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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Mai 2017 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 09. Mai 2017, 08:19

Titel: Bürgerärger in Flensburg: Gebühren für eine Geisterwerkstatt
Beitrag von: ChrisLPZ am 09. Mai 2017, 08:19
(http://up.picr.de/27343780rw.png)
Bildquelle: http://up.picr.de/27343780rw.png

Flensburger Tageblatt, 09.05.2017

Bürgerärger in Flensburg:
Gebühren für eine Geisterwerkstatt

Gunnar Dommasch

Zitat
Hans-Ulrich Schlichting ist ein redlicher Handwerker. Und ein Geschäftsmann, der in den 36 Jahren seiner Selbstständigkeit ein, wie er versichert, stets zuverlässiger Partner war. „Ich habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen“, sagt der 71-Jährige. Doch Schulden lasten nun auf ihm. Denn seit vier Jahren ist er im Clinch mit der ehemaligen Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – kurz GEZ. Er soll für eine Werkstatt Gebühren zahlen, die gar nicht mehr existiert. Seine Proteste verhallen ungehört. „Es ist, als würde ich gegen eine Wand reden.“ [..]

Weiterlesen auf:
http://www.shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/gebuehren-fuer-eine-geisterwerkstatt-id16769241.html (http://www.shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/gebuehren-fuer-eine-geisterwerkstatt-id16769241.html)
Titel: Re: Bürgerärger in Flensburg: Gebühren für eine Geisterwerkstatt
Beitrag von: Nevrion am 10. Mai 2017, 11:03
Früher hieß es wenigstens noch "Unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist." Heute heißt es beim Beitragsservice wohl nur noch "Schuldig bis die Unschuld bewiesen ist." ... aber auch nur dann, wenn man dem Beschuldigten denn überhaupt mal zuhören würde. Dass Banken da so einfach mitspielen und das gleiche Rechtsverständnis haben, macht die Sache nur noch umso besorgniserregender.
Titel: Re: Bürgerärger in Flensburg: Gebühren für eine Geisterwerkstatt
Beitrag von: Sacred am 10. Mai 2017, 20:32
Was für einem Irrglauben ist denn der Typ aufgesessen?

Verwaltungssprecher Clemens Teschendorf.
„Wir sind von Amts wegen verpflichtet zu vollstrecken, wenn uns vom NDR eine Forderung übermittelt wird, und müssen das weder bewerten noch begründen.“
Titel: Re: Bürgerärger in Flensburg: Gebühren für eine Geisterwerkstatt
Beitrag von: ohmanoman am 10. Mai 2017, 21:51
Zitat:
“und müssen das weder bewerten noch begründen.“

Kennen wir das nicht irrgendwo her?  :police:
Titel: Re: Bürgerärger in Flensburg: Gebühren für eine Geisterwerkstatt
Beitrag von: PersonX am 11. Mai 2017, 00:21
Verwaltungsakte sollen doch immer eine Begründung haben. Wenn also staatliche Stellen Maßnahmen zur Vollstreckung ergreifen muss immer geprüft werden ob diese der Form eines Verwaltungsakts entsprechen und dazu auch entsprechen müssen und die Begründung vorhanden ist. Auch zu der Entscheidung zur Erteilung von Amtshilfe sollte es intern einen Vermerk in der jeweiligen Behördenakte geben. Einfach mal dazu nachfragen, also den Entscheidungsablauf zur Gewährung von Amtshilfe sichten. Da gibt es ja sicherlich ein Prüfschema und ein Protokoll der Prüfung. Das wird sicherlich nicht Fallweise sondern global geprüft und dann jeweils, wenn sich an den Eigenschaften selbst etwas verändert. Aber dokumentiert müsste es ja auch vorliegen.

In einem Rechtsstaat gehört es dazu, dass die Verwaltung Ihre Handlungen begründen kann. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Dem Bürger muss die Begründung ja nicht gefallen aber ohne sollte jeder Bürger das Handeln von Verwaltungen zurückweisen.
Titel: Re: Bürgerärger in Flensburg: Gebühren für eine Geisterwerkstatt
Beitrag von: LECTOR am 14. Juni 2017, 19:24
hier die Fortsetzung der Berichterstattung:

(http://up.picr.de/27343780rw.png)
Bildquelle: http://up.picr.de/27343780rw.png

Flensburger Tageblatt, 11.05.2017

Protest zeigt Wirkung

GEZ-Rebell aus Flensburg vollständig "rehabilitiert"

Zitat
Späte Genugtuung [...]: Nach unserem Bericht "Gebühren für eine Geisterwerkstatt" über ungerechtfertigt geforderte Zahlungen an den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" (früher GEZ) gab es nicht nur eine Entschuldigung seitens des Norddeutschen Rundfunks, sondern auch eine Welle der Solidarität  [...]

Weiterlesen auf:
https://www.shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/protest-zeigt-wirkung-id16792431.html (https://www.shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/protest-zeigt-wirkung-id16792431.html)

Somit ist dieser Fall unter die Erfolgsmeldungen zu verbuchen!
Titel: Re: Bürgerärger in Flensburg: Gebühren für eine Geisterwerkstatt
Beitrag von: PersonX am 14. Juni 2017, 19:42
Es sieht schon interessant aus, wie 3 Jahre lang 2 Parteien aneinander vorbei reden und die eine Partei -Sender NDR als Gläubiger- dann eine Pfändung ohne rechtliche Grundlage startet.

Es ist ja nicht so, dass der "Beitragsservice" eigenmächtig handelt, sondern soweit PersonX das mitbekommen hat ist dieser der NDR, der MDR, der WDR usw.. Der Beitragsservice ist laut diversen "bekannten" Urteilen immer Bestandteil der LRA, tritt also nicht selbstständig in Erscheinung, sondern immer im Auftrag.