hat einen Nachteil wenn er anstelle der ARD-Nachrichten von nun an RTL-Nachrichten schauen muss. Man bekommt die gleichen Informationen, nur von den Privaten.
Mir verschließt sich dahinter komplett der Sinn. Das einzig solidarische daran ist, dass wir Harald Schmidt und Co. mehr Geld in die Tasche spülen.

Wenn der Kerngedanke, dieses Argument der "Solidarität" gekippt werden kann, dann müsste meiner Auffassung nach doch das komplette Gesetzt hinüber sein. Alles basiert doch auf der Argumentation der "Solidarität"... oder nicht?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 01. Juni 2012, 03:29
Zitat
Niemandem bleibt Bildung verschlossen wenn es die örr nicht gibt. Niemand hat einen Nachteil wenn er anstelle der ARD-Nachrichten von nun an RTL-Nachrichten schauen muss. Man bekommt die gleichen Informationen, nur von den Privaten.
Richtig. Die sache ist aber dass diejenigen hinter den kulissen wissen dass sie eigentlich überflüssig sind. Die ÖRR argumentieren mittlerweile schon dass sie konkurrenzfähig sein müssen. Wozu? Die privaten haben keinen programmauftrag. Also geht es nur ums geld. Ein intendant verdient über 200k € im jahr. Die bundeskanzlerin ein bisschen mehr. Gottschalk und jauch können sich heute was kaufen, z.b. google oder afrika.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 12. Juni 2012, 08:59
Ich möchte eine Antwort auf unserer Facebook-Seite zur Diskussion stellen:

https://www.facebook.com/GEZ.Boykott/posts/459786110716204?comment_id=5529248&offset=0&total_comments=28

Zitat
Besonders Artikel 5 des Grundgesetzes könnte diesen Schmarotzern Probleme bereiten:
 
"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. "
 
"...aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten." – Wenn jemand, der bisher weder Radio noch TV hat, die Tageszeitung als Informationsquelle nutzt, muss ab 2013 zusätzlich 18 EUR für Informationsquellen, die er weder bestellt noch nutzt ausgeben. Damit wird für viele das Budget für Information überschritten, was zur unmittelbare Folge hat, dass man z. B. sich die Tageszeitung nicht mehr leisten kann. Einerseits kann sich der betroffene nicht mehr aus (s)einer allgemein zugänglichen Quelle ungehindert unterrichten und anderseits wird er im gleichen Atemzug genötigt, die öffentlich-rechtlichen Medien als Informationsquelle zu nutzen.
 
Wie das mit dem GG zu vereinbaren ist, wird sich ab 2013 zeigen. Daher lohnt sich zu klagen, wie es hier beschrieben ist: http://online-boykott.de/?de/klagen-statt-zahlen

Wäre das nicht ein Ansatz?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 12. Juni 2012, 09:43
...
Wäre das nicht ein Ansatz?

Dieser Ansatz ist sehr gut.

Wer weiß, wieso die ZGEZ Anfragen/Briefe/“Drohungen“ an sämtliche Nichtzahler zu Zeit schreibt?
Will sie womöglich die Anzahl der „Nichtzahler“ und der möglicher Kläger verringern?
Wer sich bereits an das Abpressen von Geld gewöhnt hat, stellt kleineres Risiko dar.

Der bisherige Fall war anders gelagert und für die Richter leichter abzuschmettern:
http://hoersehnix.beepworld.de/wikipedia-gez.htm
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg9271.html

Bleibt noch die Frage der Aussicht auf Erfolg. 
1 Mio. Weltweit aktiver Ökonomen hat die bekannte Immobilienblase nicht  vorhergesagt. Sie lagen sogar mit Ihren positiven Prognosen völlig daneben. Im Nachhinein war alles klar und nachvollziehbar. Was möchte ich damit sagen. Wir müssen unsere Chancen wahrnehmen und den Weg gehen. Was passieren wird, kann uns kein einziger Mensch sagen. Wir müssen unsere Aktionen/Klagen wagen und Hoffnung haben, dass uns das Glück zur Seite steht.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 12. Juni 2012, 10:46
18 Euro sind nicht genug, um den "Zugang" zu behindern. Und bei denen es genug wäre, die haben einen Anspruch auf Gebührenbefreiung. Allerdings könnte man argumentieren, dass Zeitungen durch die Umschichtung im "Medienetat" des Einzelnen in ihrer Existenz bedroht werden und damit die Meinungsvielfalt in Gefahr gerät. Dass die Auflagen der Zeitungen bereits seit Jahren rapide abnehmen, lässt sich statistisch nachweisen. Wenn jetzt mehr als zwei Millionen Leute auf einmal das Dreifache zahlen müssen, dann dürfte das den einen oder anderen Todesstoß für eine Zeitung geben.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 12. Juni 2012, 11:08
... Dass die Auflagen der Zeitungen bereits seit Jahren rapide abnehmen, lässt sich statistisch nachweisen. Wenn jetzt mehr als zwei Millionen Leute auf einmal das Dreifache zahlen müssen, dann dürfte das den einen oder anderen Todesstoß für eine Zeitung geben.

"Auflage" "Spiegel"
http://daten.ivw.eu/index.php?menuid=1&u=&p=&20121=ON&20114=ON&detail=true&titelnrliste=122;&alle=%5BDetails%5D

Bitte alle Quartale zuschalten 1/2012 - 1/2010
Die Tendenz ist klar erkennbar.

So erklärt sich auch der Widerstand im ÖRR Bereich bei Spiegel Online:
http://www.spiegel.de/thema/oeffentlich_rechtlicher_rundfunk/

Wieso ist der Widerstand bloß so halbherzig (Pseudokampf)?


Was ist mit denen, die knapp über dem Existenzminimum verdienen?
http://www.focus.de/panorama/welt/berlin_aid_65103.html
Zitat
…9180 Euro im Jahr

Rund 14 Prozent der Erwerbstätigen – fast drei Prozent mehr als im Bundesdurchschnitt – sind in Berlin selbstständig. Nach nicht ganz zuverlässigen Meldungen an die Künstlersozialkasse beträgt das Jahreseinkommen freier Kulturschaffender 9180 Euro – das entspricht einem monatlichen Einkommen von 765 Euro. „Arm, aber sexy“ verkündet Bürgermeister Klaus Wowereit das Mantra des permanenten Überbrückungszustandes. …
Was bleibt dann noch nach einer "hübschen" Miete von z.B. 400 - 500 EUR/Monat übrig? 18 EUR/Monat sind verdammt viel Geld.

Existenzminimum
http://de.wikipedia.org/wiki/Existenzminimum

Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 12. Juni 2012, 12:48
18 Euro sind nicht genug, um den "Zugang" zu behindern.

Ich muss dir widersprechen. Meine Tochter zieht in ihre erste Wohnung mit ihrem Freund zusammen und sie müssen wirklich jeden Cent mehrmals umdrehen, bevor sie ihn ausgeben. Miete, Nebenkosten, Auto (für die Fahrt zur Arbeit), Telefon, Ersteinrichtung, Renovierung usw. Essen und sich kleiden müssen sie auch.

Nun verdienen beide nicht gerade üppig – der Freund ist Mechatroniker und sie zahnmedizinische Fachangestellte. Ein Kind ist auch unterwegs (Scheiße, ich werde alt!!!), so dass sie für eine ganze Weile nicht arbeiten kann.

Nun, kannst du mir ruhig glauben, dass 18 Euro mehr oder weniger im Monat für beide spürbar sind. Und solche Fälle gibt es zuhauf.

Beide werden verdonnert, ÖR-Medien zu konsumieren, denn für was anders reicht das Geld nicht – gut, Papa hilft, aber nicht jeder hat so einen Vater... ;-) –.

Daher lasse ich das nicht gelten, denn wir reden hier von einem Betrag über 216 EUR im Jahr, die sie einfach nicht haben. Noch mehr Geld für Medienkonsum ist nicht drin.

Also, denen wird ein bestimmter Medienkonsum DIKTIERT. Das Grundgesetz meint jedoch was anders, oder?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: doe am 12. Juni 2012, 13:05
(http://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=18029095)

Tendenz: steigend!

http://kef-online.de/inhalte/entwicklung.html

(Wäre interessant zu wissen, wie die Zahlen inflationsbereinigt aussähen)
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 12. Juni 2012, 14:48
Zur Info: Die Grafikquelle aus Does Eintrag wird bei mir durch Malwarebytes Anti-Malware als potenziell gefährliche Seite gesperrt. Kann falscher Alaram sein, nur dass sich niemand beschwert, falls er Trojaner auf seinem Rechner findet.

Zu den 18 Euro: Klar kann das viel sein, wenn man knapp über dem Existenzminium ist. Aber das gilt dann eben nur für diese Leute und die könnten das als Kalgegrund nehmen. Allerdings gibt es halt nahe der gezogenen Grenze solche Fälle, von daher würd ich nicht allzuviel drauf setzen, dass man damit Erfolg haben kann.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 12. Juni 2012, 15:45
Doe, fehlt jetzt nur noch eine grafik für das gehalt der ÖR vorsitzenden, moderatoren und justitiaren. Dann könnte man vergleichen wie "fair" die erhöhungen wirklich sind bzw für wen. Grund- und ferhsehgebühr sind in über 10jahren um 50% gestiegen. Womit wird das gerechtfertigt?
Zitat
Zu den 18 Euro: Klar kann das viel sein, wenn man knapp über dem Existenzminium ist. Aber das gilt dann eben nur für diese Leute und die könnten das als Kalgegrund nehmen. Allerdings gibt es halt nahe der gezogenen Grenze solche Fälle, von daher würd ich nicht allzuviel drauf setzen, dass man damit Erfolg haben kann.
Es geht ums prinzip. Entweder verstösst es teilweise (und somit eigentlich ganz) gegen das grundgesetz und man hat somit erfolg oder es ist in ordnung. Es ist ganz einfach. Entweder hat man einen fernseher und zahlt oder man hat keinen und zahlt nicht. Fertig. Alles andere ist grund zum klagen.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Totalverweigerer am 12. Juni 2012, 19:15
@Rene

Sage Deiner Tochter und ihrem Freund, sie sollen einen Antrag auf Befreiung von der RF-Gebühr auf der Grundlage des §6 Abs. 3 RGebStV (Härtefall) stellen. Es gibt dazu Entscheidungen vom Bundesverfassungsgericht vom Nov. 2011.

Mehr als eine Ablehnung kann nicht kommen.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: doe am 12. Juni 2012, 19:32
Zur Info: Die Grafikquelle aus Does Eintrag wird bei mir durch Malwarebytes Anti-Malware als potenziell gefährliche Seite gesperrt. Kann falscher Alaram sein, nur dass sich niemand beschwert, falls er Trojaner auf seinem Rechner findet.
Ist eine PNG-Datei auf xup.in
Ein "false positiv"
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 12. Juni 2012, 19:34
Es ist ganz einfach. Entweder hat man einen fernseher und zahlt oder man hat keinen und zahlt nicht.

Es ist noch einfacher: Entweder schaut oder hört man den ÖRR oder nicht – Ich möchte einen Fernseher haben und trotzdem den unbestellten Müll nicht sehen!
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 12. Juni 2012, 19:38
@Rene

Sage Deiner Tochter und ihrem Freund, sie sollen einen Antrag auf Befreiung von der RF-Gebühr auf der Grundlage des §6 Abs. 3 RGebStV (Härtefall) stellen. Es gibt dazu Entscheidungen vom Bundesverfassungsgericht vom Nov. 2011.

Mehr als eine Ablehnung kann nicht kommen.

Jetzt zahlt sie noch nichts und sie wohnt auf der anderen Straßenseite. Deswegen weiß sie ganz genau, was machen, wenn ein Scherge auftaucht: Papa holen, ihn zu mir schicken oder ihn bestellen, wenn Papa wieder da ist. Papa braucht auch sein Spielzeug... :-)

Es geht mir eher um 2013 und die absolute Unmöglichkeit der Selbstentscheidung, also um Beitragssklaverei.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: doe am 12. Juni 2012, 19:39
Mit einem Fernseher kann man
- geliehene oder eigene DVD's schauen,
- eine Set-Top-Box anschliessen, wie Apple sie auf den Markt bringen will, um Internet auf die Glotze zu zaubern,
- das Bild einer Überwachungskamera sehen,
- Privatfernsehen schauen.

Warum soll da jemand Gebühren zahlen müssen?





Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 12. Juni 2012, 19:56
Mit einem Fernseher kann man
- geliehene oder eigene DVD's schauen,
- eine Set-Top-Box anschliessen, wie Apple sie auf den Markt bringen will, um Internet auf die Glotze zu zaubern,
- das Bild einer Überwachungskamera sehen,
- Privatfernsehen schauen.

Warum soll da jemand Gebühren zahlen müssen?

Ich habe diese Spielchen satt! Sicher funktioniert vieles davon und wir praktizieren das seit vielen Jahren, aber ich möchte meine Freiheit zurück! Ich möchte nicht lügen müssen, weil ich im Recht bin! Wie krank ist das denn?

Ich möchte einen Fernseher haben und mit ihm machen, was ich will, ohne dass die Domina M.P. sich die Latextaschen voll macht! Ich möchte meinen Fernseher, damit ich mir nachmittags jede blöde Sendung von jedem Blöd-TV reinziehen kann – Bildungs-TV beim ÖRR brauche ich nicht. Und wenn ich doch Bildungs-TV vom ÖRR will, dann bin ich auch bereit, dafür zu bezahlen – aber lass es MEINE Entscheidung sein! Technisch alles kein Problem. Dann Karte rein und auf der Mattscheibe Lindenstraße, Sturm der Liebe, Marienhof, Mutantenstadl, Hansi Hinterlader und Co. raus – Bildungs-TV eben...

Ist es – verdammt doch mal – eine Sünde, einen Fernseher zu haben? Bin ich deswegen ein Verbrecher? – Nein, die Verbrecher sitzen auf der anderen Seite und machen sich die Taschen voll mit dem Geld der Gebührensklaven.


Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Totalverweigerer am 12. Juni 2012, 21:16
Die Härtefallregelung steht auch in dem neuen Vertrag.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 12. Juni 2012, 22:28
Die Härtefallregelung steht auch in dem neuen Vertrag.

Was für ein Vertrag? Es ist eine Mogelpackung mit Volksbetrugcharakter.
Wir müssen uns "freikaufen" um Schmarotzersender, ZGEZ, Dummschwätzer mit Millionengehältern, Intendanten und die Propaganda lebenslang zu subventionieren.

Das Gute ist, es brodelt bereits intern bei den Sendern. Die Wutbürger werden von Tag zu Tag mehr. Die Frage ist noch, wann sich die privaten Verlage der Sache ernsthaft annehmen und keinen halbherzigen Pseudowiderstand veranstalten. Ich bin gespannt, welches Blatt unsere Unterschriftenaktion http://www.online-boykott.de/de/unterschriftenaktion als erster unterstützen wird.

Die Auflagen gehen in den Keller. Wenn ab 2013 noch mehr Zeitungsleser und gelegentliche Käufer wegfallen, wird die Lage explosiv.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Totalverweigerer am 12. Juni 2012, 22:50
Viktor, was den 2013 in Kraft tretenden Knebelvertrag betrifft, bin ich mit Dir einer Meinung. Aber bis wir dieses Machwerk wieder los sind, kann man ja versuchen die Härtefallregelung für sich zu nutzen.

Das Formular für den Befreiungsantrag (Stand 07/2011) weist auf diese Möglichkeit garnicht hin.

Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 13. Juni 2012, 00:27
Viktor, was den 2013 in Kraft tretenden Knebelvertrag betrifft, bin ich mit Dir einer Meinung. Aber bis wir dieses Machwerk wieder los sind, kann man ja versuchen die Härtefallregelung für sich zu nutzen.

Das Formular für den Befreiungsantrag (Stand 07/2011) weist auf diese Möglichkeit garnicht hin.

Viele von uns nutzen daher den jeweils gültigen Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV).

Du meinst den §6 "Gebührenbefreiung natürlicher Personen", Abs. 3. Welche Härtefallregelung soll im vorliegenden Fall, für jemanden der arbeitet und mehr als ein paar EUR über den Sozialsätzen liegt, greifen?

Zitat
... Denn die Vorschrift des § 6 Abs. 3 RGebStV, der in besonderen
Härtefällen eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht vorsieht,
schafft die Möglichkeit, auch diejenigen Empfänger von Arbeitslosengeld
II mit Zuschlag in dem Umfang, in dem die Rundfunkgebühren den Zuschlag
übersteigen, von der Rundfunkgebührenpflicht zu befreien, obwohl die
Voraussetzungen von § 6 Abs. 1 Nr. 3 RGebStV nicht vorliegen. Ebenso
erlaubt die Härtefallregelung diejenigen Personen teilweise von den
Rundfunkgebühren zu befreien, die zwar keine Sozialleistungen i. S. d.
Befreiungstatbestandes beziehen, deren Einkommen die Regelsätze aber nur
geringfügig übersteigt, so dass der übersteigende Betrag die
Rundfunkgebühren nicht abdeckt.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-084.html

Je nach dem, kann man mit Kind oder auch ohne schnell am Limit sein. Da sind 18 EUR / Monat nicht wenig.
Wehe, Du hast einen Kredit am Laufen. Beim negativen Kontostand könnten die Zinsen denjenigen in den Ruin treiben. Nur als Vorgeschmack:

Schulden bei Überziehung des Kontos / Gewinn bei Geldanlage statt Zwangsrundfunkgebühren (Beitragsdauer 60 Jahre, Zinsbuchung je 12 Monate, Monatlicher Beitrag 17,98 €)
4% -> 52.461 €
5% -> 78.355 €
6% -> 118.766 €
7% -> 182.180 €


Die ZGEZ kennt kein Erbarmen, Geldabpressen ist deren Job.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Totalverweigerer am 13. Juni 2012, 11:52

Du meinst den §6 "Gebührenbefreiung natürlicher Personen", Abs. 3. Welche Härtefallregelung soll im vorliegenden Fall, für jemanden der arbeitet und mehr als ein paar EUR über den Sozialsätzen liegt, greifen?



Ja diese Stelle meine ich. Und die Härtefallregelung greift immer dann wenn nach Abzug der Gebühr vom Einkommen weniger als das Existenzminimum verbleibt.

In dem ab 2013 gültigen Vertrag ist es der §4 Abs. 6
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 13. Juni 2012, 12:45
Ja diese Stelle meine ich. Und die Härtefallregelung greift immer dann wenn nach Abzug der Gebühr vom Einkommen weniger als das Existenzminimum verbleibt.

In dem ab 2013 gültigen Vertrag ist es der §4 Abs. 6

Das ist aber nicht der Fall und trotzdem tun diese 18 EUR im Monat weh und wären in was anderes besser investiert. Z. B. braucht das junge Paar einen Kinderwagen – mit dem erpressten und ergaunerten Gebührengeld könnten sie sich das leisten, aber den Scheiß-Politikern ist es wichtiger, junge Leute vor der Glotze verblöden zu lassen und Piel, Gottschalk, Lierhaus, Jauch & Co. die Taschen noch voller machen, als sich ein junges Paar etwas für den Nachwuchs leisten kann. Ist das der Sozialstaat und die Solidarität, von der die Rundfunkschmarotzer immer sprechen und als Begründung für diese Gaunereien herhalten muss?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: GEZurHölle am 13. Juni 2012, 14:41
Leider wird diese sogenannte Härtefallregelung nicht viel bringen. Denn ich hab das hier dazu (http://www.bverwg.de/media/archive/6470.pdf (http://www.bverwg.de/media/archive/6470.pdf)) gefunden und da steht drin, dass es den ÖRR nicht zuzumuten ist, bei Leuten unterm Existenzminimum nachzurechnen. Sind ja eh nur ein paar und außerdem sollen die sich gefälligst einen Hartz-IV-Bescheid o.ä. holen, wenn sie befreit werden wollen. Alles andere ist der "armen" GEZ ja nicht zuzumuten.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Totalverweigerer am 13. Juni 2012, 15:00
Leider wird diese sogenannte Härtefallregelung nicht viel bringen. Denn ich hab das hier dazu (http://www.bverwg.de/media/archive/6470.pdf (http://www.bverwg.de/media/archive/6470.pdf)) gefunden und da steht drin, dass es den ÖRR nicht zuzumuten ist, bei Leuten unterm Existenzminimum nachzurechnen. Sind ja eh nur ein paar und außerdem sollen die sich gefälligst einen Hartz-IV-Bescheid o.ä. holen, wenn sie befreit werden wollen. Alles andere ist der "armen" GEZ ja nicht zuzumuten.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2011 entschieden, daß in solchen Fällen von der Rundfunkgebühr zu befreien ist.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: conferio am 25. Juni 2012, 18:07
Man sollte sich keinen Illusionen hingeben. Die Verwaltungs, Sozial und Finanzgerichte sind lediglich Erfüllungsgehilfen der vorgeschalteten Behörden. Nur wenn die Rechtslage für sie aussichtslos ist, kann man Erfolg haben. Trotzdem sollte man durch diesen Einsatz zeigen, dass man nicht bereit ist, dies ohne Widerspruch hinzunehmen.
Kein Richter vom Volksgerichtshof ist wegen seiner Urteile, die ebenso im Auftrag der Staatsmacht rechtswidrig gesprochen wurden, im Nachkriegsdeutschland angeklagt oder verurteilt worden.
Verurteilt wurden nur die, die diese Urteile umgesetzt haben. Bei einem Zivilgericht hätte man die Chance, gegen den Staat zu obsiegen, deshalb kann man nur in ganz wenigen Situationen vor ein Zivilgericht gehen.
Das BVerG ist ebenfalls Weisungsgebunden, allerdings gilt das nur, wenn sich die Parteien und die Regierung einig sind.
Natürlich kann man die Absprachen nicht nachweisen, vergleichbar ist da die Situation bei den Benzinpreisen.
Wir leben weder in einem Rechtsstaat noch in einer Demokratie. Denn egal was man wählen würde, heraus kommt immer das Gleiche(Erfahrung aus 65 Lebensjahren).
Vielleicht kann man da etwas verändern, die Piratenpartei? Wer weiss......
Eine Kleinigkeit als nachtisch noch....welcher Richter hat wohl das Gutachten für die neue Haushaltsabgabe gemacht, im Auftrag der Merkel Mafia?
Richtig, ein Herr Kirchhof, Beruf....Verfassungsrichter........
Ich wollte euch nicht den Glauben an den Rechststaat vermiesen, ist doch ein schöner Glaube, oder? ;D
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 25. Juni 2012, 18:15
Die siege vor gericht zeigen aber dass selbst die rechtsprechung der ÖR fehler hat die man "ausnutzen kann. Nein, man muss sogar um recht zu bekommen. Ab nächstem jahr wird es schwieriger zu siegen, klar. Es gibt auch entscheidungen die von anfang an verfassungswidrig scheinen, durchgewunken werden und danach durch klagen belagert werden.
Siehe fäkal... äh... fiskalpakt. Wird einfach was abgestimmt ohne dass die mehrheit derjenigen die abgestimmt haben überhaupt den endgültigen text hatten oder es wirklich gelesen/verstanden haben was da eigentlich genau gemacht wird.
Ich bin der meinung dass der neue staatsvertrag einfach durchgewunken wurde ohne dass die abgeordneten überhaupt die gesamte tragweite gerafft haben. Wenn die klagen nächstes jahr los gehen und auch nur einer etwas verfassungswidriges durchbekommt, können wir uns darauf stürzen und das system zum kippen bringen. Bis dahin warte ich ab.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 25. Juni 2012, 18:45
@conferio
Träumen tut seit langem keiner mehr von uns und dennoch kämpfen wir unermüdlich gegen dieses Unsystem. Wir spüren und sehen auch, dass immer mehr Leute sich damit auseinandersetzen und bereit sind, dagegen vorzugehen.

Es geht auch nicht in erster Linie darum, in der ersten Instanz gleich zu gewinnen, aber wenn viele klagen, werden auch die Medien aufhorchen und das Thema noch stärker begleiten, womit wir irgendwann eine Gesamtgesellschaftliche Diskussion anstoßen – das ist das primäre Ziel.

Wir müssen daher unermüdlich und pausenlos informieren, damit auch die Straußvögel ihre Köpfe aus dem Sand herausstecken.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 27. Juni 2012, 07:55
Auf der FB seite hat jemand argumentiert dass ordnungswidrigkeiten, z.b. das nicht beantworten der derzeitigen briefe an firmen, geahndet werden. Einer verwies auf eine gesetzesänderung die besagt dass nur geahndet werden kann wenn vorher genau dargelegt wird wie die konsequenzen aussehen für eine ordnungswidrigkeit.

Zitat
Eine Weigerung ist eine Ordnungswidrigkeit... Lach... Wie soll das gehen, wenn das OWiG aufgehoben ist. Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt S.2614 im Art.57
Zitat
Aufgehoben und ersetzt.
http://www.buzer.de/gesetz/5827/a80345.htm
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
neugefasst durch B. v. 19.02.1987 BGBl. I S. 602; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2353; Geltung ab 01.01.1975
FNA: 454-1; 4 Zivilrecht und Strafrecht 45 Strafrecht 454
Zitat
Eine Handlung kann als Ordnungswidrigkeit nur geahndet werden, wenn die Möglichkeit der Ahndung gesetzlich bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde.
Stimmt das?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: GezFrager am 29. Juni 2012, 20:05
Viele interessante Beiträge, und vielleicht habe ich ja das Wesentliche übersehen. Also: Was soll ein Boykott ab Januar 2013 bringen? Was eine Klage? Gibt es irgendeinen Zweifel, dass die Haushaltsabgabe kommen wird? Bitte nur ernsthafte Antworten, keine sinnlosen GEZ-Beschimpfungen oder Träumereien a la "es müssen eben alle boykottieren". Wir leben hier in Deutschland, das wird nicht passieren.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 29. Juni 2012, 20:44
Viele interessante Beiträge, und vielleicht habe ich ja das Wesentliche übersehen. Also: Was soll ein Boykott ab Januar 2013 bringen? Was eine Klage? Gibt es irgendeinen Zweifel, dass die Haushaltsabgabe kommen wird? Bitte nur ernsthafte Antworten, keine sinnlosen GEZ-Beschimpfungen oder Träumereien a la "es müssen eben alle boykottieren". Wir leben hier in Deutschland, das wird nicht passieren.
Nein, es gibt keinen Zweifel, dass die Wohnungs-, Betriebsstätten- und Fahrzeugabgabe kommen wird. Zum Thema Boykott kann ich nichts sagen. Zur Klage: Es ist deine einzige Möglichkeit, deiner Rundfunkanstalt unmissverständlich mitzuteilen, dass du diesen so genannten Beitrag nicht gewillt bist kampflos hinzunehmen. Im Einzelfall wird es sicher auch durch erfolgreiche Klagen zur Korrektur einiger Merkwürdigkeiten des neuen Rechts kommen. Ob eine grundsätzliche Abwehr der Abgabe durch den Gang bis zum Verfassungsgericht möglich ist, ist nicht vorherzusagen. Die Chancen sind sicher minimal, aber es sind Chancen.
Titel: Alle Macht geht vom Volke aus
Beitrag von: Timo am 29. Juni 2012, 20:55
Drei Wege zeichnen sich ab:

1) Boykott durch Verweigerung der Rundfunkbeiträge ohne Nachzudenken.
2) Inanspruchnahme von legalen Rechtswegen und Rechtsmitteln gegen Inhalte des neuen RSV 2013-2014 ab 01.01.2013 mit Sicherheitshinterlegungen.
3) Inanspruchnahme demokratischer Rechte im jeweiligen Bundesland des Hauptwohnsitzes unter Beachtung der Kündigungsvorschriften für jedes einzelne Bundesland im RSV.

Einige wichtige Unsicherheitsfaktoren:
A) Wieviel Bundesbürger verlassen ihre Komfortzone und beteiligen sich im Widerstand?
B) Wer klagt gegen was?
C) Was halten Richter für relevant und für berufungsfähig?
D) Welche Auswirkungen haben Urteile auf den Bestand der Zahlungspflichten?
E) Erwirken bestimmte Klagen eine aufschiebende Wirkung?
F) Welchen Einfluss haben Parallelvorgänge, bspw. der zum 31.12.2012 gekündigte Vertrag der ÖRR mit den Kabelanbietern?

Fazit: Alle Macht geht vom Volke aus!
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 30. Juni 2012, 10:05
@Thomas
Siehst Du eine Möglichkeit bei dem Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag eine Streitgenossenschaft (http://de.wikipedia.org/wiki/Streitgenossenschaft) zu gründen? 


Weg wie bei ESM?
Zitat

Auch der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler ließ gegen Mitternacht seine Verfassungsbeschwerde von einem Boten an der Pforte des Gerichts abgeben. Zudem wurde die Beschwerdeschrift des Vereins "Mehr Demokratie" eingereicht, der sich nach dessen Angaben rund 12.000 Bürger angeschlossen haben. Diese Klage wird von der früheren Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und dem Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart vertreten. Die Eilverfahren dürften einige Wochen dauern. …
http://mobil.n-tv.de/politik/Das-letzte-Wort-hat-Karlsruhe-article6618556.html

Wie ist denn Deine Einschätzung?

schöne Grüße
Viktor
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Speedy am 30. Juni 2012, 10:25
Ich sehe die Einschränkung der Zuständigkeit des Prozessgerichts.

Zuständig sind zunächst die Verwaltungsgerichte, und zwar die Gerichte in deren örtliche Zuständigkeit der Kläger fällt.

D.h. nur Kläger aus einer Stadt / Landkreis könnten gemeinsam klagen.

Das macht Sinn bei Widerständen gegen geplante Ortsumgehungen, neue Baugebiete etc. (Zusammenfassung der regionalen Interessen), passt aber hier (bundesweite Streuung) nicht.
Titel: Verfahrenskosten & Verfahrensweg
Beitrag von: Timo am 30. Juni 2012, 10:46
Zu den Verfahrenskosten finden sich für klagewillige Bürger in diesem juristischen Forum weitere Informationen: http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=1339&s=52c338c9ec349b48386239e205187353

Zum Klageweg ist im selben Forum diese wegweisende Information hinterlegt:

Zitat 1: "Zitat von Rechtspfleger: ... Voraussetzung für die zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist immer die ausschöpfung des ordentlichen rechtsweges."

Zitat 2: "So ist es. Einzige Ausnahme wäre ein Vorlageverfahren im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle. Entscheidet sich also bereits das erstinstanzliche Gericht, die Sache dem BVerfG vorzulegen, weil es selbst von der Verfassungswidrigkeit der Regelungen überzeugt ist, würde man den Instanzenzug verkürzen."
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 30. Juni 2012, 11:18
Ich sehe die Einschränkung der Zuständigkeit des Prozessgerichts.

Zuständig sind zunächst die Verwaötungsgerichte, und zwar die Gerichte in deren örtliche Zuständigkeit der Kläger fällt.

D.h. nur Kläger aus einer Stadt / Landkreis könnten gemeinsam klagen.

Das macht Sinn bei Widerständen gegen geplante Ortsumgehungen, neue Baugebiete etc. (Zusammenfassung der regionalen Interessen), passt aber hier (bundesweite Streuung) nicht.
OK, ich verstehe.

Das wollte ich noch hinzufügen, Du bist mir mit der Antwort jedoch schon zuvorgekommen.

Was hältst Du von der Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Artikels 5 GG (1)?

Zitat
Artikel 5 GG
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2)…

Ansatz:

Eine freie ungehinderte Medienwahl zur Informationsbeschaffung (Unterrichtung), ohne Aushöhlung des Grundrechts durch Zwangszahlungen und damit einhergehender Zwangsumschichtung der Medienausgaben zugunsten der ö.-r. Sender, ist nicht gegeben. Es gibt Menschen, die sich gerne nur aus den Zeitungen und Büchern und/oder aus dem Internet informieren. Andere benutzen das TV Gerät als Monitor für Spielkonsolen oder zur Wiedergabe von DVD/Blu-ray Filmen.

Bei einem Dispokredit kommen im Laufe des Lebens Zwangsumschichtungen der Medienausgaben in folgenden Höhen zusammen:
Schulden bei Überziehung des Kontos / Gewinn bei Geldanlage statt Zwangsrundfunkgebühren (Beitragsdauer 60 Jahre, Zinsbuchung je 12 Monate, Monatlicher Beitrag 17,98 €)
4% -> 52.461 €
5% -> 78.355 €
6% -> 118.766 €
7% -> 182.180 €

Es handelt sich um keine geringfügige Zwangsumschichtung. Dass wir Bürger dadurch persönlich gehindert werden, unsere gewünschte Zeitung, Zeitschrift, Buch, CD, DVD und andere Medien zu kaufen, liegt auf der Hand.

Zur Demokratie gehört auch für jeden die Freiheit, sich für oder gegen den Empfang von Fernseh- oder Hörfunksendungen zu entscheiden, das gewünschte Fernseh- oder Hörfunkprogramm auszuwählen und die allgemein zugängliche Quelle Rundfunk zu empfangen (oder abzuschalten!) Dieses Recht, abzuschalten oder sich ganz aus dem ö.-r. Rundfunk zu verabschieden, darf nicht dadurch ausgehöhlt werden, dass hierfür trotz genereller Nichtnutzung oder Ablehnung Rundfunkbeiträge zwangsweise erhoben werden.

Außerdem findet eine Zensur statt, Beispiele:
...
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 30. Juni 2012, 11:25
Victor, das problem ist das argument der "solidarität" dass z.b. in der klage von studenten vor jahren gegen genau jene verwendet wurde. Dass man für etwas zahlt dass man nicht nutzen will, wird niemanden interessieren. Der ansatz mit dem grundgesetz ist schon brauchbar. Nur muss am ende es so darstehen, dass das solidaritätsprinzip nicht mit der verfassung vereinbar ist. Diese lücke zu finden wird schwer da der staatsvertrag da nicht viel ansatzpunke übrig lässt.
Auf der anderen seite muss darauf geachtet werden dass evtl das argument "es sind ja nur 18€" gegen uns verwendet wird. Wie auch immer eine klage aussieht, sie muss etwas rechtswidriges aufzeigen und zeigen dass es uns ums prinzip geht, nicht um "ein paar euro sparen" geht.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 30. Juni 2012, 11:33
Victor, das problem ist das argument der "solidarität" dass z.b. in der klage von studenten vor jahren gegen genau jene verwendet wurde. ...

Hallo Zasz,

jede Zwangs-Subventionierung muss irgendwann ein Ende haben.
Von "Solidarität" ist in dem Artikel 5 GG (1) nicht die Rede. Die Verfassungsbeschwerde würde sich nur gegen die Verletzung des Artikels 5 GG (1) richten. Zur Verwässerung wird die "Solidarität" aber gerne eingestreut. Das Solidaritätsprinzip gehört in den Bereich der Sozialversicherung, dort ist es gut aufgehoben.

Hast Du noch genauere Infos über den erwähnten Fall parat?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 30. Juni 2012, 12:59
Ich würde bei Art. 5 GG als Ansatzpunkt eher wählen, dass die Freiheit bei der Infobeschaffung auch bedeutet, dass ich Informationsquellen ausschließen kann.  Dieser Ausschluss wird nun durch die erzwungene Unterstützung eines Mediums, das ich nicht nutzen will, ausgehöhlt.  Da die Nutzung von Infoquellen oft mit einem Preis verknüpft ist, kann man die reine Informationsentscheidung nicht von der wirtschaftlichen Entscheidung abkoppeln.

Es gibt auch noch die "negative Informationsfreiheit", die besagt, dass man mir keine Infos aufdrängen darf. Nun was ist dieser Beitrag anderes als eine staatliche "Empfehlung" diese Quellen auch zu nutzen, weil ich sonst ja nichts von meinem Geld habe? 
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 30. Juni 2012, 13:50
@gebühren-igel
Richtig. Dazu möchte ich anmerken, dass es auch im reichen Deutschland viele Haushalte gibt, deren Budget für die Beschaffung von Information durch die Zwangszahlung des Rundfunkbeitrags bereits erschöpft ist – So einen Fall habe ich aktuell in der Familie. Ihnen wird somit a) die freie Wahl ihrer Informationsbeschaffung genommen und b) eine einseitige und vom Staat verordnete aufgezwungen. – Ich bin mir sicher, unsere Gründungsväter hatten was anderes im Sinne...




Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 30. Juni 2012, 13:53
@gebuehren-igel
Die Aussagen der Texte decken sich zum Teil und Deine Formulierung gefällt mir auch sehr gut. Mal schauen was die anderen noch für Ideen haben.

@René
Ich verstehe zu gut, was Du meinst.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Kunibert am 30. Juni 2012, 14:58
Die zentrale Frage ist, ob der Rundfunk im 21. Jahrhundert noch notwendig sein kann. Wenn man das lückenlos nachweisen kann, ist die Zeit des ÖRR abgelaufen.

Notwendig bedeutet dabei ausdrücklich nicht wünschenswert, nach dem Motte: Was hätten wir  denn gerne. Notwendig bedeutet "Die Not abwenden". Nur - und nur dann - ist ein Gesetz, das in die Grundrechte eingreift, zulässig. Auf die Beantwortung dieser Frage wird es bei den Klagen ankommen.

Ich frage mich, wie sich die ÖRR und ihre Politiker nur auf ein solches Risiko einlassen konnten.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 30. Juni 2012, 16:25
Ich frage mich, wie sich die ÖRR und ihre Politiker nur auf ein solches Risiko einlassen konnten.

Weil das gesamte System – hier meine ich Politik und Medien – an einem Strang ziehen. Kein Politiker hat Eier genug in der Hose, um sich gegen das System zu stellen und so schwimmt diese ganze, seit bereits längerer Zeit versaute und prostituierte Klasse, mit dem Strom mit. Das Volk ist nur ein Instrument, dass es alle vier Jahre kurz zu pflegen gilt, danach nur noch ein übles Vieh, das möglichst gründlich zu melken gilt.

1986, also vor dem Internet und der großen Verbreitung der Privaten, wurde das sogenannte "Niedersachsenurteil" gefällt, worauf die ganze Argumentation des ÖRR basiert. Auch spätere Urteile beziehen sich auf diesen "Freibrief".

Aus http://online-boykott.de/de/kommentare/53-grundversorgung:
Zitat
Das ist eine typische deutsche Rechtsprechung, die als Freibrief verstanden werden muss. Hier werden dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine wirklichen Grenzen aufgezeigt, sondern genau das Gegenteil: Er darf alles, von der Bildung bis hin zur reinen Unterhaltung und dieser nicht näher definierte "Auftrag" ist zudem "dynamisch" wie auch gegenständlich und zeitlich offen. Als ob das nicht genug wäre, wird ihm eine Bestands- und Entwicklungsgarantie gewährt, nach der er alle programmlichen und technischen Weiterentwicklungsmöglichkeiten offen stehen.

Ich empfehle dazu die aufmerksame Lektüre nachstehender Links:

http://online-boykott.de/de/kommentare/53-grundversorgung
http://online-boykott.de/de/kommentare/54-grundversorgung-im-21-jahrhundert
http://online-boykott.de/de/kommentare/59-die-rundfunkabgabe-warum-sie-unhaltbar-ist-und-warum-der-oeffentlich-rechtliche-rundfunk-in-deutschland-auf-eine-neue-grundlage-gestellt-werden-sollte

Jeder halbwegs normal denkende Mensch muss zur Erkenntnis kommen, dass für eine "Grundversorgung" keine 100 Sender (davon ca. ein Viertel TV) ab 2013 für ungefähr 10 Milliarden pro Jahr nicht notwendig sein kann! Und Leute, die vielleicht auch ein halbes Auge offen haben und nicht zur Generation Ü100 gehören, müssen erkennen, dass im Internetzeitalter jegliche Argumentation für den ÖRR nur und ausschließlich ein Versuch sein kann, seine Bestandsgarantie zu sichern.

Kein Mensch außer einer kleinen Parasitenelite braucht diesen überdimensionalen Rundfunk!
Titel: Für Kopfdenker - Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Timo am 30. Juni 2012, 16:39
Als betroffener Gebührenzahler und Beschwerdeführer hat der Rechtsanwalt Jakob Heinrich Tschuschke selbst eine eigene, ständig aktualisierte Internetseite eingerichtet, auf der die Rechtsmittel und der Rechtsweg eingesehen werden kann.

Momentan rechtsanhängig ist die Verfassungsbeschwerde vom 16.01.2011 am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Entscheidung wird nicht vor Ende 2012 erwartet.

Darüber hinaus gibt es für Kopfdenker Hinweise über den Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag ab 01.01.2013.

Siehe hier: http://www.tschuschke.eu/gez/index.htm
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Speedy am 30. Juni 2012, 18:03

Was hältst Du von der Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Artikels 5 GG (1)?

Zitat
Artikel 5 GG
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2)…

Ansatz:

Eine freie ungehinderte Medienwahl zur Informationsbeschaffung (Unterrichtung), ohne Aushöhlung des Grundrechts durch Zwangszahlungen und damit einhergehender Zwangsumschichtung der Medienausgaben zugunsten der ö.-r. Sender, ist nicht gegeben. Es gibt Menschen, die sich gerne nur aus den Zeitungen und Büchern und/oder aus dem Internet informieren. Andere benutzen das TV Gerät als Monitor für Spielkonsolen oder zur Wiedergabe von DVD/Blu-ray Filmen.


Das hat doch mit dem Rundfunkbeitrag nichts zu tun. Der Beitrag wird grundsätzlich von jedem Wohnungsinhaber erhoben, unabhängig davon ob er Rundfunkempfangsgeräte besitzt oder nicht.

Man könnte nur dahingehend argumentieren, dass jeder Wohnungsinhaber eine Zwangsabgabe leisten muss. Hier wird eher die Erfüllung des Schutzbedürfnisses der Menschen beeinträchtigt.

Und da greift nur die alte Weimarer Verfassung
Zitat
Artikel 155
(1) Die Verteilung und Nutzung des Bodens wird von Staats wegen in einer Weise überwacht, die Mißbrauch verhütet und dem Ziele zustrebt, jedem Deutschen eine gesunde Wohnung und allen deutschen Familien, besonders den kinderreichen, eine ihren Bedürfnissen entsprechende Wohn- und Wirtschaftsheimstätte zu sichern. Kriegsteilnehmer sind bei dem zu schaffenden Heimstättenrecht besonders zu berücksichtigen.
...

und natürlich die Europäische Sozialcharta (1966) im Artikel 16.

Selbstverständlich wird der Bezug einer Wohnung durch den Rundfunkbeitrag nicht unmöglich oder sonderlich erschwert. Sozial Schwache haben ja weiterhin die Möglichkeit einen Antrag auf Befreiung zu stellen.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 30. Juni 2012, 19:55
Zitat
Das hat doch mit dem Rundfunkbeitrag nichts zu tun. Der Beitrag wird grundsätzlich von jedem Wohnungsinhaber erhoben, unabhängig davon ob er Rundfunkempfangsgeräte besitzt oder nicht.
Dann ist es eine steuer und soweit bekannt, darf der ÖR sich nicht durch steuern finanzieren. Da dass ganze nun schon ins gesetz fester eingebaut wird als der vorrangegangene staatsvertrag in verbindung mit den ganzen abgeordneten in den rundfunkräten, muss man dem ÖR vorwerfen, nicht mehr unabhängig, nicht mehr staatsfern und nicht mehr demokratisch zu sein. DAS sollte doch auch ein ansatzpunkt sein.
Man braucht nur mal zu schauen wie die tagesschau "in eigener sache" berichtet hat. Ein normal denkender mensch MUSS doch sehen dass der ÖR nur noch an seine eigene finanzierung denkt und nicht mehr an die prinzipien die man damals bei der post hatte als diese noch das ganze kontrolliert hat. Wo findet man nun einen richter oder ein gericht, dass genug hirn hat um die sache im namen des volkes zu entscheiden? Nicht im namen der zwangsfinanzierung.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 01. Juli 2012, 03:29
Das hat doch mit dem Rundfunkbeitrag nichts zu tun. Der Beitrag wird grundsätzlich von jedem Wohnungsinhaber erhoben, unabhängig davon ob er Rundfunkempfangsgeräte besitzt oder nicht.

Warum? – Ich will das genau wissen.

Zunächst – Anmerkung am Rande – ist es kein Delikt, ein Empfangsgerät zu besitzen. Fragwürdig ist die jetzige Praxis allemal, die es einem keine Wahl lässt: Entweder hast du kein Empfangsgerät und zahlst nichts oder du hast eins und bezahlst, auch wenn das Gerät für den Empfang privater Sender angeschafft wurde. Eine andere Wahl als "alles oder nichts" hast du nicht. Das verstößt nicht nur in meinen Augen eindeutig gegen Artikel 5 des Grundgesetzes.

Nun ist das aber ab 2013 anders: Jeder zahlt – mit oder ohne Gerät. Einzige Voraussetzung: Du wohnst!

Das steht im 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (http://online-boykott.de/ablage/rundfunkbeitragsstaatsvertrag/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag%28SWR%29.pdf) eindeutig und hat daher zunächst wohl damit zu tun.

Man könnte nur dahingehend argumentieren, dass jeder Wohnungsinhaber eine Zwangsabgabe leisten muss. Hier wird eher die Erfüllung des Schutzbedürfnisses der Menschen beeinträchtigt.

Nicht nur – ich habe immer wieder auf reelle Fälle hingewiesen, die zweifelsohne belegen, dass diese Zwangsabgabe die Mitteln für die freie Informationsbeschaffung ausschöpfen. Das Grundgesetz sagt aber etwas anderes und hier erlauben sich Politik und Medien einen skandalösen Interpretationsspielraum, den es aber so nicht gibt. Sie können das nur durchsetzen, weil sie die Macht dazu haben und so dem Volk diktieren, einen überflüssigen und überdimensionierten teuren Apparat zu alimentieren. Und wenn sie das diktieren und durchsetzen können, handelt es sich um ein Diktat und ergo Diktate entstehen nur in Diktaturen. – Wir haben faktisch eine Mediendiktatur!

Selbstverständlich wird der Bezug einer Wohnung durch den Rundfunkbeitrag nicht unmöglich oder sonderlich erschwert. Sozial Schwache haben ja weiterhin die Möglichkeit einen Antrag auf Befreiung zu stellen.

Das ist ein Witz und Augenwischerei. Es gibt eine große Masse in Deutschland, die aufgrund ihres Einkommens keinen solchen Antrag auf Befreiung stellen können und dennoch müssen sie jeden Cent zweimal umdrehen, bevor sie ihn ausgeben. Ich nenne hier Familien mit Kindern mit einem schwachen Einkommen – viele werden sich angesprochen fühlen: Familie mit zwei Kindern und Gesamteinkommen inkl. Kindergeld um die 2.000 EUR. Diese Familie braucht einen adäquaten Wohnraum und muss Strom, Wasser, Abwasser, Gas oder Heizöl, Abfallgebühren usw. bezahlen. Wie viel bleibt noch übrig? – Vom Rest muss die Familie sich ernähren und kleiden; die Kinder müssen mit Ihren Schulutensilien auch entsprechend versorgt werden, sie brauchen Sportschuhe und -kleidung für den Sportunterricht, mindestens einmal im Jahr gibt es eine Klassenfahrt usw. Alles muss vom Einkommen finanziert werden. – Hoffentlich geht die Waschmaschine nicht kaputt oder das Kind wächst nicht so schnell, dass es nicht mehr in sein Bettchen passt...

Jetzt glaube mir, Thomas, dass 18 EUR für den Rundfunkmüll diesen Familien weh tun und sie empfindlich treffen. Glaubst du wirklich, dass diese Familien noch Geld für Bücher, Theater, Kino, Museen oder ganz einfach Zeitschriften oder gar die Tageszeitung ausgeben? Das können Sie nicht und sie können auch keinen Antrag auf Befreiung stellen – sie dürfen die Auswüchse des fetten ÖRR mitfinanzieren, damit z. B. eine Monika P. mehr als unsere Bundeskanzlerin "verdient" oder ein Moderator wie Thomas G. sich aus Gebührengeldern junger Familien ein Schloss als Wohnung leistet. Ekelhaft!

Diesen Familien wird jegliche Wahl genommen und noch schlimmer, sie werden zu Zwangskonsumenten des Staatsfunks!

Wann wacht das Volk auf, oder sind wir schon in der Matrix?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 01. Juli 2012, 13:04
Ansatz für eine Verfassungsbeschwerde/Verfassungsklage/Petition
Der Rundfunkbeitrag wie auch die Rundfunkgebühr verstoßen beide gegen den Artikel 5 GG (1),
die ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen sowie gegen das Völkerrecht
Art. 19 (2), das Recht auf Informationen eigener Wahl.


Es spielt keine Rolle, ob die abgepressten Gelder Zwangsbeiträge/-Gebühren für den ö.-r. Rundfunk auf dem Vorhandensein von Geräten oder der Wohnung aufgehängt werden. Es ist nur ein dubioser Konstrukt, der die ö.-r. Sender am Leben erhalten soll. Denn genauso könnte man den Rundfunkbeitrag von dem Vorhandensein von Schuhen abhängig machen. Es wäre genauso gut überprüfbar. Es kann auch für Deutschland angenommen werden, dass jeder wenigstens ein paar Schuhe hat. So könnte aber jeder die Lächerlichkeit des neuen Systems auf Anhieb sehen.

Hier ein Zitat aus den Ergüssen von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof (Gutachten über DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS) mit dem Ziel:  Wo hängt man den neuen Beitrag am besten auf?
Zitat
"… Nach diesen verfassungsrechtlichen Maßstäben ist die Bemessungs-grundlage des Rundfunkbeitrages so zu gestalten, dass die Ermittlung und die Erhebung des Beitrags möglichst wenig persönlichkeitsbezogene Daten erfasst, außerdem ein Betreten zumindest der Wohnungen erübrigt. Solange die Abgabe an Geräte anknüpft, müssen diese ermittelt, also das Nutzerverhalten der Gerätebesitzer erforscht und letztlich auch Kontrollen in Wohnungen durchgeführt werden. Nimmt der Gesetzgeber hingegen die Bemessungsgrundlage des Rundfunkbeitrags auf die vermutete Nutzung durch Haushalte und Gewerbebetriebe zurück, bleibt der Abgabentatbestand im Vorfeld individualisierenden Datenschutzes und des Schutzbereiches der unverletzlichen Wohnung.

Im Ergebnis verlangen somit die Erfordernisse einer einsichtigen, vollzugsfähigen, unausweichlichen, die Privatheit schonenden Abgabe eine Typisierung der Rundfunkabgabe, die den Nutzer der Rundfunkprogramme zur Finanzierung der Rundfunkanstalten – staats- und marktfern – heranzieht, dabei aber nicht die individuelle, tägliche Fernsehnutzung ermittelt, sondern die Bemessungsgrundlage auf die vermutete, übliche Nutzung ausrichtet."


Mit der Neuregelung durch die Beitragsverpflichtung geht ein Verlust an Freiheit einher. Was soll die Umstellung von der (bisher) vermeidbaren Gebühr auf den (künftig) unvermeidbaren Beitrag rechtfertigen? Im Text des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages findet sich dazu nur die dürftige Aussage, dass der Rundfunkbeitrag „der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ diene. Alles dreht sich nur ums Geld für die ö.-r. Sender. Das Wohl der Bevölkerung, die Wahlfreiheit der Medien und  der Verlust an Freiheit spielt bei den Überlegungen gar keine Rolle. Auch die Gewerbetreibenden werden unter Generalverdacht der Nutzung der ö.-r. Programme gestellt.

Aussagen der Verfassungsrichter (1999)  bei einer Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung der Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 14 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG.
Zitat
"Staatlich festgesetzte Entgelte für die Rundfunknutzung könnten das Grundrecht unter diesen Umständen nur dann verletzen, wenn sie darauf zielten oder wegen ihrer Höhe objektiv dazu geeignet wären, nutzungswillige Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fernzuhalten." http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk19990906_1bvr101399.html

Der Rundfunkbeitrag wie auch die Rundfunkgebühr verstoßen beide gegen den Artikel 5 GG (1), die ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen.
Ungehindertes Unterrichten bedeutet nämlich eine freie ungehinderte Medienwahl zur Informationsbeschaffung ohne Aushöhlung durch Zwangszahlungen und damit einhergehender Zwangsumschichtung der Medienausgaben zugunsten der ö.-r. Sender. Ungehindertes Unterrichten bedeutet die freie Wahl der Informationsquelle, z.B. der Zeitung/Zeitschrift, des Buches, DVD/Blu-ray oder des Internets.
Durch die Zwangsabgabe für die ö.-r. Sender kommen im Laufe des Lebens Zwangsumschichtungen der Medienausgaben in beachtlichen Höhen zustande.
Bei einer Überziehung des Kontos können in einzelnen Fällen im Laufe des Lebens folgende Kosten auf Grund der Zwangsrundfunkgebühren entstehen:
5%.  ->   78.355 €
6%.  -> 118.766 €
7%.  -> 182.180 €
10% -> 690.260 €
(Beitragsdauer 60 Jahre, Zinsbuchung je 12 Monate, Monatlicher Beitrag 17,98 €)
Momentan (2012) werden 10 bis 18% Überziehungszinsen von den Banken verlangt.

Ungehindertes Unterrichten heißt auch für jeden die Freiheit, sich für oder gegen den Empfang von Fernseh- oder Hörfunksendungen zu entscheiden, das gewünschte Fernseh- oder Hörfunkprogramm auszuwählen und die allgemein zugängliche Quelle Rundfunk zu empfangen oder abzuschalten! Dieses Recht, abzuschalten oder sich ganz aus dem ö.-r. Rundfunk zu verabschieden, darf nicht dadurch ausgehöhlt werden, dass hierfür trotz genereller Nichtnutzung oder Ablehnung Rundfunkbeiträge zwangsweise erhoben werden.

Der Staat darf die Information der Bürger weder lenken, noch behindern [Rezipientenfreiheit]. Das Völkerrecht (Art. 19, (2)) sichert das Recht auf Informationen eigener Wahl zu.
Zitat
Artikel 25 GG
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Völkerrecht
Art. 19 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.103.2.de.pdf
(1) Jedermann hat das Recht auf unbehinderte Meinungsfreiheit.
(2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht schliesst die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.

http://de.wikipedia.org/wiki/Rezipientenfreiheit
"Die Rezipientenfreiheit ist ein klassisches Abwehrrecht gegen den Staat, der die Information der Bürger weder lenken, noch behindern und auch nicht registrieren darf."

Was ist aber der Zwang zur Finanzierung der 100 ö.-r. Programme als nicht die Aushebelung und Lenkung der Informationsbeschaffung?

Es gibt nicht wenige Menschen, die zwar gern werbefinanziertes LokalRadio hören, aber beispielsweise wegen kleiner Kinder im Haushalt Fernsehen ablehnen. Sie kaufen dem Kind gern Bücher und lesen ihm diese vor. Wegen der 2157 EUR in 10 Jahren plus Zinsen können, vor allem die ärmeren Bürger/Rentner/ärmere Familien mit Kindern eine Menge an Zeitungen, Zeitschriften und Büchern sich nicht mehr leisten, weil sie zur Finanzierung der 100 ö.-r. Programme gezwungen werden. Die eigene Wahl der Informationsbeschaffung ist für Sie nicht ohne weiteres möglich. Sie werden bei der Beschaffung der Informationen vom Staat gelenkt.

Wir alle werden unter den Generalverdacht der Nutzung der ö.-r. Programme gestellt und zu ZwangsBeitragsSchuldnern gemacht, auch wenn einige Mio. Bürger die aufgezwungenen Programme nicht sehen wollen. Durch den neuen 15. Rundfunkstaatsvertrag entsteht eine Art ö.-r. "Berliner Mauer", die offenkundig gegen das Völkerrecht verstößt. Der ö.-r. Rundfunk untergräbt und lenkt im 21. Jahrhundert die freie Wahl der Informationsquelle und macht die Freiheit und Demokratie zu einer Farce.

Für Singlehaushalte, die ö.-r. Programme nicht nutzen wollen, bedeutet der neue Zwangsbeitrag eine reine ö.-r. Kopfsteuer. Sie ist die roheste und unvollkommenste Art der Personalsteuer, welche die Individuen ohne Unterschied und ohne Rücksicht auf die größere oder geringere Leistungsfähigkeit gleichmäßig trifft. Die Kopfsteuer wurde namentlich unterworfenen Völkerschaften auferlegt und steht überhaupt in engem Zusammenhang mit der UNFREIHEIT.




Anm.:
Jedem ist es erlaubt, diesen Text nach Belieben zu modifizieren, für eigene Texte zu verwenden und zu veröffentlichen.

Helfe mit Deiner Stimme, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren.
http://www.online-boykott.de/unterschriftenaktion


Nachtrag vom 11.11.2012:

Infos für das Vorgehen bei Berufung auf das Völkerrecht:
Zitat
Wie geht man in Deutschland gegen Menschenrechtsverletzungen vor?
http://cne.fr33bas3.net/2010/11/wie-geht-man-in-deutschland-gegen-menschenrechtsverletzungen-vor/

...
Anders sieht es aus, wenn man sich auf das Völkerrecht beruft. Nach dem Grundgesetz Artikel 25  gibt uns das Völkerrecht unmittelbare Rechte. Dies bedeutet man muss diese Rechte nicht erst einklagen. Wer also einen Verstoß gegen das Völkerrecht vermutet, zeigt diesen bei der Staatsanwaltschaft an. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Begründung ein, oder eröffnet nicht innerhalb von einem Jahr ein Verfahren, kann man sich direkt an den Internationale Strafgerichtshof wenden. Alles dies kostet einem nur die Portokosten für die Anzeige. Man sollte aber die Hilfe eines Rechtsbeitands in Anspruch nehmen, um die Anzeige richtig zu formulieren und keine Formfehler zu begehen. ...

Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 02. Juli 2012, 12:15
Bitte unbedingt lesen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3428.msg22353.html#msg22353
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 03. Juli 2012, 11:55
Zweiter Ansatz für eine Verfassungsbeschwerde/Verfassungsklage

Meinungslenkung, Zensur, Objektivität, Unparteilichkeit, Meinungsvielfalt und die Unabhängigkeit des ÖRR


13. RStV
http://www.telemedicus.info/uploads/Dokumente/RStV_13-RAeStV_Lesefassung.pdf 

Zitat
§ 10 Berichterstattung, Informationssendungen, Meinungsumfragen

(1) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.

(2) Bei der Wiedergabe von Meinungsumfragen, die von Rundfunkveranstaltern durchgeführt werden, ist ausdrücklich anzugeben, ob sie repräsentativ sind.


§ 11 Auftrag
(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.

(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.

15. RStV
http://www.medienrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/sites/medienrecht/LS_Hain/Docs/Medienrecht_I/konsolidierte_Fassung_RStV_hp.pdf

****************************************************************************
Sammlung: Meinungslenkung und die Unabhängigkeit des ÖRR:


1) Eine kurze Geschichte über die Unabhängigkeit:
Teil 1: http://www.youtube.com/watch?v=L4A9xDrkdE8
Teil 2: http://www.youtube.com/watch?v=xe-OnkMa5SY

2) Interessante Beiträge zur Unabhängigkeit des ÖRR:
a) "Steuerfinanzierung ist machbar" http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2216.msg21951.html#msg21951
b) "GEZ - Keiner hält sich an den Rundfunkstaatsvertrag ..." http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3428.msg22353.html#msg22353

3) Abhängigkeit vom Staat:
Das Bundesverfassungsgericht sagt in einem Fall zu der  Informationsfreiheit (" http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg9271.html"):
"…1. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG enthält keine Garantie kostenloser
Informationen. Staatlich festgesetzte Entgelte für die Rundfunknutzung
könnten dieses Grundrecht nur dann verletzen
, wenn sie darauf zielten
oder wegen ihrer Höhe objektiv dazu geeignet wären, nutzungswillige
Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fernzuhalten.
Dafür ist nicht das Mindeste ersichtlich…."

Was?
Also geben die Bundesverfassungsrichter in diesem Fall indirekt zu, was von vielen schon lange behauptet wird: Abhängigkeit vom Staat der über die finanziellen Mittel entscheidet (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), Die KEF hat 16 Mitglieder, die von den Ministerpräsidenten der Länder für 5 Jahre berufen werden)

4) "GEZ-Streik wegen Fall Brender"
http://www.heise.de/tp/artikel/31/31835/1.html


5) Zensur
Zitat
Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, … Eine Zensur findet nicht statt.
...


Helfe mit Deiner Stimme, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren.
http://www.online-boykott.de/unterschriftenaktion
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 08. Juli 2012, 15:47
Ich habe gerade beim Recherchieren bezüglich der Verfassungsbeschwerde etwas Interessantes bei einer Urteilsbegründung gefunden:

Zitat
Bundesverfassungsgerichtsgesetz § 90
http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/90.html
(1) Jedermann kann mit der Behauptung, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, Artikel 33, 38, 101, 103 und 104 des Grundgesetzes enthaltenen Rechte verletzt zu sein, die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben.

(2) Ist gegen die Verletzung der Rechtsweg zulässig, so kann die Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden. Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde.

(3) Das Recht, eine Verfassungsbeschwerde an das Landesverfassungsgericht nach dem Recht der Landesverfassung zu erheben, bleibt unberührt.

Zitat
Bundesverfassungsgerichtsgesetz § 93a
(1) Die Verfassungsbeschwerde bedarf der Annahme zur Entscheidung.

(2) Sie ist zur Entscheidung anzunehmen,   
  a)    soweit ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt,
  b)    wenn es zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 genannten Rechte angezeigt ist; dies kann auch der Fall sein, wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entsteht.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Kunibert am 08. Juli 2012, 16:37
@Viktor

Ob die knapp 20 Euro im Monat als besonders schwerer Nachteil annerkannt werden, wage ich dann doch zu bezweifeln. Zudem müsste man den Rechtsweg - Gebührenbescheid, Klage durch alle Instanzen usw. ausschöpfen

Wo man gegen vorgehen könnte, wäre die Speicherung der persönlichen Daten bei der GEZ.

Bisher war es meine Sache, ob ich Rundfunkgeräte bereitgehalten habe. Wenn dem so war, dann wurden meine Daten (mit meiner Einwilligung) bei der GEZ gespeichert. Ab 2013 kann ich es mir aber nicht mehr aussuchen, ob meine Daten bei der GEZ gespeichert werden oder nicht.

Die GEZ ist keine staatliche Stelle und entzieht sich auch der direkten demokratischen Kontrolle. Die Speicherung meiner Daten (ohne meine Einwilligung) bei der GEZ dürfte damit eine Verletzung meiner informellen Selbstbestimmung sein.

Damit sollte eine Klage vor dem Verfassungsgericht möglich sein, weil es für diesen Vorgang keinen Rechtsweg gibt.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 08. Juli 2012, 16:57
Diese 18€ sind für JEDEN mieter rausgeschmissenes geld, vorallem für die die keine geräte haben oder diejenigen die bisher nicht die volle gebühr bezahlen mussten. Vielleicht kommt man später auch hier wie bei der gema mit dem argument "wer bald mehr bezahlt, hat bisher zu wenig gezahlt".
Es ist eine verfassungswidrige bereicherung, meiner meinung nach. Es ist eine steuer, egal wie man es nennt oder versucht zu drehen. Eine wohnungssteuer, staatlich durchgesetzt bzw erzwungen für ein system dass staatslich unabhängig agieren soll.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 08. Juli 2012, 17:03
@Viktor

Ob die knapp 20 Euro im Monat als besonders schwerer Nachteil annerkannt werden, wage ich dann doch zu bezweifeln. Zudem müsste man den Rechtsweg - Gebührenbescheid, Klage durch alle Instanzen usw. ausschöpfen
...
Deswegen richtet sich die Verfassungsbeschwerde nicht gegen den monatlichen  Beitrag von 17,98 €, sondern:
Zitat
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg22344.html#msg22344
Der Rundfunkbeitrag wie auch die Rundfunkgebühr verstoßen beide gegen den Artikel 5 GG (1),
die ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen

Unterstützung durch:
§ 93a (2) a) "Sie ist zur Entscheidung anzunehmen, soweit ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg22502.html#msg22502


...
Wo man gegen vorgehen könnte, wäre die Speicherung der persönlichen Daten bei der GEZ.
...
Auch ein guter Angriffspunkt.

Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 08. Juli 2012, 17:20
Ich bezweifle dass die datenerhebung angreifbar sein wird. Jede firma, selbst spamverteiler, dürfen unsere daten erheben egal ob wir dem nicht zustimmen.

Btw, vor gericht müsste man einen richter fragen ob er einen PC nutzt in seinem büro, hinterzimmer oder wo auch immer ausserhalb seiner behausung. Macht man ihm klar dass er gebühren dafür zahlt wenn er doch gar keine rundfunkleistungen nutzt... denkt euch den rest.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Kunibert am 08. Juli 2012, 17:49
Deswegen richtet sich die Verfassungsbeschwerde nicht gegen den monatlichen  Beitrag von 17,98 €, sondern:
Zitat
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg22344.html#msg22344
Der Rundfunkbeitrag wie auch die Rundfunkgebühr verstoßen beide gegen den Artikel 5 GG (1),
die ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen Unterstützung durch:
§ 93a (2) a) "Sie ist zur Entscheidung anzunehmen, soweit ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg22502.html#msg22502


Ich glaube trotzdem nicht, dass du damit durchkommst.

Ich kann keine Behinderung beim Zugang zu den Informationsquellen erkennen. Art 5. GG besagt nicht, dass Informationsbeschaffung kostenlos ist.

Deine einzige Begründung sind die knapp 20 Euro, die dich möglicherweise von der Beschaffung anderer Informationsquellen abhalten. Das alleine dürfte nicht reichen.

Du kannst aber argumentieren, dass der landesweite Entzug der Kaufkraft die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der übrigen Informationsanbieter schwächt und damit die Meinungsvielfalt und damit der Art 5 GG bedroht wird.

Wenn du Glück hast, ist das im allgemeinen Interesse und die Klage wird zugelassen.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 08. Juli 2012, 18:34
Zitat
Deine einzige Begründung sind die knapp 20 Euro, die dich möglicherweise von der Beschaffung anderer Informationsquellen abhalten. Das alleine dürfte nicht reichen.
Ab welchem betrag für welche gesellschaftliche gruppe lohnt es sich denn deiner meinung nach?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 08. Juli 2012, 18:34
Deswegen richtet sich die Verfassungsbeschwerde nicht gegen den monatlichen  Beitrag von 17,98 €, sondern:
Zitat
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg22344.html#msg22344
Der Rundfunkbeitrag wie auch die Rundfunkgebühr verstoßen beide gegen den Artikel 5 GG (1),
die ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen Unterstützung durch:
§ 93a (2) a) "Sie ist zur Entscheidung anzunehmen, soweit ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg22502.html#msg22502


Ich glaube trotzdem nicht, dass du damit durchkommst.

Ich kann keine Behinderung beim Zugang zu den Informationsquellen erkennen. Art 5. GG besagt nicht, dass Informationsbeschaffung kostenlos ist.

Deine einzige Begründung sind die knapp 20 Euro, die dich möglicherweise von der Beschaffung anderer Informationsquellen abhalten. Das alleine dürfte nicht reichen.

Du kannst aber argumentieren, dass der landesweite Entzug der Kaufkraft die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der übrigen Informationsanbieter schwächt und damit die Meinungsvielfalt und damit der Art 5 GG bedroht wird.

Wenn du Glück hast, ist das im allgemeinen Interesse und die Klage wird zugelassen.

Mich überzeugen die Ausführungen in dem Beitrag vollkommen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg22344.html#msg22344

@Kunibert
Hattest Du den ganzen Beitrag gelesen?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Kunibert am 08. Juli 2012, 19:05

@Viktor
Zitat
Alles dreht sich nur ums Geld für die ö.-r. Sender.
Bisher wurden die ÖRR als notwendig erachtet. Also hatten sie Anspruch die Finanzierung.

Zitat
"Staatlich festgesetzte Entgelte für die Rundfunknutzung könnten das Grundrecht unter diesen Umständen nur dann verletzen, wenn sie darauf zielten oder wegen ihrer Höhe objektiv dazu geeignet wären, nutzungswillige Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fernzuhalten."
Das sind die 20 Euro

Zitat
Ungehindertes Unterrichten heißt auch für jeden die Freiheit, sich für oder gegen den Empfang von Fernseh- oder Hörfunksendungen zu entscheiden, das gewünschte Fernseh- oder Hörfunkprogramm auszuwählen und die allgemein zugängliche Quelle Rundfunk zu empfangen (oder abzuschalten!)
Das wäre eher Art 2 GG. Niemand kann dich zwingen etwas zu tun, was du nicht willst.
Es sei denn, es ist notwendig (siehe oben). Du müsstest also nachweisen, dass der ÖRR nicht mehr
notwendig ist - was ja auch machbar wäre..
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 08. Juli 2012, 19:06
Zitat
außerdem ein Betreten zumindest der Wohnungen erübrigt
Gerade nach diesem satz wäre es logisch sich mit den anbietern von fernsehn zu unterhalten und dort die registrierten kundenbestände zu übernehmen. Nebenbei dafür sorgen dass jede wohngegend die unabhängig von kabelbetreibern fernsehn kann, an einen anbieter gebunden wird. Somit würde man sicherstellen dass jeder der einen anschluss nutzt, auch dafür zahlt. Das gleiche könnte man auch für internet machen aber dann halte man sich an meine signatur unter diesem beitrag.
Zitat
Das sind die 20 Euro
Es sind 18€ -1cent, meilenweit von 20.  ;D
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Speedy am 08. Juli 2012, 19:54

Deswegen richtet sich die Verfassungsbeschwerde nicht gegen den monatlichen  Beitrag von 17,98 €, sondern:
Zitat
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg22344.html#msg22344
Der Rundfunkbeitrag wie auch die Rundfunkgebühr verstoßen beide gegen den Artikel 5 GG (1),
die ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen

Unterstützung durch:
§ 93a (2) a) "Sie ist zur Entscheidung anzunehmen, soweit ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg22502.html#msg22502
Würde ich nur bei Punkt 2 zustimmen (Rundfunkgebühr).

Der Rundfunkbeitrag ist ja geräteunabhängig. Die zwangsweise Erhebung des Beitrags richtet sich jedoch gegen jeden Wohnungsinhaber, d.h. das Innehaben einer Wohnung wird sanktioniert (wie durch das Steuerrecht auch das Innehaben einer Arbeit >400 Euro).
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 08. Juli 2012, 22:10

@Viktor
Zitat
Alles dreht sich nur ums Geld für die ö.-r. Sender.
Bisher wurden die ÖRR als notwendig erachtet. Also hatten sie Anspruch die Finanzierung.
Die von Dir zitierte Aussage "Alles dreht sich nur ums Geld für die ö.-r. Sender " bezieht sich auf den Satz davor.
Zitat
Im Text des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages findet sich dazu nur die dürftige Aussage, dass der Rundfunkbeitrag „der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ diene. Alles dreht sich nur ums Geld für die ö.-r. Sender.
Dieser wiederum gibt den Inhalt des neuen Fünfzehnten Staatsvertrages (Artikel 1, § 1 Zweck des Rundfunkbeitrags) wieder. Die Annahme
"Bisher wurden die ÖRR als notwendig erachtet" ist falsch. Stimmen könnte die Aussage nur für die Zeit vor der Ausbreitung des Internets. Davon sind wir schon eine Zeitlang entfernt.



Zitat
"Staatlich festgesetzte Entgelte für die Rundfunknutzung könnten das Grundrecht unter diesen Umständen nur dann verletzen, wenn sie darauf zielten oder wegen ihrer Höhe objektiv dazu geeignet wären, nutzungswillige Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fernzuhalten."
Das sind die 20 Euro
Ich habe im Beispiel aufgezeigt, dass in einzelnen Fällen im Laufe des Lebens immense Kosten auf Grund der Zwangsrundfunkgebühren entstehen können. Dispozinsen liegen im Allgemeinen zwischen 8 und 14 %. Ich rechne nur im Schnitt mit 7%, um noch mehr Fälle zu haben, wo auch kurzfristig der Dispokredit nicht in Anspruch genommen wird.
182.180 € / (60J * 12 Mon.) -> Durchschnitt = 253 €/Monat

Aus fehlenden 17,98 €/Monat, wird eine durchschnittliche Belastung von 253 €/Monat.

Familien mit Kindern mit einem schwachen Einkommen und andere Menschen mit geringem Einkommen/Renten, ohne Ansprüche auf finanzielle Unterstützung, treffen  die Zwangsbelastungen empfindlich. Dadurch werden nutzungswillige Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen wie das Buch, Zeitung/Zeitschrift, DVD/Blu-ray oder das Internet  ferngehalten.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Kunibert am 08. Juli 2012, 23:40
@Viktor
Ich sehe in der Sache keine Diskrepanz, nur bei der Argumentation. Für mich zählt bei den Argumenten, ob man damit überhaupt eine Chance hat.

ÖRR war mal notwendig, ohne Zweifel. Ist er durch das Internet jetzt aber nicht mehr. Meine Rede.

Dass 17 Euro Monat für Monat ziemlich weh tun können, weiss jeder, der mal mit wenig Geld auskommen musste. Trotzdem werden die knapp 20 Euro / Monat einfach so wohl nicht als Grund anerkannt. Knapp 20 Euro im Monat kann doch wirklich jeder zahlen, wird man zu hören bekommen. Das sind doch nicht mal 1 Euro pro Tag.

Vielleicht sollte man (wie du vorgeschlagen hast) mit den 200 Euro / Jahr argumentieren. 200 Euro pro Jahr zahlt man laut Einkommensteuer Grundtabelle (nicht verheiratet, keine Kinder) für knapp 10 000 Euro / Jahr, also für etwa 833 Euro / Monat. Das dürfte das Doppelte der Grundsicherung sein. Bei diesem Einkommen bedeutet der Rundfunkbeitrag eine Verdoppelung der finanziellen Belastung.

2000 Euro Steuer pro Jahr zahlt man ab etwa 17.000 Euro / Jahr (1400 Euro / Monat) Ab diesem Gehalt macht der Rundfunkbeitrag noch 10% der Steuerlast aus.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 09. Juli 2012, 12:20
Ich versuche in der nächsten Zeit noch genauer in Erfahrung zu bringen, wie viele Menschen durch Kredite / Dispo und wie lange in dieser Kreditklemme stecken, um konkret belegbare Daten zu haben. Danach werde ich den ersten Ansatz für eine Verfassungsbeschwerde http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg22344.html#msg22344 erweitern.

@Kunibert
Wie wäre es, wenn Du dich um den Ansatz für eine Verfassungsbeschwerde auf Grund des Datenschutzes kümmerst und hier was reinstellen würdest?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 09. Juli 2012, 12:32
@Kunibert
Ich vermisse bei dieser Diskussion die Rechtfertigung für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk im 21. Jahrhundert. Wir wissen, dass dieser nach dem Krieg notwendig war und dass die Gesetze bzw. Urteile, die ihn noch rechtfertigen, aus den 80er Jahren stammen  einer Zeit vor den Privaten und dem Internet.

Es muss möglich sein, eine gesamtgesellschaftliche Diskussion darüber zu entfachten, denn nicht nur die Rechtfertigung spielt eine Rolle, sondern auch die Apparatgröße. Kein normal Denkender wird im Ernst behaupten können, dass so ein Apparat notwendig ist.

Und ich frage mich, woran liegt das Problem? Hier müssen wir weiter aufklären, aber auch rechtlich dagegen ankämpfen. Vielleicht finden wir auch hier verwundbare Stellen, die uns es erlauben, gerichtlich dagegen vorzugehen.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 09. Juli 2012, 14:14

Deswegen richtet sich die Verfassungsbeschwerde nicht gegen den monatlichen  Beitrag von 17,98 €, sondern:
Zitat
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg22344.html#msg22344
Der Rundfunkbeitrag wie auch die Rundfunkgebühr verstoßen beide gegen den Artikel 5 GG (1),
die ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen

Unterstützung durch:
§ 93a (2) a) "Sie ist zur Entscheidung anzunehmen, soweit ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg22502.html#msg22502
Würde ich nur bei Punkt 2 zustimmen (Rundfunkgebühr).

Der Rundfunkbeitrag ist ja geräteunabhängig. Die zwangsweise Erhebung des Beitrags richtet sich jedoch gegen jeden Wohnungsinhaber, d.h. das Innehaben einer Wohnung wird sanktioniert (wie durch das Steuerrecht auch das Innehaben einer Arbeit >400 Euro).

@Thomas,

In dem Beitrag http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg22344.html#msg22344 habe ich dargelegt, dass die neue Bemessungsgrundlage "Wohnung" nur ein naturwidriger geräteunabhängiger Konstrukt ist, der die ö.-r. Sender am Leben erhalten soll. Der Zweck des Rundfunkbeitrags (Artikel 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, §1) ist die üppige Finanzausstattung des überdimensionierten ö.-r. Rundfunks. Der Hauptzweck ist der gleiche wie bei der Rundfunkgebühr, siehe dazu die zitierten  Erklärungen von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof. Es leuchtet mir nicht ein, wieso der Rundfunkbeitrag nicht gegen den Artikel 5 GG (1), die ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen, verstoßen soll.
Könntest Du Thomas uns das so verständlich erklären, dass wir das als Nichtjuristen verstehen können?

Eine begründete Verfassungsbeschwerde zur unangemessenen und verfassungswidrigen Belastung der Wohnung mit einem Rundfunkbeitrag, kann womöglich besser zum Ziel führen. Könntest Du hier für uns alle einen Ansatz dafür aufzeigen?

Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Kunibert am 11. Juli 2012, 20:06
@Kunibert
Wie wäre es, wenn Du dich um den Ansatz für eine Verfassungsbeschwerde auf Grund des Datenschutzes kümmerst und hier was reinstellen würdest?


Die  informelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht (siehe Volkszählungsurteil BVerfGE 65, 1 ). Einschränkungen der Grundrechte müssen notwendig und verhältnismässig sein.

Daraus folgt: Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der Daten bei der GEZ muss nicht nur notwendig sein, sie muss auch den Grundrechtseingriff rechtfertigen.

Der Grundrechtseingriff ist hier besonders schwerwiegend, weil der Gesetzgeber durch die spezielle Definition der Wohnung die Möglichkeit geschaffen hat, den Bewohner eines jeden einzelnen Zimmers zu erfassen. Damit lässt sich feststellen, wer mit wem in einer Wohnung wohnt. Im Gesetz sind Ehepartner und Kinder von der Gebührenpflicht ausgenommen (wobei Zweitwohnungen aber gebührenpflichtig bleiben). Diese Regelung wäre überflüssig, wenn die Wohnung an sich Gegenstand der Gebührenpflicht wäre. An der Absicht und am Willen des Gesetzgebers, diese Daten zu erheben kann es daher nicht den geringsten Zweifel geben.

Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der Daten von Bürgern, die nicht an der Veranstaltung Rundfunk teilnehmen wollen, ist eine Folge des Rundfunkbeitragesgesetzes. Damit stellt sich die Frage, ob der neue Rundfunkbeitrag notwendig ist.

Aus dem Gutachten von Kirchhof geht nicht hervor, warum eine Notwendigkeit für den Rundfunkbeitrag besteht. Es behandelt nicht einmal die Frage, ob der ÖRR im Internetzeitalter überhaupt noch notwendig ist.

Das Gutachten behandelt lediglich die Frage, ob eine andere Finanzierung für den ÖRR verfassungsrechtlich grundsätzlich möglich ist. Der Rundfunkbeitrag mag Vorteile für die ÖRR bringen. Ein Vorteil ist aber keine Notwendigkeit.

Das Gutachten von Kirchhof behandelt auch nicht die Frage, ob der Eingriff in den informelle Selbstbestimmung notwendig und angemessen ist, um eine bedarfsgerechte Finanzierung der ÖRR sicherzustellen.

Für die Notwendigkeit einer derartigen Massnahme gibt es keinerlei Anhaltspunkte. Das Beitragsaufkommen ist seit Jahren auf exorbitant hohem Niveau stabil. Eine signifikante Flucht aus der Rundfunkgebühr ist trotz verstärkter Internetnutzung nicht zu erkennen.

Die Notwendigkeit des Rundfunkbeitrags damit zu begründen, dass sonst eine Anhebung der Beiträge erforderlich wäre, ist abwegig,  weil es bedeutet, dass man diejenigen zu einer Abgabe heranzieht, die vom Rundfunk ausdrücklich keinen Gebrauch machen wollen. Das verstößt gegen das Äquivalenzprinzip, nach dem nur der zur Zahlung herangezogen werden darf, der die Angebote auch nutzen will. Nur die Vermutung einer Nutzung ist nicht ausreichend.

BVerfGE 13, 290 handelt zwar von steuerrechtliche Dingen, ist aber interessant, weil dem Gesetzgeber hier untersagt wird, Annahmen zu Ungunsten des Betroffenen zu treffen:
Zitat
"Freilich ist die generelle Nichtanerkennung von Ehegatten- Arbeitsverträgen das einfachste Mittel, mißbräuchliche Verträge ein für allemal zu verhindern. Es kann dahinstehen, ob dieser Gedanke der Praktikabilität -- deren große Bedeutung für das Steuerrecht nicht zu verkennen ist -- ausreichen würde, um das Übermaß der Mißbrauchsbekämpfung in § 8 Ziff. 5 GewStG vor dem einfachen Prinzip der Steuergerechtigkeit zu halten. Denn jedenfalls muß die Praktikabilität gegenüber der besonderen Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG zurücktreten, die hier den gesetzgeberischen Gestaltungsraum des Art. 3 Abs. 1 GG einschränkt. Der Vorrang verfassungsrechtlicher Wertentscheidungen verbietet es, Zweckmäßigkeitserwägungen unter Verletzung solcher Wertungen voranzustellen (BVerfGE 6, 55 [83])."

Zusammenfassen lässt sich sagen, dass selbst wenn man weiter von der Notwendigkeit des ÖRR ausgeht, keine Notwendigkeit eines (erheblichen) Eingriffs in die informelle Selbstbestimmung zu erkennen ist. Damit ist der Rundfunkbeitrag zumindest was die informelle Selbstbestimmung anbelangt, verfassungswidrig.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 11. Juli 2012, 20:30
Das wird man seitens der ÖR nicht anerkennen oder überhaupt zugeben. Denn genau das würde dem bisherigen und zukünftigen beitrag das genick brechen. Die sache mit dem gutachten sollte jedem klar sein. Da es diesen wichtigen punkt nicht behandelt hat, zeigt es dass es nicht unabhängig ist wie man uns weismachen will.
Würde man obige argumente gegen den ÖR versuchen zu verwenden, wird man dort mit den standardantworten kommen von wegen solidarität, demokratie schützen, grundversorgung... bla bla. Wir alle wissen dass das müll ist nur die richter sahen das oft anders.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Kunibert am 11. Juli 2012, 20:38
Schaun wir mal, die Richter sind hier selbst Betroffene..
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 11. Juli 2012, 20:56
Gerade durchgelesen: http://www.welt.de/debatte/kommentare/article108265971/Europa-ist-genervt-von-deutscher-Verfassungstreue.html

Geht zwar nicht um ÖR oder ähnliches, aber die richter müssen für die grundgesetze und verfassung und deren durchführung sorgen. Es gibt einen unterschied zwischen der rechtsauffassung von bürgern, ÖR, richtern und politikern. Hoffen wir dass die richter sich an die gesetze halten für die sie solange studiert haben und den durchnickern eine absage erteilen.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 12. Juli 2012, 12:17
@Kunibert
Wie wäre es, wenn Du dich um den Ansatz für eine Verfassungsbeschwerde auf Grund des Datenschutzes kümmerst und hier was reinstellen würdest?


Die  informelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht (siehe Volkszählungsurteil BVerfGE 65, 1 ). Einschränkungen der Grundrechte müssen notwendig und verhältnismässig sein.

Daraus folgt: Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der Daten bei der GEZ muss nicht nur notwendig sein, sie muss auch den Grundrechtseingriff rechtfertigen.

Der Grundrechtseingriff ist hier besonders schwerwiegend, weil der Gesetzgeber durch die spezielle Definition der Wohnung die Möglichkeit geschaffen hat, den Bewohner eines jeden einzelnen Zimmers zu erfassen. Damit lässt sich feststellen, wer mit wem in einer Wohnung wohnt. Im Gesetz sind Ehepartner und Kinder von der Gebührenpflicht ausgenommen (wobei Zweitwohnungen aber gebührenpflichtig bleiben). Diese Regelung wäre überflüssig, wenn die Wohnung an sich Gegenstand der Gebührenpflicht wäre. An der Absicht und am Willen des Gesetzgebers, diese Daten zu erheben kann es daher nicht den geringsten Zweifel geben.

Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der Daten von Bürgern, die nicht an der Veranstaltung Rundfunk teilnehmen wollen, ist eine Folge des Rundfunkbeitragesgesetzes. Damit stellt sich die Frage, ob der neue Rundfunkbeitrag notwendig ist.

Aus dem Gutachten von Kirchhof geht nicht hervor, warum eine Notwendigkeit für den Rundfunkbeitrag besteht. Es behandelt nicht einmal die Frage, ob der ÖRR im Internetzeitalter überhaupt noch notwendig ist.

Das Gutachten behandelt lediglich die Frage, ob eine andere Finanzierung für den ÖRR verfassungsrechtlich grundsätzlich möglich ist. Der Rundfunkbeitrag mag Vorteile für die ÖRR bringen. Ein Vorteil ist aber keine Notwendigkeit.

Das Gutachten von Kirchhof behandelt auch nicht die Frage, ob der Eingriff in den informelle Selbstbestimmung notwendig und angemessen ist, um eine bedarfsgerechte Finanzierung der ÖRR sicherzustellen.

Für die Notwendigkeit einer derartigen Massnahme gibt es keinerlei Anhaltspunkte. Das Beitragsaufkommen ist seit Jahren auf exorbitant hohem Niveau stabil. Eine signifikante Flucht aus der Rundfunkgebühr ist trotz verstärkter Internetnutzung nicht zu erkennen.

Die Notwendigkeit des Rundfunkbeitrags damit zu begründen, dass sonst eine Anhebung der Beiträge erforderlich wäre, ist abwegig,  weil es bedeutet, dass man diejenigen zu einer Abgabe heranzieht, die vom Rundfunk ausdrücklich keinen Gebrauch machen wollen. Das verstößt gegen das Äquivalenzprinzip, nach dem nur der zur Zahlung herangezogen werden darf, der die Angebote auch nutzen will. Nur die Vermutung einer Nutzung ist nicht ausreichend.

BVerfGE 13, 290 handelt zwar von steuerrechtliche Dingen, ist aber interessant, weil dem Gesetzgeber hier untersagt wird, Annahmen zu Ungunsten des Betroffenen zu treffen:
Zitat
"Freilich ist die generelle Nichtanerkennung von Ehegatten- Arbeitsverträgen das einfachste Mittel, mißbräuchliche Verträge ein für allemal zu verhindern. Es kann dahinstehen, ob dieser Gedanke der Praktikabilität -- deren große Bedeutung für das Steuerrecht nicht zu verkennen ist -- ausreichen würde, um das Übermaß der Mißbrauchsbekämpfung in § 8 Ziff. 5 GewStG vor dem einfachen Prinzip der Steuergerechtigkeit zu halten. Denn jedenfalls muß die Praktikabilität gegenüber der besonderen Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG zurücktreten, die hier den gesetzgeberischen Gestaltungsraum des Art. 3 Abs. 1 GG einschränkt. Der Vorrang verfassungsrechtlicher Wertentscheidungen verbietet es, Zweckmäßigkeitserwägungen unter Verletzung solcher Wertungen voranzustellen (BVerfGE 6, 55 [83])."

Zusammenfassen lässt sich sagen, dass selbst wenn man weiter von der Notwendigkeit des ÖRR ausgeht, keine Notwendigkeit eines (erheblichen) Eingriffs in die informelle Selbstbestimmung zu erkennen ist. Damit ist der Rundfunkbeitrag zumindest was die informelle Selbstbestimmung anbelangt, verfassungswidrig.

@Kunibert,

war sicherlich viel Arbeit, die Du hier reingesteckt hast. Im ersten Moment hatte ich sogar gejubelt und dachte - Mensch, jetzt haben wir einen dritten Ansatz für eine Verfassungsbeschwerde. Anbei ein paar Anmerkungen von meiner Seite.

Zur Notwendigkeit:
Der Reformbedarf ist unter anderem im Pkt. A. des Gutachtens von P. Kirchhof erläutert.  Der Reformbedarf wird mit dem Wandel der Geräte die Rundfunk empfangen können begründet. Darüber hinaus mit der Gefährdung der Unabhängigkeit des Rundfunks durch langsamen Rückgang der Hauptfinanzierungsquelle. Die Zahl der angemeldeten Teilnehmer geht lt. Statistik runter, das ist Fakt.

Die Schwierigkeiten der Nachprüfbarkeit des Empfangs und die Privatheit schonende Art der Erhebung, wird in dem bereits zitierten Abschnitt herbemüht:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg22344.html#msg22344
...
Zitat
"… Nach diesen verfassungsrechtlichen Maßstäben ist die Bemessungs-grundlage des Rundfunkbeitrages so zu gestalten, dass die Ermittlung und die Erhebung des Beitrags möglichst wenig persönlichkeitsbezogene Daten erfasst, außerdem ein Betreten zumindest der Wohnungen erübrigt. Solange die Abgabe an Geräte anknüpft, müssen diese ermittelt, also das Nutzerverhalten der Gerätebesitzer erforscht und letztlich auch Kontrollen in Wohnungen durchgeführt werden. Nimmt der Gesetzgeber hingegen die Bemessungsgrundlage des Rundfunkbeitrags auf die vermutete Nutzung durch Haushalte und Gewerbebetriebe zurück, bleibt der Abgabentatbestand im Vorfeld individualisierenden Datenschutzes und des Schutzbereiches der unverletzlichen Wohnung.

Im Ergebnis verlangen somit die Erfordernisse einer einsichtigen, vollzugsfähigen, unausweichlichen, die Privatheit schonenden Abgabe eine Typisierung der Rundfunkabgabe, die den Nutzer der Rundfunkprogramme zur Finanzierung der Rundfunkanstalten – staats- und marktfern – heranzieht, dabei aber nicht die individuelle, tägliche Fernsehnutzung ermittelt, sondern die Bemessungsgrundlage auf die vermutete, übliche Nutzung ausrichtet."
...

Die Notwendigkeit wird (nicht von uns) in dem langsamen Rückgang der  Hauptfinanzierungsquelle und die Schwierigkeiten der Nachprüfbarkeit des Empfangs gesehen. Aber ist denn überhaupt so ein aufgeblasener ö.-r. Rundfunk überhaupt notwendig, so dass mit der Neuregelung durch die Beitragsverpflichtung ein Verlust an Freiheit einhergehen muss? Soll der langsame Rückgang der Hauptfinanzierungsquelle des überdimensionierten ö.-r. Rundfunks die Umstellung von der (bisher) vermeidbaren Gebühr auf den (künftig) unvermeidbaren Beitrag  rechtfertigen? Für mich persönlich geht das entschieden zu weit. Das Wohl der Bevölkerung, die Wahlfreiheit der Medien und der Verlust an Freiheit sind schützenswerter als die Scherstellung der Finanzen des aufgedunsenen öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der ö.-r. Rundfunk muss deutlich auf die reine Grundversorgung schrumpfen. -> http://www.online-boykott.de/de/unterschriftenaktion
Ich hoffe, wir finden noch eine andere geeignete Stelle des GG, um uns darauf beziehen zu können.


Zur Informellen Selbstbestimmung:
Informelle Selbstbestimmung, heißt das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen ist ein Anhaltspunkt. Die informelle Selbstbestimmung unterliegt der Einschränkung bei überwiegendem Allgemeininteresse. Dieser Punkt ist enorm  dehnbar. Die Daten, die erhoben werden sollen, sind auf die für die Rundfunkbeitragserhebung relevanten Daten beschränkt. Es kann sein, dass sich ein Richter findet, dem das zu weit geht.


Zitat
Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der Daten von Bürgern, die nicht an der Veranstaltung Rundfunk teilnehmen wollen, ist eine Folge des Rundfunkbeitragesgesetzes.
Das ist ein wunder Punkt, der durch ähnlich gelagerte Gerichtsentscheidung außerhalb des Rundfunks, untermauert werden sollte.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Kunibert am 12. Juli 2012, 15:02
@Viktor. Ich bin nicht davon ausgegangen, dass ich mal so eine wasserdichte Verfassungsklage aus dem Ärmel  schütteln kann. Ich habe mich auch dahingehend geirrt, dass im Gesetz Ehepartner befreit sind. Aber die Grundaussage bleibt: Die GEZ weiss, wer mit wem zusammenzieht.

Der ‘Mechanismus' ist folgender. Wenn z.B. die Freundin eines Richters zu ihm in die Wohnung zieht, dann muss sie der GEZ die Kundennummer des Richters angeben, damit sie nicht selbst gebührenpflichtig wird. Damit weiss die GEZ, wer mit dem Richter jetzt in einer Wohnung zusammenwohnt. Das ist eine ganz andere Qualität der Daten. Dem  Einwohnermeldeamt sind z.B bei einem Mehrfamilienhaus diese Zusammenhänge definitiv  nicht bekannt. Die kennen nur die Anschrift. Die GEZ kennt die Wohnung.

Das ist vom Datenschutz her untragbar - insbesondere wenn man bedenkt, dass die Datenbestände regelmässig gesichert werden müssen. Es dürfte schlicht nicht möglich sein, die Daten wirklich zu löschen.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 12. Juli 2012, 15:19
Ich finde die tatsache dass leute ohne geräte zahlen müssen sollte als wasserdicht reichen. Man zahlt ja auch keine KFZ steuer wenn man kein auto hat oder kirchensteuer wenn man nicht getauft ist usw. Das hat mit solidarität nichts zu tun wenn man gezwungen ist ein system zu finanzieren dass nicht staatlich unabhängig, nicht neutral bzw objektiv berichtet und die eigenen gehälter höher setzt als die bundeskanzlerin.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 12. Juli 2012, 15:49
@Kunibert,

mir gefällt es sehr gut, was Du bei dem Entwurf geschrieben hast. Meine Anmerkungen sollten ausschließlich dazu dienen, die Sache zu beleuchten und zu hinterfragen, um den Ansatz für eine Verfassungsbeschwerde noch wasserdichter zu machen. Je mehr wir hier die Vorarbeit leisten, desto besser unsere Chancen beim Gericht. Wer kann denn schon von sich behaupten, eine Verfassungsbeschwerde aus dem Ärmel ad hoc zu schütteln? So viel Wein oder Bier kann ich gar nicht trinken, um das zu leisten.  ;)

Schöne Grüße an Dich
Viktor
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: conferio am 12. Juli 2012, 18:16
Wenn das Verfassungsgericht das GG ernstnehmen würde, bräuchte eine Beschwerde nur aus einfachen Sätzen und Willenserklärungen bestehen.
Denn die Rechtsschutzgarantie bedeutet, dass jeder einfache Bürger eine derartige Beschwerde verfassen darf. Das Gericht hat dann die Aufgabe, die Willensäußerung des Bürgers in formale juristische Anträge umzuformulieren.
Leider haben wir seit ca. 30 Jahren keinen Rechtsstaat mehr, und deswegen braucht man schon einen Staranwalt, um nicht formal zu scheitern.
Auch dann ist der Erfolg fraglich, weil dann die roten Männchen, allesamt der Politik verpflichtet, die sie aingesetzt hat, einfach einstimmig die Beschwerde ohne Begründung nicht annehmen ;D
Ausnahmeerscheinung die ESM Geschichte, da Politiker gegen Politiker( Da werden die roten Zwerge würfeln...?)
Ja, sogar das Argument mit der Typisierung wird gern genommen, da spielen ein paar tausend zu Unrecht Betroffene keine Rolle.....Collateralschaden nennt sich das....im Krieg gern gebraucht....
Wenn die Sache ein Erfolg werden soll, sammeln für einen guten Anwalt............wer macht mit? 8)

Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 12. Juli 2012, 18:23
Wenn die Sache ein Erfolg werden soll, sammeln für einen guten Anwalt............wer macht mit? 8)

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3452.msg22563/topicseen.html#msg22563

Was meinst du dazu?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: conferio am 12. Juli 2012, 18:32
Wenn genug Interessenten zusammenkommen.............würde ich mich beteiligen. Finanziell überschaubar wäre das für jeden.
Aber, wieviele wären dabei?  Vielleicht mal eine Liste machen?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 13. Juli 2012, 09:37
Wenn genug Interessenten zusammenkommen.............würde ich mich beteiligen. Finanziell überschaubar wäre das für jeden.
Aber, wieviele wären dabei?  Vielleicht mal eine Liste machen?

Ich unterstütze das Vorhaben mit dem Beteiligen an Kosten für
einen Anwalt. Ich bin dabei.

Einen Vorschlag für einen sehr guten Anwalt auf diesem Gebiet, sofern die Zusammenarbeit über eine Telefonkonferenz, E-Mail, Skype, IRC, … möglich ist, habe ich auch:

Herr Rechtsanwalt Tschuschke (http://www.tschuschke.eu/gez/Verfassungsbeschwerde_GEZ.pdf), mit Sitz in Nürnberg, wäre mit seinem Wissen und Erfahrungen, u.a. wegen der Verfassungsbeschwerde vom 26.01.11, meiner Ansicht nach die beste Wahl. Siehe auch http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2313.0.html
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 13. Juli 2012, 15:31
Wegen einem punkt mache ich mir sorgen. Reine PC nutzer und 2013... können die sich überhaupt per klage wehren?

Ich hätte kein problem einen kleinen beitrag zu zahlen wenn ich ein radio oder fernseher nutzen würde aber bei nur einem pc der gezwungenermaßen herangezogen wird nur weil die ÖR ihre inhalte ins netz stellen, sehe ich nicht ein dafür zu zahlen.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 13. Juli 2012, 17:22
Wegen einem punkt mache ich mir sorgen. Reine PC nutzer und 2013... können die sich überhaupt per klage wehren?

Ich hätte kein problem einen kleinen beitrag zu zahlen wenn ich ein radio oder fernseher nutzen würde aber bei nur einem pc der gezwungenermaßen herangezogen wird nur weil die ÖR ihre inhalte ins netz stellen, sehe ich nicht ein dafür zu zahlen.

Die PC Gebühr (neuartige Rundfunkempfangsgeräte) wird ab 2013 Abgeschafft. Diese ist andauernd ein Grund für gerichtliche Auseinandersetzungen. Ab 2013 heißt der neue Abpressungsgrund "die Wohnung".

Ich halte eine Verfassungsbeschwerde lt.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg22344.html#msg22344
oder wegen der zusätzlichen Zwangsbelastung der Wohnung á la Kopfsteuer für möglich.

Nutzungswillige Interessenten dürfen nicht von Informationen aus bestimmten Quellen wie Zeitungen/Zeitschriften/Büchern/Internet ferngehalten oder beschränkt werden, weil der Staat sie zwinge Rundfunkbeitrage für die Finanzierung des ö.-r. Hörfunks und Fernsehen zu zahlen. Der Staat dürfe die Quelle der Unterrichtung durch Zwangsbeiträge zugunsten des ö.-r. Rundfunks nicht indirekt vorschreiben, zumal die Politiker über die Rundfunkräte und die KEF, deren 16 Mitglieder von den Ministerpräsidenten der Länder berufen werden, auf diese Weise die Kontrolle über die Programme und die Finanzen der ö.-r. Sender haben.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 13. Juli 2012, 19:01
Ich denke dann ist immer noch das beste argument dass eine zusätzliche steuer um medien zu finanzieren rechtswidrig ist.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Lesch am 19. Juli 2012, 10:55
Ich denke dann ist immer noch das beste argument dass eine zusätzliche steuer um medien zu finanzieren rechtswidrig ist.
Wenn dem so ist,  dann ist der sog. "Rundfunkbeitrag" rechtswidrig, denn dabei handelt es sich um eine Abgabe mit klarem Steuercharakter.

Aber: Auf welcher Rechtsgrundlage basiert eigentlich Deine Annahme der Rechtswidrigkeit einer Rundfunksteuer?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 19. Juli 2012, 13:31
Ich denke dann ist immer noch das beste argument dass eine zusätzliche steuer um medien zu finanzieren rechtswidrig ist.
Wenn dem so ist,  dann ist der sog. "Rundfunkbeitrag" rechtswidrig, denn dabei handelt es sich um eine Abgabe mit klarem Steuercharakter.

Aber: Auf welcher Rechtsgrundlage basiert eigentlich Deine Annahme der Rechtswidrigkeit einer Rundfunksteuer?

Soweit ich mich erinnern kann liefert sogar Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof in dem Gutachten über DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS die Rechtswidrigkeit einer Rundfunksteuer.

Im 13. RStV heißt es im
Zitat
§ 10 Berichterstattung, Informationssendungen, Meinungsumfragen

(1) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein.

http://www.telemedicus.info/uploads/Dokumente/RStV_13-RAeStV_Lesefassung.pdf 
Die Unabhängigkeit ist "angeblich" mit dem Steuerzwang für ÖRR nicht gegeben, hier meine ich schon mehrfach über diese Begründung in juristischen Texten  gestolpert zu sein.

Und nebenbei:
Ein Zitat aus dem Brockhaus Konversationslexikon von 1 9 0 8:
Zitat
"Kopfsteuer (Haushalts-kopf-zwangs-ablenkungs-steuer), roheste und unvollkommenste Art der Personalsteuer, welche die Individuen ohne Unterschied und ohne Rücksicht auf die größere oder geringere Leistungsfähigkeit gleichmäßig trifft. Sie wurde namentlich unterworfenen Völkerschaften auferlegt und steht überhaupt in engem Zusammenhang mit der UNFREIHEIT."
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 19. Juli 2012, 13:34
...
Durch die Zwangsabgabe für die ö.-r. Sender kommen im Laufe des Lebens Zwangsumschichtungen der Medienausgaben in beachtlichen Höhen zustande.
Bei einer Überziehung des Kontos können in einzelnen Fällen im Laufe des Lebens folgende Kosten auf Grund der Zwangsrundfunkgebühren entstehen:
5% -> 78.355 €
6% -> 118.766 €
7% -> 182.180 €
(Beitragsdauer 60 Jahre, Zinsbuchung je 12 Monate, Monatlicher Beitrag 17,98 €)
...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg22344.html#msg22344 -> SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag -> Ansatz für eine Verfassungsbeschwerde/Verfassungsklage

Zitat
Dispo-Zinsen deutscher Banken viel zu hoch
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/dispo106.html

Auch in der Vergangenheit waren mehrere Untersuchungen zu diesem Schluss gekommen. Im Moment kommt aber noch hinzu, dass die Banken selbst nahezu keine Zinsen zahlen müssen, wenn sie sich Geld leihen. Der Leitzins der Europäische Zentralbank (EZB) liegt bei historisch niedrigen 0,75 Prozent.

Laut einer Erhebung der Stiftung Warentest aus dem Herbst 2011 verlangen die deutschen Banken durchschnittlich 12,4 Prozent Zins für Dispokredite, Spitzenreiter war eine Bank mit 18,25 Prozent. Aktuell zahlen Kunden laut Warentest-Bankexpertin Stephanie Pallasch im Schnitt zwischen zehn und elf Prozent Dispozinsen. Nach ihrer Einschätzung müsste der Satz beim derzeitigen Zinsniveau aber "deutlich unter zehn Prozent" liegen.


n-tv.de -> "Das ist frech" Banken kassieren zu hohe Dispo-Zinsen
Video -> http://video.n-tv.de/mobile/w11Dispo_1207191123-mob3.3gp

An den armen Menschen wird richtig schön viel Geld verdient und die Banken bekommen das Geld beinah zum Nulltarif reingeschoben.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 19. Juli 2012, 15:29
Zitat
Aber: Auf welcher Rechtsgrundlage basiert eigentlich Deine Annahme der Rechtswidrigkeit einer Rundfunksteuer?
Medien dürfen in DE nicht durch steuern finanziert werden. Ich habe das in einem gesetzestext gelesen den ich aber leider nicht mehr wiederfinde. Deshalb wurde ja mit "gebühren" gearbeitet welche an die geräte gekoppelt sind.
Der "beitrag" wie man es 2013 nennt, ist aber bei genauer betrachtung eine steuer, egal wie man es (ver)drehen und wenden will. Es ist sogar ein beitrag der in dieser form NIRGENDS auftritt. Oder zahlt einer von euch einen "beitrag" jeden monat der ihm nichts bringt?

Dabei sollte man die grundsätze der besteuerung betrachten:
Zitat
Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die Erzielung von Einnahmen wenigstens Nebenzweck sein sollte (Legaldefinition nach § 3 der deutschen Abgabenordnung). Damit sind Steuern eine öffentlich-rechtliche Abgabe, denen keine bestimmte staatliche Leistung (keine Pflicht zur Gegenleistung und keine Zweckbindung des Gemeinwesens) gegenübersteht und die zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs ohne Ansehen der Person alle zahlen müssen, die den Tatbestand der Steuerpflicht erfüllen. Abgaben im engeren Sinne müssen hingegen aufgabenbezogen und zweckgebunden verwendet werden.
Das ist die definition für STAATLICHE steuern. Der ÖR muss unabhängig und staatsfern sein also darf eine solche steuer bzw ein "beitrag" nicht kommen.
Zitat
„Steuer“ kommt aus dem Althochdeutschen stiura, was Stütze bedeutet und im Sinne von Unterstützung, Hilfe oder auch Beihilfe verwendet wurde. Aus den ursprünglich als Naturalabgaben in Form von Sach- oder Dienstleistungen (Frondiensten) erhobenen Steuern sind heute reine Geldleistungen geworden.

Steuern sind die Haupteinnahmequelle eines modernen Staates und das wichtigste Instrument zur Finanzierung seines territorial abgegrenzten Staatswesens und anderer (supranationaler) Aufgaben. Durch die finanziellen Auswirkungen auf alle Bürger und die komplexe Steuergesetzgebung sind Steuern und andere Abgaben ein fortdauernder politischer und gesellschaftlicher Streitpunkt.
Auch hier spricht man stets vom staat.

Nun schaun wir nach "beitrag":
Zitat
Öffentliche Abgabe

Unter Beitrag versteht man auch eine der vier Arten von öffentlichen Abgaben. Die anderen Arten sind Gebühren, Steuern und Sonderabgaben.

Beiträge werden für die Bereitstellung einer Leistung unabhängig von ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben.

Dagegen werden öffentlich-rechtliche Gebühren für die konkrete Inanspruchnahme einer Leistung erhoben, Steuern werden allein zur Erzielung von Einnahmen erhoben, ohne Anspruch auf eine Gegenleistung.

Beispiele für solche Beiträge sind der Erschließungsbeitrag und der Studienbeitrag (meist rechtlich ungenau als Studiengebühr bezeichnet).
Keine worte nötig.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: conferio am 22. Juli 2012, 12:35
Zunächst muss man die Bedeutung des ÖR definieren. In den Anfängen war seine zentrale Aufgabe, die Bevölkerung mit Informationen zu versorgen und im Krisenfall die Notstandsmaßnahmen zu koordinieren.
Nur daraus ergibt sich die Rechtfertigung für eine Finanzierung. Von Anfang an leider gesetzeswidrig, da öffentliche Aufgaben, und das ist zweifelsfrei eine öffentliche Aufgabe, zwangsweise über Steuern finanziert werden müssen.
Dafür sind Beiträge nicht tauglich, da sie keine gesicherte finanzielle Basis bieten können.......wenn niemand ein Rundfunkgerät kauft, woher soll dann das Geld kommen? ::)
Mittlerweile haben sich Massen von Parteimitliedern und abgehalfterte Politiker im ÖR niedergelassen, dass die Regierung ihre Genossen vor Ungemach schützen muss.
Direkte Kenntnis habe ich z.B. bei der Einstellungspraxis des NDR..........was Parteizugehörgkeitszwang betrifft.
Als Nichtbetroffener 8)
Das Problem also mit rechststaatlichen Mitteln nicht zu lösen, da der Staat mittlerweile wie die Mafia organisiert ist.
Ein Verfassungsrichter erstellt sogar ein Gutachten für ein rechtswidriger Gebührenmodell :-X, wobei es ihm nur darauf ankam, eine für Laien unverständliche Rechtfertigung hinzukriegen.
Man kann übrigens sich in Italien darüber informieren, betrachtet man mal das Vorgehen gegen die Mafia, ob ein Kampf gegen so ein System überhaupt erfolgreich sein kann.
Das BVerG arbeitet mittlerweile erfolgreich nach mit 2 Prinzipien, entweder Nichtanhme ohne Begründung oder durch die Unterstellung eines formalen Fehlers, alles einstimmig durch 3 Rotbäckchen zu beschliessen.
Den Satz, gern genommen, das Gericht sieht keine Verletzung des GG....., kann man in ungezählten Beschlüssen und Urteilen von deutschen Gerichten nachlesen.
Man soll die Hoffnung zwar nicht aufgeben, nur halte ich das Vertrauen in die deutsche Justiz für eine Illusion.....der man besser nicht erliegen sollte.


Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 22. Juli 2012, 13:57
Zunächst muss man die Bedeutung des ÖR definieren. In den Anfängen war seine zentrale Aufgabe, die Bevölkerung mit Informationen zu versorgen und im Krisenfall die Notstandsmaßnahmen zu koordinieren.
Nur daraus ergibt sich die Rechtfertigung für eine Finanzierung. Von Anfang an leider gesetzeswidrig, da öffentliche Aufgaben, und das ist zweifelsfrei eine öffentliche Aufgabe, zwangsweise über Steuern finanziert werden müssen.
Dafür sind Beiträge nicht tauglich, da sie keine gesicherte finanzielle Basis bieten können.......wenn niemand ein Rundfunkgerät kauft, woher soll dann das Geld kommen? ::)
Mittlerweile haben sich Massen von Parteimitliedern und abgehalfterte Politiker im ÖR niedergelassen, dass die Regierung ihre Genossen vor Ungemach schützen muss.
Direkte Kenntnis habe ich z.B. bei der Einstellungspraxis des NDR..........was Parteizugehörgkeitszwang betrifft.
Als Nichtbetroffener 8)
Das Problem also mit rechststaatlichen Mitteln nicht zu lösen, da der Staat mittlerweile wie die Mafia organisiert ist.
Ein Verfassungsrichter erstellt sogar ein Gutachten für ein rechtswidriger Gebührenmodell :-X, wobei es ihm nur darauf ankam, eine für Laien unverständliche Rechtfertigung hinzukriegen.
Man kann übrigens sich in Italien darüber informieren, betrachtet man mal das Vorgehen gegen die Mafia, ob ein Kampf gegen so ein System überhaupt erfolgreich sein kann.
Das BVerG arbeitet mittlerweile erfolgreich nach mit 2 Prinzipien, entweder Nichtanhme ohne Begründung oder durch die Unterstellung eines formalen Fehlers, alles einstimmig durch 3 Rotbäckchen zu beschliessen.
Den Satz, gern genommen, das Gericht sieht keine Verletzung des GG....., kann man in ungezählten Beschlüssen und Urteilen von deutschen Gerichten nachlesen.
Man soll die Hoffnung zwar nicht aufgeben, nur halte ich das Vertrauen in die deutsche Justiz für eine Illusion.....der man besser nicht erliegen sollte.

Bravo conferio!

Und weil das so ist, wie du schreibst, müssen wir auch außergerichtlichen Druck über größere Masse der Mitbürger ausüben. Mehr Leute erreichen wir zurzeit nur über Flyer und Kommentareinträge auf anderen Seiten. Zu der Flyer Aktion stoßen von Woche zu Woche immer mehr engagierte Helfer hinzu. Dies kann man auf der Facebook Seite https://www.facebook.com/GEZ.Boykott  beobachten.

Wir brauchen noch mehr Leute, die aktiv für die Verbreitung der Bewegung durch die  Flyer sorgen. Die "Beobachter", die innerlich vielfach auf unserer Seite und gegen die GEZ und die Abpressung der Zwangsgelder sind, verhindern durch ihre Passivität die Lösung und deswegen sind sie Teil des selbstgemachen Problems.

Albert Einstein sagte: "Gegen organisierte Macht gibt es nur organisierte Macht; ich sehe kein anderes Mittel, so sehr ich es bedaure".

Überwinden wir uns zum Handeln und tuen uns zusammen, dann schicken wir die Parasiten in die Wüste.



** Flyer Aktion in Gang **
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3457.msg22578.html#msg22578
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: ZenForAll am 23. Juli 2012, 20:04
 8)Hallo
Ich habe heute den Schrieb von der GEZ von dem neuem Knebelvertrag ab 2013 gekommen.
Ich bin ein 52 jähriger Chronischer Schmerzpatient und das letzte was mir bleibt ist mein Stolz
und meine Würde. Ich bezahle zur Zeit 5,99 was in Ordnung geht, weil ich das Internet nutze und
dort 3Sat und Arte Dokus auf You Tube hin und wieder schaue.
Ich habe mir was überlegt wie man die da oben ärgern kann, mit der Wahrheit. Die ÖR sind
ein Unternehmen die Politclowns der Republik mit Meinungsmache zu unterstützen. Kritische Themen
gibt es nur vereinzelt und man sieht wie der Europäische Gedanken Korrumpiert wird. Wie
Gesetze einfach geändert werden und die ÖR dies Deckeln. OK so richtig kann ich mir da
keine Meinung bilden, weil ich ja kein Fernsehen besitze, aber wenn man das Internet durchforstet und
kritische Menschen fragt bestätigen die dieses.
Ich werde die nächsten Tage einen Brief an die GEZ schreiben, das ich wohl auch bereit bin ins
Gefängnis zu gehen wenn die Politclowns mir nicht klar machen können, warum ich gezwungen werden soll
eine Leistung in Anspruch zu nehmen die ich nicht bestellt habe und welche ich nicht möchte.
Im Grund sind wir Bürger wie zu Kaisers Zeiten, unterwirft Dich dem großen Bruder oder wir läutern Dich.
Nein Mutige Bürger des Landes müssen Widerstand leisten. Müssen darauf hinweisen das wir die da
oben und ihre Propaganda Maschinerie, nicht brauchen.

In New Hampshire gibt es ein Motto das ich zu meinem gemacht habe.

"LIVE FREE OR DIE"

PS

Damit das klar ist, Wenn es ein Bürgerfernsehen mit
einem Geistigen Anspruch geben würde und nicht auf die Quote geschielt wird,
wäre ich der erste der dies unterstützen würde. Nur solange es triviale Sendungen
gibt wie "Wetten Das" welche mehr Kosten verursachen wie Bayern Alpha
im ganzen Jahr. Solange die ÖR Hunderte Radiosender betreiben welche eh den
gleichen Schrott senden. Wo gibt es einen ÖR Radiosender, wo man
Anspruchsvolle Rockmusik Marke Rush, Porcupine Tree u.ä. hören kann.
Nein es geht um Macht, warum wurde keine Diskussion angestrebt und der Bürger gefragt was für
ein ÖR Rundfunk er wünscht. Der Bürger ;D der ist zu unterhalten und somit unsere
Überdurchschnittlichen Gehälter zu sichern.........

ZenForALL >:(
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Speedy am 23. Juli 2012, 22:43

Ich werde die nächsten Tage einen Brief an die GEZ schreiben, das ich wohl auch bereit bin ins
Gefängnis zu gehen wenn die Politclowns mir nicht klar machen können, warum ich gezwungen werden soll
eine Leistung in Anspruch zu nehmen die ich nicht bestellt habe und welche ich nicht möchte.


Hier die Antwort:

Zitat
Grund für den Wechsel von dem bisherigen Gebührensystem, das an die Anzahl der empfangsbereiten Endgeräte orientiert, zu einem Beitragssystem, dass an die Wohnung oder Betriebsstätte anknüpft, ist der technische Fortschritt. War es vor zwanzig Jahren noch möglich, Empfangsgeräte wir Radio oder Fernseher klar zu bestimmen, ist es heute möglich, auch mit einem Smartphone oder Computer Radio und Fernsehprogramme zu empfangen. Die Bestimmung eines gebührenpflichtigen Empfangsgerätes wird dadurch schwerer.


http://www.ostwestfalen.ihk.de/recht-steuern/aktuelles0/recht-steuern-detail/article//gez-der-ne/
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 24. Juli 2012, 12:50
Zitat
Ich werde die nächsten Tage einen Brief an die GEZ schreiben, das ich wohl auch bereit bin ins
Gefängnis zu gehen wenn die Politclowns mir nicht klar machen können, warum ich gezwungen werden soll
eine Leistung in Anspruch zu nehmen die ich nicht bestellt habe und welche ich nicht möchte.
Die gez ist nur das inkassounternehmen der rundfunkanstalten. Es wird also nichts bringen zu versuchen mit der gez über politik oder etwas anderes als gebührenabwicklung zu diskutieren. Wenn musst du deine schreiben an deine zuständige landesrundfunkanstalt richten.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: conferio am 25. Juli 2012, 09:50
Worauf ich setze ist die Schuldenkrise und letztlich der Systemcrash.
Ich bin fest überzeugt, mit legalen Mitteln ist dieses System nicht zu beseitigen, da es festgesetzt hat in dem Parteienklüngel.
Natürlich wissen diese Leute, dass ihre Handlungen kriminell sind, nur ihre Genossen in der StA und auf den Richterbänken lassen sie nicht im Stich.
Nur aus einem Ende kann ein neuer Anfang entstehen......
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Heike. G am 31. Juli 2012, 11:32
Ich verfolge schon einige Zeit eure Diskussion hier mit, weil ich mich sehr über diese neue Knebelgebühr geärgert habe (habe selbst kein Fernsehen und höre kein Radio).

Nun möchte ich euch etwas fragen:
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Wahlrecht in Deutschland verfassungswidrig ist. Mein erster Gedanke war, dass dann doch logischerweise Beschlüsse der Regierung nichtig sind und auch die ganze Regierung gar nicht "existent" ist. Daraus würde folgern, dass die neue GEZ-Gebühr haltlos ist. (auch Meldegesetz, ESM etc., wie weit zurück, weiß ich nicht, da kein RA)

Sehe / verstehe ich das falsch?

Ich freue mich auf eure Meinung dazu.

Viele Grüße
Heike
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 31. Juli 2012, 11:52
Die bisherige Praxis war bisher gültig und demnach auch alles was daraus resultierte. Nun wurde dagegen geklagt und das Bundesverfassungsgericht befand diese Praxis als nicht verfassungskonform, wodurch sie geändert werden muss. Daraus folgt aber nicht, dass die Regierung ungültig wäre – das wären auch die vorangegangenen gewesen.

Ich bin mir sicher, dass der Gedanke eine Sackgasse ist.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: conferio am 01. August 2012, 16:43
In einem Rechststaat wäre die Konsequenz, dass unmittelbar Neuwahlen zu erfolgen hätten. Das Urteil des BVerG ist nur ein Feigenblatt, das rechststaatlichkeit vortäuscht.
Parteien, Verwaltung und Justiz hängen derart eng zusammen, dass man schon von Mafia ähnlichen Zuständen sprechen muss.
Vorteilsnahme und direkte Korruption sind mittlerweile in Deutschland verbreitet. Die Abschaffung von unsinnigen Abgaben ist nicht mehr möglich, siehe Sektsteuer erhoben für die Flotte des Kaisers, da das Beamtenparlament sämtliche Vorstösse blockiert, da sie direkt oder indirekt selbst davon profitieren.
Allerdings sind von dem Urteil des BVerG nicht die allgemeinen Verwaltungsvorschriften betroffen, nur das Wahlrecht.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 01. August 2012, 17:06
Zitat
Parteien, Verwaltung und Justiz hängen derart eng zusammen, dass man schon von Mafia ähnlichen Zuständen sprechen muss.
Deshalb auch "gebührenmafia".  8)
Titel: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag - Merkblatt zur Verfassung
Beitrag von: Viktor7 am 06. August 2012, 23:22
Aufgaben, Verfahren und Organisation - Merkblatt zur Verfassungsbeschwerde:

http://www.bverfg.de/organisation/vb_merkblatt.html
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 18. August 2012, 06:27
Gerade entdeckt:
Zitat
Eine staatlich verordnete Zwangsabgabe auf teils unerwünschte und ungenutzte Fernsehprogramme aufgrund der einzigen Tatsache der eigenen Existenz (und eines Wohnsitzes) zu legitimieren, ist mit den Grundrechten der Demokratie nicht vereinbar.
Kann man damit was anfangen?
Zitat
Im Unterschied zur alten GEZ-Gebühr sind sie dann allerdings auch zahlungspflichtig, wenn sie im Haushalt noch nicht einmal ein geeignetes Empfangsgerät vorhalten. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Sendersystems über eine reguläre Steuer wäre hingegen nicht möglich: Dem stehen nicht nur das Gebot der Staatsferne des Rundfunks entgegen, sondern auch die Wettbewerbsregeln der EU.
Oder damit?
Zitat
Eine steuerbasierte Finanzierung scheidet Kirchhof zufolge unter anderem aufgrund des Gebots der Staatsfreiheit des Rundfunks aus (Gutachten, S. 26).
Nur wie kann man beweisen dass der kommende rundfunkbeitrag nur ein anderes wort für eine (medien/wohnungs) steuer ist?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 18. August 2012, 22:20
...
Zitat
Eine staatlich verordnete Zwangsabgabe auf teils unerwünschte und ungenutzte Fernsehprogramme aufgrund der einzigen Tatsache der eigenen Existenz (und eines Wohnsitzes) zu legitimieren, ist mit den Grundrechten der Demokratie nicht vereinbar.
...
[Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Öffentlich-rechtlicher_Rundfunk (http://de.wikipedia.org/wiki/Öffentlich-rechtlicher_Rundfunk)]

Dazu kommt noch die Ausweitung des Programmumfangs über den Rahmen des Funktionsnotwendigen auf 100 ö.-r. Programme, die politische Einflussnahme über die KEF (16 Mitglieder, von Ministerpräsidenten berufen), mit Politikern infiltrierte  Rundfunkräte und Sender sowie ab 2013 lupenreine Kopfpauschale für Singlehaushalte. Auch diese Tatsachen sind mit den Grundrechten der Demokratie nicht vereinbar aber die Menschen verhalten sich ruhig und nehmen es hin.

Mio. Menschen leben bereits in Deutschland in Armut und noch mehr werden in Rente auf Harz4 Niveau leben:
http://www.youtube.com/watch?v=90ADUX7dnlI#t=45m4s
Das Wunder in Deutschland ist auch hier wieder - sie alle verhalten sich ruhig.

Schließlich wissen doch alle Politiker und die, die im Land das sagen haben. TV sorgt für Ablenkung die Verdummung. Wer weniger Geld und Zeit zum Lesen der Zeitungen, Zeitschriften und Bücher hat, wird den Ausbeutern weniger gefährlich.

Zitat
Endlich bewiesen: Fernsehen macht dumm
http://www.netzwelt.de/news/72582-endlich-bewiesen-fernsehen-macht-dumm.html
Laut einer Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) macht Fernsehen dumm - das ist wohl keine Neuigkeit, der Newswert liegt eher in der Tatsache, dass sich Intelligenz und Fernsehkonsum reziprok zueinander verhalten: Je höher der Fernseh-Konsum, desto dämlicher der Nachwuchs. Gewalt in Fernsehen und Videospielen soll obendrein die Lernfähigkeit von Kindern nachhaltig negativ beeinflussen: Jugendliche, die viel Gewalt konsumieren, sollen wesentlich häufiger Probleme mit fehlender Intelligenz haben als Gleichaltrige ohne Gewaltobsession.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 18. August 2012, 22:32
Zitat
aber die Menschen verhalten sich ruhig und nehmen es hin.
Weil die meisten nichts davon mitbekommen. Sie lesen kaum an den richtigen stellen im internet oder sehen das überhaupt in den printmedien, ganz zu schweigen von den mangel an brauchbaren informationen im fernsehn. Woher sollen die menschen also wissen was so regiert wird wenn es totgeschwiegen wird? 85mil bürger zu informieren geht auch nicht allein von hier. 
Zitat
Endlich bewiesen: Fernsehen macht dumm
Der Ör hat bereits ganze arbeit geleistet den leuten die motivation oder den mut zum widerstand zu rauben.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Kunibert am 19. August 2012, 14:15
Nur wie kann man beweisen dass der kommende rundfunkbeitrag nur ein anderes wort für eine (medien/wohnungs) steuer ist?

Eine interessante Frage. Hier mein Vorschlag für eine Antwort:

Ein Beitrag ist ein Betrag den man zu entrichten hat wenn man dabei ist, wie der Name schon sagt.
Das impliziert ein Mitspracherecht wie etwa bei der IHK oder den Sozialversicherungen.

Daraus folgt, dass eine Zahlungspflicht, die (wie bei den Rundfunkanstalten) nicht mit einem Mitspracherecht verbunden ist, kein Beitrag sein kann. Damit ist der angebliche Rundfunkbeitrag wohl eher eine Steuer.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 19. August 2012, 14:49
Das klingt schon logisch nur der "gesetzgeber" sieht das so:
Zitat
Unter Beitrag versteht man auch eine der vier Arten von öffentlichen Abgaben. Die anderen Arten sind Gebühren, Steuern und Sonderabgaben.

Beiträge werden für die Bereitstellung einer Leistung unabhängig von ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben.

Dagegen werden öffentlich-rechtliche Gebühren für die konkrete Inanspruchnahme einer Leistung erhoben, Steuern werden allein zur Erzielung von Einnahmen erhoben, ohne Anspruch auf eine Gegenleistung.
Der beitrag soll sich daran orientieren dass es egal ist ob eine leistung in anspruch genommen wird oder nicht obwohl das ja für steuern gilt.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Ell am 19. August 2012, 21:37
Das klingt schon logisch nur der "gesetzgeber" sieht das so:
Zitat
Unter Beitrag versteht man auch eine der vier Arten von öffentlichen Abgaben. Die anderen Arten sind Gebühren, Steuern und Sonderabgaben.

Beiträge werden für die Bereitstellung einer Leistung unabhängig von ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben.

Dagegen werden öffentlich-rechtliche Gebühren für die konkrete Inanspruchnahme einer Leistung erhoben, Steuern werden allein zur Erzielung von Einnahmen erhoben, ohne Anspruch auf eine Gegenleistung.
Der beitrag soll sich daran orientieren dass es egal ist ob eine leistung in anspruch genommen wird oder nicht obwohl das ja für steuern gilt.

Könnte ein Gericht so argumentieren :

- das was wir ab 2013 bezahlen müssen ist ein Beitrag weil wir ein Anspruch darauf haben dass irgendwas gesendet wird (egal was, egal wie viel, wie of, in welcher Quailität usw.usf.)  wohingegend wir
- bei Steuern gar keinen Anspruch auf Leistung haben d. h. u. U. könnten die da oben das ganze Geld verpflempern ohne dass wir den Gegegenwert auch nur von einem EUR bekommen ?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: ViSa am 29. August 2012, 20:31
Hallo,

Da mir dieser Gebührenirrsinn gehörig gegen den Strich geht habe ich mich hier jetzt auch mal angemeldet, also erstmal ein freundliches "Hallo" in die Runde.


Ich habe mir das mit dem ca. "100€ Klageweg" mal durchgelesen und kann euch versichern das wird kaum einer machen. Die wenigsten haben Bock sich mit dem Gericht auseinanderzusetzen mal abgesehen von den möglichen rechtlichen Fallstricken die da einem wiederfahren können.

Sehr viel besser wäre es wenn ein oder mehrere Anwälte mit entsprechend fundiertem rechtlichen Fachwissen sich dieser Sache annehmen würden und eine (Sammel)Klage anstreben. Das würde der Großteil der Bevölkerung wesentlicher eher annehmen als diese "Einzelkämpfe".

Nur muss das mal öffentlich preisgegeben werden, so in der Art wie: Sammelklage gegen neue Gebührenordnung, wer mitmachen / unterstützen will kann sich unter www.*Linkname* melden bzw. spenden"

Das man nicht alles was von Staatswegen kommt hinnehmen muss zeigt doch sehr schön das Beispiel der Kilometerpauschale welche man erst ab dem 20.ten Kilometer bekam, ihr erinnert euch bestimmt noch daran  :)

Nun, wenn ein kleiner Bäckermeister mit Hilfe seines Anwalts die Kilometerpauschale zu Fall gebracht hat, sollte das mit der GEZ respektive dem Gebührenvertrag doch auch möglich sein, oder nicht ?

Ich halte das für die bessere Alternative, ich denke nur das es schwierig sein wird einen/mehrere engagierte Anwälte zu finden die sich in dieser Thematik richtig festbeißen können ...  :(

Was meint ihr ?

Gruß,
ViSa
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 30. August 2012, 00:57
Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht, höchstens in schlechten Filmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Anwälte gibt es keine, die sich für lau damit befassen wollen. Zu groß ist die Gefahr, dass man verliert und es ist auch kaum etwas verdient, wenn man den Streitwert zugrunde legt (Wie hoch wäre dieser eigentlich? Müsste man ihn nicht etwa auf ein ganzes Leben hochrechnen?). Und für bezahlte Star-Anwälte fehlt uns das notwendige Kleingeld.

Nun, was könnten wir machen? Eine Idee ist die Gründung eines eingetragenen Vereins. Mit den Vereinsbeiträgen und Spenden könnte man dann einen guten Anwalt bezahlen, aber wer will den Verein Gründen? Ich helfe gerne dabei, aber das tue ich mir aus zeitlichen, gesundheitlichen und finanziellen Gründen nicht an – mit dem Forum, dem Portal Online-Boykott, unserer Facebook-Seite, Google+ und Twitter bin ich am am absoluten Limit.

Willst du dich um die Vereinsgründung kümmern? Wir brauchen lediglich 7 Vereinsmitglieder und etwas Kleingeld für den Notar um den eingetragenen Verein zu gründen. Natürlich brauchen wir auch eine Satzung und ein paar anderen Kleinigkeiten. Wenn du das machen willst, dann bin ich dabei.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 30. August 2012, 09:04
(...) Ich helfe gerne dabei, aber das tue ich mir aus zeitlichen, gesundheitlichen und finanziellen Gründen nicht an (...)

Hier meine ich, selbst einen Verein zu gründen, würde ich mir nicht antun. Helfen tue ich selbstverständlich gerne. Unglücklich formuliert, sorry!
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: syna am 30. August 2012, 09:18
...

Sehr viel besser wäre es wenn ein oder mehrere Anwälte mit entsprechend fundiertem rechtlichen Fachwissen sich dieser Sache annehmen würden und eine (Sammel)Klage anstreben. Das würde der Großteil der Bevölkerung wesentlicher eher annehmen als diese "Einzelkämpfe".

Nur muss das mal öffentlich preisgegeben werden, ...

Klar, das gibt es bereits:

 Hier lesen! Das ist zwar keine Sammelklage, sondern eine Verfassungsklage - mit einigermaßen
Aussicht auf Erfolg.  (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3572.0.html)

Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Kunibert am 30. August 2012, 09:19
Man braucht keine Verein zu gründen. Es sollte genügen, wenn sich mehrere Kläger zusammen einen Anwalt suchen. Jeder klagt für sich, weil aber der Anwalt alle Fälle parallel bearbeiten kann, rechnet  es sich für ihn eher und er kann mehr Zeit in die Klage investieren.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 30. August 2012, 09:28
Der Verein hätte einige Vorteile gegenüber einer losen Menschentraube. Durch Mitgliederbeiträge könnte man auch die Finanzierung auf viele Mitglieder umlegen. Spenden wären auch willkommen. Aber wer will einem Privatmann Beiträge oder Spenden überweisen?

Nach außen hin wirkt ein Verein seriöser als eine Gruppe von Aktivisten.


Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Kunibert am 30. August 2012, 10:20
Es ist letztlich egal, man kann auch mehrgleisig fahren.

Was aber auf jeden Fall gehen sollte, ist eine Verfassungsklage gegen die zentrale Speicherung der Daten bei der GEZ, weil das Gesetz direkt wirkt, also nicht über einen individuellen Gebührenbescheid, gegen den man klagen kann.

Kann sein dass das auch der Knackpunkt bei der Klage in Bayern ist.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: ViSa am 02. September 2012, 16:52
Die wichtigste Antwort: Was Klagen angeht, bleibt alles wie gehabt, also:

Zahlung einstellen, Mahnung kassieren und ignorieren und den Beitragsbescheid abwarten. Dabei können schon mal fast drei Monate ins Land ziehen. Hat man einen Bescheid, muss innerhalb von vier Wochen reagiert werden. Die Begründung für den Widerspruch ist dabei nebensächlich (spielt vor Gericht keine Rolle). Natürlich gehen die Anstalten davon aus, dass die neuen Gesetze ihre Richtigkeit haben. Wie lange es braucht bis man einen Widerspruchsbescheid in Händen hält, variiert je nach Anstalt. Das kann sich bis zu einem halben Jahr ziehen. Bisher war es so, dass zwischenzeitlich die GEZ ein Antwortschreiben auf den Widerspruch schickte, der allerdings kein Bescheid war und der Entmutigung dienen sollte. Wenn schließlich der Widerspruchsbescheid kommt, steht dort welches Verwaltungsgericht zuständig ist. Wieder sind 30 Tage nach Ankunft des Bescheids Zeit, um Klage mit Begründung einzureichen. Das geht auch ohne Anwalt, nur die Gerichtskosten müssen vorgestreckt werden. Darüber bekommt aber eine Nachricht. Normalerweise sind das 75 Euro, wenn man gleich im ersten Quartal 2013 die Zahlung aussetzt.

Man muss also viel Geduld haben, wenn man sich tatsächlich wehren will. Juristische Sachkenntnisse sind eher nicht so wichtig. Bis es so weit ist, dürften auch Vorlagen im Netz aufgetaucht sein. Außerdem sind Richter an Verwaltungsgerichten verpflichtet, sich eine Meinung unabhängig von den Eingaben der streitenden Parteien zu bilden. Das ganze Verfahren kann übrigens auch schriftlich abgewickelt werden. Entweder schlägt das Gericht dies von sich aus vor oder man kann es selber anregen.



Also ich werde mich auch wehren, habe aber noch ein paar Fragen betr. der markierten Stellen im Text.

So wie ich das verstehe muss ich anfangs keine Begründung angeben ? Oder doch ?
(Wegen dem Text:"Nebensächlich ... spielt vor Gericht keine Rolle.")

Dann als nächstes MIT Begründung ?!
Was wären denn plausible & Gerichtsverwertbare Gründe ? Einige Beispiele würden da sicher helfen ...

Wenn es denn wirklich bei den 75-100€ bleibt bin ich dabei !  :)
Aber wie rechtlich "Wasserdicht" ist das ganze ?
Nicht das dann plötzlich Tausende Euros Gerichtskosten oder ähnliches auf einen herabregnen ...  ::)

Sorry für die vielleicht etwas blöden Fragen aber ich bin, wie sicherlich der Großteil der Bevölkerung auch, juristisch nicht besonders bewandert ...

Gruß,
ViSa
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 02. September 2012, 18:01
Ich wäre auch dankbar wenn jemand einen text für den widerspruch basteln könnte da ich ebenfalls nicht so mit amtsdeutsch bewandert bin.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 02. September 2012, 20:12
Die wichtigste Antwort: Was Klagen angeht, bleibt alles wie gehabt, also:

Zahlung einstellen, Mahnung kassieren und ignorieren und den Beitragsbescheid abwarten. Dabei können schon mal fast drei Monate ins Land ziehen. Hat man einen Bescheid, muss innerhalb von vier Wochen reagiert werden. Die Begründung für den Widerspruch ist dabei nebensächlich (spielt vor Gericht keine Rolle). Natürlich gehen die Anstalten davon aus, dass die neuen Gesetze ihre Richtigkeit haben. Wie lange es braucht bis man einen Widerspruchsbescheid in Händen hält, variiert je nach Anstalt. Das kann sich bis zu einem halben Jahr ziehen. Bisher war es so, dass zwischenzeitlich die GEZ ein Antwortschreiben auf den Widerspruch schickte, der allerdings kein Bescheid war und der Entmutigung dienen sollte. Wenn schließlich der Widerspruchsbescheid kommt, steht dort welches Verwaltungsgericht zuständig ist. Wieder sind 30 Tage nach Ankunft des Bescheids Zeit, um Klage mit Begründung einzureichen. Das geht auch ohne Anwalt, nur die Gerichtskosten müssen vorgestreckt werden. Darüber bekommt aber eine Nachricht. Normalerweise sind das 75 Euro, wenn man gleich im ersten Quartal 2013 die Zahlung aussetzt.

Man muss also viel Geduld haben, wenn man sich tatsächlich wehren will. Juristische Sachkenntnisse sind eher nicht so wichtig. Bis es so weit ist, dürften auch Vorlagen im Netz aufgetaucht sein. Außerdem sind Richter an Verwaltungsgerichten verpflichtet, sich eine Meinung unabhängig von den Eingaben der streitenden Parteien zu bilden. Das ganze Verfahren kann übrigens auch schriftlich abgewickelt werden. Entweder schlägt das Gericht dies von sich aus vor oder man kann es selber anregen.



Also ich werde mich auch wehren, habe aber noch ein paar Fragen betr. der markierten Stellen im Text.

So wie ich das verstehe muss ich anfangs keine Begründung angeben ? Oder doch ?
(Wegen dem Text:"Nebensächlich ... spielt vor Gericht keine Rolle.")

Dann als nächstes MIT Begründung ?!
Was wären denn plausible & Gerichtsverwertbare Gründe ? Einige Beispiele würden da sicher helfen ...

Wenn es denn wirklich bei den 75-100€ bleibt bin ich dabei !  :)
Aber wie rechtlich "Wasserdicht" ist das ganze ?
Nicht das dann plötzlich Tausende Euros Gerichtskosten oder ähnliches auf einen herabregnen ...  ::)

Sorry für die vielleicht etwas blöden Fragen aber ich bin, wie sicherlich der Großteil der Bevölkerung auch, juristisch nicht besonders bewandert ...

Gruß,
ViSa

1
Beim Widerruf denke ich schon, dass man eine Begründung geben sollte, aber es ist nicht so, dass man dann vor Gericht darauf festgenagelt werden kann, dass sie nicht besonders gut war.

2
Es wird sicher noch ein Jahr vergehen, bevor man überhaupt mal in die Verlegenheit kommt, eine Begründung für eine Klage zu schreiben. Ich hab ein paar Ideen, die ich aber noch durchleuchten will, der Herr, der in Bayern klagt, hatte auch welche, und es werden viele dazu kommen. Deshalb: Abwarten und Augen offen halten und durchaus selbst nachdenken. Denn: Da es keinen Anwaltszwang in der ersten Instanz gibt, muss auch die Begründung nicht feingeschliffenes Justizdeutsch sein, sondern man schreibt, was man für richtig hält. Der Richter ist beim Verwaltungsgerichtsverfahren dazu angehalten, seine eigenen Nachforschungen anzustellen, er darf sich nicht auf das beschränken, was die Parteien vortragen. Und die machen das auch. Nach meinem Eindruck lieben es Richter, die Parteien mit Dingen zu überraschen, die keiner bedacht hat.

3
Die 75 € beziehen sich auf eine Klage, wenn nur wenige Quartale betroffen sind. Ich hab die Grenzwerte nicht im Kopf, aber Tausende von Euro kommen bei Privatpersonen nicht aufs Tablett. Dies gilt allerdings nur für die erste Instanz. Danach wird es etwas teurer. Aber wenn man sich nicht gerade vordrängelt, ist es unwahrscheinlich, dass man überhaupt in die zweite Instanz kommt, weil das Verfahren so lange pausiert wird bis eine höchstrichterliche Entscheidung getroffen wurde. Wer klagen will, aber das finanzielle Risiko möglichst flach halten möchte, zahlt halt erst ein, zwei Quartale an die GEZ und setzt dann die Zahlungen aus und zieht das durch bis zur Klage. Dann hängt man auf jeden Fall in der ersten Instanz fest, weil andere Verfahren schon viel weiter sind. Ich sehe das ganz locker: Je mehr klagen, desto größer wird der Druck, aber solche Auseinandersetzungen sind nicht jedermanns Sache, also fände ich diese Strategie auch ok.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: ViSa am 08. September 2012, 21:51
Hallo Leute,

ich habe gestern mit meiner Freundin (studiert Jura und ist fast fertig) darüber gesprochen, und frage mich was der Klageweg im Endeffekt bringen soll.

So wie ich das verstehe:

- Aufmerksamkeit der Politik
- Zahlungsverweigerung

Wenn allerdings nach sagen wir mal 8-12 Monaten eure Klage abgewiesen wird, müsst ihr den seit 01/2013 fälligen Betrag nachzahlen.
Sicher, man kann das Geld zurücklegen und dann nachreichen, aber wo soll der Sinn darin liegen?

Ich möchte noch was zu diesem älteren Beitrag sagen.

Es wäre ziemlich naiv anzunehmen das man vor Gericht gewinnt. Die sind eh alle "pro GEZ" eingestellt, machen wir uns da nichts vor.

Ich denke der Sinn ist das es erstmal darum geht das den ÖR's die Einnahmen wegbrechen, denn bis kein Urteil gefällt wurde bezahlst du ja erstmal nichts. Zumindest soweit ich weiß. Dieses setzt erstmal voraus das sehr viele da mitmachen. Wenns nur bei einer Handvoll Leute bleibt wid das nichts.

Obwohl ... war es nicht ein Bäckermeister der die damalige Km-Pauschale die erst ab den 20.ten Km galt zu Fall brachte ?! Das gibt natürlich Hoffnung. :)

Aber wenn ein richtiger "Klage-Shitstorm" (z.B. 100.000 Kläger) auf die Gerichte herabregnet ist das natürlich eine ganz andere Liga mit entsprechender Tragweite.

Die Frage(n) die hier bereits auch schon gestellt wurde(n) läßt mich an dieser Aktion zweifeln:
Werden da überhaupt welche mitmachen ? Wenn ja wieviele ?

Wenn ich mir die Anzahl der Unterzeicher hier im Forum und bei AVAAZ ansehe hab ich da ehrlich gesagt kein gutes Gefühl ...  :-\ ::)

Gruß,
ViSa
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 09. September 2012, 10:16

Aber wenn ein richtiger "Klage-Shitstorm" (z.B. 100.000 Kläger) auf die Gerichte herabregnet ist das natürlich eine ganz andere Liga mit entsprechender Tragweite.

Die Frage(n) die hier bereits auch schon gestellt wurde(n) läßt mich an dieser Aktion zweifeln:
Werden da überhaupt welche mitmachen ? Wenn ja wieviele ?

Wenn ich mir die Anzahl der Unterzeicher hier im Forum und bei AVAAZ ansehe hab ich da ehrlich gesagt kein gutes Gefühl ...  :-\ ::)

Gruß,
ViSa

100.000 ist sicher keine Zahl, die erreichbar ist. Es wird immer viel gemeckert und gedroht, aber dann wirklich in den juristischen Sumpf zu ziehen, das machen nicht viele. Es gibt aber Faktoren, die darauf schließen lassen, dass es diesmal wesentlich mehr werden als bei der PC-Gebühr:

1. Keinen Fernseher zu haben ist eine einschneidende Entscheidung. Von daher dürfte die Motivation, sich zu wehren recht groß sein. Bei mehr als 2 Mio. Nicht-TV-Haushalten sollten da einige Klagen hängen bleiben.
2. Im gewerblichen Bereich wird es nach allem, was man so hört, zum Teil drastische Erhöhungen der Zahlungslast geben für etwas, was privat ja schon bezahlt wird und an so sinnigen Tatbeständen wie Arbeitsplätzen und Autos festgemacht ist. Hier geht's wirklich ums Geld, also auch ein guter Grund zu klagen.
3. Bei der PC-Gebühr haben mind. ein paar Dutzend Kläger ein Erfolgserlebnis gehabt und Erfahrungen sammeln können.  Die werden es mit Sicherheit wieder versuchen und einige Leute mitziehen.

Ich denke, wenn es 1000 Klagen werden, dann wär das schon was und die Rundfunkanstalten dürften ihre Juristen im Schichtdienst rotieren lassen. Letztlich wird die Gesamtzahl nirgendwo erhoben und ist deshalb auch nicht so furchtbar wichtig. Wichtiger sind einzelne Verfahren, die Staub aufwirbeln, weil z.B. ein großes Unternehmen klagt oder jemand gut in Pressearbeit ist. Auch die Pressearbeit der Gericht ist nicht unwichtig. Wenn die über Urteile berichten, geht das je nach Fall auch in die Presse.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 09. September 2012, 13:36
Es reicht theoretisch schon wenn in jedem bundesland mindestens einer klagt, alle aber mit dem selben ziel.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 14. September 2012, 19:04
Als ich eben den neusten erstellten beitrag (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,1853.msg23636/topicseen.html#msg23636) durchlas, kam mir ein gedanke. Der TE dort merkt an dass er beim kauf nicht auf zusätzliche kosten hingewiesen wurde die durch das gerät entstehen. Ein verstecktes abo welche normalerweise als abzocke gewertet wird.

Kann man ab januar das nicht auch mit einer wohnung sagen? Ein vermieter informiert z.b. einen frisch 18jährigen nicht darüber dass er an die gez zahlen muss weil er nun hauptmieter seiner eigenen 4 wände ist. Auch hier kommt die rechnung erst hinterher.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 14. September 2012, 20:35
Als ich eben den neusten erstellten beitrag (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,1853.msg23636/topicseen.html#msg23636) durchlas, kam mir ein gedanke. Der TE dort merkt an dass er beim kauf nicht auf zusätzliche kosten hingewiesen wurde die durch das gerät entstehen. Ein verstecktes abo welche normalerweise als abzocke gewertet wird.

Kann man ab januar das nicht auch mit einer wohnung sagen? Ein vermieter informiert z.b. einen frisch 18jährigen nicht darüber dass er an die gez zahlen muss weil er nun hauptmieter seiner eigenen 4 wände ist. Auch hier kommt die rechnung erst hinterher.

Das Abo ist nicht versteckt, es ist gesetzlich vorgeschrieben. Und wenn du Ü18 bist, gilt "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe". Also: Nette Idee, aber keine Chance.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 14. September 2012, 21:24
Es ist auch gesetzlich vorgeschrieben dass KFZ steuer für das nutzen eines autos fällig ist. Also bevor ich ein auto kaufe, weiss ich dass ich dafür steuern bezahlen muss und treibstoffkosten habe. Zumindest kenne ich niemanden der nicht wusste dass steuer fällig sind dafür. Mit diesem thema kommt so ziemlich jeder in kontakt bis zum 18ten lebensjahr. Ich habe immer die wahl wofür ich mein geld ausgebe. Wenn ich die steuern nicht zahlen will, hole ich mir kein auto. Demokratisch in ordnung.

Wer von euch wusste bis zum ersten brief der gez überhaupt dass es die gez gibt? Ich wusste von dem ganzen erst als ich vor einigen jahrn umzog. Sowas lernt man ja auch nicht mal in der schule, zumindest zu meiner zeit.

Und das wichtigste, wenn ein "vertrag" bzw eine übereinkunft zustande kommt, müssen beide seiten über ihre rechte und pflichten bescheid wissen. Recht der gez das geld einzufordern und pflicht des fernsehnutzers zu zahlen. Das sagt man doch immer zu kindern und jugendlichen die aus leichtsinn sich ein handy kaufen und dann in schulden versinken. Ok, das zählt als nicht geschäftsfähig. Man weiss aber zumindest schon vorher dass es was kostet und man hat immer die wahl gehabt.

Aber jetzt heisst es, ich bin mieter und zahl fernsehsteuer  ???
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Speedy am 15. September 2012, 11:23
Der Vertrag ist die Übereinkunft der Bundesländer, dass jeder Wohnungsinhaber den Beitrag zu leisten hat.

Wenn Dir das nicht gefällt, musst Du politisch aktiv werden und dafür Sorge tragen, dass der Beitrag wieder abgeschafft wird.

Millionen Gebührenzahler werden Dir für einige Sekunden dankbar sein, und sich dann anderen Beschäftigungen zuwenden.

De facto interessieren sich zu wenige für das Thema ....
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 15. September 2012, 12:21
Ich habe immer die wahl wofür ich mein geld ausgebe. Wenn ich die steuern nicht zahlen will, hole ich mir kein auto. Demokratisch in ordnung.

Das wäre der Anhaltspunkt, wo man einhaken könnte. In dem wichtigen Feld der Meinungsfreiheit wird hier die Wahl der Informationsquelle durch eine finanzielle Verpflichtung aufgehoben, und das zugunsten eines Mediums, das in erster Linie der Unterhaltung dient.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: HaraldSimon am 15. September 2012, 17:56
Zitat
100.000 ist sicher keine Zahl, die erreichbar ist. Es wird immer viel gemeckert und gedroht, aber dann wirklich in den juristischen Sumpf zu ziehen, das machen nicht viele.

Das unterschreibe ich. Ich habe auf meiner Webseite pc-gebuehr.de genug Leute begleitet und erlaube mir daher die Meinung, dass von 100 Menschen, die sich aufregen, hinterher nur einer überhaupt klagen wird. Der Rest treibt dann eine andere Sau durchs virtuelle Dorf, Hauptsache "Wo muss ich klicken?".

Der Gebührenigel hat das gleiche Verhältnis ermittelt.

Zitat
Ich denke, wenn es 1000 Klagen werden, dann wär das schon was und die Rundfunkanstalten dürften ihre Juristen im Schichtdienst rotieren lassen.

Der HR hat in meinen Fall bewiesen, dass ihn schon zwei bis drei Klagen ihn überfordern. Da wurden Schriftsätze an das Gericht geschickt, in dem Fallnummern des anderen Falls aufgeführt wurden usw.

Es kommt gar nicht darauf an, dass es viele tausend werden. Ein paar Klagen reichen, wenn die immer wieder an die virtuelle Dorfpinwand gehängt werden.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: ViSa am 23. September 2012, 18:44
Ich habe die Info mit der Klage mal in einem anderen Forum verbreitet.
Die Resonanz war überwiegend positiv  :)

Ein Forenteilnehmer hat jemanden in der Verwandschaft, die bei der GEZ beschäftigt ist und ihr das mal gezeigt hat. Folgendes Statement:

Zitat
Also meine Nichte sitzt neben mir und ich hab ihr die Sache hier mal gezeigt. Aber mehr als ein müdes lächeln hatte sie nicht über.
Sie sagt das die GEZ über 50mio Kunden im Stamm hat, und es die GEZ locker verkraften kann wenn ein paar 1000 mal ein Jahr seine Beiträge nicht zahlt. Im gegenteil, sie bekommeja ihre Beiträge sowieso + die Mahngebühren.

Sie sagt wenn jetzt 20 Mio Menschen nicht zahlen würden, wäre es vielleicht Schmerzhaft. Aber ganz ehrlich, denkt ihr man bekommt Millionen Menschen unter einen Hut bzw. dazu bewegt mal 100€ zu Investieren nur um mal die GEZ zu ärgern ???

Und ich glaube auch das die GEZ bzw. die Sender, die ja Milliarden einnehmen im Jahr, das die auch mal ein paar Monate überbrücken können ohne Beiträge vom kleinen Mann.

Sie nannte mir ein Beispiel von einem Hotel welches über 100 Fernseher angemeldet hat, welches jetzt mit einem Rabatt ca 11000€ Gebühen zahlt.
Nächstes Jahr gibt es diesen Rabatt nicht mehr, und selbes Hotel muss jetzt 44000€ zahlen.
und alleine durch diese EINE Mehreinnahme könnten sie ja schon hunderte Privatkundendefizite ausgleichen.

Wie ist eure Meinung dazu ?

Gruß,
ViSa
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 23. September 2012, 19:18
Die GEZ ist das Inkasso-Unternehmen des ÖRR, mehr aber auch nicht. Abgesehen von der arroganten Haltung geht es nicht nur darum, dem ÖRR finanzielle Mitteln zu entziehen, sondern vielmehr um das Anstoßen einer gesamtgesellschaftlichen Diskussion.

Was will die Politik machen, wenn ein "paar 1000 Menschen" sich bis zum letzten Tropfen Blut wehren? Tausende in den Knast stecken?

Wenn einmal das durch die Medien kursiert, werden sich viel Nachahmer finden lassen, die ebenfalls siche wehren werden. Darum geht es.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 23. September 2012, 22:39
Erstmal wird man die bußgeld drohnung einsetzen. Noch ist auch zweifelhaft wie die genau aussehen soll da niemand bisher davon getroffen wurde bzw noch keine dokumentiert ist. Und selbst wenn man das bußgeld verweigert, eine knast drohnung würde meiner meinung nach schon sehr kriminell rüberkommen. Muss man sich als verbrecher beschimpfen lassen weil man keine strafe zahlt um keine kosten zu übernehmen für eine leistung die man nicht bestellt hat?
Ich weiss dass 2 leute bisher in den knast kamen. Der eine weil er einen justiziar als "kleine nummer" beschimpft hat und der andere weil er sich das geld sparen wollte bzw sich geweigert hat zu zahlen. Dessen elter kauften ihn nach einigen tagen frei weil das pure demütigung war.
Quelle: http://www.[Seite/Begriff nicht erwünscht].de/index.php/etc/5829-gez-kritiker-muss-in-knast
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: wtfacow am 08. November 2012, 15:20
Möchte mich auch mal zu dem Ansatz der Verfassungsbeschwerde äussern , wenn auch recht spät ;-)

Ich persönlich finde ihn sehr gut, und werde ihn auch in meiner Klage  verwenden.
Es gibt durchaus genug Leute für die 17.98 Euro viel Geld sind im Monat,  und die dadurch kein Geld mehr haben um sich ihre Informationen aus anderen Quellen zu  besorgen.
Auch ich bin niemand der viel Geld verdient, und mir persönlich tun die knapp 18 Euro im Monat für eine Leistung die ich nicht  möchte, und auch nicht  bestellt  habe sehr weh!

Deshalb  eine großes dankeschön an dich Viktor  für die Arbeit die du dir gemacht hast.
Ich werde wohl einer sein ,der einen Teil deines Postes als Begründung gegen diesen Mist ab 2013 vorlegen wird!


Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 08. November 2012, 22:39
Möchte mich auch mal zu dem Ansatz der Verfassungsbeschwerde äussern , wenn auch recht spät ;-)

Ich persönlich finde ihn sehr gut, und werde ihn auch in meiner Klage  verwenden.
Es gibt durchaus genug Leute für die 17.98 Euro viel Geld sind im Monat,  und die dadurch kein Geld mehr haben um sich ihre Informationen aus anderen Quellen zu  besorgen.
Auch ich bin niemand der viel Geld verdient, und mir persönlich tun die knapp 18 Euro im Monat für eine Leistung die ich nicht  möchte, und auch nicht  bestellt  habe sehr weh!

Deshalb  eine großes dankeschön an dich Viktor  für die Arbeit die du dir gemacht hast.
Ich werde wohl einer sein ,der einen Teil deines Postes als Begründung gegen diesen Mist ab 2013 vorlegen wird!

Hallo wtfacow,

habe ich gern gemacht, deine Rückmeldung hat mich sehr gefreut.

Du beziehst dich sehr wahrscheinlich auf diesen Beitrag:
  Ansatz für eine Verfassungsbeschwerde/Verfassungsklage/Petition
  http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg22344.html#msg22344

Es ist wichtig zu klagen. Je mehr diesen und andere Wege nehmen, desto größer die Chance, dass wir auch vor Gericht Erfolg haben werden. Und wenn die Richter rot  glühen, wir verschaffen uns damit Gehör. Der Verfahrenssturm gelangt wieder an die Presse und die Öffentlichkeit. Die Unterschriftenanzahl wächst unaufhörlich und immer schneller. Irgendwann ist die fehlende Legitimation vom Volk so sichtbar, dass die Lügen und Vernebelungen nicht mehr weiter helfen werden. Jeder Lügner wir gestraft.

Schöne Grüße
Viktor
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: ViSa am 10. November 2012, 21:24
Irgendwie ist mir das mit der Klage immer noch nicht ganz klar.

Insbesondere der fett markierte Teil irritiert mich ... ::)

Zitat aus dem festgepinnten "Aktionen"-Thread:
Zitat
Wer also gerichtlich seine Selbstbestimmung durchsetzen möchte, muß auf den Gebührenbescheid reagieren und Widerspruch innerhalb von 4 Wochen einlegen.
Der Widerspruchsbescheid erfolgt gleichfalls innerhalb von 4 Wochen.Nach dem
Widerspruchsbescheid müssen angelaufene Gebührenforderungen beglichen werden!
Gegen diesen Widerspruchsbescheid, sofern darin auf Rundfunkgebührenpflicht bestanden wird, kann beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage eingereicht werden.
Während der Dauer der Klage bis zur Urteilsverkündung, ruhen die Mahnverfahren.
Bei Niederlage muß allerdings die Gesamtforderung beglichen werden, in weiser Voraussicht sollte man also das Geld für die Zwangsgebühr parat haben, da bei durchschnittlicher Dauer ab dem Zeitpunkt der Klageerhebung bis zur Verkündung des Urteils leicht drei Jahre ins Land gehen können. Bei "Laufzeit von drei Jahren sammeln sich bei voller Gebühr so rund 600,- Euro zusammen, gegen die die Verwaltungsgerichtsgebühr von 75, - EUR relativ moderat ausfallen. Im Fall der Niederlage darf man auch noch den Anwalt des Gegners, (in Sachsen z.B. MDR)  bezahlen! Dies gilt es gleichfalls zu berücksichtigen.
Für die erste Instanz benötigt man keinen Anwalt, für die höheren Instanzen Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht ist eine Anwaltsvertretung zwingend erforderlich.

Es ist mir durchaus klar das wenn die Klage tatsächlich 3 Jahre laufen sollte und ich verliere das ich dann die 3 Jahre nachzahlen muss + 75€ und evtl. Mahngebühren (Wie hoch sind die eigentlich ?)

Aber wenn mir das Honorar der gegnerischen Seite oder genauer dessen Anwalts aufgedrückt wird sprengt das mit Sicherheit mein Budget ...  :(
Aus finanziellen Gründen und nichtvorhandensein einer RV kann ich nur max. in die erste Instanz gehen.

Wer kann hierzu RECHTLICH KORREKTE (!) Angaben machen ?.
Muß ich deren Anwalt in der ersten Instanz zahlen ?

Danke & Grüße,
ViSa
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 10. November 2012, 21:58
Ich würde tippen dass man erst einen anwalt bezahlen muss wenn die gegnerische seite einen beauftragen muss.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 10. November 2012, 22:02
Ich würde tippen dass man erst einen anwalt bezahlen muss wenn die gegnerische seite einen beauftragen muss.

Wäre logisch. Wenn es keinen Anwaltszwang besteht, sollte eigentlich das Privatvergnügen der gegnerischen Seite sein, trotzdem einen zu beauftragen. Aber was ist nun logisch? Ist der ÖRR logisch? Ist die GEZ logisch? – Der Gesunde Menschenverstand und die Politiker-/Gesetzeslogik sind oft unterschiedliche paar Schuhe.

Ich hoffe, dass jemand, der sich gut auskennt, Stellung dazu nimmt.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: ViSa am 10. November 2012, 22:27
Ich würde tippen dass man erst einen anwalt bezahlen muss wenn die gegnerische seite einen beauftragen muss.

Wie oder wer legt das fest ?

Ich hoffe, dass jemand, der sich gut auskennt, Stellung dazu nimmt.

Das hoffe ich auch ...

Gruß,
ViSa
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: osirisis am 10. November 2012, 23:44
Man kann sicher sein, dass die ÖR ihre Anwälte zum Gericht schicken. Außer dieser Anwälte kriegt man dort keinen zu Gesicht. Die Frage ist nur, ob diese Anwälte (eher ganze Kanzleien) bei den Sendern angestellt sind oder für sie auf Honorarbasis arbeiten. Ich vermute eher die zweite Variante :(.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 11. November 2012, 10:00
Bisher kenne ich das nur so, dass ein Anwalt von der zuständigen Anstalt nur eingeschaltet wird, wenn es zu einer mündlichen Verhandlung kommt. Da es hier um grundsätzliche Fragen geht und nicht um spezielle Umstände des Einzelfalls, kann man die schriftliche Abwicklung des Verfahrens beantragen und sollte damit eigentlich Erfolg haben, weil weder Gericht noch Anstalt an einem zusätzlichen Termin interessiert sind. Kommt es doch zur Verhandlung, die Gegenseite schickt einen Anwalt und man verliert, dann sind nur die Kosten nach der Vergütungsordnung für Rechtsanwälte zu tragen. Das sind etwa 90 Euro (siehe http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/VerwR.html).  Das gilt alles für die erste Instanz.
Titel: ARD, ZDF, GEZ - Eure ö.-r. MAUER gegen die Rundfunk-Freiheit ist Geschichte!!
Beitrag von: Viktor7 am 11. November 2012, 23:52
ARD, ZDF, GEZ - Eure ö.-r. MAUER gegen die Rundfunk-Freiheit und den EinkommensDiebstahl ist bald Geschichte!!!

Zur Vervollständigung des Beitrags „Ansatz für eine Verfassungsbeschwerde/Verfassungsklage/Petition“
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg22344.html#msg22344

folgen nun von mir gefundene Infos für das Vorgehen bei Berufung auf das Völkerrecht:

Zitat
Wie geht man in Deutschland gegen Menschenrechtsverletzungen vor?
http://cne.fr33bas3.net/2010/11/wie-geht-man-in-deutschland-gegen-menschenrechtsverletzungen-vor/
...
Anders sieht es aus, wenn man sich auf das Völkerrecht beruft. Nach dem Grundgesetz Artikel 25  gibt uns das Völkerrecht unmittelbare Rechte. Dies bedeutet man muss diese Rechte nicht erst einklagen. Wer also einen Verstoß gegen das Völkerrecht vermutet, zeigt diesen bei der Staatsanwaltschaft an. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Begründung ein, oder eröffnet nicht innerhalb von einem Jahr ein Verfahren, kann man sich direkt an den Internationale Strafgerichtshof wenden. Alles dies kostet einem nur die Portokosten für die Anzeige. Man sollte aber die Hilfe eines Rechtsbeitands in Anspruch nehmen, um die Anzeige richtig zu formulieren und keine Formfehler zu begehen. ...

Die komplett auf das Völkerrecht umgestellte Variante von
„Ansatz für eine Verfassungsbeschwerde/Verfassungsklage/Petition“ (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg22344.html#msg22344),
in Form einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, folgt demnächst.

Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Speedy am 12. November 2012, 06:41
Irgendwie ist mir das mit der Klage immer noch nicht ganz klar.

Insbesondere der fett markierte Teil irritiert mich ... ::)

Zitat aus dem festgepinnten "Aktionen"-Thread:
Zitat
Wer also gerichtlich seine Selbstbestimmung durchsetzen möchte, muß auf den Gebührenbescheid reagieren und Widerspruch innerhalb von 4 Wochen einlegen.
Der Widerspruchsbescheid erfolgt gleichfalls innerhalb von 4 Wochen.Nach dem
Widerspruchsbescheid müssen angelaufene Gebührenforderungen beglichen werden!
Gegen diesen Widerspruchsbescheid, sofern darin auf Rundfunkgebührenpflicht bestanden wird, kann beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage eingereicht werden.
Während der Dauer der Klage bis zur Urteilsverkündung, ruhen die Mahnverfahren.
Bei Niederlage muß allerdings die Gesamtforderung beglichen werden, in weiser Voraussicht sollte man also das Geld für die Zwangsgebühr parat haben, da bei durchschnittlicher Dauer ab dem Zeitpunkt der Klageerhebung bis zur Verkündung des Urteils leicht drei Jahre ins Land gehen können. Bei "Laufzeit von drei Jahren sammeln sich bei voller Gebühr so rund 600,- Euro zusammen, gegen die die Verwaltungsgerichtsgebühr von 75, - EUR relativ moderat ausfallen. Im Fall der Niederlage darf man auch noch den Anwalt des Gegners, (in Sachsen z.B. MDR)  bezahlen! Dies gilt es gleichfalls zu berücksichtigen.
Für die erste Instanz benötigt man keinen Anwalt, für die höheren Instanzen Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht ist eine Anwaltsvertretung zwingend erforderlich.

Es ist mir durchaus klar das wenn die Klage tatsächlich 3 Jahre laufen sollte und ich verliere das ich dann die 3 Jahre nachzahlen muss + 75€ und evtl. Mahngebühren (Wie hoch sind die eigentlich ?)

Aber wenn mir das Honorar der gegnerischen Seite oder genauer dessen Anwalts aufgedrückt wird sprengt das mit Sicherheit mein Budget ...  :(
Aus finanziellen Gründen und nichtvorhandensein einer RV kann ich nur max. in die erste Instanz gehen.

Wer kann hierzu RECHTLICH KORREKTE (!) Angaben machen ?.
Muß ich deren Anwalt in der ersten Instanz zahlen ?

Danke & Grüße,
ViSa

Grundsätzlich werden MDR etc. nicht durch einen Anwalt, sondern einen eigenen Angestellten, einen Justitiar, vertreten sein.

Im Falle des Unterliegens vor Gericht zahlt der Unterlegene (außer in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht) seine eigenen Kosten, die Verfahrenskosten und (wenn die gegnerische Partei dies wünscht) auch die Kosten, die dem Verfahrensgegner entstanden sind.

Egal ob in erster, zweiter .... Instanz.

Man sollte vor Erhebung einer Klage wissen, was man tut.

(In der ersten und zweiten Instanz ist der Streitwert nicht sonderlich hoch, d.h. die Kosten werden überschaubar bleiben)
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 12. November 2012, 16:38
Was hält Ihr von dem Vorgehen mit der Anzeige bei der Staatsanwaltschaft unter Berufung auf das Völkerrecht Art. Art. 19, (2)?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg25058.html#msg25058

Vorteile:
 - Man muss nicht durch die Instanzen,
 - Kaum Kosten,
 - Wenn es hart kommt, entscheidet nicht das politisch abhängige BVG!


Eure Meinungen sind wichtig.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 12. November 2012, 16:53
@Thomas
"Arbeitsgericht?" – Heißt das, dass nur die erste Instanz bei einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht von einem möglichen Bumerang-Effekt gefeit ist?

Wenn es so ist, kann bereits die erste Instanz vor dem Verwaltungsgericht zusätzliche Kosten verursachen, insbesondere wenn der ÖRR seine Armada an Rechtsgelehrten auf den kleinen Mann loslässt. Hier spielt sicher der Streitwert eine Rolle und dieser dürfte relativ niedrig liegen, wobei ich gleich bei der nächsten Frage bin: Wie bemisst sich der Streitwert in diesem Fall? Es handelt sich schließlich um einen monatlichen Beitrag, der ein Haushalt zu entrichten hat. Der Schuldner kann aber jeden Monat ableben, so dass man den Streitwert unmöglich auf ein ganzes Leben extrapolieren kann. Maximal kann es sich um den aktuellen Monat plus Rückstände handeln und der Streitwert dürfte nicht steigen, wenn der Prozess sich in die Länge zieht.

Kannst du noch mehr dazu sagen?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 12. November 2012, 19:46
@René: Der Streitwert ergibt sich aus dem strittigen Gebührenbescheid, also in der Regel ein Quartal. Die GEZ verzichtet normalerweise von sich aus darauf, bei den folgenden Quartalen das Mahnverfahren weiterlaufen zu lassen. Wenn nicht, weist man auf das laufende Verfahren, dann sollte das mit der Aussetzung des Mahnverfahren auch klappen.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 12. November 2012, 20:01
@gebühren-igel
Dann kann man von einem Streitwert von 53,94 EUR ausgehen, oder irre ich mich?

Ich habe folgenden Prozesskostenrechner im Internet gefunden:

http://www.anwalt-seiten.de/Prozesskostenrechner.php

Demnach kämen noch 91 EUR dazu, wenn der ÖRR einen Anwalt bemüht.

Kann das jemand bestätigen?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: wtfacow am 13. November 2012, 02:50
@gebühren-igel
Dann kann man von einem Streitwert von 53,94 EUR ausgehen, oder irre ich mich?

Ich habe folgenden Prozesskostenrechner im Internet gefunden:

http://www.anwalt-seiten.de/Prozesskostenrechner.php

Demnach kämen noch 91 EUR dazu, wenn der ÖRR einen Anwalt bemüht.

Kann das jemand bestätigen?

Ja, das  kommt  hin.
Hatte  vor  geraumer Zeit selbst einen Zivilrechtlichen Fall, wo die Gegenseite Geld von mir wollte.
Streitwert  waren irgendwas mit  150.-Euro

Also mann müsste bei einem Verlorenem Fall mit  Gerichtskosten/Mahnkosten/Zinsen + Anwalt der GEZ schon mit ca. 200.- Euro rechnen+ die Nachzahlung .(Aber das versteht sich wohl von selbst),

Ein weiterer Grund das ich den ganzen Mist wohl über meine Versicherung laufen lasse.
Da muss ich zumindest keine Gerichts+ Anwaltskosten zahlen.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Sunshine15041977 am 13. November 2012, 07:51
Aber wer macht das schon? Nur wegen der GEZ Mehrkosten zu haben, weil man ja verloren hat. Es sei denn, man kann sich diese Niederlage durchaus leisten.
Das ist doch die GEZ nun wirklich nicht Wert oder sind Fälle bekannt, die vor Gericht gewonnen haben, nur weil der Kläger nicht zahlen wollte? Wie sieht's aus mit Prozesskostenbeihilfe?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 13. November 2012, 08:53
@gebühren-igel
Dann kann man von einem Streitwert von 53,94 EUR ausgehen, oder irre ich mich?

Ich habe folgenden Prozesskostenrechner im Internet gefunden:

http://www.anwalt-seiten.de/Prozesskostenrechner.php

Demnach kämen noch 91 EUR dazu, wenn der ÖRR einen Anwalt bemüht.

Kann das jemand bestätigen?

Die Summe kommt zwar ungefähr hin, aber der Rechner ist nicht speziell für Verwaltungsgerichte. In meinem vorletzten Posting habe ich einen solchen genannt.

@Sunshine15041977: Bei der PC-Gebühr haben die Anstalten in der ersten Instanz einige Verfahren verloren, allein in München 6 an einem einzigen Tag. Aber der Regelfall ist eh, dass schriftlich entschieden wird ohne Verhandlung. Dann entstehen auch keine zusätzlichen Kosten. Und die meisten Verfahren werden sowieso auf Eis gelegt, weil die Richter abwarten, wie andere Prozesse von den höheren Gerichten entschieden werden. Sollte es also schlecht aussehen, kann man die Klage immer noch zurückziehen. Man bekommt sogar einen Teil der Gerichtskosten erstattet.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Spiret am 21. November 2012, 23:24
Hiho alle zusammen,

hab mir die letzen Tage mal alle Beitzräge hier durchgelesen weil auch ich mich über die geülante Änderung maßlos ärgere. Bis jetzt hab ich die fetzen der GEZ einfach Ignoriert, einfach nicht geantwortet. Ab 2013 wird mir das Recht der Nichtnutzung verwehrt und mir der Dreck sozusagen aufgezwungen, und wenn es was gibt was ich hasse dann wenn man mir etwas aufzwingen will was ich entschieden ablehne.

Ein ganz wichtiger Punkt ist wie ich finde auch die Tatsache das der Rundfunkbeitrag den Weg zu anderen Informationsquellen zwar nicht unbedingt aktiv blokiert aber auf jedenfall einschränkt.

Ich muss zu mir Sagen das ich sehr wohl einen Fernseher habe, kein radio, einen Internetfähigen PC und ein Smartphon mit Internet.
Ich lehne die öffentlich Rechtlichen aber dennoch strickt ab, ich will diese sende nicht sehen und auch nicht Zahlen, sie bringen für mich keinen Nutzen da ich nur Private sender sehe und dies bewusst, die ÖR finden sich nicht in meiner Senderliste wieder.

Um wieder zurück auf die Einschrekungen zu kommen, ich bin Geringverdiener und kann mir durch mein Gehalt nicht alle Wünsche erfüllen die ich so habe und da nerven 18€?/Monat (für das teuerste und schlechteste Pay-TV das wir haben) für etwas was man nicht bestellt hat sehr, vor allem nervts mich weil ich ein ziemlich ausgeprägten Gerechtigkeitssinn habe, und er Rundfunkbeitrag ist nicht gerecht.

Ich finde mann muss um den Kampf gegen diesen Betrag zu gewinnen die Privaten Sender mit ins Boot holen, wenn die mal eine Klage anstreben würden weil der Wettbewerb verhindert wird hätte man große Verbündete die in einem dritten Bereich (Privatleute, Betriebstätten und Wettbewerber) tätig werden könnten.

In meinem Fall wäre das z.B. ich möchte demnächt einige Digitale Privatsender abbonieren (National Geo. Discoverychannel, Hostorie, TNT Film, TNT Serie und noch einiger mehr. Das Paket soll mich zusätzlich zu den Kabelgebühren (ca 11 Euro) weitere 14€ im Monat kosten. Diesen Preis würde ich dafür sogar gern zahlen ABER mein angestrebtes Limit würde weit gesprengt werden wenn dazu noch diese 18€ für die deutsche  Mafia fällig werden, dies widerrum bedeutet ich MUSS auf die, meine frei gewählten Sender verzichten um die ÖR zu Zahlen die ich nicht will und schon aus Protest nicht eisnchalten werde. Das hat direkten Einfluss auf den Wettbewerb und den Umsatz der privaten Sender.

Ich würde übrigens auch mit Spenden dazu Beitrag z.B. einen Anwalt zu Bezahlen für eine große Klage.

Grüße
Spiret -GEZ-ÖR-Gegner
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: wtfacow am 21. November 2012, 23:41
Hiho alle zusammen,

hab mir die letzen Tage mal alle Beitzräge hier durchgelesen weil auch ich mich über die geülante Änderung maßlos ärgere. Bis jetzt hab ich die fetzen der GEZ einfach Ignoriert, einfach nicht geantwortet. Ab 213 wird mir das Recht der Nichtnutzung verwehrt und mir der Dreck sozusagen aufgezwungen, und wenn es was gibt was ich hasse dann wenn man mir etwas aufzwingen will was ich entschieden ablehne.

Ein ganz wichtiger Punkt ist wie ich finde auch die Tatsache das der Rundfunkbeitrag den Weg zu anderen Informationsquellen zwar nicht unbedingt aktiv blokiert aber auf jedenfall einschränkt.

Ich muss zu mir Sagen das ich sehr wohl einen Fernseher habe, kein radio, einen Internetfähigen PC und ein Smartphon mit Internet.
Ich lehne die öffentlich Rechtlichen aber dennoch strickt ab, ich will diese sende nicht sehen und auch nicht Zahlen, sie bringen für mich keinen Nutzen da ich nur Private sender sehe und dies bewusst, die ÖR finden sich nicht in meiner Senderliste wieder.

Um wieder zurück auf die Einschrekungen zu kommen, ich bin Geringverdiener und kann mir durch mein Gehalt nicht alle Wünsche erfüllen die ich so habe und da nerven 18€?/Monat (für das teuerste und schlechteste Pay-TV das wir haben) für etwas was man nicht bestellt hat sehr, vor allem nervts mich weil ich ein ziemlich ausgeprägten Gerechtigkeitssinn habe, und er Rundfunkbeitrag ist nicht gerecht.

Ich finde mann muss um den Kampf gegen diesen Betrag zu gewinnen die Privaten Sender mit ins Boot holen, wenn die mal eine Klage anstreben würden weil der Wettbewerb verhindert wird hätte man große Verbündete die in einem dritten Bereich (Privatleute, Betriebstätten und Wettbewerber) tätig werden könnten.

In meinem Fall wäre das z.B. ich möchte demnächt einige Digitale Privatsender abbonieren (National Geo. Pro7 Fun, Hostorie, TNT Film, TNT Serie und noch einiger mehr. Das Paket soll mich zusätzlich zu den Kabelgebühren (ca 11 Euro) weitere 14€ im Monat kosten. Diesen preis würde ich dafür sogar Gern zahlen ABER mein angestrebtes Limit würde weit gesprengt werden wenn dazu noch diese 18€ für die deutsche  Mafia fällig werden, dies widerrum bedeutet ich MUSS auf die, meine frei gewählten Sender verzichten um die ÖR zu Zahlen die ich nicht will und schon aus Protest nicht eisnchalten werde. Das hat direkten Einfluss auf den Wettbewerb und den Umsatz der privaten Sender.

Ich würde übrigens auch mit Spenden dazu Beitrag z.B. einen Anwalt zu Bezahlen für eine große Klage.

Grüße
Spiret -GEZ-ÖR-Gegner

Sehr guter Post,  bin ganz  genau deiner Meinung.
Ich selbst werde hauptsächlich mit  dem Argument Klagen das meine Informationsfreiheit eingeschränkt ist.

An die Privaten mit ins Boot holen habe ich übrigens auch schon gedacht.
So ein Stefan Raab müsste das Thema mal ordentlich  Puplik machen , oder es würde ja schon reichen wenn sich die Privaten zusammenschließen,  und zusammen eine Klage gegen die Zwangsabgabe  einreichen.
Ich wäre auch bereit bei den Privaten im Gegenzug dann zb. ein Abo abzuschließen,  für die Sachen die ich sehen möchte!
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Spiret am 22. November 2012, 19:04
Was mich ein bisschen stört ist das die ÖR ständig behaupten man finanziert mit dem Rundfunkbeitrag nicht nur die ÖR sondern den gesamten Rundfunk und die Privaten sollen angeblich auch davon provitieren. Hat dazu jemand mehr Informationen ?

Gruß
Spiret
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Wolfman am 22. November 2012, 22:44
Ich finde, was die sich zusammenlügen, kann uns doch scheißegal sein!
Hab mal gelesen, das allein 2 Mrd. von den 7,5 Mrd. allein für "Pensionen" draufgehen.

Also als Belohnung dafür, dass sie ihr ganzes Berufsleben die Lügen und Einlullerei mitgemacht haben, kriegen die Journalisten auch noch ne fette Pension, während es bei Leuten, die sich ihr ganzes Leben krumm gelegt haben, in die Rentenkasse eingezahlt haben, hinten u. vorne nicht reicht...

Ich habe deshalb keine Bedenken, zum Boykott aufzurufen. Die Pensionäre des Verdummungsapparates sollen von mir aus verhungern!
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 23. November 2012, 08:07
Was mich ein bisschen stört ist das die ÖR ständig behaupten man finanziert mit dem Rundfunkbeitrag nicht nur die ÖR sondern den gesamten Rundfunk und die Privaten sollen angeblich auch davon provitieren. Hat dazu jemand mehr Informationen ?

Gruß
Spiret

Es gibt die Formulierung des Bundesverfassungsgerichts, dass mit der Rundfunkgebühr die "Gesamtveranstaltung Rundfunk" finanziert wird. Die Logik dahinter ist in etwa, dass es die Privaten gar nicht geben dürfte, wenn nicht der öff-r RUndfunk die Grundversorgung leistete. Der andere Punkt ist, dass Landesmedienanstalten, die den privaten Rundfunk kontrollieren und Lizenzen erteilen, auch von der Rundfunkgebühr finanziert werden.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Spiret am 23. November 2012, 12:29
Was mich ein bisschen stört ist das die ÖR ständig behaupten man finanziert mit dem Rundfunkbeitrag nicht nur die ÖR sondern den gesamten Rundfunk und die Privaten sollen angeblich auch davon provitieren. Hat dazu jemand mehr Informationen ?

Gruß
Spiret

Es gibt die Formulierung des Bundesverfassungsgerichts, dass mit der Rundfunkgebühr die "Gesamtveranstaltung Rundfunk" finanziert wird. Die Logik dahinter ist in etwa, dass es die Privaten gar nicht geben dürfte, wenn nicht der öff-r RUndfunk die Grundversorgung leistete. Der andere Punkt ist, dass Landesmedienanstalten, die den privaten Rundfunk kontrollieren und Lizenzen erteilen, auch von der Rundfunkgebühr finanziert werden.

hmmm....ich bleib dabei wenn ich die ÖR nicht nutzen möchte sollte ich auch nich zahlen müssen, aber wie kann man denn gegen diese logik vor Gericht ankommen?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 23. November 2012, 14:00

hmmm....ich bleib dabei wenn ich die ÖR nicht nutzen möchte sollte ich auch nich zahlen müssen, aber wie kann man denn gegen diese logik vor Gericht ankommen?

Fernsehen gucken, aber öff-r nicht bezahlen wollen, das dürfte aussichtslos sein. Dieses Törchen ist lange zu. Nun soll auch das Törchen, kein Fernsehen, aber öff-r zahlen, zugemacht werden. Dagegen kann man sich wehren, obwohl die Erfolgsaussichten nicht dolle sind. Aber es geht auch nicht ums Gewinnen, sondern ums Aufstehen. Der Gang vor Gericht ist der einzige Widerstandsweg, den die öff-r fürchten müssen. Bisher haben sie letztlich immer gewonnen, wenn es um grundsätzliche Fragen ging, aber jede Serie hat einmal ein Ende.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Sunshine15041977 am 28. November 2012, 12:41
"...jede Serie hat einmal ein Ende..."
Gibt aber auch Neuauflagen (in Arbeit) wie z. B. Dallas... ;)
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Hubert am 29. November 2012, 13:29
Hallo zusammen,

wenn ich das richtig verstanden habe, klagt ihr gegen die ab 2013 einheitlichen höhreren Gebühren.
Ist das denn auch möglich, wenn man Geräte zum Empfang bereit hält, z.B. ein neuartiges Rundfunkgerät und dieses auch angemeldet hat?
Das man dieses hat, würde ja grundsätzlich eine Kostenerhebung rechtfertigen. Mit der Höhe bin ich allerdings auch nicht einverstanden.
Die Frage ist, ob man seine Geräte vor 2013 bei der GEZ abmelden muss, damit aufgrund dessen kein Zahlungsanspruch mehr besteht da ja alle Haushalte belastet werden sollen oder ob die GEZ den neuen gehobenen Zahlungsanspruch hat, da sie ja weiss, dass man Geräte hat.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: doe am 29. November 2012, 13:39
Die Frage ist, ob man seine Geräte vor 2013 bei der GEZ abmelden muss

Ist per se eine gute Idee,   :-)
spielt aber für 2013 keine Rolle

Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Hubert am 29. November 2012, 13:50
Hmm, meiner Meinung nach wird es rechtlich nicht so ganz einfach, die Zahlung einfach einzustellen obwohl man ein Gerät hat, unabhängig davon ob man mit der höheren Gebühr einverstanden ist oder nicht.
Wenn man gar keine Geräte hat, dürfte es leichter werden da die Anspruchsgrundlage fehlt.

Wer kann mir das widerlegen?
Das soll nicht als Streitfrage gedeutet werden, ich bin ja ganz Eurer Meinung. Ich hätte es nur gerne wasserdicht.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 29. November 2012, 14:22
Ich bin auch neugierig wie jene argumentieren die nur einen PC besitzen. Ich gehe davon aus dass bisher bzw bis ende dezember das noch fast fair geregelt ist dass man nur anhand der vorhandenen geräte zahlt. Nur ein PC dann zahlt man nur einen PC. Wenn ich nächstes jahr genauso weniger geräte habe wie andere aber dann mehr bezahlen muss, greift hier der (un)gleichheitssatz?
Zitat
http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheitssatz
Grundrechte werden in Freiheitsrechte, Teilhabe- und Gleichheitsrechte eingeteilt. Letztere werden im Unterschied zu den Freiheitsrechten nicht in drei Schritten geprüft (Schutzbereich, Eingriff, Verfassungsrechtliche Rechtfertigung), sondern nur in zwei Schritten:

- Zunächst ist festzustellen, ob bei einem bestimmten Sachverhalt durch denselben Träger der öffentlichen Gewalt zwei miteinander vergleichbare Fälle ungleich (bzw. gleich) behandelt worden sind.
- Hierauf ist danach zu fragen, wie diese (Un-) Gleichbehandlung verfassungsrechtlich zu rechtfertigen sei.
Dort steht auch unter "Verfassungsrechtliche Rechtfertigung":
Zitat
In jedem Fall muss es einen „sachlichen Grund“ für die Ungleichbehandlung geben.
Mir gefällt auch Ungleichbehandlung von Sachverhalten/ Willkürverbot
Zitat
Bei der schlichten Ungleichbehandlung von Sachverhalten gilt das allgemeine Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG)

Der Staat darf nicht willkürlich wesentlich Gleiches ungleich bzw. wesentlich Ungleiches gleich behandeln. Es muss hierfür ein Differenzierungskriterium vorliegen. Dieses fehlt nach einer vielfach verwandten Formel der Rechtsprechung, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die staatliche Maßnahme nicht finden lässt.
Mir macht folgendes angst: Wirkungen des Verstoßes gegen ein Gleichheitsrecht
Zitat
Wirkung des Verstoßes gegen einen Gleichheitssatz ist grundsätzlich nicht die Nichtigkeit der betreffenden Rechtsnorm. Nur für die untergesetzliche Rechtsetzung besteht eine Verwerfungskompetenz bei den Fachgerichten, während förmliche Gesetze nur von dem Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden können.

Das Bundesverfassungsgericht „kassiert“ ein Gesetz, das gegen Art. 3 GG verstößt, aber nicht, sondern es erklärt das betreffende Gesetz für mit Art. 3 GG unvereinbar und überlässt es nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung grundsätzlich dem Gesetzgeber, eine andere, verfassungsmäßige Regelung zu treffen. Dadurch respektiert das Gericht die Zwecksetzungskompetenz und die Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers, die dem Gericht nicht zusteht. Das Gericht kann dem Gesetzgeber allerdings zur Neuregelung eine Frist setzen und für die Zwischenzeit eine Übergangsregelung setzen. Problem ist hierbei, wie eingehend die Vorgaben des Gerichts ausfallen dürfen (sog. judicial self-restraint). Die Unvereinbarkeit der Bestimmung wird im Bundesgesetzblatt verkündet.

Nur ganz ausnahmsweise ist das Bundesverfassungsgericht berechtigt, selbst eine Regelung anstelle der gesetzlichen Regelung zu setzen, nämlich wenn nur eine einzige Möglichkeit der Neuregelung in Betracht käme.

Ich bin nicht sicher ob das obige, so schön es hier dazu passt, anwendbar ist.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 29. November 2012, 14:59
Der Knüller ab 2013 ist, dass die Geräte keine Rolle mehr spielen.
Es wird eine Wohnungs-Steuer, … eingeführt und das ist gesetzeswidrig.
Lese bitte das hier durch:
Die Wahrheit über ARD - ZDF - GEZ - Rundfunkbeitrag ab 2013
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3856.msg25424.html#msg25424

Darüber hinaus verstößt der Rundfunkbeitrag (auch schon die alte Gebühr) gegen das Völkerrecht (Art. 19 (2)).
Siehe:
Ansatz für eine Verfassungsbeschwerde/Verfassungsklage/Petition
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg22344.html#msg22344

Anm.:
Ich bevorzuge die Strafanzeige (Völkerrecht Art. 19 (2)), die in 1 bis 1,5 Jahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof enden kann. Der andere Weg, z.B. wegen Steuer/Steuerzuständigkeit, geht über die von der Politik abhängigen deutschen Gerichte. Wenn es ein paar tausend Bürger tun, könnte es Früchte tragen. Die Klage muss aber von dir ausgehen, ansonsten heißt es zahlen!

So können WIR auch Widerstand leisten:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3875.0.html
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Sunshine15041977 am 29. November 2012, 22:06
Ist doch Scheiß egal, ob man Geräte hat oder nicht. Man ist doch nicht verpflichtet, diese Idioten in die Wohnung zu lassen und noch ein Kaffeeklatsch vorm TV, PC oder sonst noch was, zu halten!
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 29. November 2012, 23:27
Ist doch Scheiß egal, ob man Geräte hat oder nicht. Man ist doch nicht verpflichtet, diese Idioten in die Wohnung zu lassen und noch ein Kaffeeklatsch vorm TV, PC oder sonst noch was, zu halten!

Hallo Sunshine15041977,

habe ich da was verpasst?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Sunshine15041977 am 30. November 2012, 14:26
Hi Viktor... Nein du hast nix verpasst. War nur mal so meine Meinung darüber. Hatte jahrelang Geräte und hab nie was an die GEZahlt, weil ich da nicht angemeldet war. Ja ich hab die GEZ jahrelang belogen, dass ich keine Geräte hätte.. Und das war auch gut so. Also sei beruhigt... ;)
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 30. November 2012, 15:36
Hallo Sunshine15041977,

ich bin beruhigt - die heftige Gefühlsregung hat mich ein wenig überrascht.
Bei der ö.-r. Selbstbeweihräucherung und der Manipulation der breite Masse mit abgepressten Gebühren, die in den letzten Tagen lief, muss man sich schon vor Ausbrüchen stark zurückhalten.

Geräte habe ich auch, aber nicht um die ö.-r. orwellschen Parasiten zu sehen und zu  hören. Ich will sie nicht. Ich will frei wählen können.


Bin gespannt was uns der Initiator der Banneraktion (http://www.dnn-online.de/web/dnn/bilder/-/specific/Einzelhaendler-in-der-Dresdner-Neustadt-demonstrieren-gegen-GEZ-Reform-167937834?imageUrl=namred/_2012/_47/bild_original/phpi5GtuI20121120103939.jpg) mitteilen wird. Es haben einige Selbständige daran teilgenommen.
Zitat
Hallo Frank,

danke für Deine Infos.

Wir von gez-boykott.de/online-boykott.de bleiben bei diesem Thema am Ball.

Ich persönlich bevorzuge die Strafanzeige (Völkerrecht Art. 19 (2)), die nach max. 12 Monaten vor dem Internationalen Strafgerichtshof enden kann. Soweit die Staatsanwaltschaft sich querstellt oder ein Jahr trödelt, kann man direkt an den Internationalen Strafgerichtshof gehen. Das heißt, man umgeht die von der Politik abhängigen deutschen Gerichte. Was gibt es denn Schöneres. Außerdem ist die Strafanzeige kostenlos.

Ich muss noch meinen Beitrag "Ansatz für eine Verfassungsbeschwerde/Verfassungsklage/Petition" komplett auf den Verstoß gegen das Völkerrecht (Art. 19 (2)) umschreiben, um die Anzeige im Januar  2013 auf den Weg zu bringen -> http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg22344.html#msg22344

Es wäre schön wenn viele private Personen die Protest-Banner an ihren Balkonen, … anbringen würden. Wie aufwendig und kostspielig ist die Herstellung der Banner. Ich persönlich würde noch den Link der Unterschriftenaktion http://online-boykott.de/de/unterschriftenaktion und u.U. der Demo anbringen wollen.


Empfehlung:
Die Wahrheit über ARD - ZDF - GEZ - Rundfunkbeitrag ab 2013
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3856.msg25424.html#msg25424

So können WIR auch Widerstand leisten:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3875.0.html


schöne Grüße
Viktor Grund
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Sunshine15041977 am 30. November 2012, 15:47

Geräte habe ich auch, aber nicht um die ö.-r. orwellschen Parasiten zu sehen und zu  hören. Ich will sie nicht. Ich will frei wählen

So sind auch meine Gedanken und stimme dir da vollkommen zu...
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Logo am 30. November 2012, 23:47
Danke für den konstruktiven Hinweis! ;D
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Lincoln am 07. Dezember 2012, 18:42
Habe heute die erste Rechnung über € 17,98 vom "Beitragsservice" für Januar 2013 bekommen.

Interessant: Keine Rechtsgrundlage angegeben (nur Hinweis, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gelte) und keine Rechtsbehelfsbelehrung (nur der Hinweis, nichtgezahlte Beiträge könnten im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden.)

Und nun?

Abwarten, bis meine Landesrundfunkanstalt einen rechtsmittelfähigen Bescheid erlässt? Oder können die gleich vollstrecken?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 07. Dezember 2012, 18:43
http://www.online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: cassiel am 10. Dezember 2012, 15:02
Interessant für alle die den Klageweg beschreiten könnte auch folgende Begründung für eine Zahlungsverweigerung sein. Förderung des Dopings durch die ÖR

Nach dem Betäubungsmittelgesetz ist die finanzielle Unterstützung von Hehlerei strafbar.
Wenn man nun gezwungen wird zu zahlen, wäre dies eine Nötigung zu einer Straftat.
Nach den kürzlichen Dopingskandalen wo selbst ein Kommentator der wdr feststellte, dass praktisch der ganze Spitzensport dopingverseucht ist, ist es ein offenes Geheimnis, dass die ÖR das Doping finanziell fördern und indirekt eben auch die Gebührenzahler.

Wäre sicher lohnenswert, das mal auf seinen rechtlichen Bestand abzuklopfen.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 10. Dezember 2012, 15:14
Ich bezweifle dass der gebührenzahler sich auf probleme der einzelnen sportler beziehen kann wenn der ÖR nur die sendung ausstrahlt. Der hauptgrund ist und bleibt die tatsache dass man ohne gerät die sender nicht unterstützen muss.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: DerRoman am 14. Dezember 2012, 00:02
Habe heute die erste Rechnung über € 17,98 vom "Beitragsservice" für Januar 2013 bekommen.

Interessant: Keine Rechtsgrundlage angegeben (nur Hinweis, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gelte) und keine Rechtsbehelfsbelehrung (nur der Hinweis, nichtgezahlte Beiträge könnten im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden.)

Und nun?

Abwarten, bis meine Landesrundfunkanstalt einen rechtsmittelfähigen Bescheid erlässt? Oder können die gleich vollstrecken?

Hallo,
einige Fragen an die Wissenden auch in Hinblick auf Lincolns Text:
1. "Wie jeder sieht, ist der Weg klar und ohne Risiken. Man muss lediglich mit ca. 100 EUR Gesamtkosten rechnen. " sind das alle Kosten? Oder wie geht das 2014 weiter? 2015...?
2. "Abwarten, bis meine Landesrundfunkanstalt einen rechtsmittelfähigen Bescheid erlässt? Oder können die gleich vollstrecken?" Hat jemand eine Antwort darauf?

Ich komme aus Hessen, habe 2002 die Empfangsteile aus Playern und Fernsehen ausbauen lassen und ein Jahr mit dem hr gekämpft, bis die mich endlich auf das Autoradioniveau heruntergestuft haben. Ab 2013 will ich freilich garn nichts mehr zahlen, weil ich nichts nutze von denen und die 200€ sicherlich selbst sinnvoller ausgeben kann als die. Natürlich reicht das nur als Begründung für Leute mit gesundem Menschenverstand.

Gruß
Roman
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 14. Dezember 2012, 08:57
Habe heute die erste Rechnung über € 17,98 vom "Beitragsservice" für Januar 2013 bekommen.

Interessant: Keine Rechtsgrundlage angegeben (nur Hinweis, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gelte) und keine Rechtsbehelfsbelehrung (nur der Hinweis, nichtgezahlte Beiträge könnten im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden.)

Und nun?

Abwarten, bis meine Landesrundfunkanstalt einen rechtsmittelfähigen Bescheid erlässt? Oder können die gleich vollstrecken?

Hallo,
einige Fragen an die Wissenden auch in Hinblick auf Lincolns Text:
1. "Wie jeder sieht, ist der Weg klar und ohne Risiken. Man muss lediglich mit ca. 100 EUR Gesamtkosten rechnen. " sind das alle Kosten? Oder wie geht das 2014 weiter? 2015...?
2. "Abwarten, bis meine Landesrundfunkanstalt einen rechtsmittelfähigen Bescheid erlässt? Oder können die gleich vollstrecken?" Hat jemand eine Antwort darauf?


Zu 2: Man muss den Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung abwarten. Vorher kann auch nichts vollstreckt werden, selbst im Rundfunkrecht nicht.

Zu 1: Der Kostenansatz bezieht sich auf die erste Instanz. Da der Streitwert bei dem strittigen Gebührenbescheid festkleben bleibt, erhöhen sich die Kosten nicht, wenn weitere Beträge offen bleiben. In der zweiten Instanz wird's dann teurer, falls man verliert, aber ich gehe davon aus, dass die meisten Verfahren auf Eis gelegt werden, um abzuwarten, was höhere Instanzen entscheiden. Dieses Auf-Eis-Legen kann man auch selbst formlos beantragen, z.B. mit Hinweis auf andere laufende Verfahren.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: DerRoman am 14. Dezember 2012, 09:07
Zu 1: Der Kostenansatz bezieht sich auf die erste Instanz. Da der Streitwert bei dem strittigen Gebührenbescheid festkleben bleibt, erhöhen sich die Kosten nicht, wenn weitere Beträge offen bleiben. In der zweiten Instanz wird's dann teurer, falls man verliert, aber ich gehe davon aus, dass die meisten Verfahren auf Eis gelegt werden, um abzuwarten, was höhere Instanzen entscheiden. Dieses Auf-Eis-Legen kann man auch selbst formlos beantragen, z.B. mit Hinweis auf andere laufende Verfahren.
Könnte das bedeuten, daß wenn eine höhere Instanz im Sinne des Partei- und Staatsfunks entscheidet, man gar keine Möglichkeit mehr hat, der Gebühr zu entgehen?
Und was passiert nach dem auf Eis legen?

Gruß
Roman
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: doe am 14. Dezember 2012, 11:14
Vor Gericht und auf hoher See ...

Ich glaube, es bleibt abzuwarten wie es weitergeht.
Wer will das jetzt schon prognostizieren wollen.   :-X

Ich denke, den ersten Schritt kann jeder tun, die Kosten sind überschaubar.
Ansonsten wäre eine Rechtschutzversicherung nicht unvorteilhaft ...

Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 14. Dezember 2012, 12:15

Könnte das bedeuten, daß wenn eine höhere Instanz im Sinne des Partei- und Staatsfunks entscheidet, man gar keine Möglichkeit mehr hat, der Gebühr zu entgehen?
Und was passiert nach dem auf Eis legen?

Gruß
Roman

Wenn die oberste Instanz was entscheidet, das dir nicht passt, dann hilft nur Auswandern oder illegal werden. Nach dem Auf-Eis-Legen wartet das Gericht ab, bis die Sache beim Bundesgerichtshof entschieden wurde und falls negativ, dann hast du die Möglichkeit die Klage zurückzuziehen und bekommst einen Teil der Gerichtsgebühren wieder. Die Beiträge werden normalerweise in der Zeit gestundet, muss man aber der GEZ/BS manchmal mehrmals sagen, damit die diese Stundung aufrechterhalten.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: koppi1947 am 14. Dezember 2012, 14:52
Leider wäre dieses ganze Hickhack nicht nötig,wenn der Deutsche Bürger genug Rückgrat hätte und alle ,bei dieser Boykottaktion mitmachen würden.
Leider geht es zu vielen noch zu gut und man lässt sich von dieser Abzockerlobby und unserer Politik,zu viel gefallen.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 14. Dezember 2012, 15:17
Leider wäre dieses ganze Hickhack nicht nötig,wenn der Deutsche Bürger genug Rückgrat hätte und alle ,bei dieser Boykottaktion mitmachen würden.
Leider geht es zu vielen noch zu gut und man lässt sich von dieser Abzockerlobby und unserer Politik,zu viel gefallen.
Ich will sehen wie du 80millionen mitbürger innerhalb von einem jahr so gut erreichst/informierst wie die tagesschau.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: surya am 14. Dezember 2012, 16:59
Hallo!  :)

Bin auf Einladung wegen meiner juristischen Ausbildung hier...bin keine Expertin zum Thema, aber trotzdem einfach mal ein paar Stichpunkte:

- meiner Meinung nach gibt es zwei Wege, um gegen die Rundfunkgebühr vorzugehen: auf dem Rechtsweg, oder indem Bürger und Presse die Sache zum Politikum machen...Nachteil des Rechtswegs: Gerichte sind aufgrund meiner persönlichen Erfahrung parteilich, wenn der Staat oder eine seiner Einrichtungen Verfahrensbeteiligte sind - und zwar zu Lasten des Bürgers; trotzdem wäre dies eine Chance für einen profilierten Anwalt, die Sache zusätzlich zum Politikum zu machen (und Eigenwerbung für sich selbst  ;))

- grundsätzlich halte ich es für wenig realistisch, die Rundfunkgebühr völlig abgeschafft zu bekommen, lediglich könnte ich mir vorstellen, dass sie etwa durch eine Steuerfinanzierung ersetzt wird, denn dem ÖR Rundfunk de facto eine finanzielle Privilegierung gegenüber beispielsweise der Landesverteidigung zuzubilligen ist schon mehr als absurd; alle Haushaltsressorts müssen sich mit den Steuermitteln begnügen, die zur Verfügung stehen, nur der ÖR Rundfunk ist davon ausgenommen und erhält einen Festbetrag; die Gebühr an sich würde aus pragmatischen Gründen aber sicher niemals von Gerichten für rechtswidrig erklärt werden, denn dann käme eine Rückforderungswelle von Beiträgen auf die GEZ zu

- was mir sinnvoller erscheint, ist gegen die Einbeziehung alles Haushalte sowie die Höhe der Abgabe vorzugehen: ist die Rechtsgrundlage dafür rechtmäßig/verfassungsgemäß? kann es sein, dass trotz Einbeziehung demnächst aller Haushalte dennoch die volle Gebührenhöhe zu leisten ist (deutliche Mehreinnahmen)? ist der mit der Entrichtung der Gebühr verbundene Anspruch auf die Leistung (der "Genuss" des ÖR Rundfunks) nicht hinfällig, wenn überhaupt kein Empfangsgerät bereitgehalten wird? was gehört überhaupt zur Rundfunks-"Grundversorgung" (Stichwort: Millionengehälter von Moderatoren, Anzahl der Sender, teure Sportübertragungsrechte)?

Viele Grüße
Tina

PS: Bitte nicht böse sein, wenn ich aus Zeitmangel seltener hier bin...
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: syna am 15. Dezember 2012, 02:06
Hallo!  :)

Bin auf Einladung wegen meiner juristischen Ausbildung hier ...

...
...

PS: Bitte nicht böse sein, wenn ich aus Zeitmangel seltener hier bin ...

Tina, zu allen Deinen Punkten sage ich: Ja, genau.

Ergänzung zu Punkt 1: Hinter dem Beschreiten des Rechtsweg steht auch die Absicht, dadurch, dass viele
den beschreiten, die Gerichte hier zu überlasten - und dadurch ein "Politikum" zu erzwingen. Das wäre sehr
wichtig, dass möglichst viele dann diesen Weg beschreiten.

Ansonsten: Ja + ja ... vielleicht solltest Du öfter in das Forum gucken, Deine Einschätzung und Erfahrung
ist sicher viel wert!

Grüsse, Syna.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Daniel61 am 15. Dezember 2012, 10:40
Hallo!  :)

Bin auf Einladung wegen meiner juristischen Ausbildung hier...bin keine Expertin zum Thema, aber trotzdem einfach mal ein paar Stichpunkte:

- meiner Meinung nach gibt es zwei Wege, um gegen die Rundfunkgebühr vorzugehen: auf dem Rechtsweg, oder indem Bürger und Presse die Sache zum Politikum machen...Nachteil des Rechtswegs: Gerichte sind aufgrund meiner persönlichen Erfahrung parteilich, wenn der Staat oder eine seiner Einrichtungen Verfahrensbeteiligte sind - und zwar zu Lasten des Bürgers; trotzdem wäre dies eine Chance für einen profilierten Anwalt, die Sache zusätzlich zum Politikum zu machen (und Eigenwerbung für sich selbst  ;))

- grundsätzlich halte ich es für wenig realistisch, die Rundfunkgebühr völlig abgeschafft zu bekommen, lediglich könnte ich mir vorstellen, dass sie etwa durch eine Steuerfinanzierung ersetzt wird, denn dem ÖR Rundfunk de facto eine finanzielle Privilegierung gegenüber beispielsweise der Landesverteidigung zuzubilligen ist schon mehr als absurd; alle Haushaltsressorts müssen sich mit den Steuermitteln begnügen, die zur Verfügung stehen, nur der ÖR Rundfunk ist davon ausgenommen und erhält einen Festbetrag; die Gebühr an sich würde aus pragmatischen Gründen aber sicher niemals von Gerichten für rechtswidrig erklärt werden, denn dann käme eine Rückforderungswelle von Beiträgen auf die GEZ zu

- was mir sinnvoller erscheint, ist gegen die Einbeziehung alles Haushalte sowie die Höhe der Abgabe vorzugehen: ist die Rechtsgrundlage dafür rechtmäßig/verfassungsgemäß? kann es sein, dass trotz Einbeziehung demnächst aller Haushalte dennoch die volle Gebührenhöhe zu leisten ist (deutliche Mehreinnahmen)? ist der mit der Entrichtung der Gebühr verbundene Anspruch auf die Leistung (der "Genuss" des ÖR Rundfunks) nicht hinfällig, wenn überhaupt kein Empfangsgerät bereitgehalten wird? was gehört überhaupt zur Rundfunks-"Grundversorgung" (Stichwort: Millionengehälter von Moderatoren, Anzahl der Sender, teure Sportübertragungsrechte)?

Viele Grüße
Tina

PS: Bitte nicht böse sein, wenn ich aus Zeitmangel seltener hier bin...

Hi Tina.

Diese Mehreinnahmen ergeben sich alleine schon dadurch, dass 2,4 Millionen "Haushalte", die bisher nur ein Radio oder einen Compi angemeldet hatten ab 2013 einen "Beitrag" in Höhe von 518.400.000 Euro pro Jahr als Bestandsgarantie zu dieser neuen (ÖRR-Medien & TV-)Diktatur leisten sollen.

Übrigens, durch das Ansprechen von Bekannten und Freunden ist mir bewusst geworden, dass den meisten Leuten noch nicht einmal ganz klar ist, was da alles ab 2013 auf sie zukommt.  Ich werde also die Werbetrommel für das Forum und die Unterschriftenaktion noch stärker als bisher schlagen...

Zeit?  Ja, von der habe ich grade auch sehr wenig.  Dennoch:  jedes bisschen das man zur Unterstützung von Forum  und Aktion aufwenden kann, hilft!

Venceremos!  Es gibt keine Alternative zur Freiheit!





Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: otto156 am 19. Dezember 2012, 19:56
Guten Tag hier mal an alle die dagegen sind.

dieses Gesetz zeigt doch nur wie blöde die Politiker eigentlich sind . Wie wenig sie denken und wie wenig sie wissen .
Ich zum Beispiel arbeite im Ausland , ich bin ca. 300 Tage im Jahr gar nicht in Deutschland . Und soll nun trotzdem genauso viel
bezahlen wie einer der jeden Tag in Deutschland lebt , nur weil ich dort eine Wohnung habe . Dazu soll ich eigentlich 2 mal bezahlen weil ich ja 700 km von meiner Wohnung entfernt noch ein Wochenendhäuschen habe . Also "normalerweise" soll ich rund 500 € GEZ im Jahr  zahlen , obwohl ich nur ca. 60 Tage im Land bin und dann auch nicht gleichzeitig an zwei 700 km voneinander entfernten Orten zur selben Zeit .
Also wie fern muß man von der Realität sein um so ein Gesetz zu verabschieden und das für richtig zu befinden ????????????????   
 
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 19. Dezember 2012, 20:20
Also wie fern muß man von der Realität sein um so ein Gesetz zu verabschieden und das für richtig zu befinden ????????????????   

Nicht realitätsfremd, sondern geldgeil!
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: sculli123 am 21. Dezember 2012, 14:22
Ich habe heute auch meine Rechnung 2013 erhalten (215,76 Euro) mit dem Hinweis, dass die Schulden über das Verwaltungsgericht eingetrieben werden können. "Daneben können im Ordnungswidrigkeitenverfahren Geldbußen von bis zu 1.000,00 EUR verhängt werden."

Ich sehe es (als absoluter Laie) so: Wenn schon so etwas wie ein Staatsvertrag besteht, werden sich die Gerichte darauf berufen. Das ist schon so etwas ähnliches wie "Rechtsgrundlage". Den Weg des Strafverfahrens kann man damit nur schwer beschreiten, denn man müsste ja beweisen, gegen welches Recht verstoßen wird.

Was uns schwächt, sind auch die vielen Haushalte mit mehreren Personen, die eigenes Einkommen verdienen, und sowieso alle, die Fernsehen haben.
Diese haben kein Interesse an der Kampagne, bzw. nur das, dass sie scheitert, denn der ersten Gruppe werden ja Gebühren abgenommen.
DAGEGEN: gegen diese ungerechte Verteilung könnte man vielleicht erfolgreicher argumentieren.

Ob einen das Fernsehprogramm interessiert, ist den Richtern vermutlich schnuppe.
Ich würd' mir ja vielleicht sogar 'ne Glotze anschaffen, WENN denn (auch außerhalb von ARD und ZDF) gescheite Beiträge kämen. Aber 99 % ist ja totaler Schrott!

Wer eine wirklich gute Idee hat, den Klageweg sinnvoll zu begründen, der möge es mir mitteilen. Ich bin dabei, möchte aber nicht schon an der ersten Instanz scheitern.

Und was ist mit dem Streitwert: 1000 Euro Bußgeld sind ja doch schon mehr als ein Quartalsbeitrag GEZ.

So, ich muss jetzt weg - bis später!

Freue mich auf gute Ideen.

LG, u:
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 21. Dezember 2012, 15:24
Frage: Wieso bekommst du eine Jahresrechnung? Hast du in der Vergangenheit schon jährlich gezahlt?

Das mit der Ordnungswidrigkeit kannst du vergessen. Du bist ja offensichtlich gemeldet, also sehe ich nicht, wo die Ordnungswidrigkeit zum Zuge kommen soll, mal abgesehen davon, dass 1000 Euro ein Höchstbetrag sind, der überhaupt außer Debatte steht. Auch der Streitwert bemisst sich nicht danach, sondern an der zu zahlenden Summe. Und das Thema Gerichtsvollzieher ist noch in weiter Ferne. Dafür müsstest du sämtlichen Mahnungen nach einem Gebührenbescheid ignorieren. Das muss die neue Servicebereitschaft der öff-r Sender sein, dass sie gleich die hypothetischen Folterwerkzeuge auf den Tisch legen.

Sicher handeln die Sender nach dem geltenden Gesetz. Man kann also nur dagegen klagen, wenn das Gesetz gegen höherrangiges Recht verstößt, hier das Grundgesetz. Dass Gesetze grundgesetzwidrig sind, kommt ja nun immer häufiger vor und ich schätze, auch dieser zum Gesetz gewordene Staatsvertrag dürfte in Teilen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sein.

Wenn du was tun willst, tu erst mal nichts. Zur Zeit gibt es noch keine fertig formulierten Klageschriften im Netz, weil weitere Klagen frühestens im zweiten Halbjahr anhängig sein werden. Wenn du einen Gebührenbescheid in einigen Monaten bekommst, kannst du dich erst mal auf die Klagen in Bayern und Rheinland-Pfalz in deinem Widerspruch berufen. Mehr Begründung braucht es nicht.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: sculli123 am 21. Dezember 2012, 16:33

Hi,
Wegen meiner Jahresrechnung: Ja, ich habe auf einmal jährlich umgestellt, weil das 3 % Prozenz Skonto gab, UND - jetzt leider ein zeitlicher Nachteil - ich habe meine Einzugsermächtigung zurückgezogen und auf Überweisung umgestellt. Der Grund war, dass ich, weil ich im Telefonbuch mit dem Zusatz (Freiberuflerbezeichnung) gelistet war, plötzlich für ein nicht vorhandenes Geschäftsautoradio bzw. ohne Vorhandensein eines Geschäftsautos oder von Geschäftsräumen, eine zweite Rundfunkgebühr für meine Wohnung bezahlen sollte - es war alles total absurd und hat mich etliche Briefe hin und her gekostet, diesen Irrtum und diese "Verfolgung" abzustellen. (Schnee von vorgestern angesichts der jetzigen Gebühr.)

Jedenfalls bekomme ich seither jedes Jahr im Dezember die Rechnung für das gesamte Folgejahr. Bislang waren das 69,72 Euro/Jahr. Jetzt sind's plötzlich 215,76 Euro. Das ist NICHT gerecht!
Egal, wenn irgendeine Chance besteht, diese Haushaltsabgabe rückgängig zu machen

Mir stinkt es einfach total, dass ich gezwungen werde, dreimal so viel zu bezahlen wie bisher, obwohl ich keinen Fernseher habe und angesichts des grottigen Programms mit zensierten Themenrunden und ewig wiederholten Spielfilmen und Dokus auch keinen will.
Fernsehen ist ein Zeitfresser. Ich will mich auch nicht ständig berieseln lassen. Ich habe genug Lärm und Unruhe im Alltag, als dass ich auch noch ständig Fernsehen oder Radio auf mich einprasseln lassen will.

Jetzt werde ich für diese Bedürfnisse und Entscheidung "bestraft" durch die Zwangsabgabe.

Radio höre ich auch nicht, einmal aus Zeitmangel, aber auch weil mein Lieblingssender (Klassik Radio, auch privat!) hier im Hinterland keinen Empfang  hat .
Hier gibt's noch nicht mal in jedem Dorf DSL oder wenn, dann mit so geringer Bandbreite, dass Video-Downstream nicht funktioniert.

"Gerechter" erscheint die Haushaltsabgabe nur denen, die schon viele Medien nutzen und eh den Betrag oder eben jetzt weniger zahlen oder die eben befreit sind.
Die Steuer- und Sozialversicherungszahler finanzieren ja bei den sozial schwächeren ohnehin schon die Beiträge mit. Keine Neuerung also.

Als Steuer würde ich die Haushaltsabgabe auch nicht sehen, denn sie ist ja nicht einkommensabhängig und nicht steuerlich geltend zu machen, daher auch nciht ausgleichbar.

Aber zurück zum Thema:

Ich habe eine Rechnung, aber es steht nicht "Rechtsbehelfsbelehrung" oder "Widerspruch" oder sonstwas da. Trotzdem meine ich, dass eine Rechnung ein Gebührenbescheid ist, oder nicht?

Müsste ich demnach jetzt die Mahnung abwarten und dann Klage erheben?

Wir müssen vermutlich alle warten, bis wir die ersten "amtlichen" Briefe bekommen, um die Lage sicher beurteilen zu können.

Sollen wir Sammelklage erheben?

Vielen Dank für weitere Rückmeldungen oder Verweise auf andere Postings.

U.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: osirisis am 21. Dezember 2012, 23:07
@ sculli123
Bisher habe ich, da ich nur Radio höre und keinen Fernseher habe, „nur“ 17,28 € im Quartal gezahlt. Nun kam die GEZ-Aufforderung, für Nov. +Dez. 11,52 € und für Jan. 2013 17,98 € zu zahlen.
Ich habe eine Überweisung (ich lasse es nicht einziehen) über nach wie vor 17,28 € gemacht und unter Verwendungszweck folgendes eingetragen:
Nr ………  Leistungsbestimmung NUR RADIO 11.12-01.13
Es hat gerade so reingepasst.
Leistungsbestimmung halte ich für wichtig, damit meine Zahlungen nicht zuerst mit Mahnkosten+Zinsen+ZwangsTV verrechnet werden (s. §§ 366, 367 BGB).
So werde ich es auch im nächsten Quartal tun. Wir werden sehen, was jetzt kommt. Ich gehe notfalls auch vor Gericht.
Ich hoffe, es werden viele andere nur Radio- bzw. PC-Nutzer auch so verfahren.
Nur gemeinsam sind wir stark!!! Aber Sammelklagen sind in D leider nicht zulässig.

Es gibt übrigens auch eine neue Petition bei AVAAZ: http://www.avaaz.org/de/petition/Stoppt_den_neuen_Rundfunkbeitrag_ab_01012013/?tkXxudb
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 22. Dezember 2012, 08:17
@schulli123: Zum Verfahrensweg siehe das erste Posting in diesem Thread.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Peter50 am 23. Dezember 2012, 16:50
Leistungsbestimmung halte ich für wichtig, damit meine Zahlungen nicht zuerst mit Mahnkosten+Zinsen+ZwangsTV verrechnet werden (s. §§ 366, 367 BGB).
Mahnkosten kommen dann auf die Fehlbeiträge ;)

Ich weiß echt nicht, WIE ich das schaffen soll!!
Habe nur eine kleine Rente und alles ist in der letzten Zeit soooo teuer geworden.
Bisher habe ich nzr den reduzierten Betrag Aufgrund meines PCs gezahlt, aber jetzt
zahle ich nichts mehr. Eingesehen habe ich es ja nie, daß für so ein miserables Programm
ein Beitrag zu leisten ist!!!
Dann sollen sie ihre Sender auf Pay-TV umstellen, aber nicht mit diesen Mafia Methoden kommen.
Mich kotzen unsere sog. Politiker einfach an. Man sollte diese korrupte Bande in einen Sack
stecken und wie Katzen ersäufen!

Statt Geld für ein gutes Programm auszugeben, baut man EIN Studio für die Tagesschau für 24 Millionen!!!
Gott, die sind doch total krank!


Peter

EDIT:

Bitte meinen Account löschen!!!
Das ist ja der totale Scheiß hier, angemeldet und dann noch
mehrere Codes vor Veröffentlichung eingeben, die man kaum lesen kann,
oder die nicht gehen, wie: "Wie schmeckt Zucker" süß, oder etwa nicht!!?
Nee, da habe ich echt kein Nerv für.



Zitat
Edit/Administrator

Hallo Peter50,

nur der erste Beitrag muss durch einen Code bestätigt werden, danach nicht mehr. Grund dafür sind Angriffe, die immer wieder versuchen, diese Seite zu torpedieren.

Von wem diese Angriffe wirklich gesteuert werden, können wir nur vermuten. Es sieht zum Teil recht professionell aus. Daher diese einmalige zusätzliche Hürde. Sorry!


Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: doe am 23. Dezember 2012, 17:27
Das ist ja der totale Scheiß hier, angemeldet und dann noch
mehrere Codes vor Veröffentlichung eingeben, die man kaum lesen kann,
oder die nicht gehen, wie: "Wie schmeckt Zucker" süß, oder etwa nicht!!?
Nee, da habe ich echt kein Nerv für.

Bleib locker, Mann. Das ist nicht, um dich zu ärgern.
Aber ohne diesen Scheiß wird das Forum von bösen Online Robots
für Werbezwecke missbraucht.
Der Scheiß kommt auch nur beim ersten Mal, danach nie wieder.
Die Fragen waren hoffentlich nicht zu schwer.


Scheiß, Scheiße und scheiße haben bisher noch
jede Rechtschreibreform überlebt.
Da sollte man gratulieren.  ;D

Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Peter50 am 23. Dezember 2012, 22:04
Hey Renè

Danke für die Info!
Wollte meinen etwas derbe Äußerung editieren, aber geht hier wohl nicht.

Ich hatte vor Wochen schon einen Antrag auf Befreiung gestellt und meinen
Rentenbescheid beigelegt. Wurde abgelehnt, Begründung: Nachweis würde nicht
ausreichen und zudem hätte ich mich am Gemenwohl zu beteiligen.

Ich finde das alles einfach sehr unschön.


Gruß, Peter
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Sunshine15041977 am 23. Dezember 2012, 22:25
Ich hatte vor Wochen schon einen Antrag auf Befreiung gestellt und meinen
Rentenbescheid beigelegt. Wurde abgelehnt, Begründung: Nachweis würde nicht
ausreichen und zudem hätte ich mich am Gemenwohl zu beteiligen.

Ich finde das alles einfach sehr unschön.

Was für Nachweise wollen die denn noch haben, damit es ausreicht? Und was ist Gemenwohl? Oder meintest du Gemeinwohl? Was bitte schön, ist denn das für eine Begründung von dieser nutzlosen Mafia? Gemeinwohl ist nur dann gegeben, wenn nur jene zahlen, die es auch nutzen wollen!

LG
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: ViSa am 24. Dezember 2012, 09:17
@schulli123: Zum Verfahrensweg siehe das erste Posting in diesem Thread.

Irgend ein user aus dem "HiFi-Forum" hat euch und den Klageweg verlinkt.

Antwort eines users aus dem HF:
Zitat
Achtung der auf der verlinkten Seite beschriebene Rechtsweg ist so nicht richtig und das Risiko ist ebenfalls nicht richtig dargestellt!

Wie habe ich das zu verstehen ? Vor allem das mit dem Risiko ?

Hier gehts zum thread:
http://www.hifi-forum.de/index.php?action=browseT&back=1&sort=lpost&forum_id=8&thread=6795

Gruß,
ViSa
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 24. Dezember 2012, 09:37
Ein User hat uns das hier zugespielt:

Zitat
Wer den Gerichtsweg beschreiten will, sollte noch folgendes wissen:

Zusammen mit dem Widerspruch (und später der Klage gegen den sicherlich kommenden Ablehnungsbescheid) ist die "...Aussetzung der sofortigen Vollziehung.." zu beantragen.

Denn allein der Widerspruch gegen den Gebührenbescheid entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Im Gesetz nennt sich das so, dass der Widerspruch "keine aufschiebende Wirkung" hat und die GEZ somit trotz Widerspruch vollstrecken kann ( deshalb "sofortige Vollziehung" gemäß der Ausnahmeregelung in § 80 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).

Über den Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung muß die GEZ entscheiden, bei Ablehnung muß zur Vermeidung der drohenden Zwangsvollstreckung ein entsprech. Antrag an das zuständ. Verwaltungsgericht gestellt werden - zulässig ohne RA.
Dieser Antrag lohnt sich aber nur, so lange die Zwangsvollstreckung noch nicht beendet ist.

Allerdings dürften die Erfolgsaussichten nicht besonders hoch sein, da hier vom Gericht nur ein Vergleich zwischen dem öffentlichen Interesse an der Zahlung und einer möglichen Rechtswidrigkeit des Gebührenbescheides vorgenommen wird.

Das macht aber nichts, weil es nur eine vorläufige Prüfung des Gerichtes ist und noch keine Entscheidung in der Hauptsache. Falls also doch gezahlt werden muß nur zur Vermeidung der ZwV, kann immer noch vor Gericht der Gebührenbescheid aufgehoben werden und das Geld muß von der GEZ zurückgezahlt werden.

Es gilt wie überall: Wer sich nicht wehrt, hat schon verloren.

Viel Erfolg uns allen.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 24. Dezember 2012, 10:12
Hallo René,
die Information, die du bekommen hast, ist so weit richtig. Ich habe damals bei meiner Klage, den strittigen Betrag erst mal bezahlt, um die Rückzahlung dann einzuklagen. Meine Überlegung war, dass bei einer summarischen Prüfung, wie sie bei der Frage, ob der Betrag sofort zu zahlen ist, vom Gericht durchgeführt wird, möglicherweise eine Vorfestlegung passiert, ohne die Gegenargumente zu kennen. Denn im Prinzip sagt das Gericht, wenn es die Zahlung bestätigt, dass die Erfolgsaussichten nicht besonders gut sind. Hier eine 180-Grad-Wende zu vollziehen, dürfte einem Richter schwer fallen. Außerdem kommen noch mal Gerichtskosten für diese Vorentscheidung hinzu, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Der einfachere Weg ist daher  meiner Meinung nach, den strittigen Betrag vorzustrecken und bei der GEZ die Aussetzung des Mahnverfahrens die folgende Quartale zu beantragen. Das machen die normalerweise auch.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Spock am 27. Dezember 2012, 20:05
Also ich werde erst einmal gar nichts machen und abwarten bis die GEZ**** sich meldet. Das wird aber ganz schnell gehen, weil ich beim SWR als erfolgreicher Widerständler seit drei Jahrzehnten ganz sicher oben auf der Liste stehe.

Dann wird mir wohl die Eröffnung eines Teilnehmerkontos nicht erspart bleiben. Werde dann auf den widerspruchsfähigen Beitragsbescheid warten, Widerspruch einlegen und mit Verweis auf die Aktenzeichen der bereits laufenden Klagen (z.B. E. Greuer) die Aussetzung und Ruhen des Verfahrens beantragen => §363 AO. Zusätzlich wird der Brief zur Beitragszahlung unter Vorbehalt von akademie.de beigelegt, damit man später evtl. die bezahlten Rundfunkbeiträge zurückbekommt.

Finde den Weg besser, da man sich so an die bereits anhängigen Klagen indirekt dranhängen kann ohne selbst Kosten am VG verursachen zu müssen.

Sammelklagen gibt es übrigens in Deutschland nicht.

Gruß
Spock
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 27. Dezember 2012, 20:09
Spock, die Idee ist OK, aber da Rundfunk Ländersache ist und die Greuer-Klage in Bayern stattfindet, könnte es zu gewissen "Irritationen" kommen.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Spock am 27. Dezember 2012, 20:27
Die Klagen laufen u. a wegen Verstoß gegen das GG und es wird sicherlich keine Insellösungen auf Länderebene geben. D. h.  es wird somit irgendwann unweigerlich zu einer höchstrichterlichen Entscheidung vom BGH kommen. Ergo ist dein Einwand keiner.

Ich werde in den nächsten Wochen und Monaten berichten wie es läuft.

PS: Wäre vielleicht hilfreich für alle Widerständler,  wenn bekannte Aktenzeichen zentral angepinnt werden.

Gruß
Spock
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: HaraldSimon am 28. Dezember 2012, 13:41
Die Verfahren, die ich kenne, werde ich hier vermerken:
http://www.natuerlich-klag-ich.de/laufendeverfahren.html (http://www.natuerlich-klag-ich.de/laufendeverfahren.html)
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: René am 28. Dezember 2012, 13:56
PS: Wäre vielleicht hilfreich für alle Widerständler,  wenn bekannte Aktenzeichen zentral angepinnt werden.

Eine gute Idee. Ich schlage vor, unter Online-Boykott.de eine eigene Rubrik dafür zu schaffen. Das mache ich gerne, aber ihr müsst mich mit Material füttern.

Sollte jemand selbst diese Info platzieren wollen, dann möchte er Kontakt mir mir aufnehmen.

Ich kann auch hier im Forum einen Bereich dafür vorsehen – Wie soll er heißen? Ideen?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Boston am 29. Dezember 2012, 18:10
Geil, meine Mutter ist 75 und will diese Staatsschweinerei nicht auf sich sitzen lassen. Zitat: "Das ist die grösse Ungerechtigkeit seit dem Krieg an den deutschen. Wir sind doch keine Diktatur mehr. Wer kein Auto hat muss ja auch keine KFZ-Steuern bezahlen"

Sie wird WIDERSPRUCH einlegen !

..das fand ich so tolll ... ;D ;D ;D

...
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Bürger am 29. Dezember 2012, 18:46
Oma for President!!!

:-)
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Bürger am 29. Dezember 2012, 18:53
@HaraldSimon

Die Verfahren, die ich kenne, werde ich hier vermerken:
http://www.natuerlich-klag-ich.de/laufendeverfahren.html (http://www.natuerlich-klag-ich.de/laufendeverfahren.html)

Danke für Deine Unterstützung!
Ich habe über die letzten Monate (Jahre?) sehr aufmerksam und oft genug mit reichlich Amüsement die "gewürzten" Artikel auf rfgz.de gelesen!

Schön, dass Du auch hier angemeldet bist und postest!
Wir sollten alle gemeinsam die Kooperation ausbauen!
Ich hoffe, dass unser aller Aktivitäten nicht in (kontraproduktiver) Konkurrenz zueinander stehen oder sich entwickeln.
Dein bereitwilliger Post zeigt aber, dass das wohl nicht zu befürchten ist.

Danke!

Dranbleiben!
Weitermachen!


Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: HaraldSimon am 29. Dezember 2012, 21:31
@Bürger

rfgz.de und rfbz.de macht mein Bruder Norbert.

Ich habe pc-gebuehr.de verbrochen, ebenso wie wohnungsabgabe.de / betriebsstaettenabgabe.de
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Bürger am 29. Dezember 2012, 22:04
@Bürger
rfgz.de und rfbz.de macht mein Bruder Norbert.
Ich habe pc-gebuehr.de verbrochen, ebenso wie wohnungsabgabe.de / betriebsstaettenabgabe.de

Sehr gute Seiten!
Dann sind wir ja bestens aufgestellt :-)
Auf weiter gutes Gelingen!
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 29. Dezember 2012, 22:48
Gute Arbeit HaraldSimon und Bürger - Danke.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Mofi am 30. Dezember 2012, 16:58
Liebe Protestgemeinde,

Bisher hoffte ich , dass eine derartige Schweinerei nicht passieren wird. Leider hört man kaum kritische Stimmen in den Medien, und auch im Internet ist die Protestbewegung ziemlich mager, wenn das stimmt: U-Sammlung etwas über 25000  Unterschriften????

Da ich als Rentnerin mit 504 €  zu den Geringverdienern gehöre und kein TV  besitze, gehöre ich zu den absoluten Verlierern  dieser staatlich ausgedachten Abzocke.
Wenn ich mich aber auf den Klageweg einlasse, und letzendlich doch verliere, womöglich erst nach 3 Jahren, soll ich womöglich eine Riesensumme zurückzahlen, was dann?

Wer hat bereits Erfahrungen oder weiß näheres.
Im Voraus Danke
Und schöne Grüße
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Spock am 30. Dezember 2012, 17:34
Hallo,

mir ist gerade etwas aufgefallen: In Frankreich wurde ja die Reichensteuer vom franz. Verfassungsrat kassiert. Grund dafür ist die Ungleichbehandlung der Haushalte abhängig von der Einkommensverteilung. D.h. ein Einzelverdiener im Haushalt mit mindestens 1 Million Einkommen müsste 75% Reichensteuer bezahlen, während z.B. ein Haushalt mit zwei Verdienern à 500000€ keine Reichensteuer bezahlen müsste.

Da stellt sich für mich die Frage wie sich das bei dem steuerlichen Charakter unseres neuen Rundfunkbeitrages pro Haushalt mit unserem Grund. recht bzw. Steuerrecht verinbaren lässt. Eine WG mit Vollverdienern oder Studenten hätte hier ja einen erheblichen Vorteil gegenüber einem alleinverdienenden Familienvater mit zwei Kindern und Ehefrau.

Noch was: Müll lässt sich nicht vermeiden und darum gibt es neben der wählbaren Behältergebühr auch eine feste Haushaltsgebühr, gestaffelt nach Personen die zum Haushalt gehören. ÖR glotzen kann ich aber  einerseits gut und gerne vermeiden und andererseits stellt sich die Frage warum eine Staffellung nach ÖR-Teilnehmern im Haushalt nicht möglich ist.  Wenn der ÖR sich mit 17,98€ pro Haushalt zufrieden gibt,  warum muss dann ein Singlehaushalt soviel bezahlen wie eine zehn Personen WG oder Großfamilie? Ein Singlehaushalt dürfte in Analogie zu den Abfallgebühren nicht mehr als 3.50€ im Monat zahlen müssen (sofern auch Rundfunkgeräte vorhanden sind).

Allein daran kann man doch schon erkenne, daß es sich um eine Zwangssteuer für Wohnungsinhaber handelt. Grundlage dafür ist die rechtswidrige Unterstellung und damit Missachtung der Unschuldsvermutung, daß in jeder Wohnung Rundfunkgeräte stehehn müssen.

Da könnte man auch von jedem Garagenbesitzer KFZ-Steuer verlangen, ob da jetzt eine Auto oder Gartengeräte drinstehen ist dann einfach ebenfalls egal. Oder ich muss Hundedsteuer bezahlen weil mir ein Hund in den Hof geschissen hat.

Vielleicht muss man ja als Penisträger nur deshalb keinen pauschalen Unterhalt bezahlen, weil das bis jetzt mit dem Kindergeld gerade so mit einer schwarzen Null verrechnet werden kann ...


Gruß
Spock

Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 30. Dezember 2012, 19:51

Da ich als Rentnerin mit 504 €  zu den Geringverdienern gehöre und kein TV  besitze, gehöre ich zu den absoluten Verlierern  dieser staatlich ausgedachten Abzocke.
Wenn ich mich aber auf den Klageweg einlasse, und letzendlich doch verliere, womöglich erst nach 3 Jahren, soll ich womöglich eine Riesensumme zurückzahlen, was dann?

Ihr Einkommen liegt unterhalb der Pfändungsgrenze. Wenn Sie also rechtzeitig alle pfändbaren Vermögenswerte in treue Hände geben, passiert Ihnen gar nichts. Die GEZ läuft mit dem Kopf vor die Wand.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 30. Dezember 2012, 20:07
Spock, das hauptproblem ist dass das ganze neue system durchgenickt wurde und die meisten abgeordneten bei der allerletzten wahl noch nicht mal ahnung hatten wie das system wirklich funktioniert. Warum der ÖR ein system erfindet dass für uns bürger rechtswidrig ist, ist mir schleierhaft. Machen die sich dadurch nicht strafbar wenn die rechtswidrigkeit nächstes jahr von einem gericht nachgewiesen wird?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Spock am 30. Dezember 2012, 22:56
Ob Demokratie, Diktatur oder Monarchie etc. ist es doch schon immer selbstvertständlich gewesen, daß die Bürger für die Schlechtleistung oder gar Verbrechen ihre Politiker haften. In unserer Scheindemokratie wird sich erst etwas ändern, wenn CDU, SPD & Co. mal alle zusammen in der Opposition sitzen und Politiker auch persönlich für ihre Entscheidungen haftbar gemacht werden.

CDU, SPD, FDP und Grüne sind wie Guppys im Aquarium die sich langsam durch (Partei)Inzucht degenerieren bis sie schließlich nicht mehr lebensfähig sind. Dieser Punkt ist so gut wie erreicht, aber wo sind die wählbaren Alternativen?

Angie möchte gerne Regieren hat aber entweder nur Deutschlandverräter wie Schäuble oder Nulpen wie z.B. Altmaier um sich ud auch sonst kein glückliches Händchen in Personalfragen wie die causa Wuff zeigt. Christlich ist an der CDU allenfalls noch analog der katholischen Kirche das finanzielle Auspressen der Bürger und der Ablasshandel (s. Steuerhinterzieher Schweiz). Da gehe ich doch morgen gleich eine Bank überfallen und komme anschließend mit 4 Millionen Euro aus der Bank, stelle mich, bekenne mich schuldig und biete als Strafe 25% der Beute an. Wo gibts denn sowas?
Die SPD will überhaupt nicht Regieren und schickt deshalb den designierten Soll-Verlierer Steinbrück an die Front. Daß man mit Steinen gegen Angie nichts ausrichten kann hat ja der Steinmeier schon letztesmal eindrucksvoll bewiesen und es wird auch 2013 wieder klappen. Die FDP ist unter der Führung des vietnamesischen Findelkindes so gut wie hirntot und sagt sich warum sich die Mühe machen und die Äste absägen auf denen wir sitzen, wenn wir gleich den ganzen Parteibaum fällen können. Bleiben noch die Grünen mit dem fetten Maikäfer Roth, dem Alien Künast und dem möchtegern Sonnyboy Trittin. Bin mal gespannt ob nächstes Jahr zufällig zum richtigen Zeitpunkt irgendwo auf der Welt ein Kernkraftwerk explodiert. Irgendwie ist es auch blöd, daß man früher mit den Bürgern gegen Stauseen, Windräder, Stromtrassen etc. demonstriert hat und heute auf der anderen Seite steht und die Schandtaten von damals als Heilsbringer verkaufen möchte. Was die Linken bewirken würden kann man bei unseren franz. Freunden sehen. Eine marode Wirtschaft mit sozialistischer Arznei zu genesen hat schon den gesamten Ostblock niedergestreckt und das wird auch die gute Sauce Hollondaise noch begreifen, wenn er die Grande Nation ganz an die Wand gefahren hat.

Und wer jetzt glaubt eine Abgabe, Beitrag oder Steuer auf das Internet pro Haushalt wird es niemals geben, der glaubt auch an den Osterhasen. Da wird dann einfach mal unterstellt, daß in jedem Haushalt mindestens ein Modem vorhanden ist und basta.


Gruß
Spock
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: doe am 31. Dezember 2012, 11:27
Gefällt mir, bis auf den letzten Abschnitt.


Zu Frankreich:
Was die Linken bewirken würden kann man bei unseren franz. Freunden sehen. Eine marode Wirtschaft mit sozialistischer Arznei zu genesen hat schon den gesamten Ostblock niedergestreckt und das wird auch die gute Sauce Hollondaise noch begreifen, wenn er die Grande Nation ganz an die Wand gefahren hat.

Schon während der Wahl war absehbar,
das seine weltfremden Wahlversprechen Frankreich ins Desaster führen werden.
Für Deutschland wäre das recht ungünstig.

Mittlerweile hat sich der Kurs ja geändert.
Der Finanzminister scheint einen gewissen Einfluss darauf zu haben.

Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Spock am 31. Dezember 2012, 12:23
Ich sage nur folgende Stichworte: NATO, Gladio (z.B. Bomenanschlag Oktoberfest), NSU-Affäre mit allen "Ermittlungspannen", kleine Steuergeschenke die in Wirklichkeit hochverzinster Kredite darstellen etc.

Die etablierte Herrscherkaste weiß ganz genau wie sie sich durch geschickte Manipulationen die Gefolgschaft der hirntoten Masse der Wähler sichert, um auf unsere Kosten zu überleben.
Früher hat man einfach mal ein paar Christen und Verbrecher in der Arena verbrannt und ein paar Brote ins Publikum geworfen. Heute wird dann eben ein Wulff vor dem Pressemob geopfert, mal schnell die Zuzahlung beim Onkel Doktor abgeschafft und sogar eine Herdprämie für Mutterkühe eingeführt. Wo bleibt die Wiederbelebung des Bundes deutscher Mütter Frau Schröder? Ach so ich vergaß, die ist ja momentan damit beschäftigt die für unser Land überlebenswichtige Frage zu erurieren, ob unser Gottvater doch eine Gottmutter oder gar ein transssexuelles Objekt ist und  zum Pinkeln sich hinsetzen muss oder einfach an den nächsten Baum stehen kann.
Eine etwas härtere Gangart wurde wie schon wie in den guten Zeiten des kalten Krieges (s.o.) in der angeblichen NSU-Affäre eingeschlagen. Da lässt man einfach eine Bande von Rechtsradikalen unter Führung und/oder Beobachtung von V-Leuten zur Abschreckung über Jahre mordend durchs Land ziehen, um die verblassende Erinnerung and die Nazis unter realistischen Bedingungen aufzufrischen, und sich dann als Jeanne d´Arc der Demokratie zu präsentieren indem ein Parteiverbot für die NPD inszeniert wird. Dabei weiß der intelligente Bürger doch längst, daß CDU und SPD zu den guten Despoten in diesem unseren Landen gehören und (nocjh) das kleiner Übel darstellen. Da muss man nicht erst ein paar unschuldige Bürger bzw. Ausländer abmurksen lassen.

Das ganze wird dann auch auf unsere Kosten durch den Propagande-ÖR in unsere Hirne geklopft und damit des Volkes Seele nicht überkocht vor lauter schlechtem Gewissen gibts dann als seelischen Wundverband den Hansi Hinterlader im Mutantenstadel oder ein drittklassiger Schauspieler fährt auf Kosten des gebührenzahlers durch die Welt, um über irgendeine Pflanzenart in irgendeinem Urwald zu berichten. Volksverdummung mit Panem Et Circensis par Excellence durch die Propagandamaschinerie des ÖR.

Viele regen sich über den neuen Rundfunkbeitrag auf und sehen nur die 17.98€ p.m., aber nicht die Symbolik, welche in Zukunft noch weitaus größere Ungerechtigkeiten, Zwangsabgaben, Einschränkung von Eigentum, Besitz und Freiheit ankündigt.

Gruß
Spock
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Mofi am 01. Januar 2013, 19:42
Schon,
aber ich habe gelesen, dass man dann zum Sozialamt muss, um Grundsicherung zu beantragen. Stimmt das?

Danke schonmal für die Antwort
und liebe grüße
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Generale am 02. Januar 2013, 11:52
Mal einer kleine Auflistung die über eine Seite geht wäre nicht schlecht, wurde schon viel bei google+ angesprochen zum Beispiel. Das es für den Laien einfach übersichtlich ist und er nicht erst 20 Seiten lesen muss.

Was mich persönlich aber interessiert, es ist ja keine Anwaltspflicht in der ersten Instanz, was wenn sich aber die GEZ hier einen Staranwalt nimmt, Muss dann so wie üblich der Verlierer die Kosten übernehmen?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: HaraldSimon am 02. Januar 2013, 11:58
Was mich persönlich aber interessiert, es ist ja keine Anwaltspflicht in der ersten Instanz, was wenn sich aber die GEZ hier einen Staranwalt nimmt, Muss dann so wie üblich der Verlierer die Kosten übernehmen?

Es können nur Kosten nach Gebührenordnung in Rechnung gestellt werden. Das kann mit Fahrtkosten usw. aber auch einen gewissen Umfang annehmen.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: GEZ-MoFu am 02. Januar 2013, 12:00
Ich bin jetzt total verunsichert.

Muss noch den Beitrag von 53,94€ an diese GEZ-Wi....r zahlen. Habe aber nur Radio. Auch wenn ich Fernsehen hätte, würde ich die öffentlich rechtlichen Sender mit der gequirlten Sch...., die die da ausstrahlen, nie im Leben anschauen. Btw., ich bin gerne bereit für das Radio zu zahlen, was ich bisher auch gemacht habe, da der Staat ein Kommunikationsmedium benötigt, mit dem er die Bürger informiert. Wobei ich der Meinung bin, dass da der Beitrag von 6€/Monat schon zuviel war, um das in ganz Deutschland zu realisieren. Aber das ist eine andere Geschichte, mir geht es hier übrigens nicht ums Geld, sondern ums Prinzip, da ich nicht bereit bin, für etwas zu zahlen, was ich nicht will, das keinen Sinn ergibt und keinen Nutzen für mich hat ... im Gegenteil.

Ach ja, ich habe den Staat noch nie!! um nur einen Cent beschissen, das wird sich aber ändern, wenn ich den Beitrag bezahlen muss, dann werde ich mir das Geld an anderer Stelle illegaler Weise wieder reinholen, versprochen!

Deshalb meine Frage, ist die Vorgehensweise auf http://www.online-boykott.de/de/nachrichten/46-klagen-anstatt-zahlen-ab-2013-fuer-kleines-geld noch korrekt, oder laufe ich Gefahr, dass ich am Schluss noch wesentlich mehr als die 100 Euro los bin?

Danke vorab für eure Hilfe!
Möge diesen Halsabschneidern und Betrügern, die das zu verantworten haben, ein grausames Jahr bevorstehen!
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: koppi1947 am 02. Januar 2013, 12:11
Mister Spock,nicht schlecht,aber wie schon bemerkt,wir werden uns dagegen wehren,um nicht an den Osterhasen glauben zu müssen,denn "Wir sind das Volk"und wenn mich meine Augen,Ohren und Gedanken nicht trügen,stehen immer mehr Bürger auf,die begriffen haben,daß man sich nicht mehr alles gefallen lassen muss.
Der Gegenwind,wird nicht nur in unserem Forum,für diese Abzockerei immer größer,in vielen Bereichen,regt sich der Widerstand.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 02. Januar 2013, 12:12


Deshalb meine Frage, ist die Vorgehensweise auf http://www.online-boykott.de/de/nachrichten/46-klagen-anstatt-zahlen-ab-2013-fuer-kleines-geld noch korrekt, oder laufe ich Gefahr, dass ich am Schluss noch wesentlich mehr als die 100 Euro los bin?


Unter der Voraussetzung, dass es zu einer mündlichen Verhandlung kommt und die Anstalt einen Anwalt hinzuzieht statt mit dem eigenen Justitiar dort aufzutauchen und dass man verliert, dann müsste man zusätzlich wie oben erwähnt Anwaltskosten ersetzen gemäß Gebührenordnung, was bei dem Streitwert nicht allzuviel sein kann. Aber man kann auch beantragen, das Verfahren schriftlich abzuwickeln, dann ist eh kein Anwalt mit ihm Spiel, und warum Richter diese arbeitssparende Verhandlungsform ablehnen sollte, weiß ich nicht.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Spock am 02. Januar 2013, 14:18
Der Gegenwind,wird nicht nur in unserem Forum,für diese Abzockerei immer größer,in vielen Bereichen,regt sich der Widerstand.
Da bin ich ja auch dabei  ;)

Gruß
Spock
Titel: Ist das Verwaltungsvollstreckungsverfahren ein Problem?
Beitrag von: jastram am 02. Januar 2013, 22:14
Hallo,

Ich bin ein bisschen verunsichert von dem folgenden Kommentar, den ich online gefunden habe unter http://jennyger.blog.de/2012/12/31/gez-als-demokratie-abgabe-15369254/#c18690319 (http://jennyger.blog.de/2012/12/31/gez-als-demokratie-abgabe-15369254/#c18690319):

Zitat
Lasst es bleiben!!! Wenn es zum Klageverfahren kommt, dann verliert man mit sehr großer Wahrscheinlichkeit. Man hat dann die "vollstreckbare Forderung" als Schufaeintrag dastehen und ist auf mehrere Jahre hinaus nicht kreditwürdig.

Ist da was dran?  Hier im Forum habe ich nichts gefunden.

Schon mal Danke!
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: HaraldSimon am 02. Januar 2013, 22:27
Wenn man den Beitragsbescheid hat, zahlt man den, vollstreckbar ist dann gar nichts.

Gegen den Bescheid kann man dann klagen.

Wer es genauer will: http://www.natuerlich-klag-ich.de/klageweg.html (http://www.natuerlich-klag-ich.de/klageweg.html)
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: SchwarzSurfer am 02. Januar 2013, 23:04
Schwierigkeit am Klageweg ist ja dass jetzt schon im Beitragsstaatsvertrag drin steht dass es immer Revisionsrecht bis zum Bundesverwaltungsgericht gibt und da ist dann Anwaltszwang und es sitzen die richtigen Leute da, die natürlich immer für den ÖR entscheiden.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: jastram am 03. Januar 2013, 09:41
@HaraldSimon, danke für den Link.  Relevant finde ich insbesondere das folgende:

Zitat
Die im Bescheid festgesetzte Beitragsschuld sollte man aber einstweilen bezahlen, weil sonst eventuell Vollstreckungsmaßnahmen und ein Bußgeld drohen könnte.

Das scheint ein wichtiger Punkt zu sein, der unter http://www.online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen nicht erwähnt wird.  Sollte das dort vielleicht nachgetragen werden?  Außerdem scheint das genau die im von mir zitierten Text beschriebene Gefahr abzuwenden.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: bluebird am 07. Februar 2013, 00:07
Ich bin auch gegen die neue Gebührenordnung!

Allerdings fehlen mir auf "http://www.online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen" noch einige Details, damit ich mich einer Aussetzung von Zahlungen anschließe:

- Wie hoch sind die Mahngebühren bis zum Beitragsbescheid?
- Wenn ich mich gegen die Klage nach Beitrags- bzw. Widerspruchsbescheid entscheide
  und die bisher nicht bezahlten Gebühren bezahle/überweise,
  wird bzw. kann die GEZ dann auf die Mahngebühren bestehen?
  Hat das schon jemand ausprobiert?
- Wie sehen Beitrags- bzw. Widerspruchsbescheid aus? Ich schalge vor Beispiele online zu stellen.
- Des Weiteren schlage ich vor Vordrucke für den Widerspruch
  und die Reaktion auf Einschüchterungsbriefe der GEZ (nach dem Einspruch) zur Verfügung zu stellen.

Viel Erfolg!
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Bürger am 07. Februar 2013, 02:13
Ich habe vor - unabhängig davon, dass ich fest beabsichtige ohnehin *gar nicht* zu zahlen - allein um AZDBS & Co. zuzutexten und die Verwaltungsmühlen nicht zur Ruhe kommen zu lassen,
*nach* Erhalt der Beitragsrechnung zügig innerhalb der Fristen:

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
1) Antrag auf Befreiung zu stellen (pro forma, da rückwirkend nicht möglich; Nachweise werden "nachgeliefert") in Anlehnung an z.B. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4582.0.html

2) "Zahlung unter Vorbehalt" anzukündigen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.0.html
und nach dessen Eingangsbestätigung dann

3) meine Zahlungsunwilligkeit zu erklären
> folgende Mahngebühren wären dann angeblich obsolet http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4087.msg27015.html#msg27015
und mit der offen kommunizierten Zahlungsunwilligkeit den Beitragsbescheid einzufordern

4) gegen den Beitragsbescheid Widerspruch einzulegen/ zu klagen

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

So ähnlich sehe ich meine "Strategie", die es noch zu überprüfen und zu präzisieren gilt.

Zu "garnieren" wäre das ganze noch mit
- (schon jetzt) Widerspruch gegen Datenweitergabe aus Melderegister & Co.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4582.0.html
- Datenauskunftsverfahren bei AZDBS & Co. in Anlehnung an
http://www.daten-speicherung.de/index.php/datenspeicherung/auskunftsrecht/
- ggf. Kündigung von Abos/ Mitgliedschaften o.ä. mit *ausdrücklichem Verweis* auf persönliche Mehrkosten durch den sogenannnten "Rundfunkbeitrag" (vielleicht gibt's Dinge, die man ohnehin aufkündigen wollte - oder die man sich tatsächlich nicht mehr leisten kann - oder für die man zwar Interesse hatte, jedoch Abstand nehmen muss...) >>> damit kann man Augen öffnen!
- offen gelebter Protest/ Demos/ Beschwerden/ Aufklärung/ ...

Dranbleiben!
Weitermachen!
Teilen! Teilen!! Teilen!!!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Frankie am 07. Februar 2013, 16:44
Ich bin auch gegen die neue Gebührenordnung!

Allerdings fehlen mir auf "http://www.online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen" noch einige Details, damit ich mich einer Aussetzung von Zahlungen anschließe:

- Wie hoch sind die Mahngebühren bis zum Beitragsbescheid?
- Wenn ich mich gegen die Klage nach Beitrags- bzw. Widerspruchsbescheid entscheide
  und die bisher nicht bezahlten Gebühren bezahle/überweise,
  wird bzw. kann die GEZ dann auf die Mahngebühren bestehen?
  Hat das schon jemand ausprobiert?
- Wie sehen Beitrags- bzw. Widerspruchsbescheid aus? Ich schalge vor Beispiele online zu stellen.
- Des Weiteren schlage ich vor Vordrucke für den Widerspruch
  und die Reaktion auf Einschüchterungsbriefe der GEZ (nach dem Einspruch) zur Verfügung zu stellen.

Viel Erfolg!

Hi,

ich habe hier ein paar Sachen und Musterschreiben zusammengestellt.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4701.msg32455.html#msg32455
evtl. hilft dir das für dein weitere Vorgehen weiter.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 09. Februar 2013, 07:49
Da ich nicht weiß, wo sonst hin damit, hier eine Info von http://www.wohnungsabgabe.de/aktuelles2013.html#20130208 :

Der HR hat, nachdem ihm jemand die Pistole auf die Brust gesetzt hat, geschrieben, dass Zahlen unter Vorbehalt rechtlich wirkungslos ist. Aber: Stellt sich heraus, dass der RBSt nicht verfassungsgemäß ist, kann man seine Zahlungen zurückfordern nach § 10 Abs. 3 RBStV (Zahlungen ohne rechtlichen Grund).  Die gute die Nachricht ist also: Jeder bekommt sein Geld zurück. Die schlechte: Das Bundesverfassungsgericht wird in Kenntnis dieser Regelung kaum ein Urteil sprechen, nachdem der öffentlich-rechtliche Rundfunk pleite ist.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Bürger am 09. Februar 2013, 14:23
Da ich nicht weiß, wo sonst hin damit, hier eine Info von
http://www.wohnungsabgabe.de/aktuelles2013.html#20130208 :
Der HR hat, nachdem ihm jemand die Pistole auf die Brust gesetzt hat, geschrieben, dass Zahlen unter Vorbehalt rechtlich wirkungslos ist. Aber: Stellt sich heraus, dass der RBSt nicht verfassungsgemäß ist, kann man seine Zahlungen zurückfordern nach § 10 Abs. 3 RBStV (Zahlungen ohne rechtlichen Grund).  Die gute die Nachricht ist also: Jeder bekommt sein Geld zurück. Die schlechte: Das Bundesverfassungsgericht wird in Kenntnis dieser Regelung kaum ein Urteil sprechen, nachdem der öffentlich-rechtliche Rundfunk pleite ist.

Danke für die Info, gebuehren-igel!

Ich hab's mal hier "reingebastelt":
Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg32688.html#msg32688
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 09. Februar 2013, 16:44
Zitat
Die Zahlung unter Vorbehalt sei nicht möglich, da der Zahlungspflicht durch ein Gesetz begründet ist
Wenn dem so ist, müsste das dann nicht beweisen dass der ÖR nicht "staatsfern" handelt? Oder ist der staatsvertrag ausserhalb dieses "staatsfern" begriffes?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: ViSa am 17. Februar 2013, 21:32
Hallo ... was genau kann / darf die GEZ ?

Hab ich aus einem anderen Forum ...

Zitat
GEZ ... Sie haben keinerlei hoheitlichen (Sonder)rechte ... sie dürfen nicht mehr oder weniger wie jeder andere Bürger dieses Landes auch oder jedes andere Inkasso-Büro.

Antwort:
Zitat
Das stimmt so nicht.
Spätestens, wenn der Gerichtsvollzieher ohne vorausgegangenen Mahnbescheid plötzlich vor deiner Türe steht, wirst du das begreifen.

Kann das sein ? ::)

Gruß,
ViSa
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 18. Februar 2013, 07:18
Hallo ... was genau kann / darf die GEZ ?

Hab ich aus einem anderen Forum ...

Zitat
GEZ ... Sie haben keinerlei hoheitlichen (Sonder)rechte ... sie dürfen nicht mehr oder weniger wie jeder andere Bürger dieses Landes auch oder jedes andere Inkasso-Büro.

Antwort:
Zitat
Das stimmt so nicht.
Spätestens, wenn der Gerichtsvollzieher ohne vorausgegangenen Mahnbescheid plötzlich vor deiner Türe steht, wirst du das begreifen.

Kann das sein ? ::)

Gruß,
ViSa

Nein. Technisch gesehen beauftragen die Rundfunkanstalten den Gerichtsvollzieher und dafür brauchen Sie einen Bescheid. Dass ein Gerichtsvollzieher vor der Tür steht ohne Mahnbescheid, kann eigentlich nur passieren, wenn man sämtliche Post ungelesen wegwirft oder Adressen wechselt, ohne Nachsendeanträge/Ummeldungen.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: ahgee am 18. Februar 2013, 22:22
Hallo,
die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Alle Rechtstermini und Rechtsinstrumente des Zivilrechts (Mahnbescheid, Widerspruch dagegen etc.) sind BOCKWURST! Man muss wirklich nicht Jura studiert zu haben, um dies endlich einmal zu begreifen. Die Landesrundfunkanstalten stellen sich wie jede Behörde ihre Vollstreckungstitel selbst aus! Ja, die schon an anderer Stelle aufgeworfene Frage, wie staatsfern KÖR sind, die selbst vollstrecken dürfen, sie ist eben berechtigt. Staatsfern ist das nicht!
Je nach Bundesland kommt dann entweder ein eigener Vollstreckungsdienst oder ein spezieller Vollstreckungsdienst, der nur für die Behörden arbeitet. Da kann es also bei einem Steuerschuldner passieren, dass er Besuch bekommt und ausstehende Einkommensteuervorauszahlungen oder ähnliches zusammen mit der Rechnung der Feuerwehr für den Noteinsatz bei Privatversicherten fällig werden und dann auch noch der Rundfunkbeitrag. Ob es Bundesländer gibt, in denen sich Behörden der allgemeinen Gerichtsvollzieher bedienen, ist mir nicht bekannt. Ich halte dies für unwahrscheinlich.
Gegen einen solchen Vollstreckungsbescheid gibt es nach deutschem Recht nahezu keine Rechtsmittel. Das Rechtsmittel kann, so wie ich das bisher verstanden habe, nur im Rahmen des Klagewegs vor dem Verwaltungsgericht vorgebracht werden. Die Aussichten auf einen Vollstreckungsschutz sind nach deutschem Recht (Verwaltungsvollstreckungsgesetz und Verwaltungsgerichtsgesetz) äußerst gering. Es gilt hier nach wie vor die obrigkeitsstaatliche Auffassung, dass zunächst von der Legalität der staatlichen Forderung auszugehen ist. Des weiteren gilt die Auffassung, dass der Bürger, sollte die Forderung nicht rechtens sein, vom Staat, der ja angeblich nicht pleite gehen kann, sein Geld schon wieder zurückbekommen wird. Besteht umgekehrt die Gefahr, dass der Gebühren- oder eher der Steuerschuldner pleite geht, dann kann schon mal Gnade vor Recht ergehen. Angesichts der Höhe des Rundfunkbeitrags ist nicht damit zu rechnen, dass eine Vollstreckung deshalb ausgesetzt wird. Es gibt im übrigen aus der Vergangenheit ein Urteil, dem zufolge die alte Gebührenpflicht auch bei Personen bestand, die mit wenig Geld ohne staatliche Unterstützung lebten. Armut befreite nicht von der Gebührenpflicht, einzig der Bezug von staatlichen Leistungen war ein Befreiungstatbestand. Jetzt soll aber im Sommer der ALG-II-Satz erhöht werden. Denn den Nimmersatten ist es ja infolge der entsprechenden Anregung im Kirchhof-Gutachten gelungen, von der Allgemeinheit auch noch in Form steuerlicher Umlage, die im Sozialetat landet, die Zahlung von den Habenichtsen einzutreiben, die jetzt ja nicht mehr befreit werden sollen.
Das ist alles schon ziemlich wasserdicht gemacht worden. Man hat darauf gesetzt, dass es a) keinen Einbruch ins System über Ausnahmen gibt und b) dass man das Thema über die lange Verfahrensdauer vor den Verwaltungsgerichten bei gleichzeitig nicht versiegender Geldflut aussitzen kann.
Es gibt von dieser Null-Perspektive nur einen Hoffungsschimmer: der EuGH. Dieser hat sich in der Vergangenheit in Hinblick auf die oben angesprochenen mageren Rechtsmittel in deutschen Verwaltungsverfahren dazu bemüßigt gefühlt, das Vorhandensein von solchen zu verlangen. Man muss aber ganz klar sagen: Die Chancen, dass man auf dem Beschwerdeweg in absehbarer Zeit bis nach Luxemburg gelangt und der EuGH dann einen Vollstreckungsstopp erlässt, sind fast bei Null. Allenfalls bei Mithilfe von Jura-Ordinarien und als Anwälten tätigen Politikern hätte man leicht erhöhte Chancen. Es könnte allenfalls dazu führen, dass dem deutschen Gesetzgeber aufgegeben wird, das Verwaltungsvollstreckungsgesetz zu modifizieren, so dass es mit der Europäischen Menschenrechtscharta vereinbar wird. Bis das dann umgesetzt ist und die Justiz die neue Rechtslage ernst nimmt und den dann höheren Ermessensspielraum nutzt ... - pure Phantasie! Ich habe diese Thematik auch in meinem neuen Artikel verarbeitet.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: themob am 19. Februar 2013, 01:10
Hallo,
die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Kleiner Einspruch,

DRadio = KdöR = Körperschaft des öffentlichen Rechts

kann man auch leicht recherchieren wenn man ins Impressum schaut: 
http://www.dradio.de/impressum/

das war es dann auch schon

die Landesrundfunkanstalten sind AdöR = Anstalten des öffentlichen Rechts
WDR: http://www1.wdr.de/themen/global/impressum/impressum116.html
BR: http://www.br.de/unternehmen/service/impressum/index.html
HR: http://www.hr-online.de/website/derhr/home/index.jsp?rubrik=1847


Bevor der Vollstreckungstitel kommt, muss erst der Beitragsbescheid (=Verwaltungsakt) beim Beitragszahler eingehen. Dort stehen ja die Rechtbehelfsbelehrungen drauf.

Wer den Kopf in den Sand steckt und nichts macht, darf sich nicht wundern - das ist in diesem Fall mal egal wer der Gläubiger ist.

Der Beitragsservice wappnet sich zumindest schon einmal indem er "Workshops" in Organisationen von Vollziehungs- und Vollsteckungsbeamten durchführt.

Als Beispiel:
http://www.lvvb-mv.de/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=1&Itemid=50

Ich denke mal das ganze startet dann verstärkt wenn die ersten 6 Monate um sind (Ordnungwidrigkeit).

Darum sollte sich auch jeder mit der Materie auseinandersetzen um gewappnet zu sein bzw. nicht ins offene Messer zu laufen.

Die komplette Vogel Strauß Politik hat schon immer geschadet.........

Natürlich stellt sich die Frage ob der Möglichkeiten, die die Landesrundfunkanstalten von der Politik an die Hand bekommen hat, nicht doch ein seit 1.1.2013 weiteres Indiz einer versteckten Steuer ist ..... etc etc

Etwas uncharmanter Vergleich:
ÖRR = Blutsauger
Landesparlamente und deren Ministerpräsidenten/Ministerpräsidentinnen = Verwalter/Verteiler der Blutkonserven

Blutsauger nehmen sich soviel Blut wie Sie bekommen, kann man es Ihnen verübeln ?

Ich bin komplett gegen die ÖRR - aber mittlerweile auch gegen diejenigen die es uns eingebrockt haben, dass sind nicht die ÖRR.

Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: ViSa am 19. Februar 2013, 20:44
@ahgee

Was soll ich jetzt deinen Worten entnehmen ?
"Maul halten & brav bezahlen ?"

Das will ich nicht ! Welche Möglichkeiten hat man ?

Anscheinend wird dem Druck von Unternehmen, Kommunen und Kirchen wohl nachgegeben im Sinne von " Nachbesserungen" (Wir alle wissen genau was darunter zu verstehen ist, denkt nur an die Ökostromumlage !) So oder so ähnlich wird es kommen und der Otto-Normalo ist (wieder mal) der Dumme !

Was kann man tun ... ?!

Gruß,
ViSa
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: power-dodge am 19. Februar 2013, 21:03
Deutschland resetten oder auch neu starten. Sprich die Macht übernehmen.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Xtravaganz am 24. Februar 2013, 20:45
Ich möchte mal erwähnen das es doch viele Argumente gibt um gegen diesen Wahn der Anstalt vorzugehen.

Gehen wir mal von übertriebenen Gehältern aus wo sie in wenigen Jahren Millionäre sind.
Einige verdienen Jahr mehr als unsere Bundeskanzlerin. Machen die soviel wie diese Frau?

Was anderes stört mich aber persönlich viel mehr, da ich noch ein junger Bundesbürger bin und nicht 2900€ Brutto verdiene, liege ich in der Grenze wo später mal Altersarmut der Fall ist.
Wieso sollte ich den nun jährlich 2xx,xx€ zahlen für einen Anstalt, die mir im Alter keine Hilfe ist?
Für die Nasen gehe ich wohl 3h Netto arbeiten?

Ich soll Geld zur Seite legen für Pflege, Rente usw. ( es gibt noch so vieles mehr ). Wenn ich dies wirklich zahlen soll werde ich keine Arbeit mehr verrichten. Für was?
Motivation bekommt man hier als junger Mensch nicht gerade. Danke ARD - Arm Reich Deutschland!

So kann doch eine Seele nicht ruhig einschlafen und gesund auf Arbeit gehen!
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 01. März 2013, 15:58
Hier mal etwas interessantes:
Besser kann das doch kein Jurist auf dem Punkt bringen.
Ob er überhaupt einen Ruckgrat hat, müsste man medizinisch feststellen, weil er genau das kritisierte System verteidigt!
Ich habe immer Zweifel gehabt, dass man mit dem Nachweis, dass man keine RF Geräte habe vors Gericht gegen die Gebühr klagen kann!
Hier ist der Beweis dass es so in der Tat funktionieren kann!

http://www.wohnungsabgabe.de/klagegrundallgemein.html#steuer


Dr. Hermann Eicher, Justiziar des SWR, ist einer der beiden Autoren des Artikels „Die Rundfunkgebührenpflicht in Zeiten der Medienkonvergenz”, veröffentlicht in „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht” 12/2009. Dort kann man folgendes lesen:

„Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG(Vgl. BVerfGE 55 274(303 f.) = NJW 1981, 329) entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte.”
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Bananenpflücker am 14. März 2013, 20:25
Moin zusammen,

Was mir bei der ganzen Diskussion nach wie vor fehlt, ist die genaue Beleuchtung der Konsequenzen bei einer verlorenen Klage!
Angenommen ich folge den Empfehlungen, wie sie hier schon x-fach im Forum diskutiert wurden (Beitragsbescheid abwarten, klagen vor dem Verwaltungsgericht etc.).

WAS PASSIERT DANN?

Angenommen der Richter am VWG entscheidet zugunsten der GEZ-Mafia. Und das scheint ja relativ wahrscheinlich, oder? Dann kann ich nachlöhnen und dazu die Gerichtskosten blechen. Wie viel wird das sein? Wenn ich dann die von der GEZ angedrohten 1000€ + Nachzahlungen + Zinsen etc. zahlen muss, dann kann ich mir leicht ausrechnen, wie viel Jahre ich davon "ordentlich" die Gebühr zahlen könnte.

Um Missverständnissen vorzubeugen: mich kotzt die ganze Geschichte ebenso an, wie die meisten hier im Forum. Und auch ich habe kein Geld zu verschenken. Aber das Risiko, auf den Gerichtskosten und den daraus resultierenden Strafzahlungen sitzen zu bleiben, ist mir noch etwas hoch.

Kann dazu jemand vielleicht etwas Klärendes sagen?

Gruß, der Pflücker
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zasz am 14. März 2013, 20:45
Zitat
Wenn ich dann die von der GEZ angedrohten 1000€
Das ist nur eine einschüchterung. Bisher gibt es keinen bekannten fall dass irgendjemand diesen oder einen anderen "strafbetrag" zahlen musste. Die meisten inkassos machen das auf die selbe art nur mit schufa einträgen. Die meisten leute geben da sofort nach.
Und ja, die konsequenz einer verlorenen klage ist die zahlung. Nur bis es dazu kommt, dauert es noch eine weile. Und das ist der eigentliche sinn der klage. Sobald die erste klage entschieden ist, können wir sehn wie die richter das sehen. Derzeit stehen die chancen 50 - 50 für dafür und dagegen.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 14. März 2013, 21:04
Aber das Risiko, auf den Gerichtskosten und den daraus resultierenden Strafzahlungen sitzen zu bleiben, ist mir noch etwas hoch.


Gerichtskosten 1. Instanz im Regelfall 75 Euro, falls die Klage entschieden wird. Wird das Verfahren auf Eis gelegt, um die Entscheidung in anderen Verfahren abzuwarten, kann man noch zurückziehen, wenn es höchstrichterlich schief geht und bekommt  50 € zurück. Wurde mir zumindest bei der PC-Gebühr angeboten. Ich hab abgelehnt ;)
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Rochus am 15. März 2013, 07:36
Zitat
Wenn ich dann die von der GEZ angedrohten 1000€
Das ist nur eine einschüchterung. Bisher gibt es keinen bekannten fall dass irgendjemand diesen oder einen anderen "strafbetrag" zahlen musste. Die meisten inkassos machen das auf die selbe art nur mit schufa einträgen. Die meisten leute geben da sofort nach.
Und ja, die konsequenz einer verlorenen klage ist die zahlung. Nur bis es dazu kommt, dauert es noch eine weile. Und das ist der eigentliche sinn der klage. Sobald die erste klage entschieden ist, können wir sehn wie die richter das sehen. Derzeit stehen die chancen 50 - 50 für dafür und dagegen.

Das ist ja das sinn- und gesetzeswidrige an der Sache. Die drohen einerseits mit den 1.000 Euro, andererseits zeigen sie Dir aber auch nicht die Möglichkeiten einer Vorgehensweise gegen den Wisch auf. Das ist eines demokratischen Rechtstaates unwürdig.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 15. März 2013, 11:33


Bevor der Vollstreckungstitel kommt, muss erst der Beitragsbescheid (=Verwaltungsakt) beim Beitragszahler eingehen. Dort stehen ja die Rechtbehelfsbelehrungen drauf.


Da bin ich mir nicht so sicher! Leider kenne ich mich in der Materie nicht gut aus: nie GEZahlt!

Aber sollten sie die gleichen Befugnisse haben wie eine normale Behörde (wovon ich erstmal ausgehe), dann können sie die Vollstreckung vollziehen BEVOR ein Urteil ausgesprochen ist.
Ich selbst hatte eine Außereindersetzung mit dem FA. Habe sofort gezahlt als sie mit Vollstreckung gedroht haben. Im Nachgang habe ich das FA verklagt und sie haben nicht nur meine zu unrecht gezahlten Steuern, sondern auch Zinsen, Anwaltskosten, Gehaltsausfall (für den Gerichtstermin) usw. freunlicherweise übernommen. Aber nochmal: Fakt war, dass ich zuerst zahlen musste.

Ich kenne das auch mit meinen Eltern, die mal für mich angeblich zu viel Kindergeld kassiert hatten. Auch sie mussten zu erst nachdem sie erfolglos gegen den Bescheid einspruch einlegten und die Kindergeldkasse mit Widerspruchsbescheid ankam das Geld innerhalb von 2 Wochen entrichten. Allerdings haben sie Rechtsmittel angelegt und auch alles anstandslos zurückbekommen.

Ich fürchte fast, dass dies auch in diesem Fall so ähnlich sein müsste. Aber das waren Efahrungen mit echte Behörde und nicht mit ÖRR. Vielleicht kennt sich da jemand besser aus.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 15. März 2013, 12:21


Bevor der Vollstreckungstitel kommt, muss erst der Beitragsbescheid (=Verwaltungsakt) beim Beitragszahler eingehen. Dort stehen ja die Rechtbehelfsbelehrungen drauf.


Da bin ich mir nicht so sicher! Leider kenne ich mich in der Materie nicht gut aus: nie GEZahlt!


Wenn du dich nicht auskennst, warum schreibst du dann was dazu? Natürlich muss erst der Bescheid kommen, bevor es einen Vollstreckungstitel geben kann, aber - und deshalb sei dir noch mal verziehen, denn das entspricht deinen Erfahrungen - der Widerspruch gegen den Bescheid hat keine aufschiebende Wirkung. Man kann das beantragen, aber prinzipiell müsste man erst mal den strittigen Betrag zahlen. Trotzdem: Ohne Bescheid kein Vollstreckungstitel.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: themob am 15. März 2013, 12:29
Wie gebühren-igel schreibt:


Bescheid - mit Rechtsbehelfsbelehrung

Möglichkeiten:
Widerspruch
Antrag auf Aussetzung Vollziehung bei LRA (aufschiebende Wirkung) bis über Widerspruch entschieden ist
falls dem nicht zugestimmt wird durch LRA
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Verwaltungsgericht (mit entsprechenden Nachweisen) (aufschiebende Wirkung) bis über Widerspruch entschieden ist
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 15. März 2013, 13:56


Bevor der Vollstreckungstitel kommt, muss erst der Beitragsbescheid (=Verwaltungsakt) beim Beitragszahler eingehen. Dort stehen ja die Rechtbehelfsbelehrungen drauf.


Da bin ich mir nicht so sicher! Leider kenne ich mich in der Materie nicht gut aus: nie GEZahlt!


Wenn du dich nicht auskennst, warum schreibst du dann was dazu? Natürlich muss erst der Bescheid kommen, bevor es einen Vollstreckungstitel geben kann, aber - und deshalb sei dir noch mal verziehen, denn das entspricht deinen Erfahrungen - der Widerspruch gegen den Bescheid hat keine aufschiebende Wirkung. Man kann das beantragen, aber prinzipiell müsste man erst mal den strittigen Betrag zahlen. Trotzdem: Ohne Bescheid kein Vollstreckungstitel.

Bei Behörden MUSS auch zuerst der BESCHEID kommen. Dann muss man trotz Widerspruch zahlen. Das heißt, dass man zu erst blechen muss. Aber dann habe ich doch genau richtig vermutet, dass die ÖRR die gleichen Rechte haben, wie die anderen Behörden, dass der Widerspruch keine Aufschiebung bewirkt! Das ist m.E. nach gerade bei ÖRR Beiträge ein Riesenproblem. Denn selbst, wenn du klagst, musst du weiterzahlen (hier nehme ich an, dass du mit "beantragen" die Einstweiligen Verfügung vor dem Gericht meinst), weil das Gericht in der Regel keine Aufschiebung zulässt.
Nun stell dir vor, dass du alle drei Monaten einen neuen Bescheid bekommt, gegen den du Widerspruch einlegen kannst, den du aber weiter zahlen darfst. Und gegen jeden Bescheid müsste man gerichtlich vorgehen, damit der Bescheid nicht vollstreckbar wird. Da hat doch die GEZ ein leichtes Spiel: Bescheide erlassen! Zahlen muss man eh und zusätzlich zahlt man die Gerichtskosten etc und das Kostenrisiko wird von Jahr zu Jahr größer.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Savonius am 15. März 2013, 14:58
Das muss man dann sportlich sehen und als Hobby betrachten.
Pferde kosten auch jeden Monat eine Menge Geld. :P
Darum sollten wir die Idee  einer gemeinsamen Streitkasse
bzw. Verein oder IG nicht ganz aus den Augen verlieren.
 
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 15. März 2013, 15:06
Das muss man dann sportlich sehen und als Hobby betrachten.
Pferde kosten auch jeden Monat eine Menge Geld. :P
Darum sollten wir die Idee  einer gemeinsamen Streitkasse
bzw. Verein oder IG nicht ganz aus den Augen verlieren.
Als Hobby quartalsweise an die GEZ überweisen und Gerichtskosten zahlen?
Dann zahlt man doch am Ende dauerhaft mehr als wenn man direkt die Gebühren zahlt.
Solange die Mehrheit der Menschen brav an die Gesetze halten, Klagen aber auch weiterzahlen, werden sie mit diesem unrechtsystem einfach so weitermachen. Was ist denn ihr Risiko? Du zahlst doch monatlich GEZ und Gerichtskosten für die nächsten Klagen.
Ehrlich: ich dachte das Kostenrisiko wäre unter 100 EUR. Dann hätte ich es auch probiert. Aber so wie ich es sehe, wird es doch ein Faß ohne Boden werden.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 15. März 2013, 15:27
Nun stell dir vor, dass du alle drei Monaten einen neuen Bescheid bekommt, gegen den du Widerspruch einlegen kannst, den du aber weiter zahlen darfst. Und gegen jeden Bescheid müsste man gerichtlich vorgehen, damit der Bescheid nicht vollstreckbar wird. Da hat doch die GEZ ein leichtes Spiel: Bescheide erlassen! Zahlen muss man eh und zusätzlich zahlt man die Gerichtskosten etc und das Kostenrisiko wird von Jahr zu Jahr größer.

Aus meinem Erfahrungsschatzkästchen (vier Jahre nicht entschiedene Klage wegen PC-Gebühr): Erstens verfügt die GEZ/der BS nach meiner Erinnerung von sich aus einen Stopp des Mahnverfahrens für alle Folgemonate, wenn Widerspruch eingelegt wurde. Es kann vorkommen, dass man irgendwann doch mal einen Kontoauszug oder sogar eine Zahlungsaufforderung bekommt. Dann reicht es, auf die Klage hinzuweisen und sie verlängern die Aussetzung des Mahnverfahrens. Und selbst wenn sie tatsächlich so verfahren würden, wie du beschreibst, würden die zusätzlichen Quartale nur an das laufenden Verfahren angehängt. Die Gerichtskosten erhöhten sich erst, wenn ein Betrag über 300 Euro erreicht würde. Aber ich schätze, ein Richter wäre ganz schön genervt, wenn da alle drei Monate eine Klageerweiterung erzwungen würde. Und Richter nerven, das tun die Anstalten lieber nicht.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 15. März 2013, 15:29
Nun stell dir vor, dass du alle drei Monaten einen neuen Bescheid bekommt, gegen den du Widerspruch einlegen kannst, den du aber weiter zahlen darfst. Und gegen jeden Bescheid müsste man gerichtlich vorgehen, damit der Bescheid nicht vollstreckbar wird. Da hat doch die GEZ ein leichtes Spiel: Bescheide erlassen! Zahlen muss man eh und zusätzlich zahlt man die Gerichtskosten etc und das Kostenrisiko wird von Jahr zu Jahr größer.

Aus meinem Erfahrungsschatzkästchen (vier Jahre nicht entschiedene Klage wegen PC-Gebühr): Erstens verfügt die GEZ/der BS nach meiner Erinnerung von sich aus einen Stopp des Mahnverfahrens für alle Folgemonate, wenn Widerspruch eingelegt wurde. Es kann vorkommen, dass man irgendwann doch mal einen Kontoauszug oder sogar eine Zahlungsaufforderung bekommt. Dann reicht es, auf die Klage hinzuweisen und sie verlängern die Aussetzung des Mahnverfahrens. Und selbst wenn sie tatsächlich so verfahren würden, wie du beschreibst, würden die zusätzlichen Quartale nur an das laufenden Verfahren angehängt. Die Gerichtskosten erhöhten sich erst, wenn ein Betrag über 300 Euro erreicht würde. Aber ich schätze, ein Richter wäre ganz schön genervt, wenn da alle drei Monate eine Klageerweiterung erzwungen würde. Und Richter nerven, das tun die Anstalten lieber nicht.

Das ist ein sehr guter Hinweis!
Kannst du bitte mehr über den Prozess schreiben?
Also du hast gegen PC Gebühren geklagt und weitergezahlt?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 15. März 2013, 16:12
Also du hast gegen PC Gebühren geklagt und weitergezahlt?

Nein, ich habe das strittige Quartal gezahlt, weil ich es nicht auf die summarische Prüfung bei einer einstweiligen Anordnung ankommen lassen wollte. Diesen Betrag habe ich dann zum Bestandteil der Klage gemacht. Alle weiteren Quartale hat die GEZ von sich aus nicht in Rechnung gestellt oder wie geschildert, wenn doch, dann reichte ein Hinweis auf die Klage. Nachdem der Prozess verloren war, musste ich natürlich alles nachzahlen. Zinsen wurden nicht erhoben.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 15. März 2013, 16:28
Also du hast gegen PC Gebühren geklagt und weitergezahlt?

Nein, ich habe das strittige Quartal gezahlt, weil ich es nicht auf die summarische Prüfung bei einer einstweiligen Anordnung ankommen lassen wollte. Diesen Betrag habe ich dann zum Bestandteil der Klage gemacht. Alle weiteren Quartale hat die GEZ von sich aus nicht in Rechnung gestellt oder wie geschildert, wenn doch, dann reichte ein Hinweis auf die Klage. Nachdem der Prozess verloren war, musste ich natürlich alles nachzahlen. Zinsen wurden nicht erhoben.

Moment! Aber eine Klage gegen PC Gebühren hat doch gewonnen, oder? Das war glaube ich der Fall wo jemand, der RF gezahlt hatte im selben Gebäuder sein gewerbliches PC auch anmelden musste. Er hat gewonnen, oder?

Darf ich das mal kurz aus meiner Sicht zusammenfassen?
1) Man wartet den ersten Bescheid ab
2) dann Widerspruch
3) Klage vor Verwaltungsgericht
3a) gleichzeitig Antrag auf Aussetzung der Zahlung bei LRA, wenn Widerspruch, dann Klage beim Verwaltungsgericht, Antrag auf Aussetzung bis Ende des Verfahrens
oder
3b) den ersten Bescheid zahlen + Rückforderung Gegenstand der Klage machen

4) bei zukünftigen Zahlungsaufforderungen auf dem Verfahren hinweisen

5) bei verlorener Klage alles Zahlen

Dann fallen Zinsen und Mahngebühren nicht an?
Habe ich das richtig verstanden?

Eine Frage noch: in welchem Bundesland war das?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 15. März 2013, 16:59

Darf ich das mal kurz aus meiner Sicht zusammenfassen?
1) Man wartet den ersten Bescheid ab
2) dann Widerspruch
3) Klage vor Verwaltungsgericht
3a) gleichzeitig Antrag auf Aussetzung der Zahlung bei LRA, wenn Widerspruch, dann Klage beim Verwaltungsgericht, Antrag auf Aussetzung bis Ende des Verfahrens
oder
3b) den ersten Bescheid zahlen + Rückforderung Gegenstand der Klage machen

4) bei zukünftigen Zahlungsaufforderungen auf dem Verfahren hinweisen

5) bei verlorener Klage alles Zahlen

Dann fallen Zinsen und Mahngebühren nicht an?
Habe ich das richtig verstanden?

Eine Frage noch: in welchem Bundesland war das?

Ja, so weit alles richtig, nur mit dem Bescheid legen die Anstalten noch eine Säumnisgebühr oder wie das hieß drauf. Das waren damals 5-6 Euro. Angeblich kann man die umgehen, wenn man schon auf eine Rechnung hin bei der zuständigen LRA die Rechtmäßigkeit bestreitet. Bis jetzt hab ich dazu noch keine Rechtsgrundlage zu Gesicht bekommen.

Ich sitze in NRW. Verloren habe ich, weil grundsätzlich die Gebühr für einen PC als rechtmäßig eingestuft wurde. Ich hatte geklagt, weil ich weder TV noch Radio hatte. TV schon lange nicht mehr. Radio ist im November 2004 rausgeflogen als Reaktion auf die Entscheidung der Ministerpräsidenten für die PC-Gebühr.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 15. März 2013, 17:07

Darf ich das mal kurz aus meiner Sicht zusammenfassen?
1) Man wartet den ersten Bescheid ab
2) dann Widerspruch
3) Klage vor Verwaltungsgericht
3a) gleichzeitig Antrag auf Aussetzung der Zahlung bei LRA, wenn Widerspruch, dann Klage beim Verwaltungsgericht, Antrag auf Aussetzung bis Ende des Verfahrens
oder
3b) den ersten Bescheid zahlen + Rückforderung Gegenstand der Klage machen

4) bei zukünftigen Zahlungsaufforderungen auf dem Verfahren hinweisen

5) bei verlorener Klage alles Zahlen

Dann fallen Zinsen und Mahngebühren nicht an?
Habe ich das richtig verstanden?

Eine Frage noch: in welchem Bundesland war das?

Ja, so weit alles richtig, nur mit dem Bescheid legen die Anstalten noch eine Säumnisgebühr oder wie das hieß drauf. Das waren damals 5-6 Euro. Angeblich kann man die umgehen, wenn man schon auf eine Rechnung hin bei der zuständigen LRA die Rechtmäßigkeit bestreitet. Bis jetzt hab ich dazu noch keine Rechtsgrundlage zu Gesicht bekommen.

Ich sitze in NRW. Verloren habe ich, weil grundsätzlich die Gebühr für einen PC als rechtmäßig eingestuft wurde. Ich hatte geklagt, weil ich weder TV noch Radio hatte. TV schon lange nicht mehr. Radio ist im November 2004 rausgeflogen als Reaktion auf die Entscheidung der Ministerpräsidenten für die PC-Gebühr.

Vielen Dank für die Info!
Ich bin auch in NRW!
Dann hatte ich mir das zu dramatisch vorgestellt.
Also schicken sie nachdem ersten Bescheid, gegen den man ja klagt keine weiteren Bescheide, so lange die Sache nicht geklärt ist,d.h. solange die Sache nicht entschieden ist. Wie ist es, wenn man durch die ganzen instanzen geht? bis BVG oder sogar EuGH? Hat da irgendjemand Erfahrungen?


Und bevor Neunmalkluge gleich eine trollige Bemerkung auf diese Post machen:

ja ich habe beim Amtsgericht angerufen und diese Frage gestellt:
 telefonische Auskünfte geben sie nicht. Ich kann ja ein Gesprächprotokoll hier hochladen, wenn man Beweise haben will!

Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Azrael am 16. Mai 2013, 18:44
Hallo zusammen,

ich habe nun schon oft den Satz gelesen:

"Beitragsbescheid abwarten"

Nun ist mir eben der "Für alle - von allen"-Propaganda-Wisch in den Briefkasten geflattert, ich habe bisher noch nichts an die GEZ bezahlt, erste eigene Wohnung (in München) noch in der Ausbildung etc. etc.

Wie gehe ich nurn vor? Die haben mir in dem Sinne ja keine Rechnung gestellt, nur eine Aufforderung zum Anmelden die sie angeblich mit dem Meldeamt abgeglichen haben. Muss ich nun wiedersprechen oder abwarten oder wie gehe ich vor? Bekomme ich durch abwarten diesen Bescheid oder muss ich aktiv sagen das ich nicht vorhabe zu zahlen?

Ich habe in meiner Wohung weder einen Fernseher noch ein Radio. Filme schaue ich im Kino, Serien auf dem Laptop (ich gucke nur englische Serien da hat man nicht allzu viele Möglichkeiten).

Mir geht es nicht darum Geld zu sparen, nicht für Leistungen zu zahlen die ich habe etc. sondern schlicht und einfach darum das ich es unverschämt finde das ich für etwas zahlen soll das ich einfach nicht nutze.

Mit freundlichen Grüßen

Azrael
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gebuehren-igel am 16. Mai 2013, 19:53
Einen Bescheid über rückständige Beiträge bekommst du nur, wenn du angemeldet bist. Wie der Beitragservice vorgeht, wenn du dich nicht anmeldest, weiß ich nicht, aber früher oder später bist du dabei. Du hast also die Wahl, ob du noch etwas auf Zeit spielst oder es hinter dich bringst und dich anmeldest, um dann Zahlungsaufforderung, Mahnung und schließlich den Bescheid über dich ergehen zu lassen, bevor du mit einem Widerspruch tätig wirst.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Rochus am 17. Mai 2013, 13:38
Ich sehe es genauso. Du könntest auf Zeit spielen und warten, ob sich bereits anderweitig jemand entweder eine blutige Nase geholt und dann sind ohnehin alle dran und zwar für immer bzw. die anderen holen sich die blutige Nase (streng im übertragenen Sinne zu verstehen). Oder aber Du meldest Dich an, wartest die erste Rechnung ab, die vermutlich nicht das Wort Bescheid enthalten wird und dann wartest Du solange bis der Bescheid ins Haus flattert.

Allerdings ist hier eventuell zu beachten, inwieweit Du in  Deinem Bundesland nicht auch über eine Verpflichtungs- und nicht Anfechtungsklage aktive werden musst.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: deniz am 17. Mai 2013, 16:01
Vorschlag für ein Widerspruch-Schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrem Schreiben vom 22.04.2013 fordern Sie mich auf, einen Rundfunkbeitrag zu zahlen, der für "ein hochwertiges, unabhängiges und vielfältiges Programm rund um Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport" bestimmt sei, das seitens ARD, ZDF und Deutschlandradio angeboten würde. Da ich dieses Programm persönlich nicht in Anspruch nehme, sehe ich keinen Grund, der in Ihrem o.g. Schreiben begründeten Beitragspflicht nachzukommen.

Die Nichtbefolgung einer solchen Beitragspflicht ist außerdem auch in dem Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG begründet.

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: syna am 17. Mai 2013, 18:14
Vorschlag für ein Widerspruch-Schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrem Schreiben vom 22.04.2013 fordern Sie mich auf, einen Rundfunkbeitrag zu zahlen, der für "ein hochwertiges, unabhängiges und vielfältiges Programm rund um Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport" bestimmt sei, das seitens ARD, ZDF und Deutschlandradio angeboten würde. Da ich dieses Programm persönlich nicht in Anspruch nehme, sehe ich keinen Grund, der in Ihrem o.g. Schreiben begründeten Beitragspflicht nachzukommen.

Die Nichtbefolgung einer solchen Beitragspflicht ist außerdem auch in dem Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG begründet.

Mit freundlichen Grüßen

Also das "außerdem auch" würde ich streichen:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrem Schreiben vom 22.04.2013 fordern Sie mich auf, einen Rundfunkbeitrag zu zahlen, der für "ein hochwertiges, unabhängiges und vielfältiges Programm rund um Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport" bestimmt sei, das seitens ARD, ZDF und Deutschlandradio angeboten würde. Da ich dieses Programm persönlich nicht in Anspruch nehme, sehe ich keinen Grund, der in Ihrem o.g. Schreiben begründeten Beitragspflicht nachzukommen.

Die Nichtbefolgung der Beitragspflicht ist in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz begründet.

Mit freundlichen Grüßen,

Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Wolfman am 18. Mai 2013, 13:51
Die Zwangs-Rundfunk Typen spielen das selbe Spiel wie zuvor: Manchmal schicken sie eine Rechnung, manchmal nicht.
Da die sich die Gesetze so basteln, wie sie es für richtig halten, brauchen die auch keine Mahnung/Rechnung/Erinnerung usw. zu schicken, die Geühren - richtig: Zwangsabgabe - kann sich auf Jahre akkumulieren.
Dann irgendwann schlagen die zu.
Wer dann mit 700,-- Euro auf einmal konfrontiert wird und mehr als die Pfändungsgrenze verdient, muß sich dann schon was einfallen lassen.
Was genau wissen auch unsere Gegner, die Rundfunkfürsten und ihre Justiziare wohl noch nicht so genau...
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Azrael am 19. Mai 2013, 14:17
Vielen Dank Gebühren-Igel, Rochus! und auch ein Danke an deniz und syna für das Musterschreiben ;)

Eine "Bedanken-Funktion" wäre toll :P
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Christofeliz am 06. Juni 2013, 08:01
Hallo Forum, Hallo Azrael,

Ich verfolge die gesamte Diskussion schon seit Beginn sehr gespannt. Wie ist denn der derzeitige Stand bei dir?

mfG
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Smurf am 08. Juni 2013, 14:18
Ich habe auch Anfang 2013 die Einzugsermächtigung widerrufen. Nun habe ich quasi die zweite Mahnung erhalten, mit EUR 8,- Säumniszuschlag.

Als Textpassus für das Widerspruchschreiben stelle ich mir in etwa vor:

Hiermit widerspreche ich Ihrem totalitären Rundfunkgebaren. Wir leben in einer Demokratie und mir kann niemand vorschreiben, wer mich mit Informationen beliefern darf, bzw. wen ich dafür bezahlen muss!

Mir genügt meine Tageszeitung, die mich sehr gut informiert und die ich sehr gerne lese! Zudem habe ich auch das Internet, wo ich aber den ÖRR ignoriere! Das aktuelle TV-/ÖRR - Modell ist out! Ich halte es für totalitär, wie der ÖRR seine vom deutschen Bürger subventionierte Monopol-Stellung auf Gedeih und Verderben verteidigen möchte!
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Bürger am 08. Juni 2013, 15:03
Ich habe auch Anfang 2013 die Einzugsermächtigung widerrufen.
Nun habe ich quasi die zweite Mahnung erhalten, mit EUR 8,- Säumniszuschlag.
Die 8€ Säumniszuschlag deuten darauf hin, dass Du hier
- nicht lediglich eine "zweite Mahnung"
sondern offensichtlich den
- offiziellen "Gebühren-/ Beitragsbescheid" mit Rechtsbehelfsbelehrung (auf der Rückseite)
erhalten hast.

Diese scheinen zur Zeit die erste Runde zu machen - uns sind nicht so gleichgültig zu behandeln wie die vorherigen Zahlungsaufforderungen und -erinnerungen!

Eigentlich würde jetzt die Zeit der Taten gemäß der "Rechtsbehelfsbelehrung" beginnen - d.h. es müsste innerhalb 4 Wochen seitens des Empfängers reagiert werden, jedoch stellt sich die Frage, bei wem überall auf dem Bescheid (Rückseite, weit unten) auch ein Verweis dieser Art steht

Zitat
Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge*
*Fundstellen lagen bei Drucklegung noch nicht vor

und ob dieser Verweis auf eine fehlende Rechtsgrundlage den Bescheid nicht formal ungültig macht.

Das wurde auch hier schon angesprochen:

Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5311.msg43318.html#msg43318
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Smurf am 08. Juni 2013, 18:05
Die 8€ Säumniszuschlag deuten darauf hin, dass Du hier
- nicht lediglich eine "zweite Mahnung"
sondern offensichtlich den
- offiziellen "Gebühren-/ Beitragsbescheid" mit Rechtsbehelfsbelehrung (auf der Rückseite)
erhalten hast.

Ja, stimmt. Dabei hätte ich schwören können, dass diese Worte beim Öffnen des Briefes heute Morgen noch nicht drauf standen  ::)

Eigentlich würde jetzt die Zeit der Taten gemäß der "Rechtsbehelfsbelehrung" beginnen - d.h. es müsste innerhalb 4 Wochen seitens des Empfängers reagiert werden, jedoch stellt sich die Frage, bei wem überall auf dem Bescheid (Rückseite, weit unten) auch ein Verweis dieser Art steht

Ja, auf der Rückseite steht "Rechtsbehelfsbelehrung". Da steht z.B. "Wird der geschuldete Betrag nicht unverzüglich gezahlt, werden wir Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Daneben können im Ordnungswidrigkeitsverfahren Geldbußen von bis zu 1.000,- verhängt werden."

und

"Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass der geschuldete Betrag auch dann gezahlt werden muss, wenn Widerspruch eingelegt wird."
Titel: GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1
Beitrag von: Smurf am 08. Juni 2013, 18:31
Den o.g. Hinweis auf GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1 halte ich persönlich nicht für schlüssig.
In diesem Artikel steht ja:
Zitat
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

Wo widerspricht es diesem Artikel, dass Geld für eine Leistung des ÖRR  verlangt wird?

Die bisherigen Klagen richten sich doch eher gegen einen Verstoß gegen die "Handlungsfreiheit"...
Vgl. Jurist "Ermano Geuer" bzw. "Gutachten im Auftrag des Handelsverbandes Deutschland (HDE)".

Wo ich hier einen Verstoß gegen meine Handlungsfreiheit sehe möchte ich einmal mit eigenen Worten ausdrücken:
In meinem "Haushalt" habe ich, sagen wir: rund EUR 300,- für meine politische und gesellschaftliche Meinungsbildung reserviert. Wenn ich nun gezwungen werde, den ÖRR mitzufinanzieren, dann werde ich in meiner Freiheit beschränkt, mir selbst die Medien auszusuchen, über die ich mich informieren lassen möchte.

Das würde ich jetzt einfach noch "juristischer" formulieren wollen.

Hier eine Liste mit bislang erfolgten Klagen:
http://www.refrago.de/Welche_Klagen_gegen_den_neuen_Rundfunkbeitrag_gibt_es.frage42.html
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Smurf am 08. Juni 2013, 18:48
Wie verhält es sich bei einer Klage hier in diesem Fall konkret mit diesem Punkt:

Zitat
Die Gerichtskosten müssen vorgelegt werden und sind abhängig vom festgesetzten Streitwert. Wird der Klage stattgegeben, werden in der Regel die Kosten von der Gegenseite zu erstatten sein. Wenn man mit der Klage unterliegt, kommen zu den eigenen Kosten noch die Kosten der Gegenseite hinzu.
http://natuerlich-klag-ich.de/klageweg.html

??

Auch wenn ich hoffe, dass ich mit meiner Klage durchkomme, weiß ich doch - aus Erfahrung - Recht haben und Recht bekommen sind oftmals zweierlei Paar Stiefel...  :-\

Eine weiter interessante Seite: http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/
Aus dieser Seite verschiedene Klagegründe (finde ich sehr gut formuliert und darauf werde ich wohl meine Klage vor allem stützen):

Zitat
Frage 8: Worauf kann ich meine Klage begründen?

Durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag werden mehrere Grundrechte verletzt.

Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes schützt die allgemeine Handlungsfreiheit. Durch eine „Zwangsabgabe“ ist diese betroffen. Ein Eingriff muss dem sogenannten Übermaßverbot genügen, also verhältnismäßig sein[4]. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Rundfunkurteilen die Verpflichtung des Gesetzgebers betont, den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einen Rahmen zur Sicherung ihres Finanzierungsaufwands zu gewähren[5]. Dadurch soll die Erfüllung des sogenannten Grundversorgungsauftrags gewährleistet werden. Damit ist jedoch nicht das gesamte Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gemeint, so wie es der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vorsieht. Es ist demzufolge unverhältnismäßig, auch Nichtrundfunknutzer in vollem Umfang zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks heranzuziehen.

Weiterhin kann ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes gerügt werden. Wesentlich Gleiches darf nicht ungleich und wesentlich Ungleiches darf nicht gleich behandelt werden[6]. Es besteht nun ein eklatanter Unterschied zwischen Personen, die keinerlei Empfangsgerät besitzen bzw. denen, die lediglich einen Smartphone oder einen internetfähigen Computer betreiben und denen, welche die gesamte Bandbreite des Rundfunks nutzen. Diese Unterschiede sind im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag an keiner Stelle berücksichtigt worden.

Des Weiteren kann ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bestehen[7]. Dieses ergibt sich aus Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz. Es ergibt sich ferner aus Artikel 8 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Diesen Bestimmungen widerspricht die Sammlung  besonders geschützter Sozialdaten durch den 'Beitragsservice', einer nicht rechtsfähigen, datenschutzrechtlich nicht beaufsichtigten Institution.

Ein weiterer Punkt besteht in der Verletzung des ersten Artikels des Grundgesetzes, nämlich des Artikel 1 Absatz 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Menschenwürde im legalen Sinne bedeutet den Anspruch auf soziale Anerkennung[8]. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geht an keiner Stelle darauf ein, dass es Menschen gibt, die Rundfunk nicht nutzen wollen. Vielmehr wird von einem unmittelbaren oder mittelbaren Nutzen ausgegangen, der für alle Bundesbürger gleichermaßen gelten soll. Dabei ist die Frage, ob Rundfunksendungen und speziell Fernsehen wirklich Bildungscharakter haben, eines der wichtigsten Themen der Medienkritik und Medientheorie[9]. Die Eventualität einer darauf begründeten Nichtrundfunknutzung wird vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag im wortwörtlichen Sinne desavouiert, was einer Verletzung der Menschenwürde gleichkommt.

Da die Rundfunkordnung verfassungsgemäß Ländersache ist, also keiner bundesweiten Gesetzgebung unterliegen darf, geht die von Ermano Geuer in Bayern eingereichte Popularklage vom Rundfunkbeitrag als einer Zwecksteuer aus, für welche die Bundesländer keine gesetzgebende Kompetenz besitzen; mehr dazu unter: http://www.juwiss.de/der-neue-rundfunkbeitrag-mit-problemen-behafte/
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Icke Berlin am 08. Juni 2013, 21:33
Hallo,
so wie ich das sehe, ist durch das dichte Konstrukt der neuen Regelung
eine Zahlungsverweigerung nicht möglich.
Es gelten die gewöhnlichen Zwangseinzugsmöglichkeiten des Staates.
Es nützt nichts, Gründe für die Unrechtmäßigkeiten anzuführen oder zu klagen.
Das entbindet einen nicht von der Zahlungspflicht.

Ich bekam heute die "letzte Mahnung" (lol) mit dem Hinweis, dass bei anhaltendem
Zahlungsverzug ein kostenpflichtiger Bescheid ergeht. (Nach dem neuen Vertrag ergeht
ein Bescheid erst nach sechs Monaten Zahlungsverzug mit Mahnkosten.)
Eine weitere Nichzahlung kann man m. E. nur mit einem Grundrecht begründen:
Ein Bürger hat das Recht, einen Angriff auf bürgerliche Rechte, mit Widerstand zu beantworten.

Ich werde also zum 3. Mal antworten, dass ich aus Gewissensgründen eine grundrechtsverachtenden Regelung
nicht unterstützen werde. 
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Wolfman am 09. Juni 2013, 13:17
Ich bekam heute die "letzte Mahnung" (lol) mit dem Hinweis, dass bei anhaltendem
Zahlungsverzug ein kostenpflichtiger Bescheid ergeht.

kannst du das Dind einscannen und hier veröffentlichen?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: lenaj am 19. Juni 2013, 15:01
Hallo,

ich habe meine Zahlung eingestellt und habe am 1.6.2013 meinen Gebühren-/Beitragsbescheid bekommen. Ich werde diesem u.a. widersprechen mit der Begründung, dass durch die Haushaltsabgabe die Einnahmen gestiegen sind und ich daher eine Beitragsanpassung (nach unten) abwarte. Meine eigentliche Frage: Hier steht das der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Soll ich jetzt in den Widerspruch gehen und zahlen oder nur Widerspruch?
Danke
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: observer am 19. Juni 2013, 15:18
Hallo und Willkommen im Forum,

Ich empfehle dir folgendes Schreiben (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5311.msg46395.html#msg46395). In diesem stellst du Widerspruch und beantragst auch noch explizit Aussetzung der Vollziehung. Sollte der Aussetzung nicht stattgegeben werden, kannst du immer noch zahlen.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: DarkSilver am 25. Juni 2013, 11:46
Bitte verzeiht mir, wenn ich keine Zeit noch Muse finde mir unzählige Seiten durchzulesen um evtl. eine Antwort auf meine Frage zu finden.
Nur ganz kurz:

Ich habe kürzlich Post vom Beitragsservice erhalten, in dem ich darum gebeten werde Angaben darüber zu machen, ob ich bereits zahle oder jemand anders in meinem Haushalt. Diesen Brief habe ich dort hin gelegt, wo er hingehört, ins Altpapier.

Heute kam der zweite Brief dieser Art. Schlicht eine Erinnerung mit dem schönen Antwortbogen. Dort steht, ich solle den Antwortbogen innerhalb von vier Wochen zurücksenden. Allerdings stehen dort auch keinerlei Konsequenzen, was denn wäre, wenn ich dies nicht tue.


Meine Frage ist nun:

Werf ich den Brief auch in den Müll und warte geduldig auf den Mahnbescheid um zu klagen oder sollte man diesen Bogen ausfüllen?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Wir_alle am 25. Juni 2013, 19:45
Hallo DarkSilver, bezüglich dieser Schreiben und möglicher Vorgehensweisen sind u. a. hier http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6020.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6020.0.html) und hier http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4727.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4727.0.html) Infos. Vielleicht ist für diese sich häufenden Schreiben ein Sticky-Thread nützlich, sofern noch nicht eingerichtet.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Buntspecht am 26. Juni 2013, 11:30

Moin und hallo,

ich bin ein neues Mitglied im Forum hier - aus Hamburg.

Und bin anhand der etwas unübersichtlichen Struktur hier im Forum nicht ganz sicher, wo ich jetzt meine Frage posten soll - deswegen noch einmal hier:

Seit 2 Wochen "schmort" jetzt schon der Gebühren-/Beitragsbescheid hier rum und ich bin noch unsicher, wie ich vorgehen soll. Auf der online-boykott-homepage hört sich das alles ganz einfach an:


 
Zitat
  nach Erhalt des Beitragsbescheides Widerspruch erheben – die Begründung spielt an dieser Stelle keine Rolle.


Nachdem ich aber hier einige Beiträge gelesen habe, bin ich doch sehr verunsichert:

- soll ich nun unter Vorbehalt die Forderung zahlen und auch weiter bezahlen und Widerspruch einlegen?

- Muss ich (wie in einem Musterschreiben der Anwaltskanzlei) eine einstweilige Verfügung beantragen um eine aufschiebende Wirkung zu erzielen?

- Oder soll ich einfach einen unbegründeten Widerspruch einlegen, obwohl auf der Rückseite des Schreibens u.a. steht:  "Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden."


Für eure Anwort danke ich schon mal im Voraus!
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: koppi1947 am 26. Juni 2013, 12:14
Heutige Mitteilung einer Anwaltskanzlei zur Erstbewertung GEZ.PWB (LAW) <pwb@pwb-law.com>
    09:57 (vor 1 Stunde)
       
 
an
 
   
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Bezug nehmend auf Ihre E-Mail in der Angelegenheit GEZ-Boykott übersenden wir Ihnen anliegend die Erstbewertung in Sachen GEZ.
 
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
i.A. Karnahl
 
Sascha Giller
Rechtsanwalt

______________________
 
PWB Rechtsanwälte
Kanzlei im "Roten Turm"
     
Löbdergraben 11 A   
07743 Jena     
     
Tel.: 0 36 41 / 35 35 08   
Fax: 0 36 41 / 35 35 09
   
Mail: pwb@pwb-law.com
Web: www.pwb-law.com
 www.pwb-anwalt.de

Wer hat auch diese Mail mit Anhang bekommen?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Rochus am 26. Juni 2013, 14:01
Hattest Du mit der Kanzlei Kontakt aufgenommen?

Und - was steht denn im Anhang?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: koppi1947 am 26. Juni 2013, 15:29
Nicht persönlich,deshalb ist das Anschreiben ja auch nicht mit meinem Namen versehen,es gab aber hier Personen,die sich mit dieser Kanzlei in Verbindung gesetzt hatten.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: koppi1947 am 26. Juni 2013, 16:27
Habe mal alles an Rene weitergeleitet,der wird entscheiden was brauchbar ist und alle informieren.
Auf alle Fälle steht genau das drin,was wir anzweifeln,daß diese Gebühr verfassungswidrig ist.
Alles weitere von Rene.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Buntspecht am 27. Juni 2013, 09:32

Moin und hallo,

ich bin ein neues Mitglied im Forum hier - aus Hamburg.

Und bin anhand der etwas unübersichtlichen Struktur hier im Forum nicht ganz sicher, wo ich jetzt meine Frage posten soll - deswegen noch einmal hier:

Seit 2 Wochen "schmort" jetzt schon der Gebühren-/Beitragsbescheid hier rum und ich bin noch unsicher, wie ich vorgehen soll. Auf der online-boykott-homepage hört sich das alles ganz einfach an:


 
Zitat
  nach Erhalt des Beitragsbescheides Widerspruch erheben – die Begründung spielt an dieser Stelle keine Rolle.


Nachdem ich aber hier einige Beiträge gelesen habe, bin ich doch sehr verunsichert:

- soll ich nun unter Vorbehalt die Forderung zahlen und auch weiter bezahlen und Widerspruch einlegen?

- Muss ich (wie in einem Musterschreiben der Anwaltskanzlei) eine einstweilige Verfügung beantragen um eine aufschiebende Wirkung zu erzielen?

- Oder soll ich einfach einen unbegründeten Widerspruch einlegen, obwohl auf der Rückseite des Schreibens u.a. steht:  "Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden."


Für eure Anwort danke ich schon mal im Voraus!

Keine Reaktion ist auch eine Antwort! Ich hätte wenigstens erwartet, dass hier jemand seine Meinung zu meiner Frage schreibt. Und wenn es nur ein Hinweis auf einen anderen Thread hier gewesen wäre - ich steige durch dieses Forum jedenfalls nicht durch!

Vielleicht passt das ja auch zum Ganzen: auf der homepage wird von einem einfachen Klageweg und von 75 Euro Kosten und eventuell! anfallenden Zinsen gefaselt und "Mitmachen ist ganz einfach":
Zitat
Wie jeder sieht, ist der Weg klar und ohne Risiken. Man muss lediglich mit ca. 100 EUR Gesamtkosten rechnen. Wenn man die Fristen ausspielt, können bis zu zwölf Monate ins Land gehen, bis ein Gericht entschieden hat. Wenn sehr viele mitmachen, sogar noch länger. Man muss sich hier vor Augen führen, wie empfindlich das den öffentlich-rechtlichen Rundfunk trifft, wenn der Geldhahn plötzlich ein Jahr zugedreht bleibt oder nur tröpfelt!
... und was kommt in der Realität danach? Das hört sich an, wie ein Kettenbrief - aber von Fakten keine Spur!

Die meisten Menschen in D zahlen schön brav ihren monatlichen Beitrag und werden das auch weiterhin tun (so sind die halt) - da tröpfelt nichts - es fließt! Die wissen nichts von irgendwelchen Boykotteuren und wenn, dann sind die in deren Augen nur irgendwelche Spinner, die sowieso nichts besseres zu tun haben - die solln mal lieber arbeiten gehn!

Ich hab mir von dieser Sache hier jedenfalls mehr versprochen - aber vielleicht bleibt man ja auch lieber unter sich!
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: koppi1947 am 27. Juni 2013, 09:56
Hallo Buntspecht,

diese Deine Art,wie Du schreibst,kommt sicher nicht so gut an.
Ein wenig muss jeder selbst dazu beitragen um die richtigen Dinge zu finden,die es hier im Forum nachzulesen gibt.
Ich geb Dir mal einen möglichen Weg vor,aber die Entscheidung,welchen Weg jeder Einzelne geht,muss man selbst treffen,denn eine Rechtsberatung gibt es hier nicht.
Guckst Du hier:
Wer den Gerichtsweg beschreiten will, sollte noch folgendes wissen:

Zusammen mit dem Widerspruch (und später der Klage gegen den sicherlich kommenden Ablehnungsbescheid) ist die "...Aussetzung der sofortigen Vollziehung.." zu beantragen.

Denn allein der Widerspruch gegen den Gebührenbescheid entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Im Gesetz nennt sich das so, dass der Widerspruch "keine aufschiebende Wirkung" hat und die GEZ somit trotz Widerspruch vollstrecken kann ( deshalb "sofortige Vollziehung" gemäß der Ausnahmeregelung in § 80 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).

Über den Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung muß die GEZ entscheiden, bei Ablehnung muß zur Vermeidung der drohenden Zwangsvollstreckung ein entsprech. Antrag an das zuständ. Verwaltungsgericht gestellt werden - zulässig ohne RA.
Dieser Antrag lohnt sich aber nur, so lange die Zwangsvollstreckung noch nicht beendet ist.

Allerdings dürften die Erfolgsaussichten nicht besonders hoch sein, da hier vom Gericht nur ein Vergleich zwischen dem öffentlichen Interesse an der Zahlung und einer möglichen Rechtswidrigkeit des Gebührenbescheides vorgenommen wird.

Das macht aber nichts, weil es nur eine vorläufige Prüfung des Gerichtes ist und noch keine Entscheidung in der Hauptsache. Falls also doch gezahlt werden muß nur zur Vermeidung der ZwV, kann immer noch vor Gericht der Gebührenbescheid aufgehoben werden und das Geld muß von der GEZ zurückgezahlt werden.

Es gilt wie überall: Wer sich nicht wehrt, hat schon verloren.

Viel Erfolg

Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: koppi1947 am 27. Juni 2013, 10:08
Hier noch etwas zum  lesen:

http://www.wohnungsabgabe.de/klagegrundallgemein.html
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Buntspecht am 27. Juni 2013, 10:19

diese Deine Art,wie Du schreibst,kommt sicher nicht so gut an. 

Moin Koppi1947 - an meinen ersten beiden Beträgen war sicher nichts auszusetzen!

Zitat
..... Ich geb Dir mal einen möglichen Weg vor,aber die Entscheidung,welchen Weg jeder Einzelne geht,muss man selbst treffen,denn eine Rechtsberatung gibt es hier nicht. ...


Das war mir klar, danke!

Ich habe mich jetzt entschieden, nur unter Vorbehalt zu zahlen und trotzdem Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen.

Zitat
... Es gilt wie überall: Wer sich nicht wehrt, hat schon verloren.

Viel Erfolg

Mein ganzes Leben lang wehre ich mich - langsam werde ich müde. Ich komme mir vor, wie Don Quijote!

Vielen Dank für den Tipp und auch dafür:
Zitat
Hier noch etwas zum  lesen:

http://www.wohnungsabgabe.de/klagegrundallgemein.html
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: koppi1947 am 27. Juni 2013, 10:29
Hallo Buntspecht,

ich wehre mich schon 66 Jahre,erst in der DDR,jetzt in der BRD,die nicht besser ist.

Hier noch etwas:

Bescheid - mit Rechtsbehelfsbelehrung

Möglichkeiten:
Widerspruch
Antrag auf Aussetzung Vollziehung bei LRA (aufschiebende Wirkung) bis über Widerspruch entschieden ist
falls dem nicht zugestimmt wird durch LRA
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Verwaltungsgericht (mit entsprechenden Nachweisen) (aufschiebende Wirkung) bis über Widerspruch entschieden ist
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: koppi1947 am 27. Juni 2013, 10:34
Hier noch etwas Buntspecht:

Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
« Antwort #128 am: 17. Juni 2013, 10:34 »
Aaalso, ich hab soeben mit dem Verwaltungsgericht Stuttgart telefoniert und ein sehr freundlicher und hilfsbereiter Mitarbeiter dort konnte meine offenen Fragen beantworten:

- erst wenn der Widerspruchsbescheid der LRA vorliegt kann ich dagegen vorgehen und einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen, nicht vorher
- sein Rat war noch, dem neuen Schrieb vom LRA zu antworten und einen "rechtsmittelfähigen Bescheid" einzufordern (also der Widerspruchsbescheid)
- die Frist für diesen beträgt 3 Monate, wenn die LRA nicht liefert, dann kann ich eine Untätigkeitsklage einleiten

Hier nun die aktualisierte Fassung meines Briefs, den ich heut noch per Fax zustelle:
Zitat
Südwestrundfunk
Neckarstr. 230
70190 Stuttgart

Telefax: 018 59995 0105


Aufrechterhaltung des Widerspruchs gegen Beitragsbescheid vom 01.06.2013 sowie
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Beitragsbescheides vom 01.06.2013
Beitragsnummer xxx xxx xxx


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 12.06.2013 mit Ihrem Betreff "Rundfunkbeitrag".

Leider kamen Sie meiner Aufforderung vom 10.06.2013 nicht nach, mir einen Widerspruchsbescheid zukommen zu lassen für den Fall, dass Sie meinem Widerspruch nicht entsprechen mögen. Des Weiteren schreiben Sie: "ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist nicht möglich", in Antwort auf meinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, ebenfalls vom 10.06.2013. Ein Widerspruch bzw. eine Genehmigung Ihrerseits auf diesen Antrag fehlt mir in Ihrem Schreiben ebenfalls. Außerdem wünschen Sie eine Mitteilung, wenn ich meinen Widerspruch dennoch aufrecht erhalten will.

Ich fordere Sie auf, mir innerhalb der gesetzlichen Frist einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid zukommen zu lassen für den Fall, dass Sie meinem Widerspruch vom 12.06.2013 sowie der Bekräftigung meines Widerspruchs von heute nicht entsprechen wollen!

Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Buntspecht am 27. Juni 2013, 10:42
Zitat
ich wehre mich schon 66 Jahre,erst in der DDR,jetzt in der BRD,die nicht besser ist.

... und ich seit 64 - Kindheit eingeschlossen. Wie hieß es da immer so schön: "Kinder mit nem Willn kriegen was auf die Brilln"  >:(

Es ist nicht nur die BRD, die nicht besser ist - das ganze globale System ist verrückt und läuft irgendwann aus dem Ruder!

Danke nochmal und solidarische Grüße!
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: koppi1947 am 27. Juni 2013, 10:46
Das ist schon aus dem Ruder gelaufen,aber gewaltig.Ich werde mich bis zu meinem letzten Atemzug dagegen wehren.
Übrigens unter Vorbehalt würde ich nicht zahlen.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Wolfman am 29. Juni 2013, 02:56
Ich find auch, zahlen unter Vorbehalt is irgendwie in den Wind gepisst.
Entweder Eier in der Hose und nicht zahlen, oder feige in die Knie gehen.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Foribori am 29. Juni 2013, 13:19
Habe nun gestern auch ein Schreiben erhalten, mich interessiert jetzt ob es eigentlich eine Rolle spielt ob der Brief normal oder als Einschreiben zugestellt wird. Sie können ja nun nicht beweisen ob das Schreiben abgeschickt wurde.

Desweiteren finde ich es eine Frechheit, das ich erst 6 Monate später informiert werde das ich ab dem 01.01.13 zahlen soll, Können die das einfach so machen?

Wie sieht es mit den Abschnitt aus "Durch gesetzliche Bestimmungen haben wir die Adressdatender Einwohnermeldeämter mit den bei uns angemeldeten Beitragszahlern abgeglichen. Unter Ihren Namen konnten wir kein Beitragskonto finden."

Ich frage mich welche gesetzliche Bestimmungen es gibt das die, die Daten abgleichen dürfen, hatte damals extra engekreuzt das meine Daten an keinen weiter gegeben werden dürfen.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: xrw am 29. Juni 2013, 15:02
Desweiteren finde ich es eine Frechheit, das ich erst 6 Monate später informiert werde das ich ab dem 01.01.13 zahlen soll, Können die das einfach so machen?

Du hast Vorstelungen! Natürlich musst du die relevanten Gesetz- und Verordnungsblätter lesen und den Anweisungen darin folgen (neuerdings sind die meisten davon sogar kostenlos im Netz erhältlich). Wenn du das getan hättest, wüsstest du, dass du dich am 1. Januar 2013 selber bei deiner Landesrundfunkanstalt unter Beachtung der von ihr dazu erlassenen Satzung hättest melden müssen und ihr von deiner Beitragspflicht Bericht erstatten. Die Satzung hat dir dazu freundlicherweise 1 Monat Zeit gegeben, also den ganzen Januar. Wenn sie dich danach selber anschreiben, bist du laut Satzung verpflichtet, ihnen die Kosten für die Ermittlung deiner Daten zu erstatten. Wenn sie die Daten aus dem Melderegisterauszug, zu dem die Kommunen gezwungen werden, haben, ist das gnädigerweise kostenlos (und bei Adresshändlern und dergleichen dürfen sie erst ab 2015 einkaufen). Und natürlich steht in den einschlägigen Gesetzen, dass immer du (und nie die Anstalt) beweispflichtig bist.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Foribori am 29. Juni 2013, 19:31
Ok! So verstanden!

Naja ich denke ich werde auch erstmal abwarten wann das nächste Schreiben kommt und dann im Widerspruch gehen
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Westham am 01. Juli 2013, 06:54
Hallo Zusammen,

eine kleine Frage. Ich habe Widerspruch gegen den Beitragsbescheid eingelegt. Nach geraumer Zeit kam nun die erste Reaktion:

„Sie legten Widerspruch ein, ohne diesen zu begründen. Bitte beachten Sie, dass ohne Begründung ein Widerspruch nicht nachvollzogen werden kann.“

Ich gehe mal davon aus, dass man darauf nicht reagieren muss und weiter auf den „richtigen“ Widerspruchsbescheid warten sollte. Richtig?

Danke vorab für Eure antworten / Erfahrungen.

Gruß,

Westham
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Rochus am 01. Juli 2013, 07:14
Was hindert Dich daran, denen eine handfeste Begründung zu liefern? Das ist so, als würdest Du in einer Steigerung Deiner Aktion Klage einreichen und keine Beweise vorlegen. Dann grinsen sich die Richter einen, noch mehr aber Deine Rundfunkanstalt und dann wird nach Aktenlage entschieden.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Westham am 01. Juli 2013, 07:29
Nun ja, in allen Infos die ich bisher gelesen habe, stand, dass eine Begründung (zu diesem Zeitpunkt des Vorgangs) keine Rolle spielt.
Alle meine Begründungen, denke ich, würden auch von diesen Parasiten ( nicht anerkannt, sonst wäre es ja (mit der richtigen Begründung) zu einfach.
Da ich juristisch auch kein Fachmann bin, befürchte ich auch ein wenig mit der „falschen“ Begründung meine Chance später bei Gericht zu verschlechtern.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Rochus am 01. Juli 2013, 13:15
Bis zu der Verhandlung können die Karten schon wieder neu gemischt werden. Ich würde auch nicht mein ganzes Pulver schon im Widerspruchsschreiben verschießen.

Ich würde mich allerdings auch davor hüten mit dem Kram daher zu kommen, dass ich mit denen ja keinen Staatsvertrag abgeschlossen hätte und dergleichen. Da kursieren im Netz die wildesten Phantasien.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: midima am 29. Juli 2013, 13:11
Hallo an alle, bin ziemlich neu hier und kein Schreibertyp, ziemlich arm dran(aber kein H4) und chron.krank ...
bekam vorgestern den 2. Brief (anscheinend nen ersten bekommen .. Ablage P) hab den jetzt mal geöffnet. Da steht drin, sie hätten kein Beitragskonto unter meinem Namen und bitten um Angaben .. Antwortbogen ausfüllen und in 4 Wochen zurücksenden .. gesetzlich verpflichtet, denen Auskunft zu erteilen. Achja, den Datenschutz würden sie einhalten.
Ja. mache ich aber auch.
und dann???? ich weiss .. warten auf den 3. Brief.
ich kann leider nicht alles durchlesen im Forum hier (habe Probleme damit).
Stimmt das denn so mit der gesetzlichen Verpflichtung ... ?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Auftakteule am 29. Juli 2013, 20:49
@midima

lies mal unter "Heute kam der erste Brief von der GEZ", diddi hat am 19.4. was Interessantes dazu geschrieben. Vielleicht hilft es dir weiter.

Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: TheMatrix am 26. August 2013, 01:22
@Auftakteule

Finde den Beitrag von diddi vom 19.04 leider nicht.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Uwe am 26. August 2013, 06:36
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4727.120.html

und eine Seite zurück.

@Auftakteule

Finde den Beitrag von diddi vom 19.04 leider nicht.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: smoky62 am 22. November 2013, 14:37
Person A hat heute den "Antwortbogen, des Beitragsservice erhalten".
A ist gegen eine Zwangsgebühr, in welcher Form auch immer.
Dazu muß A erläutern, das A ab dem Jahre 2006 arbeitslos war und dannach in H4 gefallen ist. Von da an, war A von der GEZ befreit.
Person A hat aber in 2011 Rente eingereicht und seitdem trotzdem  keine GEZ mehr bezahlt. Es wurden auch keinerlei Nachforschungen seitens der GEZ anggestellt und A bekam keine Zahlugsaufforderung.
Wie verhält es sich jetzt mit dem Antwortbogen?
Person A denkt, A wird ihn beantworten müssen. Doch eine Einzugsermächtigung wird A ablehnen.
Und wenn A später eine Zahlungsaufforderung erhält, wird A Widerspruch dagegen einreichen.
Wäre das der richtige Weg?
Mit freundlichen Grüßen

Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Bürger am 22. November 2013, 19:26
Aktuelle Infos unter:
   
Bescheid - Antrag auf Aussetzung - Widerspruch - Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: helsen am 29. November 2013, 11:22
Mich hat es nun auch erwischt. Da geht ein Teil des Weihnachtsgeldes für 12 Monate Nachzahlung ab.

Was ist wenn ich einfach schreibe, dass ich ab November 2013 hier wohne, aber in Wirklichkeit 3 Jahre?
Schon jemand probiert? Vielleicht geht es ja unter. Was kann mir dann blühen?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 29. November 2013, 11:24
Was ist genau passiert?
Anmeldeaufforderung bekommen?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: helsen am 29. November 2013, 11:30
Ja ich hab den ersten brief bekommen. Also noch allkes im Lot. 4 Wochen habe ich Zeit.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: smoky62 am 29. November 2013, 12:28
Ich habe soeben auch erst den "Antwortbogen" bekommen.
Darin soll ich anführen, seit wann ich in der Wohnung lebe. Vor 2013 oder erst ab 2013. ich wohne aber schon seit 2007 in der Wohnung.
War ab 2006 arbeitslos und dann H4 Seit 2011 bin ich in Rente. Habe aber trotzdem keine GEZ bezahlt.
Jetzt werde ich wohl nicht drumherum kommen. Leider
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: ViSa am 29. November 2013, 14:17
Warum wollen die wissen ob vor oder nach 2013 ?

Selbst wenn du angibst seit 2007 da zu wohnen (sofern du überhaupt Antwortest) was sollte passieren ?
Das sie dann seit 2007 die Gebühren nachfordern ? Dazu müssten Sie dir erstmal nachweisen das du in diesem Zeitraum überhaupt ein "Gerät zum Empfang bereitgehalten" hast ... dürfte schwierig werden.

Gruß,
ViSa
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: smoky62 am 29. November 2013, 14:47
Warum wollen die wissen ob vor oder nach 2013 ?

Selbst wenn du angibst seit 2007 da zu wohnen (sofern du überhaupt Antwortest) was sollte passieren ?
Das sie dann seit 2007 die Gebühren nachfordern ? Dazu müssten Sie dir erstmal nachweisen das du in diesem Zeitraum überhaupt ein "Gerät zum Empfang bereitgehalten" hast ... dürfte schwierig werden.

Gruß,
ViSa

OK danke. Ja, das würde schwierig werden.
Aber antworten muß man ja auf diese Anforderung. Oder nicht?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: koppi1947 am 29. November 2013, 14:51
Warum antworten?????????????????????????????????? ;)
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: helsen am 29. November 2013, 16:26
Noch eine Frage.

Person A wohnt schon mehrere Jahre in seiner Wohnung.
Die Zahlungsaufforderung beantworte A so, dass A erst ab Oktober dort wohnt.
Wenn das jetzt nicht durchgeht und man fordert rückwirkend die Beträge, dann kann A doch immer noch den Weg mit der Zahlungsverweigeruzng gehen und damit die kommenden Monate seine Zahlung einstellen oder?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: seppl am 29. November 2013, 16:55
Person A wohnt schon mehrere Jahre in seiner Wohnung.
Die Zahlungsaufforderung beantworte A so, dass A erst ab Oktober dort wohnt.
Wenn das jetzt nicht durchgeht und man fordert rückwirkend die Beträge, dann kann A doch immer noch den Weg mit der Zahlungsverweigeruzng gehen und damit die kommenden Monate seine Zahlung einstellen oder?

Ehrlich gesagt, würde ich A das Spielchen mit ab Oktober anmelden nicht empfehlen. Der Beitragsservice bekommt mit den Meldedaten auch den Einzugs- bzw. Anmeldetermin geliefert. Im schlimmsten Fall hat man dann auch noch Betrugsversuch am Hals.

Ich verstehe auch das Rumgeeiere nicht: Ist es A nur wichtig, für die letzten drei Quartale nicht zu bezahlen? 2012 wird sowieso nicht mehr berechnet, wenn man nicht ausdrücklich selbst angibt, dass schon vor 2013 Empfangsgeräte bereit gehalten wurden.

Am eindeutigsten ist es meiner Meinung nach, sich nicht zu melden und wenn ein Bescheid kommt, Widerspruch einlegen.  Ärger gibt in jedem Fall mit dem BS, früher oder später.

Auch nur EINE Zahlung ist immer eine Einverständniserklärung.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: HurkyPurky am 01. Dezember 2013, 22:07
Hallo zusammen,

ich freue mich, dass es so viele gibt, die kämpfen möchten. Leider kann man statistisch nicht bestätigen, dass wir in der Mehrheit sind. Manche sind wahrscheinlich nicht ganz motiviert und begeistert, es zu berichten... (Keine Ausrede, um sich nicht zu wehren).

Ich bin nicht dagegen, irgendeine Steuer für die - angeblich - "unabhängigen" Medien zu bezahlen, aber nicht mit solchen Bedingungen:

1) 18 €/Monat ist viel zu viel.

2) Bezahlen das Gleiche diejenigen, die keinen Fernseher haben, wie diejenigen, die die ganze Zeit fernsehen; das Gleiche bezahlen auch diejenigen, die alleine - wie ich - wohnen, wie ein Paar; das Gleiche jemand, der einen Mindestlohn verdient, wie der Rest; usw.

3) Ich habe das nicht bestellt.

Klar... man bezahlt auch Steuer für die Schulen, obwohl er keine Schulen "bestellt" hat, und obwohl er nicht mehr in die Schule geht, aber sie sind doch nötig für die Gesellschaft. Genauso wie die Krankenhäuser, die Straßen, die öffentlichen Verkehrsmittel usw. Sind jedoch NICHT nötig die Kochsendungen und die Lieder von Justin Bieber.

Ohne Fernsehen und Radio kann man doch leben; deshalb soll es so sein, dass man irgendwie freiwillig beitragen könnte, nicht obligatorisch, oder mindestens nicht so viel.

-> 4) Das ist eigentlich eine Frage (tut mir Leid, wenn eine solche oder ähnliche Frage schon gestellt worden ist): muss man auch zahlen, obwohl er nicht in der Wohnung wohnt?! Ich meine, ich bezahle die Miete der Wohnung, aber ich könnte meine "Anmeldung" ändern, als ob ich mit meinem Onkel wohnen würde (er wohnt auch in der gleichen Stadt, und zahlt auch nicht, aber so könnten wir uns einen "Klagevorgang" (Widerspruch, Klage, etc.) sparren).

Ich vermute, die Antwort auf meine Frage ist "JA". Es steht im Brief eindeutig: "blablabla... für JEDE WOHNUNG ein Rundfunkbeitrag zu zahlen ist". In diesem Fall ist es lächerlich (noch lächerlicher).

Danke im Voraus und sorry für die Fehler, die ich wahrscheinlich begangen habe, da ich nicht so lange in Deutschland lebe (kaum 3 Jahre).

Grüße aus Stuttgart und weiter so. :)

PS: hier gibt es auch viel Info -> http://www.tschuschke.eu/leistungen/rundfunkbeitrag-gez/200-2/
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: toffersan am 04. Dezember 2013, 21:09
Hallo Miteinander, stellt euch doch mal vor ein Vegetarier müsste eine Fleischsteuer zahlen...
So fühlt sich der Beitrag an bei mir, ich möchte auch was unternehmen und hab Widerspruch eingelegt, mit Erfolg.
Aber was nun... Klagen, mit welcher Begründung... Ich zahlte für einen PC und jetzt für 3, das ist Unfair...?
Was passiert eigentlich wenn man gar nicht mehr zahlt?

3 Mahnungen dann Inkasso, dann Zwangsvollstreckung, Schufa Eintrag, Gericht-Knast-Geldstrafe???

Kennt sich einer mit sowas aus???

Viele Grüsse

Toffersan bleibt dran...
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: HurkyPurky am 04. Dezember 2013, 22:27
Hallo Miteinander, stellt euch doch mal vor ein Vegetarier müsste eine Fleischsteuer zahlen...
So fühlt sich der Beitrag an bei mir, ich möchte auch was unternehmen und hab Widerspruch eingelegt, mit Erfolg.
Aber was nun... Klagen, mit welcher Begründung... Ich zahlte für einen PC und jetzt für 3, das ist Unfair...?
Was passiert eigentlich wenn man gar nicht mehr zahlt?

3 Mahnungen dann Inkasso, dann Zwangsvollstreckung, Schufa Eintrag, Gericht-Knast-Geldstrafe???

Kennt sich einer mit sowas aus???

Viele Grüsse

Toffersan bleibt dran...

Von meinem link, oben: http://www.tschuschke.eu/leistungen/rundfunkbeitrag-gez/200-2/

Was passiert, wenn ich den Rundfunkbeitrag einfach nicht zahle?

Wenn Sie einfach nur nicht zahlen, ohne sich gegen den Rundfunkbeitrag zu wehren, erhalten Sie irgendwann einen Beitragsbescheid. Wenn Sie nun kein Rechtsmittel (Widerspruch oder Klage; siehe nächste Frage) dagegen einlegen, wird der Bescheid nach einem Monat bestandskräftig und Sie sind zur Zahlung verpflichtet. Zahlen Sie nicht freiwillig, kann der Rundfunkbeitrag zwangsweise beigetrieben werden, das kann bis zur Lohnpfändung gehen!

Außerdem begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und riskieren ein Bußgeld, wenn Sie länger als 6 Monate nicht bezahlen. Meines Erachtens ist eine solche Regelung dem deutschen Recht völlig fremd und zeigt die Selbstgefälligkeit, mit der die Politik den ö-r Rundfunk zu Lasten der Bürger verhätschelt. Bisher war (und ist es in den übrigen Fällen noch so), dass jemand, der dem Staat Geld schuldet und nicht bezahlt, nur die dadurch entstehenden Kosten zu zahlen hat, nicht jedoch noch ein zusätzliches Bußgeld. Selbst wer eine längere Haftstrafe zu verbüßen hat und aus dem Gefängnis flieht, muss wenn er wieder eingefangen wird nur die noch offene Reststrafe absitzen und bekommt nichts “obendrauf”.

Ich glaube, die Experten des Forums antworten nicht mehr in diesem Thread, weil sie solche Fragen als "Off-Topic" betrachten.

Das Problem ist, es gibt so viele Threads, dass man verrückt werden könnte, wenn er alles liest (und ich habe schon viel gelesen, nicht nur in diesem Forum/Webseite). Die Suchfunktion hilft manchmal nicht viel.

Ich würde ein FAQ-Thread empfehlen: Häufig gestellte Fragen. Genauso wie beim Link.

Grüße und viel Glück.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 09. Dezember 2013, 16:31
OK danke. Ja, das würde schwierig werden.
Aber antworten muß man ja auf diese Anforderung. Oder nicht?
Ein einfaches Schreiben in dem sie ein verfassungswidriges Gesetz durchsetzen wollen muss m.E. nach keinesfalls beantwortet werden.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: GEZAbzocke am 14. Dezember 2013, 17:28
Hallo,

Es geht hier um ganz einfache Fragen in der Sache.


1. AUF WAS FÜR EINE GRUNDLAGE WURDE DIESER RUNDFUNKSTAATSVERTRAG GEMACHT?

2.WAS FÜR GRÜNDE WURDEN VERWENDET UM EINE "ABGABE PRO WOHNUNG" FESTZUSETZEN?

3.WAS IST EIGENDLICH INFORMATIONSFREIHEIT in AUGEN DES VERTRAGS?


Ich denke mit diesen Fragen sollte man vll auch vor Gericht punkten können.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Pokachonta am 21. Februar 2014, 14:06
Hallo,
leider lese ich in den Kommentaren fast nur ältere Beiträge, habe aber gerade die Seite auch an Nachbarn gesendet.
Von uns werden aktuell 269,70€ GEZ Gebühren gefordert. Das ist der Beitrag von Jan 2013 bis heute Feb 2014.
Wir wollen nicht zahlen, wir wüssten auch nicht wofür, wir gucken kein Fernsehen.
Und für das Internet zahlen wir an den Internetanbieter, sehen aber auch dort keine Fernsehsendungen, es ist ein Unding das die GEZ dafür Gebühren verlangt (weil man theoretisch gucken könnte). Oder soll demnächst jeder der ein Feuerzeug besitzt vorsorglich weg gesperrt werden, weil er zum Brandstifter werden könnte? Ich denke wir sollten uns zusammen finden und Sammelklagen einreichen. Wir wären sofort dabei.

MfG Pokachonta
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: smoky62 am 21. Februar 2014, 14:40
Ich finde es auch eine Unverschämtheit sondergleichen. Wir werden hemmungslos abgezockt, ausgebeutet und immer dreister durch Zwangsabgaben ärmer gemacht. ICH jedenfalls habe die Schnauze von diesem System schon lange voll.
Dann könnte man ja auch einen Briefkasten besteuern...es könnte ja jemand eine Zeitung darin finden und lesen.
Der ganze "Öffentlich Rechtliche" Apperat muss abgeschafft werden. Lieber bezahle ich ein paar Euro für etwas, was ich sehen WILL, als  für etwas, was mich nicht interessiert und was ich ablehne!
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: six2seven am 21. Februar 2014, 17:01
Zitat :
Sammelklage oder Gruppenklage….
 In Deutschland und der Schweiz gibt es sie in der Form nicht.

Hallo Pokachonta

….abgesehen davon, dass einer Sammelklage die
Gesetzesgrundlage fehlt, erscheint es sinnvoller, dass der
Widerstand von jedem Einzelnen artikuliert wird und Hunderte Einzelklagen
eine wesentlich breitere Wirkung erzielen.
Natürlich braucht es Überwindung, sich auf den juristischen Weg
einzulassen, aber ich finde, dass wir der *Demokratie* diesen
Aufwand schulden.
Wir haben in den vergangenen Jahrzehnten keine Anstalten gemacht,
diese Propagandamaschinerie zu bremsen, inzwischen ist Sie zu
einem Staat im Staat mutiert.
Zur Stunde sterben Zivilisten auf den Strassen bei der Durchsetzung,
totalitäre Staatsführungen zu bremsen, unsere Forderungen können
noch unblutig vorgetragen werden, wo liegt also das Problem?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Roggi am 21. Februar 2014, 17:31
Zur Stunde sterben Zivilisten auf den Strassen bei der Durchsetzung,
totalitäre Staatsführungen zu bremsen, unsere Forderungen können
noch unblutig vorgetragen werden, wo liegt also das Problem?
Manchmal denke ich auch, wenn unsere Politiker so weitermachen, ist es hier bald soweit wie in diesen Ländern, wo Proteste niedergeschossen werden. Die haben in all den Jahren nicht begriffen, dass sich selbst der gutmütigste nicht alles gefallen lässt.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: themob am 22. Februar 2014, 09:15
Hallo,
Von uns werden aktuell 269,70€ GEZ Gebühren gefordert.Das ist der Beitrag von Jan.2013 bis heute.Feb.2014.
Wir wollen nicht zahlen,wir wüssten auch nicht wofür,wir gucken kein Fernsehen.
Ich denke wir sollten uns zusammen finden und Sammelklagen einreichen.Wir wären sofort dabei.MfG:Pokachonta

Die Summe von 269,70€ lässt vermuten, dass es sich um die Direktanmeldung - Zwangsanmeldung - Bestätigung der Anmeldung handeln könnte.

Wie Personen A - Z damit umgehen könnten steht hier:
Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html)

Hier könnten sich Personen, die sofort dabei wären, organisieren, bzw. jemand der die Koordinierung und Verantwortung zum Voranschreiten übernommen möchte, kann ein Neues Thema eröffnen:
NÖTIGUNG bei Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = autom. Anmeldung? (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html)

Und noch eine Diskussion zum Thema: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8127.0.html)

Es reicht leider oftmals nicht, Signale auszusenden, dass die Bereitschaft zum mitmachen da ist. Manchmal ist es nötig selbst Verantwortung zu übernehmen und die Initiative zu ergreifen.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: six2seven am 22. Februar 2014, 11:06
Zitat Roggi:
 …Die haben in all den Jahren nicht begriffen, dass sich selbst der gutmütigste nicht alles gefallen lässt.

Hallo Roggi

…..in unserem * freiheitlich demokratischen Land*  hat man
sicherheitshalber vorgesorgt, sollte dem Bürger was nicht passen,
denn wenn Landes- und Bundespolizei nicht bereit/oder in der Lage ist,
dann gibt’s von der Bundeswehr aufs Maul
Zitat:
Auch auf den Extremfall, den Bürgerkrieg, geht das Gericht ein: Die Bundeswehr dürfe selbst zur Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer nur dann zum Einsatz kommen, wenn das betreffende Land zur Bekämpfung der Gefahr nicht bereit oder in der Lage sei.
Zitat Ende

Die wissen also sehr gut, dass Sie alle Freiheiten haben
uns auf dem Kopf zu tanzen.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Roggi am 22. Februar 2014, 12:06
@six2seven:
hier wurde also vorprogrammiert, dass die korrupten Politiker unsere Proteste niederschiessen können so wie in der Ukraine, Istanbul und weiteren aktuellen Bürgerbewegungen.
Auch in diesen Ländern wurden damals die Zeichen der Zeit nicht erkannt, irgendwann ist es zu spät, sich mit einfachen Mitteln zu wehren. Wenn jetzt den Politikern aufgezeigt wird, dass sie nicht zu weit gehen dürfen, wird unseren zukünftigen Generationen hoffentlich viel Leid erspart. In Deutschland garantiert Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland Abs. 4 das Recht eines jeden Deutschen, gegen jeden Widerstand zu leisten, der es unternimmt, die dort in Abs. 1 bis 3 niedergelegte Verfassungsordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Die örR nutzen ihre Macht aus, um von jedem Geld abzupressen, Politiker wurden beeinflusst, um die Gesetze so anzupassen, dass es wie ein Gesetz aussieht. Aber es ist kein Gesetz, sondern es ist ein Knebelvertrag zu Gunsten dieses Medienkonzerns. Wenn es zu Bürgerprotesten käme, würde sicherlich keine Armee dagegen eingesetzt werden, um in die Menge zu schießen. Aber wer weiß das schon? Den Politikern geht es nicht um Geld, sondern um Macht. Wenn man denen die Macht einschränkt oder wegnimmt, reagieren die wie ein Junkie auf Entzug. Machterhalt ist mit Angst gut durchzusetzen. Deren Drohbriefe sind der Auftakt der Angsteinflößung. Wenn sich genug Bürger gegen dieses Unrechtgesetz zur Wehr setzen, indem sie Widerspruch und Klage einreichen, wird die Macht hoffentlich dem Volk zurück gegeben und die Angst kehrt zurück zu den korrupten Politikern. Die alten Leutchen, die es gewohnt sind, dass Politiker zwar lügen, aber dennoch für das Land sorgen, werden immer weniger. Die junge Generation, die mit niedergeschossenen Bürgerprotesten im Ausland aufwächst, braucht kein örR, sondern Internet und Multimedia. Sie will sich einen als Gesetz getarnten Knebelvertrag nicht gefallen lassen. Denen fehlt aber das Geld um vor Gericht zu ziehen. Deshalb sollte es zum Widerstand gehören, auch diese junge Generation zu ermuntern, den Geldhahn zuzudrehen. Viele wissen nicht, dass es Prozesskostenhilfe gibt, oder dass eine Strafanzeige wegen sittenwidriger Nötigung und Datenschutzverletzungen möglich ist. Hierüber muss mehr Aufklärung erfolgen. Denn wenn aus ganz Deutschland der Widerstand kommt und sich nicht auf einen Platz konzentriert, kann auch kein Militär etwas ausrichten.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: six2seven am 22. Februar 2014, 15:10
Zitat Roggi :
…….. um die Gesetze so anzupassen, dass es wie ein Gesetz aussieht. Aber es ist kein Gesetz, sondern es ist ein Knebelvertrag zu Gunsten dieses Medienkonzerns.

Hallo Roggi,
..ich hoffe dass Deine Ausführung von vielen ZÖGERNDEN
gelesen, richtig verstanden und danach gehandelt wird.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: mickschecker am 22. Februar 2014, 22:30
Die alten Leutchen, die es gewohnt sind, dass Politiker zwar lügen, aber dennoch für das Land sorgen, werden immer weniger. Die junge Generation, die mit niedergeschossenen Bürgerprotesten im Ausland aufwächst, braucht kein örR, sondern Internet und Multimedia.
Nur die alten Leutchen der jetzigen Rentengeneration haben ihre Obrigkeitshörigkeit und GEZ-Akzeptanz noch fast vollständig an die nächste Generation ihrer Söhne und Töchter weiter vermittelt. Bei der großen Mehrheit der heute 40-50-jährigen ist das örR-BezahlThema leider auch noch ein Grund zum vorschnellen Abwinken und Ablehnen eines aufklärenden Gespräches. Das stelle ich immer wieder im Verwandten-und Bekanntenkreis sowie im Berufsleben fest. Erst ab deutlich unter 40 stößt man auf zunehmend mehr offene Ohren und Nachfragen dazu.
So würde es ohne weiteren starken Widerstand vermutlich noch länger als angenommen dauern , bis die Meinungen dazu mehrheitlich in die andere von uns hier gewünschte Richtung umschlagen.
 
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Auftakteule am 23. Februar 2014, 00:14
Ist - leider - keine Altersfrage.
Es geht darum, ob ein einzelner Mensch wahrnehmen will, was um ihm herum geschieht, oder ob er sich aus Ängstlichkeit und Bequemlichkeit lieber berieseln läßt. Die zweite Kategorie findet sich in allen Altersklassen.

Ich finde, wir sollten einfach weitermachen und Schelte jedweder Art außen vor lassen.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: mickschecker am 23. Februar 2014, 08:45
@Auftakteule
Nanu , da habe ich wohl immer die falschen Leute befragt. Es waren sicher schon an die über Hundert , welche ich in Gesprächen übers Hintertürchen darauf hingelenkt habe. Gut , ca.100 Meinungen sind nicht repräsentativ genug , aber wohl ein guter Ansatzpunkt.  Klar kann man keinen direkten Bezug von Alter und Interesse hierzu herstellen. Ausnahmen gibt es immer und in jeder Angelegenheit.
Es sollte vor allem so rüber kommen: Bei den unter 40-jährigen hat man ein leichteres Spiel  , mit Überzeugungsarbeit auf fruchtbaren Boden zu stoßen. So jedenfalls meine bisherigen Erfahrungen im täglichen Umfeld. Das soll hier auf keinem Fall Antistimmung und Schelte bedeuten , sondern nur ausdrücken : Es reicht nicht aus , wenn die millionenstarke treue Rentnergeneration einmal nicht mehr ist , so wie man es hier im Forum manchmal durchblicken lässt. Deshalb natürlich erst recht weitermachen.

Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: crimsonsmirk am 04. März 2014, 21:21
Hallo,
jetzt hat mich die Nicht-GEZ auch gefunden und "bittet" um Auskunft, ob bei uns denn schon GEZahlt werden würde.
Da ich weder fernsehe noch Radio höre und die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten eh als unmögliche Geldverschwender völlig jenseits ihres eigentlichen Auftrages ansehe (wie wohl so ziemlich jede_r hier), möchte ich mich wehren.

Ist der hier (http://www.online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen) angegebene Weg noch immer der empfohlene und/oder gibt es da schon neue Erkenntnisse?

Vielen Dank!
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Termy am 30. Juni 2014, 09:02
Hi, würde mich auch mal interessieren, da ich jetzt auch den schönen "Fragebogen" bekommen habe.
Ausserdem wäre mal interessant, ob irgendwo schon irgend eine Klage erfolgreich war, nach erster kurzer Suche habe ich bisher leider nur negatives gelesen :/
Das BVG hat zwar die letzten Jahre schon ab und zu mit gesundem Menschenverstand überrascht, aber verlassen will ich mich darauf auch nicht (ja, irgendwann resigniert man halt bei einer solchen Politik-Landschaft...)
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: zAZDerBeSchaffer am 04. Dezember 2014, 20:58
Bin aktuell etwas verwirrt durch

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html

bezüglich der Reihenfolge und dem Passus mit Kosten für Klage und Eilrechtschutz.

Die Klage einer unbekannten Person is eingereicht worden und laut Sendungverfolgung am 02.12 angekommen.

Eilrechtschutz kommt doch u.a. zum tragen bei "Gefahr in Verzug" also einer drohenden Pfändung weil versucht wird zu pfänden ohne das im Vorfeld ein Widerspruchbescheid zugestellt worden ist gegen den man hätte Rechtsmittel einlegen können.

Eigentlich müsste diese Person doch jetzt nur auf die Antwort bzw den Überweisungsträger vom VG warten oder nicht ? Wird denn die Beklagte Rundfunkanstalt vom VG informiert das man innerhalb der Frist Klage eingereicht hab, oder muss man die noch informieren ? Oder kann man ggf damit rechnen das doch noch versucht wird zu pfänden und man, obwohl schon Klage eingereicht wurde, man trotzdem nochmal nen Antrag auf Eilrechtschutz stellen muss weil nach der Meinung der Rundfunkanstalt die Frist abgelaufen sei und man einen Titel erwirkt habe ?

Die Frage bzw eher die Fragen kamen u.a. auf weil ich heute in anderen Threads gelesen hab das es manchmal Monate dauern kann bis das VG überhaupt antwortet.


Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Inge am 04. Dezember 2014, 21:20
Person A hatte Eilrechtsschutz beim VG beantragt und begründet, und gleichzeitig die Gerichtsvollzieherin über diesen Schritt in Kenntnis gesetzt.
Das VG setzte die Rundfunkanstalt darüber in Kenntnis.
Die Gerichtsvollzieherin wiederum wurde von der Rundfunkanstalt zum Abwarten veranlasst.
Die ( bei mir abgelehnte ) Eilrechtsentscheidung des VG dauerte etwa 3 Wochen.
Dagegen war Widerspruch möglich und nach der dann erfolgten Entscheidung kam wieder die Gerichtsvollzieherin ins Spiel.
Sein derzeitiger Stand ist eine Klage mit Herrn Bölck in Stuttgart. Termin noch nicht angesetzt.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: zAZDerBeSchaffer am 04. Dezember 2014, 21:50
Die Frage mit dem GV war ne rein hypothetische, es wurde innerhalb der Fristen widersprochen und nach Zustellung des Widerspruchbescheides innerhalb der Frist Klage eingereicht.

Wenn ich richtig verstanden hab war die Situation  vor Einreichung der Klage, Person A's Frage läuft in die Richtung ob er sich selbst nach firstgerechter Einreichung der Klage noch auf so eine Situation einstellen muss, oder ob A aktuell einfach nur warten braucht und sonst andersweitig vorerst erstmal nicht mehr tätig werden muss.



Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: BMF2209 am 05. Dezember 2014, 11:32
Zitat
Manchmal denke ich auch, wenn unsere Politiker so weitermachen, ist es hier bald soweit wie in diesen Ländern, wo Proteste niedergeschossen werden.[...]

Ich befürchte, wir stehen kurz davor, wenn ich an Stuttgart 21 oder Blockupy 2013 in FFM denke.
Bei letzterem hat nur wenig gefehlt und es war ganz großes Glück, dass die Sache nicht ausgeartet ist.
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: xsitu am 07. März 2015, 11:05
Der Klageweg greift die allgemeine Erhebung des Rundfunkbeitrags ja nicht eigentlich rechtlich an. Ich denke,es ist klar, dass am Ende eines Gerichtsverfahrens bei aktueller Gesetzeslage immer erfolgreich auf Vollstreckung geklagt werden kann. Er greift den Beitragsservice aber wirtschaftlich an und das ist meines Erachtens auch der passende Weg des Widerstandes. Die allgemeine Rundfunkpflicht ist inhaltlich ja bereits völlig entleert, nichts anderes bedeutet der Jargonausdruck 'geräteunabhängig'. Das ist der Unterschied zum totalitären Anspruch früherer Systeme. Was oder ob überhaupt noch jemand empfängt, interessiert nicht. Es soll nur bezahlt werden.

Ich zahle seit 1/2013 keinen Beitrag und habe bisher 2 Bescheiden widersprochen. Sonst ist nichts passiert, außer haltlosen weiteren Schreiben des Beitragsservices.

Die Details, die mir vorab nicht ganz klar und verständlich waren, sind dabei:
- zu zukünftigen Zahlungen kann ich nicht verklagt werden
- der Beitragsservice kann also nur immer Zahlungen einfordern, für den er einen Beitragsbescheid gestellt hat. Jeder dieser Bescheide generiert bei Einforderung durch Vollstreckung also eine eigene Klage. (oder einen Klagepunkt?)
- bei den Streitwerten (zb. 200€ für ein Jahr Beiträge) sind die möglichen Kosten wie zu Anfang dieses Threads ja dargestellt, überschaubar. Dem Beitragsservice selbst kostet der Klageweg ein Vielfaches, denn seine Juristen werden sicher nicht nach Höhe des Streitwerts bezahlt.

Ich denke viele Bürger haben Angst vor dem Klageweg, weil sie die Folgen nicht absehen können und von den juristischen Drohungen irgendwann zurückschrecken. Ich sehe eine Möglichkeit, mehr Bürger für diesen Weg zu gewinnen in der Gründung einer Stiftung auf Rechtsbeihilfe. Die Stiftung könnte die tatsächlichen rechtlichen Schritte und Konsequenzen auf einer Internetseite einfach darstellen und eine Erstattung von Verfahrens- und Vollstreckungskosten anbieten, für alle Bürger, gegen die tasächlich geklagt wurde. So dass für alle Interessierten die persönlich zu tragenden Kosten nicht über dem eigentlichen Beitrag liegen.

Eine Finanzierung über Crowdfundning wäre sicher interessant und öffentlichkeitswirksam.  Wäre jemand interessiert, sich dafür zusammenzuschließen?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 07. März 2015, 11:10
Auch ein Verein wäre denkbar...
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Bürger am 08. März 2015, 05:23
Der Klageweg greift die allgemeine Erhebung des Rundfunkbeitrags ja nicht eigentlich rechtlich an.
Weshalb nicht?!?
Ganz im Gegenteil, der Klageweg greift über die Beklagung insbesondere formeller und materieller Verfassungswidrigkeit die (Un-)Rechtsgrundlage des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV) ganz grundsätzlich und in seiner Substanz an.

Ich denke,es ist klar, dass am Ende eines Gerichtsverfahrens bei aktueller Gesetzeslage immer erfolgreich auf Vollstreckung geklagt werden kann.
Wieso das?!?
Auch dies ist so nicht richtig, denn das "Ende eines Gerichtsverfahrens" (sofern nicht vorzeitig "aufgegeben") unter obigen grundsätzlichen Gesichtspunkten hat ja eben eine Änderung der "aktuellen Gesetzeslage" zum Ziel - ist erst mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegeben...
...und insofern erst in Monaten bzg. Jahren zu erwarten.
Und wie dieses ausgeht, steht derzeit noch in den Sternen, wobei die Chancen gut stehen, dass wesentliche grundrechtsverletztende und finanzverfassungsrechtlich relevante Regelungen als nicht verfassungskonform eingestuft werden müssen.
Am Ende dieses Verfahrens stünde also keinesfalls zwangsläufig eine Vollstreckung... ;)
Siehe hierzu u.a. auch dieser bescheiden formulierte Satz mit mglw. großer Tragweite:
Es geht weiter: Verfassungsbeschwerde an das BVerfG Karlsruhe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12931.msg89627.html#msg89627
03.03.2015 "Die Verfassungsbeschwerde wurde heute eingereicht."

- der Beitragsservice kann also nur immer Zahlungen einfordern, für den er einen Beitragsbescheid gestellt hat. Jeder dieser Bescheide generiert bei Einforderung durch Vollstreckung also eine eigene Klage. (oder einen Klagepunkt?)
Die Klage würde wohl eher einfach "erweitert" werden.
Jedoch erübrigen sich diese Überlegungen weitestgehend, da nach bisherigem Kenntnisstand üblicherweise ab Einreichen der Klage weitere Mahnmaßnahmen/ Festsetzungen etc. seitens der Landesrundfunkanstalt bis zum Ende des Verfahrens ausgesetzt werden.

Ich denke viele Bürger haben Angst vor dem Klageweg, weil sie die Folgen nicht absehen können und von den juristischen Drohungen irgendwann zurückschrecken.
Diese Bürger sollten sich das hier vor Augen halten ;)
Dass dem Einzelnen mglw. der eigene Weg durch die Instanzen erspart bleibt und faktisch eine Klage in der 1. Instanz schon ausreichend sein könnte - unter Verweis auf eine ausstehende höherinstanzliche Entscheidung - ist u.a. hier zu entnehmen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg81475.html#msg81475
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82551.html#msg82551
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82840.html#msg82840
sowie u.a. auch
Hamburg setzt Verfahren aus !!! Was jetzt ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12967.0.html
und ebenfalls Hamburg:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12777.msg88703.html#msg88703
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12856.msg89355.html#msg89355

[...] Erstattung von Verfahrens- und Vollstreckungskosten anbieten, für alle Bürger, gegen die tasächlich geklagt wurde.
Hier scheint es sich - warum auch immer - noch um ein Missverständnis oder eine etwas unglückliche Ausdrucksweise zu handeln: "für alle Bürger, gegen die tasächlich geklagt wurde"
Nicht die Landesrundfunkanstalten "klagen" gegen den Bürger (wenn, dann lassen die einfach Pfänden).
Sondern der Bürger klagt gegen die Rundfunkanstalten (eigentlich ja gegen die (Un-)Rechtsgrundlage des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" - nur eben via eines Umwegs der Anfechtungsklage gegen die Bescheide).


Bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Omega am 07. August 2015, 20:43
Bringt denn Klagen noch was? Gute Aussicht auf Erfolg?
Titel: Re: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Bürger am 07. August 2015, 20:54
Der Rechtsweg zielt darauf ab, die Verfassungs-/ Grundrechtswidrigkeit der (Un-)Rechtsgrundlage nachzuweisen und höchstinstanzlich durch das BVerfG feststellen zu lassen. Insofern sind bisherige Entscheidungen der unteren Instanzen, die über eine Verfassungs-/ Grundrechtswidrigkeit überhaupt nicht entscheiden können, ohnehin weitestgehend irrelevant ;)

Allen Zweiflern oder Verzagten sei daher noch mal gesagt:
Nicht etwa bisherige und jetzige abschlägige Urteile mit *zukünftigen* gleichsetzen!
Denn damit wäre jeder schlecht beraten gewesen, der auch schon in der Vergangenheit letztinstanzlich gewonnen hat ;)

Ich gebe auf...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11942.msg81265.html#msg81265


Edit "Bürger"
Aufgrund des Alters und Umfangs dieses Threads sowie zur Vermeidung weiterer Aufblähung bleibt dieser ab sofort geschlossen.
Aus diversen aktuellen Anlässen und aufgrund wiederholter Nachfragen:
Bitte unbedingt generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;) beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html



Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html