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Neueste Beiträge

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Übersicht Entscheidungen Verfassungsgerichte § 11 Abs. 5 RBStV
(Monate nach Eingang Rechtssatzverfassungsbeschwerde)
[Monate nach der letzten relevanten Entscheidung des SächsVerfGH]


Jahresfrist für die Erhebung einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde zum Dreiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag endete am 31. Mai 2021.

(1) Juni 2021

(2) Juli 2021

(3) August 2021

VerfGH NRW, Beschluss vom 27. August 2021 - 81/21.VB-3 -
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vgh_nrw/j2021/VerfGH_81_21_VB_3_Beschluss_20210827.html

(4) September 2021

(5) Oktober 2021

(6) November 2021

(7) Dezember 2021

(8  ) Januar 2022

BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2022 - 1 BvR 1296/21, 1 BvR 1308/21 -
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/01/rk20220121_1bvr129621.html

(9) Februar 2022

(10) März 2022

(11) April 2022

(12) Mai 2022

(13) Juni 2022

(14) Juli 2022

(15) August 2022

SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 -Vf. 41-lV-21 (HS) -
Mit Anhörung des Landtages und der Staatsregierung
https://www.justiz.sachsen.de/esaver/internet/2021_041_IV/2021_041_IV.pdf

SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 53-IV-21 - nicht angeführt
Mit Anhörung des Landtages und der Staatsregierung
https://www.justiz.sachsen.de/esaver/internet/2021_053_IV/2021_053_IV.pdf

(16) September 2022   [1]

(17) Oktober 2022      [2]

(18) November 2022   [3]

(19) Dezember 2022   [4]

(20) Januar 2023      [5]

(21) Februar 2023      [6]

(22) März 2023      [7]

(23) April 2023      [8]

(24) Mai 2023         [9]

(25) Juni 2023      [10]

(26) Juli 2023      [11]

(27) August 2023      [12]

(28) September 2023   [13]

(29) Oktober 2023      [14]

(30) November 2023   [15]

(31) Dezember 2023   [16]

(32) Januar 2024      [17]

(33) Februar 2024      [18]

(34) März 2024      [19]

VerfGH Bln. Beschluss vom 20. März 2024, Az. VerfGH 66/21
siehe oben


Vielen Dank an die Mitstreiter des GEZ-Boykott-Forums für die Hilfe und Beteiligung!
Viva GEZ-Boykott-Forum!


 :)

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Platzhalter
für die listige gallische Wanderameise

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Dies ganz wichtige Forumsthema wurde verlinkt
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damit es für am Thema Interessierte dauerhaft auffindbar ist - statt nur im Forums-Archiv zu schlummern.

Und es wurde dies kommentiert, insbesondere wegen des ebenso wichtigen Kommentars von @pinguin .
Ich hoffe, alles ist o.k., wie es gemacht wurde? Eventuelle Änderungswünschte am besten per PM.

Spalte 1, ganz oben, dort klicken auf "mehr":
https://infos7.org/eede/#VBW-ADV-PROOF
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... ist ein Abo + Spenden wahrscheinlich auf Dauer besser.
Dieses ist nur dann tauglich, wenn

- die ÖRR nachhaltig dazu verpflichtet werden, selbst den Rechtsweg zu beginnen, wenn sie meinen, daß sie berechtigte finanzielle Forderungen an einen Verbraucher/eine Verbraucherin haben, der diese Verbraucherin/der Vebraucher nicht nachkommt;

- es den Behörden und Gleichgestellten regulär verboten wird, den ÖRR Amtshilfe zu leisten;

alleine, weil

EuGH C-579/16 P - Öffentliche und private Wettbewerber sind gleichzubehandeln
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35311.0
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Ich halte eine Finanzierung aus Steuermitteln auch eher für eine Notlösung. Mit Blick auf die jetzige Medienlandschaft im In- und Ausland ist ein Abo + Spenden wahrscheinlich auf Dauer besser. Nur dadurch lässt sich überhaupt erst ermessen wie groß überhaupt der Bedarf innerhalb der Bevölkerung ist, solche Inhalte zu konsumieren und auf welchen Plattformen.
Für ein Kulturprogramm, was am Ende nur ein paar 1000 Leute gucken würde ich genauso wenig gerne Steuermittel verschwenden, wie einen reichweitehohen TikTok Kanal des ÖRR wo man noch mal die Frage in den Raum stellt wie viele Geschlechter es bei Menschen gibt.


Edit "Bürger": Mit einer Steuerfinanzierung dürften wohl erweiterte Prüfkompetenzen der Rechnungshöfe einhergehen und sich diverse weitere Fragen bzgl. jetziger Ausgaben für Gehälter, Pensionen, HalliGalli-HerzSchmerz-Quotensport-Kochshows etc. stellen. Bitte aber Vertiefungen des Fürs und Widers einer Steuerfinanzierung nicht hier in diesem Thread, zumal dies im Forum bereits mehrfach diskutiert sein dürfte. Siehe dazu u.a. im Board
Alternativen zum ÖR-Rundfunk und dessen Finanzierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?board=2.0
sowie zuletzt u.a. auch unter
"Der Rundfunkbeitrag eine Steuer?" > verfassungswidrige Sonderabgabe (2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36805.0
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Es ist gut möglich, daß die fehlende Begründungspflicht von Nichtannahmebeschlüssen mit den Vorgaben der Unionsnormen in Auslegung durch den EuGH betreffs wegen

Charta der Grundrechte der Europäischen Union
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A12016P%2FTXT

Zitat
Artikel 47

Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht

Jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, hat das Recht, nach Maßgabe der in diesem Artikel vorgesehenen Bedingungen bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen.

Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Sache von einem unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen.

Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, wird Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit diese Hilfe erforderlich ist, um den Zugang zu den Gerichten wirksam zu gewährleisten.

unvereinbar ist, denn es wurde seitens des EuGH bereits entschieden, daß

EuGH C-430/21 - Auch Urteile des BVerfG sind dem EuGH zwecks Prüfung vorlegbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35990.0

D.h., bei einem unbegründeten Nichtannahmebeschluß fehlt die Möglichkeit der wirksamen Ausübung des "Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf", um gegen diesen Nichtannahmebeschluß vor dem EuGH angehen zu können, da man ja nicht weiß, warum die Nichtannahme erfolgt ist?

Wurde bereits ersucht, via EuGH klären zu lassen, ob alle Gerichte aller Instanzen incl. Verfassungsgerichte zur Begründung sämtlicher ihrer gerichtlichen Entscheidungen verpflichtet sind?
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Edit "Bürger" @alle: Diese - beim EGMR durchaus "gerunzelte Brauen" verursachende - Praxis des "leeren Blatts" durch - nicht überprüfbare - unbegründete Nicht-Annahme hier bitte nicht weiter vertiefen. Siehe dazu u.a. folgende bereits bestehende eigenständige Threads:
BVerfG-Zahlen 2018 am Limit / BVerfG muss auch unbegründet abweisen können
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30235.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30235.msg189603.html#msg189603
Dieses Thema ist zur Diskussion offenbar nicht vorgesehen; es hat zwar kein Schloß, aber auch weder "Antworten"-, noch "Zitieren"-Button. (Stand: 26.03.24; 18:02 Uhr).

Zitat
Gesetz-Entwurf z. Änd. d. BVerfGG (Gesetz z. Einführg. d. Begründ.-pflicht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30969.0

Nur dieses Thema klappt für Zitat und Antwort.
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Angenommen eine Person A hätte eine Pfändungsankündigung der Stadtkasse erhalten nachdem die Forderung aus der Vollstreckungsankündigung nicht beglichen wurde.

Zum vorausgegangenen Härtefall-Verfahren von Person A siehe unter
Härtefall mit rechtskräft. Urteil > Wiederaufgreifen bzgl. BVerwG 6 C 10.18?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32456.0

Das BVerwG hat einer Studentin, die wie Person A ebenfalls eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls beantragte, mit einem Urteil vom 30.10.2019 letztinstanzlich recht gegeben und die fehlerhaften Urteile der Vorinstanzen aufgehoben (Az. 6 C 10.18). Die Vorinstanzen: VGH München, 7 BV 17.770 - Urteil vom 28.02.2018 und VG Ansbach, AN 6 K 15.02442 - Urteil vom 02.02.2017.
Das Urteil des BVerwG hat grundsätzliche Bedeutung und behandelte ebenfalls die Frage, ob ein besonderer Härtefall bei einer vergleichbaren Bedürftigkeit vorliegt, sowie die Frage ob die Landesrundfunkanstalt eine solche Bedürftigkeitsprüfung durchführen muss.

Der SWR hätte einen Antrag von Person A auf entsprechendes Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 LVwVfG abgelehnt, da „keine Wiederaufnahmegründe“ gegeben seien. Dagegen hätte Person A Widerspruch erhoben und hilfsweise einen Antrag auf Widerruf gemäß § 49 LVwVfG gestellt. Über diesen hat der SWR bis heute nicht entschieden. Einen rechtsmittelfähigen Bescheid über den Widerspruch gegen die Ablehnung des Antrags auf Wiederaufgreifen des Verfahrens hätte Person A noch nicht erhalten. Der SWR reagierte nicht mehr auf die Schreiben von Person A, in denen der SWR aufgefordert wurde, das fehlerhafte Vollstreckungsersuchen zurückzunehmen.

Da die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde die Richtigkeit des Vollstreckungsersuchen nicht interessiert und auf den SWR verweist, würde es wohl unmöglich sein, in der Kürze der Zeit eine Rücknahme derselben beim SWR zu erwirken.

Welche Rechtsmittel könnte Person A nun einlegen?
Ist das Vollstreckungsersuchen unanfechtbar?
Könnte Person A Akteneinsicht verlangen um hier festzustellen, ob dieses formell und materiell den Anforderungen entspricht?
Könnte Person A den SWR irgendwie zur Rücknahme zwingen?



Edit "Bürger":
 
> Im Falle von Untätigkeit und/oder weiterem ungebührlichen Verhaltens von ARD-ZDF-GEZ siehe bitte u.a. auch
BESCHWERDE an LRA + VERWEISUNG an Aufsicht + ANFRAGE AZ+Sachstand LRA/LT/StK
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37733.0
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18157.0

> Bilder wurden ausgetauschen. Für Dokumente/ Abbilder bitte keine externen Datenspeicher verwenden. Bitte auch Bildgrößen reduzieren auf längs max. 1200px. Dateien bitte auch bezeichnen. Weitere Hinweise dazu siehe u.a. unter
Dateien anhängen, wie Urteile, etc.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=16150.0
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Diese Praxis ohne Begründung ist auf Seiten des Volks abzustellen. Es sollte gelten solche Entscheidungen haben keinen Bestand. Es fehlt schlicht prüfbarer Inhalt.
Ein Gericht welches diese Praxis weiterhin für vertretbar hält sollte nicht respektiert werden. Eine Regierung welche das nicht abstellt ebenso. Das sollte vollständig boykottiert werden. Diverse Entscheidungen damit analog.


Edit "Bürger" @alle: Diese - beim EGMR durchaus "gerunzelte Brauen" verursachende - Praxis des "leeren Blatts" durch - nicht überprüfbare - unbegründete Nicht-Annahme hier bitte nicht weiter vertiefen. Siehe dazu u.a. folgende bereits bestehende eigenständige Threads:
BVerfG-Zahlen 2018 am Limit / BVerfG muss auch unbegründet abweisen können
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30235.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30235.msg189603.html#msg189603
Gesetz-Entwurf z. Änd. d. BVerfGG (Gesetz z. Einführg. d. Begründ.-pflicht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30969.0
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Man könnte meinen, Hr. Häring hätte das Deutsche Kaiserreich ausrufen wollen, so abschätzig wie man ihn als Mensch hier vor den meisten Gerichten behandelt hat. Es ging eigentlich um nicht viel, um eine Kleinigkeit, bei der man sich als Bürger eigentlich einig ist, aber bei dem die Gerichte keine Verwantwortung übernehmen wollen. Auch wenn dies das Ende seiner Reise ist, so hat er doch viel bewirkt und der Öffentlichkeit vor Augen führen können, in welchem Staat wir derzeit leben. Für die meisten wird es sich so anfühlen als hätte man Unrecht zu Recht erklärt und den Bürger zu einer Marionette der Demokratie, die unbedingten Gehorsam gegenüber den regierenden Instanzen zeigen muss.
Auch wenn das im Bargeldprozess keine Rolle mehr spielen wird, so verbleibt aus strategischer Sicht nur das Kreuz bei einer bestimmten Partei, will man den Öffentlich Rechtlichen Rundfunk zum Umdenken bewegen.
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